Rede von
Andreas
Schmidt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Dehnel, dies fände ich für die Demokratie genauso abträglich, als wenn die PDS wieder in das Parlament einziehen würde.
Deswegen sollten wir alles tun, um über politische Inhaltsdiskussionen zu verhindern, daß die Rechts- und die Linksradikalen in diesem Parlament irgend etwas zu sagen haben. Das sollte der gemeinsame Wille der demokratischen Parteien dieses Hauses sein.
Es ist ein hohes Gut in der Demokratie, wenn es einen Konsens der großen Fraktionen, der demokratischen Parteien dieses Hauses bezüglich unseres Wahlrechts gibt. Das Wahlrecht gehört zu den
Andreas Schmidt
Grundlagen, auf denen der notwendige politische Streit in einer Demokratie stattfinden soll und muß. Die Regeln und Grundlagen, auf denen dieser Streit ausgetragen wird, sollten jedoch im Interesse einer stabilen Demokratie nicht im Streit stehen.
Der Schlußbericht der Reformkommission - das stelle ich ausdrücklich fest -, über den wir heute debattieren, ist im Ergebnis ein Konsenspapier. Dies begrüße ich ausdrücklich. Wenn ich aber zu den Sozialdemokraten hinüberschaue, muß ich sagen - auch das gehört zur Wahrheit -, daß die Oppositionsparteien, vor allem die Sozialdemokraten, während der Arbeit der Reformkommission zumindest eine Zeitlang vom gemeinsamen Weg des Konsenses auf den Irrweg des Nonsenses abgerutscht sind.
Die Sozialdemokraten haben während der Beratungen verlangt, daß bereits für die 14. Legislaturperiode für entstehende Überhangmandate Ausgleichsmandate geschaffen werden sollen. Die Realisierung dieses Vorschlages der Sozialdemokraten hätte im Ergebnis dazu geführt, daß der Deutsche Bundestag in der 14. Wahlperiode durch die entstehenden Ausgleichsmandate erheblich vergrößert worden wäre. Vor dem Hintergrund des gemeinsamen Verkleinerungsbeschlusses wäre die Durchsetzung dieses Vorschlages in der Tat grotesk und absurd gewesen.
Der Schlußbericht der Reformkommission stellt hinsichtlich der Überhangmandate eindeutig zu Recht fest, daß Überhangmandate nicht nur nicht zu beanstanden, sondern in besonderem Maße demokratisch legitimiert sind. Überhangmandate sind immer Direktmandate und beruhen daher letztlich auf der bewußten Entscheidung der Wählerinnen und Wähler in unserem Land.
Daß Sie, meine Damen und Herren von der SPD, mit Ihrer Position nicht nur politisch, sondern auch verfassungsrechtlich falsch gelegen haben, ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 1997. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht den Versuch des Landes Niedersachsen und damit den Versuch von Ministerpräsident Schröder vereitelt, die Rechtmäßigkeit von Überhangmandaten in Zweifel ziehen zu lassen.
Deswegen betone ich noch einmal - auch für meine Fraktion - ausdrücklich: Überhangmandate sind eindeutig die mögliche Konsequenz unseres personalisierten Verhältniswahlrechts und sollten im Grundsatz zwischen uns nicht länger streitig sein.
Durch den Neuzuschnitt der Wahlkreise, verbunden mit der Angleichung der Einwohnerzahl, werden zukünftig Überhangmandate, die durch eine Disproportionalität zwischen der Anzahl der Wahlkreise und der Bevölkerungszahl entstehen, vermieden werden. Das ist unser gemeinsamer Wille. Das wird mit der Reform des Wahlrechtes für das Jahr 2002 ganz sicher erreicht.
Abschließend fasse ich zusammen: Ich bin sicher, daß wir mit dem vorgelegten Schlußbericht der Reformkommission ein wichtiges und positives Signal für unsere parlamentarische Demokratie im Bund und in den Ländern geben. Ich verbinde damit die
Hoffnung, daß - nachdem die SPD bzw. das Land Niedersachsen in Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert ist, das Wahlrecht zu verändern - dieser gemeinsame Abschlußbericht eine tragfähige Grundlage dafür sein wird, in Zukunft den Konsens der Demokraten bezüglich unseres Wahlrechtes zu gewährleisten.
Ich bedanke mich.