Rede von
Hansgeorg
Hauser
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend über die Änderungen der Art. 28 und 106 des Grundgesetzes. Diese Änderungen sind erforderlich, damit das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform in Kraft treten kann.
Auf Grund der langen Vorgeschichte dieses Entwurfs darf ich mich kurz fassen und nur einige wichtige Eckpunkte ansprechen: Durch die Änderung des Art. 106 des Grundgesetzes wird erstmalig eine obligatorische Umsatzsteuerbeteiligung der Gemeinden im Grundgesetz festgeschrieben. Damit wird den Gemeinden nach Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer eine neue einnahmestarke Finanzierungsquelle zugewiesen.
Die Ertragshoheit der Gemeinden an der verbleibenden Gewerbeertragsteuer wird durch die ausdrückliche Verankerung des Wortes „Gewerbesteuer" in Art. 106 GG mit Verfassungsrang abgesichert. Die Kommunen haben damit die Sicherheit, daß der Wegfall der Gewerbekapitalsteuer nicht zum
Anlaß genommen werden kann, den Gemeinden die Ertragshoheit an der Gewerbeertragsteuer abzuerkennen.
Durch die Ergänzung des Art. 28 des Grundgesetzes wird ein weiterer Beitrag geleistet, um die kommunale Finanzautonomie durch die Gewerbesteuer oder auch durch eine andere Steuer zu gewährleisten.
Ich glaube, es ist unser aller Anliegen, daß die Finanzautomonie der Gemeinden auf jeden Fall erhalten bleibt und daß es den Kommunen auch weiterhin möglich sein muß, durch eine kommunale Steuererhebung, versehen mit einem Hebesatzrecht, eine eigene Steuerquelle zu haben. Allein die Zuweisung von Anteilen anderer Steuern kann nicht das Ergebnis unserer Beratungen sein. Ich glaube, darin sind wir uns alle einig. Deswegen gingen alle Schuldzuweisungen, wir wollten die Ertragshoheit der Gemeinden aushöhlen, vollkommen am Thema vorbei.
Auch eine andere Steuer müßte danach an die Wirtschaftskraft der am Wirtschaftsleben in der jeweiligen Gemeinde Beteiligten anknüpfen. Die rechtliche Entscheidungsfreiheit auch künftiger Bundesgesetzgeber hinsichtlich der gebotenen Sicherheit der kommunalen Finanzen bleibt im Rahmen dieser Grundgesetzänderung mithin erhalten.
Sobald diese Grundgesetzänderungen in Kraft getreten sind, wird auch die dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wirksam. Mit ihr wird die Voraussetzung für eine steuerliche Entlastung der Unternehmen und somit für die erforderliche und deutliche Verbesserung des Standortes Deutschland - auch in den Augen ausländischer Investoren - geschaffen.
Mit dem Wegfall der Gewerbekapitalsteuer wird nach der Vermögensteuer endlich eine weitere arbeitsplatzschädliche Substanzsteuer abgeschafft. Zudem wird die Erhebung der Gewerbekapitalsteuer in den neuen Ländern auch in diesem Jahr nochmals ausgesetzt; diese Steuer wird Gott sei Dank endgültig nicht eingeführt. Die Betriebe in den neuen Länder werden also überhaupt nicht mit Gewerbekapitalsteuer belastet. Das ist natürlich für den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Ländern ein wichtiger Erfolg.
Mit dieser Gewerbesteuerreform geht eine Gemeindefinanzreform einher, nach der die Gemeinden als Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer ab 1998 einen Anteil von 2,2 Prozent am Aufkommen der Umsatzsteuer und damit 750 Millionen DM jährlich mehr, als ursprünglich in unserem Entwurf vorgesehen, erhalten. Insgesamt ergibt sich somit für die Gemeinden bis zum Jahr 2001- bis zu diesem Jahr erstreckt sich unser Finanzplanungszeitraum - eine Überkompensation von immerhin fast 2 Milliarden DM.
Eine aufkommensneutrale Gegenfinanzierung für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer ist insbesondere über den Ausschluß von Rückstellungen für Drohverluste und über den Ausschluß mißbräuchlicher Gestaltungen der steuerlichen Verrechnung von
Parl. Staatssekretär Hansgeorg Hauser
Verlusten sichergestellt. Außerdem sind noch weitere Maßnahmen vorgesehen, damit das erforderliche Aufkommen erreicht werden kann.
Im Verlauf der Beratungen sind immer wieder Diskussionen über die Größenordnung der Gegenfinanzierung aufgekommen. Wir sind der Meinung, daß die von uns vorgelegten Zahlen stichhaltig sind. Aber im Vermittlungsverfahren wurde immer wieder nachgebessert, so daß ich ganz persönlich der Meinung bin, daß hier eine Überdimensionierung der Gegenfinanzierung entstanden ist.
Die einzelnen Elemente der Unternehmenssteuerreform sind einschließlich ihrer verfassungsrechtlichen Bestandteile Gegenstand von intensiven Beratungen im Vermittlungsausschuß gewesen. Gott sei Dank konnten wir gegensätzliche Meinungen überbrücken, so daß es gelungen ist, die Gewerbekapitalsteuer abzuschaffen. Das ist eine gute Lösung für den Standort Deutschland. Wir geben hiermit ein wichtiges Signal für in- und ausländische Investoren und leisten einen Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Das Thema Gewerbeertragsteuer, also die verbleibende Steuer, wird sicherlich auf der Tagesordnung bleiben. Die Gewerbeertragsteuer ist eine wettbewerbsverzerrende Steuer: nicht nur gegenüber den ausländischen Wettbewerbern - denn dort kennt man eine solche Steuer nicht -, sondern auch im Inland. Der Vorschlag, einfach die Bemessungsgrundlage zu verbreitern, ist vollkommen untauglich. Denn einen Nachteil bei einer solchen Besteuerung heilt man nicht dadurch, daß man ihn gleichmäßig auf alle verteilt. Statt dessen müssen wir dafür sorgen, daß die Gewerbeertragsteuer per Saldo durch eine andere Besteuerungsgrundlage ersetzt werden kann.
Ich glaube, das ist die Aufgabe, die wir in der nächsten Zeit haben werden.
Herzlichen Dank.