Rede von
Gert
Willner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Haushaltsvolumen des Bundesbauministers wird um 6,2 Prozent ansteigen. Schwerpunkte des Einzelplans sind die Ansätze für den sozialen Wohnungsbau, die erheblichen Bauinvestitionen in Berlin, das Wohngeld, die Städtebauförderung und einige andere Punkte.
Natürlich kritisiert die Opposition - wir haben es gerade gehört - , daß die Mittel für den sozialen Wohnungsbau gekürzt wurden. Lassen Sie es mich klar und deutlich sagen: Es gibt keinen Anlaß, die Kürzung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau zu dramatisieren.
Mir fällt ein Ausspruch von Heinz Schenk ein, der einmal sagte: „Das einzige, was man ohne Geld machen kann, sind Schulden. " Höhere Schulden können und dürfen natürlich nicht das Ziel sein. Deshalb muß auch für den Einzelplan 25, den Haushalt des
Bauministers, das gelten, was Leitgedanke für den gesamten Bundeshaushalt ist: Kosten- und Ausgabenbegrenzung. Denn wir wollen und müssen die Staatsquote senken.
Ich muß immer wieder an die Fakten erinnern, die Herr Kansy bereits nannte: Wahr ist, daß die deutlich verbesserte Situation der Wohnraumversorgung auf allen Ebenen dazu beigetragen hat, daß Einsparungen vorgenommen werden können. Es kann nicht sein, daß die Länder ihre Wohnungsbaumittel in den letzten drei Jahren zum Teil drastisch verringert haben, zum Beispiel Berlin um 64 Prozent,
Brandenburg um 46 Prozent, Hessen um 68 Prozent, Niedersachsen um 37 Prozent und gegenüber 1993 sogar um 71 Prozent, und hier in Bonn der Rückgang der Bundesmittel nicht nur beklagt, sondern sogar eine Aufstockung gefordert wird.
Frau Kollegin Mertens, Sie haben Hamburg genannt. Können Sie mir erklären, warum in Hamburg eine Wohnung im sozialen Wohnungsbau über 200000 DM kostet und jenseits der Landesgrenze in Schleswig-Holstein 100 000 DM? Die Bundesmittel würden sich entsprechend erhöhen, wenn in Hamburg genauso konstengünstig wie in Schleswig-Holstein gebaut würde.
Der soziale Wohnungsbau ist nach wie vor eine vorrangige Aufgabe der Länder. Der Bund gewährt dafür Finanzhilfen nach Art. 104 a des Grundgesetzes: nach Maßgabe der Finanzkraft, was häufig vergessen wird. Die Finanzsenatorin in Berlin vertritt sogar die Auffassung, daß angesichts der Entspannung auf dem Wohnungsmarkt keine Notwendigkeit besteht, den Wohnungsbau in den nächsten Jahren öffentlich zu fördern.
- Frau Kollegin Fuchs, lesen Sie den „Tagesspiegel" vom 23. Juni 1997! - Die CDU/CSU-Fraktion plädiert allerdings nicht für einen solchen Crashkurs, sondern für eine offensive Strategie, die beschäftigungswirksame Impulse und strukturelle Anpassungsprozesse einbezieht.
Wir kümmern uns um neue, vernünftige und zielorientierte Rechtsgrundlagen mit einem Gesamtkonzept für die künftige soziale Wohnraumförderung, mit der gezielten Unterstützung bedürftiger Haushalte. Dazu zählen nach wie vor in besonderer Weise Familien mit Kindern, Alleinerziehende, ältere Menschen, Behinderte und Wohnungslose.
Ich meine, soziale Wohnraumförderung ist der neue und richtige Begriff und ein vernünftiger Weg. Das ist die eine Botschaft dieses Haushalts.