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    Vokabeln: 2
    1. Herr: 1
    2. Justizminister.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/112 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 112. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1996 Inhalt: Tagesordnungspunkt i: Befragung der Bundesregierung (Gesetz zur Bekämpfung der Korruption; Gesetz zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung; Bericht des Bundesministers des Innern „Stand der Maßnahmen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität"; Bericht des Bundesministers des Innern „Gefährdung hochentwickelter Industrieländer duch mafiose Strukturen"; Eckpunkte zur Wohnraumüberwachung mit technischen Mitteln; weitere aktuelle Fragen) 9945 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 9945 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 9946 B Frank Hofmann (Volkach) SPD 9947 A Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 9947 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9947 D Manfred Kanther, Bundesminister BMI 9948 B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 9949 B Manfred Kanther, Bundesminister BMI 9949 C Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 9949 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 9950 A Dr. Burkhard Hirsch F D P. 9950 B Manfred Kanther, Bundesminister BMI 9950 D Otto Schily SPD 9951 B Manfred Kanther, Bundesminister BMI 9951 C Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 9952 B Manfred Kanther, Bundesminister BMI . 9952 B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 9952 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 9953 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 9953 D Peter Conradi SPD 9953 D Manfred Kanther, Bundesminister BMI 9954 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 13/4908 vom 14. Juni 1996) Lärmbelästigung durch die neue Flugplankonzeption des Flughafens ZürichKloten im Kreis Waldshut MdlAnfr 4, 5 Karin Rehbock-Zureich SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 9954 D ZusFr Karin Rehbock-Zureich SPD . . 9955 A ZusFr Siegfried Vergin SPD 9955 C Teilnahme des damaligen griechischen Ministerpräsidenten an den Beisetzungsfeierlichkeiten für Willy Brandt MdlAnfr 6 Friedhelm Julius Beucher SPD Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . 9956 A ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD . 9956A ZusFr Peter Conradi SPD 9956 A ZusFr Volker Neumann (Bramsche) SPD 9956 C Rechtsstreit um Waschplatz und Tankstelle auf dem Luft-/Bodenschießplatz Siegenburg MdlAnfr 20 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 9957 A ZusFr Horst Kubatschka SPD . . . . 9957 A Untätigkeitsklagen gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte MdlAnfr 26, 27 Dr. Gisela Babel F.D.P. Antw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann- Pohl BMG 9957 C ZusFr Dr. Gisela Babel F.D.P. . 9957D ZusFr Beatrix Philipp CDU/CSU 9958 B ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . 9958 D Gesundheitsausgaben von öffentlichen und privaten Haushalten, Versicherungen und Unternehmen seit 1990; Anteil am Bruttosozialprodukt im internationalen Vergleich MdlAnfr 28, 29 Hans Büttner (Ingolstadt) SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann- Pohl BMG 9959A, 9960 A ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 9959D, 9960B Umsetzung der im Gesundheitsstrukturgesetz getroffenen Regelungen zur Kosten- und Leistungstransparenz; Bereitstellung von Abrechnungsdaten gem. §§. 295 ff. SGB V MdlAnfr 32, 33 Klaus Kirschner SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 9960C, 9961 B ZusFr Klaus Kirschner SPD . . 9960C, 9961 C ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 9962 A Vorausschätzung nach § 270a SGB V über die Beitragsaufkommen MdlAnfr 34, 35 Dr. Martin Pfaff SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG . . . . . . . . . . 9962B, 9963 C ZusFr Dr. Martin Pfaff SPD . . . . 9962 C, 9963 D ZusFr Klaus Kirschner SPD . . . 9962 D, 9964 A ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 9963 A ZusFr Siegfried Vergin SPD 9963 B ZusFr Jürgen W. Möllemann F.D.P. . . 9964 B Umsetzung der Transparenzregelungen nach §§ 295 ff. SGB V MdlAnfr 36, 37 Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann- Pohl BMG 9964 C, 9965 C ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 9964C, 9965 C ZusFr Klaus Kirschner SPD . . 9965 A, 9966A Umsetzung der im Gesundheitsstrukturgesetz getroffenen Regelungen zur Kosten- und Leistungstransparenz; Einhaltung der Regelung des § 103 Abs. 3 SGB V MdlAnfr 38, 39 Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann- Pohl BMG 9966B, 9967 A ZusFr Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD . . 9966B ZusFr Dr. Martin Pfaff SPD 9966 D ZusFr Klaus Kirschner SPD 9967 A ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . 9967B Verschiebung der Einführung des Diagnoseschlüssels ICD 10 MdlAnfr 40, 41 Dr. Wolfgang Wodarg SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann- Pohl BMG 9967C, 9968 D ZusFr Dr. Wolfgang Wodarg SPD . . . 9967 C ZusFr Dr. Martin Pfaff SPD 9968 A ZusFr Gudrun Schaich-Walch SPD . 9968 B ZusFr Klaus Kirschner SPD . . . . . . 9968 C ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 9968 D Europäisches Jahr des lebensbegleitenden Lernens; Veranstaltungen und Modellprojekte in Deutschland MdlAnfr 47, 48 Franz Thönnes SPD Antw PStSekr'in Cornelia Yzer BMBF . . 9969B, 9970 A ZusFr Franz Thönnes SPD . . . . . . . 9969B ZusFr Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/ CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 9969D Europäisches Jahr des lebensbegleitenden Lernens MdlAnfr 49, 50 Dieter Grasedieck SPD Antw PStSekr'in Cornelia Yzer BMBF . . 9970B, 9971 A ZusFr Dieter Grasedieck SPD . . 9970C, 9971B Teilnehmer an deutschen Veranstaltungen im Rahmen des Europäischen Jahres des lebensbegleitenden Lernens MdlAnfr 51, 52 Stephan Hilsberg SPD Antw PStSekr'in Cornelia Yzer BMBF . . 9971C, 9972 B ZusFr Stephan Hilsberg SPD . . . 9971C, 9972 C ZusFr Franz Thönnes SPD 9972 A ZusFr Dieter Grasedieck 9972 A Brennstoffversorgung des geplanten Forschungsreaktors FRM II in Garching MdlAnfr 53 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMBF . 9972 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 9972 D ZusFr Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9973 B Verträge mit der Wiederaufarbeitungsanlage Dounreay; Auswirkungen auf die Brennstoffversorgung des geplanten Forschungsreaktors FRM II MdlAnfr 54, 55 Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Bernd Neumann BMBF . . 9973C, 9974 C ZusFr Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9973C, 9974 C ZusFr Horst Kubatschka SPD 9974 B Kautionen für die Visaerteilung an Pakistani MdlAnfr 61, 62 Alfred Hartenbach SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA . 9975A, 9975 D ZusFr Alfred Hartenbach SPD . . 9975B, 9976 A ZusFr Detlev von Larcher SPD 9976 B Besuchervisum für philippinische Staatsangehörige, insbesondere Studenten; Besuchervisum für unverheiratete asiatische Staatsbürger MdlAnfr 65, 66 Detlev von Larcher SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . 9976 C ZusFr Detlev von Larcher 9976 D Dr. Peter Struck SPD (zur Geschäftsordnung) 9977 C Aktuelle Stunde Klaus Kirschner SPD 9978 A Matthäus Strebl CDU/CSU 9979 A Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9979 D Jürgen W. Möllemann F.D.P. . . . . . 9980 C Dr. Ruth Fuchs PDS 9981 C Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 9982B Dr. Martin Pfaff SPD 9984 A Wolfgang Zöller CDU/CSU 9985 B Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . 9986 A Ulf Fink CDU/CSU 9986 D Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 9987 D Editha Limbach CDU/CSU 9988 C Gudrun Schaich-Walch SPD 9989 C Nächste Sitzung 9990 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9991 * A Anlage 2 Invaliditätssicherung im Versorgungsausgleich bei Beamten MdlAnfr 1- Drs 13/4908 - Ulla Schmidt (Aachen) SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 9991* B Anlage 3 Verfütterung von Tiermehl in Großbritannien; Einführung einer Untersuchungspflicht MdlAnfr 2, 3 - Drs 13/4908 - Ulrich Heinrich F.D.P. SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbel BML 9991* D Anlage 4 Rolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Fall des mordverdächtigen Rechtsextremisten T. Lemke; Ermittlungsverfahren der Generalbundesanwaltschaft gegen die mutmaßlichen Terroristen Steinmann und Falk MdlAnfr 7, 8 - Drs 13/4908 - Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 9992* D Anlage 5 Förderung von Verbänden zur Vertretung der Interessen von Opfern des Kommunismus bzw. Stalinismus ab 1998 MdlAnfr 9 - Drs 13/4908 - Rolf Schwanitz SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 9993* D Anlage 6 Zuwendungen des Bundes für Organisationen zur Vertretung der Interessen NS-Verfolgter; Förderung ab 1998 MdlAnfr 10 - Drs 13/4908 - Rolf Schwanitz SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 9993* D Anlage 7 Übernahme kommunaler Altschulden beim Verkauf der Deutschen Kreditbank AG an die Bayerische Landesbank MdlAnfr 11, 12 - Drs 13/4908 -Dr. Christine Lucyga SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 9994* B Anlage 8 Auswirkung der Deregulierung bei Wassereinzugsgebieten gem. Novelle zum Kartellgesetz auf die Wasserversorgung MdlAnfr 13, 14 - Drs 13/4908 - Susanne Kastner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 9994* C Anlage 9 Investitionen der Wirtschaft für Projekte in China seit 1994 MdlAnfr 15 - Drs 13/4908 - Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 9995* B Anlage 10 Abgelehnte Anträge auf Invaliditätssicherung im Versorgungsausgleich bei Beamten MdlAnfr 16 - Drs 13/4908 - Ulla Schmidt (Aachen) SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 9995* C Anlage 11 Bundesweite Vereinheitlichung der Begutachtungspraxis der Medizinischen Dienste der Krankenkassen betr. Pflegestufe MdlAnfr 17 - Drs 13/4908 - Karl-Josef Laumann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 9995* D Anlage 12 Einsatz des Minenräumpanzers „Keiler" im Rahmen der deutschen IFOR-Beteiligung MdlAnfr 21, 22 - Drs 13/4908 - Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) CDU/ CSU SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 9996* B Anlage 13 Raumbedarf für die Verlegung des BMVg nach Berlin; betroffene Organisationseinheiten MdlAnfr 23, 24 - Drs 13/4908 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 9996* D Anlage 14 Hilfsmaßnahmen für Angehörige der beim Absturz eines Bundeswehrhubschraubers in Dortmund tödlich Verunglückten; Konsequenzen MdlAnfr 25 - Drs 13/4908 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 9997* B Anlage 15 Phthalatkonzentrationen in Babynahrung und Blutkonserven MdlAnfr 30, 31 - Drs 13/4908 - Marion Caspers-Merk SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 9998* A Anlage 16 Entlastung der Unternehmen von Berichtspflichten bei Anerkennung nach dem Umweltauditgesetz MdlAnfr 42, 43 - Drs 13/4908 - Erich G. Fritz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 9999* B Anlage 17 Gesundheits- und Umweltauswirkungen der von Magnetschwebebahnen erzeugten elektromagnetischen Felder; Konsequenzen für den geplanten TransrapidVerkehr Hamburg-Berlin; Angebot des französischen Nuklearkonzerns Cogema zur Lagerung von deutschem Atommüll MdlAnfr 44, 45 - Drs 13/4908 - Wolfgang Behrendt SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 10000* A Anlage 18 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für in der Türkei verheiratete deutsche Frauen MdlAnfr 56 - Drs 13/4908 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 10000* C Anlage 19 Veto des Auswärtigen Amtes gegen die finanzielle Unterstützung der Veranstaltung einer Weltkonferenz tibetischer Exilgruppen in Bonn MdlAnfr 57 - Drs 13/4908 - Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 10000' D Anlage 20 Auskunft über das Abstimmungsverhalten im EU-Ministerrat seit 1994 MdlAnfr 58 - Drs 13/4908 - Manfred Such BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 10001* C Anlage 21 Scheitern des Abrüstungsvertrages gem. Daytonabkommen; Gegenmaßnahmen MdlAnfr 59, 60 - Drs 13/4908 - Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 10002* B Anlage 22 Arbeit des Verwaltungsrats des Instituts für Auslandsbeziehungen (IfA) MdlAnfr 67, 68 - Drs 13/4908 -Freimut Duve SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 10002* C Anlage 23 Neustrukturierung der Gremien des IfA; Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung MdlAnfr 69, 70 - Drs 13/4908 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 10003* A Anlage 24 Vorwürfe gegen den Generalsekretär im Institut für Auslandsbeziehungen; Herstellung der Arbeitsfähigkeit des Instituts MdlAnfr 71, 72 - Drs 13/4908 -Eckart Kuhlwein SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 10003* B Anlage 25 Sonderprüfung des Instituts für Auslandsbeziehungen; Prüfung durch den Rechnungshof Baden-Württemberg bzw. Bundesrechnungshof MdlAnfr 73, 74 - Drs 13/4908 - Siegfried Vergin SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 10004* A Anlage 26 Kritik der Ausstellungsabteilung des IfA an der Arbeit des Generalsekretärs; Kauf eines Kunstwerks durch das Auswärtige Amt MdlAnfr 75, 76 - Drs 13/4908 - Peter Conradi SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 10004* B Anlage 23 Freiheitsstrafe wegen regierungskritischer Äußerungen in Deutschland für den indonesischen Oppositionspolitiker Sri Bintang MdlAnfr 77 - Drs 13/4908 - Norbert Gansel SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 10005* D 112. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1996 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Blunck, Lilo SPD 19. 6. 96 Buntenbach, Annelie BÜNDNIS 19. 6. 96 90/DIE GRÜNEN Gysi, Andrea PDS 19. 6. 96 Dr. Hendricks, Barbara SPD 19. 6. 96 Horn, Erwin SPD 19. 6. 96 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 19. 6. 96 Michels, Meinolf CDU/CSU 19. 6. 96 Reichardt (Mannheim), CDU/CSU 19. 6. 96 Klaus-Dieter Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 19. 6. 96 Scharping, Rudolf SPD 19. 6. 96 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 19. 6. 96 90/DIE GRÜNEN Steindor, Marina BÜNDNIS 19. 6. 96 90/DIE GRÜNEN Weis (Stendal), Reinhard SPD 19. 6. 96 Wittmann (Tännesberg), CDU/CSU 19. 6. 96 Simon Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Drucksache 13/4908 Frage 1): Wann trägt die Bundesregierung dem Votum des Deutschen Bundestages vom 8. Oktober 1992 im Hinblick auf den Versorgungsausgleich bei Scheidung von Beamtenehepaaren dahin gehend Rechnung, daß innerhalb der Beamtenversorgung beispielsweise durch Einführung einer Realteilung den betroffenen Ausgleichsberechtigten, in der Regel Frauen, zukünftig eine Invaliditätssicherung oder vorzeitige Altersrente gewährt werden kann, wie es auch in den anderen Versorgungssystemen praktiziert wird? Mit Beschluß vom 8. Oktober 1992 hat der Deutsche Bundestag der Bundesregierung zu erwägen gegeben, nach Möglichkeiten der Harmonisierung von Rentenversicherung und Beamtenversorgung bei der Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs im Fall der Dienstunfähigkeit zu suchen. Der Beschluß greift Versorgungslücken auf, die nach der Anlagen zum Stenographischen Bericht Scheidung eines Beamtenehepaares auf seiten des Ausgleichsberechtigten eintreten, wenn dieser vermindert erwerbsfähig wird. Als Ausgleich für die höhere Beamtenversorgung des Verpflichteten erwirbt der Berechtigte - neben seinem Ruhegehalt - aufgrund des Versorgungsausgleichs dann zwar auch noch ein Anrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Gleichwohl kann er als Beamter die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze nicht erfüllen, weil diese Rente nur für die Pflichtversicherten vorgesehen ist. Ihm kann Rente erst mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze gezahlt werden. Die Bundesregierung hat aufgrund des Beschlusses die Prüfung möglicher gesetzgeberischer Abhilfen - vor allem im Bereich des Rechts des Versorgungsausgleichs - aufgenommen und hieran die Bundesländer beteiligt. Im Mittelpunkt dieser Überlegungen steht die Möglichkeit, dem Anliegen dadurch zu entsprechen, daß der Versorgungsausgleich in den von Ihnen angesprochenen Fällen nicht mehr durch Begründung von Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern „systemintern" im Rahmen der Beamtenversorgung stattfinden soll. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung konnte bislang noch nicht abgeschlossen werden: Ein neues Teilungsverfahren für beamtenrechtliche Versorgungsanrechte berührt nicht nur grundsätzliche und zahlreiche durchführungstechnische Fragen des Versorgungsrechts und des Versorgungsausgleichsrechts, sondern muß auch hinsichtlich seiner Wirkungen sorgfältig abgewogen und unter Berücksichtigung der Erfahrungen in anderen Versorgungssystemen geprüft werden. Die Bundesregierung ist bestrebt, die Prüfung in Kürze abzuschließen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Ulrich Heinrich (F.D.P.) (Drucksache 13/4908 Fragen 2 und 3): Liegen der Bundesregierung Informationen vor, die die Aussagen eines Berichts in der „ Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 10. Juni 1996 zu BSE bestätigen, nach denen britische Bauern - trotz des europaweit geltenden Verfütterungsverbots von Tiermehl an Wiederkäuer - weiterhin Tiermehl an ihre Rinder verfüttern? Beabsichtigt die Bundesregierung, sich für die europaweite bzw. nationale Einführung einer generellen Untersuchungspflicht von Futtermitteln und Tiermehlen einzusetzen bzw. einzuführen? Zu Frage 2: Der Leiter des britischen Veterinärdienstes räumte in der Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses am 5. März 1996 in Brüssel ein, es sei nach wie vor nicht auszuschließen, daß Landwirte - verbotenerweise - unter anderem Futtermittel für Schweine, die Tiermehl enthalten, auch an Wiederkäuer verfüttern. Dem Kurzbericht der Europäischen Kommission über die Inspektion im Vereinigten Königreich vom 28. bis 31. Mai 1996 ist zu entnehmen, daß Futtermittel, die Tiermehl enthalten und die vor Einführung des Verfütterungsverbotes von Tiermehl an Wiederkäuer (Juli 1988) ausgeliefert wurden, noch in landwirtschaftlichen Betrieben und bei Mischfuttermittelherstellern gefunden werden können. Die Kommission empfiehlt, diese Futtermittel gezielt und kontrolliert zurückzurufen und zu vernichten, um jeglichem illegalen Gebrauch vorzubeugen. Das Vereinigte Königreich hat ein entsprechendes Vernichtungsprogramm für sämtliche Lagerbestände von Futtermitteln, die Tiermehl enthalten, für die nahe Zukunft angekündigt. Darüber hinaus wird in dem Kurzbericht auf das Problem der „nichtregistrierten Hofmischer" hingewiesen. Ihre Zahl beträgt etwa 6 000. Zu Frage 3: Die Kennzeichnung von Futtermitteln ist EG-einheitlich geregelt. Einschlägig sind hier: - die RL 77/101/EWG vom 23. November 1976 über den Verkehr mit Einzelfuttermitteln und - die RL 79/373/EWG vom 2. April 1979 über den Verkehr mit Mischfuttermitteln. Aus der Kennzeichnung des Einzelfuttermittels „Tiermehl" wird bereits die Natur des Stoffes deutlich, so daß es weiterer Untersuchungen nicht bedarf. Für die Kennzeichnung von Mischfuttermitteln ist EG-einheitlich die Angabe der enthaltenen Einzelfuttermittel in absteigener Reihenfolge der Gewichtsanteile (sog. halboffene Deklaration) anzugeben. Die Überprüfung der Richtigkeit dieser Angaben ist außer durch Buchprüfung bei den Herstellern auch mit Hilfe der Mikroskopie möglich. Nach Aussage der Fachleute ist es dabei jedoch in der Regel nicht möglich, aufgrund der mikroskopisch erkennbaren Fragmente (z. B. Haare, Knochensplitter, Muskelfasern) zwischen Produkten aus warmblütigen Landsäugetieren und anderen Produkten von Tieren zu unterscheiden. Solange es keine verläßlichen und routinemäßig einsetzbaren Analysemethoden gibt, ist die Einführung von Untersuchungspflichten kein geeigneter Weg. Die Bundesanstalt für Fleischforschung in Kulmbach versucht derzeit ein Untersuchungsverfahren zu entwickeln, das eine Prüfung ermöglichen soll, ob Tiermehl gemäß den im Tierkörperbeseiti gungsrecht vorgeschriebenen Verfahren hergestellt wurde. Die Bundesregierung erinnert in diesem Zusammenhang daran, daß das in D übliche Verfahren für die Herstellung von Tiermehl nach Aussage des Wissenschaftlichen Veterinärausschusses die größten Sicherheiten bietet. Die europaweite Durchsetzung dieses Verfahrens wurde daher von der Bundesregierung mit Nachdruck vorangetrieben. In den Schlußfolgerungen des Agrarrates vom 3. April 1996 ist vorgesehen, daß die Kommission gemäß dem Verfahren des Ständigen Vetrinärausschusses eine Entscheidung erläßt, wonach alle Säugetierabfälle in der Gemeinschaft nach einer Methode zu behandeln sind, die sich de facto als effizient für die Inaktivierung der Traberkrankheit- und BSE-Erreger erwiesen hat. Das einzige Verfahren, das diese Anforderung erfüllt, ist das in Deutschland vorgeschriebene Verfahren (mindestens 133 °C, mindestens 3 bar, 20 Minuten lang). Dieses Verfahren muß bis spätestens 31. 12. 1996 in der gesamten Gemeinschaft Anwendung finden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen der Abgeordneten Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/4908 Fragen 7 und 8): Inwieweit treffen nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Berichte der ARD-Tagesschau und ARD-Tagesthemen vom 24. Mai 1996 zu, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz seit dem Frühjahr 1995 seinen mutmaßlichen V-Mann, den mit Haftbefehl gesuchten Neonazi Thomas Lemke, bei einer Quelle des Amtes versteckte - mutmaßlich Lemkes wegen Beteiligung an einem Mord verdächtigter Freundin Bianca Weidemann (vgl. DER SPIEGEL 20/1996, S. 71, 90) - und Lemke erst nach einem Jahr am 17. März festnehmen ließ, nachdem dieser mindestens zwei Menschen getötet hatte, und welche Angaben kann die Bundesregierung über den jeweiligen Zeitpunkt und die Art der seit dem Frühjahr 1995 erfolgten Hinweise auf Thomas Lemkes Taten und Aufenthaltsort sowie Festnahmeersuchen geben, welche den zuständigen Polizeidienststellen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelt wurden? Inwieweit treffen nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Berichte der ARD-Tagesschau und ARD-Tagesthemen vom 24. Mai 1996 zu, wonach der Generalbundesanwalt bereits im Dezember 1994 durch das Bundesamt für Verfassungsschutz folgenlos um Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die durch das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz umfangreich observierten mutmaßlichen Terroristen der Antiimperialistischen Zellen (AIZ) Steinmann und Falk ersucht wurde und nach zahlreichen im Jahre 1995 quasi unter den Augen des Verfassungsschutzes begangenen Anschlägen erst am 26. Februar 1996 einen Haftbefehl gegen die zwei Verdächtigen ausstellte, und inwieweit trifft es weiterhin zu, daß die Bewegungen und Aktivitäten der zwei Verdächtigen mindestens seit Anfang Dezember 1995 durch das Bundeskriminalamt oder Bundesamt für Verfassungsschutz auch mit Hilfe moderner Peiltechnik abgebildet und verfolgt werden konnten? Zu Frage 7: Soweit in der Fragestellung behauptet wird, der Bericht in der ARD-Tagesschau bzw. den ARD-Tagesthemen vom 24. Mai 1996 enthalte Informationen, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seit dem Frühjahr 1995 seinen mutmaßlichen V-Mann, den mit Haftbefehl gesuchten Neonazi Thomas Lemke, bei einer Quelle des Amtes versteckte, wird der Inhalt der Berichterstattung unzutreffend wiedergegeben. In dem Bericht der ARD-Tagesschau bzw. -Tagesthemen wurde die Behauptung aufgestellt, das BW habe seit dem Frühjahr 1995 Thomas Lemke, eine mit Haftbefehl gesuchte Person der rechtsextremistischen Szene, observiert. In dieser Zeit solle er zwei Morde begangen haben. Das BfV habe aber die angefallenen Informationen nicht weitergegeben. Diese Behauptungen sind falsch. Zu Lemke fielen im Rahmen der Beobachtung rechtsextremistischer Organisationen seit 1985 einzelne Informationen an, aus denen sich seine Zugehörigkeit zu verschiedenen rechtsextremistischen Organisationen ergab. Außerdem konnte aufgrund von Informationen über Verurteilungen von einer Gewaltgeneigtheit Lemkes ausgegangen werden. Da er jedoch in keiner der Organisationen eine herausgehobene Funktion besaß, wurde er vom BfV auch nicht gezielt beobachtet. Das BfV stand auch zu keiner Zeit in Kontakt zu ihm. Erstmals wurde Lemke, dessen Aufenthaltsort dem BfV nicht bekannt war, am 4. März 1996 bei einer Observation in der rechtsextremistischen Szene für einen Zeitraum von 45 Minuten festgestellt. Da bekannt war, daß gegen ihn ein Haftbefehl bestand, wurde unmittelbar nach seiner Identifizierung die Polizei unterrichtet. In diesem kurzen Zeitraum gelang es jedoch nicht, die Polizei an Lemke zur Festnahme heranzuführen. Eine Observation von Lemke hat weder vorher noch später stattgefunden. Das BfV hat alle Hinweise, die zur Ergreifung des mit Haftbefehl Gesuchten dienlich sein konnten, an die zuständigen Polizeibehörden weitergeleitet. Das BfV verfügte zu keinem Zeitpunkt über Informationen, die geeignet waren, die mutmaßlich von Lemke begangenen Gewalttaten zu verhindern. Das BfV stand auch zu keiner Zeit in Kontakt zu Bianca Weidemann. Zu Einzelheiten der operativen Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes sowie zu laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nimmt die Bundesregierung nicht öffentlich Stellung. Auf die entsprechende Antwort der Bundesregierung vom 14. Mai 1996 auf die Kleine Anfrage der PDS (BT-Drucksache 13/4635) wird hingewiesen. Im übrigen hat die Bundesregierung am 17. April 1996 die Parlamentarische Kontrollkommission ausführlich unterrichtet. Zu Frage 8: Der in der Frage mitgeteilte Inhalt des Fernsehberichtes der ARD vom 24. Mai 1996 trifft nicht zu. Der Generalbundesanwalt hat gegen die der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Antiimperialistische Zelle (AIZ) " verdächtigten Bernhard Falk und Michael Steinau in dem Zeitpunkt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, in dem gegen sie ein Anfangsverdacht gemäß § 152 StPO festzustellen war. Als die Voraussetzungen des § 112 StPO vorlagen, ordnete er die Festnahme der Beschuldigten an und beantragte am Tage darauf beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes den Erlaß eines Haftbefehls. Eine Auskunft über die Art der Beschaffung der Beweismittel, auf die sich der dringende Tatverdacht stützt, kann beim derzeitigen Stand des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht erteilt werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) (Drucksache 13/4908 Frage 9): Trifft es zu, daß die Bundesregierung die (Projekt-)Förderung der Union der Opferverbände der kommunistischen Gewaltherrschaft (UOKG) ab Ende 1997 einstellen will, und beabsichtigt die Bundesregierung, ab diesem Zeitpunkt auch die (institutionelle) Förderung für die Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) einzustellen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Projektförderungen der Union der Opferverbände der kommunistischen Gewaltherrschaft (UOKG) und der Gemeinschaft ehemaliger politischer Häftlinge - Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) ab Ende 1997 einzustellen. Die institutionelle Förderung der VOS wurde bereits zum 31. Dezember 1994 beendet. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) (Drucksache 13/4908 Frage 10): Mit Bundesmitteln in welcher Höhe wurden seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland Organisationen zur Vertretung der Interessen NS-Verfolgter institutionell bzw. projektbezogen gefördert, und plant die Bundesregierung, mit Ablauf des Jahres 1997 auch die Förderung dieser Organisationen einzustellen? 9994 * Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1996 Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurden folgende drei Organisationen zur Vertretung der Interessen NS-Verfolgter im Rahmen der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts mit Bundesmitteln gefördert: 1. Die Evangelische Hilfsstelle für ehemals Rasseverfolgte, Berlin, mit maximal 20 000 DM pro Jahr; insgesamt 566 000 DM seit 1965, 2. der Zentralverband der durch die Nürnberger Gesetze Betroffenen e. V., Hamburg, mit ebenfalls maximal 20 000 DM jährlich; insgesamt 353 150 DM seit 1965, 3. das Hilfswerk für die durch die Nürnberger Gesetze Betroffenen nicht jüdischen Glaubens, Berlin, mit maximal 10 000 DM jährlich; insgesamt 290 948 DM seit 1965. Alle drei Verbände, die sich vornehmlich der Betreuung und Beratung rassisch Verfolgter nicht jüdischen Glaubens annehmen, erhielten im Zeitraum von 1965 bis 1996 mithin insgesamt 1,21 Millionen DM. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, die Zahlungen mit Ablauf des Jahres 1997 einzustellen. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Christine Lucyga (SPD) (Drucksache 13/4908 Fragen 11 und 12): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß beim Verkauf der Deutschen Kreditbank AG an die Bayerische Landesbank auf Verlangen der Käuferin die kommunalen Altschulden aus dem zum Verkauf stehenden Kreditvolumen herausgelöst wurden, und wenn ja, mit welcher Begründung von seiten der Käuferin? Hält die Bundesregierung es für denkbar, daß die Bayerische Landesbank die strittigen kommunalen Altschulden nicht übernehmen wollte, weil rechtliche Grundlagen für diese Forderungen des Bundes äußerst zweifelhaft bzw. gar nicht vorhanden sind? Zu Frage 11: Im Kaufvertrag mit der Bayerischen Landesbank wurde eine Bestimmung aufgenommen, derzufolge die Kredite für den Bau gesellschaftlicher Einrichtungen und einige Sonderaufgaben vor Übertragung der Aktien an die Erwerberin auszugliedern waren. Diese Bestimmung wurde auf Wunsch der Käuferin in den Vertrag aufgenommen. Der Zahl und dem Kreditvolumen nach waren die wichtigsten Kunden der Deutschen Kreditbank AG (DKB) im Verkaufszeitpunkt die Wohnungsbaugesellschaften, welche wiederum mehrheitlich Kommunen gehörten. Da nach den Vorstellungen der Bayerischen Landesbank die DKB das Wohnungsbaukreditgeschäft ausweiten und auch ein eigenes Kommunalkreditgeschäft aufbauen sollte, lag es natürlich im Interesse der DKB, keine von den Kommunen bestrittenen Forderungen, noch dazu in der Größenordnung von einigen Milliarden, ausgerechnet gegen die eigenen Kunden geltend machen zu müssen. Zu Frage 12: Die Bayerische Landesbank hat in den Kaufverhandlungen an keiner Stelle die Verbindlichkeit der Kredite für den Bau gesellschaftlicher Einrichtungen bezweifelt. Das Anliegen der Bayerischen Landesbank war vielmehr, die Kundenbeziehung der DKB zu den Kommunen nicht durch evtl. notwendige Klagen vor Gericht zu belasten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 13/4908 Fragen 13 und 14): Wie beurteilt die Bundesregierung den Entwurf zur Änderung des Kartellgesetzes, und welchen Einfluß hätte die Abschaffung geschlossener Wasserversorgungsgebiete durch die vorgesehene Streichung der Ausnahmeregelung des § 103 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf den wasserwirtschaftlichen Ordnungsrahmen, der z. Z. grundsätzlich einen flächendeckenden Gewässerschutz und eine qualitativ hochwertige und sichere Trinkwasserversorgung für alle gewährleistet? Wie soll nach Meinung der Bundesregierung bei Unzulässigkeit der Konzessionsverträge zwischen Kommunen und Wasserversorgungsunternehmen und der Demarkationsverträge zwischen Wasserversorgungsunternehmen verhindert werden, daß deutsche Wasserversorgungsunternehmen wegen der Gewässerschutz- und Wassersparmaßnahmen der Verpflichtung zu flächendeckender Versorgung sowie des Wegfalls von Großkunden höhere Trinkwassergebühren nehmen müssen als z. B. französische Wasserunternehmen, die mit chemischen Wasseraufbereitungsfabriken Industriekunden kostengünstiger versorgen können, und wie verträgt sich dies mit den Bestrebungen, den Anstieg der Gebühren für die Verbraucher zu beschränken? Zu Frage 13: Der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft für eine Änderung des energierechtlichen Ordnungsrahmens sieht die Streichung der §§ 103 und 103a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor. Dies entspricht dem grundsätzlichen Ziel, die wettbewerblichen Ausnahmebereiche abzuschaffen. Die Streichung führt dazu, daß für Wasser ebenfalls die kartellrechtliche Zulässigkeit für Demarkationsverträge und die Ausschließlichkeit von Wegerechten in Konzessionsverträgen entfällt. Es ist sicherzustellen, daß das Ziel der Bundesregierung, einen flächendeckenden Gewässerschutz und eine qualitativ hochwertige und sichere Trinkwasserversorgung zu gewährleisten, nicht gefährdet wird. Das Bundesministerium für Wirtschaft geht in seinem Gesetzentwurf davon aus, daß neben den wasser- und trinkwasserrechtlichen Vorschriften der Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1996 9995* Europäischen Union, des Bundes und der Länder eine zusätzliche Absicherung über das Kartellrecht nicht erforderlich ist. Nachdem gegen diese Einschätzung - trotz jahrelanger Diskussionen mit dem Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft - erst kürzlich konkrete Einwendungen vorgetragen worden sind, ist eine erneute Überprüfung eingeleitet worden, die kurzfristig abgeschlossen werden soll. Zu Frage 14: Auch nach Streichung der §§ 103, 103a GWB bleiben Konzessionsverträge - dann aber ohne Ausschließlichkeitsklausel - erforderlich. Bei der Prüfung, ob die Aufhebung des Freistellungsbereichs für Wasser möglich ist, werden auch die zu erwartenden Auswirkungen auf die Kunden und die von ihnen zu zahlenden Wasserpreise berücksichtigt. Wettbewerb führt regelmäßig zu Rationalisierungsdruck und kostenbewußtem Handeln der Unternehmen. Dies kommt bei offenen Märkten allen Verbrauchern zugute. Die Bundesregierung wird sorgfältig prüfen, ob es bei der Wasserversorgung eine besondere Situation gibt, die die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommenden Befürchtungen rechtfertigt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/4908 Frage 15): Welche Projekte sind in welcher Höhe aus Mitteln der Wirtschaft in der Volksrepublik China in den vergangenen beiden Jahren gefördert worden? Es ist nicht bekannt, welche Mittel die Wirtschaft in der Volksrepublik China für Projekte aufgewendet hat. Allerdings wird von zahlreichen Unternehmen das mit einer Finanzierung von China-Projekten verbundene Risiko als zu hoch angesehen. Zur Absicherung dieses Risikos stellt die Bundesregierung Ausfuhrgewährleistungen (HERMES-Bürgschaften) zur Verfügung. Sie wurden 1994 in Höhe von 2,95 Mrd. DM und 1995 in Höhe von 3,03 Mrd. DM übernommen. Es handelt sich dabei um mehrere hundert Einzelgeschäfte sowie um Deckungsübernahmen im Rahmen von Ausfuhrpauschalgewährleistungen. Gedeckt wurden Großgeschäfte, aber auch viele Geschäfte kleiner und mittlerer Unternehmen. Der größte Teil der Deckungsübernahmen erfolgte für Infrastrukturprojekte, wie z. B. Telefonanlagen, Kraftwerke, einschließlich Stromübertragungsanlagen, Flugzeuge, Walzwerke, Schiffe. Im übrigen bitte ich um Verständnis, daß Daten über einzelne Dekkungsanträge aus rechtlichen Gründen (§ 30 Verwaltungsverfahrensgesetz, Datenschutzgesetz) wegen des Schutzes des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses antragstellender deutscher Unternehmen nicht veröffentlicht werden dürfen. Allerdings unterrichtet die Bundesregierung regelmäßig die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages über Stand und Entwicklungen der Ausfuhrgewährleistungen des Bundes. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Drucksache 13/4908 Frage 16): In wie vielen Fällen wird pro Jahr bei der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichsberechtigten geschiedenen Beamten der Anspruch auf Invaliditätssicherung oder vorzeitige Altersrente versagt, weil diese die hierfür maßgeblichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen können, und trifft es zu, daß hiervon nahezu ausnahmslos Frauen betroffen sind? Die Rentenversicherungsträger können zu den von Ihnen gewünschten Fallzahlen leider keine Angaben machen. Sie führen keine Statistik über diese besondere Fallgruppe und können die gewünschten Daten auch nicht durch eine Auswertung anderer statistischer Unterlagen gewinnen. Im übrigen haben die Rentenversicherungsträger darauf aufmerksam gemacht, daß selbst, wenn solche Daten zur Verfügung stünden, sie die Fälle nicht erfassen würden, in denen Versicherte aufgrund der Rechtslage von vorneherein von einer Antragstellung absehen. Die Daten wären daher nur wenig aussagekräftig. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Karl-Josef Laumann (CDU/CSU) (Drucksache 13/4908 Frage 17): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Begutachtungspraxis der Medizinischen Dienste der Krankenkassen bundesweit zu vereinheitlichen angesichts der Tatsache der unterschiedlichen Ergebnisse bei der Feststellung der Pflegestufe III durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen in Westfalen-Lippe mit 15,7 % der Antragsteller, und im Bezirk Nordrhein mit dagegen 33,4 %, und wie gedenkt sie, vor diesem Hintergrund auf die Ergebnisse in Westfalen-Lippe zu reagieren? In der Pflegeversicherung, die nicht zuletzt wegen des Finanzausgleiches sehr stark auf Bundeseinheitlichkeit ausgerichtet ist, sind nach Auffassung der Bundesregierung regionale Unterschiede in den Begutachtungsergebnissen, die nicht auf regionale Besonderheiten in den Lebensbedingungen und Bevölkerungsstrukturen zurückzuführen sind, nicht hin- nehmbar. Auch die soziale Gerechtigkeit gebietet eine Gleichbehandlung der Versicherten gerade bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit, die die Grundlage für die Gewährung oft jahrelanger rentenähnlicher Dauerleistungen der Pflegeversicherung bildet. Daher müssen Verfahren entwickelt werden, die sicherstellen, daß regionale Unterschiede in den Begutachtungsergebnissen, die nicht z. B. auf unterschiedliche Lebensbedingungen in Städten und ländlichen Regionen oder auf unterschiedliche Altersstrukturen zurückzuführen sind, aufgedeckt und Begutachtungen bundeseinheitlich durchgeführt werden, damit Ungleichbehandlungen der Versicherten vermieden werden. Diesem Ziel dient die neue Regelung des § 53 a des Elften Buches Sozialgesetzbuch, die in diesen Tagen im Zusammenhang mit dem 1. SGB XI-Änderungsgesetz in Kraft treten wird. Danach werden die Spitzenverbände der Pflegekassen verpflichtet, gemeinsam und einheitlich Richtlinien zur Durchführung und Sicherstellung einer einheitlichen Begutachtung sowie zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung sowie über das Verfahren zur Durchführung von Qualitätsprüfungen zu beschließen. Die Richtlinien werden für die Medizinischen Dienste in den einzelnen Ländern verbindlich sein. In einer Besprechung mit Vertretern der Spitzenverbände der Pflegekassen und des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände am 4. Juni 1996 haben Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung die Vorlage eines Konzeptes zur Qualitätssicherung der. Begutachtung und eines Zeitplanes für dessen Realisierung gefordert, um nicht gerechtfertigte Begutachtungsunterschiede möglichst schnell abzubauen. Die Bundesregierung wird auch weiter darauf hinwirken, daß es auf der Grundlage bundeseinheitlicher Kriterien der Pflegebedürftigkeit und bundeseinheitlicher Begutachtungsverfahren nur zu solchen Begutachtungsunterschieden kommt, die ihre Ursache in unterschiedlichen Lebensbedingungen und Bevölkerungsstrukturen haben. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) (CDU/CSU) (Drucksache 13/4908 Fragen 21 und 22): In welchem Zeitraum wurden im Zuge der deutschen IFOR-Beteiligung wie viele Exemplare des Minenräumpanzers „Keiler" zum Einsatz gebracht? Welche Ergebnisse und welche Erfahrungen wurden dabei für weitere Einsätze in der Zukunft erzielt? Zu Frage 21: Seit Januar 1996 befindet sich ein Minenräumpanzer „Keiler" im Einsatzraum des Deutschen Einsatzverbandes. Bei diesem Fahrzeug handelt es sich um ein Erprobungsmuster, das vor seinem Einsatz im ehemaligen Jugoslawien im Rahmen der technischen Erprobung und im Truppenversuch eingesetzt wurde. Zu Frage 22: Der Minenräumpanzer „Keiler" ist zum Schaffen von Gassen in erkannten Minenfeldern konzipiert. Die Erfahrungen im Rahmen von IFOR zeigen, daß er hierfür gut geeignet ist. Der „Keiler" wird vom Pioniereinsatzverband im Zuge von Straßen, Pioniereinsatzstellen und Flugplätzen eingesetzt, um die Gefährdung unserer Soldaten durch Minen in den Geländeabschnitten, die bei der Auftragserfüllung genutzt werden müssen, auszuschließen. Insgesamt hat der „Keiler" hierbei 9 900 laufende Meter von Schützen- und Panzerabwehrminen geräumt und seine hohe Räumsicherheit unter Beweis gestellt. In Zukunft wird der „Keiler" bei Bedarf weiter zum Einsatz kommen. Er ist allerdings für die großflächige Räumung minenverseuchten Geländes in Konfliktgebieten nicht geeignet. Dies ergibt sich aus dem speziellen Räumverfahren des „Keiler", der das geräumte Erdreich nach links vorne aus der Räumspur wirft. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/4908 Fragen 23 und 24): Für wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums der Verteidigung (incl. der abkommandierten Soldatinnen und Soldaten und der abgeordneten Beamten) werden am zweiten Dienstsitz in Berlin entsprechend der Raumbedarfsermittlung Arbeitsmöglichkeiten vorgehalten werden? Wieviel Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Presse- und Informationsstabes des Planungsstabes, des Kabinettreferates, des Ministerbüros, der Adjutantur, des Protokolls, der Hauptabteilung Rüstung, des Militärischen Nachrichtenwesens, der Büros der Staatssekretärinnen/Staatssekretäre und des Generalinspekteurs der Bundeswehr werden im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung an den zweiten Dienstsitz Berlin verlegt werden? Zu Frage 23: Am zweiten Dienstsitz des Bundesministeriums der Verteidigung in Berlin werden Arbeitsmöglichkeiten für 354 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 40 Arbeitsmöglichkeiten für dienstreisende Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums der Verteidigung vorgehalten. Zu Frage 24: Am zweiten Dienstsitz des Bundesministeriums der Verteidigung in Berlin werden rund 10 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums der Verteidigung eingesetzt werden. In Zahlen werden dies 354 von 3 341 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sein. Aus Kostengesichtspunkten schied von vornherein aus, die zur Unterstützung der politischen Leitung erforderlichen Bereiche sowohl in Bonn als auch in Berlin anzusiedeln. Dies wäre im Ergebnis auf eine Verdoppelung des Leitungsbereichs hinausgelaufen. Deshalb ist vorgesehen, das Ministerbüro einschließlich Adjutantur, die Büros der Parlamentarischen Staatssekretäre, das Büro des für den Bereich „Militärpolitik" zuständigen. beamteten Staatssekretärs, das Büro des Generalinspekteurs der Bundeswehr sowie das Parlament- und Kabinettreferat gänzlich nach Berlin zu verlagern. Der Planungsstab wird zumindest in wesentlichen Teilen nach Berlin verlagert werden. Für den Presse- und Informationsstab sowie das Protokoll sind jeweils zirka 58 % der Dienstposten für den zweiten Dienstsitz in Berlin vorgesehen. Für die Stabsabteilung II des Führungsstabs der Streitkräfte, die sich mit dem Militärischen Nachrichtenwesen der Bundeswehr befaßt, sind dies 12 % der Dienstposten. Wie die anderen Führungsstäbe und Abteilungen wird die Hauptabteilung Rüstung in Berlin lediglich Verbindungselemente mit einigen wenigen Dienstposten haben. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/4908 Frage 25): Welche Auskunft kann die Bundesregierung nach dem kürzlichen Absturz eines Bundeswehr-Hubschraubers in Dortmund geben über Art und Zeitpunkt der von ihr bereits unternommenen, zugesicherten oder noch geplanten Maßnahmen gegenüber den Angehörigen der 13 Todesopfer - wie etwa psychosoziale und materielle Hilfsangebote in eingetretenen Notlagen, Auskehrung von Schadensersatz und Schmerzensgeld usw. — sowie über den Grad und Grund der Gewißheit, mit der die Bundeswehr einen Fehler des Piloten öffentlich ausschließt, obwohl der einzige Überlebende angibt, der Pilot habe die Maschine kurz vor dem Absturz zweimal scharf in die Höhe gezogen (vgl. DER SPIEGEL vom 10. Juni 1996), und welche Konsequenzen zieht die Bundeswehr aus diesem Unglück und vorangegangenen ähnlichen Unglücken, insbesondere hinsichtlich künftiger Kunstflug-Vorführungen oder Freiflügen der Bundeswehr bei Flugschauen oder anderen Großveranstaltungen? Das Bundesministerium der Verteidigung hat am 7. Juni 1996 die Wehrbereichsverwaltung III in Düsseldorf angewiesen, die Ansprüche aus dem Flugunfall vorrangig und zügig zu bearbeiten und unverzüglich Abschlagszahlungen an die Hinterbliebenen zu leisten. Bereits am selben Tag hat die Wehrbereichsverwaltung III den Sozialdienst der Standortverwaltungen angewiesen, die Betreuung auch der Hinterbliebenen der zivilen Opfer mit höchster Priorität aufzunehmen. Bei der Wehrbereichsverwaltung III wurde ein Arbeitsstab eingerichtet. Die zuständigen Standortverwaltungen haben ab dem 7. Juni 1996 Kontakt mit den Angehörigen der Opfer aufgenommen und Unterstützung angeboten. Den Bestattungsunternehmen gegenüber wurde die Übernahme der Bestattungskosten zugesagt. Am 12. Juni 1996 hat die Bundesausführungsbehörde für die Unfallversicherung ihre Zuständigkeit für die Abwicklung der Schadenersatzansprüche erklärt. Die Hinterbliebenen und der überlebende Passagier wurden durch ein Schreiben des Präsidenten der Wehrbereichsverwaltung III darauf hingewiesen, daß die Schadensregulierung durch diese Behörde erfolgt. Den Betroffenen wurde empfohlen, im Interesse einer schnellstmöglichen Bearbeitung Fragen und Forderungen unmittelbar an diese Stelle zu richten. Gleichzeitig wurden sie aber darauf hingewiesen, daß die Mitarbeiter der Wehrverwaltung nach wie vor angehalten sind, für die Geschädigten mit Rat und Hilfe bereitzustehen und für eine verzugslose Bearbeitung berechtigter Ansprüche zu sorgen. Der überlebende Zeuge hat seine Angaben über den Flugverlauf in einer richterlichen Vernehmung am 7. Juni 1996 präzisiert, die der Staatsanwaltschaft in Dortmund vorliegt. Da sich die Untersuchung des Flugunfalles auf alle Tatsachen und Umstände erstreckt, die den Unfall mittelbar oder unmittelbar bewirkt haben können, kann erst nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse bewertet werden, ob das fliegerische Verhalten des Piloten kurz vor dem Absturz durch einen technischen Mangel verursacht worden ist oder ob andere Gründe eine Rolle gespielt haben. Die Bundesregierung wendet sich nach wie vor gegen voreilige Aussagen über mögliche Unfallursachen. Der von der Bundeswehr in den Teilstreitkräften durchgeführte Flugbetrieb findet auf der Grundlage genehmigter Ausbildungsprogramme und flugbetrieblicher Weisungen statt. Der in der Fragestellung erwähnte Kunstflug ist davon ausgenommen und mit militärischen Luftfahrzeugen der Bundeswehr verboten. Im Zusammenhang mit dem Hubschrauberabsturz am 6. Juni 1996 bei Löttringhausen sind bis zur Aufklärung der Unfallursache untersagt: - alle Mitflüge von Nicht-Bundeswehr-Angehörigen in Hubschraubern des verunfallten Typs, mit Ausnahme von Dienstreisen und Einsätzen im Such-und Rettungsdienst bzw. bei Flügen der Rettungszentren sowie 9998* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1996 - alle Mitflüge von Nicht-Bundeswehr-Angehörigen in Luftfahrzeugen der Bundeswehr bei Veranstaltungen der Öffentlichkeitsarbeit und der Nachwuchswerbung. Über zusätzlich zu treffende Maßnahmen kann erst nach Vorliegen des Ergebnisses der Flugunfalluntersuchung entschieden werden. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) (Drucksache 13/4908 Fragen 30 und 31): Seit wann liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über besorgniserregende Phthalatkonzentrationen in Babynahrung und Blutkonserven vor, und welche Konsequenzen wurden aus diesen Erkenntnissen gezogen? Trifft es nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu, daß die als Weichmacher in PVC verwendeten Phthalsäureester sich in Lebensmitteln und Blutkonserven wiederfinden, und wenn ja, wann wird die Bundesregierung tätig und ordnet eine Substitution von PVC in diesen Bereichen an? Zu Frage 30: Phthalate werden insbesondere bei der Kunststoffherstellung als Weichmacher verwendet und sind in der Umwelt ubiquitär vorhanden. Phthalate kommen wegen ihres ubiquitären Vorkommens auch in der Nahrungsmittelkette vor. Über Verunreinigungen von Säuglingsbeikost wurde das Bundesministerium für Gesundheit im Juli 1994 von zwei für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden unterrichtet. Eine Untersuchungsbehörde sowie das damit ebenfalls befaßte Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) kamen dabei zu dem Schluß, daß eine akute Gesundheitsgefährdung nicht auftreten werde und daß eine Beinträchtigung der Gesundheit durch eine chronische Aufnahme unwahrscheinlich sei. Von einer besorgniserregenden Phthalatkonzentration kann nicht gesprochen werden. Dennoch sind derartige Verunreinigungen unerwünscht und sollten vermieden werden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat daher die deutschen Hersteller von Säuglingsnahrungen im August 1994 zu entsprechenden Maßnahmen aufgefordert. Diese haben mitgeteilt, daß sie seit Jahren keine Verpackungen bzw. Verpackungsmaterialien mehr verwenden, die Phthalate enthalten. Darüber hinaus würden sie ihre Bemühungen fortsetzen, um weitere Eintragsquellen insbesondere auch z. B. bei der Gewinnung von Rohstoffen festzustellen und zu eliminieren. Im Wege des Produktionsprozesses seien Verunreinigungen weitgehend ausgeschlossen, weil die Produktionsanlagen aus Materialien wie Edelstahl bestehen würden, die keine Phthalate enthalten. Phthalate wurden auch in Blutkonserven festgestellt. Die Konzentration des PVC-Weichmachers DiEthyl-Hexyl-Phthalat - auch Di-Octyl-Phthalat genannt - in Blutkonserven ist seit vielen Jahren Gegenstand von Forschung und Arzneimittelüberwachung. Di-Octyl-Phthalat ist ein notwendiger Bestandteil der Blutbeutel und geht in sehr geringen Mengen in die Blutkonserve über. Die Angaben liegen bei 1/1000 Gramm pro Blutkonserve und Tag. Zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit schreibt das Deutsche Arzneibuch unter VI. 2.2.2 „Behältnisse für Blut- und Blutprodukte" Obergrenzen an extrahierbarem Weichmacher für Blutbeutel vor. Bei dem dort vorgeschriebenen Alkoholextraktionsverfahren dürfen höchstens 10-13 mg Di-OctylPhthalat pro 100 ml freigesetzt werden. Keineswegs kann von „besorgniserregenden" DiOctyl-Phthalat-Konzentrationen gesprochen werden. Nur durch extrem hohe Dosen an Di-Octyl-Phthalat konnten in Tierversuchen Organtoxizität, Tumorbildung und Fruchtschädigungen nachgewiesen werden, dies häufig nur in Verbindung mit anderen chemischen Verbindungen. Dagegen zeigte selbst eine bis zu 25 000-fach über der in den Blutkonserven maximal erreichbaren Di-Octyl-Phthalat-Menge keine Effekte bei den Versuchstieren, 54 g/kg wurden bei Hamstern intraperitoneal appliziert. Nach den vorliegenden Erkenntnissen geht daher von dem PVC-Weichmacher Di-Octyl-Phthalat in Blutbeuteln keine Gesundheitsgefährdung aus. Zu Frage 31: Phthalsäureester, die als Weichmacher in dem Kunststoff PVC eingesetzt werden, können bei Kontakt des Kunststoffes mit Lebensmitteln auf diese übertragen werden. Bei den dabei übergehenden Mengen darf es sich jedoch gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 31 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes) nur um gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche Anteile handeln, die zu dem technisch unvermeidbar sein müssen. Die für einzelne Phthalsäureester als gesundheitlich unbedenklich und technisch unvermeidbar geltenden Mengen in Lebensmitteln ergeben sich unter anderem aus Arbeitsunterlagen der EU-Kommission, die auf den aktuellen Ergebnissen des von ihr einberufenen Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses beruhen. Diese Arbeitsergebnisse sollen demnächst in gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen einmünden und die bereits bestehenden EU-Regelungen für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt ergänzen. Ein generelles Verbot von PVC-Kunststoffen kann nach den gegenwärtigen Erkenntnissen nicht in Betracht kommen. Es steht auch in der Europäischen Union nicht zur Diskussion. Bei der Forderung nach Substitution von PVC-Blutbeuteln sind Nutzen und Gefahren gegeneinander abzuwägen. Behältnisse für Blut und Blutpro- Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1996 9999* dukte müssen naturgemäß sehr hohen Anforderungen genügen, von denen nur einige genannt seien: - hohe Stabilität verbunden mit hoher Elastizität zur Verhinderung von Läsionen, die zum Eindringen von lebensbedrohlichen Bakterien führen können, - Transparenz zur Beurteilung des Zustandes der Blutkonserve, - sichere Sterilisierbarkeit, - keine bzw. möglichst geringe Freisetzung von toxischen Substanzen. Im Vergleich mit anderen in Frage kommenden Polymeren wie Polyurethan, Polyester, Polyethylen, erfüllt PVC die Summe der aufgeführten Forderungen in hohem Maße. Hinzu kommt, daß Di-Octyl-Phthalat zu einer Stabilisierung der roten Blutkörper führt. Weiterhin ist zu beachten, daß Di-Octyl-Phthalat hinsichtlich Toxizität, Verhalten im Organismus und Langzeitverträglichkeit eine der am besten untersuchten Substanzen ist, die sich seit 25 Jahren bei der Herstellung medizinischer Einmalgeräte bewährt hat. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind daher PVC-Blutbeutel nicht ohne weiteres ersetzbar. Selbstverständlich drängt die Arzneimittelüberwachung auf ständige Verbesserung der Behältnisse für Blut und Blutprodukte. Neueinführungen können jedoch mit bisher unbekannten Gefahren verbunden sein und sind erst nach umfangreicher und sorgfältiger Prüfung zu verantworten. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen des Abgeordneten Erich G. Fritz (CDU/CSU) (Drucksache 13/4908 Fragen 42 und 43): Beabsichtigt die Bundesregierung, Unternehmen, die nach der EG-Umwelt-Audit-Verordnung validiert wurden und damit wesentliche Prüfsachverhalte staatlicher Betriebsüberwachung transparent gemacht haben, von Mitteilungs- und Berichtspflichten zu entlasten oder in anderen Intervallen zu prüfen als nicht validierte Unternehmen (dies könnte z. B. zutreffen für Emissionserklärungen gemäß § 27 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [BImSchG] und der Elften Bundes-Immissionsschutzverordnung [BImSchV], Mitteilungspflicht gemäß §§ 16 und 52a BImSchG, Anzeigepflicht gemäß § 31 des Wasserhaushaltsgesetzes, Abwasser- und Abfallstatistik gemäß Umweltstatistikgesetz, Grundwasserabgabe gemäß hessischem Grundwasserabgabengesetz, Sonderabfallabgabe gemäß Abfallabgabengesetz)? Sieht die Bundesregierung generell in der Anwendung der EG-Umwelt-Audit-Verordnung eine Grundlage für die Reduzierung, Deregulierung und Entbürokratisierung im Bereich des Umweltrechts und anderer betrieblicher Überwachungsvorschriften? Zu Frage 42: Die Bundesregierung bekennt sich zu der in der Koalitionsvereinbarung für die 13. Legislaturperiode getroffenen Aussage, im Zusammenhang mit dem Öko-Audit die Eigenverantwortung der Wirtschaft zu stärken und Möglichkeiten zur Verminderung der behördlichen Überwachung zu prüfen: Der Bundestag hat hierzu in seiner Entschließung vom 22. Juni 1995 festgestellt, daß die mit der Durchführung des Umwelt-Audit's verbundene Einrichtung von Umweltmanagementsystemen und die Umweltbetriebsprüfung zur Einführung von Vereinfachungen und Erleichterungen im bestehenden Umweltverwaltungsrecht genutzt werden müssen. Deregulierung in diesem Sinne betrifft danach folgende Bereiche: - Überwachung zugelassener Anlagen, - Informations- und Berichts- und sonstige Pflichten von Betreibern genehmigter Anlagen, - Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Bundesregierung wurde vom Deutschen Bundestag aufgefordert, bis zum 31. Dezember 1996 konkrete Vorschläge für grundsätzliche Vereinfachungen und Erleichterungen des bestehenden Umweltverwaltungsrechts zu erarbeiten und für Unternehmen, die das Öko-Audit durchführen, weitergehende Vorstellungen zu entwickeln und gesetzlich zu verankern. Die Bundesregierung beabsichtigt grundsätzlich, Unternehmen, die sich erfolgreich am UmweltAudit beteiligt haben, von Mitteilungs- und Berichtspflichten zu entlasten, soweit die Gestaltung des UmweltAudit's dies rechtfertigt. Einzelheiten hierzu werden - auch über die genannten Regelungen hinaus - derzeit eingehend geprüft. Die Bundesregierung weist im übrigen darauf hin, daß in der Fragestellung zum Teil Mitteilungspflichten angesprochen sind, die auf Landesrecht beruhen, etwa im Bereich von Grundwasser- und Sonderabfallabgaben. Darüber hinaus werden in § 31 WHG Mitteilungs- und Berichtspflichten nicht angesprochen. Zu Frage 43: Die EG-Öko-Audit-Verordnung stellt eine geeignete Grundlage für Erleichterungen im Umweltrecht dar. Der Deutsche Bundestag hat in seinem Beschluß vom 22. Juni 1995 auf die Voraussetzungen hingewiesen, die für eine besonders weitgehende Deregulierung erfüllt sein müssen. Hierzu gehört ein wirksamer Vollzug des Umweltauditgesetzes, eine Umweltmanagementnormung, die die Anforderungen der EG-Öko-Audit-Verordnung nicht unterläuft, aber auch die EG-rechtliche Zulässigkeit von Deregulierungsmaßnahmen. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird derzeit geprüft. 10000* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1996 Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Behrendt (SPD) (Drucksache 13/4908 Fragen 44 und 45): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche Gesundheits- und Umweltauswirkungen der von Magnetschwebebahnen erzeugten elektromagnetischen Felder vor, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für den geplanten Transrapid-Verkehr zwischen Hamburg und Berlin? Liegt der Bundesregierung ein Angebot des französischen Nuklearkonzerns Cogema vor, Atommüll aus deutschen Atomkraftwerken für mehrere Jahrzehnte zu lagern, und unter welchen Bedingungen würde die Bundesregierung auf ein solches Angebot eingehen? Zu Frage 44: Im Jahre 1994 wurden umfangreiche meßtechnische Untersuchungen an der Transrapid-Versuchsanlage im Emsland (TVE) im Auftrag der Bundesregierung durchgeführt (Bericht Fb 11.001, Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsmedizin, 1995). Diese Untersuchung schließt die Erfassung der Felder am und im Versuchszug TR 07 bei verschiedenen Fahrzuständen und die vom Fahrweg ausgehenden Felder bis zu Abständen von ca. 100 m ein. Die Ergebnisse der Untersuchung werden wie folgt zusammengefaßt und bewertet: Hauptquellen der magnetischen Felder sind die Trag- und Antriebssysteme, die sowohl Gleichfelder als auch Wechselfelder mit variabler Frequenz bis zu 230 Hz erzeugen. Konstruktionsbedingt sind diese Felder räumlich sehr stark auf den Nutzungsort konzentriert. Für Menschen zugängliche Bereiche erreichen nur geringe Streuanteile. Eine Gefährdung der Gesundheit sowohl des Personals, als auch der Fahrgäste des Magnetzuges Transrapid TR 07 kann ausgeschlossen werden. Dieser Bewertung hat sich auch die Strahlenschutzkommission angeschlossen. Aus der Sicht des Schutzes des Menschen vor nachteiligen Wirkungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder besteht nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse keine Veranlassung, die Planung der Strecke Hamburg-Berlin nicht weiterzuführen. Zu Frage 45: Ein solches Angebot liegt der Bundesregierung nicht vor. Sie wäre auch der falsche Adressat. Zuständig für die Organisation der Zwischenlagerung solcher radioaktiver Abfälle sind vielmehr die Kernkraftwerksbetreiber. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß die COGEMA deutschen Kernkraftwerksbetreibern ein solches Angebot unterbreitet hat. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/4908 Frage 56): Was unternimmt die Bundesregierung, damit die in der Türkei mit türkischen Ehemännern verheirateten deutschen Frauen Erleichterungen in bezug auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse erhalten? Die Bundesregierung setzt sich seit langem gegenüber der türkischen Regierung für eine Verbesserung der aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Regelung für die in der Türkei lebenden deutschen Ehegatten von Türken ein. Dieses Thema wurde bei allen geeigneten Kontakten angesprochen, letztmalig vom Bundesminister Kinkel am 23. April 1996 gegenüber seinem türkischen Kollegen. Dem türkischen Parlament liegt derzeit erneut ein Gesetzentwurf vor, der das türkische Kabinett bereits passiert hat. Danach wird die Geltungsdauer von Aufenthaltserlaubnissen auf fünf Jahre verlängert. Eine Aufenthaltserlaubnis kann bis zu viermal verlängert werden. Bisher mußte sie nach jeweils zwei Jahren neu beantragt und erteilt werden. Bei Vorliegen der Gegenseitigkeit kann nach dem Entwurf die Geltungsdauer vom türkischen Innenministerium im Einvernehmen mit dem türkischen Außenministerium auch darüber hinaus verlängert werden. Da nach deutschem Ausländerrecht Ehegatten deutscher Staatsangehöriger nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt in aller Regel eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dies im Wege der Gegenseitigkeit auch für in der Türkei lebende Deutsche vorzusehen, falls das erwähnte Gesetz in Kraft tritt. Damit könnte auch die Arbeitserlaubnis für einen längeren Zeitraum erteilt werden. Dies scheiterte bisher regelmäßig an der kurzen Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/4908 Frage 57): Stimmt die Darstellung des SPIEGEL (vom 10. Juni 1996, S. 28f.), daß es zu einem Veto des Auswärtigen Amtes „wegen erheblicher Gefährdung der außenpolitischen Interessen" gegen die Vergabe einer Unterstützung von 300 000 DM durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an die Friedrich-Naumann-Stiftung zur Veranstaltung einer Weltkonferenz tibetischer Exilgruppen gekommen ist aufgrund der Einbestellung des deutschen Botschafters in China durch die chinesische Regierung und der dabei an ihn gerichteten Forderung, die deutsche Regierung möge für die Absage der Konferenz sorgen, und wie interpretiert in diesem Fall die Bundesregierung das „außenpolitische Interesse" Deutschlands vor dem Hintergrund der anhaltenden chinesischen Unterdrückung des tibetanischen Volkes und der Eingriffe in seine kulturelle und religiöse Selbstbestimmung? Es trifft zu, daß das Auswärtige Amt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gebeten hat, einen beabsichtigten Zuschuß in Höhe von DM 290 000 für die von der Friedrich-Naumann-Stiftung gemeinsam mit der sich selbst so bezeichnenden „Regierung Tibets im Exil" geplante Veranstaltung der 2. Internationalen Konferenz der Tibet-Unterstützungsgruppen nicht freizugeben. Diese Entscheidung der Bundesregierung steht im Einklang mit ihrer klaren Tibetpolitik. Sie unterstützt den Anspruch der Tibeter auf kulturelle und religiöse Autonomie und fordert von der chinesischen Regierung die Beachtung der Menschenrechte. Sie ist davon überzeugt, daß eine Lösung für die Probleme Tibets nur im Dialog Pekings mit dem Dalai Lama gefunden werden kann. Die Bundesregierung drängt die chinesische Führung daher beharrlich, das Gespräch mit ihm wieder aufzunehmen. Sie betrachtet Tibet allerdings - wie die Gesamtheit der Staatengemeinschaft - als Teil des chinesischen Staatsverbandes. Zur Vorgeschichte dieser Entscheidung möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: Der Friedrich-NaumannStiftung wurden, wie auch anderen Stiftungen, aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Mittel für „Internationale Bildungsveranstaltungen und Informationsprogramme " bewilligt. Die Durchführung jeder Einzelmaßnahme aus diesem Globalprogramm bedarf einer gesonderten Mittelfreigabe durch das BMZ. Im vorliegenden Fall hat das BMZ auf Grund von außenpolitischen Bedenken des Auswärtigen Amtes die Mittelfreigabe abgelehnt. Eine Unterstützung von Projekten der politischen Stiftungen aus Mitteln der Bundesregierung ist nur insoweit möglich, als diese Projekte nicht im Widerspruch zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesregierung stehen und ihre außen- oder entwicklungspolitischen Belange nicht beeinträchtigen. Da Tibet für die Bundesregierung, wie nach allgemeiner Auffassung der Staatengemeinschaft, ein Teil des chinesischen Staatsverbandes ist, kann eine „tibetische Exilregierung" von ihr nicht anerkannt werden. Die o. g. Konferenz wird von der FNS jedoch explizit gemeinsam mit der sich selbst so nennenden „Regierung Tibets im Exil" veranstaltet; Vertreter der „Exilregierung" sollten bei der Konferenz - unter diesem Namen - auftreten. Die Bundesregierung hat in Gesprächen mit der Stiftung keinen Zweifel an ihrer grundsätzlichen Haltung gelassen und auf den außenpolitischen Schaden hingewiesen, der durch die förmliche Einbindung der von uns nicht anerkannten tibetischen Exilregierung entsteht. Nachdem die Stiftung an der geplanten Form der Veranstaltung festhielt, blieb daher der Bundesregierung keine andere Wahl als die Sperrung der Mittel. Dies ist die Sachlage, wobei ich ausdrücklich festhalten möchte, daß die FriedrichNaumann-Stiftung die Gründe akzeptiert, aus denen die Bundesregierung ihre Unterstützung versagen mußte. Auch die Mehrheit des Deutschen Bundestages hat sich diese Ansicht zueilten gemacht. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/4908 Frage 58): Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, Auskunft über ihr Abstimmverhalten seit Beginn des Jahres 1994 in den EU-Ministerrats-Sitzungen, im K 4-Ausschuß sowie im Ausschuß der Ständigen Vertreter zu geben, nachdem sie die Ablehnung solcher Auskunft hinsichtlich des davorliegenden Zeitraums bislang allein damit begründet hatte (Antwort auf die Kleine Anfrage der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12. Oktober 1994, Drucksache 12/8569), daß die derartige Informationen explizit regelnde Änderung der Geschäftsordnung des Rates, ein entsprechender „Verhaltenskodex", sowie Ausführungsbestimmungen hierzu, erst im Dezember 1993 beschlossen worden waren, und mit welchem Abstimmungsverhalten seit 1994 in den genannten Gremien zu den einzelnen Akteneinsichtsanträgen von Bürgern, Medien oder Organisationen - insbesondere zu den Anträgen der „Financial Times", des „Guardian", der Zeitung „Journalisten" sowie des britischen Staatsbürgers Bunyan - hat die Bundesregierung jeweils versucht, ihren häufigen öffentlichen Bekenntnissen zu mehr Transparenz und größerer Bürgernähe der EU sowie besserem Zugang der Bürger zu EU-Dokumenten auch praktisch Rechnung zu tragen? Zum ersten Teil der Frage: Transparenz in bezug auf Abstimmverhalten der Bundesregierung in der Europäischen Union ist auf den Ministerrat beschränkt, da grundsätzlich nur dieser Entscheidungen trifft. Beschlüsse in den nachgeordneten Gremien wie AStV oder K4-Ausschuß sind in aller Regel nur entscheidungsvorbereitend für den Rat und damit noch Teil des internen Beratungsprozesses. Alle Ergebnisse von Abstimmungen des Rates über Rechtsakte sowie gemeinsame Standpunkte gemäß Artikel 189b und 189c EG-Vertrag werden durch das Ratssekretariat veröffentlicht. Grundlage hierfür ist die Geschäftsordnung des Rates (Artikel 7 Abs. 5, 1. Anstrich). Durch Beschluß des Rates vom 29. Mai 1995, der die GO ergänzt, verpflichtet er sich, von der in der GO (Artikel 7 Abs. 5) vorgesehenen Möglichkeit keinen Gebrauch zu machen, in Ausnahmefällen die Abstimmungsprotokolle nicht zu veröffentlichen. Die Änderung der Geschäftsordnung wie auch der Ratsbeschluß sind mit ausdrücklicher Unterstützung der Bundesregierung erfolgt, um die EU und ihre Entscheidungen transparenter und dem Bürger besser verständlich zu machen. 10002' Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1996 Zum zweiten Teil der Frage: Bei der Beantwortung von Anträgen auf Zugang zu Ratsdokumenten gilt folgendes Verfahren: Erstanträge bescheidet das Ratssekretariat in eigener Verantwortung. Nur bei Einsprüchen (Zweitanträge) wird der Rat befaßt. Die Bundesregierung läßt sich in ihrem Stimmverhalten bei Anträgen auf Zugang zu Dokumenten stets vom Gedanken möglichst großer Transparenz leiten und legt einen strengen Maßstab bezüglich einer möglichen Verweigerung an. An Deutschland ist seit 1994 keine Entscheidung zugunsten der Herausgabe von Dokumenten gescheitert. Die Entscheidung findet in der Regel wie folgt statt: der Vorsitz stellt die notwendige einfache Mehrheit fest. In diesem Fall erfolgt keine förmliche Abstimmung, ein entsprechendes Abstimmungsprotokoll kann daher nicht vorliegen. Wenn auf Antrag eines Mitgliedstaates eine förmliche Abstimmung (einmal in den vergangenen 12 Monaten) erfolgt, wird das Ergebnis dieser Abstimmung nicht automatisch veröffentlicht. Vielmehr ist hierzu der Antrag eines Mitgliedstaates erforderlich (Artikel 7 Abs. 5, 4. Anstrich GO des Rates). Bei den Anträgen von Journalisten der „Financial Times" und des „Guardian" hat sich die Bundesregierung für weitgehende Transparenz eingesetzt, leider nicht immer mit Erfolg. Entsprechendes gilt für die beiden Zweitanträge von Herrn Bunyan. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/4908 Fragen 59 und 60): Wie erklärt die Bundesregierung, die sich von Anfang an in besonderer Weise für die Abrüstung der ehemaligen Konfliktparteien in Bosnien-Herzegowina eingesetzt hat, den bedauerlichen Umstand, daß der bereits ausgehandelte Abrüstungsvertrag nach Annex 1 B des Dayton-Abkommens in letzter Minute an Statusfragen scheitern konnte? Welche Rückfallkonzeption bzw. welche politischen Ausweichszenarien halten die Länder der Kontaktgruppe für den Fall bereit, daß der genannte Abrüstungsvertrag definitiv scheitert, um eine unkontrollierte Aufrüstung der Konfliktparteien in Bosnien-Herzegowina und eine damit verbundene Gefährdung des ganzen Dayton-Friedensprozesses zu verhindern? Wenn Sie erlauben, möchte ich die beiden Fragen gemeinsam beantworten, da ein enger sachlicher Zusammenhang besteht. Das „Abkommen über subregionale Rüstungskontrolle" wurde am 14. Juni 1996 in Florenz unterzeichnet. Dazu hat das beharrliche Einwirken der Bundesregierung auf die Vertragsparteien wesentlich beigetragen. Das Abkommen stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur dauerhaften Stabilisierung des ehemaligen Jugoslawiens dar. Die Bestände schwerer Waffen in den drei beteiligten Staaten müssen nach den jetzt vorliegenden Zahlen innerhalb von 16 Monaten um über 25 Prozent verringert werden. Die Gefahr eines Rüstungswettlaufs ist abgewandt. Der eingeleitete Prozeß der Vertrauensbildung wird fortgesetzt. Durch den regelmäßigen Austausch militärischer Informationen und Überprüfungsbesuche wird Transparenz geschaffen. Insgesamt ist dies ein gutes Ergebnis, auch wenn wir uns noch größere Reduzierungen gewünscht hätten. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Freimut Duve (SPD) (Drucksache 13/4908 Fragen 67 und 68): Wen hat die Bundesregierung als Mitglied in den Verwaltungsrat des Instituts für Auslandsbeziehungen (IfA) entsandt, wer nimmt als Vertreter des Auswärtigen Amtes, des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung und des Bundesministeriums des Innern an den Sitzungen des Vorstandes des IfA teil? Was muß nach Ansicht der Bundesregierung geschehen, um das stark beschädigte Vertrauensverhältnis der Mitarbeiterschaft gegenüber der Institutsleitung wieder zu verbessern? Zu Frage 67: Die Bundesregierung ist im Vorstand des ifa allein vertreten durch: - Ministerialdirigent Klaus Bald, Auswärtiges Amt Zu Frage 68: Von dem seit dem 12. Mai 1996 amtierenden Vorstandsvorsitzenden Prof. Reisch werden besonders Anstrengungen unternommen, auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den ifaMitarbeitern und der Institutsleitung hinzuwirken. Er wird dabei durch den Generalsekretär unterstützt. Nach Einschätzung von Prof. Reisch ist seine Arbeit gut vorangekommen. Die Mitarbeiter haben nach seinem Eindruck wieder „Mut gefaßt" und gehen ihrer Arbeit gerne und mit Engagement nach. Positiv wirkt auch, daß Vorstand und Verwaltungsrat am 10. Mai 1996 eine Kommission eingesetzt haben, die eine Verbesserung der Arbeitsabläufe im ifa, der Geschäftsordnung sowie eine neue Struktur des ifa überprüfen soll. Prof. Reisch hat bereits im Vorfeld ihrer ersten Beratung am 14. Juni 1996 Gespräche mit Vertretern der Mitarbeiterschaft geführt. Sie werden auch zu den Vorschlägen gehört werden. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1996 10003* Anlage 23 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/4908 Fragen 69 und 70): Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für eine Neustrukturierung der Gremien des IfA und der Abläufe, und wird sie hier Vorschläge machen? Würde die Bundesregierung die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung unterstützen, die zu einem Neuanfang für das IfA führen könnte? Zu Frage 69: Ja, die Bundesregierung hat deshalb auf den Beschluß von Vorstand und Verwaltungsrat vom 10. Mai 1996 aktiv hingewirkt, eine Kommission einzusetzen mit folgenden Aufträgen: 1. Ausarbeitung einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung und die Gremien; 2. Ausarbeitung von Vorschlägen zur schnellen Verbesserung der Arbeitsabläufe im ifa unter Einbeziehung von Vorschlägen des Personalrats; 3. Ausarbeitung von Entwürfen für eine Struktur des ifa, möglicherweise in veränderter Rechtsform; Der Kommission gehören an: je ein Vertreter des Bundes, des Landes Baden-Württemberg, der Stadt Stuttgart sowie je zwei Vertreter des Vorstands und des Verwaltungsrats. Zu Frage 70: Nach Auskunft des amtierenden Vorstandsvorsitzenden des ifa hat sich ein Drittel der ifa-Mitglieder bereits für die Abhaltung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ausgesprochen. Der Vorstandsvorsitzende prüft derzeit, zu welchem Termin er diese Mitgliederversammlung einberufen wird. Die Bundesregierung hält es für wünschenswert, daß eine ifa-Mitgliederversammlung sich so bald wie möglich mit den Vorschlägen für eine neue organisatorische Struktur des Instituts befaßt. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Eckart Kuhlwein (SPD) (Drucksache 13/4908 Fragen 71 und 72): Wann wurden der Bundesregierung erstmals die Vorwürfe vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IfA gegen dessen Generalsekretär Klaus Daweke (siehe u. a. Bericht „Stuttgarter Zeitung" vom 23. Februar 1996) bekannt? Hat die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß das IfA eine wichtige Mittlerorganisation der auswärtigen Kulturpolitik ist, die Mittel in beträchtlichem Umfang aus dem Haushalt des Auswärtigen Amtes erhält, seit Anfang 1996 versucht, Einfluß auf die Entwicklung des Instituts zu nehmen, und welche Möglichkeiten sieht sie, die volle Arbeitsfähigkeit des Instituts wieder herzustellen? Zu Frage 71: Die Bundesregierung erfuhr durch ein Einladungsschreiben der seinerzeitigen Vorsitzenden des Vorstandes und Verwaltungsrates vom 28. Dezember 1995 zu einer gemeinsamen Sitzung der Aufsichtsgremien erstmals davon, „daß aus dem Hause Vorwürfe gegen den Generalsekretär vorgetragen worden" seien. In dem Schreiben heißt es weiter: „Wir halten es für notwendig, Sie möglichst bald darüber zu informieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. " In der Sitzung am 15. Januar 1996 wurden die Ergebnisse einer Ermittlungskommission, die aus den Vorsitzenden von Vorstand und Verwaltungsrat sowie einem Vertreter des Landes Baden-Württemberg bestand, erstmals vorgetragen und diskutiert. Zu Frage 72: Die Rechtsaufsicht über das ifa liegt beim Land Baden-Württemberg. Nach der Satzung obliegt dem Verwaltungsrat und dem Vorstand die fachliche Aufsicht über die Arbeit des Instituts. Die Bundesregierung ist mit einem Mitglied im ifa-Vorstand und mit vier Mitgliedern im ifa-Verwaltungsrat vertreten. Die Möglichkeiten der Bundesregierung, auf die satzungsgemäß bestellten ifa-Kontrollgremien einzuwirken, werden durch die aktive Mitarbeit der von ihr in diese Gremien entsandten Vertreter verantwortlich wahrgenommen. Beide Gremien entscheiden jedoch als Kollegialorgane in eigener Verantwortung. Die Bundesregierung hat seit Bekanntwerden der Vorwürfe auf ihre rasche und rückhaltlose Aufklärung hingewirkt. So hat das Auswärtige Amt über die vom Vorstandsvorsitzenden im Dezember 1995 eingesetzte Untersuchungskommission der ifa-Aufsichtsgremien hinaus die Befassung einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgeschlagen. Der Vorschlag wurde umgesetzt. Die Bundesregierung arbeitet aktiv in der Kommission mit, die am 10. Mai 1996 u. a. den Auftrag erhielt, eine neue Geschäftsordnung und Entwürfe für die künftige Struktur des ifa zu erarbeiten. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, daß unter Leitung des amtierenden Vorstandsvorsitzenden Prof. Reisch und auf der Grundlage der Vorschläge der Strukturkommission von den zuständigen Gremien die Beschlüsse gefaßt werden, die erforderlich sind, um eine dauerhafte strukturelle Verbesserung bei den Arbeitsabläufen, Kontrollbefugnissen sowie bei dem Arbeitsklima herzustellen. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Siegfried Vergin (SPD) (Drucksache 13/4908 Fragen 73 und 74): Sind nach Ansicht der Bundesregierung jetzt, nachdem die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA (siehe Antwort auf Frage 13 in Drucksache 13/4202) ihren Bericht über die Sonderprüfung des IfA vorgelegt hat, die dem Auftrag zugrundeliegenden Fragen geklärt, oder bleiben Fragen offen? Warum ist weder der Rechnungshof Baden-Württemberg noch der Bundesrechnungshof mit der Prüfung des IfA beauftragt worden, obwohl in der Satzung des IfA dem Rechnungshof Baden-Württemberg und dem Bundesrechnungshof Prüfungsrechte eingeräumt werden, und wird beabsichtigt, den Rechnungshof Baden-Württemberg oder den Bundesrechnungshof jetzt noch zu beauftragen? Zu Frage 73: Die Prüfung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde auf Vorschlag der Bundesregierung vom ifa-Vorstand in Auftrag gegeben. Die Bewertung der Ergebnisse der Prüfung wurde durch die zuständigen Gremien des ifa, die an Recht und Gesetz gebunden sind, am 10. Mai 1996 vorgenommen. Sie gelangten zum Ergebnis, daß es „für Maßnahmen dienstlicher oder anderer Art gegen den Generalsekretär keine Grundlage" gibt. Die Vertreter der Bundesregierung haben diesem Beschluß zugestimmt. Das Auswärtige Amt hat die Vorschläge der Wirtschaftsprüfer zur Verbesserung der Arbeitsabläufe innerhalb des ifa und der Abstimmung zwischen den Aufsichtsgremien und dem Generalsekretär begrüßt und wirkt an ihrer schnellen Umsetzung mit. Zu Frage 74: Zum ersten Teil der Frage sollte die Landesregierung Baden-Württemberg um Stellungnahme gebeten werden. Die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt wird vom Auswärtigen Amt jährlich geprüft. Der Bundesrechnungshof, der ifa zuletzt überprüft hatte, hat im Mai 1996 eine neue Prüfung des Instituts sowohl anhand im Auswärtigen Amt vorliegender Akten wie auch durch Erhebungen am Sitz des Instituts in Stuttgart selbst durchgeführt. Ergebnisse dieser Prüfung liegen dem Auswärtigen Amt noch nicht vor. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Peter Conradi (SPD) (Drucksache 13/4908 Fragen 75 und 76): Wie reagiert die Bundesregierung auf Vorwürfe der Ausstellungsabteilung des IfA, der Generalsekretär habe im Widerspruch zur Geschäftsordnung in die Arbeit der Abteilung eingegriffen, und wurde dieser Konflikt von den Vertretern der Bundesregierung in den jeweiligen Gremien thematisiert? Mit welcher Begründung hat das Auswärtige Amt dem Wunsch des Generalsekretärs entsprochen, für das Vestibül ein bestimmtes Kunstwerk anzukaufen, zu Lasten der sonst dem Ausstellungsdienst für Ankäufe zur Verfügung stehenden Mittel? Zu Frage 75: Die Untersuchung von in der Frage genannten Vorwürfen obliegt dem Vorstand und dem Verwaltungsrat, welche allein die Fachaufsicht über das if a führen. Zwischen allen Fraktionen des Deutschen Bundestages herrscht seit langem Konsens, daß die Bundesregierung allen Mittlerorganisationen in deren Arbeit eine weitgehende Autonomie einräumt. Die Bundesregierung hat die Ergebnisse des WiberaGutachtens begrüßt, in dem u. a. organisatorische Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe durch die Überprüfung der Geschäftsordnung und der Satzung vorgeschlagen werden. Zu Frage 76: Ende 1994 teilte die ifa-Geschäftsführung dem Auswärtigen Amt mit, daß aus den vorhandenen und nicht mehr für Ankäufe des Ausstellungsdienstes vorgesehenen Mitteln u. a. eine Lichtplastik im Eingangsbereich des Instituts angekauft werden sollte. Auf der Grundlage der vorgelegten Begründung hat das Auswärtige Amt diesem Ankauf zugestimmt. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/4908 Frage 77)): Wie reagiert die Bundesregierung auf die in erster Instanz durch ein indonesisches Gericht gegen den Oppositionspolitiker Sri Bintang verhängte Freiheitsstrafe wegen regierungskritischer Äußerungen in Deutschland, und welchen Beitrag will die Bundesrepublik Deutschland zur Redefreiheit ausländischer Oppositionspolitiker in der Bundesrepublik Deutschland leisten? Die Bundesregierung hat das Verfahren gegen Dr. Sri Bintang Pamungkas kontinuierlich verfolgt. Die Botschaft Jakarta steht in ständigem Kontakt mit Dr. Pamungkas und seinen Verteidigern. Die Bundesregierung bedauert die Verurteilung von Dr. Pamungkas zu zwei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe wegen Präsidentenbeleidigung durch ein indonesisches Gericht. Dr. Pamungkas hat inzwischen in rechtlich wirksamer Form Berufung eingelegt und kann sich weiterhin frei bewegen. Die Bundesregierung war und ist - zusammen mit ihren EU-Partnern - der Meinung, daß Herr Pamungkas die ihm gegebenen prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen muß. Erst danach sollte eine offizielle Intervention erwogen werden. Den zweiten Teil Ihrer Frage möchte ich wie folgt beantworten: Für ausländische Oppositionspolitiker besteht in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich Redefreiheit.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Jürgen Meyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich möchte auf das Thema zurückkommen, zu dem sich der Herr Bundesjustizminister vorhin im Zusammenhang mit der neuen Rechtsprechung des BGH geäußert hat. Danach gibt es bekanntlich kein Verwertungsverbot für Beweismaterial, das aus polizeilichen präventiven Wohnraumüberwachungen gewonnen worden ist, in Strafverfahren.
    Herr Schmidt-Jortzig, ich habe Ihre Antwort vorhin so verstanden, daß Sie, wenn man dieser Rechtsprechung folgen müßte, mit mir darüber übereinstimmen, daß die von Ihnen vorgeschlagene rechtsstaatliche Regelung des repressiven sogenannten Lauschangriffs weitgehend ins Leere ginge. Denn logischerweise ist organisierte Kriminalität dadurch gekennzeichnet, daß sie Verbrechen nicht nur plant - woge-

    Dr. Jürgen Meyer (Ulm)

    gen präventive sogenannte Lauschangriffe zugelassen sind -, sondern auch welche begangen hat, die dann auf diese Art, ohne daß man einen Etikettenschwindel vornehmen müßte, kraft Verwertung immer mit aufgeklärt werden könnten.
    Meine Frage: Hielten Sie es nicht für eine vertrauensbildende Maßnahme in Sachen Rechtsstaatlichkeit, wenn Sie Ihren Vorschlag einer Grundgesetzänderung und für mehr Rechtsstaatlichkeit bei der Wohnraumüberwachung ausdrücklich, wie wir es tun, auch auf die präventive Wohnraumüberwachung erstrecken würden?
    Dieses hätte zur Folge, daß alle Polizeigesetze zu ändern wären - das ist die einzige Möglichkeit, die der Bundesgesetzgeber insoweit hat - und daß in allen Polizeigesetzen künftig zum Beispiel der Richtervorbehalt vorgesehen werden müßte. Dann wäre die von mir auf Grund der BGH-Rechtsprechung deutlich gemachte Regelungslücke beseitigt, und wir könnten uns über diesen Punkt im Sinne eines eventuellen Konsenses seriös unterhalten.


Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Justizminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Meyer, ich bin begeistert an Ihrer Seite. Ich sage nur, daß der Bundesgesetzgeber leider nicht über die Macht verfügt, die Landespolizeigesetze entsprechend zu ändern.

    (Dr. Jürgen Meyer [Ulm] [SPD]: Als Verfassungsgeber!)

    - Das, was auf präventiver Seite notwendig ist, ist in Art. 13 des Grundgesetzes in der geltenden Fassung enthalten. Wir müssen, weil wir das Prinzip des hypothetischen Ersatzeingriffs ernst nehmen, nun für Kompatibilität sorgen. Ich gebe Ihnen zu, daß es sinnlos ist, von einem präventiv arbeitenden Polizisten zu verlangen, daß er bei der Repression nicht das anwenden darf, was er bei der Prävention kennengelernt hat, obwohl die präventive Maßnahme auch zum Zweck der Strafverfolgung, also repressiv, hätte angeordnet werden können. Wir müssen diese Kompatibilität beim repressiven Teil als Bundesgesetzgeber in rechtsstaatlicher Weise herstellen.
    Im übrigen sage ich ausdrücklich: Es steht in Nr. 8 unserer Eckpunkte, daß dieses Prinzip des hypothetischen Ersatzeingriffs das Maß für unsere Überlegungen zum Thema Verwertungsverbot ist.