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    Plenarprotokoll 13/174 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 174. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1997 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Bericht zur aktuellen Situation im Bereich der Drogenpolitik; weitere aktuelle Fragen) 15659 A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 15659 B Johannes Singer SPD 15660 A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 15660 B Hubert Hüppe CDU/CSU 15661 A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 15661 A Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15661 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 15661 D Johannes Singer SPD 15662 B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 15662 B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P 15662 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 15662 D Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15663 A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 15663 A Joahnnes Singer SPD 15663 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 15663 D Manfred Hampel SPD 15664 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 15664 A Dr. Eberhard Brecht SPD 15664 D Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 15665 A Dr. Barbara Höll PDS 15665 B Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 15665 B Dr. Christine Lucyga SPD 15665 C Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 15665 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 13/7604) 15665 D Unterstellung der Leiter der Abteilung Wirtschaft in den deutschen Botschaften unter den Bundesminister für Wirtschaft MdlAnfr 34 Erich G. Fritz CDU/CSU Antw StM Helmut Schäfer AA 15666 A Verbesserung der Abstimmung der drei Säulen der Außenwirtschaftsförderung MdlAnfr 2 Erich G. Fritz CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 15666 B Nahrungsmittelhilfe für Nordkorea MdlAnfr 6 Rudolf Bindig SPD Antw PStSekr Klaus-Jürgen Hedrich BMZ 15666 D ZusFr Rolf Bindig SPD 15667 B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P 15667 D Unterzeichnung des Protokolls mit der Volksrepublik Algerien über die Identifizierung und Rückübernahme von Personen in Deutschland MdlAnfr 7 Dr. Christoph Zöpel SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 15668 A ZusFr Dr. Christoph Zöpel SPD 15668 C ZusFr Rudolf Bindig SPD 15669 C Ausländeranteil bei der organisierten Kriminalität in den EU-Mitgliedstaaten; Gründe für etwaige Unterschiede MdlAnfr 8, 9 Dietmar Schlee CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 15669 D, 15670 D ZusFr Dietmar Schlee CDU/CSU 15670A, 15671 A ZusFr Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . 15670 C Planungs- und Genehmigungsstadium des Teilstücks der Autobahn A 31 zwischen Twist und Ochtrup MdlAnfr 20, 21 Dr. Angelika Schwall-Düren SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 15671 B, 15671 C ZusFr Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . 15671 D Brutto- und Nettoaufwendungen der privaten und öffentlichen Arbeitgeber für die berufliche Erstausbildung; Steuerliche Auswirkungen MdlAnfr 30, 31 Stephan Hilsberg SPD Antw PStSekr'in Elke Wülfing BMBF 15672 B, 15673 B ZusFr Stephan Hilsberg SPD . . 15672 C, 15673 B ZusFr Edelgard Bulmahn SPD . 15673 A, 15673 C Gebührenverzicht/-ermäßigungen der Kammern (Handwerkskammer/IHK) für neue Ausbildungsplätze; bisherige Kosten für Eintragungs-, Zwischenprüfungs- und Abschlußprüfungsgebühren MdlAnfr 32, 33 Heinz Schmitt (Berg) SPD Antw PStSekr'in Elke Wülfing BMBF . . 15673 D, 15674 A ZusFr Heinz Schmitt (Berg) SPD . . . 15674 C ZusFr Franz Thönnes SPD 15675 A ZusFr Stephan Hilsberg SPD 15675 C Haltung der Bundesregierung zur Hungersnot in Nordkorea MdlAnfr 37 Rudolf Bindig SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . 15675 D ZusFr Rudolf Bindig SPD 15676 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. mögliche Mittelsperre für den Transrapid Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15676 C Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . 15677 B Elke Ferner SPD 15678 D Horst Friedrich F.D.P. 15679 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS 15681 A Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 15682 A Hans Georg Wagner SPD 15683 C Michael von Schmude CDU/CSU . . . 15684 D Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15685 C Renate Blank CDU/CSU 15686 D Reinhold Hiller (Lübeck) SPD 15688 B Werner Kuhn CDU/CSU 15689 C Konrad Kunick SPD 15690 D Nächste Sitzung 15691 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15692* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Paul Breuer (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entschließungsantrag zu dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 1996 (hier: Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform) auf Drucksache 13/7075 in der 161. Sitzung am 28. Februar 1997 . . . . 15692* B Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Uta Zapf (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Ausstellung „Vernichtungskrieg, Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944" (Drucksache 13/7506) in der 172. Sitzung am 24. April 1997 15692* C Anlage 4 Prüfung der Einleitung von Strafermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt gegen die Mitglieder des iranischen „Komitees für Sonderangelegenheiten" auf der Grundlage des Urteils des Berliner Kammergerichts im ,Mykonos'-Prozeß; Einwendungen wegen eines drohenden Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 1 - Drs 13/7604 Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 15692* C Anlage 5 Liberalisierung des Welthandels; Stärkung der Handlungskompetenz der EU-Kommission auch bei Dienstleistungen, Patentrechten und Investitionsregeln MdlAnfr 3 - Drs 13/7604 Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 15693* A Anlage 6 Nichtübereinstimmung des Kindergeldmerkblattes (Bundessteuerblatt 1997) mit den Einkommensteuer-Richtlinien vom März 1996 MdlAnfr 4, 5 - Drs 13/7604 Lydia Westrich SPD SchrAntw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 15693 * C Anlage 7 Einnahmen aus der Trinkgeldbesteuerung und Erhebungsaufwand; Einnahmeschätzung aus der vorgesehenen Besteuerung der Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge MdlAnfr 10, 11 - Drs 13/7604 Dr. Olaf Feldmann F.D.P. SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 15694' A Anlage 8 Privatisierung der Möbelwerke Döbeln MdlAnfr 12, 13 - Drs 13/7604 Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 15694 * C Anlage 9 Verkauf von zwei Hubschraubern an die Regierung von Papua Neuguinea; Vertragsbedingungen MdlAnfr 16, 17 - Drs 13/7604 Steffen Tippach PDS SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 15695 * A Anlage 10 Vermittlung von ehemaligem NVA-Material durch die Firma „International Business Company Ltd." an ausländische Staaten; Vertragsbedingungen für den Verkauf von Hubschraubern an Papua Neuguinea MdlAnfr 18, 19 - Drs 13/7604 Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 15695 * B Anlage 11 Ausschreibungsverfahren bezüglich des Verkaufs des bundeseigenen Rheinhafens Remagen-Oberwinter MdlAnfr 22, 23 - Drs 13/7604 Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 15695 * C Anlage 12 Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Magnetschwebebahn Transrapid; Auswirkungen einer Verzögerung auf die Darlehensrückzahlung; Kosten der Haltepunkte, z. G. in Holthusen MdlAnfr 24, 25 - Drs 13/7604 Christel Deichmann SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 15696 * A Anlage 13 „Warteschleife" der Berufsausbildung und berufliche Umorientierung von Jugendlichen MdlAnfr 26, 27 - Drs 13/7604 Günter Rixe SPD SchrAntw PStSekr'in Elke Wülfing BMBF 15696 * C Anlage 14 Ausbildungsverträge im privaten und öffentlichen Bereich durch Förderungsmaßnahmen; Anteil der öffentlich geförderten Ausbildungsplätze MdlAnfr 28, 29 - Drs 13/7604 Franz Thönnes SPD SchrAntw PStSekr'in Elke Wülfing BMBF 15697 * A Anlage 15 Schäden an Museumsschätzen während der Unruhen in Albanien; Sicherungsmaßnahmen MdlAnfr 35, 36 - Drs 13/7604 Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 15698 * A 174. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1997 Beginn: 13.00 Uhr
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    (A) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Behrendt, Wolfgang SPD 14. 5. 97 * Beminger, Matthias BÜNDNIS 14. 5. 97 90/DIE GRÜNEN Blunck, Lilo SPD 14. 5. 97 Braune, Tilo SPD 14. 5. 97 Eßmann, Heinz Dieter CDU/CSU 14. 5. 97 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 14. 5. 97 * Gansel, Norbert SPD 14. 5. 97 Kohn, Roland F.D.P. 14. 5. 97 Marten, Günter CDU/CSU 14. 5. 97 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 14. 5. 97 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 14. 5. 97 Hermann Rupprecht, Marlene SPD 14. 5. 97 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 14. 5. 97 90/DIE GRÜNEN Schönberger, Ursula BÜNDNIS 14. 5. 97 90/DIE GRÜNEN Steen, Antje-Marie SPD 14. 5. 97 Steindor, Marina BÜNDNIS 14. 5. 97 90/DIE GRÜNEN Wallow, Hans SPD 14. 5. 97 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Paul Breuer (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entschließungsantrag zu dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 1996 (hier: Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform) auf Drucksache 13/7075 in der 161. Sitzung am 28. Februar 1997 (Seite 14 536 B) Ich erkläre, daß ich an der Abstimmung teilgenommen und mit Nein gestimmt habe. Anlagen zum Stenographischen Bericht (C) Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Uta Zapf (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Ausstellung „Vernichtungskrieg, Verbrechen der Wehrmacht 1941-1944'' (Drucksachen 13/7162, 13/7506) in der 172. Sitzung am 24. April 1997 (Seite 15533 D) Ich erkläre, daß ich an der Abstimmung teilgenommen und mit Nein gestimmt habe. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/7604 Frage 1): . Mit welchem Ergebnis hat der Generalbundesanwalt nach Studium des schriftlichen Urteils des Berliner Kammergerichts im ,,Mykonos"-Prozeß, worin die Mitglieder des iranischen Komitees für Sonderangelegenheiten der Anstiftung zu Tötungsdelikten geziehen werden, nach dem ihm gemäß § 160 der Strafprozeßordnung (StPO) auferlegten Strafverfolgungszwang (Legalitätsprinzip) die Einleitung von Strafermittlungsverfahren gegen die Mitglieder dieses Komitees - also u. a. Präsident Rafsandschani, Religionsführer Chamenei, Außenminister Welajati - sowie gegen die Mitarbeiter der laut Bundeskriminalamt an (D) solchen Anschlägen stets mitwirkenden Botschaften und Konsulate vor Ort (DER SPIEGEL 17/1997) und die Beantragung entsprechender Haftbefehle wegen dringenden Tatverdachts und des Haftungsgrundes aus § 112 Abs. 3 StPO geprüft, und inwieweit hat diesbezüglich möglicherweise ein Bundesministerium gegenüber dem Generalbundesanwalt einen drohenden Nachteil für die Bundesrepublik Deutschland oder entgegenstehende öffentliche Interessen gemäß § 153 c StPO eingewendet? Ich bitte um Verständnis, wenn ich Ihre Frage nur kurz beantworten kann. Entgegen Ihrer Annahme liegen die schriftlichen Gründe des Urteils des ersten Strafsenats des Kammergerichts Berlin vom 10. April 1997 gegen die Verantwortlichen für das Attentat auf die vier iranischen Oppositionspolitiker im Lokal Mykonos in Berlin am 17. September 1992 noch nicht vor. Bekannt ist nur die mündliche Urteilsbegründung des Vorsitzenden des 1. Strafsenats. Die mündliche Urteilsbegründung hat dem Generalbundesanwalt Veranlassung gegeben, zu prüfen, ob gegen weitere Personen wegen des Verdachts der Tatbeteiligung an dem Mykonos-Anschlag strafrechtliche Ermittlungsverfahren einzuleiten sind. Diese Prüfung, die strafprozessuale, gerichtsverfassungsrechtliche und völkerrechtliche Fragen aufwirft, ist noch nicht abgeschlossen. Wir sollten das Ergebnis der Prüfung des Generalbundesanwalts in Ruhe abwarten. Ihre Frage, ob ein Bundesministerium gegenüber dem Generalbundesanwalt einen drohenden Nachteil für die Bundesrepublik Deutschland oder entgegenstehende öffentliche Interessen gemäß § 153 c StPO eingewendet hat, kann ich mit nein beantworten. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1997 15693* Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/7604 Frage 3): Mit welchen Initiativen gedenkt sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entscheidung des WTO-Schiedsgerichtes (WTO: Welthandelsorganisation) zur europäischen Bananenmarktordnung — soweit sie dieses Ziel verfolgt — im Rahmen der EU für eine weitere Liberalisierung des Welthandels einzusetzen, und beabsichtigt sie bei der anstehenden Reform des Maastricht-Vertrages ihr Gewicht zugunsten eines Rechts der EU-Kommission, über den Warenhandel hinaus auch bei Dienstleistungen, Patentrechten und Investitionsregeln im Namen der Union verhandeln zu können, einzubringen? Ein auf Antrag der USA, Guatemalas, Mexikos, Honduras und Ecuadors eingesetztes Streitschlichtungspanel in der WTO hat die fehlende Vereinbarkeit der EU-Bananenmarktordnung mit den Regeln der WTO bestätigt. Innerhalb der EU wird zu entscheiden sein, ob die EU das Berufungsgremium anrufen wird. Die Bundesregierung erwartet allerdings, dáß im Falle einer Anrufung des Berufsgremiums das „erstinstanzliche" Urteil im wesentlichen bestätigt wird. Die Bundesregierung wird sich aktiv an der dann notwendig gewordenen WTO-konformen Gestaltung einer EU-Einfuhrregelung für Bananen beteiligen. Im übrigen setzt sich die Bundesregierung im Interesse der deutschen Wirtschaft auch weiterhin im Rahmen der EU und der WTO - insbesondere auch im Lichte der Ergebnisse der WTO-Ministerkonferenz in Singapur - für den Abbau von Handelshemmnissen und die weitere Liberalisierung des Welthandels ein. Vor dem Hintergrund der Globalisierung der Weltwirtschaft und dem Strukturwandel des internationalen Handels, bei dem der Austausch von Dienstleistungen und handelsrelevanten Fragen des geistigen Eigentums eine immer größere Rolle spielen, muß der Zusammenhalt und die Handlungsfähigkeit der EU gewahrt und wenn möglich gestärkt werden. Über diese Zielvorstellung besteht innerhalb der EU Einverständnis. Auf der Regierungskonferenz wird ein Vorschlag der niederländischen Präsidentschaft diskutiert, der vorsieht, die Gemeinschaftskompetenz auf Dienstleistungen und geistiges Eigentum auszudehnen. Dabei ist die Möglichkeit vorgesehen, daß bestimmte Bereiche hiervon ausgenommen und in eine Ausnahmeliste aufgenommen werden. Tatsächlich ist die Diskussionslage zwischen den Beteiligten der Regierungskonferenz außerordentlich kontrovers. Das Meinungsspektrum reicht von völliger Ablehnung jeglicher weiterer Kompetenzübertragung bis zur Befürwortung einer Verhandlungsführung durch die Kommission zusätzlich auch auf dem Gebiet der Auslandsinvestitionen. Aus europa- und außenwirtschaftspolitischen Gesichtspunkten hat die Bundesregierung grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Erweiterung der Gemeinschaftskompetenz. Die Problematik bei der im Präsidentschaftsvorschlag angestrebten Kompetenzübertragung besteht jedoch darin, daß hiervon auch innenpolitisch hochsensible Bereiche betroffen wären. So könnten z. B. im grenzüberschreitenden Personenverkehr von Dienstleistungsanbietern Fragen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsrecht und Asylrecht, aber auch zum Arbeitsschutz oder in bezug auf Sozialstandards aufgeworfen werden. Insofern wird die Bundesregierung bei der Regierungskonferenz in der Frage der Kompetenzübertragung auf eine ausgewogene Balance zwischen außenwirtschaftspolitischen Erfordernissen und innenpolitischen Notwendigkeiten achten. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gertrud Dempwolf auf die Fragen der Abgeordneten Lydia Westrich (SPD) (Drucksache 13/7604 Fragen 4 und 5): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Eingliederungshilfe, die behinderten Menschen aufgrund ihrer besonders schwierigen Lebenssituation vom Sozialträger gezahlt wird, laut Kindergeldmerkblatt aber bei der Berechnung der Bezüge von behinderten Kindern mit einbezogen wird, und damit den Eltern, die beispielsweise bei einer teilstationären Unterbringung des Kindes ebenfalls für den Lebensunterhalt der Kinder aufkommen müßten, der Kindergeldanspruch gekürzt bzw. gänzlich vorenthalten wird? Hat die Bundesregierung bemerkt, daß das Kindergeldmerkblatt (Bundessteuerblatt 1997) nicht in Übereinstimmung mit den Einkommensteuerrichtlinien vom März 1996 steht, und wird sie dies entsprechend korrigieren? Zu Frage 4: Durch das Jahressteuergesetz 1996 ist der frühere duale Familienlastenausgleich mit Sozialleistung Kindergeld und steuerlichem Kinderfreibetrag zu einem Familienleistungsausgleich weiterentwickelt worden. Dabei wird die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags der Eltern in Höhe des Existenzminimums eines Kindes durch Kindergeld oder Kinderfreibetrag bewirkt. Das Kindergeld wird deswegen als Steuervergütung gezahlt. Eine solche Freistellung ist aber nicht erforderlich, wenn der notwendige Lebensunterhalt des Kindes bereits aus staatlichen Mitteln ohne einen Rückgriff bei den Eltern gewährleistet wird. Dementsprechend wird auch bei Kindern verfahren, die Eingliederungshilfe für Behinderte nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten. Soweit die Eingliederungshilfe für Behinderte bei vollstationärer Unterbringung den notwendigen Lebensunterhalt umfaßt, besteht daher für eine steuerliche Entlastung der Eltern durch die Steuervergütung Kindergeld keine Veranlassung. Dies gilt dann nicht, wenn die Eltern in Rückgriff genommen werden. Bei teilstationärer Unterbringung des Kindes wird der notwendige Lebensunterhalt nur zum Teil im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte abgedeckt. Tragen in diesen Fällen die Eltern zum notwendigen Lebensunterhalt bei, kommt ein Anspruch auf Kindergeld in Betracht. Die auftretenden Fallgestaltungen sind im einzelnen sehr unterschiedlich, so daß jedenfalls nicht generell von einem Ausschluß des Kindergeldes bei Zahlung von Sozialhilfe-Leistungen ausgegangen werden kann. Zu Frage 5: Das Einkommensteuer-Handbuch vom März 1996 enthält die Einkommensteuer-Richtlinien 1993 und bezieht sich auf das Einkommensteuergesetz 1995. Darin war Kindergeld noch nicht geregelt. Für das Einkommensteuergesetz 1996 sind die im März 1997 veröffentlichten Einkommensteuer-Richtlinien 1996 maßgebend. Zwischen diesen und dem Kindergeldmerkblatt sieht die Bundesregierung keine sachlichen Differenzen. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmingard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann (F.D.P.) (Drucksache 13/7604 Fragen 10 und 11): Wie hoch sind die Einnahmen aus der Trinkgeldbesteuerung, und wie hoch ist der Erhebungsaufwand für die Trinkgeldbesteuerung? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Einnahmen aus der vorgesehenen Besteuerung der Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, und welche Annahmen legt sie dabei zugrunde? Zu Frage 10: Zur steuerlichen Erfassung der freiwilligen Trinkgelder hat der Arbeitnehmer die ihm zugeflossenen Trinkgelder dem Arbeitgeber anzuzeigen, wenn anzunehmen ist, daß der Freibetrag von 2400 DM im Kalenderjahr überschritten wird. Der Arbeitgeber hat die Anzeige als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren und den angegebenen Betrag, soweit er 200 DM monatlich, 46,70 DM wöchentlich oder 6,70 DM täglich übersteigt, zusammen mit dem übrigen laufenden Arbeitslohn des Arbeitnehmers dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen. Die Finanzbehörden haben in Zusammenarbeit mit den betroffenen Verbänden Vordrucke für Trinkgelderklärungen erarbeitet, die die Anzeige der erhaltenen Trinkgelder erleichtern und den Erhebungsaufwand minimieren. Eine Quantifizierung der Einnahmen aus der Besteuerung der Trinkgelder ist mangels statistischer Daten nicht möglich. Zu Frage 11: Die Lohnsteuermehreinnahmen aus der vorgesehenen Besteuerung der Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge werden für das Jahr 1999 auf eine Größenordnung von 2 Mrd. DM (zzgl. 83 Mio. DM beim Solidaritätszuschlag) veranschlagt. Schätzgrundlage sind Daten der amtlichen Statistik (Mikrozensus, Fachserie 1, Reihe 4.1.2). Der Einnahmeschätzung wurde ständige, regelmäßige und gelegentliche Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit in gut 10 Millionen Fällen mit einem steuerwirksamen Zuschlagsvolumen in Höhe von rd. 8 Mrd. DM zugrunde gelegt. Der durchschnittliche Grenzsteuersatz nach dem Einkommensteuer-Zukunftstarif ist mit 25 v. H. angenommen worden. Den Mehreinnahmen bei der Lohnsteuer stehen Steuermindereinnahmen infolge der Absetzbarkeit der höheren Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung als Betriebsausgabe gegenüber. Diese belaufen sich auf 220 Mio. DM bei der Einkommensteuer, auf 280 Mio. DM bei der Körperschaftsteuer und auf 300 Mio. DM bei der Gewerbesteuer. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmingard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/ CSU) (Drucksache 13/7604 Fragen 12 und 13): Wann hat das abschließende Gespräch zwischen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) und der Geschäftsführung der Salzland Küchenwerke GmbH über die Privatisierung der Möbelwerke Döbeln stattgefunden, und was war der Anlaß, der die Geschäftsführung der Salzland Küchenwerke GmbH bewogen hat, von den geplanten Investitionen bei den Möbelwerken Döbeln Abstand zu nehmen (s. „Döbelner Allgemeine Zeitung" vom 29. April 1997)? Welche Maßnahmen gedenkt die BvS zu ergreifen, um einer zukünftigen Privatisierung der Möbelwerke Döbeln zum Erfolg zu verhelfen? Zu Frage 12: Ein abschließendes Gespräch zwischen der BvS und der Geschäftsführung der Salzland Küchenwerke GmbH über die Privatisierung der Möbelwerke Döbeln GmbH hat nicht stattgefunden. Der Geschäftsführer der Salzland Küchenwerke GmbH, Herr Beinroth, hat vielmehr den für den 5. Mai 1997 vereinbarten Gespächstermin nicht wahrgenommen. Er hat gegenüber der zuständigen BvS-Geschäftsstelle bereits am 28. April 1997 telefonisch erklärt, daß er sein Angebot zurückziehe und eine Auffanglösung für ihn nicht weiter von Interesse sei. Die genauen Gründe, die die Geschäftsführung der Salzland Küchenwerke GmbH bewogen haben, von den geplanten Investitionen bei den Möbelwerken Döbeln Abstand zu nehmen, sind der BvS nicht bekannt. Kompetente Auskunft dazu kann nur die Geschäftsführung des Unternehmens selbst geben. Zu Frage 13: Die AOK Leipzig hatte aufgrund ausstehender Sozialversicherungsbeiträge am 4. Januar 1996 beim Amtsgericht Leipzig die Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens beantragt. Zum Sequester wurde Herr Rechtsanwalt Hans-Jürgen Paul, Leipzig, bestellt, der nunmehr für alle das Unternehmen betreffenden Belange allein zuständig und entscheidungsbefugt ist und übrigens auch den Kontakt zwischen der Geschäftsführung der Salzland Küchenwerke GmbH und der BvS vermittelt hat. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1997 15695* Die BvS-Geschäftsstelle hatte sich bereit erklärt, das Konzept der Geschäftsführung der Salzland Küchenwerke GmbH zur Wiederinbetriebnahme der Möbelwerke Döbeln GmbH unter dem Blickwinkel einer evtl. finanziellen Beteiligung der BvS zu prüfen. Sie hat hierzu eine Plausibilitätsprüfung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft veranlaßt. Der Leiter der BvS-Geschäftsstelle hat am 6. Mai 1997 trotz des Rückzuges des Investors zugesagt, nochmals auf ihn zuzugehen, um die Grenzen seines unternehmerischen Konzepts und Engagements auszuloten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Fragen des Abgeordneten Steffen Tippach (PDS) (Drucksache 13/7604 Fragen 16 und 17): Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß von der Regierung von Papua-Neuguinea eine Anzahlung bei einer bundesdeutschen Firma namens „I.B.C. Ltd.", die im Auftrag der Bundesregierung seit der Wiedervereinigung Lieferungen militärischer Ausrüstungsgegenstände übernommen haben soll, in unbekannter Höhe geleistet wurde, in der Absicht, zwei Hubschrauber des Typs Bell UH ID „Iroquois'' im Wert von 3,3 Mio. US-Dollar von Deutschland zu kaufen, und kann sie Auskunft darüber geben, in welchem Stadium sich der Verkauf dieser Hubschrauber an die Regierung von Papua-Neuguinea heute befindet bzw. ob die Lieferung dieser Hubschrauber noch vor den geplanten Wahlen im Juni 1997 erfolgen wird? Welchen Inhalt hat der vorbereitete Verkaufsvertrag zwischen der Bundesregierung und der Regierung von Papua-Neuguinea über die zwei Hubschrauber bzgl. des Typs, der Ausstattung, der Wartung und dem beabsichtigten Einsatzgebiet der besagten Hubschrauber in Papua-Neuguinea? Zu Frage 16: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu dem in der Frage angesprochenen Verkauf von 2 Hubschraubern des Typs Bell UH ID „Iroquois" durch die Firma „International Business Company Ltd. " an Papua-Neuguinea vor. Die Firma ist hier unbekannt. Auch wird die angesprochene Hubschrauberversion von der Bundeswehr nicht genutzt. Zu Frage 17: Ein Vertrag über den Verkauf von Hubschraubern ist weder geschlossen noch in Vorbereitung. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Fragen des Abgeordneten Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/7604 Fragen 18 und 19): Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die Firma „I.B.C. Ltd." bei der Verwertung ehemaligen NVA-Materials, und an welche Staaten wurde von dieser Firma mit Kenntnis oder Billigung der Bundesregierung NVA-Material vermittelt? Beabsichtigte bzw. beabsichtigt die Bundesregierung, trotz der Weigerung der australischen Regierung, Papua-Neuguinea Hubschrauber zur Aufstandsbekämpfung zu liefern, den Streitkräften Papua-Neuguineas direkt oder indirekt deutsche Bell-Hubschrauber zu überlassen, und wenn ja, zu welchen Vertragsbedingungen? Zu Frage 18: Die Firma „International Business Company Ltd." trat bei der Verwertung von Material der ehemaligen NVA gegenüber der Verwertungsorganisation Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung und VEBEG nicht in Erscheinung und hat dementsprechend von dort auch kein Material erworben. Zu Frage 19: Ein Vertrag über den Verkauf beziehungsweise die Überlassung von Hubschraubern ist weder geschlossen noch in Vorbereitung. Dieses ist auch nicht beabsichtigt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/7604 Fragen 22 und 23): Welche Ausschreibungsverfahren sind bislang bzgl. des zum Verkauf vorgesehenen bundeseigenen Rheinhafens RemagenOberwinter durchgeführt worden, und wie viele der eingegangenen Angebote enthielten ein von der Stadt Remagen vorgeprüftes Nutzungskonzept? Trifft es zu, daß die Bieter von der ausschreibenden Stelle in Kenntnis gesetzt worden sind, daß kein Zuschlag erteilt werden könne, weil keines der Angebote die Preisvorstellungen des Bundes für den Hafen erreicht habe, und ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Ausschreibung korrekt und ohne Einflußnahme von außen durchgeführt wurde? Zu Frage 22: Es ist ein Ausschreibungsverfahren in der Zeit vom 20. September 1996 (Absendung der Ausschreibungsunterlagen an potentielle Bieter in der Region) bis zum 9. Dezember 1996 (Abgabetermin für die Angebote) bzw. 9. April 1997 (Ende der Angebots-Bindefrist) durchgeführt worden. Eines der eingegangenen Angebote enthielt - unaufgefordert - ein von der Stadt Remagen vorgeprüftes Nutzungskonzept. Ob ein von einem anderen Bieter unaufgefordert übersandtes Nutzungskonzept von der Stadt vorgeprüft wurde, ist mir nicht bekannt. Zu Frage 23: Ja, die Bieter sind informiert worden. Die Ausschreibung ist analog den Vorschriften des Bundesministeriums der Finanzen korrekt und ohne Einflußnahme von außen durchgeführt worden. Anlage 12 Antwort des Pari. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Christel Deichmann (SPD) (Drucksache 13/7604 Fragen 24 und 25): Wie beurteilt die Bundesregierung die unterschiedlichen Angaben bzgl. des Zeitpunktes der Inbetriebnahme der Magnetschwebebahn Transrapid - in der Wirtschaftlichkeitsberechnung des Bundesministeriums für Verkehr vom April 1997 werden für das Jahr 2005 bereits Erlöse angegeben, laut Aktualisierung der Fernverkehrsprognosen der Firmen Intraplan Consult GmbH, München, und Simon Kucher und Partner, Bonn, wird jedoch die Inbetriebnahme erst im Jahr 2006 stattfinden -, und welche Auswirkungen haben diese unterschiedlichen Angaben auf die Rückzahlung des von der Bundesregierung zugesagten zinslosen Darlehens in Höhe von 6,1 Mrd. DM, das für die Finanzierung des Fahrweges erforderlich ist? Wie interpretiert die Bundesregierung die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesministerium für Verkehr, Johannes Nitsch, auf eine entsprechende Frage des Abgeordneten Konrad Kunick (s. Stenographischer Bericht der 171. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 23. April 1997), daß die exakten Kosten u. a. auch für die Haltepunkte ermittelt sind, wenn es z. B. für den Haltepunkt Holthusen noch keine annähernden Vorstellungen zur Ausgestaltung gibt und die Umsteigemöglichkeiten zu Fernverkehrsverbindungen laut Prognose der unter Frage 24 genannten Institutionen in Holthusen gegenwärtig in keiner Weise bestehen? Zu Frage 24: Bei Projekten der Größenordnung der Transrapidstrecke Berlin-Hamburg ist es erfahrungsgemäß sehr schwer, den Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. des Betriebsbeginns auf den Monat genau vorauszusagen. Die Beteiligten an der neuen Projektstruktur, Bund, Industrie und DB AG, haben sich aber einvernehmlich das Ziel gesteckt, den Betrieb Mitte 2005 aufzunehmen. Für die angesprochen Gutachter ging es primär darum, einen Zeitpunkt für den Betriebsbeginn zu unterstellen, bei dem davon ausgegangen werden kann, daß spätestens 2010 der sogenannte „eingeschwungene Zustand", nämlich die 100 %ige Verkehrsleistung erreicht wird, so wie für das Jahr 2010 - das ist das Prognosezieljahr für die meisten derzeit vorliegenden Verkehrsprognosen - errechnet. Dieser Zeitpunkt liegt im Jahr 2006. Erreichen die Beteiligten ihr Ziel also 5 oder 6 Monate früher als die Gutachter unterstellt haben im Jahr 2005, könnte mit der Rückzahlung des Darlehens entsprechend früher begonnen werden. Zu Frage 25: Der erforderliche Aufwand für die Haltpunkte der Magnetschwebebahn, also auch für den Haltepunkt Schwerin-Holthusen, hängt nicht vom gegenwärtigen, sondern von dem Verkehr ab, der bei Beginn des Betriebs bewältigt werden muß. Er ist in Abbildung 3.8 auf Seite 3-34 des zitierten Gutachtens dargestellt. Nun sind die Kosten für die 5 betroffenen Bahnhöfe naturgemäß sehr unterschiedlich. So sind die Aufwendungen für den Haltepunkt Holthusen erwartungsgemäß andere als für Maßnahmen im Hamburger Hauptbahnhof bzw. im Lehrter Bahnhof. Die Kosten für den Haltpunkt Holthusen werden von der Industrie derzeit mit ca. 40 Millionen DM angegeben. Diese Zahl kann sich ändern, wenn die mit Bahnhöfen erfahrenere DB AG die Bahnhöfe kalkuliert und baut. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Elke Wülfing auf die Fragen des Abgeordneten Günter Rixe (SPD) (Drucksache 13/7604 Fragen 26 und 27): Wie viele Jugendliche insgesamt und aus den Berufsberatungsjahren 1995/1996 sowie 1994 befinden sich derzeit in sog. „Warteschleifen" (d. h. Jugendliche, die sich in diesen Jahren um einen Ausbildungsplatz beworben haben, aber nicht vermittelt wurden und die deshalb ihren Schulbesuch - u. a. in Form eines Berufsgrundbildungsjahres, in einer Berufsfachschule oder sonstigen berufsbildendenden Schule - fortsetzen mußten oder in einer berufsvorbereitenden Maßnahme verblieben sind, soweit sie nicht eine Arbeitsstelle angenommen haben, „unbekannt verblieben" bzw. „sonstig erledigt", und welche öffentlichen Mittel werden hierfür aufgewendet? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber hinaus vor, wie hoch der Anteil der Jugendlichen ist, die sich aufgrund der Ausbildungsplatzsituation gezwungen sehen, ihren eigentlichen Wunsch nach einer betrieblichen Berufsausbildung zurückzustellen und die sich daher zur Fortsetzung insbesondere des Schulbesuchs oder gar zur Aufnahme eines Hochschulbesuches entschließen mußten? Zu Frage 26: Die Berufsberatungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit weist für die alten Länder - entsprechende Daten für die neuen Länder liegen nicht vor - die Anzahl der Bewerber, die am Ende des jeweiligen Berichtsjahres (30. September) in Alternativen vermittelt waren, ihren Vermittlungswunsch in betriebliche Berufsausbildung aber aufrechterhalten haben, nach ihrem Verbleib wie folgt aus: 1994 1995 1996 Schulbesuch - allgemeinbildende Schule 553 702 889 - Berufsgrundschul-/Berufs- grundbildungsjahr 458 642 833 - Berufsfachschule 1 648 2 106 2 605 - Fachhoch-/Hochschule 580 471 701 - sonstige berufsbildende Schule 353 749 1 101 Berufsvorbereitende Maß- nahmen 2 435 3 406 4 587 Insgesamt 6 027 8 076 10 716 Die Förderung berufsvorbereitender Maßnahmen erfolgt durch die Bundesanstalt für Arbeit. Die Aufwendungen (Maßnahmekosten und individuelle Förderleistungen) für solche Maßnahmen betragen im Durchschnitt pro Teilnehmer und Jahr etwa 21 000 DM. Bei den vollzeitschulischen Bildungsangeboten kann man davon ausgehen, daß die Länder für einen Schüler pro Jahr etwa 8 200 DM aufwenden dürften. Zu Frage 27: Die Motive von Bildungswegentscheidungen sind sehr vielfältig und keineswegs nur auf den Mangel an Ausbildungsplätzen zurückzuführen. Sie werden in ihrer Gesamtheit statistisch nicht erfaßt. Über die in Frage 26 gegebenen Antworten hinaus liegen der Bundesregierung deshalb keine Erkenntnisse vor. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Elke Wülfing auf die Fragen des Abgeordneten Franz Thönnes (SPD) (Drucksache 13/7604 Fragen 28 und 29): Wie hoch sind die Gesamtzahl sowie der Anteil der von der privaten Wirtschaft, also ohne die Ausbildung im öffentlichen Bereich selbst, 1996 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge, die mit Voll- und Teilförderung durch Bund, Bundesland oder Kommune, durch Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit, durch Träger der Jugendsozialarbeit oder anderer Träger zustande gekommen sind und welche öffentlichen Mittel wurden bzw. werden hierfür insgesamt im Jahre 1996, 1997 und in den Folgejahren aufgewendet, aufgeteilt auf alte und neue Länder? Wie hat sich der Anteil der öffentlich geförderten Ausbildungsplätze, bezogen auf alle Verträge, die von privaten Arbeitgebern abgeschlossen wurden, insgesamt und aufgeteilt auf alte und neue Länder, seit 1990 entwickelt? Zu Frage 28: Im Jahr 1996 sind nach Angaben der zuständigen Stellen und Kammern insgesamt 574 342 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen worden, davon 125 028 in den neuen und 449 314 in den alten Ländern. Eine Differenzierung der neuen Verträge nach Ausbildungsverhältnissen der privaten Wirtschaft und des öffentlichen Bereichs ist nur unvollständig möglich. Angaben über Ausbildungsverträge im öffentlichen Dienst beschränken sich auf jene Ausbildungsberufe, für die der öffentliche Dienst zuständige Stelle ist. Dies gilt zum Beispiel für den Ausbildungsberuf des Verwaltungsangestellten. Ausbildungen des öffentlichen Dienstes in Handwerksberufen oder in Berufen des IHK-Bereichs werden von den Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern gezählt und gemeldet, die für diese Berufe zuständig sind. Nach einer groben Schätzung dürfte etwa rund die Hälfte aller im öffentlichen Dienst neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge Berufe betreffen, die nicht vom öffentlichen Dienst gemeldet werden. Eine Zuordnung dieser Ausbildungsverträge auf die jeweils zuständigen Stellen ist allerdings nicht möglich. Wird die Anzahl der neuen Ausbildungsverträge nach der Art ihrer Förderung differenziert, ergibt sich für 1996 folgendes Bild: Verträge § 40c 2 Lehrstel- Länder- geförderte insge- AFG leninitia- förde- Plätze saint liven rung neue Länder 125 028 10 709 10 030 rd. 65 000 85 700 incl. Ostteil Berlins 68 % alte Länder 449 314 8 561 rd. 6 000 14 600 incl. Westteil Berlins 3 % Das Schwergewicht der Förderung der Berufsausbildung liegt in den neuen Ländern und in Berlin. Rund zwei Drittel aller Ausbildungsverhältnisse werden hier durch Fördermaßnahmen unterstützt. In den alten Ländern liegt der Anteil bei rund 3 %. Dabei handelt es sich in erster Linie um Maßnahmen der Benachteiligtenförderung nach § 40c AFG. Für diese Maßnahmen der Benachteiligtenförderung (Neueintritte und Förderung laufender Maßnahmen) wurden 1996 folgende Mittel von der Bundesanstalt für Arbeit aufgewendet: neue Länder: 472,9 Mio. DM alte Länder: 493,2 Mio. DM Im Rahmen der Lehrstelleninitiativen Ost stellt der Bund folgende Mittel (einschließlich Mittel des Europäischen Sozialfonds) zur Verfügung: 1996: 290,8 Mio. DM 1997: 286,1 Mio. DM 1998: 164,8 Mio. DM 1999: 53,6 Mio. DM Die neuen Länder setzten weitere Mittel in etwa der gleichen Größenordnung zur Finanzierung der Lehrstelleninitiativen ein. Die abnehmenden Mittelansätze ergeben sich aus den inzwischen weitgehend beendeten Maßnahmen der rein außerbetrieblich ausgerichteten Gemeinschaftsinitiative 1993 und den anstehenden Abschlußprüfungen im Rahmen der übrigen noch laufenden Lehrstelleninitiativen 1994, 1995 und 1996. Das von Bund und Ländern vorgesehene Engagement für 1997 ist hierbei nicht berücksichtigt. Nach Angaben der neuen Länder setzten diese 1996 rund 255 Mio. DM für ihre eigenen Länderprogramme ein. Die Förderung erfolgt überwiegend durch einmalige Zuschüsse von 2 500 bis 10 000 DM pro förderfähigem Ausbildungsplatz an die ausbildenden Betriebe. Die alten Länder (Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz) haben 1996 gut 150 Mio. DM zur Förderung der Berufsausbildung zur Verfügung gestellt. Angaben über die Ausbildungsförderung von Kommunen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Förderung im Rahmen der Jugendsozialarbeit und durch andere Träger erfolgt überwiegend mit Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit. Zu Frage 29: Die Förderung der Berufsausbildung durch Programme der neuen Länder wird im Rahmen des jährlichen Berufsbildungsberichtes seit 1993 erhoben. Danach haben sich die Anteile der geförderten Ausbildungsplätze zunehmend erhöht. 1993 wurde in den neuen Ländern ein Förderanteil von knapp 50 %, 1994 von 61 %, 1995 von 63 % und 1996 von 68 % erreicht. Angesichts einer demografischen Entwicklung in den neuen Ländern, die für die kommenden Jahre keine Nachfragesteigerungen nach Ausbildungsplätzen mehr signalisiert, muß die erwartete wirtschaftliche Stabilisierung und die konjunkturelle Belebung auch in den neuen Ländern nachhaltig dafür genutzt werden, diesen Förderanteil auf ein ordnungspolitisch vertretbares Maß zu verringern. 1996 ist erstmals auch eine Umfrage zur Länderförderung der Berufsausbildung in den alten Ländern durchgeführt worden. Die Förderquote von 3 % dürfte sich in den zurückliegenden Jahren allerdings kaum nennenswert verändert haben. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/7604 Fragen 35 und 36): Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang während der jüngsten Unruhen in Albanien Gegenstände und Schätze aus Museen und Sammlungen, die zum Weltkulturerbe gezählt werden müssen, geraubt, beschädigt oder zerstört worden sind? Welche Möglichkeiten gibt es für die Bundesrepublik Deutschland und die EU, die entstandenen Schäden an der Kultur Albaniens zu verifizieren, in Grenzen zu halten und die verbliebenen Werte von überregionaler Bedeutung zu sichern, und welche Maßnahmen sind in dieser Hinsicht bereits getroffen worden? Zu Frage 35: Im Verlaufe der Unruhen wurden in Albanien 27 Museen und andere Kultureinrichtungen beschädigt und geplündert. Von diesen ist nur die archäologische Grabungsstätte Butrint von der UNESCO als Welterbestätte anerkannt und unter Schutz gestellt. Wichtige Kunstgegenstände wurden in den letzten Jahren bereits nach Tirana in Museen gebracht, die nicht betroffen sind. Die wertvollsten archäologischen Stücke (insbesondere aus Butrint) konnten daher gerettet werden. Genauere Auskünfte über geschädigte Sammlungen sind erst möglich, sobald der vom albanischen Kulturministerium hierzu erstellte Bericht der Bundesregierung vorliegt. Zu Frage 36: Maßnahmen zur Verifizierung und Begrenzung von Schäden an Kulturgütern auch von überregionaler Bedeutung in Albanien kann nur die albanische Regierung einleiten. Weder Deutschland noch die Europäische Union haben hierfür ein völkerrechtliches Mandat oder Instrumente. Für die Bewahrung der einzigen UNESCO-Welterbestätte, der Ruinenstadt Butrint, ist ebenfalls allein die albanische Regierung gegenüber dem Welterbekomitee rechenschaftspflichtig. Das Welterbezentrum der UNESCO in Paris sowie die es beratende Partnerorganisation ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmalpflege) können von Tirana um Unterstützung in Fragen des Schutzes und der Sicherung der Welterbestätte gebeten werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eduard Lintner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Singer, das ist aus der Sicht der Bundesregierung eine ständige Aufgabe. Wir bewerten diese Dinge immer wieder neu. Ich nehme an, Sie spielen auf die Kampagne „Keine Macht den Drogen" an. Die Bundesregierung nimmt hier eine sehr scharfe Erfolgskontrolle vor. Allerdings
    kann man den Erfolg nur an der Zielsetzung messen. Die Kampagne „Keine Macht den Drogen" hatte nie die Aufgabe, konkret etwa Kinder vor ganz bestimmten Substanzen zu warnen.
    Hier geht es eigentlich darum, daß ein allgemeines Problembewußtsein herbeigeführt und aufrechterhalten wird, daß es sich bei Drogen um ein hochrangiges und, wie wir mittlerweile aus der Shell-Studie wissen, bei jungen Leuten um ein an zweiter Stelle der Rangskala liegendes Problem handelt. Dafür ist die Kampagne sehr wohl geeignet. Sie hat einen beispiellosen Bekanntheitsgrad. Bei Umfragen, wo gefragt wird: Kennen Sie eine Kampagne, wo zum Beispiel bei Drogen Prävention betrieben wird, antworten 80 Prozent der Befragten: ja, „Keine Macht den Drogen" - ein geradezu legendärer Erfolg aus der Sicht der PR-Leute. Mehr kann man von dieser Kampagne nicht erwarten. Höhere Anforderungen sollte man an sie auch nicht stellen.


Rede von Johannes Singer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, Sie haben meine Frage natürlich nicht beantwortet, nämlich wie Sie die Kritik des Instituts für Therapieforschung in München bewerten, das gerade diese Kampagne „Keine Macht den Drogen" äußerst negativ betrachtet hat, und zwar in einem Gutachten, das von der Bundesregierung in Auftrag gegeben wurde.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eduard Lintner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Sie sehen, wie ehrlich wir mit unseren eigenen Aktivitäten umgehen. Diese Kritik ist sehr wohl zur Kenntnis genommen worden. Wir teilen sie aber im Detail aus den genannten Gründen nicht, weil die Zielsetzung der Kampagne eine andere ist, als das IfT unterstellt hat.