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    Plenarprotokoll 13/144 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 144. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1996 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Aktuelle Fragen) 12993 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12993 B Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . 12993 B Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12994 C Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . 12994 C Rolf Schwanitz SPD 12995 C Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . 12995 C Gerhard Jüttemann PDS 12996 C Dr. Wolfgang Bötsch, Bundesminister BMPT 12996 D Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12997 B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 12997 C Norbert Gansel SPD 12997 C Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 12997 D Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12998 B Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . 12998 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 13/6355 vom 29. November 1996 und 13/6377 vom 3. Dezember 1996) 12999 A Bemühungen des Staatsministers Schmidbauer um die Freilassung dreier in Kolumbien entführter TECHINT-Mitarbeiter unter Mitwirkung des Privatagenten Werner Mauss; Treffen des Staatsministers Schmidbauer mit einem Beauftragten des kolumbianischen Präsidenten; Zusage der Unterstützung der Bundesregierung zu einem Angebot an die kolumbianischen Drogenhändler DringlAnfr 1, 2 Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . . 12999 B, 13000 D ZusFr Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12999 C, 13001 A ZusFr Norbert Gansel SPD . . 12999 C, 13001 C ZusFr Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13000 A, 13002 B ZusFr Hermann Bachmaier SPD 13000 A, 13003 A ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13000 B, 13002 D ZusFr Wolf-Michael Catenhusen SPD . . 13000 C, 13002 D ZusFr Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD 13001 D ZusFr Otto Schily SPD 13002 B ZusFr Günter Verheugen SPD 13002 C ZusFr Frank Hofmann (Volkach) SPD . 13003 B Ausstellung falscher Pässe für das Ehepaar Mauss sowie schriftliche Bestätigung einer offiziellen Mission des Ehepaars Mauss durch die Deutsche Botschaft in Bogota; Zuziehung von Ida Mauss als Dolmetscherin zu einem Gespräch zwischen Staatsminister Schmidbauer und dem kolumbianischen Staatspräsidenten; Behandlung des Privatagenten Mauss als Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes DringlAnfr 3, 4 Otto Schily SPD Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . . 13003 C, 13008 D ZusFr Otto Schily SPD 13003 D, 13008 D ZusFr Norbert Gansel SPD . . 13004 A, 13014 B ZusFr Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13004 B, 13010 B ZusFr Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13004 C, 13010 D ZusFr Dr. Rupert Scholz CDU/CSU . . . 13004 D, 13013 C ZusFr Günter Verheugen SPD 13005 A ZusFr Dr. Erich Riedl (München) CDU/ CSU 13005 B, 13012 D ZusFr Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 13005 C, 13012 B ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13006 A ZusFr Uta Titze-Stecher SPD 13007 A ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD . 13008 A ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13008 C ZusFr Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD 13009 D ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13011 A Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 13011 C ZusFr Frank Hofmann (Volkach) SPD . 13011 C ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . 13012 A ZusFr Hermann Bachmaier SPD . . . 13012 B Kontaktaufnahme der Bundesregierung zu dem Privatagenten Mauss nach dessen Inhaftierung; Information des Bundeskanzlers über Kontakte zwischen Staatsminister Schmidbauer und dem Privatagenten Mauss DringlAnfr 5, 6 Günter Verheugen SPD Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . . 13015 B, 13016 D ZusFr Günter Verheugen SPD 13015 C, 13016 D ZusFr Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13016 A, 13017 C ZusFr Norbert Gansel SPD 13016 C ZusFr Otto Schily SPD 13017 D ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13018 D ZusFr Hermann Bachmaier SPD . . . 13019 C Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden mit dem Privatagenten Werner Mauss; Haftbefehle gegen Mauss MdlAnfr 36 Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . 13019 D ZusFr Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13020 B ZusFr Hermann Bachmaier SPD . . . 13020 D Zusammenarbeit von Bundesbehörden, insbesondere des Auswärtigen Amtes, des Bundeskanzleramtes und des Bundeskriminalamtes, mit dem Privatagenten Werner Mauss MdlAnfr 37 Manfred Such BÜNDNIS -90/DIE GRÜNEN Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . 13021 A ZusFr Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13021 C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 13022 B Aktuelle Stunde betr. Verantwortung der Bundesregierung im Zusammenhang mit der geheimen Tätigkeit des Privatagenten Werner Mauss 13022 C Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13022 C Otto Hauser (Esslingen) CDU/CSU . . 13023 C Günter Verheugen SPD 13024 B Dr. Burkhard Hirsch F D P. 13025 B Ulla Jelpke PDS 13026 B Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 13027 B Otto Schily SPD 13028 B Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13029 C Dr. Erich Riedl (München) CDU/CSU . 13030 C Freimut Duve SPD 13031 C Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 13032 C Norbert Gansel SPD 13033 D Nächste Sitzung 13034 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13035* A Anlage 2 Rückstellungen der Bergbauwirtschaft für Bergschäden MdlAnfr 1 - Drs 13/6355 - Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 13035* C Anlage 3 Ausbildung von Zivildienstleistenden für ihre Arbeit im Bereich der häuslichen Pflege MdlAnfr 2, 3 - Drs 13/6355 - Hans Büttner (Ingolstadt) SPD SchrAntw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 13035* D Anlage 4 Änderung der EU-Artenschutzverordnung 9457/95, insbesondere Aufnahme von Vogelarten im Anhang B MdlAnfr 4, 5 - Drs 13/6355 - Ulrike Mehl SPD SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . 13036* B Anlage 5 Erörterung des Landkonflikts in der kolumbianischen Provinz Cesar bei den entwicklungspolitischen Verhandlungen mit der kolumbianischen Regierung MdlAnfr 6 - Drs 13/6355 - Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Klaus-Jürgen Hedrich BMZ 13036* D Anlage 6 Befreiung von Gesangvereinen in ländlichen Gebieten von GEMA-Gebühren MdlAnfr 7, 8 - Drs 13/6355 - Erika Lotz SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 13037* A Anlage 7 Verkauf von Haschisch über Apotheken; Vereinbarkeit des Modellvorhabens Schleswig-Holsteins mit dem Betäubungsmittelgesetz MdlAnfr 9 - Drs 13/6355 - Dietrich Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 13037* C Anlage 8 Verkauf von Haschisch und Marihuana in Apotheken MdlAnfr 10, 11 - Drs 13/6355 -Michael von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 13038* A Anlage 9 Häusliche Krankenpflege als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung MdlAnfr 12, 13 - Drs 13/6355 - Klaus Kirschner SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 13038* B Anlage 10 Einstellung der Zahlungen der Krankenkassen an Sterbehospize und Palliativstationen gem. § 37 SGB V; künftige Finanzierung der Hospize MdlAnfr 14, 15 - Drs 13/6355 - Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 13038* D Anlage 11 Vom Pharmaunternehmen Virbac finanzierter Urlaub des Abteilungsleiters des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin; Zulassungsverfahren für Tierarzneimittel dieser Firma MdlAnfr 16, 17 - Drs 13/6355 - Heidi Wright SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 13039* B Anlage 12 Aufgaben von Professor Kroker als Abteilungsleiter im Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin; Konsequenzen aus einem von dem Pharmaunternehmen Virbac finanzierten Urlaub MdlAnfr 18, 19 - Drs 13/6355 - Horst Sielaff SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 13039* D Anlage 13 Zuwendungen an Beamte des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) von Verbänden der Pharmazeutischen Industrie; Rücknahme bzw. Änderung der Zulassungen für Tierarzneimittel MdlAnfr 20, 21 - Drs 13/6355 - Dr. Wolfgang Wodarg SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 13040* A Anlage 14 Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen; Berücksichtigung eines höheren Transportvolumens MdlAnfr 22 - Drs 13/6355 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 13040* C Anlage 15 Einstufung der Inline-Skates als Spielzeug MdlAnfr 23 - Drs 13/6355 - Dr. Winfried Wolf PDS SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 13040* D Anlage 16 Fahrgastprognosen für den Transrapid MdlAnfr 24, 25 - Drs 13/6355 - Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 13041* A Anlage 17 Abbau öffentlicher Telefonzellen MdlAnfr 26 - Drs 13/6355 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . 13041* B Anlage 18 Abbau öffentlicher Telefonzellen; Beteiligung der Gemeinden an der Finanzierung unrentabler Telefonzellen MdlAnfr 27, 28 - Drs 13/6355 - Klaus Barthel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . 13041* C Anlage 19 Umzugsbereitschaft im BMBau und Personalbedarf in Berlin und Bonn; Konzepte zum Abbau der Personalüberhänge beim einfachen und mittleren Dienst anderer Ministerien MdlAnfr 29, 30 - Drs 13/6355 - Hanns-Peter Hartmann PDS SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau 13041* C Anlage 20 Voraussichtliche Sonderregelungen, insbesondere Öffnungszeiten, der bundestagseigenen Kindertagesstätte in Berlin MdlAnfr 31 - Drs 13/6355 - Klaus-Jürgen Warnick PDS SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau 13042* A Anlage 21 Schleppende Bearbeitung der Anträge auf das sog. Meister-BAföG MdlAnfr 32, 33 - Drs 13/6355 - Ernst Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMBF 13042* B Anlage 22 Ausbildungsvergütung für Jugendliche in Ost- und Westdeutschland; Übernahme in dauerhafte Beschäftigung durch Betriebe in den neuen Bundesländern nach der Ausbildung MdlAnfr 34, 35 - Drs 13/6355 - Stephan Hilsberg SPD SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMBF 13042* C Anlage 23 Kontakte von StMin Schmidbauer zu dem Privatagenten Werner Mauss; Aufenthalt von Mauss am Todestag Dr. Barschels in Genf MdlAnfr 38, 39 - Drs 13/6355 - Jürgen Koppelin F.D.P. SchrAntw StMin Bernd Schmidbauer BK 13043* C Anlage 24 Geiselbefreiungs-Aktivitäten des Privatagenten Mauss in Kolumbien; Unterstützung dieser Aktivitäten durch das Auswärtige Amt MdlAnfr 40, 41 - Drs 13/6355 - Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Bernd Schmidbauer BK 13044* B Anlage 25 Mittlertätigkeit des Privatagenten Mauss in Kolumbien; Geldtransfers deutscher Firmen an Guerillas MdlAnfr 42, 43 - Drs 13/6355 - Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Bernd Schmidbauer BK 13044* D Anlage 26 Mittlertätigkeit des Privatagenten Werner Mauss zwischen deutschen Firmen und kolumbianischen Behörden; Geldtransfers deutscher Firmen an kolumbianische Auftraggeber MdlAnfr 44, 45 - Drs 13/6355 - Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Bernd Schmidbauer BK 13045* A Anlage 27 Kontakte zwischen Staatsminister Bernd Schmidbauer und dem Privatagenten Werner Mauss MdlAnfr 46, 47 - Drs 13/6355 - Hermann Bachmaier SPD SchrAntw StMin Bernd Schmidbauer BK 13045* B Anlage 28 Errichtung eines ständigen internationalen Strafgerichtshofs der VN MdlAnfr 48 - Drs 13/6355 - Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 13045* C Anlage 29 Reaktion der Bundesregierung auf das Referendum des weißrussischen Präsidenten MdlAnfr 49, 50 - Drs 13/6355 - Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 13045* D Anlage 30 Situation der durch paramilitärische Einheiten vertriebenen Bauern im Norden Kolumbiens MdlAnfr 51 - Drs 13/6355 - Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 13046* D Anlage 31 Auswirkungen der nach § 26 Jahressteuergesetz 1997 vorgesehenen Stellenkürzungen auf die deutschen Auslandsvertretungen. Diskriminierung von Frauen im Ausland; Beitrag der deutschen Auslandsvertretungen zur Stärkung der Rechte von Frauen MdlAnfr 52, 53 - Drs 13/6355 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 13046* D Anlage 32 Sonderregelungen, insbesondere Öffnungszeiten, der bundeseigenen Kindertagesstätten in Bonn MdlAnfr 54 - Drs 13/6355 - Klaus-Jürgen Warnick PDS SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 13047* B Anlage 33 Aussteigerprogramm des Bundesamtes für Verfassungsschutz für Terrorismus-Verdächtige; Verhandlungen mit Kolumbien 1987 betr. Aktivitäten des Privatagenten Werner Mauss; Unterstützung beim Aufbau einer polizeilichen Sondereinsatzgruppe MdlAnfr 55, 56 - Drs 13/6355 - Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 13047* C Anlage 34 Renovierung des Regierungsbunkers in Bad Neuenahr-Ahrweiler MdlAnfr 57 - Drs 13/6355 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 13047* D Anlage 35 Einführung einer Gebühr für die Geldbearbeitung durch die Landeszentralbanken MdlAnfr 58, 59 - Drs 13/6355 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 13048* A Anlage 36 Reduzierung der Oberfinanzdirektionen, insbesondere in Bayern; Personalbedarf beim Autobahn-Zollamt am bayerisch- tschechischen Grenzübergang Waidhaus MdlAnfr 60, 61 - Drs 13/6355 - Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 13048* C Anlage 37 Veräußerung der Häuser aus dem ehemaligen Bestand der französischen Streitkräfte durch die betroffenen Kommunen, z. B. durch die Stadt Bühl/Baden MdlAnfr 62 - Drs 13/6355 - Dr. Olaf Feldmann F.D.P. SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 13049* A Anlage 38 Im Bundeshaushalt 1997 für den BonnBerlin-Umzug mit einer Sperre versehene Titel MdlAnfr 63 - Drs 13/6355 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 13049* C Anlage 39 Reform des Spendenrechts MdlAnfr 64 - Drs 13/6355 - Rudolf Bindig SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 13049* D 144. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1996 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 4. 12. 96 * Antretter, Robert SPD 4. 12. 96 * Bahr, Ernst SPD 4. 12. 96 Behrendt, Wolfgang SPD 4. 12. 96 * Blunck, Lilo SPD 4. 12. 96 * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 4. 12. 96 * Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 4. 12. 96 * Francke (Hamburg), CDU/CSU 4. 12. 96 Klaus Haack (Extertal), SPD 4. 12. 96 * Karl Hermann Hoffmann (Chemnitz), SPD 4. 12. 96 * Jelena Horn, Erwin SPD 4. 12. 96 * Hornung, Siegfried CDU/CSU 4. 12. 96 * Junghanns, Ulrich CDU/CSU 4. 12. 96 * Köhne, Rolf PDS 4. 12. 96 Dr. Leonhard, Elke SPD 4. 12. 96 Lummer, Heinrich CDU/CSU 4. 12. 96 * Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CDU 4. 12. 96 * Erich Marten, Günter CDU/CSU 4. 12. 96 * Nickels, Christa BÜNDNIS 4. 12. 96 90/DIE GRÜNEN Polenz, Ruprecht CDU/CSU 4. 12. 96 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 4. 12. 96 * Dr. Scheer, Hermann SPD 4. 12. 96 * Schloten, Dieter SPD 4. 12. 96 * Schluckebier, Günther SPD 4. 12. 96 * von Schmude, Michael CDU/CSU 4. 12. 96 Schönberger, Ursula BÜNDNIS 4. 12. 96 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 4. 12. 96 Siebert, Bernd CDU/CSU 4. 12. 96 * Thieser, Dietmar SPD 4. 12. 96 Tröger, Gottfried CDU/CSU 4. 12. 96 Wallow, Hans SPD 4. 12. 96 Wieczorek (Duisburg), SPD 4. 12. 96 Helmut Wohlleben, Verena SPD 4. 12. 96 Zierer, Benno CDU/CSU 4. 12. 96 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU) (Drucksache 13/6355 Frage 1): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Rückstellungen der Bergbauwirtschaft für Bergschäden entwickelt, und wie wird dies mit Blick auf die Praxis in der freien Wirtschaft bewertet? Rückstellungen für Bergschäden spiegeln die durch den Rohstoffabbau verursachten Schäden an fremdem Eigentum wider. Die Bergschadensrückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist. Die Rückstellungen für Bergschäden im Steinkohlenbergbau weisen seit 1992 eine leicht rückläufige Tendenz auf. Mit knapp 6,8 Milliarden DM zum Jahresende 1995 liegen sie um etwa 3 Prozent unter dem Niveau von 1992. Im westdeutschen Braunkohlenbergbau sind die Rückstellungen für Bergschäden im Zeitraum 1992/95 um 18 Prozent auf fast 1 Milliarde DM angestiegen. Für die beiden Braunkohleunternehmen in den neuen Bundesländern liegen vergleichbare Zahlen erst seit ihrer Privatisierung in den Jahren 1993 und 1994 vor. Gegenwärtig belaufen sich die Rückstellungen auf knapp 340 Millionen DM. Im Kalibergbau sind die Rückstellungen für Bergschäden im Vergleich der Jahre 1992 und 1995 mit 60 Millionen DM praktisch unverändert geblieben. Ein Vergleich mit anderen Bereichen der Wirtschaft ist wegen des bergbauspezifischen Charakters dieser Rückstellungen nicht möglich. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gertrud Dempwolf auf die Fragen des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 13/6355 Fragen 2 und 3): Wie hoch ist der Anteil Zivildienstleistender, die vor Aufnahme ihrer zum Teil schweren und einfühlsamen Arbeit, z. B. im Bereich der häuslichen Pflege, eine sachgerechte und ausreichende Grundausbildung entsprechend der Grundausbildung für Wehrdienstleistende erhalten? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine solche Grundausbildung inhaltlich wie auch finanziell sicherzustellen? Zu Frage 2: Der Zivildienst kennt keine Grundausbildung. Zivildienstleistende werden durch Einweisungsdienst und Einführungsdienst gemäß Zivildienstgesetz (ZDG) § 25 a und b auf ihren Dienst vorbereitet. Der Einweisungsdienst nach § 25b ZDG erfolgt durch geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Beschäftigungsstellen vor Ort und hat das Ziel, die Zivildienstleistenden mit den Aufgaben, die sie während ihres Dienstes zu erfüllen haben, konkret vertraut zu machen. Die Einweisung für Zivildienstleistende, die im Dienst am Menschen eingesetzt sind, dauert vier Wochen. Darüber hinaus gibt es nach § 25 a ZDG den fachlichen Einführungsdienst, der entweder in Zivildienstschulen oder in Lehrgängen der Verbände durchgeführt wird. Nach § 25 a ZDG werden Zivildienstleistende, bei denen die Notwendigkeit der fachlichen Einführung in ihre Tätigkeit gegeben ist, eingeführt. Das gilt z. B. für Zivildienstleistende in der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung, im Rettungsdienst und in der Kranken-, Behinderten- und Altenpflege. Zur Zeit können rund 36 000 Zivildienstleistende in fachlichen Lehrgängen, die zwei Wochen dauern, eingeführt werden. Zu Frage 3: Die Bundesregierung ist auch weiterhin bestrebt, unter Beibehaltung der Standards der fachlichen Einführung die gestiegene Anzahl der Dienstleistenden in Lehrgängen der Zivildienstschulen und Wohlfahrtsverbände bedarfsgerecht einzuführen. So konnten die entsprechenden Haushaltsansätze in den vergangenen Jahren stetig gesteigert werden. Im Bundeshaushalt 1997 werden für den Einführungsdienst einschließlich aller Personalkosten 87,5 Millionen DM aufgewendet. Im Jahre 1990 waren es 57 Millionen DM. Zwischen 1991 und 1996 wurde die Zahl der Zivildienstschulen von 15 auf 20 erhöht. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 13/6355 Fragen 4 und 5): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluß des Europäischen Parlaments betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates zur EU-Artenschutzverordnung 9457/95, insbesondere hinsichtlich des Änderungsvorschlags, wonach „ Vogelarten, bei denen festgestellt wurde, daß im Handel befindliche lebende Exemplare kaum einen Transport überleben oder auch kaum für einen beträchtlichen Teil ihrer potentiellen Lebensdauer in Gefangenschaft überleben können" in Anhang B der Verordnung aufgenommen werden können? Welche Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments wurden von der EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung übernommen, und wie wird sich die Bundesregierung bei der kommenden Abstimmung des Rates über die neue EU- Artenschutzverordnung verhalten? Zu Frage 4: Die Bundesregierung begrüßt diese vom Europäischen Parlament aufgestellte Forderung bezüglich der Einbeziehung solcher Arten in Anhang B, da sie grundsätzlich den Vorschlägen entspricht, die von der deutschen Delegation bei den Verhandlungen zu der neuen EU-Artenschutzverordnung vorgetragen worden ist. Leider hat die Bundesrepublik Deutschland bei dieser Forderung Unterstützung weder durch andere Mitgliedstaaten noch durch die Kommission erfahren. An dieser Sachlage hat sich auch nach der Stellungnahme des Europäischen Parlaments nichts geändert; die Kommission hat diesen Vorschlag nicht mehr aufgegriffen. Zu Frage 5: Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, insbesondere zwei Änderungswünsche des Europäischen Parlaments zu übernehmen: Zum einen wird eine spezielle Arbeitsgruppe „Durchsetzung" eingesetzt, die aus Behördenvertretern der Mitgliedstaaten besteht und die für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Verordnung verantwortlich ist. Zum anderen wird die Kommission aufgefordert, im Ausschußverfahren eine Verordnung zur Änderung des neuen Anhanges D zu erlassen, um diesen bisher noch fast leeren Anhang nach festgelegten Kriterien mit entsprechenden Arten auszufüllen. Die Bundesregierung wird einer EU-Artenschutzverordnung unter Berücksichtigung der genannten Ergänzungen zustimmen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus-Jürgen Hedrich auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Schmitt (Langenfeld) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6355 Frage 6): Ist die Bundesregierung bereit, den Landkonflikt in der kolumbianischen Provinz Cesar, und hier insbesondere die Situation auf der Hacienda Bellacruz, bei den neuerlichen entwicklungspolitischen Verhandlungen mit der kolumbianischen Regierung zur Sprache zu bringen und sich für das Recht der 280 Bauern auf das ihnen von kolumbianischen Gerichten zugesprochene Land einzusetzen? Auf dem Welternährungsgipfel der Vereinten Nationen bin ich von der Nichtregierungsorganisation FIAN (Food First Informations- & Aktions-Netzwerk) auf den Vorfall angesprochen worden. Daraufhin habe ich in der vergangenen Woche die deutsche Botschaft Bogota gebeten, die Verhandlungsdelegation, die sich zur Zeit zu Regierungsverhandlungen über die Entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Kolumbien in Bogota aufhält, umfassend über den Fall der Hacienda Bellacruz zu unterrichten und sie zu bitten, in geeigneter Weise dieses Thema bei den Regierungsverhandlungen anzusprechen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen der Abgeordneten Erika Lotz (SPD) (Drucksache 13/6355 Fragen 7 und 8): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Gesangvereine in ländlichen Regionen bei kulturellen Veranstaltungen Gebühren an die GEMA abführen müssen, und wenn ja, sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, darauf hinzuwirken, daß Gesangvereine in ländlichen Gebieten, in denen das kulturelle Angebot gering ist, von GEMA-Gebühren befreit werden, wie dies für Veranstaltungen der Jugend- und Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen der Fall ist? Ist die Bundesregierung bereit, aufgrund der strukturellen Gegebenheiten in ländlichen Gebieten im Interesse einer sozialen Ausgewogenheit die gesetzliche Grundlage für eine Gebührenbefreiung von Gesangvereinen zu schaffen? Zu Frage 7: Die öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken, also z. B. die Aufführung eines Musikstücks, unterliegt grundsätzlich einem ausschließlichen Verwertungsrecht des Urhebers. Dritte müssen daher ein entsprechendes Nutzungsrecht erwerben. Die Verwertungsgesellschaften sind kraft Gesetzes verpflichtet, jedermann auf Verlangen ein solches Nutzungsrecht zu angemessenen Bedingungen einzuräumen. Wenn die öffentliche Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer zu der Veranstaltung ohne Entgelt zugelassen werden und die mitwirkenden ausübenden Künstler (z. B. Chorsänger) keine besondere Vergütung erhalten, so ist die öffentliche Wiedergabe nach § 52 Abs. 1 Satz 1 UrhG auch ohne Zustimmung des Urhebers zulässig. In diesem Fall besteht jedoch ein gesetzlicher Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 52 Abs. 1 Satz 2). Nur für besondere Ausnahmefälle, nämlich für Veranstaltungen mit einem speziellen erzieherischen oder sozialen Bezug ist nach § 52 Abs. 1 Satz 3 weder der Erwerb eines Nutzungsrechts erforderlich, noch besteht hier ein gesetzlicher Vergütungsanspruch der Urheber. Zusätzliche Voraussetzung ist in diesen Fällen aber, daß die Veranstaltung nur einem „bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich" ist; dies dürfte aber bei Auftritten von Gesangsvereinen im Rahmen von kulturellen Veranstaltungen regelmäßig nicht der Fall sein. Soweit demnach ausschließliche Verwertungsrechte bzw. gesetzliche Vergütungsansprüche der Urheber bestehen, ist die GEMA nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz verpflichtet, diese Rechte für die Urheber wahrzunehmen. Die Bundesregierung hat daher keine rechtliche Möglichkeit auf die GEMA dahin gehend einzuwirken, daß diese auf die Einziehung entsprechender Vergütungen verzichtet. Zu Frage 8: Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, über den Rahmen des § 52 Abs. 1 Satz 3 hinausgehende Tatbestände der Vergütungsfreiheit bei der öffentlichen Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke zu schaffen. Es handelt sich bei dieser Bestimmung um einen Ausnahmetatbestand, dessen Erweiterung im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie (Artikel 14 GG) sowie auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 11 der revidierten Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst) problematisch wäre. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 13/6355 Frage 9): Wie reagiert die Bundesregierung auf den beabsichtigten Verkauf von Haschisch über Apotheken als Modellvorhaben - wie von der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung beabsichtigt - im Hinblick auf einen möglichen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz oder andere Vorschriften, und sind ähnliche Bemühungen hinsichtlich eines Verkaufs von Haschisch aus anderen Bundesländern oder seitens anderer Landesregierungen bekannt? Zu Frage 9: Die Ankündigung des freien Verkaufs von Haschisch und Marihuana über die Apotheken ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Verharmlosung und Täuschung über die Risiken von Haschisch und Marihuana, deren nichtmedizinischer Gebrauch als Rauschmittel nachweislich gesundheitsschädlich ist. Eine Legalisierung wird die Bundesregierung nicht zulassen. Die Gesundheitsschädlichkeit von Haschisch, insbesondere beim Dauerkonsum, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem sog. Haschischbeschluß vom März 1994 nach eingehender Prüfung der aktuellen Cannabisliteratur festgestellt. An dieser Bewertung wird in der Rechtsprechung festgehalten (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. vom 11. April 1995; BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1995). Im Hinblick auf die Gesundheitsrisiken von Haschisch hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, daß die Verbote und Strafvorschriften für Haschisch und Marihuana mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Bundesregierung hat daher ebenso wie jede Landesregierung die Pflicht, den notwendigen Gesundheitsschutz bei Haschisch und Marihuana auch weiterhin sicherzustellen. Hierzu ist zum einen das Angebot an Drogen durch die Anwendung des Betäubungsmittelgesetzes soweit wie möglich zu beschränken. Zum anderen müssen mögliche Konsumenten durch Verbote, Aufklärung, Vorbeugung und Hilfe vom Drogenkonsum abgehalten werden. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Michael von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 13/6355 Fragen 10 und 11): Wie steht die Bundesregierung dazu, den Verkauf von Haschisch und Marihuana über Apotheken zu betreiben? Reichen die bisherigen gesetzlichen Maßnahmen aus, um eine Quasi-Legalisierung von Haschisch und Marihuana zu unterbinden, und ist die Bundesregierung unter Umständen bereit zu prüfen, ob künftig auch eine Begünstigung beim Handel mit Haschisch und Marihuana unter Strafe gestellt werden kann? Zu Frage 10: Nach dem Betäubungsmittelgesetz ist der unerlaubte Verkehr mit Haschisch und Marihuana unter Strafe gestellt. Die Strafvorschriften sollen nach dem Willen des Gesetzgebers zusammen mit den Maßnahmen der Aufklärung, Vorbeugung und Hilfe den Schutz der Bevölkerung vor Drogenmißbrauch und Abhängigkeit gewährleisten. Die Bundesregierung hält die Aufrechterhaltung dieses Schutzes für erforderlich und lehnt daher eine Aufweichung, z. B. den Verkauf von Haschisch und Marihuana über Apotheken, ab. Zu Frage 11: Zu einer Quasi-Legalisierung von Haschisch und Marihuana oder zu einer straflosen Begünstigung beim Handel mit Haschisch und Marihuana kann es aufgrund der bestehenden umfassenden Verbote und Strafvorschriften nicht kommen. Das Gesetz gebietet ausdrücklich, wenn es nicht mit dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes vereinbar ist, den Mißbrauch von Betäubungsmitteln soweit wie möglich auszuschließen. Die Bundesregierung sieht keinen Prüfungsbedarf für eine Verschärfung der einschlägigen Strafvorschriften. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Kirschner (SPD) (Drucksache 13/6355 Fragen 12 und 13): Ist es zutreffend, daß die häusliche Krankenpflege eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die häusliche Krankenpflege eine medizinisch notwendige Leistung und als tragender Bestandteil einer medizinischen und wirtschaftlichen Versorgungsstruktur zu erhalten ist? Zu Frage 12: Die häusliche Krankenpflege ist nach geltendem Recht im wesentlichen eine Pflichtleistung. Die GKV erbringt als Pflichtleistung Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung (§ 37 SGB V). Voraussetzung für die häusliche Krankenpflege nach § 37 Abs. 1 SGB V ist, daß stationäre Behandlung nicht ausführbar ist oder vermieden oder verkürzt wird. Nach § 37 Abs. 2 SGB V wird häusliche Krankenpflege auch erbracht, wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist, also die aktuell notwendige ärztliche Behandlung begleitet und unterstützt. In diesen Fällen ist Pflichtleistung der Krankenkassen allein die Behandlungspflege. Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung setzt bereits nach geltendem Recht in diesen Fällen eine entsprechende Satzungsbestimmung voraus. Zu Frage 13: Ja! Im Ergebnis zielt die Erbringung häuslicher Krankenpflege seit ihrer Einführung in den 70er Jahren darauf, im Sinne einer wirtschaftlichen Krankenbehandlung an die Stelle nicht unbedingt notwendiger stationärer Behandlung zu treten und damit zur Kostendämpfung im Krankenhausbereich beizutragen. Kürzungen bei der häuslichen Krankenpflege können daher zu einer Kostensteigerung im stationären Bereich führen. Dies schließt jedoch nicht aus, daß häusliche Krankenpflege im Interesse der Versicherten in Zukunft effizienter erbracht werden kann. Allein dieser Zweck, nämlich der versichertenorientierten positiven Ausgestaltung auch dieses Leistungsgesetzes, dient die im Entwurf eines 2. NOG vorgesehene Möglichkeit, auch häusliche Krankenpflege als paritätisch finanzierte Satzungsleistung zu erbringen. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Irmingard ScheweGerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6355 Fragen 14 und 15): Inwieweit trifft die dpa-Meldung vom 22. November 1996 zu, daß das Bundesministerium für Gesundheit ein Verbot erlassen hat, die Sterbehospize und Palliativstationen mit wie bisher 170 DM pro Tag auf Grundlage des § 37 SGB V (Häusliche Krankenpflege) von den Krankenkassen zu unterstützen, und mit welcher Begründung wurde dieses Verbot erlassen? Welche Maßnahmen wird der Bundesminister für Gesundheit ergreifen, um die Finanzierung und den Erhalt der Hospize zu garantieren, und wie bewertet der Bundesminister für Gesundheit die Gewährleistung der Finanzierung der Einrichtungen aus Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Bundessozialhilfegesetz sowie Eigenanteil? Zu Frage 14: Der Anspruch auf Krankenpflege nach § 37 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch setzt voraus, daß der Versicherte im häuslichen Bereich versorgt werden muß. Häusliche Krankenpflege darf daher von den Krankenkassen nur erbracht werden, wenn der Versicherte im eigenen Haushalt oder im Haushalt seiner Familie lebt und versorgt wird. Diese neben der ärztlichen Behandlung zu erbringende Leistung ist vom Gesetzgeber bewußt auf den häuslichen Bereich begrenzt worden. Die Begrenzung wurde gewählt, da dem Gesetzgeber schon damals die beitragswirksamen Auswirkungen einer Ausweitung auf die Krankenpflege in Heimen und ähnlichen Einrichtungen bewußt waren. Die von einigen Krankenkassen praktizierte Übernahme der Kosten bei „ausgelagerter häuslicher Pflege" ist demnach mit dem geltenden Recht nicht vereinbar. Gegenüber dem seiner Aufsicht unter- stehenden Verband der Angestellten-Krankenkassen hat das Bundesministerium für Gesundheit entsprechende Aufsichtsmaßnahmen durchgeführt. Zu Frage 15: Das Bundesministerium für Gesundheit wird dem Bundestagsausschuß für Gesundheit am 11. Dezember 1996 einen Bericht über die Hospizeinrichtungen vorlegen, der mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung abgestimmt ist. Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich den Beratungen im Gesundheitsausschuß am kommenden Mittwoch im Rahmen dieser Fragestunde nicht vorgreifen möchte. Die Bundesregierung ist aber bestrebt, die Finanzierung stationärer Hospize auf eine gesicherte Grundlage zu stellen. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Heidi Wright (SPD) (Drucksache 13/6355 Fragen 16 und 17): Wie beurteilt die Bundesregierung den vom Abteilungsleiter des Bundesinstitutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in einem Luxushotel an der Côte d'Azur auf Einladung und auf Kosten einer von der Firma „Virbac" finanzierten Pharma-Stiftung verbrachten Kurzurlaub, von dem das Fernsehmagazin „Frontal" im Oktober berichtet hat? Welche Zulassungsverfahren für Tierarzneimittel des Pharmaunternehmens „Virbac", das die Stiftung trägt, die laut Berichten der Fernsehsendung „Frontal" den Abteilungsleiter des Bundesinstitutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin zu einem Kurzurlaub an der Côte d'Azur eingeladen hat, wurden seit Anfang 1995 beim BgVV bearbeitet bzw. sind derzeit noch anhängig? Zu Frage 16: Anlaß für den Aufenthalt des von Ihnen gemeinten Abteilungsleiters war die Teilnahme an einem wissenschaftlichen Seminar, zu dem der Abteilungsleiter in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Tierarzneimittelausschusses der Europäischen Arzneimittelagentur eingeladen worden war. In dieser Funktion unterliegt er keinen Weisungen seines Dienstherrn. Die Reise an den Veranstaltungsort war auf dem Dienstwege angezeigt worden und wurde unter Inanspruchnahme von Erholungsurlaub durchgeführt. Gegenstand des Seminars waren ausschließlich wissenschaftliche Themen. Der Teilnehmerkreis umfaßte neben Universitätsangehörigen auch Leiter und Mitarbeiter verschiedener nationaler Zulassungsbehörden aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der Abteilungsleiter hat sich durch verschiedene CoReferate und Redebeiträge an dem Seminar beteiligt. Der Veranstalter hat für die Vorbereitung darauf und die Mitwirkung an der Fachtagung kein Honorar gezahlt, sondern stattdessen die Flug- und veranstaltungsbezogenen Kosten der Unterbringung und Verpflegung getragen. Darüber hinausgehende aufenthaltsbedingte Kosten bis zu dem vom Veranstalter gebuchten Rückflug wurden ausschließlich privat finanziert. Die Bundesregierung hat den Vorgang dienstrechtlich geprüft und ist dabei zu der Auffassung gelangt, daß eine Dienstpflichtverletzung des betreffenden Beamten in seiner Funktion als Vorsitzender des Arzneimittelausschusses der Europäischen Arzneimittelagentur bei der Ausübung der von ihm angezeigten, nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit auf der Grundlage des geltenden Beamten- und Nebentätigkeitsrechts nicht festgestellt werden konnte. Zu Frage 17: In dem angesprochenen Zeitraum wurden zehn Zulassungsanträge der Firma Virbac bearbeitet. Dabei wurde in sechs Fällen eine Zulassung ausgesprochen, in drei Fällen wurde die Zulassung versagt, ein Antrag ist derzeit noch in Bearbeitung. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Horst Sielaff (SPD) (Drucksache 13/6355 Fragen 18 und 19): Welche offiziellen Funktionen nimmt der Abteilungsleiter des Bundesinstitutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, Professor Kroker, im Auftrag der Bundesregierung auf nationaler und internationaler Ebene wahr? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf einen möglichen Verstoß des Abteilungsleiters des Bundesinstitutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, Professor Kroker, der laut Berichten des Fernsehmagazins „Frontal" auf Einladung einer Pharma-Stiftung einen Urlaub an der Cöte d'Azur verbracht hat, gegen das geltende Beamtenrecht? Zu Frage 18: Herr Prof. Dr. Kroker ist Leiter des Fachbereiches (= Abteilung) „Tierarzneimittelzulassung und -rückstandskontrolle, Futterzusatzstoffe" des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin. Von den Mitgliedern des Tierarzneimittelausschusses der europäischen Arzneimittelagentur ist er in geheimer Wahl zum Vorsitzenden des Ausschusses gewählt worden. Diese Funktion übt er nicht im Auftrag der Bundesregierung aus. Zu Frage 19: Die Bundesregierung kann aus einem möglichen Verstoß gegen das geltende Beamtenrecht keine Konsequenzen ziehen, sondern nur aus einem festgestellten. Wie in der Antwort zur Frage 47 der Kollegin Wright ausgeführt, konnte eine Dienstpflichtverletzung nicht festgestellt werden. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) (Drucksache 13/6355 Fragen 20 und 21): Welche Informationen hat die Bundesregierung über sachliche Zuwendungen für Beamte des Bundesinstitutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin durch Verbände oder Stiftungen der deutschen oder europäischen Pharmaindustrie? Hält die Bundesregierung die geltenden Gesetze für ausreichend, um ggf. eine zügige Rücknahme bzw. Änderung der Zulassungen für Tierarzneimittel zu gewährleisten, wenn die gesetzlich geforderten Zulassungsvoraussetzungen, z. B. aufgrund gesundheitlicher Bedenken, EU-Verboten oder mangelhafter Wirksamkeit infolge massiver Resistenzen, nicht mehr erfüllt sind? Zu Frage 20: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über derartige Zuwendungen vor. Soweit sie in diesem Zusammenhang auf den in den Vorfragen abgehandelten Sachverhalt abstellen, verweise ich auf die Antworten hierzu. Zu Frage 21: Bereits jetzt kann die Zulassung eines Arzneimittels widerrufen oder geändert werden, wenn die gesetzlich geforderten Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind oder wenn das Inverkehrbringen des Arzneimittels gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen eine Verordnung oder eine Richtlinie des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften verstoßen würde. Insoweit hält die Bundesregierung die geltende Rechtslage für ausreichend, um eine zügige Rücknahme bzw. Änderung der Zulassungen für Tierarzneimittel zu gewährleisten. Es ist allerdings beabsichtigt, im Siebten Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes, das in diesen Tagen als Referentenentwurf vorgelegt werden soll, bestimmte Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung und Verfahrenserleichterung zu treffen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/6355 Frage 22): Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit des ursprünglich geplanten Ausbaus der Donau zwischen Straubing und Vilshofen mittels zweier Staustufen und eines Seitenkanals im Hinblick darauf, daß sich das Transportvolumen als Folge dieses 1,6 Milliarden DM teuren Ausbaus nach Schätzungen der Bayerischen Staatsregierung bis zum Jahre 2010 auf 9,5 Millionen t erhöht hätte, während die jetzt beschlossenen und lediglich mit 24 Millionen DM veranschlagten Optimierungsmaßnahmen schon zu einem geschätzten Transportvolumen von 8,8 Millionen t führen werden? Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Ausbaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen kommt es in erster Linie darauf an, in welchem Ausmaß sich die gesamtwirtschaftlichen Transportkosten infolge der geplanten Verbesserung der Schiffahrtsbedingungen verringern lassen. So hat Planco Consulting für die im Raumordnungsverfahren vorgesehene 2-Stufen-Lösung des Donauausbaus eine erzielbare Gesamttransportkostensenkung um nahezu ein Drittel errechnet. Diese Transportkostensenkung resultiert aus der Vergrößerung der Fahrzeugeinheiten, Verbesserung der Abladetiefe der Schiffe sowie der Verringerung der Wartezeiten an den Schleusen. Durch die kürzlich als 1. Schritt beschlossenen Optimierungsmaßnahmen lassen sich die insgesamt erzielbaren Transportkostensenkungen erst etwa zur Hälfte der mit der 2-Stufen-Lösung erreichbaren Transportkostensenkung realisieren. Im übrigen können diese Optimierungsmaßnahmen auch deshalb nur einen ersten Schritt darstellen, weil mit den geplanten Ausbaumaßnahmen auch das Fortschreiten der Sohlenerosion und das damit einhergehende Absinken des Grundwasserspiegels verhindert werden sollen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf (PDS) (Drucksache 13/6355 Frage 23): Hält die Bundesregierung an ihrer in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Probleme des Inline-Skater-Verkehrs auf Gehwegen" (Drucksache 13/6169) vertretenen Auffassung, es handele sich „bei Inline-Skates um Spielzeug und nicht um Fahrzeuge", diese seien „nicht den ,Beförderungsmitteln', sondern vielmehr dem Sport/Spiel zuzurechnen" , fest, obwohl der Bundesminister der Finanzen, Dr. Theodor Waigel, am 22./23. November 1996 auf einer Veranstaltung im Rahmen des CSU-Parteitages die Fortbewegung mittels sog. Inline-Skates als „moderne Mobilität" lobend hervorhob? Ja. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, von ihrer in der Drucksache 13/6169 festgehaltenen Auffassung abzuweichen, wonach Inline-Skates straßenverkehrsrechtlich keine Beförderungs- oder Verkehrsmittel, sondern dem Bereich „Sport und Spiel" und den Regeln für Fußgänger zuzuordnen sind. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6355 Fragen 24 und 25): Liegen der Bundesregierung derzeit bereits Zwischen- oder Endergebnisse der durch den Bundesrechnungshof geforderten, von der Magnetschnellbahn-Planungsgesellschaft in Auftrag gegebenen und für den Herbst angekündigten neuen Fahrgastprognosen für den Transrapid vor, und welchen Inhalt haben sie? Wie erklärt die Bundesregierung daß der Bundesminister für Verkehr, Matthias Wissmann, - wie aus zahlreichen Presseveröffentlichungen ersichtlich - offensichtlich bereits über Zwischen-, Teil- oder Endergebnisse dieser Fahrgastprognosen verfügt, während das Parlament auf Informationsgewinnung über Pressequellen angewiesen ist? Zu Frage 24: Der Bundesregierung liegen Zwischenergebnisse der neuen Fahrgastprognosen für den Transrapid vor. Sie besagen, daß zwischen 11,4 und 13,7 Millionen Fahrgäste den Transrapid benutzen werden. Seit gestern liegt das Ergebnis eines neuen Planfalles vor, das in der Bandbreite zwischen 12,6 und 15,2 Millionen Fahrgästen liegt. Zu Frage 25: Zu den Zwischenergebnissen der Untersuchungen wurden an das Pressereferat des Bundesministeriums für Verkehr, am Sonntag, dem 10. November 1996, zwei Anfragen gerichtet, und zwar von den Bonner Büros der Zeitungen „Die Welt" und „Hamburger Abendblatt". Diese Anfragen wurden daraufhin beantwortet. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/6355 Frage 26): Welchen Abbau öffentlicher Telefonzellen hält die Bundesregierung im Rahmen des grundgesetzlichen Infrastrukturauftrages und der sonstigen Rechtslage (z. B. Telefonkundenschutzverordnung, Universaldienstverordnung) für rechtlich und politisch vertretbar? Die TELEKOM-Pflichtleistungsverordnung vom 16. September 1992 legt fest, daß öffentliche Telefonstellen dem allgemeinen Bedarf entsprechend flächendeckend anzubieten sind. Die damit garantierte Grundversorgung mit frei zugänglichen öffentlichen Telefonstellen darf durch den Abbau solcher Sprechstellen nicht in Frage gestellt werden. Bei der Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung ist allerdings zu berücksichtigen, daß der allgemeine Bedarf für öffentliche Sprechstellen aufgrund der inzwischen erreichten hohen Versorgung mit privaten Telefonanschlüssen und der starken Verbreitung des Mobilfunks zurückgegangen ist. Eine Anpassung des öffentlichen Telefonstellennetzes der Deutschen Telekom AG an den geänderten Bedarf ist deshalb nach sorgfältiger Prüfung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten nicht zu beanstanden, zumal diese Dienstleistung im Wettbewerb erbracht wird und auch andere Anbieter, insbesondere an lukrativen Standorten, tätig sind. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Barthel (SPD) (Drucksache 13/6355 Fragen 27 und 28): In welchem Umfang und nach welchen Kriterien plant die Deutsche Telekom AG den Abbau öffentlicher Telefonzellen? Trifft es zu, daß die Deutsche Telekom AG die Gemeinden an der Finanzierung unrentabler öffentlicher Telefonzellen beteiligen will? Zu Frage 27: Nach Auskunft der Deutschen Telekom AG waren am 31. Dezember 1994 165 155 öffentliche Telefonstellen vorhanden. 1995 betrug der Ist-Bestand demgegenüber 164 984 öffentliche Telefonstellen. Der voraussichtliche Jahresendwert 1996 wird bei etwa 164 000 liegen, was einer Reduzierung von ca. 1 000 Sprechstellen gegenüber dem Vorjahr entspricht. Für die Jahre 1997 und 1998 ist jeweils ein Abbau in vergleichbarer Größenordnung vorgesehen. Die maßgebenden Kriterien ergeben sich aus der Pflichtleistungsverordnung und der Kundenorientierung der Deutschen Telekom AG. Zu Frage 28: Für die als Pflichtleistung von der Deutschen Telekom AG bereitzustellenden öffentlichen Telefonzellen trifft es nicht zu, daß die Deutsche Telekom AG die Gemeinden an deren Finanzierung beteiligen will. Wenn jedoch für eine unrentable öffentliche Sprechstelle kein allgemeiner Bedarf mehr besteht, sie also aus dem Pflichtleistungsbereich herausfällt und trotzdem auf Wunsch der Kommunalverwaltung beibehalten werden soll, kann dies die Deutsche Telekom AG von einer Kostenbeteiligung abhängig machen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Fragen des Abgeordneten Hanns-Peter Hartmann (PDS) (Drucksache 13/6355 Fragen 29 und 30): Welche Umfrageergebnisse gibt es im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bezüglich der Umzugsbereitschaft (detailliert nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes) im Vergleich zum künftigen Personalbedarf des Bundesministeriums in Berlin und Bonn? Welche Konzepte gibt es in den sechs Ressorts (Auswärtiges Amt, Bundesministerium der Justiz, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft, Bundesministerium für Verkehr und Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau), die hinsichtlich des Umzugs von Parlament und Regierung nach Berlin Personalüberhänge beim einfachen und mittleren Dienst verzeichnen, zum Abbau der Überhänge? Zu Frage 29: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von der Verwaltung des BMBau nicht nach ihrer Umzugsbereitschaft befragt worden. Die gewünschten Umfrageergebnisse liegen somit nicht vor. 13042* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1996 Zu Frage 30: Die Bundesressorts werden Personalüberhänge, sofern sich solche nach den derzeitigen personalwirtschaftlichen Festlegungen ergeben, bis zum Umzug ressortintern bereinigen. Falls dies in Einzelfällen nicht möglich sein sollte, wird eine gegenseitige Hilfestellung erfolgen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Frage des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick (PDS) (Drucksache 13/6355 Frage 31): Welche Sonderregelungen sind bezüglich der Unterbringung von Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundeskanzleramtes und anderer Bundesbehörden in geplanten bundeseigenen Kindertagesstätten in Berlin außerhalb der regulären Öffnungszeiten (siehe auch „Schlagabtausch um Kitas" in: „Behördenspiegel/Umzugszeitung" vom November 1996) vorgesehen? Die Regelungen richten sich nach den Bedürfnissen, die sich aus den Besonderheiten der Arbeitsabläufe im Bundestag ergeben. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 13/6355 Fragen 32 und 33): Treffen Berichte zu, wonach die verwaltungsmäßige Abwicklung des Meister-BAföG auch mehr als ein halbes Jahr nach der Verabschiedung des Gesetzes so schleppend verläuft, daß nach wie vor der größte Teil der anspruchsberechtigten Kursteilnehmer noch keinerlei Zahlungen erhalten hat und dadurch in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist (s. „Passauer Neue Presse" vom 27. November 1996)? Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wie viele Meisterschüler ihren Kurs bereits abgebrochen haben, weil sie aufgrund der verzögerten Bearbeitung monatelang keine Zuschüsse erhalten haben und dementsprechend ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten konnten? Zu Frage 32: Leider trifft es zu, daß von den vorliegenden Förderanträgen erst etwas mehr als ein Drittel bearbeitet wurden. Die Leistungsbewilligung ist inzwischen jedoch in allen Ländern mit Ausnahme des Landes Brandenburg angelaufen. Das Land Brandenburg hat jedoch angekündigt, daß die ersten Bescheide noch in diesem Monat versandt werden. Zu Frage 33: Der Bundesregierung liegen keine Angaben darüber vor, ob und ggf. in wieviel Fällen Förderungsberechtigte die Fortbildung wegen der verzögerten Bearbeitung ihrer Anträge abgebrochen haben. Soweit der Bundesregierung Einzelfälle bekannt geworden sind, in denen aufgrund von Vollzugsschwierigkeiten in den Ländern der Abbruch einer bereits begonnenen Fortbildung zu befürchten war, hat sie die zuständigen Länder um eine bevorzugte Antragsbearbeitung gebeten. Nach Auskunft der Länder sind in einigen Fällen zur Sicherung des Lebensunterhalts von Antragstellern auch Sozialämter in Vorlage getreten. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Fragen des Abgeordneten Stephan Hilsberg (SPD) (Drucksache 13/6355 Fragen 34 und 35): Welche Unterschiede bestehen nach den der Bundesregierung vorliegenden und zugänglichen Informationen hinsichtlich der Höhe der Ausbildungsvergütung zwischen Jugendlichen in Westdeutschland und Ostdeutschland unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Branchen, und hält die Bundesregierung die in Ostdeutschland gezahlten Ausbildungsvergütungen für ausreichend für den Lebensunterhalt eines Volljährigen im dritten Ausbildungsjahr? In welchem Umfange sind in den vergangenen Jahren Jugendliche in den neuen Bundesländern nach ihrer Ausbildung von den Betrieben in eine dauerhafte Beschäftigung übernommen worden, und wie viele Jugendliche haben nach einer Übergangszeit eine Beschäftigung im Ausbildungsberuf gefunden? Zu Frage 34: Jeder Auszubildende hat nach § 10 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist entweder unmittelbar oder mittelbar durch Tarifverträge bestimmt. Damit liegt die Verantwortung für die Ausgestaltung von Ausbildungsvergütungen bei den Tarifparteien. Im jährlichen Berufsbildungsbericht wird kontinuierlich über die Höhe und Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen berichtet. Nach einer aktuellen Auswertung des Bundesinstituts für Berufsbildung wurden 1996 an Ausbildungsvergütungen von den Ausbildungsbetrieben in den alten Ländern im Durchschnitt 1 055 DM pro Monat, in den neuen Ländern 952 DM pro Monat an Auszubildende gezahlt. In den zurückliegenden Jahren ist eine deutliche Angleichung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in den neuen Ländern an das Westniveau erfolgt: 1992 lag die durchschnittliche Vergütungshöhe in den neuen Ländern noch bei 68 Prozent, 1996 bereits bei 90 Prozent des Westniveaus. Im ersten Ausbildungsjahr betragen die Ausbildungsvergütungen in den alten Ländern durchschnittlich 910 DM, im 2. Jahr rund 1 050 DM, im 3. Jahr 1 190 DM. In den neuen Ländern liegt der Durchschnitt der Vergütungen im 1. Ausbildungsjahr bei 780 DM, im 2. Jahr bei 965 DM und im 3. Jahr bei 1 130 DM. Damit liegen die durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen im dritten Ausbildungsjahr sowohl in den alten wie auch in den neuen Ländern deutlich über den Bedarfssätzen zum Lebensunterhalt, die in § 40 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe z. B. für Auszubildende, die außerhalb der elterlichen Wohnung untergebracht sind, zugrunde gelegt werden. In den verschiedenen Ausbildungsberufen variiert die Ausbildungsvergütung allerdings erheblich. Die höchsten Vergütungen erhalten Auszubildende im Beruf Gerüstbauer (bei Auszubildenden über 18 Jahren 1 870 DM im Westen und 1 680 DM im Osten) und in den Bauberufen (rd. 1 570 DM in den alten und knapp 1 500 DM in den neuen Ländern). Deutlich geringere Vergütungen erhalten Auszubildende der alten Länder z. B. in den Berufen Damenschneider (rd. 340 DM), Augenoptiker (rd. 630 DM) und Friseur (rd. 680 DM). In den neuen Ländern liegen die Vergütungen im Beruf Friseur (rd. 470 DM), Bekleidungsfertiger (rd. 560 DM) und Florist (rd. 570 DM) im unteren Feld der Vergütungsskala. In einem Urteil (5 AZR 226/90) vom 10. April 1991 hat das Bundesarbeitsgericht unterstellt, daß in den tariflichen Vereinbarungen „die Belange und Interessen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite eingeflossen und berücksichtigt sind" und damit auch die darin vereinbarten Ausbildungsvergütungen als angemessen anzusehen sind. Das Gericht hält eine Vergütung insbesondere dann für angemessen, „wenn sie für den Lebensunterhalt des Auszubildenden eine fühlbare Unterstützung bildet und zugleich eine Mindestentlohnung für die in dem jeweiligen Gewerbezweig bestimmbare Leistung des Auszubildenden darstellt". Bei den vorgenannten Vergütungen ist davon auszugehen, daß sie nach den Kriterien des Bundesarbeitsgerichts für den Lebensunterhalt des Auszubildenden eine fühlbare Unterstützung darstellen. Eine weitgehend vollständige Darstellung der Tarifverträge zu den Ausbildungsvergütungen ist kürzlich von der Bundesanstalt für Arbeit (Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit - ibv Nr. 45/96 vom 9. November 1996) veröffentlicht worden. Hierin sind über 600 Tarifverträge nach Wirtschaftsgruppen zusammengestellt. Danach leisten Ausbildungsvergütungen einen wichtigen Beitrag zum Lebensunterhalt des Auszubildenden. Zu Frage 35: Zu der Frage liegen aktuelle Untersuchungsergebnisse des Bundesinstituts für Berufsbildung vor. Die Untersuchungen wurden zwischen November 1995 und Januar 1996 bei jungen Fachkräften in den neuen Bundesländern durchgeführt, die ihre Ausbildung zwischen 1994 und 1995 beendet hatten. Aus den Ergebnissen ergibt sich für die erfolgreichen Absolventen einer betrieblichen Ausbildung folgendes Bild: 49 Prozent der Ausgebildeten erhielten ein Übernahmeangebot für eine unbefristete Tätigkeit als Facharbeiter, 20 Prozent für eine befristete Tätigkeit als Facharbeiter und 3 Prozent für eine unbefristete bzw. befristete Anlerntätigkeit. 28 Prozent der Ausgebildeten blieben ohne Übernahmeangebot. Die reale berufliche Situation unmittelbar nach Ausbildungsabschluß stellte sich wie folgt dar: 71 Prozent der Absolventen waren im erlernten Beruf tätig. 5 Prozent übten eine andere Tätigkeit aus, 2 Prozent befanden sich in einer weiteren Aus- bzw. Weiterbildung, 3 Prozent absolvierten ihren Wehr- bzw. Zivildienst, 19 Prozent waren arbeitslos. Im Verlaufe des ersten Jahres nach Abschluß der Ausbildung vollzog sich folgende Entwicklung: Fünf Monate nach der Ausbildung waren 70 Prozent der Ausgebildeten im erlernten Beruf tätig. 9 Prozent übten eine andere Tätigkeit aus, 4 Prozent befanden sich in einer weiteren Aus- bzw. Weiterbildung, 7 Prozent waren aufgrund von Wehr- bzw. Zivildienst oder aus sonstigen Gründen nicht erwerbstätig und 10 Prozent waren arbeitslos. Nach 10 Monaten waren noch 61 Prozent im erlernten Beruf tätig. 11 Prozent gingen einer anderen Arbeit nach, 7 Prozent befanden sich in einer weiteren Aus- bzw. Weiterbildung, 13 Prozent leisteten Wehr- bzw. Zivildienst oder waren aus sonstigen Gründen nicht erwerbstätig, 8 Prozent waren arbeitslos. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache 13/6355 Fragen 38 und 39): Wie oft hat es bisher Kontakte von Staatsminister Bernd Schmidbauer zu dem Privatagenten Werner Mauss gegeben? Hat die Bundesregierung Informationen darüber, warum sich der Privatagent Werner Mauss am Todestag des früheren schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Dr. Uwe Barschel in Genf aufgehalten hat (s. „Focus", Ausgabe 48/1996, S. 35)? Zu Frage 38: Ich habe in den vergangenen Jahren mehrfach Kontakt zu Herrn Mauss gehabt. Die genaue Zahl der Begegnungen und Telefongespräche läßt sich nicht mehr feststellen. Zu Frage 39: Der Bundesregierung sind zwar Berichte bekannt, denen zufolge sich Herr Mauss am Todestag des früheren schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Dr. Uwe Barschel in Genf aufgehalten haben soll. Er soll in einem Hotel übernachtet haben, das an das Hotel BEAU RIVAGE angrenzt, in dem Uwe Barschel am gleichen Tag gestorben ist. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, steht der Aufenthalt von Herrn Mauss in Genf zu der damaligen Zeit aber in keinem Zusammenhang mit dem Tod von Dr. Uwe Barschel. Im übrigen ist darauf zu verweisen, daß alle Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden des Bundes der im Todesfall Dr. Uwe Barschel ermittelnden Staatsanwaltschaft Lübeck zugegangen sind. 13044* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1996 Anlage 24 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6355 Fragen 40 und 41) : Welche Auskunft kann die Bundesregierung geben über Art und Anlaß der dem Privatagenten Werner Mauss durch das Auswärtige Amt seit 1983 gewährten Vergünstigungen, über die jeweilige Einbindung des Bundesministers des Auswärtigen in diese Vorgänge sowie insbesondere über die Gründe und spezifischen Erfahrungen der deutschen Botschaft in Bogota mit Werner Mauss, derentwegen sie das von ihm gewünschte Empfehlungsschreiben zunächst verweigerte, sodann aber der Staatssekretär im Auswärtigen Amt persönlich eine entsprechende Anweisung erteilte sowie Hilfesuchende an Werner Mauss verweisen ließ (s. DER SPIEGEL Nr. 48/1996), und welche Auskunft kann die Bundesregierung ferner erteilen über Herkunft, Aussteller und Übermittler der von Werner Mauss geführten Personalpapiere sowie jeweils über Herkunft, Empfänger und konkrete Verwendung der für Geiseln in Kolumbien durch Werner Mauss vermittelten Lösegelder, welche dieser etwa im Fall Schoene nach eigener Aussage „im Auftrag der Bundesregierung" und ohne Kostenbelastung der Entführten bzw. ihres Umfeldes aufbringen wollte (s. ZDF-Sendung „Frontal" vom 26. November 1996)? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, daß Werner Mauss in Kolumbien andere zur Geiselbefreiung bereits tätige Unternehmen verdrängt und dabei die zu zahlenden Lösegelder erhöht haben soll, den kolumbianischen Behörden seine Aktivitäten gesetzeswidrig nicht gemeldet, korrupte Praktiken deutscher Unternehmen in Kolumbien vermittelt und gar aufgrund freundschaftlicher Kontakte zu den ELN- Rebellen deren auch für ihn lukrative Entführungsaktionen ermöglicht haben soll, und welche Informationen kann die Bundesregierung ferner über die von ihr mit Hilfe von Werner Mauss offenbar beabsichtigten Friedensvermittlungen zwischen kolumbianischer Regierung und Guerilla sowie über Zusammenkünfte der daran beteiligten Personen mit Regierungsvertretern in Deutschland erteilen (s. „Süddeutsche Zeitung" vom 20. November 1996)? Zu Frage 40: Dem Ehepaar Mauss sind im Rahmen der jüngsten humanitären Bemühungen der Bundesregierung in der Botschaft Bogota zwei Pässe sowie konsularische Schutzbriefe ausgestellt worden, die angesichts seiner hohen persönlichen Gefährdung und der Tatsache, daß es um die Rettung von Menschenleben ging, erforderlich waren. Das Auswärtige Amt hat Herrn Mauss keine Vergünstigungen gewährt, weder im vorliegenden Fall noch zu einem anderen Zeitpunkt. Die Deutsche Botschaft verfügt über keine spezifischen Erfahrungen mit Herrn Mauss. In einem Fall wurde der konsularische Schutzbrief erst nach einer erneuten Bewertung der Gefährdungslage auf Weisung des Staatssekretärs ausgestellt. Wie bereits erläutert, kann die Bundesregierung über Herkunft, Aussteller und Übermittler der anderen von Mauss geführten Personalpapiere in der Öffentlichkeit keine Auskunft erteilen. Die Bundesregierung ist aber bereit, in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages unter den Voraussetzungen, die eine Wahrung der notwendigen Vertraulichkeit gewährleisten, umfassend über ihre Erkenntnisse zu berichten. Was die Frage nach den Lösegeldern betrifft, so ist festzuhalten, daß die Bundesregierung keine Lösegelder gezahlt hat. Ob Gelder aus anderen Quellen an die Entführer geflossen sind, kann von hier aus nicht beantwortet werden. Zu Frage 41: Die Bundesregierung hat keinen Überblick über die Geschäfte und Geschäftspraktiken von Unternehmen, die in Kolumbien im Zusammenhang mit der Befreiung von Entführten tätig sind. Die Bundesregierung hat - auf eine Initiative der kolumbianischen Regierung hin - Bemühungen unterstützt, die die Aufnahme eines Dialogs zwischen den politischen und gesellschaftlichen Gruppierungen und eine Beendigung von politisch motivierter Gewalt in Kolumbien ermöglichen sollten. Dazu haben in den vergangenen Monaten Sondierungsgespräche stattgefunden. Mit Blick auf die - unter allen Beteiligten vereinbarte - Vertraulichkeit der Sondierungsgespräche kann die Bundesregierung über Teilnehmer und Gesprächsinhalte öffentlich keine Auskünfte erteilen. Sie ist aber bereit, dem zuständigen Ausschuß des Deutschen Bundestages unter den Voraussetzungen, die eine Wahrung der erforderlichen Vertraulichkeit gewährleisten, umfassend über diese Initiative zu berichten und hat dies bereits heute morgen im Auswärtigen Ausschuß getan. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6355 Fragen 42 und 43): Trifft die Meldung der „El Espectador" vom 27. November 1996 zu, wonach die Bundesregierung in einem Brief an die kolumbianische Staatsanwaltschaft den Agenten Werner Mauss als Vermittler zur Guerilla stützt und die kolumbianischen Behörden auffordert, „wieder Vertraulichkeit einkehren zu lassen"? Trifft die Behauptung der kolumbianischen Opposition zu, daß Werner Mauss bei der Vermittlung von Verträgen an deutsche Firmen eine wichtige Rolle gespielt hat, z. B. indem er im Auftrag des Mannesmann-Konzerns mindestens 10 Millionen Dollar an die Guerilla gezahlt hat, und wird die Bundesregierung der kolumbianischen Regierung bei der Aufklärung behilflich sein? Zu Frage 42: Einen solchen Brief der Bundesregierung an die kolumbianische Staatsanwaltschaft gibt es nicht. Zu Frage 43: Entsprechende Presseberichte sind der Bundesregierung bekannt, sie hat dazu jedoch keine eigenen Erkenntnisse. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1996 13045* Anlage 26 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen der Abgeordneten Simone Probst (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6355 Fragen 44 und 45): Was weiß die Bundesregierung über die Mittlertätigkeit des Privatagenten Werner Mauss zwischen deutschen Firmen wie Siemens und kolumbianischen Behörden und anderen Entscheidungsträgem im Zusammenhang mit der Vergabe von staatlichen Aufträgen an deutsche Firmen? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Werner Mauss unter Verwendung seiner auf unterschiedliche Namen lautenden deutschen Pässe auch Geldbeträge deutscher Firmen an kolumbianische Auftraggeber geleitet hat, und seit wann ist die Bundesregierung über dieses Tätigkeitsfeld von Werner Mauss informiert (s. AFP-Meldung vom 20. November 1996)? Zu Frage 44: Über die Mittlertätigkeit des Herrn Mauss bei der Vergabe von staatlichen Aufträgen an deutsche Firmen hat die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse. Zu Frage 45: Der Bundesregierung liegen dazu keine eigenen Erkenntnisse vor. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Hermann Bachmaier (SPD) (Drucksache 13/6355 Fragen 46 und 47): Seit wann bestehen Kontakte zwischen dem Bundeskanzleramt, insbesondere Staatsminister Bernd Schmidbauer und dem Privatagenten Werner Mauss? Welchem jeweiligen Zweck dienten die Kontakte des Bundeskanzleramtes bzw. des Staatsministers Bernd Schmidbauer mit dem Privatagenten Werner Mauss? Zu Frage 46: Ich habe seit mehreren Jahren Kontakt zu Herrn Mauss. An ein genaues Datum unseres ersten Kennenlernens kann ich mich nicht erinnern. Es könnte etwa vor drei Jahren gewesen sein. Zu Frage 47: Bei meinen Gesprächen mit Herrn Mauss stand im Vordergrund die Erörterung von Fragen zur Lösung humanitärer Probleme. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm) (SPD) (Drucksache 13/6355 Frage 48): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Einhaltung des Zeitplanes zur Einberufung der Staatenkonferenz durch die VN-Vollversammlung für das Jahr 1997 oder zumindest 1998 nachhaltig zu unterstützen, so daß die Unterzeichnung eines Vertrages zur Errichtung eines ständigen internationalen Strafgerichtshofs vorangebracht werden kann? Bundesaußenminister Dr. Kinkel hat in seiner Rede vor der 51. Generalversammlung der Vereinten Nationen im September des Jahres ausdrücklich betont, daß Deutschland für die baldige Einberufung einer Staatenkonferenz mit dem Ziel der Errichtung eines Ständigen Internationalen Strafgerichtshofs eintritt. Die Bundesregierung hat sich darüber hinaus intensiv an den Arbeiten des Vorbereitungsausschusses, der von den Vereinten Nationen mit der Ausarbeitung eines konsensfähigen Gerichtshofsstatuts beauftragt wurde, beteiligt. Auf der 51. Generalversammlung hat sich die Bundesregierung für einen möglichst zügigen Abschluß der Arbeiten des Vorbereitungsausschusses ausgesprochen, um die Einberufung einer diplomatischen Staatenkonferenz noch für das Jahr 1998 zu ermöglichen. Der derzeit der VN-Generalversammlung vorliegende Resolutionsentwurf zur „Errichtung eines Ständigen Internationalen Strafgerichtshofs" (Draft Resolution vom 14. November 1996) sieht die Einberufung einer diplomatischen Staatenkonferenz für das Jahr 1998 ausdrücklich vor. Der Resolutionsentwurf bedarf allerdings noch der Zustimmung durch die Generalversammlung. Die Debatten im Vorbereitungsausschuß haben gezeigt, daß es sich bei der Errichtung eines Ständigen Internationalen Strafgerichtshofs um ein schwieriges und komplexes Thema handelt. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/6355 Fragen 49 und 50): Wie beurteilt die Bundesregierung die Durchführung, das Ergebnis und die politischen Folgen des von Präsident Lukaschenko in Belarus (Weißrußland) durchgeführten Referendums unter besonderer Berücksichtigung eines deutschen Interesses an der Weiterentwicklung einer pluralistischen, parlamentarischen Demokratie in diesem GUS-Staat? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung als Reaktion auf das Vorgehen des weißrussischen Präsidenten bisher getroffen bzw. wird sie noch treffen, und in welcher Weise erfolgt hierbei eine Abstimmung mit den übrigen westlichen Staaten und in besonderer Weise mit den Maßnahmen der Vereinigten Staaten? Zu Frage 49: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sowohl der Charakter als auch die Durchführung des Referendums nicht allgemein anerkannten demoratisch-rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprochen haben, im Widerspruch zur geltenden Verfassung durchgeführt wurde und sein Ergebnis somit keinen Anspruch auf Legitimität erheben kann. Dies hat der Sprecher der Bundesregierung in seiner Erklärung vom 27. November 1996 zum Ausdruck gebracht. Für die Weiterentwicklung einer pluralistischen, parlamentarischen Demokratie in Weißrußland bedeutet das Referendum und die darauf gestützte neue Verfassung aus Sicht der Bundesregierung einen schweren Rückschlag. Zu Frage 50: Die Bundesregierung hat sich frühzeitig für eine deutliche Reaktion der Europäischen Union eingesetzt. Eine entsprechende Demarche wurde am 14. Oktober unter Beteiligung des deutschen Botschafters in Minsk durchgeführt. Auf Bitte BM Kinkels richtete ferner der irische AM Spring als amtierender EU- Ratspräsident am 23. November einen erneuten persönlichen Appell an Lukaschenko, zur Verfassungsmäßigkeit zurückzukehren, die Rechte von Parlament und Verfassungsgericht zu achten, einen Kompromiß mit der politischen Opposition zu suchen und Weißrußland durch sein Vorgehen nicht weiter zu isolieren. Parallel dazu wurden am 21./22. November, d. h. unmittelbar vor dem Referendum, auf Anregung der Bundesregierung in mehreren westlichen Hauptstädten, darunter auch in Washington, die weißrussischen Botschafter einbestellt (im Auswärtigen Amt durch Staatssekretär Hartmann am 21. November 1996), um die außerordentliche Besorgnis über die dortige Entwicklung zum Ausdruck zu bringen und die Führung in Minsk auf die möglichen Konsequenzen auch für die bilateralen Beziehungen aufmerksam zu machen, falls sie an ihrem innenpolitischen Konfrontationskurs festhalte. Die Bundesregierung wird auch ihr weiteres Vorgehen in Reaktion auf die Entwicklung in Weißrußland eng mit ihren Partnern und Verbündeten abstimmen. Dabei wird insbesondere die bilaterale und multilaterale Unterstützung Weißrußlands einer kritischen Überprüfung zu unterziehen sein. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Schmitt (Langenfeld) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6355 Frage 51) : Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um zu erreichen, daß die von der Hacienda Bellacruz im Norden Kolumbiens durch paramilitärische Einheiten vertriebenen 280 Bauernfamilien wieder auf ihr Land zurück können, und ist die Bundesregierung bereit, sich durch Besuche von Angehörigen der Deutschen Botschaft bei den seit Monaten in Büros der Landreformbehörde INCORA in Bogota ausharrenden und aktuell von Angehörigen der paramilitärischen Einheiten mit dem Tode bedrohten Bauernfamilien über die Situation dieser Menschen zu informieren? Die Bundesregierung verfolgt die von Gewalt und zahllosen Menschenrechtsverletzungen geprägte Entwicklung in Kolumbien seit langem mit großer Sorge. Sie hat gegenüber den verantwortlichen Stellen in Kolumbien immer wieder eine Verbesserung der Menschenrechtslage angemahnt. Unsere Botschaft in Bogota ist über die Lage auf der Hacienda Bellacruz informiert. Sie wird regelmäßig von der Bauernorganisation ANUC über das Schicksal der vertriebenen Bauernfamilien auf dem laufenden gehalten und ist bereit, auch mit einzelnen Vertretern zu sprechen. Die Botschaft ist angewiesen, die Angelegenheit im Rahmen der EZ-Regierungsverhandlungen (2./3. Dezember 1996) gegenüber der kolumbianischen Regierung zur Sprache zu bringen. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/6355 Fragen 52 und 53): Ist der Bundesregierung bewußt, daß die nach § 26 Abs. 1 des Jahressteuergesetzes 1997 vorgesehenen Stellenkürzungen erhebliche Negativwirkungen für die Besetzung der Konsular-, Rechts- und Wirtschaftsabteilungen der deutschen Vertretungen im Ausland haben werden mit der Konsequenz, daß Auswirkungen sowohl für die innere Sicherheit als auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland unvermeidbar sind? In welchen Ländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung unter Berücksichtigung der Berichte der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland Frauen aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen bzw. plant die Bundesregierung, um in diesen Ländern wirksam zur Stärkung der Rechte von Frauen beizutragen? Zu Frage 52: Der Bundesregierung ist bewußt, daß die dem Auswärtigen Amt auferlegte Stelleneinsparung in Höhe von 2 Prozent, was in absoluten Zahlen eine Einsparung von 134 Stellen nach sich zieht, sowohl in der Zentrale des Auswärtigen Amts wie an den Auslandsvertretungen fühlbare Auswirkungen auf die Erfüllung der Aufgaben des Auswärtigen Dienstes haben wird. Bundesminister Kinkel hat hierzu in der Haushaltsdebatte erklärt, daß sich das Auswärtige Amt bemühen wird, in den Bereichen der Außenwirtschaftsförderung, in der Visaerteilung und in der auswärtigen Kulturpolitik umzuschichten und die Mittel so einzusetzen, daß es in diesen Bereichen nicht zu massiven Einbrüchen kommt. Das Auswärtige Amt wird sich ferner bei der Aufstellung des Haushalts 1998 um eine Ausnahme der Auslandsvertretungen von den prozentualen Stelleneinsparungen bemühen, zumal Ende 1997 der Personalbestand unserer Auslandsvertretungen den vor der deutschen Einigung unterschritten haben wird. Im übrigen verweise ich auf die weiteren Ausführungen des Bundesministers des Auswärtigen in der 141. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 27. November 1996. Zu Frage 53: Die Bundesregierung weist darauf hin, daß die jährlich neu erscheinenden Länderaufzeichnungen der Deutschen Botschaften, die in der Bibliothek des Deutschen Bundestages verfügbar sind, einschlägige Informationen über die Lage der Frau in den einzelnen Ländern enthalten. In ihren bilateralen und multilateralen Menschenrechtsaktivitäten fördert die Bundesregierung Maßnahmen, die die Gleichbehandlung von Frauen fördern und zur Stärkung ihrer Rechte einen Beitrag leisten. Die Bundesregierung bringt Diskriminierungen von Frauen auf allen politischen Ebenen zur Sprache und setzt sich nachdrücklich für die weltweite Umsetzung der Empfehlungen des Schlußdokuments der 4. Weltfrauenkonferenz ein. Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit wird die Bundesregierung in den Jahren 1996 bis 2000 insgesamt 65 Millionen DM für Projekte der rechts- und sozialpolitischen Frauenberatung zur Verfügung stellen. Davon wurden im Jahre 1996 bereits 13,2 Millionen DM für konkrete Projektvorhaben zugesagt. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, daß das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), das wichtigste auf Frauenrechte bezogene internationale Menschenrechtsübereinkommen, von noch mehr Staaten ratifiziert und implementiert wird. Die Bundesregierung legt gegen Vorbehalte, die den Zielen von CEDAW zuwiderlaufen, Einspruch ein. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick (PDS) (Drucksache 13/6355 Frage 54): Welche Sonderregelungen gibt es bezüglich der Unterbringung von Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundeskanzleramtes und anderer Bundesbehörden in bundeseigenen Kindertagesstätten in Bonn außerhalb der regulären Öffnungszeiten? Kindertagesstätten werden beim Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Deutschen Bundestag unterhalten. Die Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen sind unterschiedlich. Zumeist stehen sie montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr und freitags ab 15.30 Uhr zur Verfügung. Für die Unterbringung außerhalb der regulären Öffnungszeiten gibt es grundsätzlich keine Sonderregelungen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen der Abgeordneten Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6355 Fragen 55 und 56): Welche Auskunft kann die Bundesregierung über Gründe, Zielrichtung und Auswirkungen einer etwa - auch wegen Interventionen von Opfer-Angehörigen - beabsichtigten Veränderung des sog. Aussteigerprogramms des Bundesamtes für Verfassungsschutz für Terrorismus-Verdächtige geben, und inwieweit trifft es insbesondere zu, daß der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum 3. Dezember 1996 in das Bundeskanzleramt oder das Bundesministerium des Innern einbestellt worden ist, um ihm die dort beschlossene sofortige Beendigung dieses Programms darzulegen? Inwieweit trifft die Meldung der AFP vom 21. November 1996 zu, wonach die Bundesregierung 1987 die kolumbianische Regierung gebeten habe, die dortigen Aktivitäten des Privatagenten Werner Mauss nicht zu offenbaren, und dafür Hilfen des Bundeskriminalamts beim Aufbau einer polizeilichen Sondereinsatzgruppe zugesagt habe, und falls dies grundsätzlich zutrifft, welche Informationen kann die Bundesregierung über die daraufhin tatsächlich gewährte Unterstützung erteilen sowie ferner zu dem Hinweis, daß es sich bei den im Rahmen des offenen Ausstattungshilfeprogramms zur Drogenbekämpfung geförderten kolumbianischen Behörden DUIN und DAS tatsächlich um die Geheimdienste des dortigen Innen- und Verteidigungsministeriums handeln soll? Zu Frage 55: Weder die Frage ob und aus welchen Gründen noch die Frage welche Veränderungen evtl. am Aussteigerprogramm des Bundesamtes für Verfassungsschutz vorgenommen werden, eignen sich für eine öffentliche Erörterung. Es trifft nicht zu, daß der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum 3. Dezember 1996 in das Bundeskanzleramt oder das Bundesministerium des Innern einbestellt worden ist. Zu Frage 56: Die in der zitierten AFP-Meldung veröffentlichte Behauptung, „das BKA habe 1987 verhindert, daß die Aktivitäten des Privatagenten Mauss an die Öffentlichkeit gelangen, indem es der kolumbianischen Regierung die Finanzierung einer Sonderpolizeitruppe angeboten habe, wenn sie das Bekanntwerden der Machenschaften Mauss vermeide", trifft nicht zu. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/6355 Frage 57): Trifft es zu, daß der Ausweichsitz für die Verfassungsorgane des Bundes in Bad Neuenahr-Ahrweiler entgegen den bisherigen Planungen nicht für ca. 177 Millionen DM (verteilt auf zehn Jahre) renoviert werden soll, und wie ist ggf. diese Kurskorrektur begründet? Die Überlegungen der Verfassungsorgane des Bundes über einen gemeinsamen Ausweichsitz sind noch nicht abgeschlossen. 13048* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1996 Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/6355 Fragen 58 und 59): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Landeszentralbanken dazu übergehen, die Geldbearbeitung, die zur Zeit von privaten Geld- und Werttransportunternehmen geleistet wird, kostenlos für Banken und Handel zu übernehmen, und dadurch Arbeitsplätze in diesem mittelständischen Gewerbe verlorengehen? Plant die Bundesregierung die Einführung einer Gebühr für die Geldbearbeitung durch die Landeszentralbanken? Zu Frage 58: Das Gesetz über die Deutsche Bundesbank weist der Bundesbank eine besondere Aufgabe bei der Bargeldversorgung und -entsorgung zu. In diesem Rahmen nimmt die Bundesbank von ihren Kunden bei Einzahlungen bankmäßig aufbereitetes Geld entgegen. An diesem seit vielen Jahren bestehenden Sachverhalt hat sich bei der Bundesbank nichts geändert. So erbringt die Bundesbank entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung in ihrem Kassenverkehr die Standardleistungen wie Ein- und Auszahlungen von Papiergeld kostenlos. Der Bundesregierung ist allerdings bekannt, daß insbesondere Handelsunternehmen beabsichtigen, die bankmäßige Aufbereitung des Geldes nicht mehr durch Geldtransportunternehmen abwickeln zu lassen, sondern selbst zu übernehmen. Eine Konkurrenzsituation der Deutschen Bundesbank mit den Geldtransportunternehmen ist aber nicht gegeben, weil die bankmäßige Geldaufbereitung in diesem Bereich auch bisher nicht von der Bundesbank durchgeführt wurde. Auf diese Rationalisierungsmaßnahmen der Handelsunternehmen haben weder die Bundesregierung noch die Bundesbank einen direkten Einfluß. Zu Frage 59: Für die Frage der Einführung einer Gebühr für die Geldbearbeitung durch die Landeszentralbanken ist nach dem Bundesbankgesetz nicht die Bundesregierung, sondern die Deutsche Bundesbank zuständig. In Geschäftsbereichen, in denen die Bundesbank in Konkurrenz zu Privatunternehmen anbietet, wird sie grundsätzlich kostenorientierte Entgelte verlangen. Diese Dienstleistungen wird die Deutsche Bundesbank aber nur bei entsprechenden Marktbedürfnissen anbieten. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 13/6355 Fragen 60 und 61): Plant die Bundesregierung, die Zahl der Oberfinanzdirektionen bundesweit auf neun abzusenken, und welche bayerische Oberfinanzdirektion wäre von dieser Neuorganisation betroffen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß mit der Eröffnung des neuen Autobahn-Zollamtes am bayerisch-tschechischen Grenzübergang Waidhaus objektiv ein erheblicher Personalmehrbedarf für den deutlich steigenden Aufgaben- und Arbeitszuwachs festzustellen ist, und wird sie die notwendigen personellen Voraussetzungen dafür schaffen, daß der Grenzaufsichtsdienst auch künftig seinen Anforderungen im zöllnerischen und grenzpolizeilichen Bereich gerecht werden kann? Zu Frage 60: Nein, mit den Ländern konnte zur Umsetzung des Kabinettbeschlusses vom 7. Februar 1996 zur Strafung und Reduzierung der Bundesbehörden - abgesehen von der geplanten Zusammenlegung von zwei Oberfinanzdirektionen in Baden-Württemberg - kein Einvernehmen über eine Verringerung der Anzahl der mittelinstanzlichen Finanzbehörden erreicht werden. Dies gilt im Ergebnis auch für den Freistaat Bayern. Zu Frage 61: Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich mit der Eröffnung des neuen Autobahnzollamtes Waidhaus im Oktober 1997 der Personalbedarf der Zollstelle aufgrund des steigenden Verkehrsaufkommens und der verbesserten Infrastruktur für die Abfertigung des Waren- und Reiseverkehrs deutlich erhöhen wird. Eine Untersuchung der Oberfinanzdirektion Nürnberg zur Personalbedarfsentwicklung beim Zollamt Waidhaus hat ergeben, daß sich der Personalbedarf voraussichtlich um rd. 60 Arbeitskräfte erhöhen wird. Das Bundesfinanzministerium hat im September 1996 den Personalbedarf im Grenzaufsichtsdienst der Oberfinanzdirektion Nürnberg geprüft und entsprechend der Aufgabensituation neu festgesetzt. Mit dieser Bedarfsfestsetzung wird sichergestellt, daß der Grenzaufsichtsdienst nach personeller Auffüllung die ihm übertragenen Aufgaben im zöllnerischen und grenzpolizeilichen Bereich sachgerecht wahrnehmen kann. Das Bundesfinanzministerium ist bemüht, durch verstärkte Zuführung von Nachwuchskräften sowie durch überregionale Verstärkungsmaßnahmen der Oberfinanzdirektion Nürnberg die für die Aufgabenerledigung zusätzlich notwendigen personellen Kräfte zur Verfügung zu stellen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann (F.D.P.) (Drucksache 13/6355 Frage 62): Aus welchen Gründen will der Bund selbst den direkten Verkauf der Reihen-, Doppel- und Einfamilienhäuser aus dem Bestand der bislang von französischen Truppen genutzten Liegenschaften beispielsweise in der Stadt Bühl/Baden übernehmen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, derartige Veräußerungen doch dezentral durch die betroffenen Kommunen durchführen zu lassen? Die genannten Einfamilien- und Einfamilienreihenhäuser in der Stadt Bühl sind nach dem jetzigen Planungsstand der französischen Streitkräfte für die Truppenreduzierung erst im Jahre 1999 für eine Freigabe vorgesehen. Eine abschließende Stellungnahme zur Verwertung ist daher verfrüht. Nach der wohnungspolitischen Zielsetzung der Bundesregierung soll die Bildung von selbstgenutztem Eigentum von Familien mit Kindern besonders gefördert werden. Der Bund schreibt daher in Anwendung des hierfür geltenden Haushaltsvermerks Objekte, die sich zur Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum eignen, gezielt nur für Familien mit Kindern aus. Dabei wird dem Höchstbietenden der Zuschlag auch dann erteilt, wenn das Ausschreibungsergebnis den örtlichen Marktwert um bis zu 20 v. H. unterschreitet. Die in Bühl freiwerdenden Einfamilienhäuser sind für den vorgenannten Zweck geeignet. Sie sollen daher aus heutiger Sicht entsprechend dem eigens hierfür geschaffenen Haushaltsvermerk verwendet werden. Mit der Veräußerung entbehrlicher bundeseigener Liegenschaften ist die dem Bundesministerium der Finanzen nachgeordnete Bundesvermögensverwaltung betraut, die dieser Aufgabe insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen der Konversion ehemals militärisch genutzter Liegenschaften in vollem Umfang gerecht wird. Ich sehe daher keine Veranlassung, die Vermarktung von Einfamilienhäusern und ähnlichen Objekten, die sich zur Bildung von selbstgenutztem Eigentum eignen, auf die Kommunen zu übertragen. Ein Zwischenerwerb durch Kommunen könnte die Eigentumsbildung durch Familien mit Kindern nur verzögern und verteuern. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/6355 Frage 63): Welche Haushaltstitel für Vorhaben im Rahmen der Verlagerung von Parlament und Teilen der Bundesregierung von Bonn nach Berlin sind im Bundeshaushalt 1997 mit einer Sperre versehen? Im Bundeshaushalt 1997 sind folgende umzugsrelevante Maßnahmen im Kapitel 2504 gesperrt: Tit. 734 01 Abbruch des ehemaligen Palastes der Republik in Berlin Tit. 882 51 Zuweisungen für Investitionen an das Land Berlin im Rahmen der Förderung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt Berlin - Parlaments- und Regierungsviertel" Tit. 893 61 Zuschüsse für Investitionen im Rahmen der Wohnungsfürsorge in Berlin und Bonn Tit. 653 71 Ausgleichsleistungen für die Region Bonn Tgr. 08 Leistungen gemäß dem Hauptstadtvertrag mit dem Land Berlin Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage des Abgeordneten Rudolf Bindig (SPD) (Drucksache 13/6355 Frage 64): Wie weit sind die Arbeiten an einer Überarbeitung bzw. Reform des geltenden Spendenrechts gediehen, die nach gemeinsamer Ansicht der Bundesregierung und des Bundesrates erfolgen soll (s. Drucksache 12/8248, S. 29) und nach eigenen Angaben der Bundesregierung für diese Legislaturperiode vorgesehen ist? Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat Vorschläge zur Überarbeitung des Spendenrechts vorgelegt. Der Bundesminister der Finanzen hat im Mai 1996 die Überarbeitung des Spendenrechts bis zur Steuerreform zurückgestellt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Bernd Schmidbauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich habe vorhin die Situation in Kolumbien erwähnt und habe sie heute auch im Auswärtigen Ausschuß ausführlich erläutert: Maßstäbe, die man an westliche Länder oder auch an Länder in anderen Erdteilen anlegt, sind hier nicht angebracht. Vielmehr sehen wir deutlich, welche dramatische Zuspitzung die innenpolitische Situation in Kolumbien erfahren hat. Wir sehen die enorme Gefährdung all derer, die in solchen Hilfeleistungen von allen Seiten unterwegs sind. Es war die Beurteilung auch des Auswärtigen Amtes, daß in diesem Fall diese Maßnahme gerechtfertigt ist. So wurde verfahren.


Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Riedl.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Riedl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Staatsminister, nachdem aus den Reihen der SPD Fragen vor allen Dingen nach der Legitimität und Legalität Ihres Handelns gestellt werden, darf ich Sie fragen, ob einer Ihrer Vorgänger im Amt, Herr Staatsminister Wischnewski, in ähnlich heiklen und schwierigen Missionen im Prinzip auf den gleichen Rechtsgrundlagen wie Sie tätig war - ich will ganz deutlich unterstreichen: auch entsprechend erfolgreich tätig war. Und sind Sie mit mir nicht der Auffassung, daß bei dem Thema Rettung von Menschen, die sich in Geiselhaft befinden, die Art und Weise, wie wir dieses Thema behandeln, der schwierigen Problematik eigentlich nicht gerecht wird?

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Sehr richtig!)