Rede von
Dr. h.c.
Edelgard
Bulmahn
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Richwien, können Sie sich daran erinnern, daß wir im Ausschuß anläßlich der Novellierung der 18. BAföG-Novelle eine sehr heftige Debatte darüber geführt haben, daß die Mitarbeit in Gremien und vor allen Dingen Auslandsaufenthalte förderungswürdige Tatbestände sind - das war damals im Ausschuß Konsens -, und daß der Ausschuß damals übereinstimmend der Meinung war, daß die Nichtförderung genau dieser beiden Tatbestände kontraproduktiv zu bildungspolitischen Zielen, die im Ausschuß immer unterstützt worden sind, ist?
Wir haben uns im Ausschuß ausdrücklich dagegen ausgesprochen. Und das war, wenn ich mich recht erinnere, keine Parteidiskussion. Alle Mitglieder des Ausschusses waren der Meinung, daß auch in Zukunft Auslandsaufenthalte durch das BAföG gefördert werden sollten. Wir sagten: Es darf nicht sein, daß diejenigen, die aus einkommensschwachen Familien kommen, in Zukunft nicht mehr die Möglichkeit haben, ein oder zwei Semester im Ausland zu studieren. - Das war natürlich ein Problem.
Herr Richwien, ist Ihnen bekannt, daß Studierende generell nur für die Dauer der Regelstudienzeit BAföG erhalten? Von daher hat diese Debatte über die Ausbildungsförderung überhaupt nichts mit der Länge des Studiums zu tun. BAföG-Studentinnen oder -Studenten müssen die Zwischenprüfung, das Vordiplom nach vier oder fünf Semestern absolviert haben. Ähnliches gilt auch für das Diplom.