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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/119 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 119. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. August 1996 Inhalt: Nachruf auf das ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestages Bundesminister a. D. Hans Katzer........... 10655 A Nachträgliche Glückwünsche zu den Geburtstagen des Vizepräsidenten Hans Klein und der Abgeordneten Klaus Francke (Hamburg) und Heinrich Graf von Einsiedel ............ 10655 D Eintritt des Abgeordneten Dr. Fritz Wittmann in den Deutschen Bundestag . . . 10655 D Tagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte zu den Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzen, zum Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetz, zum Gesetz zur Begrenzung der Bezügefortzahlung bei Krankheit, zum Beitragsentlastungsgesetz, zum Krankenhaus-Neuordnungsgesetz 1997, zum GKV-Weiterentwicklungsgesetz und zum Achten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ....... 10656 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 10656 A Rudolf Dreßler SPD...... 10658 D, 10665 C Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P...... 10664 A Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P....... 10665 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .............. 10665 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 10668 D Siegmar Mosdorf SPD........ 10671 B Dr. Gregor Gysi PDS ......... 10671 D Dr. Heiner Geißler CDU/CSU ..........10674 B Ottmar Schreiner SPD..................10677 A Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ................................10680 A Jürgen W. Möllemann F.D.P..............10681 C Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ..............................10682 D Wolfgang Zöller CDU/CSU ...... 10683 D Dr. Martin Pfaff SPD ..................10685 A Walter Hirche F.D.P...................10685 C Jürgen W. Möllemann F.D.P. ..........10686 B Horst Seehofer CDU/CSU ............10688 A Hans-Peter Repnik CDU/CSU ..........10689 B Rudolf Dreßler SPD..................10690 C Ingrid Matthäus-Maier SPD ..........10691 B Dr. Norbert Blüm CDU/CSU ..........10692 A Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . . . 10693 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS............10694 B Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU ..........10695 D Tagesordnungspunkt 2: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/4610, 13/4987, 13/5088, 13/5108, 13/5147, 13/5327, 13/5445) ............................10696B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Ergänzung des Wachstumsund Beschäftigungsförderungsgesetzes (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/4611, 13/5089, 13/5108, 13/5327, 13/5446). . . 10696B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 4: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Arbeitsrechtlichen Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung (Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/4612, 13/5107, 13/5327, 13/5447) ......... 10696 B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 5: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Begrenzung der Bezügefortzahlung bei Krankheit (Drucksachen 13/4613, 13/5074, 13/5327, 13/5448). . . 10696 C in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 6: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragsentlastungsgesetz) (Drucksachen 13/4615, 13/5099, 13/5327, 13/5449). . . 10696 C Tagesordnungspunkt 7: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung 1997 (Krankenhaus-Neuordnungsgesetz 1997) (Drucksachen 13/3062, 13/3939, 13/4693, 13/4937, 13/ 5442)............... 10696 C in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 8: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Strukturreform in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Weiterentwicklungsgesetz) (Drucksachen 13/3608, 13/4691, 13/4937, 13/5443) ......... 10696 D in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 9: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Achten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Achtes SGB V-Änderungsgesetz) (Drucksachen 13/ 3695, 13/4692, 13/4937, 13/5444) . . . 10696 D Nächste Sitzung ........... 10696 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 10697 *A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragsentlastungsgesetz) ........ 10697*C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen ........ 10697 *D 119. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. August 1996 Beginn: 12.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 29. 8. 96 * Bindig, Rudolf SPD 29. 8. 96 Blank, Renate CDU/CSU 29. 8. 96 Blunck, Lilo SPD 29. 8. 96 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 29. 8. 96 * Dr. Dobberthien, Marliese SPD 29. 8. 96 Faße, Annette SPD 29. 8. 96 Dr. Friedrich, Gerhard CDU/CSU 29. 8. 96 Gilges, Konrad SPD 29. 8. 96 Glos, Michael CDU/CSU 29. 8. 96 Gloser, Günter SPD 29. 8. 96 Dr. Glotz, Peter SPD 29. 8. 96 Gysi, Andrea PDS 29. 8. 96 Dr. Hendricks, Barbara SPD 29. 8. 96 Hermenau, Antje BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29. 8. 96 Hornung, Siegfried CSUCSU 29. 8. 96 * Junghanns, Ulrich CDU/CSU 29. 8. 96 * Dr. Kiper, Manuel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29. 8. 96 Kunick, Konrad SPD 29. 8. 96 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 29. 8. 96 Lehn, Waltraud SPD 29. 8. 96 Leidinger, Robert SPD 29. 8. 96 Lennartz, Klaus SPD 29. 8. 96 Löwisch, Sigrun CDU/CSU 29. 8. 96 Mattischeck, Heide SPD 29. 8. 96 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 29. 8. 96 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29. 8. 96 Neumann (Gotha), SPD 29. 8. 96 Gerhard Rehbock-Zureich, Karin SPD 29. 8. 96 Reichard (Dresden), CDU/CSU 29. 8. 96 Christa Riegert, Klaus CDU/CSU 29. 8. 96 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 29. 8. 96 Dr. Scheer, Hermann SPD 29. 8. 96 * Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29. 8. 96 Schmidt (Meschede), SPD 29. 8. 96 Dagmar Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt, bis einschließlich Schuhmann, Richard SPD 29. 8. 96 Schwanhold, Ernst SPD 29. 8. 96 Seidenthal, Bodo SPD 29. 8. 96 Teuchner, Jella SPD 29. 8. 96 Thieser, Dietmar SPD 29. 8. 96 Wieczorek (Duisburg), Helmut SPD 29. 8. 96 Wolf (München), Hanna SPD 29. 8. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragsentlastungsgesetz) in der 117. Sitzung (Seite 10624 B) am 28. Juni 1996 Bei der namentlichen Abstimmung habe ich versehentlich mit Nein gestimmt. Ich erkläre, daß ich dem Beitragsentlastungsgesetz zustimme. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 699. Sitzung am 5. Juli 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise und des Paßgesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes - Gesetz zur Änderung des Rechts der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten - Gesetz zu der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992 sowie zu den Änderungen der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 14. Oktober 1994 - Gesetz zu den Protokollen vom 6. Oktober 1989 und vom 26. Oktober 1990 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt - Gesetz zu dem Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Estland andererseits - Gesetz zu dem Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits - Gesetz zu dem Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Litauen andererseits - Telekommunikationsgesetz (TKG) - Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts - Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs - Dienstrechtliches Begleitgesetz im Zusammenhang mit dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Dienstrechtliches Begleitgesetz -DBeglG) - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien - Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (18. BAföGÄndG) - Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand - Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz - UVEG) - Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien Zu den fünf letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat die folgenden Entschließungen gefaßt: Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien Der Gesetzesbeschluß geht davon aus, daß die Neuregelung der Ladenschlußzeiten ca. 50 000 neue Arbeitsplätze im Einzelhandel, davon 75 Prozent Teilzeitarbeitsplätze, schaffen wird. Bereits heute arbeiten im Einzelhandel rund 500 000 Beschäftigte in nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen; diese Zahl hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Die überwiegende Mehrzahl dieser Beschäftigten sind Frauen. Der Bundesrat befürchtet, daß sich durch die veränderten Ladenöffnungszeiten dieser Trend zu mehr ungeschützten Beschäftigungsverhältnissen noch deutlich verschärfen wird. Angesichts des nach wie vor bestehenden Kostendrucks im Einzelhandel legen es die veränderten Arbeitszeiten nahe, bisher sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in sozialversicherungsfreie Beschäftigungen umzuwandeln. Bereits heute wird die ursprünglich als Ausnahme vorgesehene geringfügige Beschäftigung in erheblichem Umfang mißbräuchlich genutzt und ist weit über das Ausmaß hinaus gewachsen, das sich aus betrieblichen Flexibilitätserfordernissen ergeben kann. Faktisch wirkt die Sozialversicherungsfreiheit heute in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wie eine Subvention ungeschützter Arbeitsverhältnisse, die letztlich von der Allgemeinheit der beitragszahlenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Betriebe finanziert werden muß. Diese Entwicklung darf durch veränderte Ladenöffnungszeiten nicht verstärkt werden. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, ihr bisheriges tatenloses Abwarten gegenüber dem andauernden Zuwachs der ungeschützten Beschäftigung aufzugeben und durch eine grundlegende Reform die sozialversicherungsfreie Beschäftigung auf wenige Ausnahmen zu begrenzen. Ziel einer solchen Reform muß es sein, auch Teilzeitarbeitskräfte grundsätzlich in die Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung aufzunehmen. Versicherungsfrei bleiben sollten nur Beschäftigungsverhältnisse im Bagatellbereich sowie gelegentliche Beschäftigung. Entschließung des Bundesrates zum Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes: 1. Der Bundesrat begrüßt, daß in dem vorliegenden Achtzehnten BAföG-Änderungsgesetz die von der Bundesregierung ursprünglich beabsichtigte Umstellung der Darlehen auf verzinsliche Bankdarlehen innerhalb der Regelstudienzeit nicht mehr enthalten ist. 2. Der Bundesrat begrüßt, daß der Rechtsanspruch auf Studienabschlußförderung über den 1. Oktober 1996 hinaus gesichert und entgegen den ursprünglichen Vorstellungen der Bundesregierung in ihrer zeitlichen Grundstruktur erhalten werden konnte. 3. Nachdrücklich unterstützt der Bundesrat die im Deutschen Bundestag noch erreichte Angleichung der Berechnungszeiträume für die neuen Länder. Er hält jedoch die damit verknüpfte Absenkung der von den Regierungschefs von Bund und Ländern vereinbarten Anhebung der Freibeträge für alle Geförderten sachlich für nicht geboten. 4. Der Bundesrat bedauert, daß angesichts der Umstellung auf verzinsliche Bankdarlehen bei Überschreitung der Regelstudienzeit die folgenden Regelungen in den Verhandlungen mit dem Bund nicht erreicht werden konnten: - die Herausnahme der Gremientätigkeit nach § 15 Abs. 3 Nr. 3 von der Umstellung auf Bankdarlehen; - die Beibehaltung des Förderanspruchs für Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudien; - die Beibehaltung der bisherigen Regelungen bei der Vornahme eines Fachrichtungswechsels; - die Berücksichtigung von Auslandsstudien bei der Bemessung der Förderungshöchstdauer; - die Gewährung einer dreijährigen Karenzzeit vor dem Beginn der Rückzahlung der verzinslichen Bankdarlehen; - die Gewährleistung sachgerechter Übergangsregelungen für Auszubildende, die ihr Studium im Vertrauen auf die bislang geltenden Regelungen durchgeführt haben. 5. Der Bundesrat weist unter Bezugnahme auf seine Stellungnahme vom 1. März 1996 - BR-Drucksache 886/95 (Beschluß) - darauf hin, daß die nunmehr in dem Achtzehnten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes enthaltenen Einschränkungen bei der Förderung von Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudien sowie nach Fachrichtungswechsel sachlich unbegründet sind. Sie sind auch unter haushaltspolitischen Gesichtspunkten nicht erforderlich, da die Förderung nach der erfolgten Umstellung auf verzinsliche Bankdarlehen keine nennenswerte Veranschlagung von Haushaltsmitteln notwendig macht. 6. Der Bundesrat sieht in der Einbeziehung der Gremientätigkeit nach § 15 Abs. 3 Nr. 3 in die Umstellung auf verzinsliche Bankdarlehen die Gefahr, daß sich finanziell schlechter gestellte Studierende an der Übernahme solcher Aufgaben gehindert sehen. Er weist darauf hin, daß sich die zusätzlichen Ausgaben bei einem Verzicht auf die Einbeziehung der Gremientätigkeit auf die Umstellung auf verzinsliche Bankdarlehen für die Haushalte von Bund und Ländern auf nur jährlich etwa 460 TDM belaufen hätten. 7. Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, daß die in dem Achtzehnten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vorgesehene Nichtberücksichtigung von Auslandstudien bei der Bemessung der Förderungshöchstdauer in klarem Gegensatz zu der von allen für erforderlich gehaltenen stärkeren Internationalisierung des Studiums steht. 8. Der Bundesrat hält die in dem vorliegenden Gesetz erfolgte Festlegung des Rückzahlungsbeginns der verzinslichen Bankdarlehen auf sechs Monate nach dem zuletzt mit Bankdarlehen geförderten Monat für völlig unzureichend. Er weist darauf hin, daß sich hieraus eine besondere Belastung von jungen Menschen in der Existenzgründungsphase ergibt. Besonders schwierig gestaltet sich die Situation derjenigen, die eine Prüfung wiederholen müssen, die ein Graduiertenstudium aufgenommen haben oder die noch keinen Arbeitsplatz gefunden haben. Der Bundesrat geht davon aus, daß mit der im Gesetz vorgenommenen Festsetzung des Rückzahlungsbeginns unnötige Haushaltsrisiken verbunden sind, da in erheblichem Umfang Garantieübernahmen durch den Bund und die Länder notwendig werden dürften. 9. Der Bundesrat stellt fest, daß der Vertrauensschutz für die von der Umstellung der Förderung auf das verzinsliche Anschlußdarlehen nach § 17 Abs. 3 Betroffenen es geboten hätte, die bisherige Regelung bis zum Ende des Ausbildungsabschnitts beizubehalten, soweit die Voraussetzungen für die weitere Förderung bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung im Einzelfall festgestellt und eingetreten waren. 10. Der Bundesrat hält es 25 Jahre nach Inkrafttreten des Bundesausbildungsförderungsgesetzes für dringend erforderlich, das Recht der individuellen Ausbildungsförderung und andere Bestimmungen über die Gewährung öffentlicher Leistungen, die der Studienförderung dienen, einer umfassenden Prüfung zu unterziehen. Die Neuregelung des Ausbildungsförde-rungsrechtes soll im Zusammenhang mit der Steuerreform gestaltet und noch in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages abgeschlossen werden. 11. Die neue Gesetzgebung soll Verteilungsgerechtigkeit in der Studienfinanzierung sicherstellen, und zwar nicht nur innerhalb der Geförderten, sondern unter allen Studierenden. Dazu sollen ungerechtfertigte Begünstigungen und Benachteiligungen abgebaut und gerechte Ausbildungs- und Studienchancen gemehrt werden. 12. In die Reformüberlegungen sollen die verschiedenen in Diskussion stehenden Leistungs- und Finanzierungsmodelle einbezogen werden. Der Bundesrat erklärt, daß bei den Reformüberlegungen zur Ausbildungsförderung verzinsliche Darlehen in der Regelförderungszeit für ihn nicht in Betracht kommen. 13. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, daß die von den Regierungschefs von Bund und Ländern zur Vorbereitung dieser Reform beauftragte Arbeitsgruppe sich kurzfristig konstituiert und zügig ihre Arbeit aufnimmt. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vom 3. Mai 1996 - Drucksache 208/96 (Beschluß) - hat der Bundesrat u. a. gefordert, diesen so zu überarbeiten, daß der anspruchsberechtigte Personenkreis erweitert und zusätzliche Formen von Teilzeitarbeit im Rahmen der Altersteilzeit förderfähig werden. Dabei war insbesondere auch an die sozialversicherungsrechtliche Anerkennung von arbeitsfreien Zeitblöcken (z. B. „Sabbaticals") als durchgängige Beschäftigungszeit im Rahmen von Teilzeitvereinbarungen gedacht. Das Gesetz sieht hierfür in § 2 Abs. 2 jedoch nur eine Lösung im Rahmen der Altersteilzeit vor. In Anbetracht der angespannten Arbeitsmarktsituation hält der Bundesrat es für erforderlich, für alle Arbeitnehmer möglichst viele Formen von Teilzeitarbeit akzeptabel zu machen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, auch hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einord-nungsgesetz - UVEG) a) Der Bundesrat begrüßt es, daß das Unfallversicherungsrecht zeitgleich mit der Neugestaltung des Arbeitsschutzrechtes überabeitet wird. Hervorzuheben ist hier die Verpflichtung für die Unfallversicherungsträger, gemeinsame landesbezogene Stellen zur Kooperation mit den staatlichen Arbeitsschutzbehörden und zur Abstimmung gemeinsamer Überwachungstätigkeiten zu benennen. Neben der nunmehr erfolgten Erweiterung des Präventionsauftrages der Unfallversicherungsträger zählt der Bundesrat die grundlegende Überarbeitung des Berufskrankheitenrechts zu den vorrangigen Aufgaben einer weiteren Reform des Unfallversicherungsrechtes. Er fordert die Bundesregierung auf, das Verfahren zur Anerkennung einer Berufskrankheit im Interesse sozialer Gerechtigkeit zu lösen und im Wege einer widerlegbaren Kausalitätsvermutung aller arbeitsbedingten Gesundheitsschäden in die Entschädigungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung einzubeziehen. b) Nach wie vor vertritt der Bundesrat die Auffassung, daß eine Gesamtkodifizierung des Arbeitsschutzrechtes unabdingbar ist. Nur so lassen sich die mit einem verbesserten Arbeitnehmerschutz verbundenen erheblichen Einsparpotentiale zur Sicherung des Sozialleistungssystems und des Wirtschaftsstandortes Deutschland optimal erschließen. Es ist zu begrüßen, daß auch die Bundesregierung die Notwendigkeit sieht, die Neugestaltung des Arbeitsschutzrechtes weiterzuführen. Hierzu zählen insbesondere die vollständige Ablösung der Arbeitsschutzregelungen in der Gewerbeordnung sowie eine zeitgemäße Regelung der Fragen des Datenschutzes und des Datenaustausches, die noch in dieser Legislaturperiode aufgegriffen werden sollen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien a) Der Bundesrat begrüßt, daß nunmehr die seit Ende 1992 überfällige Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz sowie weiterer Arbeitsschutzrichtlinien in nationales Recht vorgenommen wird. Insbesondere ist es begrüßenswert, daß Kernpunkte der Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 881/ 95 - Beschluß -) in den Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages aufgenommen wurden. Es ist hervorzuheben, daß mit der weitergehenden Aufhebung von Arbeitsschutzregelungen in der Gewerbeordnung eine weitergehende Zersplitterung des Arbeitsschutzrechtes vermieden wird und mit den Ländern abgestimmte, einheitliche Vollzugsregelungen in das Gesetz aufgenommen werden. b) Es ist ein besonderes Anliegen des Bundesrates, daß im Verhältnis zwischen den Unfallversicherungsträgern und den staatlichen Arbeitsschutzbehörden Doppelarbeit wirksam verhindert wird und eine gesetzliche Regelung über die Kooperation zwischen den technischen Aufsichtsdiensten der Unfallversicherungsträger und den Länderbehörden getroffen wird. Mit den nunmehr in § 21 Arbeitsschutzgesetz hierzu getroffenen Regelungen wird den grundlegenden Anforderungen der Länder Rechnung getragen. Der Bundesrat hat in seiner 700. Sitzung am 19. Juli 1996 beschlossen, dem Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren (Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetz - GenBeschlG) zuzustimmen. Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: 1. Unterrichtung durch die Bundesregierung Materialien zur Deutschen Einheit und zum Aufbau in den neuen Bundesländern - Drucksachen 12/6854, 12/7055 (Berichtigung), 13/725 Nr. 15- 2. Unterrichtung durch die Bundesregierung Materialien zur Deutschen Einheit und zum Aufbau in den neuen Bundesländern - Drucksache 13/2280 -
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Als nächste Rednerin spricht die Kollegin Andrea Fischer.



Rede von Andrea Fischer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kollege Gerhardt hat es vor einigen Tagen ganz ohne Scheu auf den Punkt gebracht: Die Koalition braucht das Sparpaket in seiner unveränderten Form aus symbolischen Gründen; denn eine Regierung müsse schließlich zeigen, daß sie regieren kann.

Auch der Kollege Blüm hat es eben auf den Punkt gebracht: Heute sei hier keine Debatte in der Sache

Andrea Fischer (Berlin)


angesagt; vielmehr könne die Regierung jetzt demonstrieren, daß sie Mut zur Entscheidung habe.

Für mich ist das eine traurige Demonstration des Zustands dieser Regierung: Sie muß Stärke beweisen im Verfahren, wo ihr Stärke in der Politik fehlt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS)


Da verkommt dann die verfassungsrechtlich institutionalisierte Auseinandersetzung mit den Bundesländern zu einem Pokerspiel, wo es eigentlich nur noch darum geht, wie man schnell diese lästigen Hürden nehmen kann. Das Hauptziel ist nicht der richtige Weg, sondern nur, die eigene Unbeirrbarkeit unter Beweis zu stellen.

Deswegen hat die Bundesregierung in den letzten Monaten die Ohren verschlossen vor jedem Protest, vor allen Einwänden und auch vor den Ängsten, die dieses Sparpaket bei vielen Menschen auslöst. Sie wollen unbeeindruckt sein von der Angst der Frauen, was das für ihre Lebensplanung bedeutet und welche Auswirkungen das auf ihre Rentenversicherung hat. Sie wollen unbeeindruckt sein von den verheerenden arbeitsmarktpolitischen Folgen der ABM-Kürzungen in Ost-Deutschland. Sie wollen unbeeindruckt sein von der Verunsicherung der Arbeitnehmer durch die Kürzung der Lohnfortzahlung und die Änderungen beim Kündigungsschutz. Und sie wollen natürlich unbeeindruckt sein von jedem fachlichen Hinweis, daß die Krise so nicht zu bewältigen ist.

Da igelt sich eine Regierung ein. Erst hat sie lange tatenlos zugesehen, schließlich ist sie selbst schuld am Stand der Dinge, und dann werden mit den eigenen Versäumnissen die Sparmaßnahmen gerechtfertigt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Haben Ihnen eigentlich nicht die Ohren gebrannt von der Ohrfeige, die Ihnen der Sozialbeirat, den Sie selber eingesetzt haben, sowie die Rentenversicherungsträger in der Sommerpause gegeben haben? Die haben Ihnen doch ins Stammbuch geschrieben, daß die Finanzkrise der Rentenversicherung genauso weitergehen wird, wenn Sie die Rentenbeiträge wieder einmal nicht in einer realistischen Höhe festsetzen. Aber die Bundesregierung orientiert sich an der magischen Grenze von 20 Prozent Beiträgen. Magie! Womit haben wir eigentlich eine Bundesregierung verdient, die auf Zauber und Magie setzen muß?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wenn Sie den Fehler der beiden letzten Jahre noch einmal wiederholen und die Beitragssätze zu niedrig ansetzen, dann werden wir bald wieder ein Paket auf dem Tisch haben, an dem wir dann bei den Rentenansprüchen wahllos herumkürzen müssen, um irgendein Finanzloch in der Rentenversicherung kurzfristig zu verhindern oder zu schließen. Das heißt: der selbstverschuldete Fehler wird zur Begründung für die kopflosen Maßnahmen in der Renten-

versicherung, und das ist beispielhaft für die mangelnde politische Kraft der Bundesregierung:


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Erst gucken Sie lange zu, dann schreiben Sie der Krise katastrophenhafte, geradezu naturwüchsige Dimensionen zu, und schließlich sind Sie selbst die Getriebenen, die gar nicht anders können, als so und nicht anders auf die Krise zu reagieren.

Aus dieser Sicht der Dinge erscheint dann jeder, der von Alternativen spricht, als einer, der das Ausmaß der Krise nicht verstanden habe. Ich behaupte: Sie haben das Ausmaß der Krise nicht verstanden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sie wollen uns mit diesem Sparpaket und auch mit weiteren Maßnahmen, die auf uns zukommen werden, durch ein Tal der Tränen führen. Sie geben uns das leichtfertige Versprechen, an dessen Ende würden Wohlstand, Wachstum und Vollbeschäftigung locken. Nur, den Weg durch dieses Tal gehen Sie seit Jahren. Das Ergebnis ist bekannt.

In der Zeit dieser Bundesregierung wurden die Unternehmen in einem nie gekannten Ausmaß steuerlich entlastet. Was ist passiert? Die Unternehmen haben von dieser Entlastung Rationalisierungs- und nicht Erweiterungsinvestitionen getätigt. Woher nehmen Sie die Annahme, das alles könne sich ändern und unglaublich viele neue Arbeitsplätze würden geschaffen, wenn Sie ein weiteres Mal entlasten?

Wir sind konfrontiert mit tiefgreifenden Umbrüchen in der Produktion, im internationalen Handel und deswegen auch im Erwerbsleben. Da ist eine Rückkehr zu den Leitbildern und Zuständen der 70er und 80er Jahre nicht möglich. Aber das ist es, was Sie mit diesem Sparpaket anstreben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das Heilsversprechen der Angebotspolitiker in der Bundesregierung, allerdings auch das Heilsversprechen der klassischen keynesianischen Nachfragepolitiker ist, das hohe Wirtschaftswachstum werde es schon richten. Nun wird uns Grünen ja gerne eine tiefe Feindschaft gegenüber dem Wirtschaftswachstum nachgesagt. Aber erstens waren wir in den vergangenen Jahren bekanntermaßen an der Bundesregierung nicht beteiligt. Zweitens ist mir aus der ökonomischen Theorie nicht bekannt, daß das Wachstum allein deswegen vor sich hinkümmert, weil ihm übel nachgeredet wird. Also, an uns kann es nicht hegen, wenn wir seit vielen Jahren damit konfrontiert sind, daß die Wachstumsraten ständig fallen. Darauf muß sich die Politik einrichten. Das ist das Neue, und da sind uns alte Wege verbaut. Einer dieser alten Wege ist die Angebotspolitik, die Sie mit diesem Sparpaket machen wollen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Am eigenen Leib spüren die Menschen zur Zeit besonders, was sich alles - gerade auch im Erwerbsleben - verändert. Gerade weil sie spüren, daß sich etwas ändert und dementsprechend nicht alles so bleiben kann, wie es ist, zeigt sich immer wieder, daß

Andrea Fischer (Berlin)


sie bereit sind, ihren Teil zu diesen Reformen beizutragen, wenn es denn für eine Gesellschaft ist, die sich auf diese Veränderungen wirklich einläßt. Aber Sie haben diese Bereitschaft nicht genutzt, sondern die Menschen verprellt, weil Sie nur noch Getriebene, aber nicht mehr Handelnde sind.

Ich möchte gerne eine persönliche Anmerkung machen: Ich habe erst in den 80er Jahren mit Sozialpolitik begonnen. Das heißt: Zeiten, in denen es scheinbar unbegrenzten finanziellen Spielraum für soziale Sicherung gab, waren schon damals für mich nur eine Kunde aus einer fernen Zeit. Aber selbstverständlich war ich beeindruckt von der Tradition des bundesdeutschen Sozialstaates, die nicht zuletzt -um nicht zu sagen: sehr entscheidend - geprägt wurde von christdemokratischen und christlichen Politikern. Zu ihnen gehörten der verstorbene Hans Katzer genauso wie Nell-Breuning, Wilfried Schreiber und andere.

Heute erlebe ich Sozialpolitik nicht mehr als Willen zur Gestaltung einer sich verändernden Gesellschaft. Es gibt keine Auseinandersetzung um zukunftsweisende Lösungen. Es gibt auch kein Ringen um Gerechtigkeit. Heute ist die Sozialpolitik vielmehr degeneriert zu dem Versuch, eine möglichst plausibel klingende Begründung für das jeweilige Kürzungsvorhaben zu finden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Zugespitzt wird das Ganze durch die Strategie: Man suche sich Gruppen aus, die möglichst leicht zu treffen sind, weil sie entweder keine Lobby haben, weil sich gegen sie die Mißbrauchsvorurteile besonders gut mobilisieren lassen oder weil sie auf Grund ihres jugendlichen Alters noch zu weit davon entfernt sind, die Kürzungen am eigenen Leibe zu spüren, und deswegen gar nicht wissen, wogegen sie protestieren müßten.

Dieser Mangel an Mut und Gestaltungswillen ist

es doch, der die Menschen so verdrossen und auch zornig macht auf das Sparprogramm der Bundesregierung. Man muß doch erkennen können, wofür man die Opfer bringt. Sie ignorieren - wenn Sie jetzt wieder an die Opferbereitschaft appellieren - völlig die Erfahrung, die ganz viele Menschen in den vergangenen Jahren gemacht haben: Reallohnverluste, eine steigende Abgabenlast und auch viele Kürzungen.

Das alles, was wir hier bereden, ist nicht neu; es ist nur ein weiterer Schritt. Aber die Menschen empfinden das so, als seien sie jedesmal wieder um die Früchte ihrer eigenen Opferbereitschaft gebracht worden, weil sich die Dinge nicht zum Positiven entwickelt haben. Sie denunzieren als Beharrungsvermögen und Besitzstandswahrerei das, was doch eigentlich einer konkreten persönlichen Erfahrung entspricht und was nur Mißtrauen gegen zu große und leichtfertige Versprechungen ist, die Sie hier machen. Die Bundesregierung macht sich doch selbst unglaubwürdig.

Schauen wir uns das sächsische Spektakel um die Subventionen an! Sie reden immer vom umfassenden Sparzwang.


(Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Europa!)


Dann kommt ein großer Konzern, und sofort geben Sie der Erpressung nach. Gestern noch haben Sie über die „Subventionitis" in der Europäischen Union geklagt, europäische Kartellämter gefordert und über die hohen finanziellen Verpflichtungen Deutschlands in der Europäischen Union geklagt. Dann drehen Sie sich um und sagen heute: Was schert uns unser ordnungspolitisches Geschwätz von gestern! Wir fordern Sonderbehandlung, die wir natürlich bei jedem anderen Land als eine Wettbewerbsverzerrung anprangern würden.

Damit hat - nur nebenbei - der Musterschüler der europäischen Integration nicht nur reichlich internationales Porzellan zerschlagen, sondern mit der Botschaft nach innen - dieser Inkonsequenz, diesem Opportunismus, der Ergebenheit gegenüber den Mächtigen, gepaart mit Gleichgültigkeit gegenüber den Schwachen - zerstören Sie auch die Bereitschaft zum Mitmachen bei großen Veränderungen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Das sächsische Spektakel ist noch in anderer Hinsicht für die Politik der Bundesregierung mit ihrem Verharren in alten Denkmustern und überholten politischen Prioritäten beispielhaft. Können Sie uns wirklich einen guten Grund nennen, die Autoindustrie weiterhin mit Subventionen zu fördern? Sie machen in Sachsen eine Insel, ein Werk mit einem hohen Rationalisierungspotential und mit einem auslaufenden Produkt. Soll das wirklich der Ausgangspunkt für eine sich selbst tragende zukunftsfähige Wirtschaftsentwicklung in Sachsen sein? Wenn Sie die Subventionen in die Förderung von neuen Technologien sowie in die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen umlenken würden, dann bekämen Sie mehr Arbeitsplätze für weniger Geld.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Hans Büttner [Ingolstadt] [SPD])


Aber die Bundesregierung geht immer nach dem gleichen Muster vor: Jetzt ist Krise, jetzt bloß keine Experimente!

Mit diesem Argument verwehren Sie auch die Debatte um die Ökosteuer. Aber haben Sie wirklich Besseres zu bieten? Die Menschen, die seit langem einen völlig berechtigten Unmut über die Kompliziertheit und die Ungerechtigkeiten des Steuersystems haben, behelligen Sie in der Sommerpause mit einer wirklich schlechten Debatte über die Steuerpolitik. Nur, Sie können diesen Unmut nicht mobilisieren, als hätten Sie damit nichts zu tun. Sie sind schließlich seit Jahren an der Regierung


(Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: 26 Jahre!)


und können nicht plötzlich die eigene Opposition geben.

Andrea Fischer (Berlin)


Für die F.D.P. ist die Steuersenkung inzwischen ein heiliger Gral. Da wird dann einfach nonchalant verschwiegen, daß es, wenn man die Steuersätze rabiat senkt, dramatische Steuerausfälle geben wird. Auch bei der CDU/CSU mehren sich die Stimmen, daß die Steuerreform nach dem Motto laufen wird: Niemandem wird es schlechtergehen, aber allen wird es bessergehen.

So darf man uns nicht hinters Licht führen. Wir wissen doch ganz genau: Die erste Voraussetzung für eine richtige, wegweisende Steuerreform wäre eine Neudefinition der Bemessungsgrundlage, also dessen, was zu besteuern ist. Wenn man sich daranmacht, dann wird man damit konfrontiert werden, daß das deutsche Einkommensteuerrecht auch Ausdruck einer Geschichte des deutschen Lobbyismus ist. Die Äußerungen aus der Koalition in der Sommerpause machen mich wenig optimistisch, daß wirklich genug Mut und Rückgrat vorhanden sind, sich mit diesem Lobbyismus anzulegen. Aber billiger ist es nicht zu haben. Denn es wird welche geben müssen, die zahlen, nämlich diejenigen, die heute, weil sie hohe Einkommen haben, überproportional von diesem Steuerrecht profitieren.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Aber richtig Energie steckt die Bundesregierung immer dann in die Debatte, wenn es um ein Nein zur Ökosteuer geht. Das kann nur ideologische Gründe haben; denn steuersystematisch ist eine Ökosteuer eine Steuer auf den Verbrauch, genauso wie die Mehrwertsteuer. Diese scheinen Sie locker erhöhen zu können, auch wenn die Zwecke dieser Erhöhung unklar sind und die Verwendungszwecke, die Sie für diese zusätzlichen Einnahmen vorschlagen, von Tag zu Tag wechseln. Der Witz bei der Ökosteuer ist aber, daß damit nicht jeder Verbrauch gleich erfaßt wird, sondern durch den hohen Preis für umweltschädliche Produktionen und Konsumtion ein Lenkungseffekt eintritt. Deswegen ist dies das zukunftsweisende Projekt, anstatt nur mit einer Mehrwertsteuererhöhung den Leuten mehr Geld aus der Tasche zu holen.

Ich will noch ein Argument für die Ökosteuer anfügen: Gerade weil unser Erwerbssystem im Umbruch ist, müssen wir natürlich auch die Finanzierungsgrundlagen des Sozialstaats überdenken. Zur Zeit ist die Finanzierung überwiegend an den einzelnen Arbeitsplatz bzw. das Arbeitseinkommen gekoppelt. Seit Jahren haben wir erfahren: Bei millionenfacher Erwerbslosigkeit und auch bei veränderten Mustern von Erwerbstätigkeit - Arbeitszeitverkürzungen und -flexibilisierung - stößt diese Finanzierungsbasis an ihre Grenzen. Deswegen werden wir in Zukunft einen größeren Teil der Sozialausgaben über Steuern bereitstellen müssen. Da weist die Ökosteuer in die richtige Richtung.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die Bundesregierung weigert sich, hinsichtlich dieses Sparpakets ihre eigenen Fehler zuzugeben und daraus Konsequenzen zu ziehen - wie man an den Kürzungen der ABM-Stellen in Ostdeutschland sieht. Es ist bekannt, welche dramatischen arbeitsmarkt-

politischen Folgen dieses Vorgehen in Ostdeutschland haben wird.

Ich will noch auf eines hinweisen, was bislang meist übersehen wurde: Ein Gutteil der sozialen Infrastruktur in Ostdeutschland muß heute gezwungenermaßen über ABM und Arbeitsförderungsgelder finanziert werden. Das ist Ausdruck einer Finanzschwäche der Kommunen - daran ist die Bundesregierung bekanntermaßen auch nicht unschuldig -; und es ist Ausdruck einer mangelnden Bereitschaft, über einen sozialen Sektor, seine Regeln und seine Finanzierung nachzudenken und sich dazu zu bekennen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat, wie ich finde, einen sehr vernünftigen Vorschlag gemacht: Die Gelder des Solidaritätszuschlags - der selbstverständlich nicht abgeschafft gehört - sollten in einen Fonds umgeleitet werden, um daraus reguläre Beschäftigung in der sozialen Infrastruktur in Ostdeutschland zu finanzieren. Allein die sich daraus ergebenden Sozialversicherungsabgaben würden bis zu einem gewissen Grade zur Refinanzierung dessen beitragen.

Dies wäre eine konstruktive Lösung für das ordnungspolitische Dilemma, daß die Arbeitsförderungsgelder als Regelfinanzierung für soziale Infrastruktur und zur Verhinderung der arbeitsmarktpolitischen Folgen, der Kürzungen, wie Sie sie anstreben, eigentlich systematisch falsch sind. Ich bin, ehrlich gesagt, wenig optimistisch, daß sich die Koalition an diesem Punkt besinnen wird. Gleichwohl fordere ich sie dazu auf.

Nicht nur in der Umwelt, auch im sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft gibt es Ressourcen, die nicht unerschöpflich sind. Die Bundesregierung betreibt aber Raubbau an diesen Ressourcen. Sie zerstört die sozialen Netze; sie zerstört auch die Veränderungsbereitschaft.

Dieses Paket, das wir heute zurückweisen - hoffentlich -, ist mit seiner Art, Sozialabbau zu organisieren, die Menschen zu demoralisieren, zu verunsichern und zu verängstigen, ein sicherer Schritt zurück und garantiert keinen Weg in die Zukunft. Deswegen lehnen wir es ab.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich erteile jetzt dem Bundesminister für Wirtschaft, Dr. Günter Rexrodt, das Wort.