Plenarprotokoll 13/149
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
149. Sitzung
Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1996
Inhalt:
Tagesordnungspunkt 14:
Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses
- zu dem Antrag der Bundesregierung
- zu dem Entschließungsantrag der Gruppe der PDS zu dem Antrag der Bundesregierung
Deutsche Beteiligung an der von der NATO geplanten Operation zur weiteren militärischen Absicherung des Friedensprozesses im früheren Jugoslawien
(Drucksachen 13/6500, 13/6487 [neu]
13/6519) 13491 A
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 13:
Antrag der Fraktion der SPD: Fortsetzung des Friedensprozesses in Bosnien-Herzegowina (Drucksache 13/ 6488) 13491 B
Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 13491 C
Günter Verheugen SPD 13494 C
Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . 13497 D
Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN 13499 C
Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 13501 C
Andrea Gysi PDS 13502 C
Paul Breuer CDU/CSU 13504 C
Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 13506 B
Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13508 C
Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 13509 C
Walter Kolbow SPD 13512 A
Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13513 C
Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU 13514 D
Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . 13516 A
Heinrich Graf von Einsiedel PDS (Erklärung nach § 31 GO) 13517 D
Namentliche Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses auf Drucksache 13/6519, Buchstabe a 13517 C
Namentliche Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 13/ 6501 13517 D
Ergebnisse 13519A, 13521 C
Nächste Sitzung 13523 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13525* A Anlage 2
Erklärung des Abgeordneten Dr. Manfred Kanther zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur vereinbarten Debatte zu Substanzsteuern in der 148. Sitzung am 12. Dezember 1996 13525* C
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Konrad Gilges, Klaus Barthel, Friedhelm Julius Beucher, Lilo Blunck, Annie Brandt-Elsweiler, Hans Martin Bury, Chri-
stel Deichmann, Dr. Marliese Dobberthien, Peter Dreßen, Arne Fuhrmann, Iris Gleicke, Angelika Graf (Rosenheim), Christel Hanewinckel, Uwe Hiksch, Barbara Imhof, Ilse Janz, Horst Kubatschka, Konrad Kunick, Waltraud Lehn, Christa Lörcher, Erika Lotz, Dr. Christine Lucyga, Dieter Maaß (Herne), Dorle Marx, Michael Müller (Düsseldorf), Günter Oesinghaus, Adolf Ostertag, Renate Rennebach, Otto Reschke, Bernd Reuter, Günter Rixe, Marlene Rupprecht, Dr. Hansjörg Schäfer, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dagmar Schmidt (Meschede), Horst Sielaff, Erika Simm, Antje-Marie Steen, Jella Teuchner, Margitta Terborg, Adelheid Tröscher, Ute Vogt (Pforzheim), Berthold Wittich (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung über „Deutsche Beteiligung an der von der NATO geplanten Operation zur weiteren militärischen Absicherung des Friedensprozesses im früheren Jugoslawien" (Tagesordnungspunkt 14) 13525* C
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) zur
Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung über „Deutsche Beteiligung an der von der NATO geplanten Operation zur weiteren militärischen Absicherung des Friedensprozesses im früheren Jugoslawien" (Tagesordnungspunkt 14) 13526* C
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Gila Altmann (Aurich), Annelie Buntenbach, Monika Knoche, Steffi Lemke, Jürgen Rochlitz, Halo Saibold, Irmingard Schewe-Gerigk, Ursula Schönberger und Marina Steindor (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung über „Deutsche Beteiligung an der von der NATO geplanten Operation zur weiteren militärischen Absicherung des Friedensprozesses im früheren Jugoslawien" (Tagesordnungspunkt 14) . . . 13527* A
Anlage 6
Amtliche Mitteilungen 13528* A
149. Sitzung
Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1996
Beginn: 9.30 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 13. 12. 96 **
Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 13. 12. 96
Dreßler, Rudolf SPD 13. 12. 96
Eppelmann, Rainer CDU/CSU 13. 12. 96
Frick, Gisela F.D.P. 13. 12. 96
Fritz, Erich G. CDU/CSU 13. 12. 96
Dr. Fuchs, Ruth PDS 13. 12. 96
Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 13. 12. 96 ***
Großmann, Achim SPD 13. 12. 96
Dr. Hauchler, Ingomar SPD 13. 12. 96
Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 13. 12. 96
Ibrügger, Lothar SPD 13. 12. 96 * * *
Jelpke, Ulla PDS 13. 12. 96
Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 13. 12. 96
Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 13. 12. 96
Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 13. 12. 96
Lennartz, Klaus SPD 13. 12. 96
Dr. Leonhard, Elke SPD 13. 12. 96
Marx, Dorle SPD 13. 12. 96
Metzger, Oswald BÜNDNIS 13. 12. 96
90/DIE
GRÜNEN
Nickels, Christa BÜNDNIS 13. 12. 96
90/DIE
GRÜNEN
Poß, Joachim SPD 13. 12. 96
Dr. Probst, Albert CDU/CSU 13. 12. 96 *
Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 13. 12. 96
Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 13. 12. 96
90/DIE
GRÜNEN
Saibold, Halo BÜNDNIS 13. 12. 96
90/DIE
GRÜNEN
Schreiner, Ottmar SPD 13. 12. 96
Schultz (Everswinkel), SPD 13. 12. 96
Reinhard
Singer, Johannes SPD 13. 12. 96
Dr. Skarpelis-Sperk, Sigrid SPD 13. 12. 96
Thieser, Dietmar SPD 13. 12. 96
Tröger, Gottfried CDU/CSU 13. 12. 96
Uldall, Gunnar CDU/CSU 13. 12. 96
Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 13. 12. 96
Wallow, Hans SPD 13. 12. 96
Dr. Wegner, Konstanze SPD 13. 12. 96
Wieczorek (Duisburg), SPD 13. 12.96
Helmut
für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
* * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
* * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 2
Erklärung
des Abgeordneten Manfred Kanther
zur namentlichen Abstimmung
über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD
zur vereinbarten Debatte zu Substanzsteuern
- Drucksache 13/6522 -
in der 148. Sitzung am 12. Dezember 1996,
Seite 13429 D
Versehentlich habe ich in der namentlichen Abstimmung mit Ja gestimmt. Ich erklärte, daß mein Votum Nein ist.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Konrad Gilges, Klaus Barthel, Friedhelm Julius Beucher, Lilo Blunck, Anni Brandt-Elsweiler, Hans Martin Bury, Christel Deichmann, Dr. Marliese Dobberthien, Peter Dreßen, Arne Fuhrmann, Angelika Graf (Rosenheim), Iris Gleicke, Christel Hanewinckel, Uwe Hiksch, Barbara Imhof, Ilse Janz, Horst Kubatschka, Konrad Kunick, Waltraud Lehn, Christa Lörcher, Erika Lotz, Dr. Christine Lucyga, Dieter Maaß (Herne), Dorle Marx, Michael Müller (Düsseldorf), Günter Oesinghaus, Adolf Ostertag, Renate Rennebach, Otto Reschke, Bernd Reuter, Günter Rixe, Marlene Rupprecht, Dr. Hansjörg Schäfer, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dagmar Schmidt (Meschede), Horst Sielaff, Erika Simm, Antje-Marie Steen, Jella Teuchner, Margitta Terborg, Adelheid Tröscher, Ute Vogt (Pforzheim), Berthold Wittich (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung über „Deutsche Beteiligung an der von der NATO geplanten Operation zur weiteren militärischen Absicherung des Friedensprozesses im früheren Jugoslawien" (Tagesordnungspunkt 14)
Wir haben uns entschlossen, dem Antrag der Bundesregierung im Gegensatz zur Mehrheit der SPD-Fraktion nicht zuzustimmen. Dies bedeutet keine Ablehnung des mühsamen Friedensprozesses in Bosnien-Herzegowina, sondern fordert andere Wege und Schwerpunktsetzungen ein. Weiter wollen wir nochmals bekräftigen, daß wir friedenssichernde Maßnahmen der Vereinten Nationen (VN) ausdrücklich unterstützen.
Wir lehnen den Antrag der Bundesregierung aus folgenden Gründen ab:
Für uns sind die VN die einzige zuständige Institution für Krisenmanagement und friedenssichernde Maßnahmen. Sie dürfen nicht durch regionale Militärbündnisse, auf deren langfristige Auflösung wir
drängen, ersetzt werden. Auch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist in Befahr, durch die NATO und deren dominante Militärstruktkur verdrängt zu werden. Zivile Aufgaben dürfen auf keinen Fall der NATO überantwortet werden. Die NATO verschafft sich vor diesem Hintergrund durch die Stabilization Force (SFOR) durch die Hintertür eine neue Legitimation. Wir sehen diese Gefahr - und unsere Bedenken, die sich hinsichtlich IFOR auf die Ungenauigkeit des Auftrages und das Übergewicht militärischer Mittel bezogen, sind nicht zerstreut worden.
Vorrang vor allen militärischen Maßnahmen muß den zivilen Wiederaufbaumaßnahmen gewährt werden. Dazu gehören: 1. das Festhalten an der Konsolidierung des Staates Bosnien-Herzegowina, 2. die Konzentration auf den zivilen Wiederaufbau, 3. die Konditionierung der Hilfen, 4. die verantwortungsbewußte Behandlung der Flüchtlinge, 5. die Unterstützung beim Aufbau freier Medien, 6. die Stärkung der zivilen Ordnungskräfte, 7. die konsequente Ahndung von Kriegsverbrechen, 8. die Durchsetzung der Abrüstungsvereinbarungen und 9. die Stärkung der Friedensbemühungen für die ganze Balkanregion. Dieser Vorrang ist unserer Meinung nach nicht nur nicht gesichert, sondern es herrscht ein krasses Mißverhältnis zugunsten der militärischen Maßnahmen. Bisher fehlt beispielsweise jede gemeinsame wirtschaftliche Perspektive für die Region. Die Ursachen der Konflikte auf dem Balkan werden somit eher verschärft als beseitigt.
Der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der SFOR wird gegenüber dem der IFOR hinsichtlich des Territoriums wie auch hinsichtlich der Aufgaben wesentlich erweitert. Welche Grenzen dieser Ausweitung im weiteren Ablauf des Friedensicherungsprozesses im ehemaligen Jugoslawien in Zukunft gesetzt werden, wird, unserer Ansicht nach mit Absicht, verschwiegen, um sich die Tür für eine schleichende Ausweitung des Auftrages offenzuhalten. Diese schleichende Ausweitung ist eine Mißachtung der Legislative, wobei Kompetenzen vom Bundestag hin zur Bundesregierung völlig unnötig verschoben werden. Dies könnte nur damit begründet werden, daß der Deutsche Bundestag nicht in der Lage sei, seine Beschlüsse den aktuellen Erfordernissen anzupassen.
Nach der regionalen Vereinbarung über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen vom 26. Januar 1996 und dem Subregionalen Rüstungskontrollabkommen vom 14. Juni 1996 darf die Bundesrepublik Jugoslawien eine relativ hohe Zahl an Waffensystemen behalten und Bosnien-Herzegowina weitere Waffensysteme anschaffen. Einerseits werden in ein unsicheres Gebiet weitere Waffen geliefert. Andererseits sollen ausländische Truppen einen unsicheren Frieden bewahren. Für uns ist diese Situation paradox. Ziel muß es vielmehr sein, ein Rüstungskontrollabkommen durchzusetzen, durch das ein gleich geringes Rüstungsniveau erreicht wird.
Unter den genannten Umständen halten wir eine Zustimmung zum Antrag der Regierung nicht für
verantwortbar. Mit unserem ablehnenden Votum befinden wir uns in Übereinstimmung mit dem Beschluß des Mannheimer Parteitages der SPD.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD)
zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung
des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Bundesregierung über „Deutsche Beteiligung
an der von der NATO geplanten Operation
zur weiteren militärischen Absicherung
des Friedensprozesses im früheren Jugoslawien"
(Tagesordnungspunkt 14)
In der Abstimmung im Deutschen Bundestag im Dezember 1995 habe ich die Beteiligung der Bundeswehr am IFOR-Einsatz im ehemaligen Jugoslawien abgelehnt. Dies vor allem, weil zu diesem Zeitpunkt dem Deutschen Bundestag kein UN-Sicherheitsratsbeschluß und keine „rules of engagement" des Einsatzes vorlagen bzw. bekannt waren. Einen „Vorratsbeschluß", mit dem die NATO sich selbst mandatiert, wollte ich dieser Bundesregierung bei einem derart wichtigen Einsatz nicht an die Hand geben.
Bei der Abstimmung über die Fortsetzung des Einsatzes und die Beteiligung der Bundeswehr an dem SFOR-Einsatz im Jahr 1997 habe ich diesem Einsatz aus den folgenden Gründen zugestimmt:
1. Dieses Mal liegt der Abstimmung ein UN-Sicherheitsratsbeschluß zugrunde. Das heißt, der Bundestag gibt keinen „Vorratsbeschluß", sondern entscheidet in voller Kenntnis der veränderten Einsatzbedingungen.
2. Bei der vorsichtigen Bewertung des ersten Einsatzes der Bundeswehr vor einem Jahr spielte für mich eine große Rolle die Sorge, deutsche Soldaten und deutsche Kampfflugzeuge könnten den Konflikt verschärfen, statt ihn zu mildern. Das Abebben des Krieges im ehemaligen Jugoslawien hat aber gezeigt, daß diese Sorge unberechtigt war. Es hat sich gezeigt, daß ein Einsatz mit der Zustimmung der Konfliktparteien zur Absicherung der Gewährleistung des Friedens etwas anderes ist als der Einsatz auf der Seite einer kriegsführenden Partei.
3. Bei der Frage, ob ich dem Einsatz zustimme, muß ich abwägen, welche Auswirkungen eine Ablehnung des Einsatzes hätte. Es ist aber sicher, daß der Abzug der IFOR den Krieg wieder aufflackern lassen würde. Und in Bosnien-Herzegowina würde der Abzug als ein „Im Stich Lassen" empfunden.
Aufgrund dieser Überlegungen komme ich zur Überzeugung, daß in der Abwägung die Gründe für eine Zustimmung zur Beteiligung der Bundeswehr an dem SFOR-Einsatz überwiegen, auch wenn ich es nach wie vor für ein Problem halte, daß im ehemali-
gen Jugoslawien keine nur der UN verantwortliche Friedensmission durchgeführt wird, sondern die NATO dabei das Sagen hat. Aber dieses Bedenken muß meines Erachtens gegenüber dem Schicksal der betroffenen Menschen zurückstehen.
Einem Kriegseinsatz der Bundeswehr, das heißt einem militärischen Einsatz auf der Seite einer kriegsführenden Partei, würde ich niemals zustimmen.
Anlage 5
Erklärung
nach § 31 GO der Abgeordneten Elisabeth Altmann
(Pommelsbrunn), Gila Altmann (Aurich), Annelie
Buntenbach, Monika Knoche, Dr. Jürgen Rochlitz
und Halo Saibold, Steffi Lemke, Irmingard ScheweGerigk, Ursula Schönberger, Marina Steindor (alle
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über
die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung „Deutsche
Beteiligung an der von der NATO geplanten Operation zur weiteren militärischen Absicherung
des Friedensprozesses im früheren Jugoslawien"
(Tagesordnungspunkt 14)
Den Argumenten, die die Kollegin Altmann heute in der Debatte vorgetragen hat und die wir alle voll und ganz unterstützen, möchten wir folgendes hinzufügen: Militär ist und bleibt für uns kein „gewöhnliches" Mittel der Politik. Wir lehnen den Antrag der Bundesregierung ab, weil damit 51 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs Bundeswehreinsätze out of area zur bundesdeutschen Normalität werden sollen. Seit Jahren setzt die Bundesregierung darauf, die Bevölkerung - über Kambodscha, Somalia, die verschiedenen Bosnieneinsätze, Eurocorps, schnelle Eingreiftruppe usw. - daran zu gewöhnen, ihre Zustimmung dazu zu gewinnen, daß die Bundeswehr außerhalb des bundesdeutschen Territoriums die „Landesinteressen verteidigt" . Einer solchen Militarisierung der deutschen Außenpolitik möchten wir eine eindeutige Absage erteilen. Für keinen Einsatz der Bundeswehr out of area wird es unsere Zustimmung geben. Deshalb lehnen wir alle Anträge ab, die einen Einsatz der Bundeswehr vorsehen, in welcher Form auch immer.
Das bundesdeutsche Auftreten auf der Bühne der Weltpolitik läßt keinen Zweifel: „Wir sind wieder wer" . Statt nach dem Fall der Mauer die historische Herausforderung einer zivilen Bürgerinnengesellschaft umzusetzen, aus der eigenen katastrophalen Geschichte zu lernen, daß eine besondere deutsche Verantwortung darin besteht, das ganze wirtschaftliche und politische Gewicht für zivilisierte Konfliktlösung mit allem Nachdruck in die Waagschale zu werfen, statt dessen geht die Bundesregierung den anderen Weg: Militär soll wieder normal werden. Der militärische Blickwinkel erdrückt die zivile Perspektive, die großen Raum in Sonntagsreden einnimmt, aber verschwindend geringen in der Realität des Regierungshandelns. Militär soll in Deutschland wieder normal werden - nach außen und nach innen, über öffentliche Rektrutengelöbnisse, großen Zapfenstreich wird eine seit der Studentenbewegung zumindest im Westen der Republik bis heute nicht mehr denkbare öffentliche Präsenz von Militär durchgedrückt bis hin zum gesetzlichen Schutz der Soldatenehre gegen Tucholsky-Zitate.
Wenn die Bundesregierung jetzt den Einsatz der Bundeswehr mit dem Schutz des Friedensprozesses begründet, muß sie sich sagen lassen, daß sie ebenso wie andere Großmächte viel früher mit zivilen Mitteln den brutalen Konflikt in Ex-Jugolslawien hätte deeskalieren können, z. B. mit der ernsthaften Durchsetzung eines Embargos. Sie muß sich auch sagen lassen, daß sie durch ihre Anerkennungspolitik zur Eskalation in Jugoslawien beigetragen hat. Sie lieferte Waffen an die Konfliktparteien. Gerade bei friedenserhaltenden Einsätzen, für deren Durchführung außerdem die NATO als Militärbündnis grundsätzlich nicht geeignet ist, sollten u. E. grundsätzlich nicht diejenigen vor Ort beteiligt sein, die offensichtliche Eigeninteressen in der jeweiligen Region haben. Neben dem historischen Argument spricht auch dieses Argument gegen die Beteiligung der Bundeswehr. Daß die Bundesregierung sich überhaupt für die Übernahme eines militärischen statt eines zivilen Anteils an der Umsetzung von Dayton entschieden hat, diesen jetzt auch noch qualitativ und quantitativ ausweiten will, vermögen wir uns nicht über die Situation vor Ort zu erklären, zumal die Teilnahme der Bundeswehr auch für den Erfolg des militärischen Teils von Dayton nicht ausschlaggebend ist, sondern über innenpolitische Interessen der Bundesregierung, die Akzeptanz für eine veränderte Rolle des Militärs, eine allseitige Einsetzbarkeit der Bundeswehr zu erreichen.
Den Friedensprozeß in Ex-Jugoslawien voranzubringen braucht unser Engagement. Die Bundeswehr ist dafür kein geeignetes Mittel, selbst der Verteidigungsminister schließt trotz des erweiterten Mandats den Zusammenbruch des Friedensprozesses nicht aus. Im Gegenteil: Er will heute schon die Zustimmung für einen Kampfeinsatz mit Panzern und Infanterie. Das zeigt deutlich: Das Defizit liegt im zivilen Bereich. Zivile politische Verantwortung an Militär zu delegieren führt allzu oft dazu, daß nur die militärische Logik übrigbleibt. Die zentrale Aufgabe, neue politische Gestaltungsräume auch in der Konfliktregelung zu erschließen, bleibt auf der Strecke. Für eine Unterstützung des Friedensprozesses in Ex-Jugoslawien das ganze zivile Gewicht der Bundesrepublik in die Waagschale zu werfen verpflichtet zuallererst dazu, nicht selbst noch zu einer Zuspitzung der schwierigen Situation durch Abschiebung von Bürgerkriegsflüchtlingen beizutragen. Es bedeutet aber auch, die wirtschaftliche Macht einzusetzen, das wache Interesse der Öffentlichkeit und des Bundestags auf die Unterstützung des Friedens auszurichten. Statt dessen hat die Bundesregierung bislang das Parlament nur mit der Situation in Bosien befaßt, wenn es um den Einsatz von Militär ging.
Anlage 6
Amtliche Mitteilungen
Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht:
Auswärtiger Ausschuß
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die Bemühungen zur Wiederherstellung der Demokratie in Nigeria
- Drucksachen 13/4327, 13/4588 Nr. 3 - Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht zu Stand und Problemen der Implementierung des KSE-Vertrages, über die Ergebnisse der KSEÜberprüfungskonferenz und zu den weiteren Vorstellungen der Bundesregierung über neue Impulse für konventionelle Abrüstung und Rüstungskontrolle in Europa
- Drucksachen 13/5488, 13/5655 Nr. 3 - Innenausschuß
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über den Stand der Abwicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte
- Drucksachen 13/8542, 13/265 Nr. 1.5 - Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über den Stand der Abwicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte
- Drucksache 13/2394, 13/2643 Nr. 3 -
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuß
Drucksache 13/5555 Nr. 2.49 Drucksache 13/6152 Nr. 1.6
Finanzausschuß
Drucksache 13/4921 Nr. 2.10 Drucksache 13/5056 Nr. 2.15 Drucksache 13/5295 Nr. 1.16 Drucksache 13/5555 Nr. 2.41 Drucksache 13/5555 Nr. 2.80 Drucksache 13/5555 Nr. 2.84 Drucksache 13/5555 Nr. 2.92 Drucksache 13/5555 Nr. 2.96 Drucksache 13/5687 Nr. 2.19 Drucksache 13/5687 Nr. 2.23 Drucksache 13/5687 Nr. 2.25
Drucksache 13/5687 Nr. 2.28 Drucksache 13/5837 Nr. 1.3 Drucksache 13/6152 Nr. 2.16
Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/5295 Nr. 1.11 Drucksache 13/5555 Nr. 2.26 Drucksache 13/5555 Nr. 2.68 Drucksache 13/5687 Nr. 2.6 Drucksache 13/5687 Nr. 2.11 Drucksache 13/5687 Nr. 2.12 Drucksache 13/5687 Nr. 2.17 Drucksache 13/5687 Nr. 2.20 Drucksache 13/5687 Nr. 2.22 Drucksache 13/5687 Nr. 2.33 Drucksache 13/5687 Nr. 2.39 Drucksache 13/5837 Nr. 1.9 Drucksache 13/5837 Nr. 1.12 Drucksache 13/5837 Nr. 1.14 Drucksache 13/5837 Nr. 1.15 Drucksache 13/5837 Nr. 1.16
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/5555 Nr. 2.20
Drucksache 13/5687 Nr. 2.13 Drucksache 13/5687 Nr. 2.14 Drucksache 13/5687 Nr. 2.18 Drucksache 13/5687 Nr. 2.21 Drucksache 13/5687 Nr. 2.31 Drucksache 13/5687 Nr. 2.35 Drucksache 13/5687 Nr. 2.38 Drucksache 13/5687 Nr. 2.40 Drucksache 13/5687 Nr. 2.41 Drucksache 13/5866 Nr. 1.3 Drucksache 13/5866 Nr. 1.5 Drucksache 13/5866 Nr. 1.7 Drucksache 13/5866 Nr. 1.8 Drucksache 13/5866 Nr. 1.10 Drucksache 13/5866 Nr. 1.12 Drucksache 13/5866 Nr. 1.13
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Drucksache 13/5687 Nr. 2.16
Drucksache 13/5866 Nr. 1.11
Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung
Drucksache 13/5687 Nr. 2.32
Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Drucksache 13/5555 Nr. 2.14
Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus Drucksache 13/4466 Nr. 2.45
Drucksache 13/5056 Nr. 2.13