Rede von
Hildebrecht
Braun
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(F.D.P.)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Nein, ich möchte die Sache doch zu Ende führen.
Ich möchte festhalten: Das Wohngeldsondergesetz Ost läuft zum Jahresende aus. Das war der politische Wille aller Beteiligten. Das heißt, das, was in Zukunft gezahlt wird, ist nicht zu vergleichen mit den Leistungen, die für einen begrenzten Zeitraum in einer Sondersituation zugesichert waren, sondern mit der rechtlichen Situation, die eingetreten wäre, wenn wir jetzt nicht ein neues Wohngeldüberleitungsgesetz machen würden.
Hildebrecht Braun
Gegenüber dieser Situation wird eine Sonderleistung von über 100 Millionen DM pro Jahr allein durch den Bundesgesetzgeber erbracht. Die Länder zahlen denselben Betrag dazu, was ihnen weiß Gott nicht leichtfällt. Das heißt, hier werden Leistungen für Deutschlands Osten - und nur für diesen - erbracht. Diese müssen gebührend anerkannt werden. Es ist zumindest eine Unverfrorenheit, den Eindruck zu erwecken, die Leistungen würden um bis zu 50 Prozent zurückgeführt werden.
Da scheinen mir einige Leute ihrer eigenen Agitation auf den Leim gegangen zu sein.
Das Wohngeldüberleitungsgesetz sichert Leistungen für die Menschen in den neuen Bundesländern - Leistungen speziell für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, obwohl wir Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sehr wohl auch in Deutschlands Westen haben. Dieses Gesetz sichert Leistungen für diejenigen, die durch die Modernisierung eine erhöhte Miete zahlen müssen. Das gibt es zwar sehr wohl auch in Deutschlands Westen. Es findet aber natürlich in besonders großem Umfang in Deutschlands Osten statt, weil wir dort eine Modernisierung nahezu flächendeckend schon jetzt zustande gebracht haben. 40 Prozent der Wohnungen sind bereits modernisiert, und die Modernisierung der restlichen 60 Prozent wird in den nächsten Jahren erfolgen. Es geht also um eine Bevorzugung der Ost-Mieter gegenüber den Mietern im Westen.
Ich freue mich darüber, daß die Mieterinnen und Mieter im Westen bisher solidarisch stillgehalten haben. Ich hätte Verständnis, wenn sie diese Kraft nicht mehr aufbrächten. Denn - ehrlich gesagt - es macht keinen Unterschied, ob ich im Osten bei einem Nettoeinkommen von 1 500 DM eine Miete von 600 DM oder im Westen bei einem Nettoeinkommen von 1 500 DM eine Miete von 600 DM bezahle.
Es läuft auf genau die gleiche Belastung hinaus.
Wenn wir aber in dieser Situation den Ost-Mietern ein höheres Wohngeld bezahlen, ist dies eine Sonderleistung für die Menschen im Osten, die wir alle gemeinsam mittragen. So ist es richtig, und so möchte ich es auch dargestellt wissen.
Die Strukturnovelle zum Wohngeld für unser ganzes Land muß kommen.
In diesem Punkt stimme ich Ihnen zu. Wir haben uns den 1. Juli des nächsten Jahres vorgenommen. Wir hoffen, daß der Bund und die Länder, die das mitfinanzieren müssen, dies gegenwärtig aber nicht können, dann dazu in der Lage sein werden. Wir stehen zum Wohngeld als der Subjektförderung, mit der punktgenau diejenigen gefördert werden, die die Förderung tatsächlich benötigen. Es soll kein Zweifel daran bestehen, daß das Wohngeld nach wie vor zentraler Bestandteil unserer Wohnungspolitik ist. Ich freue mich, daß Sie das in diesem Punkt auch so sehen.