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ID1317007400

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    Plenarprotokoll 13/170 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 170. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. April 1997 Inhalt: Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste (Informations- und Kommunikationsdienstegesetz) (Drucksache 13/7385) 15373 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung zu dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Technikfolgenabschätzung hier: Multimedia - Mythen, Chancen und Herausforderungen (Drucksachen 13/2475, 13/5163) 15373 B c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung - zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Thierse, Jörg Tauss, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD:... Deutschlands demokratischer Weg in die Informationsgesellschaft - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Manuel Kiper, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Manfred Such, Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:... Ein ökologischer, sozialer und demokratischer Weg in die Informationsgesellschaft III (Schutz und Entfaltung selbstbestimmter Nutzung) (Drucksachen 13/5197, 13/5777, 13/ 6856) 15373 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15373 D Siegmar Mosdorf SPD 15378 A Wolfgang Thierse SPD 15378 D Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU 15382 B, 15387 B Thomas Krüger SPD 15386 C Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15387 C Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . . 15390 A Wolfgang Bierstedt PDS 15392 A Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 15393 D Jörg Tauss SPD 15394 A Franz Thönnes SPD 15395 C Hans-Otto Wilhelm (Mainz) CDU/CSU 15397 C Jörg Tauss SPD 15399 C Tagesordnungspunkt 15: Große Anfrage der Abgeordneten Horst Sielaff, Dr. Gerald Thalheim, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zukunft der Landwirtschaft im Zusammenhang mit der EU-Agrarreform, der Osterweiterung und GATT/ WTO (Drucksachen 13/4205, 13/5333) 15402 B Horst Sielaff SPD 15402 B Jochen Borchert, Bundesminister BML 15404 B Horst Sielaff SPD 15404 D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15407 B Ulrich Heinrich F.D.P. 15408 D Eva Bulling-Schröter PDS 15410 B Albert Deß CDU/CSU 15411 A Dr. Gerald Thalheim SPD 15412 C Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU . . 15414 B Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Detlef Kleinert (Hannover), Norbert Geis und weiterer Abgeordneter: Rechtschreibung in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 13/7028) 15416 A Franz Peter Basten CDU/CSU 15416 B Dr. Liesel Hartenstein SPD 15418 B Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15420 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 15421 C Maritta Böttcher PDS 15422 D Carl-Ludwig Thiele F.D.P. (zur GO) . . 15423 C Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15423 D Ulrich Irmer F.D.P 15424 C Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. (zur GO) 15424 D Nächste Sitzung 15424 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15425* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 15425* C 170. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. April 1997 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 18.4. 97 Bläss, Petra PDS 18. 4. 97 Blunck, Lilo SPD 18. 4. 97 Duve, Freimut SPD 18. 4. 97 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 18. 4. 97 90/DIE GRÜNEN Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 18. 4. 97 Gansel, Norbert SPD 18. 4. 97 Götz, Peter CDU/CSU 18. 4. 97 Haack (Extertal), SPD 18. 4. 97 Karl Hermann Hempelmann, Rolf SPD 18. 4. 97 Dr. Hendricks, Barbara SPD 18. 4. 97 Homburger, Birgit F.D.P. 18. 4. 97 Horn, Erwin SPD 18. 4. 97 Dr. Jacob, Willibald PDS 18. 4. 97 Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 18. 4. 97 Knoche, Monika BÜNDNIS 18. 4. 97 90/DIE GRÜNEN Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 18. 4. 97 Koppelin, Jürgen F.D.P. 18. 4. 97 Kröning, Volker SPD 18. 4. 97 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 18. 4. 97 Lehn, Waltraud SPD 18. 4. 97 Löwisch, Sigrun CDU/CSU 18. 4. 97 Dr. Maleuda, Günther PDS 18. 4. 97 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 18. 4. 97 Dr. Pick, Eckhart SPD 18. 4. 97 Purps, Rudolf SPD 18. 4. 97 Reschke, Otto SPD 18. 4. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 18. 4. 97 90/DIE GRÜNEN Rühe, Volker CDU/CSU 18. 4. 97 Schenk, Christa PDS 18. 4. 97 Schloten, Dieter SPD 18. 4. 97 Schmidt-Zadel, Regina SPD 18. 4. 97 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 18. 4. 97 Hans Peter Schütz (Oldenburg), SPD 18. 4. 97 Dietmar Steen, Antje-Marie SPD 18. 4. 97 Such, Manfred BÜNDNIS 18. 4. 97 90/DIE GRÜNEN Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Terborg, Margitta SPD 18. 4. 97 Türk, Jürgen F.D.P. 18. 4. 97 Vogt (Pforzheim), Ute SPD 18.4. 97 Wallow, Hans SPD 18.4. 97 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 18.4. 97 Welt, Jochen SPD 18. 4. 97 Wester, Hildegard SPD 18. 4. 97 Wolf (Frankfurt), BÜNDNIS 18. 4. 97 Margareta 90/DIE GRÜNEN Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 18. 4. 97 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Abgeordnete Dr. Wolfgang Wodarg hat mit Schreiben vom 16. April 1997 den Gruppenantrag „Änderung des Bundesseuchengesetzes: Aufnahme der übertragbaren spongiformen Gehirnentzündung" - Drucksache 13/7359 - zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Haushaltsausschuß - Unterrichtung durch die Bundesregierung Über- und außerplanmäßige Ausgaben im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 1993 - Drucksachen 12/5088, 13/725 Nr. 74 - - Unterrichtung durch die Bundesregierung Über- und außerplanmäßige Ausgaben im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 1993 - Drucksachen 12/5675, 13/725 Nr. 75 - - Unterrichtung durch die Bundesregierung Über- und außerplanmäßige Ausgaben im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 1993 - Drucksachen 12/6292, 13/725 Nr. 76 - - Unterrichtung durch die Bundesregierung Über- und außerplanmäßige Ausgaben im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 1993 - Drucksachen 12/7065, 13/725 Nr. 78 - Ausschuß für Verkehr - Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht über Schäden an Bauwerken der Bundesverkehrswege - Drucksachen 13/3970, 13/4401 Nr. 4 - Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/7117 Nr. 1.1 Finanzausschuß Drucksachen 13/6357 Nr. 2.18, 13/6861 Nr. 4 Drucksache 13/6861 Nr. 1.1 Drucksache 13/6861 Nr. 1.2 Drucksache 13/6861 Nr. 2.13 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/6454 Nr. 1.11 Drucksache 13/6766 Nr. 1.4 Drucksache 13/6766 Nr. 1.6 Drucksache 13/6766 Nr. 1.7 Drucksache 13/6766 Nr. 1.12 Drucksache 13/6766 Nr. 1.13 Drucksache 13/6766 Nr. 2.5 Drucksache 13/6766 Nr. 2.12 Drucksache 13/6766 Nr. 2.13 Drucksache 13/6766 Nr. 2.16 Drucksache 13/6766 Nr. 2.18 Drucksache 13/6766 Nr. 2.24 Drucksache 13/6766 Nr. 3.1 Drucksache 13/7017 Nr. 1.12 Drucksache 13/7017 Nr. 2.13 Drucksache 13/7017 Nr. 2.28 Drucksache 13/7017 Nr. 2.35 Drucksache 13/7017 Nr. 2.38 Drucksache 13/7017 Nr. 2.40 Drucksache 13/7017 Nr. 2.42 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/2306 Nr. 2.41 Drucksache 13/3668 Nr. 1.14 Drucksache 13/4137 Nr. 2.16 Drucksache 13/4137 Nr. 2.46 Drucksache 13/5056 Nr. 2.1 Drucksache 13/5687 Nr. 2.10 Drucksache 13/6152 Nr. 2.10 Drucksache 13/6357 Nr. 2.19 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/6357 Nr. 2.3 Drucksache 13/6593 Nr. 1.11 Drucksache 13/6861 Nr. 2.16 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/6454 Nr. 1.19 Drucksache 13/6861 Nr. 1.3 Drucksache 13/6861 Nr. 2.5 Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus Drucksache 13/6357 Nr. 1.5 Drucksache 13/6357 Nr. 1.6 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/6357 Nr. 1.2 Drucksache 13/6357 Nr. 1.3 Drucksache 13/6593 Nr. 1.8 Drucksache 13/6593 Nr. 1.9 Drucksache 13/6766 Nr. 1.1 Drucksache 13/6766 Nr. 2.8 Drucksache 13/6766 Nr. 2.17 Drucksache 13/6861 Nr. 2.14 Drucksache 13/7017 Nr. 1.1
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinrich-Wilhelm Ronsöhr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Bundesregierung hat dazu einen Bericht vorgelegt. Diesen Bericht sollten wir alle in diesem Hause zur Kenntnis nehmen und auch entsprechend aufarbeiten. Im Ergebnis werden sich unsererseits viele Forderungen an die Bundesländer stellen.

    (Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Darauf hinzuweisen war wichtig!)

    Ich bedanke mich, daß Sie mir zugehört haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Damit schließe ich die Aussprache.
Es ist beantragt worden, den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P., Drucksache 13/7428, zu überweisen, und zwar federführend an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung an den Ausschuß für Wirtschaft, den Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie an den Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.
Der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 13/7431 soll zur federführenden Be-

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch
ratung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie zur Mitberatung an den Ausschuß für Wirtschaft und den Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen werden. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann sind auch diese Überweisungen so beschlossen.
Der Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 13/7427, soll zur federführenden Beratung ebenfalls an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung an den Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie an den Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen werden. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Schließlich ist beantragt worden, den Entschließungsantrag der Gruppe der PDS, Drucksache 13/ 7426, zur federführenden Beratung ebenfalls an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung an den Ausschuß für Wirtschaft, den Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und den Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu überweisen.
Sind Sie damit einverstanden? - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Detlef Kleinert (Hannover), Norbert Geis, Reinhold Robbe und weiterer Abgeordneter.
Rechtschreibung in der Bundesrepublik Deutschland
- Drucksache 13/7028 —Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuß (federführend)

Auswärtiger Ausschuß
Innenausschuß
Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und gebe dem Abgeordneten Franz Peter Basten das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franz-Peter Basten


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will der Versuchung widerstehen, mich in den Streit darüber einzumischen, ob die neue Rechtschreibung schöner, logischer, gebildeter, zeitgemäßer oder gescheiter ist als das, was bisher gilt. Ob sie allerdings einer von der Sache her gebotenen, unausweichlichen Notwendigkeit entspricht - dafür fehlen mir bis zur Stunde überzeugende Beweise. Sie kommt mir eher schlicht überflüssig vor. Und ich stehe mit diesem Urteil weiß Gott nicht allein.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ob man Kuß in Zukunft mit „ss" oder, wie bisher, mit „ß" schreibt, ist vielleicht eher eine Temperamentsfrage, die mit vorrückendem Alter anders entschieden wird als in jungen Jahren.

    (Ulrich Irmer [F.D.P.]: Hauptsache, machen!)

    Wenn man allerdings Kommuniqué zukünftig „Kommunikee" schreibt, ist damit nach meinem Geschmack ein Verlust an Eleganz verbunden. Die neue Schreibweise kommt mir eher platt und ungebildet vor.
    Bei einigen Worttrennungen aber schüttelt es mich, zum Beispiel wenn es statt Extrakt Extrakt, statt Infiltration Infiltration, statt Konzentration Konzentration oder statt Sakrament Sak-rament heißen soll.

    (Heiterkeit bei der F.D.P.)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Geist Gottes weht, wo er will - jedenfalls nicht unbedingt und zu allen Zeiten bei den deutschen Kultusministern.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Die Reform wurde Anfang Dezember 1995 von den Kultusministern beschlossen und Mitte Dezember 1995 von den Ministerpräsidenten abgesegnet. Bis zur Einspruchsfrist am 5. März 1996 hat kein deutsches Parlament widersprochen, keines der 16 Länderparlamente und auch nicht der Deutsche Bundestag. Die Bundesregierung soll zustimmend genickt haben. Auch das muß um der Wahrheit willen am heutigen Tage deutlich festgestellt werden.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Weiß man, welches Mitglied der Bundesregierung?)

    Nach einer Phase des Tiefschlafs von fast einem Jahr kam dann der Aufstand der deutschen Dichter. Noch länger hat der Bundestag gebraucht bis zu seinem Gruppenantrag vom Februar 1997. Die Länderparlamente ruhen noch immer in Frieden.
    Kultusminister Zehetmair hat zu Recht festgestellt, daß der Konferenzbeschluß vom Dezember 1995 regele, „wie das deutsche Volk schreibt" . Wie das deutsche Volk schreibt, hat etwas damit zu tun, daß die Sprache, auch die geschriebene, „ein grundlegendes Identitätsmerkmal des gesamten deutschen Volkes" ist, wie Rupert Scholz es zutreffend formuliert. Menschliche Sprache markiert äußerlich den alles entscheidenden qualitativen Sprung von der übrigen Schöpfung zum Menschen. Sprache ist für die Persönlichkeit des Menschen, für sein Wesen, für sein Menschsein schlechthin konstitutiv.
    Deshalb sind, ob nun zu spät gekommen oder nicht, Verfassungsfragen aufgerufen, die sich mit dem Hinweis auf die Uhr nicht beiseite schieben lassen. Grundrechte sind betroffen. Fragen nach dem Gesetzesvorbehalt für wesentliche Grundentscheidungen, welche die Bevölkerung betreffen, sind aufgeworfen. Dies gilt freilich auch dann, wenn man die Reform für überflüssig hält. Sie entfaltet schließlich wesentliche Wirkungen.
    Die Verfassung kommt im übrigen nie zu spät. Entweder werden Fehlentscheidungen rechtzeitig durch

    Franz Peter Basten
    den Gesetzgeber korrigiert, oder Verfassungs- und Verwaltungsgerichte korrigieren selbst.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Wenn in dem Zusammenhang Kultusministerien davon sprechen, die verbindliche Regel gelte nur für die Schule, außerhalb der Schule könne jeder schreiben, wie er wolle, also alt oder neu,

    (Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Unerhört!)

    dann ist das eine Lachnummer.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Denn vor dem Hintergrund der von zahllosen Lehrergenerationen mit Inbrunst gepredigten Schulweisheit, daß wir nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen, stellt sich die Frage nach dem Sinn - oder besser: nach dem Unsinn - dieser Reform nur noch um so schärfer.

    (Zustimmung bei der F.D.P.)

    Goethe, der nach Meinung eines renommierten deutschen Germanistikprofessors die Rechtschreibreform ebenfalls für überflüssig halten würde,

    (Heiterkeit)

    hatte es viel einfacher. Dem jungen Frankfurter Goethe hat dessen Schreiblehrer die für Frankfurt geltende südwestdeutsche Norm beigebracht. Später, in Weimar, hat Goethe geschrieben, wie in Leipzig und Dresden geschrieben wurde. Das Meißenische galt in jener Zeit als vorbildlich.
    Die Kultusminister können allerdings nicht so tun, als würden sie in Goethes Zeiten leben. Heute ist das Bedürfnis nach einheitlichen Regeln und Verbindlichkeiten unbestritten. Das entspricht den gewandelten Anschauungen, aber auch den völlig veränderten Anforderungen an Funktionen von Sprache, insbesondere der geschriebenen Sprache. Aber das alles entfaltet Rechtswirkungen. Da muß an Grundrechten sowie Rechtsstaats- und Demokratieprinzipien Maß genommen werden.
    Diese Hürden können auch durch exekutive Omnipotenzgefühle von 16 Kultusministern nicht überwunden werden. Wenn das Bundesverfassungsgericht den Gesetzesvorbehalt bereits für die Einführung des Sexualkundeunterrichts reklamiert hat und wenn das Bundesverwaltungsgericht sogar für die Einführung einer Pflichtfremdsprache in der Orientierungsstufe eine gesetzliche Grundlage verlangt,, dann muß die Frage, wie das Volk schreibt, im Hinblick auf eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zumindest einer ernsthaften Prüfung unterzogen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Diese Frage aufgeworfen zu haben ist die verdienstvolle Initiative des Kollegen Kleinert zum Gruppenantrag, dem sich namhafte Kolleginnen und Kollegen angeschlossen haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Damit ist die parlamentarische Debatte eröffnet.

    Nicht abschließend beantwortet ist allerdings die Frage, ob die Gesetzgebungskompetenz der Länder oder sogar des Bundes gegeben ist. Professor Rupert Scholz vertritt mit beachtlichen Hinweisen die Auffassung, die Frage, wie das Volk schreibe, und die Angelegenheit der mit Sprache verbundenen Identität des Volkes könnten nur von dem für das ganze Volk zuständigen Gesetzgebungsorgan entschieden werden. Das ist der Deutsche Bundestag.
    Ich habe in diesem Punkte keine abschließende Meinung. Ich bin im Hinblick auf das Vorliegen einer Bundeskompetenz für die gesamte Rechtschreibreform eher skeptisch. Aber ich stelle folgende Überlegung an: Wenn eine Länderkompetenz für die Rechtschreibreform gegeben ist, dann kann sie sich nur aus einer allgemeinen Länderkompetenz für die Sprache ableiten. Besteht aber eine solche, dann können 16 Länderparlamente souverän über Sprache entscheiden. Sie könnten dann -wie sie Sexualkundeunterricht einführen oder nicht - auch unterschiedliche Regelungen für das finden, was an der Sprache richtig oder falsch zu sein hat.
    Es gibt aber nur eine deutsche Sprache und keine Ländersprachen. Daraus könnte man die Schlußfolgerung ziehen, daß kraft Natur der Sache nur der Bund für die Regeln der deutschen Sprache in Deutschland Gesetzgebungskompetenz besitzt. Die Gesetzgebungskompetenz kraft Natur der Sache ist zwar in der Verfassung nicht ausdrücklich erwähnt, jedoch als Verfassungsgrundsatz durch das Bundesverfassungsgericht längst anerkannt.
    Ich nenne einen anderen Ansatzpunkt, der zumindest in einem speziellen Zusammenhang Bundeskompetenz im Hinblick auf deutsche Sprache offenkundig macht. Der Bund besitzt über Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz über die Gerichtsverfassung. Von dieser Kompetenz ist durch das Gerichtsverfassungsgesetz Gebrauch gemacht. § 184 GVG lautet: „Die Gerichtssprache ist deutsch."

    (Ulrich Irmer [F.D.P.]: Interessanter Gesichtspunkt!)

    Wenn also der Bundesgesetzgeber über die Kompetenz verfügt, die deutsche Sprache als Gerichtssprache anzuordnen, dann schließt das denknotwendig auch die Entscheidungskompetenz darüber mit ein, in welcher Schreibweise und äußerer Darstellungsform die Gerichtssprache Deutsch zuzulassen ist.

    (Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Wenn es Thüringisch wäre!)

    - Warten Sie ab. - Läge die Entscheidungskompetenz über die Gerichtssprache nicht beim Bund, sondern bei den Ländern, so könnte niemand den Sächsischen Landtag daran hindern, zu bestimmen, daß zum Beispiel alle Entscheidungen des sächsischen Verfassungsgerichtshofes in Sächsisch abzufassen seien. Ich könnte mir durchaus Leute vorstellen, die das mit einer konsequenten Fortentwicklung der föderalen Struktur Deutschlands begründen würden. In Rheinland-Pfalz, meinem Heimatland, müßte das

    Franz Peter Basten
    Ganze wohl dreisprachig erfolgen: in Moselfränkisch, in Rheinhessisch und in Pfälzisch.
    Aber Spaß beiseite. Alles, was sich der karikierenden Versuchung so aufdrängt wie diese Rechtschreibereform, sollte eher dreimal gründlich hinterfragt werden. Ich wage keine abschließende verfassungsrechtliche Beurteilung. Eines jedoch wird offenbar: Landesregierungen, Länderparlamente, Bundesregierung und Bundestag sind in ihrem Kompetenzbereich betroffen und müssen zusammenwirken. Denn so, wie sich die Kultusminister in exekutiver Ausschließlichkeit die Regelung vorgestellt haben, kann sie sich wohl nicht vollziehen.
    Ich rate daher den Landesregierungen dazu, von der Durchsetzung der Beschlüsse einstweilen abzulassen und sich mit der Bundesregierung zusammenzusetzen. Der Bundesregierung gilt mein Rat, auf die Landesregierungen zuzugehen. Die Parlamente müssen sich unterdessen mit der Sache auseinandersetzen. Der Umgang mit der deutschen Sprache gelingt nur im Konsens. Ich bin sicher, daß sich die Ausschußberatungen im Deutschen Bundestag an dieser Leitlinie orientieren werden.
    Vielen herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)