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    Plenarprotokoll 13/179 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 179. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Juni 1997 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 16101 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der wirtschaftlichen Förderung in den neuen Ländern (Drucksache 13/7792) 16101 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aufbau Ost braucht langen Atem (Drucksache 13/7789) 16101 B Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU 16101 C Dr. Manfred Stolpe, Ministerpräsident (Brandenburg) 16103 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16104 C Jürgen Türk F.D.P 16106 B Dr. Christa Luft PDS 16107 C, 16114 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 16109 B Ernst Schwanhold SPD . . . . 16111 A, 16115 C Hans-Peter Repnik CDU/CSU . 16112 D, 16116 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 16115 D Wolfgang Ilte SPD 16116 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU . . . 16117 B Gerhard Schulz (Leipzig) CDU/CSU . 16119 B Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 16121 C Wolfgang Ilte SPD 16122 A Tagesordnungspunkt 11: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Agrarbericht 1997 - Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung (Drucksachen 13/ 6868 und 13/6869 [Materialband]) . . 16123 C b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregireung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (Drucksachen 13/6618, 13/7429) . 16123 C c) Große Anfrage der Abgeordneten Matthias Weisheit, Horst Sielaff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Forschung und Forschungsförderung des Bundes im Bereich Ernährung, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Holzwirtschaft sowie der Entwicklung ländlicher Räume (Drucksachen 13/2503, 13/3337) . . . 16123 D d) Antrag der Abgeordneten Horst Sielaff, Adelheid Tröscher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zusammenarbeit in der internationalen Agrarforschung verbessern (Drucksache 13/7678) 16123 D e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Weisheit, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rahmenkonzept für die Bundesforschungsanstalten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernäh- rung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 13/2906, 13/4997) . . . 16124 A f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Ernst Bahr, Ilse Janz, Christel Deichmann sowie weiterer Abgeordneter der Fraktion der SPD: Künftige Ressortforschung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 13/4452, 13/5944) 16124 A g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Fortsetzung der Garantiemengenregelung Milch und Stärkung der Position der milcherzeugenden Betriebe - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Milchquotenregelung in den neuen Ländern - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Produzierende Milcherzeuger stärken (Drucksachen 13/7180, 13/4905, 13/ 5751, 13/7742) 16124 A Jochen Borchert, Bundesminister BML 16124 C Horst Sielaff SPD 16127 C Günther Bredehorn F.D.P. . . 16128 C, 16140A Egon Susset CDU/CSU 16130 A Horst Sielaff SPD 16130 C Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16133 A Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 16134 C, 16138 B Günther Bredehorn F.D.P. 16135 A Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16135 B Dr. Günther Maleuda PDS 16137 A Albert Deß CDU/CSU 16139 A Reinhold Hemker SPD 16141 B Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16143 A Ulrich Heinrich F D P. 16144 A Jella Teuchner SPD 16145 C Ulrich Junghanns CDU/CSU 16147 AZusatztagesordnungspunkt 11: Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 13/7848) . . 16149 C Zusatztagesordnungspunkt 12: Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Verfahrens vor dem Anwaltsgerichtshof (Drucksache 13/7849) 16149 C Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Gudrun Schaich-Walch, Wolf-Michael Catenhusen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marina Steindor und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: UNESCO-Deklaration zum Schutz des menschlichen Genoms im Deutschen Bundestag beraten (Drucksache 13/7801) 16149 D Nächste Sitzung 16150 C Berichtigung 16150 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16151* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (UNESCO-Deklaration zum Schutz des menschlichen Genoms im Deutschen Bundestag beraten) Gudrun Schaich-Walch SPD 16151* D Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16153* A Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . . . 16153* C Wolfgang Bierstedt PDS 16153* D Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 16154* C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 16155* A 179. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Juni 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 178. Sitzung, Seite 15 995 A, 4. Zeile von oben: Statt „unverstärkt" ist „und verstärkt" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 6. 6. 97 Berger, Hans SPD 6. 6. 97 Blunck, Lilo SPD 6. 6. 97 Böttcher, Maritta PDS 6. 6. 97 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 6. 6. 97 Dreßler, Rudolf SPD 6. 6. 97 Formanski, Norbert SPD 6. 6. 97 Fuchs (Köln), Anke SPD 6. 6. 97 Gansel, Norbert SPD 6. 6. 97 Göllner, Uwe SPD 6. 6. 97 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 6. 6. 97 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 6. 6. 97 90/DIE GRÜNEN Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 6. 6. 97 Jung (Limburg), CDU/CSU 6. 6. 97 Michael Köhne, Rolf PDS 6. 6. 97 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 6. 6. 97 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 6. 6. 97 Otto Dr. Leonhard, Elke SPD 6. 6. 97 Limbach, Editha CDU/CSU 6. 6. 97 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 6. 6. 97 * Erich Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 6. 6. 97 Dr. Pfaff, Martin SPD 6. 6. 97 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 6. 6. 97 ** Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 6. 6. 97 Hermann Dr. Reinartz, Bertold CDU/CSU 6. 6. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 6. 6. 97 90/DIE GRÜNEN Scharping, Rudolf SPD 6. 6. 97 Schloten, Dieter SPD 6. 6. 97 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 6. 6. 97 90/DIE GRÜNEN Schütz (Oldenburg) SPD 6. 6. 97 Dietmar Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 6. 6. 97 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Terborg, Margitta SPD 6. 6. 97 * Verheugen, Günter SPD 6. 6. 97 Voigt (Frankfurt), SPD 6. 6. 97 Karsten D. Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 6. 6. 97 90/DIE GRÜNEN Wallow, Hans SPD 6. 6. 97 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 6. 6. 97 Wolf (Frankfurt), BÜNDNIS 6. 6. 97 Margareta 90/DIE GRÜNEN Zierer, Benno CDU/CSU 5. 6. 97 Zwerenz, Gerhard PDS 5. 6. 97 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * Für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (UNESCO-Deklaration zum Schutz des menschlichen Genoms im Deutschen Bundestag beraten) Gudrun Schaich-Walch (SPD): 1993 faßte die Generalkonfrenz der UNESCO den Beschluß, ein internationales Rechtsinstrument zum Schutz des menschlichen Genoms zu erarbeiten. Seither hat das dazu eingesetzte Bioethik-Komitee der UNESCO unter Vorsitz von Frau Lenoir in mehreren Etappen Entwurfstexte zu einer Deklaration zum menschlichen Genom und zu den Menschenrechten erarbeitet. Der aktuelle Entwurf stammt vom Dezember 1996. Ende dieses Monats soll eine Regierungsexpertentagung zur abschließenden Bearbeitung des Entwurfs zusammentreffen mit dem Ziel, die Deklaration Ende des Jahres der UNESCO-Generalkonferenz zur Beschlußfassung vorlegen zu können. Die Bundesregierung hat angekündigt, weitere Änderungsanträge bei dem Treffen vom 22. bis 25. Juli in Paris einzubringen. Wir möchten gerne wissen, welche Änderungsanträge die Regierung bisher gestellt hat und welche nun gestellt werden sollen. Wir hoffen, daß die Haltung der Bundesregierung bei den jetzigen Verhandlungen ihre Haltung bei der Ausgestaltung des Menschenrechtsübereinkommens zur Biomedizin des Europarats widerspie- gelt. Denn hierbei konnten wir ein hohes Maß an Übereinstimmung feststellen. Worin wir jedoch nicht übereinstimmen, sind die Verfahrensweisen. Diese Abkommen werden an der Öffentlichkeit und am Deutschen Bundestag vorbei verhandelt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Deutsche Bundestag hat sich mit den Inhalten dieser Deklaration bislang nicht befaßt, obwohl die Arbeiten in diesem Jahr abgeschlossen werden sollen. Diese Handhabung folgt dem alten Muster, das wir schon von den Arbeiten zur sogenannten Bioethik-Deklaration des Europarats kennen. Es findet kein breiter gesellschaftlicher Diskurs statt - das Parlament wird nicht einbezogen -, obwohl internationale Vereinbarungen zur Debatte stehen, die von großer Bedeutung für die Zukunft sind und Themen betreffen, die grundsätzliche ethische Bewertungen beinhalten. Die Öffentlichkeit und auch das Parlament werden durch die Presse informiert, ohne eine wirkliche Chance zu bekommen, ihre Kritik und ihre Anregungen zu Gehör zu bringen. Ein solches Verfahren ist intransparent und nicht dazu angetan, das Vertrauen der Menschen in die Politik zu stärken. Es ist unsere Aufgabe, Festlegungen, die die unveräußerlichen Rechte des einzelnen berühren, durch einen Diskussionsprozeß zu begleiten und möglichst vielen Stimmen Gehör und Einfluß zu verschaffen. Aus diesem Grund stellen wir heute diesen Antrag. Der Deutsche Bundestag, die demokratisch gewählte Volksvertretung, muß die Möglichkeit zu einer Stellungnahme haben. Vorausgehen muß eine umfassende Information durch die Bundesregierung und die Mitglieder der Kommission. Dies ist eine Möglichkeit, die Deklaration auf breiterer Ebene zu diskutieren. Die von der Öffentlichkeit geübte Kritik am Deklarationsentwurf muß sehr ernst genommen werden. Wir müssen uns mit diesen Argumenten auseinandersetzen. Die multinationalen Bestrebungen zu einer gemeinsamen Vereinbarung scheinen von einem entscheidenden Fehler geprägt zu sein: Sie nehmen die Freiheit der Forschung als Ausgangspunkt und ringen dann müheselig um die Eingrenzung dieser Forschungsfreiheit durch die Präzisierung der Rechte des einzelnen. Beispielsweise sind Grenzen, wie sie in unserem Embryonenschutzgesetz bestehen, nicht vorgesehen. Wie kann es dann jemanden wundern, wenn sich Menschen zu Versuchspersonen herabgewürdigt sehen, wenn sie den Eindruck haben, daß nicht eigentlich die Menschenrechte durch solche Deklarationen und Konventionen geschützt werden sollen, sondern lediglich die Forschungsfreiheit einen möglichst großen Handlungsrahmen bekommen soll. Die Forschung und ihre Ergebnisse sollen dem Menschen dienen und nicht umgekehrt. Formulierungen wie die, das menschliche Genom sei das gemeinsame Erbe der Menschheit, lassen die Frage entstehen, ob das gemeinsame Erbe das Recht auf eine gemeinsame Nutzung einschließt. Kann denn ein Gedanke wie der, die Ressourcen der Natur seien ein gemeinsames Gut, das durch alle gemeinsam genutzt werden kann, einfach auf das menschliche Genom übertragen werden? Macht dies den einzelnen nicht zum Verpflichteten, indem die moralische Verpflichtung nahegelegt wird, die Eingriffe in seine körperliche Unversehrtheit zu dulden, wenn es denn für die Menschheit insgesamt einen Vorteil verspricht? Ich denke, dies sind Fragen unter vielen, die wir diskutieren müssen. Ein solch utilitaristischer Gedanke wird deutlich in der Formulierung, daß bei einwilligungsunfähigen Personen die Zustimmung durch Dritte ersetzt werden kann, wenn die Interessen des Betroffenen als Individuum oder als Mitglied einer bestimmten Gruppe berührt sind. Dahinter steckt der Gedanke, der auch in der Bioethik-Deklaration des Europarats steckt, nämlich die fremdnützige Forschung an einwilligungsunfähigen Personen möglich zu machen. In einer Zeit, wo der Fortschritt in den Naturwissenschaften und der Medizin in völlig neue Dimensionen eintritt, Huxleys „Schöne neue Welt" technisch schon machbar ist und die Diskussion nun um die ethischen Grenzen des Machbaren geht, dürfen staatliche Vereinbarungen nur im gesellschaftlichen Diskurs getroffen werden. Die Politik muß sich darüber klar sein, daß ihre durch Wahlen verliehene Handlungskompetenz hier die Grenze dessen erreicht hat, was in normaler Entscheidungsfindung und Umsetzung geregelt werden kann. Denn es geht nicht um die Lösung von Problemen in einem gesellschaftlich schon definierten und akzeptierten Rahmen, sondern darum, die Grenze dessen zu finden, was ethisch und gesellschaftlich gewollt ist, und diese gegebenenfalls neu zu definieren. Es geht um die Frage: Darf der Mensch alles, was möglich ist, auch realisieren? Was ist mit einem Verbot der Keimbahntherapie, des Klonens von Menschen und der Patentierungsfähigkeit des menschlichen Genoms? Was ist mit dem Verbot der Experimente mit Embryonen für Forschungszwecke? Eine mögliche Freigabe öffnet erst den Weg zum Klonen. Wir müssen nicht erst über das Ende der Kette, sondern über den Beginn und die Ziele reden, die damit verbunden sind. Heute haben wir in Deutschland noch einen gemeinsamen politischen Konsens hinsichtlich der Keimbahntherapie und des Klonens. Wir wollen diese Verbote, festgeschrieben im Embryonenschutzgesetz, festigen und nicht aufweichen. Damit wir überhaupt die Chance dazu haben, müssen wir uns wo nur irgend möglich in internationalen Gremien dafür einsetzen, daß so viele andere Nationen wie möglich sich dieser Haltung anschließen. Gelingt es uns nicht, so werden alle unsere Bemühungen und unsere bestehenden Gesetze den drohenden Dammbruch kaum mehr verhindern können. Als weiteres Beispiel möchte ich die Patentierungsfrage aufgreifen. Auch sie ist bei uns viel kontroverser; man sehe sich die Auseinandersetzungen um die Patentierungsrichtlinie der EU an. Wir würden gerne wissen, welche Haltung die Bundesregierung hierzu einnimmt. Für die SPD kann ich klar sagen, daß für uns die Isolierung und Definition eines Gens ledig- lich eine Entdeckung und keine Erfindung und damit auch nicht patentierungsfähig ist. Diese Beispiele verdeutlichen, daß die Diskussion um den Konventionstext dringend erforderlich ist. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, ihre Haltung darzustellen und die Voten der zuständigen Ausschüsse bei den weiteren Verhandlungen zu berücksichtigen. Manna Steindor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die sogenannte Bioethik ist gesellschaftlich ein außerordentlich sensibles Thema, wie uns die Debatten um die nun in „Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin" umgetaufte Bioethik-Konvention des Europarates gezeigt haben. Es kann aber keine Bioethik und kein Völkerrecht erster und zweiter Klasse geben. Wenn ein Abkommen der „Rede" im Bundestag wert ist, dann muß das auch für jedes weitere völkerrechtliche Abkommen gelten. Bei genauer Betrachtung der UNESCO-Bioethik-Deklaration wird diese Frage sogar zu einer Frage der Glaubwürdigkeit. Schon die Menschenrechtskonvention zur Biomedizin des Europarats ist weiterhin in diesem Hause umstritten und genügt schon gar nicht den bündnisgrünen Kriterien zum Schutz der Menschen vor Gen-und Reproduktionstechnologien. Betrachtet und bewertet man aber den vorliegenden Entwurf für die Bioethik-Deklaration der UNESCO, so wird selbst das Schutzniveau der Europaratskonvention noch unterschritten und damit relativiert. Die UNESCO-Bioethik-Deklaration, die keinen völkerrechtlich verbindlichen Status haben wird, ist nur als „unsägliches" Papier zu bezeichnen. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Deklaration nicht weiter zu unterstützen und auf eine Generalrevision des Textes zu drängen. Deshalb setzen wir uns mit diesem gemeinsamen Antrag mit der SPD dafür ein, daß in diesem Hause eine intensive Beratung erfolgt und der Bundesregierung Empfehlungen an die Hand gegeben werden. Die UNESCO wollte im Analogieschluß zu Meeresboden, Mond, bestimmten Naturressourcen und Kulturgütern dem menschlichen Genom mit der Verleihung des Etiketts „Erbe der Menschheit" den höchsten Schutz verleihen. Mit dem gleichzeitigen Schutz der Menschenrechte kommt es aber in der Erklärung zu einem systematischen Widerspruch: zwischen Individualrechten und der Schutzwürdigkeit populationsgenetischer Strukturen, zwischen einem höheren Ganzen und dem einzelnen. Das Nebeneinander dieser beiden Schutzgüter in einem Abwägungsgleichgewicht macht den Deklarationsentwurf politisch unbrauchbar. In Deutschland weckt diese Konstruktion geradezu zwangsläufig Erinnerungen an das Erbgesundheitsgesetz der Nationalsozialisten, in dem die Volksgesundheit über dem einzelnen Menschen stand. Eugenik ist in diesem Deklarationsentwurf weiterhin als Option nicht ausgeschlossen. Workshops der UNESCO mit handverlesenen Teilnehmerinnen sind nicht ausreichend in bezug auf die gesellschaftliche Bedeutung dieses Themas. Mandat und Legitimation der UNESCO zum Abfassen einer derartigen Deklaration sind bis heute unklar. Bei der Erarbeitung nur mit Wissenschaftlern im kleinen Kreise des Internationalen Bioethik-Komitees (IBC) ohne ausreichende Partizipation von Mitgliedstaaten und Nichtregierungsorganisationen besteht ein eklatantes Demokratiedefizit. Eine Beratung dieses Konventionsentwurfs im Deutschen Bundestag ist deshalb geradezu eine moralische Pflicht. Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann (F.D.P.): Das Thema Bioethik selbst, der Schutz des menschlichen Genoms, ist viel zu umfassend, viel zu wichtig, verlangt tiefergehende Befassung, als daß es in Fünfminutenbeiträgen auch nur annähernd seriös, der grundsätzlichen Bedeutung angemessen diskutiert werden könnte. Wir haben uns im Deutschen Bundestag schon seit Jahren mit der Gentechnik, den Fragen der Genomanalyse, der Gentherapie befaßt, und mit dem Embryonenschutzgesetz international vorbildlich einen Markstein gesetzt. Der Bundestag befaßt sich mit den wissenschaftlichen, den sozialen, vor allem aber auch mit den ethischen Kategorien der Reproduktionstechniken und dem ganzen Problemfeld des Klonens. Wir sind uns bewußt, daß diese ganze Thematik nicht allein im nationalen Rahmen geregelt werden kann; daß über die Bioethik-Konvention des Europarats hinaus international verbindliche Regelungen zwingend erforderlich sind, wie sie in dem Bioethics Committee der UNESCO in einer Deklaration zum Schutz des menschlichen Genoms und zu den Menschenrechten formuliert werden sollen. Ich bin der Meinung, es ist unbestritten, daß wir bei der Befassung mit der Thematik den jeweils aktuellen Stand der Beratungen auf den Ebenen Europa und VN mit einbeziehen müssen und natürlich damit verlangen müssen, unsere Meinungen, Auffassungen, auch Vorschläge zu den europäischen und internationalen Konventionen bzw. Deklarationen einbringen zu können. Ich erkläre deshalb, daß ich den vorliegenden Antrag unterstütze. Wolfgang Bierstedt (PDS): Der vorliegende Entwurf der UNESCO-Deklaration „Zum Schutz des menschlichen Genoms" ist ein erneuter Beleg für den zu befürchtenden Siegeszug einer biomedizinischen Ethik, die allein einen Rahmen abgibt für die rechtliche Absicherung, ethische Legitimierung und programmatische Vorbereitung eines zweifelhaften biowissenschaftlichen Fortschritts, in diesem Fall der Humangenetik und Reproduktionsbiologie. Ein internationales Bioethik-Komitee hat diese Deklaration erarbeitet, dessen Legitimation mehr als fragwürdig und dessen Zusammensetzung bei genauerem Hinsehen völlig unakzeptabel ist. Unter den Mitgliedern sind so einige Kandidatinnen und Kandidaten, die schon aus bioethischen Diskussionen unrühmlich bekannt sind, erinnert sei auch an das ursprüngliche deutsche Mitglied Hans-Martin Sass, der schon lange für Keimbahnmanipulation und Präimplantationsdiagnostik eintritt. Die Art und Weise, wie diese Deklaration entstanden ist, nämlich ohne größere öffentlich wahrnehmbare Diskussion, entspricht nicht den Anforderungen an einen Text, der weltweit ethische Grundprinzipien festhalten oder aufstellen will. Ich finde es bezeichnend, daß genau die Bioethikerinnen und Bioethiker, die immer wieder von Wertepluralismus und den Grundprinzipien sprechen, auf die sich die gesamte Gesellschaft verständigen soll, möglichst allein hinter geschlossenen Türen und über die für andere verbindlichen ethischen Prinzipien sprechen. Es ist doch grotesk, daß dieses Bioethik-Komitee in Artikel 13 der Deklaration die Einrichtung von unabhängigen, interdisziplinären und pluralistischen Ethikkomitees verlangt, Anforderungen, die es selbst nicht im mindesten erfüllt. Ich sehe diesen Entwurf der Deklaration insbesondere als Versuch an, dem Programm zur Entschlüsselung des menschlichen Genoms, den HUGO-Projekten, ein ethisches Mäntelchen zu geben und gleichzeitig sich die weltweite Zustimmung für eine ungehinderte industrielle Nutzung der Gene zu sichern. Wie anders soll sie interpretiert weden, wenn Klonierung und Keimbahnintervention nicht untersagt sein sollen, wie anders soll interpretiert werden, daß zur Patentierung von Genen nichts gesagt wird, in den Antworten zum Fragebogen des ersten Dossiers es sogar heißt, die UNESCO hätte nicht das Mandat, diese Frage zu klären. Andererseits die UNESCO sich das Mandat herausnimmt, den „informed consent", die informierte Zustimmung zu Forschung, Therapie und Diagnose, die das Genom des einzelnen betreffen, durch das Prinzip der „person's best interest"-Entscheidung durch Vertreter der Betroffenen auszuhöhlen. Ich frage mich, wer hat ihr dafür das Mandat erteilt? Der vorliegende Entwurf ist nicht nur in zahllosen Einzelpassagen völlig untragbar, er ist auch geprägt von einer fanatisch zu nennenden Fortschrittserwartung durch die Erforschung und technischen Nutzbarmachung der menschlichen Genome, der nicht nur jede vernünftige Grundlage fehlt, sondern die auch in einer Deklaration über ethische Grundsätze der Forschung und Eingriffe an Genomen überhaupt nichts verloren hat. Ich befürchte, daß dieser Entwurf der Deklaration nicht verbesserungsfähig ist, in der vorliegenden Form kann er nur eine deutliche Ablehnung erfahren. Ungeachtet dessen hätte ein Projekt, das weltweit wirklich tragfähige ethische Grundsätze für Humangenetik, Reproduktionsbiologie und auch deren industrielle Verwendung entwickeln will, unsere volle Zustimmung. Aus unserer Sicht würden zu diesen Grundsätzen zumindest das Verbot der Klonierung und Keimbahnintervention, das Verbot der Patentierung von Genen und das Festhalten am Grundsatz der freiwilligen individuellen Zustimmung zu jeglichen diagnostischen, therapeutischen und forschenden Eingriffen gehören. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister der Justiz: Der Entwurf enthält neben einem allgemeinen Abschnitt zum menschlichen Genom vor allem Bestimmungen über die Genomforschung, über die Rechte der Betroffenen und über die Bedingungen für die Ausübung der Forschungstätigkeit. Angesichts der stetigen Fortschritte in der biologischen und medizinischen Forschung ist das Anliegen der UNESCO grundsätzlich zu begrüßen. Denn die humangenetische Forschung und deren Anwendung dürfen unter keinen Umständen mit der Menschenwürde und den Menschenrechten in einen unvereinbaren Gegensatz geraten. Hierfür ist es aber unerläßlich, der Achtung der Menschenwürde gegenüber allen anderen Erwägungen den Vorrang einzuräumen. Leider besteht insoweit noch bei etlichen Punkten des Entwurfs ein erheblicher Diskussions- und Nachbesserungsbedarf. Die Bundesregierung hat das in ihrer Stellungnahme an die UNESCO auch klar zum Ausdruck gebracht: So muß das zentrale Anliegen der Deklaration - die Wahrung der Menschenwürde und der Menschenrechte beim Umgang mit dem menschlichen Genom - noch deutlicher herausgestellt werden, als es bisher der Fall ist. Außerdem fehlen wichtige Regelungskomplexe, beispielsweise Bestimmungen über ein Verbot von gezielten Eingriffen in die menschliche Keimbahn und zur Ächtung des Klonens von Menschen bisher völlig. Gleiches gilt auch für Regelungen zur Begrenzung der Embryonenforschung. Gerade in diesen Bereichen sind aber Regelungen aus Sicht der Bundesregierung unbedingt erforderlich, um Fehlentwicklungen vorzubeugen. Darüber hinaus haben wir - und ich kann das nur noch einmal nachdrücklich unterstreichen - klare Rahmenbedingungen für die Genomforschung gefordert, die bisher nur in Ansätzen vorhanden sind. Ob sich unsere weitreichenden Änderungsvorschläge durchsetzen lassen, wird sich erst im Sommer bei der Regierungskonferenz erweisen. Von deren Verlauf wird die künftige Haltung der Bundesregierung zur Deklaration entscheidend abhängen. Selbstverständlich werden wir den Deutschen Bundestag über diesen weiteren Verlauf der Verhandlungen in geeigneter Weise unterrichten. Eines aber kann ich Ihnen heute schon versichern: In einer Zeit, in der täglich neue biomedizinische Entdeckungen gemacht werden und in der das geklonte Schaf „Dolly" Zukunftsängste auslöst, wird die Bundesregierung das internationale Forum der UNESCO nutzen, um sich für ihre fundamentalen werthaften Grundsätze und Grenzen im Umgang mit dem menschlichen Genom einzusetzen! Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 712. Sitzung am 16. Mai 1997 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Erstes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes - Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Schengener Übereinkommen vom 19. Juni 1990 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen - Justizmitteilungsgesetz und Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze (JuMiG) - Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (4. FStrÄndG) - Zweites Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Seeschiffahrt - Gesetz zur Sicherung des Nachweises der Eigentümerstellung und der Kontrolle von Luftfahrtunternehmen für die Aufrechterhaltung der Luftverkehrsbetriebsgenehmigung und der Luftverkehrsrechte (Luftverkehrsnachweissicherungsgesetz, LuftNaSiG) - Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997) - Gesetz zur Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der Energieeinsparung bei Haushaltsgeräten (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG) - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 23. Januar 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Französischen Republik, der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen der Kantone Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Jura, über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und örtlichen öffentlichen Stellen - Gesetz zu dem Europa-Mittelmeer-Abkommen vom 20. November 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 5. Juni 1997 ihren Antrag „UNESCO-Deklaration zum Schutz des menschlichen Genoms im Deutschen Bundestag beraten" - Drucksache 13/7675 - zurückgezogen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 30. Mai 1997 ihren Antrag „Aussetzung des Rückübernahmeabkommens mit Algerien" - Drucksache 13/7707 - zurückgezogen. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehender Vorlage absieht: - Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über die Tagung der Versammlung vom 2. bis 5. Dezember 1996 in Paris - Drucksachen 13/6945, 13/7209 Nr. 1.2 - Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat mit Schreiben vom 23. April 1997 einen Zweiten Bericht der Bundesrepublik Deutschland nach dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen übersandt. Der Bericht ist als Ausschußdrucksache 542 des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit verteilt. (Zu weiteren Möglichkeiten des Zugangs vgl. Hinweis in Drucksache 13/ 7865.) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 13/7216 Nr. 2.4 Drucksache 13/7306 Nr. 2.5 Sportausschuß Drucksache 13/4921 Nr. 3.1 Drucksache 13/4921 Nr. 3.2 Drucksache 13/4921 Nr. 3.3 Drucksache 13/4921 Nr. 3.4 Finanzausschuß Drucksache 13/7541 Nr. 2.12 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/7117 Nr. 2.7 Drucksache 13/7117 Nr. 2.15 Drucksache 13/7216 Nr. 2.21 Drucksache 13/7456 Nr. 1.3 Drucksache 13/7456 Nr. 2.8 Drucksache 13/7456 Nr. 2.12 Drucksache 13/7456 Nr. 2.16 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/6129 Nr. 1.29 Drucksache 13/6129 Nr. 1.33 Drucksache 13/6861 Nr. 1.5 Drucksache 13/6861 Nr. 2.18 Drucksache 13/7017 Nr. 2.25 Drucksache 13/7456 Nr. 2.3 Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 13/6129 Nr. 1.32 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/7017 Nr. 2.20 Drucksache 13/7117 Nr. 2.11 Drucksache 13/7117 Nr. 2.19 Drucksache 13/7306 Nr. 2.15 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/6861 Nr. 1.4 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/7306 Nr. 2.24 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/7456 Nr. 2.13 Drucksache 13/7216 Nr. 1.3 Drucksache 13/7216 Nr. 1.5
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Albert Deß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Der Bayerische Bauernverband ist zur Zeit dabei, die Sache zu analysieren. Wir werden die Ergebnisse in der nächsten oder übernächsten Sitzungswoche erhalten.
    Darüber hinaus besteht die Gefahr, daß, wenn hier nichts geändert wird, Herr Bredehorn, sich diese Sache weiter fortsetzt und der Landwirtschaft gerade durch die weitere Konzentration beim Handel immer mehr die Möglichkeit genommen wird, am Markt entsprechend tätig sein zu können. Ich kenne auf Grund meiner Erfahrungen im Milchbereich viele Beispiele dafür, wie die Landwirtschaft hier ausgebootet wird.
    Die CSU war und ist Anwalt einer bäuerlich strukturierten Landwirtschaft, die flächendeckend, nachhaltig und umweltverträglich produziert. Aus diesem Grunde fordern wir neben aktuellen Maßnahmen eine grundlegende neue Ausrichtung der EU-Agrarpolitik.
    Der Agrarbericht zeigt eine sehr unterschiedliche Einkommensentwicklung in den verschiedenen Betriebsformen. Während die Veredelungsbetriebe nach einigen schwierigen Jahren wieder eine sehr positive Einkommensentwicklung hatten, zeichnet sich bei den Futterbaubetrieben eine sehr negative Einkommenssituation ab. Hauptursache für diese Entwicklung ist das Verhalten der Kommission in Brüssel. Die zulässigen GATT-Mengenkontingente wurden zwar bei Käse und anderen Produkten zu 100 Prozent ausgeschöpft, bei Magermilchpulver jedoch nur zu 75 Prozent und bei Butter nur zu 20 Prozent. Die möglichen Ausgaben für Exporterstattungen wurden im vergangenen Jahr nur zu 46 Prozent in Anspruch genommen.
    Durch diese Vorgehensweise der Kommission ist den Milcherzeugern in Europa großer Schaden entstanden. Die Milchbauern mußten nicht nur einen kräftigen Rückgang der Milchauszahlungspreise verkraften, sondern auch dramatische Einbrüche auf dem Rindersektor hinnehmen. Der durch BSE angerichtete Schaden konnte nur zu einem geringen Teil ausgeglichen werden. Die wirtschaftliche Situation
    milchviehhaltender Betriebe hat gerade in Grünlandgebieten eine katastrophale Dimension erreicht.
    Aus einer Aufstellung, die ich von unserem Allgäuer Kollegen Dr. Gerd Müller erhalten habe, ist ersichtlich, daß im Landkreis Oberallgäu der Gewinn im Wirtschaftsjahr 1995/96 um zirka 25 Prozent niedriger lag als im Wirtschaftsjahr 1989/90- und dies, obwohl die Betriebsgröße um zirka 20 Prozent angestiegen ist. Der Strukturwandel allein kann den Verlust hier nicht mehr ausgleichen. 75 Prozent der Betriebe haben trotz Strukturwandel keine positive Eigenkapitalbildung. Es ist unerträglich, daß gewachsene bäuerliche Strukturen den Bach runtergehen, während die 1000 größten Betriebe in Deutschland mehr als 1 Milliarde DM Ausgleichszahlungen kassieren.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie bei der SPD)

    Laut Aufstellung der Deutschen Bundesbank - niemand sollte sich erlauben, die Zahlen anzuzweifeln -

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    hat sich der Nettobeitrag Deutschlands an die EU von 11,6 Milliarden DM in 1990 auf 27,6 Milliarden DM in 1994 erhöht.

    (Dr. Gerd Müller [CDU/CSU]: Und die Ausgaben für Milch haben sich stabilisiert!)

    Es kann nicht sein, daß Deutschland immer höhere Beträge nach Brüssel zahlt, ein großer Teil der deutschen Bauern von diesen Mitteln immer weniger erhält und die Nutznießer dieser Entwicklung die Bauern in anderen Ländern der EU sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Hier ist eine grundlegende Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik mit einer Verlagerung der Zuständigkeit für die ergänzende Einkommens- und Strukturpolitik in der Landwirtschaft in die nationale bzw. regionale Verantwortung notwendig. Ich sage auch hier deutlich: Ich hätte nichts dagegen, wenn die Gemeinschaftsaufgabe abgeschafft würde zugunsten eines entsprechenden Finanzausgleiches an die Bundesländer. Dann könnten die einzelnen Bundesländer beweisen, wer landwirtschaftsfreundliche Politik betreibt und wer nicht.

    (Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Das kannst du den niedersächsischen Landwirten nicht zumuten!)

    - Eben, darum sind die dagegen. Für Bayern sähe ich keine Probleme, wenn das Land, die CSU-geführte Staatsregierung allein für die Verteilung der Mittel zuständig wären.

    (Meinolf Michels [CDU/CSU]: Und was wird mit denen aus Nordrhein-Westfalen?)

    - Die Kollegen aus Nordrhein-Westfalen erheben Widerspruch.
    Mir ist es nicht erklärlich, warum der Agrarbereich von Brüssel aus unter Umgehung von grundlegenden demokratischen Prinzipien zentral gesteuert und finanziert werden muß, während der Verteidigungs-

    Albert Del
    und Arbeitsmarktbereich, um nur zwei Beispiele zu nennen, weiter in nationaler Verantwortung bleiben. Wir als Politiker müssen den Kopf für Brüsseler Fehlentscheidungen hinhalten, obwohl wir auf diese Entscheidungen fast keinen Einfluß mehr haben. Die Beamten eines Verwaltungsausschusses in Brüssel entscheiden mehr über die Einkommensentwicklung der deutschen Milchbauern als die Mitglieder des Agrarausschusses des Deutschen Bundestages oder der deutsche Landwirtschaftsminister. Dieser Zustand kann so nicht bleiben.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Mit der Preisdruckpolitik bei Milch verfolgt die Kommission anscheinend das Ziel, die Milchmengenregelung in Mißkredit zu bringen, um sie ab dem 1. April 2000 abschaffen zu können. Die Unionsfraktion unterstützt Minister Borchert in seinem Bemühen, in der EU eine Mehrheit für die Fortsetzung einer Milchmengengarantieregelung nach dem 1. April 2000 zu finden. Die Vorschläge des bayerischen Landwirtschaftsministers Reinhold Bocklet zur inneren Ausgestaltung einer Garantiemengenregelung halte ich für eine gute Diskussionsgrundlage, um die aktiven Milcherzeuger zu stärken und eine Lösung für die leidige Altpachtproblematik zu finden.
    Die im Agrarbericht 1997 ausgewiesene Verbesserung des landwirtschaftlichen Einkommens trifft, wie heute schon angesprochen, für Bayern nicht zu. Da in Bayern 75 Prozent der Betriebe als Futterbaubetriebe mit dem Schwerpunkt Milch und Rinderhaltung bewirtschaftet werden, wurden vor allem die bayerische und die baden-württembergische Landwirtschaft Opfer der Preismisere auf diesen Märkten.
    Deshalb fordert die Regierungskoalition in ihrem Entschließungsantrag die Bundesregierung eindeutig auf, ihren ganzen Einfluß in Brüssel geltend zu machen, damit die Preisdruckpolitik im allgemeinen und die Schikanen bei den Exporterstattungen bei Milchprodukten im besonderen schnellstens beendet werden. Deshalb bitte ich um Zustimmung zum Entschließungsantrag der Regierungskoalition. Ich glaube, er stellt eine gute Grundlage für die agrarpolitische Arbeit der nächsten Jahre dar.
    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Kollege Reinhold Hemker, SPD.

(Peter Harry Carstensen [Nordstrand] [CDU/ CSU]: Der sagt jetzt etwas zur Fischerei!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Reinhold Hemker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Harry Carstensen, nicht jeder Pastor will ständig reden, wie du weißt, aber manchmal - so wie heute - ist es vielleicht angebracht.

    (Peter Harry Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Vielleicht ist es auch mal angebracht, einmal einen Landwirt reden zu lassen!)

    - Ich denke, lieber Harry Carstensen, wir sollten uns nicht auf dieses Niveau begeben. Wir könnten uns einmal darüber unterhalten, welche Aktivitäten für ländliche Räume und insbesondere auch für die Agrarwirtschaft von Menschen ausgehen, die nun gerade diesen Berufsstand von der Ausbildung her nicht angestrebt haben und etwas anderes machen, aber sich trotzdem sehr engagieren.

    (Beifall bei der SPD)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Agrarbericht - in diesem Zusammenhang beziehe ich mich auch ein wenig auf das, was die Kollegin Höfken schon gesagt hat - muß mehr sein als eine Aneinanderreihung von Zahlen und Fakten, vermischt mit Aussagen zum Lobe der Bundesregierung ohne weiterführende Perspektiven zum Wohle der Betroffenen. Ein Agrarbericht, lieber Kollege Borchert, muß nämlich wie jeder politisch zu verantwortende Bericht mehr sein als eine Bestandsaufnahme im Sinne einer Beschreibung des Status quo. Er muß vor allem auf Auswertungen basieren - das hat die Kollegin Höfken schon angedeutet -, die - ich zitiere aus der Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes - „besser als bisher abgesichert sein müssen". In diese Richtung ging ja auch ein Teil der Argumentation des Kollegen Deß. Eine statistisch ausreichende Datengrundlage fehlt aber nach Meinung des Bauernverbandes nicht nur bei der Beschreibung der wirtschaftlichen Situation nach Bundesländern.
    Der aufmerksame Leser des Agrarberichtes wird auch den Eindruck nicht los, als wolle die Bundesregierung bewußt den Eindruck erwecken, daß es den landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland besser gehe, als es tatsächlich der Fall ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Freut euch doch!)

    Warum hält die Bundesregierung sonst an der schon mit dem Agrarbericht 1989 eingeführten Darstellung der verfügbaren Einkommen fest, die die Situation der deutschen Landwirtschaft besser beschreibt, als sie tatsächlich ist? Lieber Kollege Borchert, wie wäre es, wenn Sie im nächsten Bericht die im Landwirtschaftsgesetz vorgegebenen Grundlagen in diesem Sinne berücksichtigen würden? Es geht bei der Bewertung einer nachhaltigen Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe nicht nur um die personelle Einkommenssituation, es geht um die Kraft zur Zukunftssicherung unter Einbeziehung weiterer Investitions- und Produktionsfaktoren.
    Ich rufe in diesem Zusammenhang nachdrücklich zwei Hauptforderungen des Landwirtschaftsgesetzes in Erinnerung:
    Erstens. Die Anstrengungen der Bundesregierung müssen darauf ausgerichtet sein, die Einkommen in der Landwirtschaft durch agrarpolitische Rahmenbedingungen so zu gestalten, daß sie nicht hinter der gewerblichen Wirtschaft herhinken. Davon ist meiner Einschätzung nach zuwenig zu spüren.
    Zweitens. Die jährliche Vorlage des Agrarberichtes soll nach dem Landwirtschaftsgesetz auch dazu die-

    Reinhold Hemker
    nen, diese Diskrepanz öffentlich darzustellen. Auch davon ist zuwenig zu spüren.
    Das liegt nicht nur nach meiner Einschätzung daran, daß der Bericht zu sehr im darstellenden Bereich steckenbleibt. Zwar ist der Teil B „Ziele und Maßnahmen der Agrar- und Ernährungspolitik" mit '77 Seiten und 198 Punkten vom Umfang her gesehen im Vergleich zur Lagebeschreibung mit 78 Seiten und 128 Punkten zunächst durchaus sehenswert. Aber dann bleibt doch vieles wieder so wie im ersten Teil des Berichtes, beziehungsweise hier werden zum erstenmal Zustandsbeschreibungen erwähnt. Ich will wegen der fortgeschrittenen Zeit jetzt auf den Vortrag anschaulicher Beispiele verzichten.
    Diese Fakten sind, von fleißigen Mitarbeitern Ihres Hauses, Kollege Borchert, zusammengestellt, hilfreich und lehrreich. Aber sie verdecken gewollt oder ungewollt einen grundsätzlichen Mangel dieser Art der Berichterstattung. Die notwendigen Schlußfolgerungen, die aus der Bilanz gezogen werden müssen, gibt es nur in Ansätzen. Wo sind zum Beispiel politische Aussagen im Rahmen unterschiedlicher Szenarien mit verschiedenen Optionen für eine notwendige Neuorientierung der deutschen Politik im Rahmen der EU, insbesondere im Blick auf die Wirtschafts- und Währungsunion?
    Dazu müßte natürlich auch ein weiterer Mangel des jährlichen Agrarberichtes abgestellt werden, nämlich der ungenügende Vergleich mit den anderen Ländern der Europäischen Union. Aber vielleicht will man ja an verantwortlicher Stelle nicht zur Kenntnis nehmen und geben, ob und wie es in anderen EU-Ländern gelingt, durch agrarpolitische Weichenstellungen zum Beispiel die Einkommensschere zwischen der gewerblichen und der Agrarwirtschaft zu verringern. Ich erinnere mich an den Bericht aus dem Jahre 1995, was die Wettbewerbsverzerrungen in der EU angeht. Hingewiesen wurde vorwiegend auf für die deutsche Landwirtschaft nachteilige Bedingungen. Gab und gibt es keine positiven Beispiele, aus denen man in Deutschland lernen kann? In diesem Zusammenhang muß deutlich gemacht werden, welche Schlußfolgerungen zum Harmonisierungsbedarf in der EU gezogen werden.
    Weiter: Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß die Strukturfonds bis 1999 reformiert werden sollen und müssen? Hierher gehört, lieber Kollege Susset, das, was auf dem europapolitischen Kongreß der SPD durchaus auch kontrovers diskutiert worden ist, darunter auch das, was dort, Kollege Deß, zur Regionalisierung gesagt worden ist.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Auf das Ergebnis kommt es an!)

    - Sie wissen genau, daß solche politischen Kongresse dazu dienen, einen Diskussionsprozeß in Gang zu bringen. Viele Ergebnisse dieses Kongresses werden sicherlich auch unsere Diskussionen noch befruchten.
    Es reicht nicht aus, zu berichten, welche Mittel geflossen sind und wie sie verteilt worden sind. Wie soll für den größten Nettozahler eine gerechte Lastenverteilung im Rahmen der 1999 anstehenden Neuregelung der Finanzen der EU erreicht werden? Es reicht nicht aus, die unterschiedlichen Rückflüsse aus der gemeinsamen Agrarpolitik als Ursache für die einseitige Nettozahlerposition Deutschlands zu beklagen. Konzepte oder, in der Sprache des Agrarberichtes, Ziele und Maßnahmen - nicht für die Vergangenheit, sondern für die Zukunft - müssen auf der Grundlage der umfangreichen Diskussion in der Politik und der Wissenschaft benannt werden.
    Die von meiner Fraktion vorgelegten Anträge, insbesondere der Antrag zum Agrarbericht, verstehe ich als konstruktiv-kritische Beiträge im Bemühen um einen Dialog. Es macht doch keinen Sinn, auf der einen Seite die Produktivität auch durch den Einsatz der Gentechnologie in Deutschland zu steigern, die über die Intensivlandwirtschaft zum Teil mit Giftstoffen angereicherten Lebensmittel für teures Geld in Lagerhäusern aufzubewahren und sie dann auch noch exportsubventioniert und mit all den oft negativen Konsequenzen für die heimischen Märkte auf den Weltmarkt zu bringen.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam daran weiterarbeiten, die Extensivierung und die konsequente Berücksichtigung ökologischer Kriterien auch bei der Förderpolitik zu berücksichtigen. Ich denke dabei nicht nur an den Kollegen Albert Deß und seine nachdenklichen Ausführungen, die er in der Debatte zu WTO und Osterweiterung vor einigen Wochen und auch heute wieder gemacht hat. In allen Fraktionen des Deutschen Bundestages werden Überlegungen in dieser Richtung angestellt; auch Herr Kollege Borchert hat sich heute in dieser Richtung geäußert.
    Abschließend ein Gedanke zu den Vorstellungen der neoliberalen Chefideologen, die es ja mittlerweile in fast allen politischen Lagern dieser Welt gibt. Es muß unter uns Freundinnen und Freunden der bäuerlich geprägten Kulturlandschaft und der dort stattfindenden landwirtschaftlichen Produktion darüber Einigkeit bestehen, daß der vollen Liberalisierung der Agrarmärkte als mögliche Handlungsoption für eine Reform der gemeinsamen Agrarpolitik in der EU eine Absage erteilt wird.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Bei einer Weiterentwicklung der Teilliberalisierung, verbunden mit einer Flächen- oder Arbeitsprämienregelung, sollten wir gemeinsam alle Varianten engagiert diskutieren. Alle Vorschläge aus der Wissenschaft und der Politik sind von uns gemeinsam zu prüfen und auszuwerten, auch der Vorschlag, daß verstärkt Direktzahlungen für erbrachte Dienste und auch neu zu erbringende Dienste im Naturschutz geleistet werden.
    Lieber Kollege Borchert, vor diesem Hintergrund freue ich mich schon auf den nächsten Agrarbericht, in dem dann sicherlich einige der Maßnahmen eingearbeitet sein werden.

    Reinhold Hemker
    Vielleicht wird dann - ich komme auf die freundliche Bemerkung des Kollegen Carstensen zurück, deswegen zitiere ich eine Stelle aus dem Alten Testament -, lieber Kollege Borchert, „Ihre Lehre strömen wie Regen, Ihre Botschaft fallen wie Tau, wie Regentropfen auf das Gras und wie Tauperlen auf die Pflanzen", wie es im Alten Testament heißt. Dieses Mal kann es allerdings nur so sein wie mit dem jetzigen Wetter, bei dem wir alle für die Landwirtschaft einmal den notwendigen Regen, also einen Wetterumschwung, herbeiwünschen müssen.
    Herzlichen Dank

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)