Rede von
Dr.
Dietrich
Mahlo
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dem Ringen um eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland werden wir heute einen Punkt vorankommen. Durch eine Abänderung der Verfassung wird der Weg für die Abschaffung des Steuerfossils namens Gewerbekapitalsteuer freigemacht.
Die Genugtuung darüber, einen Schritt vorwärtszukommen, wird aber durch die Feststellung gedämpft, daß es in diesem Lande tatsächlich einer vierjährigen Debatte bedurfte, bevor sich endlich die erforderlichen Stimmen bei der Opposition im Hause fanden, eine anachronistische Steuer zu beseitigen.
Diese Steuer ist kompliziert, ohne soziale Treffsicherheit, wettbewerbsverzerrend und leistungshemmend. Die Gewerbekapitalsteuer ist eine Arbeitsplatzvernichtungssteuer. Etwa 50 000 zumeist unterkapitalisierte Unternehmen in den neuen Bundesländern wären durch ihre Einführung mit etwa 800 Millionen DM belastet worden.
Nun hat eine Diskussion darüber begonnen, wie einzelne Formulierungen der Verfassungsänderung zu deuten sind: ob deklaratorisch oder konstitutiv, ob ein Unterschied besteht zwischen „wirtschaftsbezogen" und „wirtschaftskraftbezogen" usw.
Ich beabsichtige nicht, mich hier an einer juristischen Fliegenbeinzählerei zu beteiligen. Wir brauchen keine Diskussion über Semantik. Für jeden Einsichtigen ist klar, daß hier nicht die Finanzverfassung des Grundgesetzes geändert und auch keine Ewigkeitsgarantie für die Gewerbeertragsteuer gegeben wird. Wohl aber wird eine substantielle Beteiligung der kommunalen Ebene an der Umsatzsteuer sichergestellt und zugleich gewährleistet, daß die verbleibende Gewerbeertragsteuer jedenfalls nicht ersatzlos wegfallen kann. Das ist die Botschaft.
Dabei verhehle ich für meine Fraktion nicht, daß wir das Vollstopfen der Verfassung mit immer mehr Einzelbestimmungen, denen Grundsatzqualität abgeht, für den falschen Weg ansehen.
Von der Beteiligung an der Umsatzsteuer werden zum Teil Kommunen profitieren, die gar keine nennenswerten Gewerbekapitalsteuerausfälle haben. Es liegt daher an den Ländern, bei denen die Kompetenz und die Verantwortung hierfür verbleibt, dafür Sorge zu tragen, daß die Kommunen, die der Wegfall der Gewerbekapitalsteuer besonders hart trifft, im Wege einer Fondslösung auch überdurchschnittlich an dem Ausgleich beteiligt werden.