Rede von
Rolf
Rau
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum 31. Dezember 1996 läuft das Wohngeldgesetz aus. Damit bestand die Gefahr, daß die Wohngeldregelung West ohne Übergang auf die neuen Länder trifft. Dies konnten wir nicht akzeptieren. Deshalb mahnten die Vertreter meiner Fraktion aus den neuen Bundesländern bereits im Mai eine angemessene Weiterführung an. Unter anderem schlugen wir vor, dies in der Oberleitungsvorschrift des § 42 des Wohngeldgesetzes zu realisieren und ab 1. Januar 1997 mit neuen Parametern abzuschließen. Der Entwurf der Bundesregierung zum Wohngeldüberleitungsgesetz eröffnete erste Schritte zur Anpassung.
Die umfangreiche Diskussion - auch im Bundesrat - unterstützt unser Anliegen. Daß heute die Zahlung eines Wohngeldes in Höhe von 102 Millionen DM durch den Bund - die Länder müssen Gleiches dazugeben - zu beschließen ist, ist ohne Zweifel ein wichtiger Erfolg. Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang ausdrücklich für die Unterstützung und das Verständnis seitens der Kollegen aus den alten Ländern, die gern selbst eine verbesserte Wohngeldregelung für ihren Verantwortungsbereich durchgesetzt hätten.
Daß wir trotzdem insgesamt 60 Millionen DM weniger ausgeben, ist nicht nur auf haushälterische Zwänge zurückzuführen, sondern das ist auch dem Prozeß der Entwicklung und Anpassung geschuldet. Gleich teure Wohnungen, gleiche Einkommen, ob in Essen oder Chemnitz, und eine unterschiedliche Wohngeldfinanzierung stellen uns vor Probleme, die man nur im Zusammenwachsen lösen kann. Deshalb ist es gut, daß unsere heutige Gesetzesregelung für zwei Jahre gilt und eine Option auf zwei weitere Verlängerungsjahre beinhaltet. In dieser Zeit sollte im Interesse aller ein gesamtdeutsches Wohngeldgesetz entwickelt werden.
Wieviel Bewegung bei der Entgegennahme von Wohngeld vorhanden ist, soll ein Beispiel aus Sachsen zeigen: Hatten wir 1991 400 000 Wohngeldempfänger, so waren es 1995 nur noch 190 000. Sie sehen, meine Damen und Herren, man muß sich immer wieder auf entsprechende Situationen einstellen können. Man darf dabei nicht übersehen, daß es unterschiedliche Ursachen für diese Entwicklung gibt.
Ich verweise auf drei Punkte, die wir im Rahmen der parlamentarischen Arbeit, im Rahmen unserer Beratung gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung zugunsten der Bürger der ostdeutschen Länder verbessern konnten:
Erstens. In der Tabelle haben wir die Berechnungsgrundlage der Wohnungen mit Sammelheizung von 9 DM auf 9,50 DM pro Quadratmeter erhöht. Dabei haben wir genau den Bereich getroffen, der im Rahmen der Modernisierungen in den neuen Bundesländern von Mietsteigerungen betroffen war. Wir betrachten dies als echten Vertrauensschutz in bezug auf die vereinbarte Modernisierung.
Zweitens. Wir heben den pauschalen Abzug für Lohnersatzleistungsbezieher von den vorgesehenen 6 Prozent auf 10 Prozent an und mindern dadurch den extremen Rückgang des Wohngeldanspruchs, so daß auch hier für die betroffenen Bezieher, die bekanntlich besonderen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt sind, der Übergang vom Wohngeldsondergesetz zum Wohngeldgesetz abgefedert wird.
Drittens. Dem Leistungsniveau des Tabellenwohngelds geschuldet, wird das pauschalierte Wohngeld nunmehr nicht auf 45 Prozent, sondern auf 47 Prozent gesenkt.
Mit meinem Kollegen Norbert Otto lege ich zusätzlich Wert darauf, daß sich die Bezugsfertigkeit auch auf Wohnungen bezieht, die über viele Jahre hinweg nicht bewohnbar waren und ab 1. Januar 1992 im Rahmen von Lückenschließungen oder Aufstokkungsarbeiten wieder einer Benutzung zugeführt wurden.
Mit dieser Wohngeldlösung haben wir eine zielsichere Förderung der Mieter und des Wohnungsbaus erreicht. Sie entspricht auch unseren Vorstellungen von einer Verbesserung der Subjektförderungen gegenüber den Objektförderungen.
Hilfreich für die gesamte Entwicklung in den neuen Ländern ist natürlich auch der allmählich entstandene Wohnungsmarkt. Wir haben unterschiedliche Qualitäten an unterschiedlichen Standorten zu unterschiedlichen Preisen heute am Markt. Somit sind die Voraussetzungen günstiger, daß Umzugswillige im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine neue Wohnung, die ihren Vorstellungen entspricht, finden.
Es ist erfreulich, daß wir durch den momentanen Wohnungsüberschuß, der sich in einzelnen Gebieten abzeichnet - auch durch vorhandene Leerstände - genau das wiederlinden, wovon die Union gesprochen hat: Ein ausreichendes Wohnungsangebot wirkt sich preishemmend aus. Hier wird mancher Schwarzmaler Lügen gestraft.
Rolf Rau
Meine Damen und Herren, es zeigt sich einmal mehr, daß die Wohnungspolitik der Bundesregierung erstligareif ist.
Dies sage ich besonders meinem Kollegen Großmann zu seinen Äußerungen beim GdW.
Lassen Sie mich aber noch einen Punkt ansprechen, nachdem sich Kollege Frankenhauser mit dem Mietenbericht auseinandersetzt. Ich denke, wir sollten einmal sehr deutlich unterstreichen, daß wir im Bereich Miete zwei Faktoren berücksichtigen müssen: erstens die Nettokaltmiete, bei der ich denke, daß wir einen erfolgreichen Weg gegangen sind, und zweitens die sogenannte Bruttowarmmiete, das heißt die Zurechnung von Betriebs-, Heiz- und anderen Nebenkosten. Die Situation bei letztgenanntem Punkt macht mir besonders in den neuen Ländern Sorge. Ich kann nur alle Beteiligten noch einmal mahnend auffordern, äußerst sorgfältig mit der Entwicklung der Gebühren, ob für Müll, Abwasser oder ähnlichem, umzugehen; denn sie sind gleichzeitig preistreibende Faktoren, die wir bei der Bruttowarmmiete wieder deutlich zu spüren bekommen.
Vielen Dank.