Rede von
Thomas
Krüger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Mayer, Sie haben uns hier wieder die alte Mär von der SPD als Bremser auftischen wollen und haben ein Loblied auf Bayern gesungen.
Ihnen ist aber sicherlich bekannt, daß sich Herr Stoiber gerade zum Oberbremser in dieser Sache macht, nämlich im Bereich des Jugendschutzes. Uns liegt eine Bundesratsinitiative des Landes Bayern vor, die von allen Unternehmen in dieser Branche und in diesem Bereich als Katastrophe und als Überregulierung empfunden wird.
Die Bayern sind hier die Oberbremser, Herr Mayer. Es tut mir leid, daß ich Ihnen das hier so geradewegs ins Gesicht sagen muß.
Das IuKDG geht in die richtige Richtung, während Bayern und die übrigen Bundesländer mit Ausnahme von Berlin und Sachsen - das will ich ausdrücklich anmerken- hier einen fatalen Weg beschreiten.
Sechs Anmerkungen zum IuKDG:
Erstens. Dort sind Selbstkontrollen oder die Bestellung von Jugendschutzbeauftragten nach dem GjS vorgesehen. Dieses „oder" halte ich für einen Fehler, weil davon eher große Unternehmen profitieren, die es sich leisten können, Jugendschutzbeauftragte einzustellen. Die Selbstkontrolle wird ein wirksameres Instrument sein. Deshalb sollte man alle an den Selbstkontrollen beteiligen und die Bestellung von Jugendschutzbeauftragten in Ergänzung dazu vorsehen. Wir müssen über einen Änderungsantrag zum IuKDG in diesem Punkt nachdenken.
Der zweite Gesichtspunkt: Die Länder unter Führung von Bayern haben vorgeschlagen, auch den Offline-Bereich, also CD-ROM und ähnliche Dinge, zu regeln und sie nach dem JÖSchG durch die FSK prüfen zu lassen. Herr Rüttgers, es wäre sehr gut, wenn Sie diesen Vorstoß kontern würden, indem Sie auf Grund der allgemeinen Bedeutung der Software und der Nichttrennbarkeit zwischen dem Online- und dem Offline-Bereich in absehbarer Zeit den Offline-Bereich adäquat zum Online-Bereich durch Selbstkontrollen regeln würden. Sie haben das in der Stellungnahme zur Bundesratsinitiative ja bereits verlauten lassen. Nun schlagen Sie doch vor, daß auch im GjS eine solche Passage vorgesehen wird, so daß verbindlich wird, daß sich Offline-Anbieter solchen Selbstkontrollen unterwerfen.
Der dritte Punkt: Wir brauchen eine Informations- und Aufklärungskampagne in Deutschland. Deshalb,
Thomas Krüger
meine ich, macht es Sinn, eine zentrale Informations- und Aufklärungsstelle einzurichten, die erstens über jugendgefährdende Inhalte informiert und zweitens die Medienkompetenz fördert.
Der vierte Punkt: Die Bundesprüfstelle hat viel zu lange Verfahren; das wird immer wieder kritisiert. Ein Vorschlag ganz konkreter Art wäre, die Verwaltungs- und Verfahrensvorschriften für die Bundesprüfstelle zu ändern.
Ein Beispiel: Die Bundesprüfstelle hat sich mit einem Spiel oder ähnlichem zu beschäftigen und schreibt den Hersteller, der sehr oft im Ausland sitzt, an. Dieser Hersteller versteht im Regelfall nichts von deutschen Jugendschutzgesetzen, oder er will nichts davon verstehen. Ich finde, es ist unmöglich, daß man, wenn diese Briefe von der Bundesprüfstelle in den Papierkorb wandern, den Indizierungsvorgang nicht auf den Weg bringen kann.