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    Plenarprotokoll 13/192 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 192. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. September 1997 Inhalt: Gedenkworte für die Unfallopfer im Südatlantik und in Bosnien sowie für die Opfer des Terroranschlags in Kairo . . . 17323 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Adolf Roth (Gießen) 17323 D Bestimmung des Abgeordneten Markus Meckel als ordentliches Mitglied sowie des Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht als stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß nach Art. 53 a des Grundgesetzes 17323 D Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 17398A Begrüßung einer Delegation des Parlaments von Namibia unter Leitung ihres Vorsitzenden 17400 B Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Fraktion der SPD: Illegale Beschäftigung durch konsequentes gemeinsames Handeln von Bund und Ländern unterbinden (Drucksache 13/7802) 17324 A Ottmar Schreiner SPD 17324 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . 17326 A Ottmar Schreiner SPD . . . . 17326C, 17342C Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17328 B Dr. Gisela Babel F.D.P 17330 B Dr. Heidi Knake-Werner PDS 17332 C Johannes Singhammer CDU/CSU . . 17333 D Renate Jäger SPD 17335 B Heinz Schemken CDU/CSU 17336 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 17338 C Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA 17340 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . 17341 B Konrad Gilges SPD 17341 D Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft und Neuordnung des Rechts der Beistandschaft (Beistandschaftsgesetz) (Drucksachen 13/892, 13/8509) 17344 A b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder (Erbrechtsgleichstellungsgesetz) (Drucksachen 13/4183, 13/8510) 17344 B c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsreformgesetz) (Drucksachen 13/4899, 13/8511) 17344 B d) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Herta Däubler-Gmelin, Christel Hanewinckel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Reform des Kindschaftsrechts - zu dem Antrag der Abgeordneten Rita Grießhaber, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gesetzliche Neuregelung des Kindschaftsrechts - zu dem Antrag der Abgeordneten Christina Schenk, Heidemarie Lüth, weiterer Abgeordneter und Gruppe der PDS: Zur Reform des Kindschaftsrechts (Drucksachen 13/1752, 13/3341, 13/7899, 13/8511) 17344 C Ronald Pofalla CDU/CSU . . . 17344 D, 17397 B Margot von Renesse SPD 17347 A Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17349 B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P 17351 C Christina Schenk PDS 17352 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesmini- ster BMJ 17353D, 17355 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17354 D Dr. Edith Niehuis SPD 17355 C, 17357 D Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU . . . . 17358 A Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . . 17359 A Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 17360 A Karin Schubert, Ministerin (Sachsen-Anhalt) 17361 C Ilse Falk CDU/CSU 17363 C Hanna Wolf (München) SPD (Erklärung nach § 31 GO) 17365 C Tagesordnungspunkt 16: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Manfred Müller (Berlin) und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lohnfortzahlungsgesetzes (Drucksache 13/7546) 17366 D b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda (Drucksache 13/7953) 17367 A c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Michaele Hustedt, Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (Drucksache 13/8190) 17367 A d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1987 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über das Verbot der doppelten Strafverfolgung (Drucksache 13/8195) 17367 B e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 15. April 1997 zum Allgemeinen Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Drucksache 13/8215) 17367 B f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Oktober 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Indonesien über die Seeschiffahrt (Drucksache 13/8219) 17367 B g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Sambia über den Luftverkehr (Drucksache 13/8221) 17367 C h) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzierung der Sanierung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 13/8295) 17367 C i) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierzuchtgesetzes (Drucksache 13/8349) 17367 C j) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 13/8447) 17367 D k) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 23. Januar 1995 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits (Drucksache 13/8457) 17367 D 1) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Fischwirtschaftsgesetzes und der Fischwirtschaftsverordnung (Drucksache 13/8471) 17367 D m) Antrag der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin), Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Solidarische Finanzierung der Sozialversicherung erhalten (Drucksache 13/7086) . 17367D n) Antrag der Abgeordneten Siegfried Vergin, Helga Kühn-Mengel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Europäisches Jahr gegen Rassismus 1997 (Drucksache 13/7711) . . . 17368A o) Antrag der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Beihilfengewährung für die Kartoffelexporte nach Rumänien im Herbst 1990 (Drucksache 13/8088) . . 17368A p) Antrag der Fraktion der SPD: Notwendige Konsequenzen aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum neuen Asylrecht (Drucksache 13/8151) 17368 B q) Antrag der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Karlheinz Guttmacher, Horst Friedrich, Dr. Rainer Ortleb und der Fraktion der F.D.P.: Vorbeugender Hochwasserschutz (Drucksache 13/7179) . . . . 17368B r) Antrag der Fraktion der SPD: Vorbeugende, grenzüberschreitende Aktionsprogramme zur Verbesserung des Hochwasserschutzes (Drucksache 13/8521) 17368 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren Antrag der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-Loßack, Amke Dietert-Scheuer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Friedensinitiative für Algerien (Drucksache l3/8572) 17368 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Drucksachen 13/8532) . 17368D Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe (Drucksachen 13/8038, 13/8575) 17369 A - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Konrad Gilges, Ottmar Schreiner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in Baubetrieben (Drucksachen 13/7122, 13/8575) . 17369A - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in Baubetrieben (Drucksachen 13/7507, 13/8575) 17369 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganzjährige Beschäftigung auf dem Bau fördern (Drucksachen 13/7194, 13/8575) 17369 D c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Post und Telekommunikation zu dem Antrag der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Wolfgang Bierstedt, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Nachbesserung der Tarifstrukturreform der Deutschen Telekom AG (Drucksachen 13/3221, 13/4430) 17369 D d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Grünbuch Das öffentliche Auftragswesen in der Europäischen Union: Überlegungen für die Zukunft (Drucksachen 13/7456 Nr. 2.2, 13/8366) 17370 A e) Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses Übersicht 7 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 13/8094) 17370B f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 13/8506) 17370B g) bis n) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses Sammelübersichten 227, 228, 229, 233, 234, 235, 236, 237 (Drucksachen 13/8494, 13/8495, 13/8496, 13/8500, 13/8501, 13/8502, 13/8503, 13/8504) . 17370 C Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Dagmar Freitag, Karl Hermann Haack (Extertal), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Prävention und Gesundheitsförderung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Druck sache 13/8090) 17371 B Dagmar Freitag SPD 17371 C Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 17373 B Dr. Ruth Fuchs PDS 17373 D Klaus Kirschner SPD 17374 D Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17375 A Dr. Wolfgang Wodarg SPD 17375 D Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17376 B Dr. Dieter Thomae F.D.P 17377 B Dr. Ruth Fuchs PDS 17377 D Ulf Fink CDU/CSU 17378 C Tagesordnungspunkt 7: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus - zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Iris Follak, Dr. Eberhard Brecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht, Susanne Kastner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Entwicklung des Fremdenverkehrs in den neuen Bundesländern (Drucksachen 13/4048, 13/5087, 13/6718, 13/6739, 13/8520) 17379 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus - zu dem Antrag der Abgeordneten Halo Saibold, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Regierungsprogramm für einen zukunftsfähigen Tourismus - zu dem Antrag der Abgeordneten Halo Saibold, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Institutionelle Stärkung einer zukunftsfähigen Tourismusentwicklung (Drucksachen 13/5213, 13/5785, 13/ 8388) 17380 A c) Antrag der Abgeordneten Halo Saibold, Gila Altmann (Aurich), Franziska Eichstädt-Bohlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Förderung des Tourismus neu gestalten (Drucksache 13/8107) 17380A Iris Follak SPD 1738011 Klaus Brähmig CDU/CSU 17381 B Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17382 C, 17389 D Klaus Brähmig CDU/CSU 17382 D Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 17383 D Jürgen Türk F.D.P 17384 A Christina Schenk PDS 17384 D Manfred Koslowski CDU/CSU 17385 B Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17386A Susanne Kastner SPD 17386 C Dr. Eberhard Brecht SPD 17387 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 17387D, 17390 A Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17388 B Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17389 A Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 17389B Dr. Eberhard Brecht SPD 17389 C Tagesordnungspunkt 9: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Faire und effiziente Preise im Verkehr - Politische Konzepte zur Internalisierung der externen Kosten des Verkehrs in der Europäischen Union - Grünbuch (Drucksachen 13/4466 Nr. 2.51, 13/5405) 17391 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (Drucksachen 13/6766 Nr. 2.15, 13/7733) 17391 C c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Winfried Wolf, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Einführung einer Schwerverkehrsabgabe (Drucksachen 13/2360, 13/7735) 17391 D Wilhelm Josef Sebastian CDU/CSU . . . 17391 D Karin Rehbock-Zureich SPD 17394 A Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17395 C Horst Friedrich F.D.P. 17396 B Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag auf Genehmigung zum Vollzug eines Zwangsvollstreckungsbeschlusses (Drucksache 13/8579) 17398A Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - j 174 c StGB (Drucksache 13/8267) . 17398 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes - §§ 174 c und 174 d StGB (Drucksache 13/8548) 17398 B Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 17398 C Horst Eylmann CDU/CSU 17399 A Erika Simm SPD 17400 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17402 A Jörg van Essen F.D.P. 17403 A Christina Schenk PDS 17403 D Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Drucksache 13/7554) 17404 C b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Rezzo Schlauch, Dr. Antje Vollmer, Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Versorgungsbezüge politischer Beamter (Drucksache 13/7320) 17404 C c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerald Häfner, Rezzo Schlauch, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (Druck sache 13/7329) 17404 C Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 17404 D Peter Conradi SPD 17405 A Erwin Marschewski CDU/CSU 17406 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17407 B Dr. Max Stadler F D P. 17408 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS 17409 D Tagesordnungspunkt 12: a) Antrag der Gruppe der PDS: Regelung von Ansprüchen und Anwartschaften aus zusätzlichen Versorgungen der DDR in einem spezifischen Versorgungssystem (Drucksache 13/7118) . 17410 D b) Antrag der Gruppe der PDS: Regelung von Ansprüchen und Anwartschaften aus den Systemen der Altersversorgung der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post der DDR (Drucksache 13/7119) 17410D Antrag der Gruppe der PDS: Regelung von Ansprüchen und Anwartschaften auf Renten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR (Drucksache 13/7536) 17411 A c) Antrag der Gruppe der PDS: Regelung von Ansprüchen und Anwartschaften auf berufsbezogene Zuwendungen von Ballettmitgliedern aus der DDR (Drucksache 13/8463) 17411 A Petra Bläss PDS 17411 A Manfred Grund CDU/CSU 17412 B Petra Bläss PDS 17413C, 17415 D Ulrike Mascher SPD 17414 C Uwe Lühr F.D.P 17416B, 17417 D Dr. Winfried Wolf PDS 17417 C Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17418A Nächste Sitzung 17419 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17421* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Thomas Krüger, Wilhelm Schmidt (Salzgitter) und Gert Weisskirchen (Wiesloch) (alle SPD) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts (Tagesordnungspunkt 3 c) . 17421* C Anlage 3 Liste der Abgeordneten, in deren Namen die Abgeordnete Hanna Wolf (München) eine Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts abgegeben hat . . 17422* A Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (a - Beschlußempfehlung: Faire und effiziente Preise im Verkehr - Politische Konzepte zur Internalisierung der externen Kosten des Verkehrs in der Europäischen Union - Grünbuch, b - Beschlußempfehlung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge, c - Beschlußempfehlung: Einführung einer Schwerverkehrsabgabe) 17422* B 192. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. September 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 25. 9. 97 * Behrendt, Wolfgang SPD 25. 9. 97 * Bindig, Rudolf SPD 25. 9. 97 * Blunck, Lilo SPD 25. 9. 97 * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 25. 9. 97 * Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 25. 9. 97 Duve, Freimut SPD 25. 9. 97 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 25. 9. 97 * Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 25. 9. 97 * Francke (Hamburg), Klaus CDU/CSU 25. 9. 97 Frick, Gisela F.D.P. 25. 9. 97 Geiger, Michaela CDU/CSU 25. 9. 97 Haack (Extertal), SPD 25. 9. 97 * Karl Hermann Heubaum, Monika SPD 25. 9. 97 Hollerith, Josef CDU/CSU 25. 9. 97 Horn, Erwin SPD 25. 9. 97 * Jawurek, Helmut CDU/CSU 25. 9. 97 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 25. 9. 97 * Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 25. 9. 97 Lemke, Steffi BÜNDNIS 25. 9. 97 90/DIE GRÜNEN Lummer, Heinrich CDU/CSU 25. 9. 97 * Maaß (Herne), Dieter SPD 25. 9. 97 * Marten, Günter CDU/CSU 25. 9. 97 * Marx, Dorle SPD 25. 9. 97 Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 25. 9. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 25. 9. 97 90/DIE GRÜNEN Dr. Scheer, Hermann SPD 25. 9. 97 * Schloten, Dieter SPD 25. 9. 97 * Siebert, Bernd CDU/CSU 25. 9. 97 * Terborg, Margitta SPD 25. 9. 97 * Vosen, Josef SPD 25. 9. 97 Wetzel, Kersten CDU/CSU 25. 9. 97 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 25. 9. 97 Dr. Wittmann, Fritz CDU/CSU 25. 9. 97 Zierer, Benno CDU/CSU 25. 9. 97 ' * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Thomas Krüger, Wilhelm Schmidt (Salzgitter) und Gert Weisskirchen (Wiesloch) (alle SPD) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf: zur Reform des Kindschaftsrechts (Tagesordnungspunkt 3c) Wir respektieren, daß mit dem vorliegenden Regierungsentwurf zum Kindschaftsrecht - nicht zuletzt durch Aufnahme vieler Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion - erhebliche Schritte zur Verbesserung und Modernisierung des Familienrechts erreicht werden. Die von der SPD-Bundestagsfraktion vorgelegten Änderungsanträge zur heutigen Debatte zeigen auch aus unserer Sicht einige besondere Schwachstellen im Gesetzentwurf auf. Ein erheblicher Mangel zeigt sich in dieser Rechtssphäre schon seit vielen Jahren darin, daß die Rechte von Kindern und die gewaltfreie Erziehung nicht im Grundgesetz abgesichert worden sind. Die Verfassungsreform von 1993 hatte hier keine Grundlage geschaffen - und diese Haltung zieht sich bedauerlicherweise auch in Ansätzen durch das neue Kindschaftsrecht. Ein eingeschränktes Züchtigungsrecht entspricht inhaltlich eben nicht dem normgegebundenen Ziel der gewaltfreien Erziehung. Auch das KindesUnterhaltsrecht erscheint uns in Teilen verbesserungsfähig. Und die Formen der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge im Trennungs- und Scheidungsfall lassen immer noch Zweifel aufkommen, ob dem Kindeswohl ausreichend Rechnung getragen wird. Dennoch ist das Grundprinzip der gemeinsamen Sorge richtig, und wir distanzieren uns ausdrücklich von einigen der vorgebrachten Bedenken. Wir finden, daß der vorrangige Maßstab für entsprechende gesetzliche und verfassungsrechtliche Entscheidungen das Kindeswohl und die Kinderrechte sein müssen und der Staat insofern sein im KJHG bereits verankertes „Wächteramt" gegenüber den Kindern, nicht jedoch gegenüber den Eltern, deutlicher wahrnehmen muß. Die „National Coalition für die Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention in Deutschland" hat in ihrer Stellungnahme ebenfalls auf einige dieser Schwachpunkte aufmerksam gemacht. Daran ist erkennbar, daß Teile des Gesetzgebungspakets immer noch nicht Geist und Inhalt der UN-Konvention über die Rechte des Kindes entsprechen, die nach ihrer Ratifizierung auch in Deutschland Gültigkeit besitzt. Aus diesem Mangel leiten wir den Auftrag ab, zu einem späteren Zeitpunkt diese Forderungen erneut in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Trotz dieser Bedenken stimmen wir den vorliegenden Gesetzentwürfen zu, weil wir sie insgesamt als wichtigen und beachtlichen Schritt in die richtige Richtung einordnen. Anlage 3 Liste der Abgeordneten, in deren Namen die Abgeordneten Hanna Wolf (München) eine Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts abgegeben hat *) Dr. Edith Niehuis, Ulla Schmidt (Aachen), Klaus Barthel, Hans-Werner Bertl, Anni Brandt-Elsweier, Dr. Michael Bürsch, Hans Büttner (Ingolstadt), Edelgard Bulmahn, Ursula Burchardt, Marion CaspersMerk, Christel Deichmann, Dr. Marliese Dobberthien, Peter Enders, Petra Ernstberger, Annette Faße, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Iris Follak, Dagmar Freitag, Katrin Fuchs (Verl), Monika Ganseforth, Konrad Gilges, Uwe Göllner, Angelika Graf (Rosenheim), Achim Großmann, Hans-Joachim Hacker, Dr. Barbara Hendricks, Reinhold Hiller (Lübeck), Gerd Höfer, Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof, Brunhilde Irber, Ilse Janz, Susanne Kastner, Klaus Kirschner, Siegrun Klemmer, Fritz Rudolf Körper, Walter Kolbow, Nicolette Kressl, Helga Kühn-Mengel, Eckart Kuhlwein, Brigitte Lange, Detlev von Larcher, Robert Leidinger, Dr. Elke Leonhard, Christa Lörcher, Erika Lotz, Dr. Christine Lucyga, Ulrike Mascher, Christoph Matschie, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Angelika Mertens, Ursula Mogg, Siegmar Mosdorf, Jutta Müller (Völklingen), Doris Odendahl, Günter Oesinghaus, Leyla Onur, Manfred Opel, Adolf Ostertag, Albrecht Papenroth, Karin RehbockZureich, Renate Rennebach, Otto Reschke, Bernd Reuter, Siegfried Scheffler, Regina Schmidt-Zadel, Dr. Emil Schnell, Gisela Schröter, Dr. R. Werner Schuster, Ernst Schwanhold, Dr. Cornelie SonntagWolgast, Antje-Marie Steen, Ludwig Stiegler, Dr. Bodo Teichmann, Jella Teuchner, Franz Thönnes, Uta Titze-Stecher, Adelheid Tröscher, Ute Vogt (Pforzheim), Hans Georg Wagner, Dr. Konstanze Wegner, Matthias Weisheit, Inge Wettig-Danielmeier, Dr. Norbert Wieczorek, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Berthold Wittich, Dr. Wolfgang Wodarg, Verena Wohlleben, Heidi Wright (alle SPD) Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (a - Beschlußempfehlung: Faire und effiziente Preise im Verkehr - Politische Konzepte zur Internalisierung der externen Kosten des Verkehrs in der Europäischen Union - Grünbuch, b - Beschlußempfehlung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge, c - Beschlußempfehlung: Einführung einer Schwerverkehrsabgabe) Dr. Winfried Wolf (PDS): Jetzt haben wir es offiziell: Das hier debattierte EU-„Grünbuch" stellt fest, *) Siehe Seite 17365 C daß der Verkehr auf Straßen und in der Luft gewaltige externe Kosten verursacht. Prompt fordert die Koalition in der „Beschlußempfehlung", „die Bundesregierung auf(zu)fordern, die Methoden und Ergebnisse des vorgelegten Grünbuchs abzulehnen und darauf hinzuwirken, zur Erhaltung und Fortentwicklung eines effizienten Verkehrssystems ... vornehmlich auf technische ... Maßnahmen zurückzugreifen. " Nicht ein Wort findet sich hier zu den Themen Umwelt und Lebensqualität. Im Gegenteil: Den Autoparteien geht es um die „Erhaltung des effizienten Verkehrssystems" - was, bitte, ist an Stau, Smog & Pseudokrupp „effizient"? Enthüllend auch die Forderung, die „Ergebnisse" des Grünbuchs „abzulehnen". Da fordert die Politik im Stil des unaufgeklärten Absolutismus wissenschaftliche Ergebnisse „abzulehnen", ohne zum Gegenbeweis anzutreten. Das Gerede von „externen Nutzen" ist lächerlich. Da könnten Sie beim Nachweis der externen Kosten des Nikotinkonsums auch einen „externen Nutzen" konstruieren, weil kulturvolles Qualmen doch der Kommunikationsförderung diene. Bei der gegebenen Verkehrspolitik ist es kein Wunder, daß die Wirtschaft zunehmend auf den Autowahn ausgerichtet wird. Ich war gestern beim Betriebsrat von Adtranz - dem weltweit führenden Hersteller von Bahntechnik: Ein Viertel aller Arbeitsplätze sollen in Mannheim, in Hennigsdorf, Siegen, Dresden und Nürnberg abgebaut werden. Bei der DB AG droht eine weitere Reduktion von noch 260 000 auf 150 000 Beschäftigte - nachdem die Belegschaften zwischen 1990 und 1997 bereits halbiert wurden. Thyssen stieg soeben aus der Schienenfertigung aus. Die paßte nicht zur Unternehmensphilosophie als maßgeblicher Lieferant für die Autoindustrie. „Bahntrans" wurde Thyssen-Haniel als Morgengabe überreicht; die fahren fast ausschließlich per Lkw. Mannesmann übernahm Fichtel & Sachs und erklärt nun, dort solle die traditionelle Fahrradfertigung eingestellt werden; schließlich sei Mannesmann Autozulieferer. Zu den Anträgen und Abstimmungen: Die PDS würde gern weiter gehen als die Bündnisgrünen im Abänderungsantrag zum Grünbuch. Diese fordern dort, die „Verkehrszuwächse zu bremsen" . Wir sagen: Dieser bestehende Verkehr ist längst inflationär. Kritisch anzumerken ist auch, daß die Grünen im selben Abänderungsantrag nur eine Verkehrsverlagerung auf „Bahn, Bus und Binnenschiff" fordern und das erhebliche Verlagerungspotential zum nichtmotorisierten Verkehr vergessen. Dennoch stimmen wir den Anträgen zu - weil sie in die richtige Richtung gehen. Schön wäre es, wenn auf den Oppositionsbänken vergleichbar bei unserem Antrag zur Schwerverkehrsabgabe verfahren würde: Hier auf eine EU-einheitliche Regelung zu warten, heißt hinzunehmen, daß dieser in den nächsten Jahren alles niederwalzt. Ein mir vorliegender Sprechzettel des Verkehrsministeriums zu unserem Antrag vermerkt an dieser Stelle: Der PDS-Antrag ist auch deshalb abzulehnen, „weil die Anlastung der Wegekosten nicht einseitig zu Lasten der deutschen Straßengüterverkehrsunternehmen erfolgen darf." Da treten wir natürlich gerne in Verhandlungen mit dem Ministerium ein: Wir würden die Schwerverkehrsabgabe auch mit einer Vignette für ausländische Lkw kombinieren, wenn dann ein gemeinsamer Schritt zur Eindämmung dieser wichtigsten Fehlentwicklung im Straßenverkehr möglich wäre, gewissermaßen dem Laster aller Laster Einhalt geboten würde.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Mathias Schubert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, daß ich als Mitglied des Bundesrates gerade zur Kindschaftsrechtsreform zu Ihnen sprechen kann. Wie ich heute von allen Seiten sehr emotional besetzt vernommen habe, sind wir uns, glaube ich, alle darüber einig, daß die vorliegenden Gesetzesentwürfe zur Reform der Rechte von Kindern eines der wichtigen Reformvorhaben dieser Legislaturperiode darstellen.
    Es ist schön, daß Bedeutung und Stellenwert dieser Gesetzesvorhaben nicht nur im Gesetzentwurf der Bundesregierung selbst, sondern auch in den Stellungnahmen und Beschlußfassungen der damit befaßten Gesetzgebungsorgane deutlich und dem Gegenstand angemessen zum Ausdruck gekommen sind.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Daran ist einerseits abzulesen, wie intensiv um befriedigende Lösungen gerungen worden ist, andererseits aber auch, daß in vielen Bereichen Lösungen gefunden worden sind, die nun endlich von einer großen Mehrheit mitgetragen werden können.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Ich stelle zufrieden fest, daß mit der vorliegenden Beschlußempfehlung vielen - wenn auch nicht allen - Vorschlägen des Bundesrates Rechnung getragen wurde. Ich habe bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Kindschaftsrechtsreform im Bundesrat besonders auf zwei Punkte hingewiesen, die mir am Herzen lagen.
    Ich habe damals dafür plädiert, daß das Familiengericht im Scheidungsverfahren auch dann erfahren muß, ob minderjährige Kinder vorhanden sind, wenn die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge beibehalten wollen und deshalb keine Anträge zur Regelung der elterlichen Sorge stellen. Auf diese Weise wird meines Erachtens sichergestellt, daß sich das Familiengericht im Rahmen der Anhörung der Eltern Gewißheit darüber verschaffen kann, ob ein Anlaß zum Einschreiten des Gerichtes wegen Gefährdung des Kindeswohls besteht. Der Vorschlag des Bundesrates ist, wie ich befriedigt feststelle, in der Beschlußempfehlung Ihres Rechtsausschusses enthalten.
    Dies gilt ebenfalls für die Erweiterung der Zuständigkeiten des Familiengerichts. Auch in diesem Punkte werden wir, wenn Sie der Beschlußempfehlung Ihres Rechtsausschusses folgen, dem großen Familiengericht einen Schritt näherkommen.
    Es gibt noch weitere Punkte in Ihrem Gesetzentwurf, in denen sich der Bundesrat und auch ich persönlich mit unseren Vorstellungen durchaus wiederfinden. Ich denke dabei zum Beispiel daran, daß das Umgangsrecht jetzt ausdrücklich als ein Recht des Kindes formuliert worden ist, wobei ich mir gewünscht hätte, daß dieses Recht des Kindes nicht nur gegenüber den Eltern, sondern auch gegenüber

    Ministerin Karin Schubert (Sachsen-Anhalt)

    Großeltern, anderen Verwandten und Personen, zu denen das Kind eine enge Beziehung aufgebaut hat, besteht.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Ich begrüße auch die differenzierten Regelungen zum sogenannten kleinen Sorgerecht und die von den Ländern vorgeschlagene Regelung zur Verhinderung von Adoptionen, die auf einer gesetzes- oder sittenwidrigen Vermittlung oder auf einer Verbringung des Kindes aus dem Ausland nach Deutschland beruhen.
    Obwohl eine Übereinstimmung in weiten Bereichen festzustellen ist, möchte ich auch die Punkte ansprechen, die nicht in die Beschlußempfehlung Ihres Rechtsausschusses aufgenommen worden sind. Der erste Punkt betrifft die Abstammung von Kindern, genauer gesagt, ihre rechtliche Zuordnung zu Vätern, wenn sie nach Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens geboren werden.
    Der Bundesrat hatte hierzu vorgeschlagen, übereinstimmende Erklärungen der Mutter und des als Vater vermuteten Noch-Ehemanns genügen zu lassen, um die Vaterschaftsvermutung zu entkräften, um eine rechtlich falsche Zuordnung von Anfang an zu vermeiden. Leider ist Ihr Rechtsausschuß diesem Vorschlag nicht gefolgt. Begründet haben Sie das damit, daß die rechtliche Zuordnung auf Grund der Vermutungsregelung aus Gründen des Kindeswohls erforderlich sei.
    Bei genauem Hinsehen und Zu-Ende-Denken wird aber klar, daß sich die bisher vorgesehene Regelung auf Dauer nicht zugunsten des Kindes auswirkt, wenn der vermutete Vater nicht Vater bleiben will. Die jetzt notwendige gerichtliche Klärung führt nur zu erheblichen Kosten, die die Eltern und damit indirekt das Kind, aber auch die Allgemeinheit belasten.
    Von diesen mehr praktischen Gesichtspunkten abgesehen, sollten Sie bedenken, daß in diesem Punkt weiterhin ein Unterschied zwischen verheirateten und nichtverheirateten Müttern beibehalten wird.
    Ziel Ihrer Reform war aber doch gerade, die bisher bestehenden Unterschiede - auch statusrechtlicher Art - zwischen Kindern von verheirateten und Kindern von nichtverheirateten Eltern soweit wie möglich zu beseitigen.

    (Beifall bei der SPD)

    Mit der vorliegenden Regelung soll aber auf eine verheiratete Mutter im Gegensatz zu einer nichtverheirateten Mutter weiterhin der Druck ausgeübt werden, den Erzeuger des Kindes zu benennen. Da aber der Noch-Ehemann und vermutete Vater nach erfolgreicher Anfechtungsklage als Vater wegfällt, ohne daß - falls die Mutter weiterhin schweigt - der wirkliche Vater des Kindes festgestellt werden kann, sollte diese im Ergebnis ohnehin nicht zum Ziel führende Diskriminierung der verheirateten Frauen gegenüber den nichtverheirateten Frauen entfallen.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Eine weitere Ungleichheit zwischen Kindern verheirateter und nichtverheirateter Eltern bleibt nach der Beschlußempfehlung Ihres Rechtsausschusses auch beim Erbrechtsgleichstellungsgesetz erhalten, soweit davon vor dem 1. Juli 1949 geborene Kinder betroffen sind. Auch in diesem Punkt ist dem Vorschlag des Bundesrates, diese Ungleichbehandlung vollständig aufzuheben, bisher nicht gefolgt worden. Ihnen liegt ein dahin gehender Antrag der SPD-Fraktion vor, der, wenn ich hier mitstimmen dürfte, selbstverständlich meine volle Unterstützung finden würde.
    Ich möchte dazu aus der Sicht der neuen Länder auf folgendes hinweisen: Im Beitrittsgebiet waren nichteheliche und eheliche Kinder auch hinsichtlich ihres Erbrechtes nach ihrem Vater völlig gleichberechtigt.

    (Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: Sehr gut!)

    Diese Gleichberechtigung endete aber, sobald der nichteheliche Vater die ehemalige DDR verließ und vor dem 3. Oktober 1990 in das Gebiet der alten Länder übersiedelte. Dann galt nämlich im Falle des Todes des nichtehelichen Vaters das Erbstatut des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es kann also durchaus auch in den neuen Ländern zur Ungleichbehandlung von vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kindern kommen, je nachdem, ob der nichteheliche Vater an dem genannten Stichtag einen Aufenthalt im Beitrittsgebiet hatte oder nicht.
    Sie sollten auch diesen Gesichtspunkt im Hinblick auf das Ziel der Rechtsvereinheitlichung in ganz Deutschland bei der Entscheidung über den Antrag der SPD-Fraktion bedenken.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Schließlich noch eine Schlußbemerkung: Es geht dabei um die bereits eingangs angesprochene Erweiterung der Zuständigkeiten des Familiengerichts. Hier ist der Rechtsausschuß des Bundestages den Vorstellungen des Bundesrates weitgehend gefolgt. Die Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts hinsichtlich einer Aufsicht über das Jugendamt bzw. hinsichtlich der Bestimmung des zuständigen Jugendamtes ist entsprechend den Vorschlägen des Bundesrates weggefallen. Es sind also insoweit keine Überschneidungen mit der Zuständigkeit des Familiengerichts mehr zu befürchten. Eine Doppelgleisigkeit in diesem Zusammenhang wäre auch sachwidrig.
    Erlauben Sie mir aber bitte den Hinweis, daß ich trotzdem weiteren Handlungsbedarf zur Erreichung des großen Familiengerichtes sehe: ein Familiengericht, das für alle Fragen zuständig sein sollte, die das Verhältnis von Eltern und Kindern berühren. Ich denke dabei unter anderem an Klagen auf Verwandtenunterhalt, aber auch an die Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen bei der Unterbringung von Kindern.
    Ich möchte noch einen weiteren Punkt anschneiden, obwohl ich weiß, daß er auch in Ihrem Hause

    Ministerin Karin Schubert (Sachsen-Anhalt)

    und quer durch die Fraktionen schon sehr kontrovers diskutiert worden ist. Dieser Punkt betrifft Stiefkinder und Stiefeltern.

    (Margot von Renesse [SPD]: Richtig!)

    Diese Begriffe sind im Gesetz noch immer nicht definiert; aber jeder von Ihnen kann sich etwas darunter vorstellen.

    (Margot von Renesse [SPD]: Es ist jetzt im Gesetz enthalten!)

    Es geht um die Kinder von Ehegatten, deren Ehe durch Scheidung oder durch Tod des anderen Ehegatten aufgelöst worden ist und die dann wieder heiraten. Im geltenden Recht gibt es im Verhältnis zwischen Stiefelternteil und dem Kind des Ehegatten keine Regelungen zum Beispiel zur elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht, zum Unterhalt, kurz: zu allem, was für das Zusammenleben und Zusammenwachsen der neuen Familie von Bedeutung sein könnte.
    Bisher können rechtliche Einflußmöglichkeiten der Stiefväter und Stiefmütter auf das Kind des angeheirateten Partners nur durch Adoption gewonnen werden. Was aber, wenn auch diese neue Ehe auseinandergeht? Dann hat das Kind durch die Adoption zwar einen neuen Vater oder eine neue Mutter gewonnen, aber die leiblichen Eltern verloren.
    Damit ein so schwerwiegender Schritt wie eine Adoption nicht nötig ist, sollte überlegt werden, ob dem Stiefelternteil, der mit dem Stiefkind in häuslicher Gemeinschaft lebt, nicht etwas ähnliches wie das sogenannte kleine Sorgerecht eingeräumt wird.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Er wäre dann wenigstens in vielen Angelegenheiten des täglichen Lebens in der Lage, für das Kind tätig zu werden: Er kann dann die Rechte des Stiefkindes in Elternversammlungen in der Schule wahrnehmen, aber auch im Krankheitsfalle eine Auskunft erhalten.

    (Margot von Renesse [SPD]: Das ist der entscheidende Punkt!)

    Sicher muß eine dahin gehende Erweiterung der Befugnisse des Stiefelternteils von der Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils abhängig gemacht werden. Keinesfalls sollte hier die alte DDR-Regelung übernommen werden, nach der Stiefeltern mit der Heirat das Sorgerecht über die Kinder ihres Ehegatten kraft Gesetzes erhalten. Das wäre eine Teilentmündigung des leiblichen Elternteils.
    Ich möchte gerne, nachdem unsere Familien- und Jugendministerin gesprochen hat, noch eines aufgreifen: Sehr geehrte Frau Kollegin, das Bild, das Sie eben von der Familie gezeichnet haben, in der sich die beiden Elternteile verantwortungsbewußt um die Belange ihres Kindes bemühen, ist ein Idealfall. Frau Nolte, ich bin viele Jahre Familienrichterin gewesen und habe diesen Idealfall leider nicht einmal pro Jahr auf dem Richtertisch gehabt. Wenn die Situation so ideal wäre, wenn alle Elternteile nach Trennung und Scheidung bemüht wären, ihrem Kind die Verantwortung zukommen zu lassen, die ihm gebührt, dann
    könnten wir die Familiengerichte auflösen, säßen nicht hier und bräuchten keine Kindschaftsrechtsreform.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Nun gebe ich das Wort der Abgeordneten Ilse Falk.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ilse Falk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, Sie hatten gehofft, die Debatte sei jetzt zu Ende, weil sicherlich fast alles schon gesagt wurde. Ich selber freue mich aber, daß ich als Familienpolitikerin noch die Gelegenheit habe, einige Aspekte deutlich zu machen, über deren Durchsetzung wir uns freuen.
    Bei der Reform haben wir uns an folgenden Leitlinien orientiert: Förderung des Kindeswohls, Verbesserung der Rechte von Kindern und Stärkung der Eigenverantwortung von Eltern.
    Im vorliegenden Gesetzentwurf kommt - das muß einmal ganz deutlich gesagt werden -, ohne die Chancen anderer Lösungen zu verbauen, ein Perspektivwechsel zum Ausdruck: Zum einen natürlich zugunsten von Kindern und zum anderen in bezug auf den Vater, dem nicht von vornherein die Fähigkeit und der Wille abgesprochen worden, Verantwortung für sein Kind zu übernehmen.
    Stärker als vorher wird die Verantwortlichkeit beider Elternteile betont, sich darüber Gedanken zu machen und sich damit auseinanderzusetzen, wie ernst sie es mit ihren Kindern und deren Bedürfnissen wirklich meinen. Es darf - ausgenommen die Gefährdung des Kindeswohls - keinen Besitzanspruch auf Kinder geben, der so weit geht, dem jeweils anderen Elternteil jeglichen Zugang zu unterbinden.
    Es kann einem dann schon einmal der Kragen platzen, wenn ein gemeinnütziger und mildtätiger Verein, nämlich die Lobby für Menschenrechte e. V., das Kindschaftsrechtsreformgesetz folgendermaßen betitelt: „ein biologistisch begründeter Rückfall in die Zeit der hausväterlichen Gewalt nach altrömischem Recht".

    (Christina Schenk [PDS]: Da hat er aber recht!)

    Wir sind alle mit einer Fülle von Stellungnahmen aus allen möglichen Richtungen, mit Zustimmung, konstruktiver und zum Teil aggressiver Kritik eingedeckt worden. Nur ein Wort dazu: Der kollektive Egoismus, den manche Väter- und Frauenverbände mit Vehemenz an den Tag legen, scheint mir keinesfalls geeignet zu sein, Kinder zu selbstbewußten, freien und kritischen Persönlichkeiten zu erziehen. Hier wäre eine gesunde Portion Selbstkritik höchst angebracht. Ich kann Frau von Renesse nur zustimmen, wenn sie sagt, das sei bedauerlich und komme daher, daß Verbände keine Kinder haben.
    Es gab aber auch Kritik, die offensichtlich auf nicht ausreichender Information gründet. Deshalb will ich

    Ilse Falk
    hier noch einmal die Punkte betonen, die, in den Diskussionen, wie ich finde, zufriedenstellend geklärt werden konnten. Ein Stichwort ist die Beratungsmöglichkeit für die Eltern zur Sorgerechtsentscheidung. Nach § 17 KJHG Abs. 3 neu ist jetzt sichergestellt, daß die Gerichte das Jugendamt frühzeitig von einer anstehenden Entscheidung unterrichten, wenn minderjährige Kinder betroffen sind. Das Jugendamt unterrichtet die Eltern und gegebenenfalls die Kinder über die Beratungsangebote. Es unterstützt die Eltern, wenn sie es wollen, darin, ein einvernehmliches Konzept der elterlichen Sorge zu entwickeln. Dieses Konzept kann auch als Grundlage für die richterliche Entscheidung über elterliche Sorge nach Trennung oder Scheidung dienen. Das heißt: Die Eltern bekommen das Beratungsangebot zu einem frühen Zeitpunkt, können sich informieren und sich gegebenenfalls mit fachlicher Unterstützung mit den Konsequenzen ihrer Sorgerechtsentscheidung auseinandersetzen. Ist eine Einigung möglich, wird die Elternmeinung auch im folgenden nicht mehr in
    Frage gestellt.
    Stellt sich hingegen bereits an dieser Stelle heraus, daß sie zu gemeinsamer Sorge nicht fähig oder willens sind, bleibt jedem Elternteil unbenommen, einen Antrag auf Alleinsorge zu stellen. Dieser wird dann, wie auch heute, im Scheidungsverfahren entschieden. Es kann also - das ist hier oft genug betont worden - vom zwangsweisen Regelfall der gemeinsamen Sorge keinesfalls die Rede sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Verschiedene Möglichkeiten stehen offen.
    Daß sich die Eltern darüber auseinandersetzen, wie sie nach der Trennung mit ihren Kindern umzugehen gedenken, sollte allerdings schon frühzeitig und auch mit fachlicher Unterstützung vorgegeben werden. Die gemeinsame Sorge ist nur dann das Beste für Kinder, wenn beide Eltern sie auch wirklich wollen. Das wurde oft genug gesagt und sollte beherzigt werden.
    Ebenso wie bei der Entscheidung über eine Alleinsorge sollte die Entscheidung über die gemeinsame Sorge aus der Sicht des Kindes reflektiert getroffen und nicht zum Spielfeld partnerschaftlicher Auseinandersetzungen werden. Die außergerichtlichen Instanzen - das deutlich zu machen war unsere Intention - sind eher als das Gericht in der Lage, diese bewußte Entscheidung zu fördern und zu begleiten. Das Waschen schmutziger Wäsche vor Gericht wird damit in der Form nicht mehr stattfinden.
    Ich verstehe die Kolleginnen von der SPD nicht, wenn sie genau dieses prophezeien und gleichzeitig fordern, es möge doch, bitte schön, alles beim Alten bleiben. Das beißt sich doch und paßt nicht zusammen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Zum Stichwort einvernehmliches Konzept zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge, Thema Sorge-rechtsplan, ist hier einiges gesagt worden. Auch
    Frau Renesse sagt, einen verbindlichen Sorgerechtsplan könne es nicht geben, weil er nicht justitiabel sei. Aber natürlich ist es wichtig, daß Eltern sich darüber unterhalten: Wie soll es mit unseren Kindern weitergehen? Es sollte die Chance genutzt werden, daß mit den mitberatenden Fachkundigen über diese Fragen gesprochen wird.
    Noch ein Allerletztes zur Alltagssorge: Hier haben wir sehr um eine Präzisierung und Festschreibung klarer Entscheidungsbereiche gerungen. Aber je mehr wir uns darauf einließen, desto deutlicher wurde die Vielzahl der möglicherweise nicht einbezogenen Bereiche. Wir haben uns dann auf die vorgelegte allgemeinere Formulierung verständigt, allerdings mit deutlicher Gewichtung zugunsten des betreuenden Elternteils.
    Bei den Eltern muß allerdings - das ist ganz wichtig - eine grundsätzliche Konsensbereitschaft vorhanden sein; denn anders kann es nicht gehen. Anders wären bei noch so präzisen Formulierungen im Gesetz Streitigkeiten nicht auszuschließen. Diese wären vor Gericht zu klären und würden unter Umständen zur Beantragung der Alleinsorge führen.
    Meine Damen und Herren, ich habe nur einige wenige Aspekte anreißen können, bin aber sicher, daß der Gesetzentwurf, der im Laufe der intensiven und konstruktiven Beratungen zu einem vorzüglichen Gesetz geworden ist, auch in der Bevölkerung auf breite Akzeptanz stoßen wird.
    Es ist hier viel Dank gesagt worden. Ich kann einfach nicht anders, als das an dieser Stelle fortzusetzen. Es wäre schon fast merkwürdig, wenn ich als Familienpolitikerin das nicht täte. Als Mitberatende so intensiv mit einbezogen zu sein war gut. Ich glaube, es hat dem Gesetz genützt.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)