Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Gerade das letzte hat noch einmal unterstrichen, auf welch wirklich sehr spezielle Art und Weise die Grünen sich rechtspolitisch betätigen, nämlich auf einem viel zu schmalen Grat. Niemand von uns bestreitet, daß es ein besonderes Anliegen der Rechtspolitik sein muß, sich für den Schutz der Minderheiten einzusetzen, und daß man sich nicht nur an der großen, breiten Masse und deren Minderheiten bevormundendem Denken ausrichten darf.
Aber so einseitig, wie Sie hier die Arbeit des Bundesministeriums der Justiz beurteilen, kann man nun wirklich nicht an die Sache herangehen.
Wir sind zwar nicht gerade sehr zahlreich, aber alle Seiten des Hauses sind mit hervorragenden Persönlichkeiten repräsentiert.
Das bedeutet, daß wir bei dieser Gelegenheit zunächst einmal dem Bundesminister der Justiz dafür
zu danken haben, daß er mit seinen Mitarbeitern al-
Detlef Kleinert
len Bürgern dieses Landes nach wie vor und weiterhin das Gefühl vermittelt, daß ihre Anliegen nach Rechtsgewährung, möglichst nach Rechtssicherheit bearbeitet werden, bevor es zu einem Rechtsstreit überhaupt kommen kann, weil man sich in dem Bewußtsein, in einem Rechtsstaat zu leben, manchen Prozeß schenken kann.
Erst, wenn auf diesem Gebiet alles getan ist, was nur irgend geht,
wenn die Mängel abgestellt werden, die es natürlich immer gibt, und wenn man sich den Dingen zugewendet hat, die immer verbesserungswürdig bleiben - auch dafür danken wir dem Bundesjustizminister, daß er eben dieses tut -, dann kann man sich mit besonders gutem Grund den Angelegenheiten der Minderheiten zuwenden.
Wenn man jedoch nur die Fahne der Minderheiten vor sich her schwenkt, so wie Sie das eben in rascher Folge mit einer Fülle von Einzelgruppen getan haben, dann ist man nicht glaubwürdig, deren Interessen mit Nachdruck gegenüber denen zu vertreten, denen bei einer so einseitigen Betrachtungsweise notwendigerweise Ressourcen genommen werden müßten. Das ist eine schlechte Art, Rechtspolitik anzugehen.
Alle Jahre wieder gibt es bei der Haushaltsdebatte das gleiche Problem. Eigentlich sollte es einmal um Zahlen gehen; eigentlich sollte man um Verständnis dafür werben, daß Recht auch Geld kostet und daß es mehr Geld kosten muß, als zur Verfügung steht. Das betrifft allerdings mehr die Länder als den Bund. Der Bundesjustizminister könnte geradezu verschwenderisch werden. Trotzdem würden die Bürger bei den Amts- und Landgerichten noch lange nicht das Ende der Schlange sehen, in der sie anstehen müßten, um rechtzeitig einen Termin zu bekommen.
Dabei haben sich interessanterweise dramatische Verschiebungen ergeben; denn die Amts- und Landgerichte, die ich eben zitiert habe, haben inzwischen die kürzeren Wartezeiten, und die früher wegen ihrer Schnelligkeit berühmten Arbeits- und Sozialgerichte hängen weit hinten dran - vermutlich auch wegen dieser Nischenförderungsbereitschaft, die Herr Kollege Beck eben dargestellt hat.
Jedenfalls können wir feststellen - das ist wichtig in der Haushaltsdebatte -, daß die Personalkosten des Bundesministeriums der Justiz in unserer Zeit steigender Preise um 7,2 Millionen von 425 Millionen auf 418 Millionen DM gesunken sind. Das ist eine Sache, die man wohl von keinem anderen Ministerium hören wird. Das unterstreicht, was ich gesagt habe: In dieser Regierung wird wirklich sparsam und vernünftig gearbeitet, wobei uns allen bewußt ist, daß die Hauptlast nicht beim Bund liegt.
Die Investitionskosten sind gestiegen. Ich gehe einmal davon aus, daß im Gegensatz zu neueren Verfassungsauslegungskünsten in diesem speziellen Bereich unter Investitionen wirklich Investitionen verstanden werden - unter Aufsicht eines anerkannten Verfassungsrechtlers. Investitionen sind nach unserer Auffassung nun einmal ausschließlich Kosten, die dadurch aufgewogen werden, daß die Gebäude besser ausgestattet, daß sie funktionaler gestaltet sind und daß man dort mit weniger Personalaufwand höheren Erfolg erzielen kann. Das sind Investitionskosten, die rentierlich sind. Das Vergraben von Geld in irgendeiner Erde und in irgendeinem Baugrundstück ist keine Investition, wenn nicht der eben besagte Erfolg eintritt.
Weil ich nun einmal frohgemut davon ausgehe, daß die Investitionen in diesem Fall so gemeint sind, kann man auch angesichts des Plus von 9,7 Millionen DM und angesichts der Tatsache, daß wir demnächst größere Umzüge zu bewältigen haben, wobei einige Umzüge noch nicht so beschlossen sind, wie wir es gern hätten - bei der Andeutung will ich es bewenden lassen -,
nicht davon reden, daß auf diesem Investitionskostensektor übermäßig viel Geld ausgegeben würde.
Die Fülle der übrigen Fragen, die angesprochen sind, können wir heute abend ganz offenkundig nicht besprechen.
Ich möchte nur noch eines sagen, was zum Haushalt gehört: Wenn der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages eine Reise macht, dann kann er anschließend darüber auch im Gremium Rechtsausschuß berichten, und dann können Schlußfolgerungen gezogen werden, wie es Frau Däubler-Gmelin bereits in bezug auf das brennende Problem des sexuellen Mißbrauchs von Kindern, der Kinderpornographie usw. in gewissen Ländern angedeutet hat.
De lege lata ist hier niemandem etwas vorzuwerfen. Es gibt zukünftig nichts zu regeln. Wir haben unsere Schularbeiten gemacht. Darüber wollen wir uns nun im Rechtsausschuß an Hand dessen, was wir gehört und erfahren haben, unterhalten. Es liegt nur an der Praxis.