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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/119 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 119. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. August 1996 Inhalt: Nachruf auf das ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestages Bundesminister a. D. Hans Katzer........... 10655 A Nachträgliche Glückwünsche zu den Geburtstagen des Vizepräsidenten Hans Klein und der Abgeordneten Klaus Francke (Hamburg) und Heinrich Graf von Einsiedel ............ 10655 D Eintritt des Abgeordneten Dr. Fritz Wittmann in den Deutschen Bundestag . . . 10655 D Tagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte zu den Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzen, zum Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetz, zum Gesetz zur Begrenzung der Bezügefortzahlung bei Krankheit, zum Beitragsentlastungsgesetz, zum Krankenhaus-Neuordnungsgesetz 1997, zum GKV-Weiterentwicklungsgesetz und zum Achten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ....... 10656 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 10656 A Rudolf Dreßler SPD...... 10658 D, 10665 C Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P...... 10664 A Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P....... 10665 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .............. 10665 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 10668 D Siegmar Mosdorf SPD........ 10671 B Dr. Gregor Gysi PDS ......... 10671 D Dr. Heiner Geißler CDU/CSU ..........10674 B Ottmar Schreiner SPD..................10677 A Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ................................10680 A Jürgen W. Möllemann F.D.P..............10681 C Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ..............................10682 D Wolfgang Zöller CDU/CSU ...... 10683 D Dr. Martin Pfaff SPD ..................10685 A Walter Hirche F.D.P...................10685 C Jürgen W. Möllemann F.D.P. ..........10686 B Horst Seehofer CDU/CSU ............10688 A Hans-Peter Repnik CDU/CSU ..........10689 B Rudolf Dreßler SPD..................10690 C Ingrid Matthäus-Maier SPD ..........10691 B Dr. Norbert Blüm CDU/CSU ..........10692 A Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . . . 10693 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS............10694 B Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU ..........10695 D Tagesordnungspunkt 2: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/4610, 13/4987, 13/5088, 13/5108, 13/5147, 13/5327, 13/5445) ............................10696B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Ergänzung des Wachstumsund Beschäftigungsförderungsgesetzes (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/4611, 13/5089, 13/5108, 13/5327, 13/5446). . . 10696B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 4: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Arbeitsrechtlichen Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung (Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/4612, 13/5107, 13/5327, 13/5447) ......... 10696 B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 5: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Begrenzung der Bezügefortzahlung bei Krankheit (Drucksachen 13/4613, 13/5074, 13/5327, 13/5448). . . 10696 C in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 6: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragsentlastungsgesetz) (Drucksachen 13/4615, 13/5099, 13/5327, 13/5449). . . 10696 C Tagesordnungspunkt 7: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung 1997 (Krankenhaus-Neuordnungsgesetz 1997) (Drucksachen 13/3062, 13/3939, 13/4693, 13/4937, 13/ 5442)............... 10696 C in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 8: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Strukturreform in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Weiterentwicklungsgesetz) (Drucksachen 13/3608, 13/4691, 13/4937, 13/5443) ......... 10696 D in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 9: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Achten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Achtes SGB V-Änderungsgesetz) (Drucksachen 13/ 3695, 13/4692, 13/4937, 13/5444) . . . 10696 D Nächste Sitzung ........... 10696 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 10697 *A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragsentlastungsgesetz) ........ 10697*C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen ........ 10697 *D 119. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. August 1996 Beginn: 12.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 29. 8. 96 * Bindig, Rudolf SPD 29. 8. 96 Blank, Renate CDU/CSU 29. 8. 96 Blunck, Lilo SPD 29. 8. 96 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 29. 8. 96 * Dr. Dobberthien, Marliese SPD 29. 8. 96 Faße, Annette SPD 29. 8. 96 Dr. Friedrich, Gerhard CDU/CSU 29. 8. 96 Gilges, Konrad SPD 29. 8. 96 Glos, Michael CDU/CSU 29. 8. 96 Gloser, Günter SPD 29. 8. 96 Dr. Glotz, Peter SPD 29. 8. 96 Gysi, Andrea PDS 29. 8. 96 Dr. Hendricks, Barbara SPD 29. 8. 96 Hermenau, Antje BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29. 8. 96 Hornung, Siegfried CSUCSU 29. 8. 96 * Junghanns, Ulrich CDU/CSU 29. 8. 96 * Dr. Kiper, Manuel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29. 8. 96 Kunick, Konrad SPD 29. 8. 96 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 29. 8. 96 Lehn, Waltraud SPD 29. 8. 96 Leidinger, Robert SPD 29. 8. 96 Lennartz, Klaus SPD 29. 8. 96 Löwisch, Sigrun CDU/CSU 29. 8. 96 Mattischeck, Heide SPD 29. 8. 96 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 29. 8. 96 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29. 8. 96 Neumann (Gotha), SPD 29. 8. 96 Gerhard Rehbock-Zureich, Karin SPD 29. 8. 96 Reichard (Dresden), CDU/CSU 29. 8. 96 Christa Riegert, Klaus CDU/CSU 29. 8. 96 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 29. 8. 96 Dr. Scheer, Hermann SPD 29. 8. 96 * Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29. 8. 96 Schmidt (Meschede), SPD 29. 8. 96 Dagmar Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt, bis einschließlich Schuhmann, Richard SPD 29. 8. 96 Schwanhold, Ernst SPD 29. 8. 96 Seidenthal, Bodo SPD 29. 8. 96 Teuchner, Jella SPD 29. 8. 96 Thieser, Dietmar SPD 29. 8. 96 Wieczorek (Duisburg), Helmut SPD 29. 8. 96 Wolf (München), Hanna SPD 29. 8. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragsentlastungsgesetz) in der 117. Sitzung (Seite 10624 B) am 28. Juni 1996 Bei der namentlichen Abstimmung habe ich versehentlich mit Nein gestimmt. Ich erkläre, daß ich dem Beitragsentlastungsgesetz zustimme. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 699. Sitzung am 5. Juli 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise und des Paßgesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes - Gesetz zur Änderung des Rechts der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten - Gesetz zu der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992 sowie zu den Änderungen der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 14. Oktober 1994 - Gesetz zu den Protokollen vom 6. Oktober 1989 und vom 26. Oktober 1990 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt - Gesetz zu dem Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Estland andererseits - Gesetz zu dem Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits - Gesetz zu dem Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Litauen andererseits - Telekommunikationsgesetz (TKG) - Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts - Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs - Dienstrechtliches Begleitgesetz im Zusammenhang mit dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Dienstrechtliches Begleitgesetz -DBeglG) - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien - Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (18. BAföGÄndG) - Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand - Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz - UVEG) - Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien Zu den fünf letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat die folgenden Entschließungen gefaßt: Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien Der Gesetzesbeschluß geht davon aus, daß die Neuregelung der Ladenschlußzeiten ca. 50 000 neue Arbeitsplätze im Einzelhandel, davon 75 Prozent Teilzeitarbeitsplätze, schaffen wird. Bereits heute arbeiten im Einzelhandel rund 500 000 Beschäftigte in nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen; diese Zahl hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Die überwiegende Mehrzahl dieser Beschäftigten sind Frauen. Der Bundesrat befürchtet, daß sich durch die veränderten Ladenöffnungszeiten dieser Trend zu mehr ungeschützten Beschäftigungsverhältnissen noch deutlich verschärfen wird. Angesichts des nach wie vor bestehenden Kostendrucks im Einzelhandel legen es die veränderten Arbeitszeiten nahe, bisher sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in sozialversicherungsfreie Beschäftigungen umzuwandeln. Bereits heute wird die ursprünglich als Ausnahme vorgesehene geringfügige Beschäftigung in erheblichem Umfang mißbräuchlich genutzt und ist weit über das Ausmaß hinaus gewachsen, das sich aus betrieblichen Flexibilitätserfordernissen ergeben kann. Faktisch wirkt die Sozialversicherungsfreiheit heute in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wie eine Subvention ungeschützter Arbeitsverhältnisse, die letztlich von der Allgemeinheit der beitragszahlenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Betriebe finanziert werden muß. Diese Entwicklung darf durch veränderte Ladenöffnungszeiten nicht verstärkt werden. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, ihr bisheriges tatenloses Abwarten gegenüber dem andauernden Zuwachs der ungeschützten Beschäftigung aufzugeben und durch eine grundlegende Reform die sozialversicherungsfreie Beschäftigung auf wenige Ausnahmen zu begrenzen. Ziel einer solchen Reform muß es sein, auch Teilzeitarbeitskräfte grundsätzlich in die Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung aufzunehmen. Versicherungsfrei bleiben sollten nur Beschäftigungsverhältnisse im Bagatellbereich sowie gelegentliche Beschäftigung. Entschließung des Bundesrates zum Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes: 1. Der Bundesrat begrüßt, daß in dem vorliegenden Achtzehnten BAföG-Änderungsgesetz die von der Bundesregierung ursprünglich beabsichtigte Umstellung der Darlehen auf verzinsliche Bankdarlehen innerhalb der Regelstudienzeit nicht mehr enthalten ist. 2. Der Bundesrat begrüßt, daß der Rechtsanspruch auf Studienabschlußförderung über den 1. Oktober 1996 hinaus gesichert und entgegen den ursprünglichen Vorstellungen der Bundesregierung in ihrer zeitlichen Grundstruktur erhalten werden konnte. 3. Nachdrücklich unterstützt der Bundesrat die im Deutschen Bundestag noch erreichte Angleichung der Berechnungszeiträume für die neuen Länder. Er hält jedoch die damit verknüpfte Absenkung der von den Regierungschefs von Bund und Ländern vereinbarten Anhebung der Freibeträge für alle Geförderten sachlich für nicht geboten. 4. Der Bundesrat bedauert, daß angesichts der Umstellung auf verzinsliche Bankdarlehen bei Überschreitung der Regelstudienzeit die folgenden Regelungen in den Verhandlungen mit dem Bund nicht erreicht werden konnten: - die Herausnahme der Gremientätigkeit nach § 15 Abs. 3 Nr. 3 von der Umstellung auf Bankdarlehen; - die Beibehaltung des Förderanspruchs für Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudien; - die Beibehaltung der bisherigen Regelungen bei der Vornahme eines Fachrichtungswechsels; - die Berücksichtigung von Auslandsstudien bei der Bemessung der Förderungshöchstdauer; - die Gewährung einer dreijährigen Karenzzeit vor dem Beginn der Rückzahlung der verzinslichen Bankdarlehen; - die Gewährleistung sachgerechter Übergangsregelungen für Auszubildende, die ihr Studium im Vertrauen auf die bislang geltenden Regelungen durchgeführt haben. 5. Der Bundesrat weist unter Bezugnahme auf seine Stellungnahme vom 1. März 1996 - BR-Drucksache 886/95 (Beschluß) - darauf hin, daß die nunmehr in dem Achtzehnten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes enthaltenen Einschränkungen bei der Förderung von Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudien sowie nach Fachrichtungswechsel sachlich unbegründet sind. Sie sind auch unter haushaltspolitischen Gesichtspunkten nicht erforderlich, da die Förderung nach der erfolgten Umstellung auf verzinsliche Bankdarlehen keine nennenswerte Veranschlagung von Haushaltsmitteln notwendig macht. 6. Der Bundesrat sieht in der Einbeziehung der Gremientätigkeit nach § 15 Abs. 3 Nr. 3 in die Umstellung auf verzinsliche Bankdarlehen die Gefahr, daß sich finanziell schlechter gestellte Studierende an der Übernahme solcher Aufgaben gehindert sehen. Er weist darauf hin, daß sich die zusätzlichen Ausgaben bei einem Verzicht auf die Einbeziehung der Gremientätigkeit auf die Umstellung auf verzinsliche Bankdarlehen für die Haushalte von Bund und Ländern auf nur jährlich etwa 460 TDM belaufen hätten. 7. Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, daß die in dem Achtzehnten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vorgesehene Nichtberücksichtigung von Auslandstudien bei der Bemessung der Förderungshöchstdauer in klarem Gegensatz zu der von allen für erforderlich gehaltenen stärkeren Internationalisierung des Studiums steht. 8. Der Bundesrat hält die in dem vorliegenden Gesetz erfolgte Festlegung des Rückzahlungsbeginns der verzinslichen Bankdarlehen auf sechs Monate nach dem zuletzt mit Bankdarlehen geförderten Monat für völlig unzureichend. Er weist darauf hin, daß sich hieraus eine besondere Belastung von jungen Menschen in der Existenzgründungsphase ergibt. Besonders schwierig gestaltet sich die Situation derjenigen, die eine Prüfung wiederholen müssen, die ein Graduiertenstudium aufgenommen haben oder die noch keinen Arbeitsplatz gefunden haben. Der Bundesrat geht davon aus, daß mit der im Gesetz vorgenommenen Festsetzung des Rückzahlungsbeginns unnötige Haushaltsrisiken verbunden sind, da in erheblichem Umfang Garantieübernahmen durch den Bund und die Länder notwendig werden dürften. 9. Der Bundesrat stellt fest, daß der Vertrauensschutz für die von der Umstellung der Förderung auf das verzinsliche Anschlußdarlehen nach § 17 Abs. 3 Betroffenen es geboten hätte, die bisherige Regelung bis zum Ende des Ausbildungsabschnitts beizubehalten, soweit die Voraussetzungen für die weitere Förderung bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung im Einzelfall festgestellt und eingetreten waren. 10. Der Bundesrat hält es 25 Jahre nach Inkrafttreten des Bundesausbildungsförderungsgesetzes für dringend erforderlich, das Recht der individuellen Ausbildungsförderung und andere Bestimmungen über die Gewährung öffentlicher Leistungen, die der Studienförderung dienen, einer umfassenden Prüfung zu unterziehen. Die Neuregelung des Ausbildungsförde-rungsrechtes soll im Zusammenhang mit der Steuerreform gestaltet und noch in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages abgeschlossen werden. 11. Die neue Gesetzgebung soll Verteilungsgerechtigkeit in der Studienfinanzierung sicherstellen, und zwar nicht nur innerhalb der Geförderten, sondern unter allen Studierenden. Dazu sollen ungerechtfertigte Begünstigungen und Benachteiligungen abgebaut und gerechte Ausbildungs- und Studienchancen gemehrt werden. 12. In die Reformüberlegungen sollen die verschiedenen in Diskussion stehenden Leistungs- und Finanzierungsmodelle einbezogen werden. Der Bundesrat erklärt, daß bei den Reformüberlegungen zur Ausbildungsförderung verzinsliche Darlehen in der Regelförderungszeit für ihn nicht in Betracht kommen. 13. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, daß die von den Regierungschefs von Bund und Ländern zur Vorbereitung dieser Reform beauftragte Arbeitsgruppe sich kurzfristig konstituiert und zügig ihre Arbeit aufnimmt. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vom 3. Mai 1996 - Drucksache 208/96 (Beschluß) - hat der Bundesrat u. a. gefordert, diesen so zu überarbeiten, daß der anspruchsberechtigte Personenkreis erweitert und zusätzliche Formen von Teilzeitarbeit im Rahmen der Altersteilzeit förderfähig werden. Dabei war insbesondere auch an die sozialversicherungsrechtliche Anerkennung von arbeitsfreien Zeitblöcken (z. B. „Sabbaticals") als durchgängige Beschäftigungszeit im Rahmen von Teilzeitvereinbarungen gedacht. Das Gesetz sieht hierfür in § 2 Abs. 2 jedoch nur eine Lösung im Rahmen der Altersteilzeit vor. In Anbetracht der angespannten Arbeitsmarktsituation hält der Bundesrat es für erforderlich, für alle Arbeitnehmer möglichst viele Formen von Teilzeitarbeit akzeptabel zu machen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, auch hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einord-nungsgesetz - UVEG) a) Der Bundesrat begrüßt es, daß das Unfallversicherungsrecht zeitgleich mit der Neugestaltung des Arbeitsschutzrechtes überabeitet wird. Hervorzuheben ist hier die Verpflichtung für die Unfallversicherungsträger, gemeinsame landesbezogene Stellen zur Kooperation mit den staatlichen Arbeitsschutzbehörden und zur Abstimmung gemeinsamer Überwachungstätigkeiten zu benennen. Neben der nunmehr erfolgten Erweiterung des Präventionsauftrages der Unfallversicherungsträger zählt der Bundesrat die grundlegende Überarbeitung des Berufskrankheitenrechts zu den vorrangigen Aufgaben einer weiteren Reform des Unfallversicherungsrechtes. Er fordert die Bundesregierung auf, das Verfahren zur Anerkennung einer Berufskrankheit im Interesse sozialer Gerechtigkeit zu lösen und im Wege einer widerlegbaren Kausalitätsvermutung aller arbeitsbedingten Gesundheitsschäden in die Entschädigungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung einzubeziehen. b) Nach wie vor vertritt der Bundesrat die Auffassung, daß eine Gesamtkodifizierung des Arbeitsschutzrechtes unabdingbar ist. Nur so lassen sich die mit einem verbesserten Arbeitnehmerschutz verbundenen erheblichen Einsparpotentiale zur Sicherung des Sozialleistungssystems und des Wirtschaftsstandortes Deutschland optimal erschließen. Es ist zu begrüßen, daß auch die Bundesregierung die Notwendigkeit sieht, die Neugestaltung des Arbeitsschutzrechtes weiterzuführen. Hierzu zählen insbesondere die vollständige Ablösung der Arbeitsschutzregelungen in der Gewerbeordnung sowie eine zeitgemäße Regelung der Fragen des Datenschutzes und des Datenaustausches, die noch in dieser Legislaturperiode aufgegriffen werden sollen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien a) Der Bundesrat begrüßt, daß nunmehr die seit Ende 1992 überfällige Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz sowie weiterer Arbeitsschutzrichtlinien in nationales Recht vorgenommen wird. Insbesondere ist es begrüßenswert, daß Kernpunkte der Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 881/ 95 - Beschluß -) in den Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages aufgenommen wurden. Es ist hervorzuheben, daß mit der weitergehenden Aufhebung von Arbeitsschutzregelungen in der Gewerbeordnung eine weitergehende Zersplitterung des Arbeitsschutzrechtes vermieden wird und mit den Ländern abgestimmte, einheitliche Vollzugsregelungen in das Gesetz aufgenommen werden. b) Es ist ein besonderes Anliegen des Bundesrates, daß im Verhältnis zwischen den Unfallversicherungsträgern und den staatlichen Arbeitsschutzbehörden Doppelarbeit wirksam verhindert wird und eine gesetzliche Regelung über die Kooperation zwischen den technischen Aufsichtsdiensten der Unfallversicherungsträger und den Länderbehörden getroffen wird. Mit den nunmehr in § 21 Arbeitsschutzgesetz hierzu getroffenen Regelungen wird den grundlegenden Anforderungen der Länder Rechnung getragen. Der Bundesrat hat in seiner 700. Sitzung am 19. Juli 1996 beschlossen, dem Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren (Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetz - GenBeschlG) zuzustimmen. Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: 1. Unterrichtung durch die Bundesregierung Materialien zur Deutschen Einheit und zum Aufbau in den neuen Bundesländern - Drucksachen 12/6854, 12/7055 (Berichtigung), 13/725 Nr. 15- 2. Unterrichtung durch die Bundesregierung Materialien zur Deutschen Einheit und zum Aufbau in den neuen Bundesländern - Drucksache 13/2280 -
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Als nächster hat der Kollege Dr. Heiner Geißler das Wort.



Rede von Dr. Heiner Geißler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte versuchen, unsere Debatte in den Zusammenhang zu stellen, in den sie meiner Meinung nach gehört, in einen Zusammenhang, der mit dem Thema Globalisierung der Märkte und den damit verbundenen Folgen in der heutigen Debatte bereits eine Rolle gespielt hat.

Ich beziehe mich auf das, was der Kollege Dreßler gesagt hat. Es ist so, daß wir Zeitzeugen größter Umbrüche sind. Wir haben über die Veränderungen in diesem Hause schon des öfteren diskutiert. Die Probleme, die mit dem Computer, dem Internet und der Halbwertszeit des Wissens - sie beträgt fünf Jahre -zusammenhängen, können wir heute nicht so beantworten wie in den 70er Jahren, als Herbert Ehrenberg eine große Rolle gespielt hat. Die Welt hat sich vollkommen verändert.

Die Arbeitswelt hat sich radikal verändert. Vor 100 oder 150 Jahren haben die Elektrizität und die Dampfmaschine solche Veränderungen mit sich gebracht. Das Problem besteht darin, daß wir infolge der Rationalisierung Jahr für Jahr ein immer größer werdendes Bruttosozialprodukt haben. Seit 10, 15 Jahren steigt das Bruttosozialprodukt. Der Unterschied zu früher besteht darin, daß das immer größer werdende Bruttosozialprodukt mit einem immer geringeren Arbeits- und Zeitaufwand erarbeitet werden kann.

Jetzt komme ich wieder auf die Umbruchsituation zurück. Der Eiserne Vorhang ist verschwunden, und die Nachfrage nach Arbeitsplätzen hat zugenommen, obwohl die Notwendigkeit, Arbeit aufzuwenden, um ein immer größeres Bruttosozialprodukt zu erarbeiten, geringer geworden ist. Wir müssen uns diesen Problemen stellen. Sie haben darauf keine Antwort gegeben.

Das sind die modernen Entwicklungen, und wir haben in Deutschland dadurch eine Sondersituation, daß der Eiserne Vorhang weggebrochen ist. Die Sowjetunion ist von der Weltkarte verschwunden. Wir sind ein vereintes Deutschland. Wir haben die Folgen dieser Umbrüche als Volk mitten in Europa in besonderer Weise zu tragen: Zwei Millionen Ausländer, eine Million Flüchtlinge. Diese Menschen haben zum großen Teil bei uns Arbeit gefunden, und dazu bekenne ich mich. Das ist aber doch eine andere Situation.

Wir hätten diese Situation nicht gehabt, wenn wir nicht auch die Folgen dieser Umbrüche tragen müßten. Wir können das als reiches Land. Sonst müßten wir diese Diskussionen gar nicht führen. Wenn Sie aber zu diesem Thema etwas Seriöses sagen wollen, dann müssen sie Ihre Debatte in den Gesamtzusammenhang stellen.

Ich will jetzt etwas zugunsten der Regierung sagen. Wir haben gewaltige Anstrengungen auch gegenüber Osteuropa unternommen. Bedenken Sie, was wir leisten mußten, um die durch den Sozialismus zerrütteten neuen Bundesländer wieder aufzubauen. Wir haben pro Jahr 120 bis 150 Milliarden DM aufgebracht. Das haben wir geleistet. Die Welt sagt: Das habt ihr gut und richtig gemacht, wir hätten es vielleicht gar nicht geschafft. - Wir haben das alles bei Preisstabilität und einer knallharten Währung geschafft.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


Das ist ein Erfolg, den man nicht einfach wegwischen kann.

Sie reden immer von der Kindergelderhöhung, die um ein Jahr verschoben wird. Das ist keine große Freude, das weiß auch ich, aber ich muß noch einmal sagen: Die Tränen, die Sie in diesem Zusammenhang vergießen, können mich nicht rühren. Als Sie die Regierungsverantwortung getragen haben, haben Sie eine Kindergelderhöhung um 20 DM nicht um ein Jahr verschoben, sondern Sie haben den Leuten 20 DM weggenommen. Sie haben das Kindergeld gekürzt. Das war Ihre damalige Entscheidung, und zwar in einer ganz anderen Zeit.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Damals hatten wir - für die Lebenshaltung eines Kindes - eine Inflationsrate von 7 Prozent; heute haben wir Preisstabilität. Infolgedessen kann man, wenn auch schwer, eine Verschiebung um ein Jahr -es wird nicht gestrichen, sondern es wird um ein Jahr verschoben - sozialpolitisch verantworten.

Lassen wir also die Kirche im Dorf, und konzentrieren wir uns auf die eigentliche Situation! Wir haben eine Internationalisierung des Kapitals und auch des

Dr. Heiner Geißler

Wissens. Auf diese Situation kann man nicht antworten, wie wenn wir uns noch in den 70er Jahren befänden. Vielmehr werden wir eine Lösung nur erreichen, wenn wir im zweit- oder drittgrößten Industrieland der Welt und in der zweitgrößten Exportnation uns als reformfähig erweisen. Man kann, wenn die Verhältnisse sich vollkommen ändern, das System natürlich grundsätzlich erhalten; aber man muß in den Einzelheiten reformfähig bleiben. Das gilt auch für die Kostenstrukturen.

Im übrigen sind wir nicht die einzigen, die das genauso sehen. Wenn ich Ihre Debatte über die Wirtschaftspolitik gestern richtig verfolgt habe, dann hat Ihr wirtschaftspolitischer Sprecher, Gerhard Schröder, gesagt, wir müßten die sozialen Leistungen in Deutschland den Realitäten der schmaleren Staatsfinanzen anpassen. Zwar müsse der Sozialstaat als sogenanntes Teilhabemodell - was immer das sein mag; das weiß ich nicht so richtig - zur Unterstützung der Bedürftigen erhalten werden - „Unterstützung der Bedürftigen", das sollte einmal einer von uns sagen


(Heiterkeit des Abg. Dr. Wolfgang Gerhardt [F.D.P.])


doch sollte diese Teilhabe „immer wieder neu festgesetzt werden" - eine komische sozialpolitische Perspektive. Aber jetzt kommt noch etwas ganz anderes: Er kritisierte in diesem Zusammenhang - das ist der Eindruck, den ich auch heute wieder von Ihnen gewonnen habe - die Zugewinnmentalität von Gewerkschaften und Teilen seiner Partei.


(Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Sehr wahr!)


„Man kann nicht immer nur draufsatteln", so gestern Gerhard Schröder.


(Dr. Wolfgang Gerhardt [F.D.P.]: Er wurde als Sachverständiger gehört!)


Wir sagen nicht einmal, daß wir Ihnen das vorwerfen würden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Situation ist doch so: Wir sind die zweitgrößte Exportnation der Welt, nach den Vereinigten Staaten, vor Japan. Export von Produkten, Waren, Dienstleistungen bedeutet gleichzeitig Import von Arbeitsplätzen. Wir haben eine Globalisierung der Märkte. Wir müssen diesen Export in einer veränderten Situation erhalten. Das war gestern Ihr Thema. Dazu hat heute auch Herr Rexrodt, den ich für die Fraktion, aber auch persönlich sehr herzlich wieder in unserer Mitte begrüße - wir freuen uns, daß Sie wieder gesund sind; das haben Sie auch durch Ihre Rede gezeigt -,


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Stellung genommen. Oskar Lafontaine hat gesagt, wir sollten wegen der Globalisierung der Märkte in keinen Wettlauf im Sozialdumping eintreten; wir sollten das international verhindern. Das ist keine ganz falsche Beurteilung.

Ich fühle mich in der jetzigen Situation manchmal an das erinnert, was vor 150 Jahren stattgefunden

hat, als die damals Verantwortlichen die alte soziale Frage auch nicht richtig verstanden haben. Leo XIII. hat 1891 die Enzyklika „Rerum novarum" als Antwort der katholischen Kirche auf diese alte soziale Frage geschrieben. Aber wenn wir ehrlich sind, dann müssen wir, soweit wir Katholiken sind, sagen: Diese Antwort kam 43 Jahre zu spät; denn zwei andere hatten 1848 eine „Enzyklika" geschrieben, das Kommunistische Manifest als eine falsche Antwort auf eine richtig gestellte Frage. Weil die damals Verantwortlichen die alte soziale Frage im Ansatz nicht begriffen hatten, hat es 140 Jahre gedauert, bis die letzten Fetzen dieses Gespenstes verschwunden waren; einiges geistert leider Gottes immer noch herum, sogar im Deutschen Bundestag, wie wir gerade gehört haben.


(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


Wir sollten die alten Fehler nicht wiederholen. Deswegen ist die Bekämpfung der Armut eine Aufgabe, und zwar eine internationale Aufgabe, auch eine Aufgabe der G-7-Staaten. Das ist auch meine Meinung. Aber eine Internationalisierung der sozialen Standards, um den Kostendruck auf die eigene Wirtschaft zu vermindern, ist eine Vorstellung, die Sie auf jeden Fall nicht einmal mittelfristig realisieren können.

Sie müssen Ihren Widerspruch in diesem Punkt einmal aufklären. Sie sagen auf der einen Seite: Wir müssen diese Standardisierung mittelfristig anstreben. Einige sagen: Das muß sogar sofort geschehen. Aber Standardisierung heißt doch auf jeden Fall, daß nicht unser hoher Sozialstandard von allen anderen Wirtschafts- und Industrienationen, die es auf der Welt gibt, übernommen werden kann. Das ist nicht einmal hier in Europa möglich.

Wenn Sie Ihre eigene Forderung ernst nehmen, daß der Globalisierung der Märkte auch eine Globalisierung der Sozialstandards entsprechen muß, dann bedeutet das doch in jedem Fall, daß unser Sozialstandard nicht noch einmal erhöht werden kann. Er muß vielmehr, so Ihre eigene Vorstellung, abgesenkt werden, in welcher Größenordnung auch immer.


(Vorsitz: Vizepräsident Hans Klein)


Jetzt stelle ich mir einmal vor, in welche Diskussionen Sie da geraten: Wir legen ein Sparprogramm mit einem Volumen von 25 Milliarden DM auf. Das bedeutet eine Senkung des Sozialbudgets um 0,4 Prozent. Dieses geht nämlich von 33,4 auf 33,0 Prozent des Gesamthaushalts zurück. Kürzung des Sozialbudgets um 0,4 Prozent, davon 25 Milliarden DM in der Sozialversicherung - bei einem Gesamtvolumen der Sozialleistungen in Höhe von 1,2 Billionen DM.

Wie wollen Sie Ihre eigene Forderung - Internationalisierung der Sozialstandards, was notwendigerweise mit einer Absenkung unserer eigenen Standards verbunden ist - ernst nehmen, sie in Ihren eigenen Reihen durchsetzen und vor sich selber rechtfertigen, wenn Sie bei einer Kürzung des Sozialbud-

Dr. Heiner Geißler

gets um 0,4 Prozent solche Reden halten wie die, die wir von Ihnen, Herr Dreßler, heute gehört haben?


(Beifall bei der CDU/CSU)


Sie sind ja noch nicht einmal jetzt in der Lage, entsprechende Vorschläge zu machen. Sie sagen zwar, Sie hätten alles mögliche vorgelegt. Sie beklagen sich darüber, daß man mit Ihnen nicht redet. Aber ich kann das nicht nachvollziehen. Man kann ja nur dann miteinander reden, wenn Vorschläge existieren.

Sie haben bisher keinen Sparvorschlag gemacht. Mir ist kein ernsthafter Vorschlag bekannt. Es hieß von Ihnen im Juni und im Juli: Nach der Sommerpause werden wir welche vorlegen. - Am Montag oder Dienstag soll ja vielleicht auch etwas kommen. Nun ist die Sommerpause vorbei, und wir haben Ende August. Sie müssen damit nun einmal rüberkommen. Wie lange wollen Sie eigentlich warten? Wir sind doch nicht in Afrika; in Afrika ist immer August.


(Lachen und Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


Wir müssen von Ihnen endlich einmal hören, was Sie für richtig halten.

Im übrigen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wenn es um die Absenkung dieser Standards geht, dann heißt das ja nicht, daß wir auf portugiesisches Niveau gehen müssen. Ich habe es in der letzten Debatte dargelegt und möchte wiederholen, was Alex Trotman, der Sprecher von Ford, gesagt hat: Die Kosten einer Arbeiterstunde bei der Herstellung des Fiesta in Köln betragen 60 DM, in Dagenham, wo ebenfalls 140 000 Ford Fiesta gefertigt werden, liegen sie bei 31 DM, in Spanien bei 30 DM. - Aber er hat hinzugefügt: Die Kölner Autowerke benötigen 22, die englischen 27 und die Spanier sogar 29 Stunden, um das Auto herzustellen. Wir haben in Deutschland eine höhere Produktivität als dort. Auch diese muß natürlich erhalten bleiben.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Gisela Babel [F.D.P.])


Sie können darüber reden, soviel Sie wollen, wir wollen - das haben wir hier schon siebenmal gesagt, ich sage es jetzt ein achtes Mal - in Deutschland weder englische noch amerikanische Verhältnisse.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Mit dem Beschäftigungspaket, das wir hier verabschieden wollen, bekommen wir sie auch nicht. Wer so etwas behauptet, kennt sich weder in England noch in den Vereinigten Staaten aus. Das ist eine ganz andere Situation.

In England ist inzwischen jeder zweite Arbeitnehmer ein Gelegenheitsarbeiter. Und auf die veröffentlichte Arbeitslosenquote in Amerika können Sie pfeifen; sie wird demoskopisch ermittelt, per Umfrage bei 50 000 Arbeitnehmern. Die Realität sieht ganz anders aus.

Wir wollen nicht Millionen von Menschen ausgrenzen. Ich verbitte es mir, daß mir als langjährigem

Sozialpolitiker angesichts der Tatsache, daß das Sozialbudget um 0,4 Prozent gekürzt wird, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, vorgeworfen wird, wir machten den Sozialstaat platt. Das ist eine Unverschämtheit. Das ist nicht der Fall.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


Herr Dreßler hat gefragt, wo bei diesem Programm die Arbeitsplätze herkommen sollen. Im übrigen sage ich noch einmal, auch für die eigenen Reihen: Es ist kein Sparprogramm. Wir sparen nicht um des Sparens willen. Man kann den Leuten die Vernunft nicht mit dem Finanzknüppel einbleuen. Wir sparen vielmehr, weil es einen Sinn hat. Wir wollen mit diesem Sparen mehr Beschäftigung erreichen.

Die Selbständigenquote - um nur ein Beispiel zu nennen - hat eine Größenordnung von 7,9 Prozent. In den Betrieben mit einer Belegschaft von unter 500 Beschäftigten arbeiten zwei Drittel aller Arbeitnehmer, in den Großbetrieben nur 35 Prozent, und um diese geht es. Zwei Drittel aller Lehrlinge und Gesellen, die in den Handwerksbetrieben ausgebildet worden sind, wollen sich nicht selbständig machen. 95 Prozent aller Fachhochschul- und Universitätsabsolventen wollen sich ebenfalls nicht selbständig machen. Da sind die Amerikaner besser.

Ich frage Sie einmal: Warum? Das hat etwas mit den Startchancen zu tun. Ich habe mit jungen Leuten geredet, die sich selbständig machen wollten. Sie haben das Problem, daß ein kleiner oder mittlerer Betrieb vor allem am Anfang Schwierigkeiten hat. Sie haben Angst davor, daß sie, wenn sie den sechsten oder siebten Arbeitnehmer einstellen und die Geschäfte nicht mehr so gut laufen, bei Entlassungen in Arbeitsgerichtsprozesse verwickelt werden und hohe Abfindungen zahlen müssen. Auch die Kostenlage ist zu nennen. Das haben wir alles miteinander erörtert. Das ist eine neue Situation.

Wenn der Zentralverband des Deutschen Handwerks sagt, daß ein Viertel der Handwerksbetriebe zugesagt hat, neue Leute einzustellen, dann sind das schon einmal 300 000, 400 000 neue Arbeitsplätze. Bernhard Jagoda sagt, daß bei den Familienarbeitsverhältnissen 800 000 bis 900 000 Arbeitsplätze möglich sind. Auch wenn es nur die Hälfte ist, ist es schon ein Fortschritt.

Wir wollen versuchen, vor allem bei den kleinen und mittleren Betrieben mehr Arbeitsplätze zu ermöglichen. Wir können keine Arbeitsplätze schaffen; aber wir wollen es denjenigen, die dazu in der Lage sind, erleichtern. Das ist der Sinn dieses Beschäftigungspaketes.

Sie können sich natürlich darüber beklagen - möglicherweise perspektivisch bis ins nächste Jahr hinein -, daß die Sozialversicherungsbeiträge weiter ansteigen. Sie steigen aber nur dann an, wenn dieses Beschäftigungspaket verhindert wird. Dies tun Sie. Sie haben das Beschäftigungspaket gestern abgelehnt. Damit haben Sie den Arbeitslosen einen schlechten Dienst erwiesen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Kollege Ottmar Schreiner.