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    Plenarprotokoll 13/192 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 192. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. September 1997 Inhalt: Gedenkworte für die Unfallopfer im Südatlantik und in Bosnien sowie für die Opfer des Terroranschlags in Kairo . . . 17323 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Adolf Roth (Gießen) 17323 D Bestimmung des Abgeordneten Markus Meckel als ordentliches Mitglied sowie des Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht als stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß nach Art. 53 a des Grundgesetzes 17323 D Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 17398A Begrüßung einer Delegation des Parlaments von Namibia unter Leitung ihres Vorsitzenden 17400 B Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Fraktion der SPD: Illegale Beschäftigung durch konsequentes gemeinsames Handeln von Bund und Ländern unterbinden (Drucksache 13/7802) 17324 A Ottmar Schreiner SPD 17324 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . 17326 A Ottmar Schreiner SPD . . . . 17326C, 17342C Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17328 B Dr. Gisela Babel F.D.P 17330 B Dr. Heidi Knake-Werner PDS 17332 C Johannes Singhammer CDU/CSU . . 17333 D Renate Jäger SPD 17335 B Heinz Schemken CDU/CSU 17336 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 17338 C Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA 17340 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . 17341 B Konrad Gilges SPD 17341 D Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft und Neuordnung des Rechts der Beistandschaft (Beistandschaftsgesetz) (Drucksachen 13/892, 13/8509) 17344 A b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder (Erbrechtsgleichstellungsgesetz) (Drucksachen 13/4183, 13/8510) 17344 B c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsreformgesetz) (Drucksachen 13/4899, 13/8511) 17344 B d) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Herta Däubler-Gmelin, Christel Hanewinckel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Reform des Kindschaftsrechts - zu dem Antrag der Abgeordneten Rita Grießhaber, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gesetzliche Neuregelung des Kindschaftsrechts - zu dem Antrag der Abgeordneten Christina Schenk, Heidemarie Lüth, weiterer Abgeordneter und Gruppe der PDS: Zur Reform des Kindschaftsrechts (Drucksachen 13/1752, 13/3341, 13/7899, 13/8511) 17344 C Ronald Pofalla CDU/CSU . . . 17344 D, 17397 B Margot von Renesse SPD 17347 A Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17349 B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P 17351 C Christina Schenk PDS 17352 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesmini- ster BMJ 17353D, 17355 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17354 D Dr. Edith Niehuis SPD 17355 C, 17357 D Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU . . . . 17358 A Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . . 17359 A Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 17360 A Karin Schubert, Ministerin (Sachsen-Anhalt) 17361 C Ilse Falk CDU/CSU 17363 C Hanna Wolf (München) SPD (Erklärung nach § 31 GO) 17365 C Tagesordnungspunkt 16: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Manfred Müller (Berlin) und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lohnfortzahlungsgesetzes (Drucksache 13/7546) 17366 D b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda (Drucksache 13/7953) 17367 A c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Michaele Hustedt, Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (Drucksache 13/8190) 17367 A d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1987 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über das Verbot der doppelten Strafverfolgung (Drucksache 13/8195) 17367 B e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 15. April 1997 zum Allgemeinen Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Drucksache 13/8215) 17367 B f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Oktober 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Indonesien über die Seeschiffahrt (Drucksache 13/8219) 17367 B g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Sambia über den Luftverkehr (Drucksache 13/8221) 17367 C h) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzierung der Sanierung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 13/8295) 17367 C i) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierzuchtgesetzes (Drucksache 13/8349) 17367 C j) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 13/8447) 17367 D k) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 23. Januar 1995 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits (Drucksache 13/8457) 17367 D 1) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Fischwirtschaftsgesetzes und der Fischwirtschaftsverordnung (Drucksache 13/8471) 17367 D m) Antrag der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin), Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Solidarische Finanzierung der Sozialversicherung erhalten (Drucksache 13/7086) . 17367D n) Antrag der Abgeordneten Siegfried Vergin, Helga Kühn-Mengel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Europäisches Jahr gegen Rassismus 1997 (Drucksache 13/7711) . . . 17368A o) Antrag der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Beihilfengewährung für die Kartoffelexporte nach Rumänien im Herbst 1990 (Drucksache 13/8088) . . 17368A p) Antrag der Fraktion der SPD: Notwendige Konsequenzen aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum neuen Asylrecht (Drucksache 13/8151) 17368 B q) Antrag der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Karlheinz Guttmacher, Horst Friedrich, Dr. Rainer Ortleb und der Fraktion der F.D.P.: Vorbeugender Hochwasserschutz (Drucksache 13/7179) . . . . 17368B r) Antrag der Fraktion der SPD: Vorbeugende, grenzüberschreitende Aktionsprogramme zur Verbesserung des Hochwasserschutzes (Drucksache 13/8521) 17368 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren Antrag der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-Loßack, Amke Dietert-Scheuer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Friedensinitiative für Algerien (Drucksache l3/8572) 17368 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Drucksachen 13/8532) . 17368D Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe (Drucksachen 13/8038, 13/8575) 17369 A - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Konrad Gilges, Ottmar Schreiner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in Baubetrieben (Drucksachen 13/7122, 13/8575) . 17369A - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in Baubetrieben (Drucksachen 13/7507, 13/8575) 17369 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganzjährige Beschäftigung auf dem Bau fördern (Drucksachen 13/7194, 13/8575) 17369 D c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Post und Telekommunikation zu dem Antrag der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Wolfgang Bierstedt, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Nachbesserung der Tarifstrukturreform der Deutschen Telekom AG (Drucksachen 13/3221, 13/4430) 17369 D d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Grünbuch Das öffentliche Auftragswesen in der Europäischen Union: Überlegungen für die Zukunft (Drucksachen 13/7456 Nr. 2.2, 13/8366) 17370 A e) Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses Übersicht 7 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 13/8094) 17370B f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 13/8506) 17370B g) bis n) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses Sammelübersichten 227, 228, 229, 233, 234, 235, 236, 237 (Drucksachen 13/8494, 13/8495, 13/8496, 13/8500, 13/8501, 13/8502, 13/8503, 13/8504) . 17370 C Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Dagmar Freitag, Karl Hermann Haack (Extertal), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Prävention und Gesundheitsförderung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Druck sache 13/8090) 17371 B Dagmar Freitag SPD 17371 C Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 17373 B Dr. Ruth Fuchs PDS 17373 D Klaus Kirschner SPD 17374 D Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17375 A Dr. Wolfgang Wodarg SPD 17375 D Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17376 B Dr. Dieter Thomae F.D.P 17377 B Dr. Ruth Fuchs PDS 17377 D Ulf Fink CDU/CSU 17378 C Tagesordnungspunkt 7: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus - zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Iris Follak, Dr. Eberhard Brecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht, Susanne Kastner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Entwicklung des Fremdenverkehrs in den neuen Bundesländern (Drucksachen 13/4048, 13/5087, 13/6718, 13/6739, 13/8520) 17379 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus - zu dem Antrag der Abgeordneten Halo Saibold, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Regierungsprogramm für einen zukunftsfähigen Tourismus - zu dem Antrag der Abgeordneten Halo Saibold, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Institutionelle Stärkung einer zukunftsfähigen Tourismusentwicklung (Drucksachen 13/5213, 13/5785, 13/ 8388) 17380 A c) Antrag der Abgeordneten Halo Saibold, Gila Altmann (Aurich), Franziska Eichstädt-Bohlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Förderung des Tourismus neu gestalten (Drucksache 13/8107) 17380A Iris Follak SPD 1738011 Klaus Brähmig CDU/CSU 17381 B Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17382 C, 17389 D Klaus Brähmig CDU/CSU 17382 D Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 17383 D Jürgen Türk F.D.P 17384 A Christina Schenk PDS 17384 D Manfred Koslowski CDU/CSU 17385 B Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17386A Susanne Kastner SPD 17386 C Dr. Eberhard Brecht SPD 17387 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 17387D, 17390 A Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17388 B Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17389 A Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 17389B Dr. Eberhard Brecht SPD 17389 C Tagesordnungspunkt 9: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Faire und effiziente Preise im Verkehr - Politische Konzepte zur Internalisierung der externen Kosten des Verkehrs in der Europäischen Union - Grünbuch (Drucksachen 13/4466 Nr. 2.51, 13/5405) 17391 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (Drucksachen 13/6766 Nr. 2.15, 13/7733) 17391 C c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Winfried Wolf, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Einführung einer Schwerverkehrsabgabe (Drucksachen 13/2360, 13/7735) 17391 D Wilhelm Josef Sebastian CDU/CSU . . . 17391 D Karin Rehbock-Zureich SPD 17394 A Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17395 C Horst Friedrich F.D.P. 17396 B Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag auf Genehmigung zum Vollzug eines Zwangsvollstreckungsbeschlusses (Drucksache 13/8579) 17398A Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - j 174 c StGB (Drucksache 13/8267) . 17398 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes - §§ 174 c und 174 d StGB (Drucksache 13/8548) 17398 B Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 17398 C Horst Eylmann CDU/CSU 17399 A Erika Simm SPD 17400 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17402 A Jörg van Essen F.D.P. 17403 A Christina Schenk PDS 17403 D Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Drucksache 13/7554) 17404 C b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Rezzo Schlauch, Dr. Antje Vollmer, Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Versorgungsbezüge politischer Beamter (Drucksache 13/7320) 17404 C c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerald Häfner, Rezzo Schlauch, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (Druck sache 13/7329) 17404 C Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 17404 D Peter Conradi SPD 17405 A Erwin Marschewski CDU/CSU 17406 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17407 B Dr. Max Stadler F D P. 17408 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS 17409 D Tagesordnungspunkt 12: a) Antrag der Gruppe der PDS: Regelung von Ansprüchen und Anwartschaften aus zusätzlichen Versorgungen der DDR in einem spezifischen Versorgungssystem (Drucksache 13/7118) . 17410 D b) Antrag der Gruppe der PDS: Regelung von Ansprüchen und Anwartschaften aus den Systemen der Altersversorgung der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post der DDR (Drucksache 13/7119) 17410D Antrag der Gruppe der PDS: Regelung von Ansprüchen und Anwartschaften auf Renten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR (Drucksache 13/7536) 17411 A c) Antrag der Gruppe der PDS: Regelung von Ansprüchen und Anwartschaften auf berufsbezogene Zuwendungen von Ballettmitgliedern aus der DDR (Drucksache 13/8463) 17411 A Petra Bläss PDS 17411 A Manfred Grund CDU/CSU 17412 B Petra Bläss PDS 17413C, 17415 D Ulrike Mascher SPD 17414 C Uwe Lühr F.D.P 17416B, 17417 D Dr. Winfried Wolf PDS 17417 C Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17418A Nächste Sitzung 17419 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17421* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Thomas Krüger, Wilhelm Schmidt (Salzgitter) und Gert Weisskirchen (Wiesloch) (alle SPD) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts (Tagesordnungspunkt 3 c) . 17421* C Anlage 3 Liste der Abgeordneten, in deren Namen die Abgeordnete Hanna Wolf (München) eine Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts abgegeben hat . . 17422* A Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (a - Beschlußempfehlung: Faire und effiziente Preise im Verkehr - Politische Konzepte zur Internalisierung der externen Kosten des Verkehrs in der Europäischen Union - Grünbuch, b - Beschlußempfehlung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge, c - Beschlußempfehlung: Einführung einer Schwerverkehrsabgabe) 17422* B 192. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. September 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 25. 9. 97 * Behrendt, Wolfgang SPD 25. 9. 97 * Bindig, Rudolf SPD 25. 9. 97 * Blunck, Lilo SPD 25. 9. 97 * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 25. 9. 97 * Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 25. 9. 97 Duve, Freimut SPD 25. 9. 97 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 25. 9. 97 * Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 25. 9. 97 * Francke (Hamburg), Klaus CDU/CSU 25. 9. 97 Frick, Gisela F.D.P. 25. 9. 97 Geiger, Michaela CDU/CSU 25. 9. 97 Haack (Extertal), SPD 25. 9. 97 * Karl Hermann Heubaum, Monika SPD 25. 9. 97 Hollerith, Josef CDU/CSU 25. 9. 97 Horn, Erwin SPD 25. 9. 97 * Jawurek, Helmut CDU/CSU 25. 9. 97 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 25. 9. 97 * Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 25. 9. 97 Lemke, Steffi BÜNDNIS 25. 9. 97 90/DIE GRÜNEN Lummer, Heinrich CDU/CSU 25. 9. 97 * Maaß (Herne), Dieter SPD 25. 9. 97 * Marten, Günter CDU/CSU 25. 9. 97 * Marx, Dorle SPD 25. 9. 97 Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 25. 9. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 25. 9. 97 90/DIE GRÜNEN Dr. Scheer, Hermann SPD 25. 9. 97 * Schloten, Dieter SPD 25. 9. 97 * Siebert, Bernd CDU/CSU 25. 9. 97 * Terborg, Margitta SPD 25. 9. 97 * Vosen, Josef SPD 25. 9. 97 Wetzel, Kersten CDU/CSU 25. 9. 97 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 25. 9. 97 Dr. Wittmann, Fritz CDU/CSU 25. 9. 97 Zierer, Benno CDU/CSU 25. 9. 97 ' * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Thomas Krüger, Wilhelm Schmidt (Salzgitter) und Gert Weisskirchen (Wiesloch) (alle SPD) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf: zur Reform des Kindschaftsrechts (Tagesordnungspunkt 3c) Wir respektieren, daß mit dem vorliegenden Regierungsentwurf zum Kindschaftsrecht - nicht zuletzt durch Aufnahme vieler Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion - erhebliche Schritte zur Verbesserung und Modernisierung des Familienrechts erreicht werden. Die von der SPD-Bundestagsfraktion vorgelegten Änderungsanträge zur heutigen Debatte zeigen auch aus unserer Sicht einige besondere Schwachstellen im Gesetzentwurf auf. Ein erheblicher Mangel zeigt sich in dieser Rechtssphäre schon seit vielen Jahren darin, daß die Rechte von Kindern und die gewaltfreie Erziehung nicht im Grundgesetz abgesichert worden sind. Die Verfassungsreform von 1993 hatte hier keine Grundlage geschaffen - und diese Haltung zieht sich bedauerlicherweise auch in Ansätzen durch das neue Kindschaftsrecht. Ein eingeschränktes Züchtigungsrecht entspricht inhaltlich eben nicht dem normgegebundenen Ziel der gewaltfreien Erziehung. Auch das KindesUnterhaltsrecht erscheint uns in Teilen verbesserungsfähig. Und die Formen der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge im Trennungs- und Scheidungsfall lassen immer noch Zweifel aufkommen, ob dem Kindeswohl ausreichend Rechnung getragen wird. Dennoch ist das Grundprinzip der gemeinsamen Sorge richtig, und wir distanzieren uns ausdrücklich von einigen der vorgebrachten Bedenken. Wir finden, daß der vorrangige Maßstab für entsprechende gesetzliche und verfassungsrechtliche Entscheidungen das Kindeswohl und die Kinderrechte sein müssen und der Staat insofern sein im KJHG bereits verankertes „Wächteramt" gegenüber den Kindern, nicht jedoch gegenüber den Eltern, deutlicher wahrnehmen muß. Die „National Coalition für die Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention in Deutschland" hat in ihrer Stellungnahme ebenfalls auf einige dieser Schwachpunkte aufmerksam gemacht. Daran ist erkennbar, daß Teile des Gesetzgebungspakets immer noch nicht Geist und Inhalt der UN-Konvention über die Rechte des Kindes entsprechen, die nach ihrer Ratifizierung auch in Deutschland Gültigkeit besitzt. Aus diesem Mangel leiten wir den Auftrag ab, zu einem späteren Zeitpunkt diese Forderungen erneut in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Trotz dieser Bedenken stimmen wir den vorliegenden Gesetzentwürfen zu, weil wir sie insgesamt als wichtigen und beachtlichen Schritt in die richtige Richtung einordnen. Anlage 3 Liste der Abgeordneten, in deren Namen die Abgeordneten Hanna Wolf (München) eine Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts abgegeben hat *) Dr. Edith Niehuis, Ulla Schmidt (Aachen), Klaus Barthel, Hans-Werner Bertl, Anni Brandt-Elsweier, Dr. Michael Bürsch, Hans Büttner (Ingolstadt), Edelgard Bulmahn, Ursula Burchardt, Marion CaspersMerk, Christel Deichmann, Dr. Marliese Dobberthien, Peter Enders, Petra Ernstberger, Annette Faße, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Iris Follak, Dagmar Freitag, Katrin Fuchs (Verl), Monika Ganseforth, Konrad Gilges, Uwe Göllner, Angelika Graf (Rosenheim), Achim Großmann, Hans-Joachim Hacker, Dr. Barbara Hendricks, Reinhold Hiller (Lübeck), Gerd Höfer, Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof, Brunhilde Irber, Ilse Janz, Susanne Kastner, Klaus Kirschner, Siegrun Klemmer, Fritz Rudolf Körper, Walter Kolbow, Nicolette Kressl, Helga Kühn-Mengel, Eckart Kuhlwein, Brigitte Lange, Detlev von Larcher, Robert Leidinger, Dr. Elke Leonhard, Christa Lörcher, Erika Lotz, Dr. Christine Lucyga, Ulrike Mascher, Christoph Matschie, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Angelika Mertens, Ursula Mogg, Siegmar Mosdorf, Jutta Müller (Völklingen), Doris Odendahl, Günter Oesinghaus, Leyla Onur, Manfred Opel, Adolf Ostertag, Albrecht Papenroth, Karin RehbockZureich, Renate Rennebach, Otto Reschke, Bernd Reuter, Siegfried Scheffler, Regina Schmidt-Zadel, Dr. Emil Schnell, Gisela Schröter, Dr. R. Werner Schuster, Ernst Schwanhold, Dr. Cornelie SonntagWolgast, Antje-Marie Steen, Ludwig Stiegler, Dr. Bodo Teichmann, Jella Teuchner, Franz Thönnes, Uta Titze-Stecher, Adelheid Tröscher, Ute Vogt (Pforzheim), Hans Georg Wagner, Dr. Konstanze Wegner, Matthias Weisheit, Inge Wettig-Danielmeier, Dr. Norbert Wieczorek, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Berthold Wittich, Dr. Wolfgang Wodarg, Verena Wohlleben, Heidi Wright (alle SPD) Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (a - Beschlußempfehlung: Faire und effiziente Preise im Verkehr - Politische Konzepte zur Internalisierung der externen Kosten des Verkehrs in der Europäischen Union - Grünbuch, b - Beschlußempfehlung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge, c - Beschlußempfehlung: Einführung einer Schwerverkehrsabgabe) Dr. Winfried Wolf (PDS): Jetzt haben wir es offiziell: Das hier debattierte EU-„Grünbuch" stellt fest, *) Siehe Seite 17365 C daß der Verkehr auf Straßen und in der Luft gewaltige externe Kosten verursacht. Prompt fordert die Koalition in der „Beschlußempfehlung", „die Bundesregierung auf(zu)fordern, die Methoden und Ergebnisse des vorgelegten Grünbuchs abzulehnen und darauf hinzuwirken, zur Erhaltung und Fortentwicklung eines effizienten Verkehrssystems ... vornehmlich auf technische ... Maßnahmen zurückzugreifen. " Nicht ein Wort findet sich hier zu den Themen Umwelt und Lebensqualität. Im Gegenteil: Den Autoparteien geht es um die „Erhaltung des effizienten Verkehrssystems" - was, bitte, ist an Stau, Smog & Pseudokrupp „effizient"? Enthüllend auch die Forderung, die „Ergebnisse" des Grünbuchs „abzulehnen". Da fordert die Politik im Stil des unaufgeklärten Absolutismus wissenschaftliche Ergebnisse „abzulehnen", ohne zum Gegenbeweis anzutreten. Das Gerede von „externen Nutzen" ist lächerlich. Da könnten Sie beim Nachweis der externen Kosten des Nikotinkonsums auch einen „externen Nutzen" konstruieren, weil kulturvolles Qualmen doch der Kommunikationsförderung diene. Bei der gegebenen Verkehrspolitik ist es kein Wunder, daß die Wirtschaft zunehmend auf den Autowahn ausgerichtet wird. Ich war gestern beim Betriebsrat von Adtranz - dem weltweit führenden Hersteller von Bahntechnik: Ein Viertel aller Arbeitsplätze sollen in Mannheim, in Hennigsdorf, Siegen, Dresden und Nürnberg abgebaut werden. Bei der DB AG droht eine weitere Reduktion von noch 260 000 auf 150 000 Beschäftigte - nachdem die Belegschaften zwischen 1990 und 1997 bereits halbiert wurden. Thyssen stieg soeben aus der Schienenfertigung aus. Die paßte nicht zur Unternehmensphilosophie als maßgeblicher Lieferant für die Autoindustrie. „Bahntrans" wurde Thyssen-Haniel als Morgengabe überreicht; die fahren fast ausschließlich per Lkw. Mannesmann übernahm Fichtel & Sachs und erklärt nun, dort solle die traditionelle Fahrradfertigung eingestellt werden; schließlich sei Mannesmann Autozulieferer. Zu den Anträgen und Abstimmungen: Die PDS würde gern weiter gehen als die Bündnisgrünen im Abänderungsantrag zum Grünbuch. Diese fordern dort, die „Verkehrszuwächse zu bremsen" . Wir sagen: Dieser bestehende Verkehr ist längst inflationär. Kritisch anzumerken ist auch, daß die Grünen im selben Abänderungsantrag nur eine Verkehrsverlagerung auf „Bahn, Bus und Binnenschiff" fordern und das erhebliche Verlagerungspotential zum nichtmotorisierten Verkehr vergessen. Dennoch stimmen wir den Anträgen zu - weil sie in die richtige Richtung gehen. Schön wäre es, wenn auf den Oppositionsbänken vergleichbar bei unserem Antrag zur Schwerverkehrsabgabe verfahren würde: Hier auf eine EU-einheitliche Regelung zu warten, heißt hinzunehmen, daß dieser in den nächsten Jahren alles niederwalzt. Ein mir vorliegender Sprechzettel des Verkehrsministeriums zu unserem Antrag vermerkt an dieser Stelle: Der PDS-Antrag ist auch deshalb abzulehnen, „weil die Anlastung der Wegekosten nicht einseitig zu Lasten der deutschen Straßengüterverkehrsunternehmen erfolgen darf." Da treten wir natürlich gerne in Verhandlungen mit dem Ministerium ein: Wir würden die Schwerverkehrsabgabe auch mit einer Vignette für ausländische Lkw kombinieren, wenn dann ein gemeinsamer Schritt zur Eindämmung dieser wichtigsten Fehlentwicklung im Straßenverkehr möglich wäre, gewissermaßen dem Laster aller Laster Einhalt geboten würde.
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    Rede von Ronald Pofalla


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Ergebnis zum Kindschaftsrechtsreformgesetz, zum Beistandschaftsgesetz und zum Erbrechtsgleichstellungsgesetz stellt einen Meilenstein auf dem Weg zur substantiellen Fortentwicklung des Kindeswohls und die wohl größte kindschaftsrechtliche Reform der vergangenen 20 Jahre dar. Damit wird ein modernes Kindschaftsrecht Wirklichkeit werden. Ich mache aus meiner Einschätzung kein Hehl: Auf dieses Werk, das in der Fassung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses nachher zur Entscheidung ansteht, kann die Bundesregierung, können aber auch die Fraktionen des Deutschen Bundestages stolz sein. Ich will das Ergebnis nicht vorwegnehmen, aber sagen: Am Ende werden wir mit einer breiten Zustimmung im Plenum des Deutschen Bundestages rechnen können. Das ist das Ergebnis von

    Ronald Pofalla
    intensiven Verhandlungen der Fraktionen mit der Bundesregierung. Dieses Ergebnis bedeutet eine große Reform und macht deutlich, daß dieser Bundestag in schwierigen Zeiten in der Sache sehr wohl auch zu großen Reformen in der Lage ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Ich mache einige Vorbemerkungen.

    Erstens. Durch die gefundenen Regelungen werden wir nicht alle Konflikte, die in der Realität vorkommen, lösen. Das ist nach meiner Überzeugung auch gar nicht möglich.
    Zweitens. Auch die Reaktionen der letzten Tage von Väter-und-Mütter-Verbänden, von Frauenorganisationen und Gleichstellungsstellen zeigen, daß der wesentliche Inhalt der drei Gesetzentwürfe - auch nach meiner Überzeugung in manchen Bereichen nach wie vor falsch verstanden wird. Aufklärungsarbeit auch in den nächsten Wochen, nach Verabschiedung der Gesetzentwürfe, ist deshalb weiterhin notwendig.
    Drittens. Der Gesprächsaufwand bei den Beratungen zu den drei Gesetzentwürfen war erheblich und ungewöhnlich umfangreich. Es hat Diskussionen mit Vereinen, Verbänden, Hilfsorganisationen, Selbsthilfegruppen und vielen anderen gesellschaftlichen Gruppen gegeben. Es haben Podiumsdiskussionen und Fachgespräche stattgefunden ebenso wie Debatten auf dem Deutschen Familiengerichtstag.
    An dieser Stelle darf man sicher dem Vorsitzenden des Deutschen Familiengerichtstags, Herrn Professor Siegfried Willutzki, Dank für die fachliche Begleitung, die wir erfahren haben, sagen. Ich möchte mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen, die hinter ihm stehen, bedanken. Ihre Arbeit war hilfreich und in der Sache erfolgreich.
    Wir haben zwei Anhörungen im Deutschen Bundestag durchgeführt, eine Anhörung zum Recht des nichtehelichen Kindes und die zweite Anhörung zu dem Problemkreis Trennung und Scheidung.
    Viertens. Die Berichterstattergespräche, die sich über Wochen hingezogen und zum Teil tageweise stattgefunden haben, standen immer uneingeschränkt bei allen Fraktionen unter dem obersten Ziel, das Kindeswohl zu gewährleisten und es rechtlich abzusichern.
    An dieser Stelle möchte ich deshalb den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, die federführend tätig gewesen sind, Dank sagen. Ich möchte mich bei Frau von Renesse von der SPD-Fraktion für ihre außerordentlich fachkundige und sehr kollegiale Zusammenarbeit bedanken.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Das gleiche gilt für die Kollegin Grießhaber,


    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    die durch ihren Sachverstand deutlich gemacht hat, daß auch die Grünen um die Sache gerungen haben. Auch bei ihr will ich mich ausdrücklich bedanken.
    Ich möchte mich bei dem Kollegen Braun von der F.D.P.-Fraktion ausdrücklich bedanken, der in den Beratungen - ich werde das gleich im Detail vortragen - sehr große, sinnvolle Änderungen im verfahrensrechtlichen Teil bewirkt hat, weil er von der Idee der gemeinsamen elterlichen Sorge überzeugt war.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Schließlich möchte ich mich beim Kollegen Götzer von der CSU bedanken; denn er hat die Beratungen der Unionsfraktion federführend mitbestritten und dafür gesorgt, daß wir hier zu einer einvernehmlichen Empfehlung gekommen sind. Herzlichen Dank in seine Richtung.
    Jetzt möchte ich zwei Kolleginnen aus dem Familienausschuß nennen, die in wirklich entscheidender Weise unsere Beratungen begleitet haben. Das sind die Kolleginnen Falk aus der Unionsfraktion und Leutheusser-Schnarrenberger von der F.D.P., die bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs federführend war. Beide haben bei den Beratungen im Familienausschuß dazu beigetragen, daß Vorbehalte abgebaut werden konnten. Ich darf mich bei beiden ausdrücklich bedanken.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Innerhalb der Reform des Kindschaftsrechts ist das sogenannte Kindschaftsrechtsreformgesetz der gewichtigste Teilabschnitt. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, in dessen Mittelpunkt das Wohl des Kindes steht und auf dessen Grundlage sich zunächst am 6. Juni 1997 die Berichterstatter des Deutschen Bundestages nach wochenlangen Verhandlungen - ich füge hinzu: leider mit Ausnahme der Bündnisgrünen - geeinigt hatten, bevor der Rechtsausschuß in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die Beratungen im Kern abgeschlossen hat.
    Daneben sind auch das Beistandschaftsgesetz und das Erbrechtsgleichstellungsgesetz beraten worden. Darauf möchte ich an dieser Stelle aber nicht eingehen, das werden nachfolgende Redner tun. Ich will nur soviel sagen: In diesen beiden Gesetzen war das Ziel, den Staat zurückzunehmen und mehr Entscheidungen auf die Eltern zu verlagern, um nicht nur die eigentliche Verantwortlichkeit zu stärken, sondern auch das sinnlose Hereinreden des Staates in bestimmte familiäre Angelegenheiten zurückzunehmen, weil sich in diesem Bereich in unserer Gesellschaft - Gott sei Dank - sehr viel Positives entwickelt hat. Das zweite ist die Gleichstellung nichtehelicher Kinder unter erbrechtlichen Gesichtspunkten, die mit diesem Gesetz im Kern vollzogen wird.
    Ich möchte versuchen, auf die wesentlichen Punkte des Kindschaftsrechtsreformgesetz einzugehen, und beginne mit der gemeinsamen elterlichen Sorge nach der Scheidung. Dazu hat es leidenschaftliche Diskussionen - in den Fraktionen zum Teil sogar noch in dieser Woche - gegeben.

    Ronald Pofalla
    Der vorliegende Gesetzentwurf will das Kind von vornherein - das sollten sich auch all diejenigen, die unterschiedlicher Auffassung sind, immer wieder deutlich machen - nicht zum Streitgegenstand des Scheidungsverfahrens werden lassen. Aus diesem Grunde soll der Familienrichter nicht mehr entscheiden.
    Der Gesetzentwurf sieht hierzu grundsätzlich vor, daß eine richterliche Entscheidung über die Sorge nur dann ergehen soll, wenn mindestens ein Elternteil dies bei Scheidung oder auch später ausdrücklich beantragt. Für alle übrigen Fälle, da, wo Eltern sich einig sind, soll die gemeinsame Sorge der Ausgangsfall - darauf werde ich gleich noch zurückkommen - und eine gerichtliche Entscheidung nicht mehr nötig sein.
    Ihnen liegen zu diesem Teil Änderungsanträge der Grünen-Bundestagsfraktion und der SPD-Bundestagsfraktion vor. Ich will versuchen, Ihnen deutlich zu machen, warum der gefundene Kompromiß - dem dann ja auch die SPD-Fraktion im Rechtsausschuß am Schluß zugestimmt hat - besser ist als die Änderungsanträge. Der gefundene Kompromiß sieht nämlich die Zurücknahme des Staates in Form der Gerichte immer dann vor, wenn kein Antrag hinsichtlich der elterlichen Sorge vorliegt, weil dann der Wunsch auf gemeinsame elterliche Sorge unterstellt wird.
    Die Sozialdemokraten wollen jetzt durch die Änderungsanträge das Verfahren dahin gehend ändern, daß die gemeinsame elterliche Sorge bei Scheidung auf Antrag möglich sein kann und darüber das Gericht entscheiden soll. Da unterscheiden sich unsere Auffassungen, und zwar deshalb, weil wir glauben, Gerichte sollten dann nicht beteiligt werden, wenn sich Eltern einig sind. Warum soll der Staat hereinreden, wenn sich beide Elternteile einig sind, daß sie nach der Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge aufrechterhalten wollen?
    Im übrigen müssen Sie sich einmal mit der bestehenden Rechtslage bei getrennt lebenden Eltern auseinandersetzen. Kein deutsches Gericht kommt nach bestehendem Recht bei getrennt lebenden Eltern auf die Idee, darüber zu entscheiden, ob die gemeinsame elterliche Sorge aufrechterhalten werden soll. Das ist der Regelfall, auch in der jetzigen gesetzlichen Konstruktion. Insofern ist die Weiterentwicklung unseres Rechtes durch den gefundenen Kompromiß sehr sinnvoll. Ich darf Sie bitten, diesem Kompromiß zuzustimmen.
    Ich will noch eine Anmerkung zu den Vorbehalten machen, daß die gemeinsame elterliche Sorge nun der Regelfall werde. Damit unterstellt man ja, daß die Mehrheit der Eltern in der Praxis zu diesem Ergebnis kommt. Ich persönlich wünsche mir eine solche Verhaltensweise. Aber die kann vom Gesetzgeber nicht verordnet werden. Deshalb ist die Formulierung, es sei der gesetzliche Regelfall, falsch. Es ist der gesetzliche Ausgangsfall. Ob er zum Regelfall wird, wird sich in der Praxis erst darin zeigen, ob der überwiegende Teil der scheidungswilligen Eltern überhaupt Anträge stellt. Und selbst wenn sie in der Mehrheit Anträge stellen, wird es nicht der gesetzliche Regelfall sein, weil der Regelfall nach wie vor die Einzelfallentscheidung im Sinne der Einzelzuordnung hinsichtlich der elterlichen Sorge sein wird. Von daher halte ich diesen Vorwurf, der dort erhoben wird, für falsch. Es ist der gesetzliche Ausgangsfall, der nach unserer Überzeugung zum Regelfall werden sollte. Aber ob er es wird, wird die Praxis zeigen müssen.
    Die jetzige Spruchpraxis der Gerichte ist eine andere. 20 Prozent der Scheidungsverfahren in der gesamten Bundesrepublik werden beendet mit der gemeinsamen elterlichen Sorge. Wir hoffen, daß dieser Anteil steigt, weil - unabhängig davon, wer die elterliche Sorge hat - die elterliche Verantwortung nach der Scheidung weiter gilt. Deshalb halten wir das Institut der gemeinsamen elterlichen Sorge für sinnvoll.
    Nun zum zweiten Bereich: gemeinsame Sorge für nichteheliche Kinder. Nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes wird für nichteheliche Kinder erstmals zugelassen, daß die Eltern die gemeinsame Sorge für ihr Kind erlangen können. Hierfür genügt künftig eine übereinstimmende und öffentlich beurkundete Erklärung beider Elternteile gegenüber dem Jugendamt. Sollte dieses jedoch dem Willen der nichtverheirateten Mutter widersprechen, wird es eine gemeinsame Sorge nicht geben.
    Durch diese Regelung wird deutlich, daß wir wieder ein Stück Staat - sprich: Familiengerichte - zurücknehmen wollen. Wenn beide nichtehelichen Eltern einig sind, brauchen sie nur zum Jugendamt zu gehen und eine Erklärung abzugeben. Dann gilt die gemeinsame elterliche Sorge.
    Hiergegen wurde von den nichtehelichen Müttern eingewandt, daß sie sich jetzt ausdrücklich dem gemeinsamen elterlichen Antrag widersetzen müssen, wenn sie die gemeinsame elterliche Sorge nicht wollen. Das kann man so formulieren. Nur halte ich das für falsch, weil auch nichteheliche Eltern die Verantwortung gegenüber ihren Kindern haben. Anders ausgedrückt: Die Kinder haben ein Anrecht auf ihre Eltern.

    (Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU])

    Deshalb finde ich es zulässig, daß sich auch die nichteheliche Mutter, wenn sie das nicht möchte, mit ihrem nichtehelichen Lebenspartner darüber auseinandersetzen muß.
    Die nichtehelichen Väter wiederum haben eingewandt, sie könnten nur dann die eheliche Sorge bekommen, wenn die nichteheliche Mutter zustimmt. Das halten wir für richtig, weil die Lebenswirklichkeit nach Erhebungen, die dem Bundesjustizministerium vorlagen, zeigt, daß etwa 70 Prozent oder etwas mehr der nichtehelichen Väter nie eine soziale Beziehung zu ihren Kindern aufbauen. Von daher halten wir es für richtig, an dieser gesetzlichen Grundkonstruktion der elterlichen Sorge durch die nichteheliche Mutter festzuhalten, die aber durch eine gemeinsame Erklärung auf gemeinsame elterliche Sorge abgeändert werden kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Ronald Pofalla
    Ich will an dieser Stelle, weil meine Redezeit weitere Ausführungen nicht zuläßt, meine Rede beenden. Ich danke noch einmal den Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen dafür, daß wir hier zu einem wirklich großen Reformvorhaben gekommen sind, auf das der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung stolz sein können.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat jetzt die Kollegin Margot von Renesse.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margot von Renesse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Der Reformentwurf, den wir hoffentlich mit großer Mehrheit verabschieden werden - ich werde ihm zustimmen -, ist notwendig, handwerklich gelungen, klug und wirklichkeitsnah und vor allem menschlich.
    Er war notwendig. Gestern hat der Vorsitzende des Familiengerichtstages darauf hingewiesen, daß Familienrechtsreformen offensichtlich immer in 20-Jahres-Schritten notwendig sind: 1957 das Gleichstellungsgesetz, 1977 das 1. Eherechtsreformgesetz, 1997 die Kindschaftsrechtsreform. Was wird 2017 sein? Einiges, denke ich, kennen wir bereits, was hoffentlich schon vorher korrigiert werden wird.
    Aber es ist eine große Reform. Die Weichenstellungen haben die Vorteile, die ich gerade nannte.
    Die Reform ist notwendig, überreif. Die Fachdiskussion schrie seit langer Zeit nach einer großen Reform; der Rechtsvereinheitlichungsbedarf lag auf der Hand. Im übrigen riefen auch internationale Verpflichtungen - sprich: UNO-Kinderrechtskonvention -, aber vor allem eine völlig geänderte Wirklichkeit gegenüber dem 19. Jahrhundert, das das BGB hervorgebracht hat, danach, daß der Gesetzgeber sich neu orientiert.
    Der Gesetzentwurf ist handwerklich gelungen; denn er ist weitgehend widerspruchsfrei - ich sage „weitgehend"; es gibt nach wie vor ein paar Probleme -, weil endlich der alte Verfassungsauftrag des Art. 6 Abs. 5 eingelöst wird. Das Wort „nichtehelich", Herr Pofalla, wird es in Zukunft nicht mehr geben.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Das ist ein Vorteil. Denn was ich schon einmal gesagt habe, gilt insbesondere für Kinder. Ehelichkeit und Nichtehelichkeit sind keine Eigenschaften von Kindern, sondern Eigenschaften der Rechtsbeziehung ihrer Eltern.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Das haben wir Gott sei Dank weitgehend durchgesetzt. Weitgehend! Sie machen Vorbehalte beim Erbrecht. Sie kennen den Stichtag. Sie begründen ihn mit dem Vertrauensschutz. Wir werden dazu einen Änderungsantrag stellen, weil ich mir nicht vorstellen kann, daß Menschen vor 1949 nichteheliche Kinder in die Welt gesetzt haben im Vertrauen darauf, daß sie nicht erben. Diese Vorstellung ist eher eine Karikatur.
    Die Reform ist überreif. Sie ist im Ergebnis Gott sei Dank gescheit und wirklichkeitsnah.
    Gestern hat Jutta Limbach in einem sehr bemerkenswerten Vortrag über richtiges Recht im Familienrecht dargelegt, daß das Recht in der Familie jedenfalls nicht die Herzen der Menschen bewegt. Vielmehr ist allenfalls Minderung von Schaden gemeint, wenn wir vom Wohl des Kindes sprechen. Daß sich das Recht zurücknimmt, zumindest in den Fällen, in denen keine Konflikte vorhanden sind - wir wissen, das sind die meisten, jedenfalls auch im Scheidungs- und Trennungsfall im Verhältnis zu Kindern -, ist eine gute Sache.
    Das. Recht ist wirklichkeitsnah, weil es auf diesen Punkt endlich Rücksicht nimmt: daß wir Menschen nicht in eine Problemlage bringen müssen, die sie gar nicht empfinden. Antragsteller - Antragsgegnerin, Antragsgegner - Antragstellerin: Wir machen Eltern zu Parteien, die sie ohne das Recht und seine Rechtskonstruktionen gegenwärtig gar nicht wären.
    Wir haben in diesem Bereich ein Recht, über das Jürgen Schmude, als wir das erste Mal über die Kindschaftsrechtsreform der SPD sprachen, sagte - sehr nachdenkenswert -: Es ist eine weiche Materie mit einem harten Kern. Denn dieses Recht ist emotions-besetzt, auf allen Seiten von Verlustängsten umgeben.
    Das Recht kann, wie ich sagte, die Herzen der Menschen nicht ändern. Wo Konflikte sind, wird das Recht allenfalls Konflikte managen und Schärfen mindern helfen. Es wird aber nicht Konflikte beseitigen. Darauf muß es Rücksicht nehmen. Es muß so angelegt sein, daß es nicht von falschen Grundannahmen ausgeht, die in der Wirklichkeit längst widerlegt sind. Ich will ein paar nennen.
    Daß zwischen nichtehelichen und ehelichen Kindern unterschieden wird, hat zum Hintergrund eine Vorstellung, die das 19. Jahrhundert noch kannte, die aber durch die Wirklichkeit widerlegt wird, nämlich: In der Ehe geht es Kindern gut, außerhalb der Ehe herrscht Chaos und Verderbnis. Die nichteheliche Mutter ist inkompetent und verantwortungslos. Dasselbe gilt a priori auch für Eltern, die die Unverschämtheit besitzen, sich scheiden lassen zu wollen, obgleich ihre Kinder noch minderjährig sind. - Das ist noch heute eine weit verbreitete Vorstellung.
    Aber die Wirklichkeit widerlegt sie. Es gibt kompetente nichteheliche Mütter zuhauf. Es gibt auch Eltern, die nach, in oder sogar durch die Scheidung das Wohl ihrer Kinder bewirken wollen. Es ist nicht so, daß Kinder von Alleinerziehenden grundsätzlich kriminell und drogensüchtig werden. Es ist einfach nicht so, und das Recht hat sich von dieser Annahme zu trennen.
    Das Recht hat bisher auch die Vorstellung, in der Ehe herrsche Harmonie und dort, wo Streit sei, sei alles zu Ende. Dies trifft nicht zu. In Ehen wird gestritten, daß es nur so rauscht. Und nach Beendigung ei-

    Margot von Renesse
    ner Ehe oder ohne Ehe herrscht immer auch wieder Einverständnis. Das Aus- und Einatmen von menschlicher Nähe, von Konflikt, Einverständnis, Spannung und ihrer Lösung ist die Wirklichkeit des Lebens, von der die Familie ein Teil ist. Sich von der Einstellung zu trennen, daß, wo Streit sei, alles zu Ende sei, war hochangebracht.
    Ich kenne auch heute noch die Vorstellungen, die Leute haben, die glauben, sie wüßten, was das ist: Scheidung. Sie wollen nicht zur Kenntnis nehmen, daß jeder Fall ein Einzelfall ist - nach dem Motto: Scheidung ist doch, wenn ... - Dummes Zeug!
    13 Jahre Tätigkeit als Familienrichterin haben mich gelehrt - als ich jung war, sah auch ich alles ganz anders -, jeden Fall als Einzelfall zu sehen

    (Beifall bei der SPD)

    und vor allem jedes Kind, das mir begegnet, als das Wichtigste auf der Welt zu sehen, als ein Kind, das mein eigenes sein könnte.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Dem muß das Gesetz entsprechen. Das tut es nun weitgehend; ich mache sofort diesen Vorbehalt.
    Das Gesetz ist auch menschlich; denn es stellt vor allem die Perspektive des Kindes in den Mittelpunkt. Das kann man schon daran erkennen, daß das Kind mehr Ansprüche hat als je zuvor - wenn auch nicht so viele, wie wir gerne gehabt hätten.
    Das Kind hat ein Besuchsrecht, was vor allem ein Signal für Gerichte ist, die es gewöhnt sind, wie der Engel mit dem Flammenschwert vor den Rechten und Entwicklungsinteressen der Kinder zu stehen, aber das Besuchsrecht des getrennt lebenden Elternteils als ein mehr oder minder störendes Restrecht ansehen.
    Hier ist das Gesetz wieder menschlich, indem es nicht darauf setzt, daß eine Vollstreckung mit Gerichtsvollzieher, eine Vollstreckung sogar unter strafrechtlichem Druck eventuell die Beziehungspflege ermöglicht, die so nie gelingen und vor allem im Interesse des Kindes so nicht gelingen könnte.
    Ich habe erlebt, wie ein Vater seine halbwüchsigen drei Kinder, weil er meinte, es stehe ihm zu, mit dem Gerichtsvollzieher zum Weihnachtenfeiern holen wollte. Anschließend sagte er, er werde sich übet mich beim Landgerichtspräsidenten beschweren, weil ich dazu nicht bereit war.
    Solche Vorstellungen gehören zum digitalen Denken, das viele Juristen, aber auch viele Männer haben, das heißt: Ein Gesetz ist nichts wert, wenn es nicht vollstreckbar ist.

    (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [F.D.P.])

    Das stimmt nicht. Wir haben in diesem Gesetz ein umfangreiches Verfahren vorgesehen, in dem Sozialinterventionen, Hilfe und Beratung an der vordersten Stelle stehen. Hier hat das Kind erstmalig im Kinder- und Jugendhilferecht einen eigenen Anspruch auf
    Beziehungskontinuität und auf Beratung durch das Jugendamt, den das KJHG vorher nicht kannte. Ich halte es für einen Rubikon, der hier überschritten worden ist.
    Sie waren damit einverstanden, daß der Verhandlungsverbund, wie wir ihn in unserem Reformentwurf entwickelt hatten, fast so wie wir ihn gemeint haben, in das Gesetz kommt. Herr Pofalla, hier darf ich unseren Änderungsantrag erklären. Es ist nicht so, daß er vorsieht, die gemeinsame Sorge zu konditionieren. Keineswegs! Wir hätten vielmehr im Gesetz gern einen deutlichen Appell daran gehabt, damit die Eltern in den Bereichen, die konfliktträchtig sein könnten, nicht in eine Situation hineinschlittern, die sie nicht übersehen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Das ist uns nach wie vor so wichtig, daß wir sicherstellen wollen, daß der Richter diese Punkte anspricht. Wir haben nun die richterliche Anhörungs- und Belehrungspflicht, wie wir sie vorgeschlagen haben, aber ohne die Drei-Felder-Wirtschaft, die wir gern gehabt hätten. Sie haben dies als Sorgeplan bezeichnet, den auch ich nicht möchte, den ich für unmöglich halte. Denn ich kenne Eltern, Herr Pofalla, die das wollen - ich sage Ihnen: man könnte sie mit einem nassen Lappen erschlagen -,

    (Heiterkeit bei der SPD)

    die schon von einem dreijährigen Kind wissen, welchen Berufswunsch es später einmal haben wird. Als Richter müssen wir wissen, daß die Eltern dann, wenn sie aus der Tür gehen, nicht als erstes streiten.
    Ich möchte noch etwas zur Gewalt sagen. Herr Pofalla, ich weiß nicht, ob die Situation durch unseren Kompromiß nicht schlimmer wird als vorher. Wir haben die Strafbarkeitsschwelle gesenkt. Jetzt ist in der Familie alles strafbar, was auch außerhalb der Familie strafbar ist. Ob dies den Kindern dient und ob die Rechtshygiene nicht durch eine Vielzahl von Verfahrenseinstellungen wieder schwer beschädigt wird, ist die Frage. Wir hätten gern eine Grundsatznorm über Erziehungsstil gehabt. Dort hätte es hingehört und gehört es nach wie vor hin, am besten ins Grundgesetz.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir werden uns deshalb mit Ihnen weiter politisch über diese Frage auseinandersetzen. Das müssen wir im Interesse einer Rechtshygiene gegenüber Kindern weit über die Familien hinaus tun. Kinder sind keine Gegenstände, Kinder sind Menschen mit eigenen Grundrechten. Der Respekt vor Kindern gehört zur allgemeinen gesellschaftlichen Verantwortung für Kinder wie auch zur elterlichen Verantwortung.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Zum Schluß möchte ich Ihnen, Herr Pofalla, und den von Ihnen genannten Kolleginnen und Kollegen für ein tolles Stück streitiger Zusammenarbeit danken, wie man es schöner gar nicht haben kann - bei aller Härte der Auseinandersetzungen -, und für ein

    Margot von Renesse
    insgesamt gleichwohl gelungenes Stück Recht, das auch der Familiengerichtstag sehr gelobt hat.
    Ich möchte aber auch den Müttern und Vätern danken, die es - wie wir immer wieder erleben können - aus einem ganz einfachen Grund fertigbringen, Großherzigkeit und Verzeihungsbereitschaft an den Tag zu legen, nämlich weil sie in aller Regel ihre Kinder lieben. Bei der Härte der Auseinandersetzungen zwischen den Verbänden habe ich manchmal gedacht: Verbände haben leider keine Kinder. Der Machtkampf wird abstrakt, er wird zum Machtkampf zwischen Mann und Frau, und das Kind verliert sein Gewicht. - Schade.
    Im Ergebnis haben wir auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem BMJ zu danken. Herr Minister, es muß eine Freude sein, ein Ministerium mit solchen Mitarbeitern zu führen. Ich hoffe, daß wir diese Freude bald mit Ihnen teilen können bzw. daß wir sie übernehmen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Ein Wort noch zur Verfahrenspflegschaft. Die Justizminister der Länder haben große Sorgen, daß die Kosten, die durch die Wahrnehmung dieses Rechts entstehen können, alles bisherige sprengen werden. Ich denke, Herr Pofalla, wir sind uns darüber einig, daß wir gerade durch die Herausnahme der richterlichen Anhörung des Kindes dort, wo es nicht hingehört, deutlich machen wollten, daß es nicht dem Wohl des Kindes dient, in dem Prozeß seiner Eltern eine Parteirolle übernehmen zu müssen.
    Es gibt aber Einzelfälle, in denen niemand die Interessen der Kinder verfolgt. Das Kind ist aber kein Gegenstand, sondern ein Mensch mit eigenen Rechten. Das muß im Gesetz zum Ausdruck kommen. Ich denke, wir haben mit diesem Gesetz keine Menschen verändert. Aber wenn es uns gelingt, in einigen Fällen Tränen zu trocknen, ist es gut.
    Mein Dank geht an die Koalition, daß Sie in vielen Fällen so weit über Ihren Schatten gesprungen sind!
    Danke.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)