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    Plenarprotokoll 13/168 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 168. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. April 1997 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Ausschusses für Erziehung und Kultur der israelischen Knesset 15168 B Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Bericht zur Reform der Beruflichen Bildung und Berufsbildungsbericht 1997; weitere aktuelle Fragen) 15167 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15167 B Günter Rixe SPD 15168 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15168 D Dr. -Ing. Rainer Jork CDU/CSU 15169 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15169 C Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15170 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15170 B Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . . 15170 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15171 A Franz Thönnes SPD 15171 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15171 B Werner Lensing CDU/CSU 15171 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15171 D Doris Odendahl SPD 15172 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15172 B Maritta Böttcher PDS 15172 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15172 D Christian Lenzer CDU/CSU 15173 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15173 B Stephan Hilsberg SPD 15173 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15174 A Rosel Neuhäuser PDS 15174 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15174 C Bärbel Sothmann CDU/CSU 15174 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15174 D Horst Kubatschka SPD 15174 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15175 A Jörg Tauss SPD 15175 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15176 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS 15176 A Johannes Nitsch, Parl. Staatssekretär BMV 15176 B Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15176 B Johannes Nitsch, Parl. Staatssekretär BMV 15176 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 13/7402 vom 11. April 1997) Förderung lernbehinderter Schüler nach dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) 15176 C MdlAnfr 1 Wolfgang Weiermann SPD Antw StSekr Wilhelm Hecker BMA . . . 15176 D ZusFr Wolfgang Weiermann SPD . . . . 15176 D ZusFr Dr. Gerald Thalheim SPD . . . . 15177 C ZusFr Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . 15177 D Gründe für die Einstufung älterer jüdischer Auswanderer aus Rußland als Sozialhilfeempfänger MdlAnfr 2 Heidemarie Lüth PDS Antw StSekr Wilhelm Hecker BMA . . 15178 A ZusFr Heidemarie Lüth PDS 15178 B Bedarfszahlen für die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland MdlAnfr 10, 11 Regina Schmidt-Zadel SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 15178D, 15179A ZusFr Regina Schmidt-Zadel SPD . . . . 15179 A ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 15179 D ZusFr Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . 15180 A Rechtsstreit zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Techniker-Krankenkasse betr. psychotherapeutische Versorgung MdlAnfr 12, 13 Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 15180C, 15181 C ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 15180 D, 15181 D ZusFr Sigrun Löwisch CDU/CSU . . . . 15181 A ZusFr Regina Schmidt-Zadel SPD . . . . 15181 B Vorlage des Entwurfs für ein Psychotherapeutengesetz zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung MdlAnfr 14, 15 Dr. Angelica Schwall-Düren SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 15182A, 15182B ZusFr Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . 15182 B ZusFr Ulf Fink CDU/CSU 15183 A ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 15183 B Aufrechterhaltung der von der EU ins Programm TEN aufgenommenen Verkehrsprojekte; Rücknahmemöglichkeit MdlAnfr 16, 17 Wieland Sorge SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 15183 C, 15183 D ZusFr Wieland Sorge SPD 15184 A Verwirklichung der 14 vorrangigen Projekte der transeuropäischen Verkehrsnetze MdlAnfr 18 Konrad Kunick SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 15184 B ZusFr Konrad Kunick SPD 15184 B Ausbau- und Leistungsqualität des Hochgeschwindigkeitszuges, kombinierter Verkehr Nord-Süd (Berlin - München - Verona) MdlAnfr 19 Konrad Kunick SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 15184 C ZusFr Konrad Kunick SPD 15185 A ZusFr Wieland Sorge SPD 15185 B Beschleunigung von Straßenbaumaßnahmen durch Verringerung von an den Bau gekoppelten Standards MdlAnfr 20 Karin Rehbock-Zureich SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 15185 C ZusFr Karin Rehbock-Zureich SPD . . . 15185 D Gütertransporte auf der bayerischen Donau 1996 im Vergleich zu 1995 MdlAnfr 21, 22 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 15186 A, 15187 A ZusFr Horst Kubatschka SPD . . 15186B, 15187 B ZusFr Otto Schily SPD 15186 D ZusFr Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15186 D Planfeststellung nach dem Bundeswasserstraßengesetz für das bei Gandersum geplante Ems-Sperrwerk; Befahrbarkeit der Bundeswasserstraße MdlAnfr 23, 24 Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 15187 C, 15188 A ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . 15187 C, 15188 B Steuermittel zum Wiederaufbau BosnienHerzegowinas bis zum Jahre 2000 MdlAnfr 25 Roland Kohn F.D.P. Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . . 15188 D ZusFr Roland Kohn F.D.P 15189 A Schlußfolgerungen aus dem „Gutachten über die Koordinierung und Rationalisierung der Aktivitäten des Bundes im Bereich der Ostforschung" des Bundesrechnungshofes vom August 1996 MdlAnfr 28, 29 Gernot Erler SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 15189 B, 15190 B ZusFr Gernot Erler SPD . . . . 15189 D, 15190 C ZusFr Otto Schily SPD 15191 A Verhandlungen über die Rückführung deutscher Kulturgüter aus Rußland MdlAnfr 30, 31 Dr. Elke Leonhard SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . . 15191 C ZusFr Dr. Elke Leonhard SPD 15191 D ZusFr Otto Schily SPD 15193 A ZusFr Gernot Erler SPD 15193 C Lebenslauf des in Malaga lebenden Honorarkonsuls Hans Hoffmann (alias Albert Fuldner); Kontakte zu gesuchten Kriegsverbrechern, wie z. B. zu dem ehemaligen Generalmajor Ernst Otto Renner MdlAnfr 32, 33 Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin Helmut Schäfer AA 15193 D, 15194 D ZusFr Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15194 A, 15195 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Schlußfolgerungen der Bundesregierung zum Erhalt der sanierungsfähigen Nachfolgebetriebe der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1997 15195 C Dr. Günther Maleuda PDS 15195 C Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein CDU/CSU 15196 B Hans-Joachim Hacker SPD 15197 B Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15198 C Ulrich Heinrich F D P. 15199 B Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz) CDU/CSU 15200 B Christel Deichmann SPD 15201 A Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 15202 B Ernst Bahr SPD 15203 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 15205 A Gottfried Haschke (Großhennersdorf) CDU/CSU 15206 A Dr. Gerald Thalheim SPD 15207 A Ulrich Junghanns CDU/CSU 15207 D Nächste Sitzung 15209 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15211* A Anlage 2 Rechtsverbindlichkeit von Erläuterungen zu internationalen Vereinbarungen, insbesondere der „Erläuternde Bericht zum Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin" des Europarats MdlAnfr 4, 5 - Drs 13/7402 - Robert Antretter SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMZ . . 15211* B Anlage 3 Firmenpools der Industrie- und Handelskammern zur Erleichterung des Markteintritts mittelständischer Unternehmen im Ausland; Unterstützung durch auswärtige Vertretungen und Außenhandelskammern MdlAnfr 6, 7 - Drs 13/7402 - Erich G. Fritz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 15211* D Anlage 4 Personalbewegungen im höheren Dienst der OECD 1996 (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern); Anteil des deutschen Personals MdlAnfr 8, 9 - Drs 13/7402 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 15212* B Anlage 5 Russische Rehabilitations-Erlasse zur Wiedergutmachung stalinistischen Unrechts; Interpretation der Deutsch-Tschechischen Erklärung durch den tschechischen Staatspräsidenten bezüglich des Unrechtsgehalts des Abschubs MdlAnfr 26, 27 - Drs 13/7402 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 15213* C 168. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. April 1997 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Blunck, Lilo SPD 16. 4. 97 Dr. Eid, Ursula BÜNDNIS 16. 4. 97 90/DIE GRÜNEN Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 16.4. 97 Hempelmann, Rolf SPD 16. 4. 97 Horn, Erwin SPD 16. 4. 97 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 16. 4. 97 Dr. Jacob, Willibald PDS 16.4. 97 Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 16. 4. 97 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 16. 4. 97 Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 16. 4. 97 Koppelin, Jürgen F.D.P. 16. 4. 97 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 16. 4. 97 Lehn, Waltraud SPD 16. 4. 97 Nitsch (Rendsburg), BÜNDNIS 16. 4. 97 Egbert 90/DIE GRÜNEN Purps, Rudolf SPD 16. 4. 97 Reschke, Otto SPD 16. 4. 97 Schaich-Walch, Gudrun SPD 16. 4. 97 Schloten, Dieter SPD 16. 4. 97 Such, Manfred BÜNDNIS 16.4. 97 90/DIE GRÜNEN Terborg, Margitta SPD 16. 4. 97 Türk, Jürgen F.D.P. 16. 4. 97 Wallow, Hans SPD 16. 4. 97 Wolf (Frankfurt), BÜNDNIS 16. 4. 97 Margareta 90/DIE GRÜNEN Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Robert Antretter (SPD) (Drucksache 13/7402 Fragen 4 und 5): Welche rechtliche Verbindlichkeit haben Erläuterungen zu internationalen Vereinbarungen in Sonderheit der „Erläuternde Bericht zum Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin" des Europarats? Stellt der unter Frage 4 erwähnte „Erläuternde Bericht" im Falle einer rechtlichen Interpretationsunsicherheit des Konven- Anlagen zum Stenographischen Bericht tionstextes die abschließende Grundlage für die Beurteilung eines entsprechenden Artikels der Konvention dar? „Erläuterungen" oder „Erläuternden Berichten" zu völkerrechtlichen Vereinbarungen kommt generell dann eine Bedeutung zu, wenn Bestimmungen der Vereinbarung der Auslegung bedürfen. Artikel 31 des Wiener Vertragsrechtsübereinkommens bestimmt, daß ein Vertrag nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Lichte seines Ziels und Zwecks auszulegen ist. Zum „Zusammenhang" der Bestimmungen gehört nach Art. 31 Abs. 2 lit. b Wiener Vertragsrechtsübereinkommen „jede Urkunde, die von einer oder mehreren Vertragsparteien anläßlich des Vertragsabschlusses abgefaßt und von den anderen Vertragsparteien als eine sich auf den Vertrag beziehende Urkunde angenommen wurde". Erläuternde Berichte, die auf diese Weise zustandegekommen sind, sind also bei der Auslegung des Vertrags zwingend zu berücksichtigen; allerdings sind sie auch dann nur ein Element der Auslegung. Das ergibt sich schon aus Art. 31 Abs. 3 des Wiener Vertragsrechtsübereinkommens, wonach außer dem Zusammenhang in gleicher Weise jeder zwischen den Vertragsparteien anwendbare Völkerrechtssatz zu berücksichtigen ist. Der „Erläuternde Bericht zum Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin" wurde vom Sekretariat des Europarats auf der Basis eines Entwurfs des Vorsitzenden des Lenkungsausschusses für Bioethik erstellt. Seine Veröffentlichung wurde vom Ministerkomitee am 17. Dezember 1996 gebilligt. Dies ist ein beim Europarat übliches Verfahren und ist nicht außergewöhnlich. Allerdings wird im Bericht ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Bericht keine verbindliche Interpretation darstellt (Vorbemerkung auf S. 2 des Dokuments CM[96]1975 final). Mit dieser Entscheidung haben die Mitgliedstaaten des Europarats also lediglich zu erkennen gegeben, daß die im Erläuternden Bericht enthaltenen Ausführungen bei der Auslegung der Konvention Berücksichtigung finden sollen. Im Falle einer Interpretationsunsicherheit ist daher nach völkerrechtlichen Grundsätzen auch der Erläuternde Bericht zur Auslegung heranzuziehen; die Auslegung kann aber auf der Grundlage von Art. 31 Wiener Vertragsrechtsübereinkommen (Auslegung im Lichte des Ziels und Zwecks des Vertrages) auch zu einem von den Ausführungen des Erläuternden Berichts abweichenden Ergebnis führen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Erich G. Fritz (CDU/CSU) (Drucksache 13/7402 Fragen 6 und 7): Wie reagiert die Bundesregierung auf die im zunehmenden Maße eingerichteten Firmenpools der Industrie- und Handels- 15212* Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode - 168. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. April 1997 kammern, die insbesondere mittelständischen deutschen Unternehmen den Markteintritt im Ausland erleichtern sollen? In welcher Weise haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung auswärtige Vertretungen und Außenhandelskammern auf diese neue Form der Markterschließung mittelständischer Unternehmen eingerichtet? Zu Frage 6: Die Bundesregierung begrüßt, wenn sich mittelständische Unternehmen zu Interessengemeinschaften zusammenschließen, die das Ziel haben, über ein gemeinsames Auslandsbüro den Markteinstieg in einzelnen Ländern zu erleichtern. Das FirmenpoolKonzept ergänzt das von der Bundesregierung bereitgestellte Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderung in effizienter Weise. Die Bundesregierung sieht es als sinnvoll an, daß die Organisation der Firmenpools in Deutschland durch einzelne Industrie- und Handelskammern oder wegen spezifischer Branchenkenntnisse durch Fachverbände der Industrie erfolgt. Sie begrüßt auch, daß sich verschiedene Bundesländer an der Finanzierung der Firmenpools beteiligen. Im Bund-Länder-Ausschuß Außenwirtschaft unter Vorsitz des BMWi findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch über die von einzelnen Ländern geförderten Firmenpools statt. Dadurch soll auch sichergestellt werden, daß die von Bundesländern geförderten Firmenpools auch Unternehmen offenstehen, die ihren Sitz in einem anderen Bundesland haben. Zu Frage 7: Die deutschen Auslandshandelskammern bzw. Delegiertenbüros sind für die Firmenpools erster Ansprechpartner bei der Eröffnung eines Auslandsbüros. Dies ergibt sich schon durch die Klammer des deutschen Kammersystems mit den Aktivitäten der Industrie- und Handelskammern im Inland und der Auslandshandelskammern im Ausland. Es kann zu unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit kommen. Sie reichen von der Betreuung des Firmenpools durch die Auslandshandelskammer bis zur räumlichen Anbindung des „Poolmanagers" an das Büro der Auslandshandelskammer bzw. des Delegiertenbüros. Wo es Deutsche Industrie- und Handelszentren (DIHZ) gibt (Singapur, Shanghai, Moskau), sind sie der ideale Standort für die Auslandsbüros der Firmenpools. In allen Fällen steht dem Firmenpool das umfassende Leistungsangebot der Auslandshandelskammer zur Verfügung. Letzteres gilt auch für die Botschaften, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten für Probleme der Firmenpools jederzeit ansprechbar sind. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Durcksache 13/7402 Fragen 8 und 9): Welche Personalbewegungen hat es in 1996 bei der OECD im höheren Dienst hinsichtlich des deutschen Personals gegeben (Einstellungen/Ausscheiden), und wie schlüsselt sich das Gesamtbild der Personalbewegungen im höheren Dienst der OECD im Jahre 1996 nach Herkunftsländern auf? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Personalbewegungen in 1996 im höheren Dienst bei der OECD dem von ihr in der Antwort auf meine Fragen 35, 36 in Drucksache 13/5566 angeführten Ratsbeschluß über Maßnahmen zur Verstärkung der „Nationalen und kulturellen Vielfalt im OECD-Sekretariat" ausreichend Rechnung tragen, und kann die Bundesregierung Aussagen darüber machen, wie viele Deutsche im höheren Dienst der OECD im Jahre 1997 die Altersgrenze oder das Ende ihrer zeitlich begrenzten Verträge erreichen werden? Zu Frage 8: 1996 wurden durch einen Wechsel der Staatsbürgerschaft und durch die Aufnahme eines deutschen Mitarbeiters des beratenden Gewerkschaftsausschusses in die OECD-Personalliste zwei Deutsche zusätzlich im Höheren Dienst aufgeführt. Dem standen vier deutsche Abgänge gegenüber. Damit hat sich der deutsche Personalanteil im Höheren Dienst gegenüber 1995 von 55 (7,2 %) auf 53 (7,1 %) verringert. Im Vergleich dazu hat sich die Zahl der amerikanischen Mitarbeiter um neun, die Zahl der französischen Mitarbeiter im Höheren Dienst um zwölf verringert. Sieben zusätzliche Stellen gingen an Japan, vier zusätzliche Stellen an Kanada. Die Zahl der britischen Staatsbürger im Höheren Dienst der OECD blieb unverändert. Die Personalbewegungen, aufgeschlüsselt nach den Herkunftsländern, können Sie der beiliegenden Tabelle entnehmen (siehe folgende Seite). Zu Frage 9: Seit Beginn 1997 hat sich die Zahl der deutschen Mitarbeiter bereits durch drei altersbedingte Abgänge von 53 auf 50 reduziert. 16 weitere Deutsche werden im Verlauf des Jahres die Altersgrenze oder das Ende ihrer zeitlich befristeten Verträge erreichen. Für einige dieser Verträge sollte eine Verlängerung möglich sein. Vor dem Hintergrund des Stellenabbaus in der OECD handhabt das Sekretariat allerdings die Verlängerung der befristeten Verträge zurückhaltend. Als ein Ergebnis deutscher Bemühungen kann gewertet werden, daß zwei deutsche Bewerberinnen für das OECD-Nachwuchsprogramm (Young Professional Programme) eine Einstellungszusage erhalten haben. Bisher war Deutschland noch nie in diesem Programm berücksichtigt worden. Die Bundesregierung ist mit der deutschen Personalpräsenz in der OECD nicht zufrieden. Wiederholt hat die Bundesregierung den seit Juni 1996 im Amt befindlichen kanadischen Generalsekretär Johnston auf die unbefriedigende Personalsituation angesprochen. Herr Johnston hat uns zugesichert, daß er dem Problem der nicht ausreichenden deutschen Personalpräsenz besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen werde. Die Ständige Vertretung steht in dieser Frage in ständigem Dialog mit dem Sekretariat und drängt bei allen anstehenden Vakanzen auf eine Berücksichtigung qualifizierter deutscher Kandidaten. Vor kurzem hat Staatssekretär Dr. Lorenz Schomerus Vertreter der Wirtschaft eingeladen, um auch die Wirtschaft in die Suche nach geeigneten Kandidaten für internationale Organisationen einzubinden. 1. Januar 1996 31. Dezember 1996 Land Mitarbeiter Anteil Mitarbeiter Anteil in % in % Frankreich 155 20,4 143 19,2 USA 136 17,9 127 17,0 Großbritannien 92 12,1 92 12,3 Kanada 62 8,2 66 8,8 Deutschland 55 7,2 53 7,1 Japan 39 5,1 46 6,2 Australien 33 4,3 35 4,7 Italien 28 3,7 28 3,8 Schweden 15 2,0 19 2,5 Niederlande 20 2,6 18 2,4 Belgien 14 1,8 15 2,0 Schweiz 11 1,5 12 1,6 Österreich 11 1,5 11 1,5 Irland 13 1,7 11 1,5 Griechenland 11 1,5 10 1,3 Neuseeland 9 1,2 9 1,2 Dänemark 14 1,8 8 1,1 Finnland 7 0,9 8 1,1 Türkei 8 1,1 8 1,1 Island 6 0,8 6 0,8 Portugal 6 0,8 6 0,8 Spanien 6 0,8 5 0,7 Norwegen 5 0,7 5 0,7 Mexiko 4 0,5 4 0,5 Luxemburg 1 0,1 1 0,1 Korea* entfällt 0 0,0 Tschechische entfällt 0 0,0 Republik* Polen* entfällt 0 0,0 Ungarn* entfällt 0 0,0 Summe 761 100,0 746 100,0 Die mit ' gekennzeichneten Staaten sind der OECD erst kürzlich beigetreten. Personal aus diesen Staaten wurde daher noch nicht eingestellt. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/7405 Fragen 26 und 27): Wann hat die Bundesregierung von den russischen Rehabilitations-Erlassen, die einen weitreichenden Wiedergutmachungswillen stalinistischen Unrechts zum Ausdruck bringen, erstmals Kenntnis erlangt? Stimmt die Bundesregierung der Aussage des tschechischen Staatspräsidenten Vaclav Havel vom 9. Februar 1997 im tschechischen Rundfunk unter Bezugnahme auf die in der deutschtschechischen Erklärung erwähnte Vertreibung zu, wonach „die demokratische Repräsentanz des demokratischen Deutschlands, das heißt der Bundestag - das Parlament, mit erdrückender Mehrheit eine Deklaration angenommen (hat), die diesen Abschub nicht als Unrecht bezeichnet, die nur die Exzesse, die sog. Übergriffe, verurteilt, zu denen es während dieses Abschubs gekommen ist"? Zu Frage 26: Die Bundesregierung erlangte erstmalig offiziell von sowjetischen Rehabilitierungsbescheinigungen Kenntnis durch die Mitteilung des sowjetischen Außenministeriums an die deutsche Botschaft Moskau vom 5. Oktober 1990, daß vier zu Unrecht verurteilte Deutsche am 14. Juni 1990 rehabilitiert wurden. Zu Frage 27: Die Formulierung in Ziffer III, Satz 1 der deutschtschechischen Erklärung „Die tschechische Seite bedauert, daß durch die nach dem Kriegsende erfolgte Vertreibung sowie zwangsweise Aussiedlung der Sudetendeutschen aus der damaligen Tschechoslowakei, die Enteignung und Ausbürgerung unschuldigen Menschen viel Leid und Unrecht zugefügt wurde, und dies auch angesichts des kollektiven Charakters der Schuldzuweisung" trifft gerade keine Unterscheidung zwischen zwei historischen Vorgängen. Das tschechische Bedauern bezieht sich nach der klaren Textaussage auf den gesamten Prozeß.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Steffi Lemke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Karlsruher Urteil ist eine herbe Enttäuschung für all diejenigen, die gemeinsam mit dem Antragsteller der Auffassung sind, daß die Altschulden aus DDR-Zeiten mit der DDR gemeinsam untergegangen sind.
    Ich stelle nicht, wie Herr von Hammerstein hier unterstellt hat, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Frage, das es - wie es bereits in einer Reihe vorhergehender Urteile der Fall gewesen ist - abgelehnt hat, Versäumnisse und Fehlentscheidungen der Politik nachträglich juristisch zu bereinigen; vielmehr richtet sich die Kritik an die Bundesregierung, die den vorhandenen Gestaltungsspielraum nicht für eine zukunftsweisende Lösung genutzt hat, etwa durch eine Annullierung sämtlicher DDR-Altschulden.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)

    Das Bundesverfassungsgericht verweist in seinem Urteil immer wieder auf die Sondersituation der deutschen Einheit und den großen Gestaltungsspielraum, den die Bundesregierung bei den Altschulden gehabt hat. Herr von Hammerstein hat hier ausgeführt, daß er in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Bestätigung der idealen Politik der Bundesregierung sieht. Ich denke, wenn man das Urteil vollständig liest, dann stellt man fest, daß das Urteil genau dies nicht ist; es enthält zwischen den Zeilen Töne, die das nicht bestätigen.
    Das Bundesverfassungsgericht verweist zwar darauf, daß die Altschuldenregelung nicht gegen das Grundgesetz verstoße und auch keine unzumutbare Belastung für die LPG-Nachfolgebetriebe darstelle. Ob jedoch die seitens der Bundesregierung getroffene Entscheidung zu den Altschulden in ökonomischer und finanzieller Hinsicht als sinnvoll oder positiv zu beurteilen ist, läßt das Urteil ausdrücklich offen.
    Wir haben die Situation, daß eine Nachbesserungspflicht auferlegt wurde. Ich denke, damit wird deutlich, daß das Bundesverfassungsgericht nicht in allen Bereichen mit dem Vorgehen der Bundesregierung übereinstimmt.
    Es ist heute bereits klar, daß die Landwirtschaftsbetriebe in den neuen Bundesländern die Altschulden nicht sämtlich und sonders werden tilgen können, auch wenn zunächst nur 20 Prozent für den Altschuldendienst eingesetzt werden müssen. Die Frage ist, ob die Betriebe die Möglichkeit haben, diesen Berg jemals abzutragen. Dies wurde bereits in der Anhörung des Landwirtschaftsausschusses im September 1995 von den dort Anwesenden in der Mehrheit verneint. Da eine Rückzahlung der Altschulden in einer Zeitspanne von 30 bis 50 Jahren nicht möglich sein wird, hat dort selbst die WestLB die Forderung nach einer generellen Streichung der Altschulden aufgestellt.

    Steffi Lemke
    Die Bundesregierung ist aus meiner Sicht gefordert, schnell eine Anschlußregelung zu finden; dies wurde inzwischen auch von seiten der CDU/CSU-Fraktion geäußert. Es ist auf keinen Fall die Zeit vorhanden, mit einer Nachbesserungsregelung bis zum Jahr 2000 zu warten, da davon letztendlich nur die Banken profitieren werden.
    Ich freue mich, Herr Kollege Heinrich, daß wir hinsichtlich dieser Forderung, wie Sie heute morgen im Ausschuß ausgeführt haben, übereinstimmen, und möchte Sie ausdrücklich ermuntern, sich in der Koalition für eine zügige Anschlußregelung einzusetzen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS)

    Die Altschulden müssen sofort zinsfrei gestellt werden, um den Handlungsspielraum nicht noch weiter einzuengen. Es ist meines Erachtens untragbar, daß die Bundesregierung tatenlos zusieht, wie der Schuldenberg durch Zins und Zinseszins weiter anwächst. Ich hatte bereits ausgeführt, daß davon letztendlich nur die Banken profitieren werden.
    Außerdem ist es aus meiner Sicht unbedingt notwendig, daß die für betriebsfremde Leistungen angerechneten Altschulden den Betrieben vollständig erlassen werden. Es ist nicht hinnehmbar, daß die Agrargenossenschaften für von Dritten genutzte oder nicht mehr nutzbare Infrastruktur zur Kasse gebeten werden, die für sie betriebswirtschaftlich vollkommen irrelevant ist.
    Die Bundesregierung muß eine Neubewertung der Werthaltigkeit vornehmen. Sie ist gefordert, jetzt endlich ein schlüssiges Konzept für die Regelung der Altschulden vorzulegen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Spielball an das Parlament, an die Bundesregierung, an die Abgeordneten zurückgegeben. Es hat es abgelehnt, eine abschließende Regelung und Bewertung vorzunehmen. Zum Handeln ist zunächst die Bundesregierung aufgefordert - und dies sofort und nicht erst im Jahre 2000.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS)



Rede von Michaela Geiger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Ulrich Heinrich, F.D.P.

(Horst Sielaff [SPD]: Wir sind gespannt, ob er das wiederholt, was er im Ausschuß gesagt hat!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ulrich Heinrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Maleuda, wenn die PDS im Rahmen einer Aktuellen Stunde beantragt, die Schulden, die sie als Nachfolgepartei der SED mit verantwortet hat, schnellstens abzutragen und die Betriebe von den Schulden zu befreien, die sie selber den Betrieben auferlegt hat, dann ist das in gewissem Sinne bemerkenswert. Ich muß schon sagen: Man kann die Dinge kaum stärker auf den Kopf stellen, als Sie das getan haben.
    Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche die geltende Rechtsprechung zur Altschuldenproblematik von ehemaligen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften nicht im Widerspruch zum Grundgesetz gesehen. Gleichwohl teilen die Richter des obersten Gerichts in wesentlichen Punkten die Bedenken der Kläger; das ist bemerkenswert.
    So bestätigt das Bundesverfassungsgericht den Beschwerdeführern eine Ungleichbehandlung von LPG-Nachfolgebetrieben gegenüber anderen mit Altschulden belasteten Einrichtungen der DDR, insbesondere den volkseigenen Gütern und Betrieben.
    Weiterhin kann nach Auffassung der obersten Verfassungshüter der Begriff Kredit, wie man ihn zu DDR-Zeiten verstanden hat, nicht auf marktwirtschaftliche Verhältnisse übertragen werden. Ferner wird es als verfassungsgemäß bezeichnet, daß zwischen sanierungsfähigen und nicht sanierungsfähigen Betrieben unterschieden wurde.
    Juristisch mag das ja alles in Ordnung sein. Auch ich meine natürlich, daß wir das Verfassungsgerichtsurteil zu respektieren haben. Aber eine politische Beurteilung kann auch ganz anders ausfallen, und das ist das Problem. Auf der einen Seite gibt es die Bestätigung, daß die Handlungsweise der Bundesregierung verfassungsgemäß war, auf der anderen Seite gibt es die politische Beurteilung, die sehr, sehr schwer nachzuvollziehen ist auf Grund der Tatsachen, die ich eben beschrieben habe.
    Gerade weil diese politische Beurteilung - je nachdem, von wem sie vorgenommen wird - zu einem unterschiedlichen Ergebnis kommt, muß jetzt der Spielraum, den das Verfassungsgericht eröffnet hat, genutzt werden, und müssen die Vorgaben beachtet werden, nach denen die Entschuldungsmöglichkeiten im Rahmen einer bilanziellen Entlastung einer Kontroll- und Nachbesserungspflicht unterworfen werden müssen.
    Das zeigt ja schon, daß man nicht ausschließt, daß sich auf Grund der Altschuldenproblematik eine schwierige Situation für die Betriebe ergeben kann. In den Augen des Bundesverfassungsgerichts bedeutet das, daß man erst nach zehn Jahren in der Lage sei, einer entsprechenden Kontrollpflicht nachzukommen.
    Daran knüpft sich meine Aufforderung an die Bundesregierung. Ich möchte sie sehr herzlich darum bitten, diese Kontrollpflicht zu einem früheren Zeitpunkt vorzusehen. Wer nämlich heute, 1997, bei einer entsprechenden betriebswirtschaftlichen Prüfung eines Betriebes nicht in der Lage ist, zu entscheiden, ob der Betrieb mit den Problemen fertig werden wird oder nicht oder ob der Betrieb auf Grund der zusätzlichen Belastung durch die Altschulden stranguliert werden wird oder nicht, der wird es in zwei Jahren auch nicht können. Das sage ich Ihnen ganz deutlich. Deshalb lautet meine Forderung, noch einmal klar zu formulieren, daß die Kontrollpflicht sofort gilt.

    Ulrich Heinrich
    Die daraus resultierenden Schlüsse sind zu ziehen und

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    müssen im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens ihren Niederschlag finden. Die Betriebe haben ein Recht darauf, daß man ihnen heute sagt, was sie in der Zukunft zu erwarten haben.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der PDS)

    Es kann nicht nach der Devise gehen: Macht mal weiter so bis ins Jahr 2000; dann überprüfen wir euch, und dann werden wir sehen, ob wir euch helfen oder nicht. Denn das Gericht sagt eindeutig, daß es auf Grund der Altlast, die der Betrieb zusätzlich zu bewältigen hat, nicht zu einem Bankrott kommen darf. Es darf also nicht zu einer Strangulation kommen.
    Deshalb wäre ein weiteres Zuwarten nicht zu verantworten. Ich darf noch einmal eindringlich an die Bundesregierung appellieren, dieses sofort umzusetzen.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der CDU/CSU Dr. Gerald Thalheim [SPD]: Wir werden Sie schneller beim Wort nehmen, als Ihnen lieb ist, Herr Heinrich!)