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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 13134

  • date_rangeDatum: 6. November 1996

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    Plenarprotokoll 13/134 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 134. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. November 1996 Inhalt: Zurückverweisung an den Innenausschuß 12021 C Nachträgliche Ausschußüberweisung . . 12021 D Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze; Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Entwurf einer Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen) 11991 A Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 11991 B Elke Ferner SPD 11992 B, 11993 D Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 11992 D Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11993 B, 11994B Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 11993 B, 11994 A, 11994 C Klaus Kirschner SPD 11994 D Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 11995 A Dr. Martin Pfaff SPD 11995 B Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 11995 B Dr. Wolfgang Wodarg SPD 11996 A Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 11996 A Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . 11996 C Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 11996 D Marion Caspers-Merk SPD 11997 A Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 11997 A Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11997 A Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 11997 B Dr. Liesel Hartenstein SPD 11997 C Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 11997 C Steffen Kampeter CDU/CSU 11998 B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 11998 B Dr. Norbert Rieder CDU/CSU 11998 C Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 11998 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 13/5926 vom 31. Oktober 1996) Umbenennung der „Bundesmarine" in „Deutsche Marine" MdlAnfr 2, 3 Norbert Gansel SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 11998 D, 11999 D ZusFr Norbert Gansel SPD . . . 11999 A, 12000 A ZusFr Siegfried Hornung CDU/CSU . 12000 C ZusFr Konrad Kunick SPD 12000 C Umsetzung verbraucherrelevanter EURichtlinien in geltendes Recht MdlAnfr 6 Lilo Blunck SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 12001 A ZusFr Lilo Blunck SPD 12001 B Verkauf von Postwohnungen MdlAnfr 4, 5 Günter Oesinghaus SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . . . 12002 B ZusFr Günter Oesinghaus SPD . 12002 C, 12002 D Stand der Bundesverkehrswegeplanungen zur A 10, insbesondere zur Abfahrt/ Ortsumgehung Michendorf; Ergebnis der Verkehrszählungen MdlAnfr 12, 13 Dr. Dagmar Enkelmann PDS Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 12003 B ZusFr Dr. Dagmar Enkelmann PDS . . . 12003 C, 12004 C ZusFr Maritta Böttcher PDS . 12003 D, 12004 D ZusFrGilaAltmann(Aurich)BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN 12004 A, 12005 A ZusFr Eva Bulling-Schröter PDS 12004 A, 12005 A Finanzierung des Baus der Ortsumgehung Ober-/Unterhausen im Zuge der B 16 MdlAnfr 14, 15 Hans Büttner (Ingolstadt) SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 12005 B, 12005 D ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 12005 C, 12006 A Darstellung der Umweltauswirkungen des geplanten Ennert-Tunnels durch PStSekr Carstens MdlAnfr 16, 17 Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 12006 B, 12007 D ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12006 D, 12007 D Anwendung des „Seewachsystems" auf den neuen deutschen Fährschiffen der Vogelfluglinie zwischen Puttgarden und Rödby/Dänemark; Auswirkungen auf das seemännische Personal MdlAnfr 18, 19 Dr. Rolf Olderog CDU/CSU Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 12008 B, 12008 D ZusFr Dr. Rolf Olderog CDU/CSU . . . . 12008 C Bereitstellung von Mitteln für das Naturschutz-Schwerpunktprojekt „Kossau" in Schleswig-Holstein MdlAnfr 22, 23 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . . . 12009 B ZusFr Ulrike Mehl SPD . . . . 12009 C, 12010 B ZusFr Eckart Kuhlwein SPD . . 12010 D, 12011 B Menschenrechtsverletzungen durch Polizeikräfte der Republik Südafrika MdlAnfr 32, 33 Dietmar Schlee CDU/CSU Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 12011D, 12012 A ZusFr Dietmar Schlee CDU/CSU . . . . 12012 B Beendigung der völkerrechtswidrigen Besetzung Zyperns durch türkische Truppen MdlAnfr 34, 35 Uwe Hiksch SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 12012 D, 12013 D ZusFr Uwe Hiksch SPD . . . . 12012 D, 12013 D ZusFr Eckart Kuhlwein SPD 12013 B ZusFr Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . 12013 C, 12014 B Anschlag auf zwei türkische Soldaten kurdischer Herkunft an der Grenze zur britischen Basis Dekelia auf Zypern MdlAnfr 36 Angelika Graf (Rosenheim) SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA . . . 12014 C ZusFr Angelika Graf (Rosenheim) SPD 12014 C ZusFr Uwe Hiksch SPD 12015 A ZusFr Eckart Kuhlwein SPD 12015 A ZusFr Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . 12015 C Lösung des Zypernproblems, Beitrittsverhandlungen der EU mit Zypern MdlAnfr 37, 38 Renate Rennebach SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 12015 D, 12016 D ZusFr Renate Rennebach SPD 12016 A ZusFr Uwe Hiksch SPD . . . . 12016 B, 12013 B ZusFr Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . 12016 C, 12017 B ZusFr Eckart Kuhlwein SPD 12017 A Türkischer Schießbefehl bei Grenzverletzungen durch griechische Zyprioten; Verletzung der Menschenrechte MdlAnfr 39, 40 Eckart Kuhlwein SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 12017 C, 12018 B ZusFr Eckart Kuhlwein SPD . . 12018 A, 12018 D ZusFr Uwe Hiksch SPD 12018 A ZusFr Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . 12018 C Todesopfer durch Schießbefehl für türkische Truppen an der innerzyprischen Demarkationslinie MdlAnfr 41, 42 Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 12019 B, 12020 A ZusFr Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . 12019 B ZusFr Renate Rennebach SPD 12020 A Rettung der „Heckert Chemnitzer Werkzeugmaschinen GmbH" durch Herausnahme aus der Konkursmasse des Mutterunternehmens „Traub AG"; vorübergehende Rückführung an die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben MdlAnfr 47, 48 Jelena Hoffmann SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 12020 C, 12021 B ZufFr Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD 12020 D, 12021 B ZufFr Peter Dreßen SPD 12021 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu Vorschlägen, Defizite im Bereich der Renten- und der Arbeitslosenversicherung durch Finanzmittel der Pflegeversicherung zu decken Rudolf Dreßler SPD 12021 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 12022 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12023 C Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . 12024 A Petra Bläss PDS 12025 C Gerd Andres SPD 12026 A Wolfgang Vogt (Düren) CDU/CSU . . 12026 C Nächste Sitzung 12026 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12027* A Anlage 2 Aufteilung der Leitungsebene des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zwischen erstem (Bonner) und zweitem (Berliner) Dienstsitz MdlAnfr 1 - Drs 13/5926 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . 12027* C Anlage 3 Förderung von Bäckereien und anderen gewerblichen Unternehmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" MdlAnfr 7, 8 - Drs 13/5926 - Dr. Christa Luft PDS SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 12027* D Anlage 4 Bezüge der Generalkommissarin der EXPO 2000, Birgit Breuel MdlAnfr 9, 10 - Drs 13/5926 - Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 12028* D Anlage 5 Gesetzliche Regelung zur Verhinderung des Verkaufs von Milch und Milchprodukten zu Dumpingpreisen MdlAnfr 11 - Drs 13/5926 - Dietrich Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 12029* C Anlage 6 Schadstoffgrenzwerte im Entwurf einer Bioabfall- und Kompostverordnung im Vergleich zur Klärschlammverordnung und dem baden-württembergischen Komposterlaß; Erkenntnisse aus dem Einsatz eines Metalldetektors zur Erkennung von Störstoffen in Biotonnen MdlAnfr 20, 21 - Drs 13/5926 - Ulrich Heinrich F.D.P. SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 12030* A Anlage 7 Entsorgungsvariante für die Brennelemente des Schnellen Brüters in Kalkar MdlAnfr 24 - Drs 13/5926 - Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMBF 12030* B Anlage 8 Übernahme von Brennelementen des Schnellen Brüters durch die US-Firma ANMS MdlAnfr 25, 26 - Drs 13/5926 - Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMBF 12030* D Anlage 9 Veränderungen im Bereich der Katastrophenhilfe MdlAnfr 27 - Drs 13/5926 - Hans Wallow SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 12031* A Anlage 10 Initiativen zur Lösung der Krise im Osten von Zaire bzw. Beendigung der Kampfhandlungen im Dreiländereck RuandaBurundi-Zaire MdlAnfr 28, 29 - Drs 13/5926 - Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 12031* B Anlage 11 Instrumente zur Durchsetzung der elementaren Menschenrechte, insbesondere für Frauen, in islamischen Staaten; Aktivitäten des Krisenstabes der Bundesregierung für die in Kaschmir festgehaltenen Geiseln MdlAnfr 30, 31 - Drs 13/5926 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 12032* A Anlage 12 Rückgabe der während der sowjetischen Besatzungszeit enteigneten Güter an das Fürstenhaus Sachsen-Meiningen MdlAnfr 43 - Drs 13/5926 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 12032* C Anlage 13 Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Schadenersatzforderungen aus nicht umgesetzten EU-Richtlinien, z. B. der EGPauschalreise-Richtlinie MdlAnfr 44 - Drs 13/5926 - Lilo Blunck SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 12032* D Anlage 14 Rückfällige Gewalttäter nach Strafverbüßung, vorzeitiger Entlassung oder während des Hafturlaubs seit 1985 MdlAnfr 45 - Drs 13/5926 - Dietrich Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 12033* A Anlage 15 Umfang der seit 1990 aus sog. Volkseigentum der DDR übernommenen Grundstücke MdlAnfr 46 - Drs 13/5926 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 12033* C 134. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. November 1996 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 6. 11.96 * Behrendt, Wolfgang SPD 6. 11. 96 * Bierstedt, Wolfgang PDS 6. 11. 96 Bindig, Rudolf SPD 6. 11. 96 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 6. 11. 96 * Graf von Einsiedel, PDS 6. 11. 96 Heinrich Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 6. 11. 96 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 6. 11. 96 Glücklich, Wilma CDU/CSU 6. 11. 96 Grießhaber, Rita BÜNDNIS 6. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Grotz, Claus-Peter CDU/CSU 6. 11. 96 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 6. 11. 96 Heubaum, Monika SPD 6. 11. 96 Dr. Hirsch, Burkhard F.D.P. 6. 11. 96 Dr. Jacob, Willibald PDS 6. 11. 96 Klose, Hans-Ulrich SPD 6. 11. 96 Kossendey, Thomas CDU/CSU 6. 11. 96 Lohmann (Witten), Klaus SPD 6. 11. 96 Müller (Düsseldorf), SPD 6. 11. 96 Michael Neumann (Berlin), Kurt fraktions- 6. 11. 96 los Dr. Pick, Eckhart SPD 6. 11. 96 Dr. Protzner, Bernd R. CDU/CSU 6. 11. 96 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 6. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Schmidt (Hitzhofen), BÜNDNIS 6. 11. 96 Albert 90/DIE GRÜNEN Schmitt (Langenfeld), BÜNDNIS 6. 11. 96 Wolfgang 90/DIE GRÜNEN Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 6. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Simm, Erika SPD 6. 11. 96 Teuchner, Jella SPD 6. 11. 96 Thieser, Dietmar SPD 6. 11. 96 Tippach, Steffen PDS 6. 11. 96 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 6. 11. 96 Wieczorek (Duisburg), SPD 6. 11. 96 Helmut Wieczorek-Zeul, SPD 6.11.96 Heidemarie Willner, Gert CDU/CSU 6. 11. 96 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 6. 11. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/5926 Frage 1): Wie sehen die konkreten Planungen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hinsichtlich der späteren Aufteilung der Leitungsebene des Bundesministeriums zwischen erstem (Bonner) und zweitem (Berliner) Dienstsitz aus? Die geplante Ausgestaltung des zweiten Dienstsitzes des BML in Berlin folgt den Vorgaben des Kabinettbeschlusses vom 3. Juni 1992 (Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands). Hiernach haben der Bundesminister und der beamtete Staatssekretär ihren ersten Dienstsitz in Bonn. Wo der Parlamentarische Staatssekretär seinen ersten Dienstsitz haben wird, ist noch offen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Christa Luft (PDS) (Drucksache 13/5926 Fragen 7 und 8): Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Bäckereien im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „ Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefördert werden, und wie beurteilt die Bundesregierung die Förderung von gewerblichen Unternehmen, die eigentlich für einen Absatz in einer Region charakteristisch sind, innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe? Welche gleichwertigen Fördermaßnahmen (in der Einfachheit sowie im Umfang und in der Art der Förderung) stehen Bäckereien und anderen gewerblichen Unternehmen, die eigentlich für einen regionalen Absatz in besonderer Weise charakteristisch sind, offen, und welche Erfahrungen gibt es dazu? Zu Frage 7: Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" kann ein Investitionsvorhaben gefördert werden, wenn es geeignet ist, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (Primäreffekt). Der Rahmenplan sieht gemäß Ziffer 2.1.1 vor, daß ein Investitionsvorhaben gefördert werden kann, wenn in der zu fördernden Betriebsstätte überwiegend, d. h. zu mehr als 50 Prozent des Umsatzes, Gü- 12028* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. November 1996 ter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden. Investitionen haben einen Primäreffekt, wenn durch sie das in der Region verfügbare Einkommen steigt und dadurch zusätzliches Einkommen und zusätzliche Arbeitsplätze im Fördergebiet geschaffen werden. Vor allem solche Investitionen tragen dazu bei, die wirtschaftliche Entwicklung in strukturschwachen Regionen verstärkt voranzubringen, regionale Entwicklungsunterschiede abzubauen, den notwendigen Strukturwandel zu erleichtern und die regionalen Arbeitsmärkte zu entlasten. Im Vergleich zu wirtschaftsstarken Räumen ist in der Regel in strukturschwachen Gebieten für Unternehmen mit überwiegend überregionalem Absatz die Rentabilität des eingesetzten Kapitals und der Arbeit geringer. Die GA-Förderung zielt darauf ab, diese Standortnachteile auszugleichen, und gewährt förderfähigen Unternehmen GA-Zuschüsse zu ihren Investitionskosten. Die Regionalförderung schafft damit einen Anreiz für solche Unternehmen, überhaupt in strukturschwachen Gebieten zu investieren, bzw. die interregionale Wettbewerbsfähigkeit bereits ansässiger Unternehmen zu stärken. Für Unternehmen, die ihre Güter überwiegend auf dem regionalen Markt anbieten (z. B. Einzelhandel oder lokales Handwerk), ist die regionale Nachfrage ein Fixpunkt, der außerhalb des unternehmerischen Entscheidungsbereichs liegt. Eine GA-Förderung von Investitionen solcher Unternehmen würde daher keine Standortnachteile ausgleichen, sondern nur einen regionalen Verdrängungswettbewerb fördern. Zusätzliche Arbeitsplätze für die Region könnten nicht geschaffen werden, und das regional verfügbare Einkommen könnte nicht steigen. Der Primäreffekt als Beurteilungskriterium für die Förderwürdigkeit von betrieblichen Investitionen führt zwangsläufig dazu, daß regional begrenzt agierende Unternehmen, wie z. B. eine Reihe von Handwerkszweigen, von der GA-Förderung ausgeschlossen bleiben. Betriebe ohne Primäreffekt profitieren allerdings indirekt von der GA-Förderung, denn die Förderung von Investitionen mit Primäreffekt schafft zusätzliches Einkommen in den GA-Fördergebieten, das zu zusätzlicher Nachfrage nach lokalen und regionalen Gütern oder Dienstleistungen führt (Sekundäreffekt). Damit profitieren auch die vor- und nachgelagerten Bereiche, z. B. das Handwerk, von der GA-Förderung. Eine Förderung von Bäckereien ist daher nur möglich, wenn diese im Einzelfall die in der Betriebsstätte hergestellten Güter tatsächlich überwiegend überregional absetzen. Als überregional gilt in den alten Ländern ein Absatz außerhalb eines Radius von 50 km von der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt; in den neuen Ländern und Ost-Berlin beträgt dieser Radius 30 km. Im Jahr 1996 wurden im Wirtschaftszweig „Herstellung von Backwaren oder Dauerbackwaren" 27 Investitionsvorhaben mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe gefördert. Zu Frage 8: Kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und somit auch Bäckereien, die schwerpunktmäßig auf einem regional oder lokal begrenzten Markt anbieten, stehen eine ganze Reihe von Fördermöglichkeiten zur Finanzierung von Existenzgründung und -aufbau sowie zur Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zur Verfügung. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang in erster Linie die zinsgünstigen Darlehen aus dem ERP- und dem Eigenkapitalhilfe-Programm. Bei ERP beträgt die Verzinsung in den neuen Ländern 5 Prozent bei einer Laufzeit von 15 bis 20 und davon 5 tilgungsfreien Jahren. Bei EKH erfolgt eine erhebliche Zinsverbilligung in den ersten 5 Jahren. Marktzinsen werden erst ab dem 6. Jahr erhoben. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre, davon sind 10 Jahre tilgungsfrei. Förderanträge können durch die jeweilige Hausbank gestellt werden, die auch die Beratung durchführt. Kleine und mittlere Unternehmen können darüber hinaus auch gezielte gewerbeförderungspolitische Maßnahmen, wie z. B. zur überbetrieblichen beruflichen Qualifizierung, Meisterförderung, Beratung und zur Teilnahme an Informations- und Schulungsveranstaltungen, in Anspruch nehmen. Sie werden von Kammern und Verbänden durchgeführt. Ob und inwieweit diese Maßnahmen in der Summe der hiermit erzielbaren Wirkungen oder im einzelnen als gleichwertig mit der Regionalförderung anzusehen sind, hängt vom jeweiligen Förderfall ab. Dabei sind auch die unterschiedlichen Zielsetzungen und Ansatzpunkte der Förderung für regional und überregional aktive Unternehmen zu berücksichtigen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helmut L. Kolb auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/ CSU): (Drucksache 13/5926 Fragen 9 und 10): Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung tatsächlich einen sog. Bonner Usus, daß Bezüge aus dem Bundeshaushalt der Geheimhaltung unterliegen, denn die Generalkommissarin der EXPO 2000, Birgit Breuel, hat im ARD-Morgenmagazin am 18. Oktober 1996 auf die Frage, warum sie bisher dem Haushaltsausschuß eine Auskunft über die Höhe ihrer Bezüge aus dem Bundeshaushalt verwehre, geantwortet: „Das ist ein Bonner Usus ... "? Welche gesetzlichen Regeln des Datenschutzes berechtigten Birgit Breuel nach Auffassung der Bundesregierung gegenüber Mitgliedern des Haushaltsausschusses dazu, die Vorlage des ihrer Arbeit zugrundeliegenden Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Bundesregierung sowie Angaben über die Höhe ihres Honorars zu verweigern, denn auf Nachfrage des Moderators: „Ist es tatsächlich ein Bonner Usus, daß die Gehälter nicht preisgegeben werden?" antwortete die Generalkommissarin: „Es gibt ja auch so was wie Datenschutz, das ist ja etwas, was ja viele sehr hochhalten und insofern ist dieser Usus in der Tat vorhanden", und beabsichtigt die Bundesregierung, in irgendeiner Art und Weise zu reagieren? Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. November 1996 12029* Zu Frage 9: Zunächst ist klarzustellen, daß Frau Breuel mitnichten dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages eine Auskunft über die Höhe ihres Honorars als Generalkommissarin verweigert. Sie unterrichtete bereits am 7. Dezember 1995 den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses davon, daß sie unabhängig von ihren Rechten auf vertrauliche Behandlung persönlicher Daten in einem Interview die Höhe des Honorars öffentlich bekanntgemacht hat. Bereits in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 29. November 1995 wies der Ausschußvorsitzende darauf hin, daß ihm selbst zwar die Höhe des Honorars bekannt sei, daß er aber wegen der unklaren Rechtslage zunächst durch den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages prüfen lasse, ob die Bundesregierung grundsätzlich verpflichtet sei, über persönliche Daten von einzelnen Personen, z. B. über Honorare (allerdings unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte bzw. des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung) Auskunft zu erteilen und wie in diesem Zusammenhang dem Recht des Bundestages auf volle Information über finanzielle Sachverhalte bzw. seiner Kontrollrechte und -pflichten nachzukommen ist. Das Ergebnis bestätigt im Grundsatz die langjährige Übung zwischen Haushaltsausschuß und Bundesregierung, wonach „der Haushaltsausschuß durch einvernehmlichen Beschluß die Berechtigung zur Einsichtnahme der der Geheimhaltung unterliegenden Unterlagen z. B. auf den Ausschußvorsitzenden, seinen Stellvertreter und die zuständigen Berichterstatter beschränkt und die Erkenntnisse dieses Personenkreises über die Angemessenheit der von der Bundesregierung veranschlagten Haushaltsansätze bei seiner diesbezüglichen Entscheidung berücksichtigt" . Im übrigen ist Frau Breuel in dem angesprochenen Interview gefragt worden, warum sie bei der Preisgabe ihres Gehaltes so zögerlich war; der Interviewer hatte nicht in Frage gestellt, daß die Honorarhöhe bekannt ist. Frau Breuel hat in ihrer Antwort das seinerzeit abgelaufene Verfahren in einer knappen Formel beschrieben. Zu Frage 10: Es trifft nicht zu, daß Frau Breuel die Vorlage des ihrer Arbeit zugrunde liegenden Geschäftsbesorgungsvertrages vom 27. September 1994 verweigert. Einer erstmals am 22. Oktober 1996 erfolgten Anfrage der Kollegin Antje Hermenau, ebenfalls Mitglied des Haushaltsausschusses, wurde unverzüglich entsprochen. Der Vertrag ist dem Bericht der Generalkommissarin anläßlich der Entsperrung der Haushaltsmittel für das Generalkommissariat im Haushaltsausschuß vom 7. November 1996 beigefügt. Hinsichtlich der Bekanntgabe der Honorarhöhe verweise ich auf die Antwort zu Frage 9. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 13/5926 Frage 11): Ist die Bundesregierung bereit, ähnlich wie Frankreich, eine gesetzliche Regelung vorzubereiten, die den Verkauf von Milch und Milchprodukten als Lockvogelangebote zu Dumpingpreisen verhindert? In Frankreich ist der Verkauf unter Einstandspreis bereits seit 1986 verboten. Lediglich die Durchsetzung dieses Verbots sollte in diesem Jahr durch eine Gesetzesänderung effektiver gestaltet werden. Die Regelung hat die Entwicklung zu großen Verbrauchermärkten mit preiswertem Angebot in Frankreich bis jetzt nicht wesentlich bremsen können. Ob sie ihr Ziel in Zukunft erreicht, den kleinen Lebensmitteleinzelhandel zu schützen, muß abgewartet werden. In Deutschland können Lockvogelangebote nach § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb unterbunden werden, wenn sie irreführend sind, d. h. der Verbraucher über die Preisbemessung des gesamten Sortiments getäuscht wird. „Dumping"-Angebote z. B. bei Verkauf unter Einstandspreis sind nach § 26 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, wenn sie in Verdrängungsabsicht erfolgen bzw. kleine und mittlere Wettbewerber unbillig behindern und die strukturellen Voraussetzungen für wirksamen Wettbewerb nachhaltig beeinträchtigen. Unter denselben Voraussetzungen, die im Einzelfall geprüft werden müssen, stellen solche Verkaufsstrategien auch einen Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dar. Weitergehende Regelungen, insbesondere ein generelles Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis, sind bei Novellierungen des UWG und des GWB wiederholt diskutiert, von Bundesregierung und Parlament als marktwirtschaftswidrige Eingriffe in die unternehmerische Freiheit aber abgelehnt worden. Die Bundesregierung hält an dieser Ablehnung fest. Ein Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis würde einen Einstieg in die Preisreglementierung bedeuten, Behörden und Gerichte vor nahezu unlösbare Vollzugsprobleme stellen, die Anpassungsflexibilität der Wirtschaft verringern und vor allem gerade kleine und mittlere Unternehmen wegen ihrer im Vergleich zu großen Unternehmen häufig ungünstigeren Wareneinkaufsbedingungen benachteiligen. So hätte das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis u. a. zur Folge, daß ein Unternehmen, das eine Ware zu ungünstigen Bedingungen eingekauft hat, preislich nicht mit stärkeren Wettbewerbern konkurrieren dürfte. Die Bundesregierung sieht daher ebenso wie bei anderen Produkten keinen Anlaß für gesetzliche Regelungen zur Verhinderung von Niedrigpreisangeboten bei Milch und Milchprodukten. Das geltende rechtliche Instrumentarium gibt gegen wettbewerblich bedenkliche Problemfälle eine ausreichende Handhabe. 12030* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. November 1996 Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen des Abgeordneten Ulrich Heinrich (F.D.P.) (Drucksache 13/5926 Fragen 20 und 21): Warum läßt das Diskussionspapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu einer Bioabfall- und Kompostverordnung (Stand: 24. Mai 1996) bei der Düngung mit Kompost höhere Schadstofffrachten als die geltende Klärschlammverordnung zu, und warum liegen die im Diskussionspapier vorgeschlagenen Schadstoffgrenzwerte in mehreren Fällen 50 % oberhalb der Schadstoffgrenzwerte des baden-württembergischen Komposterlasses? Sind der Bundesregierung die Ergebnisse einer Studie der Universität Tübingen im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg über den Einsatz eines Metalldetektors zur Erkennung von Biotonnen mit Störstoffen bekannt, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zur Vermeidung von Fehlwürfen (z. B. Metallen, Kunststoff, Glas und Altmedikamenten) zu ergreifen? Zu Frage 20: Es trifft nicht zu, daß die im Diskussionspapier für eine Bioabfall-/Kompostverordnung enthaltenen Regelungen für Komposte generell höhere Schadstofffrachten beinhalten als bei einer Düngung mit Klärschlämmen gemäß den Bestimmungen der Klärschlammverordnung. Unterschiedliche Frachten ergeben sich, weil den spezifischen Eigenschaften von Bioabfällen/Komposten einerseits und Klärschlämmen andererseits Rechnung getragen wurde. Die im Diskussionspapier für eine Bioabfall-/Kompostverordnung enthaltenen Grenzwertvorschläge für Schwermetalle orientieren sich an bereits eingeführten anspruchsvollen Qualitätsstandards für Komposte. Bei einem Vergleich mit den Orientierungswerten des baden-württembergischen Komposterlasses ist zu berücksichtigen, daß dieser bei Schadstoffüberschreitungen weitreichende Ausnahmen für die Aufbringung zuläßt. Wird dies in die Betrachtungen einbezogen, so liegen die Grenzwertvorschläge des Diskussionspapiers auf vergleichbar hohem Anspruchsniveau wie die Anforderungen des Komposterlasses von Baden-Württemberg. Zu Frage 21: Die Ergebnisse dieser Studie sind der Bundesregierung bekannt. Zur Verbesserung der Qualität von Komposten hat die Bundesregierung zunächst durch die TA Siedlungsabfall die strikte Getrennterfassung von Bioabfällen vorgegeben; die heute übliche Herstellung von Komposten aus getrennt erfaßten Bioabfällen führt bereits zu signifikant höheren Qualitäten als die früher hergestellten Komposte aus vermischten „Abfällen" . Daneben fördert die Bundesregierung F + E-Vorhaben, um Möglichkeiten für weitere Qualitätsverbesserungen von Komposten auszuloten. Die Erfassung von Bioabfällen und deren Verarbeitung zu Komposten ist eine Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das „Diskussionspapier für eine Bioabfall-/Kompostverordnung" sieht vor, daß diese die organisatorischen und technischen Maßnahmen ausschöpfen, um eine Einbringung von Verunreinigungen und Fremdstoffen in die Biotonne zu vermeiden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Ursula Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5926 Frage 24): Welche denkbare Entsorgungsvariante bevorzugt die Bundesregierung für die Brennelemente des Schnellen Brüters in Kalkar? Die Schnelle-Brüter-Kernkraftwerksgesellschaft bemüht sich zur Zeit, die Brennelemente des SNR einer Nutzung in einem amerikanischen Reaktor zuzuführen. Die Bundesregierung hat darüber hinaus beim US-Department of Energy angefragt, inwiefern eine Übernahme des vorwiegend aus den USA stammenden Brennstoffs möglich ist. Diese Anfrage schließt neben der Verwertung auch ggf. eine Entsorgung in den USA ein. Sollte die Rückführung der Brennelemente in die USA nicht möglich sein, so bleibt allein die Möglichkeit einer längerfristigen Zwischenlagerung in Deutschland. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Simon Probst (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5926 Fragen 25 und 26): Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu den Plänen der Schnelle-Brüter-Kernkraftwerksgesellschaft (SBK), Brennelemente des Schnellen Brüters an die US-Firma Advanced Nuclear & Medical Systems (ANMS) abzuschieben, vor dem Hintergrund, daß ANMS die Brennelemente in einem Reaktor einzusetzen gedenkt, mit dem auch Tritium für das US-Atomwaffenprogramm produziert werden soll (s. „Frankfurter Rundschau" vom 21. Oktober 1996)? Hat die SBK die Bundesregierung über ihre Pläne und ihre Verhandlungen mit ANMS informiert, und wenn ja, wann? Zu Frage 25: Das US-Department of Energy (US-DOE) prüft zur Zeit im Auftrag des Kongresses, ob der FFTF-Reaktor wieder in Betrieb genommen werden soll. Da es sich dabei um eine inneramerikanische Angelegenheit handelt, kann dies von deutscher Seite nicht beeinflußt werden. Sofern die Regierung der USA zu dem Ergebnis kommen sollte, daß eine Rückführung des Spaltmaterials in die USA zweckmäßig wäre, könnte dies eine tragfähige Lösung sein. Selbst der als kritisch bekannte Präsident des amerikanischen Nuclear Control Instituts, Paul Leventhal, spricht sich im Hinblick auf eine sichere Entsorgung für eine Überstellung der SNR-Brennelemente in die USA aus. Zu Frage 26: Die SBK hat die Bundesregierung über die Verhandlungen mit ANMS informiert. Erste Kontakte zwischen SBK und ANMS wurden vor etwa einem Jahr, d. h. im Herbst 1995, aufgenommen. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/5926 Frage 27): Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den Fehlern bei der Katastrophenhilfe in Ruanda und Zaire im Sommer 1994 gezogen, und welche konkreten Veränderungen sind seither eingeleitet worden? Die in der Ruanda-Krise gewonnenen Erfahrungen haben die Bundesregierung und die Hilfsorganisation veranlaßt, die bis dahin aufgebaute Zusammenarbeit weiter zu verstärken und den nach den Großeinsätzen im Irak gebildeten Gesprächskreis Humanitäre Hilfe im Oktober 1994 in einen echten Koordinierungsausschuß umzuwandeln. Der „Koordinierungsausschuß Humanitäre Hilfe" hat die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Hilfsorganisationen auf eine feste institutionelle Grundlage gestellt. Seit seiner Gründung hat er in regelmäßigen - alle zwei Monate stattfindenden - Sitzungen und auch in ein- bis zweimal pro Jahr stattfindenden Klausurtagungen aktuelle und grundsätzliche Abstimmungen für die gemeinsame Krisenbewältigung ermöglicht. Er hat sich in allen Situationen und vor allem auch in Krisen, in denen schnelle humanitäre Hilfe notwendig ist, bewährt. Im akuten Krisenfall - d. h. seit dem Bestehen des Koordinierungsausschusses insbesondere im Zusammenhang mit dem ehemaligen Jugoslawien und der Region der großen Seen - tritt der Ausschuß kurzfristig zusammen und setzt bei Bedarf auch einen im Auswärtigen Amt tagenden Krisenstab ein, dem die wichtigsten vor Ort tätigen oder zu Hilfsmaßnahmen bereiten Hilfsorganisationen angehören. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/5926 Fragen 28 und 29): Was hat die Bundesregierung in Nutzung ihrer guten Beziehungen zur Regierung von Ruanda unternommen, um Ruanda zur Teilnahme an einer Regionalkonferenz zur Lösung der Krise im Osten von Zaire zu bewegen? Welche Initiativen hat die Bundesrepublik Deutschland bisher unternommen, um die Vereinten Nationen oder andere internationale Institutionen dabei zu unterstützen, die Kampfhandlungen im Bereich des Dreiländerecks Ruanda-Burundi-Zaire, bei denen schon mehr Opfer zu beklagen sind als im gesamten Jugoslawien-Konflikt, zu unterstützen, und welche weiteren Initiativen wird sie hierzu noch ergreifen? Zu Frage 28: Eine Konferenz der Staatschefs der Region (Arusha-Kreis) zur Lösung der Krise im Osten von Zaire hat gestern, am Dienstag, 5. November 1996, auf Einladung von Staatspräsident Moi in Nairobi stattgefunden. In einem persönlichen Ferngespräch mit Vizepräsident und Verteidigungsminister Paul Kagame hat Bundesminister Dr. Klaus Kinkel von diesem die Versicherung erhalten, daß Ruanda an der Konferenz teilnehmen werde. Zu Frage 29: Die Bundesregierung ist mehrfach auf verschiedenen Ebenen tätig geworden, um die VN und andere internationale Institutionen in ihren Bemühungen, die Kampfhandlungen in Ost-Zaire zu beenden, zu unterstützen. Neben den bekannten öffentlichen Erklärungen und Appellen hat sich Bundesminister Dr. Kinkel in mehreren Telefonaten in der vergangenen Woche für eine sofortige Einstellung der bewaffneten Auseinandersetzungen und den sofortigen Beginn eines politischen Dialogs eingesetzt. Er sprach am 31. Oktober 1996 u. a. mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, Boutros-Ghali, mit OAE-Generalsekretär Dr. Salim Ahmed Salim, dem Vorsitzenden des EU-Ministerrats, dem irischen Außenminister Dick Spring und - wie erwähnt - mit dem ruandischen Vizepräsidenten und Verteidigungsminister Kagame. Zahlreiche Demarchen unserer Botschafter vor Ort unterstützten diese Bemühungen. Mit besonderem Nachdruck hat Bundesminister Dr. Kinkel die beabsichtigte Entsendung einer Mission der VN begrüßt, die prüfen soll, ob die Voraussetzungen für den Einsatz von Militärbeobachtern gegeben sind bzw. geschaffen werden können. Angesichts der Notwendigkeit einer solchen Maßnahme hat sich Bundesminister Dr. Kinkel beim Generalsekretär der OAE für diese federführend von der OAE durchzuführende Maßnahmen eingesetzt und den Willen der Bundesregierung bekräftigt, diese auch bei den VN und der EU zu fördern. Angesichts der Notwendigkeit sofortigen und dringlichen Handelns hat Bundesminister Dr. Kinkel am Montag dieser Woche in einem 7-Punkte-Katalog noch zur Waffenruhe aufgerufen, eine erneute Sitzung des Sicherheitsrats beantragt, die Konfliktparteien aufgefordert, die Flughäfen für Hilfsflüge freizumachen, gebeten, die in Brüssel vorgesehenen Sondersitzungen zu beschleunigen und die OAE aufgefordert, Korridore für die humanitäre Hilfsversorgung zu schaffen. 12032 * Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. November 1996 Anlage 11 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/5926 Fragen 30 und 31): Über welche Instrumentarien zur Durchsetzung elementarer Menschenrechte denkt die Bundesregierung nach, und welche Sanktionsmöglichkeiten gedenkt die Bundesregierung bei eklatanten Ungleichbehandlungen von Frauen, insbesondere islamischen Staaten gegenüber, anzuwenden (Streichung von Kreditzusagen, Einflußnahme auf den Stopp von Krediten der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds)? Was hat der von der Bundesregierung eingesetzte Krisenstab in der Frage der in Kaschmir festgehaltenen Geiseln unternommen, nachdem einer Erklärung des Chefministers des indischen Bundesstaates Jammu und Kaschmir, Farooq Abdullah, vom 20. Oktober d. J. zu entnehmen war (s. dpa-Meldung vom 24. Oktober 1996), daß die Geiseln weiterhin am Leben und in der Gewalt der kaschmirischen Geiselnehmer seien sowie Hinweise auf den möglichen Aufenthaltsort bestünden? Zu Frage 30: Die Bundesregierung unterstützt bilateral und multilateral alle geeigneten Maßnahmen, die die Gleichbehandlung von Frauen fördern. Beispielhaft wird hier auf die Mitarbeit in der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen verwiesen. Die Bundesregierung thematisiert Menschenrechtsverletzungen an Frauen auf allen politischen Ebenen und setzt sich mit Nachdruck dafür ein, daß die Empfehlungen des Schlußdokuments der 4. Weltfrauenkonferenz weltweit umgesetzt werden. Die Auslandsvertretungen verfolgen die Menschenrechtssituation der Frau in ihrem Gastland mit besonderer Aufmerksamkeit und berichten regelmäßig zur Entwicklung. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, daß das wichtigste auf Frauenrechte bezogene internationale Menschenrechtsübereinkommen, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), von noch mehr Staaten ratifiziert und implementiert wird. Gegen Vorbehalte, die den Zielen des Übereinkommens zuwiderlaufen, dies gilt insbesondere für solche, die der islamischen SchariaGesetzgebung Vorrang einräumen, legt die Bundesregierung Einspruch ein. Die Verbesserung der Menschenrechtssituation in den Partnerländern ist ein wesentliches Ziel der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung. Die Beachtung der Menschenrechte gehört für die Bundesregierung zu den wichtigsten entwicklungsfördernden internen Rahmenbedingungen. Negative Tendenzen stehen einer Ausweitung entgegen und führen zu Konsequenzen für Art und Umfang der Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch zur Einstellung. Alle Projekte der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung werden daraufhin geprüft, ob sie Frauen in den Entwicklungsprozeß einbeziehen und ihre rechtliche, wirtschaftliche und soziale Situation stärken. Im Rahmen der 4. Weltfrauenkonferenz hat die Bundesregierung mit dem Ziel der Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen 40 Mio. US $ für Projekte der rechts- und sozialpolitischen Beratung zugesagt. Zu Frage 31: Die Botschafter der vier von der Geiselnahme in Kaschmir betroffenen Länder (D, USA, UK, Norwegen) haben im Rahmen ihrer nach wie vor engen Zusammenarbeit unverzüglich um Erläuterung der Bemerkungen von Chief Minister Dr. Farooq Abdullah gebeten und um Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch mit ihm nachgesucht. Der verantwortliche Kommandeur der Sicherheitskräfte hat unmißverständlich festgestellt, daß den Äußerungen von Herrn Abdullah keinerlei neue Fakten zugrunde liegen. Das erbetene Gespräch der vier Botschafter mit dem Chief Minister von Jammu und Kaschmir hat noch nicht stattgefunden. Unabhängig von den Mitteilungen von Chief Minister Abdullah bemühen sich die vier Staaten weiter auf verschiedenen Ebenen um Fortschritte bei der Aufklärung des Geiseldramas. Der Schwerpunkt liegt derzeit auf der polizeilichen Ermittlungsarbeit sowohl in Indien wie in Pakistan. Das Bundeskriminalamt ist an diesen Ermittlungen auch personell beteiligt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/5926 Frage 43): Ist die Bundesregierung bereit, dem durch Moskau rehabilitierten Fürstenhaus Sachsen-Meiningen die während der sowjetischen Besatzungszeit enteigneten Güter zurückzugeben? Das Fürstenhaus Sachsen-Meiningen hat hinsichtlich der in Ihrer Frage angesprochenen Vermögenswerte Restitutionsansprüche beim Thüringer Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen angemeldet. Die Entscheidung über die Berechtigung dieser Ansprüche obliegt nicht der Bundesregierung, sondern der genannten Landesbehörde. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage der Abgeordneten Lilo Blunck (SPD) (Drucksache 13/5926 Frage 44): Ist im Haushaltsentwurf 1997 oder in den Beratungen des Haushaltsausschusses Vorsorge für mögliche Schadensersatzforderungen getroffen worden, oder müssen die durch die Nichtumsetzung der EG-Pauschalreise-Richtlinie jetzt schon zu erwartenden 20 Mio. DM (s. Antwort auf die Fragen 5, 6 in Drucksache 13/5771) sowie durch verspätete Umsetzung anderer Richtlinien weitere mögliche Schadensersatzforderungen durch außerplanmäßige Ausgaben abgedeckt werden? Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages wird in seiner Sitzung am 14. November 1996 über die Etatisierung von Ausgabemitteln zur Erfüllung begründeter Schadensersatzforderungen we- gen der verspäteten Umsetzung der EG-Pauschalreise-Richtlinie im Bundeshaushalt 1997 beraten. Für das Jahr 1997 ist ein Ausgabebedarf in Höhe von 16 Millionen DM veranschlagt. Weitere 4 Millionen DM sollen für diesen Zweck nach jetziger Planung in den Entwurf des Bundeshaushalts 1998 eingestellt werden. Ob und ggf. in welcher Höhe Mittel zur Erfüllung von Schadensersatzforderungen noch im laufenden Jahr kurzfristig bereitgestellt werden können, wird derzeit geprüft. Ausgabemittel zur Erfüllung von Schadensersatzforderungen wegen der verspäteten Umsetzung anderer EU-Richtlinien sind nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen im Haushaltsentwurf 1997 nicht vorgesehen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 13/5926 Frage 45): Wie hoch ist im Bundesdurchschnitt der letzten zehn Jahre die Zahl der Gewalttäter, die nach vollständiger Verbüßung der ausgeurteilten Haftstrafe, nach vorzeitiger Entlassung auf Bewährung oder während des Hafturlaubes erneut als Gewalttäter strafbar geworden sind? Anhand der in den Statistiken der Strafrechtspflege enthaltenen Informationen läßt sich die Frage nach der erneuten Straffälligkeit von Gewalttätern nach vollständig verbüßter Freiheitsstrafe, nach Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung bzw. während des Hafturlaubs nicht beantworten. Im Bundesministerium der Justiz wird ein Gesetzentwurf über Statistiken der Strafrechtspflege vorbereitet, der auch die Einführung einer Rückfallstatistik vorsieht. Das Bundesministerium der Justiz hat das Statistische Bundesamt mit einer entsprechenden Vorstudie, an der auch das Bundeszentralregister, die Kriminologische Zentralstelle e. V. und die Universität Konstanz mitwirken, beauftragt. Die Rückfallstatistik wird die Informationslage deutlich verbessern. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/5926 Frage 46): In welchem Umfang (Angaben in ha) hat die Bundesrepublik Deutschland seit dem 3. Oktober 1990 Grundstücke, die in der Zeit von 1945 bis 1949 in der früheren Sowjetischen Besatzungszone Privateigentümern weggenommen worden sind, aus sog. Volkseigentum der DDR bis jetzt übernommen? Der Einigungsvertrag hat die ehemals volkseigenen Grundstücke nach ihrer Nutzung am 3. Oktober 1990 unterschiedlichen Empfängern, darunter neben der Bundesrepublik Deutschland und der Treuhandanstalt auch den Ländern und Kommunen, zugewiesen. Die zwischen 1945 und 1949 enteigneten Liegenschaften sind schon bei den Vermögensbeständen der DDR nicht gesondert erfaßt worden und zum Teil bereits vor dem 3. Oktober 1990 in private Hände gelangt. Der Treuhandanstalt wurden durch den Einigungsvertrag von dem im Rahmen der sog. Bodenreform enteigneten land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken nach grober Schätzung ca. 1,2 Millionen ha landwirtschaftliche Flächen und ca. 0,6 Millionen ha Forstflächen übertragen. Zum Verbleib enteigneter Grundstücke aus gewerblichem Betriebsvermögen und sonstigem Vermögen sind dagegen keine Zahlenangaben möglich. Die enteigneten Liegenschaften befinden sich somit heute nur teilweise im Eigentum der Treuhandnachfolgeorganisationen bzw. in privatisierten Treuhandunternehmen oder im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Liesel Hartenstein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich kann im übrigen natürlich gern die Belege für die Aussage bringen, die ich gemacht habe.
    Die zweite Frage war, ob die Ankündigung wahrgemacht werden konnte, daß mit der Novelle der Verpackungsverordnung erstmals die Möglichkeit geschaffen wird, ein gezieltes Pfand auf Dosenbier zu erheben. Wenn ja, in welcher Form? - Ich muß erläuternd hinzufügen, daß ich nur Ihre Vorlage vom September kenne. Der kann ich das nicht entnehmen. Dort ist der Wortlaut des neuen § 8 fast genau gleich dem des alten § 7.





Rede von Dr. Angela Merkel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sie wollen wissen, ob es eine gezielte Förderung von Mehrweg über die Bepfandung bei der Nichteinhaltung der Mehrwegquote hinaus gibt. Die gibt es nur in dem Sinne, daß bei Nichteinhaltung zum Beispiel der Biermehrwegquote von den Ländern in Zukunft nach unserem Entwurf allein auf Bier die Bepfandung eingeführt werden kann, wenn bei anderen Getränken, zum Beispiel Milch und Mineralwasser, die Quote weiter eingehalten wird - aber im Rahmen des Systems, das bisher in der Verpackungsverordnung galt, jetzt speziell auf eine Sorte eines Getränks angewandt.
Was Sie im Kopf haben, sind zum Beispiel unsere Studien über die Frage: Wie kann das Mehrwegsystem über das hinaus, was in der Verpackungsverordnung geregelt ist, gefördert werden - Lizenzsystem, Abgabe oder eine generelle Bepfandung der Einwegsysteme? Dies ist nicht vorgesehen. Insbesondere bei der generellen Bepfandung ist es so, daß dies nach all unseren Erkundungen die Einwegsysteme eher stabilisiert, als daß es sie etwa noch pönalisieren würde, was wir wollen.
Wenn Bierdosen generell bepfandet wären, wäre nach unseren Erkenntnissen und auch nach unseren Untersuchungen der Trend zur Dose noch stärker. Denn jeder sagt: Dann zahle ich eben Pfand wie auf die Mehrwegflasche, habe aber die leichtere Dose. Genau das wollen wir nicht.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    All diejenigen, denen ich das Wort jetzt nicht mehr geben kann, mögen sich bei den Vorrednern bedanken, die die Befragung in eine Debatte umgewandelt haben.
    Ich gebe das Wort dem Kollegen Kampeter.