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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/128 (Zu diesem Protokoll folgt ein Nachtrag) Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 128. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1996 Inhalt: Nachträgliche Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dieter Heistermann und Inge Wettig-Danielmeier 11417 A Erweiterung der Tagesordnung 11417 B Nachträgliche Ausschußüberweisung . 11417 D Begrüßung der Auswärtigen Kommission des Nationalrats der Schweiz unter der Leitung von Herrn Victor Ruffy 11421 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur Europapolitik, insbesondere zum Stand der Regierungskonferenz 11417 D in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 2: a) Vereinbarte Debatte zur Europapolitik und zum Sondergipfel am 5. Oktober 1996 11417 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union - zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Forderungen an die Konferenz zur Überprüfung des Maastricht-Vertrages zur Schaffung eines europäischen Beschäftigungspaktes und einer europäischen Sozialunion - zu dem Antrag der Abgeordneten Manfred Müller (Berlin), HannsPeter Hartmann und der Gruppe der PDS: Eine gemeinsame Beschäftigungs- und Sozialpolitik für die Europäische Union - zu dem Antrag des Abgeordneten Christian Sterzing und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Regierungskonferenz '96 als Wegbereiterin für eine soziale und ökologische Reform der Europäischen Union (Drucksachen 13/4002, 13/4072, 13/ 4074, 13/4922) 11418 A c) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Gruppe der PDS: Grundrechte für die in der Europäischen Union lebenden Menschen (Drucksachen 13/2457, 13/4499) 11418 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Fraktion der SPD: Zum Ablauf der Sondersitzung des Europäischen Rates am 5. Oktober 1996 in Dublin (Drucksache 13/5723) . . . . 11418 B Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 11418 B Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . . 11421 D Dr. Gero Pfennig CDU/CSU 11425 B Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11427 C Dieter Schloten SPD 11429 B Dr. Helmut Haussmann F.D.P 11429 D Manfred Müller (Berlin) PDS . . 11431 D, 11433 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 11433 C Ottmar Schreiner SPD 11434 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 11436 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 11438 D Dr. Susanne Tiemann CDU/CSU . . . . 11439 D Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD (zur GO) 11442 B Tagesordnungspunkt 3: a) Vereinbarte Debatte zur Deutschen Einheit 11442 C b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Aufbau Ost - Chancen und Risiken für Deutschland und Europa (Drucksache 13/5657) 11442 C c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur teilweisen Erstattung des bei der Währungsunion 1990 2:1 reduzierten Betrages vorerst für ältere Bürgerinnen und Bürger sowie Alleinerziehende (Drucksachen 13/1737, 13/3785) . . 11442 D d) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Entwurf eines Verfahrensgesetzes zu Artikel 44 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag - vom 31. August 1990 (Drucksachen 13/1080, 13/4005) . . . 11442 D e) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Gruppe der PDS: Anpassung, Änderung und Ergänzung des Einigungsvertrages sowie konsequente Verwirklichung der in ihm enthaltenen Rechtsansprüche der Bürgerinnen und Bürger der neuen Bundesländer (Drucksachen 13/2226, 13/4412) 11443 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zum wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Bundesländern . . 11443 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aufbau Ost wirksam voranbringen (Drucksache 13/5722) 11443 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Ernst Bahr und der Fraktion der SPD: Eine Zuspitzung der sozialen und wirtschaftlichen Krise in Ostdeutschland abwenden (Drucksache 13/5732) . 11443 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bericht der Bundesregierung zur deutschen Einheit (13/5731) 11443 B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 11443 C Rolf Schwanitz SPD 11446 B Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU . 11449 D, 11453 C Dr. Christine Lucyga SPD 11451 C Ottmar Schreiner SPD 11452 D Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11454 B Dr. Guido Westerwelle F.D.P. . . . . 11454 D Uwe Lühr F.D.P. 11457 A, 11460 D Dr. Christa Luft PDS 11458 D Dr. Gregor Gysi PDS 11460 C Ulrich Petzold CDU/CSU 11461 A Anke Fuchs (Köln) SPD 11462 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU . . . 11462 D Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU . 11465 A Jürgen Türk F.D.P. 11466 B Dr. Christa Luft PDS 11467 C Dr. Eberhard Brecht SPD 11468 A Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU 11469 A, 11471 B Tilo Braune SPD 11471 A Tagesordnungspunkt 19: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts (SchiedsverfahrensNeuregelungsgesetz) (Drucksache 13/ 5274) 11672 B b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Geheimschutzübereinkommen der WEU vom 28. März 1995 (Drucksache 13/5320) 11472 B c) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Gesetz zum Schutz kindlicher Zeugen) (Drucksache 13/4983) 11472 C d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Drucksache 13/5419) . . . . 11472 C e) Erste Beratung des von der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes (Drucksache 13/5594) 11472 C f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der wohngeldrechtlichen Überleitungsregelungen für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet (Wohngeldüberleitungsgesetz) (Drucksache 13/5729) . . 11472 D g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Mai 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 13/ 5686) 11472 D h) Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Ulrike Höfken und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umfassender Schutz für Meeressäuger (Drucksache 13/5007) 11472 D i) Antrag der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Finanzierung der Schienennahverkehrsinfrastrukturen sicherstellen (Drucksache 13/5198) . 11473 A j) Antrag der Abgeordneten Eva BullingSchröter, Dr. Ruth Fuchs, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Kostenlose Überlassung oder Übertragung des ehemaligen Truppenübungsplatzes Weberstedt an den Freistaat Thüringen zu Zwecken des Naturschutzes (Drucksache 13/5590) . . . 11473 A k) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Wolfgang Bierstedt und der Gruppe der PDS: Modifizierung des 100 Millionen DM-Hilfsprogramms für die Binnenschiffahrt (Drucksache 13/5593) 11473 A Zusatztagesordnungspunkt 7: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz) (Drucksachen 13/5676, 13/5730) . 11473 B Tagesordnungspunkt 20: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. Januar 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Peru über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/4792, 13/5618) 11473 C b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Januar 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/4793, 13/5619) 11473 C c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Februar 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/4794, 13/5620) 11473 D d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Kuwait über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/4795, 13/5621) 11474 A e) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Waffengesetzes (Drucksachen 13/5493, 13/ 5677) 11474 A f) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Jahressteuergesetzes (JSTG) 1997 (hier: Artikel 16 bis 18 = Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997) (Drucksachen 13/4839, 13/5359, 13/ 5758, 13/5759) 11474 C g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Kastner, Ulrike Mehl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Notwendige Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen in der Düngeverordnung - zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie im Rahmen der Düngeverordnung (Drucksachen 13/2524, 13/3064, 13/ 3957) 11474 D h) Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union gemäß § 93 a Abs. 4 der Geschäftsordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EG, EURATOM) des Rates betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zur Feststellung von Betrug und Unregelmäßigkeiten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft (Drucksachen 13/4137 Nr. 2.55, 13/ 5209) 11475 B i) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozeß (Drucksachen 13/4137 Nr. 2.63, 13/5195) 11475 B j) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie (Drucksachen 13/5275, 13/5550 Nr. 2.3, 13/5710) . . 11475 C k) Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 13/5664) . . . . 11475 D l) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu der dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 1/96 (Drucksache 13/5580) 11475 D m) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 143 zu Petitionen (Befristetes Besuchervisum für Ehefrau) (Drucksache 13/5614) . . . 11476 A n) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 145 zu Petitionen (Ökotoxikologische Pflichtausbildung für Mediziner und Psychologen) (Drucksache 13/5616) 11476 B o) bis q) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 140, 141 und 144 zu Petitionen (Drucksachen 13/5611, 13/5612, 13/5615) . . 11476 C Zusatztagesordnungspunkt 8: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu Forderungen nach Einführung einer Autobahnvignette 11476 D Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 11477 A Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU (zur GO) 11477 C Katrin Fuchs (Verl) SPD (zur GO) . . . 11477 C Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11477 D Dr. Wolf Bauer CDU/CSU 11479 A Monika Ganseforth SPD 11479 D Horst Friedrich F.D.P. 11480 D Dr. Winfried Wolf PDS 11481 D Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 11482 C Angelika Graf (Rosenheim) SPD . . . 11483 C Eduard Oswald CDU/CSU 11484 C Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11485 C Dr. Otto Wiesheu, Staatsminister (Bayern) 11486 D Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . 11489 A Karin Rehbock-Zureich SPD 11490 B Georg Brunnhuber CDU/CSU 11491 B Elke Ferner SPD 11492 A Tagesordnungspunkt 4: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 177 bis 179 StGB (Drucksachen 13/2463, 13/4543, 13/4939, 13/5011) 11493 B Ulla Schmidt (Aachen) SPD 11493 B Zur Geschäftsordnung Horst Eylmann CDU/CSU 11494 B Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11495 B Ulrich Irmer F.D.P. 11496 B Christina Schenk PDS 11497 A Namentliche Abstimmung 11498 B Ergebnis 11505 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksachen 13/1207, 13/4788, 13/5254, 13/5641) 11498 C Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (1. GKV- Neuordnungsgesetz) (Drucksache 13/ 5724) 11498 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktion der SPD: Sofortprogramm zur Stabilisierung der Finanzentwicklung in den Krankenkassen (Drucksache 13/5726) . . . 11498 D Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 11498 D Regina Schmidt-Zadel SPD 11502 D Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11507 B Dr. Dieter Thomae F.D.P. 11508 D Dr. R. Werner Schuster SPD 11509 C Dr. Martin Pfaff SPD 11509 D, 11515 B Klaus Kirschner SPD 11510 A Dr. Ruth Fuchs PDS 11511 D Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 11513 A, 11519 D, 11523 D Peter Dreßen SPD 11514 C Dr. Martin Pfaff SPD 11518 D Gudrun Schaich-Walch SPD 11520 A Peter Dreßen SPD 11523 B Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11523 D Tagesordnungspunkt 6: Wirtschafts- und Mittelstandsdebatte a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft - zu der Unterrichtung der Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Rainder Steenblock, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Gruppe der PDS zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahreswirtschaftsbericht 1996 der Bundesregierung „Vorrang für Beschäftigung" (Drucksachen 13/3601, 13/3724, 13/3714, 13/3736, 13/5227) 11525 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft - zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Den Mittelstand entlasten - zu dem Antrag der Abgeordneten Ernst Schwanhold, Dr. Uwe Jens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Den Stillstand in der Mittelstandspolitik beenden - Anstöße zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei kleinen und mittleren Unternehmen der Industrie, des Handwerks, des Handels und der Freien Berufe geben - zu dem Antrag der Abgeordneten Margareta Wolf (Frankfurt), Simone Probst und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kleine und mittlere Unternehmen stärken - Nachhaltiges Wirtschaften fördern - zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bierstedt, Dr. Christa Luft und der Gruppe der PDS: Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der neuen Bundesländer bei der Markteinführung neuer Produkte (Drucksachen 13/2344, 13/2363, 13/ 2436, 13/2095, 13/3146) 11525 D c) Antrag der Abgeordneten Ernst Schwanhold, Hans Berger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Neuen Jahreswirtschaftsbericht 1996 vorlegen (Drucksache 13/4717) . 11526 A d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft - zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zur Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Siegmar Mosdorf, Dr. Uwe Jens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Unterstützung deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten und Sicherung von Arbeitsplätzen durch eine umfassende Außenwirtschaftskonzeption - zu dem Antrag der Abgeordneten Siegmar Mosdorf, Ernst Schwanhold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Neue Außenwirtschaftskonzeption zur Unterstützung deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten (Drucksachen 13/1332, 13/2236, 13/ 3055, 13/3063, 13/3888) 11526 A e) Antrag der Abgeordneten Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sicherung der Arbeitsplätze durch Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie (Drucksache 13/2588) 11526 B f) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Uelhoff, Hansjürgen Doss und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Dr. Hermann Otto Solms und der Fraktion der F.D.P.: Zur Lage der deutschen Schuhindustrie (Drucksachen 13/1204, 13/2192) 11526 B g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag des Abgeordneten Dr. Manuel Kiper und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung - Info 2000 - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft (Drucksachen 13/4000, 13/4089, 13/ 5078) 11526 C h) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Aktionsprogramm für Investitionen und Arbeitsplätze (Drucksachen 13/ 3629, 13/5080) 11526 C i) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Mehr Arbeitsplätze durch Erhalt und Ausbau der Infrastruktur (Drucksachen 13/3952 [neu], 13/5170) 11526 D j) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft und der Gruppe der PDS: Flexiblere Gestaltung der Förderprogramme (Drucksachen 13/1798, 13/ 2929) 11526 D Ernst Hinsken CDU/CSU 11527 A Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD 11529 B Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11531 B Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 11533 C, 11540 A Paul K. Friedhoff F.D.P. 11534 B Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11535 D Rolf Kutzmutz PDS 11536 C Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 11538 B Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . . . 11539 C Dagmar Wöhrl CDU/CSU 11540 D Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD . . 11542 C Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11544 B Hans Michelbach CDU/CSU 11544 D Siegmar Mosdorf SPD 11546 A Hans Michelbach CDU/CSU 11546 C Ernst Hinsken CDU/CSU 11547 C Tagesordnungspunkt 7: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Dietmar Schütz (Oldenburg), Arne Fuhrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Ökologisch und ökonomisch verantwortbarer Ausbau von Elbe, Havel und Saale (Drucksachen 13/1331, 13/ 4097) 11550 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr - zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Kubatschka, Brunhilde Irber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Ökologisch verantwortlicher Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen - zu dem Antrag der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Halo Saibold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erhalt der freifließenden Donau zwischen Straubing und Vilshofen (Drucksachen 13/1390, 13/2435, 13/ 4240) 11550 A c) Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Variantenvergleich zwischen dem Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17 (Wasserstraßenverbindung Hannover-Magdeburg-Berlin) und der Nutzung des bestehenden Kanalnetzes mit Ausbau zweier Teilstücke der Havel (Drucksache 13/1961) 11550 B Renate Blank CDU/CSU . . . . 11550 C, 11551 D Ilse Schumann SPD 11551 C Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD 11552 A, 11565 A Renate Blank CDU/CSU . . . 11552 D, 11560 B Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11553 B, 11565 B Lisa Peters F D P. 11554 B Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11554 D Horst Kubatschka SPD . . . 11555 C, 11558 A Christel Hanewinckel SPD 11555 D Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11556 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS 11557 A Ernst Hinsken CDU/CSU 11557 D Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11558 C, 11562 B Horst Kubatschka SPD 11559 A Ernst Hinsken CDU/CSU 11559 B Bartholomäus Kalb CDU/CSU . . . 11559 D Eckart Kuhlwein SPD 11560 D Bartholomäus Kalb CDU/CSU 11561 C Dr. Klaus Rose CDU/CSU 11562 D Johannes Nitsch, Parl. Staatssekretär BMV 11563 B, 11565 C Annette Faße SPD 11564 D Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Jella Teuchner, Ludger Volmer, sowie weiterer Abgeordneter: Bonn-Berlin-Umzug verschieben - Staatsfinanzen konsolidieren (Drucksache 13/5581) 11566 C Friedhelm Julius Beucher SPD 11566 D Brigitte Baumeister CDU/CSU 11567 C Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 11568 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11570 A, 11572 B Friedhelm Julius Beucher SPD . . . 11570 D Hans Wallow SPD 11571 B Editha Limbach CDU/CSU 11571 D Ulrich Heinrich F D P. 11572 C Jella Teuchner SPD 11573 B Hanns-Peter Hartmann PDS 11573 D Ludger Volmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11575 A Ingrid Matthäus-Maier SPD 11576 B Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Abgeordneten Wolfgang Schmitt (Langenfeld) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Hermes-Bürgschaften für den DreiSchluchten-Staudamm in China (Drucksache 13/5399) 11577 A Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11577 A Dr. Ingomar Hauchler SPD 11579 A Jürgen Türk F.D.P 11581 A Dr. Ingomar Hauchler SPD . . 11581 B, 11584 A Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11582 B Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . 11582 C Eva Bulling-Schröter PDS 11583 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 11583 D Tagesordnungspunkt 10: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. September 1994 über nukleare Sicherheit (Gesetz zu dem Übereinkommen über nukleare Sicherheit) (Drucksachen 13/ 5018, 13/5690) 11585 A Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Fortsetzung der Sanierung der Braunkohlegebiete in den neuen Ländern (Drucksache 13/5588) . . . 11585 B Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Christine Kurzhals, Gunter Weißgerber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Wettbewerbsfähigkeit der ostdeutschen Braunkohlesanierungsgesellschaften erhalten - Beschäftigungsverhältnisse sichern (Drucksache 13/ 5225) 11585 C Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Vera Lengsfeld, Antje Hermenau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Braunkohlereviere ökologisch sanieren (Drucksache 13/5721) 11585 C Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems (Drucksache 13/4462) . . 11585 D Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Weiermann, Ernst Schwanhold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Montanunion-Vertrag über das Jahr 2002 fortschreiben (Drucksache 13/3526) 11585 D Wolfgang Weiermann SPD 11586 A Thomas Rachel CDU/CSU 11587 C Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11589 A Manfred Müller (Berlin) PDS 11590 B Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMWi 11590 D Rolf Hempelmann SPD 11592 B Nächste Sitzung 11593 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 11595* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten Gisela Frick, Birgit Homburger, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Irmgard Schwaetzer (alle F.D.P.) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem ... Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 177 bis 179 StGB . . 11595* B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Wilma Glücklich (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem ... Strafrechtsänderungsgesetz -§§ 177 bis 179 StGB 11595* D Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gert Willner (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem ... Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 177 bis 179 StGB 11596* A 128. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Die Rede wird in einem Nachtrag als Anlage 9 abgedruckt. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt für Altmann (Pommelsbrunn), BÜNDNIS 10. 10.96 Elisabeth 90/DIE GRÜNEN Augustin, Anneliese CDU/CSU 10. 10. 96 Böttcher, Maritta PDS 10. 10. 96 Borchert, Jochen CDU/CSU 10. 10. 96 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 10. 10. 96 Buntenbach, Annelie BÜNDNIS 10. 10. 96 90/DIE GRÜNEN Irber, Brunhilde SPD 10. 10. 96 Dr. Jacob, Willibald PDS 10. 10. 96 Jelpke, Ulla PDS 10. 10. 96 Dr. Küster, Uwe SPD 10. 10. 96 Lummer, Heinrich CDU/CSU 10. 10. 96 * Neuhäuser, Rosel PDS 10. 10. 96 Neumann (Berlin), Kurt SPD 10. 10. 96 Reuter, Bernd SPD 10. 10. 96 Schönberger, Ursula BÜNDNIS 10. 10. 96 90/DIE GRÜNEN Tappe, Joachim SPD 10. 10. 96 Terborg, Margitta SPD 10. 10. 96* Vosen, Josef SPD 10. 10. 96 *für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gisela Frick, Birgit Homburger, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Irmgard Schwaetzer (alle F.D.P.) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem . Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 177 bis 179 StGB Am 9. Mai 1996 ist vom Deutschen Bundestag die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe mit Mehrheit beschlossen worden. Der Gesetzesbeschluß beinhaltet, daß eine Strafverfolgung nur dann stattfindet, wenn das mit dem Täter verheiratete Opfer, normalerweise die Ehefrau, nicht widerspricht, es Anlagen zum Stenographischen Bericht sei denn, daß ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Der Vermittlungsausschuß hat die ersatzlose Streichung dieser Widerspruchsklausel empfohlen, über die heute abgestimmt wird. Diese Beschlußempfehlung berücksichtigt besonders die Position der Frauen, die in den meisten Fällen von Vergewaltigung in der Ehe die Opfer sind. Wir stimmen der Streichung zu, da damit das von den Koalitionsfraktionen begonnene Gesetzgebungsverfahren zur Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe zu einem guten Abschluß gebracht würde. Denn die Widerspruchsregelung führt dazu, daß es in den allermeisten Fällen der persönlich abgegebenen Erklärung zu keiner Bestrafung des Täters kommt. Damit wird das Opfer - zumeist die Frau - einer ganz besonderen Drucksituation ausgesetzt, denn sie hat es in der Hand, über die weitere Strafverfolgung zu entscheiden. Dies widerspricht dem Strafgesetzbuch, das gerade bei Verbrechen grundsätzlich die Strafverfolgung durch die zuständigen Behörden und Gerichte zwingend vorsieht. Die Privatisierung des Strafanspruchs des Staates darf es auch bei den schweren Fällen familiärer sexueller Gewaltanwendung nicht geben. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Wilma Glücklich (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem ... Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 177 bis 179 StGB In der heutigen Plenarsitzung weise ich gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion und der F.D.P.-Fraktion die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu den Paragraphen 177 bis 179 Strafgesetzbuch (Vergewaltigung in der Ehe) zurück. Bereits bei den ersten Beratungen zu dieser Novelle habe ich innerhalb der Frauengruppe betont, daß ich eine spezielle Regelung zur Vergewaltigung in der Ehe nicht für notwendig halte, da das Strafgesetzbuch sowohl Vergewaltigung als auch Nötigung als auch Gewalt allgemein ahndet. Als wichtiges Zeichen in der Frauenpolitik kann ich die Gesetzesänderung dennoch akzeptieren. Die Widerspruchsklausel/Versöhnungsklausel (die ich als systemfremd bezeichnen möchte) halte ich allerdings für überkomplex und nicht handhabbar. Die Diskussion ist seit Wochen mehr von Emotionen als von sachlichen Argumenten geprägt, und die bevorstehende Abstimmung wird hochstilisiert zu einem möglichen Erfolg gegen die Regierung. Darum aber kann es hier nicht gehen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gert Willner (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem ... Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 177 bis 179 StGB Ich stimme dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses nicht zu. Der Deutsche Bundestag hat durch den Gesetzesbeschluß vom 9. September 1996 dem Grundanliegen aller Fraktionen, den ehelichen Bereich in die Strafvorschriften der §§ 177 bis 179 StGB einzubeziehen, Rechnung getragen. Der Bundesrat lehnte eine Einzelregelung - nämlich die Einführung eines Wiederspruchsrechts für mit dem Täter verheiratete Opfer - ab. Dieses Widerspruchsrecht soll bewirken, daß das Strafverfahren nicht durchgeführt werden kann. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages haben sich der Leitende Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht Traunstein übereinstimmend mit den dort an den Verfahren wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung befaßten Staatsanwältinnen dafür ausgesprochen, daß von den in den vorliegenden Gesetzentwürfen vorgeschlagenen Regelungen das Widerspruchsrecht den Vorzug verdient. Es wurde überzeugend dargestellt, daß der Gefahr, daß auf das Opfer Druck zur Einlegung des Widerspruchs ausgeübt wird, dadurch vorzubeugen ist, daß die Staatsanwaltschaft bei Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses die Strafverfolgung unabhängig von dem Widerspruch fortsetzen kann. Dies sieht der Gesetzesbeschluß vor. Die Widerspruchslösung respektiert den Willen des verheirateten Opfers, die eheliche Privatsphäre von den Belastungen durch Strafverfolgung freizuhalten, ist also eine Dispositionsbefugnis des verheirateten Opfers. Wenn Ehepartner willens und in der Lage sind, ihre Konflikte, die einer Vergewaltigung zugrunde lagen, zu lösen, kann es nicht Aufgabe des Staates sein, diese Bemühungen durch ein Strafverfahren zu behindern oder gar unmöglich zu machen. Deshalb muß die Ausübung des Widerspruchsrechts durch das Opfer möglich sein - im Interesse der Aufrechterhaltung der Beziehung, wenn dies gewollt ist. Die Tatsache, daß der Widerspruch persönlich vor dem Staatsanwalt oder dem Vorsitzenden des Gerichtes, das mit der Sache befaßt ist, erklärt werden muß, ermöglicht eine sorgfältige Prüfung des Widerspruchs im Hinblick auf die Beweggründe. Haben Staatsanwalt oder Richter Zweifel an der Freiwilligkeit des Widerspruchs, können sie ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung erklären und das Verfahren trotz des Widerspruchs des Opfers weiterführen. Die SPD hat in ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagen, daß bei ehelicher oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft die Richter milder bestrafen oder von einer Strafe absehen können, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Beziehung notwendig erscheint. Dieser Vorschlag würde dazu führen, daß das gesamte Verfahren bis zu einem Freispruch oder Schuldspruch durchgeführt werden müßte und erst nach einem Schuldspruch über den Strafrahmen entschieden wird. Ob ein solches öffentliches Verfahren für ein Opfer, das an einer Fortsetzung der Ehe interessiert ist, den richtigen Weg darstellt, ist zu bezweifeln. Der Bundestag hat dies auch abgelehnt. Die Novellierung des Strafrechtsänderungsgesetzes hinsichtlich der §§ 177 bis 179 StGB in der Fassung des Gesetzbeschlusses des Deutschen Bundestages stellt einen Kompromiß dar, mit dem die bisherige strafrechtliche Ungleichbehandlung von Verletzungen sexueller Selbstbestimmung von Frauen im ehelichen Bereich beseitigt wird. Dieser Kompromiß ist ein großer Fortschritt, der - wie eingangs erwähnt - dem Grundanliegen aller Fraktionen und auch des Bundesrates entspricht, die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen. Nachtrag zum Plenarprotokoll 13/128 Deutscher Bundestag Nachtrag zum Stenographischen Bericht 128. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1996 Inhalt: Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Hermes-Bürgschaften für den Drei-Schluchten-Staudamm in China) Erich G. Fritz CDU/CSU 11597* A Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 10 (Gesetzentwurf zu dem Übereinkommen über nukleare Sicherheit) Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 11599* A Wolfgang Behrendt SPD 11599* C Dr. Rainer Ortleb F.D.P 11601* A Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRUNEN 11601 * C Rolf Köhne SPD 11602* C Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär BMU 11602 * D Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 und zu den Zusatztagesordnungspunkten 11 und 12 (Anträge zur Sanierung der Braunkohlengebiete in den neuen Ländern) Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU . 11604* A Christoph Matschie SPD 11605* C Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRUNEN 11606* D Jürgen Türk F.D.P 11608* A Rolf Köhne PDS 11608* C Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär BMU 11608* D Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems) Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 11609* D Eckart von Klaeden CDU/CSU 11611* A Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 11612* B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11613* B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 11614* D Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 11615* D Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 13 (Antrag der Fraktion der SPD: Montanunion-Vertrag über das Jahr 2002 fortschreiben) Paul K. Friedhoff F.D.P 11616* C Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Hermes-Bürgschaften für den Drei-Schluchten-Staudamm in China) Erich G. Fritz (CDU/CSU): Großprojekte der Art des Staudammes am Jangtse erregen Mißtrauen. Das ist berechtigt, denn die Erfahrungen in den letzten Jahrzehnten mit staatlichen Großinvestitionen waren unter ökonomischen, ökologischen, entwicklungspolitischen und sozialen Gesichtspunkten nicht immer positiv. Vielmehr spielten oft Prestigedenken und Gigantomanie von Regimen eine Rolle. Es lohnt sich deshalb, ein solches Projekt vor einer wie auch immer gearteten deutschen Unterstützung genau unter die Lupe zu nehmen. Dies gilt auch für das Drei-Schluchten-Projekt. In den letzten Monaten ist dazu eine Fülle von Material zusammengetragen worden. Es liegt eine Bewertung der Gruppe „Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung (WEED)" vor. Presse und Fernsehen haben sich der Frage gewidmet. Die KFW hat das Projekt geprüft. Schließlich hat auch die Bundesregierung über verschiedenste Quellen Informationen eingeholt. Die öffentliche Diskussion in früheren Jahren hat sich also gelohnt. Die Prüfung der Fakten kommt im vorliegenden Fall zu differenzierten Antworten. Eine pauschale Ablehnung auf Grund falscher Entscheidungen in der Vergangenheit hilft nicht weiter und ist auch nicht sachdienlich. Der Antrag der Grünen/Bündnis 90 hat ja auch nur vordergründig das konkrete chinesische Projekt im Auge. Genaugenommen geht es ihm um eine Änderung der Bewertungskriterien von Hermes-Bürgschaften. Zunächst aber gilt es, einen Fehler im Antrag zu berichtigen: Es wird im Antrag gesagt, es hätten weder die Weltbank noch andere internationale Institutionen geplant, sich finanziell an dem Projekt zu beteiligen. Richtig ist, daß die chinesische Regierung die Weltbank gar nicht gebeten hat, sich zu beteiligen. Eine Ablehnung - aus welchen Gründen auch immer - ist also aus der Tatsache, daß sich die Weltbank nicht beteiligt, nicht abzulesen. Vielmehr gibt es Informationen, die darauf hinweisen, daß sich die Weltbank beteiligt hätte, wenn man denn gefragt worden wäre. Zu den einzelnen Forderungen des Antrags der Grünen an die Bundesregierung ist folgendes zu sagen: 1. Die Grünen fordern, generell keine staatlichen Ausfuhrgewährleistungen für das Drei-Schluchten-Projekt zu bewilligen. Diese Forderung hätte Anlagen zum Stenographischen Bericht nur dann einen Sinn, wenn die Prüfung des Projekts zu dem Ergebnis käme, daß es unter allen Umständen abzulehnen ist und das Projekt auf diese Weise angehalten werden könnte. Schon die Vorbereitung der Baumaßnahmen und der Stand der Ausschreibungen zeigen jedoch, daß das Projekt auf jeden Fall verwirklicht wird. 2. Die Grünen wollen, daß die Bundesregierung feststellt, daß eine bundesdeutsche finanzielle staatliche Beteiligung nicht in Frage kommt. Diese Forderung erübrigt sich, da die Bundesregierung nicht beabsichtigt, mit einer staatlichen finanziellen Beteiligung in das Projekt einzusteigen. 3. Die dritte Forderung, die chinesische Seite auf deutsche Bedenken hinzuweisen, hätte nur dann einen Sinn, wenn die Abwägung der Gesichtspunkte für und gegen das Projekt tatsächlich zu dem in der Forderung enthaltenen Ergebnis käme. 4. Die Grünen fordern, ein formalisiertes Verfahren zur systematischen Erfassung und Gewichtung von ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Faktoren und Kriterien bei der Vergabe von Hermes-Bürgschaften einzuführen. Dazu ist zu sagen, daß solche Kriterien auch bereits heute Bestandteil der Prüfung sind, zugegebenermaßen allerdings nicht in der verlangten Systematik und Gewichtung. Dazu möchte ich anmerken, daß im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Handel ein solches Vorgehen auf Dauer richtig sein wird und deshalb wie in Forderung 5 verlangt, auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung als Bestandteil des Vergabeverfahrens von Hermes-Bürgschaften nicht rundweg abgelehnt werden sollte. Diesen Forderungen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings entgegenzuhalten, daß eine solche Veränderung der Praxis zu Vergabezeiten führen würde, die deutsche Unternehmen an vielen Stellen aus dem Wettbewerb ausschalten. Deshalb ist die einzige Forderung, die weiterführen kann, die Forderung Nr. 6, nämlich zu prüfen, in welcher Weise die Einführung eines formalisierten Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit staatlichen Bürgschaften auf internationaler Ebene - also der Europäischen Union und der OECD - vorangetrieben werden kann. Ein solcher Prüfauftrag würde sich auch in die Bemühungen der Bundesregierung im Rahmen des WTO-Prozesses und den Versuch einfügen, Umweltstandards in die Welthandelsordnung einzuführen. Zum Projekt selbst: Der Baubeginn war im Dezember 1994. 1997 wird der Umleitungskanal fertiggestellt sein und die Baustelleneinrichtung abgeschlossen sein. Aus Japan ist bekannt, daß die Ausschreibung für die Generatoren bereits seit Juni läuft und bis Ende 1996 abgeschlossen sein wird. Das Projekt hat drei Zwecke: Hochwasserschutz für 30 Millionen Menschen, Energieerzeugung, Verbesserung der Schiffbarkeit des Chongqing. Dagegen sind abzuwägen ökologische Probleme wie die Auswirkung auf Pflanzen und Tiere, Probleme mit Schadstoffen aus Abwässern und Mülldeponien, eine vermutete Beeinträchtigung des Schlammtransports sowie eine Versalzung der Mündungsgebiete. Dagegen muß allerdings die Erzeugung sauberer Energie bilanziert werden. Ebenfalls damit verbunden sind soziale Probleme, die in der Umsiedlung von 1,3 Millionen Menschen bestehen. Auf der sozialen Seite müßten allerdings auch die ökonomischen Auswirkungen einer sicheren zusätzlichen Energieversorgung bilanziert werden. Von ausschlaggebender Bedeutung für das Projekt ist der Hochwasserschutz für den Unterlauf des Jangtse, wo es regelmäßig zu verheerenden Überschwemmungen kommt. Erneute Katastrophen wie 1954, als 30 000 Menschen ums Leben kamen, 30 000 Quadratkilometer Ackerland verwüstet wurden und die Eisenbahnverbindung zwischen Nord- und Südchina drei Monate unterbrochen war, können sich jederzeit wiederholen. Das Projekt wird für die Monsunzeit einen Speicherraum von 22 Milliarden Kubikmeter zur Verfügung stellen und dadurch die Hochwasserspitzen für den Unterlauf verträglich machen. Übrigens gibt es diese Überschwemmungen nicht erst, seitdem die Abholzungen am Oberlauf des Flusses geschehen sind, sondern sie lassen sich an Hand von Markierungen bis in das zwölfte Jahrhundert zurückverfolgen. Wer eine nachhaltige Entwicklung will, muß besonders das Thema saubere Energieerzeugung ernst nehmen. Das Drei-Schluchten-Projekt wird die Energieversorgung Chinas wesentlich verbessern und damit die ökonomische Entwicklung beschleunigen. Die Kapazität, die vorgesehen ist, entspricht 8 % der gegenwärtigen chinesischen Stromerzeugungskapazität. Es müssen für diese Kapazität 15 Kohlekraftwerke von je 1 200 MW nicht gebaut werden. Dies ist bei einer angenommenen Erhöhung der Verbrennung von Steinkohle von 1,2 auf 2 Milliarden t jährlich in China ein kaum hoch genug einzuschätzender Beitrag zur Verminderung von CO2. Da der Jangtse eine große fließende Wassermenge hat, wird hier nicht wie etwa beim Assuan-Staudamm ein großer ruhender See entstehen. Der Jangtse bleibt ein fließender Fluß. Daß durch dieses Projekt die Transportkapazität des Flusses bis zur Stadt Chongqing von 12 auf 50 Millionen t jährlich steigen kann, ist für die Verkehrsinfrastruktur Chinas ebenfalls von großer Bedeutung. Gegen diese Vorteile sind die ökologischen und sozialen Probleme abzuwägen. Die Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt sind wie bei jedem Staudammprojekt nicht unproblematisch, ganz offensichtlich aber nicht so weit abweichend, daß dies eine völlige Ablehnung des Projektes rechtfertigen würde. Problematisch ist wohl die Tatsache, daß Industriedeponien, Bergwerkshalden und Müllkippen im Überflutungsbereich liegen und bisher nicht geklärt ist, was damit geschehen wird. Kein Problem scheint der Schlammtransport zu sein. Durch die Fließgeschwindigkeit und die Tatsache, daß kein ruhender See entstehen wird, sowie die Vielzahl der sedimenthaltigen Zuflüsse unterhalb der Staumauer lassen keine großen Auswirkungen erwarten. Auf Grund dieser Tatsache ist auch mit einer dem Nildelta vergleichbaren Versalzung im Mündungsgebiet nach Aussage von Fachleuten nicht zu rechnen. Das größte Problem ist die Umsiedlung von 1,3 Millionen Menschen. Eine Mitwirkung der betroffenen Menschen ist offensichtlich nicht vorgesehen. Auf der anderen Seite ist aus Kreisen der Weltbank zu hören, daß aus anderen Staudamm- und Wasserkraftprojekten in China bekannt sei, daß die Chinesen die damit verbundenen Probleme kompetent und verantwortlich lösen könnten. Die vorgesehenen Entschädigungsregelungen und Umsiedlungsleistungen stehen diesem Eindruck zumindest nicht entgegen. In die Betrachtungsweise der sozialen Folgen müssen natürlich der Vorteil einer sicheren und sauberen Energieversorgung und die daraus entstehenden Wachstums- und Einkommensmöglichkeiten eingehen. Obwohl der Versuch einer Gegenüberstellung von Vorteilen und Nachteilen natürlich daran mangelt, daß sie nicht mit gleichgewichtigen Indikatoren bilanziert werden können, scheint mir doch das Urteil angebracht, daß im Vergleich zu anderen Projekten ähnlicher Art bei diesem die Vorteile insgesamt überwiegen werden. Für die Frage, ob aus dieser Einschätzung eine Zustimmung zu Hermes-Bürgschaften entstehen kann, ist zunächst von Bedeutung, daß das Projekt offensichtlich in der Vorbereitung bereits weit fortgeschritten ist. Von Bedeutung ist auch, wie sich andere G-7- oder OECD-Staaten verhalten. Dazu ist bisher bekannt geworden, daß die US-Ex/Im-Bank eine Beteiligung nicht abgelehnt hat. Aus Frankreich und Kanada ist bekannt, daß Exportgarantien gegeben werden. Unter solchen Garantien sind auch unmittelbare Wettbewerber der im Grünen-Antrag genannten deutschen Unternehmen. Aus dieser Tatsache ergibt sich, daß die Bundesregierung durch die Verweigerung von Hermes-Bürgschaften keinerlei Druckmittel in Sachen Menschenrechte in der Hand hätte. Deshalb bleibt der Bundesregierung an dieser Stelle nur übrig, nach den geltenden Hermes-Kriterien zu entscheiden. Ich hätte mir allerdings vorgestellt, daß die Bundesregierung die Entscheidung bis zur Diskussion dieses Antrages zurückgestellt hätte. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 10 (Gesetzentwurf zu dem Übereinkommen über nukelare Sicherheit) Kurt-Dieter Grill (CDU/CSU): Mit dem Übereinkommen über nukleare Sicherheit sind in der Geschichte der friedlichen Nutzung der Kernenergie erstmals grundlegende und völkerrechtlich verbindliche Sicherheitsstandards und -regeln für den Betrieb ziviler Kernkraftwerke festgelegt worden. Gerade im Hinblick auf die Nutzung der Kernenergie in den Staaten des früheren Ostblocks sind mit diesem Übereinkommen Regelungen getroffen worden, die Ansatzpunkte für eine Verbesserung der dortigen kerntechnischen Sicherheit und die etwaige Stilllegungen von Kernkraftwerken enthalten. Das Übereinkommen sieht ein System regelmäßiger Berichterstattung zur nuklearen Sicherheit vor. Hierbei müssen nationale Berichte auf mindestens alle drei Jahre stattfindenden Überprüfungskonferenzen vorgelegt werden. Auf Überprüfungstagungen der Vertragsstaaten wird das Ob und Wie der nationalen Umsetzung kontrolliert werden. Dazu müssen nationale Berichte vorgelegt werden, die dann zu erörtern sind. Mit der Teilnahme an diesen Konferenzen, der Berichtspflicht sowie der gemeinsamen Diskussion der Berichte ist ein Mittel geschaffen worden, das die Vertragsstaaten dazu bringt, sich vertragsgerecht zu verhalten. Die Ratifizierung des Übereinkommens durch Staaten wie Rußland, Bulgarien, Kroatien, Rumänien, die Slowakei, die Tschechische Republik und Litauen führt dazu, daß diese Länder bereits an der nächsten Tagung zur Vorbereitung des Berichtsverfahrens teilnehmen werden. Sie bietet der Bundesregierung zudem die Möglichkeit, durch die Überprüfungstagungen auf die Sicherheit der dortigen Kernkraftwerke einzuwirken. Mit der anstehenden Ratifizierung durch die Ukraine wird diese Einwirkungsmöglichkeit weiter ausgedehnt werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die Bundesregierung in dem Bestreben, von dieser Kontrollmöglichkeit regen Gebrauch zu machen, unterstützen. Die nun bestehende internationale Kontrolle der Sicherheit ziviler Kernkraftwerke setzt eine entscheidende Forderung von Bundestag und Bundesrat nach dem Unglück von Tschernobyl um. Auch wenn die Bundesregierung höhere Sicherheitsstandards auf internationaler Ebene für wünschenswert gehalten hätte, stellt das Übereinkommen angesichts der unterschiedlichen Ausgangspositionen der an den Verhandlungen teilnehmenden Staaten einen herausragenden Erfolg dar. Dies wird insbesondere durch die Stellungnahme des Bundesrates unterstrichen, die an dieser Stelle ausdrücklich begrüßt werden soll. Die mit dem Übereinkommen erreichten Sicherheitsstandards können jedoch nur einen Anfang darstellen. Daher wird sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch weiterhin laufend für eine Erhöhung dieser bisher erreichten Standards einsetzen. Festzuhalten ist, daß durch die Initiative der Bundesregierung ein bedeutender Durchbruch bei der Sicherheit der internationalen friedlichen Nutzung der Kernenergie erreicht wurde. Wolfgang Behrendt (SPD): Lassen sie mich zu Beginn zunächst einmal konstatieren, daß wir dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland am Übereinkommen über nukleare Sicherheit ermöglicht, zustimmen werden. Wir stimmen dem Gesetzentwurf ebenso wie der Bundesrat zu, weil Verbesserungen im Bereich der Reaktorsicherheit nicht nur in Mittel- und Osteuropa, sondern auch weltweit zwingend erforderlich sind. Es sind die schrecklichen Erfahrungen der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl, die sich in diesem Jahr zum zehnten Mal jährte, die immer noch in Betrieb befindlichen maroden Kernkraftwerke sowjetischer Bauart, aber auch die immer wieder zu verzeichnenden Störfälle und bekannten Risiken westlicher Kernkraftwerke, die ein internationales Abkommen für den Betrieb ziviler Kernkraftwerke schon längst notwendig gemacht haben. Die Liste der nach Tschernobyl bekanntgewordenen Störfälle ist lang und verdeutlicht, daß das Problem der Reaktorsicherheit keineswegs nur auf Mittel- und Osteuropa beschränkt ist. Um nur einige zu nennen: 1988 Hamaoka Japan - Leck im Notkühlsystem -, Pickering Kanada - Beschädigung von Brennelementen -, 1989 Phenix Frankreich - Gasblase im Kern -, Vandellos Spanien - Brand zerstört die Anlage -, 1991 Tschernobyl 2 Ukraine - Brand in Turbinenhalle -, Salem USA - katastrophales Turbinenversagen -, 1992 Sosnovy Bor Rußland - Abriß eines Kühlkanals -, Barsebeck Schweden - Dampflecks -, 1993 Fermi USA - Turbinenversagen -, 1994 Kola Rußland - Ausfluß von Kühlmitteln und Freisetzung von Edelgasen -, Biblis Deutschland - Brand durch Kurzschluß an den Pumpenmotoren vor der Wiederinbetriebnahme - usw. Alles schwere Unfälle, bei denen wir nur knapp einer erneuten nuklearen Katastrophe entgangen sind. Sie verdeutlichen, daß wir hier dringend Abhilfe schaffen müssen, bei allen Unterschieden, die wir in der Bewertung der weiteren Nutzung der Kernenergie haben. Daher sind wir der Auffassung, daß völkerrechtlich verbindliche Sicherheitsstandards für zivile Leistungsreaktoren ein wesentlicher Beitrag sind, um die weltweite Reaktorsicherheit zu verbessern. Und vor dem Hintergrund unterschiedlicher Rechts- und Interessenlagen der Vertragsparteien stellt der hier vorgelegte Vertragstext ohne Zweifel einen ersten Erfolg dar. Doch das hier vorgelegte Abkommen kann und darf nur ein erster Schritt zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit sein. Denn es offenbart Mängel und Schwächen in puncto Anwendungsbereich, praktizierten Sicherheitsbedingungen und -standards sowie den Abschaltbedingungen. Deshalb halten wir es für dringend geboten, über den Anwendungsbereich dieses Abkommens hinaus mit der Erarbeitung eines internationalen Abkommens über die Sicherheit im Umgang mit radioaktiven Abfällen zu beginnen, so wie es ja auch in der Präambel des Vertragstextes angedacht ist. Die Frage des Wie und Wo bei der Endlagerung wird in den westlichen Ländern höchst unterschiedlich bewertet und bedarf dringend einer internationalen Regelung. Neben einem intensiven grenzüberschreitenden wissenschaftlichen Dialog sind daher auch hier internationale Standards dringend geboten, ohne dabei vom Verursacherprinzip bei der Endlagerung abweichen zu wollen. Und auch wenn die Bundesrepublik nicht direkt betroffen ist, so muß es ebenfalls Ziel sein, die Sicherheit militärischer Anlagen mittels internationaler Abkommen zu verbessern. Wenn in dem Übereinkommen nun verbindlich festgeschrieben wird, daß beim Betrieb von Kernkraftwerken die Sicherheit Vorrang vor wirtschaftlichen Überlegungen haben muß, zur Gewährleistung der Sicherheit qualifiziertes Personal für jede Anlage zur Verfügung stehen muß, Notfallschutz und Vorsorgepläne aufgestellt werden müssen und bei der Standortwahl maßgeblich die Sicherheitsgrundsätze gelten, dann sind dies doch Prinzipien, von denen man eigentlich annehmen sollte, daß sie beim Umgang mit einer derart risikobehafteten Technologie schon längst selbstverständlich sein sollten. Dies zeigt, wie klein der Nenner ist, auf den man sich in dem Abkommen einigen konnte. So ist auch zu bezweifeln, ob durch das vorliegende Übereinkommen die Sicherheit der in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke insbesondere in Mittel-und Osteuropa substantiell verbessert werden kann. Denn viele Punkte entsprechen nicht dem Standard der in Deutschland praktizierten Sicherheitsbedingungen. Die Schutzziele sind wenig konkret, haben mehr beschreibenden Charakter und lassen den jeweiligen Vertragsparteien viel Auslegungsspielraum. Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme zu Recht auf die unbefriedigende Formulierung der Abschaltungsbedingungen und Sicherheitsstandards hin. Nicht nur Umweltschutzorganisationen und Kritiker der Kernenergie, sondern auch Institutionen wie die Weltbank oder die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung mahnen die Abschaltung der gefährlichen RBMK-Reaktoren in Mittel- und Osteuropa seit langem an. Doch dieses wichtige Ziel wird durch den Vertragstext nicht erreicht werden können, insbesondere dann nicht, wenn man sich noch einmal die schwierigen Verhandlungen in bezug auf die Abschaltung des Katastrophenreaktors von Tschernobyl vor Augen führt. Und dies liegt nicht nur an der fehlenden Bereitschaft der betroffenen Länder, sondern in einem nicht zu unterschätzenden Maße an der Haltung der westlichen Verhandlungspartner, die in erheblichem Maße Rücksicht auf die Interessen der Atomindustrie nehmen. Die Schwerpunktsetzungen, die wir bei finanzieller und technischer Hilfestellung vornehmen, bewirken, daß es zu keiner Umstrukturierung der Energiewirtschaft in Mittel- und Osteuropa kommt, die die großen Energieeinsparpotentiale nutzt und die den risikolosen sowie alternativen Energiequellen zum großflächigen Einsatz verhelfen könnte. Wenn wir aber die nukleare Sicherheit in diesen Ländern erhöhen wollen und wenn wir das Damoklesschwert eines erneuten Reaktorunfalls, das über Europa schwebt, beseitigen wollen, dann führt kein Weg an der unverzüglichen Abschaltung einer Reihe von älteren Reaktoren, die nicht nachgerüstet werden können, vorbei. Allein die durch das Übereinkommen verbesserte Atomaufsicht, also organisatorische Maßnahmen, ändern nichts an dem durch die technischen Defizite verursachten Risikopotential. Dieses enorme nukleare Risikopotential in Mittel- und Osteuropa kann und darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß wir auch im Westen, auch in der Bundesrepublik ein bestehendes Sicherheitsrisiko haben. Zehn Jahre nach Tschernobyl besteht kein Anlaß zu übertriebenem Vertrauen in die viel und gern gepriesene westliche, insbesondere deutsche Nukleartechnik. Denn viele der nach dem Unfall von Tschernobyl angekündigten Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Sicherheitstechnik sind leider nicht verwirklicht worden. So haben das Bundesumweltministerium und die Reaktorsicherheitskommission periodisch Sicherheitsüberprüfungen angekündigt, die aber immer noch nicht obligatorisch festgeschrieben worden sind. So befürchten Experten, daß die bundesdeutschen Anlagen mit zunehmendem Alter Ermüdungserscheinungen zeigen und sie dadurch de facto immer unsicherer werden. Zu den Mängeln in bundesdeutschen Kernkraftwerken gehört unter anderem die Unterlassung von notwendigen Nachrüstungen bei Altanlagen in bezug auf Brandschutz, die Erdbebenvorsorge und die Qualität der Rohrleitungen. Keine deutsche Anlage mit Druckwasserreaktor verfügt über Einrichtungen zur Verhinderung von Wasserstoff- oder Dampfexplosionen bei einem Kernschmelzunfall, und sie sind nicht gegen die Belastungen bei Hochdruckkernschmelzen ausgelegt. Bei einem schweren Unfall ist damit zu rechnen, daß wenige Stunden nach Unfallbeginn das Containment versagt und große Teile des radioaktiven Inventars in die Umgebung gelangen. Folgen: Bis zu 100 000 Quadratkilometer würden unbewohnbar und Millionen von Menschen müßten mit gesundheitlichen Schäden rechnen. Wir werden dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zustimmen, weil das Übereinkommen über nukleare Sicherheit einen - wenn auch unserer Ansicht nach noch unzureichenden - Beitrag leistet, die nukleare Sicherheit der Anlagen zur Kernenergieerzeugung zu verbessern. Wir sind jedoch nach wie vor der Auffassung, daß die Verbesserung der Sicherheit der bestehenden Anlagen - wo und in welchem Umfang auch immer - keine absolute Sicherheit bedeutet. Der Weg zu einer risikolosen nachhaltigen Energieversorgung muß über den Ausstieg aus der Kern- energie und die damit verbundene Förderung alternativer Energieträger und die Nutzung der Energieeinsparpotentiale erfolgen. Gesundbeterei hilft hier nicht weiter, sondern nur konsequentes Handeln. Dazu sind Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, erneut aufgefordert. Dr. Rainer Ortleb (F.D.P.): Nicht die Kernkraftwerke in Deutschland oder die in Frankreich, sondern einige in Osteuropa, die einstmals nach sowjetischen Konstruktionen gebaut wurden, stellen eine latente mehr oder weniger große Gefahr dar. Es ist müßig, hier erneut an die Katastrophe von Tschernobyl zu erinnern, die bis heute nicht bewältigt ist. Trotzdem und gerade deswegen ist ein technologisches Heranführen anderer, an der Nutzung von Kernenergie interessierter Länder notwendig und unter Sensibilisierung für Sicherheitserfordernisse selbstverständlich. Für die Gegner der friedlichen Anwendung der Kernenergie mag eine solche Situationsbeschreibung wie eine politische Provokation wirken. Nur bitte bedenken Sie, daß es nicht möglich ist, Positionen und Auseinandersetzungen, etwa gar mit gewünschten Verzerrungen in Richtung der einen oder anderen politischen Auffassung in andere Länder exportieren zu können, die derzeit noch auf diese Art von Energiegewinnung angewiesen sind oder sich für darauf angewiesen halten, möglicherweise sogar mehr als wir, da sie ja im ureigensten Interesse an schnellem wirtschaftlichen Anschluß interessiert sind. Es hilft hier also weder Ideologieexport oder Schulmeisterei oder etwa gar eine Art internationale Atompolizei. Hier werden nur Helfer angenommen, die vermitteln, daß sie die andere Seite als gleichberechtigten Partner ansehen. So gesehen ist das Gesetz zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit ein wichtiger Beitrag, diese für alle in wünschenswert naher Zeit auch gewährleisten zu können. Verbieten kann die Bundesrepublik Deutschland in einem anderen Land gar nichts. Es kann auch deutscher Wille kein Genehmigungsoder Nichtgenehmigungsverfahren erzwingen. Es gibt keine grenzüberschreitende deutsche Rechtshoheit. Was geschähe, wenn von deutscher Seite das Übereinkommen nicht angenommen würde, wäre nicht auszudenken. Das bisher Verhandelte stünde in Frage. Der Weg für weiteres Anziehen des Niveaus des Standards wäre verbaut. Die im Knowhow fortgeschrittensten Staaten sind geradezu verpflichtet, dieses und ihre Strategien der Kontrolle weiterzugeben. Mit dem gegenwärtig erreichten Stand ist nunmehr gewährleistet, - daß erstmals völkerrechtlich verbindliche Gründsätze kerntechnischer Sicherheit formuliert wurden, - daß internationale Kontrolle der Sicherheit möglich wird, die auf der Grundlage nationaler Berichterstattung erfolgt und - daß jeder Vertragsstaat seine Verantwortlichkeit in nationales Recht schreibt, dem die Betreiber im jeweiligen Staat unterliegen. Die Philosophie des Übereinkommens postuliert das Prinzip Sicherheit vor Wirtschaft, die Verpflichtung zur Verbesserung oder gebotenenfalls Abschaltung von Anlagen und fördert Qualitätssicherung, Notfallvorsorge und Planungstransparenz. So ist dem Gesetz aus all diesen und anderen Erwägungen heraus, die aus Zeitgründen nicht mehr erwähnt werden können, die Zustimmung zu geben. Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Super-GAU von Tschernobyl hat bewiesen, daß die Nutzung der Atomenergie keine nationale Angelegenheit sein kann. Ein zweites Tschernobyl muß ständig befürchtet werden. Das wissen alle hier im Raum. Aber es ist erstaunlich, welche Lehren die Abgeordneten der Regierungskoalition aus den Leiden von Tschernobyl gezogen haben: Nicht, wie der gesunde Menschenverstand es fordert, die sofortige Abschaltung der Reaktoren in Osteuropa, nicht den Einstieg in eine moderne, das heißt eine effiziente und ökologische Energiepolitik. Nein, der Bundesregierung genügt es, wenn mit dem vorliegenden Übereinkommen zur nuklearen Sicherheit lediglich die Informationstransparenz erhöht wird, Sicherheitsstandards formuliert und regelmäßige Berichte über den Betrieb der Atomkraftwerke erstellt werden. Das bedeutet die Akzeptanz des nächsten Super-GAUs und die Verwaltung der Katastrophe. Und jetzt kommen sie mir nicht wieder mit der Mär, sie hätten keinen Einfluß auf die Energiepolitik der osteuropäischen Staaten. Natürlich ist dabei jedes Land souverän, aber auch die Nachbarstaaten haben Rechte, denn die tödlichen Strahlen nach einer Reaktorkatastrophe machen nicht an der Grenze der nationalen Staaten halt. Daß sie diesen Fakt genauso sehen, zeigt eben dieses Abkommen, mit dem sie ja auch die Rechte der möglichen betroffenen Nachbarstaaten gegenüber den osteuropäischen Staaten einfordern. Gleichzeitig fördert die EU und auch die Bundesregierung selbst übers Geld und über die Diplomatie entscheidend den Pro-Atomkurs dieser Länder: Darum bürgt die Bundesregierung mit Hermes-Bürgschaften für osteuropäische Atommeiler, darum setzt sie sich sowohl in der EU als auch bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung für die Vergabe von Krediten für osteuropäische Atomkraftwerke ein. Darum will sie dieses Abkommen ratifizieren. Wie lange soll es denn noch dauern, meine Damen und Herren aus der Koalition, bis Sie endlich die seit Jahren bekannten Studien von Weltbank und Internationaler Energieagentur durchgelesen haben? Der Umbau und Weiterbetrieb der veralteten Anlagen ohne Einbeziehung der Kosten für Betrieb, Stilllegung, Zwischen- und Endlager würde über 10 Milliarden DM mehr kosten als die Stillegung der 25 unsichersten Atomkraftwerke binnen zwei Jahren. Dadurch werden Gelder gebunden, welche für die Finanzierung der notwendigen Energiewende fehlen. Das Öko-Institut rechnet für den Umbau sogar mit Kosten von 100 Milliarden DM, viel teurer als der Aufbau einer zukunftsfähigen Energiewirtschaft. Die Weltbank kommt zu dem Schluß - und jetzt spitzen Sie mal die Ohren -, daß der Umbau der östlichen Reaktoren zudem reine Geldverschwendung sei. Das Risiko einer Kernschmelze schätzt die Weltbank trotz Reaktorumbau als unannehmbar hoch ein. Deutliche Worte einer Organisation, die sich normalerweise diplomatisch-vorsichtig und ausgewogen artikuliert. Doch der uns vorliegende Gesetzentwurf zielt statt dessen auf die Weiterführung der verfehlten Atompolitik. Dadurch besteht die Gefahr, daß mit Hilfe der Kosmetik westlicher Technologien der risikoreiche Betrieb dieser AKWs noch verlängert wird. Der Schwenk bei der Einschätzung der Bundesregierung bei der Frage der Nachrüstbarkeit der russischen RBMK-Reaktoren des Tschernobyl-Typs verschärft diesen Kurs nochmals. Bis vor kurzem wurden sie als nicht nachrüstbar bezeichnet, nun wird die Nachrüstung ernsthaft projektiert, während die Verhandlungen über die Stillegung des Unglücksreaktors in Tschernobyl nicht vorankommen. Warum auch, wenn man gleichzeitig die Nachrüstung in Aussicht stellt? Warum protestiert Frau Merkel nicht gegen den Weiterbetrieb der osteuropäischen Zeitbomben? Warum unterstützt sie aktiv diesen falschen Kurs der Nachrüstung anstatt des Abschaltens? Weil die not-leidende Reaktorindustrie hofft, wenigstens bei der Umrüstung der Reaktoren im Osten ein Geschäft zu machen. Frau Merkel will das Auslaufmodell deutsche Atomwirtschaft erhalten, denn Deutschland befindet sich auf dem Weg des ungeordneten Ausstieges. Es würden aber viel mehr Arbeitsplätze geschaffen, wenn deutsche Firmen bei der Modernisierung der osteuropäischen Energieversorgung zum Zuge kämen: Anbieter von hocheffizienten Gaskraftwerken, von Wind- und Solaranlagen, von Energiespartechnologien. In der Atomindustrie arbeiten nur noch 17 000 Menschen, während die Umweltschutzindustrie inzwischen zu einer der bedeutsamsten Branchen der BRD angewachsen ist. Das sagen Sie doch inzwischen. Aber Konsequent auf diese Branchen setzen Sie dann nicht. Wer diesen Branchen schon im eigenen Lande das Leben schwer machen will, wie Minister Rexrodt mit seiner dilettantisch erarbeiteten Energierechtsnovelle uns gerade mal wieder bewiesen hat, der will für sie natürlich auch keine Exportmärkte schaffen. Das größte Standortproblem ist und bleibt die Bundesregierung. Die Bundesregierung sollte statt dessen darauf drängen, im Rahmen der internationalen Finanzhilfe für Osteuropa gänzlich auf die Finanzierung und den Umbau von Atomanlagen zu verzichten und nur noch Maßnahmen für die ökologische Umgestaltung des Energiesektors in Osteuropa zu unterstützen. I Langfristige und zinsgünstige Kredite sollen nicht mehr für Atom-Investitionen, sondern nur noch für Investitionen für die Energiewende verwendet werden. Also, obwohl es positiv ist, durch regelmäßige Berichte und Konferenzen eine stärkere Informationstransparenz zu erreichen, dieses Abkommen zielt um 180 Grad in die falsche Richtung. Wir werden es deshalb ablehnen. Die größte Sicherheit ist durch den Atomausstieg zu erreichen und nicht durch kostspielige und technisch riskante Umrüstungen maroder Reaktoren. Rolf Köhne (PDS): Die Bundesregierung schreibt in ihrem Gesetzentwurf: Das Übereinkommen schafft erstmals rechtlich verbindliche Grundlagen für einheitliche generelle Standards der Sicherheit von zivilen Kernkraftwerken. Doch dies ist alles recht unverbindlich. So heißt es im wichtigen Art. 13: Jede Vertragspartei trifft die geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, daß Programme zur Qualitätssicherung aufgestellt und durchgeführt werden, die das Vertrauen vermitteln, daß den besonderen Anforderungen aller für die nukleare Sicherheit bedeutsamen Tätigkeiten während der gesamten Lebensdauer einer Kernanlage Genüge getan wird. Also soll nur das Vertrauen vermittelt werden, daß der nuklearen Sicherheit Genüge getan wird, anstatt der nuklearen Sicherheit selbst Genüge zu tun. Es reicht im Prinzip eine reine Propagandaorganisation. Schon deshalb halten wir dieses Abkommen für völlig unzureichend. Da es bereits vor 25 Jahren ratifiziert ist, kann es auch ohne die BRD in Kraft treten. Wenn wir es zunächst nicht ratifizieren, wäre es immerhin ein weltweites Signal, daß es besser werden muß. Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Das Übereinkommen über nukleare Sicherheit wurde am 20. September 1994 in Wien - anläßlich seiner Auflage zur Zeichnung bei der IAEO - von Deutschland an prominenter Stelle nach den USA gezeichnet. Das Übereinkommen ist bislang von 63 Staaten gezeichnet und von 25 Staaten ratifiziert, angenommen oder genehmigt worden. Dazu gehören unter anderem Staaten wie Rußland, Litauen, Bulgarien, Rumänien, die Slowakei, Tschechien, Ungarn und die Volksrepublik China sowie von den westlichen Ländern unter anderem Frankreich, Großbritannien, Japan, Kanada, Spanien, Schweden und Finnland. Durch die Ratifizierung seitens des 17. Staates mit mindestens einer zivilen Kernanlage - das war Mexiko; Zeichnung ist am 26. Juli 1996 erfolgt - wird das Übereinkommen 90 Tage später, am 24. Oktober 1996, in Kraft treten. Spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten - im April 1997 - ist eine Vorbereitungstagung der Vertragsstaaten durchzuführen. Sie wird die Regularien für den Überprüfungsmechanismus der ersten Überprüfungstagung der Vertragsparteien festlegen. Diese erste Überprüfungstagung wird spätestens im Frühjahr 1999 stattfinden. Ziel des Übereinkommens sind die Erreichung und Beibehaltung eines weltweit hohen Standards nuklearer Sicherheit, die Schaffung und Beibehaltung wirksamer Abwehrvorkehrungen gegen mögliche radiologische Gefahren und die Verhütung von Unfällen mit radiologischen Folgen. Sein Anwendungsbereich ersteckt sich auf landgebundene zivile Kernkraftwerke unter Einbeziehung von Vorrichtungen für die Lagerung, Handhabung und Bearbeitung radioaktiven Materials, das sich auf dem Gelände des Kernkraftwerks befindet und mit dem Betrieb unmittelbar zusammenhängt. Das Übereinkommen schafft zu diesem Zweck erstmals weltweit völkerrechtlich verbindliche Verpflichtungen, international anerkannte Grundsätze der Reaktorsicherheit national anzuwenden. Dabei werden Sicherheitsvorschriften für die Standortwahl, die Auslegung und den Betrieb ziviler Kernkraftwerke vorgesehen. Im einzelnen umfaßt das Übereinkommen unter anderem folgende Grundsätze: - Die kerntechnische Sicherheit muß Vorrang haben vor wirtschaftlichen Überlegungen beim Betrieb von Anlagen. - Zur Gewährleistung der Sicherheit müssen hinreichende finanzielle Mittel und qualifiziertes Personal für jede Anlage zur Verfügung stehen. - Qualitätssicherungsprogramme müssen durchgeführt und Notfallschutzvorsorgepläne eingerichtet werden. Ergänzt werden diese Vorschriften durch Bestimmungen über nationale rechtliche Rahmenbedingungen für Genehmigung und Aufsicht sowie die Pflicht zur Schaffung betreiberunabhängiger Aufsichtsbehörden. Die Durchführung des Übereinkommens in den einzelnen Staaten wird mit Hilfe von Überprüfungskonferenzen untersucht, die durch Berichte der Vertragsstaaten über die Umsetzung des Übereinkommens vorbereitet werden. Jede Vertragspartei muß bei den Konferenzen verteten sein, d. h. sie kann sich dieser Überprüfung nicht entziehen. Die ausführliche Diskussion der nationalen Berichte unter den Vertragsparteien und ein Abgleich der von den einzelnen Staaten vorgelegten Berichte mit vorhandenen Erkenntnissen soll dazu führen, daß durch einen solchen Prozeß Druck auf diejenigen Staaten ausgeübt wird, die noch keinen ausreichenden Sicherheitszustand im Nuklearbereich erreicht haben. Die Sicherheit ziviler Kernkraftwerke wird somit durch das Übereinkommen einer internationalen Kontrolle unterworfen. Dies entspricht der Forderung der Bundesregierung nach Verbesserung der internationalen Reaktorsicherheit nach Tschernobyl. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die in dem Übereinkommen festgeschriebene Verpflichtung der Vertragsstaaten bedeutsam, alle zumutbaren und praktisch möglichen Verbesserungen vorzunehmen oder eine Anlage notfalls abzuschalten. Das Zustandekommen des Übereinkommens an sich ist angesichts der unterschiedlichen Ausgangspositionen der an den Verhandlungen teilnehmenden Staaten bereits ein Erfolg. Dies hat auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf mit Beschluß vom 3. Mai 1996 ausdrücklich so gewürdigt, wenngleich wir uns alle die Festlegung noch höherer Sicherheitsstandards auf internationaler Ebene gewünscht hätten. In diesem Sinne wird es jetzt darauf ankommen, weitere praktische Verbesserungen bei den Überprüfungskonferenzen zu erreichen. Eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Übereinkommens über Kernkraftwerke hinaus kann dagegen nach meiner Auffassung zur Zeit nicht in Betracht kommen, zumal der Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle in nächster Zeit durch ein derzeit in Wien erarbeitetes Übereinkommen über die Behandlung radioaktiver Abfälle ebenfalls auf der Ebene der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) abgedeckt werden wird. Einer inhaltlichen Änderung der rechtlichen Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland bedarf es nicht, da die Inhalte des Übereinkommens durch das geltende deutsche Recht, insbesondere das Atomgesetz und die hierzu ergangenen Rechtsverordnun- gen, sowohl in materieller als auch in formeller Hinsicht bereits vollständig umgesetzt sind. Die Bundesregierung strebt an, auch weiterhin konstruktiv bei der Anwendung und weiteren Entwicklung des Übereinkommens mitzuarbeiten und gegebenenfalls notwendige Verbesserungsvorschläge einzubringen. Dies gilt um so mehr, als es die Bundesregierung war, die damals auf internationaler Ebene die Initiative für die nukleare Sicherheitskonvention ergriffen hat. Für eine weitere erfolgreiche Mitarbeit in diesem Rahmen ist jedoch zunächst die möglichst rasche Ratifizierung des Übereinkommens durch die Bundesrepublik Deutschland erforderlich. Schon an der Vorbereitungstagung zur 1. Vertragsstaatenkonferenz werden nur die Mitgliedstaaten des Übereinkommens stimmberechtigt teilnehmen können. Ich appelliere daher an den Bundestag sowie an den Bundesrat, das Gesetz so zügig wie möglich zu beschließen, so daß die Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde durch die Bundesrepublik Deutschland bei dem Depositar in Wien noch in diesem Jahr erfolgen kann. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 und zu den Zusatztagesordnungspunkten 11 und 12 (Anträge zur Sanierung der Braunkohlengebiete in den neuen Ländern) Christa Reichard (Dresden) (CDU/CSU): Worum geht es? Es geht beim vorliegenden Antrag um das größte und teuerste Projekt im Umweltbereich in Deutschland. Es geht um Mondlandschaften, die der Braunkohletagebau der DDR hinterlassen hat und die jetzt in gemeinsamer Anstrengung von Bund und Ländern saniert werden. Sanierung ist mehr als Gefahrenabwehr. Auf diesen Flächen waren Dörfer, Felder und Wälder - und eines Tages soll das wieder so sein. Der staatliche Energiesektor der ehemaligen DDR war auf die extensive Braunkohlenutzung ausgerichtet. In beiden Braunkohlerevieren arbeiteten etwa 135 000 Menschen. Die Vernachlässigung der Rekultivierung und abgelagerte industrielle Rückstände aus Braunkohleveredelungsbetrieben und der Chemie haben zu erheblichen Altlasten geführt. Was ist bisher geschehen? Seit 1991 wurden große Leistungen in der Sanierung vollbracht. Ich war selber vor Ort und habe mir die sanierten und unsanierten Flächen auch aus der Luft angesehen. Gebäude und Anlagen wurden abgerissen und demontiert. Im Verlauf der Sanierung wurden 382,9 Millionen Kubikmeter bewegt, 23 611 Hektar Flächen hergestellt oder beräumt, 655 903 Tonnen Gleisanlagen, Kabel usw. rückgebaut. Ich kann hier nicht alles aufzählen, aber ich will deutlich machen, daß die Grundsanierung in vollem Gange ist. Was ist noch zu tun? Es verbleiben zum Beispiel zur Sanierung: zirka 38 500 Hektar Ödland und Kippenböschungen - dies ist fast die Fläche von Köln oder von Dresden plus Umland -, zirka 450 Kilometer nicht begehbare rutschungsgefährdete Böschungen, zirka 160 verbleibende Tagebaurestlöcher - die entstehenden Seen entsprechen 1/4 der Fläche des Bodensees, zirka 14 Milliarden Kubikmeter Grundwasserdefizit. Der Trichter der Grundwasserabsenkung umfaßt in etwa eine Fläche von der Größe des Saarlandes. Die Finanzierung der Braunkohlesanierung erfolgt auf der Grundlage des Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung ökologischer Altlasten und ist zunächst bis 1997 in Aufteilung und Umfang geregelt. In einem gemeinsamen Positionspapier ist weiterhin festgelegt, daß die Finanzierungsregelung über das Jahr 1997 hinaus verlängert wird. Es wurde vereinbart, daß möglichst bedarfsgerecht Bund und Länder rechtzeitig einvernehmlich einen neuen Finanzrahmen für weitere fünf Jahre festlegen. Wann ist rechtzeitig, und was ist bedarfsgerecht? Rechtzeitig ist sofort - und zu meiner Freude sind die Gespräche zwischen Bund und Ländern auch kürzlich begonnen worden. Ich hoffe auf einen raschen und erfolgreichen Abschluß, denn die Vergabe der Sanierungsaufträge erfordert eine öffentliche Ausschreibung. Die Aufträge können erst nach der Projektierung ausgeschrieben werden. Der Projektierungsumfang ist aber abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln, und die Projektierung der umfangreichen Projekte ist kompliziert und zeitaufwendig. Die entscheidende Frage bleibt nun: Was ist bedarfsgerecht? Können wir nicht die jährlichen Mittel etwas kürzen und die Sanierung etwas langsamer durchführen? Sparen müssen wir ja überall. Aber ich warne davor, nach dem Motto vorzugehen: Wir sparen, koste es, was es wolle! Mit Sparsamkeit ist es noch nie gelungen, Naturgesetze außer Kraft zu setzen. Deshalb ist es ganz nützlich, sich die Folgen einer zeitlichen Streckung vor Augen zu führen. Das abgesenkte Grundwasser steigt, wenn wir dies nicht mit kostenintensivem Pumpen verhindern. Durch Altlasten der chemischen und der Braunkohleindustrie kommt es bei Grundwasseranstieg zu einer großflächigen Kontamination des Grundwassers. Durch einen langsamen Anstieg des Grundwassers kommt es zu einer starken Versauerung des Grundwassers. Es ist also ein schneller Anstieg mit zugeführtem Wasser von außen notwendig. Ein Problem dabei ist das fehlende Wasser in dieser trockensten Region Deutschlands. Das neue Grundwasser muß vorher gesammelt werden. Im Falle einer starken Versauerung wären auch die entstehenden Oberflächengewässer nicht nutzbar, da diese beispielsweise zum Baden viel zu sauer wären. Der Wasserhaushalt in den Braunkohlegebieten hat auch großen Einfluß auf Berlin. Denn hier sinkt zunächst einmal der Grundwasserspiegel. Die Spree wurde seit vielen Jahren von den Braunkohlegebieten gespeist. Das hört nun langsam auf. Der Spreewald würde bei schlagartigem Wegfall des Pump-wassers in seiner Funktion als wasserwirtschaftlicher Puffer und Speicher nachhaltig gestört. Auch das Biosphärenreservat Spreewald ist in Gefahr. In den Sommermonaten kann uns da der ganze Wald vertrocknen. Für Berlin könnten sich in den Trockenmonaten wasserwirtschaftliche Engpässe ergeben, die zu einer gravierenden Beeinträchtigung der wasserwirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten und der ökologischen Qualität der Spree führen. Angesichts des bevorstehenden Berlin-Umzugs wahrlich keine erheiternde Aussicht, nicht wahr? Ein langsamer Anstieg des Grundwassers vervielfacht auch die Gefahren des Setzungsfließens. Setzungsfließen bedeutet, daß die bei der Braunkohleförderung aufgeschütteten Flächen bei steigendem Grundwasser schlagartig wegbrechen und die Gebiete nach einem solchen Setzungsfließen gegebenenfalls Hunderte von Jahren nicht mehr nutzbar sind. Diese Gebiete sind nach einer solchen Rutschung eine reine Schlammwüste. Es ist möglich, daß Fußgänger oder spielende Kinder so etwas auslösen und dann im Sand begraben werden. Bei meinem Besuch vor Ort wurde von solchen Unfällen berich- tet. Hier besteht Gefahr für die Öffentlichkeit. Von außen sind solche Gefahren für den Laien nicht erkennbar. Wird hier nicht saniert, so entstehen zusätzliche Kosten für die dauerhafte Sicherung der Gebiete. Eine zeitliche Streckung erhöht nach Berechnungen der LMBV die Gesamtkosten jährlich etwa um 15 Prozent. Wenn die Sanierung nicht im vorgesehenen Zeitplan stattfindet, erhöhen sich beispielsweise die Pumpkosten für das Niedrighalten des Grundwassers. Das Pumpen ist aber zur Gefahrenabwehr notwendig. Bei einer schnellen Sanierung wird das Pumpen eben auch schneller eingestellt. Außerdem ist ohne eine schnelle Sanierung auch an eine Vermarktung dieser Gebiete nicht zu denken. Aus dem Verkauf der sanierten Gebiete soll aber ein Teil der Finanzierung der weiteren Sanierung erfolgen. Je länger wir die Sanierung zeitlich strecken, desto teurer wird sie. Das bleibt auch bei knappen Mitteln so. Dies ist aber nur eine Seite der Medaille. Zu Beginn sprach ich davon, daß in der Braunkohle einmal 135 000 Menschen beschäftigt waren. Heute sind es noch zirka 20 000. Dieser dramatische Abbau von Arbeitsplätzen wurde abgefedert durch Null-Kurzarbeit, Vorruheregelungen, ABM und § 249h AFG. Aber ein Abbau von Arbeitsplätzen in dieser Größenordnung ohne Streiks und riesigen Medienrummel wäre in dieser Form in den alten Ländern sicher unvorstellbar. Nun ist vor allem in der Lausitz die Braunkohlesanierung der größte Arbeitgeber mit Arbeitsplätzen sowohl auf dem ersten als auch auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Wenn die veranschlagte Kostenreduzierung eintritt, würde dies nach Einschätzung der LMBV die Reduzierung der Beschäftigtenzahl in der Sanierung und im externen Bereich der Wirtschaft von 1997 zirka 15 000 auf 7 000 Beschäftigte in 1998 zur Folge haben. Es entstehen zusätzliche Kosten für Arbeitslosigkeit. Auch die feste Anstellung von Sanierungsfachkräften, die bisher über Arbeitsförderungsmaßnahmen beschäftigt sind, ist an die finanzielle Sicherung der Sanierungsfortführung gebunden. Bei einer weiteren Verzögerung besteht die Gefahr, daß gut ausgebildete Fachkräfte nicht länger zur Verfügung stehen. Die Besten wandern natürlich zuerst ab. Es bleiben nur diejenigen, die sonst keine anderen Möglichkeiten haben. Wir brauchen in der Braunkohlesanierung aber auch qualifizierte Fachleute. Hier muß Klarheit über die Zukunft der Menschen geschaffen werden. Deshalb hat die Koalition auch den vorliegenden Antrag eingebracht. Vor dem geschilderten Hintergrund fordern wir die Bundesregierung in unserem Antrag auf, entsprechend dem gemeinsamen Positionspapier von Bund und Braunkohleländern zur langfristigen Finanzierung und Organisation der Braunkohlesanierung einen neuen Finanzrahmen einvernehmlich mit den Ländern festzulegen. Dieser soll bedarfsgerecht für weitere fünf Jahre ausgestaltet werden. Das bedeutet nach meiner Kenntnis der Sachlage, daß in den nächsten fünf Jahren in etwa der gleiche Finanzrahmen zur Verfügung stehen muß wie bis 1997. Im Hinblick auf die Braunkohlesanierung begrüßen die Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. ausdrücklich, daß die Bundesregierung die zur Zeit bis Ende 1997 befristete Regelung nach § 249h AFG bis 2002 verlängern will. Eine zügige Entscheidung über den Finanzrahmen hat positive Effekte für die Beschäftigung und Produktivität, da die in der Sanierung tätigen privatisierten Unternehmen dann langfristig kalkulieren und auch in größerem Umfang Dauerarbeitsplätze anbieten können. Christoph Matschie (SPD): Für die heutige Debatte liegen drei Anträge auf dem Tisch, die sich mit der Sanierung der Braunkohlegebiete in den neuen Bundesländern befassen. Bevor ich auf diese Anträge eingehe, lassen Sie mich ein paar Bemerkungen zum aktuellen Hintergrund der heutigen Debatte machen. Denn nur so lassen sich die Anträge richtig einordnen. Mitte letzten Jahres hatte Frau Merkel verkündet, die Finanzierung der Sanierung sei bis 2002 gesichert. Alles schien bestens zu laufen. Mitte diesen Jahres kommt die Mitteilung aus dem BMF, laut mittelfristiger Finanzplanung stehen ab 1998 nur noch 450 Millionen - inklusive Privatisierungserlöse - für die Braunkohlesanierung zur Verfügung. Eine Halbierung der bisherigen Bundesmittel! Ganz nach dem bewährten Motto: Wo spart man Kosten? Im Osten! Dies heißt aber konkret: Die Finanzierung der Sanierungsaufgaben ist nicht mehr gewährleistet. In einem Brief der ostdeutschen Bundesländer vom September diesen Jahres an den Bundeskanzler heißt es: Aus den Sanierungsnotwendigkeiten und der mittelfristigen Planung „ergibt sich mit zwingender Notwendigkeit ein Jahresbudget in Höhe von 1,5 Milliarden DM auch für den Zeitraum von 1998 bis 2002". Und an anderer Stelle: „Jede Reduzierung der Finanzmittel würde in naturbedingte Abläufe eingreifen und erheblich Folgeschäden und auch Folgekosten verursachen. " Wie sähe die Folge der vom BMF geplanten Kürzung konkret aus? Berechnungen der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH ergeben folgendes Bild: Von 1998 bis 2002 könnten nur 50 Prozent der geplanten überregionalen wasserbautechnischen Maßnahmen durchgeführt werden. Die Tagebausanierung könnte ebenfalls nur zur Hälfte des geplanten Umfangs realisiert werden, mit erheblichen Zusatzaufwendungen für die Gewährleistung der Tagebausicherheit. Und selbst dieses reduzierte Programm ist nur zu finanzieren, wenn alle Maßnahmen zur Rekultivierung der Tagebauflächen gestrichen würden. Dies aber bedeutet gleichzeitig eine Verschiebung regionaler Entwicklungsprojekte um fünf bis 10 Jahre. Die Beschäftigtenzahl in der Sanierung und im externen Bereich der Wirtschaft würde von rund 15 000 in 1997 auf 7 000 in 1998 abfallen. Darüberhinaus entstehen direkte Zusatzkosten von mindestens 700 Millionen DM durch: zusätzliche Wasserfreihaltung von nicht sanierten Tagebauen, notwendige Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft für Großgerätekombinationen und weitere Sicherungsmaßnahmen; ganz zu schweigen von indirekten Zusatzkosten durch erhöhte Arbeitslosigkeit, verlangsamte Regionalentwicklung und Aufwendungen für Neuplanungen. Was folgt aus alledem? Erstens: Die Zusage von Frau Merkel, die Finanzierung sei bis 2002 gesichert, erweist sich im Lichte der mittelfristigen Finanzplanung aus dem Hause Waigel als äußerst brüchig. Zweitens: Die Sparabsichten von Waigel für die Zeit ab 1998 haben gravierende Folgen für die Braunkohleregionen. Sie machen eine problemgerechte Sanierung und eine wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung der betroffenen Regionen unmöglich. Zu diesen Problemen kommt schließlich noch ein weiteres kurzfristiges Problem hinzu: Waigel hat für 1997 Haushaltsmittel für die Sanierung in Höhe von 250 Millionen gesperrt. Hauptgrund war die bislang nicht erfolgte Freistellung der Altlastflächen durch die Länder. Diese Sperre muß weg. Denn die Länder haben in den letzten Wochen nicht nur ihre Gesprächsbereitschaft in diesem Punkt unterstrichen, sondern es liegt, wie ich aus Brandenburg erfahren habe, auch ein unterschriftsreifer Vertragsentwurf vor. Nun zum Antrag der Koalition. Die Intention ist richtig: Sicherung der Sanierung. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, haben Sie schon einmal einen Vogel ohne Flügel fliegen sehen? Sehen Sie, und genauso ist das mit Ihrem Antrag. So wie er jetzt ist, kann er nicht funktionieren. Da fehlt was. Punkt 1: Für 1997 besteht noch immer das Problem der Haushaltssperre. Wenn wir wollen, daß die wegkommt, müssen wir das auch sagen. Die Forderung in Satz zwei ist bereits geltende Festlegung im „Positionspapier von Bund und Ländern zur langfristigen Finanzierung und Organisation der Braunkohlesanierung" vom 11. Oktober 1994, Anlage 2 des VA. Dort heißt es zur Finanzierung über 1997 hinaus, daß „möglichst bedarfsgerecht ... Bund und Länder rechtzeitig einvernehmlich einen neuen Finanzrahmen zunächst für weitere fünf Jahre festlegen". Nichts anderes als die Wiederholung dieser Festlegung steht in Ihrem Antrag. Worum es aber geht, ist die Höhe der Finanzierung. Dazu müssen wir etwas sagen, wenn der Antrag einen Sinn machen soll. Unsere Position ist hier klar. Was ich eingangs dargestellt habe, läßt nur eine Lösung zu: Die Finanzierung muß in der bisherigen Höhe über 1997 hinaus fortgeführt werden. Und das muß in den Antrag hinein. Punkt 2: Nach Angaben aus Brandenburg ist die Weiterführung der Regelung nach § 249h AFG zwischen Bund und Ländern unstrittig. Und so begrüßt der Koalitionsantrag lediglich, was bereits verabredet ist - artig, eine schöne Verbeugung vor der Regierung. Konsequent wäre es, die Bundesregierung auf eine konkrete Umsetzung festzulegen. Wir bieten Ihnen an, in den Ausschüssen gemeinsam zu versuchen, aus dem Torso Ihres Antrages ein funktionierendes Ganzes zu machen. Ohne klare Fakten können wir uns die Geschichte nämlich sparen. Besonders die ostdeutschen Abgeordneten sollten in dieser für die neuen Länder so wichtigen Frage versuchen, Einigkeit untereinander herzustellen. Die SPD hat bereits im Juni diesen Jahres einen Antrag zur Fortführung der bisherigen Finanzierung und zur stärkeren Einbeziehung der Sanierung des Wasserhaushaltes und im Juli den heute hier auch vorliegenden Antrag zur Sicherung der Beschäftigung im Rahmen des AFG vorgelegt. Der Antrag der Grünen deckt sich im wesentlichen mit unseren Intentionen und geht sehr aktuell auf die entstandene Situation ein. Auf der Grundlage all dieser Anträge sollten wir versuchen, eine gemeinsame Initiative zur Sicherung der Sanierung in den ostdeutschen Braunkohlerevieren zustande zu bringen. Die Notwendigkeiten sind klar: Weiterführung der Finanzierung in der bisherigen Höhe, Rücknahme der Haushaltssperre, Fortführung der Regelungen nach § 249h AFG, Einbeziehung des Braunkohlenbergbaus ohne Rechtsnachfolger in die Sanierungsvereinbarung und stärkere Berücksichtigung der Sanierung des Wasserhaushaltes. Ich hoffe, wir kriegen das auch so klar in einen gemeinsamen Antrag. Vera Lengsfeld (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Seit August diesen Jahres blockiert eine Haushaltssperre des Bundesfinanzministers etwa ein Viertel der Gelder, die für 1997 zur Sanierung der Altlasten des Braunkohlebergbaus vorgesehen sind. 250 Millionen Mark des 97er Etats sind vorläufig gesperrt. Etwa 2 800 Beschäftigte hängen von diesem Geld ab. Bereits privatisierte Sanierungsunternehmen drohen in Schwierigkeiten zu geraten und wissen nicht mehr, worauf sie sich im nächsten Jahr einstellen sollen. Daher möchte ich mich herzlich bei den Kollegen und Kolleginnen aus CDU/CSU und F.D.P. bedanken, daß sie durch ihren Antrag Gelegenheit geben, hier im Bundestag deutlich zu machen, zu welcher Verunsicherung in den Braunkohleregionen diese Maßnahmen des Finanzministers führen. Und natürlich erwähnen Sie, verehrte Kollegen und Kollegin- nen, diese Haushaltssperre in Ihrem Antrag nicht, und auch sonst vermisse ich leider die harten Zahlen und Fakten in Ihrem Antrag: Mehr als eine freundliche Erinnerung kann ich Ihrem Papier leider nicht entnehmen. Daß ab dem nächsten Jahr ein neuer Finanzrahmen für weitere fünf Jahre festgelegt werden muß, das weiß Herr Waigel doch auch selbst. Und daran erinnern ihn auch die betroffenen Länder ständig. Um den Knackpunkt haben Sie sich herumgedrückt. Und der Knackpunkt ist natürlich das Geld: In welcher Höhe wird sich der Bund in den nächsten Jahren an der Sanierung der Braunkohle beteiligen? In Ihrem Antrag sind hierzu leider keinerlei Zahlen enthalten. Die einzig vernünftige Aussage dazu lautet: Die Braunkohlesanierung in den neuen Ländern muß auch nach 1997 im bisherigen Umfang und im bisherigen Modus fortgesetzt werden. Für den Zeitraum von 1998 bis 2002 muß der Bund weiterhin zirka 750 Millionen DM pro Jahr zur Verfügung stellen. Und ich will auch gerne aufzeigen, warum das so ist: Die Bergbausanierung wird vielfach fälschlich als reine Arbeitsbeschaffung hingestellt, wo Milliarden ausgegeben werden an einer Stelle, wo es ein Zaun um die Halden herum doch auch täte. Deshalb will ich noch einmal verdeutlichen, vor welcher gigantischen Aufgabe wir hier stehen. 97 000 Hektar Fläche wurden durch den Braunkohlebergbau verwüstet. Das entspricht einer Fläche, die deutlich größer ist als die Landesfläche von Berlin. Es ist eine Milchmädchenrechnung, wenn die Ausgaben für die Sanierung in den kommenden Jahren gestreckt und hinausgezögert werden. Denn dadurch steigen nur die Gesamtkosten. Erhebliche Unterhaltungskosten fallen ständig an, solange die Sanierung nicht beendet ist. Das sind zum einen die Kosten für die Entwässerung. In den vergangenen Jahrzehnten wurde in den betroffenen Braunkohlegebieten der Grundwasserspiegel auf einer Fläche von 3 000 Quadratkilometern abgesenkt. Das ist eine Fläche, die deutlich größer ist als das gesamte Gebiet des Saarlandes. Das Wasserdefizit im Mitteldeutschen und Lausitzer Revier beträgt 21,2 Milliarden Kubikmeter. Das gesamte Fassungsvermögen aller deutschen Talsperren beträgt 4 Milliarden Kubikmeter, um auch hier eine Vergleichsgröße zu nennen. Täglich muß weiterhin Wasser abgepumpt werden. Ein plötzliches Abstellen der Pumpen hätte katastrophale Folgen: Die ehemaligen Gruben liefen voll, egal ob Giftstoffe schon beseitigt sind oder nicht. Es würde eine extreme Versauerung des Wassers einsetzen und eine neue wirtschaftliche Nutzung würde weitgehend ausgeschlossen. Einige Gemeinden und Städte, wie zum Beispiel Hoyerswerda, würden unter Wasser gesetzt. Außerdem drohen dann dramatische Engpässe im regionalen und überregionalen Wasserhaushalt. Das Wasser, das heute aus der Lausitz in die Spree abgepumpt wird, würde dort fehlen. Und die Berliner säßen auf dem Trockenen. Die Wartung der Geräte und Maschinen, die bei der Sanierung eingesetzt werden, kostet ebenfalls Geld, egal ob die Maschinen stillstehen oder im Einsatz sind. Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft beziffert diese Unterhaltungskosten mit 800 Millionen DM pro Jahr. Die Böschungen der Tagebaue sind sehr steil, und es besteht permanent die Gefahr, daß riesige Flächen einfach abrutschen. Erst kürzlich gab es im Restloch Skado eine Rutschung, bei der 8,5 Millionen Kubikmeter Erde und Gestein in das Loch gerutscht sind. Und diese Restlöcher sind riesig: Diese Rutschung erstreckte sich über 2,4 Kilometer am Rand des Restlochs und reichte 300 Meter ins Hinterland. Auch hier müssen sofort Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden und nicht erst in 10 Jahren. Das heißt: Die Sanierung ist durch technische und natürliche Gegebenheiten und das Gebot der Gefahrenabwehr bereits vorgegeben. Sie kann nicht einfach je nach Haushaltslage zurückgefahren und verschoben werden. Wenn die Mittel ab 1998 halbiert werden, dann werden in den nächsten 5 Jahren Mehrkosten für die Sanierung von über 800 Millionen DM anfallen. Das sind Aussagen der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft, LMBV. Die Anzahl der Beschäftigten würde von zirka 19 000 auf weniger als die Hälfte sinken. Kontinuität und eine zügige Sanierung sind daher die Grundvoraussetzungen dafür, daß die Sanierung insgesamt den Haushalt möglichst wenig belastet. Jede Verzögerung und jedes Hinausschieben wird uns teuer zu stehen kommen. Neben den gegenwärtigen Wirkungen für den Arbeitsmarkt sind die perspektivischen Chancen für die Region ein wichtiger Aspekt. Erst durch die Sanierung werden riesige Flächen wieder für andere Zwecke, das heißt zum Beispiel für die touristische Erschließung, nutzbar. Und erst diese Folgenutzungen schaffen dauerhafte Arbeitsplätze. Naturwissenschaftler, Wasserwirtschaft, Ingenieure, Botaniker oder Ökologen stehen noch vor zahlreichen ungelösten Problemen, die in dieser Dimension erstmals angegangen werden. Das Knowhow, das dabei in der Region entsteht, hat viele Marktchancen. Wir müssen jedoch auch dafür sorgen, daß der Wissensvorsprung auf dem Gebiet der Sanierung erhalten bleibt. Wenn die Bundesmittel an der Sanierung künftig halbiert werden - und solche Aussagen sind aus dem Finanzministerium verlautbart worden -, dann wird den betroffenen Regionen jegliche wirtschaftliche Perspektive abgeschnitten. Tausende werden dann arbeitslos, obwohl alle wissen: An Arbeit fehlt es keineswegs. Die Sanierung dieser gigantischen Fläche dauert noch Jahre. Und da möchte ich schon gerne von Herrn Waigel wissen, womit er diese Menschen künftig beschäftigen will. Jürgen Türk (F.D.P.): Ich freue mich, daß alle drei vorliegenden Anträge der Koalition und der Opposition die Fortsetzung der Sanierung der Braunkohle in den neuen Ländern unterstützen wollen. Ich komme aus der Braunkohle und weiß, daß die Sanierung dieser geschundenen Landschaft fortgesetzt werden muß, aus Umwelt-, sozialen und Arbeitsplatzgründen. In der Tat, in den letzten sechs Jahren haben Bund, Länder und Kommunen bei der Renaturierung in den Tagebauregionen Erstaunliches geschaffen. Wir können also eine gute Zusammenarbeit zwischen den drei Ebenen der öffentlichen Hand im Bereich der Braunkohle feststellen. Diese gute Zusammenarbeit muß im Interesse dieser strukturschwachen Regionen und der dort lebenden und arbeitenden Menschen auch über 1997 hinaus weitergehen. Denn wenn der jährliche Leistungsumfang für die Sanierung reduziert wird, wird der Aufwand insgesamt wesentlich teurer werden. Leider fehlt im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ein Bekenntnis zur Weiterführung des Braunkohletagebaus und damit zur Existenzsicherung Tausender Arbeitsplätze. NRW läßt grüßen. Es wäre gut gewesen, wenn wenigstens die Bundestagsfraktion der Grünen ein deutliches Ja zum ökologischen Braunkohleabbau und den entsprechenden Arbeitsplätzen gesagt hätte. Zurück zur Sanierung der Braunkohleregionen. Bisher standen für die zu leistende Aufgabe jährlich 1,5 Milliarden DM zur Verfügung. 1 Milliarde kommt aus einem Plafonds von Bund und Land. Der Bund zahlt 75 %, die Länder zahlen 25 %. Die restlichen 500 Millionen kommen aus Privatisierungserlösen und durch Finanzmittel der BfA für § 249h AFG zustande. Ab 1998 stehen in der mittelfristigen Finanzplanung des BMF für die Zahlung in den Plafonds ab 1998 jährlich nur noch 450 Millionen DM statt der bisherigen 750 Millionen DM zur Verfügung. Natürlich stimme ich der, wenn auch erst mittelfristigen Finanzplanung, so nicht zu. Die pauschale Reduzierung von 300 Millionen DM - die Länder werden das entsprechend reduzieren - kann so nicht erfolgen. Damit keine Sanierungsleistungen und Arbeitsplätze ab 1998 reduziert werden müssen, sind sofort Verhandlungen zwischen Bund, Braunkohleländern und Sanierungsgesellschaften aufzunehmen. Ziel dieser Abstimmungen muß es sein, den finanziellen Aufwand zur Sicherung des Sanierungsumfanges zu bestimmen. Daß hier auch durch Effizienzsteigerung Einsparungen möglich sind, ist nicht auszuschließen. Den Kampf zur Absicherung der notwendigen Mittel will ich gern unterstützen. Allerdings fällt die Argumentation dafür nach dem jüngsten Tarifabschluß schwer, bei Lohnerhöhung von 2,2 %, 100 % Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, und 36-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Rolf Köhne (PDS): Die Regierungskoalition beantragt, die Fortsetzung der Sanierung der Braunkohlegebiete in den neuen Ländern - und läuft damit offene Türen ein. Es waren die Vorgänger dieser Koalition - also die gleichen Parteien -, die per Einigungsvertrag das sogenannte Volkseigentum der DDR mit den Aktiva und Passiva übernommen haben. Es lag also in ihrer Macht und Verantwortung, die Aktiva zu verwerten - und es liegt in ihrer Pflicht, die Passiva auszugleichen. Nun hatten sie bei der Verwertung der Aktiva soviel Geld, daß sie die Schürfrechte und die Tagebautechnik für einen Spottpreis - 750 Millionen sofort, 1,35 Milliarden in großzügigen Ratenzahlungen - an die LAUBAG verkaufen konnten, ohne dieses Unternehmen auch an den Schattenseiten zu beteiligen. Es ist deshalb logisch, daß sie jetzt auch die Folgen ihres Tuns tragen müssen. Wir fordern deshalb, daß sie die Finanzierung der Braunkohlesanierung nicht nur für die nächsten 5 Jahre, sondern bis zum Abschluß - also ca. 20 Jahre - sicherstellen. Und wir fordern, daß sie sich dazu nicht der Mittel der Bundesanstalt für Arbeit bedienen. Die ABM-Arbeitsplätze müssen normale Dauerarbeitsplätze werden. Kommen Sie also Ihrer Pflicht nach! Das heißt natürlich auch: Aufhaltung der derzeitigen Haushaltssperre. Dies wäre auch ein Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Ostdeutschland. Ulrich Klinkert Parl. Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Von 1991 bis 1995 wurden auf den ehemaligen Tagebauflächen der Braunkohle in den neuen Bundesländern rund 18 000 ha Kippenflächen saniert. Dazu mußten 345 Millionen m3 Abraum bewegt und 1,2 Milliarden m3 Wasser gepumpt werden Die Bundesregierung und die Braunkohleländer haben für dieses größte Umweltprojekt der Bundesrepublik Deutschland „Braunkohlesanierung" bisher zirka 5,2 Milliarden DM zur Verfügung gestellt. Damit wurden direkt über den § 249h des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) und indirekt über Beteiligte und Zulieferfirmen mehr als 20 000 Arbeitsplätze pro Jahr finanziert. An dieser Stelle möchte ich allen danken, die an diesem beeindruckenden Beweis für Solidarität und Aufschwung Ost beteiligt waren und sind: den Arbeitnehmern, die ihr vor allem bergmännisches Wissen und Können trotz Lohneinbußen und trotz befristeter Arbeitsverträge zur Verfügung stellen; den Sanierungsunternehmen und der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) für die fachlich hervorragende Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsmaßnahmen, und den Vertretern der Länder sowie des Bundesfinanzministeriums und des Bundesumweltministeriums, die im Steuerungs- und Budgetausschuß für die Braunkohlesanierung dafür die Weichen stellen. Dank auch den Vertretern von Umweltverbänden, die die Arbeiten der Braunkohlesanierung zumeist konstruktiv begleiten! Wenig hilfreich sind allerdings in letzter Zeit zu hörende Äußerungen aus Teilen der Umweltverbände, man solle auf die Selbstheilungskraft der Natur hoffen und die Bergbausanierungsarbeiten zurückfahren bzw. einstellen. Als Bergmann weiß ich, wovon ich spreche, wenn ich sage, daß die anstehenden, mehrheitlich tertiären Böden nicht in 5, nicht in 10 und nicht 100 Jahren sich selbst geheilt haben werden, da sie derart kulturunfreundlich sind, daß auf ihnen kaum etwas wachsen kann. Vielleicht können sich einige Ökologen damit abfinden, daß auch in 100 Jahren noch Mondlandschaften mit einigen wenigen, sehr seltenen Pflanzen anzutreffen sind. Ich nicht! Aber diese ökologische Gefahr ist nicht der einzige, nicht einmal der drängendste Punkt, der eine Zeitverzögerung der Braunkohlesanierung verbietet. Viel wichtiger, weil gefährlicher, ist, daß die locker geschütteten Kippen eine tickende Zeitbombe darstellen. Dies wird durch ein für kaum jemanden verständliches Phänomen, das Setzungsfließen, begründet. Ich möchte dies kurz erklären: Vor einigen Jahren haben zwei auf einer Kippe spielende Kinder am Rande des Restloches des Tagebaues Lohsa ein Initial ausgelöst, wodurch innerhalb von Sekunden eine Kettenreaktion ausgelöst wurde, die mehrere Hunderttausend Kubikmeter Abraum in Bewegung gesetzt hat. Die schlagartig in Bewegung geratenen Erdmassen haben die beiden Kinder mitgerissen und unter sich begraben. Sie konnten niemals geborgen werden. Hier reichen keine Schilder „Betreten Verboten" und keine Zäune, hier muß man mit bergmännischem Sachverstand und leider sehr viel Geld Sanierungsarbeiten durchführen. Technologie, Technik und das Können sind vorhanden. Ansonsten könnte sich an vielen hundert Stellen das wiederholen, was ich eben beschrieben habe. Auch eine zeitliche Streckung der finanziellen Mittel würde diese Gefahr vergrößern, zumindest dazu führen, daß die Sanierung insgesamt drastisch teurer wird. Hier nur einige Folgen, die die Dimension verdeutlichen sollen: Es müßte eine völlig neue Planung aufgestellt werden. Die Zusatzkosten für den erhöhten Planungs- und Verwaltungsaufwand würden sich im Zeitraum von 1998 bis 2002 auf zirka 195 Millionen DM belaufen. Die zusätzlichen Kosten für Maßnahmen zum Erosionsschutz und zur Sicherung hergestellter Endböschungen würden im gleichen Zeitraum zirka 60 Millionen DM betragen. Die Fixkosten für die aufwendige Wasserhaltung noch nicht sanierter Tagebaue, insbesondere zur Vermeidung der Kontamination des Grundwassers durch Altlasten der chemischen und der Braunkohleindustrie, würden sich erheblich - um zirka 235 Millionen DM im Zeitraum 1998 bis 2000 - zu Lasten der Finanziers erhöhen. Der technologisch bedingte Mehraufwand bei einer Budgetreduzierung wird durch das Bergbauunternehmen für diesen Zeitraum auf zirka 700 Millionen DM beziffert. Gestatten Sie mir bitte noch einen Blick auf mögliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Bei einem reduzierten Budget in 1998 würden nur rund die Hälfte der zur Zeit 14 500 Arbeitnehmer in den Sanierungsgesellschaften, bei Unterauftragnehmern und Spezialfirmen sowie in der Planung und Verwaltung der LMBV beschäftigt werden können. Einer Region, die eine Arbeitslosenrate von zum Teil mehr als 20 % hat - wie Hoyerswerda oder Weißwasser -, ist es nicht mehr zuzumuten, daß ein so wichtiges Großprojekt wie die Braunkohlesanierung schlagartig reduziert wird und Tausende neuer Arbeitsloser auf den Arbeitsmarkt drängen. Wir sollten uns angesichts dieser Zahlen sehr genau überlegen, ob wir die Sanierung tatsächlich auf die lange Bank schieben oder sie mit bergmännischen Methoden und bergmännischem Know-how fortführen, um auf diese Weise zur Bergsicherheit beizutragen und den Menschen in der Region sichere Arbeitsplätze und eine Perspektive zu schaffen. Der Antrag der Koalitionsfraktionen zielt darauf ab, durch Festlegung eines bedarfsgerechten Finanzrahmens für zunächst weitere 5 Jahre die dargelegten negativen Auswirkungen auf die Bergbaugebiete auszuschließen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems) Dr. Jürgen Meyer (Ulm) (SPD): Vor zwei Wochen haben wir in diesem Hause aus aktuellem Anlaß über die Probleme des Strafvollzuges gesprochen. Mehrere Redner haben beklagt, wie schwierig es ist, Strafgefangene zu resozialisieren. Der Kollege Eylmann hat zutreffend darauf hingewiesen, daß unsere Vollzugsanstalten überfüllt seien, die Vollzugsbediensteten unter einem schrecklichen Streß stünden und die für bestimmte Gefangene notwendige Therapie nicht angeboten werden könne. Trotz des allfälligen Hinweises auf die Verantwortung der Länder hat aber niemand gefordert, in großer Zahl neue Vollzugsanstalten zu bauen oder in großen Mengen neues Personal einzustellen. Eine solche Forderung hätte angesichts der bekannten Ebbe in den Länderhaushalten auch nur ein müdes Lächeln hervorgerufen. Was können wir in dieser scheinbar ausweglosen Situation tun, um die Probleme des Strafvollzuges wenigstens zu lindern? Seit 1986 sind die Gefangenenzahlen nach einem vorübergehenden Rückgang drastisch gestiegen. Sie haben die Zahl 50 000 längst überschritten. Mehr als ein Drittel davon sind Untersuchungsgefangene, in den neuen Bundesländern sogar fast die Hälfte. Und bekanntlich hat die Anordnung von Untersuchungshaft eine faktische Präjudizwirkung auf die spätere Verhängung von Freiheitsstrafe. Muß uns diese Entwicklung nicht nachdenklich stimmen? Die Bundesregierung hat schon vor drei Jahren in ihrer Antwort auf unsere Große Anfrage zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems ausdrücklich eingeräumt, daß die Freiheitsstrafe in vielen Fällen keine Hilfe zur sozialen Eingliederung des Täters ist. Wie könnte sie das auch sein, wenn der Arbeitsplatz und die Wohnung verlorengehen und die sozialen Beziehungen zerstört werden? Deshalb sollten wir gemeinsam darüber nachdenken, wo die Vollstrekkung von Freiheitsstrafe sinnvoll und notwendig ist und wo nicht. Wir sollten unseren Strafrichtern für die Fälle, in denen die Freiheitsstrafe mehr Schaden als Nutzen stiftet, andere und bessere Sanktionsmöglichkeiten an die Hand geben. Das ist auch deshalb notwendig, weil die gegenwärtige Überfüllung unserer Gefängnisse individuelle Betreuungsmöglichkeiten vermindert und die ohnedies bescheidene spezialpräventive Wirkung von Freiheitsstrafe reduziert. Selbstverständlich geht es dabei nicht um eine „weiche Welle" gegenüber Straftätern. Es geht nämlich nicht um ein weicheres oder härteres, sondern um ein besser ausgestaltetes und damit gerechteres und im Interesse des Rechtsgüterschutzes wirkungsvolleres Sanktionensystem. Lassen Sie mich dies mit einigen Beispielen aus dem heute in erster Lesung zu beratenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion belegen. Erstens: Wir schlagen vor, in geeigneten Fällen gemeinnützige Arbeit statt Freiheitsstrafe vorzusehen. Ein Anreiz für die Ableistung gemeinnütziger Arbeit soll dadurch geschaffen werden, daß entsprechend der in mehreren Bundesländern schon geltenden Regelung künftig bundesweit sechs Stunden Arbeit einem Tag Freiheits- bzw. Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen sollen. Wir sind sogar bereit, den Umrechnungsmaßstab auf fünf Stunden gemeinnütziger Arbeit zu reduzieren. Dafür sprechen mehrere Gründe. Einmal kann gemeinnützige Arbeit eine sinnvollere Vorbereitung auf das Leben in Freiheit sein als das Eingesperrtsein in einer Gefängniszelle. Zum anderen kostet die Vollstreckung von Freiheitsstrafe den Steuerzahler pro Tag mehr als 150 DM, die man auch einsparen kann. Und schließlich und vor allem dient die gemeinnützige Arbeit dem Interesse der Opfer von Straftaten, weil der verurteilte Täter oft nur so in die Lage versetzt wird, Schadenswiedergutmachung zu leisten. Zweitens: Auch unser folgender Vorschlag orientiert sich maßgeblich an den Interessen der Opfer. Am Ende der letzten Legislaturperiode ist unser Gesetzentwurf zum Täter-Opfer-Ausgleich bekanntlich nur in stark verwässerter Form von der Regierung übernommen worden. Das geschah auf den Druck des Deutschen Juristentages, zahlreicher Verbände und unseres Entwurfes, der die entsprechenden Forderungen aufgenommen hat. Die viel zu zaghafte neue Regelung im sogenannten „Verbrechensbekämpfungsgesetz", das im übrigen völlig anderen Zwecken diente, ist seither starker Kritik nicht nur aus der Sicht der Kriminologie und der Strafrechtswissenschaft ausgesetzt. Wir wollen zwar die Schlachten von gestern nicht wiederholen. Gleichwohl regen wir an, wenigstens den Willen des Gesetzgebers zu verdeutlichen, daß der Täter-OpferAusgleich in allen Phasen des Strafverfahrens gelten soll. Wiedergutmachung sollte also auch bei der Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens und über die Aussetzung der Vollstreckung von Freiheitsbzw. Ersatzfreiheitsstrafe berücksichtigt werden. Drittens: Etwa ein Zehntel der vollstreckten Freiheitsstrafen sind Ersatzfreiheitsstrafen für nicht bezahlte Geldstrafen. Gehören diese säumigen Zahler - mehrere tausend Gefangene - wirklich alle ins Gefängnis? Bis heute hat niemand einleuchtend erklären können, warum bei uns zwar die Freiheitsstrafe, nicht aber die an sich doch weniger harte Geldstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Wir schlagen vor, entsprechend der bewährten Praxis anderer westeuropäischer Länder diese seltsame Unterscheidung aufzugeben und die Aussetzung auch von Geldstrafen zur Bewährung zu ermöglichen. Gleichzeitig wollen wir, daß die Verschlechterung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse - ein Schicksal, das zur Zeit nicht nur zahlreiche zur Geldstrafe Verurteilte trifft - nachträglich durch Herabsetzung der Tagessatzhöhe berücksichtigt werden kann. Viertens: Als wirkungsvollste Sanktion gegen Verkehrsdelinquenten gilt inzwischen nicht nur bei uns, sondern auch im benachbarten Ausland das Fahrverbot. Im Strafrecht ist es bei uns aber bisher nur als Nebenstrafe neben einer verhängten Geld- oder Freiheitsstrafe vorgesehen, und zwar beschränkt auf die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten. Die wesentlich mehr Bürokratie erfordernde Entziehung der Fahrerlaubnis beginnt erst mit einer Mindestdauer von sechs Monaten. Wir wollen die zwischen beiden Sanktionen bestehende Lücke schließen und ein eigenständiges Fahrverbot als Hauptstrafe für die Dauer von einem Monat bis zu einem Jahr einführen. Auf Anregung der Justizsenatorin von Berlin wollen wir im Rahmen der Gesetzesberatungen außerdem eine gesetzliche Klarstellung vorschlagen, daß die Fahrverbotsfrist mit der Ablieferung des Führerscheins bei der Polizei und nicht erst dem Eingang bei der Staatsanwaltschaft beginnt. Fünftens: Schließlich schlagen wir eine Erweiterung des Sanktionsspielraums sowohl bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt als auch bei der Strafaussetzung von Freiheitsstrafe zur Bewährung vor. Es ist wenig überzeugend, wenn eine an sich verwirkte Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren nur deshalb auf zwei Jahre heruntergerechnet wird, um dem Ver- urteilten Bewährung geben zu können. Der Bewährungsdruck ist erheblich größer, wenn die Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren, nach unserem Vorschlag im Ausnahmefall bis zu drei Jahren, tatsächlich verhängt und zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems ist überfällig, nicht zuletzt wegen der Überfüllung unserer Strafvollzugsanstalten, die ihrer Aufgabe kaum noch gerecht werden können, aber auch zur besseren Berücksichtigung der Interessen der Opfer an Schadenswiedergutmachung. Für die Praxis der Strafrechtspflege ist diese Reform gewiß folgenreicher als die von uns seit langem geforderte Reform der Strafrahmen, über die man sich gegenwärtig im Koalitionslager streitet. Bei den Strafrahmen unterstützen wir die aus unserer Sicht überfällige Initiative des Justizministers, und wir hoffen, daß die Regierung bei den Sanktionen nicht so wie bei den Strafrahmen und dem Täter-Opfer-Ausgleich wie ein völlig übermüdeter Hund zum Jagen getragen werden muß. Eckart von Klaeden (CDU/CSU): Der uns vorliegende Antrag der SPD enthält eine Reihe bernerkenswerter Aspekte, auf die ich im weiteren eingehen werde. Lassen Sie mich jedoch zunächst anmerken: Die Diskussion der letzten Wochen um die Fragen der Strafrahmenharmonisierung als auch unseres strafrechtlichen Sanktionssytems haben gezeigt, daß in der Bevölkerung gerade hinsichtlich unserer Strafrechtspraxis eine tiefe Unzufriedenheit herrscht. Das muß für uns als Politikerinnen und Politiker, insbesondere aber für Landesjustizministerinnen und -minister ein Alarmsignal sein. Die Justiz fristet bei uns ein Schattendasein, ihre Ausstattung erinnert vielerorts eher an ein Sperrmüllmuseum denn an die hohe Aufgabe, Recht zu sprechen. Die aufwendigen Beratungen, die zur Zeit, insbesondere intern, über eine Entlastung der Justiz unter fiskalischen Gesichtspunkten geführt werden, zeigen vor allem eines deutlich: Ein trockener Schwamm läßt sich nicht mehr ausdrücken. Da helfen uns auch wohlfeile Bemerkungen über die Richterdichte in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern nicht weiter. Wir müssen endlich aufhören, Länderhaushalte nach dem Supermarktprinzip zu organisieren: Grundnahrungsmittel werden in die hinteren Regale verbannt, während allerlei Unnützlichkeiten aufwendig im Vordergrund drapiert werden. Die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs ist eine schwierige und kostenintensive Angelegenheit. Sie gehört als „ultima ratio" gleichwohl zu den Kernaufgaben staatlichen Handelns. Denn sie ist notwendig zur Aufrechterhaltung der Rechtsordnung als einer Grundbedingung für das Zusammenleben der Menschen. Die Staatsgewalt würde sich selbst preisgeben, wenn sie nicht verhinderte, daß unerträgliche Rechtsbrüche sich offen behaupten können. Ohne die Strafe - so ist schon in dem Lehrbuch von HansHeinrich Jescheck nachzulesen - würde die Rechtsordnung aufhören, eine erzwingbare Ordnung zu sein, und damit zur unverbindlichen Empfehlung herabsinken. Als Ausdruck des Rechtszwangs gehört die Strafe zu jeder auf Rechtsnorm gegründeten Gemeinschaft. Sie muß weiterhin dem Bedürfnis der Gemeinschaft nach Gerechtigkeit genügen. Die sozialpsychologische Rechtfertigung der Strafe liegt darüber hinaus darin, daß der Staat sich nicht allein auf die bloße Abwehr von bevorstehenden Verbrechen beschränken darf. Weder dem Verletzten noch der Allgemeinheit kann zugemutet werden, die begangene Straftat hinzunehmen und mit dem Täter so zusammenzuleben, als wäre kein Unrecht geschehen. Dieser Aspekt droht immer mehr in den Hintergrund zu rücken. Ihn vernachlässigt auch der Vorschlag, die Möglichkeit einer Strafaussetzung von Freiheitsstrafen zur Bewährung auf drei Jahre auszudehnen. Dies war übrigens auch schon Kernbestandteil eines niedersächsischen Gesetzentwurfes aus dem Jahre 1995, der im Bundesrat jedoch keine Mehrheit gefunden hat. Zu diesem Vorschlag wurde von seiten Baden-Württembergs und Bayerns zutreffend ausgeführt, daß ausschließlich Straftaten der Schwerkriminalität davon betroffen wären. Freiheitsstrafen zwischen zwei und drei Jahren werden nämlich verhängt wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung, in besonders schweren Fällen der Körperverletzung, auch bei Totschlagsverbrechen, bei Raub oder räuberischer Erpressung und Einbruchdiebstahl sowie bei Fällen der Wirtschaftskriminalität. Vielfach sind die Verurteilten hartnäckige Wiederholungstäter; es handelt sich um professionelle Täter. Die kriminelle Energie des Täters, die Schwere der Schuld gebieten in diesem Bereich den Vollzug der Strafe schon aus Gründen der gerechten Sühne und der Sicherung der Bevölkerung. Es mag vorkommen, daß von Gerichten zuweilen ein Strafmaß von genau zwei Jahren auch mit Blick auf die Strafaussetzung gewählt wird. Es ist daher nicht auszuschließen, daß bei Realisierung dieses Vorschlages Gerichte nun bei Tätern mit einer guten Prognose zu einer höheren Freiheitsstrafe kämen, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt werden würde. Das wiegt aber nicht die bereits beschriebenen negativen Folgen dieses Vorschlags auf. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Vorschläge, die eine Stärkung des Täter-Opfer-Ausgleichs vorsehen. Ich denke aber nicht, daß die hier vorgeschlagene Änderung des § 153 StPO diesem Zweck in befriedigender Weise Rechnung trägt. Denn der Bereitschaft des Täters zur Wiedergutmachung wird sachgerecht und ausreichend mit § 153 a Abs. 1 Nr. 1 StPO Rechnung getragen, nach dem vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage abgesehen werden kann, wenn dem Beschuldigten auferlegt worden ist, zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen. Etwas anderes wäre es, wenn der durch die Tat entstandene Schaden bereits wiedergutgemacht worden wäre. Dann könnte man über eine von Ihnen vorgeschlagene Einstellung nachdenken. Vielleicht ist ja eine entsprechende Modifizierung Ihres Antrages möglich. Auch Ihrem Vorschlag, Geldstrafen zur Bewährung aussetzen zu können, vermag ich so nicht zuzustimmen. Denn auf diese Weise könnte die Geldstrafe ihre Funktion, eine spürbare Alternative zur Freiheitsstrafe zu bilden, verlieren. Das hat die Bundesregierung in der Antwort auf Ihre Große Anfrage aus der letzten Legislaturperiode nachvollziehbar ausgeführt. Gleiches gilt für die nachträgliche richterliche Korrektur der Höhe der Tagessätze. Sie ist angesichts der bereits bestehenden und von Ihnen in Ihrem Antrag ja auch erwähnten Möglichkeit, in Fällen unbilliger Härte eine Entscheidung des Gerichts darüber herbeizuführen, daß die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe unterbleibt, nicht notwendig. Begrüßenswert finde ich Ihre Initiative, beim Fahrverbot das Höchstmaß heraufzusetzen. Auch die Möglichkeit für den Betroffenen, im Rahmen von höchstens vier Monaten selbst zu bestimmen, wann er seinen Führerschein bei der Verwaltungsbehörde abzugeben hat und damit Rechtsmittel zu vermeiden, die allein deshalb eingelegt werden, um Zeit bis zum Eintritt des Fahrverbots zu gewinnen, halte ich für bedenkenswert. Auch die Umgestaltung des Fahrverbots von einer Nebenstrafe zu einer selbständigen Hauptstrafe halte ich für überlegenswert. Allerdings müßte hinreichend das in der Antwort auf Ihre Große Anfrage erwähnte Problem nach einer klaren Abgrenzung des auf Verkehrsdelikte beschränkten Fahrverbots zu der Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis noch geklärt werden. Hildebrecht Braun (Augsburg) (F.D.P.): Die heutige Beratung findet in einer Zeit statt, in der die Öffentlichkeit nach dem schrecklichen Verbrechen an dem Mädchen Natalie für eine abwägende, nüchterne Diskussion über unser Strafensystem und verschiedene Einzelaspekte desselben kaum zu gewinnen sein wird. Wir tun aber gut daran, uns bei Diskussionen über das Strafrecht nicht von momentanen Stimmungen - mögen sie noch so verständlich sein - leiten zu lassen. Um eines gleich klar und deutlich zu sagen: Die F.D.P. steht nicht für eine Aufweichung des Strafrechts. Die F.D.P. fragt danach, welche Zwecke die Strafe für den jeweiligen Täter auf Grund seiner konkreten Tat verfolgt und ob die vom Strafgesetzbuch vorgesehenen Sanktionen geeignet sind, den Strafzwecken zu dienen. Die Überlegungen zu einer Überprüfung sowohl des Sanktionskataloges wie auch des Strafrahmens sind nicht neu. Ich erinnere nur an den Alternativentwurf der Strafrechtsprofessoren Anfang der 70er Jahre, der viele richtige Ansätze gebracht hat. Mehrfach hat der Deutsche Juristentag Beschlüsse gefaßt, die zum Teil in dem vorliegenden Entwurf der SPD enthalten sind. Eine ganze Reihe von Vorschlägen, die im Entwurf der SPD wiedergegeben werden, ist sehr vernünftig. Angesichts der kurzen Zeit kann ich nicht auf alle Einzelvorschläge eingehen. Ich will aber deutlich machen, daß eine Ausweitung des Strafrahmens von zwei Jahren Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden können, von uns nicht beabsichtigt wird. Wer mehr als zwei Jahre Knast bekommt, muß schon eine gravierende Tat begangen haben. Eine Differenzierung zwischen „Gewalttaten" und sonstigen Taten macht dabei wenig Sinn. Es wäre das falsche Signal für die Öffentlichkeit, wenn wir durch die Einräumung der Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung den Eindruck erweckten, solche Taten seien eben doch im Ergebnis nicht so schwerwiegend. Anders ist wohl der Vorschlag zu sehen, auch bei Geldstrafen die Aussetzung zur Bewährung zuzulassen. Wichtig wird allerdings sein zu erfahren, warum der 59. Deutsche Juristentag diesen Vorschlag abgelehnt hat. Interessant erscheinen die Vorschläge zur Ausweitung der Möglichkeit der Verhängung des Fahrverbotes. Ich sehe hier wie in anderen Bereichen viele Chancen aufeinander zuzugehen. Dies wird in der Beratung im Ausschuß möglich werden. Lassen Sie micht hier einen Gedanken einbringen, der micht schon seit Jahrzehnten bewegt: Wenn ein 13jähriger es nicht erwarten kann, bis er den Führerschein bekommt, und deshalb schwarzfährt, muß er bestraft werden. Das wird keiner bestreiten. Ihm wird dabei regelmäßig neben der eigentlichen Strafe gemäß § 68a StGB eine Sperre aufgelegt, wonach ihm für einen bestimmten längeren Zeitraum keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Wenn der junge Mann es wieder nicht erwarten kann, weil ihm das Fahren zu verlockend erscheint, und er wieder erwischt wird, wird die Zeitspanne noch länger werden, in der er keinen Führerschein erwerben darf. Wenn sich diese Geschichte mehrfach fortsetzt, weil der junge Mann schlicht nicht die Kraft hat, vor seinen Altersgenossen zu bestehen, ohne selbst ein Fahrzeug zu steuern, wird er irgendwann in den Knast gehen. Mit diesem Ergebnis, meine Damen und Herren, habe ich dann doch meine Probleme: Wäre es nicht richtiger, den jungen Mann schon beim ersten Mal zu einigen Wochen gemeinnütziger Arbeit zu verurteilen und ihm aufzugeben, binnen eines halben Jahres den Führerschein zu machen, so daß er danach wegen Fahrens ohne Führerschein gar nicht mehr belangt werden könnte? Wir sollten junge Menschen nicht ohne Not in den Knast bringen, wenn es andere Wege gibt, unsere Rechtsordnung durchzusetzen. Wie wir alle wissen, ist der Knast trotz aller Reformbemühungen noch immer ein Ort, bei dem Menschen einer gewaltigen Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind. Setzen wir den Numerus clausus für die Freiheitsstrafe so hoch wie möglich, damit wir möglichst vielen die Lehrzeit für Verbrechen in der Hochschule der Kriminalität ersparen, nämlich den Knast. Mit der Reaktion des Richters auf die Tat ist die Angelegenheit ja nicht erledigt. Soweit Strafe über einen Freiheitsentzug erfolgen muß, sind wir gehalten, dafür zu sorgen, daß der Strafvollzug den im Strafvollzugsgesetz genannten Zielen des Vollzuges auch wirklich gerecht werden kann. Dies erfordert eine entsprechende personelle Ausstattung, die noch immer in vielen Bundesländern unzureichend ist. Dies erfordert weiter, daß der Staat genügend Geld für qualifizierte Gutachter zur Verfügung stellt, was in der aktuellen Diskussion über Sexualtäter überdeutlich wird. Dies erfordert auch, daß wir für Triebtäter und psychisch kranke Täter die Chance der Therapie bieten. Die vor nahezu einem Vierteljahrhundert beschlossene Einrichtung von sozialtherapeutischen Anstalten muß daher für alle Bundesländer endlich Realität werden. Wir müssen aber auch im Interesse der Vermeidung von Rückfällen mit den gravierenden Folgen für neue Opfer und die Allgemeinheit genügend und sehr gut qualifizierte Bewährungshelfer einstellen. Investitionen in diesen präventiven Bereich bringen höchste Rendite. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Durch das Verbrechen an Natalie Astner ist der Strafvollzug in den letzten Wochen erneut Gegenstand hitziger Kontroversen geworden. Es sind zahlreiche Mängel zutage getreten: Der Strafvollzug wird nicht ausreichend dem Resozialisierungsanspruch des Strafvollzugsgesetzes gerecht. Es gibt immer noch zu viel Verwahren und zu wenig Resozialisierung, Besserung von Straftätern durch Therapien, Beratung, Berufsausbildung und Arbeitsmöglichkeiten. Die Mängel bei Sozialtherapie und forensischer Psychiatrie haben wir ja gestern in der Anhörung ausführlich erörtert. Hier ist gerade bei den Landesfinanzministern noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Nur ein humaner Strafvollzug ist ein wirksames Mittel, die Bevölkerung vor Straftaten zu schützen. Wir sollten die Gelegenheit zu einer Neuordnung des Sanktionensystems ergreifen. Bündnis 90/Die Grünen wollen Haftvermeidung in den Vordergrund stellen, wegen der seit langem bekannten und immer wieder beklagten Mängel des Strafvollzuges. Der Ruf nach „mehr Härte", nach Abschreckung durch immer höhere Strafen bringt uns keinen Schritt weiter. Wenn der Gesetzgeber ihm nachgibt, ist dies mehr Ausdruck von Hilflosigkeit der Politik. Wo bei der sozialen Problemlösung Ratlosigkeit herrscht oder das Notwendige wegen fehlender Finanzen unterbleibt, wird Handlungsfähigkeit demonstriert. Das ist symbolische Politik auf Kosten des Rechtsstaates, auf Kosten einer zivilen Gesellschaft, die ihre Probleme löst und nur als letztes Mittel auf dem Wege der Kriminalisierung sozial nicht akzeptable Rechtsgüterverletzungen ahndet. Bündnisgrüne Kriminalpolitik nimmt die berechtigten Ängste vor Straftaten ebenso ernst wie die Bedürfnisse der Geschädigten. Gerade deswegen setzen wir nicht auf Strafe und Ausgrenzung, sondern auf Opferhilfe, Wiedergutmachung, Schadensregulierung, Konfliktschlichtung und soziale, organisatorische und technische Prävention. Denn Strafandrohungen und Strafverfolgung tragen sehr viel weniger zum Schutz vor Straftaten bei, als von Konservativen gebetsmühlenartig behauptet wird. Im Gegenteil: Strafjustiz und Strafvollstreckung sind selbst ein erheblicher Risikofaktor. Inzwischen ist selbst bei profunden Praktikern des Systems Ernüchterung eingetreten: „Die Bemühungen des Vollzugs brauchen sich regelmäßig darin auf, die nachteiligen Folgen des Freiheitsvollzuges zu kompensieren, paradoxerweise also die Begleitschäden des eigenen Systems zu reparieren. Selbst dies gelingt oft nur ansatzweise." (Thesen des Fachausschusses „Strafrecht und Strafvollzug" der Deutschen Bewährungshilfe, u. a. Professor Heinz MüllerDietz, Professor für Straf- und Strafvollzugsrecht sowie anerkannter Kommentator des Strafvollzugsgesetzes, und Dr. Klaus Koepsel, Präsident des Justizvollzugsamtes Rheinland). Die in den letzten Tagen entfachte Diskussion um eine Erhöhung der Strafrahmen geht deshalb in die falsche Richtung. Der in der letzten Woche bekannt gewordene Entwurf des BMJ zeigt, daß die Bundesregierung eher bereit ist, den Anwendungsbereich des Strafrechts noch mehr auszuweiten, indem die - zu Recht beklagte - Ungleichgewichtung durch massive Erhöhung nach oben ausgeglichen werden soll. Die Konsequenz wird sein, daß die Gefängnisse noch weiter überfüllt werden. Bündnis 90/Die Grünen meinen: Am Ende einer Reform der Strafrahmen müssen mehr Resozialisierung und weniger Freiheitsstrafen stehen. Ein neues Gleichgewicht läßt sich auch durch Absenken von Strafrahmen herstellen. Mindest- und Höchststrafen müssen hier gleichermaßen auf den Prüfstand, die lebenslange Freiheitsstrafe sollte durch eine hohe Zeitstrafe abgelöst werden. Ihre besondere Abschreckungswirkung ist nicht belegt. Es widerspricht den Grundsätzen eines der Humanität und Menschenwürde verpflichteten Rechtsstaates, Menschen einfach lebendig hinter Gittern zu begraben. Wir begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf zum Sanktionenrecht. Er geht in die richtige Richtung. Nicht uneingeschränkte Härte, sondern Flexibilisierung staatlicher Reaktionsmöglichkeiten ste- hen im Vordergrund. Ein Zurückdrängen der Freiheitsstrafe wird hierdurch ermöglicht. Ich will einige Punkte hier besonders hervorheben: Erstens: Wir unterstützen die Stärkung des TäterOpfer-Ausgleichs bei der Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens und bei der Aussetzung der Vollstreckung. Zweitens: Das Ziel, Bewährungsmöglichkeiten zu erweitern, ist zu begrüßen. Die vorgeschlagene Heraufsetzung der Höchstgrenze für Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden können, von zwei auf drei Jahre bei Vorliegen besonderer Umstände, allerdings beschränkt auf Eigentums- und Vermögensdelikte, ist diskussionswürdig. Die Vorteile von mehr Bewährungsstrafen statt vollstreckter Freiheitsstrafen liegen auf der Hand: Die Chancen auf Realisierung von Schadensersatzansprüchen verbessern sich, wenn der Täter weiter arbeiten kann. Es können Geldbußen neben der Bewährungsstrafe verhängt werden, die gemeinnützigen Einrichtungen zugute kommen. Strafen müssen von den Gerichten nicht mehr nach unten maßgeschneidert werden, um von den Bewährungsmöglichkeiten Gebrauch machen zu können. Hier liegt allerdings gleichzeitig auch eine Gefahr: Die Verhängung höherer Strafen wird den Gerichten so leichter gemacht, da Haft nicht mehr unmittelbar die Folge ist. Die Strafaussetzung ist grundsätzlich an die Erwartung geknüpft, daß keine Straftaten mehr begangen werden (§ 56 I). Liegen darüber hinaus besondere Umstände bei Tat und Täter vor, kann gegenwärtig bis zu zwei Jahren ausgesetzt werden. Warum man Gewalttäter, die diese Voraussetzungen erfüllen, hier herausnehmen will, ist für mich nicht nachvollziehbar. Rechtstechnisch führt der Vorschlag bei Gewalttätern zu einer Verschlechterung der gegenwärtigen Aussetzungsmöglichkeiten. Daß dies geplant war, geht aus der Begründung nicht hervor. Hierüber sollten wir in den Ausschußberatungen noch einmal sprechen: Bei „Gewalttätern" ist nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nur noch nach Abs. 1 bei einer Strafe von einem Jahr eine Strafaussetzung möglich, statt wie bisher nach Abs. 2 unter bestimmten eingeschränkten Voraussetzungen auch bis zu zwei Jahren. Drittens: Wer Geld- und Freiheitsstrafen nicht für der Weisheit letzten Schluß hält, wird auch die Umgestaltung des Fahrverbotes von einer Nebenstrafe zur selbständigen Hauptstrafe begrüßen. Das Problem der Existenzgefährdung durch Fahrverbote wird gemildert, weil die Frist zur Wirksamkeit des Fahrverbots vom Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils gelöst wird und an die Abgabe des Führerscheins, spätestens vier Monate nach Rechtskraft, geknüpft werden soll (§ 44 III - E). Hierdurch vermeidet man zugleich unnötige Rechtsmittel, ein sinnvoller Beitrag zur Entlastung unserer Justiz. Das ist ein Vorschlag, den wir schon bei der Diskussion über das Ordnungswidrigkeitenrecht begrüßt hatten. Es wäre sogar überlegenswert, den Anknüpfungspunkt „Kfz-Delikte" zu streichen, um ein Fahrverbot etwa auch bei einem „normalen" Diebstahl verhängen zu können. Die dem entgegenstehenden Bedenken halte ich nicht für überzeugend. Viertens: Die Einführung der Möglichkeit, Geldstrafen zur Bewährung auszusetzen, ist ein mutiger und zukunftsweisender Vorschlag. Schadensersatzansprüche des Verletzten lassen sich so leichter realisieren. Die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe durch Berücksichtigung nachträglicher unverschuldeter Verschlechterung der Vermögensverhältnisse stößt ebenso auf unsere Unterstützung. Fünftens: Auch die Festlegung eines exakten Maßstabes zur Umrechnung von Tagessätzen in gemeinnützige Arbeit ist richtig. So wird dem Verurteilten Anreiz geboten, gemeinnützige Arbeit zu leisten. Die Zurückdrängung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen ist dringend geboten. Sechs Prozent aller Geldstrafen wurden 1989 durch Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt. Hier wäre gemeinnützige Arbeit eine gute Alternative. Wir brauchen eine kritische Debatte über die Funktion von Freiheitsstrafen im modernen Rechtsstaat. Das Sanktionenrecht und die Diskussion über die dringend anstehende Straf rahmenharmonisierung bieten hierfür die Chance. Es wäre wirklich wünschenswert, diese Debatte endlich einmal an der Sache orientiert führen zu können. Nur mit intelligenteren Problemlösungen als in der Vergangenheit werden wir mehr Sicherheit und Freiheit für alle Bürgerinnen und Bürger erreichen und die Qualität unseres Rechtsstaates erhalten können. Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS): Wie jeder Gesetzentwurf zu einzelnen Problemen einer Reform des Strafgesetzbuches und der Strafprozeßordnung berührt auch der vorliegende Entwurf zur Reform des strafrechtlichen Sanktionssystems grundsätzliche konzeptionelle Fragen. In aller Brisanz und Dringlichkeit zwingt die strafrechtlich-kriminologische Entwicklung in der Bundesrepublik den Gesetzgeber - was sich ja auch in unseren Debatten der letzten Jahre widerspiegelte -, der Frage nach der kriminalitätsvorbeugenden Wirksamkeit staatlichen Straf ens nachzugehen. Das hat jedoch nur dann einen Sinn, wenn wir endlich den Erkenntnissen kriminologischer Forschung folgen und von der Illusion Abschied nehmen, vor allem mittels des Strafrechts müsse den Bürgern Moral beigebracht werden. Die Strafjustiz der Bundesrepublik befindet sich in einer schweren und andauernden Krise. Es geht um Überlastung, um einen hoffnungslos überfüllten und ineffizient gewordenen Strafvollzug. Der Schutz der Bürger vor Straftaten, vor allem vor schweren Verbrechen, ist unzureichend. Die Interessen der Opfer - darauf geht der vorliegende Entwurf besonders ein - werden unzureichend beachtet. Das herrschende auf mehr Strafen und Strafgewalt, überhaupt primär auf Strafjustiz und Polizei setzende Konzept hat sich im Zusammenhang mit dieser Krise als kontraproduktiv erwiesen. Es negiert die Alltagserfahrungen der Kriminalpraxis und der kriminologischen Forschung, daß die kriminalitätsverhindernde und -vorbeugende Wirksamkeit von Strafrecht, Strafjustiz und Strafe wohl begrenzt ist. Vor allem - so sehen es auch die Verfasser des Entwurfs - ist die Wirksamkeit vorwiegend von der zügigen Entdeckung und Aufdeckung einer Tat abhängig. Wir brauchen insgesamt eine Wende in der Strafrechts- und Kriminalpolitik, die von Illusionen Abschied nimmt und eine realistische Alternative verfolgt, die dort, wo es möglich ist, auf Dekriminalisierung, auf „Konfliktlösung in lebensweltlichen Formen in der Regie der Beteiligten" (Volkmar Schöne-burg) setzt und darauf abstellt, komplizierte und tiefliegende krisenhafte Entwicklungen in unserer Gesellschaft als eigentliche Ursache zunehmender krimineller Aggressivität und Gewaltbereitschaft zu erkennen und zu bekämpfen. Die Überlegungen und Vorschläge der SPD-Fraktion sind aus meiner Sicht erfreulicherweise zum Teil um einen derartigen Ansatz bemüht, ohne jedoch hinsichtlich der Lösungen zu überzeugen. Ich möchte dies an zwei Fragen deutlich machen. Erstens geht es mir um das im Entwurf benannte Problem der besseren Rechtsstellung der Opfer. Vorgeschlagen wird die stärkere Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs bei Einstellung des Verfahrens und der Aussetzung der Vollstreckung. Es wird verlangt, die Schadenswiedergutmachung als Umstand festzuschreiben, der bei der Entscheidung über die Einstellung des Strafverfahrens zu berücksichtigen ist. Damit würde der Täter-Opfer-Ausgleich stärker der strafrechtlichen Reaktion vorgeschaltet. Zu fragen ist, ob diese als Kann-Bestimmung vorgeschlagene Regelung nicht doch als Muß-Bestimmung ausgestaltet werden sollte. Längst ist auch eine Änderung des § 46a StGB fällig. Nach dessen gegenwärtigem Wortlaut kann das Gericht bei einem Täter-Opfer-Ausgleich oder bei einem hierauf gerichteten ernsthaften Bemühen die Strafe mildem oder (bei Vergehen) von Strafe absehen. Meines Erachtens ist bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend von Strafe abzusehen. Nur wenn dies geschieht, wird es möglich sein, von dem bisher unzureichenden Gebrauch des § 46a durch die Praxis wegzukommen. Weiterhin ist es im Interesse der Opfer unbedingt erforderlich, daß in einschlägigen Strafverfahren das Adhäsionsverfahren nach den §§ 403 ff. StPO, wie dies auch in der DDR der Fall war, obligatorisch wird. Voraussetzung müßte sein, daß der auf seine diesbezüglichen Rechte hingewiesene Verletzte den entsprechenden Antrag gestellt hat. Dem Verletzten würde eine solche Regelung sowohl eine Vereinfachung als auch eine Beschleunigung seiner Rechtsverfolgung einbringen. Außerdem halte ich es für angebracht, die bisher nur als Bewährungsauflage bekannte Rechtsfolge Wiedergutmachung als neue selbständige Rechtsfolge statt und neben der Geldstrafe einzuführen. In allen Fällen einer Verurteilung zur Wiedergutmachung bedürfte es natürlich der Zustimmung des Verletzten. Zweitens wird in dem Entwurf zu Recht das Problem der Gefahren des Strafvollzugs angesprochen und eine Reihe von akzeptablen Lösungen zum Ausbau der Sanktionen ohne Freiheitsentzug vorgeschlagen. Bloße Verwahrhaft kann kein Beitrag zur Resozialisierung sein und begünstigt Rückfälligkeit. Der Vorschlag, die Höchstgrenze der Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden können, bei Vorliegen bestimmter Umstände von zwei auf drei Jahre festzusetzen, erscheint mir nicht gerade besonders mutig. Die Erweiterung auf fünf Jahre würde im internationalen Trend liegen. Dänemark, England, Portugal und Schweden haben bekanntlich überhaupt keine feste Obergrenze für die Aussetzung einer Freiheitsstrafe. Hierher gehören weitere Themen wie die Anhebung des Mindestalters für freiheitsentziehende Sanktionen für Jugendliche auf 16 Jahre oder auch die Frage einer gesetzlich fixierten Pflicht, die soziale Integration Haftentlassener hinsichtlich Arbeit und Wohnraum zu unterstützen. Ganz generell sollten wir die Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs in den Ausschüssen nutzen, um gründlicher darüber nachzudenken, wie das Rechtsfolgensystem im Strafrecht humaner und wirksamer zu gestalten ist. Rainer Funke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz: Die wirkungsvolle Bekämpfung der Kriminalität ist eine der wichtigsten Aufgaben der Rechtspolitik. Diese Aufgabe können wir nur erfüllen, wenn wir die hierzu eingesetzten Mittel, also insbesondere das System der strafrechtlichen Sanktionen, ständig daraufhin überprüfen, ob sie nach wie vor wirkungsvoll sind und den sich wandelnden Verhältnissen in unserer Gesellschaft entsprechen. Durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan worden. So dient insbesondere der Versuch, einen Ausgleich zwischen dem Täter und dem Opfer einer Straftat herbeizuführen, nicht nur dazu, den Rechtsfrieden im Einzelfall wiederherzustellen und den durch die Tat verursachten Schaden zu ersetzen. Er vermag vielmehr auch, dem Täter die Folgen seiner Tat eindringlich vor Augen zu führen und ihn von weiteren Straftaten abzuhalten. Diesem Anliegen trägt auch die Möglichkeit Rechnung, den Täter-Opfer-Ausgleich strafmildernd und im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung zu berücksichtigen. Darüber hinaus bleibt es das Ziel der Bundesregierung, das strafrechtliche Sanktionensystem weiter zu verbessern. Änderungen haben aber nur dann Sinn, wenn sie gut durchdacht sind und tatsächlich eine Verbesserung des Sanktionensystems darstellen. Daß dies für den vorliegenden Entwurf der SPD-Fraktion zutrifft, erscheint mir jedoch zweifelhaft. Lassen Sie mich das an zwei Punkten ihres Entwurfs aufzeigen: Sie fordern eine Heraufsetzung der Höchstgrenze für die Aussetzung von Freiheitsstrafe zur Bewährung von bisher zwei auf drei Jahre, wobei lediglich Gewaltdelikte von dieser Möglichkeit ausgenommen werden sollen. Dabei lassen Sie unberücksichtigt, daß bereits die jetzige Höchstgrenze von zwei Jahren eine Strafaussetzung zur Bewährung bis in den Bereich der mittleren Kriminalität hinein erlaubt. Wenn man bedenkt, daß es nur in etwa einem Prozent der Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren kommt, wird deutlich, daß es sich hier - auch außerhalb des Bereichs der Gewaltdelikte - um Taten mit erheblichem Schuldgehalt handelt. Würde man auch bei diesen Straftaten eine Strafaussetzung zur Bewährung ermöglichen, erschiene dies nicht nur unangemessen. Es wäre auch zu befürchten, daß die Gerichte dann im Einzelfall eben längere Freiheitsstrafen verhängen würden, was - da sind wir uns einig - wegen der damit verbundenen weiteren Entsozialisierung des Täters nicht erstrebenswert erscheint. Auch die verkehrsstrafrechtlichen Änderungen des SPD-Entwurfs erscheinen mir bedenklich. Bei Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis handelt es sich bisher um die wirksamsten Mittel zur Bekämpfung der Verkehrsdelinquenz. Diese Mittel haben sich in Jahrzehnten außerordentlich bewährt. Eingriffe sind deshalb auch hier mit größter Vorsicht daraufhin zu überprüfen, ob sie wirklich notwendig sind und nicht zu einer Abschwächung der vorhandenen Mittel zur Bekämpfung von Verkehrsdelinquenz führen. Weil das Fahrverbot besonders wirkungsvoll ist, erscheint es naheliegend, diese Nebenstrafe erheblich auszuweiten. Der Vorschlag, es zu einer Hauptstrafe auszugestalten und zu verlängern, könnte aber zu einer Zurückdrängung der Entziehung der Fahrerlaubnis als Maßregel der Besserung und Sicherung führen, was kontraproduktiv wäre. Denn die Entziehung der Fahrerlaubnis ist dem Fahrverbot in seiner Effizienz erheblich überlegen. Sie ist schuldunabhängig und kann bis zur endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Urteil auch vorläufig angeordnet werden. Wir werden daher im Gesetzgebungsverfahren diesem Problem besondere Aufmerksamkeit widmen müssen. Dabei wird auch zu prüfen sein, ob das Fahrverbot als Hauptstrafe effizienter ausgestaltet werden kann, als es die derzeitige Regelung erlaubt. Zum Fahrverbot schlagen Sie, verehrte Kollegen von der SPD, weiterhin ein Wahlrecht für den Betroffenen vor: Er soll in einem Zeitraum von vier Monaten selbst entscheiden können, wann das Fahrverbot wirksam wird. Wegen der einschneidenden Wirkung des Fahrverbots auf Beruf und Freizeit werden Rechtsmittel von den Verurteilten nicht selten allein zu dem Zweck eingelegt, das Fahrverbot auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Wir müssen uns in der Tat fragen, ob wir diesen Zustand angesichts der knappen Ressourcen der Justiz weiter hinnehmen können. Ich begrüße daher jeden vernünftigen Vorschlag, der eine Entlastung bringt. Allerdings wird auch kritisch zu prüfen sein, ob die mit der Änderung verfolgte Absicht einer Entlastung der Gerichte nicht auf Kosten der Wirksamkeit des Fahrverbots geht. Eine Regelung, die im Ergebnis auf eine Rücknahme der Sanktionen im Verkehrsstrafrecht hinauslaufen würde, wäre angesichts von immer noch fast 9 500 Getöteten und etwa einer halben Million Verletzten im Straßenverkehr allein im Jahre 1995 nicht zu rechtfertigen. Auch die übrigen Vorschläge Ihres Entwurfs werfen zahlreiche Fragen auf. Auf sie wird im Zuge der Beratungen noch näher einzugehen sein. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 13 (Antrag der Fraktion der SPD: Montanunion-Vertrag über das Jahr 2002 fortschreiben) Paul K. Friedhoff (F.D.P.): Der Vertrag der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl läuft im Jahre 2002 aus: 50 Jahre nach seiner Unterzeichnung im Jahre 1952. Zur Debatte liegt uns der Antrag der SPD vor, diesen Vertrag, kurz auch Montanunion-Vertrag genannt, über das Jahr 2002 hinaus fortzuschreiben. Die Opposition fordert die Übernahme der bisher nur durch den EGKS-Vertrag geregelten Sonderregeln für den Montanbereich in den Maastricht-IIVertrag, den Vertrag über die Europäische Union. Genannt werden insbesondere die Regelungen zum beratenden Ausschuß, zum Beihilfeverbot, zur Markttransparenz sowie Wettbewerbs- und Sozialklauseln, die, so heißt es in Begründung zum Antrag so schön, „eine flexible Reaktion auf Krisenlagen erlauben" und „die eine Anpassung bei Beschäftigungseinbrüchen erleichtern" . Weiter liest man: „Die Einrichtung des beratenden Ausschusses ist mit einer über 40jährigen angewandten Praxis die am weitesten entwickelte und am erfolgreichsten arbeitende Institution im Kontext des sozialen Dialogs auf Branchenebene. Die Aufgabe dieser Praxis" - gemeint ist also das Auslaufenlassen des Vertrages - „würde dem Vertragsziel der vollen Wahrung des gemeinschaftlichen Besitzstandes und seiner Weiterentwicklung widersprechen. " 50 Jahre Erfahrung mit diesem Vertragswerk und 50 Jahre Erfahrung mit der Politik in den Bereichen von Kohle und Stahl, die mit dem EGKS-Vertrag ihren eigenen Regelungsrahmen erhalten haben, sind meines Erachtens aussagekräftig genug, um von ei- ner Übernahme der Regelungen in den MaastrichtII-Vertrag Abstand zu nehmen. 1957, fünf Jahre nach Abschluß des EGKS-Vertrages, waren im Steinkohlenbergbau Deutschlands insgesamt 607 000 Menschen beschäftigt. Ende des Jahres 1996 werden unter Tage noch knapp 90 000 Bergleute ihrer Arbeit nachgehen. Die Kategorie Bergbau muß in den Erwerbstätigenstatistiken der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung heute schon mit den Bereichen Energie und Wasserversorgung zusammengelegt werden, um nicht unter dem Posten statistische Restgröße zu verschwinden. Dieser Beschäftigungsbilanz stehen allein im Bundeshaushalt 1997 Subventionen von 10,2 Milliarden DM gegenüber, und zwar trotz „strikten Subventionsverbots", wie es im Vertrag steht. Über 130 000 DM pro Jahr und Arbeitsplatz wendet der deutsche Steuerzahler somit gegenwärtig zum Erhalt des deutschen Steinkohlenbergbaus auf. Für Traditionspflege ins nächste Jahrtausend hinein ist das ein entschieden zu hoher Betrag. Ich will in diesem Zusammenhang nicht in die Diskussion um all die Begründungen, die zum Erhalt des deutschen Steinkohlenbergbaus vorgebracht werden, einsteigen. Dazu nur soviel: Alle ernsthaften Auseinandersetzungen enden in der schlichten Erkenntnis, daß der deutsche Steinkohlenbergbau gegenwärtig eine viel zu teuer bezahlte und obendrein falsch finanzierte sozialpolitische Veranstaltung ist, deren Beitrag zur Energieversorgungssicherheit in Deutschland auf anderen Wegen sinnvoller und billiger für uns alle zu leisten wäre. Und die Regeln des Vertragswerkes, das eine solche Politik der Verschwendung und Strukturkonservierung erlaubt und unterstützt hat, wollen die Sozialdemokraten gewissermaßen beispielgebend in den Maastricht-Il-Vertrag aufnehmen? Die Regelungen zur Bewältigung von Strukturkrisen, die nach unserer gemeinsamen Erfahrung in diesem Hause über viele Jahre teurer und teurer geworden sind, sollen als Vorbild für den Weg nach Europa und ins nächste Jahrtausend gelten? Dient der Antrag den Sozialdemokraten nicht lediglich dazu, ihre Mitbestimmungswirtschaft, die in der Montanindustrie geradezu abenteuerliche Züge angenommen hat, in ausdrücklicher Form in das Europa nach 2002 hinüberzuretten? Den Erfolg der Montanmitbestimmung - verschwenderischer Einsatz öffentlicher Gelder, Verträge zu Lasten Dritter, Strukturkonservierung - habe ich angesprochen. Ich meine, die Regeln des EGKS-Vertrags sind eher ein Lehrstück, wie man sozialpolitische Maßnahmen nicht gestaltet. Von einer „erfolgreich arbeitenden Institution im Kontext des sozialen Dialogs auf Branchenebene" kann wohl kaum die Rede sein.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Zu einer Kurzintervention gebe ich der Abgeordneten Ilse Schumann das Wort.


Rede von Ilse Schumann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin in großer Sorge. Eine Binnenschiffahrt auf der Elbe ist eine angenehme Sache. Man kann sich darüber unterhalten. Kollegin Blank hat angedeutet, sie sei umweltverträglich. Das ist mein Problem.
Ich komme aus dem Wahlkreis Dessau-Bitterfeld. Zu diesem Wahlkreis gehören das Biosphärenreservat „Mittlere Elbe", das bisher nicht erwähnt wurde, und der Wörlitzer Park, der von der UNESCO als Weltkulturerbe eingestuft worden ist. Diese Region ist durch den Ausbau der Elbe, der für mein Empfinden nach Plänen und Genehmigungen aus dem Jahre 1936 illegal stattfindet, bedroht.

(Beifall des Abg. Eckart Kuhlwein [SPD] Zuruf von der SPD: Skandal!)

- Das ist in der Tat ein Skandal.
Es gibt eine Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister und den Umweltverbänden darüber, daß ein Planfeststellungsverfahren und ordentliche Untersuchungen stattfinden. Es gibt eine vom Bundesforschungsministerium finanzierte Studie, die noch nicht abgeschlossen ist und auf deren Ergebnis man zweckmäßigerweise doch warten sollte. Ich glaube, es ist nicht richtig, daß hier vollendete Tatsachen geschaffen werden.
Ausbaumaßnahmen an der Elbe würden zu einer Flußvertiefung und damit zur Beschleunigung der Geschwindigkeit führen. Die Elbe fließt nicht wie der Rhein auf felsigem Grund, sondern auf Sand. Durch die erhöhte Geschwindigkeit wird sie sich tiefer in das Tal eingraben, das Grundwasser wird sinken, und der größte noch existierende Auenwald Mitteleuropas wird in seinem Bestand gefährdet. Das gebe ich zu bedenken.
Ich bitte darum, noch einmal zu prüfen und ordentliche Untersuchungen vorzunehmen, damit die Sache sauber und ordentlich erfolgen kann. Wir sollten nicht Tatsachen schaffen, die uns sehr leid tun werden, weil wir damit sehr kostbare Naturschätze gefährden.
Danke.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

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