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ID1316709700

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    Plenarprotokoll 13/167 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 167. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. März 1997 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Hans-Dietrich Genscher und Anton Pfeifer 15081 A, B Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Steuerreformgesetzes 1998 (Drucksache 13/7242) 15081 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses - zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Für eine durchgreifende Einkommensteuerreform: Steuergerechtigkeit durch Steuervereinfachung - zu dem Antrag der Abgeordneten Joachim Poß, Ingrid Matthäus-Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einkommensteuerreform zum 1. Januar 1998 in Kraft setzen (Drucksachen 13/3874, 13/5510, 13/ 6859) 15081 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15081 D Rudolf Scharping SPD 15085 D Gerda Hasselfeldt CDU/CSU 15090 C Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15092 D Gisela Frick F.D.P 15095 B Detlev von Larcher SPD 15096 B Dr. Barbara Hendricks SPD . 15096 D, 15104 D Dr. Christa Luft PDS 15097 B Dr. Barbara Höll PDS 15099 C Hans-Peter Repnik CDU/CSU . 15101 C, 15106 A Eckart Kuhlwein SPD 15104 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 15105 B Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . 15106 C Peter Rauen CDU/CSU 15108 C Detlev von Larcher SPD 15109 D Ludwig Eich SPD 15110 A Rudolf Scharping SPD (Erklärung nach § 30 G0) 15111 C Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christa Nickels, Amke DietertScheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes nach Artikel 45 c des Grundgesetzes (Drucksache 13/3570) 15112 A b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christa Nickels, Amke DietertScheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 45 c) (Drucksache 13/3571) 15112 A c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christa Nickels, Amke DietertScheuer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Bürgerbeauftragte des Deutschen Bundestages (Bürgerbeauftragtengesetz) (Drucksache 13/3578) . 15112 B Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15112 B Frederick Schulze (Sangerhausen) CDU/CSU 15113 D Norbert Röttgen CDU/CSU 15115 A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15117 B Bernd Reuter SPD 15117 D Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15119 D Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 15120 C Heidemarie Lüth PDS 15121 B Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Verbot des Klonens für Menschen (Drucksache 13/7243) 15122 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bierstedt, Dr. Ruth Fuchs und der Gruppe der PDS: Verbot der Keimbahnintervention und der Klonierung von Menschen (Drucksache 13/7250) 15122 B Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU . . . 15122 B Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 15123 D Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15125 A Jörg van Essen F.D.P. 15126 C Wolfgang Bierstedt PDS 15127 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15128 A Wolfgang Bierstedt PDS 15129 D Wolf-Michael Catenhusen SPD 15130 B Sigrun Löwisch CDU/CSU 15132 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 15133 C Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Elke Ferner, Roland Kohn und weiterer Abgeordneter: Hochgeschwindigkeitsverbindung Paris-Ostfrankreich-Süwestdeutschland (Drucksache 13/6988) 15135 A Elke Ferner SPD 15135 A Konrad Kunick SPD . 15136 D, 15142 A, 15144 D Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) CDU/ CSU 15137 C Elke Ferner SPD 15138 A Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15138 D Roland Kohn F.D.P. 15139 D Dr. Winfried Wolf PDS 15140 D Peter Jacoby CDU/CSU 15141 D Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) CDU/CSU 15142 C Doris Barnett SPD 15143 C Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 15144 C Zusatztagesordnungspunkt 12: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu aktuellen Äußerungen bezüglich der Einführung des EURO 15146 B Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15146 B Friedrich Merz CDU/CSU 15147 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 15148 C Dr. Helmut Haussmann F.D.P 15149 C Manfred Müller (Berlin) PDS 15150 C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15151 C Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15153 C Dr. Susanne Tiemann CDU/CSU . . . 15154 D Dr. Dietrich Sperling SPD 15155 D Hartmut Schauerte CDU/CSU 15156 D Jörg-Otto Spiller SPD 15158 A Peter Altmaier CDU/CSU 15159 C Uwe Hiksch SPD 15160 C Karl Lamers CDU/CSU 15161 D Nächste Sitzung 15163 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15165* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 15165* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1997 15081 167. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. März 1997 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Blank, Renate CDU/CSU SPD 21. 3.97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 * 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21.3. 97 Blunck, Lilo PDS CDU/CSU SPD Böttcher, Maritta CDU/CSU SPD Braun (Auerbach), Rudolf Duve, Freimut SPD SPD F.D.P. Fischer (Unna), Leni Formanski, Norbert Gleicke, Iris SPD CDU/CSU PDS Grasedieck, Dieter CDU/CSU F.D.P. BÜNDNIS Dr. Hirsch, Burkhard Horn, Erwin 90/DIE GRÜNEN Dr. Hornhues, Karl-Heinz Dr. Jacob, Willibald Kanther, Manfred Dr. Graf Lambsdorff, Otto Lemke, Steffi Lenzer, Christian Michels, Meinolf Möllemann, Jürgen W. Neuhäuser, Rosel CDU/CSU CDU/CSU F.D.P. 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 Poß, Joachim PDS Reschke, Otto SPD Dr. Rochlitz, Jürgen SPD BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schaich-Walch, Gudrun SPD CDU/CSU 21. 3. 97 Dr. Schockenhoff, Andreas CDU/CSU 21. 3. 97 Schütze (Berlin), Diethard SPD SPD SPD SPD SPD 21. 3. 97 Schuhmann, Richard Schumann, Ilse SPD 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 Seuster, Lisa 21. 3. 97 Terborg, Margitta Voigt (Frankfurt), Karsten D. Vosen, Josef Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wallow, Hans SPD 21. 3. 97 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 21. 3. 97 Zierer, Benno Zwerenz, Gerhard CDU/CSU PDS 21. 3. 97 21. 3. 97 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 18. März 1997 ihren Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes über den Tag des Gedenkens an die Befreiung vom Faschismus" - Drucksache 13/814 - zurückgezogen. Der Abgeordnete Dietrich Austermann hat den Antrag „Rechtschreibung in der Bundesrepublik Deutschland" - Drucksache 13/7028 - nachträglich unterschrieben. Der Bundesrat hat in seiner 710. Sitzung am 14. März 1997 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte - Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz - ZSNeuOG) - Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes - Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1996/1997 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1996/1997 - BBVAnpG 96/97) - Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 24. Juni 1994 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits - Gesetz zur stärkeren Berücksichtigung der Schadstoffemissionen bei der Besteuerung von Personenkraftwagen (Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997 - KraftStÄndG 1997) - Gesetz zur Regelung der Sicherheitsanforderungen an Produkte und zum Schutz der CE-Kennzeichnung (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) - Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Fünftes Bergarbeiterwohnungsbauänderungsgesetz) - Gesetz zum Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung und zum Protokoll IV vom 13. Oktober 1995 zum VN-Waffenübereinkommen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäi- 15166* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1997 sche Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 13/5555 Nr. 2.38 Drucksache 13/6861 Nr. 2.11 Finanzausschuß Drucksache 13/6454 Nr. 1.9 Drucksache 13/6861 Nr. 3.1 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/6766 Nr. 2.23 Drucksache 13/6861 Nr. 2.3 Drucksache 13/6861 Nr. 2.6 Drucksache 13/6861 Nr. 2.8 Drucksache 13/6861 Nr. 2.10 Drucksache 13/6861 Nr. 2.17 Drucksache 13/6861 Nr. 2.19 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/6357 Nr. 2.12 Drucksache 13/6454 Nr. 1.2 Drucksache 13/6454 Nr. 1.5 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/6357 Nr. 2.11 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/6357 Nr. 1.1 Drucksache 13/6766 Nr. 1.5 Drucksache 13/6766 Nr. 2.3 Drucksache 13/6766 Nr. 2.22 Drucksache 13/7017 Nr. 1.9
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    Rede von Dr. Wolfgang Götzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der englische Schriftsteller Aldous Huxley prophezeite im Jahre 1932 im ersten Vorwort zu seinem Roman „Schöne neue Welt", es werde 600 Jahre dauern, bis seine Zukunftsvision von Dutzendlingen Wirklichkeit werden könnte. Diese Prognose mußte er bereits in der zweiten Auflage des Buches im Jahre 1949 auf 100 Jahre verkürzen.
    Inzwischen äußern Wissenschaftler aus England und den USA, daß es nicht mehr lange dauern werde, bis das Klonen von Menschen möglich sei. Huxleys Prophezeihung aus dem Jahre 1949 scheint sich also doppelt so schnell zu verwirklichen.
    Das geklonte schottische Schaf Dolly hat uralte Phantasien, vor allem aber Ängste der Menschen
    schlagartig hochaktuell werden lassen. Grundsätzlich, so hat sich der für Dolly verantwortliche britische Wissenschaftler Ian Wilmut kürzlich geäußert, sei sein Verfahren auf den Menschen übertragbar. Erlangt der Mensch am Ende des 20. Jahrhunderts also prometheische Fähigkeiten?
    Daß das Klon-Schaf Dolly weltweite Diskussionen auslösen würde, war klar, und das ist gut so; denn die Diskussion darüber, ob Menschen das, was sie vielleicht bald können, auch dürfen, fordert unser Gewissen heraus und zwingt uns, zu fundamentalen Wertentscheidungen eindeutig Stellung zu nehmen.
    Daß in diesem Zusammenhang die Frage nach Nutzen oder Schaden der Gentechnologie insgesamt einmal mehr gestellt wird, liegt nahe. Trotzdem sollten wir uns auch hier vor Pauschalurteilen hüten; denn die Gentechnologie hat ohne jeden Zweifel bereits viel Gutes für die Menschheit gebracht und wird dies auch in Zukunft tun. Darauf hat auch Bundespräsident Roman Herzog kürzlich hingewiesen. Er hat klargemacht, daß man wegen einzelner negativer Aspekte nicht auf die gesamte Gen- und Medizintechnik verzichten dürfe.
    Ohne jede Einschränkung muß aber vollkommen klar sein: Ein Klonen von Menschen darf es nicht geben.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)

    Um diesem Postulat auch Geltung und Achtung zu verschaffen, hat der Deutsche Bundestag bereits am 13. Dezember 1990 das Embryonenschutzgesetz verabschiedet. Über die Zielsetzung heißt es in der damaligen Bundestagsdrucksache - ich zitiere -:
    Die neuen Methoden der In-vitro-Fertilisation wie auch der Gentechnologie machen es erforderlich, die Grenzen ihrer Anwendung beim Menschen rechtlich festzulegen. Entscheidendes Ziel des Entwurfs ist es, jeder Manipulierung menschlichen Lebens bereits im Vorfeld zu begegnen.
    Deutschland ist damit das erste Land, in dem die Klonung von Menschen nicht nur untersagt, sondern auch unter Strafe gestellt worden ist. Dies gebietet die in Art. 1 des Grundgesetzes normierte Achtung vor der Würde des Menschen und die Ehrfurcht vor dem unverfügbaren Leben eines jeden einzelnen; denn das Klonen verstößt gegen die Menschenwürde.
    Das Klonen von Menschen ist nicht nur ein ungeheuerlicher Eingriff in die Schöpfung, der keinesfalls hingenommen werden darf; es ist auch „das Maximum der Herrschaft des Menschen über den Menschen", wie es Erzbischof Sgreccia, der Vizepräsident der päpstlichen Akademie Pro Vita, kürzlich in einem Interview mit der „Welt am Sonntag" ausgedrückt hat.
    In der Öffentlichkeit sind nun, ausgelöst durch einen Wissenschaftler, Zweifel an der Lückenlosigkeit des Embryonenschutzgesetzes in zweierlei Hinsicht aufgekommen. Worauf gründen sich diese? Zum einen wird vom Direktor des Instituts für Humangene-

    Dr. Wolfgang Götzer
    tik und medizinische Biologie in Halle angeführt, daß der Zellkern beim Klonen nur 99 Prozent der Erbinformation des Nachkommen stelle. 1 Prozent stamme von den Mitochondrien, Organellen innerhalb der Zelle, aber außerhalb des Zellkerns. Daraus folge, daß ein geklontes Lebewesen nicht absolut identisch mit dem Spender des Zellkerns sein müsse. Darauf aber, so der Wissenschaftler, baue § 6 des Embryonenschutzgesetzes auf.
    Ich zitiere den Abs. 1 von § 6 des Embryonenschutzgesetzes:
    Wer künstlich bewirkt, daß ein menschlicher Embryo mit der gleichen Erbinformation wie ein anderer Embryo, ein Fötus, ein Mensch oder ein Verstorbener entsteht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Die angesprochene Auslegung des § 6 des Embryonenschutzgesetzes ist meines Erachtens unzutreffend. Bereits bei den Beratungen über das Embryonenschutzgesetz im Jahre 1990 war bekannt, daß beim Klonen keine hundertprozentige Übereinstimmung der Erbinformation erzielt wird. Der Gesetzgeber hat deshalb damals auch ganz bewußt nicht von der „selben", sondern von der „gleichen" Erbinformation gesprochen.
    Auch wenn man den Kommentar zum Embryonenschutzgesetz von Keller/Günther/Kaiser zu Rate zieht, findet man unter Randnummer 6 zu § 6, daß unter „gleicher Erbinformation" - ich zitiere - „Identität der DNS der Zellkerne" zu verstehen ist, also genau der 99 Prozent, von denen besagter Wissenschaftler selbst ausgeht.
    Im übrigen findet sich in Randnummer 7 des Kommentars ein klarer Hinweis auf die Ratio legis, wo bezüglich einer eventuellen Lücke davon die Rede ist, daß § 6 erkennbar einen „Rundumschutz" bezwecke, der die Herstellung von Kopien menschlicher Individuen schlechthin unterbinden solle.
    Ein weiterer Zweifel bezieht sich auf § 8 des Embryonenschutzgesetzes, der die Begriffsbestimmungen enthält. Hier geht es um die Frage, ob zu den geschützten Zellen im Sinne des § 8 auch zellkerntransplantierte, also geklonte Zellen gehören, die keine befruchteten Eizellen sind. Ich würde dies im Hinblick auf die Zielsetzung des Gesetzes, nämlich „jeder Manipulierung menschlichen Lebens bereits im Vorfeld zu begegnen", und auch unter Verweis auf die Begründung des Gesetzentwurfs bejahen. Gleichwohl: Da wir alle wollen, daß unser Embryonenschutzgesetz wasserdicht ist, sollen diese Punkte geprüft werden und notfalls die erforderlichen Klarstellungen im Gesetz vorgenommen werden.
    Es genügt aber nicht - ich denke, auch darin sind wir uns einig -, daß wir in Deutschland ein unmißverständliches Klonverbot haben. Wir müssen uns auch auf internationaler Ebene dafür einsetzen, daß durch entsprechende internationale Konventionen das Klonen von Menschen geächtet und verboten wird.
    Die Bioethik-Konvention des Europarats wird sicher nicht unseren Vorstellungen und Vorschriften gerecht. Vom Klonen steht dort im Augenblick
    nichts. Auch im Entwurf einer Bioethik-Deklaration der UNESCO ist weder von einem Verbot des Klonens von Menschen die Rede, noch werden Eingriffe in das Erbgut von Keimzellen verboten. In beiden Fällen muß von deutscher Seite aus versucht werden, mit dem Ziel nachzubessern, ein weltweites Klonverbot zu erreichen.
    Für den Fall, daß diese Bemühungen erfolglos bleiben, möchte ich allerdings klarstellen: Die hohen deutschen Standards können durch diese internationalen Konventionen nicht aufgeweicht werden. Unsere strengen deutschen Vorschriften bleiben also davon unberührt. Trotzdem sollten wir uns damit nicht zufriedengeben. Auch deshalb ist zu begrüßen, daß in dem gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P., der heute zur Abstimmung steht, die Bundesregierung aufgefordert wird, sich für ein internationales Verbot des Klonens von Menschen einzusetzen.
    Lassen Sie mich abschließend meiner Freude Ausdruck geben über die große Gemeinsamkeit, die in dieser Frage hier im Deutschen Bundestag herrscht. Allerdings müssen wir uns im klaren sein, daß auch das beste Embryonenschutzgesetz nur Wirkung hat, wenn in unserer Gesellschaft eines uneingeschränkt gilt und praktiziert wird: Die Ehrfurcht vor dem unverfügbaren Leben eines jeden Menschen,

    (Zuruf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nur des Menschen?)

    auch des Ungeborenen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Kollegin Herta Däubler-Gmelin, SPD-Fraktion.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herta Däubler-Gmelin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es kommt in diesem Haus relativ selten vor, daß wir über einen Antrag beraten, der von den verschiedenen Fraktionen in solcher Gemeinsamkeit eingebracht wird. Das deutet in der Tat darauf hin, daß zumindest in der Grundabsicht des Antrags vollständige Einigkeit besteht: Klonen von Menschen wollen wir nicht; Klonen von Menschen darf auch in Zukunft nicht möglich werden. Ich glaube, darüber braucht man nicht zu reden, das sehen alle so.

    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Jörg van Essen [F.D.P.])

    Der Grund für diese sehr breite Einigkeit ist völlig klar. Sie gründet in unserem gemeinsamen Selbstverständnis vom Menschen, der ein unverwechselbares Individuum ist, und zwar - wenn man es naturwissenschaftlich ausdrückt - in seinem spezifischen, individuellen lebenden Organismus, so wie er geschaffen wurde. Er ist nicht - auch nicht in Teilen - austauschbar; er ist auch nicht mit industriellen Methoden reproduzierbar.

    Dr. Herta Däubler-Gmelin
    Wir wollen das Klonen nicht, auch dann nicht, wenn technisch solche Möglichkeiten gegeben sein sollten. Das Klonen würde nicht zu unserem Selbstverständnis vom Menschen passen, eben wegen des Unterschieds zwischen einem Geschöpf und einem Produkt.
    Dieser Unterschied ist, glaube ich, uns allen bewußt. Ich möchte kurz sagen, wo das niedergelegt ist. Unsere Rechtsordnung, unsere Verfassungsordnung, unsere Grundrechtsordnung baut auf diesem Unterschied und auf diesem Menschenbild auf. Ein anderes Menschenbild ist in unserer Rechtsordnung und nach unserem Verständnis nicht möglich. Wandlungen an diesem Menschenbild kann es durch Veränderungen der Technik - welcher auch immer - nicht geben.
    Problematisch wird die Situation aus einem ganz anderen Grund. Als wir Klonen früher relativ lässig, pauschal und unscharf als Begriff verwendet und bestenfalls über Science-fiction-Romane oder Witze, die mit Klonen zusammenhingen, gelächelt haben, wurde keine Notwendigkeit gesehen, über den Grundsatz, daß wir das Klonen des Menschen als eines Geschöpfes nicht wollen, hinauszugehen.
    Ein erster Anlaß, über die Fortpflanzungsmedizin und deren ethische Vertretbarkeit nachzudenken und die entsprechenden brennenden Fragen zu diskutieren, hat sich im Zusammenhang mit der Diskussion - Kollege Götzer, Sie haben das schon erwähnt - um das Embryonenschutzgesetz gegeben. Dabei hat sich dann sehr deutlich gezeigt, daß Mißverständnisse entstehen können und welche Möglichkeiten des schnellen und des wenig vorsichtigen bzw. des vorsichtigen Vorgehens bestehen.
    Ich darf Sie daran erinnern, daß wir damals heftig miteinander gerungen haben. Es hat Leute gegeben, die gesagt haben: Seid vorsichtig! Laßt immer nur das zulässig sein und setzt die Schranke immer da, wo ihr die Auswirkungen dessen, was ihr erlaubt - nicht dessen, was technisch möglich ist -, noch übersehen könnt! Man hat das nicht so gemacht. Man ist eher ein Stück weitergegangen. Die Argumente sind völlig klar: Auf der einen Seite standen die Überschaubarkeit und die Klarheit der, Werte, auf der anderen Seite die Möglichkeiten, die insbesondere die Grundlagenforschung und in Teilen auch die Anwendungsforschung bieten.
    Lassen Sie mich noch eines festhalten: Der Grundsatz, das Klonen zu verbieten, stand auch in der Diskussion um das Embryonenschutzgesetz überhaupt nicht in Frage. Wenn ich mich recht erinnere, was uns bei der Formulierung der §§ 6 und 8 des Embryonenschutzgesetzes bewegt hat, so wollten wir damals schon alle bekannten Methoden des Klonens berücksichtigen. Wir haben uns damals darüber informiert, welche Methoden denkbar sind. Daß es dann - wie jetzt mühsam zurückverfolgt werden kam - zu dieser Restriktion kam, lag auch daran, daß die Technik beim Klonen und auch die Fortpflanzungsmedizin damals noch nicht den Stand erreicht hatten, den sie heute haben.
    Das Problem, vor dem wir heute stehen, ist, daß wir - auch dann, wenn wir versuchen, die weltweite wissenschaftliche Diskussion zu verfolgen - nicht mehr sagen können, ob es nicht ganz neue Methoden beim Klonen geben wird. Außerdem ist Anlaß dafür gegeben, Herr Götzer, den Begriff des Klonens sehr viel sorgfältiger zu überprüfen.
    Was ist denn nun eigentlich Klonen? Wird die Grenze da gezogen, wo ein menschlicher Organismus in seiner Unwiederholbarkeit manipuliert und beeinflußt wird? Oder gibt es hier, weil es sich um einen Prozeß handelt, keine Grenze, die eindeutig bestimmt werden kann? Wo müssen wir dann mit einer ethischen und mit einer rechtlichen Grenze ansetzen?
    Diese Fragen drängen sich auf, auch wenn man wie ich - ich teile die Meinung des Kollegen Götzer - der Auffassung ist, daß die Dolly-Methode des Klonens, wenn sie auf den Menschen angewandt worden wäre, von den strafrechtlichen Bestimmungen erfaßt gewesen wäre. Aber ist das, was jetzt mit Dolly gemacht wurde und was wir nicht vorhergesehen haben, als das Gesetz gemacht wurde, die letzte Möglichkeit, die Gene zu manipulieren?
    Bei dieser Manipulation kommt man - ich weiß nicht, ob das spezifisch genug ausgedrückt ist - um die Befruchtung herum. Möglicherweise kommt man auch um die Keimzellen herum. Vielleicht gibt es auch Kombinationsmethoden, die ein Drittes zulassen. Alle diese Methoden, die zum Klonen führen könnten, zur Manipulation dessen, was menschliches Leben als solches unverwechselbar definiert, fallen unter unseren sehr einvernehmlich gefaßten Beschluß, an dem wir festhalten: daß wir das Klonen, das Kopieren von menschlichem Leben, nicht wollen.

    (Vorsitz : Vizepräsidentin Michaela Geiger)

    Die Aufgabe, die der Bundesregierung mit dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen gestellt wird, ist völlig klar: Wir brauchen eine komplette, interdisziplinäre Übersicht über das, was denkbar ist, nicht allein über das, was jetzt gemacht wird. Wir brauchen auch eine erste Überlegung, wo die Bundesregierung die Grenzen des Vertretbaren im Detail ansetzt und wo die rechtlichen Instrumente greifen sollen. Darüber müssen wir dann hier diskutieren.
    Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf folgendes lenken. Im Embryonenschutzgesetz sprechen wir noch von „gleicher Erbinformation". Der Antrag enthält in Nr. II Ziffer 1 schon die Worte „im wesentlichen gleich" . Das deutet darauf hin, daß wir es auch hier mit einer Auflösung in einem Prozeß zu tun haben und daß wir uns mit der Grenzziehung ganz besonders zu befassen haben.
    Ich will nicht wiederholen, was der Kollege Götzer dazu gesagt hat, daß wir das nicht nur national regeln können - gerade das nicht -, sondern daß wir das natürlich europäisch und global machen müssen.
    Ich bitte Sie, noch einen anderen Aspekt zu erwägen. Ich habe schon gesagt: Unser Grundgesetz, unsere gesamte Rechtsordnung mit dem obersten Be-

    Dr. Herta Däubler-Gmelin
    griff der Menschenwürde, geht davon aus, daß Klonen verboten ist. Wir sollten uns überlegen, ob wir das durch eine ausdrückliche Erwähnung im Grundgesetz verstärken. Das ist ein Punkt, über den wir uns sicherlich noch sorgfältig unterhalten müssen. Ich denke, es spricht manches dafür.
    Meine letzte Bitte richtet sich an die Bunderegierung. Es wäre sehr gut, wenn die Prüfung sorgfältig wäre, uns aber auch die Möglichkeit gäbe, sie noch im Laufe dieser Legislaturperiode ordentlich umzusetzen, wenn es erforderlich wäre. Wenn es machbar wäre, wäre eine Vorlage des Ergebnisses bis zur Sommerpause sehr schön; länger als bis zum Herbst sollte die Prüfung nicht dauern.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)