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    Plenarprotokoll 13/110 (Zu diesem Protokoll folgt ein Nachtrag) Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 110. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. Juni 1996 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Willfried Penner 9665 A Eintritt des Abgeordneten Egbert Nitsch (Rendsburg) in den Deutschen Bundestag 9665 A Erweiterung der Tagesordnung . . 9665B, 9728A Abwicklung der Tagesordnung 9666 B Absetzung der Punkte 8 und 10 von der Tagesordnung 9666C, 9808 A Zusätzliche Ausschußüberweisung . . 9666 C Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur Auswärtigen Kulturpolitik 9666 D b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den deutschen Auslandsrundfunk (Drucksache 13/4708) . 9666D c) Große Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aktivitäten und Ziele der Bundesregierung in der Auswärtigen Kulturpolitik; Nutzung der Potentiale für Demokratisierung und friedliche Konfliktbewältigung (Drucksache 13/4618) 9666 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Dr. Uschi Eid, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auswärtige Kulturpolitik: Den Standort neu bestimmen - den Stellenwert erhöhen (Drucksache 13/4844) 9666 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Freimut Duve, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Auswärtige Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 13/4851) . . 9667A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Claus-Peter Grotz, Hartmut Koschyk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Ina Albowitz, Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Standortbestimmung der Auswärtigen Kulturpolitik (Drucksache 13/4863) 9667 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Rezzo Schlauch, Christa Nickels und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Staatsferne und Selbstbestimmung des deutschen Auslandsrundfunks (Deutsche Welle) (Drucksache 13/4846) . . 9667A Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 9667B Freimut Duve SPD 9672A Claus-Peter Grotz CDU/CSU 9675B Freimut Duve SPD 9677 B Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9677 D Ina Albowitz F.D.P. 9679C Gerhard Zwerenz PDS 9681 B Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler . . . 9682 D Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9686D, 9694 A Siegfried Vergin SPD 9688 A Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9689D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . . . 9691 B Dr. Erich Riedl (München) CDU/CSU . . 9692 C Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . 9694 D Ulrich Irmer F.D.P 9695 B Dr. Joseph-Theodor Blank CDU/CSU . 9696 D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 9697D Tagesordnungspunkt 5: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Reform des Rechts der Arbeitslosenhilfe (Arbeitsiosenhilfe-Reformgesetz) (Drucksache 13/4867) . . . 9698D Namentliche Abstimmung 9699 A Ergebnis 9603 A Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Reform des Sozialrechts (Drucksachen 13/2440, 13/2764, 13/3904, 13/4211, 13/4239, 13/ 4687, 13/4758, 13/4865) 9699B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Ersten Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 13/2746,13/3475,13/3720, 13/3728, 13/3937,13/3949, 13/4686, 13/ 4759,13/4866) 9699 B Ulf Fink CDU/CSU 9699C Dr. Peter Struck SPD 9701 A Ulf Fink CDU/CSU 9702B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9705B Dr. Gisela Babel F.D.P 9706A Dr. Heidi Knake-Werner PDS 9706D Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hermann Scheer, Michael Müller (Düsseldorf), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes für die Förderung der industriellen Solarzellentechnologie (SzFG) (Drucksache 13/3812) 9707 D b) Antrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Dr. Uschi Eid, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: 10-Punkte-Programm für den Einstieg ins Solarzeitalter (Drucksache 13/4481) 9707 D Dr. Hermann Scheer SPD 9708A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 9710A Dr. Hermann Scheer SPD 9712C Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9713A Paul K. Friedhoff F.D.P 9715C Detlev von Larcher SPD 9716B Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9716B Rolf Köhne PDS 9717 C Wilma Glücklich CDU/CSU 9718D Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . 9720D Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMWi 9722 C Rolf Hempelmann SPD 9724 B Hans-Otto Schmiedeberg CDU/CSU . . 9729D Tagesordnungspunkt 16: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Jahressteuergesetzes 1996 (steuerliches Reisekostenrecht) (Drucksache 13/4542) . . 9727B b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über den Luftverkehr (Drucksache 13/4630) . 9727B c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Mitteilungen der Justiz von Amts wegen in Zivil- und Strafsachen (Justizmitteilungsgesetz) (Drucksache 13/4709) . . . 9727 C d) Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Angelika KösterLoßack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einlösung der Versprechen von Rio auf der VN-Konferenz (HABITAT II) in Istanbul (Drucksache 13/4616) 9727 C e) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Waldzustandsbericht der Bundesregierung 1995 (Drucksache 13/3208) 9727 C Zusatztagesordnungspunkt 9: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Antrag des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS: Ergänzung des Eigenheimzulagengesetzes (Drucksache 13/4835) 9727 D b) Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Ruth Fuchs, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Ausweitung des Sanierungsauftrages der Wismut GmbH (Drucksache 13/4836) 9727D c) Antrag der Abgeordneten Kristin Heyne, Albert Schmidt (Hitzhofen), und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erstellung eines Schienenbauplans als Anlage zum Bundesverkehrshaushalt (Drucksache 13/4874) 9728A Zusatztagesordnungspunkt 27: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zustimmungsgesetzes zum Wismut-Vertrag (Drucksache 13/4789) 9728A Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992 sowie zu den Änderungen der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 14. Oktober 1994 (Drucksachen 13/ 3810, 13/4585, 13/4629) 9728 B b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen vom 6. Oktober 1989 und vom 26. Oktober 1990 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (Drucksachen 13/3849, 13/ 4599) 9728 C c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Estland andererseits (Drucksachen 13/4024, 13/4855) . . 9728D d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Litauen andererseits (Drucksachen 13/4025, 13/4856) . . 9729A e) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits (Drucksachen 13/4026, 13/4857) . . 9729A f) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten (Drucksachen 13/3604, 13/3809 [Berichtigung], 13/ 4600) 9729 B g) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise und des Paßgesetzes (Drucksachen 13/3469, 13/4734) 9729C h) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus zu dem Antrag der Abgeordneten Halo Saibold, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Goldabbau in der Westtürkei unter Einsatz zyankalihaltiger chemischer Stoffe durch Unternehmen aus der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 13/1017, 13/ 4215) 9730A i) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Weißbuch zur allgemeinen und beruflichen Bildung Lehren und Lernen - Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft (Drucksachen 13/ 3668 Nr. 2.37, 13/4680) 9730B j) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 123 zu Petitionen (Drucksache 13/4694) 9730C Zusatztagesordnungspunkt 10: Weitere abschließende Beratung ohne Aussprache Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK-Verordnung) (Drucksachen 13/4689, 13/4726 Nr. 2, 13/4869) . . . 9730C Zusatztagesordnungspunkt 11: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Vorkommnissen bei dem öffentlichen Gelöbnis der Bundeswehr in Berlin 9730 D Jörg van Essen F.D.P. 9730 D Verena Wohlleben SPD 9731 D Jochen Feilcke CDU/CSU 9733 A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9734 A Manfred Müller (Berlin) PDS 9735 C Bernd Wilz, Parl. Staatssekretär BMVg 9736 C Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 9738A Peter Zumkley SPD 9739 B Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 9740 C Gerd Höfer SPD 9741 C Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) CDU/CSU 9742 C Hans Raidel CDU/CSU 9743 D Dieter Heistermann SPD 9744 D Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . . . 9746 C Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unzulässige Verschärfung des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes des Bundes vom 21. August 1995 durch das Bayerische Schwangerenberatungsgesetz und das Bayerische Schwangerenhilfeergänzungsgesetz (Drucksache 13/ 4858) 9747 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 13: Antrag der Fraktion der F.D.P.: Verfassungsgebotene Einhaltung des bundeseinheitlichen Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes des Bundes vom 21. August 1995 durch die Bayerische Staatsregierung (Drucksache 13/ 4879) 9747 C Edith Niehuis SPD 9747 C Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU . 9748D, 9761B Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9750C, 9761A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 9752A Christina Schenk PDS 9753 A Hanna Wolf (München) SPD 9754 A Barbara Stamm, Staatsministerin (Bayern) 9755 A Anni Brandt-Elsweier SPD 9757 D Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. . 9759A, 9761 D Hubert Hüppe CDU/CSU 9760 B Inge Wettig-Danielmeier SPD 9762 B Horst Eylmann CDU/CSU (Erklärung nach § 31 G0) 9763A Eva Bulling-Schröter PDS (Erklärung nach § 31 G0) 9764 B Namentliche Abstimmungen . . . 9764 D, 9767 B Ergebnisse 9765A, 9769A Zusatztagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. einge- brachten Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksachen 13/ 4840, 13/4872, 13/4873) 9767 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Peter Conradi, Detlev von Larcher und der Fraktion der SPD: Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 (Drucksache 13/ 4841) 9767 D Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU 9767 D Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 9771 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN 9773 A Ernst Hinsken CDU/CSU 9774 B Norbert Gansel SPD 9774 C Horst Eylmann CDU/CSU 9775 A Michael von Schmude CDU/CSU . . 9775 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . 9776A, 9784 B Rudolf Bindig SPD 9776 C Horst Eylmann CDU/CSU 9777 A Norbert Gansel SPD 9778 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS 9778 D Hans Michelbach CDU/CSU . . . 9779D, 9781 D Dr. Gregor Gysi PDS 9781 C Peter Conradi SPD 9782A, 9784 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9783 A Dr. Gregor Gysi PDS (Erklärung nach § 30 GO) 9785B Hans-Ulrich Klose SPD (Erklärung nach § 31 GO) 9786A Detlev von Larcher SPD (Erklärung nach § 31 GO) 9787A Tagesordnungspunkt 6: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Telekommunikationsgesetzes (TKG) (Drucksachen 13/3609, 13/4438, 13/4864) 9787 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Post und Telekommunikation zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Manuel Kiper, Christa Nickels und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Errichtung einer Bundesanstalt für die Regulierung von Post und Telekommunikation (Drucksachen 13/ 3920, 13/4864) 9788A Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU . 9788B Hans Martin Bury SPD 9789 D Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU 9791 C Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 9791 D Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9793A Rainer Funke F. D. P. 9794 C Gerhard Jüttemann PDS . . . . . . . . 9796B Dr. Michael Meister CDU/CSU 9797 C Arne Börnsen (Ritterhude) SPD 9799A Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9799 D Wolfgang Schulhoff CDU/CSU 9802A Dr. Wolfgang Bötsch, Bundesminister BMPT 9804 A Jochen Welt SPD (Erklärung nach § 31 GO) 9807 B Tagesordnungspunkt 7: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - zu dem Antrag der Abgeordneten Ottmar Schreiner, Ernst Schwanhold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bündnis für Arbeit - zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beschäftigungschancen des ökologischen Umbaus sofort nutzen: Bündnis für Umwelt und Arbeit (Drucksachen 13/3263, 13/3613, 13/ 4556) 9808B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Ottmar Schreiner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Arbeitsmarktpolitik für Frauen - zu dem Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Annelie Buntenbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Die Arbeit von Frauen anerkennen, die Beschäftigung von Frauen fördern (Drucksachen 13/3760, 13/3973, 13/ 4479) 9808 B Andreas Storm CDU/CSU 9808 C Adolf Ostertag SPD 9810B, 9816D Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9812A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . 9813B Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . 9814 A Dr. Gisela Babel F.D.P 9815A, 9817A Christina Schenk PDS 9817 B Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 9818 D Renate Jäger SPD 9820 C Renate Diemers CDU/CSU 9822 C Ulla Schmidt (Aachen) SPD . . . 9823D, 9826 C Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 9824 B Walter Hirche F.D.P 9826A Peter Keller CDU/CSU 9827 B Tagesordnungspunkt 9: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz) (Drucksachen 13/2204, 13/2333) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Unfallversicherung für Kinder in Horten und Krippen und den übrigen Tageseinrichtungen für Kinder (Kita-UVErgG) (Drucksachen 13/373, 13/4754, 13/4853, 13/4755) 9829A b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer ArbeitsschutzRichtlinien (Drucksachen 13/3540, 13/ 4337, 13/4854) 9829B Manfred Grund CDU/CSU 9829 C Zusatztagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sozial- und umweltverträgliche Mobilität - eine Gestaltungsaufgabe für die Zukunft (Drucksache 13/4703) 9830A Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) (Drucksachen 13/1207, 13/4788) 9830B b) Erste Beschlußempfehlung und Erster Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Susanne Kastner, Joachim Poß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zur Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Hochwasserkatastrophe - Hilfen und Möglichkeit vorbeugender Maßnahmen (Drucksachen 13/410, 13/1243) . . . . 9830C c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Susanne Kastner, Joachim Poß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zur Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Michaele Hustedt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Winfried Wolf und der weiteren Abgeordneten der PDS zur Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Hochwasserkatastrophe - Hilfen und Möglichkeit vorbeugender Maßnahmen (Drucksachen 13/410, 13/1243, 13/ 407, 13/408, 13/4006) 9830 D d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Kastner, Klaus Lennartz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vorsorgender Gewässer- und Trinkwasserschutz in der Europäischen Union (Drucksachen 13/2306 Nr. 2.62, 13/324, 13/3953) 9831A Zusatztagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz, Gila Altmann (Aurich), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Abwassereinleitung aus Schiffen in Binnenwasserstraßen (Drucksache 13/4842) . . . 9831A Zusatztagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Christoph Matschie, Richard Schuhmann (Delitzsch), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sanierung des Wasserhaushaltes in den Lausitzer und Mitteldeutschen Braunkohlerevieren (Drucksache 13/4850) 9831 B Tagesordnungspunkt 12: a) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Zöpel, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Mittelmeerpolitik (Drucksachen 13/1964, 13/3037) 9832B b) Antrag der Fraktion der SPD: Weiterentwicklung der Mittelmeerpolitik der Europäischen Union (Drucksache 13/ 4581) 9832 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 19: Antrag der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-Loßack, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Demokratische, ökologische und soziale Prioritäten bei der Vertiefung der Mittelmeerpolitik der Europäischen Union (Drucksache 13/4843) 9832 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 20: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F. D. P.: Eine kohärente Mittelmeerpolitik der Europäischen Union (Drucksache 13/4868) 9832 C Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Maßnahmen für die grundlegende Verbesserung der Einnahmen der Städte, Gemeinden und Landkreise (Reform der Kommunalfinanzierung) (Drucksache 13/4597) 9832D Nächste Sitzung 9833 C Berichtigung 9833 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9835* A Anlage 2 Rede von Bundesfinanzminister Dr. Waigel beim Treffen der Sudentendeutschen in Nürnberg; Auswirkungen auf die deutsch-tschechischen Beziehungen MdlAnfr 56, 57 - Drs 13/4818 - Jürgen Koppelin F.D.P. SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 9835* B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Robert Antretter (SPD) zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betr. unzulässige Verschärfung des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes des Bundes vom 21. August 1995 durch das Bayerische Schwangerenberatungsgesetz und das Bayerische Schwangerenhilfeergänzungsgesetz (Zusatztagesordnungspunkt 12) 9835 * D Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betr. unzulässige Verschärfung des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes des Bundes vom 21. August 1995 durch das Bayerische Schwangerenberatungsgesetz und das Bayerische Schwangerenhilfeergänzungsgesetz (Zusatztagesordnungspunkt 12) sowie über den Antrag der Fraktion der F.D.P. betr. verfassungsgebotene Einhaltung des bundeseinheitlichen Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes des Bundes vom 21. August 1995 durch die Bayerische Staatsregierung (Zusatztagesordnungspunkt 13) 9836* A Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Rudolf Bindig (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 14) 9837* B Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Meinrad Belle, Dr. Joseph-Theodor Blank, Rudolf Braun (Auerbach), Albert Deß, Peter Götz, Margarete Späte und Gert Willner (alle CDU/CSU) zur Ab- Stimmung über den Entwurf eines Telekommunikationsgesetzes (Tagesordnungspunkt 6 a) 9337 * D Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hans-Werner Bertl, Dagmar Freitag, Uwe Göllner, Dieter Grasedieck, Klaus Hagemann, Klaus Hasenfratz, Uwe Hiksch, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Erwin Horn, Marianne Klappert, Dieter Maaß (Herne), Ursula Mogg, Jutta Müller (Völklingen), Gerhard Neumann (Gotha), Dr. Rolf Niese, Adolf Ostertag, Margot von Renesse, Otto Reschke, Günter Rixe, Dr. Hansjörg Schäfer, Dieter Schanz, Bernd Scheelen, Ulla Schmidt (Aachen), Dagmar Schmidt (Meschede), Regina Schmidt-Zadel, Heinz Schmitt (Berg), Dr. Angelica Schwall-Düren, Lisa Seuster, Johannes Singer, Jörg Tauss, Dietmar Thieser, Wolfgang Weiermann, Jochen Welt, Hildegard Wester, Lydia Westrich, Dieter Wiefelspütz 9838* C 110. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. Juni 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 109. Sitzung, Seite 9651 A, dritter Absatz, fünfte Zeile: Die Wörter „für den Alpha" sind durch die Wörter „für IFOR" zu ersetzen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) CDU/CSU SPD entschuldigt bis einschließlich Bühler (Bruchsal), Klaus Ferner, Elke 13. 6. 96* 13. 6. 96 Fuhrmann, Arne SPD 13. 6. 96 Gysi, Andrea PDS 13. 6. 96 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 13. 6. 96 Leidinger, Robert SPD 13. 6. 96 Lummer, Heinrich CDU/CSU 13. 6. 96 ' Michels, Meinolf CDU/CSU 13. 6. 96 Reschke, Otto SPD 13. 6. 96 Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 13. 6. 96 Scharping, Rudolf SPD 13. 6. 96 Schulte (Hameln), Brigitte SPD 13. 6. 96 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 13. 6. 96 * * Zierer, Benno CDU/CSU 13. 6. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache 13/4818 Fragen 56 und 57): Teilt die Bundesregierung inhaltlich die Ansichten von Bundesminister Dr. Theodor Waigel, die er in seiner Rede beim Treffen der Sudetendeutschen in Nürnberg geäußert hat? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Rede von Bundesminister Dr. Theodor Waigel die deutsch-tschechischen Beziehungen belastet hat? Zu Frage 56: Bundesminister Waigel hat in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der CSU beim vergangenen Pfingsttreffen der Sudetendeutschen Landsmannschaft grundsätzliche Ausführungen zum Stand der deutsch-tschechischen Beziehungen gemacht. Er hat sich dabei nachdrücklich zur Zusammenarbeit und zur Versöhnung mit der Tschechischen Republik be- Anlagen zum Stenographischen Bericht kannt und seine Unterstützung für deren Annäherung an die europäischen Institutionen und die Einrichtung eines deutsch-tschechischen Zukunftsfonds unterstrichen. Dies alles ist erklärte Politik der Bundesregierung. Bundesminister Waigel hat zugleich eine Reihe von Fragen angesprochen, die derzeit Gegenstand der deutsch-tschechischen Gespräche über eine gemeinsame Erklärung sind. In diesem Zusammenhang hat er von der tschechischen Seite ein klares Wort des Bedauerns zum Unrecht der Vertreibung der Sudetendeutschen sowie ein klärendes Wort zu den Beneś-Dekreten und dem sogenannten Amnestiegesetz gefordert. Dies sind Forderungen, die auch die Bundesregierung in den Verhandlungen mit der tschechischen Regierung aufgestellt hat und die - neben dem klaren deutschen Bekenntnis zu den Verbrechen der Nazidiktatur am tschechischen Volk - wesentlicher Bestandteil der gemeinsamen Erklärung sein sollen. Zu Frage 57: Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die Rede die deutsch-tschechischen Beziehungen belastet hat. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Robert Antretter (SPD) zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betr. unzulässige Verschärfung des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes des Bundes vom 21. August 1995 durch das Bayerische Schwangerenberatungsgesetz und das Bayerische Schwangerenhilfeergänzungsgesetz (Zusatztagesordnungspunkt 12) Ich stimme in der heutigen namentlichen Abstimmung gegen den Antrag aus folgenden Gründen: Wir haben als Bundesgesetzgeber bei der Beschlußfassung über das Schwangeren- und Fmailienhilfeänderungsgesetz das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 28. Mai 1993 damit zitiert, daß von der schwangeren Frau erwartet wird, daß sie der beratenden Person die Tatsachen mitteilt, deretwegen sie einen Abbruch der Schwangerschaft erwägt. Das Bundesverfassungsgericht hat dies weiter konkretisiert, indem es ausgeführt hat, daß die Aufnahme ei- ner Konfliktberatung von vornherein nur möglich ist, „wenn die Schwangere der beratenden Person die wesentlichen Gründe mitteilt, die sie dazu bewegen, einen Abbruch der Schwangerschaft in Erwägung zu ziehen. Wenn es auch der Charakter einer Beratung ausschließt, eine Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft der schwangeren Frau zu erzwingen, ist doch für eine Konfliktberatung, die zugleich die Aufgabe des Lebensschutzes erfüllen soll, die Mitteilung der Gründe unerläßlich, die dazu führen, einen Schwangerschaftsabbruch zu erwägen." Insofern kann ich keinen Widerspruch des Bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes zum Bundesgesetz und insbesondere zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts erkennen. Anlage 4 Erklärung nach j 31 GO des Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betr. unzulässige Verschärfung des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes des Bundes vom 21. August 1995 durch das Bayerische Schwangerenberatungsgesetz und das Bayerische Schwangerenhilfeergänzungsgesetz (Zusatztagesordnungspunkt 12) sowie über den Antrag der Fraktion der F.D.P. betr. verfassungsgebotene Einhaltung des bundeseinheitlichen Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes des Bundes vom 21. August 1995 durch die Bayerische Staatsregierung (Zusatztagesordnungspunkt 13) Ich werde gegen den Antrag stimmen, aber nicht nur weil ich die Argumentation meiner Fraktion teile, daß die Bayerische Staatsregierung hier einen legitimen, durch das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz eröffneten Gestaltungsspielraum wahrnimmt. Die Bayerische Staatsregierung ist mit ihrem Vorhaben darüber hinaus näher am Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 und damit näher am Grundgesetz als das im vorigen Jahr vom Bundestag verabschiedete Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz, dessen Unzulänglichkeit heute einmal mehr deutlich wird. Ich stimme auch deshalb gegen den Antrag, weil er von falschen Voraussetzungen und einem mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unvereinbaren Verständnis von Schwangerschaftskonfliktberatung ausgeht. Denn das Verfassungsgericht, das der Beratung einen entscheidenden Stellenwert beimißt, sagt unmißverständlich, diese sei „von vornherein nur möglich, wenn die Schwangere der beratenden Person die wesentlichen Gründe mitteilt, die sie dazu bewegen, einen Abbruch der Schwangerschaft in Erwägung zu ziehen" . Das Gericht weiß sehr wohl die Mitwirkungsbereitschaft der Frau, die nicht erzwing-bar ist, von der Mitteilung der wesentlichen Gründe zu unterscheiden und in Verhältnis zu setzen: „Wenn es auch der Charakter einer Beratung ausschließt, eine Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft der schwangeren Frau zu erzwingen, ist doch für eine Konfliktberatung, die zugleich die Aufgabe des Lebensschutzes erfüllen soll, die Mitteilung der Gründe unerläßlich, die dazu führen, einen Schwangerschaftsabbruch zu erwägen" . Die Mitteilung der Gründe ist daher eine notwendige Bedingung für eine zu bescheinigende Beratung, und oftmals wird die Beraterin gerade durch Kenntnis der Gründe und Einzelumstände des konkreten Konfliktfalls die Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft der Frau herbeiführen können und gemeinsam mit ihr Auswege aus ihrer Notsituation aufzeigen können. Der Antrag findet also im Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine Stütze. Der Antrag ist auch deshalb abzulehnen, weil es in der Beratungspraxis durchaus Fälle gibt, wo Ausländerinnen ohne Deutschkenntnisse einen Zettel vorlegen, auf dem eine Beratungsbescheinigung verlangt wird. Kommt es dann zu keinem Beratungsgespräch im eigentlichen Sinne, so wird die Beraterin auch nicht in Erfahrung bringen können, ob etwa die Frau unter dem Druck ihres Umfeldes steht oder welche Hilfen geeignet wären, ihre Notlage abzuwenden, mit der Folge, daß nicht-deutsche ungeborene Kinder noch schlechter geschützt sind als deutsche. Dies ist nicht hinnehmbar. Wem an einer wirklichen Beratung gelegen ist, der muß daher in diesen Punkten der Bayerischen Staatsregierung beipflichten und den vorliegenden Antrag zurückweisen. Der Antrag muß weiterhin abgelehnt werden, weil er in der Frage des Identitätsnachweises einen falschen Schluß aus dem bayerischen Gesetzentwurf zieht: denn die Möglichkeit, gegenüber der beratenden Person anonym zu bleiben, ist völlig unberührt von dem Erfordernis des Identitätsnachweises gegenüber einer anderen Person bei Aushändigung des Beratungsscheines. Der Antrag findet meine Ablehnung auch in seiner Kritik an der von der Bayerischen Staatsregierung geplanten Begrenzung der Einnahmen aus Abtreibungen auf ein Viertel der Gesamteinnahmen. Denn auch hier begeben sich die Antragssteller in einen Widerspruch zum Bundesverfassungsgericht, das dem Gesetzgeber aufgegeben hatte, den Gefahren für ein Lebensschutzkonzept zu begegnen, die sich aus dem Entstehen reiner Abtreibungseinrichtungen ergeben. Der Abtreiber Friedrich Andreas Stapf hat in der öffentlichen Anhörung vom 14. November 1991 gesagt: „Ich habe in den zwölf Jahren seit 1980 etwa 32 000 Schwangerschaftsabbrüche durchge- führt. Ich hoffe, man wird ein wenig auf die Erfahrung hören." Nach Herrn Stapfs eigener Angabe sind das knapp 2 700 Abtreibungen pro Jahr oder dreizehn Abtreibungen pro Arbeitstag, das heißt - unterstellt man, daß er keine anderen ärztlichen Tätigkeiten ausübt - höchstens knapp 38 Minuten je Abtreibung einschließlich ärztlicher Aufklärung, Beratung, Untersuchung und Dokumentation, Nachsorge und finanzieller Abwicklung. Wo ist hier rein zeitlich eine Chance dafür, daß die „Beteiligung des Arztes zugleich Schutz für das ungeborene Leben bewirkt", wie es das Bundesverfassungsgericht fordert? Der Antrag trifft auf meinen Widerspruch, indem er den Eindruck erweckt, es liege im Interesse der Frauen, möglichst einfach - anonym, ohne Angabe von Gründen und ohne sich auf ein Gespräch einzulassen - den für die Abtreibung erforderlichen Schein erhalten zu können. Er ist darüber hinaus scheinheilig, indem er andere Mißstände be-schweigt, wie etwa, daß heute noch Beratungsstellen von Pro Familia die Hilfen aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind" nicht an ratsuchende Frauen vermitteln oder daß die den Antragstellern nahestehende Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bis heute ihren aus dem SFHÄndG erwachsenden Verpflichtungen zur Sicherstellung eines ausreichenden Beratungsangebotes nicht nachgekommen ist. Ich stimme aus den angeführten Gründen gegen den Antrag und weil er in demaskierender Offenheit zum Ausdruck bringt, wo für seine Urheber die Prioritäten liegen: in der möglichst einfachen Ausgabe des Scheines zur Tötung des Kindes sowie ihrer routinemäßigen Durchführung - und nicht in möglichst guter Beratung zur Abwendung der Tötung. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Rudolf Bindig (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 14) Der Bundestag berät darüber, die bestehende Rechtslage im Abgeordnetenrecht zu verändern, damit die Mitglieder des deutschen Bundestages einen besonderen Solidaritätsbeitrag erbringen in der derzeitigen, schwierigen, wirtschaftlichen und finanziellen Lage, in welche unser Land durch die fehlerhafte Politik der amtierenden Bundesregierung hineingebracht worden ist. Ich bin persönlich bereit, einen solchen Beitrag zu leisten, meine allerdings, daß derartige Regelungen nicht für die Abgeordneten singularisiert werden sollten. In Krisenzeiten reicht es nicht, wenn nur die Politik mit gutem Beispiel vorangeht. Alle Mitglieder unserer Gesellschaft, die ein ähnliches oder sogar ein deutlich besseres Einkommen haben, sollten ebenfalls einen vergleichbaren, angemessenen Solidarbeitrag erbringen. Da kaum damit zu rechnen ist, daß die genannte Gruppe dem Vorbild des Bundestages freiwillig folgen wird, sollte ein solcher Beitrag in Einklang mit der öffentlichen Meinung durch eine entsprechende Gesetzesregelung eingefordert werden. Technisch am einfachsten geht dies durch eine entsprechende Erhöhung des Solidaritätsbeitrages im Steuerrecht für die genannte Gruppe - Jahreseinkommen ab DM 135 600 und höher. Ich wäre allerdings auch mit einer anderen Maßnahme gleicher Wirkung einverstanden. Ein solcher Solidaritätsbeitrag der „Besserverdienenden" würde es ermöglichen, viele der geplanten Kürzungen für Menschen in schwierigen Lebenslagen zu verhindern und die innere Solidarität unseres Landes zu stärken. So wie die Bundestagsabgeordneten sollten auch die Führungskräfte und Manager der Wirtschaft, die politischen Amtsträger in Bund und Land, die Landräte und (Ober-)Bürgermeister, die Kapitaleigner, die leitenden Redakteure von Zeitungen, Rundfunkt und Fernsehen, die Ministerialbürokratie, die Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, die Fußball- und Tennisstars, die Schauspieler und Musiker usw. ihren solidarischen „ Sonderbeitrag" leisten - immer vorausgesetzt, sie haben das entsprechend hohe Einkommen. Die entsprechenden Regelungen sollten gemeinsam mit den Regelungen für Abgeordnete beschlossen werden, die dann ja auch mit einbezogen sind. Ich bin gegen eine Sonderregelung nur für die Abgeordneten. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Meinrad Belle, Dr. Joseph-Theodor Blank,Rudolf Braun (Auerbach), Albert Deß, Peter Götz, Margarete Späte und Gert Willner (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Telekommunikationsgesetzes (Tagesordnungspunkt 6 a) Wir stimmen dem von den Fraktionen der CDU/ CSU, SPD und F.D.P. gemeinsam eingebrachten Entwurf eines Telekommunikationsgesetzes - Drucksache 13/3609 - zu. Erstens. Eine große Besorgnis der Kommunen ist ausgeräumt. Die Kommunen hatten die Befürchtung, daß die Regelungen des § 49 TKG Auswirkungen auf das Recht zur Erhebung von Konzessionsabgaben haben könnten. Diese Besorgnis ist ausgeräumt, nachdem Staatssekretär Pfeffermann am 8. Mai 1996 auf Nachfrage des Abgeordneten Gert Willner für die Bundesregierung im Innenausschuß erklärt hatte, daß die Bundesregierung nicht beabsichtige, in die Konzessionsabgabe der EVUs einzugreifen. Dies ist eine Festschreibung der bestehenden kommunalen Rechte. Zweitens. Die Besorgnisse des Bauernverbandes sind durch Erklärungen der Bundesregierung weitgehend ausgeräumt: So hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Wolfgang Gröbl, auf Anfrage des Abgeordneten Gert Willner am 23. Mai 1996 erklärt: Die in dem Entwurf des Telekommunikationsgesetzes vorgesehene Duldungspflicht für die Verlegung und Nutzung von Telekommunikationsleitungen besteht lediglich gegenüber solchen Einwirkungen, die die Benutzung des Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Hierbei ist zum Beispiel an den Fall gedacht, bei dem eine unterirdische Leitung ein Grundstück nur wenige Zentimeter berührt. Eine unwesentliche Beeinträchtigung wäre etwa auch in der Benutzung bereits bestehender betriebseigener Leitungen durch Telekommunikationsanbieter oder im sog. Durchschießen von Leitungen in vorhandene Leerrohre zu sehen. Demgegenüber wäre die Neuverlegung einer unterirdischen Leitung unter Öffnung des Bodens nicht zu dulden. Die vorgesehenen Regelungen knüpfen an geltendes Recht § 10 Telegraphengesetz an und erweitern es lediglich um vergleichbare Fallgestaltungen. Die Befürchtungen des Verbandes, das geplante Telekommunikationsgesetz führe zu einer weiteren Aushöhlung des Eigentums, halte ich daher für unbegründet. Am selben Tag hat - ebenfalls auf Anfrage - der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Post und Telekommunikation Dr. Paul Laufs u. a. erklärt: Ausgangspunkt der Regelung des § 56 TKG-E ist das derzeit geltende Telegraphenwegegesetz, das mit Inkrafttreten des TKG seine Gültigkeit verlieren wird. Die vorgesehene Nachfolgeregelung des § 56 regelt neben diesem Tatbestand in Anlehnung an § 906 BGB, daß Grundstücksbeeinträchtigungen durch Telekommunikationslinien - sei es durch oberirdische, sei es durch unterirdische Linienführung - dann entschädigungslos hinzunehmen sind, wenn sie objektiv unwesentlich sind oder deshalb nicht wesentlich sind, weil sie bereits von einem eingeräumten Recht abgedeckt sind und zu keiner weiteren Einwirkung führen... Soweit für die Errichtung neuer Kabel zusätzliche Grabungs- und Bauarbeiten erforderlich sind oder infolge der zusätzlichen Nutzung bestehender Leitungen weitere Wartungsarbeiten notwendig werden, die über das zumutbare Maß hinausgehen, müssen diese nach der Erklärung des Parlamentarischen Staatssekretärs selbstverständlich wie bisher mit dem Grundstückseigentümer verhandelt und durch Entschädigung ausgeglichen werden. Dies ist eine deutliche Klarstellung. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hans-Werner Bertl, Dagmar Freitag, Uwe Göllner, Dieter Grasedieck, Klaus Hagemann, Klaus Hasenfratz, Uwe Hiksch, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Erwin Horn, Marianne Klappert, Dieter Maaß (Herne), Ursula Mogg, Jutta Müller (Völklingen), Gerhard Neumann (Gotha), Dr. Rolf Niese, Adolf Ostertag, Margot von Renesse, Otto Reschke, Günter Rixe, Dr. Hansjörg Schäfer, Dieter Schanz, Bernd Scheelen, Ulla Schmidt (Aachen), Dagmar Schmidt (Meschede), Regina Schmidt-Zadel, Heinz Schmitt (Berg), Günter Schluckebier, Dr. Angelica Schwall-Düren, Lisa Seuster, Johannes Singer, Jörg Tauss, Dietmar Thieser, Wolfgang Weiermann, Jochen Welt, Hildegard Wester, Lydia Westrich, Dieter Wiefelspütz (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Telekommunikationsgesetzes (Tagesordnungspunkt 6) Dem vorliegenden Telekommunikationsgesetz werde ich, wie eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion, dann nicht zustimmen, wenn die Wegerechtsfrage nicht im Interesse der Städte und Gemeinden zufriedenstellend gelöst ist. Damit wende ich mich nicht gegen ein zukunftsorientiertes Telekommunikationsgesetz. Das ist notwendig. Das ist Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit des privatisierten Unternehmens - national und international. Ich wende mich gegen die Mißachtung eines Verfassungsgebotes, die Mißachtung der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung gem. Art. 28 GG. Der Gesetzgeber greift ohne Not in diese Selbstverwaltung ein, hindert die Gemeinden an der Ausübung ihres Wegerechts für ein jetzt privates Unternehmen. Ein Einfallstor für alle Versorger, von Strom, Wasser bis Fernwärme, ähnlich gestellt zu werden. Nicht nur ein rechtliches Desaster gegen die Selbstverwaltung, sondern ein finanzielles Abenteuer für die Gemeinden und die durch Gebühren-und Abgabenerhöhungen letztlich wieder betroffenen Bürger. Das wäre vermeidbar gewesen. Frühzeitig haben die kommunalen Spitzenverbände alternative Vorschläge eingebracht, die die Rechtsposition der Gemeinden wahren und die Wettbewerbsfähigkeit der Telekom sichern konnten. Diesen Vorschlägen sowie dem Antrag meiner Fraktion in gleicher Sache hat sich die Koalititon bislang verweigert. In Abwägung der Sachverhalte und Rechtsgüter, hier speziell des kommunalen Selbstverwaltungsrechts, kommen wir zu dem Ergebnis, diesem Gesetzentwurf in dritter Lesung nicht zuzustimmen. Nachtrag zum Plenarprotokoll 13/110 Deutscher Bundestag Nachtrag zum Stenographischen Bericht 110. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. Juni 1996 Inhalt: Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 9 (a - Entwurf Unfallversicherungseinordnungsgesetz und Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Unfallversicherung für Kinder in Horten und Krippen und den übrigen Tageseinrichtungen für Kinder; b - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien) 9841* A Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 9841* A Erika Lotz SPD 9841 * D Dr. Gisela Babel F.D.P 9842* D Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9843* C Manfred Müller (Berlin) PDS 9844* A Manfred Grund CDU/CSU 9844* C Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zum Zusatztagesordnungspunkt 16 (Antrag: Sozial- und umweltverträgliche Mobilität - eine Gestaltungsaufgabe für die Zukunft) 9846*A Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9846*A Dr. Walter Bauer CDU/CSU 9847* A Konrad Kunick SPD 9848*B Horst Friedrich F.D.P. 9849* A Dr. Winfried Wolf PDS 9850*A Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (a - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes; b und c - Hochwasserkatastrophe - Hilfen und Möglichkeit vorbeugender Maßnahmen; d - Vorschlag für die Richtlinie des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Antrag: Vorsorgender Gewässer- und Trinkwasserschutz in der Europäischen Union), zum Zusatztagesordnungspunkt 17 (Antrag: Abwassereinleitung aus Schiffen in Binnenwasserstraßen) und zum Zusatztagesordnungspunkt 18 (Antrag: Sanierung des Wasserhaushaltes in den Lausitzer und Mitteldeutschen Braunkohlenrevieren) 9850 D Dr. Thomas Goppel, Staatsminister (Bayern) 9850* D Dr. Norbert Rieder CDU/CSU 9852* B Susanne Kastner SPD 9853' B Birgit Homburger FD P. 9854* C Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9855* C Eva Bulling-Schröter PDS 9856* C Christoph Matschie SPD 9857* B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 9857*D Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (a - Große Anfrage betr. Mittelmeerpolitik; b - Antrag: Wei- terentwicklung der Mittelmeerpolitik der Europäischen Union), zum Zusatztagesordnungspunkt 19 (Antrag: Demokratische, ökologische und soziale Prioritäten bei der Vertiefung der Mittelmeerpolitik der Europäischen Union) und zum Zusatztagesordnungspunkt 20 (Antrag: Eine kohärente Mittelmeerpolitik der Europäischen Union) 9858* D Dr. Christoph Zöpel SPD 9858* D Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . 9861* D Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9863* C Dr. Helmut Haussmann F.D.P 9864* B Manfred Müller (Berlin) PDS 9865*A Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . 9865 *C Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Antrag: Maßnahmen für die grundlegende Verbesserung der Einnahmen der Städte, Gemeinden und Landkreise - Reform der Kommunalfinanzierung) 9866*D Gerhard Schulz (Leipzig) CDU/CSU . . 9866* D Dieter Grasedieck SPD 9868* D Carl-Ludwig Thiele F.D.P 9869 *D Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9870* B Dr. Uwe Jens Rössel PDS 9871* A Anlage 13 Erklärung des Abgeordneten Günter Marten (CDU/CSU) zur Abstimmug über den von der Fraktion der F.D.P. gestellten Antrag „Verfassungsgebotene Einhaltung des bundeseinheitlichen Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes des Bundes vom 21. August 1995 durch die Bayerische Staatsregierung" 9872* D Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Maria Eichhorn (CDU/CSU) zur Abstimmung über den von der Fraktion der F.D.P. gestellten Antrag „Verfassungsgebotene Einhaltung des bundeseinheitlichen Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes des Bundes vom 21. August 1995 durch die Bayerische Staatsregierung" 9873* A Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 9 (a - Entwurf Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz und Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Unfallversicherung für Kinder in Horten und Krippen und den übrigen Tageseinrichtungen für Kinder; b) - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien) Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU): Nach vielen Monaten intensiver Beratungen ist es schließlich gelungen, europäisches Recht in ein vernünftiges Regelwerk umzusetzen. Hier paßt nun wirklich das Wort: „Ende gut, alles gut"; denn es ist gelungen, aus der ursprünglichen aufgeblähten und schwer durchschaubaren Gesetzesvorlage ein modernes, übersichtliches und schlankes Gesetz zu machen. Das uns damals vorliegende Paragraphenungeheuer konnte sozusagen gezähmt werden. Auf dem Tisch liegt nun eine wirkliche 1 : 1-Umsetzung der europäischen Rahmenrichtlinie, eine gute Kombination von sicherheitsrechtlich und gesundheitlich Notwendigem und ökonomisch Sinnvollem. Das vorliegende Arbeitsschutzgesetz berücksichtigt nun zum einen das individuelle Sicherheits- und Gesundheitsbedürfnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben, zum anderen das Anliegen der Arbeitgeber, nicht überzogene Vorschriften übergestülpt zu bekommen. Optimaler Sicherheits- und Gesundheitsschutz ist für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer elementar wichtig. Das versteht sich von selbst. Dazu kommt jedoch ein anderes: Hohe Arbeitsproduktivität kann dauerhaft nur mit gesunden Menschen erreicht werden. Deshalb liegt das Interesse an einem wirksamen Arbeitsschutz nicht nur bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Auch jedem vernünftigen Betriebsinhaber ist daran in besonderem Maße gelegen. Bereits in der Vergangenheit konnten durch einen verbesserten Arbeitsschutz die Unfallzahlen laufend gesenkt werden. Ein sicherlich nicht zu unterschätzender Standortvorteil! Viele Betriebe, vor allem größere, haben dies bereits erkannt und ein entsprechendes Arbeitsschutz-Management mit Erfolg eingeführt. Trotzdem ist Deutschland neben den Niederlanden nach wie vor Europameister bei den Fehlzeiten. Die unbestritten zu hohen Arbeitskosten zwingen uns, vermeidbare arbeitsbedingte Erkrankungen auszumerzen. Zusammen mit dem UnfallversicherungsEinordnungsgesetz paßt also das Arbeitsschutzgesetz genau in die gegenwärtige politische Landschaft. Fehlzeiten belasten die Betriebe in Milliardenhöhe. Deshalb ist es richtig, am Arbeitsplatz auf eine wirksame Prävention zu setzen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Wie eingangs bemerkt, haben wir jedoch auch darauf geachtet, daß die Regelungen nicht zu einem untragbaren Verwaltungsaufwand führen, der diesen positiven Effekt wieder zunichte machen würde. Insbesondere mußte auf eine mittelstandsorientierte Ausgestaltung des Arbeitsschutzgesetzes geachtet werden. So sind z. B. kleinere Betriebe von Dokumentationspflichten befreit. Das Gesetz enthält flexible Vorschriften, die den Beteiligten Spielraum für vernünftige, auf die konkrete betriebliche Gefährdungssituation zugeschnittene Maßnahmen erlauben. Wir setzen also verstärkt auf die Eigeninitiative der Betriebe. Das neue Arbeitsschutzgesetz bietet damit einen guten Ansatz für einen effektiven betrieblichen Arbeitsschutz. Und nicht zuletzt werden die Voraussetzungen für eine effektive Zusammenarbeit der Berufsgenossenschaften mit der staatlichen Gewerbeaufsicht geschaffen. Um es auf einen Nenner zu bringen, schaffen wir also Regelungen, die sich sowohl menschlich als auch ökonomisch lohnen und darüber hinaus einen Beitrag zur Entbürokratisierung und zum schlanken Staat leisten. Erlauben Sie mir noch die abschließende Berner-kung: Dieses Gesetz schafft auch die Basis, auf der noch verschiedene Einzelrichtlinien umzusetzen sind. Ich nenne nur die Einzelrichtlinien zu Bildschirmarbeit, Benutzung von Arbeitsmitteln und persönlichen Schutzausrüstungen. Für die entsprechenden Verordnungen enthält das Arbeitsschutzgesetz die Ermächtigungsgrundlage. Ich werde mich dafür einsetzen, daß sich diese Verordnungen an der Zielrichtung des Arbeitsschutzgesetzes orientieren und keine praxisfernen Regelungen treffen. Das Bundesarbeitsministerium hat hier bereits die weitere enge Abstimmung signalisiert, wofür ich mich bedanke. Erika Lotz (SPD): Die Problematik, um die es hier in diesen Gesetzen geht - um Arbeits- und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern -, hätte aus Sicht der SPD-Fraktion bessere Gesetze verdient. Wir bedauern insbesondere, daß die Chance für eine Reform des Berufskrankheitenrechts mit dem Ziel, die Rechte der Versicherten zu stärken, alles transparenter zu machen, von der Bundesregierung nicht genutzt wurde. Wir halten dies nach wie vor für notwendig und entlassen die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen hier nicht aus ihrer Verantwortung. Eine Krankheit, die mit Wahrscheinlichkeit auf eine Arbeit unter schädlichen Einwirkungen zurückzuführen ist, muß als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn der Träger der Unfallversicherung nicht das Gegenteil nachweisen kann. Wir fordern nach wie vor eine grundlegende Reform des Berufskrankheitenrechtes. In einer weiteren Novelle ist dieser Komplex im Sinne sozialer Gerechtigkeit zu lösen. Alle arbeitsbedingten Gesundheitsschäden müssen in die Entschädigungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht einbezogen werden. Schädliche Einflüsse im Arbeitsleben tragen mit dazu bei, daß heute mehr als die Hälfte der Arbeitsnehmer/innen vorzeitig in Rente gehen. In einem besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz liegt also ein Schlüssel, um den frühen Verschleiß des Einzelnen, aber auch die Belastung der Solidargemeinschaft zu verhindern. Im Laufe der Beratungen - auch zwischen Bundesrat und Bundesregierung - sowie in den Ausschußberatungen konnte der ursprüngliche Entwurf so verändert werden, daß wir heute - trozt der für uns offensichtlichen Mängel - den Gesetzen zustimmen werden. Es konnte auf unsere Initiative hin eine Verbesserung für die Versicherten im Bereich des Datenschutzes erreicht werden. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich dem Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeitern danken, daß auch sie mit Sorge trugen, die Rechte der Versicherten zu stärken. Wichtig ist für uns die Ausdehnung der Aufgabenstellung der Unfallversicherungsträger, präventiv zur Verhütung aller arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren tätig zu werden. Diese Änderung ist schon längst überfällig. Die bisherige Beschränkung auf die Verhütung von Arbeitsunfällen ist zum wesentlichen Teil verantwortlich für schwerwiegende Defizite, die beim Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in unserem Land bestehen. Im Lichte der Erkenntnis, daß durch Prävention gesundheitliches Leid verhindert, aber auch den Betrieben und Sozialversicherungsträgern Kosten erspart werden, kann ich nun ganz und gar nicht verstehen, daß in der Unfallversicherung der Präventionsauftrag erweitert wird, daß aber gleichzeitig der Bundesgesundheitsminister und die Koalition im Rahmen der dritten Stufe der Gesundheitsreform die Präventionsaufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung durch die ersatzlose Streichung des § 20 SGB V sowie die Absicht, zukünftig Präventionsangebote als Satzungsleistung alleine von den Versicherten finanzieren zu lassen, den vorbeugenden Gesundheitsschutz demontieren. Dies alles widerspricht dem erklärten Ziel der Bundesregierung, die Lohnnebenkosten, wie z. B. Lohnfortzahlungskosten, zu senken. Mit dieser Veränderung werden auch vielversprechende Kooperationsansätze der Berufsgenossenschaften und der Krankenkassen bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren zerstört. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung und Unfallversicherung haben 1994 in einer Empfehlungsvereinbarung gemeinsame Aktivitäten bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren ausgesprochen. Im Rahmen eines großangelegten Forschungsprojekts, das vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen und vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften getragen wird, bemüht man sich, Zusammenhänge zwischen Arbeitseinflüssen und Erkrankungen zu ermitteln und präventive Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Auch einzelne Berufsgenossenschaften und einzelne Krankenkassen haben begonnen, gemeinsame Projekte, die sich auf arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren beziehen, durchzuführen. Alle Aktivitäten, die mit Sicherheit nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung leisten, sondern auch zur Kostenentlastung von Betrieben und Sozialversicherungsträgern beitragen, werden durch die Streichung des § 20 zunichte gemacht. Sie zerstören das zarte Pflänzchen Prävention - koste es, was es wolle! Doch weiter zur Unfallversicherung: Viele Menschen führen Klage wegen der Gutachter. Hier konnte die SPD-Fraktion Verbesserungen erreichen. Die Unfallversicherungsträger müssen zukünftig, wenn ein medizinisches Gutachten eingeholt wird, den Versicherten grundsätzlich mehrere Gutachter vorschlagen. Mehr Information und Transparenz ist hier für die Versicherten erreicht worden. Sollte die Praxis allerdings zeigen, daß dem Willen des Gesetzgebers nicht gefolgt wird, muß diese Regelung eindeutig im Sinne der Versicherten und der Transparenz nachgebessert werden. Die Berufsgenossenschaften haben es also in der Hand. Auch bei der Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinien hat sich die Bundesregierung nicht mit Ruhm bekleckert. Zeitlich befindet sich Deutschland dabei in der letzten Reihe der EU-Länder, und inhaltlich gibt es eher das Minimalste an gesetzgeberischer Aktivität. Vom Ziel einer grundlegenden Reform des Arbeitsschutzes sind wir noch weit entfernt. Die SPD-Fraktion hat noch erhebliche Bedenken hinsichtlich der Vollständigkeit der Umsetzung der EGRahmenrichtline, will aber eine weitere Verzögerung bei der Erfüllung europäischer Vertragspflichten nicht behindern. Einige Verbesserungen konnten ja auch über Gespräche mit dem Bundesrat erreicht werden. Ich stelle noch einmal nachdrücklich fest, daß der arbeitsbedingte Anteil am betrieblichen Krankenstand und an der Frühinvalidität von Arbeitsnehmern und Arbeitnehmerinnen außergewöhnlich hoch ist. Betriebliche Gesundheitsförderung verhindert Arbeitsunfähigkeit, und Prävention ist notwendig als Aufgabe für die Berufsgenossenschaften, aber auch für die gesetzliche Krankenversicherung. Dr. Gisela Babel (F.D.P.): Mit dem SGB VII bekommen wir ein modernes Unfallversicherungsrecht. Seine gesetzlichen Grundlagen sind lesbarer, sind benutzerfreundlicher geworden, für die Versicherten und die Arbeitgeber, für die Träger, für die Gerichte. Mehr Transparenz im Dschungel unseres Sozialrechts war schließlich das Hauptmotiv für das Unternehmen Sozialgesetzbuch, das die Sozialpolitiker vor inzwischen mehr als 20 Jahren in Angriff genommen hatten. Mit dem Rückblick auf das 5. Buch (Krankenversicherung), das 6. Buch (Rentenversicherung) und das 11. Buch (Pflegeversicherung) sollten wir uns allerdings selbstkritisch fragen, ob wir konsequent genug für mehr Transparenz gesorgt haben. Immerhin, in der Unfallversicherung wurde dieses Ziel nicht verfehlt. Mit dem SGB VII wird die gesetzliche Unfallversicherung weiterentwickelt. Dies gilt einmal für die Erweiterung des Präventionsauftrages und für die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Unfallversicherung und staatlicher Gewerbeaufsicht. Hier kommt es vor allem darauf an, doppelte Überwachungen und widersprüchliche Überwachungsmaßnahmen zu vermeiden. Das neue Recht schreibt deshalb eine enge Zusammenarbeit beider Aufsichtsdienste vor. Der F.D.P. liegt besonders daran, daß diese Aufgaben im Rahmen der bestehenden Organisationsstrukturen erfüllt werden, daß also keine neuen Bürokratien aufgebaut werden. Das ist sichergestellt. Zusätzliches Personal wird nicht benötigt. Sinnvoll ist auch die Erweiterung des Präventionsauftrages. Die Unfallversicherung soll künftig auch den Ursachen arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren nachgehen und ihre Beratung auf diesem Felde ausbauen. In diesem Rahmen sieht die F.D.P. folgende Schwerpunkte: Kleine und mittlere Betriebe brauchen bei der praktischen Umsetzung der europäischen Richtlinien zum Arbeitsschutz Unterstützung. Das können nur die Unfallversicherungsträger leisten. Von diesen erwarten wird auch verstärkte Aktivitäten zum Schutz der Arbeitnehmer vor chemischen, biologischen und physikalischen Einwirkungen am Arbeitsplatz. Wichtig ist schließlich die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen, um Präventionsmaßnahmen zielgenauer einzusetzen, auch mit dem Ziel, betriebliche Fehlzeiten zu senken. Dabei erwartet die F.D.P., daß die Unfallversicherung mit ihrer paritätischen Selbstverwaltung die Präventionsmaßnahmen praxisorientiert, betriebsnah und wirtschaftlich ausgestaltet. Also bitte keine zusätzliche Kostenbelastung für die Betriebe! Unbestritten ist der Nachholbedarf beim Datenschutz. Mit dem SGB VII schaffen wir auch für die Unfallversicherung ein modernes Datenschutzrecht, das die Interessen von Verwaltung und Versicherten angemessen berücksichtigt. Datenschutz ist kein Selbstzweck. Es wäre sozialstaatswidrig, wenn die Unfallversicherungsträger vor lauter Datenschutz keine Sachentscheidungen mehr treffen könnten. An dieser Stelle möchte ich dem Bundestagsbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Dr. Jacob, ausdrücklich für seine konstruktive Zusammenarbeit danken. Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, der das Gutachterverfahren in der Unfallversicherung betrifft. Nach eingehender Beratung sehen wir ein Benennungsrecht beim Versicherungsträger vor sowie ein Vorschlags- und Wahlrecht beim Versicherten. Was heißt das? Der Versicherungsträger benennt mehrere Gutachter und kann dabei auch den Vorschlag des Versicherten berücksichtigen. Der Versicherte darf unter den Vorgeschlagenen, deren Kompetenz unstrittig ist, wählen. Ein einseitiges Benennungsrecht des Versicherten ist nicht akzeptabel, weil es sich nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbaren läßt. Im Amtsermittlungsverfahren der Unfallversicherung muß der Träger auch bei der Beauftragung der Gutachter Herr des Verfahrens bleiben, sonst könnte er seiner gesetzlichen Verantwortung nicht gerecht werden. Ein Wort noch zum Arbeitsschutzgesetz. Die F.D.P. hat hier sehr viel durchgesetzt. Wir haben in der zurückliegenden Wahrperiode dafür gesorgt, daß ein wesentlich umfangreicheres Gesetz, das die Betriebe unzumutbar belastet hätte, nicht ins Gesetzblatt kommt. Das hier heute vorliegende Gesetz ist wesentlich schlanker, präziser und lehnt sich auch enger an die europäische Richtlinie an. Die F.D.P. hat dafür gesorgt, daß gerade kleine und mittlere Unternehmen von nicht tragbaren finanziellen und bürokratischen Belastungen frei bleiben. Erfreulich ist, daß sich offensichtlich auch im Bundesrat eine pragmatische Linie durchgesetzt hat, die diesen Kurs unterstützt. Die F.D.P. wird beiden Gesetzen heute zustimmen. Annelle Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Bundesregierung besiegelt heute ihre Unfähigkeit, ihrer Gestaltungsaufgabe im Arbeitsschutz nachzukommen. Was hier heute verabschiedet werden soll, ist - soweit es den Arbeitsschutz betrifft - enttäuschend, das absolute Minimalprogramm, und das noch mit Jahren Verspätung. Wir werden der Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie zustimmen, denn ein kleines bißchen Arbeitsgrundlage ist besser als gar nichts, und wir hoffen, daß jetzt zügig weitere EU-Richtlinien wie die zur Bildschirmarbeit in Kraft gesetzt werden. Immerhin ist es auf Initiative des Bundesrates endlich gelungen, in dem Zuge den beschämenden Paragraphen aus der Gewerbeordnung von 1869 außer Kraft zu setzen, der den Arbeitgeber verpflichtet hat, Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nur soweit zu schützen, „wie es die Natur des Betriebes gestattet". Die Chance zu einer zeitgemäßen und umfassenden Gestaltung von Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung im Betrieb, zu der uns auch der Einigungsvertrag verpflichtet, vertun Sie wieder einmal. Schon in der vorigen Legislatur sind Sie mit einer weitergehenden Initiative an den Querelen und Lobbyisten des Manchesterliberalismus in Ihren eigenen Reihen gescheitert. Dabei ist Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung das Mittel schlechthin, Krankenstände in den Betrieben zu senken, indem Arbeitsbedingungen, die krank machen, gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Problemabteilungen verändert werden. Aber genau daran haben Sie offensichtlich kein Interesse, der Präventionsgedanke spielt auch im SGB VII eine viel zu geringe Rolle. Im Gegenteil - mit der Abschaffung des § 20 SGB V im Rahmen Ihres Sozialabbaupakets entziehen Sie der Gesundheitsförderung im Betrieb die Grundlage. Statt dessen wollen Sie die Kranken durch die Kürzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bestrafen und betreiben nackte Interessenpolitik der Arbeitgeberseite, die kurzfristige Kosten sparen will zu Lasten der Gesundheit und des Schutzes der Beschäftigten. Um den Arbeitgebern Kosten zu sparen (die statt dessen dann meist die Beitragszahlerinnen der Krankenkassen aufbringen müssen), haben Sie auch beim SGB VII darauf verzichtet, die Berufskrankheitenfrage endlich angemessen zu regeln und denjenigen, die an ihrer Arbeit unwiederbringlich krank geworden sind, im Anerkennungsverfahren ausreichende demokratische Rechte zu sichern. Der Begriff der Berufskrankheiten muß neu gefaßt werden, denn eine Krankheit ist dann eine Berufskrankheit, wenn im Einzelfall die betriebliche Verursachung wahrscheinlich ist. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse müssen zügig in die Entscheidungen der Berufsgenossenschaften einfließen und Verfahren verändert werden, die das blockieren. Insbesondere durch das dankenswerte Engagement des Bundesbeauftragten für den Datenschutz ist die ursprüngliche Gesetzesvorlage der Bundesregierung im Verlauf der Ausschußberatungen in einigen Punkten sehr verbessert worden. Trotzdem ist aus unserer Sicht das Ergebnis keineswegs ausreichend. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt, der umfassende Regelungen anbietet, gerade zu dem heiklen Problem der Berufskrankheitenanerkennung, aber auch zur Prävention und Stellung des Sicherheitsbeauftragten und zu einigen Aspekten des Datenschutzes. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. Manfred Müller (Berlin) (PDS): Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Rahmenrichtlinie will ich wegen der Kürze der mir zur Verfügung stehenden Zeit nur zwei Punkte herausgreifen: Erstens ist der Entwurf die dürftigste Umsetzung der EU-Richtlinie, die man sich denken kann. Ja, er erfüllt deren Vorgaben in bestimmten Teilen nicht einmal. Zweitens offenbart dieses Gesetz außerordentlich deutlich, wie wenig es dieser Bundesregierung auf den Krankenstand in den Betrieben ankommt - wie sie uns beim Angriff auf die Lohnfortzahlung Glauben machen wollte. Zum ersten Punkt: Die CDU/CSU-Fraktion ist in der letzten Legislaturperiode vor der F.D.P. und den Arbeitgebern mit dem Entwurf eines ArbeitsschutzRahmengesetzes in die Knie gegangen. Was Sie heute vorlegen, ist so unverbindlich und vage, daß sich am Arbeitsschutz in den Betrieben nichts, aber auch gar nichts ändern wird. Was soll eine Formulierung verändern, in der es heißt: „Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird." Ich weiß ja, daß Flexibilisierung eines Ihrer Lieblingsworte ist, aber das sollte Sie nicht auch noch dazu verleiten, solche Gummiparagraphen zu produzieren. Dieses doppelte „möglichst" entwertet den gesamten Entwurf, macht die Zielbestimmung unverbindlich und schränkt sogar noch die EU-Richtlinie ein. Und nicht nur das, Sie verletzen auch aufs neue wieder einmal den Einigungsvertrag. In diesem war festgeschrieben worden - ich zitiere -, „den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz in Übereinstimmung mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaften und dem damit konformen Teil des Arbeitsschutzes der DDR zeitgemäß neu zu regeln." Bevor Sie sich allzu sehr erregen, will ich ja gerne zugeben, daß die Wirklichkeit in den Betrieben der DDR anders aussah, als es das Gesetz vorsah. Was aber hindert Sie daran, genau aus diesem Grunde und in Erfüllung des Einigungsvertrages ein Gesetz vorzulegen, das die Arbeitgeber nicht nur auffordert, möglichst Gefahren zu vermeiden, sondern ausdrücklich ver- pflichtet, eine die Gesundheit fördernde Arbeitsumwelt zu gestalten? Sie hätten die Chance gehabt, durch ein wirklich zukunftsweisendes Arbeitsschutzgesetz einen Schritt nach vorne zu machen. Sie haben diese Chance vertan und einen Schritt in die entgegengesetzte Richtung gemacht. Damit komme ich zum zweiten Punkt meiner Kritik. Sie vergießen hier anläßlich ihres Katalogs der sozialen Grausamkeiten Krokodilstränen über den hohen Krankenstand in den Betrieben. Und was ist die Folge? Sie beseitigen die Lohnfortzahlung und kürzen das Krankengeld. Sie ergreifen keine Initiative, um das Krankwerden am Arbeitsplatz zu bekämpfen, Sie bekämpfen die am Arbeitsplatz krank Gewordenen. Und das ist der eigentliche Zynismus Ihrer Politik. Die einzigen, die Sie schützen, sind die Arbeitgeber. Sie schützen Sie vor einem zeitgemäßen Arbeitsschutz. Das Weitere regelt dann die eingeschränkte Lohnfortzahlung. Und das trifft auch für die Einordnung des Rechts der Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch zu. Auch hier verspielen Sie die Chance, die immensen Kosten von Arbeitsunfällen durch eine Verbesserung der Prävention zu senken, sondern sparen zu Lasten der Unfallopfer. Bei beiden Gesetzesentwürfen wiegen die Versäumnisse und Halbherzigkeiten wesentlich schwerer als die geringfügigen Verbesserungen. Deshalb werden wir uns der Stimme enthalten. Manfred Grund (CDU/CSU): Wir beraten heute in 2. und 3. Lesung über das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG). Mit diesem Gesetz wird das Unfallversicherungsrecht als Siebtes Buch in das Sozialgesetzbuch eingeordnet. Die die Unfallversicherung tragenden Grundsätze sind unumstritten. Das Vorhaben „SGB VII" mußte deshalb nicht mit einer grundlegenden inhaltlichen Reform verbunden werden. Gegenstand des UVEG ist die rechtssystematische Überarbeitung des Unfallversicherungsrechtes, gerade im Hinblick auf den Datenschutz. Zu den Neuregelungen gehört u. a. die Erweiterung des Präventionsauftrages des Unfallversicherungsträgers auf die Abwehr arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und die Erweiterung des Versicherungsschutzes in Kindertagesstätten. Die Beratungen zum UVEG erfolgen vor dem Hintergrund einer insgesamt sehr erfreulichen Entwicklung im Bereich der Arbeits- und Wegeunfälle und im Bereich der Berufskrankheiten: Die Zahl der erstmals entschädigten Arbeitsunfälle hat sich von 1960 bis 1990 halbiert. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ist von 1960 bis 1990 um fast zwei Drittel zurückgegangen. Die Ausgaben der Unfallversicherung sind seit 1950 unter dem Anstieg der Löhne und Gehälter geblieben. Die Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung liegen zur Zeit bei jährlich ca. 23 Milliarden Mark. Der erfreuliche Rückgang von Arbeitsunfällen und von Berufserkrankungen hat seine entscheidende Ursache im Bemühen der Betriebe und der Verwaltungen, der Unfallversicherungsträger und des Staates, den Arbeitsschutz kontinuierlich zu verbessern. Dieser guten Entwicklung muß alles hinzugerechnet werden, was im Bereich der Prävention, der Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten getan wird. Denn Arbeitsschutz ist nicht nur Schutz vor Unfällen und Berufskrankheiten, Arbeitsschutz muß sich vorbeugend auf die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen ausrichten. Denn Prävention, Verhütung, ist eine Investition in die Zukunft. Deshalb regelt das UVEG nicht mehr nur die grundsätzliche Verpflichtung der Unfallversicherungsträger zum Schutz der Versicherten gegen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, sondern das geltende Recht wird um die Aufgabe der Gefahrenverhütung erweitert. Die Unfallversicherungsträger werden stärker als bisher verpflichtet, Ursache-Wirkung-Beziehungen zu ermitteln. Der wohl strittigste Punkt in der Beratung war das Verfahren zur Anerkennung von Berufskrankheiten. Insbesondere wurden die strenge Kausalität im Hinblick auf die Entschädigungsvoraussetzungen und die angeblich restriktive Entschädigungspraxis im Bereich der Berufskrankheiten kritisiert. Für die Anerkennung einer Krankheit als Berufskrankheit besteht eine strenge Bindung und kein freier Ermessensspielraum, der allenfalls durch finanzielle Gegebenheiten begrenzt wäre. Die Einstandspflicht des Sonderversicherungssystems Unfallversicherung setzt die notwendige Feststellung der Ursache-Wirkung-Beziehung und gesicherte medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse voraus. Das Berufskrankheitenrecht wird ständig weiterentwikkelt, gerade in jüngster Vergangenheit ist der Erkenntnisstand der medzinischen Wissenschaft auch durch Beteiligung anderer Fachdisziplinen enorm gewachsen. Gefährdungen, die früher als unbedenklich galten und weniger beachtet wurden, gelten heute als Ursache schwerer Gesundheitsschädigungen. Um es noch einmal zu sagen: Damit eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden kann, muß die versicherte Tätigkeit die Ursache für die schädigende Einwirkung sein, und die Einwirkung wiederum muß ursächlich für die Erkrankung sein. Wenn allerdings eines der beiden Ursachenzusammenhänge nicht nachgewiesen werden kann, muß eine Ablehnung des Falles erfolgen. Sowohl durch die Anhörung der Sachverständigen als auch durch vielerlei Zuschriften und Petitionen wissen wir, daß es im Einzelfall für den Versicherten schwierig ist, schlüssig nachzuweisen, daß seine Erkrankung mit der versicherten Tätigkeit ursächlich zusammenhängt. Wir wissen auch, daß Versicherte sich wünschen, daß ihre Anträge auf Anerkennung einer Berufskrankheit schneller und transparenter bearbeitet werden. Die Lösung dieser Probleme liegt aber nicht in einer Beweistlastumkehr, nicht im Ersatz der Kausalität durch die Installation einer gesetzlichen Vermutung mit der Beweislast bei den Unfallversicherungsträgern, daß die Krankheitsursache außerhalb der versicherten Tätigkeit angesiedelt ist. Für eine solche Beweisführung nutzen dem Unfallversicherungsträger weder gut ausgebildete technische Aufsichtsbeamte noch ein gut ausgebauter Verwaltungsapparat. Dem Versicherten helfen wir am besten, wenn die Betroffenen am Feststellungsverfahren stärker als bisher beteiligt werden, wenn das Verfahren offen und transparent geführt wird. Ich bin deshalb der Mehrheit des Sozialausschusses sehr dankbar, daß wir gerade im Bereich Transparenz und Beteiligung gute Lösungen gefunden haben. Wir konnten uns darauf verständigen, daß die Versicherten vom Unfallversicherungsträger eine Kopie der von den Krankenkassen übermittelten Auskunft verlangen können. Damit wird über das bisherige Auskunfts- und Einsichtsrecht hinausgegangen, der Versicherte hat Anspruch auf die authentische Form der Auskunftserteilung in Gestalt einer Kopie. Nicht nur in diesem Punkt, sondern bei allen Datensammlungen und Datenübermittlungen war es notwendig, intensiv mit dem Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung zusammenzuarbeiten. Datenschutz ist gerade im Unfallrecht Persönlichkeitsschutz. Die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten am Zustandekommen dieses Gesetzes war nicht nur geboten, die Zusammenarbeit war auch äußerst konstruktiv und hilfreich. In einem weiteren Bereich werden im Gesetz die Rechte der Versicherten gestärkt, und zwar bei der Auswahl des Gutachters. Im § 200 ist geregelt, daß vor Erteilen eines Gutachterauftrages dem Versicherten vom Unfallversicherungsträger mehrere Gutachter zu benennen sind und der Betroffene auf sein Widerspruchsrecht verwiesen wird. In der Begründung zum § 200 wird ausgeführt, daß auch der Versicherte das Recht hat, einen oder mehrere Gutachter vorzuschlagen. Damit wird für den Versicherten ein Auswahlrecht begründet, und das Verfahren wird transparenter. Versicherte können aber bereits nach bestehender Rechtslage Sachverständige ablehnen, wenn die Besorgnis der Befangenheit besteht. Innerhalb der Beratungen zum UVEG haben wir eine Anregung der Industriegewerkschaft BauenAgrar-Umwelt aufgenommen. Die ursprüngliche Formulierung im § 16 Abs. 2 hätte dazu geführt, daß im Inland tätige ausländische Unternehmen aus der Überwachung durch die für die Prävention zuständigen Unfallversicherungsträger ausgeschlossen blieben. Nach der nunmehr vorliegenden Fassung des § 16 Abs. 2 gelten die Unfallverhütungsvorschriften eines Unfallversicherungsträgers auch für Unternehmen und Beschäftigte von ausländischen Unternehmen, die eine Tätigkeit im Inland ausüben, ohne einem inländischen Unfallversicherungsträger anzugehören. Wir haben im Laufe der Beratungen zu diesem Gesetz auch die vielfältigen Zuschriften von Kommunen und Feuerwehren berücksichtigt. Im UVEG wird klargestellt, daß die Errichtung neuer Unfallversicherungsträger ausgeschlossen wird, daß aber bestehende UVT, wie Feuerwehr-Unfallkassen und Eigenunfallversicherungen, Bestandsschutz haben. Zum Organisationsrecht enthält das SGB VII keine gravierenden Änderungen gegenüber der RVO. Die Organisationsstruktur, insbesondere die Gliederung der Berufsgenossenschaften nach Branchen, hat sich bewährt. Das SGB VII läßt aber die Zusammenlegung gewerblicher Berufsgenossenschaften und die Zusammenlegung von Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand auf Beschluß ihrer Vertreterversammlungen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden zu. Angesichts von gegenwärtig 54 UVT der öffentlichen Hand und 35 gewerblichen sowie 20 landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften ist durchaus Handlungsbedarf für Organisationsveränderungen gegeben. Die Versicherten werden sich auch in Zukunft auf eine funktionsfähige, leistungsfähige und finanzierbare Unfallversicherung verlassen können. Mit dem 7. Buch des SGB wird die Unfallversicherung den Bedingungen der modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft angepaßt. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zum Zusatztagesordnungspunkt 16 (Antrag: Sozial- und umweltverträgliche Mobilität - eine Gestaltungsaufgabe für die Zukunft) Gila Altmann (Aurich) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mobil ohne Auto - wir diskutieren heute zu einer Aktionswoche, die von vielen unterschiedlichen Gruppen aus der Umweltbewegung, den Kirchen und Gewerkschaften getragen wird. Die rund 600 örtlichen Gruppen, die den diesjährigen Aktionstag durchführen, zeigen, daß es eine breite soziale Basis für eine Mobilität ohne Auto gibt. Mehr als eine halbe Million Teilnehmer strafen diejenigen Lügen, die immer noch behaupten, die Leute wollten ja nichts mehr als Autofahren. Sie haben die Nase voll - von dem bunten Blech, das ihnen die Innenstädte verstopft, - von dem Lärm, der einen als Fußgänger die Sprache verschlägt, - von dem Ozon, das einem die Tränen in die Augen treibt und die Kehle zuschnürt, - und von der Unfallgefahr, die den Kindern die Spielräume bis zur Bewegungslosigkeit beschneidet. Die herrschende Politik versucht, uns zu verkaufen, daß das Wachstum von Entfernungen, von Geschwindigkeiten und Autos uns insgesamt eine höhere Mobilität, mehr Zeit und damit mehr Lebensqualität beschert hätte. Aber was ist das für eine Lebensweise - immer schneller, immer weiter, immer hektischer, immer gefährdeter -, ein Leben auf der Überholspur, eingeklemmt zwischen Dränglern und 40-Tonnern? Wir schaffen uns selbst damit - eine Mobilität, für die wir im Stau stehen, hinterm Steuer sitzen und die angesparte Zeit totschagen, - ein Leben, in dem es nur noch darum geht, von A nach B zu kommen und den lästigen Raum dazwischen möglichst schnell zu überwinden, - eine Lebensart, die die Städte kaputtmacht und Straßenraum zu Durchraskanälen degradiert, - einen Teufelskreis, der Menschen vor dem Verkehr ins Grüne flüchten und damit mehr Zersiedelung und mehr Verkehr produzieren läßt, - einen Verkehr, der uns immer mehr die Freiheit der Gestaltung unserer individuellen Zeit nimmt, weil wir immer mehr Aufwand betreiben müssen, um unser ständiges Unterwegssein mit immer kürzerer Verweildauer an einem Ort zu organisieren und koordinieren. Mobilität, wie wir sie verstehen, ist etwas anderes: die Möglichkeit, sich zu bewegen, Räumlichkeit zu erleben, Nähe zu erfahren. Freiheit, sich zu bewegen - und es bewußt zu unterlassen. Mobilität ist ein Grundrecht. Dieses Recht - und nicht etwa der Zwang zum Autofahren - muß das Ziel einer zukunftsorientierten Verkehrspolitik sein. Sie muß da sein für alle gesellschaftlichen Gruppen, nicht nur für die, die ein Auto besitzen: - vor allem für Kinder, die den Spielraum „Straße” auch für ihre Entwicklung brauchen, - für Frauen, die ganz andere Wegebeziehungen haben als Männer und die meisten zu Fuß oder auf dem Fahrrad unterwegs sind, - für alte Menschen, die den Lebensraum vor ihrer Tür zur Aufrechterhaltung ihrer sozialen Beziehungen benötigen, - für Seh- und Körperbehinderte, deren Recht auf selbstbestimmte Fortbewegung eine demokratische Selbstverständlichkeit sein muß. Diese Mobilität ist umweltverträglich. Denn ihr Herzstück ist die Verkehrsvermeidung: Wir müssen Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Freizeit - Leben! - wieder zusammenführen. Die prognostizierten Verkehrszuwächse können wir uns nicht mehr leisten. Schon heute kostet uns der Verkehrsbereich bereits 250 Milliarden Mark im Jahr, über 8 000 getötete und 500 000 verletzte Menschen, unzählige zubetonierte Landschaften, vernichtete Lebensräume. Dieser Verkehr, diese - Ihre - Verkehrspolitik frißt uns auf. Das Auto muß gebändigt werden. Es darf nicht länger in unserem Lebensraum wildern und uns die Lebensgrundlagen rauben. Aus dem Raubtier muß ein Haustier werden. Dazu müssen wir weg von der Betonlogik der Bundesverkehrswegepläne , hin zum Bundesverkehrsplan, der gesellschaftliche Mobilität durch intelligente Vernetzung der umweltfreundlichen Verkehrsträger - sowohl in städtischen wie ländlichen Räumen - möglich macht, der unnötigen Verkehr vermei- det und alle gesellschaftlichen Gruppen und sozialen Schichten gleichberechtigt teilhaben läßt. Mobilität, Herr Minister Wissmann, das ist nicht zuletzt die Einsicht, daß der Kopf rund ist, damit das Denken die Richtung wechseln kann (Francois Piccabia). Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU): „Sozial- und umweltverträgliche Mobilität - eine Gestaltungsaufgabe für die Zukunft" ist nicht nur ein wichtiges, sondern auch ein hochinteressantes und spannendes Thema. Ich freue mich, daß die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag anerkennt, daß „Mobilität ein Bedürfnis des Menschen sowie ein wichtiger Standort- und Wirtschaftsfaktor" ist. Anstatt aber nun die richtigen und wichtigsten Handlungsfelder anzusprechen, die zur Erreichung dieser Maxime notwendig sind, legt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Forderungskatalog vor, dem nur sehr schwer etwas Neues zu entnehmen ist: - schrittweise Erhöhung der Mineralölsteuer, - Umwandlung der Kilometerpauschale in eine verkehrsunabhängige Entfernungspauschale, - Zurückdrängung des Autoverkehrs aus den Innenstädten, - Einführung eines Tempolimits und - Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für Abgaben auf ruhenden und fließenden Verkehr auf kommunaler Ebene. Unschwer ist auch zu erkennen, daß es sich hierbei um eine weitere Kampagne gegen das Auto handelt. Es ist durchaus nachvollziehbar, wenn sich der Autofahrer durch diesen Antrag wieder einmal als Melkkuh der Nation fühlt. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden Einschnitte bzw. Beschränkungen der Mobilität insbesondere im Straßenverkehrsbereich gefordert. Letztendlich aber geht es einzig und allein darum, durch eine kräftige Verteuerung des Straßenverkehrs die Mobilität weiter Kreise unserer Bevölkerung einzuschränken. Da diese sog. vorsorgende Mobilitätspolitik ökologisch, ökonomisch und auch aus sozialer Sicht akzeptabel sein soll - wie es im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen formuliert ist -, ergeben sich zwangsläufig viele Fragen, z. B.: Ist es sozialverträglich, wenn die Mineralölsteuer so erhöht wird, daß das Autofahren zum Privileg und selbst der Durchschnittsverdiener zum Mobilitätsverzicht gezwungen wird? Denn der „Einstieg in eine ökologisch-soziale Steuerreform" (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sieht die Einführung folgender Steuern vor: - Ökosteuer: 1996: +50 Pfennig/Liter und in den Folgejahren: +30 Pfennig/Liter - Energiesteuer: nach Einführung: +0,5 Pfennig/Liter Unsere Politik hingegen will sicherstellen, daß alle Bevölkerungsschichten Auto fahren können. Oder: Ist es sozialverträglich, wenn die vielen Auspendler, die mitunter weite Wege zu ihrem Arbeitsplatz haben und auf die Benutzung ihres Autos angewiesen sind, eine gewaltige Kürzung der Kilometerpauschale hinnehmen müssen? Laut Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Einstieg in eine ökologisch-soziale Steuerreform" ist eine Absenkung des Pauschsatzes zunächst auf 50 Pfennig/km und schrittweise auf 20 Pfennig/km vorgesehen. Oder: Ist es sozialverträglich, wenn Millionen von Menschen, die bisher das Flugzeug benutzten, um ihre Traumstrände zu erreichen, künftig hierauf verzichten sollen, weil dieser Lebensstil nicht in das Konzept einer sozial- und umweltverträglichen Mobilität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen paßt? Oder: Ist es umweltverträglich, wenn in Verkehrsstaus - lt. ADAC verbringt jeder Pkw-Fahrer bereits 65 Stunden/Jahr im Stau - eine ungeheure Menge Kraftstoff sinnlos vergeudet wird? Studien (BMW-Stau-Studie) besagen, daß die Zeitverluste durch Staus auf deutschen Autobahnen jährlich volkswirtschaftliche Kosten von 202 Milliarden DM verursachen. Hinzu kommen 17 Milliarden DM für den Kraftstoffmehrverbrauch (17 Milliarden DM entsprechen ca. 13 Milliarden Liter Benzin). Oder: Ist es umweltverträglich, dem umweltverträglichsten Verkehrsträger schlechthin - der Binnenschiffahrt - höhere Kosten aufzuerlegen (s. „Einstieg in eine ökologisch-soziale Steuerreform" Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)? Allein diese wenigen Fragen zeigen, daß hinter dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kein schlüssiges Konzept steht. Mit Steuererhöhungen und Verboten allein lassen sich die anstehenden Probleme wie - sozial- und umweltverträgliche Mobilität, - Sicherung des Standortes Deutschland, - Abbau der Arbeitslosigkeit und - Bewältigung sozialer Probleme nicht lösen. Wir alle wissen, daß eine gute Wirtschaftspolitik gleichzeitig auch eine gute Sozialpolitik ist. Und wir alle wissen auch, daß Wirtschaft und Verkehr wie siamesische Zwillinge sind. Selbstverständlich hat jedes Wirtschaftswachstum auch steigende Verkehrsmengen zur Folge. Allerdings scheinen einige Politiker immer noch zu glauben, daß wachsende Verkehrsmengen - d. h. die Transportbedürfnisse der Wirtschaft und die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen - einfache Stellschrauben sind, die man je nach Weltanschauung herauf- oder herunterdrehen kann. Diese Auffassung ist nicht nur grundsätzlich falsch, sondern auch außerordentlich gefährlich für die weitere Entwicklung des Standortes Bundesrepublik Deutschland. Nur ein ausgewogenes Verkehrssystem, in dem alle Verkehrsträger ihren spezifischen Vorteilen entsprechend optimal eingesetzt werden, kann dazu beitragen, den Standort Deutschland langfristig zu sichern und ihn im europäischen und weltweiten Wettbewerb dauerhaft konkurrenzfähig zu halten. Daher müssen die wichtigsten Handlungsfelder einer modernen Verkehrspolitik auch weiterhin sein: 1. Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung, intelligente Vernetzung der Verkehrsträger unter verstärktem Einsatz von Telematik, 2. Ausbau und Nutzungsoptimierung der Verkehrsinfrastrukturen, 3. Marktkonforme Ausgestaltung staatlicher Rahmenbedingungen, 4. Entwicklung umweltschonender Technologien im Verkehrsbereich, 5. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Personenverkehrs, 6. Stärkung der Wettbewerbskraft der deutschen Verkehrswirtschaft. Die aufgeführten Handlungsfelder entsprechen der Politik der Bundesregierung und der sie tragenden CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Sozial- und umweltverträgliche Mobilität - eine Gestaltungsaufgabe für die Zukunft" lehnen wir ab, da er alles andere tut, aber nicht dazu beiträgt, die Zukunft zu gestalten. Konrad Kunick (SPD): Die SPD-Fraktion im deutschen Bundestag begrüßt die Initiative von Umweltverbänden, kirchlichen Gruppen und Bürgerinitiativen für einen freiwilligen autofreien Sonntag am 16. Juni 1996 nach dem Motto „Mobil ohne Auto". Wir Sozialdemokraten unterstützen diese Aktion und fordern dazu auf, an diesem Tage „Schnupperurlaub vom Auto" zu nehmen und statt dessen sich auf eigene Kraft zu besinnen, in die Pedale zu treten, die Angebote des öffentlichen Nahverkehrs anzunehmen und zu Fuß die Umgebung auf Wanderungen und Spaziergängen zu ergründen. Wir Sozialdemokraten unterstützen den zur Debatte stehenden Antrag, der weitgehend mit unseren Beschlüssen und verkehrsökologischen Absichten übereinstimmt, und hoffen, daß der Bundestag durch eine breite Zustimmung die Initiatoren der Aktion „Mobil ohne Auto" ermutigt. Angesichts der Fülle der Tagesordnung möchte ich mich auf einige wenige Punkte zur wünschenswerten Zukunftsentwicklung des Verkehrssystems beschränken: 1. Die Möglichkeit der Mobilität, d. h. die Möglichkeit, ferne Ziele und Ziele in der Region oder in der eigenen Stadt zu erreichen, ist ein Stück Lebensqualität. Die Entfernung zu Freunden, Verwandten, Urlaubszielen bequem zu überwinden, aus dem ländlichen Raum zum Arbeitsplatz zu gelangen, Theater und Kultur, Einkaufsziele, Lokale, Erholungsgegenden zu besuchen, all das sind legitime Verkehrsbedürfnisse ebenso wie der Transport von Rohstoffen und Produkten zwischen den Betrieben der Wirtschaft. Mobilität ist also unverzichtbar in der modernen Gesellschaft. Sie ist aber kein Wert für sich. Vielmehr ist ein Übermaß an Bewegung, die hektische Fluktuation großer Mengen von Personen und Gütern auch eine Bedrohung des Lebenswertes der Stadtteile, Gegenden und Biotope, die durch den Verkehr berührt werden. Ruhe, Sich-Ausruhen, In-Sich-Ruhen, Verkehrsruhe stellen ebenso Werte dar wie das sinnvolle Erreichen von Zielen. 2. Der Fortschritt, unabhängig von Fahrplänen den eigenen Weg mit einer selbstgesteuerten Kabine zu suchen, Gepäck, Güter, mehrere Personen mitzunehmen, hat unsere Gesellschaft und Zivilisation zutiefst geprägt und ist nicht rücknehmbar. Das Auto ist Bestandteil der Industriegesellschaft. Mit dem Versuch einer autogerechten Organisation, der immer stärkeren Ausrichtung ihrer Strukturen auf den Autoverkehr aber zerstört die Gesellschaft gleichzeitig Lebensqualität, deren Erreichung sie mit Hilfe des Autos anstrebt. Wir müssen dieses Verkehrsmittel herunterholen vom Altar des Goldenen Kalbes, um das sich alles dreht, und es auf eine dienende Funktion verweisen. Das bedeutet, Sicherheitsgefahren zu minimieren und den Verbrauch knapper Ressourcen wie Luft, Lärmfreiheit, Boden, Treibstoff, Rohstoffe und Energien für die Produktion des Autos. Das bedeutet auch, sich zu beschränken in der Nutzung dieses Verkehrsmittels, bedeutet eine Verpflichtung der Politik, andere Verkehrssysteme anzubieten für die Erschließung des ländlichen Raumes durch Bus und Bahn, den Bau und Betrieb leistungsfähiger Straßenbahnen und Schnellbahnen in den Städten und Ballungsräumen, wie auch die Förderung des Fahrradverkehrs durch Herstellung eines guten Fahrradwegenetzes und Privilegierung dieser umweltfreundlichen Verkehrsart. Es geht auch um die Menschenfreundlichkeit des städtischen Lebensraumes: Autoverkehr verdrängt Menschen, autofreie Räume laden zum Leben ein. Es muß Schluß sein mit der Opferung von Architektur und Urbanität für den Autoverkehr. Fußgänger, Radfahrer, Straßenbahnen sollen Vorrang in der Stadt haben. Leben in der Stadt muß wieder attraktiver werden, als wegzusiedeln, weil die heutige Stadt krank macht. Die Zerstörung der Städte durch den Autoverkehr, die Opferung von immer mehr Landschaftsraum, die ständig wachsenden Staus, die Belastung der Luft durch Autoabgase, die Toten und Verletzten des Straßenverkehrs stehen für den hohen Preis, den eine autogläubige Gesellschaft für ihre Mobilität in Anpassung an das Auto entrichtet hat und entrichtet. Es ist deshalb höchste Zeit, eine neue Verkehrspolitik für ein menschenfreundlicheres, die Natur schonendes Gesamtverkehrssystem durchzusetzen. 3. Mit der Aktion „Mobil ohne Auto" geht es uns darum, den demokratischen Prozeß des Umdenkens zu fördern, neue Verhaltensweisen einzuüben, Reformpotentiale zu stärken. Das Fahrrad gehört allemal zu den intelligentesten Verkehrsmitteln, die der Mensch erfunden hat: Allein mit seiner Kraft erweitert er seinen fußläufigen Radius um ein Vielfaches, ohne Abgase und mit einem geringen Materialaufwand kommt er leicht voran, betätigt sich sportlich und tut etwas für seine Gesundheit. Dieses schöne Verkehrsmittel sollten möglichst viele Bürgerinnen und Bürger am 16. Juni, einem hoffentlich sonnigen Sonntag, für ihre Ausflüge benutzen und damit gleichzeitig demonstrieren für ein Gesamtverkehrskonzept, in dessen Mittelpunkt der Mensch, seine Gesundheit, seine Lebensräume und eine sinnvolle Mobilität stehen. Wir Sozialdemokraten werden dabei sein. Horst Friedrich (F.D.P.): Es ist erstaunlich, wie die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen von einer grundsätzlich richtigen These zu zum Teil völlig falschen Ergebnissen kommt. In dem vorliegenden Antrag ist im zweiten Absatz zu lesen: „Mobilität ist ein Bedürfnis des Menschen sowie ein wichtiger Standort- und Wirtschaftsfaktor" . So weit, so gut. Anstatt aber im folgenden - ausgehend von dieser Feststellung - Vorschläge zu machen, wie sowohl das Bedürfnis nach als auch die ökonomische Bedeutung der Mobilität sozial- und umweltverträglicher gestaltet werden könnte, schlagen die Grünen Maßnahmen vor, die der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realität hohnsprechen. Es ehrt den Deutschen Bundestag, wenn ihm die Grünen die Möglichkeit zuschreiben, über Jahrzehnte andauernde Entwicklungen mit Hilfe eines Antrags umkehren zu können. Die Trennung von Arbeit und Wohnen, das arbeitsteilige Wirtschaften, die Erschließung des Lebensraumes sind aber sicher nicht einer - in den Augen der Antragsteller - verfehlten Politik zuzuschreiben, sondern das Ergebnis langfristiger sozioökonomischer Entwicklungen, auf die die Politik nur bedingt Einfluß hatte und hat. Verkehr mit all seinen - auch negativen - Ausprägungen ist gleichsam Folge und Katalysator dieser Entwicklungen. Es wäre sicher wünschenswert, künftige Raumordnungsverfahren auch unter der Prämisse Verkehrsvermeidung zu erarbeiten. Hierauf sollte auch nach Ansicht der F.D.P. verstärkt Wert gelegt werden. Neue Siedlungskonzepte werden aber erst in Jahren oder Jahrzehnten greifen. Es wird kaum möglich sein, qua Gesetz und im nachhinein bestehende Siedlungsstrukturen einfach zu verändern. Unternehmen in Wohngebieten oder Pendler den Innenstädten ansiedeln zu wollen, ist unrealistisch. Somit bleibt der Verkehr grundsätzlich eine der notwendigen Voraussetzungen für Arbeit, Wohlstand und Freizeit - quasi das Schmiermittel unserer Gesellschaft. Dieser externe Nutzen des Verkehrs kommt bei den Diskussionen um Verkehrsvermeidung oder -verlagerung leider immer zu kurz. Drei Beispiele: - Jeder siebte Arbeitsplatz in Deutschland hängt direkt oder indirekt von der Automobilindustrie ab. - Zwischen 1960 und 1990 resultierten 50 Prozent des Produktivitätswachstums aus den Steigerungen der Straßenverkehrsleistungen. - Das Bruttoinlandsprodukt im Jahre 1990 wäre ohne die Zunahme der Verkehrsleistungen um 700 Milliarden DM geringer ausgefallen. Eine Abkopplung des Wirtschaftswachstums vom Verkehr kann daher nicht der richtige Weg sein. Zwei Bereiche des Verkehrs stehen im Mittelpunkt des vorliegenden Antrags, denen mit verkehrspolitischen Holzhammermethoden wie drastischen Verteuerungen und Verboten der Garaus gemacht werden soll. Sowohl der Individual- als auch der Straßengüterverkehr werden zum Sündenbock jedweder Verkehrs- und Umweltproblematik gemacht. Der ÖPNV und der Schienengüterverkehr werden demgegenüber als heilige Kühe gefeiert, die imstande sind, das Paradies auf Deutschlands Straßen zu bringen. Leider fehlt an dieser Stelle der Raum, um sich detailliert mit diesen Fehleinschätzungen auseinanderzusetzen. Daß die Möglichkeiten, die der ÖPNV als Instrument zur Vermeidung eines seit 30 Jahren drohenden, aber bisher nie eingetretenen Verkehrskollaps besitzt, auch in den Reihen der Verkehrswissenschaft vernünftiger eingeschätzt werden, verdeutlicht folgendes Zitat von Prof. Kutter vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung: Der ÖPNV wird immer ineffizienter. Um immer kleinere Gruppen zu bedienen, muß er immer mehr in die Fläche gehen. Reparatur und Instandhaltung fressen immer mehr Geld - und irgendwann kann es keinen Ausbau mehr geben, weil ihn sich niemand mehr leisten kann. Zwischen den Zentren und den Satelliten wird der ÖPNV erfolgreich sein, zwischen den Satelliten wird er nie kommen; denn er kann nicht alle bedienen. Vor dem Hintergrund eines nach den Wünschen der Grünen drastisch verteuerten Individualverkehrs hätte dies zwangsläufig eine sinkende Mobilität vor allem der Ärmeren zur Folge. Ist das gewollt? Der Forderung nach einer Umkehr der Bahnreform und einer 100prozentigen Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene kann mit Blick auf die tatsächlichen Gegebenheiten nur mit Kopfschütteln begegnet werden. Eine restriktive Politik zu Lasten des Straßengüterverkehrs steht im Gegensatz zu dessen dynamischer Entwicklung - trotz erheblicher Kostensteigerungen in der jüngsten Vergangenheit. Der stetig steigende Bedeutungszuwachs ist die Folge grundlegender struktureller Veränderungen in Industrie und Handel. Während die Produktion hochwertiger Investitions- und Konsumgüter gestiegen ist, ging die Produktion niedrigwertiger Massengüter zurück. Der Straßengüterverkehr kann aber weitaus flexibler auf die neuartige Produktpalette reagieren. Zitat: Die wirtschaftlich herausragenden Leistungsmöglichkeiten des Straßengüterverkehrs haben sich gerade in der jüngsten Vergangenheit wieder gezeigt: Die Revitalisierung von Ostdeutschland und der osteuropäischen Staaten wäre ohne Nutzfahrzeugverfügbarkeit nicht möglich gewesen. Der Lkw stellt einen logistischen Potentialfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit von Wirtschaftszweigen und Regionen dar. (Prof. Gerd Aberle, 23. Mai 1996) Eine Politik gegen den Straßengüterverkehr und eine ökonomisch nicht zu legitimierende Bevorzugung der Bahn gefährdet aber nachhaltig den Wirtschaftstandort Deutschland und hunderttausende gewerbliche Arbeitsplätze im Verkehrssektor. Arbeitsplatzvernichtung, Verstaatlichung, Abkassieren - eine solche Politik ist mit der F.D.P. nicht zu machen. Daher lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. Dr. Winfried Wolf (PDS): „Mobil ohne Auto" - das erscheint vielen in der Bevölkerung und vielen Mitgliedern dieses Bundestages als eine nicht umsetzbare Forderung. Wenn jetzt unter Schirmherrschaft der Bundesregierung ein solcher autofreier Sonntag - für den 16. Juni - propagiert wird, kommt dieses wichtige Projekt einer tödlichen Umarmung nahe. Just dieser Tage flattert uns die neue Broschüre „Reisezeit" des Bundesverkehrsministeriums in die Büros. Obgleich Verkehrsminister Wissmann anscheinend neutrale Begriffe wie „Verkehrskalender" und „Ratgeber" für die Fahrt in den Urlaub wählt, so meint er doch auf 16 buntbedruckten und in hoher Auflage verbreiteten Seiten immer nur Reisen im privaten Pkw: Informiert wird über Autobahnstrecken und nicht über Urlaub ohne Auto. Gewarnt wird vor Autobahnbaustellen - kein Wort zu Urlaub mit der Bahn. Das ist ehrlicher als die Unterstützung für „Mobil ohne Auto". Allein im Zeitraum 1990 bis 1996 stieg die mit Pkw zurückverlegte Leistung nochmals um rund 20 Prozent, der Luftverkehr wuchs sogar um 35 Prozent. Gleichzeitig wird der Schienenverkehr immer unattraktiver. Dieser Tage berichtete die „Süddeutsche Zeitung": Aus einer DB-internen Verspätungsstatistik .. . geht hervor, daß von 108 IC/EC-Zügen lediglich 64,3 Prozent pünktlich oder bis 5 Minuten verspätet waren. 17 Prozent hatten bis zu 10 Minuten, zwölf Prozent gar mehr als 20 Minuten Verspätung. Ich erinnere mich gut an das Jahr 1973 und die ersten autofreien Sonntage in Westdeutschland. Diese waren Ergebnis eines ökonomischen Drucks; Stichworte: Ölkrise, Anstieg des Öl-Weltmarktpreises und Ölverknappung. Doch das Interessante war: Die autofreien Tage wurden nicht negativ bilanziert. Ich habe diese meine Erinnerung neulich aufgefrischt und für zwei Städte - die Stadt Marburg an der Lahn und Berlin - die damalige Presse durchgesehen. In beiden Fällen war das Ergebnis dasselbe: Vor den autofreien Sonntagen wurde von offizieller Seite und in Massenmedien ein Horrorszenario von Immobilität und Chaos an die Wand gemalt. Es gab offen rassistische Hetze - gegen „die Scheichs", die „den Ölhahn abdrehen". Mit dem Zeitpunkt des ersten autofreien Sonntags - und ich betone: das waren so gut wie völlig autofreie drei Sonntage - kippte die Stimmung komplett um: Es überwog die Zustimmung. In Berlin brachte die F.D.P. einen Vorschlag ein, den Kudamm generell zur autofreien Zone zu erklären. In Marburg wurden Stimmen zitiert, wonach Familienväter endlich mal wieder Zeit für die Familie und für einen Spaziergang gefunden hätten. In den Niederlanden ergab zum gleichen Zeitpunkt eine Meinungsumfrage eine klare Mehrheit für die Beibehaltung autofreier Sonntage. Es kam anders. Und es kam so, daß heute die Städte im Autoverkehr ersticken und dennoch - so das neue Grünbuch der Europäischen Union - die Durchschnittsgeschwindigkeit im motorisierten Stadtverkehr auf das Niveau des Verkehrs mit Pferdefuhrwerken gesunken ist: 15 bis 20 km/h Durchschnittsgeschwindigkeit gilt hier, über den Tag gerechnet, bereits als guter Wert. „Mobil ohne Auto" ist eine unterstützenswerte Initiative. Der Antrag der Kollegin Gila Altmann und der Grünen ist ausgezeichnet und wird von uns ebenso unterstützt. Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (a - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes; b und c - Hochwasserkatastrophe - Hilfen und Möglichkeit vorbeugender Maßnahmen; d - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Antrag: Vorsorgender Gewässer- und Trinkwasserschutz in der Europäischen Union), zum Zusatztagesordnungspunkt 17 (Antrag: Abwassereinleitung aus Schiffen in Binnenwasserstraßen) und zum Zusatztagesordnungspunkt 18 (Antrag: Sanierung des Wasserhaushaltes in den Lausitzer und Mitteldeutschen Braunkohlenrevieren) Staatsminister Dr. Thomas Goppel (Bayern): Es ist das besondere politische Anliegen Bayerns, durch die Neugestaltung des Wasserhaushaltsgesetzes einen wirkungsvollen Gewässerschutz zu erreichen, der auch dem Wirtschaftsstandort Deutschland gerecht wird. Dabei ist die Beachtung des Verhältnis- mäßigkeitsgrundsatzes bei den Anforderungen an Abwassereinleitungen Dreh- und Angelpunkt des Gewässerschutzes. Genauso entscheidend für den Gewässerschutz ist es aber auch, die wasserrechtlichen Verfahren wieder auf das notwendige Maß zurückzuführen. Das ist der Grund, warum der Freistaat Bayern eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes startete, die ich heute — Pardon: endlich — in diesem Hohen Hause vertreten darf. Der heute abschließend zu beratende Entwurf des Gesetzes hat einen langen Weg hinter sich. Die im September 1993 dem Bundesrat von uns vorgelegte Initiative zur Anpassung des Wasserhaushaltsgesetzes unterfiel wegen der auslaufenden Legislaturperiode leider der Diskontinuität. Schon im ersten Anlauf stand die stärkere Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei den Mindestanforderungen nach § 7 a Wasserhaushaltsgesetz an bereits bestehende Abwassereinleitungen, wie er nun in der beabsichtigten Neufassung des § 5 enthalten ist, im Vordergrund. Es ist aus bayerischer Sicht untragbar, wenn bei Nachrüstungen auf Grund der Verschärfung der Mindestanforderungen für eine ganze Industriebranche im Einzelfall der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz keine Berücksichtigung findet, obwohl in diesem speziellen Fall der Gewässerschutz gar nicht bedroht ist. Die diskutierte Verschärfung von Mindestanforderungen an Abwassereinleitungen aus der Textilherstellung ist dafür ein gutes Beispiel. Das Ganze wird noch problematischer, weil nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Mindestanforderungen künftig durch Rechtsverordnung und nicht mehr durch Verwaltungsvorschriften festzulegen sind. Gerade auch deshalb ist der auf den Einzelfall bezogene Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei nachträglichen zusätzlichen Anforderungen an vorhandene Abwassereinleitungen unmittelbar im Wasserhaushaltsgesetz zu verankern. Auch die nach § 7 a Absatz 2 beabsichtigten branchenbezogenen Verhältnismäßigkeitsregelungen bei nachträglichen zusätzlichen Anforderungen an vorhandene Abwassereinleitungen können die Einzelfälle nicht erfassen, bei denen der Aufwand zusätzlicher Anforderungen außer Verhältnis zum für den Gewässerschutz angestrebten Erfolg steht. Die Neufassung des § 7 a Absatz 1 mit dem einheitlichen „Stand der Technik" und die Verankerung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in § 5 sind deshalb als Gesamtpaket der Novellierung anzusehen. Sie sind nicht voneinander zu trennen. Nur Verhältnismäßigkeitserwägungen im Einzelfall rechtfertigen sehr hohe Reinigungsanforderungen generell. Noch einmal muß ich unterstreichen: Die Einführung des einheitlichen Niveaus „Stand der Technik" für Mindestanforderungen an Abwassereinleitungen in § 7 a Absatz 1 kann allerdings nur mitgetragen werden, wenn gleichzeitig in Abs. 5 die Definition unter Verweis auf den Beschluß des Umweltausschusses aufgenommen wird, was unter „Stand der Technik" zu verstehen ist. Blankoschecks können und dürfen wir nicht unterschreiben! Bayern wird im übrigen die Nr. 1 des vorgeschlagenen Entschließungsantrags, wonach in der künftigen Rechtsverordnung für die Mindestanforderungen nach § 7 a keine erhöhten Anforderungen an die kommunale Abwasserbehandlung festgeschrieben werden, sehr genau bei der Verordnungsgebung beachten. Weiterhin ging es dem Freistaat Bayern um den Abbau überzogener Verfahrenserfordernisse im wasserrechtlichen Vollzug. Vor allem soll nach der Neufassung des § 31 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz bei planfeststellungspflichtigen Gewässerausbauvorhaben die kostenintensive Umweltverträglichkeitsprüfung künftig auf diejenigen Ausbauvorhaben beschränkt werden, die auf Grund ihrer Bedeutung und ihrer Auswirkungen auf die Umwelt eine solche Prüfung auch rechtfertigen. Für den naturnahen Ausbau bei Teichen und kleinräumige naturnahe Umgestaltungen wie die Beseitigung von Bach- und Grabenverrohrungen sollen damit Umweltverträglichkeitsprüfungen entfallen. Materielle Abstriche für den Umweltschutz sind mit diesem wesentlichen Beitrag für die Vereinfachung wasserrechtlicher Verfahren nicht zu befürchten. Schließlich sollte aus bayerischer Sicht durch die Änderungen der §§ 23 und 33 Wasserhaushaltsgesetz, wie sie im heute zu beratenden Gesetzentwurf enthalten sind, für die Länder die Möglichkeit eröffnet werden, künftig das Einleiten von wenig verschmutztem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer bzw. das Grundwasser für erlaubnisfrei zu erklären. Dieses Wasser darf nicht „wegkanalisiert" werden; es kann und soll nach unserer Auffassung an Ort und Stelle verbleiben. Ich stelle die Schwerpunkte der bayerischen Bundesratsinitiative zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes bewußt so stark heraus, um deutlich zu machen, was Auslöser und Zielsetzung der Ihnen heute zur Beratung vorliegenden Novelle war und ist, auch, welche Veränderungen eingetreten sind. Eine Deregulierung gerade auch im Wasserrecht und die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Nachrüstung bestehender Abwasserbehandlungsanlagen stärken ohne Zweifel den Wirtschaftsstandort Deutschland. Sie heben aber den Gewässerschutz nicht auf. Ganz im Gegenteil: sie dienen einem Gewässerschutz mit Augenmaß, der das Notwendige tut, das Überflüssige aber unterläßt. Angesichts der Notwendigkeit, die aufgezeigten Anliegen einer Lösung zuzuführen, konnte auf die bayerische Initiative nach dem „Fehlschlag" aus der letzten Periode nicht verzichtet werden. Der bayerischee Bundesratsantrag vom 11. Dezember 1994 war daher nur folgerichtige Konsequenz. Die nachfolgenden parlamentarischen Beratungen hier in Bonn haben bestätigt, daß das bayerische Grundanliegen letztlich von den betroffenen Kreisen erkannt und unterstützt wird. Deutlich wurde dies durch die in das vorliegende Änderungsgesetz aufgenommenen Vorschläge der unabhängigen Expertenkommission zur Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren unter Leitung von Prof. Schlichter, die unter anderem auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Ergänzung des § 5 zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz enthalten. Auch die öffentliche Anhörung von Sachverständigen durch den Umweltausschuß des Deutschen Bundestages am 25. September 1995 zeigte deutlich die Notwendigkeit zu einer Neugestaltung der Anforderungen an die Abwassereinleitungen in Form einer akzeptablen Gesamtlösung. Der lange Weg der Wasserhaushaltsgesetzänderung war damit auch eine Chance, ein Gesetz zu gestalten, das gleich auch diese Vorstellungen aufnimmt. Lassen Sie mich zum Schluß noch die Nr. 3 des vorgeschlagenen Entschließungsantrags aufgreifen. Mit ihr wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf der Ebene der Europäischen Union für eine Vereinheitlichung der vorgeschriebenen Überwachungs- und Probenahmeverfahren in bezug auf die Einhaltung der EG-Grenzwerte zur Abwasserbehandlung einzusetzen - ein Antrag, der selbstverständlich zu unterstützen ist. Dies rührt an das Grundproblem, daß die derzeit vorliegenden EG-Wasserrichtlinien insgesamt unübersichtlich und teilweise widersprüchlich sind. Es ist deshalb allerhöchste Zeit, daß Brüssel endlich ein in sich schlüssiges europäisches Wasserrecht mit einer Wasserrahmenrichtlinie schafft. Unter dem harmonisierenden Dach einer solchen Rahmenrichtlinie sind die bestehenden einzelnen Wasserrichtlinien so neu zu ordnen, daß sie übersichtlich und damit handhabbar werden - keine leichte Aufgabe, wie ich zugebe. Dabei ist insbesondere der vorbeugende Gewässerschutz auch in der europäischen Gesetzgebung zu verankern. Er muß im Sinne des Emissionsprinzips beim Verursacher ansetzen und darf nicht auf eine - rechnerisch mögliche - Belastung von „ Reinwassergebieten " abstellen. Der Bayerische Landtag hat gestern entsprechende Anträge der CSU-Fraktion verabschiedet, so daß auch mit bayerischen Bundesratsinitiativen mit diesem Ziel zu rechnen sein wird. Wenn es uns gelingt, neben der heute zu beratenden Wasserhaushaltsgesetzänderung auch das europäische Gewässerschutzrecht sinnvoll und praktikabel zu gestalten, wird damit, davon bin ich überzeugt, ein erfolgreicher, von unserer Bevölkerung mitgetragener Gewässerschutz auch auf europäischer Ebene ermöglicht. Dr. Norbert Rieder (CDU/CSU): Nach langer, um nicht zu sagen: schwerer Geburt werden wir heute endgültig über das Wasserhaushaltsgesetz debattieren und es wohl auch beschließen. Es ist schade, daß diese Debatte am verborgensten Platz der Bundesrepublik, nämlich mitten in der Nacht im Deutschen Bundestag, stattfindet. Denn dieses Gesetz enthält neben einigen wichtigen Neuerungen, auf die ich nachher noch eingehen möchte, zwischen den Zeilen einiges, was auch oder gerade aus der Sicht eines überzeugten Umweltschützers erwähnenswert ist. Doch dazu muß ich ein wenig weiter ausholen. Das Technikniveau, das in den kommunalen Kläranlagen angewandt werden soll, wird bekanntlich zwar im Gesetz beschrieben, aber nicht endgültig definiert. Die eigentliche Definition erfolgt im Anhang 1 zum Gesetz, der in Zukunft nicht mehr als Verwaltungsvorschrift, sondern dem europäischen Willen folgend als Rechtsverordnung das Anforderungsniveau festlegen wird. Nach dem Willen des Bundesgesetzgebers, und das wird durch eine von einer ganz breiten Mehrheit des Bundestages getragene Entschließung bestätigt, aber auch von Bundesrat und Bundesregierung bekräftigt, soll inhaltlich an diesen Anforderungen nichts geändert werden. Ich glaube, daß das aus zwei Gründen besonders erwähnenswert ist: einerseits, weil dadurch die Befürchtungen, aber auch die Behauptungen von Kommunen entkräftet werden, daß das Reinigungsniveau und damit die Kosten immer weiter hochgeschraubt werden sollen; andererseits - und das ist fast noch bemerkenswerter - zeigt das den Abschluß einer umweltpolitischen Erfolgsstory sondergleichen, die sich vor 20 Jahren zwar viele erhofft, aber nur wenige vorstellen konnten, der Tatsache nämlich, daß wir bei den kommunalen Kläranlagen, wenn denn alles umgesetzt ist, was längst schon eingeleitet ist, keine substantiellen Verbesserungen der Reinigungsleistung mehr brauchen werden, da wir durch weitere Verbesserung der Reinigungsleistung die Qualität unserer Vorfluter praktisch nicht mehr verbessern können. Wir haben also ein ganz wichtiges Umweltziel erreicht und können sagen, der Aufwand hat sich gelohnt, aber jetzt muß die Konsolidierungsphase kommen, also die Phase, in der man nach einer zugegeben hektischen Zeit voller Nachbesserungen in aller Ruhe darauf achten muß, daß bei Erhaltung der erreichten Reinigungsleistung alle Kraft darauf gesetzt wird, diese Leistung immer kostengünstiger zu erreichen. Aber insgesamt muß man sagen: Wir haben gezeigt, daß bei gemeinsamer Anstrengung aller im Gewässerbereich Großartiges erreicht werden kann. Das gibt Mut und zeigt, daß Umweltschutz nicht eine unendliche Geschichte ist, sondern so hervorragende Erfolge zeitigen kann, daß man sagen kann: Aufgabe erfüllt, laßt uns zu neuen Taten schreiten. Und diese neuen Taten, zu denen eben auch die Kosteneinsparung gehört, sind - zumindest sehe ich es so - ein zweiter wichtiger Punkt im Wasserhaushaltsgesetz. Wird doch in verschiedenen scheinbar kleinen Punkten, die aber in der Summe im Laufe der Jahre ganz erhebliche Kostenspareffekte bringen werden, die Möglichkeit eröffnet, ohne Verlust an Umweltqualität einfachere, preisgünstigere Lösungen zu schaffen. So bei der Möglichkeit der schadlosen Regenwasserversickerung, die es ermöglichen wird, den einen oder anderen Kanal in seinem Querschnitt entweder nicht vergrößern zu müssen oder beim Neubau einen kleineren Querschnitt wählen zu können, als es sonst nötig gewesen wäre. Gleichzeitig wird das aber auch in der einen oder anderen Kläranlage ein wenig dazu beitragen, daß bei Regen- die Reinigungsleistung der Kläranlage, die bisher durch den Verdünnungseffekt des Regenwassers in der biologischen Stufe abgenommen hat, erhalten bleibt, was seinerseits wieder den Gewässern nützt. Daß nebenbei noch die Grundwasserneubildung ein wenig verbessert wird, sei nur am Rande ewähnt. In vielen Einzelfällen wird auch die Klarstellung, daß Kleinkläranlagen durchaus dem Wohle der Allgemeinheit dienen können, zu ganz erheblichen Kosteneinsparungen führen. Es ist wirklich nicht einzusehen und auch aus Umweltgründen nicht geboten, daß auch der letzte Einödhof mit Anschlußkosten von teilweise Hunderttausenden von Mark an eine Sammelkläranlage angeschlossen wird. Nun noch ein letzter Punkt: Die Maßnahmen, die zum Hochwasserschutz vorgeschlagen werden, sind ebenfalls unter dem Gesichtspunkt der Kosteneinsparung zu sehen; denn es ist inzwischen ja wohl allgemein bekannt, daß ein vorsorgender Hochwasserschutz durch den Erhalt der natürlichen Überschwemmungsgebiete die volkswirtschaftlich günstigste Möglichkeit sein kann, in unserer dichtbesiedelten Bundesrepublik die Schäden durch Hochwasser so niedrig wie möglich zu halten. Daß diese natürlichen Überschwemmungsgebiete bzw. naturnah ausgebauten oder naturnah erhaltenen Fließgewässer gleichzeitig dem Naturhaushalt - unter anderem durch die Verbesserung der Selbstreinigungskraft der Gewässer - dienen, aber auch Erholungslandschaften für unsere Bevölkerung erhalten bzw. schaffen, womit der volkswirtschaftliche Nutzen noch verstärkt wird, ist für jeden einsichtig, der wenigstens ab und zu selbst einmal an einem Gewässer Entspannung sucht. Insgesamt bin ich mir sicher, daß dieses Gesetz ein gutes Gesetz ist, das dazu beitragen wird, einerseits unsere Umwelt weiter zu verbessern, andererseits aber auch zur Kostendämpfung beitragen wird. Wir als CDU/CSU stimmen deshalb diesem Gesetz zu. Ich bitte Sie alle, ebenfalls zuzustimmen. Susanne Kastner (SPD): Die heutige Debatte, liebe Kolleginnen und Kollegen, läuft unter dem Motto „Vorwärts, liebe Regierung, wir müssen zurück". Notwendig wurde die Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes auf Grund von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes, in denen die Bundesregierung verpflichtet wurde, Anforderungen an die Beschaffenheit und Benutzung von Gewässern durch Rechtsverordnungen statt durch bestehende Verwaltungsvorschriften zu regeln. Dies ist unstrittig. Aber daß Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, diese Gelegenheit nutzen, Sachzwänge vorzutäuschen, um Rückschritte im Gewässerschutz durchzusetzen, halte ich für einen untragbaren Vorgang. Es gibt da einen schönen Spruch, der lautet: „Wer Sachzwänge vorschützt, ist ein Zwangsarbeiter" - und genauso sehen Ihre Neuerungen im Wasserhaushaltsgesetz auch aus. Sie wollen mit den vorgeschlagenen Änderungen zum Wasserhaushaltsgesetz lediglich die Interessen der Industrie, der Kraftwerks- betreiber, der Landwirtschaft und der Privatisierungsideologien der F.D.P. befriedigen. Der Gewässerschutz bleibt dabei auf der Strecke. In den letzten Tagen gingen Meldungen über die schwarzen Flecken im Wattenmeer durch die Presse, die eine Folge des unzureichenden Gewässerschutzes sind. Die jetzt festgestellten großflächigen schwarzen Flecken im Wattenmeer zeigen, daß nach der Ostsee nun auch große Teile der Nordsee absterben. Hier haben Sie den Beweis: Die völlig unzureichende Gewässerschutzpolitik der Bundesregierung hat katastrophale Folgen für das Ökosystem Meer. Statt sich aber nun endlich einem vernünftigen, vorbeugenden Gewässerschutz zu widmen, werden mit der vorliegenden Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes neue Vollzugshemmnisse aufgebaut, werden trotz Einsparungsprogrammen neue Subventionsquellen für die Landwirtschaft geschaffen und sollen auf Betreiben des Kollegen Ramsauer auch fatale Freiräume für Wasserkraftwerksbetreiber geschaffen werden. Das hat mit Gewässerschutz nichts mehr zu tun, sondern ist Lobbyismus in Reinkultur. Da ist dem Herrn Ministerpräsidenten Stoiber in Bayern und der Schlichter-Kommission in Bonn eingefallen, daß wir eine stärkere Betonung der Verhältnismäßigkeit bei Anforderungen an die Abwasserbehandlung brauchen. Dies führt uns alle in einen Verbaldschungel, weil wir nämlich jetzt unterschiedliche, mehrfache Regelungen zur Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei Einleitungsgenehmigungen und bei den Anforderungen an die Abwasserreinigung bekommen. Dies führt in der Praxis schlicht dazu, daß es zu Vollzugshindernissen kommt und zu einem Rückschritt im Gewässerschutz. Wie wir alle wissen, steht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bereits im Grundgesetz. Er bedarf deshalb keiner weiteren Betonung. Wir alle wissen auch, daß der Bundesrat zwar den Regelungen in § 7 Abs. 2 zur Verhältnismäßigkeit zugestimmt hat, aber dies nur in Verbindung mit der Vereinheitlichung des Anforderungsniveaus auf den „ Stand der Technik". Da gab es nun in der jüngsten Vergangenheit eine breite Interpretationsspanne über die damit verbundenen Kosten. Die Schätzung von 40 Milliarden Mark zusätzlicher Kosten für die Kommunen geisterten durch die Republik, und dies hat nicht nur die Kommunen aufgeschreckt. Nach langer, notwendiger Diskussion haben nun auch die Kommunen verstanden, daß die Einführung des „Standes der Technik" bei der Umsetzung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift in Rechtsverordnungen für die Kommunen eben keine erhöhten Anforderungen bedeutet. Dies haben wir auch in dem interfraktionellen Entschließungsantrag noch einmal gemeinsam so bekräftigt und werden dies sicher auch heute so verabschieden. Die ATV hat ja bereits zugesagt, daß sie auch die Normierungen und Anforderungen an die Abwasseranlagen auf ihre Kosten hin überprüfen wird, um den Gemeinden dadurch einen größeren finanziellen Spielraum zu geben und den Gebührenanstieg zu beschränken. Im übrigen, denke ich, haben die Kommunen die größten Einsparpotentiale, wenn sie dezentrale kleinere Kläranlagen planen bzw. zulassen. Ein wirklich starkes Stück in Ihrem Vorschlag zur Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes ist die vorgesehene Regelung für pauschale Ausgleichszahlungen an Landwirte in Überschwemmungsgebieten. Die Kosten dafür schieben Sie wieder einmal elegant den Ländern und Kommunen zu. Ich finde diesen Vorgang ungeheuerlich. Sie verlangen von den Ländern und Kommunen Einsparungen in Höhe von rund 25 Milliarden Mark, aber gehen dann gleichzeitig hin und schieben ihnen die Kosten für neue Subventionen an die Landwirtschaft zu. Da geht es wieder einmal nach dem Motto „daß Subventionen staatliche Kraftnahrung für jene Kinder der Nation sind, die am lautesten brüllen" . Sie werden wohl kaum erwarten, liebe Kolleginnen und Kollegen, daß wir diesen Unsinn auch angesichts Ihres Sparprogramms mitmachen. Als ich in den Bundestag kam, dachte ich, daß wir Abgeordneten die Pflicht haben, das Wohl des deutschen Volkes zu mehren und ... Gelernt habe ich bei den Diskussionen zum Wasserhaushaltsgesetz, daß dies für einige Kollegen nur zweitrangig ist. An erster Stelle stehen da die Vertretung der eigenen Lobby und die eigenen wirtschaftlichen Interessen. Anders kann ich mir jedenfalls nicht erklären, daß im Wirtschaftsausschuß ein Passus in diese Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz aufgenommen wurde, der die Privilegierung von Wasserkraftnutzung vorsieht. Dies kann und wird doch so ausgelegt werden, daß eine weitere Zerstörung schützenswerter Flußsysterne vorangetrieben wird. Wir halten diesen Rückschritt im Gewässerschutz für einen großen Fehler. Noch einen Satz, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, möchte ich zu der von der F.D.P. immer wieder mit Vehemenz vorgetragenen Regelung zur Privatisierung sagen. Diese Regelung zur Privatisierung der kommunalen Abwasserbehandlung ist schlichtweg überflüssig und würde die Kommunen und Länder unnötig unter Druck setzen. Wir diskutieren heute ja nicht nur das Wasserhaushaltsgesetz, sondern auch einen Antrag zur Bekämpfung von Hochwasserkatastrophen, die EG-Trinkwasserrichtlinie und die Sanierung der Wasserhaushalte in den ostdeutschen Braunkohlegebieten, wozu mein Kollege Christoph Matschie noch etwas sagen wird. Ich gebe zu, daß es schwierig ist, angesichts der hochsommerlichen Temperaturen über Hochwasser zu reden. Auch angesichts der Tatsache, daß wir in diesem Frühjahr von solchen Katastrophen verschont wurden, scheint das Problem in manchen Köpfen auch schon nicht mehr vorhanden zu sein. Trotzdem, denke ich, haben wir hier im Deutschen Bundestag die Pflicht, endlich ein Bündel von Maßnahmen für ein ökologisches Hochwasserschutzprogramm zu beschließen. Dies wurde aber im Umweltausschuß von den Koalitionsfraktionen schlicht abgelehnt. Wieder ist die Situation so, daß die Bundesregierung die gesamte Verantwortung den Ländern zuschiebt, obwohl - und daran sollte man noch einmal erinnern - sie ihre Hausaufgaben nicht macht. Wo bleibt denn das Bodenschutzgesetz? Wie lange haben wir auf die Vorlage zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes gewartet? Wo bleibt eine Novellierung des Baurechts, das der Hochwasserproblematik Rechnung trägt? Ich kann mich noch gut an die letzte Debatte zum Hochwasserschutz erinnern, in der Frau Ministerin Merkel hochfliegende Pläne zum Hochwasserschutz ankündigte. Umgesetzt ist bis heute nichts davon. Wann hören Sie endlich auf mit der allgemeinen Ankündigungspolitik und fangen an, die Probleme praktisch anzugehen? Ich jedenfalls finde es beschämend, wenn wir den Betroffenen beim nächsten Hochwasser entgegentreten müssen, um ihnen zu sagen, der Wille war zwar da, aber wir haben leider nichts getan. Ich fordere Sie daher auf, stimmen Sie dem erneut eingebrachten SPD-Entschließungsantrag zum Hochwasserschutz zu. Stimmen Sie dem SPD-Entschließungsantrag zum Wasserhaushaltsgesetz zu, um die Bundesregierung aufzufordern, endlich eine vorsorgende Gewässerschutzpolitik zu betreiben. Birgit Homburger (F.D.P.): Der Gesetzentwurf des Bundesrates ist eine gute Grundlage zur Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes. Er stimmt . mit den Vorstellungen der Koalition in weiten Bereichen überein. Die SPD im Bundestag zeigt wieder einmal ihre politische Handlungsfähigkeit. Sie lehnen ab, was der von der SPD dominierte Bundesrat befürwortet - ein Bild der Zerrissenheit. Mit dem Gesetzentwurf verfolgen wir im wesentlichen vier Ziele: Wir passen deutsches Recht an das EU-Recht an. Wir harmonisieren das technische Anforderungsniveau unter ausdrücklicher Verankerung des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Wir verbessern die Rahmenbedingungen, um Abwasserbehandlung kostengünstiger zu gestalten, und wir veranlassen die Länder zu besserer Vorsorge gegen Hochwasser. Zentraler Punkt für die F.D.P. sind die Regelungen, die zu kostengünstigeren Organisationsformen und Konzeptionen der Abwasserbeseitigung führen. Abwasserbeseitigung muß nicht teuer sein. Es gibt viele Kommunen, die das beweisen: durch Organisationsformen, die wirtschaftliches Handeln erlauben, durch intelligente, dezentrale Konzepte und durch eine sparsame Gebührenkalkulation. In den neuen und alten Ländern, auch in den ländlichen Regionen finden Sie Kommunen mit der dritten Reinigungsstufe, die alle modernen Anforderungen erfüllen und deren Gebühren trotzdem viel niedriger als in anderen Kommunen sind. Von Vorbildern muß man lernen! Wer Gebühren erhebt, muß alles tun, um sie niedrig zu halten. Die Devise „Das haben wir immer schon so gemacht" können wir uns nicht mehr leisten. Ohne privates Know how, ohne privates Kapital und ohne Wettbewerb sind die anstehenden Investitionen in den neuen, aber auch in den alten Ländern nicht zu schaffen. Deshalb erleichtert der Gesetzentwurf auf Druck der F.D.P. die Privatisierung durch die Möglichkeit der Beleihung. So kann die gesamte Abwasserbeseitigungspflicht auf Private übertragen werden. Dann tragen diese Firmen und nicht mehr die kommunalen Verwaltungsbeamten das Haftungsrisiko. Ein wesentliches Argument der Privatisierungsgegner wird damit hinfällig. Frau Kastner, Ihre ideologische Verklärung der Hoheitsbetriebe ist nicht sachdienlich. Während der SPD Artenschutz für beamtete Klärwerksleiter betreibt, sind die kommunalen Spitzenverbände schon viel weiter. Sie unterstützen unsere Regelung. Die Weichenstellung bleibt unvollständig, wenn wir die wirtschaftlicheren privatrechtlichen Organisationsformen weiter steuerlich benachteiligen. Herr Staatssekretär Hauser vom Bundesfinanzministerium hat für die Bundesregierung in diesem Hause am 18. Januar 1996 wörtlich erklärt: Die Forderung nach steuerrechtlicher Gleichstellung von privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern auf dem Entsorgungssektor unterstütze ich als Vertreter der Bundesregierung und des für Steuerfragen innerhalb der Bundesregierung federführenden Ressorts. Wir erwarten von dieser Gleichstellung eine Aktivierung des Wettbewerbs. Kommunale Entsorger müssen sich in stärkerem Maße als bisher dem Wirtschaftlichkeitsvergleich mit privaten Anbietern stellen. Hierdurch werden Rationalisierungspotentiale aufgetan, die dem Gebührenzahler zugute kommen. Dem ist nichts hinzuzufügen. Und deshalb muß diese Regelung in das Jahressteuergesetz 1997 hinein. Wir müssen den Kommunen Klarheit geben, ob sie für Ihre Investitionen in den Genuß des Vorsteuerabzugs kommen. Ein längeres Hinauszögern führt dazu, daß notwendige Investitionen zurückgestellt werden. Dies ist sowohl aus ökologischen Gründen als auch im Interesse der Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft untragbar. Auch die Gebührenzahler werden darunter leiden. Bei jährlichen Baukostensteigerungen von 5 Prozent werden so Gebührensprünge programmiert. Die ausdrückliche Zulassung der Regenwasserversickerung und der Kleinkläranlagen wird dezentralen kostengünstigen Abwasserkonzepten in den Flächengemeinden Rückenwind geben. Es wird Zeit, daß die Länder endlich aufwachen und ihre Vorgaben ändern. Es ist ein Skandal, wenn immer noch große, teure zentrale Kläranlagen von den Ländern bevorzugt bezuschußt werden. Umdenken tut not. Behauptungen, daß die Vereinheitlichung des technischen Anforderungsniveaus auf den Stand der Technik in den Kommunen zu 30 Milliarden Mehrkosten führen wird, sind schlicht falsch. Die Rechtsverordnung für kommunale Kläranlagen, deren Entwurf fertig ist, wird die gleichen Anforderungen wie bisher festsetzen. Die dreifache Verankerung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - in der Definition des Standes der Technik, durch Herabsetzung der Anforderungen für bestehende Anlagen und für die Einzelfallprüfungen - sind eine weitere Sicherung. Und schließlich hat die F.D.P. durch die Änderung des § 18a durchgesetzt, daß auch das außergesetzliche Regelwerk nicht hochgeschraubt wird. Darüber hinaus räumen wir mit dieser Vorschrift den Kommunen gegenüber den Genehmigungsbehörden auch mehr Spielraum als bisher bei der Ausgestaltung ihrer Anlagen ein. So wird es leichter, angepaßte, kostengünstigere Lösungen zu verwirklichen. Aus diesen Gründen sind sich Bundesregierung, Bundesrat und eine große Mehrheit des Bundestages darin einig, daß durch diese Novellierung des WHG keine Gebührenerhöhungen bei der kommunalen Abwasserbehandlung begründet werden können. Mit den Vorschriften zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und zum Erhalt der natürlichen und naturnahen Gewässer ziehen wir die Konsequenz aus der Anhörung zum Hochwasserschutz. Dabei darf aber eines nicht übersehen werden: Vollzugsdefizite der Länder können auch durch die besten Gesetze nicht ausgeglichen werden. Dies gilt um so mehr, als der Bund wegen seiner Rahmengesetzgebungskompetenz kaum noch Vollregelungen treffen kann. Deshalb kommt es darauf an, daß die Länder mit uns an einem Strang ziehen. Die F.D.P. stimmt dem Gesetzentwurf und dem Entschließungsantrag des Umweltausschusses zu. Dr. Jürgen Rochlitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eine der größten Umweltschweinereien für das Medium Wasser ist grundsätzlich gelöst: In Schwedens Papierindustrie gelang es, die bisher nötigen Abwassermassen durch einen geschlossenen Wasserkreislauf zu bändigen. Nur noch ein Zehntel der bisher nötigen Frischwassermenge wird künftig verbraucht. Der Stand der Technik macht es damit möglich, nach dem in Deutschland entwickelten chlorfreien Bleichverfahren Papier und Zellstoff zu produzieren, ohne schwerstabbaubare Chlor- und Schwefelverbindungen in die Gewässer einzuleiten. Dieser neue Stand der Technik wird es schwerhaben, sich in Deutschland durchzusetzen, wenn das Wasserhaushaltsgesetz in der bisher vorliegenden Form verabschiedet werden sollte. Wir werden also weiter hinnehmen müssen, daß durch Papier- und Zellstoffabriken ganze Flüsse und Bäche geleitet werden und hochbelastete Abwässer in das Gewässer eingeleitet werden. Nun sieht das novellierte Wasserhaushaltsgesetz in der Beschlußfassung des Umweltausschusses die Einführung genau dieses notwendigen Standes der Technik vor. Doch was nützt uns diese Verbesserung, wenn durch die Hintertür ein Übermaß an Verhältnismäßigkeit und durch das Kriterium der wirtschaftlichen Zumutbarkeit der modernste - ja, der modernste - Stand der Technik in der Schublade bleibt? Die vom Bundesrat und letzt von Bayern auf den Weg gebrachte 6. Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes stellt die bisherige Philosophie des Gewässerschutzes vollkommen auf den Kopf. Ja, sie gräbt mit dem Ziel der Deregulierung dem Gewässerschutz glatt das Wasser ab. Deregulierung ist mittlerweile zu einem wahrlich zwanghaften Verhalten der Umweltpolitik geworden: Zur Zeit werden völlig überlastet und ungeprüft und unter Vortäuschung einer angeblichen Vereinfachung wasserrechtlicher Verfahren unter gleichzeitiger Beibehaltung geltender Umweltstandards Vorschläge über Vorschläge zum Abbau hoher Schutzvorschriften vorgebracht. Diese Hungerkur des Um- weltrechts steht unter dem Motto: Umweltschutz ja - nur kosten darf er nichts. So auch hier: Die Einhaltung geltender Mindeststandards bei der Abwassereinleitung wird allein schon durch die Einführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung auf vier Ebenen ad absurdum geführt: erstens durch die in einer neuen Definition des Standes der Technik enthaltene Prüfung auf wirtschaftliche Vertretbarkeit, zweitens durch branchensspezifische Verhältnismäßigkeitsabwägungen, drittens durch betriebsbezogene Ausnahmeregelungen - die sogenannten einzelfallbezogenen Verhältnismäßigkeitsprüfungen, nach denen es bis zu einem gewissen Grad von der wirtschaftlichen Lage des Betriebes abhängt, wieviel Umweltfürsorge ihm in Zukunft abverlangt werden kann. Dieses Übermaß an Verhältnismäßigkeit ist vollkommen unnötig: Schließlich ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bereits verfassungsrechtlich verankert, Verwaltungsentscheidungen haben sich daran zu messen. Die Einführung zusätzlicher Verhältnismäßigkeitsklauseln ist daher nicht nur überflüssig, sondern auch dem Gewässerschutz höchst schädlich: Eine auf insgesamt vier Ebenen vorgeschriebene Verhältnismäßigkeitsprüfung würde nicht nur zu enormen Vollzugsproblemen führen. Die unselige Verquickung der Definition des „Stands der Technik" mit Wirtschaftlichkeitsaspekten würde weit über das Wasserrecht hinaus auch beim Immissionsschutzrecht diese schärfste Waffe deutschen Umweltrechts zu einem stumpfen Schwert verkommen lassen. Zu Recht wurde in der Anhörung des Umweltausschusses festgestellt, daß ein durch die Begründung des Gesetzentwurfs angestoßener Interpretations - wandel in diesem Sinne einen erheblichen Rückschritt mit Konsequenzen weit über das Wasserrecht hinaus bedeuten und den umweltrechtlichen Vollzug wesentlich verzögern und erschweren würde. Anstatt sich in Deregulierung zu üben, sollte die Bundesregierung lieber Vollzugsdefizite innerhalb des Wasserrechts zum Beispiel im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beseitigen. Hier sollte endlich - analog dem Altlastenrecht - der nicht ordnungsgemäße Zustand von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die Behörden ermächtigen, vom Betreiber einen Sanierungsplan abzuverlangen. Darüber hinaus sind für viele Industriebranchen, wie der Zellstoff-, Textil- oder Stahlindustrie, noch immer keine - sich an dem Stand der Technik orientierenden - Anhänge verabschiedet. Dies ist ebenso unverständlich wie das mangelnde Engagement der Bundesregierung, die Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten auch für größere Indirekteinleiter zum Regelfall zu machen. Heute haben Sie, meine Damen und Herren, die Chance - sogar ganz aktuell -, der Umwelt einen wichtigen Dienst zu erweisen, wenn Sie der Beschlußempfehlung des Umweltausschusses eben gerade nicht folgen. Die nämlich entstand, als die neuerlichen katastrophalen Berichte von der Nordseeküste noch nicht bekannt waren. Dort breitet sich fußballfelderweit ein Absterben der gesamten Wattenmeerfauna aus. Eines der wertvollsten und artenreichsten Ökosysteme ist damit in höchste Gefahr geraten; um das plötzliche Umkippen zu verhindern, müssen alle verfügbaren Notbremsen gezogen werden. Eine wäre ein Wasserhaushaltsgesetz, das dem konsequenten Gewässerschutz wirklich dient und nicht den wirtschaftlichen Interessen der Einleiter. Eva Bulling-Schröter (PDS): „Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück". Dies scheint der Leitfaden der 6. Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes zu sein. Was die Beschlußempfehlung des Umweltausschusses betrifft, kommt gleich noch ein Rückwärtssprung dazu. Aber der Reihe nach: Die PDS begrüßt grundsätzlich die Ausdehnung des schärferen Anforderungsniveaus „Stand der Technik" auf alle Einleiter. Dabei sind die Zielrichtung die industriellen Einleiter, nicht die Kommunen. Die 40 Milliarden, die durch diese Novelle laut Bundesverband der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft angeblich auf die Städte und Gemeinden zukommen, sind aus der Luft gegriffen. Die geltenden scharfen Anforderungen an die Einleitungswerte kommunaler Kläranlagen haben sich nämlich mittlerweile dem Stand der Technik angenähert. Heute müssen aber nur wenige industrielle Einleiter ihre Anlagen nach dem Stand der Technik errichten, da als „gefährliche Stoffe" momentan nur Schwermetalle und Organochlorverbindungen definiert werden. Damit werden jedoch - je nach Branche - nur wenige Promille bis Prozent der Gesamtfracht der schwer abbaubaren Abwasserinhaltsstoffe erfaßt. Mit der Ausdehnung des Standes der Technik auf alle Einleiter würde also die Gesamtfracht der schwer abbaubaren Abwasserinhaltsstoffe reduziert werden, was wir auch in unserem Änderungsantrag begrüßen. Allerdings wird dieser Fortschritt in der Novelle mehrfach aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen konterkariert. Dies geschieht durch die Einführung der Verhältnismäßigkeitsklauseln in § 5 Abs. 1 und an anderen Stellen, die dem Wirtschaftlichkeitsprinzip einen unausgewogen hohen Stellenwert gibt. Das muß jedoch schon aus Verfassungsgründen berücksichtigt werden. Das Umweltbundesamt schätzt ein, daß mit dieser Überbetonung wirtschaftlicher Interessen „Stand der Technik" - ich zitiere - „nicht zu einer Verbesserung des Gewässerschutzes führen wird, sondern zu einer Absenkung von Umweltschutzanforderungen unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten. " In der Beschlußempfehlung des Ausschusses wird dem Wunsch der Bundesregierung entsprochen, kräftig Kurs auf die Privatisierung der Abwasserbe- seitigung zu nehmen. Nach § 18 soll es nicht nur möglich sein, die Erfüllung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung an Dritte zu übergeben - was heute im übrigen in den Ländern mit den Betreibermodellen schon Realität ist -, sondern es soll möglich werden, die Aufgabe selbst zu privatisieren. Aus natürlichen Monopolen, die ja deshalb in öffentlicher Verantwortung stehen, würden private. Die Folge wären Gebietsmonopole, die zu Lasten der Bürger Monopolpreise durchsetzen und - ähnlich wie im Energiesektor - ökologische Technologien des integrierten Umweltschutzes verhindern könnten. Für hoheitliche Aufgaben wäre dies eine völlig neue Qualität. Es würde die Tür aufstoßen zur ungezügelten Privatisierung jeglichen kommunalen Eigentums und kommunaler Aufgaben. Das lehnen wir strikt ab. Ein anderer Punkt. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, daß weiterhin nur im Ausnahmefall Gewässerschutzbeauftragte für Indirekteinleiter bestellt werden müssen. Aus Gründen des Gewässerschutzes sehen wir es aber für sinnvoll an, daß auch große Indirekteinleiter dazu verpflichtet werden. Wir beantragen weiterhin, die Erstellung von Abwasserkatastern zur Aufgabe der Gewässerschutzbeauftragten zu machen. Der Ihnen vorliegende Antrag der PDS zum Hochwasserschutz fordert, sämtliche im Bundesverkehrswegeplan '92 unter dringendem Bedarf aufgeführten Ausbauvorhaben an Bundeswasserstraßen ersatzlos zu streichen. Die dafür bereitgestellten Gelder sollen in ein „Sofortprogramm für einen vorbeugenden ökologischen Hochwasserschutz " fließen. Die damit finanzierbaren Maßnahmen, wie der Rückbau kanalisierter Flüsse, die Renaturierung natürlicher Überschwemmungsgebiete, die Rückversetzung von Deichen sowie Maßnahmen gegen eine weitere Versiegelung der Böden, würden mehr für den Hochwasserschutz tun, als die entsprechenden halbherzigen Paragraphen in der vorliegenden Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes bewirken werden. Christoph Matschie (SPD): Der Braunkohlebergbau in Ostdeutschland hat zu einer weiträumigen Zerstörung des natürlichen Wasserhaushalts in der betroffenen Region geführt. Nach Angaben der „Vereinigung Deutscher Gewässerschutz" besteht ein Wasserbedarf zur Auffüllung von Tagebaurest-löchern und zur Regulierung des Grundwassers von rund 21 Milliarden m3. Dies entspricht dem vierfachen Inhalt aller deutschen Talsperren. Die Wiederherstellung eines sich weitgehend selbst regulierenden Wasserhaushaltes wird mehrere Jahrzehnte erfordern. Schon die Lösung dieses Problems ist in den niederschlagsarmen und mit wenig Oberflächenwasser ausgestatteten Gebieten eine gewaltige Aufgabe. Hinzu kommen jedoch noch weitere schwerwiegende Probleme. Erstens. Das wieder ansteigende Grundwasser erreicht die in den genannten Regionen lagernden Altlasten aus der Großchemie und der Braunkohleverarbeitung. Dieses Problem, das besonders im mitteldeutschen Raum eine erhebliche Rolle spielt, kann nur durch eine enge Verzahnung von Braunkohlesanierung, Wasserwirtschaft und Altlastenbeseitigung gelöst werden. Wir brauchen hier problemübergreifende Sanierungsprojekte. Bislang gibt es sie nicht. Zweitens. Wenn es nicht gelingt, die ehemaligen Braunkohlegruben rechtzeitig zu fluten, droht eine Versauerung des aufsteigenden Grundwassers. Das Problem ist bekannt. Eine tragfähige auch finanziell abgesicherte Lösung gibt es bislang nicht. Drittens. Gleichzeitig mit der vermehrten Bereitstellung von Oberflächenwasser zur Flutung der Tagebaurestlöcher muß die Regulierung der Flüsse gewährleistet sein. Die Spree z. B. ist in ihrem heutigen Zustand zu einem erheblichen Teil von Wasser abhängig, das aus dem Abpumpen in den Tagebaubereichen stammt. Viertens. Schließlich kommen noch spezielle Gefahren, wie die Möglichkeit des örtlichen Durchbruchs tertiären Salzwassers, im mitteldeutschen Braunkohlerevier hinzu. Bislang erfolgt die Sanierung des Wasserhaushaltes im wesentlichen im Rahmen der Sanierung der Tagebaunachfolgelandschaften und -altlasten. Die hier insgesamt erzielten Sanierungserfolge sind beachtlich und sollen nicht kleingeredet werden. Wir wollen mit unserem Antrag allerdings bewirken, daß die Lösung der komplizierten Fragen der Regulierung des Wasserhaushaltes einen größeren Stellenwert bekommt und in der Finanzierung entsprechend berücksichtigt wird. Wir wollen dabei auch die Einbeziehung des Altbergbaus ohne Rechtsnachfolger in die Finanzierungsregelung nach dem Verwaltungsabkommen. Den Sanierungsgesellschaften müssen auch weiterhin arbeitsmarktpolitische Fördermittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen, so daß eine vernünftige Planung möglich ist und Beschäftigung gesichert wird. Dr. Angela Merkel , Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Ich freue mich, daß wir nun endlich so weit sind, ein seit Jahren zum Teil sehr kontrovers diskutiertes, unter erheblichem Zeitdruck stehendes Gesetzesvorhaben hier im Hohen Haus zu verabschieden. Die vom Bundesrat eingebrachte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz dient nicht etwa länderspezifischen Interessen, sondern verfolgt auch und gerade aus der Sicht des Bundes wichtige und dringliche Anliegen. Gesetzlicher Handlungsbedarf besteht aus ganz verschiedenen Gründen: Erstens. Wir müssen schnellstmöglich die gesetzlichen Grundlagen für die vom Europäischen Gerichtshof geforderte Umsetzung der EG-Richtlinie durch Rechts- statt Verwaltungsvorschriften schaffen. Wir können es uns nicht leisten, ein zweites Mal in derselben Sache vom Gerichtshof verurteilt zu werden. Eine solche Klage könnte jeden Tag eingehen und würde - durch den Maastricht-Vertrag neu eingeführt - erstmals zur Verhängung eines Zwangsgeldes führen. Zweitens. In einigen Sachpunkten, z. B. beim Hochwasserschutz, ist es notwendig, das gesetzliche Instrumentarium zu verbessern. Hierzu gehört auch eine Neukonzeption des § 7 a WHG, der zentralen bundesrechtlichen Abwasservorschrift. Dabei gilt es, die Belange eines wirksamen und praktikablen Umweltschutzes mit dem Gebot einer unter Verhältnismäßigkeitsaspekten vertretbaren Belastung des Bürgers und der Wirtschaft in Einklang zu bringen. Drittens. Ein zentrales Anliegen ist weiterhin, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen - auch im Wasserbereich. Das Wasserhaushaltsgesetz als Rahmengesetz des Bundes läßt hier nur punktuelle Maßnahmen zu, bei Verfahrensregelungen liegt der Schwerpunkt der Verantwortung bei den Ländern. Viertens. Schließlich soll das WHG auch für private Organisationsmodelle in der Abwasserentsorgung geöffnet werden. Die Verantwortung für die organisatorischen Entscheidungen verbleibt voll bei den Ländern und den abwasserbeseitigungspflichtigen Kommunen. Auch hier setzt die Rahmenkompetenz dem Bundesgesetzgeber enge Grenzen. Daß eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes notwendig und dringlich ist, bestreitet niemand. Die Schwierigkeiten liegen in der inhaltlichen Ausgestaltung einer breiter angelegten Novelle. Die Koalition hat auf der Grundlage der Vorschläge der Bundesregierung ein gutes und, wie ich meine, konsensfähiges Konzept vorgelegt. Ich kann in der zur Verfügung stehenden Zeit nur auf die wichtigsten Schwerpunkte hinweisen: Das am Vorsorgegedanken orientierte Anforderungsniveau für Abwassereinleitungen wird einheitlich auf den Stand der Technik festgelegt, wie er bereits im Immissionsschutz- und im Abfallrecht üblich ist. Dieser Stand der Technik wird unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden supra- und internationalen Harmonisierungsbestrebungen neu definiert und für die Nachrüstung von Altanlagen unter einen Verhältnismäßigkeitsvorbehalt gestellt. Zusammen mit anderen abwasserrechtlichen Regelungen, insbesondere der Zulässigkeit privater Organisationsmodelle bis hin zur vollen Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf private Dritte schaffen wir wichtige Voraussetzungen für eine effiziente und kostengünstigere Abwasserentsorgung. Das Wasserhaushaltsgesetz betont stärker als bisher die Notwendigkeit einer wirksamen Hochwasservorsorge. So wird die grundsätzliche Verpflichtung zur Erhaltung oder Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Gewässer insbesondere mit dem Ziel eingeführt, wieder mehr Gebiete für die Rückhaltung von Hochwasser zu gewinnen. Überschwemmungsgebiete werden als solche kraft Bundesgesetz definiert und von den Ländern festgesetzt. Auch in das neue Bundes-Bodenschutzgesetz und in die Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz sollen Regelungen aufgenommen werden, die darauf abzielen, menschliche Eingriffe in den Naturhaushalt, die den Abfluß des Niederschlagswassers und damit auch des Hochwassers verstärken und beschleunigen, zu unterlassen oder auszugleichen. Ich möchte hier nur die Bodenversiegelung erwähnen. Die Länder erhalten damit ein effizientes gesetzliches Instrumentarium, um ihrer Verantwortung für den Hochwasserschutz gerecht werden zu können. Für Gewässerausbauten wird die aufwendige Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens eingeschränkt und eine Reihe weiterer verfahrensvereinfachender und -beschleunigender Regelungen eingeführt. Im Zusammenhang mit der Neuregelung zur Renaturierung von Gewässern möchte ich zur Klarstellung noch auf folgendes hinweisen: Im neuen § 31 Absatz 1 Satz 2 WHG erhalten bestimmte Nutzungen der Wasserkraft gegenüber der Renaturierung von Gewässern in der Regel Bestandsschutz. Bei der Inanspruchnahme dieses Bestandsschutzes muß der Betreiber selbstverständlich belegen, daß die Voraussetzungen des Satzes 2 vorliegen. Ist ihm dies nicht möglich, bedeutet dies nicht, daß die Wasserkraftnutzung nicht mehr genehmigungsfähig sei. Es entfällt nur die Zulassung unter den erleichterten Voraussetzungen des Satzes 2, und es verbleibt bei der Anwendung der allgemeinen Regel des Satzes 1. Insgesamt bleibt festzuhalten, daß die Koalition den Entwurf des Bundesrates in mehreren wichtigen Punkten ergänzt hat. Die Diskussion hierüber in und mit den Ländern wird sicherlich nicht einfach. Ich hoffe aber, daß es uns gelingen wird, die anstehenden Probleme sachgerecht zu lösen und nicht nur das zu verabschieden, was als kleinster gemeinsamer Nenner übrigbleibt. Wir haben anerkanntermaßen gerade im Gewässerschutzbereich beachtliche Erfolge erzielt. Dies ignoriert der Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, obwohl sich in den bisherigen Beratungen auch die SPD bemüht hat, durch die WHG-Novelle keinen Anlaß zu einem weiteren Anstieg der Abwasserkosten zu liefern. Der Gesetzentwurf bringt insgesamt den Gewässerschutz weiter voran und verdient deshalb die Zustimmung des Hauses. Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (a - Große Anfrage betr. Mittelmeerpolitik; b - Antrag: Weiterentwicklung der Mittelmeerpolitik der Europäischen Union) zum Zusatztagesordnungspunkt 19 (Antrag: Demokratische, ökologische und soziale Prioritäten bei der Vertiefung der Mittelmeerpolitik der Europäischen Union) und zum Zusatztagesordnungspunkt 20 (Antrag: Eine kohärente Mittelmeerpolitik der Europäischen Union) Dr. Christoph Zöpel (SPD): Die Anträge von CDU/ CSU und F.D.P., von Bündnis 90/Die Grünen und meiner Fraktion zur europäischen und deutschen Mittelmeerpolitik geben Anlaß, zunächst eigene prinzipielle Überlegungen zu diesem Bereich internationaler Politik zu formulieren: Zwischen Arabien, Europa und Israel besteht eine vielfach tragische Dreiecksbeziehung welthistorischer Dimension. Probleme in diesen Beziehungen zu lösen entzieht sich den Möglichkeiten kurz- oder auch mittelfristiger internationaler Politik. Vor allem in Israel und bei den arabischen Staaten bestimmen kollektive Erinnerungen an historische Ereignisse immer die aktuelle Politik. Aber auch Europa kann sich diesem Erbe kollektiver Schuld und kollektiven Leidens nicht entziehen. Die moderne Attitüde individueller Verantwortung, bestimmt vom Datum der Geburt, versagt. Golgatha, Massada, die Kreuzzüge, der Fall Konstantinopels, das Amselfeld, die Türken vor Wien, unvergleichlich schrecklicher der Holocaust sind lebendig. Die Rede des israelischen Präsidenten Weizman vor dem Deutschen Bundestag und vielfältige Begegnungen mit Arabern und Juden zeigen diese existentielle Verwobenheit in jahrtausendalter Geschichte dem Europäer und dem Deutschen, der darauf eingehen muß. Für den Konflikt zwischen Israel und seinen arabischen Nachbarn tragen so Deutschland und Europa historische Verantwortung. Ohne die Kolonialpolitik vor allem Großbritanniens und Frankreichs und vor allem ohne den von Deutschland verschuldeten Holocaust sähe die Landkarte des Nahen Ostens anders aus. Europa hat die Koexistenz von Israel und arabischen Staaten gewollt, und Europa trägt damit Verantwortung gegenüber Juden und Arabern. Seit dem Vertrag von Oslo ist diese Koexistenz dabei, auch von den arabischen Staaten akzeptiert zu werden. Die bislang hauptbetroffenen Araber, die Palästinenser, sind auf dem Weg zur staatlichen Anerkennung durch Israel und die Weltgemeinschaft. Dies ist eine Chance des Friedens und der Zusammenarbeit für Israel und Arabien. Gleichzeitig öffnet es Europa den Weg zu einer Politik, die Sicherheit und Zusammenarbeit im ganzen Mittelmeerraum zum Ziel hat. Ohne jeden Zweifel - ohne Oslo wäre Barcelona nicht möglich gewesen. Für Deutschland hat das besondere Bedeutung. Sein Verhältnis zu Israel und den arabischen Staaten läßt sich nur in gemeinsame europäische Politik integriert dauerhaft gestalten. Hier liegt auch eine ganz besondere Implikation für Deutschland, seit mit dem Vertrag über die Europäische Union, der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet wurde, eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik eingeführt wurde. Seitdem ist die Mittelmeerpolitik, ist die Politik der Europäischen Union gegenüber Israel und den arabischen Staaten Bestandteil dieser gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und damit auch Teil deutscher Außenpolitik. Eine gemeinsame Politik der Europäischen Union gegenüber den ihr nicht angehörenden Anrainerstaaten des Mittelmeers ist dringend erforderlich. Dabei stellt sich allerdings die Frage, in welchem Maße die Mitgliedstaaten der Europäischen Union überhaupt zu einer gemeinsamen Außen- und damit auch Mittelmeerpolitik fähig sind. Der entscheidende Prüfstein für eine erfolgreiche Mittelmeerpolitik nach dem historischen Jahr 1989 ist die Politik gegenüber den Staaten des ehemaligen Jugoslawiens. Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro sind Anrainerstaaten des Mittelmeers. Bosnien-Herzegowina ist dabei zu einem großen Teil von Muslimen bewohnt, und der Konflikt zwischen den bosnischen Muslimen einerseits, den griechisch-orthodoxen Serben sowie den katholischen Kroaten andererseits ist der Kern der ethnisch-kulturellen Auseinandersetzungen im ehemaligen Jugoslawien. Er ist vor allem wegen dieses islamischen Faktors bedeutungsvoll für die gesamte Mittelmeerpolitik der Europäischen Union, auch der gegenüber Israel. Die Beziehungen der Union bzw. ihrer Mitgliedstaaten zu den muslimischen Staaten im Mittelmeerraum sind die entscheidende Herausfordereung für eine erfolgreiche Mittelmeerpolitik, deren Ziel die gemeinsame Sicherheit aller Beteiligten als Voraussetzung freundlicher Zusammenarbeit ist. Nach den Erfahrungen mit der Politik der EU und ihrer Mitgliedstaaten im ehemaligen Jugoslawien konkretisiert sich die Frage nach der europäischen Fähigkeit zu einer gemeinsamen Mittelmeerpolitik auf die Gewährleistung gemeinsamer Sicherheitspolitik im Mittelmeerraum. Dazu gehören nämlich die Bereitschaft und Fähigkeit, politische Gewalt, das heißt Gewaltanwendung zwischen Staaten oder ethnischen Gruppen zu verhindern oder wieder zu beenden. In Bosnien-Herzegowina ist es erst zu einer Beendigung der Gewalttätigkeiten gekommen, nachdem die Vereinigten Staaten bereit waren, sich im Rahmen der IFOR-Mission der Vereinten Nationen auch mit Sicherheitskräften zu engagieren. Zuvor konnte eine sicherheitspolitische Intervention der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zumindest aus zwei Gründen nicht erfolgreich sein: erstens wegen, partiell historisch begründbarer, unterschiedlicher Interessen gegenüber den Konfliktparteien, zweitens wegen der unzulänglichen Bereitschaft, sich auf einen quantitativ ausreichenden Einsatz von Sicherheitskräften zum Zwecke der Friedensherbeiführung und -sicherung zu verständigen. Der Zusammenhang zur Sicherheitspolitik Israels ist offenkundig. Israel erachtet Europa zu Recht als einflußlos, was die israelische Sicherheit angeht. Europa darf zahlen, ist die praktische Konsequenz, von zentraler Bedeutung ist das Militärabkommen mit den USA. Die in Maastricht vertraglich vereinbarte gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und in deren Rahmen die Mittelmeerpolitik der Europäischen Union kann natürlich unterschiedliche Interessen der 15 Mitgliedstaaten nicht beiseite schieben; sie müssen vielmehr im Rahmen gemeinsamer Politiken berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Mittelmeerpolitik sind Kriterien für diese unterschiedlichen Interessen insbesondere: die geopolitische Lage, die Wirtschaftsstruktur, die Betroffenheit durch Wanderungen und multikulturelle Integrationserfordernisse. Diese Kriterien bedeuten für die Bundesrepublik Deutschland insbesondere: Erstens. Die Beziehungen der Europäischen Union zu ihren Nachbarn im Osten sind von besonderem Gewicht, weil es nicht im Interesse Deutschlands liegen kann, daß die Ostgrenze Deutschlands auch die Ostgrenze der Europäischen Union ist. Daher muß sich Deutschland in besonderer Weise um ein ausgewogenes Verhältnis der EU-Beziehungen nach Osten und Süden, also zum Mittelmeerraum, bemühen. Zweitens. Die Wirtschaftsstruktur hat Konsequenzen für die handelspolitischen Elemente der gemeinsamen Mittelmeerpolitik. Für Deutschland haben Bedeutung: die Steigerung von Industrieexporten, die relativ geringe Konkurrenz zu Agrarexporten aus den Nicht-EU-Mittelmeerländern, der Wunsch nach Diversifizierung der Energieimporte - bei Schonung der eigenen Kohlenproduktion -, die Bestrebungen zu einer Verteuerung des Energieverbrauchs aus ökologischen Gründen, insbesondere angesichts der CO2-Problematik, mit Auswirkungen auf die Energieexporte von Mittelmeerländern. Drittens. Ein hoher Anteil - etwa 2,5 Millionen - von vorwiegend aus der Türkei stammenden muslimischen Bewohnern sowie gleichzeitig eine singulär hohe Betroffenheit durch Zuwanderer aus osteuropäischen Ländern. Die Fähigkeit Deutschlands, andere Kulturen und Ethnien zu integrieren, ist in der Dreierbeziehung Arabien-Europa-Israel von brisanter Bedeutung. Seit 1989, nach Beendigung der Ost-West-Konfrontation, haben drei Maximen internationaler Zusammenarbeit immer mehr Gewicht für die Beziehungen zwischen Staaten: Erstens. Es hat sich ein Netz verflochtener Sicherheitskooperation zwischen allen Staaten entwickelt, einschließlich der gemeinsamen Abwehr des internationalen Terrorismus. Dieser internationale Terrorismus fokussiert sich in Israel und seinen arabischen Nachbarstaaten. Es birgt die Gefahr, die Logik des Krieges dort wieder zur Geltung kommen zu lassen. Wenn diese Logik herrscht, hat eine gemeinsame Mittelmeerpolitik keine Chance. Diplomatische Beziehungen zwischen allen beteiligten Ländern sind deshalb eine Notwendigkeit. Zweitens. Der Anteil des Welthandels an der Weltproduktion ist von 10 Prozent auf 15 Prozent gestiegen. Außenpolitik wird immer mehr zu Außenwirtschaftspolitik, die Handeslbeziehungen der Staaten diversifizieren sich. Sanktionen oder Embargos als Dauerinstrumente internationaler Politik werden so mehr und mehr untauglich. Drittens. Die Beachtung der Prinzipien der Menschenrechte und des Pluralismus wird eingefordert. Ihre Grundlage sind die entsprechenden Deklarationen der Vereinten Nationen. Dazu kommen regionale Deklarationen. Von spezifischer Bedeutung für den Mittelmeerraum sind die des Europarats und die der Organisation Islamische Konferenz. Ein besonderes Problem für die Beziehungen zwischen den „westlichen" und den islamischen Staaten ist dabei die Gleichstellung der Frau. Hier ist das Schlußdokument der UN-Konferenz zur Lage der Frau in Peking 1995 eine neue Grundlage. Deutschland sollte sehr nachdrücklich für die Menschenrechte und die Prinzipien von Pluralismus und Demokratie auch in isla- mischen Ländern eintreten. Es wäre sicher nicht schädlich gewesen, wenn Bundeskanzler Kohl bei seinem jüngsten Besuch in Marokko auch mit Repräsentanten der demokratischen Opposition zusammengetroffen wäre. An diesen drei Maximen orientierte internationale Zusammenarbeit erfolgt vermehrt im Rahmen internationaler Organisationen. Das gilt global für die Vereinten Nationen und ihre Nebenorganisationen. Das gilt auch regional. Internationale Organisationen mit Bedeutung für die Mittelmeerpolitik der Europäischen Union sind die NATO, die Westeuropäische Union und die Organisation für Sicherheit und Zu-. sammenarbeit in Europa einerseits, die Arabische Liga, die Union des Arabischen Maghreb und die Organisation Islamische Konferenz andererseits. Für eine Politik der Sicherheit und Zusammenarbeit im Mittelmeerraum ist die frühere Konferenz und jetzige Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu einem Leitbild geworden. Italien und Spanien haben entsprechend eine Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit im Mittelmeerraum vorgeschlagen. Im Mittelpunkt einer solchen Konferenz würden vertrauensbildende Maßnahmen und die Rüstungskontrolle stehen. Entsprechende Bemühungen haben mit der Teilnahme arabischer Staaten am OSZE-Prozeß begonnen. Europa darf nicht darauf verzichten, sich für die Abrüstung auch in Israel und den arabischen Staaten zu engagieren. In den Zusammenhang einer entsprechenden Sicherheitspolitik gehört schon die beobachtende Teilnahme Israels und Marokkos an der Nordatlantischen Versammlung und die Beteiligung der Maghreb-Staaten sowie Ägyptens und Israels an Veranstaltungen der Westeuropäischen Union. Eine wesentliche Intensivierung der Mittelmeerpolitik der Europäischen Union bedeutete die gemeinsame Euro-Mittelmeer-Konferenz mit den meisten Anliegerstaaten des Mittelmeeres, außer Libyen, Albanien und den Staaten des ehemaligen Jugoslawiens, am 27./28. November 1995 in Barcelona. Zum Abschluß der Konferenz wurden die Barcelona-Deklaration und ein gemeinsames Arbeitsprogramm verabschiedet. Im Mittelpunkt der vereinbarten Zusammenarbeit stehen Hilfen der Europäischen Union an die Mittelmeer-Anrainer von 4 685 Millionen ECU für 1995 bis 1999. Diese direkten Finanzhilfen werden ergänzt durch Hilfen der Europäischen Investitionsbank und bilaterale Hilfen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union an Anrainerstaaten des Mittelmeers. Gefährdet ist diese Hilfe vor allem, wenn auch nur zeitweise die Logik des Krieges Vorrang bekommt. Grenzschließungen Israels gegenüber den palästinensischen Gebieten, mehr noch die Bombardements der libanesischen Infrastruktur vernichten diese Hilfe. Auf Dauer wird die gemeinsame Mittelmeerpolitik nur erfolgreich sein, wenn sich alle Beteiligten für die wirtschaftliche Entwicklung aller anderen Beteiligten verantwortlich sehen. Die entscheidenden Ziele der Barcelona-Deklaration sind: eine gemeinsame Zone des Friedens und der Stabilität, eine Zone gemeinsamer Prosperität, einschließlich einer Freihandelszone bis zum Jahr 2010, die Partnerschaft im sozialen, kulturellen und menschlichen Bereich, einschließlich des Austauschs zwischen den Zivilgesellschaften. Diese generellen Ziele stoßen auf offene Probleme. Manche sind bereits angesprochen. Offene Probleme einer gemeinsamen Mittelmeerpolitik für die nichteuropäischen Teilnehmerstaaten mit Ausnahme Israels sind vor allem: ökonomische Rückständigkeit und politische und ökonomische Zersplitterung. Mit ihrer Teilnahme an der Mittelmeerpolitik haben sich diese Staaten für eine möglichst rasche Integration in einen liberalisierten Welthandel entschieden. Dazu benötigen und erwarten sie Hilfe der EU und anderer Staaten und internationaler Organisationen, insbesondere der Weltbank. Ihre eigene wirtschaftspolitische Strategie muß auf Industrialisierung, Exportförderung und Tourismusförderung gerichtet sein. Erschreckend gering ist der Handel der nichteuropäischen Teilnehmerstaaten untereinander. Beispielsweise gehen die Exporte Ägyptens zu 38 Prozent in die EU, zu 20,4 Prozent in die USA, aber nur zu 1,5 Prozent nach Nah- und Mittelost. Eine erfolgreiche Industriealisierung mit weltmarktfähigen Betriebsgrößenstrukturen erfordert größere Märkte durch handelspolitische Integration dieser Staaten. Offene Probleme der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sind vor allem die Konflikte zwischen Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen. Das gilt vor allem für die Mittelmeeranrainer in der EU und macht sich insbesondere gegenüber konkurrierenden Agrarimporten bemerkbar. Bei den Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen mit Marokko gelang es den südeuropäischen Mitgliedstaaten, dieses Problem sozusagen auf Deutschland abzuschieben. Es kam zu erheblichen Differenzen über Blumenimporte aus Marokko in die Bundesrepublik. Die deutschen Interessen an der Mittelmeerpolitik lassen sich so zusammenfassen: Es geht wirtschaftlich um den Export von Industrieproduktion versus den Import von Sonne und Energie. Es geht angesichts rund 2,5 Millionen muslimischer Bewohner um die Vertiefung des multikulturellen Verständnisses. Deutschland ist auf dem Wege, eine euromediterrane wie christlich-islamische Drehscheibe zu werden. Und auch die Einflüsse jüdischer Kultur müssen dabei wieder willkommen sein und ungefährdet wirken können. Einflüsse aus dem Osten und dem Süden werden sich in Deutschland verstärkt treffen. Die Metropole Berlin wird eine besondere Rolle dabei spielen. Eine erfolgreiche Mittelmeerpolitik erfordert kontinuierliche Information an Parlament und Öffentlichkeit. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb die Bundesregierung auf, bis Ende 1997 dem Bundestag zu folgenden Punkten zu berichten: - Stand der Vorbereitung zur Folgekonferenz der Konferenz von Barcelona; - Fortschritte bei der Demokratisierung, der Entwicklung des politischen Pluralismus, der Respektierung der Menschenrechte und der Bedeutung der Zivilgesellschaften in den Staaten des südlichen Mittelmeerraumes; - Stand der Ratifikation und Verwirklichung der vorhandenen VN-Konventionen zum Schutze der Frauen und ihrer Rechte (Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau von 1953, Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von 1979) und Stand der Umsetzung der Abschlußdokuemnte der 4. Weltfrauenkonferenz von 1995 (Aktionsplattform und Pekinger Erklärung) in den Ländern am südlichen und östlichen Rand des Mittelmeeres; - Stand der Wirtschaftsreformen und deren soziale Absicherung; - Stand der sektorübergreifenden Vorhaben der Armutsbekämpfung; - Entwicklung der Umwelt, des Bevölkerungswachstums und der Migration aus den Ländern des südlichen Mittelmeerraumes in die Staaten der EU; - Stand der Rüstungskontrollvereinbarungen, vertrauensbildender Maßnahnen und Abrüstungsvereinbarungen im Mittelmeerraum; - Entwicklung der Rüstungsexporte aus der EU - aufgegliedert nach den einzelnen Export- und Importländern - in den südlichen Mittelmeerraum; Fortschritte bei der Entwicklung einer gemeinsamen EU-Politik zur Rüstungsexportkontrolle in die Staaten am Südrand des Mittelmeers. Die SPD ist bereit, mit CDU/CSU, F.D.P. und Bündnis 90/Die Grünen über einen gemeinsam getragenen Beschluß des Bundestages zur Mittelmeerpolitik im Rahmen der Ausschußberatungen zu sprechen. Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU): Für Deutschland und Europa geht es im südlichen und östlichen Mittelmeerraum um fünf vorrangige Interessen: Erstens. Der Nahost-Friedensprozeß muß zu einem erfolgreichen Ende geführt werden. Zweitens. Das Bevölkerungswachstum in vielen Mittelmeerdrittstaaten muß gebremst werden, um Europa nicht einer Migrationswelle aus dem Süden auszusetzen. Drittens. Die Belastungen des Mittelmeeres durch Schadstoffeinleitungen müssen reduziert werden. Viertens. Das erhebliche wirtschaftliche Gefälle zwischen nördlicher und südlicher Mittelmeerküste muß abgebaut werden. Fünftens. Die Ausbreitung des islamischen Fundamentalismus darf nicht gefördert werden. Bei genauer Betrachtung hängen diese Punkte eng miteinander zusammen: Der Nahostkonflikt und die politische Instabilität hemmen die wirtschaftliche Entwicklung. Ohne eine zukunftsträchtige wirtschaftliche Entwicklung wird die Entlastung des Mittelmeers von Schadstoffimmissionen nicht erreicht werden können. Nur der sorgsame Umgang mit den Ressourcen wird die Länder der südlichen Mittelmeerküste in die Lage versetzen, auch künftig ihren Bürgern ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Ohne wirtschaftliche Entwicklung wird das Bevölkerungswachstum nicht zurückgehen. Und schließlich wird ohne den friedlichen nationalen und internationalen Ausgleich der Interessen dem islamischen Fundamentalismus nicht zu begegnen sein. Damit spiegeln die Konflikte im Mittelmeerraum in ungeheurer Dichte die zentralen Probleme globaler Politik wider: Unterentwicklung, Bevölkerungswachstum, Jugendarbeitslosigkeit, Auslandsverschuldung, nationalstaatliche Egoismen, demographische Defizite, ein hohes Gewaltpotential und schließlich kulturelle und ethnische Gegensätze. Insgesamt droht vielen Mittelmeerdrittländern gegenwärtig der Übergang von der Stagnation in die offene Krise, die nur durch eine umfassende wirtschaftliche und politische Strukturanpassung vermieden werden kann. Dazu gehören auch die Bereitschaft dieser Länder zur Zusammenarbeit untereinander und ihre Integration in den Weltmarkt. Wenn die Europäische Union mit der Mittelmeerkonferenz vom November 1995 erstmals den Versuch unternommen hat, mit den Partnerländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraumes in einen gemeinsamen Dialog zu treten, so ist dies nicht zuletzt ein Ergebnis des Endes des Ost-West-Konfliktes, der die Lage im Mittelmeerraum grundlegend verändert hat. Im Nahen Osten und im Maghreb finden mehr oder weniger intensive staatliche Transformationsprozeße statt, die mit erheblichen sozialen Lasten für die Bevölkerung verbunden sind. Die wirtschaftlichen Reformen wurden in der Regel von alten Eliten begonnen, die versuchten, ihre politische Macht zu erhalten. Ohne die Bereitschaft zum Wandel der politischen Systeme droht in vielen islamischen Staaten eine Legitimationskrise, die die Ausbreitung des Islamismus begünstigt. Was ist eigentlich dieser islamische Fundamentalismus, über den so viele reden? Der Begriff unterstellt, es handele sich um eine Bewegung, die in besonderer Weise den Ideen des Islam verpflichtet ist. Das ist aber falsch. Islamismus ist nämlich im wesentlichen eine Laienbewegung, die vor allem für junge Menschen Attraktivität besitzt. Die Anziehungskraft des Islamismus beruht auf einer stark vereinfachenden Ursachenanalyse für wirtschaftlichen Niedergang und Perspektivlosigkeit, populistischen Schuldzuweisungen, klaren FreundFeind-Bildern, auf einer instrumentalisierten Heilsgewißheit und Heilsvertröstung. Das Gefühl der Minderwertigkeit und Unterlegenheit gegenüber dem westlichen System wird durch den Anspruch moralischer Überlegenheit des Islam kompensiert. Damit verbunden ist eine Ablehnung all dessen, was mit unislamisch und westlich identifiziert wird. Islamismus ist nicht die Durchsetzung der religiös motivierten Ziele von Moslems, Islamismus ist vielmehr der Ausdruck des Wunsches marginalisierter Bevölkerungsgruppen nach Gleichberechtigung, nach Veränderung, nach Wohlstand. Wie reagieren die Staaten der Europäischen Union auf die Herausforderung? Wer nimmt sich dieses Themas an? Mittelmeerpolitik ist ein klassisches Feld der Spanier, Portugiesen und vor allem auch Franzosen. Nur verstehen sie unter Mittelmeerpolitik vorwiegend die Auseinandersetzung mit dem westlichen Mittelmeerraum. Ihre Mittelmeerpolitik ist im Grunde eine Maghreb-Politik. Würde sich eine Mittelmeerpolitik der Europäischen Union auf den Maghreb beschränken, dann würde sie zu kurz greifen. Da ist Ägypten, das auf Grund seiner Größe und seiner Bevölkerungsstärke traditionell eine führende Rolle im arabischen Lager wahrnimmt. Da ist die Türkei, die als Teil der NATO und natürlicher Verbündeter der Turk-Völker auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion an Bedeutung gewonnen hat. Da ist schließlich Israel, mit dem gerade uns Deutsche ein ganz besonderes Verhältnis verbindet und das sich seit seiner Gründung als Teil der westlichen Staatengemeinschaft versteht, das von seinen Nachbarn auch als westlicher Staat behandelt wird. Deutschland hat erhebliche Interessen im Mittelmeerraum. Deshalb müssen wir jede Arbeitsteilung innerhalb der Europäischen Union vermeiden, welche die Beziehungen zu den mittel- und osteuropäischen Staaten vorrangig in die deutsche Verantwortung, die Beziehungen zum Mittelmeeraum vorwiegend in die französische oder spanische Verantwortung stellt. Die Ausgestaltung der Beziehungen der Europäischen Union zu ihren Nachbarn im Süden und Osten des Mittelmeerraumes wird zusammen mit der notwendigen Stabilisierung Mittel- und Osteuropas zur Schlüsselfrage für die künftige Struktur unseres Kontinents. Mittelmeerpolitik ist auch im deutschen Interesse eine der zentralen Aufgaben der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Nur die Europäische Union hat die Chance, zu einer Atmosphäre des Vertrauens und zu einer konstruktiven Partnerschaft beizutragen, die zur Bewältigung der großen ökologischen, ökonomischen und sozialen Herausforderungen und zur Vermeidung von Migrationsbewegungen erforderlich ist. Auf Grund ihrer politischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit kann die Europäische Union die Mittelmeerdrittländer unterstützen, ihre Probleme zu meistern. Schließlich liegt der südliche und östliche Mittelmeerraum geographisch, wirtschaftlich und sicherheitspolitisch in unmittelbarer Nachbarschaft Europas. Rund fünf Millionen Menschen aus den Mittelmeerdrittländern haben ihren Arbeitsplatz in den Ländern der Europäischen Union. Natürlich sind zunächst eigene Anstrengungen der betroffenen Länder erforderlich. Sie brauchen auch die Unterstützung der islamischen Partnerländer, die auf Grund ihres Ölreichtums dazu in der Lage sind. Aber sie brauchen eben auch die Unterstützung der Europäischen Union. Entscheidend wird nicht die Höhe der Fördermittel sein, die aus der Europäischen Union in diese Länder fließen. 4,7 Milliarden ECU auf fünf Jahre sind zwar ein bemerkenswerter Betrag, aber auch sie werden erfolglos versickern, wenn diese Länder ihr eigenes Entwicklungspotential nicht ausreichend mobilisieren. Wir haben im Antrag der Koalitionsfraktionen als vorrangige Ziele einer Mittelmeerpolitik der Europäischen Union aufgeführt: - die Etablierung einer auf Integration und regionaler Zusammenarbeit aufbauenden Friedensordnung; - politische und soziale Stabilität durch ökonomische und soziale Entwicklung sowie die Einhaltung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus ... und Verwirklichung demokratischer Staatswesen; - die wirtschaftliche Konsolidierung ... durch innere Reformen, den Ausbau des Handelsverkehrs innerhalb der Region ...; - militärische Stabilität durch Begrenzung und Abbau des hohen Gewaltpotentials, der militärischen Aggressionsbereitschaft und der Proliferation zusätzlicher Waffensysteme. Lassen Sie mich einen weiteren Punkt anführen: Wir brauchen den Austausch der Menschen und Ideen, der Kulturen und Traditionen, weil Verständnis vor allem ein Ergebnis des gegenseitigen Kennens ist. Wir sollten uns hüten, mit vorgefertigten Urteilen Situationen in den Mittelmeerländern zu beurteilen. Bevormundung ist das letzte, was diese Länder brauchen. Bevormundung verstärkt den Islamismus. Das kann eigentlich nicht unser Ziel sein. Eine selektive Wahrnehmung der politischen Entwicklung in den betroffenen Staaten durch die Europäer und die voreilige Parteinahme bei ihren inneren Konflikten gefährden eine europäische Strategie ebenso wie die Überbetonung religiös-kultureller Unterschiede. Die Erklärung von Barcelona hat den Rahmen für eine multilaterale Kooperation abgesteckt. Durch multilaterale und bilaterale Kooperation werden die Beziehungen der Europäischen Union zu ihren Mittelmeerpartnern künftig intensiviert. Die in Barcelona vereinbarte und bis zum Jahr 2010 zu errichtende Freihandelszone EU-Mittelmeer ist ein wesentlicher Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Mittelmeerdrittländer. Austauschmaßnahmen und die Zusammenarbeit von staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen können zu einem vertieften Verständnis zwischen den Ländern und Kulturen beitragen. Die EU hat mit dem Vertrag von Maastricht vereinbart, durch eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, durch gemeinsame Beschlüsse und Aktionen das Gewicht der Eurpoäischen Union als Akteur in der Weltpolitik zu stärken. Dabei war ihre Verantwortung zur politischen und militärischen Stabilisierung des europäischen Kontinents von vorrangiger Bedeutung. Ich denke, hierzu gehört auch die Bereitschaft, für den Mittelmeerraum Verantwortung zu übernehmen. Die Bundesregierung ist gefordert, diese Politik in enger Abstimmung mit unseren europäischen Partnern fortzuentwickeln. Aus den Anträgen von SPD und CDU/CSU wird deutlich: Hierüber besteht weitgehend Konsens. Ich denke, wir sollten diesen Konsens nutzen, an den gemeinsamen Konzepten weiterzuarbeiten. Die Konferenz von Barcelona war ein guter Anfang. Dr. Angelika Köster-Loßack (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Von einer Vertiefung der Mittelmeerpolitik der EU zu reden heißt, sich den Herausforderungen für demokratische, ökologische und soziale Entwicklungen in dieser Region zu stellen. Demokratisierungsprozesse müssen im Rahmen dieser neuen Politik vorrangig unterstützt werden. Die sie tragenden gesellschaftlichen Akteure sind die wichtigsten Hoffnungsträger für eine nachhaltige friedliche Entwicklung im Mittelmeerraum, ob in Palästina, Ägypten, Algerien oder Marokko. Gleichzeitig sind die Bemühungen um eine demokratische Entwicklung in den Mittelmeeranrainerländern eine Grundlage für die Prävention neuer gewaltsam ausgetragener Konflikte, ob inner- oder zwischenstaatlich. Aus dieser Sachlage ergibt sich die Notwendigkeit, auch die bisher nicht in diesen Austausch einbezogenen Länder einzubinden, so z. B. Albanien und Slowenien. Innen- und außenpolitische Widerstände gegen die notwendigen Friedensprozesse in der Region sind nicht nur den islamistischen Terrorgruppen zuzurechnen, sondern ebenso gravierend sind die institutionellen Formen der Gewalt, die in vielen Ländern die innergesellschaftlichen Konflikte verschärfen. Die Bundesregierung sollte in enger Abstimmung mit den europäischen Partnerregierungen Initiativen für politische Konfliktlösungen ergreifen, die nicht unter dem Verdacht der Fortschreibung traditioneller Abhängigkeiten stehen, so z. B. in Algerien. So soll, insbesondere angesichts der politischen Bedeutung der Region, ein gleichrangiges, von gegenseitigem Respekt geprägtes Verhältnis zwischen den Ländern der EU und den ehemaligen Kolonien, insbesondere im Maghreb, entwickelt werden. Die ökologischen Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung im Mittelmeerraum sind bisher nicht angemessen berücksichtigt worden. Bei der starken Betonung der wirtschaftlichen Dimension der Mittelmeerpolitik muß vor allem darauf geachtet werden, daß Umweltrisiko-Industrien oder -Technologien nicht in die Mittelmeeranrainer, die nicht der EU angehören, verlagert werden. Im Bereich des Tourismus fordern wir die Bundesregierung auf, sich innerhalb der EU für Initiativen einer nachhaltigen Tourismusentwicklung im Mittelmeerraum einzusetzen, auf der Basis der Tourismuscharta von Lanzarote. Insbesondere müssen gemeinsam mit der vom Tourismus lebenden Bevölkerung Lösungen gesucht werden, die nachteilige soziale und kulturelle Folgen, insbesondere in den islamisch geprägten Ländern, vermeiden helfen. Dazu gehört die ernsthafte Beschäftigung und Auseinandersetzung mit kulturellen Traditionen, die uns EU-Europäern nur zu oft als exotische Fassade dienen. Die sozialen Herausforderungen der Mittelmeerpartnerschaft können wir nur in Zusammenarbeit mit den Nicht-Regierungsorganisationen, die sich für die benachteiligten Gruppen in der Bevölkerung einsetzen, angehen. Dies soll auf EU-Ebene vor allem durch eine stärkere Unterstützung der direkten Zusammenarbeit von Menschenrechts-, Frauengruppen, Gewerkschaften, die aktuelle krisenhafte Zuspitzungen wie in Algerien zu vermeiden bzw. abzubauen suchen, geschehen. Gerade die Frauen müssen in den Mittelmeerländern in besonderer Weise unterstützt werden, weil sie auf vielen politischen Ebenen eine Kultur der Zusammenarbeit über nationale und religiöse Grenzen hinweg etabliert haben. Innerhalb der EU-Austauschprogramme sollte die Bundesregierung, deshalb auch besonders auf eine Geschlechterparität drängen. Frauen, die sich in den Konfliktregionen des Mittelmeerraums für Brücken der Verständigung einsetzen, sollten besonders gefördert werden. Auch im kulturellen und wissenschaftlichen Austausch können sie am ehesten eine neue Vision der andalusischen Synthese zwischen Christentum, Judentum und Islam entwickeln, die vor der Reconquista eine multikulturelle, wissenschaftliche Blüte hervorgebracht hatte. Mit einer solchen Synthese der Kulturen und Denkansätze könnte man den Herausforderungen der Mittelmeerpolitik wirksam gerecht werden. Dr. Helmut Haussmann (F.D.P.): Es war lange Zeit Tradition in diesem Haus, daß parlamentarische Entscheidungen in den großen Fragen der Außen- und Europapolitik stets breite fraktionsübergreifende Mehrheiten fanden. Dieser Grundkonsens über Parteigrenzen und Regierungswechsel hinweg hat die gute Zusammenarbeit unseres Landes mit den Partnerländern stark gefördert. Leider hat die Opposition diesen festen Pfad der Übereinstimmung in der jüngsten Vergangenheit wiederholt verlassen. Ich denke hier an den Bundeswehreinsatz in Bosnien und die vertragsgemäße Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Ob sich dies für die Opposition gelohnt hat, bezweifle ich. Für das Gesamtbild Deutschlands im Ausland war dies schädlich. Um so mehr stelle ich heute mit großer persönlicher Befriedigung fest, daß der eingeschlagene Weg einer neuen Dimension der deutschen und europäischen Mittelmeerpolitik auf nahezu ungeteilte Zustimmung im Parlament stößt. Dies geht auch grundsätzlich aus den vorliegenden Anträgen hervor. Dennoch möchte ich hier nachdrücklich für die Annahme des Koalitionsantrags werben: Er stellt die Chancen und künftigen Herausforderungen für eine wachsende euro-mediterrane Kooperation heraus. Der Bundesregierung wird eine klare Orientierung gegeben. Mit dem erfolgreichen Abschluß der MittelmeerKonferenz in Barcelona beginnt eine neue Ara der euromediterranen Partnerschaft. Wer hätte gedacht, daß sich die EU mit zwölf zum Teil sehr unterschiedlichen Mittelmeer-Anrainerstaaten auf eine so umfangreiche Agenda einigen würde? An dieser Stelle ist es deshalb angebracht, dem Rat und der Kommission sowie der Bundesregierung für ihre Initiative und deren erfolgreiche Umsetzung zu danken. An der deutschen EU-Präsidentschaft hat die SPD damals kein gutes Haar gelassen. So schlecht aber kann der deutsche Ratsvorsitz nicht gewesen sein: Die Bundesregierung hat mit Unterstützung der Koalitionsfraktionen das Projekt einer neuen Partnerschaft von Anfang an aktiv mit vorangebracht. Es war der Europäische Rat in Essen, der die Weichen für diese neue wichtige Phase der Mittelmeerpolitik gestellt hat. Es ist in unserem ureigensten deutschen Interesse, neben der Heranführung der mittel- und osteuropäischen Nachbarn an die EU, auch die Zusammenarbeit mit unseren südlichen Nachbarländern zu vertiefen. Die EU hat Nachbarn im Norden, Osten und im Süden. Wir wollen an allen unseren Außengrenzen eine gute Nachbarschaft in Frieden, Stabilität und Wohlstand. Das Mittelmeer war in der Vergangenheit ein Meer der Konflikte. Die Partnerschaft Europa-Mittelmeer wird wichtige Beiträge dazu leisten, Spannungsfelder in dieser Region abzubauen. Deshalb ist es entscheidend, daß bei einem vertieften politischen Dialog sicherheitspolitische Fragen nicht ausgeschlossen werden sollen. Die Fortsetzung des Nahost-Friedensprozesses hat eine zentrale Bedeutung für die Region. Dieser Prozeß setzt voraus, daß alle Staaten der Region sowie das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes anerkannt werden. Auch können die Staaten auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens und ebenso Libyen von einer europäischen Mittelmeerpolitik nicht auf Dauer ausgeklammert bleiben. Eine gute Partnerschaft lebt auch von visionären Zielen. Für alle Partner von großem Vorteil wäre sicherlich die Schaffung einer großen gesamteuropäisch-mediterranen Freihandelszone. Freihandel ist keine Einbahnstraße. Durch Öffnung unserer Grenzen geben wir den südlichen Nachbarn die Möglichkeit, ihre Wirtschaft weiterzuentwickeln mit allen Vorteilen für die eigene Bevölkerung. Für die europäische Wirtschaft öffnen sich in unmittelbarer Nähe interessante und wachsende Absatzmärkte, die auch bei uns zu mehr Beschäftigung führen. Die neuen Assoziierungsabkommen der EU mit Mittelmeer-Anrainerstaaten sind das wesentliche Instrument zur Umsetzung der neuen Zusammenarbeit. Wer aber - wie wir Deutschen - aus guten Gründen Freihandel anstrebt, jedoch andererseits wegen einiger tausend Tonnen Schnittblumen aus Partikularinterressen heraus ganze Assoziierungsabkommen blockiert, macht sich unglaubwürdig. Damit diese Abkommen aber ihre positiven Wirkungen voll entfalten können, müssen die südlichen Partnerländer entschlossen soziale und wirtschaftliche Reformen durchführen. Ein weiteres wichtiges Element der Zusammenarbeit ist die Einbeziehung des sozialen und kulturellen Bereichs. Gute Nachbarn reden miteinander. Der enge Dialog der Partner und ein reger Austausch der gesellschaftlichen Gruppen können die Demokratie und die Einhaltung von Menschenrechten fördern. Die weiterentwickelte Mittelmeerpolitik Deutschlands und der Europäischen Union ist ein gutes Fundament für eine engere Partnerschaft mit unseren südlichen Nachbarn. Alle beteiligten Staaten sind aufgefordert, durch Verstetigung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Zusammenarbeit das Mittelmeer zu dem zu machen, was es einmal war: ein Meer des blühenden Handels und des Austauschs der Kulturen. Manfred Müller (Berlin) (PDS): Die PDS unterstützt das Anliegen der vorliegenden Anträge, zur Weiterentwicklung der EU-Mittelmeerpolitik beizutragen. Auch wir sind der Meinung, daß die Konferenz von Barcelona ein notwendiger und wichtiger Schritt war. Die in der Deklaration von Barcelona formulierten erstrebenswerten Ziele eines „gemeinsamen Friedens- und Stabilitätsraumes" und der Schaffung einer „Zone gemeinsamen Wohlstands" sind nur auf der Basis einer gleichberechtigten Partnerschaft zwischen den Staaten der EU und denen des Mittelmeerraumes realisierbar. Gerade dafür aber bieten sowohl die gegenwärtige Strategie der EU als auch die vorliegenden Anträge von Koalition und SPD keine Gewähr. An dieser Stelle nur einige Argumente zum Projekt der Freihandelszone, die bis 2010 errichtet werden soll: Erstens birgt sie die Gefahr, daß den westeuropäischen Unternehmen zwar ungehindert Zugang zu den Märkten südlich des Mittelmeeres geöffnet und ihnen Erdöl, Erdgas und andere Rohstoffe zu günstigen Bedingungen gesichert würden, die Entwicklungsländer aber wegen der sich enorm verschärfenden Konkurrenz kaum bessere Chancen erhalten werden, ihre Agrar- und Industrieprodukte auf dem europäischen Markt abzusetzen. Zweitens wird die Erhöhung der finanziellen Hilfe durch die EU nicht ausreichen, um die negativen Auswirkungen der Freihandelszone für den Süden zu kompensieren. Drittens muß weiterhin befürchtet werden, daß der Druck der EU in Richtung uneingeschränkter Marktwirtschaft (einschließlich der geforderten Privatisierungen) in den arabischen und afrikanischen Mittelmeerländern ähnlich wie in Osteuropa zu enormer Arbeitslosigkeit und weiterer Zunahme von Armut und weiteren sozialen Problemen führt. Viertens würde die Übernahme des auf Profitmaximierung und Ressourcenvergeudung orientierten westeuropäischen Wirtschaftsmodells verheerende Folgen für den Mittelmeerraum und die dort lebenden Menschen haben. Die PDS ist deshalb gegen eine Freihandelszone. Wir sind der Meinung: Notwendig ist ein strategisches Entwicklungsprogramm für die Region südlich des Mittelmeeres im Interesse der Völker dieser Region. Dieses Programm sollte sich nicht darauf beschränken, den europäischen Markt für Produkte - also nicht nur für Rohstoffe - des Mittelmeerraumes zu öffnen. Es kommt vor allem darauf an, die Staaten mit Hilfe der EU in die Lage zu versetzen, daß diese auf nachhaltige und sozial und ökologisch verträgliche Weise ihr eigenes Wirtschaftspotential entwikkeln können. Nur dadurch könnten langfristig gemeinsamer Wohlstand und Stabilität erzielt werden. Dr. Werner Hoyer, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Die Große Anfrage der SPD zur Mittelmeerpolitik, die Antwort der Bundesregierung hierauf und insbesondere die drängenden Probleme des Mittelmeerraumes haben eine ernsthafte Debatte verdient. Ich möchte einige grundsätzliche Bemerkungen zur Mittelmeerpolitik der Bundesregierung machen. Erstens. Der gelegentlich zu hörende Vorwurf einer einseitig ostwärts orientierten deutschen Außenpolitik wird durch die vorliegende Antwort der Bundesregierung als undifferenziertes Pauschalurteil entkräftet. Zwar ist es richtig, daß wir auf Grund unserer Geographie und Geschichte insgesamt weniger enge Bindungen zu diesem Raum entwickelt haben als andere südliche EU-Partner. Das politische Verantwortungsbewußtsein der deutschen Außenpolitik endete jedoch noch nie an den Alpen. Es gab schon immer ein Mittelmeerengagement der Bundesregierung. Wir arbeiten aktiv mit an der Gestaltung zukunftsweisender Antworten für diese so schwierige und komplexe Region. Zweitens. Es liegt im unmittelbaren deutschen Interesse, zu Stabilität und Frieden in der Mittelmeerregion beizutragen, und zwar bei weitem nicht nur deshalb, weil hier ein Drittel des weltweiten Ölhandels verläuft. Dies macht deutlich: Die Mittelmeerregion ist für uns ein wichtiger Baustein im Gebäude der internationalen Politik. Dies gilt aber nicht nur für uns: Die Probleme des Mittelmeerraums sind eine echte europäische Herausforderung, die nur durch eine gemeinschaftliche Anstrengung bewältigt werden kann. Dies bedeutet aber, daß nationaler Ehrgeiz hinter einer gemeinsamen Antwort Europas zurückstehen muß. Drittens. Im Mittelmeerraum gibt es ein Spannungspotential, das viele Probleme der internationalen Politik widerspiegelt: Insgesamt zehn lokale und regionale Krisenherde, die Gefahr der Proliferation von Massenvernichtungswaffen, Migrationsprobleme und Umweltrisiken - um nur das Wichtigste zu nennen. Wir sind entschlossen, eine Entschärfung dieser Probleme nicht auf die lange Bank zu schieben. Daher gilt es, jetzt zu handeln. Dies wollen wir gemeinsam mit unseren EU-Partnern tun. Der Schwerpunkt des Mittelmeerengagements der Bundesregierung liegt daher auf engagierter Mitgestaltung der Mittelmeerpolitik der EU, insbesondere der euro-mediterranen Partnerschaft, wie sie durch die historische Konferenz und Erklärung von Barce- lona im November letzten Jahres auf regionaler Basis ins Leben gerufen wurde. Der Anteil Deutschlands an der konzeptionellen Entwicklung der neuen, verstärkten Mittelmeerpolitik der EU kommt symbolhaft darin zum Ausdruck, daß die Grundlagen für dieses ehrgeizige Projekt auf dem Europäischen Rat in Essen gelegt wurden. Viertens. Die Erklärung von Barcelona ist Ausdruck der Entschlossenheit der EU, in den Bereichen des politischen und sicherheitspolitischen Dialogs, der Wirtschaft- und Finanzbeziehungen und der sozialen, kulturellen und menschlichen Dimension mit ihren Mittelmeerpartnern eine echte Partnerschaft aufzubauen. Dies bedeutet nicht nur Verstärkung der Beziehungen zwischen der EU und den einzelnen Partnern in der Region, das heißt der Nord-SüdDimension, sondern auch Verstärkung der Zusammenarbeit der Partner untereinander, also auch Förderung der Süd-Süd-Dimension dieser Partnerschaft. Nun kommt es darauf an, die Erklärung von Barcelona zügig mit Leben zu füllen. Hierzu sind wir entschlossen. Dabei wollen wir, daß die Zusammenarbeit mit den Mittelmeerpartnern in allen drei Bereichen gleichmäßig entwickelt wird. Im Bereich des politischen und des sicherheitspolitischen Dialogs setzen wir uns dafür ein, daß die Mittelmeerpartner auch von unseren Erfahrungen im Bereich vertrauensbildender und rüstungskontrollpolitischer Maßnahmen profitieren können, die diesem Raum im Gegensatz zu Europa bislang weitgehend fremd sind. Deshalb unterstützen wir die französische Initiative für einen Mittelmeerpakt. Gleichzeitig streben wir an, diesen sicherheitspolitischen Dialog mit laufenden Initiativen der NATO, OSZE, WEU und des Nahost-Friedensprozesses abzustimmen, um ein strategisches Gesamtkonzept zu erarbeiten. Ein synergetisches Zusammenwirken aller Initiativen ist notwendig, denn die EU allein ist nicht in der Lage, den komplexen Problemen des gesamten Mittelmeerraums eine strategische Antwort entgegenzusetzen. Fünftens. Kernelement der wirtschaftlichen Partnerschaft ist die schrittweise Errichtung einer großen euro-mediterranen Freihandelszone bis zum Jahr 2010. Dieses ambitiöse Projekt, das wir voll und ganz unterstützen, wird zu einer engen wirtschaftlichen Verflechtung der Mittelmeerpartner untereinander sowie mit der EU führen und damit den Mittelmeerpartnern auch das Tor zu ihrer Integration in die Weltwirtschaft aufstoßen. Auf dem Weg dorthin werden gewiß noch zahlreiche Hindernisse zu überwinden sein, doch das Ziel lohnt die Mühe. Erste, wichtige Schritte sind schon getan: Mit der Türkei und mit Israel hat die EU bereits eine Zollunion bzw. eine Freihandelszone verwirklicht, mit Tunesien und Marokko ist die Schaffung von Freihandelszonen fest vereinbart, und mit mehreren anderen Partnern, so Ägypten, Jordanien, Libanon, wird hierüber zur Zeit verhandelt. In diesem Zusammenhang möchte ich ferner den Beschluß des Allgemeinen Rates der EU von Anfang dieser Woche erwähnen, mit welchem wir der Kommission ein Verhandlungsmandat für ein Assoziationsabkommen mit Algerien erteilt haben. Damit schließt die EU zum einen eine wesentliche Lücke in ihrer Mittelmeerpolitik, zum anderen bekräftigen wir damit unseren festen Willen, einen substantiellen Beitrag zur politischen und wirtschaftlichen Stabilisierung Algeriens zu leisten. Die EU wird all ihre Mittelmeerpartner bei den notwendigen Strukturreformen in Wirtschaft und Verwaltung umfassend unterstützen. Sie hat hierfür für den Zeitraum von 1995 bis 1999 Mittel in Höhe von 4,7 Milliarden ECU in der sogenannten MEDA-Haushaltslinie bereitgestellt. Dies entspricht einer erheblichen Steigerung der bisher für die südlichen Nachbarn zur Verfügung stehenden Mittel. Leider wird der Einsatz des Großteils dieser Mittel derzeit dadurch blockiert, daß Griechenland seit Monaten aus sachfremden Gründen seine Zustimmung zur Verabschiedung der entsprechenden Rechtsgrundlage, der MEDA-Finanzverordnung, verweigert. Die Bundesregierung hat wiederholt an Griechenland appelliert, die Verabschiedung der MEDA- Verordnung zu ermöglichen. Sie wird sich weiterhin mit Nachdruck hierfür verwenden. Die umfassende Intensivierung der Beziehungen zu den Mittelmeerpartnern der EU hat für uns hohe Priorität. Sie darf weder verzögert werden, noch dürfen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Engagements der EU entstehen. Dem werden wir mit aller Entschlossenheit entgegenwirken. Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Antrag: Maßnahmen für die grundlegende Verbesserung der Einnahmen der Städte, Gemeinden und Landkreise - Reform der Kommunalfinanzierung) Gerhard Schulz (Leipzig) (CDU/CSU): Die SED und der Sozialismus der DDR liefen immer schon der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung hinterher. Der schmerzliche Beweis kam für uns Ostdeutsche, als mit der Wiedervereinigung 1990 eine kritische Bestandsaufnahme erfolgte. Auch der sogenannte „demokratische Sozialismus" lahmt, und zwar politisch und intellektuell. Das wird in der Diskussion, die wir heute führen müssen, wieder einmal in eklatanter Weise deutlich. Nun gab es in der DDR eine bewährte Methode, um die allen bewußte Rückständigkeit zu kaschieren: die des Märchen-Erzählens. Der Märchenerzähler war der Agitator. Wir Ostdeutsche wissen sicherlich noch, was uns das Zentralkomitee der SED in stundenlangen Reden vormachen wollte, obwohl, bis auf einige Unverbesserliche, wir doch alle die Wahrheit kannten und nie etwas auf die Reden gegeben haben. Das Märchen heute heißt: Der Bund bereichert sich auf Kosten der Kommunen. Ein kurzer Blick auf die Entwicklung der Steuereinnahmen der Gebietskörperschaften verschafft jedoch Klarheit. Während sich nämlich von 1992 bis 1996 die Steuereinnahmen des Bundes um rund 12 % verringerten, stiegen die Einnahmen der Gemeinden lediglich um rund 3 %, aber die Einnahmen der Länder stiegen um über 35 %. Diese Zahlen kann jeder im jährlichen Finanzbericht nachlesen. Sie belegen eine wesentliche Verschiebung der Steuereinnahmen vom Bund zugunsten der Länder. Da diese nicht genügend an die Gemeinden weitergegeben haben, kam es seit 1992 zur Stagnation der Steuereinnahmen der Gemeinden. Während der Bund 1992 noch rund 100 Milliarden DM mehr Steuern einnahm als die Länder, wird diese Differenz 1996 nur noch wenige Milliarden DM betragen. Wenn also der Bund Aufgabenübertragungen auf Länder und Gemeinden vornahm, hat er dafür Sorge getragen, daß den Ländern und Kommunen entsprechende Finanzmittel zur Verfügung gestellt wurden, damit sie diese Aufgaben auch bewältigen können. Bedauerlicherweise haben die Länder eine erhebliche Summe der für die Kommunen bestimmten Finanzmittel nicht durchgereicht, sondern zur Sanierung der eigenen Haushalte zweckentfremdet verwendet. Ich will meine Ausführungen am Beispiel der Sozialausgaben konkrektisieren: Der Bund hat seit 1993 verschiedene Maßnahmen verabschiedet, um die Kommunen von Sozialausgaben zu entlasten. Der Sozialhilfeanstieg wurde per Gesetz auf jährlich 2 % begrenzt. Mit der Umsetzung des neuen Asylrechts wurde zum einen die Anzahl der Asylbewerber um zwei Drittel reduziert und zum anderen die Zuwendungen für Asylbewerber gesenkt. Die politischen Prügel für die beiden Punkte hat die Koalition erhalten und getragen. Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde die Sozialhilfe und damit die Kommunen ebenfalls entlastet. Mit Umsetzung der zweiten Stufe der Pflegeversicherung ab 1. Juli 1996 sparen die Kommunen wiederum mehrere Milliarden DM. Aber nur dann, wenn sich die Länder tatsächlich an der Finanzierung der Pflegeinfrastruktur beteiligen, und dieses nicht allein den Kommunen überlassen. Bei der Betrachtung der Gesamtbelastung durch Sozialausgaben kann man heute lediglich auf fundierte Zahlen des Jahres 1993 zurückgreifen. In diesem Jahr betrug das Sozialbudget, also die Summe aller Sozialausgaben, rund 1 100 Milliarden DM. Davon brachten der Bund 20,8 %, die Länder 9,7 % und die Gemeinden 8,5 % auf. Von 1990 bis 1993 stieg hier der Anteil des Bundes um 2 Prozentpunkte und der Anteil der Kommunen um 0,5 Prozentpunkte. Der Anteil der Länder verringerte sich jedoch um 0,5 Prozentpunkte und damit um 20 Milliarden DM. Die Zahlen des Sozialbudgets belegen also keine Lastenverschiebung des Bundes auf die Kommunen, sondern eine Lastenverschiebung von den Ländern auf die Kommunen. Entlastet haben sich allein die Länder. Die Debatte, die die Damen und Herren von der PDS führen wollen, ist deshalb im Deutschen Bundestag völlig deplaziert. Sie muß in den Landtagen geführt werden. Die Regierungskoalition legte bereits zu Beginn des Jahres 1995 einen Entwurf zu einer Gemeindefinanzreform vor. Vorgesehen ist die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und eine mittelstandsfreundliche Senkung der Gewerbeertragsteuer. Als Ausgleich sollen die Kommunen einen festen Anteil an der Umsatzsteuer erhalten. Damit hätten die Kommunen nach der Beteiligung an der Einkommensteuer eine weitere Beteiligung an einer zweiten großen aufkommensstarken Steuer. Zudem sind in den letzten beiden Jahrzehnten die Zuwächse bei der Umsatzsteuer wesentlich höher gewesen als bei der Gewerbesteuer. Schon innerhalb der nächsten fünf Jahre hätten die Kommunen einen Tauschgewinn von über zwei Milliarden DM gemacht. Einen Gewinn, den man auch schon jetzt für die vergangenen Jahre hätte verbuchen können, wenn man sich schon vor Jahren für eine solche Umsatzsteuerbeteiligung entschieden hätte. Leider ist diese Gemeindefinanzreform im letzten Jahr am Widerstand der SPD gescheitert, obwohl der Bundesfinanzminister bei der Einführung der Umsatzsteuerbeteiligung ausdrücklich garantiert hatte, daß jede Gemeinde zumindest die Mittel erhalten sollte, die sie bis dahin aus Gewerbesteuereinnahmen erzielten. Dadurch, daß sich die PDS vehement gegen eine solche Lösung verschließt, stellt sie sich eindeutig gegen die Entschließung der kommunalen Spitzenverbände vom 22. November 1995, die einer unmittelbaren Umsatzsteuerbeteiligung der Städte und Gemeinden als Ersatz für die geplanten Gewerbesteueränderungen zustimmen wollen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sie sprechen hier also nicht für die Gemeinden, sondern gegen sie. Im Gegensatz zur SPD sehe ich die Verweigerungshaltung der PDS aber in einem historischen und ideologischen Zusammenhang. Die SED - und unter den Unterzeichnern des Antrags der PDS befinden sich ja auch einige SED-Mitglieder - hat zur DDR-Zeit die Kommunen systematisch enteignet oder willkürlich mit enormen Schulden belastet, was de facto einer Enteignung gleichkam. Sie kennen die Diskussion um die kommunalen Altschulden, wo die PDS jetzt fordert, der Bund solle sie übernehmen. Diese Belastung der Kommunen erfolgte durch die SED bewußt, um ihre Pleite zu vertuschen. Heute verhindern diese Sozialismusgläubigen Mehreinnahmen für die Gemeinden durch die Beteiligung an der Umsatzsteuer und erreichen damit das gleiche wie zur DDR-Zeit, nämlich keine Entlastung, sondern eine zusätzliche Belastung der Kommunen. Was man aufgrund der Fakten und der heutigen Argumentationsführung der PDS mit absoluter Gewißheit feststellen kann, ist die immer noch vorhandene Inkompetenz insbesondere in finanzwirtschaftlichen Fragen, die sie heute wie zur DDR-Zeit in erschreckender Weise wieder an den Tag legt. Das ist auch kein Wunder, denn die Persönlichkeiten, die heute das geistige und personelle Fundament der PDS bilden, gehören zur SED-Elite. Eine intensivere Betrachtung des in Ihrem Antrag enthaltenen Forderungskatalogs belegt dies. Man kann ihn folgendermaßen zusammenfassen: Sie wollen eine höhere Steuerbelastung für Unternehmen und Bürger, Sie wollen mehr Staatswirtschaft und Sie wollen ein noch komplizierteres Steuerrecht. Die höhere Steuerbelastung erreichen Sie, meine Damen und Herren von der PDS, über Ihre Forderung nach Revitalisierung und Ausweitung der Gewerbesteuer auf Freiberufler und andere selbständig Arbeitende. Abgesehen von Ihren äußerst unpräzisen Vorschlägen, die Sie im übrigen von den Kollegen der SPD abgeschrieben haben, müssen Sie aber wissen, daß bereits jetzt die Steuerbelastung dieses Personenkreises, den Sie zur Kasse bitten wollen, um 6 % höher liegt. Gewerbetreibende, die ihren Betrieb nicht als Kapitalgesellschaft führen, zahlen zur Zeit bis zu 47 % an Einkommensteuer für ihre gewerblichen Einkünfte, Freiberufler und Selbständige zahlen bis zu 53 % an Einkommensteuer. Diese Steuerlast ist ohnehin viel zu hoch und hinsichtlich der neuesten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sehr bedenklich. Wenn Sie für diese Berufsgruppen aber jetzt eine noch höhere Steuerlast einfordern, stellen Sie sich gegen den bei Fachleuten über alle Parteigrenzen im Deutschen Bundestag bestehenden Konsens, daß wir in diesem Land die Steuern nicht anheben, sondern senken müssen. Auch hier findet sich die alte Gesinnung der SED wieder. Sie haben nichts gelernt aus der Tatsache, daß hohe Steuern die individuelle Leistungsbereitschaft zerstören. Flankiert wird Ihr Wunsch nach mehr Steuern von der Ablehnung jeglicher Privatisierung von kommunalen Dienstleistungen. Was Sie als „Tafelsilber” der Kommunen bezeichnen, wie zum Beispiel kommunale Abfall- und Abwasserentsorgungsbetriebe, sind in Realität zumeist hoch defizitäre Unternehmen in kommunaler Hand. Eine Privatisierung führt im allgemeinen zum erfolgreicheren Wirtschaften. Es gibt in diesem Bereich sicherlich auch schlechte Beispiele. Das will ich nicht verhehlen und unter den Teppich kehren. Aber in der Gesamtbilanz werden bei Privatisierungen von kommunalen Dienstleistungen in den überwiegenden Fällen sowohl die Kommune als auch der Bürger entlastet. Auch hier haben Sie nichts aus der Geschichte gelernt, obwohl das doch Ihr großer Anspruch war und ist. Staatswirtschaft hat den Staat DDR ruiniert und die arbeitenden Menschen um die Früchte ihrer Arbeit betrogen. Hinter jedem Ihrer Gedanken, meine Damen und Herren, liegt ein Grund, eine Gesinnung, die in Ihrem Fall ganz konkret in der Vergangenheit zu suchen und zu finden ist. Als einer der wenigen selbständigen Handwerksmeister in der DDR ist mir das ganz besonders bewußt, denn ich habe Ihre Praktiken am eigenen Leibe zu spüren bekommen. Meine Mutter ist 1972 der Enteignung nur knapp entronnen, und ich weiß, worüber ich rede. Mit dem Vorschlag für eine angeblich „ökologisch orientierte Reform der Grundsteuer", in dem Sie auf einzelne Grundstücke innerhalb einer Gemeinde unterschiedliche Hebesätze anwenden wollen, setzt die PDS ihrem Antrag dann noch die Krone der Realitätsferne auf. Schon jetzt sind die meisten Steuerämter der Kommunen absolut überbelastet. Der Steuergesetzgeber ist da nicht schuldlos, das will ich gerne zugeben. Aber wie man auf die Idee kommen kann, den Verwaltungsaufwand für eine Grundsteuererhebung auch noch zu vervielfachen, während die gesamte Bundesrepublik nach Steuervereinfachung und Entbürokratisierung schreit, das will mir, meine Damen und Herren, nicht in den Kopf. Da der Antrag in keinster Weise die tatsächliche Steuerbelastung für unterschiedliche Grundstücksarten auch nur grob thematisiert oder gar quantifiziert, kann ich nicht auf die daraus entstehenden Mehrbelastungen für die Bürger eingehen. Daß es solche Mehrbelastungen geben wird, ist klar, denn das ist ja gerade Ihr Ziel. Nun liegt ja das eigentlich Entlarvende in dem Antrag der PDS aber in der Forderung, den Anteil der Kommunen an der Einkommensteuer von 15 % auf 20 % zu erhöhen. Das liest sich gut. Das bringt Stimmen, denkt der populistisch und sozialistisch geschulte PDS-Agitator, sprich: Märchenerzähler. Aber bei der vorgeschlagenen Gegenfinanzierung der jeweiligen Anteile von Bund und Ländern zeigt sich die Unseriosität der PDS, die als staatswirtschaftlicher Wolf im kommunenfreundlichen Schafspelz wohl in der Tat nur Schafe von der Umsetzbarkeit ihrer Ideen überzeugen kann. Die vorgeschlagene und übrigens auch verfassungsmäßig bedenkliche Ausweitung der Besteuerung von privaten Immobilienverkäufen reicht bei weitem nicht zur Kompensation aus. Darüber hinaus finde ich es eine Zumutung, daß Sie Privatpersonen, die sich mühsam aus versteuertem Einkommen ein Haus gebaut haben, bei Verkauf des Hauses auch noch zur Kasse bitten wollen. Dieser Antrag der PDS ist ein Lehrstück, daß der Sozialismus der DDR, die Wirtschafts- und Leistungsfeindlichkeit - und konkret bezogen auf das heutige Thema - und der Drang zur strategischen Aushöhlung der kommunalen Selbständigkeit und Eigenverantwortung in den Köpfen der Verantwortlichen der PDS immer noch beherrschend und gewollt ist. Es sind die Abgeordneten der PDS, die in diesem Bundestag vorgeben, Forderungen scheinbar zugunsten der Kommunen zu stellen, in Wirklichkeit jedoch den Kommunen eine Ausweitung ihrer Steuereinnahmen durch die Beteiligung an der Umsatzsteuer verweigern. Die Regierungskoalition wird an ihrer Politik festhalten, die nachweislich die Kommunen entlastet hat und in Zukunft noch mehr entlasten wird. Wir halten an den Plänen für eine Gemeindefinanzreform fest und werden sie in diesem Jahr erneut an diesem Ort zur Abstimmung stellen. Und auf das Geschwätz der PDS hören wir bestimmt nicht. Es ist nicht so, daß wir auf diesem Ohr taub wären. Nein, wir haben ein solches Ohr überhaupt nicht. Dieter Grasedieck (SPD): Die Gemeinden stehen bereits vor dem Abgrund. In den nächsten Jahren treibt die Bundesregierung unsere Kommunen noch einen großen Schritt weiter. Viele Schwimmbäder, Büchereien, Theater und Jugendhäuser müssen in unseren Städten geschlossen werden. Überall in Deutschland sind unsere Gemeinden zu diesen schmerzhaften Einschnitten gezwungen. Die Kritik der Bürgerinnen und Bürger an kommunalpolitischen Entscheidungen wächst. Doch nicht die Kommunalpolitiker tragen die Verantwortung für diese Entscheidungen. Wer die Musik bestellt, muß sie auch bezahlen. Nach diesem Prinzip arbeiten Sie von der Bundesregierung schon lange nicht mehr. Es ist die Regierungskoalition, die immer mehr gesamtstaatliche Kosten auf die Gemeinden abwälzt. Die Kommunalpolitik wird handlungsunfähig. Es ist die Regierungskoalition, die den Wohnungsbau und die Städtebauförderung nicht mehr fördert. Die Gemeinden können keine oder weniger bezahlbare Wohnungen bereitstellen. Es ist die Regierungskoalition, die die Arbeitslosenhilfe kürzt. Unsere Bürgerinnen und Bürger sind dadurch mehr und mehr auf die Sozialhilfe der Kommunen angewiesen. Wo liegen die eigentlichen Gründe der kommunalen Finanzmisere? Eine der Hauptursachen für die Finanznot der Gemeinden ist der dramatische Anstieg der Sozialhilfeausgaben. In meinem Wahlkreis Bottrop/Gladbeck ist der Sozialetat von 1982 bis 1995 um das 3,5fache gestiegen. Die westdeutschen Gemeinden mußten 1982 für die Sozialhilfe 16,3 Milliarden DM aufwenden; heute sind es 51 Milliarden DM. In den neuen Bundesländern steigen die Ausgaben von 2 Milliarden im Jahr 1991 auf 7 Milliarden DM im vergangenen Jahr. Diese explosionsartige Zunahme der Sozialhilfeausgaben der Gemeinden ist auch durch die härteste Sparpolitik unserer Gemeinden nicht aufzufangen. In der vergangenen Woche erzählte mir ein arbeitsloser Schlosser: „Ich bin jetzt 52 Jahre alt, habe 34 Jahre als Schlosser gearbeitet. Meine Firma hat vor circa 3 Jahren die Produktion in Gladbeck aufgegeben. Ich wurde damals arbeitslos und hatte als 50jähriger Schlosser auf dem Arbeitsmarkt keine Chance. Ich war schon zu alt. Jetzt bekomme ich im nächsten Monat 1 150 DM Arbeitslosenhilfe." Wir rechneten dann die Sozialhilfe für seine Familie aus. Rund 8 000 DM jährliche Sozialhilfeleistung der Stadt. Hier sehen Sie besonders deutlich, wer die Last der Arbeitslosigkeit mitträgt: Es sind unsere Städte. Der jüngste Plan der Bundesregierung zur Absenkung der Arbeitslosenhilfe ist keine Sparmaßnahme. Die Bundeslasten werden den Kommunen zugeschoben. Die Arbeitslosigkeit wird damit kommunalisiert. Die Gemeinden werden zu Erfüllungsgehilfen einer Verordnungsmaschine degradiert. Deshalb fordern wir eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Sozialhilfe. Besonders die Sozialhilfelasten, die durch die Langzeitarbeitslosigkeit und durch die Zuwanderung entstehen, müssen künftig vom Bund übernommen werden. Wir werden uns im Zusammenhang mit dem Jahressteuergesetz 1997 noch eingehend mit dem Thema Gewerbesteuer befassen, da Sie von der Koalition die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer erneut aufgreifen wollen. Unsere Bedingungen: 1. Einvernehmen mit Ländern und Gemeinden ist erforderlich. 2. Die Gewerbeertragsteuer muß verfassungsrechtlich abgesichert werden. 3. Die Gemeinden müssen stets an der Ansiedlung von Betrieben interessiert sein. Eine Hebesatzregelung könnte dieses gewährleisten. 4. Die Gegenfinanzierung einer Gewerbesteuerreform darf nicht zu einer einseitigen Belastung von Mittelstand und Handwerk führen. Zum Beispiel würden von einer Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer nur 16 % der Großbetriebe und Banken profitieren. Alle Betriebe würden aber nach den Vorschlägen der Bundesregierung belastet; auch Klein-, Mittel- und Handwerksbetriebe, die heute keine Steuern zahlen. Die Klein- und Mittelbetriebe haben in den letzten zehn Jahren über 1,5 Millionen Arbeitsplätze geschaffen. Die Großindustrie hat Arbeitsplätze abgebaut. Eine derartige Steuererhöhung wäre deshalb wirtschaftspolitisch nicht zu verantworten. Besondere Sorgen macht uns auch die Lage der ostdeutschen Städte. Durch die sogenannten Altschulden lastet auf den ostdeutschen Gemeinden inzwischen ein Schuldenberg von 8,7 Milliarden DM. Diese Altschulden waren Zwangskredite der DDR. Mit einer geordneten Finanzpolitik hatten diese Kredite nichts zu tun. Wir fordern die Bundesregierung auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben. Die ostdeutschen Gemeinden müssen entlastet werden. Wir müssen in unserer Bundespolitik verantwortlich handeln. Der Bund darf die Lasten nicht auf die Kommunen verschieben. 1. Die Städte müssen von Sozialkosten entlastet werden. Eine Beteiligung des Bundes an der Sozialhilfe ist zwingend erforderlich. 2. Wir brauchen im Bund eine Wirtschafts- und Finanzpolitik, die für mehr Wachstum und für mehr Arbeitsplätze sorgt. 3. Wir brauchen eine neue Gemeindefinanzreform. Alle erforderlichen Aufgaben müssen die Gemeinden finanzieren können. 4. Wenn die Bundesregierung in der Zukunft neue Pflichtaufgaben bei der Kommune bestellt, muß der Bund auch die Rechnung bezahlen. Mit dem Motivationsmotto der Bundesregierung für unsere Kommunen ,, Spare in der Zeit, so hat du in der Not auch nichts" muß endgültig Schluß sein. Carl-Ludwig Thiele (F.D.P.): Aus welchen Gründen der Antrag der PDS um diese frühe Morgenzeit beraten werden soll, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich halte es auch nicht für glücklich, wenn um diese Zeit im Parlament Anträge beraten und beschlossen werden sollen. Gleichwohl, wir haben uns im Finanzausschuß im Vorfeld mit der angesprochenen Problematik nicht nur bei diesem Antrag schon mehrfach auseinandergesetzt. Die F.D.P. möchte den Kommunen interessantere Einnahmemöglichkeiten verschaffen, als dieses durch die Gewerbesteuer der Fall ist. Wäre den Kommunen in der Vergangenheit schon als Ausgleich für die Gewerbesteuer ein Anteil an der Umsatzsteuer seitens der Länder eingeräumt worden, stünden die Kommunen heute erheblich besser da, als dieses derzeit der Fall ist. Im Gegensatz zur Gewerbesteuer ist die Umsatzsteuer eine Wachstumssteuer. Sie wissen, daß das Grundgesetz eine Beteiligung der Kommunen an der Umsatzsteuer nicht vorsieht. Entsprechende Änderungsanträge aus der Koalition zu einer solchen Grundgesetzänderung wurden von der Opposition so blockiert, daß eine Zweidrittelmehrheit nicht erreicht wurde. In der Anhörung zum Jahressteuergesetz des letzten Jahres wurde uns seitens der Sachverständigen bestätigt, daß die Gewerbesteuer ein echtes Hindernis für Investitionen in Deutschland darstellt. Sie wird in anderen Ländern nicht erhoben, und sie muß gezahlt werden, auch wenn Betriebe keinen Gewinn erwirtschaften. Die Gewerbesteuer gehört abgeschafft. Wir brauchen Investitionen in Deutschland, weil nur durch Investitionen neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Deshalb treten wir seitens der F.D.P. für die Abschaffung der Gewerbesteuer ein, wobei ein Teil des Ausgleichs über eine Umsatzsteuerbeteiligung der Kommunen erfolgen soll. Zudem halte ich es nach wie vor für richtig, wenn die Kommunen einen eigenen Hebesatz auf einen Teil der Lohn- und Einkommensteuer erhalten würden, weil dieses dazu geeignet wäre, über eine direkte Steuer eine direkte Verbindung zwischen den Bürgern in den Kommunen und ihren Kommunalpolitikern herzustellen. Die PDS als Nachfolgerin der SED hat in den 40 Jahren Sozialismus in Deutschland gezeigt, wie sie Kommunen und die öffentliche Hand finanziell ausgestattet hat. Wer dem Bürger immer mehr wegnehmen möchte - wie die PDS mit diesem Antrag -, um Wohltaten durch die öffentliche Hand mit diesen Geldern des Bürgers verteilen zu können, wird erleben, daß die Bürger diese Art der Bevormundung satt haben. Das gilt auch für die neuen Bundesländer, in denen die Gewerbekapitalsteuer 1997 eingeführt werden müßte, wenn sie nicht ganz abgeschafft wird. Die Zeichen sind nicht darauf angelegt, den Bürgern mehr wegzunehmen, sondern den Bürgern mehr von ihrem selbst erarbeiteten Geld zu belassen. Oswald Metzger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eine Gemeindefinanzreform ist immer noch überfällig. Trotz umganreicher Vorarbeiten der kommunalen Verbände, der Wissenschaft und Politik hat die Bundesregierung kein Konzept entwickelt, das eine grundlegende Reform garantiert. Das Vorhaben der Bundesregierung steht ausschließlich unter der Leitidee der Unternehmensteuerreform, die ihrerseits jedoch ebenfalls nicht überzeugen kann. Die umstandslose Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und die damit verbundene Senkung der Gewerbeertragsteuer ohne die gleichzeitige Schaffung von überzeugenden Alternativen wird der politischen Bedeutung der Städte und Gemeinden nicht gerecht. Eine systematische Reform der Gemeindefinanzierung muß unserer Meinung nach folgende Bedingungen erfüllen: Die Finanzverantwortung (Art. 28, 104 a) muß grundsätzlich neu geregelt werden. Das Konnexitätsprinzip des Grundgesetzes muß im Rahmen einer Strukturreform der Gemeindefinanzen wiederhergestellt werden. Um die finanzielle Eigenverantwortung der Kommunen zu stärken, muß ihnen eine Finanzausstattung zugestanden werden, die es ihnen ermöglicht, ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung zu verwirklichen. Daher muß die Scherenwirkung zwischen unterproportional wachsenden Einnahmen und überproportional wachsenden Ausgaben gebremst werden. Die förderale Lastenverschiebung muß aufhören. Das im Geschäftsleben übliche Motto „Wer bestellt, bezahlt" ist auch im Verhältnis von Bund und Gemeinden anzuwenden. Die Gewerbesteuer muß revitalisiert werden. Ihre Bemessungsgrundlage sollte durch Ausweitung der Gewerbesteuerpflicht auf alle Unternehmen im Sinn des Umsatzsteuerrechts verbreitert werden. Gleichzeitig hat ein Abbau der Freibetragsregelungen stattzufinden. Die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer ist nur zu rechtfertigen, wenn gleichzeitig die Restgewerbesteuer erhalten, ausgebaut und verfassungsrechtlich abgesichert wird. Der Interessenzusammenhang zwischen Unternehmen und Kommunen muß gewahrt werden. Die Gemeindesteuer sollte an der Produktion und der Wertschöpfung in einer Gemeinde anknüpfen, damit der Anreiz erhalten bleibt, in ihrem Bereich Unternehmen anzusiedeln und zu erhalten. Eine horizontale Streuung im Steueraufkommen von Kommunen mit ähnlicher Größe und Funktion muß vermieden bzw. korrigiert werden. Diese Aufgabe kann vor allem durch eine Beteiligung der Kommunen an der Umsatzsteuer erfüllt werden. Es muß ein Verteilungsschlüssel für die Umsatzsteuerbeteiligung präzisiert werden. Er muß sicherstellen, daß eine Steuerkraftverbesserung bei den strukturschwachen Gemeinden erreicht werden kann. Auch die Modalitäten der Umsatzsteuerbeteiligung sollten grundsätzlich festgelegt werden. Es muß eine Übergangszeitregelung durch einen Vorabverteilungsschlüssel auf Grundlage der bisherigen Gewerbekapitalsteueranteile getroffen werden. Ein langfristiger Verteilungsschlüssel muß die Sicherung des bisherigen Finanzaufkommens der Gemeinden auch über das Jahr 2000 hinaus gewährleisten. Die kommunale Finanzreform soll insgesamt steuerneutral erfolgen und muß mit einer Unternehmensteuerreform gekoppelt werden. Durch eine Ausweitung der Gewerbesteuerpflicht kann eine Gegenfinanzierung im Bereich der Gewerbesteuer gefunden werden, ohne den Unternehmenssektor zusätzlich zu belasten. Ökologische Erfordernisse müssen berücksichtigt werden. Bodenbesteuerung im Sinne einer ökologischen Lenkung muß als Teil einer Gemeindefinanzreform verstanden werden. Steuerliche Privilegierungen von Wertzuwächsen (Ausrichtung an der Leistungsfähigkeit) müssen beendet und die Funktionsfähigkeit des Bodenmarktes muß im Hinblick auf eine effizientere und ökologisch verträglichere Verwendung von Grund und Boden verbessert werden. Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS): Die Bundesregierung hält in ihrem sogenannten Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung daran fest, die Gewerbekapitalsteuer vollständig abzuschaffen sowie die Gewerbeertragsteuer weiter einzuschränken. Als „Ausgleich" für daraus resultierende jährliche Einnahmeausfälle in Höhe von rund 7 Milliarden DM sollen die Städte und Gemeinden im Rahmen der morgen beginnenden parlamentarischen Debatte zum Jahressteuergesetz 1997 an der Umsatzsteuer beteiligt werden. Die Verwirklichung eines solchen Vorhabens würde jedoch „keine müde Mark" an Mehreinnahmen für die Kommunen bringen. Sie würde deren Finanzierung überdies auf eine noch unsicherere Grundlage stellen. Nachdem der genannte Vorstoß der Bundesregierung im Jahressteuergesetz 1996 nicht durchsestzbar war und am gemeinsamen Handeln von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS sowie am Widerstand der kommunalen Spitzenverbände scheiterte, soll jetzt die „gleiche Soße ohne Änderungen wieder aufgewärmt werden" . Das lehnt die PDS-Bundestagsgruppe entschieden ab. Auch die von der Bundesregierung den Kommunen wiederholt erteilte Aufforderung, ihre Finanzlöcher durch einen zügellosen Verkauf Ihres Tafelsilbers - Wohnungen, Unternehmen, Grund und Boden - zu lösen, kommt über das Stadium haushaltspolitischer Flickschusterei nicht hinaus und wird von uns abgelehnt. Partielle Privatisierungen - zum Beispiel von Reinigungsdiensten - können unter bestimmten Voraussetzungen selbstverständlich durchaus sinnvoll sein. Anstatt dieser Praktiken der Bundesregierung ist angesichts der dramatischen Finanznot der überwiegenden Mehrheit der insgesamt 15 000 Städte und Gemeinden bzw. 323 Landkreise in der Bundesrepublik sowie der anhaltenden Strukturkrise der Kommunalfinanzen jedoch eine Reform der Kommunalfinanzierung, die ihren Namen verdient, längst überfällig. Grundlegende Strukturdefizite der Finanzierung der Städte, Gemeinden und Landkreise und damit in Beziehung stehende Verwerfungen treten nämlich immer deutlicher zutage. Die Einnahmen der Kommunen fließen äußerst unstetig, sind abhängig vor allem von der Konjunktur, von Besonderheiten der örtlichen sowie der Wirtschaftsstruktur - teilweise vom Wohl und Wehe eines einzigen Unternehmens geprägt - und insbesondere von politischen Entscheidungen des Bundes und der Länder. Der vorliegende PDS-Antrag, „Maßnahmen für die grundlegende Verbesserung der Einnahmen der Städte, Gemeinden und Landkreise (Reform der Kommunalfinanzierung)" , will diese unhaltbare Situation verändern. Die Kreditmarktschulden der Kommunen belaufen sich bundesweit kumulativ auf rund 190 Milliarden DM. Das Anfang 1996 von den kommunalen Spitzenverbänden prognostizierte Finanzierungsdefizit von 12 Milliarden DM wird wegen unerwartet hoher Steuerausfälle bis Jahresende voraussichtlich bereits auf 20 Milliarden DM angewachsen sein. Die Kommunen werden vom Bund, aber auch von den Ländern zusehends als haushalts- und finanzpolitische Manövriermasse behandelt. Sie haben im Bundestag und in den Landtagen kaum eine Lobby und können in den allermeisten sie betreffenden Fragen lediglich am Katzentisch von Bund und Ländern - ohne Stimmrecht - teilnehmen. Offensichtlich ist daher, daß Städte, Gemeinden und Landkreise eine im Grundgesetz verankerte Interessenvertretung benötigen. Dafür dürfte die Einrichtung einer Kommunalkammer - gleichrangig neben Bundestag und Bundesrat - eine geeignete Möglichkeit sein. Die PDS- Bundestagsgruppe jedenfalls will sich dafür stark machen. Die Bundesregierung will offenkundig nicht wahrhaben, daß die dramatische Finanznot von Städten, Gemeinden und Landkreisen eine latente Gefahr für das Gemeinwesen Bundesrepublik Deutschland überhaupt darstellt. Diese Einschätzung hat nichts mit einem Schreckensszenario zu tun, sondern ist durch Fakten belegt. Immer mehr Kommunen sind nicht einmal mehr in der Lage, ihnen obliegende sogenannte freiwillige Aufgaben namentlich auf sozialem und soziokulturellem Gebiet zu erfüllen. Auch dadurch wird die Spaltung vor allem der Städte in arm und reich weiter vorangetrieben, können sich Gewalt und Kriminalität teilweise unkontrolliert ausbreiten, nimmt der Verkehrsinfarkt immer schmerzlichere Züge an. Besorgniserregend ist aber auch der gravierende Rückgang der kommunalen Investitionen in Westwie Ostdeutschland. Trotz des immensen Staus auf dem Gebiet der Infrastruktur verringerten sie sich in den neuen Bundesländern von 17,7 Milliarden DM in 1994 auf 15,9 Milliarden DM im Jahr 1995. Für 1996 droht ein weiteres Absinken um mindestens 2 Milliarden DM. Das ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht für den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Aufbau Ost, sondern bedeutet bundesweit, daß die Kommunen ihrer Verantwortung als wichtigster öffentlicher Auftraggeber sowie bedeutender Arbeit- geber immer weniger gerecht werden können. Die Leidtragenden sind vor allem mittelständische und Handwerksbetriebe, darunter das so leidgeprüfte Baugewerbe. Viele Kommunen sind nicht einmal mehr in der Lage, den für die Gewährung von Fördermitteln des Bundes, der Länder bzw. der Europäischen Union erforderlichen Eigenanteil - mitunter beträgt der Eigenanteil lediglich 10 % an der auszureichenden Fördersumme - aufzubringen. Daraus entsteht zugleich die schizophrene Situation, daß bestimmte Fördertöpfe nicht mehr bzw. nicht mehr in dem zur Verfügung stehenden Umfang ausgereicht werden können, obwohl der Bedarf immens ist. Eckpunkte des PDS-Antrages über „Maßnahmen für die grundlegende Verbesserung der Einnahmen der Städte, Gemeinden und Landkreise (Reform der Kommunalfinanzierung) " sind: Erstens. Unternehmen dürfen nicht aus ihrer Verantwortung für die maßgeblich von ihnen genutzte Infrastruktur entlassen werden. Daher soll die Gewerbesteuer als Bindeglied zwischen der ortsansässigen Wirtschaft und der Gemeinde nicht wie von der Bundesregierung beabsichtigt abgeschafft, sondern erhalten und - bezogen auf die Ertragsteuer - revitalisiert werden, wobei gleichzeitig auch die beklagenswerte Konjunkturabhängigkeit der Städte und Gemeinden bei der Gewerbesteuer vermindert werden soll. Der Kreis der Steuerpflichtigen bei der Gewerbesteuer sollte daher insbesondere durch die Einbeziehung kapitalkräftiger Freiberufler, Vermögensberatungsfirmen sowie Unternehmen aus der Branche „Vermietung und Verpachtung" erweitert werden, die künftig ab einer angemessenen finanziellen Grenze Gewerbeertragsteuer und Gewerbekapitalsteuer entrichten sollten. Die jetzigen Freibeträge für die Gewerbesteuer sollen prinzipiell verändert werden. Sie können durch eine solche Neuregelung der Freibeträge ersetzt werden, mit der vor allem kleine Gewerbetreibende und Handwerker von Steuerbelastung ausgenommen würden, ohne daß gleichzeitig die großen Unternehmen von einer Art Mitnahmeeffekt profitieren könnten. Zweitens. Die Wirksamkeit der Einkommensteuer für die Kommunalfinanzierung soll spürbar erhöht werden. Der Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer soll von derzeitig 15 Prozent auf künftig 20 Prozent vergrößert werden. Bund und Länder sollen dementsprechend auf einen bestimmten Anteil an der Einkommensteuer verzichten. Das erscheint angesichts des zunehmenden Entzugs von Einnahmequellen der Kommunen im Rahmen von Steuerrechtsänderungen zugunsten vor allem des Bundes, aber auch der Länder mehr als gerechtfertigt. Im Ergebnis der Steuerrechtsänderung im Zeitraum 1991 bis 1996 nimmt der Bund, Recherchen des RheinischWestfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung zufolge, zusätzlich 183 Milliarden DM ein. Dagegen gehen den Kommunen durch diese Steuerrechtsänderung im gleichen Zeitraum insgesamt 4,4 Milliarden DM an eigenen Einnahmen verloren. Die Länder profitieren von der genannten Steuerrechtsänderung mit einem Einnahmeplus, das mit 7,9 Milliarden DM allerdings weit geringer als für den Bund ausfüllt. Darüber hinaus soll unter Berücksichtigung des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes geprüft werden, bei der Verteilung der Einkommensteuer vom bisher ausschließlichen Wohnortprinzip abzugehen und künftig die Verteilung der Einkommensteuer im Sinne einer Verkopplung von Wohnortprinzip mit dem Arbeitsortprinzip vorzunehmen. Auf diese Weise wird ermöglicht, daß vor allem die großen Städte, die unter der akuten Finanznot besonders zu leiden haben, besser in die Lage versetzt werden, ihnen obliegende besondere Aufgaben vor allem auf sozialem und soziokulturellem Gebiet zu finanzieren. Drittens. Die Grundsteuer soll auch im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr zu einheitswertabhängigen Steuern als eine wichtige kommunale Einnahmequelle (jährlich etwa 13 Milliarden DM) erhalten bleiben und vor allem in Richtung eines ökologisch orientierten Bodensteuerkonzeptes weiter ausgestaltet werden. Viertens. Im Grundgesetz soll verankert werden, daß den Städten, Gemeinden und Landkreisen vom Bund und den Ländern Aufgaben, die zu Mehrbelastungen für die betroffenen Kommunen führen, nur dann übertragen werden dürfen, wenn gleichzeitig die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Fünftens. Die ostdeutschen Kommunen sollen mindestens bis zum Jahre 2002 eine gesetzlich garantierte Investitionspauschale erhalten. Diese Pauschale sollte 200 DM je Einwohnerin bzw. Einwohner betragen. Die Regelung zur Verteilung soll so erfolgen, daß eine volle Verfügbarkeit dieser Mittel für die Kommunen gesichert wird. Die Finanzierung dieser Pauschale könnte auch mit aus der Rückholung von Forderungen des Bundes aus dem Verkauf ostdeutscher Banken erfolgen. Anlage 13 Erklärung des Abgeordneten Günter Marten (CDU/CSU) zur Abstimmung über den von der Fraktion der F.D.P. gestellten Antrag „Verfassungsgebotene Einhaltung des bundeseinheitlichen Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes des Bundes vom 21. August 1995 durch die Bayerische Staatsregierung" - Drucksache 13/4879 - am 13. Juni 1996: Ich habe an der Abstimmung nicht teilnehmen können. Ich erkläre, daß ich den Antrag abgelehnt hätte. Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Maria Eichhorn (CDU/CSU) zur Abstimmung über den von der Fraktion der F.D.P. gestellten Antrag „Verfassungsgebotene Einhaltung des bundeseinheitlichen Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes des Bundes vom 21. August 1995 durch die Bayerische Staatsregierung" - Drucksache 13/4879 - am 13. Juni 1996: Ich habe an der Abstimmung teilgenommen und mit Nein gestimmt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Michael Meister


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Deutschland wird mit dem vorgelegten Telekommunikationsgesetz der Weg in die Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts frei gemacht.
    Inwieweit Multimediaanwendungen und Multimediadienste eine Chance am Standort Deutschland haben und inwieweit wir in diesem Sektor international wettbewerbsfähig sein werden, wird durch das Telekommunikationsgesetz bestimmt. Immerhin können wir in diesem Wirtschaftssektor die größten Zuwachsraten in naher Zukunft erwarten.
    Nach meiner Einschätzung ist ein funktionierender Wettbewerb in der Telekommunikation das beste Fundament für den Aufbau und Ausbau der neuen Medien am Standort Deutschland. Wir haben uns deshalb zu Beginn der Beratungen zum Ziel gesetzt, das liberalste Telekommunikationsgesetz der Welt zu schaffen.
    Ich bin froh, Herr Kollege Bury, daß wir auf Ihren Vorschlag nicht eingegangen sind, im bilateralen Bereich Handelsschranken abzubauen, sondern daß wir als Bundesrepublik Deutschland eine Vorleistung erbringen und das liberalste Gesetz auch tatsächlich schaffen.

    (Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Nein, das stimmt aber nicht!)

    - Der Kollege Bury hat vorhin vorgetragen, daß er die Handelsschranken bilateral abbauen wolle.
    Um die sogenannte Grundversorgung der Bevölkerung mit Telekommunikationsdiensten zu sichern, haben wir den Begriff des Universaldienstes in dieses Gesetz aufgenommen. Wir sind davon überzeugt, daß sich das berechtigte Interesse der Bürger an einer Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen nicht als Innovationsbarriere erweisen darf. Deshalb haben wir uns strikt gegen jeden Versuch gewandt, bei einer Innovation sofort eine

    Dr. Michael Meister
    flächendeckende Vollversorgung verlangen zu wollen.
    Eine solche Überfrachtung des Universaldienstbegriffs hätte mittel- und langfristig Innovationen am Standort Deutschland verhindert und technischen Stillstand, sogar Rückschritt in einem ganz zentralen Feld der Wirtschaft bedeutet.
    Der Universaldienst muß die Bedingungen allgemeine Verfügbarkeit, erschwingliche Preise, diskriminierungsfreier Zugang und Kontinuität sowie Gleichbehandlung aller Nutzer erfüllen. Deshalb werden wir mit diesem Gesetz auch keine Marktspaltung, Herr Kollege Bury, herbeiführen, sondern alle Nutzer gleichbehandeln.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Unsere Definition des Universaldienstes mußte ebenso beachten, daß er nicht Marktbarrieren errichtet, die nur von wirtschaftlich potenten Anbietern übersprungen werden können. Wer den Universaldienst in seinem Umfang zu weit definiert, der verbaut kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zum Telekommunikationsmarkt. Wir wollen ausdrücklich auch die Chance für kleine und mittlere Unternehmen, und deshalb können wir den Universaldienst nur als Basisdienst definieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es kann weder unsere Aufgabe sein, den seitherigen Monopolisten unter Schutz zu stellen, indem wir die Barrieren für den Marktzugang von Wettbewerbern hochlegen, noch kann es unsere Aufgabe sein, ein Monopol in ein Oligopol zu überführen, weil dann nur schlagkräftige, finanziell starke Unternehmen eine Zugangschance hätten. Mit dieser Betrachtung bewegen wir uns im übrigen auch auf der gemeinsamen Grundlage der Europäischen Union, die den Universaldienst ebenfalls als Mindestdienst qualifiziert.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch bei der Eintrittsgrenze, ab der ein Unternehmen verpflichtet wird, Universaldienstleistungen zu erbringen, sind wir den Oppositionsfraktionen sehr weit entgegengekommen. Wir haben die Schranke immer wieder zurückgenommen. Ich bedaure es außerordentlich, daß wir am Ende nicht zu einem gemeinsamen Abstimmungsergebnis gekommen sind, sondern den Kompromiß alleine tragen mußten. Der Tatsache, daß sich das Nachfrageprofil der Nutzer erst in Zukunft entwickeln wird, sind wir mit einer modernen und dynamischen Definition des Universaldienstbegriffes nachgekommen.
    Meine Damen und Herren, die Anzahl der Lizenzen soll grundsätzlich nicht beschränkt sein, es sei denn, es gibt physikalische Restriktionen, die eine faktische Barriere darstellen. Das Telekommunikationsgesetz trägt damit der verfassungsrechtlich geschützten Berufs- und Gewerbefreiheit Rechnung. Die Zahl der Marktteilnehmer und damit auch wieder die Mitwirkung von kleineren und mittleren Unternehmen werden nicht vom Gesetzgeber limitiert. Die Lizenzauflagen sind so zu gestalten, daß sie kleinen und mittleren Unternehmen den Marktzugang nicht erschweren oder diesen gar verhindern.
    § 11 Abs. 7 des Telekommunikationsgesetzes halten wir in der heutigen Fassung für überflüssig, da nach Einschätzung von Fachleuten dieser Passus nie zur Anwendung kommen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sollte dennoch die Situation eintreten, daß dieser Passus greift, so wäre dies eine einseitige Benachteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen gegenüber den Branchenriesen, die Universaldienstleistungen erbringen und sich auf diesem Weg weitere Privilegien sichern könnten. Leider war eine Einigung über die Streichung dieses Absatzes 7 in § 11 nicht möglich.
    Meine Damen und Herren, das Fernmeldewesen fällt nach den Bestimmungen des Grundgesetzes eindeutig in die Kompetenz des Bundes. Allein deshalb müssen alle Versuche der Länder und des Bundesrates, in einen originären Zuständigkeitsbereich des Bundes einzudringen, erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken auslösen.
    Weiterhin ist es nicht unsere Absicht, mit dem Telekommunikationsgesetz in irgendeiner Form in das Rundfunkrecht einzugreifen. Unser Ziel ist es vielmehr, die volkswirtschaftlich bedeutende Telekommunikation zu liberalisieren und dies auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu gründen.
    Genau deshalb haben wir ja versucht, ohne verfassungsrechtliches Gebot dennoch eine Mitwirkung der Landesregierungen im 18köpfigen Beirat der Regulierungsbehörde zuzulassen. Daß wir hier eine gleichberechtigte Mitwirkung der Landesregierungen etwa bei personellen Entscheidungen und bei der Aufsicht über die Arbeit der Regulierungsbehörde zulassen, ist ein sehr weitgehendes Zugeständnis an die Länder.
    Auch bei den Übergangsbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes sind wir den Wünschen der Länder weitgehend gefolgt. Rechtsverordnungen über den Netzzugang und die Frequenzordnungen können vom Bundesrat mitbestimmt und müssen dort genehmigt werden.
    Meine Damen und Herren, gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen wirtschaftlichen Prognosen - Herr Kollege Bury, Sie haben das erwähnt - darf man den engen Zusammenhang zwischen Investitionsbereitschaft, klaren rechtlichen Rahmenbedingungen und tatsächlich ausgelösten Investitionen sowie deren positiven Wirkungen auf den Arbeitsmarkt nicht vergessen. Aus dieser Überlegung heraus hoffe ich, daß morgen auch die Mitglieder des Bundesrates dem Gesetzentwurf in der hier vorliegenden Fassung zustimmen.
    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Kollege Arne Börnsen, SPD.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Arne Börnsen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum haben wir als SPD dieses Gesetz mit ausgehandelt? Warum haben wir das Gesetz gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht? Warum werden wir das Gesetz heute auch in dritter Lesung mit unterstützen?
    Es lag uns daran, daß in einer möglichst kurzen Zeit Klarheit über die künftige Entwicklung des Telekommunikationsmarktes herrscht. Wir wollten, daß Planungssicherheit nicht nur für die künftigen privaten Wettbewerber hergestellt wird. Wir wollten, daß auch für die Telekom AG der Rahmen des Wettbewerbs sowie der Zeitpunkt seines Beginns, nämlich zum 1. Januar 1998, klar und deutlich wird.
    Wir wußten natürlich, daß wir es hier mit einem durch den Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetz zu tun haben. Um so mehr wollten wir erreichen, daß die politischen Dissonanzen, die unterschiedlichen Bewertungen und Ansichten über die Leitlinien des Gesetzes im Vorfeld behandelt werden, weil es bei diesem entscheidenden sowie komplizierten und komplexen Gesetz nach unserer Ansicht unzumutbar wäre - ich wollte gerade sagen: gewesen wäre -, wenn wesentliche strittige Punkte im Vermittlungsausschuß ausgehandelt werden.
    Ich will mich hinsichtlich der möglichen Entscheidung des Bundesrates ganz zurückhaltend äußern. Ich möchte nur auf folgendes aufmerksam machen - es wurde schon von einigen gesagt -: Wir haben die Bundesländer in diese Beratung mit einbezogen. Wir haben uns selbst quasi in einer gewissen Infragestellung unserer Oppositionsrolle in die Verhandlungen begeben, nicht etwa, weil wir mitspielen wollten, sondern weil uns in unserer Verantwortung etwas daran lag, daß ein Optimum in parlamentarischen Verhandlungen erreicht wird.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Ich glaube, daß wir tatsächlich eine Struktur für das Telekommunikationsgesetz erreicht haben und es im Ausschuß in vielen Bereichen durch die entsprechenden Gespräche auch mit den Vertretern des Bundesrates verbessern konnten, so daß man von einem guten Ergebnis sprechen kann. Um so mehr würde ich es bedauern, wenn dieses Ergebnis morgen früh vom Bundesrat so nicht akzeptiert würde.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Ich hätte um so weniger Verständnis dafür, weil wir schließlich wissen, wer an den Gesprächen teilgenommen hat.
    Alles Weitere, auch hinsichtlich einiger Aperçus, ist von den Kolleginnen und Kollegen gesagt worden. Da will ich mich zurückhalten. Ich möchte bloß an den Bundesrat appellieren, das, was wir gemeinsam aufgebaut haben, nicht durch den Vermittlungsausschuß gefährden zu lassen. Die Wahrscheinlichkeit, daß als Ergebnis nach den Beratungen im Vermittlungsausschuß möglicherweise ein Plus-Minus-
    Ergebnis herauskommt, ist groß. Das sollte man nicht unbedingt provozieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, Kollege Kiper hat uns heute, wie ich meine, in einer kollegialen und zurückhaltenden Art und Weise kritisiert. Das muß auch so sein. Aber die Kritikpunkte sind wesentlich zurückgeführt worden, wenn ich das mit manchen Auseinandersetzungen vergleiche, Herr Kollege Kiper, die wir im Vorfeld hatten. Ich danke Ihnen ganz ausdrücklich dafür, daß wir mit Ihnen zusammen eine so konstruktive und kollegiale Beratung im Ausschuß durchführen konnten.
    Lassen Sie mich nur zu einigen Punkten etwas sagen. Ich glaube, daß wir den Universaldienst so schon richtig angelegt haben. Wir müssen - das ist wichtiger, als wenn wir den Universaldienst jetzt künstlich aufbohren - darauf achten, daß Wettbewerb entsteht. Wir müssen überprüfen, ob die Strukturen, ob die Einzelelemente, die wir ins Gesetz eingebracht haben, tatsächlich ausreichend geeignet sind, daß Wettbewerb in einer möglichst kurzen Zeit und wirksam entsteht. Wenn das der Fall ist, ist am ehesten die Garantie dafür gegeben, daß steigende Nachfrage nach modernen und neuen Telekommunikationsdienstleistungen dazu führt, daß das Element, welches wir im Gesetz drin haben, nämlich die dynamische Anpassung an die tatsächliche Nachfrageentwicklung, auch genutzt werden kann.