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    Plenarprotokoll 13/119 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 119. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. August 1996 Inhalt: Nachruf auf das ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestages Bundesminister a. D. Hans Katzer........... 10655 A Nachträgliche Glückwünsche zu den Geburtstagen des Vizepräsidenten Hans Klein und der Abgeordneten Klaus Francke (Hamburg) und Heinrich Graf von Einsiedel ............ 10655 D Eintritt des Abgeordneten Dr. Fritz Wittmann in den Deutschen Bundestag . . . 10655 D Tagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte zu den Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzen, zum Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetz, zum Gesetz zur Begrenzung der Bezügefortzahlung bei Krankheit, zum Beitragsentlastungsgesetz, zum Krankenhaus-Neuordnungsgesetz 1997, zum GKV-Weiterentwicklungsgesetz und zum Achten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ....... 10656 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 10656 A Rudolf Dreßler SPD...... 10658 D, 10665 C Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P...... 10664 A Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P....... 10665 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .............. 10665 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 10668 D Siegmar Mosdorf SPD........ 10671 B Dr. Gregor Gysi PDS ......... 10671 D Dr. Heiner Geißler CDU/CSU ..........10674 B Ottmar Schreiner SPD..................10677 A Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ................................10680 A Jürgen W. Möllemann F.D.P..............10681 C Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ..............................10682 D Wolfgang Zöller CDU/CSU ...... 10683 D Dr. Martin Pfaff SPD ..................10685 A Walter Hirche F.D.P...................10685 C Jürgen W. Möllemann F.D.P. ..........10686 B Horst Seehofer CDU/CSU ............10688 A Hans-Peter Repnik CDU/CSU ..........10689 B Rudolf Dreßler SPD..................10690 C Ingrid Matthäus-Maier SPD ..........10691 B Dr. Norbert Blüm CDU/CSU ..........10692 A Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . . . 10693 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS............10694 B Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU ..........10695 D Tagesordnungspunkt 2: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/4610, 13/4987, 13/5088, 13/5108, 13/5147, 13/5327, 13/5445) ............................10696B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Ergänzung des Wachstumsund Beschäftigungsförderungsgesetzes (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/4611, 13/5089, 13/5108, 13/5327, 13/5446). . . 10696B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 4: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Arbeitsrechtlichen Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung (Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/4612, 13/5107, 13/5327, 13/5447) ......... 10696 B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 5: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Begrenzung der Bezügefortzahlung bei Krankheit (Drucksachen 13/4613, 13/5074, 13/5327, 13/5448). . . 10696 C in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 6: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragsentlastungsgesetz) (Drucksachen 13/4615, 13/5099, 13/5327, 13/5449). . . 10696 C Tagesordnungspunkt 7: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung 1997 (Krankenhaus-Neuordnungsgesetz 1997) (Drucksachen 13/3062, 13/3939, 13/4693, 13/4937, 13/ 5442)............... 10696 C in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 8: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Strukturreform in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Weiterentwicklungsgesetz) (Drucksachen 13/3608, 13/4691, 13/4937, 13/5443) ......... 10696 D in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 9: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Achten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Achtes SGB V-Änderungsgesetz) (Drucksachen 13/ 3695, 13/4692, 13/4937, 13/5444) . . . 10696 D Nächste Sitzung ........... 10696 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 10697 *A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragsentlastungsgesetz) ........ 10697*C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen ........ 10697 *D 119. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. August 1996 Beginn: 12.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 29. 8. 96 * Bindig, Rudolf SPD 29. 8. 96 Blank, Renate CDU/CSU 29. 8. 96 Blunck, Lilo SPD 29. 8. 96 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 29. 8. 96 * Dr. Dobberthien, Marliese SPD 29. 8. 96 Faße, Annette SPD 29. 8. 96 Dr. Friedrich, Gerhard CDU/CSU 29. 8. 96 Gilges, Konrad SPD 29. 8. 96 Glos, Michael CDU/CSU 29. 8. 96 Gloser, Günter SPD 29. 8. 96 Dr. Glotz, Peter SPD 29. 8. 96 Gysi, Andrea PDS 29. 8. 96 Dr. Hendricks, Barbara SPD 29. 8. 96 Hermenau, Antje BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29. 8. 96 Hornung, Siegfried CSUCSU 29. 8. 96 * Junghanns, Ulrich CDU/CSU 29. 8. 96 * Dr. Kiper, Manuel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29. 8. 96 Kunick, Konrad SPD 29. 8. 96 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 29. 8. 96 Lehn, Waltraud SPD 29. 8. 96 Leidinger, Robert SPD 29. 8. 96 Lennartz, Klaus SPD 29. 8. 96 Löwisch, Sigrun CDU/CSU 29. 8. 96 Mattischeck, Heide SPD 29. 8. 96 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 29. 8. 96 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29. 8. 96 Neumann (Gotha), SPD 29. 8. 96 Gerhard Rehbock-Zureich, Karin SPD 29. 8. 96 Reichard (Dresden), CDU/CSU 29. 8. 96 Christa Riegert, Klaus CDU/CSU 29. 8. 96 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 29. 8. 96 Dr. Scheer, Hermann SPD 29. 8. 96 * Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29. 8. 96 Schmidt (Meschede), SPD 29. 8. 96 Dagmar Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt, bis einschließlich Schuhmann, Richard SPD 29. 8. 96 Schwanhold, Ernst SPD 29. 8. 96 Seidenthal, Bodo SPD 29. 8. 96 Teuchner, Jella SPD 29. 8. 96 Thieser, Dietmar SPD 29. 8. 96 Wieczorek (Duisburg), Helmut SPD 29. 8. 96 Wolf (München), Hanna SPD 29. 8. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragsentlastungsgesetz) in der 117. Sitzung (Seite 10624 B) am 28. Juni 1996 Bei der namentlichen Abstimmung habe ich versehentlich mit Nein gestimmt. Ich erkläre, daß ich dem Beitragsentlastungsgesetz zustimme. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 699. Sitzung am 5. Juli 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise und des Paßgesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes - Gesetz zur Änderung des Rechts der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten - Gesetz zu der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992 sowie zu den Änderungen der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 14. Oktober 1994 - Gesetz zu den Protokollen vom 6. Oktober 1989 und vom 26. Oktober 1990 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt - Gesetz zu dem Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Estland andererseits - Gesetz zu dem Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits - Gesetz zu dem Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Litauen andererseits - Telekommunikationsgesetz (TKG) - Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts - Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs - Dienstrechtliches Begleitgesetz im Zusammenhang mit dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Dienstrechtliches Begleitgesetz -DBeglG) - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien - Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (18. BAföGÄndG) - Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand - Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz - UVEG) - Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien Zu den fünf letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat die folgenden Entschließungen gefaßt: Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien Der Gesetzesbeschluß geht davon aus, daß die Neuregelung der Ladenschlußzeiten ca. 50 000 neue Arbeitsplätze im Einzelhandel, davon 75 Prozent Teilzeitarbeitsplätze, schaffen wird. Bereits heute arbeiten im Einzelhandel rund 500 000 Beschäftigte in nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen; diese Zahl hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Die überwiegende Mehrzahl dieser Beschäftigten sind Frauen. Der Bundesrat befürchtet, daß sich durch die veränderten Ladenöffnungszeiten dieser Trend zu mehr ungeschützten Beschäftigungsverhältnissen noch deutlich verschärfen wird. Angesichts des nach wie vor bestehenden Kostendrucks im Einzelhandel legen es die veränderten Arbeitszeiten nahe, bisher sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in sozialversicherungsfreie Beschäftigungen umzuwandeln. Bereits heute wird die ursprünglich als Ausnahme vorgesehene geringfügige Beschäftigung in erheblichem Umfang mißbräuchlich genutzt und ist weit über das Ausmaß hinaus gewachsen, das sich aus betrieblichen Flexibilitätserfordernissen ergeben kann. Faktisch wirkt die Sozialversicherungsfreiheit heute in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wie eine Subvention ungeschützter Arbeitsverhältnisse, die letztlich von der Allgemeinheit der beitragszahlenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Betriebe finanziert werden muß. Diese Entwicklung darf durch veränderte Ladenöffnungszeiten nicht verstärkt werden. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, ihr bisheriges tatenloses Abwarten gegenüber dem andauernden Zuwachs der ungeschützten Beschäftigung aufzugeben und durch eine grundlegende Reform die sozialversicherungsfreie Beschäftigung auf wenige Ausnahmen zu begrenzen. Ziel einer solchen Reform muß es sein, auch Teilzeitarbeitskräfte grundsätzlich in die Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung aufzunehmen. Versicherungsfrei bleiben sollten nur Beschäftigungsverhältnisse im Bagatellbereich sowie gelegentliche Beschäftigung. Entschließung des Bundesrates zum Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes: 1. Der Bundesrat begrüßt, daß in dem vorliegenden Achtzehnten BAföG-Änderungsgesetz die von der Bundesregierung ursprünglich beabsichtigte Umstellung der Darlehen auf verzinsliche Bankdarlehen innerhalb der Regelstudienzeit nicht mehr enthalten ist. 2. Der Bundesrat begrüßt, daß der Rechtsanspruch auf Studienabschlußförderung über den 1. Oktober 1996 hinaus gesichert und entgegen den ursprünglichen Vorstellungen der Bundesregierung in ihrer zeitlichen Grundstruktur erhalten werden konnte. 3. Nachdrücklich unterstützt der Bundesrat die im Deutschen Bundestag noch erreichte Angleichung der Berechnungszeiträume für die neuen Länder. Er hält jedoch die damit verknüpfte Absenkung der von den Regierungschefs von Bund und Ländern vereinbarten Anhebung der Freibeträge für alle Geförderten sachlich für nicht geboten. 4. Der Bundesrat bedauert, daß angesichts der Umstellung auf verzinsliche Bankdarlehen bei Überschreitung der Regelstudienzeit die folgenden Regelungen in den Verhandlungen mit dem Bund nicht erreicht werden konnten: - die Herausnahme der Gremientätigkeit nach § 15 Abs. 3 Nr. 3 von der Umstellung auf Bankdarlehen; - die Beibehaltung des Förderanspruchs für Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudien; - die Beibehaltung der bisherigen Regelungen bei der Vornahme eines Fachrichtungswechsels; - die Berücksichtigung von Auslandsstudien bei der Bemessung der Förderungshöchstdauer; - die Gewährung einer dreijährigen Karenzzeit vor dem Beginn der Rückzahlung der verzinslichen Bankdarlehen; - die Gewährleistung sachgerechter Übergangsregelungen für Auszubildende, die ihr Studium im Vertrauen auf die bislang geltenden Regelungen durchgeführt haben. 5. Der Bundesrat weist unter Bezugnahme auf seine Stellungnahme vom 1. März 1996 - BR-Drucksache 886/95 (Beschluß) - darauf hin, daß die nunmehr in dem Achtzehnten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes enthaltenen Einschränkungen bei der Förderung von Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudien sowie nach Fachrichtungswechsel sachlich unbegründet sind. Sie sind auch unter haushaltspolitischen Gesichtspunkten nicht erforderlich, da die Förderung nach der erfolgten Umstellung auf verzinsliche Bankdarlehen keine nennenswerte Veranschlagung von Haushaltsmitteln notwendig macht. 6. Der Bundesrat sieht in der Einbeziehung der Gremientätigkeit nach § 15 Abs. 3 Nr. 3 in die Umstellung auf verzinsliche Bankdarlehen die Gefahr, daß sich finanziell schlechter gestellte Studierende an der Übernahme solcher Aufgaben gehindert sehen. Er weist darauf hin, daß sich die zusätzlichen Ausgaben bei einem Verzicht auf die Einbeziehung der Gremientätigkeit auf die Umstellung auf verzinsliche Bankdarlehen für die Haushalte von Bund und Ländern auf nur jährlich etwa 460 TDM belaufen hätten. 7. Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, daß die in dem Achtzehnten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vorgesehene Nichtberücksichtigung von Auslandstudien bei der Bemessung der Förderungshöchstdauer in klarem Gegensatz zu der von allen für erforderlich gehaltenen stärkeren Internationalisierung des Studiums steht. 8. Der Bundesrat hält die in dem vorliegenden Gesetz erfolgte Festlegung des Rückzahlungsbeginns der verzinslichen Bankdarlehen auf sechs Monate nach dem zuletzt mit Bankdarlehen geförderten Monat für völlig unzureichend. Er weist darauf hin, daß sich hieraus eine besondere Belastung von jungen Menschen in der Existenzgründungsphase ergibt. Besonders schwierig gestaltet sich die Situation derjenigen, die eine Prüfung wiederholen müssen, die ein Graduiertenstudium aufgenommen haben oder die noch keinen Arbeitsplatz gefunden haben. Der Bundesrat geht davon aus, daß mit der im Gesetz vorgenommenen Festsetzung des Rückzahlungsbeginns unnötige Haushaltsrisiken verbunden sind, da in erheblichem Umfang Garantieübernahmen durch den Bund und die Länder notwendig werden dürften. 9. Der Bundesrat stellt fest, daß der Vertrauensschutz für die von der Umstellung der Förderung auf das verzinsliche Anschlußdarlehen nach § 17 Abs. 3 Betroffenen es geboten hätte, die bisherige Regelung bis zum Ende des Ausbildungsabschnitts beizubehalten, soweit die Voraussetzungen für die weitere Förderung bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung im Einzelfall festgestellt und eingetreten waren. 10. Der Bundesrat hält es 25 Jahre nach Inkrafttreten des Bundesausbildungsförderungsgesetzes für dringend erforderlich, das Recht der individuellen Ausbildungsförderung und andere Bestimmungen über die Gewährung öffentlicher Leistungen, die der Studienförderung dienen, einer umfassenden Prüfung zu unterziehen. Die Neuregelung des Ausbildungsförde-rungsrechtes soll im Zusammenhang mit der Steuerreform gestaltet und noch in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages abgeschlossen werden. 11. Die neue Gesetzgebung soll Verteilungsgerechtigkeit in der Studienfinanzierung sicherstellen, und zwar nicht nur innerhalb der Geförderten, sondern unter allen Studierenden. Dazu sollen ungerechtfertigte Begünstigungen und Benachteiligungen abgebaut und gerechte Ausbildungs- und Studienchancen gemehrt werden. 12. In die Reformüberlegungen sollen die verschiedenen in Diskussion stehenden Leistungs- und Finanzierungsmodelle einbezogen werden. Der Bundesrat erklärt, daß bei den Reformüberlegungen zur Ausbildungsförderung verzinsliche Darlehen in der Regelförderungszeit für ihn nicht in Betracht kommen. 13. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, daß die von den Regierungschefs von Bund und Ländern zur Vorbereitung dieser Reform beauftragte Arbeitsgruppe sich kurzfristig konstituiert und zügig ihre Arbeit aufnimmt. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vom 3. Mai 1996 - Drucksache 208/96 (Beschluß) - hat der Bundesrat u. a. gefordert, diesen so zu überarbeiten, daß der anspruchsberechtigte Personenkreis erweitert und zusätzliche Formen von Teilzeitarbeit im Rahmen der Altersteilzeit förderfähig werden. Dabei war insbesondere auch an die sozialversicherungsrechtliche Anerkennung von arbeitsfreien Zeitblöcken (z. B. „Sabbaticals") als durchgängige Beschäftigungszeit im Rahmen von Teilzeitvereinbarungen gedacht. Das Gesetz sieht hierfür in § 2 Abs. 2 jedoch nur eine Lösung im Rahmen der Altersteilzeit vor. In Anbetracht der angespannten Arbeitsmarktsituation hält der Bundesrat es für erforderlich, für alle Arbeitnehmer möglichst viele Formen von Teilzeitarbeit akzeptabel zu machen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, auch hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einord-nungsgesetz - UVEG) a) Der Bundesrat begrüßt es, daß das Unfallversicherungsrecht zeitgleich mit der Neugestaltung des Arbeitsschutzrechtes überabeitet wird. Hervorzuheben ist hier die Verpflichtung für die Unfallversicherungsträger, gemeinsame landesbezogene Stellen zur Kooperation mit den staatlichen Arbeitsschutzbehörden und zur Abstimmung gemeinsamer Überwachungstätigkeiten zu benennen. Neben der nunmehr erfolgten Erweiterung des Präventionsauftrages der Unfallversicherungsträger zählt der Bundesrat die grundlegende Überarbeitung des Berufskrankheitenrechts zu den vorrangigen Aufgaben einer weiteren Reform des Unfallversicherungsrechtes. Er fordert die Bundesregierung auf, das Verfahren zur Anerkennung einer Berufskrankheit im Interesse sozialer Gerechtigkeit zu lösen und im Wege einer widerlegbaren Kausalitätsvermutung aller arbeitsbedingten Gesundheitsschäden in die Entschädigungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung einzubeziehen. b) Nach wie vor vertritt der Bundesrat die Auffassung, daß eine Gesamtkodifizierung des Arbeitsschutzrechtes unabdingbar ist. Nur so lassen sich die mit einem verbesserten Arbeitnehmerschutz verbundenen erheblichen Einsparpotentiale zur Sicherung des Sozialleistungssystems und des Wirtschaftsstandortes Deutschland optimal erschließen. Es ist zu begrüßen, daß auch die Bundesregierung die Notwendigkeit sieht, die Neugestaltung des Arbeitsschutzrechtes weiterzuführen. Hierzu zählen insbesondere die vollständige Ablösung der Arbeitsschutzregelungen in der Gewerbeordnung sowie eine zeitgemäße Regelung der Fragen des Datenschutzes und des Datenaustausches, die noch in dieser Legislaturperiode aufgegriffen werden sollen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien a) Der Bundesrat begrüßt, daß nunmehr die seit Ende 1992 überfällige Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz sowie weiterer Arbeitsschutzrichtlinien in nationales Recht vorgenommen wird. Insbesondere ist es begrüßenswert, daß Kernpunkte der Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 881/ 95 - Beschluß -) in den Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages aufgenommen wurden. Es ist hervorzuheben, daß mit der weitergehenden Aufhebung von Arbeitsschutzregelungen in der Gewerbeordnung eine weitergehende Zersplitterung des Arbeitsschutzrechtes vermieden wird und mit den Ländern abgestimmte, einheitliche Vollzugsregelungen in das Gesetz aufgenommen werden. b) Es ist ein besonderes Anliegen des Bundesrates, daß im Verhältnis zwischen den Unfallversicherungsträgern und den staatlichen Arbeitsschutzbehörden Doppelarbeit wirksam verhindert wird und eine gesetzliche Regelung über die Kooperation zwischen den technischen Aufsichtsdiensten der Unfallversicherungsträger und den Länderbehörden getroffen wird. Mit den nunmehr in § 21 Arbeitsschutzgesetz hierzu getroffenen Regelungen wird den grundlegenden Anforderungen der Länder Rechnung getragen. Der Bundesrat hat in seiner 700. Sitzung am 19. Juli 1996 beschlossen, dem Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren (Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetz - GenBeschlG) zuzustimmen. Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: 1. Unterrichtung durch die Bundesregierung Materialien zur Deutschen Einheit und zum Aufbau in den neuen Bundesländern - Drucksachen 12/6854, 12/7055 (Berichtigung), 13/725 Nr. 15- 2. Unterrichtung durch die Bundesregierung Materialien zur Deutschen Einheit und zum Aufbau in den neuen Bundesländern - Drucksache 13/2280 -
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Gerhardt.



Rede von Dr. Wolfgang Gerhardt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Dreßler, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß ich die Tarifvertragsparteien - die sich beide, was die Beschäftigungsvereinbarungen betrifft, in einer Art Monopolsituation befinden - aufgefordert habe, die Tarifvertragsöffnung für „betriebliche Besonderheiten" zu ermöglichen.


(Beifall bei der F.D.P.)


Sie wissen genausogut wie ich, daß es in Deutschland Hunderte von Betrieben gibt, die nicht in Flächentarifverträge einbezogen sind. Sie verschließen die Augen vor der Wirklichkeit. Es ist besser, diesen Betrieben die Möglichkeit zu geben, eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat zu treffen, um Arbeitsplätze zu erhalten, anstatt sie durch die Lohnfindung im Rahmen eines Flächentarifvertrags zu zerstören.


(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Dreßler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Gerhardt, es mag sein, daß Sie über Tarifverträge detaillierter informiert sind, als ich es bin. Das mag sein. Ich will Ihnen nur meinen Informationsstand nennen; Sie können ihn dann mit dem Ihren abgleichen.

    Es wissen nicht viele, daß es in diesem Land 40 000 gültige Tarifverträge gibt. Noch weniger wissen, daß es nur ganz wenige Tarifverträge gibt, die bundeseinheitlich gelten, daß die Masse auf Regionalität zugeschnitten ist. Und es gibt auch nicht viele, Herr Gerhardt, die wissen, daß in diesen Tarifverträgen Öffnungsklauseln in tausendfacher Art und Weise bestehen - bis hin zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in einem ungewohnten Maße für den, der das alles nicht durchschaut. Das alles sind Lösungen auf betrieblicher Ebene.

    Wenn Sie, Herr Gerhardt, allerdings die Lohnfindung auf die betriebliche Ebene verlagern wollten mit Ihrem Vorschlag, dann muß ich Ihnen zwei Dinge sagen: Erstens. Diesen Vorschlag hat die Deutsche Kommunistische Partei im Westen Deutschlands in den 60er Jahren in ihrem Programm gehabt. Ich beglückwünsche Sie zur Übernahme dieser DKP-Forderung!


    (Beifall bei der SPD)


    Zweitens. Lohnfindung auf betrieblicher Ebene wird - dies stellen Sie fest, wenn Sie das Gespräch mit Unternehmensmanagern führen, deren Betriebe

    gute Gewinn- und Verlustrechnungen ausweisen -nicht auf Gegenliebe dieser Unternehmen stoßen; denn sie können sich an zwei Fingern ausrechnen, was das in der praktischen Tarifauseinandersetzung bedeutet.

    Ich wiederhole, Herr Gerhardt: Es mag sein, daß ich davon nicht soviel verstehe wie Sie. Aber die Dinge, die ich verstehe, sollten Sie animieren, Ihre Position zu überdenken. Aber ich entnehme Ihrem Beitrag in diesem Hause, daß Sie die Eliminierung dieser Bestimmung aus der Betriebsverfassung mit Ihrer Partei nicht weiter verfolgen.


    (Dr. Wolfgang Gerhardt [F.D.P.]: Das war nicht mein Punkt!)


    - Es ist am heutigen Tag eine gute Botschaft, daß die F.D.P. dies nicht weiterverfolgt.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


    Meine Damen und Herren, nicht der Arbeitnehmervertreter, der sich gegen unsoziale Gesetzgebungsversuche nach Art des Kürzungspaketes der Bundesregierung wehrt, weil er den sozialen Frieden gefährdet sieht, ist das Standorthindernis, sondern es sind die selbsterwählten Systembastler. Im übrigen erlaube ich mir die Frage: Was glauben die Damen und Herren der Koalition wohl: Ist es der Gewerkschaftsvertreter, der für die gerechte Teilnahme aller am ökonomischen Fortschritt öffentlich streitet und für sozialen Ausgleich kämpft, der dem Ansehen der deutschen Wirtschaft schadet, oder sind es ausgesuchte und beispielhafte unternehmerische „Meisterleistungen" des deutschen Managements nach Art von Daimler-Benz, Metallgesellschaft, Balsam, Klöckner-Humboldt-Deutz, um nur prominente Beispiele zu nennen? Jeder kennt die Antwort, aber kaum einer sagt sie.


    (Ina Albowitz [F.D.P.]: Vulkan, Lufthansa!)


    Denn in solch vornehmen Kreisen güt es als unhöflich, eine unternehmerische Pfeife auch als solche zu bezeichnen.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


    Ich fände es ganz praktisch, wenn die F.D.P., die mit flotten Sprüchen wie „Leistung muß sich wieder lohnen" mehr Leistung einfordert, bei diesen Unternehmensleitungen anfinge. Da geht es nämlich um Hunderttausende von Arbeitsplätzen.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


    Wenn die sozialdemokratische Bundestagsfraktion dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses, das eine Ablehnung des Kürzungspaketes vorsieht, heute zustimmt, dann geschieht dies nicht aus parteitaktischen Erwägungen, sondern aus voller inhaltlicher Überzeugung. Wir akzeptieren die von den Koalitionsfraktionen scheibchenweise versuchte gesellschaftspolitische Neuausrichtung unserer Republik

    Rudolf Dreßler

    nicht, sondern wir halten sie für falsch und gefährlich.

    Die vor uns liegenden Probleme können gelöst werden, und die Fragen können beantwortet werden. Das aber wird nur gelingen, wenn wir uns auf die Tugenden der Sozialen Marktwirtschaft rückbesinnen, wenn wir die unterschiedlichen Kräfte unserer Gesellschaft zusammenführen und sie bündeln.

    Ihr Kürzungspaket, das, was Sie als Regierung und Koalitionsfraktionen vorhaben, weist in eine andere Richtung. Es geht in Richtung Kapitalismus pur. Sie führen nicht zusammen, sondern Sie spalten. Sie spielen die Interessen der Wohlhabenden unseres Landes gegen die Interessen der weniger Wohlhabenden aus. Dem gilt der entschiedene Widerstand der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion.

    Ich danke Ihnen.


    (Anhaltender Beifall bei der SPD - Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)