Rede von
Joachim
Günther
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Eichstädt-Bohlig, auch auf Grund Ihres heutigen Debattenbeitrags, gebe ich Ihnen einen Tip: Werden Sie Sensationsjournalistin; schlechte Nachrichten verkaufen sich gut, sie gehen nur an der Realität vorbei. Sie haben den Wohngeld- und Mietenbericht wohl nicht gelesen.
Wer den Wohngeld- und Mietenbericht gelesen hat, der muß doch einfach die Realitäten zur Kenntnis nehmen, und zwar auch die positiven Aspekte: 2,4 Millionen neue Wohnungen in den letzten fünf Jahren; eine Million Wohnungen wurde in dem Be-
Parl. Staatssekretär Joachim Günther
richtszeitraum mehr erstellt als im Zeitraum von 1985 bis 1990.
Das sind doch keine Beerdigungen erster Klasse. Ich weiß nicht, wo Sie solche Vorstellungen hernehmen.
Es geht weiter um die Neubauergebnisse und um das, was sie in diesem Lande bewirkt haben. Wir haben seit 1993 eine Trendwende in der Mietenentwicklung erreicht. Von 5,9 Prozent im Jahre 1993 ist die Mietsteigerung bei der Bruttokaltmiete auf 2,7 Prozent zurückgegangen, und die Erst- und Wiedervertragsmieten sind generell rückläufig. Ich finde, das ist ein echter Erfolg im Bereich der Wohnungsbaupolitik.
Es gibt umfangreiche Investitionen in den neuen Bundesländern. Wir haben in den neuen Bundesländern 40 Prozent aller Wohnungen modernisiert. Die Fertigstellungszahlen im Neubau nach der Wende wurden von 24 000 im Jahr 1993 auf 104 000 im Jahr 1995 erhöht. Das Ganze geschah bei einer gleichzeitigen Abfederung mit dem Sonderwohngeld Ost.
Die Koalition hat also eine Erfolgspolitik vorzuweisen. Beerdigungen erster Klasse kommen nur durch, wie es Herr Frankenhauser so schön dargestellt hat, Horrorszenarien zustande, die die Opposition hier vorträgt.
Bei allem Anlaß zur Freude auf diesem Gebiet gibt es sicher viele Punkte, die wir aktiv und massiv weiterentwickeln sollten. Ich nenne das kosten- und flächensparende Bauen, über das wir diskutieren. Ich nenne auch die Vereinfachung des Mietrechtes, die hier angesprochen wurde. Ich nenne ferner die Erhöhung der Effizienz der Fördermittel im sozialen Wohnungsbau. Mit diesen Punkten werden wir uns auseinandersetzen. Im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten müssen wir die Anpassung des Wohngeldrechtes durchführen und zielgenau ausgestalten.
Damit bin ich bei dem Thema Wohngeldnovelle. Bei der ersten Lesung des Wohngeldüberleitungsgesetzes am 26. September 1996 ist an dieser Stelle klar gesagt worden, daß die angestrebte Wohngeldleistungsnovelle einen Milliardenmehraufwand erfordert. Man muß realistisch sein und erkennen, daß dies bei der gegenwärtigen Haushaltslage nicht umsetzbar ist.
Nach dem einstimmigen Bundesratsbeschluß vom 27. September ist klar, daß die Bundesländer, weil sie ebenfalls 50 Prozent des Wohngeldes aufbringen müssen, nur im Rahmen ihrer Haushaltsmöglichkeiten an diese Wohngeldnovelle herangehen wollen.
Es gäbe sicher noch vieles dazu zu sagen. Herr Kollege Spanier, schauen Sie sich einmal Punkt I.7 Ihres Antrags zur Höchstbetragsregelung beim pauschalierten Wohngeld an, die Sie im Endeffekt einführen wollen. Sie würde, weil es bis jetzt keine Höchstbetragsregelung gibt, zu Einsparungen in einigen Bereichen führen. Warum können wir dieses Geld nicht für das Tabellenwohngeld verwenden? Das wäre doch eine günstige Ausgangsposition.
Nun noch einige Worte zum Wohngeldüberleitungsgesetz. Lassen Sie mich hierzu das Stichwort Höchstbetragstabelle nennen. Mit diesem Wohngeldüberleitungsgesetz und den vier vom Kollegen Rau schon angesprochenen Punkten haben wir eine gute Situation für die Mieter in den neuen Bundesländern erreicht.
Der erste Punkt ist die Höchstbetragstabelle. Sie ist - das ist richtig - gegenüber dem Regierungsentwurf noch einmal verbessert worden. Ich will einmal konkrete Zahlen nennen. Für Wohnungen mit Sammelheizung, die 1991 und davor fertiggestellt wurden, sind jetzt die Höchstbeträge um 50 Pfennig pro Quadratmeter erhöht worden. Das heißt, daß für eine dreiköpfige Familie in einer 74-Quadratmeter-Wohnung bis zu 700 DM Miete oder rund 9,50 DM pro Quadratmeter voll wohngeldfähig sind.
Kollege Rau, Sie haben vorgeschlagen, dies auf weitere Neubauten oder Lückenschließungen auszudehnen. Wir haben erst vor kurzem den Bericht über den Leerstand in den neuen Bundesländern behandelt. Ich bin der Meinung, es gibt zur Zeit in jedem Preissegment ein ausreichendes Angebot an Wohnraum. Deshalb müssen Wohngeldempfänger nicht unbedingt in neue oder aufwendig renovierte Wohnungen einziehen. Sie haben nämlich zur Zeit auch bei Wohnungen in Preislagen zwischen 6 und 7 DM ein ausreichendes Angebot.
Wir führen den Einkommensfreibetrag in den neuen Bundesländern fort. Auch das bringt eine Verbesserung. Sie haben anerkannt, daß das insgesamt eine Verbesserung gegenüber dem Wohngeld in den alten Bundesländern darstellt.
- Aus Zeitgründen lasse ich keine Zwischenfragen zu.
Auch haben wir den pauschalen Abzug vom Einkommen von 6 auf 10 Prozent angehoben und damit die Situation der Bezieher von Lohnersatzleistungen verbessert.
Das sind Punkte, die auch vom Bundesrat gefordert wurden, doch wir haben sie etwas anders durchgeführt. Wir haben die Vorschläge des Bundesrates nicht einfach übernommen, sondern sie in der vorgeschlagenen Entwurfsfassung so ausgestaltet, daß sie systemgerecht in die bestehende Wohngeldregelung integriert werden können und daß sie einfach und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand durchzuführen sind.
In diesem Zusammenhang kann ich zwei Anmerkungen zum SPD-Entschließungsantrag nicht unterdrücken. Iris Gleicke, Sie haben hier eben gesagt: „Der Erfolg hat tausend Väter." - Sie als SPD hätten uns dazu getrieben, daß diese Entscheidung zustande kam. - Auch wenn wir uns über die Urheber-
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