Rede von
Ronald
Pofalla
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Da ich Ihnen immer gerne da, wo ich es kann, zustimme, will ich es an dieser Stelle tun, aber mit folgendem Zusatz: Genau diese gesetzliche Regelung ist das Problem, vor dem wir stehen. Unsere Verfassung läßt unter dem Gesichtspunkt des staatlichen Neutralitätsgebots möglicherweise diese Lösung nicht zu und zwingt uns vielleicht zu einer Stiftungslösung, die dann keine gesetzliche Lösung ist, sondern eine andere Form der Unterstützung bietet.
Von daher sage ich Ihnen: Es stimmt; genau deshalb haben wir diese Forderung der sozialdemokratischen Arbeitsgruppe abgelehnt. Das ist völlig richtig.
Ich komme nun zum Psychotherapeutengesetz. Der Deutschen Bundestag berät - ich weiß nicht, zum wievielten Male - die Möglichkeit, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Wir empfehlen dem Deutschen Bundestag dazu - einvernehmlich, mit Ihrer Zustimmung - fünf Einzelpunkte, die wir in die Beratungen zum Psychotherapeutengesetz gern aufgenommen sähen.
Sie graben heute den Unterschied aus - es hat übrigens bei den Beratungen keinen Unterschied gegeben; denn diesen Antrag haben Sie in den Beratungen nicht gestellt -, der im Fachausschuß, im Gesundheitsausschuß, in der Tat diskutiert wird, nämlich die Frage der Selbstbeteiligung von Patienten, die sich psyhotherapeutischen Beratungen unterziehen. Darüber hat es keinen Dissens in der EnqueteKommission gegeben. Dazu hat es keine Anträge von Ihnen gegeben. Zum Psychotherapeutengesetz hat es einen einheitlichen Beratungsstand gegeben.
Nach den Beratungen zum Psychotherapeutengesetz ist in der Tat vorgesehen, bei 50 Therapeutenstunden eine Eigenbeteiligung von 840 DM in das Gesetz aufzunehmen, während die jetzige Regelung die volle Kostenübernahme bei den Patienten bedeutet, die sich psychotherapeutisch beraten lassen. Sie hätten besser den positiven Anteil herausgestellt, daß jetzt 80 oder 90 Prozent der Kosten übernommen werden sollen und der Eigenbeteiligungsanteil nur 840 DM bei 50 Therapeutenstunden betragen soll. Wenn das die Differenz und der große oppositionelle Antrag der SPD in diesem Zusammenhang ist, dann bin ich mir sicher, wie die Bundestagswahlen im nächsten Jahr ausgehen werden.
Eine letzte Anmerkung zum Sondervotum der Grünen. Ich mache aus meiner Meinung kein Hehl: Dieses Sondervotum der Grünen hat uns alle überrascht, weil nach den Beratungen in der Enquete-Kommission dieses Sondervotum nicht vorauszusehen war.
Ich muß allerdings, ohne jede Formulierung im Sondervotum der Grünen zu teilen, offen sagen, daß dieses Sondervotum in der Tat festhält, wo möglicherweise Arbeitsschwerpunkte für das zweite Jahr unserer Arbeit liegen. Im Rückblick auf das erste Jahr zeigt es Kritikpunkte auf. Hier müssen wir möglicherweise nacharbeiten.
Ich teile nicht alle Formulierungen, aber so, wie Sie es dargestellt haben, war der Ablauf wirklich nicht. Wir sollten das zweite Jahr dazu nutzen, uns auf die Gemeinsamkeiten und nicht auf die Unterschiede zu konzentrieren, was Sie, Frau Rennebach, manchmal gern tun.