Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Andres, Gerd SPD 29. 1. 97 *
Antretter, Robert SPD 29. 1. 97 *
Bachmaier, Hermann SPD 29. 1. 97
Behrendt, Wolfgang SPD 29. 1. 97 *
Bindig, Rudolf SPD 29. 1. 97 *
Blunck, Lilo SPD 29. 1. 97 *
Bühler (Buchsal), Klaus CDU/CSU 29. 1. 97 *
Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 29. 1. 97
Hartmut
Bulling-Schröter, Eva PDS 29. 1. 97
Buntenbach, Annelie BÜNDNIS 29. 1. 97
90/DIE
GRÜNEN
Catenhusen, SPD 29.1.97
Wolf-Michael
Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 29. 1. 97 *
Haack (Extertal), SPD 29. 1. 97 *
Karl Hermann
Dr. Hartenstein, Liesel SPD 29. 1. 97
Horn, Erwin SPD 29. 1. 97 *
Hornung, Siegfried CDU/CSU 29. 1. 97 *
Dr. Jacob, Willibald PDS 29. 1. 97
Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 29. 1. 97
Kolbow, Walter SPD 29. 1. 97 **
Kriedner, Arnulf CDU/CSU 29. 1. 97 *
Leidinger, Robert SPD 29. 1. 97
Lenzer, Christian CDU/CSU 29. 1. 97 *
Lummer, Heinrich CDU/CSU 29. 1. 97 *
Marten, Günter CDU/CSU 29. 1. 97 *
Dr. Probst, Albert CDU/CSU 29. 1. 97 *
Purps, Rudolf SPD 29. 1. 97
Reuter, Bernd SPD 29. 1. 97
Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 29. 1. 97
90/DIE
GRÜNEN
Dr. Rössel, Uwe-Jens PDS 29. 1. 97
Saibold, Halo BÜNDNIS 29. 1. 97
90/DIE
GRÜNEN
Dr. Scheer, Hermann SPD 29. 1. 97 *
Schild, Horst SPD 29. 1. 97
Schloten, Dieter SPD 29. 1. 97 *
von Schmude, Michael CDU/CSU 29. 1. 97 *
Dr. Schnell, Emil SPD 29. 1. 97
Siebert, Bernd CDU/CSU 29. 1. 97 *
Dr. Sperling, Dietrich SPD 29. 1. 97
Terborg, Margitta SPD 29. 1. 97 *
Tröscher, Adelheid SPD 29. 1. 97
Türk, Jürgen F.D.P. 29. 1.97
Vosen, Josef SPD 29. 1. 97
Welt, Jochen SPD 29. 1. 97
Zierer, Benno CDU/CSU 29. 1. 97 *
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Frederick Schulze (CDU/CSU) (Drucksache 13/6797 Frage 2):
Welche Initiativen hat die Bundesregierung unternommen, um deutsche Staatsbürger in ihrem Besitzstand bei Time-ShareWohnrechten im EU-Ausland vor Mißbrauch zu schützen, der durch Kapitalverschiebungen ohne grundbuchliche Absicherung herbeigeführt wird?
Am 1. Januar 1997 ist das Gesetz über die Veräußerung von Teilzeitnutzungsrechten an Wohngebäuden in Kraft getreten. Dieses Teilzeit-Wohnrechtegesetz, mit dem eine diesbezügliche EG-Richtlinie umgesetzt wird, begründet für den Veräußerer von Time-Share-Rechten insbesondere die Verpflichtung, bereits den potentiellen Erwerber in einem diesem auszuhändigenden Prospekt umfassende Information über das Time-Share-Recht zukommen zu lassen. Dazu gehört nicht nur die genaue Beschreibung des Nutzungsrechts, sondern der Erwerber ist auch ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn er kein Eigentum und kein dingliches Wohnrecht erwirbt. Zudem muß bei einem in Planung oder im Bau befindlichen Wohngebäude auch angegeben werden, ob und welche Sicherheit für die Fertigstellung des Wohngebäudes und für die Rückzahlung der vom Erwerber geleisteten Zahlungen im Falle der Nichtfertigstellung bestehen. Auf diese Weise erhält der TimeShare-Interessent bereits vor Abschluß des Vertrages die Möglichkeit, zu prüfen, welche Risiken mit dem Geschäft verbunden sind. Die genannten Angaben müssen - neben zahlreichen weiteren Informationen - auch in dem Vertrag über das Teilzeitnutzungsrecht enthalten sein. Damit erhält der Erwerber auch nach Vertragsschluß die Möglichkeit, die mit dem erworbenen Time-Share-Recht verbundenen Risiken abzuwägen. Hat er Zweifel an der Seriosität des Projekts oder an der Absicherung der erworbenen Rechte, kann der Erwerber seine auf den Abschluß des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zehn Tagen widerrufen.
Die Bundesregierung sieht - ebenso wie die EU- Richtlinie über Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien - keine Möglichkeit, insbesondere bei im Ausland belegenen Immobilien, Kapitalverschiebungen durch den Betreiber eines Time-Share-Objekts zu verbieten oder zu verhindern. Es besteht auch keine Möglichkeit, bei einer im EU-Ausland belegenen Immobilie zwingend eine grundbuchliche Absicherung vorzuschreiben. Der Erwerber ist aber dadurch geschützt, daß er durch umfassende Informationen vor dem Vertragsschluß und im Vertrag die Möglichkeit erhält, die Risiken des Teilzeitnutzungsrechts sorgfältig zu prüfen.
Die deutsche Delegation hat sich stets für die Time-Share-Richtlinie ausgesprochen und ist für einen möglichst weitgehenden Verbraucherschutz in diesem Bereich eingetreten. So hat sich Deutschland insbesondere dafür eingesetzt, daß die Richtlinie ei-
nen weiten Anwendungsbereich erhält und alle denkbaren Erscheinungsformen des Time-Share erfaßt. Auch andere wichtige Regelungen zum Schutz des Time-Share-Erwerbers gehen auf Initiativen der deutschen Delegation zurück, wie insbesondere das Anzahlungsverbot.
Soweit ersichtlich, ist Deutschland der erste Mitgliedstaat der EU, der die Time-Share-Richtlinie umgesetzt hat.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Michael Teiser (CDU/CSU) (Drucksache 13/6797 Frage 3):
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge der anstehenden Strafrechtsreform nach der erfolgten gesetzlichen Gleichstellung von nichtehelichen Kindern mit ehelichen Kindern den § 217 StGB aus dem Gesetz zu streichen oder ihn dahin gehend zu verändern, daß der Begriff „nichtehelich" aus dem § 217 StGB gestrichen wird?
In dem im Oktober 1996 vorgelegten Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Sechstes Gesetz zur Reform des Strafrechts (6. StrRG) ist die Aufhebung des § 217 StGB vorgesehen.
Der Straftatbestand des § 217 StGB spielt in der strafrechtlichen Praxis eine untergeordnete Rolle und wird als nicht mehr zeitgemäß angesehen. Die allgemein kritisierte Beschränkung auf die Tötung nichtehelicher Kinder soll mit einer Aufhebung des § 217 StGB beseitigt werden.
Die psychische Ausnahmesituation einer Mutter, die ihr eheliches oder nichteheliches Kind in oder gleich nach der Geburt tötet, kann gegebenenfalls durch die Anwendung des § 213 StGB (minder schwerer Fall des Totschlags) Berücksichtigung finden.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Christa Luft (PDS): (Drucksache 13/6797 Fragen 4 und 5):
Welche Angaben liegen der Bundesregierung über die Rentabilitätslage von Unternehmen vor, die Massenentlassungen vornehmen bzw. für 1997 angekündigt haben?
Wie viele Unternehmen haben eine Gewinnentwicklung von über zehn Prozent und entlassen mehr als zehn Prozent, und wie viele Unternehmen entlassen mehr als fünf Prozent ihrer Beschäftigten?
Zu Frage 4:
Der Bundesregierung liegen die allgemein zugänglichen Angaben über die Ertragslage solcher
Unternehmen vor, die ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen.
Nach den Zahlenangaben des Statistischen Bundesamtes im Rahmen ihrer Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen hat sich die Ertragssituation der Unternehmen seit dem Rezessionsjahr 1993 insgesamt zwar deutlich verbessert. Dahinter steht allerdings eine sehr differenzierte Entwicklung nach Unternehmen. Nachweise über Einzelunternehmen sind nicht Aufgabe des statistischen Berichtssystems. Die Funktion der amtlichen Statistik in einer marktwirtschaftlichen Ordnung besteht in der Beobachtung von Massenerscheinungen, z. B. in Primärstatistiken durch die Aggregation von Auskünften von Erhebungseinheiten. Eine Bereitstellung nicht veröffentlichter einzelwirtschaftlicher Mikrodaten darf aus Gründen der statistischen Geheimhaltung nicht erfolgen.
Zu Frage 5:
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Informationen vor. Einschlägige Einzelfallauswertungen nimmt sie nicht vor, da sich die Wirtschaftspolitik in einer Marktwirtschaft in der Regel nicht auf einzelne Unternehmen richtet. Im übrigen wäre die Anzahl wenig aussagefähig, da die Unternehmensgrößen sehr unterschiedlich sind.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Behrendt (SPD) (Drucksache 13/6797 Frage 6):
Trifft es zu, daß um die geplante Antennenanlage der Bundeswehr in Berlin-Gatow unterschiedliche Schutzzonen vorgesehen sind, in denen u. a. elektrische Anlagen sowie Bauten genehmigungspflichtig sind, und inwieweit können sich daraus Auswirkungen auf die Anwohner bzw. auf künftige Planungsmaßnahmen ergeben?
Nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Schutzbereichgesetzes ist innerhalb von Schutzbereichen die Errichtung, Änderung oder Beseitigung von baulichen oder anderen Anlagen oder Vorrichtungen über oder unter der Erdoberfläche genehmigungspflichtig.
Im Bereich Gatow bestehen für die beiden von den britischen Streitkräften übernommenen Empfangsantennen bisher keine Schutzbereiche. Diese sollen nun angeordnet werden. Die Schutzbereiche mit den Radien von 1 600 m und 2 600 m überdecken die Bebauung westlich des Ritterfelddammes. Für die dort vorhandenen privaten möglicherweise störenden Anlagen gilt der Bestandsschutz. Diese Anlagen sind vom Genehmigungsverfahren nicht betroffen.
Sollten in diesem Bereich jedoch Betriebe oder Anlagen neu eingerichtet werden, wird die Schutzbereichsbehörde - hier die Wehrbereichsverwaltung VII -durch die zuständigen Baugenehmigungsbehörden eingeschaltet, um zu prüfen, ob Störungen auf die Antennen ausgehen.
Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Januar 1997 13799*
Entsprechendes gilt für die im Osten der ehemaligen Start- und Landebahn zu errichtende neue Empfangsantenne. Einrichtungen in der Flughafensiedlung werden nicht betroffen. Ob im Zusammenhang mit dem Neubau von 1 200 Wohnungen sowie entsprechenden öffentlichen Einrichtungen Störpotentiale auftreten können, wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft werden können. Denkbar wäre hier, daß die Energiezuführung für die elektrische Versorgung mit gewissen Auflagen versehen werden kann. Weitere Auflagen für die Errichtung der Wohnhäuser sind nicht zu erwarten.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 13/6797 Frage 8):
Trifft es zu, daß der Kooperationsvertrag zwischen der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG über die gemeinsame Nutzung der Schalter die Deutsche Post AG dazu führt, daß es nunmehr sogar zu Schließungen aller Postfilialen in Städten wie Mitterteich und Tirschenreuth mit immerhin rund 10 000 Einwohnern kommen wird, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um die im Infrastrukturauftrag festgelegte flächendeckende, ausreichende und angemessene Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Mitterteich und Tirschenreuth mit Postdienstleistungen sicherzustellen und drohende Standortnachteile für die ansässigen kleinen und mittleren Unternehmen abzuwenden?
Grundsätzlich ist festzustellen, daß die Deutsche Post AG bei der Gestaltung ihres Filialnetzes den Anforderungen der Post-Kundenschutzverordnung folgt, die wiederum an die Vorgaben des einstimmig gefaßten Bundestagsbeschlusses von 1981 über die Postversorgung auf dem Lande anknüpft. Demnach ist eine Filiale aufzuheben, wenn sie in einem Einzugsbereich mit einem Radius von 2 000 m anderer Filialen liegt bzw. wenn die Arbeitszeit für Tätigkeiten im Hause 5,5 Wochenstunden unterschreitet. Jeder Aufhebung geht eine sorgfältige Einzelfallprüfung voraus. Erfolgt die Schließung mangels Inanspruchnahme, wird die Versorgung der betroffenen Kunden durch den Mobilen Post-Service sichergestellt.
Die im Kooperationsvertrag mit der Deutschen Postbank AG enthaltene Garantie der Deutschen Post AG, bis zum Jahr 2000 mindestens 12 000 und danach mindestens 10 000 Filialen (und davon mindestens die Hälfte als posteigene) zu führen, bedeutet nicht, daß das Filialnetz auf diese Zahlen zurückgeführt werden soll.
Nach Auskunft der Generaldirektion der Deutschen Post AG sind Befürchtungen, daß alle Filialen in Städten wie Mitterteich oder Tirschenreuth von einer Schließung bedroht seien, unbegründet.
Anlage 7
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/6797 Frage 14):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die deutschtschechische Erklärung den Anspruch der Sudetendeutschen auf Rückgabe ihrer 1945/46 von der Tschechoslowakei konfiszierten Vermögenswerte aufgrund der in der Erklärung enthaltenen Aussage aufhebt oder beendet, wonach sowohl die Regierung der Bundesrepublik Deutschland als auch die Regierung der Tschechischen Republik die jeweils andere Rechtsauffassung respektieren und ihre Beziehungen nicht mit aus der Vergangenheit herrührenden politischen und rechtlichen Fragen belasten werden?
In der deutsch-tschechischen Erklärung über gegenseitige Beziehungen und deren künftige Entwicklung heißt es wörtlich: „Jede Seite (bleibt) ihrer Rechtsordnung verpflichtet und respektiert, daß die andere Seite eine andere Rechtsauffassung hat." Hieraus ergibt sich, daß mit der Erklärung keine Aufgabe von Rechtspositionen verbunden ist, sondern im Gegenteil darin ausdrücklich eine Unterschiedlichkeit der Rechtsauffassungen festgehalten wird.
In der Erklärung heißt es weiter: „Beide Seiten erklären deshalb, daß sie ihre Beziehungen nicht mit aus der Vergangenheit herrührenden politischen und rechtlichen Fragen belasten werden. "
Anlage 8
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) (Drucksache 13/6797 Fragen 18 und 19):
Welchen vollständigen Wortlaut hat der von Bundesminister Friedrich Bohl im Plenum des Deutschen Bundestages am 16. Januar 1997 zitierte Brief des russischen Außenministers Primakow an den Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, vom 10. Dezember 1996?
Wann will die Bundesregierung mit welchem Inhalt auf diesen Brief antworten?
Zu Frage 18:
In dem Brief an Bundesminister Dr. Kinkel vertritt der Außenminister der Russischen Föderation Primakov den Standpunkt, daß russische Rehabilitierungsbeschlüsse keine Vermögensfragen berühren und keine juristische Grundlage für die Rückgabe der auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage enteigneten unbeweglichen Vermögenswerte schaffen. Diese Position sei völkerrechtlich festgelegt worden und unterliege keiner Revision.
Was den vollständigen Wortlaut des an Bundesminister Dr. Kinkel gerichteten Briefes betrifft, so unterliegt derartige Korrespondenz zwischen Mitgliedern der Bundesregierung und Mitgliedern von Regierungen ausländischer Staaten dem Schutz der Vertraulichkeit.
Zu Frage 19:
Eine innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Antwort des Bundesministers wird zu gegebener Zeit ergehen.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Behrendt (SPD) (Drucksache 13/6797 Frage 23):
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus den durch die Flugzeugentführung am 7. Januar 1997 zutage getretenen Sicherheitsmängel im Flughafen Berlin-Tegel ziehen, und wird die Bundesregierung die entsprechenden Sicherheitsbestimmungen ändern?
Gestatten Sie, daß ich zu der von Ihnen angesprochenen Problematik eine kurze Vorbemerkung mache: Die Durchführung des internationalen und auch nationalen Luftverkehrs hängt von der Beachtung bestimmter abfertigungs- und flugbedingter Regeln ab. Die von allen an der Luftfahrt beteiligten Stellen sowie den Nutzern dieses Verkehrsträgers mit Recht erwartete Leichtigkeit und Pünktlichkeit wird entscheidend dadurch geprägt, daß alle Bausteine dieses komplizierten Verkehrssystems funktionieren, miteinander verzahnt sind und soweit irgend möglich von Störungen verschont werden.
Dieses Spannungsfeld zwischen notwendigen polizeilichen Schutzvorkehrungen einerseits und dem Bestreben nach pünktlicher, reibungsloser Durchführung des Luftverkehrs andererseits zwingt alle Beteiligten, also Luftfahrtunternehmen, Flughäfen und Sicherheitsbehörden dazu, gemeinsame Konzepte zu praktizieren, die bei höchstmöglichem Schutz einen ordnungsgemäßen Verkehrsablauf ermöglichen.
Dies vorausgeschickt, darf ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Die Bundesregierung bedauert die Umstände, die zu der Entführung der Maschine der Austrian Airlines am 7. Januar 1997 führten; sie ist erleichtert, daß der Vorfall unblutig beendet werden konnte.
Wie in allen weltweit vergleichbaren Fällen werden Tätervorgehen und andere Umstände sorgfältig untersucht und ausgewertet. Ziel ist es dabei, jeweils festzustellen, ob die Entführung durch polizeiliche Vollzugsmängel oder durch konzeptionelle Schwachstellen im Maßnahmenbereich begründet war.
Im Falle Berlin führte der Täter nach den bisherigen Feststellungen zwei Knüppel und ein abgestumpftes Messer mit weniger als 10 cm Klingenlänge mit sich. Nach den in Deutschland und international geltenden Vorschriften gibt es eine Auflistung von möglichen Tatmitteln, die wegen ihrer Beschaffenheit auf keinen Fall den Fluggästen belassen werden dürfen; so z. B. Schußwaffen und Explosivkörper. Leider ist es nicht möglich, alle übrigen Gegenstände, Substanzen, Flüssigkeiten usw., die ebenfalls
als Tatwerkzeuge benutzt werden könnten, abschließend aufzulisten, um dem Kontrollpersonal bis in die kleinsten Feinheiten vorzugeben, was abgenommen werden muß oder belassen werden darf. Die Vielzahl der Objekte, mit denen z. B. körperliche Verletzungen verursacht werden könnten, läßt dies bei realistischer Betrachtungsweise nicht zu.
Es ist daher notwendig, den Durchsuchungskräften einen begrenzten Ermessensspielraum einzuräumen, was als potentielles Tatmittel einzustufen ist und was nicht. Dabei war und ist selbstverständlich, daß durch umfassende Aus- und Fortbildung, ausgeprägte Dienstaufsicht, Realtests durch als Reisende getarnte Beamte usw. die Leistungsfähigkeit des deutschen Kontrollsystems optimal gestaltet wird.
Der Vorfall in Berlin wird demgemäß unter den genannten Aspekten untersucht und ausgewertet. Nach derzeitigem Überprüfungsstand ist davon auszugehen, daß die verwendeten Tatmittel bei den Kontrollen nicht entdeckt worden sind; dies wird bei den künftigen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bundesweit berücksichtigt werden. Ob die derzeit bestehende Regelung für Stöcke, Schneidewerkzeuge und ähnliche Gegenstände, d. h. Ermessensentscheidung bei kleineren Messern, grundsätzliche Belassung von Taschenmessern unter 10 cm Klingenlänge, weiter verfeinert werden muß, wird derzeit - auch international - untersucht und ggf. entsprechend umgesetzt. Deutsche Alleingänge müssen dabei im Interesse weltweit harmonisierter Verfahrensweisen vermieden werden. Beteiligt an der Weiterentwicklung des Kontrollkonzeptes sind dabei nicht nur die Sicherheitsbehörden, sondern auch Pilotenverbände, Organisationen der Flugbegleiter, Luftverkehrsunternehmen und Flughäfen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/6797 Frage 28):
Wie viele türkische Staatsbürger haben jeweils in den Jahren 1994, 1995 und 1996 die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten?
1994 wurden 19 590 und 1995 wurden 31 578 zuvor türkische Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland eingebürgert. Dabei hat es sich vermutlich positiv ausgewirkt, daß die Türkei zum 12. Juni 1995 die Aufgabe der türkischen Staatsangehörigkeit, die Voraussetzung für die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit ist, wesentlich erleichtert hat. Zu den Erleichterungen gehören insbesondere der Verzicht auf die vorherige Ableistung des türkischen Wehrdienstes und die Beseitigung erb-, vermögens- und aufenthaltsrechtlicher Nachteile in der Türkei.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/6797 Frage 29):
Warum war das Bundesministerium der Finanzen bislang nicht in der Lage, verbindlich mitzuteilen, zu welchen Konditionen die Deutsche Post AG in Bonn ein bundeseigenes Grundstück in Nachbarschaft zum Schürmann-Bau erwerben kann, und wann ist mit dieser Mitteilung zu rechnen?
Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Veräußerung eines Teils des bundeseigenen Gronau-Geländes an die Deutsche Post AG soll in beiderseitigem Einvernehmen eine weitere Grundstücksangelegenheit abgewickelt werden. Über den zeitlichen Ablauf haben sich die Deutsche Post AG und das Bundesministerium der Finanzen schon vor Wochen abgestimmt.
Grundlage der mit der Deutschen Post AG aufzunehmenden Verhandlungen bilden die von der Oberfinanzdirektion Köln aufzustellenden Wertermittlungen. Diese liegen jetzt vor. Nach Prüfung der Wertermittlungen durch das Bundesministerium der Finanzen wird der Deutschen Post AG im Februar 1997 ein Verhandlungsangebot unterbreitet werden.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen der Abgeordneten Verena Wohlleben (SPD) (Drucksache 13/6797 Fragen 30 und 31):
Wie prognostiziert die Bundesregierung die Entwicklung des Zinsniveaus in der Bundesrepublik Deutschland nach Einführung des EURO?
Wie prognostiziert die Bundesregierung die Entwicklung der Anlagefreundlichkeit ausländischer Investoren in der Bundesrepublik Deutschland nach Einführung des EURO?
Zu Frage 30:
Deutschland hat in der Vergangenheit stets von dem Vertrauen ausländischer Investoren in die Stabilität der D-Mark Nutzen gezogen. Mit einer Wirtschafts- und Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft wird der Standortvorteil einer stabilen Währung für Deutschland erhalten bleiben. Ein einheitlicher Währungsraum wird zudem den europäischen Binnenmarkt weiter vertiefen und damit zusätzliche Investitionen aus Drittländern nach sich ziehen. Die europäischen Finanzmärkte gewinnen mit einem wertstabilen Euro an Liquidität, Markttiefe und damit an Leistungskraft und können für Investoren außerhalb der WWU attraktiver werden.
Zu Frage 31:
Deutschland gehört seit Jahrzehnten im internationalen Vergleich zu den Ländern mit relativ niedrigen Kapitalmarktzinsen. Ursache hierfür ist die dauerhaft
hohe Stabilität der D-Mark. Sie bewirkt, daß in- und ausländische Kapitalanleger keine hohen Prämien für die Inflationserwartung und das Inflationsrisiko im deutschen Kapitalmarktzins verlangen.
Die Stabilität des Euro wird zum einen durch die Bestimmungen im Maastricht-Vertrag sichergestellt, insbesondere durch das Statut der Europäischen Zentralbank mit ihrer völkerrechtlich fest verankerten Unabhängigkeit und ihrer klaren Ausrichtung auf das Ziel der Preisniveaustabilität sowie durch die im Maastricht-Vertrag festgelegten Konvergenzkriterien. Zum anderen wird die dauerhafte Stabilität des Euro auch durch den vom Bundesfinanzminister vorgeschlagenen Stabilitätspakt zur Sicherung der Haushaltsdisziplin in der 3. Stufe der WWU unterstützt, der seinen Niederschlag gefunden hat in dem vom Europäischen Rat verabschiedeten Stabilitäts-
und Wachstumspakt.
Ein stabiler Euro wird offenbar auch von den Finanzmärkten erwartet. Die Renditen für deutsche Rentenmarktpapiere zeigen keine Auffälligkeiten, die als Erwartung höherer Kapitalmarktzinsen in der Währungsunion zu interpretieren sind. Eine sogenannte „EWU-Prämie" im deutschen Kapitalmarktzins ist nicht nachweisbar. Dies hat auch die Deutsche Bundesbank in ihrem Monatsbericht November 1996 festgestellt. Die deutschen Kapitalmarktzinsen bewegen sich zudem in den letzten Monaten auf im historischen Vergleich sehr niedrigem Niveau.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann (F.D.P.) (Drucksache 13/6797 Frage 32):
Wie verteilen sich die wegen der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Sparmaßnahmen von den Versicherungsträgern durchgeführten Bettenreduzierungen in Rehabilitationskliniken auf Eigeneinrichtungen der Versicherungsträger und vertraglich in Anspruch genommene Reha-Einrichtungen, und wie wird die Bundesregierung die im Deutschen Bundestag beschlossene, im Vermittlungsausschuß aber gescheiterte gleichmäßige Verteilung der Reduzierungen auf eigene und vertragliche Einrichtungen sicherstellen?
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) hat in Vertragshäusern von 40 000 Betten bisher 9 000 Betten gekündigt. Die Reduzierungsquote beträgt bisher in den alten Bundesländern 24 %, in den neuen Bundesländern (wegen des noch bestehenden strukturellen Nachholbedarfs) 10 %. Betroffen sind bisher 119 Kliniken, von denen 38 Kliniken vollständig aus der Belegung genommen wurden. Die Kündigungsfrist beträgt 9 Monate.
Von den Eigeneinrichtungen schließt die BfA zum 31. März 1997 eine Klinik mit 102 Betten. Die Reduzierungsquote beträgt bisher in den alten Bundesländern 2,2 % (102 von 4 720 Betten). In den neuen Bundesländern sind bisher keine Reduzierungen in Eigeneinrichtungen vorgenommen worden, aller-
dings wurden zwei Neubauprojekte aufgegeben und die Umsetzung eines Projekts gestoppt.
Für die Arbeiterrentenversicherung ist eine präzise Aussage zur Reduzierung von Betten in Vertragshäusern nicht möglich, da regelmäßig keine festen Bettenkontingente mit den Einrichtungen vereinbart werden, sondern nur allgemeine Belegungszusagen erfolgen. Soweit feste Bettenkontingente vereinbart worden sind, wurden bisher 4 500 Betten (ausschließlich in den alten Bundesländern) aufgegeben. In den neuen Bundesländern wurden keine Betten reduziert.
In Eigeneinrichtungen haben die Träger der Arbeiterrentenversicherung bisher rd. 600 Betten auf gegeben. Einige Rentenversicherungsträger haben die Belegung bis zu über 20 % reduziert. Die bisherige Reduzierungsquote in den alten Bundesländern beträgt 3,8 % (600 von 15 624 Betten). In den neuen Bundesländern wurden in Eigeneinrichtungen keine Betten aufgegeben.
Das vom Deutschen Bundestag am 28. Juni und 29. August 1996 beschlossene Wachstums- und Beschäftigungsförderungs-Ergänzungsgesetz (WFEG) enthielt eine Regelung, wonach die aus der Ausgabenbegrenzung resultierende Minderbelegung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit gleichgewichtig auf Eigeneinrichtungen und Vertragshäuser verteilt werden sollte.
Das Gesetz ist am Widerstand des Bundesrates gescheitert. Gleichwohl hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit den Rentenversicherungsträgern am 9. Januar 1997 ein Gespräch geführt, um die Rentenversicherung zu einer Verfahrensweise entsprechend der grundsätzlichen Zielsetzung des WFEG zu veranlassen.
Die Rentenversicherungsträger haben zugesagt, die Frage kurzfristig in ihren Selbstverwaltungsgremien zu erörtern.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien (SPD) (Drucksache 13/6797 Fragen 37 und 38):
Welche für die Bundesregierung nicht hinnehmbaren Veränderungen in der bundesdeutschen Gesetzeslage wären eingetreten, wenn die Artikel des Vorschlags der EU-Kommission für eine „Richtlinie des Rates zur Beweislast bei geschlechtsbedingter Diskriminierung" [KOM(96) 340, endg.] vom 17. Juli 1996 unverändert übernommen worden wären?
Wie lassen sich die unter Beteiligung der Bundesregierung vorgenommenen Änderungen im oben angeführten Kommissionsvorschlag durch den EU-Ministerrat mit der von der Bundesregierung mitunterzeichneten Aktionsplattform der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 vereinbaren, die u. a. die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen, so auch im Berufsleben, vorsieht?
Die im ursprünglichen Dokument der Kommission vorgesehene vollständige Beweislastumkehr, der in Artikel 5 vorgesehene Auskunftsanspruch und der dort vorgesehene Untersuchungsgrundsatz sind für die Bundesregierung nicht akzeptabel gewesen. Auf die Gründe, warum wir die Aufnahme eines Auskunftsanspruchs und die Aufnahme des Untersuchungsgrundsatzes ablehnen, habe ich bereits in der Antwort auf die Frage der Abgeordneten Karin Rehbock-Zureich hingewiesen.
Zu der von der Kommission ursprünglich vorgesehenen Beweislastumkehr ist noch darauf hinzuweisen, daß diese Regelung insoweit unzureichend war, als es bereits genügt hat, wenn die klagende Partei „Tatsachen vorbringt" mit der Folge, daß die Beweislast auf die beklagte Partei verlagert wurde. Dies ist abzulehnen, da nicht deutlich wird, was die beschwerte Partei vortragen muß, damit es zur Umkehr der Beweislast kommt. Der Vorschlag der Kommission hätte außerdem zur Folge gehabt, daß wir einen Negativbeweis in das deutsche Recht hätten einführen müssen. Nach deutschem Recht ist es aber ausreichend und auch entscheidend, daß nicht auf das Geschlecht bezogene, sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Daran wollten wir festhalten. Auch diese Kritik wird in weiten Teilen vom Bundesrat mitgetragen.
Die Bundesregierung hat auf der Grundlage des Generalkompromisses vom November 1993 auch am neuen Richtlinienentwurf von Anfang an konstruktiv mitgearbeitet. Das positive Ergebnis der Beratungen im Rat ist der Entwurf in der Fassung vom 5. Dezember 1996 (Dokument 12367/96 SOC 418). Das Bundeskabinett hat am 14. Januar 1997 den Bericht der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Nationalen Strategien zur Umsetzung der Beschlüsse der 4. Weltfrauenkonferenz von Peking 1995 ausführlich beraten. Die positive Haltung der Bundesregierung zum genannten Richtlinienentwurf steht durchaus im Einklang mit ihren Aussagen zur Aktionsplattform zur 4. Weltfrauenkonferenz.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/6797 Fragen 39 und 40):
Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß in vielen Arbeitsämtern neue Maßnahmen nach dem AFG nicht mehr genehmigt werden, obwohl der entsprechende Haushaltstitel in gekürzter Form noch vorhanden ist?
Kann die Bundesregierung Angaben über die Höhe der genehmigten Mittel im Bereich Bildungs-, Arbeitsbeschaffungs-
und Rehamaßnahmen machen, und welche Gegenmaßnahmen unternimmt sie, um zu verhindern, daß die Haushaltsfestschreibung, die sie der Bundesanstalt für Arbeit verordnet hat, zu einem Kahlschlag, insbesondere in den o. g. Bereichen führen und weitere Menschen in Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe abdrängen wird?
Zu Frage 39:
Trotz der im Rahmen der Haushaltsgenehmigung durch die Bundesregierung erfolgten Herabsetzung der Mittel für die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung, der beruflichen Rehabilitation und für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Vergleich zum Jahr 1996 stehen auch für das Jahr 1997 Mittel für die Bewilligung von Neueintritten in entsprechende Maßnahmen zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr werden weniger Arbeitnehmer neu in Maßnahmen der beruflichen Fortbildung und Umschulung und der Arbeitsbeschaffung eintreten können. Die Arbeitsämter sind nach geltendem Recht verpflichtet, ihre Mittel so zu bewirtschaften, daß eine gleichmäßige Gewährung der Leistungen über das ganze Haushaltsjahr gewährleistet ist.
Zu Frage 40:
Nach dem Haushaltsplan der Bundesanstalt für Arbeit für das Jahr 1997 stehen für die Förderung von Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen (einschl. Einarbeitungszuschuß und Trainingsmaßnahmen) rd. 13,1 Milliarden DM, für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 8,8 Milliarden DM und für die Förderung von Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation 4,0 Milliarden DM zur Verfügung; zusammen sind dies fast 26 Milliarden DM. Von einem Kahlschlag kann daher keine Rede sein.
Anlage 16
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/6797 Frage 43):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den zum Teil 50- bis 30prozentigen Einkommenseinbußen bei selbständigen Masseuren und Krankengymnasten entgegenzuwirken?
Die Bundesregierung hat Verständnis für die Sorgen von einzelnen Masseuren und Krankengymnasten bei Einkommenseinbußen. Eine Analyse der Entwicklung der gesamten Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in den alten und neuen Bundesländern für Leistungen von Masseuren und Krankengymnasten in den Jahren 1993 bis 1995 zeigt nämlich, daß die Ausgabenzuwächse in beiden Bereichen den Anstieg der Einnahmen der Krankenkassen um ein Vielfaches übertroffen haben. Bei Leistungen von Masseuren bzw. medizinischen Badebetrieben lag der Zuwachs bei 19,2 bzw. 10,5 Prozent, bei Krankengymnasten bei 39,4 Prozent. Die beitragspflichtigen Einnahmen stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3,2 Prozent an.
Die dargelegten Zuwächse sind eingetreten, obwohl mit dem Gesundheitsstrukturgesetz sowohl
für den Zeitraum 1993 bis 1995 die Preisentwicklung im Heilmittelbereich auf den Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen begrenzt als auch die Mengenentwicklung mit dem Arznei- und Heilmittelbudget ohne zeitliche Befristung beschränkt wurde. Nach den vorläufigen Rechnungsergebnissen für das 1. bis 3. Quartal 1996 hat sich die geschilderte überproportionale Ausgabenentwicklung insbesondere bei Leistungen von Krankengymnasten (alte Bundesländer: + 12,7 %; neue Bundesländer: + 28,9 %) sogar fortgesetzt.
Anlage 17
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Hildegard Wester (SPD) (Drucksache 13/6797 Fragen 44 und 45):
Sieht die Bundesregierung spezifische Anforderungen an Therapiekonzepte bei Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren, und wenn ja, welche?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren außerhalb von Einrichtungen des Müttergenesungswerkes durchzuführen, und sind der Bundesregierung Bestrebungen von Krankenkassen in diese Richtung bekannt?
Zu Frage 44:
Die Bundesregierung geht davon aus, daß alle Therapiekonzepte für medizinische Vorsorge- und Rehamaßnahmen auch die besonderen Aspekte der jeweiligen Zielgruppe berücksichtigen, hier z. B. die spezifische Belastungssituation von Müttern und Kindern.
Zu Frage 45:
Auch Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren sind rechtlich zu den Vorsorge- und Rehamaßnahmen zu zählen, die Krankenkassen unter den Voraussetzungen der §§ 23 und 40 SGB V zu erbringen haben.
Die Sondervorschriften der §§ 24 und 41 SGB V geben den Krankenkassen allerdings die Möglichkeit, für diese speziellen Kuren Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder ähnliche Einrichtungen (z. B. FamilienFerienstätten) in Anspruch zu nehmen, weil dort die Belange von Müttern und Kindern eher berücksichtigt werden können, als dies in weniger spezialisierten Einrichtungen der Fall ist. Darüber, daß gesetzliche Krankenkassen für diese Kuren die Spezialeinrichtungen nicht mehr in Anspruch nehmen, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Wenn Sie hier nähere Erkenntnisse haben, bitte ich Sie, mir diese zu übermitteln, damit ich veranlassen kann, daß die Spitzenverbände der Krankenkassen um eine Stellungnahme gebeten werden.
Anlage 18
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 13/6797 Fragen 46 und 47):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Inanspruchnahme von Mütterkuren und MutterKind-Kuren in den letzten Jahren, und wie hat sich speziell in den neuen Bundesländern die Inanspruchnahme entwickelt?
Kann die Bundesregierung den in der Presse (s. z. B. am 6. Januar 1997 DER SPIEGEL und am 17. Januar 1997 „Frankfurter Rundschau") gemeldeten starken Rückgang der InanSpruchnahme von Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren in den letzten Monaten bestätigen, und wenn ja, worauf ist dieser Rückgang nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen?
Zu Frage 46:
Die Zahl der Mütterkuren in der gesetzlichen Krankenversicherung hat in den letzten Jahren in erheblichem Umfang zugenommen. In den alten Ländern haben sich die Fallzahlen von 1991 bis 1995 von 52 417 auf 116 761 erhöht und damit mehr als verdoppelt. In den neuen Ländern hat im gleichen Zeitraum mit einem Anstieg von 2 054 auf 19 729 fast eine Verzehnfachung der von den Krankenkassen finanzierten Mütterkuren stattgefunden. Daten über die Fallzahlen bei Mütterkuren im Jahr 1996 liegen in der Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung noch nicht vor. Allerdings deuten die Zuwachsraten bei den Ausgaben für Mütterkuren im 1. bis 3. Quartal 1996 mit 25,1 v. H. in den alten und 16,1 v. H. in den neuen Ländern gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum darauf hin, daß es auch im vergangenen Jahr zu erheblichen Anstiegen bei der Inanspruchnahme von Mütterkuren gekommen ist.
Zu Frage 47:
Sollte es in den letzten Monaten zu einem Rückgang bei Mütterkuren gekommen sein, so sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Gründe für diesen Rückgang nicht in einer veränderten Bewilligungspraxis der Krankenkassen zu suchen. Der Bundesregierung ist die Praxis einzelner Krankenkassen bekannt, nahezu alle Anträge auf Durchführung solch einer Kur anzunehmen. Wie Sie allerdings wissen, ist die Bundesregierung keine Aufsichtsbehörde von Krankenkassen, und ein umfassender Überblick ist ihr daher nicht möglich. Entscheidend für die Durchführung aller dieser Kuren ist allerdings, daß die betroffene Mutter einen entsprechenden Antrag stellt. Möglicherweise sind solche Anträge durch eine Verunsicherung der Mütter in jüngster Zeit unterblieben. Dies liegt nach Auffassung der Bundesregierung eindeutig an politischem Dauertrommelfeuer mit teilweise gezielten Falschinformationen.
Von den Erhöhungen der Zuzahlungen zu Kuren durch das Beitragsentlastungsgesetz sind Mütterkuren ausdrücklich ausgenommen worden. Trotzdem wurde immer wieder das Gegenteil behauptet. Auch von der Anrechnungsmöglichkeit von Urlaubstagen auf Kuren sind die Mütterkuren ausdrücklich ausgenommen.
Ich hoffe, daß sich die Diskussion im Interesse der Betroffenen beruhigt und wieder normalisiert. Hierzu könnte auch eine Verbesserung der Informationen durch die Mitarbeiter von Krankenkassen vor Ort dienen.
Anlage 19
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Klaus Kirschner (SPD) (Drucksache 13/6797 Frage 48):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über soziale, wirtschaftliche und familiäre Merkmale von Müttern, die Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren in Anspruch nehmen?
Aus dem Jahr 1995 liegen folgende Erkenntnisse vor, die auf Untersuchungen des Müttergenesungswerks beruhen: Das Durchschnittsalter der Frauen bei Mutter-Kind-Kuren beträgt etwa 33 Jahre, bei Mütterkuren etwa 45 Jahre.
Knapp 39 Prozent der Teilnehmer haben ein Einkommen von 1 000 bis 2 500 DM, ca. 43 Prozent ein Einkommen von 2 500 bis 4 000 DM, ca. 18 Prozent liegen darüber. Der Anteil berufstätiger Frauen beträgt bei Mutter-Kind-Kuren etwa 57 Prozent, bei Mütterkuren 42 Prozent.
Zu den familiären Merkmalen ist folgendes festzustellen: 29 Prozent der Frauen sind Alleinerziehende. 61 Prozent der Frauen in Mutter-Kind-Kuren kommen mit 1 Kind und 36 Prozent mit zwei Kindern zur Kur (davon 52 Prozent im Kindergartenalter).
Anlage 20
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Regina SchmidtZadel (SPD) (Drucksache 13/6797 Frage 49):
Wie reagiert die Bundesregierung auf bereits erfolgte und angekündigte Satzungsänderungen von Krankenkassen mit dem Ziel, die Kostenübernahme bei Mütterkuren und Mutter-KindKuren zu reduzieren?
Das von Ihnen angesprochene Problem beruht nicht auf gesetzlichen Neuregelungen, sondern ist aufgrund des bisherigen Rechts entstanden. Denn die Krankenkasse kann durch Satzungsregelung selbst entscheiden, ob sie Mütterkuren voll finanziert oder nur Zuschüsse hierzu leistet.
In der Vergangenheit sind die Mütterkuren überwiegend voll finanziert worden. Die Bundesregierung hält es für sachgerecht, die Ausgaben der Krankenkassen für Kuren, die wie bereits dargestellt in der Vergangenheit extremen Steigerungsraten unterlagen, auf ein Normalmaß zurückzuführen. Ob dabei in Einzelfällen Krankenkassen ihre Finanzierung von
Mütterkuren auf eine Zuschußregelung umstellen, liegt in deren Ermessen. Ich erwarte, daß die Krankenkassen ihr Ermessen auch in diesen Bereichen verantwortungsvoll ausüben. Im übrigen sollten die betroffenen Mütter prüfen, ob sie gegebenenfalls zu einer Krankenkasse wechseln können, die Mütterkuren weiterhin voll finanziert.
Anlage 21
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Christel Hanewinckel (SPD) (Drucksache 13/6797 Frage 50):
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den von ihr betriebenen und beschlossenen Kürzungen bei Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen und den massiven Problemen bei der Beantragung und Finanzierung von Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren?
Hierzu nehme ich Bezug auf meine Antwort zur Frage 47 der Kollegin Steen (siehe Anlage 18).
Anlage 22
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Lisa Seuster (SPD) (Drucksache 13/6797 Frage 51):
Wie will die Bundesregierung der Verunsicherung von Müttern und deren Familien bei der Beantragung von Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren entgegentreten?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat besondere Informationsschriften für Ärzte und Mütter mit 216 800,00 DM gefördert.
Die Broschüren für Ärzte „Gemeinsam Mütter stärken" mit einer Auflage von 70 000 Stück und das Mütterheft „Mütter stärken" mit einer Auflage von 100 100 Stück sind das Ergebnis dieser Förderung.
Im übrigen ist es auch Aufgabe der Krankenkassen, möglichen Verunsicherungen durch umfassende Beratung ihrer Versicherten entgegenzutreten.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Joachim Tappe (SPD) (Drucksache 13/6797 Fragen 52 und 53):
Wie weit sind die Planungen für die A 38 im Bereich des Anschlusses A 7 bis zur thüringischen Landesgrenze gediehen, und welche Auf- und Abfahrten sind geplant?
Wie beurteilt die Bundesregierung die verschiedenen Planungsvarianten für die Zufahrten von der B 27 und der B 80 zur A 38, und welche Auswirkungen haben die Zubringervarianten auf den Planfeststellungsbeschluß zur B 27 Eichenberger Kopf?
Zu Frage 52:
Dem Bundesminister für Verkehr liegen Unterlagen zur Bestimmung der Linie der A 38 gem. § 16 FStrG vor. Diese sind aber noch nicht vollständig und deshalb zu ergänzen. Daher sind zur Zeit keine Aussagen zu Anzahl und Lage der Anschlußstellen zwischen A 7 und Landesgrenze (bzw. Heiligenstadt) möglich.
Ein Termin für die Linienbestimmung kann aufgrund der nicht ausreichend verfestigten Planungssituation noch nicht genannt werden.
Zu Frage 53:
Da dem Verkehrsministerium noch keine ausreichend gesicherten Planungsunterlagen vorliegen, kann hinsichtlich möglicher Planungsvarianten zur Verknüpfung der A 38 mit den Bundesstraßen B 27 und B 80 derzeit keine Aussage gemacht werden.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/6797 Frage 54):
Zeigt nach Ansicht der Bundesregierung die Tatsache, daß die bislang einzige Container-Schiffs-Linie zwischen Wien und den Benelux-Staaten zukünftig die Container per Nachtzug zwischen Regensburg und Ludwigshafen transportieren wird und dies damit begründet, die Passage des Main-Donau-Kanals sei aufgrund seiner 52 Schleusen zu zeitraubend, daß der ursprünglich geplante Ausbau der Donau mit Staustufen sich durch die Verlängerung der Fahrzeit sogar negativ für den Containerschiffsverkehr hätte auswirken können?
Nein. Bei einem Ausbau der Donaustrecke Straubing-Vilshofen mit den Staustufen Waltendorf und Osterhofen lassen sich durch die Reduzierung des Fließgefälles in Teilstrecken größere Schiffsgeschwindigkeiten erreichen, die zusammen mit der Streckenverkürzung durch den Schleusenkanal Osterhofen um ca. 4 km die Schleusungszeiten weitgehend kompensieren.
Weiterhin führt die Vergrößerung der Abladetiefen und der Schiffsgefäße zu einer Verringerung der Anzahl der fahrenden Schiffe und somit auch der Wartezeiten an den Schleusen. So hat z. B. Planco Consulting im Falle des Ausbaus Straubing-Vilshofen mit Staustufen für die Fahrstrecke zwischen Offenbach und Linz eine Verringerung der Gesamtwartezeiten an den Schleusen im Jahr 2010 von 2,8 Stunden ermittelt.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 13/6797 Fragen 55 und 56):
Wie viele Unfälle mit Gefahrguttransporten gab es 1996 auf bundesdeutschen Autobahnen und auf Bundesstraßen?
An wie vielen dieser Unfälle waren Transporte beteiligt, bei denen Gefahrgute aus dem Ausland nach Deutschland transportiert bzw. aus Deutschland in das Ausland transportiert wurden?
Zu Frage 55:
Amtliche Statistiken zum Unfallgeschehen beim Transport gefährlicher Güter werden auf der Grundlage polizeilicher Unfallmeldungen vom Statistischen Bundesamt für den Straßenverkehr erstellt. Sie stehen für das Vorjahr im 2. Halbjahr 1997 zur Verfügung.
Zu Frage 56:
Eine Aufschlüsselung der Unfälle mit Gefahrgut hinsichtlich der Zielrichtung des Transportes existiert nicht. In den von der Bundesanstalt für Straßenwesen im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr erstellten Sonderuntersuchungen zum Unfallgeschehen beim Transport gefährlicher Güter im Straßenverkehr (Tankfahrzeugunfälle sowie Unfälle beim Transport in Verpackungen) wurde festgestellt, daß der Anteil ausländischer Gefahrgutfahrer an Unfällen mit gefährlichen Gütern im Straßenverkehr über den Erhebungszeitraum 1987 bis 1992 im Bereich von 19 bis 26 Prozent liegt. Eine Signifikanz nach Ländern ist nicht feststellbar.
Im Rahmen der Erhebungen für den Zeitraum 1992 bis 1995, die derzeit bei der BASt vorgenommen werden, ist auch eine Aussage über den Anteil ausländischer Fahrer von Gefahrgutfahrzeugen vorgesehen.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (PDS) (Drucksache 13/6797 Frage 57):
Aus welchen Gründen verzögert sich die Vorlage des Gesamtergebnisses der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Transrapid von Herbst 1996 auf März/April 1997?
In diesem Projekt einer öffentlich-privaten Partnerschaft vollzieht sich eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung als iterativer Prozeß zwischen allen Beteiligten, also Bund, Industrie, Banken, DB AG und Gutachtern. Darin liegt die Begründung dafür, daß die Fertigstellung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im März/April 1997 erfolgen wird.
Die Bundesregierung hat für den Transrapid im vergangenen Jahr alle rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und dafür gesorgt, daß die Raumordnungsverfahren in allen beteiligten Bundesländern beginnen konnten.
Klar ist aber auch: Der Transrapid ist nicht nur Sache der Politik. Daher haben wir von Beginn an mit der beteiligten Industrie eine klare Aufgabenteilung vereinbart: Der Bund zahlt den Fahrweg, die Industrie ist für den Betrieb und die damit verbundenen Investitionen verantwortlich. Der Bund wird der Industrie ihre Verantwortung nicht abnehmen.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Kristin Heyne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6797 Fragen 58 und 59):
Beabsichtigt der Bundesminister für Verkehr noch vor Abschluß der Wirtschaftlichkeitsprüfung für die TransrapidStrecke Hamburg-Berlin die zusätzlich im Haushaltsplan veranschlagten 200 Mio. DM für die Teststrecke im Emsland auszugeben bzw. diesbezüglich Verpflichtungen einzugehen, und falls ja, in welcher Höhe?
Welche besonderen Umstände führen zu der erheblichen Verzögerung der ursprünglich für den Herbst 1996 angekündigten Wirtschaftlichkeitsberechnung für die obengenannte Strecke?
Zu Frage 58:
Dem BMV ist bekannt, daß BMBF und systementwickelnde Industrie eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen haben, um die Zulassung des Gesamtsystems als öffentliches Personenfernverkehrsmittel bis zum Jahre 1999 zu gewährleisten.
Zu Frage 59:
In diesem Projekt einer öffentlich-privaten Partnerschaft vollzieht sich eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung als iterativer Prozeß zwischen allen Beteiligten, also Bund, Industrie, Banken, DB AG und Gutachtern. Darin liegt die Begründung dafür, daß die Fertigstellung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im März/April 1997 erfolgen wird.
Die Bundesregierung hat für den Transrapid im vergangenen Jahr alle rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und dafür gesorgt, daß die Raumordnungsverfahren in allen beteiligten Bundesländern beginnen konnten.
Klar ist aber auch: Der Transrapid ist nicht nur Sache der Politik. Daher haben wir von Beginn an mit der beteiligten Industrie eine klare Aufgabenteilung vereinbart: Der Bund zahlt den Fahrweg, die Industrie ist für den Betrieb und die damit verbundenen Investitionen verantwortlich. Der Bund wird der Industrie ihre Verantwortung nicht abnehmen.
(A) Anlage 28 Antwort
des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Gila Altmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6797 Fragen 60 und 61):
Stimmen Presseberichte (u. a. „Handelsblatt" vom 22. Januar 1997) mit dem Informationsstand der Bundesregierung überein, wonach sich die Kosten für den Fahrweg des Transrapid um rund 30 Prozent erhöht haben und eine Erhöhung des Bundesanteils in Höhe von 5,6 Mrd. DM an den Kosten des Fahrwegs zu erwarten sei, und wenn nicht, welche Kostensteigerungen und Erhöhungen des Bundesanteils haben sich nach Kenntnisstand der Bundesregierung ergeben?
Hat die Bundesregierung für eine anderweitige Verwendung der im Bundeshaushalt eingestellten Transrapid-Mittel nach Mitte März 1997 Vorsorge getroffen, wenn seitens der Industrie, des Bundesministeriums für Verkehr oder des Kabinetts eine negative Beurteilung des Transrapid-Projektes vorliegt, und um welche Verwendung handelt es sich?
Zu Frage 60:
Die Bundesregierung hat sich bei ihrer Entscheidung über den Bau der Transrapidstrecke HamburgBerlin nach eingehender Prüfung an das von Industrie und Banken erarbeitete Finanzierungskonzept angelehnt. Soweit der BMV gegenwärtig von der Industrie Hinweise und Zwischenergebnisse über Investitionskostensteigerungen erhält, weist er mit Nachdruck darauf hin, daß eine erhebliche Steigerung der Investitionskosten das Projekt gefährden würde. Belastbare Zahlen über die Investitionskosten liegen
(B) uns bisher allerdings nicht vor.
Zu Frage 61:
Die Bundesregierung hält weiter an dem Projekt Hamburg-Berlin fest und sieht deshalb keine Veranlassung, diesbezüglich den Bundeshaushalt für 1997 zu ändern.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6797 Fragen 62 und 63):
Kann die Bundesregierung Presseberichte („Handelsblatt" vom 22. Januar 1997) bestätigen, nach denen pro Passagier und Kilometer Durchschnittserlöse von 47 bis 60 Pfennig erzielt werden müssen, um einen wirtschaftlichen Betrieb des Transrapid zu gewährleisten, und wenn nein, kann sie solche Kostensteigerungen ausschließen?
Hält die Bundesregierung die obengenannten Durchschnittserlöse, insbesondere vor dem Hintergrund, daß die Durchschnittserlöse beim InterCityExpressverkehr bei knapp 20 Pfennig pro Kilometer liegen, für erzielbar, und wenn nein, welche Durchschnittserlöse hält die Bundesregierung auf der Transrapid-Strecke zwischen Hamburg und Berlin für realistisch?
Zu Frage 62:
Die Informationen, die den aufgeführten Presseberichten als Grundlage gedient haben, stammen nicht von der Bundesregierung. Sie kann deshalb diese Informationen nicht bestätigen.
Zu Frage 63:
Die Bundesregierung kann derzeit noch keine abschließende Beurteilung über die am Markt erzielbaren Durchschnittserlöse vornehmen.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Egbert Nitsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6797 Fragen 64 und 65):
Wird der Zeitplan für das Transrapid-Projekt durch die Verzögerungen infolge gravierender Fehler im Raumordnungsverfahren Berlin verzögert, und wie groß ist die Verzögerung für das Gesamtprojekt?
Sind der Bundesregierung die Grundlagen für die jetzt durchgeführte Neuberechnung der für einen wirtschaftlichen Betrieb des Transrapid notwendigen Durchschnittserlöse, die ein Ergebnis von 47 bis 60 Pfennig pro Passagier und Kilometer („Handelsblatt" vom 22. Januar 1997) ergab, bekannt, und wie lauten sie in bezug auf Fahrgastzahlen, zurückgelegte Personenkilometer und Investitionskosten für Fahrzeugmaterial und Fahrweg?
Zu Frage 64:
Das Raumordnungsverfahren für Berlin im Zuge der Planung für das Transrapid-Projekt ist bisher ohne besondere Schwierigkeiten abgelaufen. Deshalb haben sich an den bisherigen Zeitplänen keine signifikanten Änderungen ergeben.
Zu Frage 65:
Der Bundesregierung sind die Grundlagen für die in dem aufgeführten Presseartikel genannten Zahlen unbekannt.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Manuel Kiper (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6797 Fragen 66 und 67):
Welche technischen Probleme (vgl. „Handelsblatt" vom 22. Januar 1997, taz vom 27. November 1996) bei der Errichtung des Fahrwegs des Transrapid bestehen nach Erkenntnissen der Bundesregierung zum heutigen Tag noch, und konnten die bekannten Materialprobleme im Bereich Betonbau (Rißbildung), Befestigung (Abriß der Stahlbolzen) und Weichentechnik vollständig behoben werden?
13808* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Januar 1997
Gedenkt die Bundesregierung trotz der neu vorgelegten Prognosen zu Fahrgastvolumen, zurückgelegten Personenkilometern und Wirtschaftlichkeit des Transrapid weiterhin die in der mittelfristigen Finanzplanung des Forschungshaushaltes zur Ertüchtigung der Transrapid-Teststrecke im Emsland und zur weiteren Vorbereitung der Zulassungsfahrten des Transrapid auf der Emslandstrecke eingestellten 200 Mio. DM zu verausgaben, oder gedenkt sie andere Forschungsvorhaben etwa im Bereich der Bahnforschung alternativ zu forcieren?
Zu Frage 66:
Um Wartung und Instandhaltung über die Gesamtlebensdauer des Fahrweges von 80 Jahren zu optimieren, besteht weiterer Entwicklungsbedarf.
Trägertypen mit Rißbildungen werden auf der Anwendungsstrecke Hamburg-Berlin nicht eingebaut werden. Eine neuartige Befestigung der Statorpakete ist hinreichend erprobt worden. In der Weichentechnik bestehen keine technischen Probleme; hier steht nur die zusätzliche technische Entwicklung einer Dreiwegeweiche an.
Zu Frage 67:
Eine abschließende Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Transrapid liegt noch nicht vor. Deshalb stellt sich zur Zeit die Frage nach weitergehenden Folgerungen nicht.
Anlage 32
Antwort
des Bundesministers Dr. Klaus Töpfer auf die Fragen des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick (PDS) (Drucksache 13/6797 Fragen 68 und 69):
Warum antwortete die Bundesregierung auf meine Frage 120 in Drucksache 13/6665 („Welche Argumente gibt es für und gegen den bundeseigenen Standort in Berlin-Karlshorst als künftigen Sitz des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, und wie lautet die Antwort der Bundesregierung auf einen diesbezüglichen Vorschlag des Bürgermeisters von Berlin-Lichtenberg ...?") mit der Feststellung: „Die Entscheidung zur Unterbringung des Bundesministeriums . . . ist noch nicht gefallen. In die Prüfung werden verschiedene bundeseigene Gebäude einbezogen.", obwohl der Bürgermeister Dr. Wolfram Friedersdorff bereits am 7. Oktober 1996 von Bundesminister Dr. Klaus Töpfer als Antwort erhielt: „Die ehemalige Reichspionierschule kommt als Sitz einer Bundeseinrichtung, insbesondere des Bundesbauministeriums nicht in Betracht, da die Konzeption der Bundesregierung eine zentrale Unterbringung der einzelnen Ministerialstandorte in der Berliner Mitte vorsieht ... "?
Welche bundeseigenen Gebäude wurden bzw. werden in die Prüfung auf Eignung zur Unterbringung des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau einbezogen, und welche Prüfungsergebnisse gibt es bis heute?
Zu Frage 68:
Die Antwort auf die Frage 120 in Drucksache 13/6665 mit der Feststellung, daß eine Entscheidung zur Unterbringung des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau noch nicht gefallen sei, entspricht dem tatsächlichen Sachverhalt. Die Einbeziehung verschiedener Gebäude in die Prüfung zur Unterbringung impliziert nicht, daß der bundeseigene Standort in Berlin-Karlshorst weiterhin in Betracht kommt. Die Antwort des Bundesministers Prof. Dr. Klaus Töpfer vom 7. Oktober 1996 an den Bürgermeister Dr. Wolfram Friedersdorff hat Bestand.
Zu Frage 69:
Im Rahmen der Überlegungen zur Unterbringung der Bundesregierung in Berlin werden mehrere bundeseigene Standorte erwogen. Mit Kabinettbeschluß vom 14. März 1995 wurde ferner festgelegt, die Wirtschaftlichkeit einer Anmietung zu prüfen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.
Anlage 33
Antwort
des Bundesministers Dr. Klaus Töpfer auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/6797 Frage 70):
Wird bei Neueinstellungen im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau die Bereitschaft zum späteren Wechsel an den zweiten Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn in den Arbeitsverträgen festgeschrieben, und wenn nein, warum nicht?
Nein, da das BMBau 80 Prozent seiner Arbeitsplätze nach Berlin verlegt. Daher geht es bei Neueinstellungen - soweit diese angesichts der Stelleneinsparungen und kw-Vermerke noch in Betracht kommen - vorrangig um den späteren Wechsel der Arbeitnehmer an den ersten Dienstsitz des BMBau in der Hauptstadt Berlin.
Sollte später - d. h. nach Beendigung des Umzuges - im Einzelfall der Wechsel von Beschäftigten an den zweiten Dienstsitz des BMBau in der Bundesstadt Bonn erforderlich werden, wird dieser im Rahmen der geltenden beamtenrechtlichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls und nach Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse zu erwägen sein.