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    Plenarprotokoll 13/168 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 168. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. April 1997 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Ausschusses für Erziehung und Kultur der israelischen Knesset 15168 B Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Bericht zur Reform der Beruflichen Bildung und Berufsbildungsbericht 1997; weitere aktuelle Fragen) 15167 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15167 B Günter Rixe SPD 15168 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15168 D Dr. -Ing. Rainer Jork CDU/CSU 15169 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15169 C Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15170 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15170 B Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . . 15170 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15171 A Franz Thönnes SPD 15171 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15171 B Werner Lensing CDU/CSU 15171 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15171 D Doris Odendahl SPD 15172 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15172 B Maritta Böttcher PDS 15172 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15172 D Christian Lenzer CDU/CSU 15173 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15173 B Stephan Hilsberg SPD 15173 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15174 A Rosel Neuhäuser PDS 15174 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15174 C Bärbel Sothmann CDU/CSU 15174 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15174 D Horst Kubatschka SPD 15174 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15175 A Jörg Tauss SPD 15175 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15176 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS 15176 A Johannes Nitsch, Parl. Staatssekretär BMV 15176 B Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15176 B Johannes Nitsch, Parl. Staatssekretär BMV 15176 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 13/7402 vom 11. April 1997) Förderung lernbehinderter Schüler nach dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) 15176 C MdlAnfr 1 Wolfgang Weiermann SPD Antw StSekr Wilhelm Hecker BMA . . . 15176 D ZusFr Wolfgang Weiermann SPD . . . . 15176 D ZusFr Dr. Gerald Thalheim SPD . . . . 15177 C ZusFr Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . 15177 D Gründe für die Einstufung älterer jüdischer Auswanderer aus Rußland als Sozialhilfeempfänger MdlAnfr 2 Heidemarie Lüth PDS Antw StSekr Wilhelm Hecker BMA . . 15178 A ZusFr Heidemarie Lüth PDS 15178 B Bedarfszahlen für die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland MdlAnfr 10, 11 Regina Schmidt-Zadel SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 15178D, 15179A ZusFr Regina Schmidt-Zadel SPD . . . . 15179 A ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 15179 D ZusFr Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . 15180 A Rechtsstreit zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Techniker-Krankenkasse betr. psychotherapeutische Versorgung MdlAnfr 12, 13 Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 15180C, 15181 C ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 15180 D, 15181 D ZusFr Sigrun Löwisch CDU/CSU . . . . 15181 A ZusFr Regina Schmidt-Zadel SPD . . . . 15181 B Vorlage des Entwurfs für ein Psychotherapeutengesetz zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung MdlAnfr 14, 15 Dr. Angelica Schwall-Düren SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 15182A, 15182B ZusFr Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . 15182 B ZusFr Ulf Fink CDU/CSU 15183 A ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 15183 B Aufrechterhaltung der von der EU ins Programm TEN aufgenommenen Verkehrsprojekte; Rücknahmemöglichkeit MdlAnfr 16, 17 Wieland Sorge SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 15183 C, 15183 D ZusFr Wieland Sorge SPD 15184 A Verwirklichung der 14 vorrangigen Projekte der transeuropäischen Verkehrsnetze MdlAnfr 18 Konrad Kunick SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 15184 B ZusFr Konrad Kunick SPD 15184 B Ausbau- und Leistungsqualität des Hochgeschwindigkeitszuges, kombinierter Verkehr Nord-Süd (Berlin - München - Verona) MdlAnfr 19 Konrad Kunick SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 15184 C ZusFr Konrad Kunick SPD 15185 A ZusFr Wieland Sorge SPD 15185 B Beschleunigung von Straßenbaumaßnahmen durch Verringerung von an den Bau gekoppelten Standards MdlAnfr 20 Karin Rehbock-Zureich SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 15185 C ZusFr Karin Rehbock-Zureich SPD . . . 15185 D Gütertransporte auf der bayerischen Donau 1996 im Vergleich zu 1995 MdlAnfr 21, 22 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 15186 A, 15187 A ZusFr Horst Kubatschka SPD . . 15186B, 15187 B ZusFr Otto Schily SPD 15186 D ZusFr Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15186 D Planfeststellung nach dem Bundeswasserstraßengesetz für das bei Gandersum geplante Ems-Sperrwerk; Befahrbarkeit der Bundeswasserstraße MdlAnfr 23, 24 Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 15187 C, 15188 A ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . 15187 C, 15188 B Steuermittel zum Wiederaufbau BosnienHerzegowinas bis zum Jahre 2000 MdlAnfr 25 Roland Kohn F.D.P. Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . . 15188 D ZusFr Roland Kohn F.D.P 15189 A Schlußfolgerungen aus dem „Gutachten über die Koordinierung und Rationalisierung der Aktivitäten des Bundes im Bereich der Ostforschung" des Bundesrechnungshofes vom August 1996 MdlAnfr 28, 29 Gernot Erler SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 15189 B, 15190 B ZusFr Gernot Erler SPD . . . . 15189 D, 15190 C ZusFr Otto Schily SPD 15191 A Verhandlungen über die Rückführung deutscher Kulturgüter aus Rußland MdlAnfr 30, 31 Dr. Elke Leonhard SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . . 15191 C ZusFr Dr. Elke Leonhard SPD 15191 D ZusFr Otto Schily SPD 15193 A ZusFr Gernot Erler SPD 15193 C Lebenslauf des in Malaga lebenden Honorarkonsuls Hans Hoffmann (alias Albert Fuldner); Kontakte zu gesuchten Kriegsverbrechern, wie z. B. zu dem ehemaligen Generalmajor Ernst Otto Renner MdlAnfr 32, 33 Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin Helmut Schäfer AA 15193 D, 15194 D ZusFr Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15194 A, 15195 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Schlußfolgerungen der Bundesregierung zum Erhalt der sanierungsfähigen Nachfolgebetriebe der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1997 15195 C Dr. Günther Maleuda PDS 15195 C Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein CDU/CSU 15196 B Hans-Joachim Hacker SPD 15197 B Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15198 C Ulrich Heinrich F D P. 15199 B Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz) CDU/CSU 15200 B Christel Deichmann SPD 15201 A Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 15202 B Ernst Bahr SPD 15203 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 15205 A Gottfried Haschke (Großhennersdorf) CDU/CSU 15206 A Dr. Gerald Thalheim SPD 15207 A Ulrich Junghanns CDU/CSU 15207 D Nächste Sitzung 15209 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15211* A Anlage 2 Rechtsverbindlichkeit von Erläuterungen zu internationalen Vereinbarungen, insbesondere der „Erläuternde Bericht zum Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin" des Europarats MdlAnfr 4, 5 - Drs 13/7402 - Robert Antretter SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMZ . . 15211* B Anlage 3 Firmenpools der Industrie- und Handelskammern zur Erleichterung des Markteintritts mittelständischer Unternehmen im Ausland; Unterstützung durch auswärtige Vertretungen und Außenhandelskammern MdlAnfr 6, 7 - Drs 13/7402 - Erich G. Fritz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 15211* D Anlage 4 Personalbewegungen im höheren Dienst der OECD 1996 (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern); Anteil des deutschen Personals MdlAnfr 8, 9 - Drs 13/7402 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 15212* B Anlage 5 Russische Rehabilitations-Erlasse zur Wiedergutmachung stalinistischen Unrechts; Interpretation der Deutsch-Tschechischen Erklärung durch den tschechischen Staatspräsidenten bezüglich des Unrechtsgehalts des Abschubs MdlAnfr 26, 27 - Drs 13/7402 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 15213* C 168. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. April 1997 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Blunck, Lilo SPD 16. 4. 97 Dr. Eid, Ursula BÜNDNIS 16. 4. 97 90/DIE GRÜNEN Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 16.4. 97 Hempelmann, Rolf SPD 16. 4. 97 Horn, Erwin SPD 16. 4. 97 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 16. 4. 97 Dr. Jacob, Willibald PDS 16.4. 97 Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 16. 4. 97 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 16. 4. 97 Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 16. 4. 97 Koppelin, Jürgen F.D.P. 16. 4. 97 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 16. 4. 97 Lehn, Waltraud SPD 16. 4. 97 Nitsch (Rendsburg), BÜNDNIS 16. 4. 97 Egbert 90/DIE GRÜNEN Purps, Rudolf SPD 16. 4. 97 Reschke, Otto SPD 16. 4. 97 Schaich-Walch, Gudrun SPD 16. 4. 97 Schloten, Dieter SPD 16. 4. 97 Such, Manfred BÜNDNIS 16.4. 97 90/DIE GRÜNEN Terborg, Margitta SPD 16. 4. 97 Türk, Jürgen F.D.P. 16. 4. 97 Wallow, Hans SPD 16. 4. 97 Wolf (Frankfurt), BÜNDNIS 16. 4. 97 Margareta 90/DIE GRÜNEN Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Robert Antretter (SPD) (Drucksache 13/7402 Fragen 4 und 5): Welche rechtliche Verbindlichkeit haben Erläuterungen zu internationalen Vereinbarungen in Sonderheit der „Erläuternde Bericht zum Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin" des Europarats? Stellt der unter Frage 4 erwähnte „Erläuternde Bericht" im Falle einer rechtlichen Interpretationsunsicherheit des Konven- Anlagen zum Stenographischen Bericht tionstextes die abschließende Grundlage für die Beurteilung eines entsprechenden Artikels der Konvention dar? „Erläuterungen" oder „Erläuternden Berichten" zu völkerrechtlichen Vereinbarungen kommt generell dann eine Bedeutung zu, wenn Bestimmungen der Vereinbarung der Auslegung bedürfen. Artikel 31 des Wiener Vertragsrechtsübereinkommens bestimmt, daß ein Vertrag nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Lichte seines Ziels und Zwecks auszulegen ist. Zum „Zusammenhang" der Bestimmungen gehört nach Art. 31 Abs. 2 lit. b Wiener Vertragsrechtsübereinkommen „jede Urkunde, die von einer oder mehreren Vertragsparteien anläßlich des Vertragsabschlusses abgefaßt und von den anderen Vertragsparteien als eine sich auf den Vertrag beziehende Urkunde angenommen wurde". Erläuternde Berichte, die auf diese Weise zustandegekommen sind, sind also bei der Auslegung des Vertrags zwingend zu berücksichtigen; allerdings sind sie auch dann nur ein Element der Auslegung. Das ergibt sich schon aus Art. 31 Abs. 3 des Wiener Vertragsrechtsübereinkommens, wonach außer dem Zusammenhang in gleicher Weise jeder zwischen den Vertragsparteien anwendbare Völkerrechtssatz zu berücksichtigen ist. Der „Erläuternde Bericht zum Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin" wurde vom Sekretariat des Europarats auf der Basis eines Entwurfs des Vorsitzenden des Lenkungsausschusses für Bioethik erstellt. Seine Veröffentlichung wurde vom Ministerkomitee am 17. Dezember 1996 gebilligt. Dies ist ein beim Europarat übliches Verfahren und ist nicht außergewöhnlich. Allerdings wird im Bericht ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Bericht keine verbindliche Interpretation darstellt (Vorbemerkung auf S. 2 des Dokuments CM[96]1975 final). Mit dieser Entscheidung haben die Mitgliedstaaten des Europarats also lediglich zu erkennen gegeben, daß die im Erläuternden Bericht enthaltenen Ausführungen bei der Auslegung der Konvention Berücksichtigung finden sollen. Im Falle einer Interpretationsunsicherheit ist daher nach völkerrechtlichen Grundsätzen auch der Erläuternde Bericht zur Auslegung heranzuziehen; die Auslegung kann aber auf der Grundlage von Art. 31 Wiener Vertragsrechtsübereinkommen (Auslegung im Lichte des Ziels und Zwecks des Vertrages) auch zu einem von den Ausführungen des Erläuternden Berichts abweichenden Ergebnis führen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Erich G. Fritz (CDU/CSU) (Drucksache 13/7402 Fragen 6 und 7): Wie reagiert die Bundesregierung auf die im zunehmenden Maße eingerichteten Firmenpools der Industrie- und Handels- 15212* Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode - 168. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. April 1997 kammern, die insbesondere mittelständischen deutschen Unternehmen den Markteintritt im Ausland erleichtern sollen? In welcher Weise haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung auswärtige Vertretungen und Außenhandelskammern auf diese neue Form der Markterschließung mittelständischer Unternehmen eingerichtet? Zu Frage 6: Die Bundesregierung begrüßt, wenn sich mittelständische Unternehmen zu Interessengemeinschaften zusammenschließen, die das Ziel haben, über ein gemeinsames Auslandsbüro den Markteinstieg in einzelnen Ländern zu erleichtern. Das FirmenpoolKonzept ergänzt das von der Bundesregierung bereitgestellte Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderung in effizienter Weise. Die Bundesregierung sieht es als sinnvoll an, daß die Organisation der Firmenpools in Deutschland durch einzelne Industrie- und Handelskammern oder wegen spezifischer Branchenkenntnisse durch Fachverbände der Industrie erfolgt. Sie begrüßt auch, daß sich verschiedene Bundesländer an der Finanzierung der Firmenpools beteiligen. Im Bund-Länder-Ausschuß Außenwirtschaft unter Vorsitz des BMWi findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch über die von einzelnen Ländern geförderten Firmenpools statt. Dadurch soll auch sichergestellt werden, daß die von Bundesländern geförderten Firmenpools auch Unternehmen offenstehen, die ihren Sitz in einem anderen Bundesland haben. Zu Frage 7: Die deutschen Auslandshandelskammern bzw. Delegiertenbüros sind für die Firmenpools erster Ansprechpartner bei der Eröffnung eines Auslandsbüros. Dies ergibt sich schon durch die Klammer des deutschen Kammersystems mit den Aktivitäten der Industrie- und Handelskammern im Inland und der Auslandshandelskammern im Ausland. Es kann zu unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit kommen. Sie reichen von der Betreuung des Firmenpools durch die Auslandshandelskammer bis zur räumlichen Anbindung des „Poolmanagers" an das Büro der Auslandshandelskammer bzw. des Delegiertenbüros. Wo es Deutsche Industrie- und Handelszentren (DIHZ) gibt (Singapur, Shanghai, Moskau), sind sie der ideale Standort für die Auslandsbüros der Firmenpools. In allen Fällen steht dem Firmenpool das umfassende Leistungsangebot der Auslandshandelskammer zur Verfügung. Letzteres gilt auch für die Botschaften, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten für Probleme der Firmenpools jederzeit ansprechbar sind. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Durcksache 13/7402 Fragen 8 und 9): Welche Personalbewegungen hat es in 1996 bei der OECD im höheren Dienst hinsichtlich des deutschen Personals gegeben (Einstellungen/Ausscheiden), und wie schlüsselt sich das Gesamtbild der Personalbewegungen im höheren Dienst der OECD im Jahre 1996 nach Herkunftsländern auf? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Personalbewegungen in 1996 im höheren Dienst bei der OECD dem von ihr in der Antwort auf meine Fragen 35, 36 in Drucksache 13/5566 angeführten Ratsbeschluß über Maßnahmen zur Verstärkung der „Nationalen und kulturellen Vielfalt im OECD-Sekretariat" ausreichend Rechnung tragen, und kann die Bundesregierung Aussagen darüber machen, wie viele Deutsche im höheren Dienst der OECD im Jahre 1997 die Altersgrenze oder das Ende ihrer zeitlich begrenzten Verträge erreichen werden? Zu Frage 8: 1996 wurden durch einen Wechsel der Staatsbürgerschaft und durch die Aufnahme eines deutschen Mitarbeiters des beratenden Gewerkschaftsausschusses in die OECD-Personalliste zwei Deutsche zusätzlich im Höheren Dienst aufgeführt. Dem standen vier deutsche Abgänge gegenüber. Damit hat sich der deutsche Personalanteil im Höheren Dienst gegenüber 1995 von 55 (7,2 %) auf 53 (7,1 %) verringert. Im Vergleich dazu hat sich die Zahl der amerikanischen Mitarbeiter um neun, die Zahl der französischen Mitarbeiter im Höheren Dienst um zwölf verringert. Sieben zusätzliche Stellen gingen an Japan, vier zusätzliche Stellen an Kanada. Die Zahl der britischen Staatsbürger im Höheren Dienst der OECD blieb unverändert. Die Personalbewegungen, aufgeschlüsselt nach den Herkunftsländern, können Sie der beiliegenden Tabelle entnehmen (siehe folgende Seite). Zu Frage 9: Seit Beginn 1997 hat sich die Zahl der deutschen Mitarbeiter bereits durch drei altersbedingte Abgänge von 53 auf 50 reduziert. 16 weitere Deutsche werden im Verlauf des Jahres die Altersgrenze oder das Ende ihrer zeitlich befristeten Verträge erreichen. Für einige dieser Verträge sollte eine Verlängerung möglich sein. Vor dem Hintergrund des Stellenabbaus in der OECD handhabt das Sekretariat allerdings die Verlängerung der befristeten Verträge zurückhaltend. Als ein Ergebnis deutscher Bemühungen kann gewertet werden, daß zwei deutsche Bewerberinnen für das OECD-Nachwuchsprogramm (Young Professional Programme) eine Einstellungszusage erhalten haben. Bisher war Deutschland noch nie in diesem Programm berücksichtigt worden. Die Bundesregierung ist mit der deutschen Personalpräsenz in der OECD nicht zufrieden. Wiederholt hat die Bundesregierung den seit Juni 1996 im Amt befindlichen kanadischen Generalsekretär Johnston auf die unbefriedigende Personalsituation angesprochen. Herr Johnston hat uns zugesichert, daß er dem Problem der nicht ausreichenden deutschen Personalpräsenz besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen werde. Die Ständige Vertretung steht in dieser Frage in ständigem Dialog mit dem Sekretariat und drängt bei allen anstehenden Vakanzen auf eine Berücksichtigung qualifizierter deutscher Kandidaten. Vor kurzem hat Staatssekretär Dr. Lorenz Schomerus Vertreter der Wirtschaft eingeladen, um auch die Wirtschaft in die Suche nach geeigneten Kandidaten für internationale Organisationen einzubinden. 1. Januar 1996 31. Dezember 1996 Land Mitarbeiter Anteil Mitarbeiter Anteil in % in % Frankreich 155 20,4 143 19,2 USA 136 17,9 127 17,0 Großbritannien 92 12,1 92 12,3 Kanada 62 8,2 66 8,8 Deutschland 55 7,2 53 7,1 Japan 39 5,1 46 6,2 Australien 33 4,3 35 4,7 Italien 28 3,7 28 3,8 Schweden 15 2,0 19 2,5 Niederlande 20 2,6 18 2,4 Belgien 14 1,8 15 2,0 Schweiz 11 1,5 12 1,6 Österreich 11 1,5 11 1,5 Irland 13 1,7 11 1,5 Griechenland 11 1,5 10 1,3 Neuseeland 9 1,2 9 1,2 Dänemark 14 1,8 8 1,1 Finnland 7 0,9 8 1,1 Türkei 8 1,1 8 1,1 Island 6 0,8 6 0,8 Portugal 6 0,8 6 0,8 Spanien 6 0,8 5 0,7 Norwegen 5 0,7 5 0,7 Mexiko 4 0,5 4 0,5 Luxemburg 1 0,1 1 0,1 Korea* entfällt 0 0,0 Tschechische entfällt 0 0,0 Republik* Polen* entfällt 0 0,0 Ungarn* entfällt 0 0,0 Summe 761 100,0 746 100,0 Die mit ' gekennzeichneten Staaten sind der OECD erst kürzlich beigetreten. Personal aus diesen Staaten wurde daher noch nicht eingestellt. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/7405 Fragen 26 und 27): Wann hat die Bundesregierung von den russischen Rehabilitations-Erlassen, die einen weitreichenden Wiedergutmachungswillen stalinistischen Unrechts zum Ausdruck bringen, erstmals Kenntnis erlangt? Stimmt die Bundesregierung der Aussage des tschechischen Staatspräsidenten Vaclav Havel vom 9. Februar 1997 im tschechischen Rundfunk unter Bezugnahme auf die in der deutschtschechischen Erklärung erwähnte Vertreibung zu, wonach „die demokratische Repräsentanz des demokratischen Deutschlands, das heißt der Bundestag - das Parlament, mit erdrückender Mehrheit eine Deklaration angenommen (hat), die diesen Abschub nicht als Unrecht bezeichnet, die nur die Exzesse, die sog. Übergriffe, verurteilt, zu denen es während dieses Abschubs gekommen ist"? Zu Frage 26: Die Bundesregierung erlangte erstmalig offiziell von sowjetischen Rehabilitierungsbescheinigungen Kenntnis durch die Mitteilung des sowjetischen Außenministeriums an die deutsche Botschaft Moskau vom 5. Oktober 1990, daß vier zu Unrecht verurteilte Deutsche am 14. Juni 1990 rehabilitiert wurden. Zu Frage 27: Die Formulierung in Ziffer III, Satz 1 der deutschtschechischen Erklärung „Die tschechische Seite bedauert, daß durch die nach dem Kriegsende erfolgte Vertreibung sowie zwangsweise Aussiedlung der Sudetendeutschen aus der damaligen Tschechoslowakei, die Enteignung und Ausbürgerung unschuldigen Menschen viel Leid und Unrecht zugefügt wurde, und dies auch angesichts des kollektiven Charakters der Schuldzuweisung" trifft gerade keine Unterscheidung zwischen zwei historischen Vorgängen. Das tschechische Bedauern bezieht sich nach der klaren Textaussage auf den gesamten Prozeß.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Ulrich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit dem Urteil vom 8. April 1997 festgestellt, daß die im Zusammenhang mit den LPG-Altschulden erhobene Verfassungsbeschwerde zurückzuweisen ist.
    Die Altschuldenregelung berührt weder die Eigentumsgarantie noch die Berufsfreiheit. Auch gegen die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit wurde nicht verstoßen. Ausdrücklich wird festgestellt, daß der Gesetzgeber die Entschuldungsmaßnahmen auf sanierungsfähige LPGs beschränken durfte.
    Für die Urteilsfindung war unter anderem von Bedeutung, daß die Aufrechterhaltung der Altschulden mit Entschuldungsögmlichkeiten einherging, die gerade den wirtschaftlichen Ruin belasteter LPGs verhindern sollten, daß die Kreditbeziehungen der LPGs mit den Banken nicht Ausdruck eines besonderen Unrechtsgehalts der Ordnung der früheren DDR waren und daß die gewählte Lösung der Teilentschuldung keine unzumutbare Belastung der LPGs oder ihrer Rechtsnachfolger darstellt, wenn die bilanzielle Entlastung ihr Ziel erreicht.
    Gerade zu diesem Punkt stellt das Bundesverfassungsgericht fest, es sei - ich zitiere -
    noch nicht absehbar, ob die ... bezweckte Entlastung in verfassungsrechtlich gebotenem Maße eintritt. Wegen dieser Ungewißheit muß der Gesetzgeber die weitere Entwicklung beobachten und gegebenfalls eine Nachbesserung vornehmen.
    Weiter heißt es, eine ministerielle Arbeitsanweisung sei dafür nicht mehr ausreichend, die Neuregelung müsse vielmehr den Erfordernissen des Gesetzes- und Parlamentsvorbehalts Rechnung tragen.
    Daraus folgt, daß es einen verfassungsrechtlich gebotenen Maßstab für die Entlastung gibt und daß eine eventuelle Nachbesserung in diesem Hause zu diskutieren und zu verabschieden ist. Damit bleiben die weiteren Entscheidungen in dieser Angelegenheit dort, wo sie hingehören: in diesem Parlament.
    In der uns auferlegten Pflicht, die Entwicklung zu verfolgen und gegebenenfalls neue Maßnahmen zu treffen, sehe ich gerade für uns ostdeutsche Abgeordnete eine wichtige Aufgabe. Wir sollten nicht drei Jahre untätig sein, sondern mit allen Beteiligten und Interessierten im Gespräch bleiben, um zu gegebener Zeit, spätestens jedoch im Jahre 2000, schnell und sachlich fundiert zu handeln. Das ist die eine Sache.
    Die andere ist, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts richtig einzuordnen und zu würdigen. In Karlsruhe zählen nicht die wirtschaftlichen, auch nicht die politischen, sondern die verfassungsrechtlichen Argumente. Das Gericht hat sich mit seinem Urteil strikt an die Buchstaben der Verfassung gehalten und in kluger Selbstbeschränkung allen Handlungsspielraum bei der Politik gelassen. Es hat keine Ersatzpolitik betrieben. Dafür ist ihm ausdrücklich zu danken.
    Im politischen Handlungsspielraum ist auch die Möglichkeit enthalten, daß eine ungünstige oder zweitbeste Lösung verfassungsmäßig sein kann. Wie gut die im Zuge der deutschen Vereinigung getroffenen Regelungen sind, kann immer erst hinterher festgestellt werden. Ausdrücklich hat das Bundesverfassungsgericht den Handelnden in der besonderen Situation der Wiedervereinigung einen großen Spielraum eingeräumt, da es für diese Situation kein Vorbild gab.
    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat keinen Schlußpunkt unter eine Entwicklung oder ein Verfahren gesetzt. Wer dies erwartet hat, mußte enttäuscht werden. Das Urteil hat lediglich die Verfassungsmäßigkeit der von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland getroffenen Maßnahmen bestätigt - nicht mehr, allerdings auch nicht weniger.
    Es ist ausdrückliches Recht der Bundesregierung, ihre Unterstützungs- und Förderungsmaßnahmen auf die sanierungsfähigen Betriebe zu konzentrieren. Diese Handlungsweise ist nur konsequent; denn sie muß sich an vergleichbaren Maßnahmen im Bauge-

    Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz)

    werbe, im Bergbau und anderen Bereichen der Wirtschaft messen lassen.

    (Hans-Joachim Hacker [SPD]: Gerade das ist nicht getan worden!)

    - Genau.
    Es kommt jetzt darauf an, daß alle Beteiligten ihre Aufgaben erfüllen und dabei im Gespräch miteinander bleiben. Sachliche Beiträge und konstruktive Kritik sind willkommen. Wenn ich die teils pragmatischen Auswertungen des Verfassungsgerichtsurteils durch die Bauernverbände und Landesregierungen lese, stelle ich fest, daß es dafür gute Voraussetzungen gibt. Wir haben alle ein gemeinsames Interesse. Der politische Handlungsspielraum ist in vollem Umfang erhalten. Wir sollten ihn nutzen.
    Vielen Dank, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Michaela Geiger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Christel Deichmann, SPD- Fraktion.

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    Rede von Christel Deichmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den „blühenden Landschaften" will es in den neuen Bundesländern nicht so recht werden, obwohl die Landwirtschaft einer der wenigen Bereiche ist, in denen die Entwicklung zumindest im Ansatz positiv verläuft.

    (Lisa Peters [F.D.P.]: Das sieht da sehr gut aus!)

    In Mecklenburg-Vorpommern - aus dem Bundesland komme ich - sind ungefähr 250 landwirtschaftliche Betriebe mit Altkrediten in einer Höhe von zirka 500 Millionen DM belastet. Zur Zeit der Gründung dieser Betriebe betrugen die Altschulden 1214 DM pro Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Im Jahre 1996 waren die Altschulden schon auf 2 200 DM pro Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche angewachsen. Im Einzelfall ist ein Betrieb bis zu 10 Millionen DM verschuldet.
    Von diesen 250 landwirtschaftlichen Betrieben werden aus gegenwärtiger Sicht zirka 60 Prozent die Altschulden überhaupt nicht oder vielleicht bis zum Jahr 2050 abtragen können.
    Gleiches gilt für die Zinsen, die, wie eben ausgeführt, ständig anwachsen. Die Betriebe müssen heute den Kapitaldienst für einen Kredit leisten, hinter dem nach Ansicht des Bauernverbandes nur noch etwa 20 Prozent des Bilanzwertes stehen.
    Mein Kollege Hans-Joachim Hacker hat bereits auf die verschiedenen Ursachen der landwirtschaftlichen Altschulden hingewiesen. Gestatten Sie mir, daß ich noch einige Einzelbeispiele hinzufüge. Die LPG Bresegard zum Beispiel hat 488 000 DM in den Straßenbau investiert. Die Milchland Agrar GmbH hat 1,633 Millionen DM in eine Verkaufshalle und ein Kultur-
    haus investiert. Die Agrar GmbH in Bengerstorf hat 922 000 DM in Wegebau und eine Kinderkrippe investiert.
    Die LPG in Tessin-Kuhlenfeld wurde 1987 vom Rat des Bezirkes Schwerin mit der Haltung einer Schafherde von 1000 Stück beauftragt. Der Rat des Bezirkes nahm sich die Freiheit, Baubetriebe mit der Planung und Schaffung der baulichen Voraussetzungen zu beauftragen. Die LPG-Mitglieder, auch die Landbesitzer, hatten keine Einflußmöglichkeit auf die Höhe oder eine andere Gestaltung dieser Anlage. Die Investitionen in Höhe von 497 000 DM gingen aber zu Lasten des Investitionsfonds dieser LPG, die zusätzlich noch Verbindungswege zwischen den Gemeinden für 62 000 DM baute.

    (Hans-Joachim Hacker Die Agrarproduktion Krenzlin hat in Straßenbau und Wohnungsbau 671 000 DM investiert. Heute stellt sich heraus, daß diese Häuser trotz Maklereinsatz nicht veräußerbar sind. Diese aus den beschriebenen Ursachen entstandenen Altschulden sind ein Klotz am Bein der Landwirtschaft und können nicht in der vorgeschriebenen Art und Weise bedient und getilgt werden. Trotzdem kommt das BMF in der Pressemitteilung vom 8. April dieses Jahres zu der Aussage: Damit ist das zukunftsorientierte Konzept der Bundesregierung zur Überleitung der Zentralverwaltungswirtschaft der DDR in die soziale Marktwirtschaft bestätigt. Ich kann diesen Zusammenhang der Umgestaltung der Wirtschaft nicht erkennen. Weiter zu den Tatsachen: Im Altkreis Güstrow sind 26 eingetragene Genossenschaften mit mehr als 700 Mitgliedern von dieser Regelung betroffen. Über das Urteil gibt es unter den Landwirten eine große Enttäuschung in den Betrieben. Es erhebt sich die Frage nach dem Rechtsstaat; denn die LPG war im Dorf „Mädchen für alles". Die Bauern haben das Geld erwirtschaftet; genutzt wurde es von der ganzen Bevölkerung. Altschulden aber können nur für abgesicherte Werte beglichen werden, die vielerorts nicht mehr vorhanden sind. Die Landwirte erwarten eine differenzierte Entschuldung, orientiert an den tatsächlichen Werten der Grundmittel, und eine Befreiung von der Zinslast. Das muß umgehend passieren, zumal eine weitere Liberalisierung der Agrarmärkte absehbar ist. Im Bereich des Amtes für Landwirtschaft Bützow zum Beispiel bestanden 1991 Altkredite in Höhe von 115 Millionen DM. Durch die Treuhand entschuldet wurden 35 Millionen DM. Heute belaufen sich die Zinsen auf 37 Millionen DM. Geht man so mit Steuergeldern um? Heute morgen in der Ausschußsitzung hat die Bundesregierung nur geantwortet: Seit der Entschuldung Christel Deichmann in 1994 wird nur noch mit dem Fibor-Satz verzinst, das heißt, die Zinsen wachsen nicht mehr in dem Maße an, wie das in den ersten Jahren der Fall war. Ich halte diese Aussage für makaber. Gleiches trifft für den Bereich des Amtes für Landwirtschaft in Parchim zu: Um 28 Millionen DM wurde entschuldet. Der jährliche Zinszuwachs beträgt in etwa 10 Prozent, das heißt, die Entschuldung ist auch hier wieder aufgefressen. Gestatten Sie mir, abschließend noch einen weiteren Aspekt in die Diskussion einzuführen, nämlich die aktuelle Arbeitsmarktsituation. Frau Abgeordnete, bitte kommen Sie zum Schluß. Ihre Redezeit ist auf fünf Minuten begrenzt. Ja, noch einen Satz. Die Arbeitslosenquote beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 20,7 Prozent. Spitzenreiter ist der Landkreis Demmin mit 26,1 Prozent, ein rein agrarischer Landkreis. So nimmt das Trauerspiel seinen Fortgang. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)