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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/168 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 168. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. April 1997 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Ausschusses für Erziehung und Kultur der israelischen Knesset 15168 B Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Bericht zur Reform der Beruflichen Bildung und Berufsbildungsbericht 1997; weitere aktuelle Fragen) 15167 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15167 B Günter Rixe SPD 15168 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15168 D Dr. -Ing. Rainer Jork CDU/CSU 15169 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15169 C Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15170 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15170 B Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . . 15170 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15171 A Franz Thönnes SPD 15171 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15171 B Werner Lensing CDU/CSU 15171 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15171 D Doris Odendahl SPD 15172 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15172 B Maritta Böttcher PDS 15172 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15172 D Christian Lenzer CDU/CSU 15173 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15173 B Stephan Hilsberg SPD 15173 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15174 A Rosel Neuhäuser PDS 15174 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15174 C Bärbel Sothmann CDU/CSU 15174 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15174 D Horst Kubatschka SPD 15174 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15175 A Jörg Tauss SPD 15175 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15176 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS 15176 A Johannes Nitsch, Parl. Staatssekretär BMV 15176 B Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15176 B Johannes Nitsch, Parl. Staatssekretär BMV 15176 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 13/7402 vom 11. April 1997) Förderung lernbehinderter Schüler nach dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) 15176 C MdlAnfr 1 Wolfgang Weiermann SPD Antw StSekr Wilhelm Hecker BMA . . . 15176 D ZusFr Wolfgang Weiermann SPD . . . . 15176 D ZusFr Dr. Gerald Thalheim SPD . . . . 15177 C ZusFr Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . 15177 D Gründe für die Einstufung älterer jüdischer Auswanderer aus Rußland als Sozialhilfeempfänger MdlAnfr 2 Heidemarie Lüth PDS Antw StSekr Wilhelm Hecker BMA . . 15178 A ZusFr Heidemarie Lüth PDS 15178 B Bedarfszahlen für die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland MdlAnfr 10, 11 Regina Schmidt-Zadel SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 15178D, 15179A ZusFr Regina Schmidt-Zadel SPD . . . . 15179 A ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 15179 D ZusFr Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . 15180 A Rechtsstreit zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Techniker-Krankenkasse betr. psychotherapeutische Versorgung MdlAnfr 12, 13 Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 15180C, 15181 C ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 15180 D, 15181 D ZusFr Sigrun Löwisch CDU/CSU . . . . 15181 A ZusFr Regina Schmidt-Zadel SPD . . . . 15181 B Vorlage des Entwurfs für ein Psychotherapeutengesetz zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung MdlAnfr 14, 15 Dr. Angelica Schwall-Düren SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 15182A, 15182B ZusFr Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . 15182 B ZusFr Ulf Fink CDU/CSU 15183 A ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 15183 B Aufrechterhaltung der von der EU ins Programm TEN aufgenommenen Verkehrsprojekte; Rücknahmemöglichkeit MdlAnfr 16, 17 Wieland Sorge SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 15183 C, 15183 D ZusFr Wieland Sorge SPD 15184 A Verwirklichung der 14 vorrangigen Projekte der transeuropäischen Verkehrsnetze MdlAnfr 18 Konrad Kunick SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 15184 B ZusFr Konrad Kunick SPD 15184 B Ausbau- und Leistungsqualität des Hochgeschwindigkeitszuges, kombinierter Verkehr Nord-Süd (Berlin - München - Verona) MdlAnfr 19 Konrad Kunick SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 15184 C ZusFr Konrad Kunick SPD 15185 A ZusFr Wieland Sorge SPD 15185 B Beschleunigung von Straßenbaumaßnahmen durch Verringerung von an den Bau gekoppelten Standards MdlAnfr 20 Karin Rehbock-Zureich SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 15185 C ZusFr Karin Rehbock-Zureich SPD . . . 15185 D Gütertransporte auf der bayerischen Donau 1996 im Vergleich zu 1995 MdlAnfr 21, 22 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 15186 A, 15187 A ZusFr Horst Kubatschka SPD . . 15186B, 15187 B ZusFr Otto Schily SPD 15186 D ZusFr Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15186 D Planfeststellung nach dem Bundeswasserstraßengesetz für das bei Gandersum geplante Ems-Sperrwerk; Befahrbarkeit der Bundeswasserstraße MdlAnfr 23, 24 Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 15187 C, 15188 A ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . 15187 C, 15188 B Steuermittel zum Wiederaufbau BosnienHerzegowinas bis zum Jahre 2000 MdlAnfr 25 Roland Kohn F.D.P. Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . . 15188 D ZusFr Roland Kohn F.D.P 15189 A Schlußfolgerungen aus dem „Gutachten über die Koordinierung und Rationalisierung der Aktivitäten des Bundes im Bereich der Ostforschung" des Bundesrechnungshofes vom August 1996 MdlAnfr 28, 29 Gernot Erler SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 15189 B, 15190 B ZusFr Gernot Erler SPD . . . . 15189 D, 15190 C ZusFr Otto Schily SPD 15191 A Verhandlungen über die Rückführung deutscher Kulturgüter aus Rußland MdlAnfr 30, 31 Dr. Elke Leonhard SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . . 15191 C ZusFr Dr. Elke Leonhard SPD 15191 D ZusFr Otto Schily SPD 15193 A ZusFr Gernot Erler SPD 15193 C Lebenslauf des in Malaga lebenden Honorarkonsuls Hans Hoffmann (alias Albert Fuldner); Kontakte zu gesuchten Kriegsverbrechern, wie z. B. zu dem ehemaligen Generalmajor Ernst Otto Renner MdlAnfr 32, 33 Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin Helmut Schäfer AA 15193 D, 15194 D ZusFr Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15194 A, 15195 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Schlußfolgerungen der Bundesregierung zum Erhalt der sanierungsfähigen Nachfolgebetriebe der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1997 15195 C Dr. Günther Maleuda PDS 15195 C Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein CDU/CSU 15196 B Hans-Joachim Hacker SPD 15197 B Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15198 C Ulrich Heinrich F D P. 15199 B Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz) CDU/CSU 15200 B Christel Deichmann SPD 15201 A Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 15202 B Ernst Bahr SPD 15203 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 15205 A Gottfried Haschke (Großhennersdorf) CDU/CSU 15206 A Dr. Gerald Thalheim SPD 15207 A Ulrich Junghanns CDU/CSU 15207 D Nächste Sitzung 15209 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15211* A Anlage 2 Rechtsverbindlichkeit von Erläuterungen zu internationalen Vereinbarungen, insbesondere der „Erläuternde Bericht zum Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin" des Europarats MdlAnfr 4, 5 - Drs 13/7402 - Robert Antretter SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMZ . . 15211* B Anlage 3 Firmenpools der Industrie- und Handelskammern zur Erleichterung des Markteintritts mittelständischer Unternehmen im Ausland; Unterstützung durch auswärtige Vertretungen und Außenhandelskammern MdlAnfr 6, 7 - Drs 13/7402 - Erich G. Fritz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 15211* D Anlage 4 Personalbewegungen im höheren Dienst der OECD 1996 (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern); Anteil des deutschen Personals MdlAnfr 8, 9 - Drs 13/7402 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 15212* B Anlage 5 Russische Rehabilitations-Erlasse zur Wiedergutmachung stalinistischen Unrechts; Interpretation der Deutsch-Tschechischen Erklärung durch den tschechischen Staatspräsidenten bezüglich des Unrechtsgehalts des Abschubs MdlAnfr 26, 27 - Drs 13/7402 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 15213* C 168. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. April 1997 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Blunck, Lilo SPD 16. 4. 97 Dr. Eid, Ursula BÜNDNIS 16. 4. 97 90/DIE GRÜNEN Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 16.4. 97 Hempelmann, Rolf SPD 16. 4. 97 Horn, Erwin SPD 16. 4. 97 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 16. 4. 97 Dr. Jacob, Willibald PDS 16.4. 97 Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 16. 4. 97 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 16. 4. 97 Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 16. 4. 97 Koppelin, Jürgen F.D.P. 16. 4. 97 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 16. 4. 97 Lehn, Waltraud SPD 16. 4. 97 Nitsch (Rendsburg), BÜNDNIS 16. 4. 97 Egbert 90/DIE GRÜNEN Purps, Rudolf SPD 16. 4. 97 Reschke, Otto SPD 16. 4. 97 Schaich-Walch, Gudrun SPD 16. 4. 97 Schloten, Dieter SPD 16. 4. 97 Such, Manfred BÜNDNIS 16.4. 97 90/DIE GRÜNEN Terborg, Margitta SPD 16. 4. 97 Türk, Jürgen F.D.P. 16. 4. 97 Wallow, Hans SPD 16. 4. 97 Wolf (Frankfurt), BÜNDNIS 16. 4. 97 Margareta 90/DIE GRÜNEN Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Robert Antretter (SPD) (Drucksache 13/7402 Fragen 4 und 5): Welche rechtliche Verbindlichkeit haben Erläuterungen zu internationalen Vereinbarungen in Sonderheit der „Erläuternde Bericht zum Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin" des Europarats? Stellt der unter Frage 4 erwähnte „Erläuternde Bericht" im Falle einer rechtlichen Interpretationsunsicherheit des Konven- Anlagen zum Stenographischen Bericht tionstextes die abschließende Grundlage für die Beurteilung eines entsprechenden Artikels der Konvention dar? „Erläuterungen" oder „Erläuternden Berichten" zu völkerrechtlichen Vereinbarungen kommt generell dann eine Bedeutung zu, wenn Bestimmungen der Vereinbarung der Auslegung bedürfen. Artikel 31 des Wiener Vertragsrechtsübereinkommens bestimmt, daß ein Vertrag nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Lichte seines Ziels und Zwecks auszulegen ist. Zum „Zusammenhang" der Bestimmungen gehört nach Art. 31 Abs. 2 lit. b Wiener Vertragsrechtsübereinkommen „jede Urkunde, die von einer oder mehreren Vertragsparteien anläßlich des Vertragsabschlusses abgefaßt und von den anderen Vertragsparteien als eine sich auf den Vertrag beziehende Urkunde angenommen wurde". Erläuternde Berichte, die auf diese Weise zustandegekommen sind, sind also bei der Auslegung des Vertrags zwingend zu berücksichtigen; allerdings sind sie auch dann nur ein Element der Auslegung. Das ergibt sich schon aus Art. 31 Abs. 3 des Wiener Vertragsrechtsübereinkommens, wonach außer dem Zusammenhang in gleicher Weise jeder zwischen den Vertragsparteien anwendbare Völkerrechtssatz zu berücksichtigen ist. Der „Erläuternde Bericht zum Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin" wurde vom Sekretariat des Europarats auf der Basis eines Entwurfs des Vorsitzenden des Lenkungsausschusses für Bioethik erstellt. Seine Veröffentlichung wurde vom Ministerkomitee am 17. Dezember 1996 gebilligt. Dies ist ein beim Europarat übliches Verfahren und ist nicht außergewöhnlich. Allerdings wird im Bericht ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Bericht keine verbindliche Interpretation darstellt (Vorbemerkung auf S. 2 des Dokuments CM[96]1975 final). Mit dieser Entscheidung haben die Mitgliedstaaten des Europarats also lediglich zu erkennen gegeben, daß die im Erläuternden Bericht enthaltenen Ausführungen bei der Auslegung der Konvention Berücksichtigung finden sollen. Im Falle einer Interpretationsunsicherheit ist daher nach völkerrechtlichen Grundsätzen auch der Erläuternde Bericht zur Auslegung heranzuziehen; die Auslegung kann aber auf der Grundlage von Art. 31 Wiener Vertragsrechtsübereinkommen (Auslegung im Lichte des Ziels und Zwecks des Vertrages) auch zu einem von den Ausführungen des Erläuternden Berichts abweichenden Ergebnis führen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Erich G. Fritz (CDU/CSU) (Drucksache 13/7402 Fragen 6 und 7): Wie reagiert die Bundesregierung auf die im zunehmenden Maße eingerichteten Firmenpools der Industrie- und Handels- 15212* Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode - 168. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. April 1997 kammern, die insbesondere mittelständischen deutschen Unternehmen den Markteintritt im Ausland erleichtern sollen? In welcher Weise haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung auswärtige Vertretungen und Außenhandelskammern auf diese neue Form der Markterschließung mittelständischer Unternehmen eingerichtet? Zu Frage 6: Die Bundesregierung begrüßt, wenn sich mittelständische Unternehmen zu Interessengemeinschaften zusammenschließen, die das Ziel haben, über ein gemeinsames Auslandsbüro den Markteinstieg in einzelnen Ländern zu erleichtern. Das FirmenpoolKonzept ergänzt das von der Bundesregierung bereitgestellte Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderung in effizienter Weise. Die Bundesregierung sieht es als sinnvoll an, daß die Organisation der Firmenpools in Deutschland durch einzelne Industrie- und Handelskammern oder wegen spezifischer Branchenkenntnisse durch Fachverbände der Industrie erfolgt. Sie begrüßt auch, daß sich verschiedene Bundesländer an der Finanzierung der Firmenpools beteiligen. Im Bund-Länder-Ausschuß Außenwirtschaft unter Vorsitz des BMWi findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch über die von einzelnen Ländern geförderten Firmenpools statt. Dadurch soll auch sichergestellt werden, daß die von Bundesländern geförderten Firmenpools auch Unternehmen offenstehen, die ihren Sitz in einem anderen Bundesland haben. Zu Frage 7: Die deutschen Auslandshandelskammern bzw. Delegiertenbüros sind für die Firmenpools erster Ansprechpartner bei der Eröffnung eines Auslandsbüros. Dies ergibt sich schon durch die Klammer des deutschen Kammersystems mit den Aktivitäten der Industrie- und Handelskammern im Inland und der Auslandshandelskammern im Ausland. Es kann zu unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit kommen. Sie reichen von der Betreuung des Firmenpools durch die Auslandshandelskammer bis zur räumlichen Anbindung des „Poolmanagers" an das Büro der Auslandshandelskammer bzw. des Delegiertenbüros. Wo es Deutsche Industrie- und Handelszentren (DIHZ) gibt (Singapur, Shanghai, Moskau), sind sie der ideale Standort für die Auslandsbüros der Firmenpools. In allen Fällen steht dem Firmenpool das umfassende Leistungsangebot der Auslandshandelskammer zur Verfügung. Letzteres gilt auch für die Botschaften, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten für Probleme der Firmenpools jederzeit ansprechbar sind. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Durcksache 13/7402 Fragen 8 und 9): Welche Personalbewegungen hat es in 1996 bei der OECD im höheren Dienst hinsichtlich des deutschen Personals gegeben (Einstellungen/Ausscheiden), und wie schlüsselt sich das Gesamtbild der Personalbewegungen im höheren Dienst der OECD im Jahre 1996 nach Herkunftsländern auf? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Personalbewegungen in 1996 im höheren Dienst bei der OECD dem von ihr in der Antwort auf meine Fragen 35, 36 in Drucksache 13/5566 angeführten Ratsbeschluß über Maßnahmen zur Verstärkung der „Nationalen und kulturellen Vielfalt im OECD-Sekretariat" ausreichend Rechnung tragen, und kann die Bundesregierung Aussagen darüber machen, wie viele Deutsche im höheren Dienst der OECD im Jahre 1997 die Altersgrenze oder das Ende ihrer zeitlich begrenzten Verträge erreichen werden? Zu Frage 8: 1996 wurden durch einen Wechsel der Staatsbürgerschaft und durch die Aufnahme eines deutschen Mitarbeiters des beratenden Gewerkschaftsausschusses in die OECD-Personalliste zwei Deutsche zusätzlich im Höheren Dienst aufgeführt. Dem standen vier deutsche Abgänge gegenüber. Damit hat sich der deutsche Personalanteil im Höheren Dienst gegenüber 1995 von 55 (7,2 %) auf 53 (7,1 %) verringert. Im Vergleich dazu hat sich die Zahl der amerikanischen Mitarbeiter um neun, die Zahl der französischen Mitarbeiter im Höheren Dienst um zwölf verringert. Sieben zusätzliche Stellen gingen an Japan, vier zusätzliche Stellen an Kanada. Die Zahl der britischen Staatsbürger im Höheren Dienst der OECD blieb unverändert. Die Personalbewegungen, aufgeschlüsselt nach den Herkunftsländern, können Sie der beiliegenden Tabelle entnehmen (siehe folgende Seite). Zu Frage 9: Seit Beginn 1997 hat sich die Zahl der deutschen Mitarbeiter bereits durch drei altersbedingte Abgänge von 53 auf 50 reduziert. 16 weitere Deutsche werden im Verlauf des Jahres die Altersgrenze oder das Ende ihrer zeitlich befristeten Verträge erreichen. Für einige dieser Verträge sollte eine Verlängerung möglich sein. Vor dem Hintergrund des Stellenabbaus in der OECD handhabt das Sekretariat allerdings die Verlängerung der befristeten Verträge zurückhaltend. Als ein Ergebnis deutscher Bemühungen kann gewertet werden, daß zwei deutsche Bewerberinnen für das OECD-Nachwuchsprogramm (Young Professional Programme) eine Einstellungszusage erhalten haben. Bisher war Deutschland noch nie in diesem Programm berücksichtigt worden. Die Bundesregierung ist mit der deutschen Personalpräsenz in der OECD nicht zufrieden. Wiederholt hat die Bundesregierung den seit Juni 1996 im Amt befindlichen kanadischen Generalsekretär Johnston auf die unbefriedigende Personalsituation angesprochen. Herr Johnston hat uns zugesichert, daß er dem Problem der nicht ausreichenden deutschen Personalpräsenz besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen werde. Die Ständige Vertretung steht in dieser Frage in ständigem Dialog mit dem Sekretariat und drängt bei allen anstehenden Vakanzen auf eine Berücksichtigung qualifizierter deutscher Kandidaten. Vor kurzem hat Staatssekretär Dr. Lorenz Schomerus Vertreter der Wirtschaft eingeladen, um auch die Wirtschaft in die Suche nach geeigneten Kandidaten für internationale Organisationen einzubinden. 1. Januar 1996 31. Dezember 1996 Land Mitarbeiter Anteil Mitarbeiter Anteil in % in % Frankreich 155 20,4 143 19,2 USA 136 17,9 127 17,0 Großbritannien 92 12,1 92 12,3 Kanada 62 8,2 66 8,8 Deutschland 55 7,2 53 7,1 Japan 39 5,1 46 6,2 Australien 33 4,3 35 4,7 Italien 28 3,7 28 3,8 Schweden 15 2,0 19 2,5 Niederlande 20 2,6 18 2,4 Belgien 14 1,8 15 2,0 Schweiz 11 1,5 12 1,6 Österreich 11 1,5 11 1,5 Irland 13 1,7 11 1,5 Griechenland 11 1,5 10 1,3 Neuseeland 9 1,2 9 1,2 Dänemark 14 1,8 8 1,1 Finnland 7 0,9 8 1,1 Türkei 8 1,1 8 1,1 Island 6 0,8 6 0,8 Portugal 6 0,8 6 0,8 Spanien 6 0,8 5 0,7 Norwegen 5 0,7 5 0,7 Mexiko 4 0,5 4 0,5 Luxemburg 1 0,1 1 0,1 Korea* entfällt 0 0,0 Tschechische entfällt 0 0,0 Republik* Polen* entfällt 0 0,0 Ungarn* entfällt 0 0,0 Summe 761 100,0 746 100,0 Die mit ' gekennzeichneten Staaten sind der OECD erst kürzlich beigetreten. Personal aus diesen Staaten wurde daher noch nicht eingestellt. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/7405 Fragen 26 und 27): Wann hat die Bundesregierung von den russischen Rehabilitations-Erlassen, die einen weitreichenden Wiedergutmachungswillen stalinistischen Unrechts zum Ausdruck bringen, erstmals Kenntnis erlangt? Stimmt die Bundesregierung der Aussage des tschechischen Staatspräsidenten Vaclav Havel vom 9. Februar 1997 im tschechischen Rundfunk unter Bezugnahme auf die in der deutschtschechischen Erklärung erwähnte Vertreibung zu, wonach „die demokratische Repräsentanz des demokratischen Deutschlands, das heißt der Bundestag - das Parlament, mit erdrückender Mehrheit eine Deklaration angenommen (hat), die diesen Abschub nicht als Unrecht bezeichnet, die nur die Exzesse, die sog. Übergriffe, verurteilt, zu denen es während dieses Abschubs gekommen ist"? Zu Frage 26: Die Bundesregierung erlangte erstmalig offiziell von sowjetischen Rehabilitierungsbescheinigungen Kenntnis durch die Mitteilung des sowjetischen Außenministeriums an die deutsche Botschaft Moskau vom 5. Oktober 1990, daß vier zu Unrecht verurteilte Deutsche am 14. Juni 1990 rehabilitiert wurden. Zu Frage 27: Die Formulierung in Ziffer III, Satz 1 der deutschtschechischen Erklärung „Die tschechische Seite bedauert, daß durch die nach dem Kriegsende erfolgte Vertreibung sowie zwangsweise Aussiedlung der Sudetendeutschen aus der damaligen Tschechoslowakei, die Enteignung und Ausbürgerung unschuldigen Menschen viel Leid und Unrecht zugefügt wurde, und dies auch angesichts des kollektiven Charakters der Schuldzuweisung" trifft gerade keine Unterscheidung zwischen zwei historischen Vorgängen. Das tschechische Bedauern bezieht sich nach der klaren Textaussage auf den gesamten Prozeß.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Michaela Geiger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat jetzt der Parlamentarische Staatssekretär im BMF Hansgeorg Hauser.


Rede von Hansgeorg Hauser
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der bereits erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wurde die Verfassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen

(Horst Sielaff [SPD]: Aber knapp!)

und damit auch das der Beschwerde zugrunde liegende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 1993 als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden gewertet. Es verstößt nicht gegen die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Grundrechte.
Für die LPG-Nachfolger bedeutet das: Landwirtschaftliche Altschulden sind rückzahlbare Verpflichtungen, die entsprechend den vertraglich vereinbarten Bedingungen zurückgezahlt und verzinst werden müssen. Das agrarpolitische Ziel der Bundesregierung ist, die landwirtschaftlichen Unternehmen in den neuen Ländern bei der Bewältigung der im Zuge der Anpassung an marktwirtschaftliche Verhältnisse erforderlichen Umstrukturierung und Sanierung zu unterstützen.
Eine generelle Entschuldung der landwirtschaftlichen Unternehmen von diesen ursprünglich 7,6 Milliarden DM hohen Altkrediten konnte nicht in Betracht kommen. Dies widersprach den in der Währungsumstellung zugrunde gelegten Absichten. Die Altschuldenregelungen wurden allerdings bewußt auf solche landwirtschaftlichen Unternehmen beschränkt, die aus damaliger Sicht eine reelle Chance besaßen, sich nach erfolgter Umstrukturierung im Wettbewerb am europäischen Agrarmarkt behaupten zu können.
Die Zulässigkeit dieser Vorgehensweise wurde jetzt auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Nach dessen Urteil durfte sich der Gesetzgeber hinsichtlich der Altschuldenregelung für ein zukunftsbezogenes Konzept entscheiden, das nicht auf die Kompensation von negativen Folgen des früheren Wirtschaftssystems, sondern auf die schnelle Herstellung marktwirtschaftlicher Verhältnisse im Beitrittsgebiet ausgerichtet war.
Dieser Umstand rechtfertigte auch die Beschränkung von Entlastungsmaßnahmen auf sanierungsfähige Betriebe. Es bestand keine Verpflichtung, die knappen öffentlichen Mittel dort einzusetzen, wo sie zur Herstellung marktwirtschaftlicher Verhältnisse nichts beitragen konnten. Das ist doch ein Grundsatz. Sie verlangen in allen anderen Fällen vom Staat doch auch, daß er seine Mittel dort einsetzt, wo sie wirksam werden können, und nicht dort, wo sie verlorengehen; denn das wäre kein vernünftiger Umgang mit Steuergeldern.
Ziel der landwirtschaftlichen Altschuldenregelungen der Bundesregierung war es, die sanierungsfähigen landwirtschaftlichen Unternehmen nicht auf Grund von Zahlungsverpflichtungen aus den Altschulden zusammenbrechen zu lassen und die Kreditwürdigkeit der Betriebe im Hinblick auf neu aufzunehmende Investitionskredite zu verbessern. Um dies zu erreichen, hat die Bundesregierung zwei Maßnahmen durchgeführt:
Erstens die Teilentschuldung durch die Treuhandanstalt in Höhe von 1,4 Milliarden DM zuzüglich 400 Millionen DM aufgelaufener Zinsen.
Zweitens die bilanziellen Entlastungsmaßnahmen: Diese Maßnahme beinhaltet keine Entschuldung, sondern die Stundung des fälligen Kapitaldienstes auf Altschulden bei Abschluß einer Rangrücktrittsvereinbarung.
Zahlungen auf entlastete Altschulden brauchen nur bei Gewinnerzielung und dann auch nur in Höhe von 20 Prozent des Gewinns geleistet zu werden. Über denjenigen, der hier davon spricht, daß das eine Strangulierung ist, kann ich mich nur wundern. Es muß nämlich erstens ein Gewinn vorhanden sein, und von diesem Gewinn werden gerade einmal 20 Prozent für die Altschuldentilgung genommen. Eine bessere Lösung kann in diesem Fall weiß Gott nicht gefunden werden.
Den Unternehmen verbleiben 80 Prozent des Gewinns für Investitionen, Eigenkapitalbildung oder Ausschüttungen an Gesellschafter. Für die Verzinsung der Altkredite kommt nicht der marktübliche, sondern der von den Banken untereinander für mittelfristige Kredite berechnete Drei-Monats-Fibor zur Anwendung. Das sind zur Zeit 3,25 Prozent. Richtig ist, daß es vor dem Rangrücktritt ein höherer marktüblicher Zins war; jetzt sind es aber 3,25 Prozent.

Parl. Staatssekretär Hansgeorg Hauser
Die Kollegin von den Bündnisgrünen hat das Plenum bereits verlassen, deshalb bitte ich, ihr mitzuteilen, daß Zinseszinsen nicht erhoben werden.

(Horst Sielaff [SPD]: Herr von Hammerstein auch!)

- Ich habe das nicht als Kritik gemeint, aber ich kann es ihr jetzt nicht mehr persönlich sagen. Ich bitte darum, ihr das mitzuteilen, damit nicht falsche Parolen auf den Weg gebracht werden. Zinseszinsen werden nicht erhoben. Bitte teilen Sie das Frau Lemke mit.
Zahlungen des entlasteten Unternehmens auf vom Rangrücktritt betroffene Verbindlichkeiten werden zudem in einen Zins- und Tilgungsteil aufgegliedert. Mit jeder Zahlung wird somit auch der Altkredit und damit die Bemessungsgrundlage für die Zinsberechnung anteilig vermindert.
Üblicherweise werden Zahlungen dagegen zunächst mit Kosten und Zinsen verrechnet und ein dann verbleibender Rest zur Tilgung eingesetzt. Die bei der bilanziellen Entlastung festgelegte Tilgungsmodalität stellt somit eine beachtliche Begünstigung im Vergleich zu gängigen Kreditverträgen dar.
Auch das muß einmal gesagt werden: Hier erfolgt eine Aufteilung; deswegen ist grundsätzlich mit jeder Zahlung eine Tilgung verbunden.
Insgesamt konnten Altschulden in Höhe von rund 4,9 Milliarden DM einer Entschuldung oder bilanziellen Entlastung zugeführt werden. Das sind 64 Prozent der ursprünglich 6,7 Milliarden DM. Berücksichtigt man, daß rund 2,1 Milliarden DM an Altschulden auf Unternehmen in Liquidation oder Gesamtvollstreckung entfallen, sind rund 30 Prozent der ursprünglichen Altschulden der als sanierungsfähig eingestuften Unternehmen von der Treuhandanstalt übernommen worden.
Ich möchte noch einmal betonen: Die Umstrukturierung der landwirtschaftlichen Unternehmen in den neuen Bundesländern ist gut vorangekommen. Kein als sanierungsfähig eingestuftes landwirtschaftliches Unternehmen muß auf Grund seiner Altschulden aus dem Markt ausscheiden. Wenn Betriebe schließen, dann sind es in der Regel andere Gründe, die zum Konkurs oder zur Aufgabe geführt haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat gleichwohl dem Gesetzgeber hinsichtlich der bilanziellen Entlastung eine Kontroll- und gegebenenfalls Nachbesserungspflicht aufgegeben. Ausgehend von den Vorstellungen des Gesetzgebers, daß innerhalb einer Zeitspanne von 20 Jahren in der Mehrzahl der Fälle eine Schuldentilgung erreicht sein sollte, billigt das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine angemessene Frist zur Beobachtung der Entwicklung zu. In dieser rund zehnjährigen Zeitspanne wird der Gesetzgeber sehr aufmerksam die wirtschaftliche Entwicklung der landwirtschaftlichen Unternehmen in den neuen Ländern beobachten.
Sie haben bereits von der Halbzeitbilanz für das Jahr 2000 gesprochen. Wir sind der Meinung, daß die Forderung, schon jetzt eine Überprüfung der geltenden bilanziellen Entlastung mit dem Ziel einer die
Unternehmen begünstigenden Regelung vorzunehmen, nicht angebracht ist. Wir weisen diese Forderung zurück.
Auch die relativ geringe Höhe bisheriger Besserungsscheinzahlungen -154 Millionen DM; das ist Ihnen bekannt - ändert daran nichts. Denn sie muß vor dem Hintergrund folgender Tatbestände gesehen werden: Ein Großteil der Rangrücktrittsvereinbarungen wurde erst 1993 und 1994 abgeschlossen, so daß zum überwiegenden Teil erst die 1995 erstellten Bilanzen für Rückzahlungen auf Grund der RRV relevant waren. Daneben haben sich auch die Zahlungen aus dem Verkauf nicht betriebsnotwendiger Anlagegüter verzögert - Grundbuchprobleme usw.; eine Reihe von anderen Punkten ist hier zu erwähnen-, so daß das noch nicht voll wirksam geworden ist.
Kritik an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist unangemessen. Wenn hier von Enttäuschung und Verbitterung geredet wird, dann kann ich nur sagen: Das kommt daher, daß von bestimmten Seiten falsche Hoffnungen geweckt worden sind.
Wir sind der Meinung, daß die Überprüfung erst im Jahre 2000 zu machen ist und daß wir hier ein klares Signal des Bundesverfassungsgerichts annehmen sollten, die Altschulden zurückzuzahlen und durch baldige Zahlungen im eigenen Interesse auch zur Verringerung der Altschulden beizutragen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


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    Rede von Michaela Geiger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Ernst Bahr, SPD.