Rede von
Hans-Peter
Repnik
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich, daß ich als erster das Wort erhalte. Ich möchte den Antrag der Koalition gerne für meine Fraktion begründen. Wir stellen den Antrag, die Unternehmensteuerreform heute früh als ersten Punkt auf die Tagesordnung zu setzen.
Wir alle wissen: Die Koalition hat bereits im Jahressteuergesetz 1996 die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und die mittelstandsfreundliche Absenkung der Gewerbeertragsteuer begehrt. Wir alle wissen, daß gerade die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer ein weiterer wichtiger Standortvorteil für die Bundesrepublik Deutschland ist. Wir wissen, daß diese Steuer kapitalverzehrend ist. Wir wissen, daß sie investitions- und innovationsfeindlich und damit auch arbeitsplatzfeindlich ist. Wir haben dafür Sorge getragen, daß diese Steuer in den neuen Bundesländem ausgesetzt wird, daß sie nicht erhoben wird, weil sie dort insbesondere den Mittelstand belasten würde.
Wir sind mit diesem Begehren bisher nicht mehrheitsfähig gewesen, weil sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat dieses Ansinnen abgelehnt wurde. Auch die verfassungsändernde Mehrheit war bisher nicht zu erreichen, die dadurch notwendig wird, daß wir die Kommunen für den Ausfall dieser Steuer an der Umsatzsteuer beteiligen wollen.
Wir haben seit der vergangenen Woche eine neue Diskussionslage. In den Beratungen des Finanzausschusses in der vergangenen Woche ist erstmals deutlich geworden, daß im Grunde genommen alle Fraktionen unser Anliegen teilen. Wir meinen deshalb, wir sollten jetzt die Zeit nutzen, dieses Gesetz zum Tragen zu bringen.
In diesen Tagen hat nicht zuletzt der Kollege Poß von der SPD deutlich gemacht, daß diese unserem Begehren nicht zustimmen kann, weil es verfassungswidrig sei, weil die Grundgesetzänderung noch nicht erfolgt sei. Herr Kollege Poß, ich möchte mich ganz persönlich an Sie wenden. Sie haben bisher damit argumentiert, Sie könnten der Verfassungsänderung nicht zustimmen, weil Sie nicht wüßten, was wir materiellgesetzlich regeln wollten. Jetzt folgen wir exakt Ihrer Argumentation, das heißt, wir legen das materirellechtliche Gesetz vor.
Sie wissen also, was wir wollen und daß wir anschließend die dafür erforderliche Grundgesetzänderung nachreichen wollen. Ich glaube daher, daß Sie dieses Argument so nicht länger aufrechterhalten können. Ich bitte Sie deshalb, der Aufsetzung und der Beratung zuzustimmen.
Ich bedauere außerordentlich, daß Sie - ich behaupte einfach einmal, wider besseres Wissen; denn auch Sie haben sich, vermute ich doch, mit der Verfassungslage auseinandergesetzt - auch und gerade in diesen Tagen wieder behauptet haben, daß dieses Vorgehen verfassungswidrig sei. Sie wissen, Herr Kollege Poß, daß sich das Bundesverfassungsgericht mit vergleichbaren Sachverhalten zweimal höchstrichterlich auseinandergesetzt und dazu auch Entscheidungen getroffen hat.
Ich darf dem Hohen Hause eine einschlägige Begründung aus einem der beiden Urteile zur Kenntnis bringen. Es heißt dort unter anderem, daß dies - das Verfahren, das wir vorgeschlagen haben - für den Fall zugelassen ist, „in dem die gesetzgebenden Körperschaften sich klar und einig darüber sind, daß zwar äußerlich betrachtet zwei verschiedene Gesetz-
Hans-Peter Repnik
gebungsverfahren behandelt werden, aber der innere Zusammenhang deutlich macht, daß sie beide in bezug aufeinander betrieben werden und daß" - jetzt kommt es - „das Ergebnis verfassungsgemäß sein soll, daß also im Augenblick der Verkündung des einfachen Gesetzes die entsprechende Verfassungsänderung in Geltung steht, die es verfassungsrechtlich sanktioniert."
Hier haben wir exakt auf diesen Fall bezogen eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, so daß ich Sie bitten würde, die Behauptung, die Koalition würde mit diesem Vorgehen ein verfassungswidriges Verhalten an den Tag legen, so nicht mehr zu erheben.
Konkret und zum Schluß: Meine Damen und Herren von der Opposition, lassen Sie uns also unsere Energie ab sofort nicht für eine vorgeschobene Verfassungsdiskussion in einem Fall verschwenden, der vom Gericht bereits eindeutig entschieden ist, sondern suchen wir gemeinsam eine Lösung in der Sachfrage. Wir bitten, dies in der kommenden Beratung zu tun. Es ist wichtig für den Standort, es ist wichtig zur Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Herzlichen Dank.