Plenarprotokoll 13/143
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
143. Sitzung
Bonn, Freitag, den 29. November 1996
Inhalt:
Tagesordnungspunkt II:
Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1997 (Haushaltsgesetz 1997) (Drucksachen 13/5200, 13/5836, 13/ 6001 bis 13/6025, 13/6026, 13/6027) . 12949 A
Hans Georg Wagner SPD 12949 B
Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 12952 D
Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12957 B
Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . . . 12960 B
Dr. Christa Luft PDS 12963 B
Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 12965 B
Ingrid Matthäus-Maier SPD . . 12967 C, 12973 A
Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein CDU/CSU 12969 A
Jürgen Koppelin F.D.P 12972 D
Hans-Peter Repnik CDU/CSU 12973 C
Wolf-Michael Catenhusen SPD (zur GO) 12976 D
Rudolf Seiters CDU/CSU 12977 A
Dr. Christoph Zöpel SPD 12977 D
Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12978 D
Ulrich Irmer F.D.P 12979 B
Dr. Gregor Gysi PDS 12980 A
Dr. Christoph Zöpel SPD (Erklärung nach
§ 30 GO) 12981 B
Namentliche Abstimmung 12982 B
Ergebnis 12983 D
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen, zur Änderung des ErblastentilgungsfondsGesetzes und zur Änderung des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost (Drucksachen 13/6088, 13/6336) . . . 12982 C
Irmgard Karwatzki, Parl. Staatssekretärin
BMF 12982 D
Manfred Hampel SPD 12986 A
Reiner Krziskewitz CDU/CSU . . . 12986 D
Jürgen Türk F.D.P 12987 B
Manfred Kolbe CDU/CSU 12987 D
Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 12988 B
Arnulf Kriedner CDU/CSU 12989 A
Nächste Sitzung 12989 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12991* A Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede zu Zusatztagesordnungspunkt 2 (Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen, zur Änderung des Erblastentilgungsfonds-Gesetzes und zur Änderung des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost)
Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12991* B
Anlage 3
Amtliche Mitteilungen 12992* A
143. Sitzung
Bonn, Freitag, den 29. November 1996
Beginn: 8.30 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 29. 11. 96
90/DIE
GRÜNEN
Frick, Gisela F.D.P. 29. 11. 96
Gysi, Andrea PDS 29. 11. 96
Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 29. 11. 96
Dr. Knake-Werner, Heidi PDS 29. 11. 96
Krüger, Thomas SPD 29. 11. 96
Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 29. 11. 96
Lehn, Waltraud SPD 29. 11. 96
Lemke, Steffi BÜNDNIS 29. 11. 96
90/DIE
GRÜNEN
Rupprecht, Marlene SPD 29. 11. 96
Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 29. 11. 96
Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 29. 11. 96
Schumann, Ilse SPD 29. 11. 96
Tippach, Steffen PDS 29. 11. 96
Tröger, Gottfried CDU/CSU 29. 11. 96
Wallow, Hans SPD 29. 11. 96
Wieczorek (Duisburg), SPD 29. 11. 96
Helmut
Wittich, Berthold SPD 29. 11. 96
Wohlleben, Verena SPD 29. 11. 96
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede
zu Zusatztagesordnungspunkt 2
(Entwurf eines Gesetzes
zur Regelung der Altschulden
für gesellschaftliche Einrichtungen,
zur Änderung des Erblastentilgungsfonds-Gesetzes
und zur Änderung
des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost)
Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Übernahme der Altschulden in die Rechtsverhältnisse der Bundesrepublik ist von der juristischen Grundlage her überaus fragwürdig. Namhafte Rechtswissenschaftler vertreten die Auffassung, daß die sogenannten DDR-Altschulden willkürlich zustande gekommen sind, daß ihre Übertragung in die Bundesrepublik rechtlich nicht begründbar war und ist und daß daher die Forderungen der Gläubigerbanken substanzlos sind. Zu diesem Ergebnis ist Professor Harms in einem Gutachten für den Deutschen Städtetag gekommen.
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern sagt in seinem Gutachten hierzu das gleiche. Ich zitiere die Schlußfolgerung: „Hieraus folgt, daß den Kommunen hinsichtlich der Finanzierung der staatlichen bzw. gesellschaftlichen Einrichtungen keine Verbindlichkeiten entstanden sind. " Klarer geht es nicht.
Meine Damen und Herren, sie wissen oder Sie könnten zumindest wissen, daß im Gegensatz zu Westdeutschland die ostdeutschen Kommunen zu DDR-Zeiten über keine nennenswerten eigenen Einnahmen verfügten. Die meisten Ausgaben von Städten, Gemeinden und Kreisen wurden aus dem zentralen Staatshaushalt der DDR bestritten. Auch die Entscheidungen über den Bau „gesellschaftlicher Einrichtungen" - das ist ein Sammelbegriff, der Kulturhäuser bis hin zu Luftschutzbunkern erfaßt -, wurden zentral getroffen und durch entsprechende Zuweisungen finanziert.
Nur im Zeitraum Anfang der 70er bis Mitte der 80er Jahre erfolgte die Finanzierung dieser Einrichtungen größtenteils über Kredite. Es entstanden damit auf dem Papier Verbindlichkeiten gegenüber der Staatsbank der DDR. Durch die Wirtschafts- und Währungsunion wurden diese Verbindlichkeiten der DDR als Kreditverpflichtungen der Kommunen im Verhältnis 2 : 1 in die bundesrepublikanische Ordnung übertragen. Die Kommunen hatten zu keinem Zeitpunkt die freie Entscheidung über die Investitionen in diese Einrichtungen. Die Verteilung der Altschulden auf die Kommunen in neuen Ländern ist von Zufälligkeiten und Willkürlichkeiten geprägt. Daher ist im Ergebnis die Belastung der Kommunen extrem unterschiedlich. Die Zuordnung von Vermögenswerten zu den Altschulden ist in vielen Fällen äußerst zweifelhaft und ungeklärt, häufig sind die Einrichtungen in einem desolaten Zustand oder gar nicht mehr vorhanden.
Die Belastungen mit Altschulden hat zu einer teilweise erheblichen Einschränkung der Handlungsspielräume der betroffenen Körperschaften geführt. Die Altschulden haben damit den Aufbau in den neuen Ländern nachhaltig behindert. Sollten die Kommunen genötigt werden, die Altschulden in der einen oder anderen Weise zu bedienen, wird dadurch ihre Investitionsfähigkeit und also ihre Fähigkeit, Anstöße zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zu geben, stark eingeschränkt.
Der Gesetzentwurf, der heute hier zur Beratung vorliegt, soll einen Rechtsstreit vermeiden helfen. So weit, so gut. In der Sache ist er jedoch nicht gerechtfertigt. Zwar hat der Bund immerhin auf die Hälfte der Forderungen verzichtet, zwar sind die ostdeutschen Kommunen von der direkten Schuldenlast befreit, aber zumindest der Länderanteil wird zu einem wesentlichen Teil auf Kosten anderer Aufbau-OstMittel finanziert. Es geht zu Lasten von Mitteln, die die Länder nach dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost erhalten, und zu Lasten der Förderung kultureller und gemeinnütziger Aufgaben mit Mitteln des DDR-Parteivermögens. Und schließlich werden die Kommunen indirekt über die Länder letztendlich
ebenfalls zur Kasse gebeten für Schulden, die sie nie gemacht haben.
Nun könnte man sagen, mit dem nun vorliegenden Gesetz sei vielleicht nicht der große Wurf gelungen, aber immerhin, die Kommunen seien die Schuldenlast los, und der Rechtsfrieden sei wiederhergestellt. So ist es aber offenbar nicht. Noch vor zwei Tagen hat der Haushaltsausschuß mit heißer Nadel Änderungswünsche des thüringischen Ministerpräsidenten eingearbeitet. Doch die teilweise grundsätzlichen und teilweise interessenbedingten Einwände Berlins sind offenbar nicht ausgeräumt und lassen sich auch nicht ohne weiteres vom Tisch wischen.
Machen wir uns also darauf gefaßt, daß der leidige Dauerstreit um die kommunalen Altschulden auch mit dem heutigen Tag nicht zu einem einvernehmlichen Abschluß kommt, sondern demnächst im Bundesrat oder vor Gericht seine Fortsetzung findet.
Anlage 3
Amtliche Mitteilungen
Die Abgeordneten Vera Lengsfeld, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Dr. Uschi Eid, Wolfgang Schmitt (Langenfeld), Waltraud Schoppe und Helmut
Wilhlem (Amberg) haben ihre Unterschrift zu dem Antrag Kaschmir-Konflikt, Drucksache 13/5273 zurückgezogen. Damit ist das gemäß § 76 Abs. 1 der Geschäftsordnung erforderliche Quorum nicht mehr gegeben.
Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht:
Auswärtiger Ausschuß
- Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1995
- Drucksachen 13/3827, 13/4401 Nr. 1 -
Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union
- Unterichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über ihre Bemühungen zur Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse des Europäischen Parlaments
- Drucksachen 13/4212, 13/4588 Nr. 1-
- Unterrichtung durch die Bundesregierung
56. Bericht der Bundesregierung über die Integration der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union
(Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 1995)
- Drucksachen 13/4176, 13/4401 Nr. 6 -