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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 13137

  • date_rangeDatum: 13. November 1996

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  • short_textOriginal String: Bernd Neumann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie: info_outline

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 13/137 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 137. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. November 1996 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Drucksache 13/6055 vom 8. November 1996) Deckungslücken beim Verteidigungshaushalt 1997 wegen Zahlungsrückständen aus 1996; Kosten der deutschen Beteiligung an der Nachfolgemission IFOR MdlAnfr 3, 4 Gernot Erler SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 12271 B, 12272 B ZusFr Gernot Erler SPD . . . 12271 B, 12272 C ZusFr Ernst Kastning SPD . . 12271 D, 12273 A ZusFr Jörg Tauss SPD 12272 A Arzneimittelumsatz in den neuen Bundesländern MdlAnfr 5 Klaus Kirschner SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 12273 C ZusFr Klaus Kirschner SPD 12273 D Begleituntersuchung zu der Erprobungsregelung „Beitragsrückerstattung" nach §68SGBV MdlAnfr 6 Klaus Kirschner SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 12274 B ZusFr Klaus Kirschner SPD 12274 C Vertrieb einer CD-Rom des BMBF durch die CDU-Geschäftsstelle Erftkreis MdlAnfr 10, 11 Jörg Tauss SPD Antw StS Peter Hausmann BK 12275 A, 12275 D ZusFr Jörg Tauss SPD 12275C, 12275 D ZusFr Ernst Schwanhold SPD 12276 B Liquidationshilfen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben für die Schwermaschinenbau Magdeburg GmbH (SKET) zur Begleichung der offenen Forderungen der Zulieferbetriebe MdlAnfr 12, 13 Sabine Kaspereit SPD Antw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi . 12276 C, 12277 C ZusFr Sabine Kaspereit SPD . . 12276 D, 12277 D ZusFr Ernst Schwanhold SPD . 12277 A, 12278 C ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 12278 A ZusFr Manfred Hampel SPD 12278 B ZusFr Wolfgang Bierstedt PDS 12278 C Außenstände der Zulieferunternehmen der Schwermaschinenbau Magdeburg GmbH (SKET); Gesamtzahl der dort Beschäftigten MdlAnfr 14, 15 Dr. Uwe Küster SPD Antw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi . 12278 D, 12279 B ZusFr Dr. Uwe Küster SPD . . . 12279 A, 12279 C ZusFr Sabine Kaspereit SPD . . 12279 B, 12280 C ZusFr Wolfgang Bierstedt PDS 12279 D ZusFr Ernst Schwanhold SPD 12280 B Folgen der SKET-Gesamtvollstreckung für Zulieferbetriebe MdlAnfr 16, 17 Ernst Schwanhold SPD Antw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 12281 A ZusFr Ernst Schwanhold SPD 12281 A ZusFr Gerhard Jüttemann PDS 12281 D ZusFr Wolfgang Bierstedt PDS 12281 D Private Finanzierung eines Tunnels als Ersatz für die Lübecker Herrenbrücke (B 75) MdlAnfr 21, 22 Anke Eymer CDU/CSU Antw PStS Johannes Nitsch BMV . . . 12282 B, C ZusFr Anke Eymer CDU/CSU 12282 D ZusFr Reinhold Hiller (Lübeck) SPD . . 12282 B, 12283 A Ausbau der B 9 zwischen dem Grenzübergang bei Lauterbourg und dem Anschluß an die A 65 bei Kandel-Süd MdlAnfr 23, 24 Heinz Schmitt (Berg) SPD Antw PStS Johannes Nitsch BMV . . . .12283 B, D ZusFr Heinz Schmitt (Berg) SPD . . . . 12283 D Lagerung von Brennelementen, insbesondere für den Schnellen Brüter in Kalkar, im Zwischenlager Ahaus MdlAnfr 25, 26 Hans-Peter Kemper SPD Antw PStS Ulrich Klinkert BMU . . . .12284 A, B ZusFr Hans-Peter Kemper SPD 12284 C Herstellung von Tritium für das Atomwaffenprogramm der USA durch die Firma ANMS; Zusammenarbeit von SBK und ANMS MdlAnfr 29, 30 Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStS Bernd Neumann BMBF . . 12285 B, D ZusFr Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12285B, D Vorzeitige Beendigung der Arbeit der Kommission für den sozialen und politischen Wandel (KSPW) MdlAnfr 31 Stephan Hilsberg SPD Antw PStS Bernd Neumann BMBF . . . 12286 A ZusFr Stephan Hilsberg SPD 12286 B Zukunft der Umweltforschungsstation „Schneeferner Haus" in Bayern MdlAnfr 32, 33 Horst Kubatschka SPD Antw PStS Bernd Neumann BMBF 12287 B, 12288 B ZusFr Horst Kubatschka SPD . . 12287 C, 12288 C Einbeziehung der neugermanisch-heidnischen Gruppen in die Informationsarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesministeriums des Innern MdlAnfr 42, 43 Renate Rennebach SPD Antw PStS Eduard Lintner BMI 12289 B, D ZusFr Renate Rennebach SPD 12289 C, D Berücksichtigung der neugermanischheidnischen Gruppen im Verfassungsschutzbericht angesichts der Zusammenarbeit mit anderen rechtsextremistischen Organisationen MdlAnfr 44, 45 Siegfried Vergin SPD Antw PStS Eduard Lintner BMI 12290 A, D ZusFr Siegfried Vergin SPD . . 12290A, 12291 A Neugermanisch-heidnische Gruppen und Rechtsextremismus in Deutschland; Intensivierung der Zusammenarbeit innerhalb der EU MdlAnfr 46, 47 Hans-Werner Bertl SPD Antw PStS Eduard Lintner BMI 12291 C ZusFr Hans-Werner Bertl SPD 12291 D Verbindungen zwischen neugermanischheidnischen Gruppen und der Esoterik- und New Age-Szene; Aktivitäten im Internet MdlAnfr 48, 49 Erika Lotz SPD Antw PStS Eduard Lintner BMI 12292 A, C ZusFr Erika Lotz SPD 12292 B, C Beobachtung neugermanisch-heidnischer Gruppen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz MdlAnfr 50, 51 Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD Antw PStS Eduard Lintner BMI . 12292 D, 12293 B ZusFr Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD 12292 D, 12293 C Aktivitäten neugermanisch-heidnischer Gruppen in Skandinavien und Großbritannien und Verbindungen zu deutschen Gruppen; EU-Mittel für diese Gruppen MdlAnfr 52, 53 Gisela Schröter SPD Antw PStS Eduard Lintner BMI . 12293 D, 12294 B ZusFr Gisela Schröter SPD 12294 A ZusFr Siegfried Vergin SPD 12294 B Mitgliedschaft des Bundes für Gotterkenntnis (Ludendorff) e. V., Auflagenhöhe der Schrift „Mensch und Maß" MdlAnfr 54, 55 Angelika Mertens SPD Antw PStS Eduard Lintner BMI 12294 C Aberkennung der Gemeinnützigkeit von extremistisch agierenden Vereinen MdlAnfr 59, 60 Iris Follak SPD Antw PStS Hansgeorg Hauser BMF 12294 D, 12295 B ZusFr Siegfried Vergin SPD 12295 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Auswirkungen prognostizierter Steuerausfälle auf den Bundeshaushalt, den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit sowie deren Folgewirkungen für den Arbeitsmarkt Gerd Andres SPD 12295 D Dietrich Austermann CDU/CSU . . . 12296 D Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12298 A Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . 12299 B Dr. Christa Luft PDS 12300 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 12301 D Adolf Ostertag SPD 12303 A Dr. Hermann Kues CDU/CSU 12304 B Sabine Kaspereit SPD 12305 B Wilfried Seibel CDU/CSU 12306 D Dr. Konstanze Wegner SPD 12307 D Volker Kauder CDU/CSU 12308 D Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . . 12309 C Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . 12310 D Nächste Sitzung 12312 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12313* A Anlage 2 Problem der Scheinselbständigkeit MdlAnfr 1, 2 - Drs 13/6055 - Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStS Horst Günther BMA . . . 12313* B Anlage 3 Zeitgleiche Bereitstellung von ausreichendem Wohnraum für die vom Umzug nach Berlin Betroffenen entsprechend den Bedingungen des Ältestenrates des Deutschen Bundestages MdlAnfr 7 - Drs 13/6055 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStS Joachim Günther BMBau 12313* D Anlage 4 Änderung des § 1 Vermögensgesetz mit dem Ziel der Rückgabe von zwischen 1945 und 1949 enteignetem Eigentum MdlAnfr 8 - Drs 13/6055 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStS Rainer Funke BMJ . . . 12314* A Anlage 5 Staatliche Finanzierung der Ostbüros von SPD, CDU und F.D.P.; Entschädigung inhaftierter Mitarbeiter über das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz hinaus MdlAnfr 9 - Drs 13/6055 - Rolf Schwanitz SPD SchrAntw PStS Rainer Funke BMJ . . . 12314* B Anlage 6 Führen von Beförderungsfahrzeugen (bis zu 21 Personen) durch mittelständische Busunternehmen gem. EU-FührerscheinRichtlinie MdlAnfr 18 - Drs 13/6055 - Dr. Klaus Rose CDU/CSU SchrAntw PStS Johannes Nitsch BMV . . 12314* D Anlage 7 Wettbewerbsverzerrungen durch die niederländische Subventionierung von Containerzügen aus den dortigen Seehäfen ins europäische Hinterland MdlAnfr 19, 20 - Drs 13/6055 - Konrad Kunick SPD SchrAntw PStS Johannes Nitsch BMV . . 12315* A Anlage 8 Sicherung von Lufttransporten hochtoxischen spaltbaren Materials, insbesondere von Plutonium und Uran MdlAnfr 27 - Drs 13/6055 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStS Ulrich Klinkert BMU . . 12315* C Anlage 9 Förderung der deutschen Sprache in Mosambik MdlAnfr 34 - Drs 13/6055 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 12316* A Anlage 10 Sanktionen der EU gegen die Militärregierung Burmas; Verhängung vergleichbarer Sanktionen gegen den Iran MdlAnfr 35 - Drs 13/6055 - Michael Teiser CDU/CSU SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 12316* C Anlage 11 Bildung einer Personalreserve im Auswärtigen Dienst MdlAnfr 36 - Drs 13/6055 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 12316' D Anlage 12 Anspruch ausländischer Opfer des Stalinismus auf Haftentschädigung durch die russische Föderation MdlAnfr 37 - Drs 13/6055 - Rolf Schwanitz SPD SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 12317* A Anlage 13 Ortsnahe Verwendung von BGS-Beamten an den Ostgrenzen; Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern der Gauck-Behörde mit befristeten Arbeitsverträgen MdlAnfr 38, 39 - Drs 13/6055 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 12317* C Anlage 14 Zunahme der Jugendkriminalität seit 1989, insbesondere in den neuen Bundesländern MdlAnfr 40, 41 - Drs 13/6055 - Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 12318* B Anlage 15 Beschlußlage für die Finanzierung von parteinahen Stiftungen aus Haushaltsmitteln 1996 MdlAnfr 56, 57 - Drs 13/6055 - Rolf Kutzmutz PDS SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 12318* C 137. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. November 1996 Beginn: 13.00 Uhr
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      Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Hans SPD 13. 11. 96 Blunck, Lilo SPD 13. 11. 96 ** Bredehorn, Günther F.D.P. 13. 11. 96 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 13. 11. 96 Hirche, Walter F.D.P. 13. 11. 96 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 13. 11. 96 Klein (München), Hans CDU/CSU 13. 11. 96 Köhler (Hainspitz), CDU/CSU 13. 11. 96 Hans-Ulrich Koslowski, Manfred CDU/CSU 13. 11. 96 Lemke, Steffi BÜNDNIS 13. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 13. 11. 96 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 13. 11. 96 Poß, Joachim SPD 13. 11. 96 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 13. 11. 96 * Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 13. 11. 96 Hermann Reichardt (Mannheim), CDU/CSU 13. 11. 96 Klaus-Dieter Schenk, Christa PDS 13. 11. 96 Tippach, Steffen PDS 13. 11. 96 Tröger, Gottfried CDU/CSU 13. 11. 96 Vosen, Josef SPD 13. 11. 96 Wieczorek (Duisburg), SPD 13. 11. 96 Helmut * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen der Abgeordneten Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6055 Fragen 1 und 2): Kann die Bundesregierung die in der Zeitung „die tageszeitung„ vom 6. November 1996 aus einer bislang unveröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Anlagen zum Stenographischen Bericht (IAB) Nürnberg zitierten Daten und Problembeschreibungen zum Problem der Scheinselbständigkeit bestätigen? Wann will die Bundesregierung die von ihr in Auftrag gegebene Studie der Öffentlichkeit vorstellen, und in welcher Zeitperspektive will sie den sich ggf. daraus ergebenden politischen Handlungsbedarf umsetzen? Zu Frage 1: Die in der Zeitung „die tageszeitung" vom 6. November 1996 angeführten Zahlen zu einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB) über Konstruktionen, Umfang und Zusammensetzung der Scheinselbständigkeit sind einem ersten Entwurf des IAB entnommen. Die Untersuchung wird vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sowie von der Bundesanstalt für Arbeit finanziert. Zur Zeit wird die Endfassung der Studie erstellt. Die Untersuchung wird noch in diesem Jahre abgeschlossen und veröffentlicht. Bis dahin kann ich naturgemäß keine einzelnen Ergebnisse der Studie nennen. Zu Frage 2: Die in Überarbeitung befindliche Studie wird in Kürze abgeschlossen, so daß der Endbericht - wie gesagt - noch in diesem Jahr veröffentlicht werden kann. Erst dann kann geprüft werden, ob und gegebenenfalls welcher Handlungsbedarf besteht. Um die Öffentlichkeit unverzüglich über das Forschungsprojekt zu informieren, wird noch vor Veröffentlichung des Endberichts ein Kurzbericht vorgelegt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/6055 Frage 7): Wie ist es aus Sicht der Bundesregierung miteinander zu vereinbaren, daß einerseits entsprechend den aufgestellten Bedingungen des Ältestenrates des Deutschen Bundestages (Drucksache 12/6615) zeitgleich mit dem Umzug nach Berlin „ausreichender Wohnraum für die vom Umzug Betroffenen vorhanden" sein muß, nach derzeitigem Planungsstand im Jahre 2000 aber allenfalls 4 000 der 8 000 geplanten Neubauwohnungen in Berlin fertiggestellt sein werden, und wie will die Bundesregierung für den Fall, daß im Jahre 2000 mehrere tausend Wohnungen für umziehende Bedienstete fehlen, dennoch die zitierte Bedingung des Ältestenrates erfüllen? Bei der zitierten „Bedingung" des Ältestenrates des Deutschen Bundestages (Drucksache 12/6614), nach der für den Umzug von Parlament und Teilen der Regierung nach Berlin von einem Bedarf von 8 000 Neubauwohnungen auszugehen ist, handelt es sich um eine Planungsgröße aus dem Jahr 1992. Diese Planungsgröße wird zur Zeit auf der Grundlage der personalwirtschaftlichen Gesamtkonzeption überprüft. Die Überprüfung dauert noch an. Für die Errichtung von rund 6 000 Wohnungen in Berlin wurden Wettbewerbe bereits begonnen oder zum Teil schon abgeschlossen. Teilweise wurde für 12314* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1996 diese Wohnungen auch schon die Baureifmachung eingeleitet und erfolgt noch in diesem Jahr der erste Spatenstich (z. B. Moabiter Werder). Weitere 1 200 Wohnungen sind auf Standorten im nahen Berliner Umland geplant. Darüber hinaus wurden bereits rund 100 Objekte für Eigentumsmaßnahmen an den vom Umzug betroffenen Personenkreis im Oktober 1996 bereitgestellt. Weitere 200 Eigentumswohnungen sollen kurzfristig vergeben werden. Damit werden rechtzeitig und ausreichend Wohnungen zum Umzugszeitraum für die Betroffenen zur Verfügung stehen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/6055 Frage 8): Ist die Bundesregierung bereit, § 1 Abs. 8 a des Vermögensgesetzes dahin gehend zu ändern, daß zwischen 1945 und 1949 in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone bzw. in der damaligen DDR entschädigungslos konfisziertes und später in den Besitz der Bundesrepublik Deutschland übergegangenes Eigentum wieder an die früheren Eigentümer zurückgegeben und dieser Personenkreis entsprechend rehabilitiert werden kann? Der dem Gesetzgeber zur Änderung des § 1 Abs. 8 Buchst. a des Vermögensgesetzes zur Verfügung stehende Dispositionsrahmen ist durch den Einigungsvertrag - präziser gesagt: durch dessen Artikel 41 und die dort erwähnte Gemeinsame Erklärung beider deutscher Regierungen zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 - vorgegeben. Danach sind die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage zwischen 1945 und 1949 grundsätzlich nicht mehr rückgängig zu machen. Dieses Regelungskonzept hat - wie Sie wissen - auch das Bundesverfassungsgericht in seinen beiden sog. Bodenreformentscheidungen vom 23. April 1991 und 18. April 1996 als rechtmäßig bezeichnet. In Artikel 41 Abs. 3 des Einigungsvertrages hat sich die Bundesregierung ausdrücklich verpflichtet, keine gesetzlichen Regelungen zu erlassen, die der Gemeinsamen Erklärung widersprechen. Statt dessen sieht das Ausgleichsleistungsgesetz für die Betroffenen in erster Linie eine Wiedergutmachung finanzieller Art vor. Soweit es land- und forstwirtschaftliche Flächen betrifft, besteht für die Betroffenen auch die Möglichkeit, entsprechende Flächen in einem bestimmten Umfang zum dreifachen Einheitswert des Jahres 1935, d. h. zu einem Bruchteil des heutigen Verkehrswertes zurückzuerwerben. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) (Drucksache 13/6055 Frage 9): In welcher Höhe erhielten die Ostbüros von SPD, CDU und F.D.P. zur Finanzierung ihrer Tätigkeit Mittel aus Haushaltstiteln der Bundesregierung (vgl. DER SPIEGEL Nr. 25/1990, S. 77), und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sich aus der zumindest teilweisen Bundesfinanzierung der Ostbüros eine Einstandspflicht der Bundesrepublik Deutschland für die verfolgten und inhaftierten Mitarbeiter der Ostbüros z. B. über das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz hinaus ergibt? Zur Beantwortung Ihrer Frage, in welcher Höhe die früheren Ostbüros von SPD, CDU und F.D.P. Mittel aus Haushaltstiteln der Bundesregierung erhalten haben, müßten Akten des früheren Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen/Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen geprüft werden. Unterlagen über diese Vorgänge, die 20 Jahre und länger zurückliegen, befinden sich jedoch bereits im Bundesarchiv. Aus diesem Grunde konnten in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit die erforderlichen Recherchen nicht durchgeführt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der der Wertordnung des Grundgesetzes verpflichtete Gesetzgeber aufgerufen, für das Unrecht in der SBZ/DDR unter sozialstaatlichen Gesichtspunkten einen innerstaatlichen Lastenausgleich vorzusehen. Eine Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne eines Einstehenmüssens für etwaige rechts- oder verfassungswidrige Maßnahmen der deutschen Staatsgewalt in der SBZ/ DDR besteht ebensowenig wie etwa gegenüber Maßnahmen ausländischer Staatsgewalten. In Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen hat der Gesetzgeber u. a. das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz verabschiedet. Wer strafrechtlich rehabilitiert wird oder als politischer Häftling nach dem Häftlingshilfegesetz anerkannt wurde, kann eine Entschädigung für die Haftzeiten und eine Reihe anderer sozialer Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen. Diese Regelungen gelten auch für Mitarbeiter der früheren Ostbüros. Rechtsgründe für eine darüber hinausgehende Einstandspflicht der Bundesrepublik Deutschland für diesen Personenkreis sind nicht ersichtlich. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) (Drucksache 13/6055 Frage 18): Beabsichtigt die Bundesregierung, auf die EU-FührerscheinRichtlinie insofern Einfluß zu nehmen, daß das Führen von Beförderungsfahrzeugen (bis zu 21 Personen, z. B. Citybus) nicht nur gemeinnützigen Organisationen, sondern auch kleinen und mittelständischen Busunternehmen ermöglicht wird? Nach Art. 5 Abs. 4 Buchstabe a der Richtlinie 91/ 439/EWG des Rates vom 29. 7. 1991 über den Führerschein können die Mitgliedstaaten auf ihrem Ho- heitsgebiet zulassen, daß Personen, die lediglich eine Fahrerlaubnis der Klasse B für Pkw und keine Busfahrerlaubnis besitzen, Busse bis zu 16 Plätzen der Fahrerlaubnisklasse D 1 führen, sofern diese Personen über 21 Jahre alt sind, die Klasse B mindestens zwei Jahre besitzen, die Fahrzeuge von nichtgewerblichen Organisationen für soziale Zwecke eingesetzt werden und der Fahrer seine Dienste auf freiwilliger Basis zur Verfügung stellt. Es ist nicht beabsichtigt, bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht von dieser fakultativen Regelung Gebrauch zu machen. Auch heute schon ist in der Bundesrepublik Deutschland zusätzlich zur Pkw- oder Lkw-Fahrerlaubnis eine besondere Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich, wenn ein Bus mit mehr als acht Plätzen geführt wird. Die Regelung hat sich bewährt und soll nicht geändert werden. Von daher stellt sich die Frage nach einer Ausnahme für kleine und mittelständische Busunternehmen nicht. Eine solche Ausnahme wäre im übrigen nach der Richtlinie auch nicht zulässig. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Konrad Kunich (SPD) (Drucksache 13/6055 Fragen 19 und 20): Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung interveniert bzw. ist die Bundesregierung bereit, umgehend bei der niederländischen Regierung gegen die Subventionen von Containerzügen der Niederländischen Staatsbahnen aus den niederländischen Seehäfen in das europäische Hinterland zu intervenieren? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der deutschen Seehäfen, daß es sich bei der künstlichen Niedrighaltung der Kosten für An- und Ablieferung von Waren aus den niederländischen Häfen um ein „unfaires Verhalten der Konkurrenz" der deutschen Häfen handelt, welches negative Folgen für den Umschlag über die deutschen Häfen hat (s. Meldung der Nachrichtenagentur Reuter vom 7. November 1996)? Zu Frage 19: Die Bundesregierung hat Gespräche mit der niederländischen Regierung über die Anschubfinanzierung der Containerzüge geführt, um Wettbewerbsnachteile des deutschen Seeverkehrs nach Möglichkeit zu vermeiden. Die EU-KOM hat diese Beihilfen allerdings inzwischen genehmigt. Darauf hat sich die niederländische Regierung in weiteren Gesprächen berufen. Die Bundesregierung wird sich im Zuge der Änderung der EU-Richtlinie 1107/70 dafür einsetzen, daß dem Gesichtspunkt eines fairen Seehafenwettbewerbs besonders Rechnung getragen wird. Zu Frage 20: Die Bundesregierung nimmt zu der Frage, ob es sich um ein „unfaires" Verhalten der Niederlande handelt, nicht Stellung. Das Verhalten hat in gewissem Umfang negativen Einfluß auf den Umschlag in den deutschen Seehäfen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/6055 Frage 27): Welche Haltung vertritt die Bundesregierung bei der Frage der Güterabwägung zwischen Lufttransport von hochtoxischem spaltbarem Material, insbesondere Plutonium und hochangereichertem Uran aus deutschen Nuklearanlagen innerhalb Europas, und Sicherheitsaspekten angesichts der Tatsache, daß Transportbehälter vom Typ B lediglich Aufprallgeschwindigkeiten bis 48 km/h, Behälter vom (neuen) Typ C bis 324 km/h standhalten müssen, während die Praxis zeigt, daß bei Flugzeugabstürzen deutlich höhere Aufprallgeschwindigkeiten erreicht werden, wie der Absturz einer Frachtmaschine der israelischen Fluggesellschaft El Al nach dem Start vom holländischen Flughafen Schipol im Jahre 1992 belegt, bei dem die Aufprallgeschwindigkeit 540 km/h betrug, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, zur Sicherung von Lufttransporten hochtoxischen spaltbaren Materials eine Annäherung an die strengere US-Norm - ggf. durch Verminderung der Transportmenge - zu erreichen? Die neuen Empfehlungen der IAEO für die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe (Safety Series No. 6) wurden vom Board of Governors am 9. September 1996 einvernehmlich verabschiedet. Für Versandstücke zum Lufttransport von radioaktiven Stoffen mit hohem Aktivitätsinventar, sogenannte Typ C-Behälter, sind im wesentlichen folgende Testanforderungen vorgeschrieben: - Aufprall mit 90 m/s (entspr. 324 km/h) auf ein unnachgiebiges Fundament und - allseitige, gleichmäßige Feuereinwirkung bei 800 Grad Celsius über 60 Minuten. Weiterhin haben die IAEO-Experten darauf hingewiesen, daß ein Lufttransport ebenso sicher ist, wenn die zu befördernden Stoffe aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften selbst, d. h. ohne den sie umgebenden Transportbehälter, den vorgenannten Anforderungen genügen und in einem Typ B-Behälter verpackt sind. Material, das diese Anforderungen erfüllt, wird als „schwach dispergierbares Material (engl.: Low Dispersible Material, LDM)" bezeichnet. Seit 1979 gelten in den USA ausschließlich für Plutonium erhöhte Anforderungen an Transportbehälter für Plutonium-Lufttransporte. In den USA gelten diese Anforderungen nicht für andere Alpha-Strahler mit gleicher Radiotoxizität und nicht für andere radioaktive Stoffe mit hohem Aktivitätsinventar. Die IAEO-Empfehlungen dagegen gelten für alle radioaktiven Stoffe mit hohem Aktivitätsinventar einschließlich Plutonium. Der Flugzeugabsturz des EL AL-Jumbos in Amsterdam 1992 wurde bei der IAEO ausführlich analysiert. Die IAEO-Experten kamen zu dem Ergebnis, daß hierbei eine grenzwertüberschreitende Freisetzung von radioaktiven Stoffen aus für den künftigen Lufttransport zugelassenen Versandstücken nicht zu erwarten gewesen wäre, weil gemäß den Testanforderungen der Aufprall auf ein unnachgiebiges Fundament und nicht auf eine nachgebende Betonstruktur eines Hochhauses unterstellt wird. Generell gilt, daß die Absturzgeschwindigkeit eines Luftfahrzeu- 12316* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1996 ges nicht direkt vergleichbar mit der Aufprallgeschwindigkeit eines Versandstückes auf ein unnachgiebiges Fundament ist, da insbesondere die Flugzeugstrukturen erhebliche stoßdämpfende Wirkung ausübten. Zusammenfassung: Nach den neuen Vorschriften zum Lufttransport von radioaktiven Stoffen mit hohem Aktivitätsinventar werden sowohl Transporte von spezifiziertem schwach dispergierbarem Material (LDM) in Typ B-Behältern als auch Transporte von radioaktiven Stoffen in beliebiger physikalischer Form in Typ C-Behältern einen vergleichbaren Sicherheitsstandard gewährleisten. Die Beförderung radioaktiver Stoffe einschließlich Plutonium mit Luftfahrzeugen ist bei Einhaltung der o. g. Anforderungen sicher; es gibt keinen Anlaß zur Besorgnis einer Gefährdung für die Bevölkerung. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordnete Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/6055 Frage 34): Was unternimmt die Bundesregierung, um den ca. 40 000 deutschsprechenden Mozambiquanem es in Mozambique zu ermöglichen, ihre Deutschkenntnisse zu pflegen und gleichzeitig die deutsche Sprache in Mozambique weiter zu verbreiten? Die Förderung der deutschen Sprache ist für die Bundesregierung ein Schwerpunkt in den deutschmosambikanischen Beziehungen im Kulturbereich. Eine wichtige Zielgruppe sind hierbei die zahlreichen Mosambikaner, die eine Ausbildung in der ehemaligen DDR erhalten haben und über Deutschkenntnisse verfügen. Die drei in Mosambik bestehenden Organisationen von Rückkehrern werden von der Botschaft Maputo betreut. Im April 1996 hat sie unter Beteiligung der Rückkehrer das erste deutsch-mosambikanische Forum in deutscher Sprache veranstaltet, dem ein weiteres 1997 folgen soll. Die Botschaft unterstützt ein Sprachinstitut in Maputo, das seit 1994 Deutschkurse veranstaltet, durch die Vergabe von Lehrmaterialien. Die Bundesregierung fördert finanziell den Aufbau des deutsch-mosambikanischen Informationszentrums (CIMA). Es soll als Begegnungsstätte den kulturellen Austausch zwischen Mosambik und Deutschland beleben, die deutsche Sprache fördern und wendet sich dabei insbesondere an die Rückkehrer. Ab Januar 1997 sollen hier Deutschkurse angeboten werden. Das GoetheInstitut beabsichtigt, Mosambik stärker als bisher in seine Förderungsmaßnahmen einzubeziehen. Ein Mitarbeiter des Goethe-Instituts Johannesburg wird zu diesem Zweck Anfang 1997 Gespräche in Maputo führen. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Michael Teiser (CDU/CSU) (Drucksache 13/6055 Frage 35): Welche Sanktionen hat der Ministerrat der EU mit Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland gegen die Militärregierung Burmas verhängt, und ist die Bundesregierung bereit, auf vergleichbare Sanktionen gegen die politische Führung des Iran hinzuwirken? Der Ministerrat der EU hat am 28. 10. 1996 einen Gemeinsamen Standpunkt zu Myanmar verabschiedet, um Fortschritte auf dem Weg zur Demokratisierung und die Freilassung politischer Gefangener zu fördern. Dabei hat er die bereits beschlossenen Maßnahmen gegen Myanmar bekräftigt und neue Maßnahmen beschlossen. Die Maßnahmen umfassen u. a.: - Ausweisung des gesamten militärischen Personals bei den diplomatischen Vertretungen Myanmars und - ein Embargo für Waffen, Munition und militärische Ausrüstung sowie - die Aussetzung von Programmen für nichthumanitäre Hilfe und Entwicklungsprogramme - Verbot der Erteilung von Einreisevisa für hochrangige Mitglieder des SLORC und hochrangige Angehörige des Militärs der Sicherheitskräfte, welche den Übergang Myanmars zur Demokratie verhindern sowie - die Aussetzung von bilateralen offiziellen Besuchen auf hoher Ebene in Myanmar. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, darauf hinzuwirken, daß die europäischen Maßnahmen gegen Myanmar auf den Iran übertragen werden. Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß die Präsidentschaft oder andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Übernahme dieser Maßnahmen erwägen. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/6055 Frage 36): Wie erklärt die Bundesregierung die Nichteinhaltung ihrer Zusicherung, für die erforderliche, mindestens 8%ige Personalreserve im Auswärtigen Dienst zu sorgen, nachdem seit 1989 keine zusätzlichen Stellen zur Bildung einer angemessenen Personalreserve, die weiter bei nur rd. 1 % liegt, geschaffen wurden, obwohl diese Zusicherung im Zusammenhang der Beratung und Verabschiedung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst ausweislich der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vom 29. Mai 1990, Drucksache 11/7242, in der es heißt: „Für die mehrheitliche Entscheidung, auf eine prozentuale Vorgabe im Gesetzestext zu verzichten, war schließlich die Versicherung der Bundesregierung maßgeblich, sie werde eine Personalreserve in der Größenordnung von 8 bis 10 v. H., wie sie den von der Reformkommission beschriebenen Notwendigkeiten entspreche, durch entsprechende Haushaltsplanung stufenweise verwirklichen„, ausdrücklich gegeben worden war? Die Bundesregierung sieht nach wie vor die Notwendigkeit der Erhöhung der AA-Personalreservestellen. Auf Initiative des AA wurde für den Haushalt 1997 eine Erhöhung geprüft. Die Rahmenbedingungen erlaubten es jedoch nicht, die erwünschte Steigerung umzusetzen. Das Auswärtige Amt ist weiterhin der Auffassung, daß eine angemessene Personalreserve für die Erfüllung seiner Aufgaben unverzichtbar ist. Reservestellen decken einen für Auswärtige Dienste spezifischen Personalbedarf ab, der in der herkömmlichen Stellenstruktur nicht berücksichtigt werden kann. Die Personalreserve ist besonders notwendig für eine angemessene Vorbereitung auf neue Dienstposten, für die Sprachausbildung und für den Einsatz von Mitarbeitern des Auswärtigen Dienstes in internationalen Missionen (insbesondere Filedensmissionen, Monitoring u. ä.). Bei der Personalreserve geht es daher nicht um eine Privilegierung des Auswärtigen Dienstes gegenüber anderen Ressorts. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) (Drucksache 13/6055 Frage 37): Sind der Bundesregierung die Ausführungen des Leiters der Abteilung Rehabilitierung bei der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, L. P. Kopalin, auf mehreren Veranstaltungen im Mai d. J. (Halle-Forum III der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft vom 18. bis 20. Mai 1996 in Halle sowie Fachtagung der Konrad-AdenauerStiftung „Aus der Geschichte lernen - Zukunft gestalten" vom 12. bis 15. Mai 1996 in Brehna) bekannt, daß auch Angehörige anderer Staaten, die politischen Repressionen auf dem heutigen Gebiet der Russischen Föderation ausgesetzt waren, unabhängig von ihrem derzeitigen Wohnsitz gemäß § 1 einer ,,Verordnung über die Zahlung von Entschädigungen an Personen, die nach dem Gesetz der Russischen Föderation über die Rehabilitierung von Opfern politischer Repressionen rehabilitiert wurden" Anspruch auf Haftentschädigung durch die Russische Föderation haben? Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Leiter der Abteilung Rehabilitierung bei der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, Kopalin, anläßlich des Halle-Forums III vom 18. bis 20. Mai 1996 in Halle entsprechendes ausgeführt hat. Die Äußerung erfolgte eher beiläufig und wurde nicht vertieft. Soweit der Bundesregierung bekannt, hat die russische Seite die vereinzelten Anträge deutscher Staatsangehöriger auf Haftentschädigung bisher abgelehnt. Daher muß sie trotz der von Ihnen erwähnten Verordnung auch weiterhin von einer ablehnenden Haltung der zuständigen russischen Behörden ausgehen. Auch das russische Rehabilitierungsgesetz trifft zu Ansprüchen ausländischer Staatsangehöriger auf Haftentschädigung keine eindeutige Aussage. Die Bundesregierung prüft weiter, ob Deutsche trotzdem von russischer Seite eine Haftentschädigung erhalten können. Die Bundesregierung bemüht sich um den Verordnungstext, dem sie bislang nicht erhalten hat und der möglicherweise zusätzliche Hinweise enthält. Wir müssen in dieser Frage Klarheit haben. Dann wird sich ergeben, ob den Betroffenen mit Aussicht auf Erfolg geraten werden kann, bei der russischen Seite Haftentschädigung zu beantragen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6055 Fragen 38 und 39): Welche Auskunft kann die Bundesregierung erteilen über die aktuelle Zahl der Beschäftigten des Bundesgrenzschutzes (BGS), die in Landkreisen an der deutschen Ostgrenze wohnen, aber an auswärtigen Dienststellen eingesetzt sind, ferner über die aus den alten Bundesländern stammenden Beschäftigten in Dienststellen an der Ostgrenze sowie über die hierfür im 1. Halbjahr 1996 insgesamt zu zahlenden Trennungsgelder und Reisekostenerstattungen, und unter welchen persönlichen sowie fachlichen Voraussetzungen wird - angesichts der bei BGS-Verbänden im Landesinnern zu absolvierenden Ausbildung - Einsatzwünschen in Dienststellen an der Ostgrenze entsprochen? Inwieweit trifft es zu, daß von den einst etwa 1 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesbeauftragten für die StasiUnterlagen, deren Arbeitsvertrag befristet und deren Stellen mit einem k.w.-Vermerk versehen sind, inzwischen zahlreiche eine Entfristung ihrer Arbeitsverträge beantragt haben, rd. 350 entsprechende Klagen erhoben haben sowie 50 Beschäftigte diese bereits - z. T. sogar zweitinstanzlich und rechtskräftig - gewonnen haben, und welche Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Prozeßniederlagen - insbesondere durch freiwillige Entfristung der Verträge - wird die Bundesregierung angesichts des Umstandes ergreifen, daß eine bloße nochmalige Schiebung der k.w.-Vermerke wegen des anhaltend hohen Arbeitsanfalls der Behörde sowie der gerade beschlossenen Verlängerung der Geltung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes um neun Jahre ausscheiden dürfte? Zu Frage 38: Derzeit verrichten ca. 220 lebensjüngere Beamte, die vor kurzem ihre Ausbildung beendet haben und aus Landkreisen an der deutschen Ostgrenze stammen, Dienst in Grenzschutzverbänden im Landesinneren. 1996 waren ca. 1 100 Beamte zum GSP Ost abgeordnet/versetzt und haben im laufenden Haushaltsjahr bis heute 2,2 Mio. DM an Trennungsgeld/Reisekosten erhalten. Versetzungswünschen von Ausbildungsabsolventen zu Dienststellen an der Ostgrenze kann grundsätzlich nicht entsprochen werden. Eine unmittelbare Verwendung von Ausbildungsabsolventen im Einzeldienst widerspräche den Grundsätzen der Personalverwendung. Diese sieht vor, lebensjüngere, körperlich leistungsfähige Beamte zunächst in den Grenzschutzverbänden einzusetzen. Danach werden sie in den Einzeldienst auf Funktionen versetzt, bei denen es auf polizeifachliches Erfahrungswissen ankommt. Dieses Verwendungsmodell, das auch die Landespolizeien praktizieren (zunächst Bereitschaftspolizei, danach Einzeldienst), berücksichtigt die o. g. funktionalen laufbahn- und besoldungsrechtlichen Aspekte einer vernünftigen Personalentwicklung. Unabhängig hiervon sind die personalverwaltenden Dienststellen des BGS bemüht, im Rahmen des polizeilichen Auftrages die persönlichen Verhältnisse der o. g. lebensjüngeren Beamten soweit wie möglich zu berücksichtigen. Zu Frage 39: In der Dienststelle des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) sind derzeit 971 Mitarbeiter auf der Grundlage bis zum 31. 12. 1996 befristeter Arbeitsverträge beschäftigt. Von diesen Mitarbeitern haben 640 Klage auf Feststellung erhoben, daß ihr Arbeitsverhältnis über den 31. 12. 1996 hinaus unbefristet fortbesteht. Bisher ist in 83 Verfahren dem Klageantrag entsprochen worden. In der Berufungsinstanz sind derzeit 25 Verfahren anhängig. In einem Verfahren ist die Dienststelle zweitinstanzlich rechtskräftig unterlegen. Der Bundesrechnungshof hat in einem aktuellen Gutachten festgestellt, daß nach seiner Meinung der Bedarf an zeitlich befristeten Beschäftigten nur bis Ende 1998 fortbesteht. Im Hinblick hierauf war der BStU gehalten, diesen Mitarbeitern einen neuen bis zum 31. 12. 1998 befristeten Arbeitsvertrag anzubieten. Um auch den prozessualen Aufwand in Ansehung der Anzahl der erhobenen Klagen so gering wie möglich zu halten, wird in diesen neuen Zeitarbeitsverträgen vereinbart, daß diese in Dauerarbeitsverträge umzuwandeln sind, wenn in mindestens 2 von 3 zu führenden Musterprozessen rechtskräftig festgestellt wird, daß sich die Beschäftigten in einem Dauerarbeitsverhältnis befinden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch (F.D.P.) (Drucksache 13/6055 Fragen 40 und 41): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß die Jugendkriminalität seit 1989 - bei noch relativ niedrigen absoluten Zahlen - erheblich zugenommen hat, während die Kriminalität von Personen ab dem 25. Lebensjahr praktisch unverändert geblieben ist? Welche Folgerungen sieht die Bundesregierung insbesondere daraus, daß die Delinquenz von Jugendlichen und Heranwachsenden bei Diebstahl und Gewaltdelikten in den neuen Bundesländern zwei- bis dreimal höher ist als bei den entsprechenden Altersgruppen in den alten Bundesländern, obwohl die in den neuen Bundesländern gerichtlich verhängten Strafen erheblich höher sind? Zu Frage 40: Im Hinblick auf die zur Zeit anhängige Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Günter Graf (Friesoythe), Thomas Krüger u. a. und der Fraktion der SPD „Jugendstrafrecht und Präventionsstrategien " (BT-Drucksache 13/4765) vom 24. Mai 1996 sieht sich die Bundesregierung gegenwärtig nicht in der Lage, auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch inhaltlich einzugehen, ohne der gegenwärtig stattfindenden Ressortabstimmung zur Beantwortung der Großen Anfrage, die voraussichtlich zum Jahresende 1996 erfolgen wird, vorzugreifen. In der Beantwortung der o. g. Großen Anfrage wird ausführlich und in großem Rahmen auf die Problematik der gestellten Fragen eingegangen. Zu Frage 41: In bezug auf die in der Frage enthaltene Aussage, in den neuen Bundesländern würden erheblich höhere Strafen verhängt als in den alten Bundesländern, ist allerdings schon jetzt darauf hinzuweisen, daß eine Überprüfung dieser Aussage anhand der vorliegenden Daten der Strafverfolgungsstatistik nicht möglich ist. Die Strafverfolgungsstatistik weist bisher Zahlen nur für die alten Länder aus. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Rolf Kutzmutz (PDS) (Drucksache 13/6055 Fragen 56 und 57): Auf welchen Beschluß des Deutschen Bundestages wurde in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Drucksache 13/5810) Bezug genommen, daß die Benennung, welche Stiftungen aus Kapitel 23 02 des Bundeshaushalts finanziert werden, sich nach der Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Gewährung der Globalzuschüsse aus dem Einzelplan 06 richtet, und wie lautet er? Wenn es sich in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Drucksache 13/5810) nicht um einen Beschluß des Deutschen Bundestages handeln sollte: Wer hat die Entscheidung für das Haushaltsjahr 1996 getroffen, und wo ist sie verzeichnet? Bei der Beantwortung der Fragen 5, 6 und 7 der Kleinen Anfrage 13/5810 vom 11. Oktober 1996 wurde darauf hingewiesen, daß die Benennung, welche Stiftungen aus Kapitel 23 02 finanziert werden, sich nach der Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Gewährung der Globalzuschüsse aus Einzelplan 06 richtet. Diese Entscheidung wird bei Verabschiedung des jeweiligen Bundeshaushalts getroffen. Eines gesonderten Beschlusses des Deutschen Bundestages, daß die im Einzelplan 06 aufgeführten Stiftungen Mittel aus Kapitel 23 02 erhalten sollen, bedarf es nicht.

    Rede von Bernd Neumann
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)