Rede:
ID1316707600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Kollege: 1
    6. Norbert: 1
    7. Röttgen,: 1
    8. CDU/CSU.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/167 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 167. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. März 1997 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Hans-Dietrich Genscher und Anton Pfeifer 15081 A, B Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Steuerreformgesetzes 1998 (Drucksache 13/7242) 15081 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses - zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Für eine durchgreifende Einkommensteuerreform: Steuergerechtigkeit durch Steuervereinfachung - zu dem Antrag der Abgeordneten Joachim Poß, Ingrid Matthäus-Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einkommensteuerreform zum 1. Januar 1998 in Kraft setzen (Drucksachen 13/3874, 13/5510, 13/ 6859) 15081 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15081 D Rudolf Scharping SPD 15085 D Gerda Hasselfeldt CDU/CSU 15090 C Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15092 D Gisela Frick F.D.P 15095 B Detlev von Larcher SPD 15096 B Dr. Barbara Hendricks SPD . 15096 D, 15104 D Dr. Christa Luft PDS 15097 B Dr. Barbara Höll PDS 15099 C Hans-Peter Repnik CDU/CSU . 15101 C, 15106 A Eckart Kuhlwein SPD 15104 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 15105 B Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . 15106 C Peter Rauen CDU/CSU 15108 C Detlev von Larcher SPD 15109 D Ludwig Eich SPD 15110 A Rudolf Scharping SPD (Erklärung nach § 30 G0) 15111 C Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christa Nickels, Amke DietertScheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes nach Artikel 45 c des Grundgesetzes (Drucksache 13/3570) 15112 A b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christa Nickels, Amke DietertScheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 45 c) (Drucksache 13/3571) 15112 A c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christa Nickels, Amke DietertScheuer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Bürgerbeauftragte des Deutschen Bundestages (Bürgerbeauftragtengesetz) (Drucksache 13/3578) . 15112 B Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15112 B Frederick Schulze (Sangerhausen) CDU/CSU 15113 D Norbert Röttgen CDU/CSU 15115 A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15117 B Bernd Reuter SPD 15117 D Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15119 D Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 15120 C Heidemarie Lüth PDS 15121 B Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Verbot des Klonens für Menschen (Drucksache 13/7243) 15122 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bierstedt, Dr. Ruth Fuchs und der Gruppe der PDS: Verbot der Keimbahnintervention und der Klonierung von Menschen (Drucksache 13/7250) 15122 B Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU . . . 15122 B Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 15123 D Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15125 A Jörg van Essen F.D.P. 15126 C Wolfgang Bierstedt PDS 15127 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15128 A Wolfgang Bierstedt PDS 15129 D Wolf-Michael Catenhusen SPD 15130 B Sigrun Löwisch CDU/CSU 15132 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 15133 C Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Elke Ferner, Roland Kohn und weiterer Abgeordneter: Hochgeschwindigkeitsverbindung Paris-Ostfrankreich-Süwestdeutschland (Drucksache 13/6988) 15135 A Elke Ferner SPD 15135 A Konrad Kunick SPD . 15136 D, 15142 A, 15144 D Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) CDU/ CSU 15137 C Elke Ferner SPD 15138 A Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15138 D Roland Kohn F.D.P. 15139 D Dr. Winfried Wolf PDS 15140 D Peter Jacoby CDU/CSU 15141 D Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) CDU/CSU 15142 C Doris Barnett SPD 15143 C Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 15144 C Zusatztagesordnungspunkt 12: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu aktuellen Äußerungen bezüglich der Einführung des EURO 15146 B Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15146 B Friedrich Merz CDU/CSU 15147 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 15148 C Dr. Helmut Haussmann F.D.P 15149 C Manfred Müller (Berlin) PDS 15150 C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15151 C Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15153 C Dr. Susanne Tiemann CDU/CSU . . . 15154 D Dr. Dietrich Sperling SPD 15155 D Hartmut Schauerte CDU/CSU 15156 D Jörg-Otto Spiller SPD 15158 A Peter Altmaier CDU/CSU 15159 C Uwe Hiksch SPD 15160 C Karl Lamers CDU/CSU 15161 D Nächste Sitzung 15163 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15165* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 15165* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1997 15081 167. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. März 1997 Beginn: 8.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Blank, Renate CDU/CSU SPD 21. 3.97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 * 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21.3. 97 Blunck, Lilo PDS CDU/CSU SPD Böttcher, Maritta CDU/CSU SPD Braun (Auerbach), Rudolf Duve, Freimut SPD SPD F.D.P. Fischer (Unna), Leni Formanski, Norbert Gleicke, Iris SPD CDU/CSU PDS Grasedieck, Dieter CDU/CSU F.D.P. BÜNDNIS Dr. Hirsch, Burkhard Horn, Erwin 90/DIE GRÜNEN Dr. Hornhues, Karl-Heinz Dr. Jacob, Willibald Kanther, Manfred Dr. Graf Lambsdorff, Otto Lemke, Steffi Lenzer, Christian Michels, Meinolf Möllemann, Jürgen W. Neuhäuser, Rosel CDU/CSU CDU/CSU F.D.P. 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 Poß, Joachim PDS Reschke, Otto SPD Dr. Rochlitz, Jürgen SPD BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schaich-Walch, Gudrun SPD CDU/CSU 21. 3. 97 Dr. Schockenhoff, Andreas CDU/CSU 21. 3. 97 Schütze (Berlin), Diethard SPD SPD SPD SPD SPD 21. 3. 97 Schuhmann, Richard Schumann, Ilse SPD 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 Seuster, Lisa 21. 3. 97 Terborg, Margitta Voigt (Frankfurt), Karsten D. Vosen, Josef Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wallow, Hans SPD 21. 3. 97 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 21. 3. 97 Zierer, Benno Zwerenz, Gerhard CDU/CSU PDS 21. 3. 97 21. 3. 97 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 18. März 1997 ihren Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes über den Tag des Gedenkens an die Befreiung vom Faschismus" - Drucksache 13/814 - zurückgezogen. Der Abgeordnete Dietrich Austermann hat den Antrag „Rechtschreibung in der Bundesrepublik Deutschland" - Drucksache 13/7028 - nachträglich unterschrieben. Der Bundesrat hat in seiner 710. Sitzung am 14. März 1997 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte - Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz - ZSNeuOG) - Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes - Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1996/1997 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1996/1997 - BBVAnpG 96/97) - Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 24. Juni 1994 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits - Gesetz zur stärkeren Berücksichtigung der Schadstoffemissionen bei der Besteuerung von Personenkraftwagen (Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997 - KraftStÄndG 1997) - Gesetz zur Regelung der Sicherheitsanforderungen an Produkte und zum Schutz der CE-Kennzeichnung (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) - Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Fünftes Bergarbeiterwohnungsbauänderungsgesetz) - Gesetz zum Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung und zum Protokoll IV vom 13. Oktober 1995 zum VN-Waffenübereinkommen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäi- 15166* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1997 sche Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 13/5555 Nr. 2.38 Drucksache 13/6861 Nr. 2.11 Finanzausschuß Drucksache 13/6454 Nr. 1.9 Drucksache 13/6861 Nr. 3.1 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/6766 Nr. 2.23 Drucksache 13/6861 Nr. 2.3 Drucksache 13/6861 Nr. 2.6 Drucksache 13/6861 Nr. 2.8 Drucksache 13/6861 Nr. 2.10 Drucksache 13/6861 Nr. 2.17 Drucksache 13/6861 Nr. 2.19 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/6357 Nr. 2.12 Drucksache 13/6454 Nr. 1.2 Drucksache 13/6454 Nr. 1.5 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/6357 Nr. 2.11 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/6357 Nr. 1.1 Drucksache 13/6766 Nr. 1.5 Drucksache 13/6766 Nr. 2.3 Drucksache 13/6766 Nr. 2.22 Drucksache 13/7017 Nr. 1.9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Christa Nickels


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das sind zwei Fragen. Die möchte ich gern beantworten. Das erste haben Sie zu Recht bemerkt. Da ich diesen Gesetzentwurf erarbeitet und auch lange Jahre im Rechtsausschuß gearbeitet habe und mich wirklich über die Diskriminierung von Frauen in der Rechts- und Verwaltungssprache immer geärgert habe, habe ich mir diesmal das Vergnügen bereitet, die einseitig weibliche Form zu benutzen, bei der selbstverständlich auch die Männer mit gemeint sind.

    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie bei der PDS)

    Es steht auch ausdrücklich darin:
    Bürgerbeauftragte im Sinne des Gesetzes ist ein weiblicher oder ein männlicher Amtsinhaber.
    Das wird Sie vielleicht trösten, Herr Kollege Schulze.
    Zu Ihrer zweiten Frage, ob das eine Überinstanz sein solle: Nein, es soll keine Überinstanz sein. Sie als engagiertes Mitglied im Petitionsausschuß wissen selber, daß alles, was wir bearbeiten, im Ausschußdienst des Deutschen Bundestages gründlich vorbereitet werden muß. Dieser Dienst wird nicht von jemand politisch Gewähltem geleitet, sondern von einer hohen Verwaltungsbeamtin.
    Ich wünsche mir - das ist dem Gesetzentwurf auch eindeutig zu entnehmen -, daß die Bürgerbeauftragte oder der Bürgerbeauftragte als gewählter Vertreter bzw. Beauftragter des ganzen Parlaments die Unterabteilung „Petitionen" leitet und auch verantwortet, was dort geschieht. Sie brauchen also ganz wenig neue Stellen und haben überhaupt keine überbordende Instanz, sondern quasi eine Parallelinstitution, die uns Petitionsausschußmitgliedern die Arbeit wesentlich erleichtern und uns sehr helfen wird, noch effektiver zu arbeiten, als wir es jetzt schon tun.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)

    Meine weiteren Ausführungen fügen sich sehr gut an die Ängste an, die Herr Kollege Schulze geäußert hat. Es geht uns absolut nicht darum, hier sozusagen eine Überinstanz zu konstruieren, die es auch in der Realität so gar nicht geben kann. Im Gegenteil: Wir wollen das Petitionsrecht stärken. Die wesentlichen Vorteile, die durch die Bürgerbeauftragte hinzukommen können, was wir als Petitionsausschuß, der viel kann, leider nicht können, sind folgende:
    Erstens wird durch eine Bürgerbeauftragte die Verwaltungskontrolle personalisiert. Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger ist eine klar identifizierbare Persönlichkeit, ein Mensch und kein anonymes Gremium,

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Günther Friedrich Nolting [F.D.P.]: Sind wir denn keine Menschen im Petitionsausschuß? Als was sitze ich denn da?)

    das zwar aus 32 engagierten Abgeordneten besteht, die aber die Leute, die auf uns angewiesen sind, nicht alle kennen können, Herr Nolting. Das muß ich bei allem Respekt vor unserer Arbeit sagen.
    Zweitens wird die Verwaltungskontrolle professionalisiert, weil die Bürgerbeauftragte diese Tätigkeit hauptamtlich versieht. Wir aber sind bei allergrößtem Engagement Abgeordnete, die Wahlkreise zu betreuen haben und in den Fachausschüssen sowie in den Fraktionen tätig sein müssen. Wir können nicht den ganzen Arbeitstag den Bürgeranliegen widmen. Eine Bürgerbeauftragte ist dazu gewählt, hat nichts anderes zu tun und kann damit die Arbeit wesentlich stärken.
    Drittens kann eine Bürgerbeauftragte durch ihre Unabhängigkeit, ihre parteipolitische Neutralität - sie darf keiner parteipolitischen Tätigkeit nachgehen, und sie darf für die Zeit ihrer Wahl keiner anderen Institution angehören -, ihre Autorität und Flexibilität wirklich etwas hinzufügen, was wir als Petitionsausschuß nicht können.
    Zu der Angst vor einer Superbehörde habe ich in der Antwort auf die Frage von Frederick Schulze schon das Nötige gesagt. Es wäre keine Superbehörde, auch keine Aufblähung des Verwaltungsapparats. Hier wäre eine Effektivierung und Stärkung des Petitionsrechts mit vergleichsweise sehr geringen zusätzlichen finanziellen Mitteln zu machen. Es würde überhaupt keine größeren verwaltungstechnischen Überlegungen brauchen, um das durchzuführen. Es ginge relativ einfach, wenn man sich darauf verständigen könnte.
    Der nächste und letzte Punkt, der vielleicht auch Ihnen, Herr Kollege Schulze, wichtig ist. Ich selber als Vorsitzende des Petitionsausschusses und als eine, die sechs Jahre Obfrau war, weiß, daß der Petitionsausschuß andererseits Dinge tun kann, die ein Bürgerbeauftragter alleine nicht kann. Wir sind die unmittelbare Schleuse der Bürgerbegehren ins Parlament. Wir können diese Anliegen direkt in den Fachausschüssen einbringen und im Plenum debattieren. Das alles kann eine Beauftragte nicht. Deshalb haben wir zwei weitere Gesetzentwürfe vorgelegt, die die Gleichstellung von Bitten und Beschwerden vorsehen und den Schutz der Ausschußminderheit gewähren sollen.
    Wenn Sie einmal die Protokolle des Rechtsausschusses und des GO-Ausschusses des Deutschen Bundestages von 1975 lesen, werden Sie sehen, daß sich der Rechtsausschuß in den Beratungen damals mehrheitlich dafür ausgesprochen hat, daß die umfangreichen Informationsmöglichkeiten, die unser Petitionsausschuß bei Einzelbeschwerden hat, auch für die Bitten zur Gesetzgebung vorgesehen werden. Das ist hier im Hause, damals unter sozialdemokratischer Regierungsmehrheit, leider unterlegen.
    Ich hoffe, daß wir in den Ausschüssen noch spannende Debatten haben werden. Ich würde Sie wirklich sehr bitten, nicht mit einer geschichtslosen parteipolitischen Brille direkt alles abzubürsten, sondern vielleicht auch einmal die Geschichte des Petitionsrechtes zu verfolgen und zu überlegen, ob uns allen

    Christa Nickels
    und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern das nicht sehr hilfreich wäre.
    Danke schön.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Kollege Norbert Röttgen, CDU/CSU.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Röttgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich auf die Vorschläge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingehe, möchte ich zunächst einige Feststellungen zur Lage des Petitionsrechts in Deutschland abgeben, weil wir der Auffassung sind, daß sich das Petitionsrecht des Grundgesetzes in den vergangenen 48 Jahren außerordentlich bewährt hat. Das verdient hervorgehoben zu werden, bevor wir nun einzelne Punkte kritisieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie Zustimmung des Abg. Bernd Reuter [SPD])

    Das Petitionsrecht genießt die höchste rechtliche Anerkennung in unserem Land. Das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden, ist ein Grundrecht der Bürger in Art. 17 des Grundgesetzes. Der Petitionsausschuß ist institutionell im Grundgesetz abgesichert. Er ist ein Pflichtausschuß des Bundestages, und er ist mit besonderen Befugnissen, die ihn von anderen Ausschüssen abheben, ausgestattet. Das heißt, wir haben eine grundrechtliche und institutionelle Absicherung des Petitionsrechtes im Grundgesetz.
    Das Petitionsrecht wird vom Parlament in der parlamentarischen Praxis ernst genommen und gut bewältigt. Es erfreut sich einer hohen Wertschätzung in unserem Land.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie des Abg. Bernd Reuter [SPD])

    20 000 Petitionen im Jahr sind ein Zeugnis für die hohe Wertschätzung des Petitionsrechts in unserem Land.
    Kollegin Nickels, wenn es in der Begründung eines Gesetzentwurfes heißt, daß die hohe Zahl der Petitionen auch ein Zeichen eines gestörten Verhältnisses zwischen Bevölkerung, Politik und Verwaltung sei, dann kann ich das wirklich überhaupt nicht verstehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Günther Friedrich Nolting [F.D.P.]: Gerade nicht!)

    Wenn die Bürger von ihren Grundrechten Gebrauch machen, ist das ein Zeugnis des Funktionierens unseres Staates und nicht eines gestörten Verhältnisses. Das ist jedenfalls unser demokratisches Verständnis, daß Grundrechte dafür da sind, daß die Bürger davon Gebrauch machen und wir es ihnen nicht vorwerfen.
    Ich will eine weitere Vorbemerkung machen: Die Vorschläge der Grünen - Sie haben darauf hingewiesen - haben einen langen Bart; es sind sehr alte und
    nicht sehr originelle Vorschläge. Sie werden seit Jahrzehnten, seit den 60er Jahren, diskutiert.
    Ein Höhepunkt war die Diskussion in der EnqueteKommission Verfassungsreform in den 70er Jahren. Dort sind alle diese Vorschläge diskutiert und abgelehnt worden. Der Bundestag hat sich damals mit einer anderen politischen Mehrheit dafür entschieden, für ein starkes demokratisches Petitionsrecht einzutreten und diese Vorschläge abzulehnen. Die Gründe von damals gelten auch heute noch. Auch heute wollen wir ein effektives parlamentarisches Petitionsrecht.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Eine weitere Bemerkung: Wenn man das Petitionsrecht aus der Sicht der Bürger richtig erfassen will, muß man es im Zusammenhang mit den anderen Rechtsschutzmöglichkeiten sehen, die der Bürger in unserem Land hat.
    Es gibt sozusagen drei Stufen der Kontrolle: zunächst die verwaltungsinterne Kontrolle des eigenen Handelns, dann der gerichtliche Rechtsschutz. Wir haben in unserem Land ein lückenloses System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes des Bürgers gegen staatliches Handeln, gestärkt durch die Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes in Art. 19 Abs. 4. Als dritte Stufe gibt es die parlamentarischpolitische Kontrolle. Insgesamt haben wir jetzt in der Bundesrepublik Deutschland ein lückenloses System des Rechtsschutzes des einzelnen gegenüber dem Handeln des Staates und der Verwaltung. Das ist eine exzellente Situation, die es verdient, in einer solchen Debatte betont und gewürdigt zu werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Günther Friedrich Nolting [F.D.P.])

    Nun aber zu den Änderungsvorschlägen, die Sie gegen diese gute Situation vorbringen. Sie wollen neben dem Petitionsausschuß das Amt eines Bürgerbeauftragten einrichten,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Eine Bürgerbeauftragte!)

    der gleichzeitig Leiter der entsprechenden Unterabteilung in der Bundestagsverwaltung sein soll. Alle Eingaben - jetzt sind es 20 000 im Jahr -, die die Bürger auch unmittelbar an den Deutschen Bundestag adressieren, sollen nicht mehr zunächst in den Bundestag gelangen, sondern zum Bürgerbeauftragten.
    Entgegen diesem Vorschlag heißt es in Art. 17 des Grundgesetzes:
    Jedermann hat das Recht, sich ... mit Bitten oder Beschwerden ... an die Volksvertretung zu wenden.
    Dieses Grundrecht entspricht auch unserer Auffassung von der demokratischen Ausgestaltung des Petitionsrechts. Wir wollen, daß auch in Zukunft die Bürger das Recht haben, sich unmittelbar an den Bundestag zu wenden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


    Norbert Röttgen
    Wir wollen nicht, daß Bürokratie und Beamte dazwischengeschoben werden. Das ist unsere Vorstellung eines demokratischen Petitionsrechts: Die Bürger sollen sich unmittelbar an das Parlament wenden können, weil sie dies wollen. Dieses Recht wollen wir ihnen entgegen Ihrem Vorschlag nicht nehmen.

    (Halo Saibold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ein Quatsch!)

    Ihre Vorstellung, daß nicht der Bundestag über solche Petitionen entscheiden soll, sondern eine Einzelperson, wirft auch Fragen der demokratischen Legitimation, des Demokratieverständnisses auf. Wer soll eigentlich mit Petitionen und den politischen Fragen, die dadurch aufgeworfen werden, befaßt werden? Petitionen bewegen sich nicht im wertneutralen Raum. Wer Petitionen ernst nimmt, muß ihnen auch die Funktion einräumen, auf den politischen Willensbildungsprozeß einzugehen.
    Ihre Bürgerbeauftragte soll weitreichende Befugnisse haben. Wir sind der Auffassung, daß Ihre Vorstellung, daß eine Einzelperson, die gute Vater- oder die gute Mutterfigur, für Harmonie sorgen soll, im Grunde eine sehr undemokratische, eine sehr altertümliche Vorstellung ist. Zur Entscheidung in einer repräsentativen Demokratie sollte nicht eine Einzelperson, sondern das Parlament zuständig sein. Insofern ist das unter dem Gesichtspunkt der demokratischen Legitimation ein zurückzuweisender Vorschlag, ein Rückschritt im Sinne eines demokratischen Petitionsrechtes.
    Weil wir auch nach der Debatte in der EnqueteKommission Verfassungsreform der 70er Jahre für ein starkes demokratisch-parlamentarisches Petitionsrecht sind, halten wir Ihren Vorschlag für einen eindeutigen Rückschritt. Für Rückschritte sind wir natürlich nicht zu haben. Deswegen lehnen wir diesen Vorschlag ab.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Günther Friedrich Nolting [F.D.P.])

    Sie machen einen weiteren Vorschlag, der beinhaltet, das Grundgesetz und auch das einfache Recht im Hinblick auf die Befugnisse des Petitionsausschusses zu ändern.
    Petitionen umfassen Bitten und Beschwerden der Bürger. Bitten sind allgemeine Wünsche, Anregungen politischer Art an den Bundestag, gesetzgeberisch oder politisch zu handeln. Beschwerden dagegen zielen auf Abhilfe in einem konkreten Fall, in dem sich der Bürger oder die Bürgerin beschwert fühlt.
    Nur im Hinblick auf die Beschwerden, die Bürger vortragen, sind nach jetzigem Recht im Grundgesetz und auch im einfachen Recht dem Petitionsausschuß besondere Befugnisse eingeräumt: Aktenvorlage zu verlangen, Auskunft einzufordern, Zutritt zu Einrichtungen zu haben. Es handelt sich also um klassische Untersuchungsrechte. Diese sind allein auf Beschwerden bezogen, nicht aber auf Bitten. Sie wollen diese Befugnisse auch auf die Bitten ausdehnen.
    Wir halten das für falsch; denn dem Sinn nach sind solche Untersuchungsbefugnisse des Petitionsausschusses nur gerechtfertigt, wenn es um die Untersuchungsfunktion des Petitionsausschusses geht. Es macht keinen Sinn, Aktenvorlage bei allgemeinen politischen Diskussionen zu verlangen. Wenn sich ein Bürger dagegen wehrt, daß er entgegen rechtlichen Bestimmungen zur Bundeswehr eingezogen wird, dann macht es Sinn, mit dem zuständigen Kreiswehrersatzamt zu reden und Aktenvorlage zu verlangen. Wenn ein Bürger bittet, die Bundeswehr abzuschaffen, dann machen Aktenvorlagen und Zutrittsrechte keinen Sinn. Das sind dann allgemeine politische Diskussionen. Darum ist es sozusagen auch systematisch verfehlt, dies auszuweiten.
    Es gibt aber noch einen zweiten Gesichtspunkt. Nach Ihrem Vorschlag würde der Petitionsausschuß eine Generalkompetenz haben, der auch mit Minderheitenrechten ausgestattet würde. Er wäre für jedes politische Thema zuständig. Auch das ist nicht unsere Auffassung. Wir sind der Auffassung, daß über Fragen der Finanzpolitik auch in Zukunft im Finanzausschuß federführend beraten wird,

    (Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Das ist sehr gut!)

    die Rechtspolitik im Rechtsausschuß. Nach diesen Vorstellungen wäre der Petitionsausschuß für alles zuständig.

    (Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Omnipotent!)

    Er würde über jedes Thema verhandeln und ein allgemeiner Gesetzgebungsausschuß werden. Der Vorschlag, den Sie dort machen, ergibt doch wirklich keinen guten Sinn.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Auch der Vorschlag, dem Petitionsausschuß ein Minderheitenrecht einzugeben, ist nicht berechtigt. Parlamentarische Minderheitenrechte, das heißt, der Minderheit im Ausschuß solche Rechte einzuräumen, sind dort gerechtfertigt und existieren auch dort, wo es darum geht, eigene Rechte und eigene Interessen von Teilen und Minderheiten des Parlamentes zu begründen und zu schützen. Bürgeranliegen sind aber nicht per Definition Oppositionsanliegen, sondern der Bürger wendet sich an das gesamte Parlament. Das Parlament entscheidet so, wie es in der Zusammensetzung durch die Wahl legitimiert ist. Insofern sind systematisch Minderheitenrechte hier nicht gerechtfertigt.
    Ich will aber im Grunde noch entscheidender entgegenhalten: Wir sind der Auffassung, daß es auch dem Petitionsrecht und dem Petitionsanliegen der Bürger nicht gut täte, wenn die jeweilige Opposition meint, Bürgeranliegen für ihre parteipolitischen Zwecke und Absichten instrumentalisieren zu müssen. Wir sollten, soweit es geht, Petitionsanliegen nicht in den parteipolitischen Meinungskampf zerren, sondern uns um Individualanliegen kümmern.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Auch die Opposition im Bundestag hat jederzeit die Möglichkeit, sich Petitionsanliegen zu eigen zu machen und sie dann als eigene Anliegen im Parlament zu verfolgen. Aber wir sind dafür, daß sie das dann auch unter ihrem Namen tun und nicht unter

    Norbert Röttgen
    dem Deckmantel von Bürgerinteressen, parteipolitische Absichten verfolgen. Wir sind dagegen, egal, wer jeweils Opposition ist.
    Insgesamt kann man zu den Vorschlägen nur sagen: Es sind alte Vorschläge. Sie zielen auf eine Schwächung des starken Petitionsrechtes und des Petitionsausschusses im Bundestag ab. Wir sind nach wie vor dafür, daß es ein starkes demokratisch ausgestaltetes Petitionsrecht in Deutschland gibt. Darum lehnen wir diese Vorschläge ab. Ich denke, dies geschieht auch mit anderen Fraktionen, also der Mehrheit des Hauses.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Sehr gute Rede!)