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    Plenarprotokoll 13/183 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 183. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1997 Inhalt: Eintritt des Abgeordneten Dr. Michael Bürsch in den Deutschen Bundestag . 16401 A Abwicklung der Tagesordnung 16401 A Tagesordnungspunkt 1: a) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz) (Drucksache 13/4355) 16401 B - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Monika Knoche, Gerald Häfner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Spende, die Entnahme und die Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz) (Drucksache 13/2926) 16401 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg, Dr. Herta DäublerGmelin und weiterer Abgeordneter: Kriterien für die Spende, Entnahme und Übertragung von menschlichen Organen - zu dem Antrag der Abgeordneten Rudolf Dreßler, Rudolf Scharping, Klaus Kirschner, Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), Horst Seehofer, Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Dieter Thomae, Wolfgang Zöller sowie weiterer Abgeordneter der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD und F.D.P.: Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Drucksachen 13/4114, 13/4368, 13/ 6591, 13/8017) 16401 C Dr. Dieter Thomae F.D.P 16402 C Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16404 B, 16431 D Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. . . . . 16406 A, 16417 D, 16455 A Beatrix Philipp CDU/CSU 16406 D Dr. Wolfgang Wodarg SPD 16407 D, 16438 C, 16453 D Rudolf Dreßler SPD 16410 C Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16412 B Eckart von Klaeden CDU/CSU . 16413 A, 16455 A Horst Seehofer CDU/CSU 16415 C, 16431 A, 16454 B Dr. Erika Schuchardt CDU/CSU . . . 16419 C Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 16420 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. . . 16420 D Otto Schily SPD 16421 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16422 B Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 16422 D, 16431B, 16452 C Horst Seehofer CDU/CSU . . 16423 D, 16428 C Peter Conradi SPD 16424 D Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 16425 C Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16426 A Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU . . . 16427 B Peter Dreßen SPD 16428A, 16438 A Dr. Ruth Fuchs PDS 16429 A Dr. Hansjörg Schäfer SPD 16433 B Otto Schily SPD 16434 B, 16439 A Gudrun Schaich-Walch SPD 16435 B Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . 16436 A Jürgen W. Möllemann F.D.P. . . 16437 B, 16438 B, 16438D, 16439 B Dr. Burkhard Hirsch F D P. 16439 C Peter Hintze CDU/CSU . . . 16440 C, 16483 A Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 16441 C Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 16442 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16443 B Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU . 16444 A Christina Schenk PDS 16445 B Dr. Erika Schuchardt CDU/CSU . . . 16446 B Dr. Barbara Höll PDS 16447 C Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 16448 C Wolf-Michael Catenhusen SPD 16449 B Konrad Kunick SPD 16450 A Klaus Kirschner SPD 16450 C Dr. Wolfgang Wodarg SPD 16451 C Wolf-Michael Catenhusen SPD 16455 C 1. Namentliche Abstimmung über Änderungsantrag (Drucksachen 13/8025, 13/ 8027) 16453 C Ergebnis 16479 A 2. Namentliche Abstimmung über Änderungsanträge (Drucksachen 13/8026, 13/ 8027, 13/8028, 13/8030) 16456 A Ergebnis 16491 A 3. Namentliche Schlußabstimmung über den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurf eines Transplantationsgesetzes (Drucksachen 13/4355, 13/8017) 16456 D Ergebnis 16503 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 13/8004 vom 20. Juni 1997) 16457 B Raumplanung für ein neues Funkhaus der Deutschen Welle; Zeitplan für den Neubau des Hochhauses der Deutschen Post AG in Bonn MdlAnfr 6, 3 Günter Verheugen SPD Antw PStSekr Joachim Günther BMBau 16457C, 16458 B ZusFr Günter Verheugen SPD 16457 D, 16458 B ZusFr Otto Reschke SPD . . . . 16458 A, 16458 C Endgültige Entscheidung über den künftigen Standort (Berlin oder Leipzig) der Deutschen Welle; Vertrag mit dem Architekten über die weitere Bauplanung des Schürmannbaus in Bonn MdlAnfr 8, 9 Otto Reschke SPD Antw PStSekr Joachim Günther BMBau . 16458 D, 16459 D ZusFr Otto Reschke SPD . . . . 16459 A, 16460 A ZusFr Günter Verheugen SPD 16459 B, 16461 A ZusFr Otto Schily SPD 16459 C, 16460 B ZusFr Günter Oesinghaus SPD 16460 C Schadenersatzklage gegen die für den Hochwasserschaden am Schürmannbau verantwortlich gemachte holländische Firma; Stand der Vergleichsverhandlungen über die Forderungen der beteiligten anderen Baufirmen wegen erbrachter Leistungen MdlAnfr 10, 11 Otto Schily SPD Antw PStSekr Joachim Günther BMBau . 16461 A, 16462 A ZusFr Otto Schily SPD 16461 B, 16462 B ZusFr Otto Reschke SPD 16461 C ZusFr Günter Verheugen SPD 16461 D ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD . 16462 A Erhaltung des BGS-Bahnpolizeipostens Wilhelmshaven im Rahmen der BGS-Reform II; Kontrolle von Gefahrguttransporten im Bahnhof Sande MdlAnfr 15, 16 Gabriele Iwersen SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 16462 D ZusFr Gabriele Iwersen SPD 16463 B Korrektur des Investitionsbedarfs für den BGS-Standort Bad Hersfeld MdlAnfr 17 Berthold Wittich SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 16463 C ZusFr Berthold Wittich SPD 16463 D Korrektur der „Standortrelevanten Kriterien für die Auswahl von Liegenschaften künftiger Einsatzverbände des BGS" durch das BMI MdlAnfr 18 Berthold Wittich SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 16464 B ZusFr Berthold Wittich SPD 16464 C ZusFr Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . 16464 D ZusFr Bodo Seidenthal SPD 16465 A Unterstützung des „Initiativkreises Wirtschaft und Sport" MdlAnfr 24 Dagmar Freitag SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 16465 B ZusFr Dagmar Freitag SPD 16465 B ZusFr Otto Schily SPD 16465 C Unterstützung der Ehrenamtsstruktur in den Sportorganisationen; Bewertung der Ergebnisse des „Initiativkreises Wirtschaft und Sport" MdlAnfr 27, 28 Friedhelm Julius Beucher SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 16465 D, 16466 C ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD . . 16466 A, 16466 C Pläne der Bundesregierung zur Veräußerung aller Bundesliegenschaften an einen Großinvestor aus der Energiewirtschaft 1997; Nettoerlös MdlAnfr 33, 34 Hans Büttner (Ingolstadt) SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 16467 A, 16467 C ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 16467 A, 16467 C Übergabe des Olympia-Stadions an Berlin; Sanierungsvereinbarungen; künftige Nutzung des Reichssportfelds und seiner Liegenschaften MdlAnfr 35, 36 Ingrid Holzhüter SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 16468 A, 16469 A ZusFr Ingrid Holzhüter SPD 16468 B ZusFr Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD 16468 D, 16469 D ZusFr Jochen Feilcke CDU/CSU 16468 D, 16469 B ZusFr Klaus Riegert CDU/CSU 16469 C Verhandlungen mit der Deutschen Post AG über den Verkauf eines bundeseigenen Grundstücks in Bonn zwecks Errichtung eines Hochhauses MdlAnfr 37, 38 Günter Oesinghaus SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 16470 A, 16470 B ZusFr Günter Oesinghaus SPD . 16470 A, 16470 C ZusFr Otto Reschke SPD 16470 D ZusFr Otto Schily SPD 16471 A Aktion der Bundeswehr mit Flugblattabwurf im Rahmen der „historischen Offiziersweiterbildung" im Juni 1997 in Schindhard bei Dahn im Landkreis Südwestpfalz; Unterrichtung von Behörden und Bevölkerung MdlAnfr 43, 44 Lydia Westrich SPD Antw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg . . 16471 C, 16472 B ZusFr Lydia Westrich SPD . . . 16472 A, 16472 B „Historische Offiziersweiterbildung" als genereller Bestandteil des Weiterbildungsprogramms für Offiziersanwärter MdlAnfr 46 Dr. Hansjörg Schäfer SPD Antw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg . . 16473 A ZusFr Dr. Hansjörg Schäfer SPD . . . . 16473 B Auswertung des Manövers am 5. und 6. Juni 1997 der Logistik-Brigade 2 aus Germersheim MdlAnfr 47 Dr. Hansjörg Schäfer SPD Antw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVG . . 16473 C ZusFr Dr. Hansjörg Schäfer SPD . . . . 16473 C Veröffentlichung eines Altarzneiverzeichnisses durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Bundesanzeiger MdlAnfr 50, 51 Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 16474 B, 16475 A ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . 16474 C, 16475 B Bericht der Firma Kienbaum zum „Untersuchungsbereich Mittelinstanz - Reform der Wasser- und Schiffahrtsverwaltungen"; Empfehlung einer Reduzierung auf fünf Direktionen MdlAnfr 55, 56 Reinhold Robbe SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 16475 D, 16476 C ZusFr Reinhold Robbe SPD . . 16476 A, 16476 C ZusFr Ilse Janz SPD 16476 B Neugestaltung der deutschen Schiffahrtspolitik; Einführung einer Tonnagesteuer und Reduzierung der Lohnsteuer für deutsche Seeleute MdlAnfr 57, 58 Ilse Janz SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 16476 D, 16477 A ZusFr Ilse Janz SPD 16477 A Öffnung „echter" Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr im Rahmen der .Novellierung der Straßenverkehrsordnung MdlAnfr 61 Helga Kühn-Mengel SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 16477 C ZusFr Helga Kühn-Mengel SPD . . . . 16477 D ZusFr Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . 16477 D Aktivitäten der Bundesregierung zur Einrichtung von Frauenparkplätzen MdlAnfr 62 Helga Kühn-Mengel SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 16478 A ZusFr Helga Kühn-Mengel SPD . . . 16478 C Nächste Sitzung 16478 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16507* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zu den namentlichen Abstimmungen über Änderungsanträge zu §§ 3 und 4 Transplantationsgesetz . 16507* C Freimut Duve SPD 16507* C Norbert Geis CDU/CSU 16507 * D Roland Kohn F.D.P. 16508* A Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 16508* B Wolfgang Zöller CDU/CSU 16508* B Manfred Opel SPD 16509* B Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Berthold Wittich (SPD) zur namentlichen Abstimmung über die Änderungsanträge zu § 3 TPG - Drucksachen 13/8025 und 13/8027 16509* C Anlage 4 Stand der Planungen auf europäischer Ebene für den sog. European Pressurized Water Reactor (EPR); standortunabhängige Typengenehmigung MdlAnfr 1 - Drs 13/8004 - Wolfgang Behrendt SPD SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . 16509* D Anlage 5 Mittel für die Erforschung der Brennstoffzellentechnik MdlAnfr 2 - Drs 13/8004 - Dr. Angelica Schwall-Düren SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMBF 16510* A Anlage 6 Technologischer Erkenntnisgewinn durch die auf der Neuen Messe München ausgestellte von der Bundesregierung geförderte dachintegrierte Photovoltaikanlage MdlAnfr 3 - Drs 13/8004 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMBF 16510* B Anlage 7 Presseberichte über die Verwendung von Mitteln der Rentenversicherung für RehaKuren MdlAnfr 4 - Drs 13/8004 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 16510* D Anlage 8 Streichung des Arbeitslosengeldes bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit von mehr als 18 Stunden pro Woche MdlAnfr 5 - Drs 13/8004 - Heidemarie Lüth PDS SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 16511* A Anlage 9 Ausbau Bonns als Nord-Süd-Zentrum; Benennung eines Beauftragten MdlAnfr 12 - Drs 13/8004 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Wighard Härdtl BMZ . 16511* B Anlage 10 Ausschöpfung der Effizienzreserven bei der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) MdlAnfr 13, 14 - Drs 13/8004 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wighard Härdtl BMZ . 16512* A Anlage 11 Aufrechterhaltung der BGS-Verbandsstandorte in Rosenheim, Deggendorf, Bayreuth und Oerlenbach MdlAnfr 19, 20 - Drs 13/8004 - Günter Graf (Friesoythe) SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 16512* B Anlage 12 Rückzug des BGS aus dem ländlichen Raum, z. B. der Südpfalz; künftige Wahrnehmung der bahnpolizeilichen Aufgaben MdlAnfr 21 - Drs 13/8004 - Heinz Schmitt (Berg) SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 16512* C Anlage 13 Erhalt der Sportanlagen in Berlin MdlAnfr 22, 23 - Drs 13/8004 - Wieland Sorge SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 16513* A Anlage 14 Ergebnisse des „Runden Tisches von Sport und Wirtschaft" vom 13. Februar 1996; Anteil des Bundeskanzlers MdlAnfr 25, 26 - Drs 13/8004 - Klaus Lohmann (Witten) SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 16513* B Anlage 15 Leerstehende bundeseigene Wohnungen und Häuser in Berlin MdlAnfr 29 - Drs 13/8004 -Wolfgang Behrendt SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 16513* D Anlage 16 Einbeziehung der sog. Platzhalterlösung für die Lufthansa-Aktien des Bundes bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau in die Kreditobergrenze nach Art. 115 GG - MdlAnfr 30, 31 - Drs 13/8004 - Karl Diller SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 16514* A Anlage 17 Veräußerung der Deutschen Eisenbahn Wohnungsgesellschaft (EWG)mbH und deren Tochterunternehmen Siedlungsgesellschaft für das Verkehrspersonal (SIEGE) Mainz; Einnahmen für den Bundeshaushalt MdlAnfr 32 - Drs 13/8004 - Klaus Hagemann SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 16514* B Anlage 18 Anteile der jeweils bis Ende April und Ende Mai abgeflossenen Investitionsausgaben 1995, 1996 und 1997 MdlAnfr 39, 40 - Drs 13/8004 - Gerhard Rübenkönig SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 16514* D Anlage 19 Verkauf des Anteils an der gemeinnützigen Deutschen Wohnungsbaugesellschaft mbh (Deutschbau); Unterrichtung des Bundestages und Bundesrates gem. § 65 Abs. 7 BHO MdlAnfr 41, 42 - Drs 13/8004 - Dr. Emil Schnell SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 16515* A Anlage 20 Kosten und Inhalte der „historischen Offiziersweiterbildung" MdlAnfr 45 - Drs 13/8004 - Heinz Schmitt (Berg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg 16515* C Anlage 21 Übergriffe von kanadischen und italienischen Soldaten in Somalia; Aktivitäten des BMVg hinsichtlich des Ausschlusses einer Beteiligung deutscher Soldaten MdlAnfr 48, 49 - Drs 13/8004 - Gernot Erler SPD SchrAntw PStSekr Klaus Rose BMVg . . 16515* D Anlage 22 Wegfall der Kostenübernahme für nicht von Hebammen durchgeführte Geburtsvorbereitungskurse durch Krankenkassen MdlAnfr 52, 53 - Drs 13/8004 - Waltraud Lehn SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 16516* B Anlage 23 Übertragung der Aufgaben des Brandschutzes entlang der Bahngleise auf die Kommunen; Finanzierung der Feuerwehren MdlAnfr 54 - Drs 13/8004 - Klaus Hagemann SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 16516* D Anlage 24 Bau einer zweispurigen Umgehungsstraße anstelle der geplanten vierspurigen Autobahn-Verbindungsspange B 535 zwischen Schwetzingen und Plankstadt MdlAnfr 59 - Drs 13/8004 - Karin Rehbock-Zureich SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 16517* A Anlage 25 Auswirkungen der vom Bundesamt für Naturschutz geforderten „Vermeidung des weiteren Staustufenbaus an allen deutschen Flüssen und Strömen" auf den Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen mittels Staustufen MdlAnfr 60 - Drs 13/8004 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 16517* B Anlage 26 Analoge Anwendung des für Straßenfahrzeuge geltenden Meßverfahrens für den Energieverbrauch bei Schienenfahrzeugen MdlAnfr 63 - Drs 13/8004 - Dr. Winfried Wolf PDS SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 16517* D Anlage 27 Umstrukturierungen bei der Umsetzung des Patentwesens STCW; Empfehlungen des Bundesseeverkehrsbeirats MdlAnfr 64, 65 - Drs 13/8004 - Ulrike Mehl SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 16518* A 183. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    Liste 1 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über Änderungsanträge zur Zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Transplantationsgesetzes — Drucksachen 13/4355 und 13/8017 — Abgegebene Stimmen 635 Ungültige Stimmen 4 Gültige Stimmen 631 Mit Nein haben gestimmt 1 Abgeordneter Enthaltungen 4 Es entfielen auf lfd. Nr. 1, Drucksache 13/8025, von Klaeden, Wodarg, Knoche, Schmidt-Jortzig u. a. 202 Stimmen lfd. Nr. 2, Drucksache 13/8027, Seehofer, Lohmann (Lüdenscheid), Dreßler, Thomae u. a. 424 Stimmen Ein Vorschlag ist angenommen, wenn er mehr Stimmen als der andere Vorschlag zuzüglich der Nein-Stimmen erhalten hat. Demnach hat der Vorschlag lfd. Nr. 2, Drs. 13/8027, Seehofer, Lohmann (Lüdenscheid), Dreßler, Thomae u. a. die erforderliche Mehrheit erreicht. Name Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8025 13/8027 CDU/CSU Ulrich Adam x Peter Altmaier x Anneliese Augustin x Jürgen Augustinowitz x Dietrich Austermann x Heinz-Günter Bargfrede x Franz Peter Basten x Dr. Wolf Bauer x Brigitte Baumeister x Meinrad Belle x Dr. Sabine Bergmann-Pohl x Hans-Dirk Bierling x Dr. Joseph-Theodor Blank x Renate Blank x Dr. Heribert Blens x Peter Bleser x Dr. Norbert Blüm x Dr. Maria Böhmer x Wolfgang Börnsen (Bönstrup) x Wolfgang Bosbach x Dr. Wolfgang Bötsch x Klaus Brähmig x Rudolf Braun (Auerbach) x Paul Breuer x Monika Brudlewsky x Georg Brunnhuber x Klaus Bühler (Bruchsal) x Hartmut Büttner (Schönebeck) x Dankward Buwitt x Manfred Carstens (Emstek) x Peter H. Carstensen (Nordstrand) x Wolfgang Dehnel x Name Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8025 13/8027 Hubert Deittert x Gertrud Dempwolf x Albert Deß x Renate Diemers x Wilhelm Dietzel x Werner Dörflinger x Hansjürgen Doss x Dr. Alfred Dregger x Maria Eichhorn x Wolfgang Engelmann x Rainer Eppelmann x Heinz Dieter Eßmann x Horst Eylmann x Anke Eymer x Ilse Falk x Jochen Feilcke x Ulf Fink x Dirk Fischer (Hamburg) x Klaus Francke (Hamburg) x Herbert Frankenhauser x Dr. Gerhard Friedrich x Erich G. Fritz x Hans-Joachim Fuchtel x Michaela Geiger x Norbert Geis x Dr. Heiner Geißler x Michael Glos x Wilma Glücklich x Dr. Reinhard Göhner x Peter Götz x Dr. Wolfgang Götzer x Joachim Gres x Kurt-Dieter Grill x Wolfgang Gröbl x Hermann Gröhe x Claus-Peter Grotz x Manfred Grund x Horst Günther (Duisburg) x Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein x Gottfried Haschke (Großhennersdorf) x Gerda Hasselfeldt x Otto Hauser (Esslingen) x Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) x Helmut Heiderich x Manfred Heise x Detlef Helling x Dr. Renate Hellwig x Ernst Hinsken x Peter Hintze x Josef Hollerith x Dr. Karl-Heinrich Hornhues x Siegfried Hornung x Joachim Hörster x Hubert Hüppe x Peter Jacoby x Susanne Jaffke x Name Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8025 13/8027 Georg Janovsky x Helmut Jawurek x Dr. Dionys Jobst x Dr.-Ing. Rainer Jork x Michael Jung (Limburg) x Ulrich Junghanns x Dr. Egon Jüttner x Dr. Harald Kahl x Bartholomäus Kalb x Steffen Kampeter x Dr.-Ing. Dietmar Kansy x Manfred Kanther x Irmgard Karwatzki x Volker Kauder x Peter Keller x Eckart von Klaeden x Dr. Bernd Klaußner x Ulrich Klinkert x Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz) x Manfred Kolbe x Norbert Königshofen x Eva-Maria Kors x Hartmut Koschyk x Manfred Koslowski x Thomas Kossendey x Rudolf Kraus x Wolfgang Krause (Dessau) x Andreas Krautscheid x Arnulf Kriedner x Heinz-Jürgen Kronberg x Dr.-Ing. Paul Krüger x Reiner Krziskewitz x Dr. Hermann Kues x Werner Kuhn x Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) x Karl Lamers x Dr. Norbert Lammert x Helmut Lamp x Armin Laschet x Herbert Lattmann x Dr. Paul Laufs x Karl-Josef Laumann x Vera Lengsfeld x Werner Lensing x Christian Lenzer x Peter Letzgus x Walter Link (Diepholz) x Eduard Lintner x Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) x Dr. Manfred Lischewski x Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) x Julius Louven x Sigrun Löwisch x Heinrich Lummer x Dr. Michael Luther x Erich Maaß (Wilhelmshaven) x Name Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8025 13/8027 Dr. Dietrich Mahlo x Erwin Marschewski x Günter Marten x Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) x Wolfgang Meckelburg x Rudolf Meinl x Dr. Michael Meister x Friedrich Merz x Rudolf Meyer (Winsen) x Hans Michelbach x Meinolf Michels x Dr. Gerd Müller x Elmar Müller (Kirchheim) x Engelbert Nelle x Bernd Neumann (Bremen) x Johannes Nitsch x Claudia Nolte x Dr. Rolf Olderog x Friedhelm Ost x Eduard Oswald x Norbert Otto (Erfurt) x Dr. Gerhard Päselt x Hans-Wilhelm Pesch x Ulrich Petzold x Anton Pfeifer x Angelika Pfeiffer x Dr. Gero Pfennig x Dr. Friedbert Pflüger x Beatrix Philipp x Dr. Winfried Pinger x Ronald Pofalla x Dr. Hermann Pohler x Ruprecht Polenz x Marlies Pretzlaff x Dr. Bernd Protzner x Dieter Pützhofen x Thomas Rachel x Hans Raidel x Dr. Peter Ramsauer x Rolf Rau x Helmut Rauber x Peter Rauen x Christa Reichard (Dresden) x Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) x Dr. Bertold Reinartz x Erika Reinhardt x Hans-Peter Repnik x Roland Richter x Roland Richwien x Dr. Norbert Rieder x Dr. Erich Riedl (München) x Klaus Riegert x Dr. Heinz Riesenhuber x Franz Romer x Hannelore Rönsch (Wiesbaden) x Dr. Klaus Rose x Name Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8025 13/8027 Kurt J. Rossmanith x Adolf Roth (Gießen) x Norbert Röttgen x Volker Rühe x Dr. Jürgen Rüttgers x Roland Sauer (Stuttgart) x Ortrun Schätzle x Dr. Wolfgang Schäuble x Hartmut Schauerte x Heinz Schemken x Karl-Heinz Scherhag x Gerhard Scheu x Norbert Schindler x Dietmar Schlee x Ulrich Schmalz x Bernd Schmidbauer x Christian Schmidt (Fürth) x Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) x Andreas Schmidt (Mülheim) x Hans-Otto Schmiedeberg x Hans Peter Schmitz (Baesweiler) x Birgit Schnieber-Jastram x Dr. Andreas Schockenhoff x Dr. Rupert Scholz x Reinhard Freiherr von Schorlemer x Dr. Erika Schuchardt x Wolfgang Schulhoff x Dr. Dieter Schulte (Schwäbisch Gmünd) x Gerhard Schulz (Leipzig) x Frederick Schulze (Sangershausen) x Diethard Schütze (Berlin) x Clemens Schwalbe x Dr. Christian Schwarz-Schilling x Wilhelm Josef Sebastian x Horst Seehofer x Marion Seib x Wilfried Seibel x Heinz-Georg Seiffert x Rudolf Seiters x Johannes Selle x Jürgen Sikora x Johannes Singhammer x Bärbel Sothmann x Margarete Späte x Carl-Dieter Spranger x Wolfgang Steiger x Erika Steinbach x Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten x Dr. Gerhard Stoltenberg x Andreas Storm x Max Straubinger x Matthäus Strebl x Michael Stübgen x Egon Susset x Dr. Rita Süssmuth x Michael Teiser x Name Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8025 13/8027 Dr. Susanne Tiemann x Gottfried Tröger x Dr. Klaus-Dieter Uelhoff x Gunnar Uldall x Wolfgang Vogt (Düren) x Dr. Horst Waffenschmidt x Dr. Theodor Waigel x Alois Graf von Waldburg-Zeil x Dr. Jürgen Warnke x Kersten Wetzel x Hans-Otto Wilhelm (Mainz) x Gert Willner x Bernd Wilz x Willy Wimmer (Neuss) x Matthias Wissmann x Dagmar Wöhrl x Michael Wonneberger x Elke Wülfing x Peter Kurt Würzbach x Wolfgang Zeitlmann x Wolfgang Zöller x SPD Brigitte Adler x Gerd Andres x Hermann Bachmaier x Ernst Bahr x Doris Barnett x Klaus Barthel x Ingrid Becker-Inglau x Hans Berger x Hans-Werner Bert! x Friedhelm Julius Beucher x Rudolf Bindig x Arne Börnsen (Ritterhude) x Anni Brandt-Elsweier x Tilo Braune x Dr. Eberhard Brecht x Edelgard Bulmahn x Ursula Burchardt x Dr. Michael Bürsch x Hans Martin Bury x Hans Büttner (Ingolstadt) x Wolf-Michael Catenhusen x Peter Conradi x Dr. Herta Däubler-Gmelin x Christel Deichmann x Karl Diller x Dr. Marliese Dobberthien x Peter Dreßen x Rudolf Dreßler x Freimut Duve x Ludwig Eich x Peter Enders x Gernot Erler x Petra Ernstberger x Name Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8025 13/8027 Annette Faße x Elke Ferner x Lothar Fischer (Homburg) x Gabriele Fograscher x Iris Follak x Norbert Formanski x Dagmar Freitag x Anke Fuchs (Köln) x Katrin Fuchs (Verl) x Arne Fuhrmann x Monika Ganseforth x Konrad Gilges x Iris Gleicke x Günter Gloser x Uwe Göllner x Günter Graf (Friesoythe) x Angelika Graf (Rosenheim) x Dieter Grasedieck x Achim Großmann x Karl Hermann Haack (Extertal) x Hans-Joachim Hacker x Klaus Hagemann x Manfred Hampel x Christel Hanewinckel x Alfred Hartenbach x Dr. Liesel Hartenstein x Klaus Hasenfratz x Dr. Ingomar Hauchler x Dieter Heistermann x Reinhold Hemker x Rolf Hempelmann x Dr. Barbara Hendricks x Monika Heubaum x Uwe Hiksch x Reinhold Hiller (Lübeck) x Gerd Höfer x Jelena Hoffmann (Chemnitz) x Frank Hofmann (Volkach) x Ingrid Holzhüter x Eike Hovermann x Lothar Ibrügger x Wolfgang Ilte x Barbara Imhof x Brunhilde Irber x Gabriele Iwersen x Renate Jäger x Jann-Peter Janssen x Ilse Janz x Dr. Uwe Jens x Volker Jung (Düsseldorf) x Sabine Kaspereit x Susanne Kastner x Ernst Kastning x Hans-Peter Kemper x Klaus Kirschner x Marianne Klappert x Name Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8025 13/8027 Siegrun Klemmer x Hans-Ulrich Klose x Dr. Hans-Hinrich Knaape x Walter Kolbow x Fritz Rudolf Körper x Nicolette Kressl x Volker Kröning x Thomas Krüger x Horst Kubatschka x Eckart Kuhlwein x Helga Kühn-Mengel x Konrad Kunick x Christine Kurzhals x Dr. Uwe Küster x Werner Labsch x Brigitte Lange x Detlev von Larcher x Waltraud Lehn x Robert Leidinger x Klaus Lennartz x Dr. Elke Leonhard x Christa Lörcher x Erika Lotz x Dr. Christine Lucyga x Dieter Maaß (Herne) x Winfried Mante x Dorle Marx x Ulrike Mascher x Christoph Matschie x Ingrid Matthäus-Maier x Heide Mattischeck x Markus Meckel x Ulrike Mehl x Herbert Meißner x Angelika Mertens x Dr. Jürgen Meyer (Ulm) x Ursula Mogg x Siegmar Mosdorf x Michael Müller (Düsseldorf) x Jutta Müller (Völklingen) x Christian Müller (Zittau) x Volker Neumann (Bramsche) x Gerhard Neumann (Gotha) x Dr. Edith Niehuis x Dr. Rolf Niese x Doris Odendahl x Günter Oesinghaus x Leyla Onur x Manfred Opel x Adolf Ostertag x Kurt Palis x Albrecht Papenroth x Dr. Willfried Penner x Dr. Martin Pfaff x Georg Pfannenstein x Dr. Eckhart Pick x Name Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8025 13/8027 Joachim Poß x Rudolf Purps x Hermann Rappe (Hildesheim) x Karin Rehbock-Zureich x Margot von Renesse x Renate Rennebach x Otto Reschke x Bernd Reuter x Dr. Edelbert Richter x Günter Rixe x Reinhold Robbe x Gerhard Rübenkönig x Marlene Rupprecht x Dr. Hansjörg Schäfer x Gudrun Schaich-Walch x Dieter Schanz x Rudolf Scharping x Bernd Scheelen x Dr. Hermann Scheer x Siegfried Scheffler x Horst Schild x Otto Schily x Günter Schluckebier x Horst Schmidbauer (Nürnberg) x Ulla Schmidt (Aachen) x Dagmar Schmidt (Meschede) x Wilhelm Schmidt (Salzgitter) x Regina Schmidt-Zadel x Heinz Schmitt (Berg) x Dr. Emil Schnell x Walter Schöler x Ottmar Schreiner x Gisela Schröter x Richard Schuhmann (Delitzsch) x Brigitte Schulte (Hameln) x Reinhard Schultz (Everswinkel) x Volkmar Schultz (Köln) x Ilse Schumann x Dr. R. Werner Schuster x Dietmar Schütz (Oldenburg) x Dr. Angelica Schwall-Düren x Ernst Schwanhold x Rolf Schwanitz x Bodo Seidenthal x , Lisa Seuster x Horst Sielaff x Johannes Singer x Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk x Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast x Wieland Sorge x Wolfgang Spanier x Dr. Dietrich Sperling x Jörg-Otto Spiller x Steen x _Antje-Marie Ludwig Stiegler x Dr. Peter Struck x Name Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8025 13/8027 Joachim Tappe x Jörg Tauss x Dr. Bodo Teichmann x Jella Teuchner x Dr. Gerald Thalheim x Wolfgang Thierse x Franz Thönnes x Uta Titze-Stecher x Adelheid Tröscher x Hans-Eberhard Urbaniak x Siegfried Vergin x Günter Verheugen x Ute Vogt (Pforzheim) x Karsten D. Voigt (Frankfurt) x Josef Vosen x Hans Georg Wagner x Dr. Konstanze Wegner x Wolfgang Weiermann x Reinhard Weis (Stendal) x Matthias Weisheit x Gunter Weißgerber x Gert Weisskirchen (Wiesloch) x Jochen Welt x Hildegard Wester x Lydia Westrich x Inge Wettig-Danielmeier x Dr. Norbert Wieczorek x Helmut Wieczorek (Duisburg) x Heidemarie Wieczorek-Zeul x Dieter Wiefelspütz x Dr. Wolfgang Wodarg x Verena Wohlleben x Hanna Wolf (München) x Heide Wright x Uta Zapf x Dr. Christoph Zöpel x Peter Zumkley x BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) x Marieluise Beck (Bremen) x Volker Beck (Köln) x Angelika Beer x Matthias Berninger x Annelie Buntenbach x Amke Dietert-Scheuer x Franziska Eichstädt-Bohlig x Dr. Uschi Eid x Andrea Fischer (Berlin) x Joseph Fischer (Frankfurt) x Rita Grießhaber x Gerald Häfner x Antje Hermenau x Kristin Heyne x Ulrike Höfken x Dr. Manuel Kiper x Name Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8025 13/8027 Monika Knoche x Dr. Angelika Köster-Loßack x Steffi Lemke x Dr. Helmut Lippelt x Oswald Metzger x Kerstin Müller (Köln) x Winfried Nachtwei x Christa Nickels x Egbert Nitsch (Rendsburg) x Cem Özdemir x Gerd Poppe x Simone Probst x Dr. Jürgen Rochlitz x Halo Saibold x Christine Scheel x Irmingard Schewe-Gerigk x Albert Schmidt (Hitzhofen) x Wolfgang Schmitt (Langenfeld) x Ursula Schönberger x Waltraud Schoppe x Werner Schulz (Berlin) x Marina Steindor x Christian Sterzing x Manfred Such x Dr. Antje Vollmer x Ludger Volmer x Helmut Wilhelm (Amberg) x Margareta Wolf (Frankfurt) x F.D.P. Ina Albowitz x Dr. Gisela Babel x Hildebrecht Braun (Augsburg) x Günther Bredehorn x Jörg van Essen x Dr. Olaf Feldmann x Paul K. Friedhoff x Horst Friedrich x Rainer Funke x Dr. Wolfgang Gerhardt x Joachim Günther (Plauen) x Dr. Karlheinz Guttmacher x Dr. Helmut Haussmann x Ulrich Heinrich x Walter Hirche x Dr. Burkhard Hirsch x Birgit Homburger x Dr. Werner Hoyer x Ulrich Irmer x Dr. Klaus Kinkel x Roland Kohn x Dr. Heinrich L. Kolb x Jürgen Koppelin x Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann x Dr. Otto Graf Lambsdorff x Sabine Leutheusser-Schnarrenberger x Name Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8025 13/8027 Uwe Lühr x Jürgen W. Möllemann x Günther Friedrich Nolting x Dr. Rainer Ortleb x Lisa Peters x Dr. Günter Rexrodt x Dr. Klaus Röhl x Helmut Schäfer (Mainz) x Cornelia Schmalz-Jacobsen x Dr. Edzard Schmidt-Jortzig x Dr. Irmgard Schwaetzer x Dr. Hermann Otto Solms x Dr. Max Stadler x Carl-Ludwig Thiele x Dr. Dieter Thomae x Jürgen Türk x Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) x Dr.Guido Westerwelle x PDS Petra Bläss x Maritta Böttcher x Eva Bulling-Schröter x Dr. Ludwig Elm x Dr. Dagmar Enkelmann x Dr. Ruth Fuchs x Andrea Gysi x Dr. Gregor Gysi x Hans-Peter Hartmann x Dr. Barbara Höll x Ulla Jelpke x Gerhard Jüttemann x Dr. Heidi Knake-Werner x Rolf Köhne x Rolf Kutzmutz x Dr. Christa Luft x Heidemarie Lüth x Dr. Günther Maleuda x Manfred Müller (Berlin) x Rosel Neuhäuser x Dr. Uwe-Jens Rössel x Christina Schenk x Steffen Tippach x Klaus-Jürgen Warnick x Dr. Winfried Wolf x Gerhard Zwerenz x Fraktionslos Kurt Neumann (Berlin) x Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der WEU, der NAV, der OSZE oder der IPU Abgeordnete(r) Antretter, Robert, SPD Behrendt, Wolfgang, SPD Fischer (Unna), Leni, CDU/CSU Horn, Erwin, SPD Dr. Probst, Albert, CDU/CSU Schloten, Dieter, SPD von Schmude, Michael, CDU/CSU Siebert, Bernd, CDU/CSU Terborg, Margitta, SPD Zierer, Benno, CDU/CSU Liste 2 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über Änderungsanträge zur Zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Transplantationsgesetzes - Drucksachen 13/4355 und 13/8017 - Abgegebene Stimmen 634 Ungültige Stimmen 4 Gültige Stimmen 630 Mit Nein haben gestimmt 1 Abgeordneter Enthaltungen 1 Es entfielen auf Drucksache 13/8026, Wodarg u. a. 133 Stimmen Drucksache 13/8027, Seehofer, Lohmann (Lüdenscheid), Dreßler, Thomae u. a. 421 Stimmen Drucksache 13/8030, Schmidt-Jortzig u. a. 74 Stimmen Ein Vorschlag ist angenommen, wenn er mehr Stimmen als alle anderen Vorschläge zusammen zuzüglich der Nein-Stimmen erhalten hat. Der Vorschlag Drucksache 13/8027, Seehofer, Lohmann (Lüdenscheid), Dreßler, Thomae u. a. hat die erforderliche Mehrheit erhalten. Name Drucksache Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8026 13/8027 13/8030 CDU/CSU Ulrich Adam x Peter Altmaier x Anneliese Augustin x Jürgen Augustinowitz x Dietrich Austermann x Heinz-Günter Bargfrede x Franz Peter Basten x Dr. Wolf Bauer x Brigitte Baumeister x Meinrad Belle x Dr. Sabine Bergmann-Pohl x Hans-Dirk Bierling x Dr. Joseph-Theodor Blank x Renate Blank x Dr. Heribert Blens x Peter Bleser x Dr. Norbert Blüm x Friedrich Bohl x Dr. Maria Böhmer x Wolfgang Börnsen (Bönstrup) x Wolfgang Bosbach x Dr. Wolfgang Bötsch x Klaus Brähmig x Rudolf Braun (Auerbach) x Paul Breuer x Monika Brudlewsky x Georg Brunnhuber x Klaus Bühler (Bruchsal) x Hartmut Büttner (Schönebeck) x Dankward Buwitt x Manfred Carstens (Emstek) x Peter H. Carstensen (Nordstrand) x Name Drucksache Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8026 13/8027 13/8030 Wolfgang Dehnel x Hubert Deittert x Gertrud Dempwolf x Albert Deß x Renate Diemers x Wilhelm Dietzel x Werner Dörflinger x Hansjürgen Doss x Dr. Alfred Dregger x Maria Eichhorn x Wolfgang Engelmann x Rainer Eppelmann x Heinz Dieter Eßmann x Horst Eylmann x Anke Eymer x Ilse Falk x Ulf Fink x Dirk Fischer (Hamburg) x Klaus Francke (Hamburg) x Herbert Frankenhauser x Dr. Gerhard Friedrich x Erich G. Fritz x Hans-Joachim Fuchtel x Michaela Geiger x Norbert Geis x Dr. Heiner Geißler x Michael Glos x Wilma Glücklich x Dr. Reinhard Göhner x Peter Götz x Dr. Wolfgang Götzer x Joachim Gres x Kurt-Dieter Grill x Wolfgang Gröbl x Hermann Gröhe x Claus-Peter Grotz x Manfred Grund x Horst Günther (Duisburg) x Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein x Gottfried Haschke (Großhennersdorf) x Gerda Hasselfeldt x Otto Hauser (Esslingen) x Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) x Helmut Heiderich x Manfred Heise x Detlef Helling x Dr. Renate Hellwig x Ernst Hinsken x Peter Hintze x Josef Hollerith x Dr. Karl-Heinrich Hornhues x Siegfried Hornung x Joachim Hörster x Hubert Hüppe x Peter Jacoby x Susanne Jaffke x Name Drucksache Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8026 13/8027 13/8030 Georg Janovsky x Helmut Jawurek x Dr. Dionys Jobst x Dr.-Ing. Rainer Jork x Michael Jung (Limburg) x Ulrich Junghanns x Dr. Egon Jüttner x Dr. Harald Kahl x Bartholomäus Kalb x Steffen Kampeter x Dr.-Ing. Dietmar Kansy x Manfred Kanther x Irmgard Karwatzki x Volker Kauder x Peter Keller x Eckart von Klaeden x Dr. Bernd Klaußner x Ulrich Klinkert x Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz) x Manfred Kolbe x Norbert Königshofen x Eva-Maria Kors x Hartmut Koschyk x Manfred Koslowski x Thomas Kossendey x Rudolf Kraus x Wolfgang Krause (Dessau) x Andreas Krautscheid x Arnulf Kriedner x Heinz-Jürgen Kronberg x Dr.-Ing. Paul Krüger x Reiner Krziskewitz x Dr. Hermann Kues x Werner Kuhn x Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) x Dr. Norbert Lammert x Helmut Lamp x Armin Laschet x Herbert Lattmann x Dr. Paul Laufs x Karl-Josef Laumann x Vera Lengsfeld x Werner Lensing x Christian Lenzer x Peter Letzgus x Walter Link (Diepholz) x Eduard Lintner x Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) x Dr. Manfred Lischewski x Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) x Julius Louven x Sigrun Löwisch x Heinrich Lummer x Dr. Michael Luther x Erich Maaß (Wilhelmshaven) x Dr. Dietrich Mahlo x Name Drucksache Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8026 13/8027 13/8030 Erwin Marschewski x Günter Marten x Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) x Wolfgang Meckelburg x Rudolf Meinl x Dr. Michael Meister x Friedrich Merz x Rudolf Meyer (Winsen) x Hans Michelbach x Meinolf Michels x Dr. Gerd Müller x Elmar Müller (Kirchheim) x Engelbert Nelle x Bernd Neumann (Bremen) x Johannes Nitsch x Claudia Nolte x Dr. Rolf Olderog x Friedhelm Ost x Eduard Oswald x Norbert Otto (Erfurt) x Dr. Gerhard Päselt x Hans-Wilhelm Pesch x Ulrich Petzold x Anton Pfeifer x Angelika Pfeiffer x Dr. Gero Pfennig x Dr. Friedbert Pflüger x Beatrix Philipp x Dr. Winfried Pinger x Ronald Pofalla x Dr. Hermann Pohler x Ruprecht Polenz x Marlies Pretzlaff x Dr. Bernd Protzner x Dieter Pützhofen x Thomas Rachel x Hans Raidel x Dr. Peter Ramsauer x Rolf Rau x Helmut Rauber x Peter Rauen x Christa Reichard (Dresden) x Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) O x Dr. Bertold Reinartz x Erika Reinhardt x Hans-Peter Repnik x Roland Richter x Roland Richwien x Dr. Norbert Rieder x Dr. Erich Riedl (München) x Klaus Riegert x Dr. Heinz Riesenhuber x Franz Romer x Hannelore Rönsch (Wiesbaden) x Dr. Klaus Rose x Kurt J. Rossmanith x Name Drucksache Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8026 13/8027 13/8030 Adolf Roth (Gießen) x Norbert Röttgen x Volker Rühe x Dr. Jürgen Rüttgers x Roland Sauer (Stuttgart) x Ortrun Schätzle x Dr. Wolfgang Schäuble x Hartmut Schauerte x Heinz Schemken x Karl-Heinz Scherhag x Gerhard Scheu x Norbert Schindler x Dietmar Schlee x Ulrich Schmalz x Bernd Schmidbauer x Christian Schmidt (Fürth) x Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) x Andreas Schmidt (Mülheim) x Hans-Otto Schmiedeberg x Hans Peter Schmitz (Baesweiler) x Birgit Schnieber-Jastram x Dr. Andreas Schockenhoff x Dr. Rupert Scholz x Reinhard Freiherr von Schorlemer x Dr. Erika Schuchardt x Wolfgang Schulhoff x Dr. Dieter Schulte (Schwäbisch Gmünd) x Gerhard Schulz (Leipzig) x Frederick Schulze (Sangershausen) x Diethard Schütze (Berlin) x Clemens Schwalbe x Dr. Christian Schwarz-Schilling x Wilhelm Josef Sebastian x Horst Seehofer x Marion Seib x Wilfried Seibel x Heinz-Georg Seiffert x Rudolf Seiters x Jürgen Sikora x Johannes Singhammer x Bärbel Sothmann x Margarete Späte x Carl-Dieter Spranger x Wolfgang Steiger x Erika Steinbach x Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten x Dr. Gerhard Stoltenberg x Andreas Storm x Max Straubinger x Matthäus Strebl x Michael Stübgen x Egon Susset x Dr. Rita Süssmuth x Michael Teiser x Dr. Susanne Tiemann x Gottfried Tröger x Name Drucksache Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8026 13/8027 13/8030 Dr. Klaus-Dieter Uelhoff x Gunnar Uldall x Wolfgang Vogt (Düren) x Dr. Horst Waffenschmidt x Dr. Theodor Waigel x Alois Graf von Waldburg-Zeil x Dr. Jürgen Warnke x Kersten Wetzel x Hans-Otto Wilhelm (Mainz) x Gert Willner x Bernd Wilz x Willy Wimmer (Neuss) x Matthias Wissmann x Dagmar Wöhrl x Michael Wonneberger x Elke Wülfing x Peter Kurt Würzbach x Wolfgang Zeitlmann x Wolfgang Zöller x SPD Brigitte Adler x Gerd Andres x Hermann Bachmaier x Ernst Bahr x Doris Barnett x Klaus Barthel x Ingrid Becker-Inglau x Hans Berger x Hans-Werner Bertl x Friedhelm Julius Beucher x Rudolf Bindig x Arne Börnsen (Ritterhude) x Anni Brandt-Elsweier x Tilo Braune x Dr. Eberhard Brecht x Edelgard Bulmahn x Ursula Burchardt x Dr. Michael Bürsch x Hans Martin Bury x Hans Büttner (Ingolstadt) x Wolf-Michael Catenhusen x Peter Conradi x Dr. Herta Däubler-Gmelin x Christel Deichmann x Karl Diller x Dr. Marliese Dobberthien x Peter Dreßen x Rudolf Dreßler x Freimut Duve x Ludwig Eich x Peter Enders x Gernot Erler x Petra Ernstberger x Annette Faße x Elke Ferner x Lothar Fischer (Homburg) x Name Drucksache Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8026 13/8027 13/8030 Gabriele Fograscher x Iris Follak x Norbert Formanski x Dagmar Freitag x Anke Fuchs (Köln) x Katrin Fuchs (Verl) x Arne Fuhrmann x Monika Ganseforth x Uwe Göllner x Konrad Gilges x Iris Gleicke x Günter Gloser x Günter Graf (Friesoythe) x Angelika Graf (Rosenheim) x Dieter Grasedieck x Achim Großmann x Karl Hermann Haack (Extertal) x Hans-Joachim Hacker x Klaus Hagemann x Manfred Hampel x Christel Hanewinckel x Alfred Hartenbach x Dr. Liesel Hartenstein x Klaus Hasenfratz x Dr. Ingomar Hauchler x Dieter Heistermann x Reinhold Hemker x Rolf Hempelmann x Dr. Barbara Hendricks x Monika Heubaum x Uwe Hiksch x Reinhold Hiller (Lübeck) x Stephan Hilsberg x Gerd Höfer x Jelena Hoffmann (Chemnitz) x Frank Hofmann (Volkach) x Ingrid Holzhüter x Eike Hovermann x Lothar Ibrügger x Wolfgang Ilte x Barbara Imhof x Brunhilde Irber x Gabriele Iwersen x Renate Jäger x Jann-Peter Janssen x Ilse Janz x Dr. Uwe Jens x Volker Jung (Düsseldorf) x Sabine Kaspereit x Susanne Kastner x Ernst Kastning x Hans-Peter Kemper x Klaus Kirschner x Marianne Klappert x Siegrun Klemmer x Hans-Ulrich Klose x Name Drucksache Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8026 13/8027 13/8030 Dr. Hans-Hinrich Knaape x Walter Kolbow x Fritz Rudolf Körper x Nicolette Kressl x Volker Kröning x Thomas Krüger x Horst Kubatschka x Eckart Kuhlwein x Helga Kühn-Mengel x Konrad Kunick x Christine Kurzhals x Dr. Uwe Küster x Werner Labsch x Brigitte Lange x Detlev von Larcher x Waltraud Lehn x Robert Leidinger x Klaus Lennartz x Dr. Elke Leonhard x Christa Lörcher x Erika Lotz x Dr. Christine Lucyga x Dieter Maaß (Herne) x Winfried Mante x Dorle Marx x Ulrike Mascher x Christoph Matschie x Ingrid Matthäus-Maier x Heide Mattischeck x Markus Meckel x Ulrike Mehl x Herbert Meißner x Angelika Mertens x Dr. Jürgen Meyer (Ulm) x Ursula Mogg x Siegmar Mosdorf x Michael Müller (Düsseldorf) x Jutta Müller (Völklingen) x Christian Müller (Zittau) x Volker Neumann (Bramsche) x Gerhard Neumann (Gotha) x Dr. Edith Niehuis x Dr. Rolf Niese x Doris Odendahl x Günter Oesinghaus x Leyla Onur x Manfred Opel x Adolf Ostertag x Kurt Palis x Albrecht Papenroth x Dr. Willfried Penner x Dr. Martin Pfaff x Georg Pfannenstein x Dr. Eckhart Pick x Joachim Poß x Rudolf Purps x Name Drucksache Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8026 13/8027 13/8030 Hermann Rappe (Hildesheim) x Karin Rehbock-Zureich x Margot von Renesse x Renate Rennebach x Otto Reschke x Bernd Reuter x Dr. Edelbert Richter x Günter Rixe x Reinhold Robbe x Gerhard Rübenkönig x Marlene Rupprecht x Dr. Hansjörg Schäfer x Gudrun Schaich-Walch x Dieter Schanz x Rudolf Scharping x Bernd Scheelen x Dr. Hermann Scheer x Siegfried Scheffler x Horst Schild x Otto Schily x Günter Schluckebier x Horst Schmidbauer (Nürnberg) x Ulla Schmidt (Aachen) x Dagmar Schmidt (Meschede) x Regina Schmidt-Zadel x Heinz Schmitt (Berg) x Dr. Emil Schnell x Walter Schöler x Ottmar Schreiner x Gisela Schröter x Richard Schuhmann (Delitzsch) x Brigitte Schulte (Hameln) x Reinhard Schultz (Everswinkel) x Volkmar Schultz (Köln) x Ilse Schumann x Dr. R. Werner Schuster x Dietmar Schütz (Oldenburg) x Dr. Angelica Schwall-Düren x Ernst Schwanhold x Roll Schwanitz x Bodo Seidenthal x Lisa Seuster x Horst Sielaff x Johannes Singer x Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk x Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast x Wieland Sorge x Wolfgang Spanier x Dr. Dietrich Sperling x Jörg-Otto Spiller x Antje-Marie Steen x Ludwig Stiegler x Dr. Peter Struck x Joachim Tappe x Jörg Tauss x Dr. Bodo Teichmann x Name Drucksache Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8026 13/8027 13/8030 Jella Teuchner x Dr. Gerald Thalheim x Wolfgang Thierse x Franz Thönnes x Uta Titze-Stecher x Adelheid Tröscher x Hans-Eberhard Urbaniak x Siegfried Vergin x Günter Verheugen x Ute Vogt (Pforzheim) x Karsten D. Voigt (Frankfurt) x Josef Vosen x Hans Georg Wagner x Dr. Konstanze Wegner x Wolfgang Weiermann x Reinhard Weis (Stendal) x Matthias Weisheit x Gunter Weißgerber x Gert Weisskirchen (Wiesloch) x Hildegard Wester x Lydia Westrich x Inge Wettig-Danielmeier x Dr. Norbert Wieczorek x Helmut Wieczorek (Duisburg) x Heidemarie Wieczorek-Zeul x Dieter Wiefelspütz x Berthold Wittich x Dr. Wolfgang Wodarg x Verena Wohlleben x Hanna Wolf (München) x Heide Wright x Uta Zapf x Dr. Christoph Zöpel x Peter Zumkley x BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) x Marieluise Beck (Bremen) x Volker Beck (Köln) x Angelika Beer x Matthias Berninger x Annelie Buntenbach x Amke Dietert-Scheuer x Franziska Eichstädt-Bohlig x Dr. Uschi Eid x Andrea Fischer (Berlin) x Joseph Fischer (Frankfurt) x Rita Grießhaber x Gerald Häfner x Antje Hermenau x Kristin Heyne x Ulrike Höfken x Dr. Manuel Kiper x Monika Knoche x Dr. Angelika Köster-Loßack x Steffi Lemke x Dr. Helmut Lippelt x Name Drucksache Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8026 13/8027 13/8030 Oswald Metzger x Kerstin Müller (Köln) x Winfried Nachtwei x Christa Nickels x Egbert Nitsch (Rendsburg) x Cem Özdemir x Gerd Poppe x Simone Probst x Dr. Jürgen Rochlitz x Halo Saibold x Christine Scheel x Irmingard Schewe-Gerigk x Rezzo Schlauch x Albert Schmidt (Hitzhofen) x Wolfgang Schmitt (Langenfeld) x Ursula Schönberger x Waltraud Schoppe x Werner Schulz (Berlin) x Marina Steindor x Christian Sterzing x Manfred Such x Dr. Antje Vollmer x Ludger Volmer x Helmut Wilhelm (Amberg) x Margareta Wolf (Frankfurt) x F.D.P. Ina Albowitz x Dr. Gisela Babel x Hildebrecht Braun (Augsburg) x Günther Bredehorn x Jörg van Essen x Dr. Olaf Feldmann x Paul K. Friedhoff x Horst Friedrich x Rainer Funke x Dr. Wolfgang Gerhardt x Joachim Günther (Plauen) x Dr. Karlheinz Guttmacher x Dr. Helmut Haussmann x Ulrich Heinrich x Walter Hirche x Dr. Burkhard Hirsch x Birgit Homburger x Dr. Werner Hoyer x Ulrich Irmer x Dr. Klaus Kinkel x Roland Kohn x Dr. Heinrich L. Kolb x Jürgen Koppelin x Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann x Dr. Otto Graf Lambsdorff x Sabine Leutheusser-Schnarrenberger x Uwe Lühr x Jürgen W. Möllemann x Günther Friedrich Nolting x Name Drucksache Drucksache Drucksache Nein Enthaltung 13/8026 13/8027 13/8030 Dr. Rainer Ortleb x Lisa Peters x Dr. Günter Rexrodt x Dr. Klaus Röhl x Helmut Schäfer (Mainz) x Cornelia Schmalz-Jacobsen x Dr. Edzard Schmidt-Jortzig x Dr. Irmgard Schwaetzer x Dr. Hermann Otto Sohns x Dr. Max Stadler x Carl-Ludwig Thiele x Dr. Dieter Thomae x Jürgen Türk x Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) x Dr. Guido Westerwelle x PDS Petra Bläss x Maritta Böttcher x Eva Bulling-Schröter x Dr. Ludwig Elm x Dr. Dagmar Enkelmann x Dr. Ruth Fuchs x Andrea Gysi x Dr. Gregor Gysi x Hans-Peter Hartmann x Dr. Barbara Höll x Ulla Jelpke x Gerhard Jüttemann x Dr. Heidi Knake-Werner x Rolf Köhne x Rolf Kutzmutz x Dr. Christa Luft x Heidemarie Lüth x Dr. Günther Maleuda x Manfred Müller (Berlin) x Rosel Neuhäuser x Dr. Uwe-Jens Rössel x Christina Schenk x Steffen Tippach x Klaus-Jürgen Warnick x Dr. Winfried Wolf x Gerhard Zwerenz x Fraktionslos Kurt Neumann (Berlin) x Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der WEU, der NAV, der OSZE oder der IPU Abgeordnete(r) Antretter, Robert, SPD Behrendt, Wolfgang, SPD Fischer (Unna), Leni, CDU/CSU Horn, Erwin, SPD Dr. Probst, Albert, CDU/CSU Schloten, Dieter, SPD von Schmude, Michael, CDU/CSU Siebert, Bernd, CDU/CSU Terborg, Margitta, SPD Zierer, Benno, CDU/CSU Liste 3 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur dritten Beratung und Schlußabstimmung über den Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. zu einem Transplantationsgesetz Drucksachen 13/4355 und 13/8017 Abgegebene Stimmen: 629; davon: ja: 449 nein: 151 enthalten: 29 Ja CDU/CSU Ulrich Adam Peter Altmaier Anneliese Augustin Jürgen Augustinowitz Dietrich Austermann Heinz-Günter Bargfrede Franz Peter Basten Dr. Wolf Bauer Brigitte Baumeister Meinrad Belle Dr. Sabine Bergmann-Pohl Hans-Dirk Bierling Renate Blank Dr. Heribert Blens Peter Bleser Dr. Norbert Blüm Friedrich Bohl Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Dr. Wolfgang Bötsch Klaus Brähmig Rudolf Braun (Auerbach) Paul Breuer Georg Brunnhuber Klaus Bühler (Bruchsal) Hartmut Büttner (Schönebeck) Dankward Buwitt Manfred Carstens (Emstek) Peter Harry Carstensen (Nordstrand) Wolfgang Dehnel Hubert Deittert Gertrud Dempwolf Albert Deß Renate Diemers Wilhelm Dietzel Werner Dörflinger Hansjürgen Doss Dr. Alfred Dregger Maria Eichhorn Wolfgang Engelmann Rainer Eppelmann Heinz Dieter Eßmann Horst Eylmann Anke Eymer Ilse Falk Jochen Feilcke Ulf Fink Dirk Fischer (Hamburg) Klaus Francke (Hamburg) Herbert Frankenhauser Dr. Gerhard Friedrich Erich G. Fritz Hans-Joachim Fuchtel Michaela Geiger Norbert Geis Dr. Heiner Geißler Michael Glos Dr. Reinhard Göhner Peter Götz Joachim Gres Wolfgang Gröbl Claus-Peter Grotz Manfred Grund Horst Günther (Duisburg) Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein Gottfried Haschke (Großhennersdorf) Gerda Hasselfeldt Otto Hauser (Esslingen) Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) Helmut Heiderich Manfred Heise Detlef Helling Dr. Renate Hellwig Ernst Hinsken Peter Hintze Josef Hollerith Dr. Karl-Heinz Hornhues Siegfried Hornung Joachim Hörster Peter Jacoby Susanne Jaffke Georg Janovsky Dr.-Ing. Rainer Jork Michael Jung (Limburg) Ulrich Junghanns Dr. Egon Jüttner Dr. Harald Kahl Bartholomäus Kalb Steffen Kampeter Dr.-Ing. Dietmar Kansy Manfred Kanther Irmgard Karwatzki Volker Kauder Peter Keller Dr. Bernd Klaußner Ulrich Klinkert Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz) Manfred Kolbe Norbert Königshofen Eva-Maria Kors Hartmut Koschyk Manfred Koslowski Thomas Kossendey Rudolf Kraus Andreas Krautscheid Arnulf Kriedner Heinz-Jürgen Kronberg Dr.-Ing. Paul Krüger Dr. Hermann Kues Werner Kuhn Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Karl Lamers Dr. Norbert Lammert Helmut Lamp Armin Laschet Herbert Lattmann Dr. Paul Laufs Karl-Josef Laumann Vera Lengsfeld Werner Lensing Christian Lenzer Peter Letzgus Walter Link (Diepholz) Eduard Lintner Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Dr. Manfred Lischewski Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) Julius Louven Sigrun Löwisch Heinrich Lummer Dr. Michael Luther Erich Maaß (Wilhelmshaven) Dr. Dietrich Mahlo Erwin Marschewski Günter Marten Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) Wolfgang Meckelburg Rudolf Meinl Dr. Michael Meister Friedrich Merz Rudolf Meyer (Winsen) Hans Michelbach Meinolf Michels Dr. Gerd Müller Elmar Müller (Kirchheim) Engelbert Nelle Bernd Neumann (Bremen) Johannes Nitsch Claudia Nolte Dr. Rolf Olderog Friedhelm Ost Eduard Oswald Norbert Otto (Erfurt) Dr. Gerhard Päselt Ulrich Petzold Anton Pfeifer Angelika Pfeiffer Dr. Gero Pfennig Dr. Friedbert Pflüger Beatrix Philipp Dr. Winfried Pinger Ronald Pofalla Dr. Hermann Pohler Ruprecht Polenz Marlies Pretzlaff Dr. Bernd Protzner Dieter Pützhofen Thomas Rachel Hans Raidel Dr. Peter Ramsauer Rolf Rau Helmut Rauber Peter Rauen Christa Reichard (Dresden) Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) Dr. Bertold Reinartz Erika Reinhardt Hans-Peter Repnik Roland Richter Roland Richwien Dr. Norbert Rieder Dr. Erich Riedl (München) Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Franz Romer Hannelore Rönsch (Wiesbaden) Dr. Klaus Rose Kurt J. Rossmanith Adolf Roth (Gießen) Norbert Röttgen Volker Rühe Dr. Jürgen Rüttgers Roland Sauer (Stuttgart) Ortrun Schätzle Dr. Wolfgang Schäuble Karl-Heinz Scherhag Gerhard Scheu Norbert Schindler Dietmar Schlee Ulrich Schmalz Bernd Schmidbauer Christian Schmidt (Fürth) Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) Andreas Schmidt (Mülheim) Hans-Otto Schmiedeberg Hans Peter Schmitz (Baesweiler) Birgit Schnieber-Jastram Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Rupert Scholz Reinhard Freiherr von Schorlemer Dr. Erika Schuchardt Wolfgang Schulhoff Dr. Dieter Schulte (Schwäbisch Gmünd) Gerhard Schulz (Leipzig) Frederick Schulze (Sangershausen) Diethard Schütze (Berlin) Clemens Schwalbe Dr. Christian SchwarzSchilling Wilhelm Josef Sebastian Horst Seehofer Marion Seib Wilfried Seibel Heinz-Georg Seiffert Rudolf Seiters Jürgen Sikora Johannes Singhammer Bärbel Sothmann Margarete Späte Carl-Dieter Spranger Wolfgang Steiger Erika Steinbach Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten Dr. Gerhard Stoltenberg Andreas Storm Max Straubinger Matthäus Strebl Michael Stübgen Egon Susset Dr. Rita Süssmuth Michael Teiser Dr. Susanne Tiemann Gottfried Tröger Dr. Klaus-Dieter Uelhoff Gunnar Uldall Wolfgang Vogt (Düren) Dr. Horst Waffenschmidt Dr. Theodor Waigel Alois Graf von Waldburg-Zeil Dr. Jürgen Warnke Kersten Wetzel Hans-Otto Wilhelm (Mainz) Gert Willner Bernd Wilz Willy Wimmer (Neuss) Dagmar Wöhrl Michael Wonneberger Elke Wülfing Peter Kurt Würzbach Wolfgang Zeitlmann Wolfgang Zöller SPD Brigitte Adler Gerd Andres Hermann Bachmaier Ernst Bahr Doris Barnett Klaus Barthel Hans Berger Rudolf Bindig Arne Börnsen (Ritterhude) Tilo Braune Dr. Eberhard Brecht Wolf-Michael Catenhusen Peter Dreßen Rudolf Dreßler Ludwig Eich Peter Enders Gernot Erler Lothar Fischer (Homburg) Norbert Formanski Anke Fuchs (Köln) Monika Ganseforth Konrad Gilges Günter Gloser Uwe Göllner Angelika Graf (Rosenheim) Dieter Grasedieck Achim Großmann Karl Hermann Haack (Extertal) Klaus Hagemann Manfred Hampel Klaus Hasenfratz Dieter Heistermann Monika Heubaum Uwe Hiksch Jelena Hoffmann (Chemnitz) Ingrid Holzhüter Lothar Ibrügger Wolfgang Ilte Brunhilde Irber Ilse Janz Volker Jung (Düsseldorf) Sabine Kaspereit Susanne Kastner Ernst Kastning Hans-Peter Kemper Klaus Kirschner Marianne Klappert Dr. Hans-Hinrich Knaape Walter Kolbow Fritz Rudolf Körper Volker Kröning Thomas Krüger Horst Kubatschka Christine Kurzhals Dr. Uwe Küster Werner Labsch Brigitte Lange Robert Leidinger Dr. Elke Leonhard Dieter Maaß (Herne) Winfried Mante Ulrike Mascher Christoph Matschie Ingrid Matthäus-Maier Herbert Meißner Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Ursula Mogg Siegmar Mosdorf Jutta Müller (Völklingen) Christian Müller (Zittau) Volker Neumann (Bramsche) Gerhard Neumann (Gotha) Dr. Rolf Niese Kurt Palis Dr. Willfried Penner Dr. Eckhart Pick Joachim Poß Hermann Rappe (Hildesheim) Margot von Renesse Renate Rennebach Bernd Reuter Dr. Edelbert Richter Günter Rixe Reinhold Robbe Gerhard Rübenkönig Dr. Hansjörg Schäfer Gudrun Schaich-Walch Dieter Schanz Rudolf Scharping Bernd Scheelen Horst Schild Günter Schluckebier Ulla Schmidt (Aachen) Heinz Schmitt (Berg) Dr. Emil Schnell Richard Schuhmann (Delitzsch) Brigitte Schulte (Hameln) Volkmar Schultz (Köln) Ilse Schumann Dietmar Schütz (Oldenburg) Ernst Schwanhold Rolf Schwanitz Bodo Seidenthal Johannes Singer Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk Wieland Sorge Jörg-Otto Spiller Dr. Peter Struck Joachim Tappe Jörg Tauss Dr. Bodo Teichmann Jella Teuchner Dr. Gerald Thalheim Franz Thönnes Hans-Eberhard Urbaniak Siegfried Vergin Günter Verheugen Karsten D. Voigt (Frankfurt) Josef Vosen Hans Georg Wagner Dr. Konstanze Wegner Wolfgang Weiermann Gunter Weißgerber Jochen Welt Lydia Westrich Dr. Norbert Wieczorek Helmut Wieczorek (Duisburg) Dieter Wiefelspütz Berthold Wittich Verena Wohlleben Heidi Wright Peter Zumkley BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Rita Grießhaber Antje Hermenau Christine Scheel Wolfgang Schmitt (Langenfeld) Waltraud Schoppe F.D.P. Ina Albowitz Dr. Gisela Babel Hildebrecht Braun (Augsburg) Jörg van Essen Dr. Olaf Feldmann Paul K. Friedhoff Horst Friedrich Dr. Wolfgang Gerhardt Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Walter Hirche Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Detlef Kleinert (Hannover) Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann Dr. Otto Graf Lambsdorff Sabine LeutheusserSchnarrenberger Uwe Lühr Jürgen W. Möllemann Günther Friedrich Nolting Dr. Rainer Ortleb Lisa Peters Dr. Günter Rexrodt Helmut Schäfer (Mainz) Cornelia Schmalz-Jacobsen Dr. Irmgard Schwaetzer Dr. Hermann Otto Sohns Dr. Max Stadler Dr. Dieter Thomae Jürgen Türk Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) Dr. Guido Westerwelle PDS Maritta Böttcher Dr. Dagmar Enkelmann Dr. Ruth Fuchs Andrea Gysi Dr. Gregor Gysi Hanns-Peter Hartmann Dr. Heidi Knake-Werner Heidemarie Lüth Dr. Günther Maleuda Manfred Müller (Berlin) Rosel Neuhäuser Dr. Uwe-Jens Rössel Steffen Tippach Klaus-Jürgen Warnick Gerhard Zwerenz Fraktionslos Kurt Neumann (Berlin) Nein CDU/CSU Dr. Joseph-Theodor Blank Wilma Glücklich Kurt-Dieter Grill Hermann Gröhe Hubert Hüppe Helmut Jawurek Dr. Dionys Jobst Eckart von Klaeden Wolfgang Krause (Dessau) Reiner Krziskewitz Hans-Wilhelm Pesch SPD Ingrid Becker-Inglau Hans-Werner Bertl Anni Brandt-Elsweier Edelgard Bulmahn Ursula Burchardt Dr. Michael Bürsch Hans Martin Bury Hans Büttner (Ingolstadt) Peter Conradi Dr. Herta Däubler-Gmelin Christel Deichmann Karl Diller Freimut Duve Petra Ernstberger Annette Faße Elke Ferner Gabriele Fograscher Dagmar Freitag Katrin Fuchs (Verl) Iris Gleicke Günter Graf (Friesoythe) Hans-Joachim Hacker Christel Hanewinckel Dr. Liesel Hartenstein Dr. Ingomar Hauchler Reinhold Hemker Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Reinhold Hiller (Lübeck) Stephan Hilsberg Frank Hofmann (Volkach) Eike Hovermann Barbara Imhof Gabriele Iwersen Renate Jäger Jann-Peter Janssen Helga Kühn-Mengel Konrad Kunick Detlev von Larcher Christa Lörcher Erika Lotz Heide Mattischeck Markus Meckel Michael Müller (Düsseldorf) Doris Odendahl Günter Oesinghaus Leyla Onur Manfred Opel Adolf Ostertag Albrecht Papenroth Dr. Martin Pfaff Georg Pfannenstein Rudolf Purps Karin Rehbock-Zureich Otto Reschke Marlene Rupprecht 'Dr. Hermann Scheer Siegfried Scheffler Otto Schily Horst Schmidbauer (Nürnberg) Dagmar Schmidt (Meschede) Regina Schmidt-Zadel Walter Schöler Gisela Schröter Dr. R. Werner Schuster Dr. Angelica Schwall-Düren Lisa Seuster Horst Sielaff Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Wolfgang Spanier Dr. Dietrich Sperling Antje-Marie Steen Wolfgang Thierse Adelheid Tröscher Ute Vogt (Pforzheim) Reinhard Weis (Stendal) Matthias Weisheit Gert Weisskirchen (Wiesloch) Hildegard Wester Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Wolfgang Wodarg Hanna Wolf (München) Uta Zapf Dr. Christoph Zöpel BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Angelika Beer Matthias Berninger Annelie Buntenbach Amke Dietert-Scheuer Franziska Eichstädt-Bohlig Dr. Uschi Eid Andrea Fischer (Berlin) Joseph Fischer (Frankfurt) Gerald Häfner Dr. Manuel Kiper Monika Knoche Dr. Angelika Köster-Loßack Steffi Lemke Dr. Helmut Lippelt Oswald Metzger Kerstin Müller (Köln) Winfried Nachtwei Christa Nickels Egbert Nitsch (Rendsburg) Cem Özdemir Gerd Poppe Simone Probst Dr. Jürgen Rochlitz Halo Saibold Irmingard Schewe-Gerigk Rezzo Schlauch Albert Schmidt (Hitzhofen) Ursula Schönberger Werner Schulz (Berlin) Marina Steindor Christian Sterzing Manfred Such Dr. Antje Vollmer Ludger Volmer F.D.P. Günther Bredehorn Rainer Funke Dr. Helmut Haussmann Ulrich Heinrich Dr. Burkhard Hirsch Dr. Klaus Kinkel Roland Kohn Dr. Klaus Röhl PDS Petra Bläss Eva Bulling-Schröter Dr. Ludwig Elm Dr. Barbara Höll Ulla Jelpke Gerhard Jüttemann Rolf Köhne Rolf Kutzmutz Dr. Christa Luft Christina Schenk Dr. Winfried Wolf Enthalten CDU/CSU Monika Brudlewsky Dr. Wolfgang Götzer Heinz Schemken Johannes Selle SPD Friedhelm Julius Beucher Dr. Marliese Dobberthien Iris Follak Arne Fuhrmann Alfred Hartenbach Gerd Höfer Siegrun Klemmer Hans-Ulrich Klose Nicolette Kressl Eckart Kuhlwein Waltraud Lehn Klaus Lennartz Dr. Christine Lucyga Dorle Marx Ulrike Mehl Angelika Mertens Dr. Edith Niehuis Ottmar Schreiner Uta Titze-Stecher Inge Wettig-Danielmeier BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Kristin Heyne Ulrike Höfken Margareta Wolf (Frankfurt) F.D.P. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Carl-Ludwig Thiele Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der WEU, der NAV, der OSZE oder der IPU Abgeordnete(r) Antretter, Robert, SPD Behrendt, Wolfgang, SPD Fischer (Unna), Leni, CDU/CSU Horn, Erwin, SPD Dr. Probst, Albert, CDU/CSU Schloten, Dieter, SPD von Schmude Michael, CDU/CSU Siebert, Bernd, CDU/CSU Terborg, Margitta, SPD Zierer, Benno, CDU/CSU Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 25. 6. 97 * Behrendt, Wolfgang SPD 25. 6. 97* Bierstedt, Wolfgang PDS 25. 6. 97 Blunck, Lilo SPD 25. 6. 97 Borchert, Jochen CDU/CSU 25. 6. 97 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 25. 6. 97* Klaus Graf von Einsiedel, PDS 25. 6. 97 Heinrich Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 25. 6. 97* Frick, Gisela F.D.P. 25. 6. 97 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 25. 6. 97 Dr. Heuer, Uwe-Jens PDS 25. 6. 97 Horn, Erwin SPD 25. 6. 97* Dr. Jacob, Willibald PDS 25. 6. 97 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 25. 6. 97* Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 25. 6. 97 Limbach, Editha CDU/CSU 25. 6. 97 Lohmann (Witten), SPD 25. 6. 97 Klaus Marten, Günter CDU/CSU 25. 6. 97* Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 25. 6. 97 Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 25. 6. 97 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 25. 6. 97* Regenspurger, Otto CDU/CSU 25. 6. 97 Ronsöhr, CDU/CSU 25. 6. 97 Heinrich-Wilhelm Schloten, Dieter SPD 25. 6. 97* von Schmude, Michael CDU/CSU 25. 6. 97* Simm, Erika SPD 25. 6. 97 Terborg, Margitta SPD 25. 6. 97* Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 25. 6. 97 Dr. Wittmann, Fritz CDU/CSU 25. 6. 97 Zierer, Benno CDU/CSU 25. 6. 97* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zu den namentlichen Abstimmungen über Änderungsanträge zu §§ 3 und 4 Transplantationsgesetz Freimut Duve (SPD): Erst im Laufe der Debatte habe ich mich entschließen können, dem Antrag auf Drucksache 13/8025 (von Klaeden, Wodarg und andere) zum Gesetzentwurf zuzustimmen. Insofern habe ich meine zuvor geäußerte Haltung, der Gesetzgeber sollte gar nicht tätig werden, geändert. Ich will sie trotzdem hier zu Protokoll geben: Der Übergang vom Leben zum Tod ist bisher von den Menschen aller Kulturen relativ klar und eindeutig und auch sehr bewußt erlebt und gelebt worden. Er ist neben der Geburt der für jeden Menschen und für seine Freunde und Angehörigen bewegendste Moment der Existenz. An ihm und aus ihm haben sich viele Elemente unserer Zivilisation gebildet: Wie gehen wir mit unseren Toten um? Was verfügen wir Lebenden über den Umgang mit unserem Körper, von vielen religiös geprägten Menschen als „sterbliche Hülle" bezeichnet? Seit der ersten Herztransplantation ist aus dem Vorgang des Todes eine neue Dimension ermöglicht worden: die Rettung von Leben durch die Organgabe eines Toten. Auch sie sollte von den Menschen bewußt und selbstbewußt entschieden werden. Das gilt auch für das Unfallsterben. Ich würde es vorziehen, den Gesetzgeber nicht mit der Aufgabe zu befassen, den Zeitpunkt des Todes zu definieren. Die Entwicklung der vergangenen zwei Jahrzehnte haben - das habe ich aus der Debatte gelernt - einen Akt der Gesetzgebung durch das Parlament notwendig gemacht. Ich selbst werde die Entnahme meiner Organe für Patienten, denen ich damit eine Überlebenschance gebe, festlegen. Ich werde mich für eine verbesserte Aufklärung über das Spenden von Organen einsetzen. Norbert Geis (CDU/CSU): Wer eine Entnahme lebenswichtiger Organe bei Lebenden zuläßt, befindet sich in einem schwierigen Rechtfertigungszwang. Die deutsche Rechtsordnung und vor allem die Rechtsprechung haben bislang das Leben nicht als Rechtsgut eingestuft, über das der einzelne frei verfügen kann. Sicher gibt es bei der Transplantation gute Gründe, davon abzuweichen. Wer sich dafür entscheidet, muß sich aber darüber im klaren sein, daß damit eine lange Rechtstradition aufgegeben wird. Auch über die Auswirkungen in anderen Bereichen, wie zum Beispiel der Euthanasie, müßte man sich zunächst einmal Klarheit verschaffen. Es ist deshalb auf jeden Fall problematisch, bei der Entnahme von lebenswichtigen Organen auf die Feststellung des Todes des Organspenders zu verzichten. Deshalb unterstütze ich den Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Rudolf Dreßler, Michael Glos und anderer. Ausschlaggebend hierfür war, daß in diesem Änderungsantrag nicht, wie ursprünglich vorgesehen, darauf abgestellt wird, den Hirntod als Tod des Menschen zu definieren, sondern festgestellt wird, daß der Tod nach den Regeln, „die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaften entsprechen", eingetreten ist. Roland Kohn (F.D.P.): Zu meinem Abstimmungsverhalten bezüglich des Transplantationsgesetzes gebe ich gemäß § 31 der Geschäftsordnung folgende schriftliche Erklärung ab: 1. Der Tod eines Menschen ist der Abschluß eines Prozesses der Auflösung seiner leibseelischen Einheit. Es ist mit der Würde des Menschen unvereinbar, einen bestimmten Zeitpunkt des Sterbeprozesses - z.B. den Hirntod - durch Entscheidung des Gesetzgebers zum Ende des Lebens zu erklären. 2. Die Berechtigung zur Organentnahme nach nicht behebbarem Ausfall der gesamten Hirnfunktionen oder dem endgültigen, nicht behebbaren Stillstand von Herz und Kreislauf setzt den zweifelsfrei erklärten Willen des potentiellen Organspenders voraus. 3. Die durch die Fortschritte der medizinischen Technik eröffneten Möglichkeiten, das Leben anderer Menschen durch Organtransplantation zu verlängern oder ihre Gesundheit wiederherzustellen, rechtfertigen es, eine „Bürgerpflicht" - im guten Sinn des Wortes - zur Beschäftigung mit dem ethisch komplexen Thema der Organspende beispielsweise durch Ausgabe geeigneter Formulare bei der Ausstellung von Personaldokumenten zu stiften. Eine „Sozialpflichtigkeit" des menschlichen Körpers zur Organspende de facto zu etablieren, ist jedoch mit meinem Bild vom Menschen und seiner Würde nicht zu vereinbaren. Aus diesen Gründen unterstütze ich mit meinem Abstimmungsverhalten zum Transplantationsgesetz die leitenden Ideen, die in den Anträgen des Abgeordneten Dr. Edzard Schmidt-Jortzig ihren Ausdruck finden. Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) (CDU/CSU) und Wolfgang Zöller (CDU/CSU): Die Kriterien für die Festlegung des Todes sind von der medizinischen Wissenschaft zu definieren. Die Bundesärztekammer als Repräsentant der Ärzteschaft bestimmt in Richtlinien die Regeln zum Nachweis des Todes. Der Gesetzgeber sollte lediglich den Punkt markieren, der als Mindestvoraussetzung für eine Organentnahme gelten muß. Daher ist vorzuschreiben, daß vor einer Organentnahme stets der Gesamthirntod, also der Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festzustellen ist. Damit definiert der Gesetzgeber nicht den Tod, legt aber insoweit ein Mindestkriterium für die Organentnahme fest. Die heutige Abstimmung über die zentralen Punkte des ersten deutschen Transplantationsgesetzes, die Frage des Todeszeitpunktes eines Menschen und die Frage, ob andere als der Spender in eine Organentnahme einwilligen können, betrifft elementare medizinische, juristische, ethische Fragen der menschlichen Existenz. Die Entscheidungen über diese Punkte gehen über normale Gesetzgebungsentscheidungen weit hinaus. Sie eignen sich weder zur parteipolitischen noch zur persönlichen Profilierung. Im Interesse dieses sensiblen Themas ist eine sachliche Auseinandersetzung geboten. Die heute anstehende Entscheidung kann nicht getroffen werden ohne das Fachwissen und die Kompetenz von Ärzten, Juristen, Ethikern und insbesondere auch von Betroffenen. Aufgrund eines intensiven Beratungsverfahrens in mehreren Anhörungen, zahlreichen Expertengesprächen und diversen bilateralen Gesprächskontakten ist in schriftlicher und mündlicher Form eine fundierte Entscheidungsgrundlage geschaffen worden. Nach Abwägung aller Argumente kommen wir zu folgendem Ergebnis: Der Gesetzgeber darf in einem Transplantationsgesetz die Frage nicht offen lassen, ob der Organspender bei der Entnahme von Organen tot ist. Ließe der Gesetzgeber dies offen, läßt er auch offen, ob ein Arzt bei der Organentnahme tötet. Ein solches Gesetz würde die Transplantationsmedizin beträchtlich ins Zwielicht setzen. Für eine Organentnahme sind aber eindeutige und klare Maßstäbe in bezug auf die Feststellung des Todes unabdingbar. Die Kriterien für die Festlegung des Todes sind von der medizinischen Wissenschaft zu definieren. Die Bundesärztekammer als Repräsentant der Ärzteschaft bestimmt in Richtlinien die Regeln zum Nachweis des Todes. Der Gesetzgeber sollte lediglich den Punkt markieren, der als Mindestvoraussetzung für eine Organentnahme gelten muß. Daher ist vorzuschreiben, daß vor einer Organentnahme stets der Gesamthirntod, also der Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festzustellen ist. Damit definiert der Gesetzgeber nicht den Tod, legt aber insoweit ein Mindestkriterium für die Organentnahme fest. Zur Frage der Organentnahme mit Zustimmung anderer Personen: Die gesetzliche Regelung der Zulässigkeit der postmortalen Organspende muß zum einen dem über den Tod hinaus fortwirkenden Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen Rechnung tragen. Deshalb hat die zu Lebzeiten abgegebene Erklärung zur Organspende absolute Priorität und ist von jedermann strikt zu beachten. Zum anderen soll das Transplantationsgesetz auch die weitaus überwiegende Zahl der Fälle, in denen der Verstorbene zu Lebzeiten - aus welchen Gründen auch immer - keine offizielle Erklärung zur Organspende abgegeben hatte, sach- gerecht und ausgewogen regeln. Dazu gehört auch die Einbeziehung der nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Die mit Verabschiedung des Gesetzes einsetzende Aufklärung über die Transplantationsmedizin und die Motivierung der Bevölkerung zur Abgabe einer Erklärung zur Organspende wird nach unserer Überzeugung dazu führen, daß zukünftig die überwiegende Zahl von Organentnahmen mit ausdrücklicher Zustimmung der Spender erfolgen werden. Da aktuell aber lediglich 1 % aller Organentnahmen aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung des Organspenders erfolgen, würde eine enge Zustimmungslösung zu einem Erliegen der Transplantationsmedizin in Deutschland führen. In diesem Zusammenhang dürfen wir die Patienten nicht vergessen, die auf den Wartelisten mit einer kurzen Lebenserwartung stehen. Für diese Menschen käme dann jede Hilfe zu spät, da die Spendenbereitschaft unserer Bevölkerung nicht ad hoc spürbar erhöht werden kann. Wir dürfen in diesem Zusammenhang auch nicht vergessen, daß es in Europa kein Land gibt, das die enge Zustimmungslösung praktiziert. Da Deutschland bereits jetzt ein „Organimportland" ist, würden wir in Deutschland auf Organe zurückgreifen, die im benachbarten Ausland, beispielsweise aufgrund einer Widerspruchslösung, entnommen wurden. Dies halten wir für ethisch nicht verantwortbar. Der von uns unterstützte Antrag zur Ausfüllung der §§ 3 und 4 des Transplantationsgesetzes ist in sich schlüssig, gibt den Beteiligten Rechtssicherheit und baut damit Verunsicherung ab. Manfred Opel (SPD): Ich stimme gegen die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung. Meine übergeordnete Absicht ist es, die Organspendebereitschaft unserer Bevölkerung entscheidend zu fördern. Gleichzeitig ist es für mich unzweifelhaft richtig, daß lebensfähige Organe niemals einem toten Gesamtorganismus entnommen werden können. Da diese Organentnahme gesetzlich eindeutig geregelt werden muß, gilt es, die Entnahmefähigkeit zu einem Zeitpunkt zu schaffen, wo einerseits der Gesamttod noch nicht eingetreten ist und andererseits eine irreversible Versagensfunktion, besonders des Gehirns, gegeben ist. Alleine die Diskussion über den § 218 StGB zeigt uns eine bemerkenswerte Diskrepanz. Genau jene, die das Leben „von der ersten Zelle an" begreifen, möchten den Tod „vor dem Absterben der letzten Zelle" juristisch definieren. Da es sich bei der Organentnahme ohne jeden Zweifel um die Entnahme noch lebender Körperteile handelt, hat logischerweise nur das betroffene Individuum das Recht, über einen solchen Eingriff zu entscheiden. Ich lehne daher den Begriff „enge Zustimmungslösung" ab. Es ist eine „persönliche Zustimmung", die natürlich nur vorab gegeben werden kann. Da jede und jeder von uns als Spender oder Empfänger betroffen sein kann, brauchen wir äußersten Vertrauensschutz. Der ist nur zu erreichen, wenn die persönliche Verantwortung über jeden Zweifel erhaben und unter rechtlichen Schutz gestellt wird. Genau das erreicht die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung nicht. Ich befürchte, daß die OrganSpendebereitschaft nicht auf das erforderliche Niveau ansteigt, wenn es uns nicht gelingt, die persönliche Verantwortung für das eigene Sterben zu festigen. Die Angst der Menschen, gerade in einem wehrlosen Zustand des Sterbeprozesses in eine Art „Opferrolle" zu geraten, wird die Menschen vermehrt dazu bringen, zu verfügen, daß sie sich persönlich einer Organentnahme versagen. Diese Schwelle überwindet dann auch die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung nicht. Da ich eine positive Entscheidung zur Organspende möchte, ist die „erweiterte Zustimmungslösung" ein Irrweg. Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Berthold Wittich (SPD) zur namentlichen Abstimmung über die Änderungsanträge zu § 3 TPG - Drucksachen 13/8025 und 13/8027 - Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufgeführt. Ich erkläre, daß ich an der Abstimmung teilgenommen habe und es mein Wille war, den Antrag der Abgeordneten Seehofer und Dreßler zu unterstützen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Behrendt (SPD) (Drucksache 13/8004 Frage 1): Wie weit sind die Planungen auf europäischer Ebene für den sog. European Pressurized Water Reactor (EPR) gediehen, und trifft es zu, daß die Bundesregierung für den EPR eine standortunabhängige Typengenehmigung in Erwägung zieht? Der European Pressurized Water Reactor (EPR) ist ein deutsch-französisches Industrieprojekt; insoweit gibt es keine Planungen auf gesamteuropäischer Ebene. Die industrieseitigen Planungen für den EPR haben 1993 zur Vorlage des Konzeptes und vor kurzem zum Abschluß der ersten Phase der Basisauslegung geführt. Die deutschen und französischen Sicherheitsbehörden arbeiten daran, gemeinsame Sicherheitsanforderungen für künftige Kernkraftwerke festzulegen. In dem im Rahmen der Energiekonsensgespräche von Vertretern der Bundesregierung und der SPD erstellten Entwurf der Arbeitsgruppe für eine Verständigung vom 1. Februar 1997 wird vorgeschlagen, im Zusammenhang mit einer schon aus EU-rechtlichen Gründen notwendigen Novellierung des Atomgesetzes u. a. die Frage „Typengenehmigung (standortunabhängige Konzeptprüfung) " zu regeln. 16510* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1997 Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Dr. Angela Schwall-Düren (SPD) (Drucksache 13/8004 Frage 2): Stellt die Bundesregierung Forschungsgelder zur Erforschung der Brennstoffzellentechnik zur Verfügung, und wenn ja, welche Summen? Die Förderung der Brennstoffzellenentwicklung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) ist aus Gründen des effektiven Mitteleinsatzes und in Abstimmung mit der deutschen Industrien auf drei Varianten konzentriert: Für den Einsatz im Kraftwerksbereich wird die Entwicklung der Schmelzkarbonat-Brennstoffzelle (MCFC) und der Oxidkeramik-Brennstoffzelle (SOFC) gefördert, bei denen neben elektrischer Energie auch Wärme im Hochtemperaturbereich (600 bzw. 900 °C) ausgekoppelt werden kann. Insbesondere für den mobilen Einsatz eignet sich die Polymermembran-Brennstoffzelle (PEM) mit einer Arbeitstemperatur von etwa 80 °C, die seit 1994 im Rahmen eines breit angelegten BMBF-Verbundprojekts weiterentwickelt wird. Das BMBF hat zur Förderung der Brennstoffzellentechnik seit 1988 rund 78,6 Mio. DM an direkten Projektmitteln vergeben: 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 (Mio. DM) 0,3 2,7 1,3 5,7 7,0 11,3 16,1 17,5 16,7 Im Haushalt 1997 sind Fördermittel in Höhe von 18 Mio. DM eingeplant. Darüber hinaus wird die Brennstoffzellentechnik in Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft weiterentwickelt. Im Rahmen der Grundfinanzierung dieser Forschungszentren werden Finanzmittel in etwa gleicher Höhe der genannten direkten Projektmittel bereitgestellt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/8004 Frage 3): Inwieweit stellt die von der Bundesregierung mit rd. 1,4 Mio. DM geförderte dachintegrierte Photovoltaikanlage auf der Neuen Messe München eine besondere technologische Herausforderung dar (vgl. Antwort auf meine Frage 26 in Drucksache 13/7454), und welchen technologischen Erkenntnisgewinn erwartet die Bundesregierung durch diese Anlage? Das Vorhaben stellt derzeit mit 1 MW Spitzenleistung weltweit die größte und mit spezifischen Kosten von 14 000 DM pro Kilowatt Nennleistung eine sehr kostengünstige Photovoltaik-Aufdachanlage dar. In der Realisierung dieser Pilotanlage kommen erstmals u. a. folgende technische Verbesserungen zum Einsatz: Die 7 812 monokristallinen Solarmodule sind werkseitig mit im Modul integrierten Kabelanschlüssen ausgestattet, die vor Ort ohne Spezialwerkzeug berührungssicher verschaltet werden können. Dadurch wird der Montageaufwand wesentlich rationalisiert und die Arbeitssicherheit erhöht. Die Gewichtsreduzierungen der rahmenlos und mit dünnerem Glas hergestellten Module stellen reduzierte Ansprüche an die Statik. Sie erlauben außerdem den rationelleren Transport und die vereinfachte Montage der Solarmodule durch eine einzelne Arbeitskraft. Die zentrale Wechselrichtereinheit besteht aus drei Wechselrichtern gleicher Leistung, deren Betriebsweise der anfallenden Solarleistung flexibel angepaßt werden kann. Dieses Konzept (sog. „MasterSlave-Betrieb") verbessert vor allem den Wirkungsgrad des bei Solaranlagen überwiegend auftretenden Teillastbetriebs. Durch den rotierenden Einsatz jeweils eines der Wechselrichter als sog. „Master" läßt sich das Serviceintervall der Wechselrichtergeräte insgesamt um 60 % reduzieren. Insgesamt wird durch das Zusammenwirken der genannten Maßnahmen eine Verringerung der Investitions- und Betriebskosten sowie eine höhere Stromausbeute erzielt. In einem detaillierten Meßprogramm sollen über einen Auswertungszeitraum von zwei Jahren die genannten Vorteile verifiziert und die Betriebseigenschaften der Anlage ausgewertet werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/8004 Frage 4): Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Bericht in der „Rheinischen Post" vom 10. Juni 1997 zu, nach dem sich die Koalition verabredet hat, die Leistungen für Reha-Kuren um 1,4 Mrd. DM aus Mitteln der Rentenversicherung aufzustokken? Es trifft zu, daß im Zusammenhang mit der Gesetzesinitiative der Länder Bayern und Baden-Württemberg im Bundesrat Gespräche über eine Veränderung der Regelung zur Ausgabenbegrenzung für Leistungen zur Rehabilitation der Rentenversicherung geführt worden sind. Als Ergebnis dieser Gespräche soll durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen der Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch mit folgendem Inhalt geändert werden: Die Höchstausgaben für Leistungen zur Rehabilitation in den Jahren 1998 und 1999 werden gegenüber dem mit dem WFG' 1999 vorgegebenen Ausgabenrahmen angehoben. Danach soll sich der Ausgabenrahmen für das Jahr 1998 um 450 Mio. DM und für das Jahr 1999 nochmals um 450 Mio. DM erhöhen, so daß für 1999 insgesamt zusätzlich 900 Mio. DM zur Verfügung stehen. Ab dem Jahr 2000 bleibt es bei Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1997 16511* dieser Erhöhung. Der Erhöhungsbetrag soll entsprechend der jeweiligen Lohnentwicklung fortgeschrieben werden, erstmals im Jahr 2000. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage der Abgeordneten Heidemarie Lüth (PDS) (Drucksache 13/8004 Frage 5): Entspricht es der geltenden Rechtslage, daß einem Arbeitslosen, der sich mehr als 18 Stunden pro Woche einer ehrenamtlichen Tätigkeit widmet, das Arbeitslosengeld mit der Begründung gestrichen werden kann, er stehe nicht mehr zur schnellen Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung (vgl. „Oschatzer Allgemeine" vom 6. Juni 1997), und sieht die Bundesregierung insoweit Handlungsbedarf, um das ehrenamtliche Engagement Arbeitsloser besser zu fördern? Unter der Bezeichnung „ehrenamtliche Tätigkeit" verbirgt sich eine Vielzahl unterschiedlichster Arten von Betätigungen. Eine allgemeingültige Definition der „ehrenamtlichen Tätigkeit" gibt es nicht. Ihre Frage läßt sich deshalb losgelöst von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles, nicht korrekt beantworten. Abstrakt gilt folgende Rechtslage: Ein Arbeitnehmer, der für einen Anderen Arbeits- bzw. Dienstleistungen erbringt, ist nicht (mehr) arbeitslos im Sinne der Arbeitslosenversicherung, wenn der zeitliche Umfang der Dienstleistung 18 Wochenstunden erreicht oder übersteigt. Ob derjenige, dem die Dienstleistung zugute kommt, als Gegenleistung ein angemessenes oder ein unangemessenes Entgelt bezahlt oder diese ggf. überhaupt nicht entlohnt (die Arbeitsleitung also „ehrenamtlich" entgegennimmt), ist dabei ebensowenig von Belang wie die Frage, aus welchen Motiven der Arbeitnehmer, der die Arbeit leistet, auf eine (angemessene) Entlohnung verzichtet. Arbeitsleistungen in einem Umfange von 18 Wochenstunden und mehr schließen in aller Regel aus, daß sich ein Arbeitloser daneben in hinreichendem Umfange einerseits seiner Verpflichtung widmet, sich selbst um die Beendigung seiner Arbeitslosigkeit zu bemühen und andererseits der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Wighard Härdtl auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/ 8004 Frage 12): Welche konkreten Maßnahmen und Projekte plant die Bundesregierung derzeit hinsichtlich des zukünftigen Ausbaus der Bundesstadt Bonn als Nord-Süd-Zentrum, und wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, einen Beauftragten für den Ausbau des Nord-Süd-Zentrums zu installieren? 1. Im Hinblick auf die Vielzahl der mittlerweile in der Region Bonn angesiedelten nationalen und internationalen Institutionen bezeichnet die Bundesregierung inzwischen den im Berlin/Bonn-Gesetz als eine Ausgleichsmaßnahme für die Region Bonn beschlossenen „Standort für Entwicklungspolitik, nationale, internationale und supranationale Einrichtungen" als „Zentrum für internationale Zusammenarbeit". 2. Beim Ausbau der Region Bonn zu einem Zentrum für internationale Zusammenarbeit konnten bisher einige Erfolge erzielt werden. Derzeit haben folgende internationale Einrichtungen ihren Sitz in Bonn: - Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) - Sekretariat der Klimarahmenkonvention (KRK) - Sekretariat der Bonner Konvention über die wandernden wildlebenden Tierarten (CMS) und Sekretariat zum Schutz der Fledermäuse in Europa - UN-Informationsbüro Die Bundesregierung bemüht sich auch weiterhin um die Ansiedlung internationaler Organisationen: - Im Mittelpunkt der derzeitigen Bemühungen steht die Bewerbung der Bundesrepublik um den Sitz des Sekretariats der Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung. Neben Bonn stehen die Städte Montreal und Murcia in Spanien zur Wahl. Die Sitzentscheidung wird bei der ersten Vertragsstaatenkonferenz Ende September in Rom getroffen. - Außerdem erarbeitet die Bundesregierung ein offizielles Angebot zur Ansiedlung des Sekretariats zum Schutz von Mensch und Umwelt in Entwicklungsländern vor gefährlichen Chemikalien (PIC- Convention). Das Sekretariat soll am 1. Juli 1998 mit etwa 20 Beschäftigten seine Arbeit aufnehmen. Neben Bonn haben Genf und Wien ihr Interesse bekundet. - Die Bundesregierung ist des weiteren bereit, sich mit Mitteln der Ausgleichsvereinbarung für die Region Bonn (Bereitstellung einer mietfreien Liegenschaft) an den Kosten der Ansiedlung der Versammlung der Regionen Europas (VRE) zu beteiligen, falls diese das Sitzangebot der Stadt Bonn annimmt. 3. Die wesentlichen Voraussetzungen für den Umzug des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik, des Deutschen Entwicklungsdienstes und der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung von Berlin nach Bonn sind geschaffen. Letztere hat bereits Anfang dieses Jahres ihren Sitz offiziell nach Bonn verlegt. Die weiteren Schritte zum Umzug dieser drei Einrichtungen werden zusammen mit den betroffenen Bundesländern zügig vorangetrieben. Das Zentrum für Entwicklungsforschung an der Universität Bonn befindet sich im Aufbau. Die Bundesregierung hat sich bereiterklärt, die Förderung von Postgraduiertenstipendien für Personen aus Entwicklungsländern zu unterstützen. 4. Die Bundesregierung unterstützt die Entstehung von Synergieeffekten durch eine stärkere Vernetzung des enger werdenden Institutionengeflechts in der Region durch aktiven Dialog und Zusammenarbeit mit den Institutionen. Diese Aufgabe nehmen die Ressorts im Rahmen ihrer Eigenverantwortung in enger Abstimmung wahr. Die Berufung eines zusätzlichen Beauftragten ist dabei weder sachlich notwendig noch zweckmäßig. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Wighard Härdtl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/8004 Fragen 13 und 14): Wie hat sich die Anzahl der Projektverwaltungsbüros der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH in der Zeit von 1985 bis 1997 entwickelt? Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit die noch bestehenden hohen Effizienzreserven bei der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH im Hinblick auf eine größere Wirtschaftlichkeit und auf Einsparungen besser ausgeschöpft werden können? Zu Frage 13: Im Jahre 1985 hatte die GTZ 17 Projektverwaltungsbüros und 2 Servicestellen; Mitte Juni 1997 waren es insgesamt 60 Außenbüros. Zu Frage 14: Die Bundesregierung unterstützt die Geschäftsführung der GTZ bei den von ihr eingeleiteten Maßnahmen zur Effizienzerhöhung und zur Kostensenkung. So werden wichtige, bislang in der GTZ-Zentrale wahrgenommene Aufgaben an Projekte und Büros in den Partnerländern übertragen. In der Zentrale wird im Gegenzug Personal abgebaut; notwendige Entscheidungen werden künftig verstärkt von fach- und ortskundigen Mitarbeitern „vor Ort" getroffen. Diese Unternehmensreform der GTZ wurde vom Aufsichtsrat, dem auch Abgeordnete des Bundestages angehören, einvernehmlich gebilligt. Die Zielrichtung, durch Verlagerung von Aufgaben und Entscheidungen von der Zentrale auf Büros in den Partnerländern zu einer besseren entwicklungspolitischen Wirksamkeit zu kommen, wird inzwischen auch von einer Reihe anderer Organisationen (insb. der Weltbank) verfolgt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Günter Graf (Friesoythe) (SPD) (Drucksache 13/8004 Fragen 19 und 20): Trifft es zu, daß nachfolgende Verbandsstandorte des Bundesgrenzschutzes in Bayern von einer Komplettauflösung - den Überlegungen des Bundesministeriums des Innern zufolge - nicht betroffen sein sollen, und zwar - Rosenheim, - Deggendorf, - Bayreuth, - Oerlenbach? Wenn ja, welche sachlichen Überlegungen haben zu dieser Entscheidung geführt? Die Standortentscheidung im Zuge der Neuorganisation des Bundesgrenzschutzes werden unter sorgfältiger Abwägung sachlicher Kriterien und polizeilicher Notwendigkeiten im Hinblick auf die gesetzliche Aufgabenerfüllung des BGS getroffen; zu den derzeitigen Spekulationen wird nicht im einzelnen Stellung genommen; dies stünde der Arbeit an einem Gesamtkonzept entgegen. Derzeit wird eine Konzeption zu den künftigen Standorten unter Einbeziehung der Stellungnahmen zu dem BGS-Entscheidungskonzept erarbeitet. Alle maßgeblichen Daten werden erhoben und ausgewertet. Eine Entscheidung des Bundesministeriums des Innern in Bezug auf die Standorte des Bundesgrenzschutzes ist noch nicht erfolgt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Heinz Schmitt (Berg) (SPD) (Drucksache 13/8004 Frage 21): Ist es richtig, daß die Bundesregierung im Rahmen der anstehenden Neustrukturierung des Bundesgrenzschutzes (BGS) einen Rückzug aus dem ländlichen Raum - etwa der Südpfalz - plant, und wenn ja, wer übernimmt die Aufgaben, die derzeit vom BGS - etwa bei der Bahnpolizei - wahrgenommen werden, in Zukunft? Dies ist nicht richtig. Im Zuge der Reform des BGS ist eine flächendekkene Neuorganisation auf der untersten Ebene in Form von Inspektionen vorgesehen. Die Neuorganisation richtet sich in erster Linie nach der Aufgabenstruktur, den kriminalgeographischen Gegebenheiten und der sich daraus ergebenden Personalausstattung. Vorrangiges Ziel ist es, einen an den Schwerpunkten ausgerichteten zielgenauen Einsatz der Vollzugskräfte des BGS zu gewährleisten. Damit soll eine verbesserte polizeiliche Präsenz auf Bahnhöfen, an Bahnstrecken und in Zügen der Deutschen Bahn AG erreicht werden. Eine Verringerung der polizeilichen Präsenz ist auch im ländlichen Raum weder beabsichtigt noch zu befürchten. Vielmehr ist für die Wahrnehmung der bahnpolizeilichen Aufgaben des BGS bundesweit eine personelle Aufstockung um ca. 750 Polizeivollzugsbeamte vorgesehen. Das Bundesministerium des Innern wird in Kürze ein umfassendes Konzept über die künftige Organisation einschließlich der Standorte des BGS vorlegen. Eine vorgezogene Aussage zu einzelnen Standorten kann auf Grund der inhaltichen Zusammenhänge nicht in Betracht kommen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Wieland Sorge (SPD) (Drucksache 13/8004 Fragen 22 und 23): Wie will sich die Bundesregierung zukünftig an dem Erhalt der Sportanlagen in Berlin beteiligen, denen eine besondere Bedeutung und Funktion für die Hauptstadt zukommt? Wie fügt die Bundesregierung ihr Engagement für die Sportstätten in Berlin in das Gesamtkonzept zur Sanierung der Sportanlagen in den neuen Bundesländern ein? Zu Frage 22: Die Bundesregierung beteiligt sich angemessen an dem Erhalt der Sportanlagen in Berlin, soweit ihre Förderkompetenz gegeben ist, d. h. bei Sportstätten für den Hochleistungssport (Olympiastützpunkt und Bundesstützpunkte in den Sportkomplexen Sportforum Hohenschönhausen, Paul-Heyse-Straße und Grünau) nach Maßgabe sportfachlicher Prioritäten und finanzieller Möglichkeiten. Eine Finanzierungsbeteiligung für 1997/1998 ist dem Senat von Berlin (Maßnahmeträger) grundsätzlich in Aussicht gestellt worden. Ein Termin unter Beteiligung des Deutschen Sportbundes - Geschäftsbereich Leistungssport - zur Abstimmung konkreter Maßnahmen ist für den 16. Juli 1997 in Berlin vorgesehen. Eine weitergehende Zuständigkeit des Bundes, insbesondere für Sportstätten des Breitensports ist - wie bekannt - nicht gegeben. Für die Bundesregierung steht darüber hinaus fest, daß eine finanzielle Beteiligung an der Sanierung des Olympiastadions in Berlin aus Mitteln des Sportetats des Bundesministerium des Innern nicht in Betracht kommt. Zu Frage 23: Das Engagement der Bundesregierung zur Erhaltung von Sportstätten des Hochleistungssports in Berlin fügt sich organisch in das Gesamtkonzept zur Sanierung der Sportanlagen im übrigen Beitrittsgebiet ein. Der besonderen Bedeutung Berlins als herausragender traditioneller und aktueller Standort des Hochleistungssports (Vielzahl der Sportarten, Kader- und Nachwuchskonzentration) wird hierbei Rechnung getragen. Dabei wird sichergestellt, daß andere bedeutende Sportleistungszentren in den neuen Ländern nicht zurückstehen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Lohmann (Witten) (SPD) (Drucksache 13/8004 Fragen 25 und 26): Warum ist bislang noch kein Termin vereinbart worden, um die Ergebnisse des „Runden Tisches von Sport und Wirtschaft" (vom 13. Februar 1996 verabredungsgemäß nach einem Jahr zu bewerten? Welchen Anteil hat der Bundeskanzler an den Ergebnissen des „Runden Tisches" vom 13. Februar 1996 und an dem Nichtzustandekommen der Überprüfungsrunde? Zu Frage 25: Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl hat im Februar 1996 zum „Runden Tisch des Sports" eingeladen. Die Teilnehmer von Sport, Wirtschaft und Medien erklärten dabei ihre Bereitschaft zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Der Initiativkreis „Sport und Wirtschft" wurde am Ende der Veranstaltung gegründet. Bisher haben die Mitglieder des Initiativkreises noch nicht um ein Zusammentreffen mit dem Bundeskanzler gebeten. Die Geschäftsstelle des Initiativkreises informiert jedoch regelmäßig über dessen Arbeit und den Fortgang der Projekte. Zu Frage 26: Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl hatte zum „Runden Tisch des Sports" eingeladen, um die gesellschaftspolitische Bedeutung des Sports und der ihn tragenden Vereine zu unterstreichen sowie für eine dauerhafte fruchtbare Partnerschaft der am Runden Tisch versammelten Teilnehmer zu werben. Sein Engagement wurde von seiten des Sports und der Wirtschaft ausdrücklich positiv gewürdigt. Wegen der bisher noch nicht stattgefundenen Überprüfungsrunde wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Behrendt (SPD) (Drucksache 13/8004 Frage 29): Wie viele Wohnungen und Häuser, die im Besitz des Bundes sind, sind zur Zeit in Berlin nicht vermietet, und wie lange ist die durchschnittliche Dauer des Leerstandes? Insgesamt stehen 1373 Wohnungen leer, das sind rd. 10 % der dem Bund gehörenden Wohnungen. Die Dauer des Leerstandes ist unterschiedlich und hängt ausschließlich von den Gründen des Leerstandes ab. Der Hauptgrund sind Baumaßnahmen. Davon sind allein 820 Wohnungen - rd. 60 % des Gesamtleerstandes - betroffen. Die Dauer hängt vom jeweils erforderlichen Umfang der Baumaßnahme ab und schwankt zwischen 3-12 Monaten. Rund 400 Wohnungen - ca. 30 % der nicht genutzten Wohnungen - werden entsprechend dem Beschluß des Ältestenrates des Deutschen Bundestages vom 17. Januar 1994 (Drucksache des Deutschen Bundestages 12/6615 vom 20. Januar 1994) zum Verkauf an Umzugsbetroffene vorgehalten. Der Verkauf hat inzwischen begonnen. Der übrige Leerstand ist bedingt durch nor- male Mieterfluktuation, durch ungeklärte Eigentumsverhältnisse im Ostteil Berlins (Dauerleerstand) sowie wegen Verhandlungen über den Verkauf sog. übergroßer Einfamilienhäuser, die für Wohnungsfürsorgezwecke nicht geeignet sind. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Karl Diller (SPD) (Drucksache 13/8004 Frage 30 und 31): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die sog. Platzhalterlösung für die Lufthansa-Aktien des Bundes bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wegen der Kapitalmarktfinanzierung durch die KfW wirtschaftlich einer Kreditaufnahme durch den Bund gleichkommt und insoweit auch in die Kreditobergrenze nach Artikel 115 Grundgesetz einzubeziehen ist? Wie begründet die Bundesregierung ggf. eine andere Auffassung? Zu Frage 30: Nein. Zu Frage 31: Bei dem Verkauf von 1 36 152 980 Lufthansa-Aktien des Bundes im Dezember 1996 zu einem Preis von 2 100 091 640 DM handelt es sich um die Veräußerung einer Bundesbeteiligung im Sinne der Bundeshaushaltsordnung. Wie bei jeder anderen Veräußerung von Bundesanteilen ist auch hier durch den Verkauf das Eigentum des Bundes gegen einen angemessenen Kaufpreis auf den Käufer übergegangen. Der Bund hat damit auf Dauer seine Eigentumsrechte an den Anteilen verloren. Es liegt somit eine normale Einnahme von Privatisierungserlösen vor. Auch aus der Kapitalmarktfinanzierung des Kaufpreises durch die KfW sind keine Anhaltspunkte für eine verdeckte Kreditaufnahme ableitbar. Bei den bei der Privatisierung von Bundesbeteiligungen im Regelfall anstehenden Volumina ist es im Gegenteil als normal und üblich anzusehen, daß ein Erwerber den Kaufpreis ganz oder teilweise am Kapitalmarkt refinanziert. Eine Kapitalmarktrefinanzierung des Kaufpreises durch die KfW kommt nicht einer Kreditaufnahme durch den Bund gleich und ist nicht in die Kreditobergrenze nach Artikel 115 GG einzubeziehen. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 13/8004 Frage 32): Bis wann sollen für die von der Bundesregierung betriebene Veräußerung der Deutschen Eisenbahn Wohnungsgesellschaft (EWG) mbH und deren Tochterunternehmen Siedlungsgesellschaft für das Verkehrspersonal (SIEGE) Mainz jeweils die Wertermittlung, die Festlegung der zu verkaufenden Anteile und die Ausschreibung abgeschlossen sowie konkrete Verkaufsverhandlungen mit Kaufinteressenten aufgenommen werden, und in welcher Größenordnung sollen aus dem Verkauf von Anteilen dieser Wohnungsbaugesellschaften Einnahmen für den Bundeshaushalt erzielt werden? Die Deutsche Eisenbahn-Wohnungs-Gesellschaft mbH (DEWG) und die dazugehörenden 18 regionalen Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften - darunter auch die Siedlungsgesellschaft für das Verkehrspersonal (SIEGE) Mainz - befinden sich im Eigentum des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Das Bundeseisenbahnvermögen beabsichtigt, noch in diesem Jahr Anteile an der DEWG zu veräußern. Es hat hierfür im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung eine sach- und branchenkundige sowie transaktionserfahrene Arbeitsgemeinschaft eingeschaltet, die über einschlägige Erfahrungen im Privatisierungsbereich verfügt. Diese Arbeitsgemeinschaft hat bereits eine Wertermittlung durchgeführt und potentielle Investoren angesprochen. Das Verkaufsverfahren ist hinsichtlich möglicher Verkaufsvarianten bewußt offen gestaltet. Die Festlegung der Variante und damit auch der zu verkaufenden Anteile wird erst im Laufe des Verfahrens erfolgen. Mit konkreten Verkaufsverhandlungen ist voraussichtlich im September/Oktober 1997 zu rechnen. Die Einnahmen aus der Privatisierung dienen über den Wirtschaftsplan des Bundeseisenbahnvermögens letztendlich der Finanzierung der Schienenwegeinvestitionen. Im Interesse eines fairen Wettbewerbs und zur Erzielung eines adäquaten Verkaufspreises werden die Anteile an der DEWG im Rahmen eines objektiven und transparenten Verfahrens veräußert. Es wäre daher für das Verfahren schädlich, wenn Wertvorstellungen schon vor Abschluß der Verkaufsverhandlungen diskutiert würden. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Gerhard Rübenkönig (SPD) (Drucksache 13/8004 Fragen 39 und 40): Wie hoch war der Anteil der jeweils bis Ende April abgeflossenen Investitionsausgaben 1995, 1996 und 1997 - gemessen am Sollbetrag der gesamten Investitionsausgaben im jeweiligen Haushaltsjahr? Wie hoch waren die jeweiligen Anteile Ende Mai? Zu Frage 39: Gemessen am Sollbetrag des jeweiligen Haushaltsjahres waren bis Ende April in den Jahren 1995 28,1 v. H., 1996 31,5 v. H., 1997 36,9v. H. der Investitionsausgaben abgeflossen. Zu Frage 40: Gemessen am Sollbetrag des jeweiligen Haushaltsjahres waren bis Ende Mai in den Jahren 1995 34,1v. H., 1996 40,0v. H., 1997 45,0v. H. der Investitionsausgaben abgeflossen. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Emil Schnell (SPD) (Drucksache 13/8004 Fragen 41 und 42): Aus welchen zwingenden Gründen hat die Bundesregierung ihren Anteil an der gemeinnützigen Deutschen Wohnungsbaugesellschaft mbH (Deutschbau), dessen Veräußerung im Haushaltsplan 1997 nicht vorgesehen ist, verkauft, ohne die für einen solchen Fall gemäß § 65 Abs. 7 der Bundeshaushaltsordnung grundsätzlich als Voraussetzung vorgeschriebene Einwilligung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates einzuholen? Wann und in welcher Form sollen Deutscher Bundestag und Bundesrat gemäß § 65 Abs. 7 der Bundeshaushaltsordnung von der Veräußerung unterrichtet werden? Zu Frage 41: Der Erlös aus dem Verkauf der Beteiligung des Bundes an der „Gemeinnützige Deutsche Wohnungsbaugesellschaft mbH" (Deutschbau) von 58,34 % war bereits im Bundeshaushalt 1996 veranschlagt (Kap. 6002, Tit. 13301). Aufgrund absehbarer Preisoptimierung wurde - unter Einbeziehung neuer Bieter - die Privatisierung der Deutschbau nicht bis Ende 1996, sondern im Frühjahr 1997 abgeschlossen. Da der Deutsche Bundestag und der Bundesrat im Rahmen der Beratungen des Haushaltsgesetzes 1996 bereits mit der Privatisierung der Deutschbau zugestimmt hatten, ist - lediglich aufgrund einer zeitlichen Verzögerung der Privatisierung - eine erneute Befassung der parlamentarischen Gremien nicht notwendig. Zu Frage 42: Grundsätzlich sollen Bundestag und Bundesrat dann von einer Veräußerung einer Bundesbeteiligung unterrichtet und um Einwilligung gebeten werden, wenn die Anteile an dem jeweiligen Unternehmen eine besondere Bedeutung haben, deren Veräußerung im Haushaltsplan nicht vorgesehen ist, und keine zwingenden Gründe für eine Ausnahme vorliegen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Frage des Abgeordneten Heinz Schmitt (Berg) (SPD) (Drucksache 13/8004 Frage 45): Wie hoch sind die Kosten für die Durchführung der historischen Offiziersweiterbildung, und hat die Bundesregierung ein Mitspracherecht bei der Offiziersausbildung und deren Inhalten? Die historische Bildung in den Streitkräften wird, soweit nicht lehrgangsgebunden, dezentral in der Verantwortung der Kommandeure durchgeführt. Anfallende Kosten gehen zu Lasten des Ausbildungstitels und können nur für den jeweiligen Einsatz beziffert werden. Der Rahmen für die Durchführung der historischen Bildung in den Streitkräften ist durch die Weisung des Generalinspekteurs der Bundeswehr zur Intensivierung der historischen Bildung in den Streitkräften vom 2. März 1994 vorgegeben. Teilstreitkraftspezifische Schwerpunkte und Inhalte werden in der Verantwortung der jeweiligen Führungsstäbe festgelegt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/8004 Fragen 48 und 49): Zu welchen genauen Zeitpunkten haben die Kommandeure der Bundeswehreinheiten, die an ,,Restore Hope" in Somalia beteiligt waren, sowie die Bundeswehrführung erstmals von den kanadischen und italienischen Übergriffen vor Ort erfahren, die jetzt in der Öffentlichkeit debattiert werden? Welche Maßnahmen hat der Bundesminister der Verteidigung in Kenntnis der jetzt erhobenen Vorwürfe gegen Beteiligte der italienischen und kanadischen Mission in Somalia bisher ergriffen, und wann hat er das getan, urn definitiv ausschließen zu können, daß im Zusammenhang mit dem deutschen Beitrag zu UNISOM Berichte auftauchen könnten, die Untersuchungen nach sich ziehen müßten? Zu Frage 48: Bundeswehreinheiten waren nicht an der Operation ,,RESTORE HOPE", die vom 9. Dezember 1992 bis 3. März 1993 durchgeführt wurde, beteiligt, sondern nahmen vom 3. Juli 1993 bis 23. März 1994 an UNOSOM II teil. Dem Bundesministerium der Verteidigung sind abgesehen von älteren Artikeln („International Herald Tribune" vom 12. November 1996; „Handelsblatt" vom 18. November 1996; „The Independent" vom 26. März 1997), die sich auf die Zeit vor dem Einsatz der Bundeswehr bezogen, keine aktuellen Presseberichte bekannt, die kanadische Übergriffe während des Einsatzes in Somalia auf die Bevölkerung vor Ort debattieren. Das Bundesministerium der Verteidigung wurde erstmals am 13. Juni 1997 über Behauptungen in der 16516* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1997 italienischen Presse, daß deutsche Soldaten an angeblichen Ausschreitungen italienischer Soldaten gegenüber Somalis beteiligt sein sollten, in Kenntnis gesetzt. Die Kommandeure der beiden deutschen UN- OSOM II-Kontingente erklärten, von kanadischen Übergriffen in den Jahren 1995/1996 aus der Presse und von Übergriffen italienischer Soldaten erst vor ca. 14 Tagen ebenfalls aus der Presse erfahren zu haben. Zu Frage 49: Am 13. Juni 1997 gingen am frühen Nachmittag Informationen ein, daß in der italienischen Presse berichtet worden sei, daß auch deutsche Soldaten des UNOSOM II-Kontingents an Ausschreitungen italienischer Soldaten gegenüber der somalischen Zivilbevölkerung beteiligt gewesen seien. Am 16. Juni 1997 berichtete dazu auch die deutsche Presse. Eine im Bundesministerium der Verteidigung noch am 13. Juni 1997 angestellte erste Untersuchung ergab, daß aufgrund vorliegender Erkenntnisse keine Hinweise auf eine mögliche Beteiligung deutscher Soldaten an in der Presse dargestellten Aktionen italienischer Soldaten vorlagen. Die Kommandeure der deutschen UNOSOM II- Kontingente, ihre Stellvertreter sowie weitere Soldaten wurden am 16. Juni 1997 zu den Anschuldigungen informiert und bis zum Folgetag zu schriftlichen Stellungnahmen aufgefordert. Herr Staatssekretär Dr. Wichert wandte sich ebenfalls am 16. Juni 1997 mit einem Schreiben an seinen italienischen Amtskollegen, Herrn Senatore Massimo Brutti, mit der Bitte, alle Anhaltspunkte, die auf eine Beteiligung deutscher Soldaten hinweisen könnten, unverzüglich mitzuteilen. Nach Auswertung des zur Verfügung stehenden Aktenbestandes, wie Einsatztagebücher der deutschen UNOSOM II-Kontingente und Aussagen möglicher Zeugen, ergeben sich für eine Bestätigung der in der Presse gegen deutsche Soldaten erhobenen Vorwürfe keinerlei Anhaltspunkte. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Waltraud Lehn (SPD) (Drucksache 13/8004 Fragen 52 und 53): Ist der Bundesregierung die Tatsache bekannt, daß seit dem 1. Januar 1997 die Krankenkassen nur noch Geburtsvorbereitungskurse bezahlen, die von Hebammen durchgeführt werden, während die Kosten für Kursangebote anderer Anbieter nicht mehr übernommen werden? Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß als Folge davon eine flächendeckende Versorgung nicht mehr gewährleistet ist und nur noch Eltern, die über eine hohe Mobilität verfügen und es sich finanziell erlauben können, Geburtsvorbereitungskurse ihrer Wahl besuchen können? Zu Frage 52: Ich nehme an, daß Geburtsvorbereitungskurse, die nicht von Hebammen durchgeführt werden, von der Krankenkasse im Rahmen der Gesundheitsförderung finanziert worden sind. Diese Leistungen sind mit dem 1. Januar 1997 aufgrund des Beitragsentlastungsgesetzes weggefallen. Die im Rahmen der Hebammenhilfe zu erbringende Unterweisung in Geburtsvorbereitung wird von der Krankenkasse dagegen voll übernommen. Zu Frage 53: Ich gehe davon aus, daß auch künftig eine flächendeckende Versorgung mit Geburtsvorbereitungskursen für Versicherte gewährleistet sein wird. Die von Hebammen durchgeführten Geburtsvorbereitungskurse sind für die gesetzlich Krankenversicherten zuzahlungsfrei und werden vollständig von den Krankenkassen finanziert, so daß auch bei diesen Leistungen niemand aus Einkommensgründen ausgeschlossen wird. Darüber hinaus wird den Krankenkassen mit dem 2. GKV-Neuordnungsgesetz, das am 1. Juli 1997 in Kraft treten wird, die Möglichkeit gegeben, ihren Versicherten versichertenfinanzierte Satzungsleistungen anzubieten. In diesem Rahmen können auch die durch das Beitragsentlastungsgesetz gestrichenen Gesundheitsförderungsmaßnahmen per Satzung wieder eingeführt werden, wenn auch künftig nur noch aus Versichertenbeiträgen finanziert. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 13/8004 Frage 54): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß durch die mit der Bahnreform vorgenommene gesetzliche Neuregelung des Eisenbahnwesens die bisher von der Deutschen Bahn AG wahrgenommenen Aufgaben des Brandschutzes entlang der Bahngleise den Kommunen übertragen werden, und demzufolge die Kommunen finanzielle Mittel für die Ausstattung ihrer Feuerwehren und die Schulung des Feuerwehrpersonals bereitstellen müßten? Nein; aus der grundgesetzlich geregelten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern folgt, daß der abwehrende Brandschutz als Materie der allgemeinen öffentlichen Sicherheit und Ordnung grundsätzlich Sache der Länder ist. Das Eisenbahnneuordnungsgesetz hat daran nichts geändert. Auch aus aktuellen Verhältnissen des Eisenbahnbetriebs ergeben sich keine Veränderungen. Lediglich die Organisation für die Behandlung von Notfallsituationen ist bei der DB AG im Rahmen des Aufbaus ihres Notfallmanagements geändert worden. Auf die Kommunen kommen damit keine höheren Kosten zu. Die DB AG betrachtet den im Jahre 1984 zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vereinbarten Maßnahmenkatalog weiterhin als Grundlage für die Zusammenarbeit. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage der. Abgeordneten Karin Rehbock-Zureich (SPD) (Drucksache 13/8004 Frage 59): Wie beurteilt die Bundesregierung - insbesondere im Hinblick auf die finanziellen Engpässe im Bundesverkehrshaushalt - die Möglichkeit, die derzeitigen Planungen für eine vierspurige Autobahn-Verbindungsspange B 535 zwischen Schwetzingen und Plankstadt derart zu modifizieren, daß eine weitaus günstigere und deshalb rascher zu realisierende zweispurige Umgehungsstraße in dem oben beschriebenen Bereich bewerkstelligt werden kann? Die B 535, Ortsumgehung Schwetzingen-Plankstadt, ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 4streifig in der Stufe „Vordringlicher Bedarf" enthalten. Diese Vorgaben des Gesetzgebers sind verbindlich. Ebenfalls ist die Maßnahme mit einem Anlaufbetrag im Fünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen als mittelfristiges Bauprogramm des Bundesministeriums für Verkehr eingeplant. Inwieweit der nach dem Fünfjahresplan gegen Ende seiner Laufzeit beabsichtigte Baubeginn realisiert werden kann, hängt vom Ablauf des Bauprogramms ab. Zu gegebener Zeit wird daher eine Realisierung in verkehrswirksamen Bauabschnitten zu prüfen sein, um dann mit den ersten Investitionen möglichst schnell einen Verkehrswert zu schaffen und die Ortsdurchfahrt zu entlasten. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/8004 Frage 60): Stimmt die Bundesregierung dem Bundesamt für Naturschutz zu, das als eine von sechs „Maßnahmen zur Vermeidung von katastrophalen Hochwassern" ausdrücklich die „Vermeidung des weiteren Staustufenbaus an allen deutschen Flüssen und Strömen" gefordert hat, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für die bestehenden Überlegungen zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen mittels Staustufen? Die der Frage zugrunde liegende Veröffentlichung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) vom März 1997 vermittelt einen falschen Eindruck über die gemeinsamen Hochwasserschutzbemühungen von Bund und Ländern am Oberrhein. Die zitierte Verallgemeinerung in Bezug auf den Staustufenbau generell entbehrt einer fachlichen Grundlage. Beim Oberrheinausbau, der aufgrund des Versailler Vertrages vorrangig für die Wasserkraftnutzung und die Verbesserung der Siedlungsbedingungen erfolgte, sind Überflutungsflächen in erheblichem Umfang verloren gegangen. Die hierdurch eingetretene Hochwasserverschärfung wird durch Retentionsmaßnahmen, im wesentlichen durch den Bau von Überflutungspoldern, im Rahmen des Möglichen ausgeglichen. Hochwässer haben als Folge meteorologischer Ereignisse eine natürliche Ursache. Der Einfluß menschlicher Auswirkungen auf das Abflußgeschehen ist vorhanden, aber gerade für Extremereignisse nur von begrenzter Wirkung. Der Wasserstraßenausbau mit stauregelnden Maßnahmen trägt allgemein nicht zur Verschärfung des Hochwasserrisikos bei; eher werden Verbesserungen im Hochwasserschutz erzielt, da keine Einengungen der Gewässer, sondern eher größerer Wasserflächen und Abflußquerschnitte geschaffen werden, die die Fließgeschwindigkeiten verringern und den Wasserspiegelanstieg dämpfen. Auch wird in aller Regel der Grad des Hochwasserschutzes auf eine größere Jährlichkeit hin verbessert. Bei allen Ausbauvorhaben werden die Auswirkungen auf den Hochwasserabfluß ermittelt; mit der zuständigen Landesbehörde wird im Planfeststellungsverfahren das Einvernehmen hergestellt, ohne das eine Realisierung eines Ausbauvorhabens nicht möglich ist. Für den erwogenen Donauausbau werden, nachdem das Raumordnungsverfahren aufgehoben ist, gemäß Beschluß Bund/Bayern vom 17. Oktober 1996 z. Z. alle Alternativen und kombinierten Ausbauvarianten ergänzend vertieft geprüft. Im übrigen hat das Gutachten der TU München zur Zweistufenlösung ergeben, daß eine Veränderung des Hochwasserregimes zwischen Straubing und Passau und unterhalb des Zusammenflusses der Donau mit Inn und Ilz in Passau als Folge des staugestützten Flußausbaus ausgeschlossen ist und unterhalb der Staustufe Osterhofen eine partielle Entschärfung der Hochwassersituation zu erwarten ist. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf (PDS) (Drucksache 13/8004 Frage 63): Gibt es Regelungen, die für Schienenfahrzeuge analog den für Straßenfahrzeuge geltenden Regeln einen Standardbetriebszyklus (Anfahren und Bremsen bei bestimmten mittleren Halteabständen, Mix verschiedener Fahrgeschwindigkeiten, Steigungsverhältnissen, Besetzungsgrade u.ä. Parameter) festlegen für die Messung des Energieverbrauchs, gemessen in kWh pro Wagenkilometer oder Platzkilometer o. ä., und wenn nein, hält die Bundesregierung die Einführung solcher Normangaben und eine Verpflichtung zur Angabe der so ermittelten Verbrauchswerte für sinnvoll, um im Interesse einer Senkung des Energieverbrauchs zur Schonung der Umwelt eine Vergleichbarkeit herzustellen? Nein. Angesichts der hohen Laufleistungen liegt es im eigenwirtschaftlichen Interesse des Betreibers, den Energieverbrauch seiner Schienentriebfahrzeuge so gering wie möglich zu halten. 16518 * Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1997 Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 13/8004 Fragen 64 und 65): Welche Umstrukturierungen plant die Bundesregierung bei der Umsetzung des Patentwesens STCW (STANDARD MINIMUM REQUIREMENTS FOR CERTIFICATION AND WATCHKEEPING OF NAUTICAL AND TECHNICAL PERSONAL ON SEAGOING SHIPS INCLUDING SUPPORT LEVEL, OPERATION LEVEL AND MANAGEMENT LEVEL) in bezug auf die jetzigen Patentinhaber, und sind Übergangsvorschriften vorgesehen? Wie lauten die Empfehlungen des Bundesseeverkehrsbeirats an die Bundesregierung, und wie sollen diese umgesetzt werden? Zu Frage 64: Nach den Übergangsvorschriften des 1995 geänderten Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten auf Handelsschiffen (STCW-Übereinkommen) behalten die bisherigen Befähigungszeugnisse ihre Gültigkeit bis spätestens 1. Februar 2002. Nach diesem Zeitpunkt müssen diese Befähigungszeugnisse in Befähigungszeugnisse nach dem geänderten STCW-Übereinkommen umgetauscht werden. Durch den Umtausch werden die Inhaber der bisherigen Befähigungszeugnisse hinsichtlich ihrer Befugnisse nicht schlechter gestellt. Zu Frage 65: Der Seeverkehrsbeirat hat sich mit der Umsetzung des geänderten STCW-Übereinkommens nicht befaßt und hierzu keine Empfehlungen gegeben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eckart von Klaeden


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen und Monaten haben mich wie viele andere Kolleginnen und Kollegen zur bevorstehenden Verabschiedung des Transplantationsgesetzes zahlreiche Briefe erreicht. Ich habe viele Gespräche geführt, habe mit Menschen gesprochen, die dringend auf ein Organ angewiesen sind, habe Transplantationszentren besucht, habe mit Eltern gesprochen, die in die Explantation der Organe ihrer hirntoten Kinder eingewilligt haben und für die diese Entscheidung eine große Hilfe war. Es haben sich aber auch solche an mich gewandt, die sich auf Grund mangelnder Informationen wegen dieser Zustimmung heute schwere Vorwürfe machen, weil sie sich über den Zustand ihrer Kinder nicht hinreichend aufgeklärt fühlten.
    Nach alledem ist für mich klar: Die Transplantationsmedizin ist ein Segen für die Menschen, die dringend ein Spenderorgan brauchen. Ein solches Gesetz muß insbesondere die Menschenwürde und den Schutz des menschlichen Lebens beachten. Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, daß ich zu den Transplantationsmedizinern in Deutschland Vertrauen habe, daß sie ihre Tätigkeit verantwortungsvoll ausüben. Ich wüßte mich, wenn es einmal dazu käme, als Spender oder Empfänger bei ihnen in guten Händen.
    Ich gestehe zu, daß auch mir zunächst das Ansehen des Hirntodes als ein sicheres Todeszeichen plausibel erschien. Insbesondere das Bild von der „inneren Enthauptung" hat mir spontan eingeleuchtet. Der Fall der Erlanger Schwangeren, der gezeigt hat, daß bei Hirntod mit apparativer Unterstützung selbst das Austragen einer Schwangerschaft möglich ist, hat bei mir aber Zweifel geweckt.

    (Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: Sie war noch nicht hirntot!)

    - Doch, die Erlanger Schwangere war hirntot, Herr Kollege Thomae. Das hat Professor Wuermeling, der diese Behandlung begleitet hat, selbst bestätigt.
    1993 definierte der wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer den Tod als „Ende des Organismus in seiner funktionellen Ganzheit". Gegen diese Definition ist nichts zu sagen. Sie trifft bloß nicht zu, wenn man den Fall von Marion Ploch unvoreingenommen betrachtet. 97 Prozent ihrer Organe funktionierten. Die Patientin atmete. Nur die Bewegungen des Zwerchfelimuskels wurden durch eine Beatmungsmaschine ersetzt. Die Herz- und Kreislauffunktionen waren intakt. Nur ein Organ war definitiv ausgefallen: das gesamte Gehirn.
    Man braucht kein Mediziner zu sein, um zu wissen, daß eine Schwangerschaft ein höchst irritierbarer Vorgang ist, der voraussetzt, daß alle Organe subtil aufeinander abgestimmt funktionieren. Von dem „Ende des Organismus in seiner funktionellen Ganzheit" kann daher keine Rede sein. Bei einer Enthauptung tritt aber der Tod unter anderem durch den mit dem hohen Blutverlust verbundenen Zusammenbruch von Herz und Kreislauf ein. Damit ist klar: Eine „innere Enthauptung" gibt es nicht.
    Nun wird eingewandt, daß eine Schwangerschaft prinzipiell auch in der Retorte möglich wäre und daß die erwähnte Schwangerschaft nur mit intensivapparativer Unterstützung aufrechterhalten werden konnte. Aber auch die Tatsache der apparativen Unterstützung oder Imitierbarkeit von Vitalfunktionen kann doch unmöglich zur Todesfeststellung ausreichen; sonst müßten alle Patienten einer Intensivstation für tot erklärt werden, denn sie werden geradezu typischerweise in ihren Vitalfunktionen unterstützt.
    Es ist vor diesem Hintergrund folgerichtig, daß die Definition der Bundesärztekammer aus dem Jahre 1993 immer weiter in den Hintergrund tritt. In der Anlage zum Schreiben des Präsidenten der Bundesärztekammer vom 17. Juni 1997, das Ihnen allen zugegangen ist und in dem Argumente vorgetragen werden, die dafür sprechen sollen, daß Sie sich unserem Antrag nicht anschließen, ist von dieser Definition gar nicht mehr die Rede. Statt dessen heißt es dort:
    Die naturwissenschaftliche Medizin kann sicher sagen, daß die den lebenden Menschen konstituierende physisch-metaphysische Einheit mit dem völligen und unabänderlichen Ausfall der Gesamtfunktionen des Gehirns ihre unersetzliche körperliche Grundlage verloren hat und damit beendet ist.
    Die metaphysische Dimension des Menschen läßt sich aber nicht in einem Organ lokalisieren. Sie ist etwas grundsätzlich anderes als seine Bewußtseinsfähigkeit oder Geistigkeit. Die Behauptung, diese Lokalisierung medizinisch-naturwissenschaftlich nachweisen zu können, hat die Qualität eines Gottesbeweises.
    Wohin ein Menschenbild führt, das den Tod und den Hirntod gleichsetzt, zeigt die Rede des australischen Philosophen Peter Singer, die er in Heidelberg halten sollte - aber nicht gehalten hat - und die später veröffentlicht wurde. Er tritt darin dafür ein, die „Ethik der Unantastbarkeit des Lebens" aufzugeben und statt dessen „Überlegungen zur Lebensqualität bei Entscheidungen über Leben und Tod zuzulassen". Er schreibt weiter: Ein erster Schritt dahin ist es, „den Hirntod ... als ein Kriterium für den Tod des Menschen zu akzeptieren".
    Diesem Menschenbild darf nicht durch eine entsprechende direkte oder indirekte Festlegung im Transplantationsgesetz Vorschub geleistet werden.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Sie ist auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Aus dem 88. Band - Seite 252 - der Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen ergibt sich zweifelsfrei, daß es für den grundrechtlichen Status eines Menschen allein auf seine Existenz ankommt, nicht nur auf Wahrnehmen, Erleben, Wünschen, Hoffen,

    Eckart von Klaeden
    Wollen und Handeln, nicht auf das Bewußtsein und nicht auf Gehirnfunktionen.

    (Beifall der Abg. Monika Knoche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Auch im Ausland ist die Unhaltbarkeit des Hirntodkonzepts gerade auf Grund des intensivmedizinischen Fortschritts offenkundig geworden. In Amerika, dem Mutterland der Hirntodkonzeption, wird diese zunehmend als überholt angesehen. Erst jüngst ist in einer renommierten Fachzeitschrift ein Aufsatz mit dem Titel „The brain death of brain death", „Der Hirntod des Hirntodes", erschienen.
    Japan ist den Kritikern des Hirntodkonzepts immer wieder als Beispiel ihrer Rückständigkeit vorgehalten worden. Die vorgesehene Anerkennung des Hirntodes als Tod des Menschen ist jedoch im japanischen Gesetzgebungsverfahren gescheitert.

    (Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: Ausdrücklich!)

    Man hat einen logisch nicht nachvollziehbaren Kompromiß gefunden: Die Hirntoddiagnose gilt als Todesfeststellung nur für die Transplantationsmedizin, aber sonst nicht. Damit korrespondiert eine besonders enge Zustimmungslösung. Erforderlich ist nicht nur die vorherige schriftliche Zustimmung des Spenders, sondern darüber hinaus auch noch die Zustimmung seiner Angehörigen.
    Der bereits beschriebene intensivmedizinische Fortschritt ist auch für die Diskussion in den Kirchen nicht ohne Folgen geblieben. Nach ursprünglich zustimmenden Erklärungen zu diesem Konzept der Kirchen aus dem Jahre 1990 hat sich das Blatt gewendet. Nicht umsonst beschäftigt sich die Päpstliche Akademie für das Leben erneut mit dieser Frage. So heißt es in der Stellungnahme der EKD in der Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Transplantationsgesetz vom 25. September 1996 - diese Unterlage ist allen Mitgliedern des Gesundheitsausschusses zugegangen -:
    Die Diskussion der letzten Jahre hat deutlich gemacht: Die Gleichsetzung des Todeskriteriums „Hirntod" mit dem „Tod des Menschen" sollte deshalb aufgegeben werden, denn sie stößt aus anthropologischer, biologischer und medizinischer Sicht auf gewichtige Bedenken. Die Frage des Zeitpunkts für die Explantation von Organen setzt keine Einigung über die unterschiedlichen Sichtweisen und Definitionen des Todes des Menschen voraus. Erforderlich ist lediglich eine verantwortungsvoll und gewissenhaft vorgenommene Verständigung, also Konvention, über den Zeitpunkt, von dem an die Entnahme eines lebenswichtigen Organs rechtlich und ethisch nicht mehr als Körperverletzung und Tötung angesehen wird. Der sogenannte Hirntod kann als ein solcher Zeitpunkt angesehen werden.
    In einer Stellungnahme vom 11. Juni 1997 heißt es ergänzend dazu:
    Deshalb tut der Gesetzgeber gut daran, in § 3
    „Organentnahme mit Einwilligung des Organspenders" Abs. 2 nicht vom „Tod des Organspenders nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft" zu sprechen, sondern besser und genauer vom Hirntod des Spenders, „irreversiblen Ausfall aller Funktionen des Gehirns".
    Dann fährt diese Stellungnahme fort mit den Worten:
    Wer Hirntod und Tod des Menschen in eins setzt, trägt bei zur Verwirrung der Begriffe, verzichtet auf anthropologisch notwendige Unterscheidungen, verletzt ohne Not religiöses Empfinden.

    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Wolfgang Wodarg [SPD])

    In dieselbe Richtung weisen Briefe von Joachim Kardinal Meisner an den Bundesgesundheitsminister und an die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom Freitag letzter Woche. Nichts anderes, als dort definiert ist, nichts anderes als eine Konvention, als ein ausdrückliches Offenlassen dieser strittigen Frage schlagen wir Ihnen vor. Deswegen ist es auch nicht richtig, wenn uns unterstellt wird, wir würden in unserem § 3 ausdrücklich von lebenden Spendern ausgehen. Ich meine, daß man eine solche Festlegung der Transplantationsmedizin auch nicht zumuten kann.
    Diese Stellungnahmen der Kirchen verdeutlichen das unauflösliche Dilemma, in das die Transplantationsmedizin bei Annahme des anderen Antrags eintritt: Einerseits soll vom Verstorbensein des Spenders ausgegangen werden, andererseits sind gerade um der Qualität der Organe willen nicht unerhebliche Vitalfunktionen des Körpers erforderlich.
    Die Annahme des Hirntodes als sicheres Todeszeichen ist zwar unausgesprochene, aber nicht hinwegzudenkende Voraussetzung des genannten Antrags. Herr Kollege Dreßler, Sie haben das gerade noch einmal bestätigt. Wer das nicht zugibt, denkt meiner Meinung nach nicht logisch oder täuscht über seine Absichten.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU und der F.D.P. Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: Das ist ein bißchen viel!)

    - Ich habe Ihnen nicht unterstellt, daß Sie täuschen.

    (Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Doch!)

    - Nein, nein, Sie müssen schon genau zuhören. Ich habe gesagt: Wer sagt, daß in Ihrem Entwurf Hirntod und Tod des Menschen nicht miteinander identifiziert werden, der denkt nicht logisch. In den Reden, die von Ihrer Seite bisher gehalten worden sind, ist gerade diese Identifikation verteidigt worden. Insofern mache ich Ihnen gar keinen Vorwurf, Frau Philipp.

    (Beifall des Abg. Otto Schily [SPD])

    Diese mangelnde Deutlichkeit im Gesetz hat jedoch einen Preis, nämlich weniger Rechtssicherheit für die Transplantationsmediziner. Weil der Gesetzgeber die ausdrückliche Gleichsetzung vermeidet, delegiert er diese Entscheidung nicht an die medizinische Wissenschaft, sondern in Wirklichkeit an die

    Eckart von Klaeden
    Gerichte. Entsprechende Prozesse sind die absehbare Folge.
    Der von uns vorgeschlagene § 3 läßt diese Frage ausdrücklich offen und formuliert, wie es Joachim Kardinal Meisner in seinem Brief als Aufgabe der Politik bezeichnet hat, den breiten gesellschaftlichen Konsens, daß nach der Feststellung des sogenannten Hirntods Organentnahme unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
    Vor diesem Hintergrund ist es abwegig, die Behauptung aufzustellen, daß dann den Ärzten eine Tötung abverlangt werde.

    (Zuruf von der SPD: Genau das ist es aber!)

    Zunächst beinhaltet diese These die Unterstellung, verschiedene evangelische Bischöfe, Joachim Kardinal Meisner und eine ganze Reihe deutscher Rechtslehrer, unter ihnen der angesehene Strafrechtsprofessor Herbert Tröndle, würden sich für eine solche Tötung einsetzen. Alle Genannten haben sich bisher in Lebensschutzfragen besonders engagiert. Ihnen diesen Vorwurf zu machen ist besonders absurd. Weiterhin müßte der Gesetzgeber auch in den letzten 30 Jahren den Ärzten eine solche Tötungshandlung zugemutet haben. Denn bis heute fehlt es an der von der Gegenseite geforderten gesetzlichen Voraussetzung.
    Schließlich fehlt es objektiv und subjektiv an einer Tötungshandlung. Weder wollen die Ärzte töten, noch will der Spender getötet werden. Auch fehlt es an der für die Tötung selbstverständlichen Lebensverkürzung. Denn nach Eintritt des Hirntodes ist die Pflicht zum Abstellen der Herz und Kreislauf aufrechterhaltenden Maschinen unbestritten. In diesem Fall tritt unmittelbar ein Multiorganversagen, also der Tod, ein. Zum Zweck der Organentnahme wird dieses sittlich gebotene Sterbenlassen verlängert. Das hat mit einer Tötung nichts zu tun.
    Für die Zustimmungsregelung, über die in einer weiteren Runde noch gesprochen wird, ergibt sich aus meiner Sicht folgendes: Der Stellungnahme der EKD entsprechend muß die Organentnahme dem Willen des Spenders entsprechen. Die Forderung nach einer schriftlichen Zustimmung würde aus meiner Sicht zu hohe Hürden aufrichten, weil sie die intensive Beschäftigung mit dem eigenen Tod voraussetzt. Auf diese Schwierigkeiten hat die Kollegin Philipp schon hingewiesen.
    Die Vermittlung des Willens des Spenders kann daher auch durch die nächsten Angehörigen oder ihnen gleichzusetzende Personen geschehen. Sie kann jedoch nicht so weit gehen, daß die Angehörigen ein eigenständiges Entscheidungsrecht erhalten, das ihnen unter Umständen eine größere Verantwortung zumutet, als sie angesichts einer derart schwierigen Situation übernehmen wollen oder können. Sie sollen lediglich eine Entscheidung im Sinne des Spenders, also seines bekannten oder mutmaßlichen Willens, treffen.
    Dafür sind, wie in meinem Vorschlag vorgesehen, wesentliche Anhaltspunkte nötig. Hier ist auch der wesentliche Unterschied meines Vorschlags zum Antrag von Lohmann, Seehofer, Dreßler und anderen, der auch dann eine eigenständige Entscheidung der Angehörigen zulassen will, wenn für den Willen des Spenders keine Anhaltspunkte vorliegen. Auch das hat die EKD in der vorliegenden Stellungnahme ausdrücklich abgelehnt.
    Die Forderung, die der intensivmedizinische Fortschritt an unsere Gesellschaft stellt, ist, das Sterben als Teil des Lebens anzunehmen. Das gilt insbesondere für das heute zur Abstimmung stehende Transplantationsgesetz. Ich bitte Sie daher herzlich insbesondere um Zustimmung zu § 3 unseres Gesetzentwurfs.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich gebe dem Abgeordneten Horst Seehofer das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Seehofer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Organübertragungen gehören heute in Ländern mit hochwertiger medizinischer Versorgung zum Standard. Allein in Deutschland werden jährlich über 3000 lebenswichtige Organe transplantiert. Das sind beeindruckende Zahlen, wenn man sich vergegenwärtigt, daß in jedem Fall das Leben eines Menschen gerettet oder eine Krankheit weitgehend geheilt werden kann.
    Zur Realität gehört allerdings auch, daß etwa doppelt so viele Patienten auf ein Spenderorgan warten. Nicht wenige von ihnen müssen wegen des Mangels an Organen vorzeitig sterben. Nur wer jemals einem Menschen gegenüberstand, der auf diese letzte Möglichkeit der Medizin für sich persönlich gehofft hat, wird verstehen können, daß unsere Sprache viel zu arm ist, um den Gegensatz zwischen der Todesangst beim Warten auf ein Spenderorgan und der tiefen Dankbarkeit nach einer erfolgreichen Transplantation zu beschreiben.
    Lebensrettende Hilfe wäre ohne die Bereitschaft vieler Menschen zur Organspende nicht möglich. Deshalb, so finde ich, sollten wir diese Stunde einmal dazu benutzen, um allen Menschen zu danken, die zur Organspende ja sagen.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Die beiden großen Kirchen haben - zu Recht und unzweideutig - immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß Organspende ein Zeichen der Solidarität und Nächstenliebe ist. Ich bin erleichtert, daß in jüngster Zeit die Bereitschaft der Deutschen zur Organspende wieder angestiegen ist, nachdem sie in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen war. Dieser Anstieg der Spendebereitschaft macht nicht nur vielen schwerkranken Menschen Mut, die auf Organtransplantationen warten. Er ist auch ein Auftrag an die Politik, durch eine klare gesetzliche Regelung die Rechtssicherheit in diesem sensiblen

    Horst Seehofer
    Bereich endlich zu erhöhen und die gesellschaftliche Anerkennung der Transplantationsmedizin zu festigen.
    Das Bundesministerium der Justiz erarbeitete bereits 1978, damals unter Verantwortung von HansJochen Vogel, den ersten Entwurf für eine bundeseinheitliche Regelung der Organentnahme. Diesem Entwurf lag die Widerspruchslösung zugrunde. Danach wäre eine Organentnahme zulässig gewesen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Der Gesetzentwurf hatte wegen der Bedenken des Bundesrates keinen Erfolg.
    Deutschland ist heute einer der letzten Staaten in Europa ohne eine gesetzliche Regelung zur Organtransplantation. Nach rund 20 Jahren liegen jetzt entscheidungsreife Konzepte vor. Mir war wichtig, daß wir die verschiedenen Aspekte in den letzten Monaten ohne Zeitdruck mit der Öffentlichkeit, den Bundesländern, den Sachverständigen und Verbänden diskutiert haben. Ich danke für diese sachliche Auseinandersetzung auf allen Ebenen und in den Medien. Das war ein Beispiel für eine anspruchsvolle Diskussionskultur in der Bundesrepublik Deutschland.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Zum zentralen Punkt hat sich die Diskussion über die Zulässigkeit der Entnahme lebenswichtiger Organe entwickelt. Der Unterschied - wir haben das hier schon gehört - liegt vor allem in der Bewertung des Hirntodes und in der Frage, ob die nächsten Angehörigen eine Entscheidungsmöglichkeit im Sinne des Verstorbenen haben. Diese Unterschiede sind von elementarer Bedeutung für die Transplantationsmedizin und auch für die ethischen Fundamente unserer Rechtsordnung.
    Ich trete für die erweitere Zustimmungslösung ein. Sie beruht auf der Grundentscheidung, daß Organe immer nur dann entnommen werden dürfen, wenn der Tod des Organspenders nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft festgestellt ist. Kein Leben darf zugunsten eines Organempfängers vorzeitig für tot erklärt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Weitere Voraussetzung ist, daß die Zustimmung des Organspenders vorliegt. Hat der Organspender keine Erklärung abgegeben, können die Angehörigen einer Organentnahme im Sinne des Verstorbenen zustimmen. Sie haben dabei den mutmaßlichen Willen des Organspenders zu beachten.
    Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, daß diese erweiterte Zustimmungslösung der Praxis in der Bundesrepublik Deutschland seit über 25 Jahren entspricht, einer Praxis, die im hohen Konsens mit der gesamten Bevölkerung sowie mit der Ärzteschaft erfolgt und die so gut wie nie zu irgendeiner Rechtsauseinandersetzung in der Bundesrepublik Deutschland geführt hat. Ich kann nicht verstehen, warum es so schwer ist, eine im hohen Konsens mit der Gesellschaft durchgeführte Praxis jetzt unverändert in ein Gesetz zu übernehmen.
    Die Kriterien für die Feststellung des Todes sind von der medizinischen Wissenschaft nach medizinisch-naturwissenschaftlichen Regeln zu definieren. Die Definition des Todes ist keine Aufgabe der Politik oder des Gesetzgebers. Ich weise hier noch einmal ausdrücklich darauf hin, daß es bei den hier genannten Beispielen nicht um Patienten ging, bei denen der Hirntod diagnostiziert war, sondern um sogenannte komatöse Patienten. Das darf man nicht verwechseln.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Allein die naturwissenschaftliche Forschung kann für alle Menschen in gleicher Weise feststellen, welche körperlichen Befunde Leben und Tod voneinander abgrenzen, unabhängig von einem Menschenbild oder einem subjektiven Verständnis von Leben und Tod. Das entspricht unserem Rechts- und Verfassungsverständnis. Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, wann menschliches Leben beginnt, nicht nach lebensweltlichen, theologischen, philosophischen oder emotionalen Erfahrungen beantwortet, sondern entsprechend dem naturwissenschaftlich-medizinischen Kenntnisstand. Für die Frage nach dem Lebensende kann es keine andere Entscheidungsgrundlage geben. Der Gesetzgeber kann in dieser wichtigen Frage keine unterschiedlichen Maßstäbe für Lebensbeginn und Lebensende zugrunde legen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Wir können - da weiß mich mit dem Bundesminister des Innern einig - diese elementare Frage, ob der Mensch zum Zeitpunkt der Organentnahme tot ist oder noch lebt, aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht offenlassen. Denn von Verfassungs wegen darf die Organentnahme - abgesehen von der Lebendspende, die nur in sehr engen Grenzen möglich ist - nur bei toten Menschen gesetzlich zugelassen werden. Übrigens vertritt diese Auffassung auch das Bundesministerium der Justiz in seiner Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit vom Dezember 1995.
    Die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist von jedermann, auch von den Angehörigen, zu beachten. Das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger hat erste Priorität. So sehr wir uns auch alle wünschen, daß sich möglichst viele Bürger für ein Ja entscheiden, so sehr müssen wir respektieren, wenn ein Bürger zur Organspende nein sagt.
    Das Gesetz muß aber auch die überwiegende Anzahl der Fälle sachgerecht und ausgewogen regeln, in denen der Verstorbene zu Lebzeiten, aus welchen Gründen auch immer, eine Erklärung nicht abgegeben hat. Bei der Beteiligung der Angehörigen muß sich der Arzt zunächst vergewissern, ob dem nächsten Angehörigen eine Erklärung des möglichen Organspenders bekannt ist. Ist dies der Fall, bleibt kein Raum für eigene Überlegungen des Angehörigen. Der Wille des Verstorbenen gilt uneingeschränkt. Ist

    Horst Seehofer
    keine Erklärung des Verstorbenen bekannt, muß sich der Angehörige an dem mutmaßlichen Willen des möglichen Organspenders orientieren. Das heißt: Er muß auf Grund seiner Kenntnis der Gesamtpersönlichkeit eine Entscheidung treffen, die nach seiner Überzeugung dem Willen des Verstorbenen gerecht wird. Damit liegt die Entscheidung bei denen, die besser als der Gesetzgeber einschätzen können, was im Sinne des Verstorbenen ist.
    Ich weiß, daß es leider keinen Weg gibt, beim Verlust eines Angehörigen die Betroffenen von Schmerz und Trauer zu befreien. Es ist für die Angehörigen eine schwere zusätzliche Entscheidung, sich mit einer möglichen Organspende des Verstorbenen zu beschäftigen. Sie befinden sich wie die Ärzte in einer Grenzsituation. Ich habe Verständnis dafür, daß sich manche bedrängt und überfordert fühlen und sich in dieser Situation überhaupt nicht äußern wollen. Jede Entscheidung ist zu respektieren, auch die Entscheidung, in der Phase der Trauer nicht mit der Frage der Organspende befaßt zu werden.
    Wir dürfen aber auch nicht verkennen, daß viele Angehörige eine Entscheidungsmöglichkeit bejahen. Die Tatsache, daß in Deutschland heute etwa 95 Prozent der Organentnahmen auf einer Zustimmung der Angehörigen beruhen, sollte uns Mut machen.
    Ich weiß aus vielen Gesprächen um die Angst der Menschen, daß bei der Todesfeststellung Fehler gemacht werden könnten oder daß sich Ärzte mit der Organentnahme über den Willen des Verstorbenen oder die von ihnen selbst getroffene Entscheidung hinwegsetzen könnten. Deshalb schlagen wir zusätzliche verfahrensrechtliche Sicherungen vor: Der Tod wird von zwei qualifizierten Ärzten, die den Verstorbenen unabhängig voneinander untersuchen und die mit der nachfolgenden Organtransplantation nichts zu tun haben, festgestellt. Die Organentnahme und die Beteiligung der Angehörigen muß vom Arzt dokumentiert werden. Die Angehörigen haben ein Recht auf Einsichtnahme in diese Unterlagen und können dabei sachverständige Personen ihres Vertrauens hinzuziehen. - All diese Regelungen sind geeignet, Transparenz zu schaffen und Vertrauen zu bilden.
    Ich achte jede andere Position. Nur, die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf zu wissen, warum ich der Alternative, der sogenannten engen Zustimmungslösung, nicht zustimmen kann. Ich respektiere diese Position, akzeptiere sie aber nicht.
    Meine Damen und Herren, der vorliegende Alternativantrag mit der engen Zustimmungslösung läßt im Kern offen, ob die Diagnose des Hirntodes auch den Tod des Menschen bedeutet. So finden sich in diesem Antrag viele mit unterschiedlichen Interpretationen wieder. Da gibt es jene, die sagen, es sei eine Lebensverlängerung, jene, die sagen, es sei ein irreversibler Sterbeprozeß, jene, die sagen: Der Mensch ist tot. Es gibt aber auch jene, die meinen: Man kann gar nichts Genaues sagen.
    Wenn man konsequent ist und die Diagnose des Hirntodes nicht als Tod des Lebewesens Mensch begreift, dann müßte man sagen, daß eine Explantation nicht möglich ist.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und der PDS)

    Zu sagen: „Der Mensch ist nicht tot; wenn er aber zu Lebzeiten zugestimmt hat, kann gleichwohl ein lebenswichtiges Organ entnommen werden", bringt die Transplantationsmedizin in Deutschland rechtlich in ein Zwielicht, mutet den Ärzten Ungeheures zu und würde letztlich die Transplantationsmedizin in der Bundesrepublik Deutschland auf den Nullpunkt zurückführen. Im übrigen müßte man dann die gleichen ethischen und juristischen Regeln für alle Organe, die aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland importiert werden, anwenden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)