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    Plenarprotokoll 13/119 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 119. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. August 1996 Inhalt: Nachruf auf das ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestages Bundesminister a. D. Hans Katzer........... 10655 A Nachträgliche Glückwünsche zu den Geburtstagen des Vizepräsidenten Hans Klein und der Abgeordneten Klaus Francke (Hamburg) und Heinrich Graf von Einsiedel ............ 10655 D Eintritt des Abgeordneten Dr. Fritz Wittmann in den Deutschen Bundestag . . . 10655 D Tagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte zu den Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzen, zum Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetz, zum Gesetz zur Begrenzung der Bezügefortzahlung bei Krankheit, zum Beitragsentlastungsgesetz, zum Krankenhaus-Neuordnungsgesetz 1997, zum GKV-Weiterentwicklungsgesetz und zum Achten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ....... 10656 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 10656 A Rudolf Dreßler SPD...... 10658 D, 10665 C Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P...... 10664 A Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P....... 10665 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .............. 10665 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 10668 D Siegmar Mosdorf SPD........ 10671 B Dr. Gregor Gysi PDS ......... 10671 D Dr. Heiner Geißler CDU/CSU ..........10674 B Ottmar Schreiner SPD..................10677 A Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ................................10680 A Jürgen W. Möllemann F.D.P..............10681 C Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ..............................10682 D Wolfgang Zöller CDU/CSU ...... 10683 D Dr. Martin Pfaff SPD ..................10685 A Walter Hirche F.D.P...................10685 C Jürgen W. Möllemann F.D.P. ..........10686 B Horst Seehofer CDU/CSU ............10688 A Hans-Peter Repnik CDU/CSU ..........10689 B Rudolf Dreßler SPD..................10690 C Ingrid Matthäus-Maier SPD ..........10691 B Dr. Norbert Blüm CDU/CSU ..........10692 A Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . . . 10693 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS............10694 B Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU ..........10695 D Tagesordnungspunkt 2: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/4610, 13/4987, 13/5088, 13/5108, 13/5147, 13/5327, 13/5445) ............................10696B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Ergänzung des Wachstumsund Beschäftigungsförderungsgesetzes (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/4611, 13/5089, 13/5108, 13/5327, 13/5446). . . 10696B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 4: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Arbeitsrechtlichen Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung (Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/4612, 13/5107, 13/5327, 13/5447) ......... 10696 B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 5: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Begrenzung der Bezügefortzahlung bei Krankheit (Drucksachen 13/4613, 13/5074, 13/5327, 13/5448). . . 10696 C in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 6: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragsentlastungsgesetz) (Drucksachen 13/4615, 13/5099, 13/5327, 13/5449). . . 10696 C Tagesordnungspunkt 7: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung 1997 (Krankenhaus-Neuordnungsgesetz 1997) (Drucksachen 13/3062, 13/3939, 13/4693, 13/4937, 13/ 5442)............... 10696 C in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 8: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Strukturreform in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Weiterentwicklungsgesetz) (Drucksachen 13/3608, 13/4691, 13/4937, 13/5443) ......... 10696 D in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 9: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Achten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Achtes SGB V-Änderungsgesetz) (Drucksachen 13/ 3695, 13/4692, 13/4937, 13/5444) . . . 10696 D Nächste Sitzung ........... 10696 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 10697 *A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragsentlastungsgesetz) ........ 10697*C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen ........ 10697 *D 119. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. August 1996 Beginn: 12.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 29. 8. 96 * Bindig, Rudolf SPD 29. 8. 96 Blank, Renate CDU/CSU 29. 8. 96 Blunck, Lilo SPD 29. 8. 96 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 29. 8. 96 * Dr. Dobberthien, Marliese SPD 29. 8. 96 Faße, Annette SPD 29. 8. 96 Dr. Friedrich, Gerhard CDU/CSU 29. 8. 96 Gilges, Konrad SPD 29. 8. 96 Glos, Michael CDU/CSU 29. 8. 96 Gloser, Günter SPD 29. 8. 96 Dr. Glotz, Peter SPD 29. 8. 96 Gysi, Andrea PDS 29. 8. 96 Dr. Hendricks, Barbara SPD 29. 8. 96 Hermenau, Antje BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29. 8. 96 Hornung, Siegfried CSUCSU 29. 8. 96 * Junghanns, Ulrich CDU/CSU 29. 8. 96 * Dr. Kiper, Manuel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29. 8. 96 Kunick, Konrad SPD 29. 8. 96 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 29. 8. 96 Lehn, Waltraud SPD 29. 8. 96 Leidinger, Robert SPD 29. 8. 96 Lennartz, Klaus SPD 29. 8. 96 Löwisch, Sigrun CDU/CSU 29. 8. 96 Mattischeck, Heide SPD 29. 8. 96 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 29. 8. 96 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29. 8. 96 Neumann (Gotha), SPD 29. 8. 96 Gerhard Rehbock-Zureich, Karin SPD 29. 8. 96 Reichard (Dresden), CDU/CSU 29. 8. 96 Christa Riegert, Klaus CDU/CSU 29. 8. 96 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 29. 8. 96 Dr. Scheer, Hermann SPD 29. 8. 96 * Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29. 8. 96 Schmidt (Meschede), SPD 29. 8. 96 Dagmar Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt, bis einschließlich Schuhmann, Richard SPD 29. 8. 96 Schwanhold, Ernst SPD 29. 8. 96 Seidenthal, Bodo SPD 29. 8. 96 Teuchner, Jella SPD 29. 8. 96 Thieser, Dietmar SPD 29. 8. 96 Wieczorek (Duisburg), Helmut SPD 29. 8. 96 Wolf (München), Hanna SPD 29. 8. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragsentlastungsgesetz) in der 117. Sitzung (Seite 10624 B) am 28. Juni 1996 Bei der namentlichen Abstimmung habe ich versehentlich mit Nein gestimmt. Ich erkläre, daß ich dem Beitragsentlastungsgesetz zustimme. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 699. Sitzung am 5. Juli 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise und des Paßgesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes - Gesetz zur Änderung des Rechts der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten - Gesetz zu der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992 sowie zu den Änderungen der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 14. Oktober 1994 - Gesetz zu den Protokollen vom 6. Oktober 1989 und vom 26. Oktober 1990 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt - Gesetz zu dem Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Estland andererseits - Gesetz zu dem Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits - Gesetz zu dem Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Litauen andererseits - Telekommunikationsgesetz (TKG) - Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts - Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs - Dienstrechtliches Begleitgesetz im Zusammenhang mit dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Dienstrechtliches Begleitgesetz -DBeglG) - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien - Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (18. BAföGÄndG) - Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand - Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz - UVEG) - Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien Zu den fünf letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat die folgenden Entschließungen gefaßt: Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien Der Gesetzesbeschluß geht davon aus, daß die Neuregelung der Ladenschlußzeiten ca. 50 000 neue Arbeitsplätze im Einzelhandel, davon 75 Prozent Teilzeitarbeitsplätze, schaffen wird. Bereits heute arbeiten im Einzelhandel rund 500 000 Beschäftigte in nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen; diese Zahl hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Die überwiegende Mehrzahl dieser Beschäftigten sind Frauen. Der Bundesrat befürchtet, daß sich durch die veränderten Ladenöffnungszeiten dieser Trend zu mehr ungeschützten Beschäftigungsverhältnissen noch deutlich verschärfen wird. Angesichts des nach wie vor bestehenden Kostendrucks im Einzelhandel legen es die veränderten Arbeitszeiten nahe, bisher sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in sozialversicherungsfreie Beschäftigungen umzuwandeln. Bereits heute wird die ursprünglich als Ausnahme vorgesehene geringfügige Beschäftigung in erheblichem Umfang mißbräuchlich genutzt und ist weit über das Ausmaß hinaus gewachsen, das sich aus betrieblichen Flexibilitätserfordernissen ergeben kann. Faktisch wirkt die Sozialversicherungsfreiheit heute in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wie eine Subvention ungeschützter Arbeitsverhältnisse, die letztlich von der Allgemeinheit der beitragszahlenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Betriebe finanziert werden muß. Diese Entwicklung darf durch veränderte Ladenöffnungszeiten nicht verstärkt werden. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, ihr bisheriges tatenloses Abwarten gegenüber dem andauernden Zuwachs der ungeschützten Beschäftigung aufzugeben und durch eine grundlegende Reform die sozialversicherungsfreie Beschäftigung auf wenige Ausnahmen zu begrenzen. Ziel einer solchen Reform muß es sein, auch Teilzeitarbeitskräfte grundsätzlich in die Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung aufzunehmen. Versicherungsfrei bleiben sollten nur Beschäftigungsverhältnisse im Bagatellbereich sowie gelegentliche Beschäftigung. Entschließung des Bundesrates zum Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes: 1. Der Bundesrat begrüßt, daß in dem vorliegenden Achtzehnten BAföG-Änderungsgesetz die von der Bundesregierung ursprünglich beabsichtigte Umstellung der Darlehen auf verzinsliche Bankdarlehen innerhalb der Regelstudienzeit nicht mehr enthalten ist. 2. Der Bundesrat begrüßt, daß der Rechtsanspruch auf Studienabschlußförderung über den 1. Oktober 1996 hinaus gesichert und entgegen den ursprünglichen Vorstellungen der Bundesregierung in ihrer zeitlichen Grundstruktur erhalten werden konnte. 3. Nachdrücklich unterstützt der Bundesrat die im Deutschen Bundestag noch erreichte Angleichung der Berechnungszeiträume für die neuen Länder. Er hält jedoch die damit verknüpfte Absenkung der von den Regierungschefs von Bund und Ländern vereinbarten Anhebung der Freibeträge für alle Geförderten sachlich für nicht geboten. 4. Der Bundesrat bedauert, daß angesichts der Umstellung auf verzinsliche Bankdarlehen bei Überschreitung der Regelstudienzeit die folgenden Regelungen in den Verhandlungen mit dem Bund nicht erreicht werden konnten: - die Herausnahme der Gremientätigkeit nach § 15 Abs. 3 Nr. 3 von der Umstellung auf Bankdarlehen; - die Beibehaltung des Förderanspruchs für Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudien; - die Beibehaltung der bisherigen Regelungen bei der Vornahme eines Fachrichtungswechsels; - die Berücksichtigung von Auslandsstudien bei der Bemessung der Förderungshöchstdauer; - die Gewährung einer dreijährigen Karenzzeit vor dem Beginn der Rückzahlung der verzinslichen Bankdarlehen; - die Gewährleistung sachgerechter Übergangsregelungen für Auszubildende, die ihr Studium im Vertrauen auf die bislang geltenden Regelungen durchgeführt haben. 5. Der Bundesrat weist unter Bezugnahme auf seine Stellungnahme vom 1. März 1996 - BR-Drucksache 886/95 (Beschluß) - darauf hin, daß die nunmehr in dem Achtzehnten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes enthaltenen Einschränkungen bei der Förderung von Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudien sowie nach Fachrichtungswechsel sachlich unbegründet sind. Sie sind auch unter haushaltspolitischen Gesichtspunkten nicht erforderlich, da die Förderung nach der erfolgten Umstellung auf verzinsliche Bankdarlehen keine nennenswerte Veranschlagung von Haushaltsmitteln notwendig macht. 6. Der Bundesrat sieht in der Einbeziehung der Gremientätigkeit nach § 15 Abs. 3 Nr. 3 in die Umstellung auf verzinsliche Bankdarlehen die Gefahr, daß sich finanziell schlechter gestellte Studierende an der Übernahme solcher Aufgaben gehindert sehen. Er weist darauf hin, daß sich die zusätzlichen Ausgaben bei einem Verzicht auf die Einbeziehung der Gremientätigkeit auf die Umstellung auf verzinsliche Bankdarlehen für die Haushalte von Bund und Ländern auf nur jährlich etwa 460 TDM belaufen hätten. 7. Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, daß die in dem Achtzehnten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vorgesehene Nichtberücksichtigung von Auslandstudien bei der Bemessung der Förderungshöchstdauer in klarem Gegensatz zu der von allen für erforderlich gehaltenen stärkeren Internationalisierung des Studiums steht. 8. Der Bundesrat hält die in dem vorliegenden Gesetz erfolgte Festlegung des Rückzahlungsbeginns der verzinslichen Bankdarlehen auf sechs Monate nach dem zuletzt mit Bankdarlehen geförderten Monat für völlig unzureichend. Er weist darauf hin, daß sich hieraus eine besondere Belastung von jungen Menschen in der Existenzgründungsphase ergibt. Besonders schwierig gestaltet sich die Situation derjenigen, die eine Prüfung wiederholen müssen, die ein Graduiertenstudium aufgenommen haben oder die noch keinen Arbeitsplatz gefunden haben. Der Bundesrat geht davon aus, daß mit der im Gesetz vorgenommenen Festsetzung des Rückzahlungsbeginns unnötige Haushaltsrisiken verbunden sind, da in erheblichem Umfang Garantieübernahmen durch den Bund und die Länder notwendig werden dürften. 9. Der Bundesrat stellt fest, daß der Vertrauensschutz für die von der Umstellung der Förderung auf das verzinsliche Anschlußdarlehen nach § 17 Abs. 3 Betroffenen es geboten hätte, die bisherige Regelung bis zum Ende des Ausbildungsabschnitts beizubehalten, soweit die Voraussetzungen für die weitere Förderung bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung im Einzelfall festgestellt und eingetreten waren. 10. Der Bundesrat hält es 25 Jahre nach Inkrafttreten des Bundesausbildungsförderungsgesetzes für dringend erforderlich, das Recht der individuellen Ausbildungsförderung und andere Bestimmungen über die Gewährung öffentlicher Leistungen, die der Studienförderung dienen, einer umfassenden Prüfung zu unterziehen. Die Neuregelung des Ausbildungsförde-rungsrechtes soll im Zusammenhang mit der Steuerreform gestaltet und noch in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages abgeschlossen werden. 11. Die neue Gesetzgebung soll Verteilungsgerechtigkeit in der Studienfinanzierung sicherstellen, und zwar nicht nur innerhalb der Geförderten, sondern unter allen Studierenden. Dazu sollen ungerechtfertigte Begünstigungen und Benachteiligungen abgebaut und gerechte Ausbildungs- und Studienchancen gemehrt werden. 12. In die Reformüberlegungen sollen die verschiedenen in Diskussion stehenden Leistungs- und Finanzierungsmodelle einbezogen werden. Der Bundesrat erklärt, daß bei den Reformüberlegungen zur Ausbildungsförderung verzinsliche Darlehen in der Regelförderungszeit für ihn nicht in Betracht kommen. 13. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, daß die von den Regierungschefs von Bund und Ländern zur Vorbereitung dieser Reform beauftragte Arbeitsgruppe sich kurzfristig konstituiert und zügig ihre Arbeit aufnimmt. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vom 3. Mai 1996 - Drucksache 208/96 (Beschluß) - hat der Bundesrat u. a. gefordert, diesen so zu überarbeiten, daß der anspruchsberechtigte Personenkreis erweitert und zusätzliche Formen von Teilzeitarbeit im Rahmen der Altersteilzeit förderfähig werden. Dabei war insbesondere auch an die sozialversicherungsrechtliche Anerkennung von arbeitsfreien Zeitblöcken (z. B. „Sabbaticals") als durchgängige Beschäftigungszeit im Rahmen von Teilzeitvereinbarungen gedacht. Das Gesetz sieht hierfür in § 2 Abs. 2 jedoch nur eine Lösung im Rahmen der Altersteilzeit vor. In Anbetracht der angespannten Arbeitsmarktsituation hält der Bundesrat es für erforderlich, für alle Arbeitnehmer möglichst viele Formen von Teilzeitarbeit akzeptabel zu machen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, auch hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einord-nungsgesetz - UVEG) a) Der Bundesrat begrüßt es, daß das Unfallversicherungsrecht zeitgleich mit der Neugestaltung des Arbeitsschutzrechtes überabeitet wird. Hervorzuheben ist hier die Verpflichtung für die Unfallversicherungsträger, gemeinsame landesbezogene Stellen zur Kooperation mit den staatlichen Arbeitsschutzbehörden und zur Abstimmung gemeinsamer Überwachungstätigkeiten zu benennen. Neben der nunmehr erfolgten Erweiterung des Präventionsauftrages der Unfallversicherungsträger zählt der Bundesrat die grundlegende Überarbeitung des Berufskrankheitenrechts zu den vorrangigen Aufgaben einer weiteren Reform des Unfallversicherungsrechtes. Er fordert die Bundesregierung auf, das Verfahren zur Anerkennung einer Berufskrankheit im Interesse sozialer Gerechtigkeit zu lösen und im Wege einer widerlegbaren Kausalitätsvermutung aller arbeitsbedingten Gesundheitsschäden in die Entschädigungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung einzubeziehen. b) Nach wie vor vertritt der Bundesrat die Auffassung, daß eine Gesamtkodifizierung des Arbeitsschutzrechtes unabdingbar ist. Nur so lassen sich die mit einem verbesserten Arbeitnehmerschutz verbundenen erheblichen Einsparpotentiale zur Sicherung des Sozialleistungssystems und des Wirtschaftsstandortes Deutschland optimal erschließen. Es ist zu begrüßen, daß auch die Bundesregierung die Notwendigkeit sieht, die Neugestaltung des Arbeitsschutzrechtes weiterzuführen. Hierzu zählen insbesondere die vollständige Ablösung der Arbeitsschutzregelungen in der Gewerbeordnung sowie eine zeitgemäße Regelung der Fragen des Datenschutzes und des Datenaustausches, die noch in dieser Legislaturperiode aufgegriffen werden sollen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien a) Der Bundesrat begrüßt, daß nunmehr die seit Ende 1992 überfällige Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz sowie weiterer Arbeitsschutzrichtlinien in nationales Recht vorgenommen wird. Insbesondere ist es begrüßenswert, daß Kernpunkte der Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 881/ 95 - Beschluß -) in den Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages aufgenommen wurden. Es ist hervorzuheben, daß mit der weitergehenden Aufhebung von Arbeitsschutzregelungen in der Gewerbeordnung eine weitergehende Zersplitterung des Arbeitsschutzrechtes vermieden wird und mit den Ländern abgestimmte, einheitliche Vollzugsregelungen in das Gesetz aufgenommen werden. b) Es ist ein besonderes Anliegen des Bundesrates, daß im Verhältnis zwischen den Unfallversicherungsträgern und den staatlichen Arbeitsschutzbehörden Doppelarbeit wirksam verhindert wird und eine gesetzliche Regelung über die Kooperation zwischen den technischen Aufsichtsdiensten der Unfallversicherungsträger und den Länderbehörden getroffen wird. Mit den nunmehr in § 21 Arbeitsschutzgesetz hierzu getroffenen Regelungen wird den grundlegenden Anforderungen der Länder Rechnung getragen. Der Bundesrat hat in seiner 700. Sitzung am 19. Juli 1996 beschlossen, dem Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren (Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetz - GenBeschlG) zuzustimmen. Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: 1. Unterrichtung durch die Bundesregierung Materialien zur Deutschen Einheit und zum Aufbau in den neuen Bundesländern - Drucksachen 12/6854, 12/7055 (Berichtigung), 13/725 Nr. 15- 2. Unterrichtung durch die Bundesregierung Materialien zur Deutschen Einheit und zum Aufbau in den neuen Bundesländern - Drucksache 13/2280 -
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    Ich weiß genau, was der Dreßler gleich sagen wird. - Ich habe kein Argument von ihm gegen das, was ich hier sage, gehört, nicht ein einziges Argument!


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Frage zwei: Wird eine weitere Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge vermieden? Eine Antwort darauf müßte zugleich Aufschluß darüber geben, ob die Rentenkassen endlich von jenen 30 Milliarden entlastet werden, die nicht durch Beiträge gedeckt sind, also gar nicht dorthin gehören. Nichts stand davon im Kürzungspaket, statt dessen nur Herumgefummele.

    Es werden Tausende Wohnungen der Rentenversicherung mit der Folge verscherbelt, daß Sozialmieter auf dem teuren freien Wohnungsmarkt landen. Es gibt massive Kürzungen im Bereich der Rehabilitation mit der sicheren Folge einer höheren Invaliditätsrate, also höhere Ausgaben für Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten.

    Das Fazit: Eine Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge wird nicht vermieden. Eine Erhöhung auf 20 Prozent oder mehr wird unausweichlich. Allerdings wage ich die Prophezeiung, daß der ständig schönredende Bundesarbeitsminister für den 1. Januar 1997 bei exakt 19,9 Prozent, vielleicht auch 19,99 Prozent landen wird. Jeder weiß: Das ist ein

    Rudolf Dreßler

    politischer, nicht aber ein notwendiger Beitragssatz. Senkung der Lohnnebenkosten? - Auch hier Pustekuchen.

    Er hat auch hier gewußt, was ich sagen werde. Aber es gab in diesem Punkt kein einziges Argument der Entlastung durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Frage drei: Was ist mit den Krankenversicherungsbeiträgen? Nachdem der Bundesgesundheitsminister den Ärzten und der Pharmaindustrie in den letzten Monaten insgesamt mehrere Milliarden Mark hinterhergeworfen hat, nachdem die Krankenversicherung im letzten und im laufenden Jahr ein Milliardendefizit angesammelt hat, greift er zu einem Trick.

    Er will die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge per Gesetz festschreiben und am 1. Januar 1997 ebenfalls per Gesetz um 0,4 Prozent senken. Das hat zur Folge, daß die Beiträge am 2. Januar durch die Selbstverwaltung erhöht werden können, um das Defizit auszugleichen. Das erfolgt dann allerdings nicht per Gesetz, sondern per Selbstverwaltungsbeschluß der Krankenkassen. Ein solches Verfahren ist das Gegenteil von dem, was man Wahrnehmung der politischen Aufgaben einer Regierung nennen könnte.

    Das wird die Bilanz des Kürzungspakets in Sachen Verbesserung des Standortes Deutschland durch Vermeidung höherer oder Senkung bestehender Lohnnebenkosten sein: höhere Krankenversicherungsbeiträge, höhere Rentenversicherungsbeiträge, mehr Arbeitslose und demzufolge höhere Arbeitslosenversicherungsbeiträge.

    Als ich diese Sachlage vorgestern abend auf einer Veranstaltung in Oberhausen-Sterkrade erläuterte, unterbrach mich ein Stahlarbeiter, offenkundig ein Fußballfachmann, mit der Bemerkung: Bei euch in Bonn jeht et ja beim Geld schlimmer zu wie früher bei dem Günter Siebert auf Schalke. - Sie werden verstehen, daß ich Herrn Siebert anschließend gegen diesen ehrenrührigen Vergleich in Schutz genommen habe.


    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD)


    Sie werden verstehen, daß ich auch das „euch" zurückgewiesen habe, weil - damit das klar ist - wir Sozialdemokraten diesen Unfug auch weiterhin nicht mitmachen werden. Wir begrüßen das Ergebnis des Vermittlungsausschusses, diese Gesetze aufzuheben, ausdrücklich.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Die Ziele, die die Regierung mit ihrem Kürzungspaket zu erreichen vorgibt, lauten: Massenarbeitslosigkeit bekämpfen, öffentliche Haushalte konsolidieren und den Standort Deutschland stärken. Nicht nur ich frage mich: Wie kann man Massenarbeitslosig-

    keit durch die Fortsetzung einer Politik bekämpfen, die deren Entstehen entscheidend begünstigt hat?


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Nicht nur ich frage mich: Wie kann man Haushalte durch eine Politik konsolidieren, die sie erst in Unordnung gebracht hat? Wie kann man den Standort Deutschland durch eine Intensivierung der Politik stärken, die ihn erst in Gefahr zu bringen droht?


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Wer diese Ziele wirklich erreichen will, muß bezogen auf die Politik der Regierung umdenken und umkehren, er darf nicht weitermachen wie bisher. Für alle erkennbar ist die Bundesregierung zur Umkehr nicht bereit, die Kürzungsgesetze beweisen das. Die Forderungen an CDU/CSU und F.D.P., ihren Kurs zu korrigieren und umzukehren, kann man auch ganz plastisch ausdrücken. Wir Sozialdemokraten verlangen von dieser Koalition: Kehren Sie zu den Grundlinien der Sozialen Marktwirtschaft zurück!


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Kehren Sie zurück zu einer marktwirtschaftlichen Politik, bei der Parlament und Regierung ihrer Verpflichtung gerecht werden und dem Marktgeschehen sittliche! humane und soziale Normen beigeben!


    (Beifall bei der SPD)


    Ich sage Ihnen: Wer als Politiker den Markt sich selbst überläßt, wer gar der Gesellschaft zumuten will, sich unbesehen - und das heißt wertneutral -dessen Gesetzmäßigkeiten zu unterwerfen, handelt pflichtvergessen. Der Markt ist der Ort zur optimalen Organisation und Befriedigung der ökonomischen Bedürfnisse einer Gesellschaft. Aber er ist kein Prinzip für die Ordnung der Gesellschaft.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Diese Überzeugung war ehedem eine Gemeinsamkeit zwischen allen politischen Gruppierungen des Hauses. Die Gemeinsamkeit jedoch droht zu zerbrechen oder ist vielleicht schon zerbrochen. Ich denke, wir müssen zu dieser Gemeinsamkeit zurückkehren, wollen wir den Zusammenhalt und die Chance auf eine erfolgreiche Fortentwicklung unserer Gesellschaft nicht aufs Spiel setzen. Mit dem vorliegenden Kürzungspaket ist diese Rückkehr nicht möglich. Im Gegenteil: Dieses Gesetzessammelsurium führt weg von dem, was gesellschaftspolitisch notwendig ist.


    (Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Die Sozialdemokraten sind nicht reformfähig!)


    In weiten Kreisen der Unternehmerschaft hat sich offenbar der Eindruck festgesetzt, Politik und Parlament hätten gegenüber der Wirtschaft gefälligst die Rolle eines zur Verfügung stehenden Dienstleisters zu übernehmen. Zu diesem irrigen Eindruck kann eigentlich nur der gelangen, der annimmt, alle Mitglieder des Deutschen Bundestages seien so, wie die

    Rudolf Dreßler

    Kolleginnen und Kollegen der F.D.P. neuerdings sind. Aber das ist nicht so.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN -Zurufe von der F.D.P.: Na! Na! Na! - Beifall des Abg. Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.])


    Das Parlament ist trotz reichlich forscher Worte des BDI-Präsidenten zu diesem Thema kein Dienstleister für Dritte.


    (Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Wir sind keine Dinosaurier!)


    Hier im Hause fallen die Entscheidungen über die Grundlinien deutscher Politik eigenständig, unabhängig und mit ausschließlicher Legitimation. Alles andere ist als anmaßendes Geschwätz zurückzuweisen.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Welch perverse Bewußtseinslage sich mittlerweile eingestellt hat, zeigt doch, daß in Unternehmensund Börsenkreisen vor allem jene Manager als besonders erfolgreich gefeiert werden, die Tausende von Arbeitsplätzen abbauen und den Beschäftigten den Stuhl vor die Tür setzen. Nicht der, der Arbeitsplätze schafft, nein, der, der sie abbaut, gilt als erfolgreich. Sollen das die neuen Maßstäbe für unsere Gesellschaft sein? Für Sozialdemokraten jedenfalls wäre dies nicht nur inhuman; es wäre letztlich ein Schritt in eine entmenschlichte Gesellschaft.


    (Beifall bei der SPD - Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Das haben Sie früher schon gesagt, und da war es auch Blödsinn!)


    Nicht jeder Unternehmer kann das gesellschaftspolitische Kaliber eines Walther Rathenau haben. Aber wenn nicht derjenige gewürdigt wird, der Arbeitsplätze schafft, sondern der, der rauswirft, dann stellt sich doch die Frage, ob die Manager sich bei der Wahrnehmung ihrer unternehmerischen Aufgabe noch eine gesellschaftlichspolitische Funktion zumessen oder ob sie für sich den „Shareholder value", wie es neudeutsch heißt, also die Mehrung des Wertes von Aktien und Geschäftsanteilen, heute schon als alles definieren. Dann nämlich wären wir wirklich bei einer Zustandsbeschreibung der Gesellschaft, die Karl Marx schon vor über hundert Jahren vorgenommen hat und die wir bisher gemeinsam mit voller Überzeugung zurückgewiesen haben.

    Diesem Geist, der in manchen Unternehmensetagen herrscht, dem Volk, Gesellschaft und Nation fast nichts und dem das eigene Unternehmen fast alles bedeutet, hat diese Regierung sich nicht nur widerstandslos gebeugt; sie hat ihn durch ihre Politik gefördert, ja, erst hoffähig gemacht.

    Wenn an dieser Stelle von Vertretern der Koalition entgegengehalten wird, so sei das Kürzungspaket nicht gemeint, und so Weitgehendes stehe auch gar nicht darin, dann halte ich dem drei Dinge entgegen:

    Erstens: Die politischen Absichten dieser Koalition zeigen, unbeschadet mancher Einzelregelung, genau in diese von mir aufgezeigte Richtung.

    Zweitens: Es gibt ausreichend Vertreter der Koalition, vor allem bei der F.D.P., die ausdrücklich einräumen, daß das gewollt ist.

    Vor allem aber drittens: Es bleibt doch nicht bei diesem Kürzungspaket; in Wahrheit soll es weitergehen. Habe ich eigentlich nur geträumt, daß der F.D.P.-Vorsitzende Gerhardt Arm in Arm mit Herrn Stihl die Streichung des § 77 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes gefordert hat?


    (Dr. Wolfgang Gerhardt [F.D.P.]: Wo denn?)


    - Bevor Sie aus den Koalitionsreihen mich weiter so verständnislos angucken, will ich Sie darüber aufklären, was dort steht:

    Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.

    Die Herren Gerhardt und Stihl wollen also in Wahrheit Tarifverträge abschaffen, wenn sie diese Bestimmung streichen wollen. Dann nämlich gäbe es nur noch Betriebsvereinbarungen, und es gäbe Gewerkschaften, die nur noch so heißen, die nichts mehr gestalten oder bewegen können, die, statt mitzuverantworten, zu einer Versammlung räsonierender Maulhelden verkommen würden.

    Ich weiß ja, daß es auf Seiten der Koalition in ausreichender Zahl Mitglieder in diesem Hause gibt, denen nichts lieber wäre als das. Sie wollen englische oder amerikanische Verhältnisse in den Sozialbeziehungen. Da mögen CDU/CSU und vor allem F.D.P. im Hinblick auf das Kürzungspaket mit noch so treuem Augenaufschlag beteuern, das sei alles nicht so gemeint, wie die SPD behauptet; angesichts solchen Geredes über weitergehende Maßnahmen wie zum Beispiel das der Herren Gerhardt und Stihl - jeder weiß, sie sind nicht die einzigen - halte ich Ihnen entgegen: Wir glauben Ihnen nicht.


    (Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Fahr in den Urlaub, Rudolf! Du bist nicht erholt!)


    Sie führen etwas im Schilde. Sie wollen diese Republik von den Füßen auf den Kopf stellen.

    Was das konkrete Vorhaben zur Abschaffung des § 77 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes angeht, will ich mit meiner Wertung nicht hinter dem Berg halten: Sollte dies mehr sein, Herr Gerhardt, als ebenso schwach- wie leichtsinniges Gefasel, sollten CDU/CSU und F.D.P. je versuchen, das wahrzumachen, so kündige ich Ihnen an, daß die deutsche Sozialdemokratie dieses Land durcheinanderwirbeln wird, daß Sie es nicht wiedererkennen werden.


    (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Annelie Buntenbach [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] -Zurufe von der CDU/CSU und der F.D.P.: Oh!)




Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Dreßler, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Gerhardt?


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Dreßler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sofort, Herr Gerhardt. - Wer durch solche Maßnahmen, offen oder verdeckt, an den Grundlagen einer handlungsfähigen freien Gewerkschaftsbewegung rüttelt oder ihr gar den Boden entziehen will, hat die SPD nicht nur zum Gegner, Herr Gerhardt, er hätte sie dann zum Feind - wenn Sie wissen, was dieses Wort in einer Gesellschaft, die auf Gemeinsamkeit der Demokraten setzt, bedeutet.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Bitte schön.