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    Plenarprotokoll 13/191 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 191. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. September 1997 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Änderung des Hochschulrahmengesetzes; Gesetz zur Einführung des Euro) . . . 17265 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 17265 B Edelgard Bulmahn SPD 17266 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 17266 D Dr.-Ing. Rainer York CDU/CSU 17267 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 17267 C Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17268 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 17268 B Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 17268 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 17268 D Doris Odendahl SPD 17269 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 17269 B Werner Lensing CDU/CSU 17270 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 17270 C Tilo Braune SPD 17271 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 17271 B Thomas Rachel CDU/CSU 17271 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 17271 D Stephan Hilsberg SPD 17272 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 17272 C Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17272 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 17272 D Horst Kubatschka SPD 17273 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 17273 C Jörg Tauss SPD 17273 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 17273 D Steffen Tippach PDS 17274 A Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 17274 A Jörg-Otto Spiller SPD 17274 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 17274 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS 17274 D Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 17274 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 13/8533 vom 19. September 1997) 17275 A Bevorzugung von Generalunternehmern bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge; Anteil des den Schwellenwert von 10 Mio. DM für die europaweite Ausschreibung unterschreitenden Bauauftragsvolumens MdlAnfr 5, 6 Dieter Maaß (Herne) SPD Antw BM Dr. Klaus Töpfer BMBau 17273 B, 17276 C ZusFr Dieter Maaß (Herne) SPD 17275 C, 17276 D ZusFr Peter Conradi SPD 17275 D ZusFr Gabriele Iwersen SPD . . 17276 B, 17277 B ZusFr Peter Dreßen SPD 17277 D Verzicht auf eine Verknüpfung der Entwicklungszusammenarbeit mit der Abschiebung von Ausländern; Abgabe der Verantwortung für Abgeschobene mit ungeklärter Staatsangehörigkeit an die Organisation für Afrikanische Einheit MdlAnfr 8, 9 Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Klaus-Jürgen Hedrich BMZ 17278B, D ZusFr Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17278 B, D Verknüpfung der Entwicklungszusammenarbeit mit der Abschiebung von Ausländern; Abschiebung von Ausländern mit ungeklärter Staatsangehörigkeit in bestimmte Regionen MdlAnfr 10, 11 Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Klaus-Jürgen Hedrich BMZ 17279 D, 17280 D ZusFr Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17280A, D ZusFr Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17280 B, 17281 C Einreiseverweigerung durch die Türkei für den deutschen Asienforscher und Leiter des Deutschen Orient-Instituts in Hamburg, Prof. Dr. Udo Steinbach MdlAnfr 14, 15 Gernot Erler SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 17281 D, 17282 C ZusFr Gernot Erler SPD . . . . 17281 D, 17282 D ZusFr Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17282 B ZusFr Jörg-Otto Spiller SPD 17283 A Verbot einer öffentlichen Beurteilung des BGS-Neustrukturierungskonzeptes; Erhöhung der Mittel 1998 MdlAnfr 19, 20 Susanne Kastner SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 17283 B, 17284 D ZusFr Susanne Kastner SPD . . 17283 C, 17285 A ZusFr Otto Schily SPD 17284 A ZusFr Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD 17284 B ZusFr Peter Conradi SPD 17284 C Abschiebung von Ausländern mit ungeklärter Staatsangehörigkeit in eine „Gesamtregion"; Verknüpfung von Entwicklungszusammenarbeit und Abschiebungen bereits gängige Praxis MdlAnfr 21, 22 Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 17285 D, 17286 B ZusFr Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17285 D, 17286 C ZusFr Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17286 A, D Zollfreie Einkaufsmöglichkeit in Belgien und Luxemburg. für EU-Bedienstete; Erhaltung des Duty-free-Handels auf Flughäfen und Fähren MdlAnfr 23, 24 Dr. Wolfgang Wodarg SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 17287 A, C ZusFr Dr. Wolfgang Wodarg SPD . . . 17287B, D Genehmigung der Vereinbarungen der US-Firma Dow Chemical im Zusammenhang mit der Privatisierung der früheren Chemiekombinate Buna, Sächsische Olefinwerke und Leuna durch den Bundesminister der Finanzen; Subventionen MdlAnfr 25, 26 Otto Schily SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 17288 B, 17289 B ZusFr Otto Schily SPD 17288 D, 17289 C ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD . .17289A, D Verträge mit der Dow Chemical Company über die Privatisierung der früheren Chemiekombinate Buna, Sächsische Olefinwerke und Leuna Polyolefine; Zahlung öffentlicher Investitions- und Fördermittel MdlAnfr 27 Friedhelm Julius Beucher SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 17290 A ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD . 17290 C ZusFr Otto Schily SPD 17290 C Preisgestaltung des Stromliefervertrages zwischen Dow Chemical und einem Energiekonzern über die Stromversorgung von Buna; Subventionierung des Strompreises durch die BvS MdlAnfr 28 Friedhelm Julius Beucher SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 17291 A ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD . 17291B ZusFr Otto Schily SPD 17291 C Schließung der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion in Chemnitz und Verschmelzung mit der kleineren Abteilung in Erfurt; Vereinigung kleinerer Bundesabteilungen der OFD im Zuge der Sparpolitik notfalls auch über Landesgrenzen MdlAnfr 29, 30 Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 17291 C, 17292 D ZusFr Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD 17291 D, 17293 A ZusFr Volker Kröning SPD 17292 B, 17294 A ZusFr Wolf-Michael Catenhusen SPD . . 17292 C ZusFr Dr. Uwe Küster SPD . . 17292 C, 17293 C ZusFr Sabine Kaspereit SPD 17293 D Schulungen von Bundesbeamten für Steuerpflichtige und Steuerberater über Lücken im Steuerrecht MdlAnfr 31 Peter Conradi SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 17294 B ZusFr Peter Conradi SPD 17294 D ZusFr Jörg-Otto Spiller SPD 17295 A ZusFr Peter Dreßen SPD 17295 B Strafantrag nach § 353 b StGB gegen den Leiter der Steuerabteilung im baden-württembergischen Finanzministerium wegen Weitergabe von Dienstgeheimnissen MdlAnfr 32 Peter Conradi SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 17295 C ZusFr Peter Conradi SPD 17295 C Steuerpflichtige mit Spitzensteuersatz MdlAnfr 34 Heinz Schmitt (Berg) SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 17295 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu dem Vorschlag, eine deutliche Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Erhöhung der Mineralöl- und Mehrwertsteuer zu ermöglichen . 17296 A Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17296B Hans-Peter Repnik CDU/CSU 17297 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 17299A Paul K. Friedhoff F.D.P 17300 B Dr. Gregor Gysi PDS 17301 B Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 17302 D Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17304 D Peter Rauen CDU/CSU 17306 B Ottmar Schreiner SPD 17307 C Dr. Jürgen Warnke CDU/CSU 17309 A Detlev von Larcher SPD 17310 B Johannes Selle CDU/CSU 17311 C Dr. Peter Struck SPD 17312 B Norbert Schindler CDU/CSU 17313 A Nächste Sitzung 17314 C Berichtigung 17314 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17315* A Anlage 2 Stillegung von mit dem FCKW-Kältemittel R 12 betriebenen Kfz-Klimaanlagen; Kühlmittel Isceon 49 als Ersatzstoff MdlAnfr 1, 2 - Drs 13/8533 - Wolfgang Behrendt SPD SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . 17315* C Anlage 3 Transport deutscher Kälber zu ausländischen Schlachthöfen wegen Nichtzahlung der sog. Herodesprämie zur Tötung von Kälbern in deutschen Schlachthöfen; Beantwortung der Anfrage des Deutschen Tierschutzbundes vom November 1996 MdlAnfr 3, 4 - Drs 13/8533 - Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . 17316* C Anlage 4 Fälle von Unterschreitung des Mindestlohnes auf Baustellen des Bundes in Berlin seit 1996; Auswirkungen auf die betroffenen Finnen MdlAnfr 7 - Drs 13/8533 - Hans Wallow SPD SchrAntw BM Dr. Klaus Töpfer BMBau . 17317* A Anlage 5 Verknüpfung der Entwicklungszusammenarbeit mit der Bereitschaft zur Wiederaufnahme abgeschobener Ausländer MdlAnfr 12, 13 - Drs 13/8533 - Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . . 17317* B Anlage 6 Grundsätzliche Klärung der vermögensrechtlichen Fragen der Vertriebenen vor einer Aufnahme Polens und der Tschechischen Republik in die EU MdlAnfr 16 - Drs 13/8533 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 17317* D Anlage 7 Beendigung der Zusammenarbeit des Bundeskriminalamts mit der Vertrauensperson VP 532 MdlAnfr 17 - Drs 13/8533 - Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 17318* A Anlage 8 Neuorganisation der BGS-Bahnpolizeiposten in Bayern, insbesondere in Landshut MdlAnfr 18 - Drs 13/8533 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 17318* B Anlage 9 Bundesmittel für den Ausbau der Dienststelle der Kurie des Katholischen Militärbischofs in Berlin MdlAnfr 33 - Drs 13/8533 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 17318* D Anlage 10 Durchschnittliche Besteuerung und Anteil der unter dem gültigen Eingangssteuersatz liegenden Steuerpflichtigen MdlAnfr 35 - Drs 13/8533 - Heinz Schmitt (Berg) SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 17319* A Anlage 11 Ausschöpfung des Bewilligungsrahmens und Abfluß der Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bis August 1997 in Rheinland-Pfalz; Herstellung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in allen Bundesländern MdlAnfr 36, 37 - Drs 13/8533 - Lydia Westrich SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 17319* B Anlage 12 Kriterien für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge des Bundes; Bevorzugung ausbildender Betriebe; Änderung der Verdingungsordnung für Bauleistungen MdlAnfr 38, 39 - Drs 13/8533 - Gabriele Iwersen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 17320* B Anlage 13 Veröffentlichung von Anzeigen des BMA „Sie sind heiß auf Arbeit, sie können ranklotzen... " in Zeitungen; Kosten; Vereinbarkeit der parteipolitischen Neutralität der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung mit den Medienangeboten des BMA für das Rentenreformgesetz MdlAnfr 40, 41 - Drs 13/8533 Peter Dreßen SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 17320* D Anlage 14 Rückgang der Übernachtungen in den bayerischen Sanatorien und Kurkliniken 1997; Auswirkungen auf die Arbeitsplätze MdlAnfr 42 - Drs 13/8533 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 17321* B Anlage 15 Anzahl der Ausnahmen nach § 7 Abs. 2 StVZO und von Minderjährigen verursachten Unfälle mit Personenschäden MdlAnfr 43, 44 - Drs 13/8533 - Egbert Nitsch (Rendsburg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 17321* D Anlage 16 Wasserspiegelanhebung statt Staustufenbau im Rahmen des Ausbaus des Donauabschnitts von Straubing nach Pleinting zur Vertiefung der Fahrrinne MdlAnfr 45, 46 - Drs 13/8533 - Brunhilde Irber SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 17322* A 191. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. September 1997 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigungen 188. Sitzung, Seite 17 083 D, letzter Absatz: In der zweiten Zeile ist statt „phantastisches" „phantasieloses" zu lesen. Auf Seite 17 084 A ist im zweiten Absatz, fünfte Zeile, das Wort „ungleich" durch das Wort „möglich" zu ersetzen. Seite 17 085 A, letzter Absatz, drittletzte Zeile der Rede: Statt „Regression" muß des „Repression" heißen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 24. 9. 97 * Behrendt, Wolfgang SPD 24. 9. 97 * Bindig, Rudolf SPD 24. 9. 97 * Blunck, Lilo SPD 24. 9. 97 * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 24. 9. 97 * Duve, Freimut SPD 24. 9. 97 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 24. 9. 97 * Francke (Hamburg), Klaus CDU/CSU 24. 9. 97 Frick, Gisela F.D.P. 24. 9. 97 Geiger, Michaela CDU/CSU 24. 9. 97 Günther (Plauen), F.D.P. 24. 9. 97 Joachim Haack (Extertal), SPD 24. 9. 97 * Karl Hermann Heubaum, Monika SPD 24. 9. 97 Horn, Erwin SPD 24. 9. 97 * Jawurek, Helmut CDU/CSU 24. 9. 97 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 24. 9. 97 * Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 24. 9. 97 Lemke, Steffi BÜNDNIS 24. 9. 97 90/DIE GRÜNEN Dr. Lucyga, Christine SPD 24. 9. 97 * Lummer, Heinrich CDU/CSU 24. 9. 97 * Maaß (Herne), Dieter SPD 24. 9. 97 * Marten, Günter CDU/CSU 24. 9. 97 * Marx, Dorle SPD 24. 9. 97 Michels, Meinolf CDU/CSU 24. 9. 97 Müller (Düsseldorf) SPD 24. 9. 97 Michael Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 24. 9. 97 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 24. 9. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 24. 9. 97 90/DIE GRÜNEN Dr. Scheer, Hermann SPD 24. 9. 97 * Schloten, Dieter SPD 24. 9. 97 * Sebastian, Wilhelm Josef CDU/CSU 24. 9. 97 Siebert, Bernd CDU/CSU 24. 9. 97 * Terborg, Margitta SPD 24. 9. 97 * Wetzel, Kersten CDU/CSU 24. 9. 97 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 24. 9. 97 Dr. Wittmann, Fritz CDU/CSU 24. 9. 97 Zierer, Benno CDU/CSU 24. 9. 97 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Behrendt (SPD) (Drucksache 13/8533 Fragen 1 und 2): Trifft es zu, daß die Bundesregierung anstatt - wie ursprünglich geplant - Kfz-Haltern, die auch nach dem 30. Juni 1998 Klimaanlagen mit dem FCKW-Kältemittel R 12 (FCKW: Fluorchlorkohlenwasserstoff) verwenden, Geldstrafen aufzuerlegen, jetzt lediglich ab diesem Stichtag diese verpflichtet, erst bei erforderlichen Reparaturarbeiten auf ein umweltschonendes Kühlmittel umzurüsten bzw. die Klimaanlage stillzulegen, und inwieweit glaubt die Bundesregierung mit dieser neuen Politik dem umweltpolitischen Ziel der Vermeidung des Gebrauchs von FCKW näherkommen zu können? Wie bewertet die Bundesregierung das Kühlmittel Isceon 49 im Vergleich zu R 134 a als Ersatzstoff für das FCKW-haltige Kühlmittel R 12 in Klimaanlagen? Zu Frage 1: Die Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutze der Umwelt im Hinblick auf den Ersatz von FCKW R 12 durch andere, weniger ozonschichtschädigende Stoffe sind keiner Änderung unterworfen worden. Die Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen (FCKW-Halon-Verbots-Verordnung) vom 6. Mai 1991 gilt unverändert seit dem 1. August 1991, u. a. auch für Dichlordifluarmethan (R 12). Es ist verboten, R 12 mit einem Massegehalt von insgesamt mehr als 1 % in den Verkehr zu bringen oder zu verwenden (§ 3 Abs. 1 FCKW-Halon-Verbots-Verordnung). Ferner ist verboten, Erzeugnisse, die R 12 enthalten, herzustellen oder in Verkehr zu bringen (§ 3 Abs. 2). Das Verwenden von kältemittelhaltigen Erzeugnissen ist hiernach nicht verboten. Diese Ausnahme vom Verwendungsverbot ist beim Erlaß der Verordnung 1991 vor allem im Hinblick auf die in Haushalten befindlichen Kälteanlagen (Kühlschränke) erfolgt. Die Verbote des § 3 sind seit dem 1. Januar 1992 bzw. 1. Januar 1994 - je nach Menge des Kältemittels - in Kraft. Jedoch gelten Übergangsvorschriften nach § 10 FCKW-Halon-Verbots-Verordnung. Nach § 10 Abs. 2 dürfen R 12-haltige Kältemittel (chemikalienrechtlich sind das Stoffe, nicht Erzeugnisse) zum Zweck der Verwendung in alten Erzeugnissen, d. h. in solchen, die vor dem 1. Januar 1992 bzw. 1. Januar 1994 hergestellt worden sind, bis zur Außerbetriebnahme der Erzeugnisse hergestellt, in den Verkehr gebracht und verwendet werden, es sei denn, daß andere Kältemittel mit geringerem Ozonabbaupotential nach dem Stand der Technik in diesen Erzeugnissen eingesetzt werden können. Derartige Kältemittel sind vom Umweltbundesamt bekanntzugeben. Mit der „Bekanntmachung des Umweltbundesamts von Ersatzkältemitteln für R 12-haltige Erzeugnisse nach der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung U vom 21. Dezember 1995 (BAnz. Nr. 245 S. 12994) sind zwei solche Ersatzkältemittel mit geringerem Ozon- abbaupotential bekannt gemacht worden. Sie können R 12 ersetzen, genau gesagt, sie sind nach dem Stand der Technik bei einem weiteren Betrieb des Erzeugnisses spätestens ab dem 30. Juni 1998 einsetzbar (Nr. 2 der UBA-Bekanntmachung). Seit der UBA- Bekanntmachung darf daher bereits heute R 12 nicht mehr im Rahmen von Wartungsarbeiten eingesetzt oder nachgefüllt werden, sofern der Ersatz nach dem Stand der Technik bereits heute möglich ist. Spätestens wird dies ab dem 30. Juni 1998 der Fall sein. Die Regelung ist den betroffenen Verbänden und Werkstätten bekannt. Verstöße werden nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 FCKW-Halon-Verbots-Verordnung i. V. m. dem Chemikaliengesetz als Straftat verfolgt. Die bloße Benutzung einer Autoklimaanlage mit R 12 erfüllt dagegen - wie das Benutzen eines alten Kühlschranks - tatbestandlich kein Verwendungsverbot im Sinne der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung. Dies folgt aus der Formulierung von § 3 Absatz 1 und § 3 Absatz 2 FCKW-Halon-Verbots-Verordnung. Diese vom Verordnungsgeber eingeführte Regelung ist auch wirtschaftlich und sozial vernünftig. Der Autofahrer soll nicht schon dann zur Umrüstung verpflichtet werden, wenn die Klimaanlage störungsfrei läuft, sondern erst im Rahmen durchzuführender Reparatur- und Wartungsarbeiten. Wartungsmaßnahmen sollen in der Regel einmal im Jahr vorgenommen werden. Mit der Pflicht, die Anlagen zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt bei einer Wartung oder Reparatur umrüsten zu lassen, ist damit neben der Beachtung der für den einzelnen Autofahrer relevanten wirtschaftlichen Komponente auch dem Schutz der Umwelt im besonderen Maße Rechnung getragen worden. Zu Frage 2: Isceon 49 (R 413 A) ist ein Gemisch aus den Stoffen R 134a (88%), R 600a (Isobutan 3 %) und R 218 (9 %). Isceon 49 besitzt ein etwas höheres Treibhauspotential als R 134 a, kann aber im Gegensatz zu R 134 a in der Regel als Drop-In-Ersatzkältemittel für R 12 eingesetzt werden. Dies führt bei der Umrüstung zu geringeren wirtschaftlichen Belastungen. Aus Umweltsicht ist nicht das insgesamt resultierende etwas höhere Treibhauspotential im Vergleich zu R 134a von Bedeutung, sondern die Eigenschaften des im Gemisch enthaltenen R 218. Dieser Stoff (C3F8) gehört zur Gruppe der Perfluoralkane. Perfluoralkane sind vollständig fluorierte Kohlenwasserstoffe, die zwar kein Ozonabbaupotential besitzen, aber über eine sehr hohe atmosphärische Verweilzeit und ein extrem hohes Treibhauspotential verfügen (7 000 gegenüber 1 300 bei R 134 a bezogen auf CO2 mit dem Zeithorizont 100 Jahre). Wo ein Ersatz ozonabbauender Stoffe nicht durch andere weniger umweltschädliche Substanzen möglich ist, könnte der Einsatz dieser Stoffgruppe eine Lösung sein. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch (F.D.P.) (Drucksache 13/8533 Fragen 3 und 4): Ist es zutreffend, daß in der Bundesrepublik Deutschland die sog. „Herodesprämie" zur Tötung von Kälbern nicht gezahlt wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß daraufhin deutsche Landwirte Kälber zu ausländischen Schlachthöfen transportieren, um sie dort töten zu lassen und die „Herodesprämie" zu kassieren, und ist es zutreffend, daß die Bundesregierung in dieser Frage dem Deutschen Tierschutzbund seit November vergangenen Jahres nicht mehr geantwortet hat? Zu Frage 3: Die EU-Kommission hatte 1996 vorgeschlagen, die seit 1993 bestehende Möglichkeit zur freiwilligen Zahlung einer Verarbeitungsprämie für Kälber mit einem Lebensalter von bis zu 20 Tagen für alle Mitgliedstaaten verpflichtend zu machen. Der Bundesregierung ist es zusammen mit anderen Mitgliedstaaten gelungen, einen solchen Beschluß zu verhindern. Statt dessen wurde zur Verringerung der Schlachtgewichte als Alternative zur Verarbeitungsprämie eine Frühvermarktungsprämie für Mastkälber beschlossen. In Deutschland wird seither diese Frühvermarktungsprämie angeboten; die Verarbeitungsprämie wird nicht gewährt. Zu Frage 4: Aus Sicht der Bundesregierung ist es nicht hinnehmbar, daß Kälber aus Deutschland zur Erlangung der Verarbeitungsprämie in andere Mitgliedstaaten verbracht werden. Die Bundesregierung hat daher im EU-Agrarministerrat wiederholt mit Nachdruck auf Maßnahmen gedrängt, durch die solche Kälbertransporte unterbunden werden können. Sie hat u. a. eine Regelung vorgeschlagen, wonach die Verarbeitungsprämie nur noch für Kälber gewährt werden soll, die in dem Mitgliedstaat geboren wurden, der diese Prämie anbietet. Leider hat sich die EU-Kommission den deutschen Forderungen bisher mit dem Argument verschlossen, daß es nach geltendem EG- Recht unzulässig sei, den freien Warenverkehr auf den gemeinschaftlichen Märkten auf eine solche Weise einzuschränken. Um mit einer rechtskonformen und schnell realisierbaren nationalen Maßnahme zur Lösung des Problems der Kälbertransporte beizutragen, hat die Bundesregierung den Ländern vorgeschlagen, die Anforderungen der Tierschutztransportverordnung an die Transportfähigkeit von Kälbern zu präzisieren und Tiere mit einem Lebensalter von weniger als 14 Tagen generell für transportunfähig zu erklären. Die Agrarminister und -ministerinnen der Länder haben diesem Vorgehen bei der Agrarministerkonferenz am 19. September 1997 zugestimmt. Damit wird zum einen der Vollzug der Tierschutztransportverordnung erleichtert und ausgeschlossen, daß entgegen den Bestimmungen der Tierschutztransportverordnung auch Kälber transportiert werden, deren Nabel noch nicht vollständig abgeheilt ist. Zum an- deren wird dadurch das Verbringen von Kälbern zum Zwecke ihrer Tötung in andere EU-Mitgliedstaaten erheblich erschwert, weil ein solcher Transport sich für die Züchter nur lohnt, wenn die Tiere schnell ausgestallt werden. Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes e.V., Herr Wolfgang Apel, hatte sich Ende Oktober und dann nochmals Mitte November 1996. schriftlich an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gewandt, um die strikte Ablehnung des Deutschen Tierschutzbundes gegen die auf europäischer Ebene beschlossene Prämienregelung auszudrücken. Hierauf hat das BML mehrfach geantwortet - zuletzt mit Schreiben vom 18. Dezember 1996 - und Herrn Apel die oben dargelegte Position der Bundesregierung mitgeteilt. Danach hat sich Herr Präsident Apel in der bezeichneten Angelegenheit schriftlich erst wieder mit Datum vom 5. August 1997 an das BML gewandt. Dieses Schreiben wurde mit Datum vom 15. September 1997 beantwortet. Anlage 4 Antwort des Bundesministers Dr. Klaus Töpfer auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/8533 Frage 7): Wie viele Fälle von Unterschreitung des Mindestlohnes auf Baustellen des Bundes in Berlin sind der Bundesregierung für die Zeit seit Anfang 1996 bekannt, und welche Folgen hatten diese Tatbestände für die betroffenen Firmen? Bei den vom Landesarbeitsamt Berlin auf Baustellen des Bundes in Berlin 1996 und 1997 durchgeführten sieben Baustellenüberprüfungen hat sich ein Anfangsverdacht auf Mindestlohnunterschreitung bei insgesamt 50 Arbeitnehmern ergeben. Die betroffenen Firmen sind der Bundesregierung noch nicht bekannt. Das Landesarbeitsamt Berlin hat sich bisher unter Berufung auf datenschutzrechtliche Gründe geweigert, die betroffenen Firmen vor Abschluß der laufenden Verfahren zu benennen. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/8533 Fragen 12 und 13): Welche Staaten wurden vom Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, bereits über das Vorhaben der Bundesregierung in Kenntnis gesetzt, daß die finanziellen Zuwendungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit als Druckmittel benutzt werden sollen, um Staaten zur Wiederaufnahme eigener Staatsangehöriger zu drängen (s. „Frankfurter Rundschau" vom 30. August 1997)? Welchen verschiedenen afrikanischen Ländern hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, vorgeworfen, sie weigerten sich, „aus Deutschland ausreisepflichtige eigene Staatsangehörige aufzunehmen und bei der Feststellung der Identität Ausreisepflichtiger mitzuhelfen" (s. Kölner „SonntagsExpress" vom 17. August 1997)? Schwierigkeiten bei der Rückübernahme entstehen vor allem in den Fällen ungeklärter Staatsangehörigkeit. Die völkerrechtliche Pflicht zur Rückübernahme gilt nämlich nur hinsichtlich der eigenen Staatsangehörigen. Zur Klärung der Staatsangehörigkeit bedarf es der Zusammenarbeit zwischen den Innenbehörden und den Auslandsvertretungen der Herkunftsländer. Einige Botschaften, vor allem aus Afrika, ließen es hier an der gebotenen Zusammenarbeit bei der Feststellung der Staatsangehörigkeit und bei der Ausstellung von Heimreisedokumenten mangeln. Bundesminister Dr. Kinkel hat dieses Verhalten in aller Deutlichkeit kritisiert. Er hat dabei auch klar gemacht, daß die Rückführungsproblematik sich auf alle Politikbereiche einschließlich der Entwicklungshilfe auswirkt. Im Anschluß an seine Äußerungen und nach Gesprächen im Auswärtigen Amt hat sich die Zusammenarbeit mit den betroffenen Botschaften verbessert. Nicht hilfreich wäre es deshalb, jetzt einzelne Staaten in der Öffentlichkeit zu nennen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache. 13/8533 Frage 16): Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Beitrittsverhandlungen der EU mit Polen und der Tschechischen Republik darauf hinzuwirken, daß hinsichtlich der - von der Bundesrepublik Deutschland als völkerrechtswidrig angesehenen - entschädigungslosen Einziehung deutschen Privatvermögens durch diese beiden Staaten noch vor Aufnahme beider in die EU eine für die Bundesrepublik Deutschland und die betroffenen Vertriebenen akzeptable Lösung gefunden wird? Die Bundesregierung hat die Vertreibung der Deutschen und die entschädigungslose Einziehung deutschen Vermögens immer als völkerrechtswidrig angesehen und diesen Standpunkt auch gegenüber der früheren Tschechoslowakei und ihrer Rechtsfolgerin, der Tschechischen Republik, sowie gegenüber Polen stets mit Nachdruck vertreten. Die Regierungen Polens und der Tschechischen Republik waren aber nicht bereit, Rückgewähr- und Entschädigungsansprüche Deutscher anzuerkennen. Die Deutsch-tschechische Erklärung hat in Ziffer IV die Verschiedenheit der Rechtsauffassungen festgestellt und damit die Offenheit der Vermögensfragen unterstrichen. Die Bundesregierung hat sich stets im Rahmen des Möglichen für die berechtigten Anliegen der Vertrie- 17318* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn. Mittwoch. den 24. September 1997 benen eingesetzt und wird es weiterhin tun. Sie hält es jedoch nicht für angebracht, diese Frage mit den bevorstehenden EU-Beitrittsverhandlungen zu verknüpfen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Helmut Wilhelm (Amberg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/8533 Frage 17): Wann genau endete die Zusammenarbeit des Bundeskriminalamts mit der Vertrauensperson VP 572 (H. G.), und trifft es zu, daß der Vertreter des Bundeskriminalamts in Miami, USA (W. D.), noch 1994 diese Zusammenarbeit mit der Vertrauensperson VP 572 fortsetzte und auch gegenüber Vertretern des US-Departement of Justice noch 1994 diese Vertrauensperson als „BKA agent" bezeichnete? Wie bereits mit der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Manfred Such, Bündnis 90/Die Grünen, vom 11. Juli 1997 mitgeteilt wurde, ist die Identität der VP 572 in dem Strafverfahren gegen Sten vor dem Landgericht Innsbruck im ersten Halbjahr 1993 aufgedeckt worden. Danach wurde die VP 572 in Ermittlungsverfahren des Bundeskriminalamts nicht mehr eingesetzt. Folgekontakte des Bundeskriminalamts ergaben sich zur Betreuung der VP 572 aufgrund der sich aus früherer Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt ergebenden Gefährdungslage. Der in der Anfrage genannte ehemalige Verbindungsbeamte des Bundeskriminalamts in Miami war 1994 ausschließlich im Rahmen der aufgrund der seinerzeitigen Gefährdungslage erforderlichen Betreuungsmaßnahmen für die Vertrauensperson in Miami tätig. Gegenüber den ebenfalls in der Anfrage genannten Vertretern des US-Department of Justice, bei denen es sich um Staatsanwälte der US-Bundesanwaltschaft in Miami handelt, wurde VP 572 nach Angaben des ehemaligen Verbindungsbeamten nicht als „BKA agent" bezeichnet. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/8533 Frage 18): Trifft es zu, daß das am 11. September 1997 vom Bundesminister des Innern, Dr. Manfred Kanther, vorgestellte „Konzept zur Neuorganisation des Bundesgrenzschutzes" vorsieht, eine Reihe von BGS-Bahnpolizeiposten in Bayern in „Einsatzabschnitt" umzuorganisieren, und wenn ja, welche Auswirkungen hat dies insbesondere für die Polizeivollzugsbeamten (PVB) des Bahnpolizeipostens Landshut? Das Konzept zur Neuorganisation des Bundesgrenzschutzes sieht vor, die einzeldienstlichen Aufgaben des BGS künftig in BGS-Inspektionen wahrzunehmen. Soweit aus polizeitaktischen Erwägungen eine ständige Präsenz an anderen Orten als dem Sitz der Inspektion unabweisbar ist, werden Einsatzabschnitte ohne eigenständigen Dienststellencharakter eingerichtet. Im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich ist eine Erhöhung der personellen Ausstattung um 880 PVB auf insgesamt 5 540 PVB (d. h. eine Steigerung von rd. 20 %) vorgesehen. Bei gleichzeitiger organisatorischer Konzentration von Bahnpolizeidienststellen ermöglicht dies eine quantitativ und qualitativ verbesserte, den modernen polizeilichen Erfordernissen gerecht werdende mobile Aufgabenerfüllung sowohl auf Bahnhöfen in Großstädten und Ballungsräumen als auch auf Bahnstrecken und in Zügen. Die hierdurch erzielte Effizienzsteigerung hat allerdings Konsequenzen für eine Reihe von kleineren Bahnpolizeiwachen und -posten, deren Beibehaltung polizeitaktisch und personalökonomisch nicht mehr zu rechtfertigen ist. Künftig wird hier die bahnpolizeiliche Präsenz durch nahegelegene BGS-Inspektionen bzw. Einsatzabschnitte gewährleistet. Der bisherige BGS-Bahnpolizeiposten Landshut wird Einsatzabschnitt der BGS-Inspektion Regensburg. Die dort eingesetzten Polizeivollzugsbeamten werden überwiegend in einem verdichteten Streifendienst sowie in der Zugbegleitung verwendet Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/8533 Frage 33): In welcher Höhe sind vom Bundesministerium der Finanzen Finanzmittel für den Ausbau der Dienststelle der Kurie des Katholischen Militärbischofs in Berlin im Anschluß an eine entsprechende Verhandlung, die am 3. September 1997 in Berlin stattfand, genehmigt worden, und ab wann können diese Mittel verausgabt werden? Finanzmittel für den Ausbau der Dienststelle der Kurie des Katholischen Militärbischofs in Berlin sind vom BMF bisher nicht genehmigt worden. Eine dazu erforderliche Haushaltsunterlage-Bau liegt bisher nicht vor. Mittel können erst nach haushaltsmäßiger Anerkennung verausgabt werden. In der Verhandlung am 3. September 1997 ist der Bauantrag des Bundesministeriums der Verteidigung verhandelt worden. Darin sind Entscheidungen über den Raumbedarf sowie die Kostenobergrenze in Höhe von 10 Millionen DM einvernehmlich getroffen worden. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Heinz Schmitt (Berg) (SPD) (Drucksache 13/8533 Frage 35): Wie hoch lag gemäß aktuellen Zahlen die durchschnittliche Besteuerung aller einkommensteuerpflichtig Beschäftigten in Deutschland, und wie viele Steuerpflichtige lagen unter dem gültigen Eingangssteuersatz? Die Einkommensteuerstatistik 1992 weist folgende Durchschnittsteuersätze (festgesetzte Einkommensteuer/zu versteuerndes Einkommen * 100) aus: Unbeschränkt steuerpflichtig natürliche Personen - mit Einkommen veranlagt insgesamt 22,2 v. H. - mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit 21,4 v.H. - mit Einkünften überwiegend aus nichtselbständiger Arbeit 19,7 v.H. - ohne Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 30,6 v. H. In der Einkommensteuerstatistik 1992 sind 2 096 778 nach der Grundtabelle besteuerte und 1 580 174 nach der Splittingtabelle besteuerte Steuerpflichtige ausgewiesen, die ein zu versteuerndes Einkommen von weniger als 5670 DM bzw. weniger als 11 340 DM aufwiesen und somit unter der tariflichen Besteuerungsgrenze lagen. Diese insgesamt 3 676 952 Steuerpflichtigen entsprachen 13,3 v. H. der Steuerpflichtigen insgesamt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen der Abgeordneten Lydia Westrich (SPD) (Drucksache 13/8533 Fragen 36 und 37): Wie hoch waren die Ausschöpfung des Bewilligungsrahmens und der Fördermittelabfluß der Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (GA) Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur bis einschließlich August 1997 in den Fördergebieten des Landes Rheinland-Pfalz im Vergleich zu den anderen - insbesondere zu den neuen - Bundesländern (Länder bitte einzeln aufführen)? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es das Ziel der GA ist, gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse in allen Bundesländern herzustellen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Realisierung dieses Zieles angesichts der extrem hohen Arbeitslosenzahlen in der Westpfalz (s. „Rheinpfalz-Zeitung" vom 10. September 1997) in Verbindung mit der geplanten drastischen Mittelkürzung bei der GA in 1998? Zu Frage 36: Der Bewilligungsrahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) für das Land Rheinland-Pfalz beträgt 1997 insgesamt 53,32 Millionen DM. Dieser Bewilligungsrahmen wurde bis einschließlich August 1997 mit 34,955 Millionen DM zu 65,6 % ausgeschöpft. Für das Land Rheinland-Pfalz sind bis einschließlich Ende August 1997 von den zustehenden Barmitteln des Bundes in Höhe von 25 Millionen DM 5 322 506 DM, d. h. 21,3 % an das Land Rheinland-Pfalz abgeflossen. Es ist zu erwarten, daß die für das Land Rheinland-Pfalz vorgesehenen Bundesmittel bis zum Ende des Jahres in voller Höhe abfließen werden. Die Ausschöpfung des Bewilligungsrahmens und der Fördermittelabfluß stellt sich im Vergleich zu den anderen Bundesländer wie folgt dar (siehe Tabelle Seite 17320 oben). Zu Frage 37 Die regionale Wirtschaftsförderung obliegt primär der Zuständigkeit der Länder und der kommunalen Gebietskörperschaften. Der Bund wirkt an der Realisierung dieser Länderaufgabe insofern mit, als er für die Umstrukturierungs- und Entwicklungsaktivitäten der Länder und Regionen den geeigneten Handlungsrahmen setzt. Mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" verfügen Bund und Länder über ein bewährtes Instrument, um die Regionen bei der Bewältigung ihrer Strukturprobleme zu unterstützen. Sie trägt mit ihrem Förderangebot dazu bei, interregionale Unterschiede bei der Einkommenserzielung und der Ausstattung mit Arbeitsplätzen abzubauen. Sie leistet damit einen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Im Rahmen der Neuabgrenzung der Fördergebiete 1996 haben die hohen Arbeitslosenzahlen der Westpfalz mit einer deutlichen Abweichung vom Bundesdurchschnitt dazu geführt, die Westpfalz auch weiterhin in das Fördergebiet einzubeziehen. Wegen der schwierigen Haushaltslage war eine Mittelkürzung für die GA - auch für die westdeutschen Länder - nicht zu vermeiden. Somit steuert auch die GA einen Anteil zur Konsolidierung des Bundeshaushalts bei. Von den im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 1998 veranschlagten Barmitteln in Höhe von 200 Millionen DM für die GA-West entfällt ein Anteil von 14,28 Millionen DM auf das Land RheinlandPfalz. Von dem auf 350 Millionen DM erhöhten Rahmen der Verpflichtungsermächtigungen des Bundes für 1998 entfallen 24,99 Millionen DM auf Rheinland-Pfalz. Insgesamt bleibt der Bewilligungsrahmen mit ca. 54 Millionen DM für Rheinland-Pfalz 1998 auf Vorjahresniveau. Land Bewilligungsrahmen Stand: Ausgaben-Soll Mittelabfluß 1997 Ende August 1997 1997 2) Ende August 1997 2) in Mio. DM ') in Mio. DM 1) absolut in % in DM in DM in % 1 2 3 4 5 6 Bayern 99,191 23,753 23,9 40 000 000,00 9 091 801,50 22,7 Bremen 23,680 23,680 100,0 9 000 000,00 2 338 686,23 26,0 Hessen 29,440 18,612 63,2 10 000 000,00 2 701 605,00 27,0 Niedersachsen 230,160 192,700 83,7 99 000 000,00 40 000 000,00 40,4 Nordrhein-Westfalen 241,520 59,244 24,5 110 000 000,00 26 204 129,77 23,8 Rheinland-Pfalz 53,320 34,955 65,6 25 000 000,00 5 322 506,00 21,3 Saarland 58,560 29,772 40,8 25 000 000,00 19 178 157,50 76,7 Schleswig-Holstein 67,600 13,294 19,7 32 000 000,00 9 357 815,00 29,2 insgesamt alte Lander 803,471 396,010 49,3 350 000 000,00 114 194 701,00 32,6 Berlin 500,500 390,577 78,0 213 750 000,00 75 000 000,00 35,1 Brandenburg 778,000 417,321 53,6 481 650 000,00 150 000 000,00 31,1 Mecklenburg-Vorpommern 825,750 448,333 71,6 276 450 000,00 180 000 000,00 65,1 Sachsen 1 827,798 1 328,752 72,7 903 450 000,00 436 500 000,00 48,3 Sachsen-Anhalt 958,500 720,840 75,2 547 200 000,00 180 988 123,18 33,1 Thüringen 824,000 824,000 100,0 427 500 000,00 240 000 000,00 56,1 insgesamt neue Länder 5 514,548 4 129,823 74,9 2 850 000 000,00 1 262 488 123,18 44,3 1) Bundes- und Landesmittel 2) Nur Bund Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen der Abgeordneten Gabriele Iwersen (SPD) (Drucksache 13/8533 Fragen 38 und 39): Wie stellt sich die Bundesregierung die Vereinbarkeit ihres Kabinettsbeschlusses zur Bevorzugung ausbildender Betriebe bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge des Bundes im Wert von bis zu 10 Millionen DM mit der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vor, in der eine Bevorzugung von Betrieben grundsätzlich nicht zulässig ist? Plant die Bundesregierung, die VOB dahingehend zu ändern, daß Ausbildung als Kriterium für die Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen mit aufgenommen wird? Zu Frage 38: Der Beschluß der Bundesregierung vom 9. September 1997 zur bevorzugten Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben läßt die Regeln der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) unberührt. Die Bevorzugung ausbildender Betriebe bei der Vergabe von Bauaufträgen des Bundes mit einem Auftragswert bis 10 Millionen DM ist an die Voraussetzung gebunden, daß nach Abschluß der Wertung der Angebote nach den Kriterien des § 25 VOB/A nicht nur ein Angebot als das wirtschaftlichste übrig bleibt, sondern zwei oder mehrere Angebote gleich- wertig sind. In diesem Fall erhält der Bieter den Zuschlag, der ausbildet. Die Regelung ist auf drei Jahre befristet. Zu Frage .39: Die VOB wird nicht von der Bundesregierung, sondern vom Deutschen Verdingungsausschuß für Bauleistungen (DVA) erarbeitet. Dieser Ausschuß setzt sich aus Vertretern der Auftraggeberseite - Bund, Länder, Kommunen, sonstige Körperschaften des öffentlichen und auch des privaten Rechts - und der Wirtschaftsverbände auf der Auftragnehmerseite zusammen. Die Bundesregierung wird dem DVA eine Änderung der VOB mit dem Ziel, die Ausbildung als Vergabekriterium einzuführen, nicht vorschlagen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Peter Dreßen (SPD) (Drucksache 13/8533 Fragen 40 und 41): In wie vielen Zeitungen ist die Anzeigenkampagne des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung unter der Schlagzeile „Sie sind heiß auf Arbeit, sie können ranklotzen ..." erschienen, und welche Kosten sind dadurch entstanden? Wie verträgt sich die gebotene parteipolitische Neutralität der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung mit den vielfältigen Medienangeboten für das jüngste Rentenreformgesetz durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Internet, in Anzeigen, durch Falteinleger und in Broschüren, obwohl die Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt einen solchen Gesetzentwurf nicht vorgelegt hatte, die in der Öffentlichkeitsarbeit verwendete Textfassung aber mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. in Drucksache 13/8011 identisch ist? Zu Frage 40: Die Anzeige „Sie sind heiß auf Arbeit, sie können ranklotzen ... " ist in vier überregionalen Tageszeitungen, vier Titeln der Wochenpresse sowie in neun Titeln der Industrie- und Handelskammerpresse geschaltet worden. Die Kosten haben dafür ca. 630000 DM betragen, die Schlußrechnung zu der Anzeigenschaltung liegt allerdings noch nicht vor. Zu Frage 41: Die Informationsarbeit der Bundesregierung orientiert sich an dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 zur Öffentlichkeitsarbeit von Staatsorganen in Bund und Ländern. Das Verfassungsgericht hat dazu unter anderem ausgeführt: Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und gesetzgebenden Körperschaften ist in Grenzen nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch notwendig. In den Rahmen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit fällt, daß Regierung und gesetzgebende Körperschaften - bezogen auf ihre Organtätigkeit - der Öffentlichkeit ihre Politik, ihre Maßnahmen und Vorhaben sowie die künftig zu lösenden Fragen darlegen und erläutern (BVerfGE 20, 56 [100]). Eine verantwortliche Teilhabe der Bürger an der politischen Willensbildung des Volkes setzt voraus, daß der einzelne von den zu entscheidenden Sachfragen, von den durch die verfaßten Staatsorgane getroffenen Entscheidungen, Maßnahmen und Lösungsvorschlägen genügend weiß, um sie beurteilen, billigen oder verwerfen zu können. Auch dazu vermag staatliche Öffentlichkeitsarbeit einen wesentlichen Beitrag zu leisten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Rentenreformgesetz 1999" ist am 18. Juni 1997 vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Die daraufhin durchgeführten Informationsmaßnahmen bewegen sich im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das nicht darauf abhebt, daß Gesetzentwürfe bereits im Parlament beraten oder eingebracht sein müssen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/8533 Frage 42): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Rückgang der Übernachtungen im ersten Halbjahr 1997 im Vergleich zum ersten Halbjahr 1996 in den Sanatorien und Kurkliniken in Bayern, und welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser Entwicklung für die Arbeitsplätze im Kurbereich? Nach Auskunft des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung ist die Zahl der Übernachtungen in stationären Kurkrankenhäusern und Sanatorien in Bayern in den ersten sechs Monaten des Jahres 1997 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um durchschnittlich 32,8 Prozent zurückgegangen. Zahlenmäßige Aussagen zu den Konsequenzen aus dieser Entwicklung für die Arbeitsplätze im Kurbereich können nicht getroffen werden, weil die Bundesanstalt für Arbeit keine Statistiken zur Arbeitsmarktsituation speziell im Bereich der Kurkrankenhäuser und Sanatorien führt. In der Statistik der Arbeitslosen nach Wirtschaftszweigen sind die Kurkliniken mit anderen Krankenhäusern, Kliniken und Sanatorien zusammengefaßt. Soweit die Zahl der Arbeitslosen in einzelnen Gesundheitsberufen, z. B. bei Masseuren oder medizinischen Bademeistern, im ersten Halbjahr 1997 angestiegen ist, läßt sich nicht feststellen, welchen Einfluß dabei die gesetzgeberischen Maßnahmen im Reha-Bereich haben. Allgemein ist festzustellen, daß der Rückgang von Übernachtungen im Kurbereich nicht nur auf die Maßnahmen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Rehabilitation zurückzuführen ist; dieser hat zum großen Teil auch konjunkturelle Ursachen. Soweit die Ausfälle nicht durch die Gewinnung von mehr Selbstzahlern vermindert werden können, müssen sie durch stärkere touristische Öffnung (z. B. gesundheitsbewußter Urlaub) ausgeglichen werden. In diese Richtung gehen auch die Überlegungen der Bäderwirtschaft. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Egbert Nitsch (Rendsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/8533 Fragen 43 und 44): Wie viele Ausnahmen nach § 7 Abs. 2 der Straßenverkehrszulassungsordnung (Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse 1 a oder 3 vor Vollendung des 18. Lebensjahres) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung? Wie viele Unfälle mit Personenschaden werden von dieser Gruppe verursacht? Zu Frage 43: Für die Erteilung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 2 der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung vom Mindestalter für das Führen von Kraftfahrzeugen sind die Verwaltungsbehörden der Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wieviele Ausnahmen zugelassen worden sind. 17322* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1997 Zu Frage 44: Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse über einen Einzelfall vor. Diese Personengruppe wird durch die Bundesregierung nicht statistisch erfaßt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Brunhilde Irber (SPD) (Drucksache 13/8533 Fragen 45 und 46): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß für den Ausbau des Donauabschnitts von Straubing nach Pleinting eine geringfügige Wasserspiegelanhebung von 20 bis 30 cm durch flußbauliche Maßnahmen ausreichen würde, um an nicht mehr als 80 Tagen pro Jahr eine Fahrrinnentiefe von 2,5 m zu unterschreiten und damit dem Mittelrhein gleichwertige Schiffahrtsverhältnisse zu schaffen? Aus welchen Gründen sollen für den besagten Donauabschnitt durch Staustufenbau günstigere Schiffahrtsverhältnisse als am Mittelrhein, wo jährlich über 100 Millionen t transportiert werden, geschaffen werden, obwohl die Transportmengen selbst in optimistischen Prognosen deutlich geringer ausfallen. als für den Mittelrhein, die aktuellen Transportmengen sogar rückläufig sind und auch donauabwärts in der Wachau die Fahrrinnentiefe von 2,5 m an 84 Tagen jährlich unterschritten wird? Zu Frage 45: Im Rahmen der zur Zeit laufenden vertiefenden Untersuchungen für den Ausbau der Donau Straubing-Vilshofen werden auch flußregelnde Ausbaumethoden für Varianten ohne Staustufen mituntersucht. Da für die Teilstrecke unterhalb der Isarmündung hierzu noch keine Ergebnisse vorliegen, können auch noch keine konkreten Aussagen zu möglichen Verbesserungen der Schiffahrtsverhältnisse für die Gesamtstrecke gemacht werden, so daß die Ergebnisse der Untersuchungen zunächst abzuwarten sind. Zu Frage 46: Der Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen dient nicht der Vergrößerung der möglichen Transportkapazität der Wasserstraße, sondern der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schiffahrt, indem größere Fahrzeugabmessungen und Abladetiefen und somit Transportkosteneinsparungen ermöglicht werden. Außerdem soll der Ausbau ganzjährig die Dispositionssicherheit für die Verlader verbessern, um die Verlagerung von Transporten auf die Wasserstraße zu unterstützen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eduard Lintner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Schily, mir sind in letzter Zeit keine Besuche aus unserem Haus bekannt, bei denen Medienbegleitung stattgefunden hätte. Ich darf aber darauf hinweisen, daß sich die Anweisung des Innenministeriums, über die wir jetzt hier sprechen, nur auf den Sachverhalt der derzeit stattfindenden BGS-Reform bezieht.

    (Susanne Kastner [SPD]: Das ist ein Maulkorberlaß!)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
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Herr Kollege Schmidt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Lintner, finden Sie nicht, daß Sie, wenn Sie bei der Beantwortung der Frage der Kollegin Kastner unter anderem Begriffe wie „Vermeidung öffentlicher Auseinandersetzungen" oder „Vermeiden von Hineintragen von Konflikten in die BGS-Unterkünfte" verwenden und damit Abgeordnete praktisch von den Diskussionsrunden innerhalb der BGS-Unterkünfte ausschließen, von vornherein fälschlicherweise unterstellen, daß sich immer dann, wenn sich ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete in eine BGS-Unterkunft begibt, um Informationen einzuholen, gleich ein Konflikt ergeben könnte?