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    Plenarprotokoll 13/106 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 106. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 22. Mai 1996 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Jahressteuergesetz 1997; Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997) . . . . 9307A Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 9307B Ingrid Matthäus-Maier SPD 9308 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 9308 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . 9309 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 9309 C Detlev von Larcher SPD 9309 C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 9310A Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9310C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 9310D Gerda Hasselfeldt CDU/CSU 9311A Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 9311A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 9311 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 9311C Nicolette Kressl SPD 9312A Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 9312B Hans Michelbach CDU/CSU 9312 C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 9312D Ingrid Matthäus-Maier SPD 9313 A Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 9313B Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . . 9313D Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 9313D Detlev von Larcher SPD 9314 A Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 9314B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde - Drucksachen 13/4643 vom 17. Mai 1996 und 13/4666 vom 21. Mai 1996 - 9314B Informationen über den Tod der westlichen Geiseln in Kaschmir, Zeitpunkt der Aufnahme eines Fotos der westlichen Geiseln in Kaschmir DringlAnfr 1 Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN DringlAnfr 2 Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StSekr Dr. Hans-Friedrich von Ploetz AA 9314C, 9314D ZusFr Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9314C, 9315 A ZusFr Dr. Elke Leonhard SPD 9315 B ZusFr Gisela Schröter SPD 9316A Kürzung von Rehabilitationsleistungen MdlAnfr 2 Karl-Hermann Haack (Extertal) SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . . . 9316B ZusFr Karl-Hermann Haack (Extertal) SPD 9317A Möglichkeit zur Ableistung eines Europäischen Freiwilligen Dienstes in der Europäischen Union MdlAnfr 3 Klaus Hagemann SPD Antw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 9317 C ZusFr Klaus Hagemann SPD 9317 D Rentner-Briefaktion des Bundeskanzlers im März 1996; Reaktionen von Rentnern MdlAnfr 8 Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . 9318 B ZusFr Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9318C ZusFr Norbert Gansel SPD 9318 D Erfahrungen mit der Umstellung der baren auf die unbare Wehrsoldauszahlung; Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses bei dieser Maßnahme MdlAnfr 9, 10 Dieter Heistermann SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 9319B, 9320 C ZusFr Dieter Heistermann SPD . . 9319D, 9320 D Untersuchung der Infektionen durch das enterohämorrhagische Eschericha-coli-Bakterium (Ehec) MdlAnfr 12 Heidemarie Wright SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 9321 B ZusFr Heidi Wright SPD 9321 B Wettbewerbsgrundsätze für Werbung durch Krankenkassen MdlAnfr 13, 14 Klaus Kirschner SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 9322A, 9322 C ZusFr Klaus Kirschner SPD . . 9322A, 9322 C ZusFr Freimut Duve SPD 9323 A ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . 9323 A Termingerechter Ausbau des Rostocker Seekanals MdlAnfr 17, 18 Dr. Christine Lucyga SPD Antw. PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 9323C, 9324 A ZusFr Dr. Christine Lucyga SPD . 9323D, 9324 A Wiederaufnahme des Betriebs der Gleichstrom-S-Bahn auf dem Abschnitt Tegel/ Hennigsdorf; Planungs- und Finanzierungsstand der einzelnen Streckenabschnitte MdlAnfr 19, 20 Wolfgang Ilte SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 9324C, 9325 B ZusFr Wolfgang Ilte SPD 9324 D, 9325 C Politische Situation in Benin; Aussetzung der vereinbarten Ausstattungshilfe MdlAnfr 29, 30 Joachim Tappe SPD Antw StSekr Dr. Hans-Friedrich von Ploetz AA 9326A, 9327B ZusFr Joachim Tappe SPD . . . 9326C, 9327 D ZusFr Dr. R. Werner Schuster SPD . . . 9327 B Ausstattungshilfe für Benin MdlAnfr 31, 32 Dr. R. Werner Schuster SPD Antw StSekr Dr. Hans-Friedrich von Ploetz AA 9328 A ZusFr Dr. R. Werner Schuster SPD . . 9328 B Androhung von Sanktionen durch die Vereinigten Staaten von Amerika gegenüber deutschen Unternehmen bei Handel mit bestimmten Ländern MdlAnfr 33, 34 Erich G. Fritz CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hans-Friedrich von Ploetz AA 9328C, D ZusFr Erich G. Fritz CDU/CSU 9329 A Hintergrund der Absage eines Besuchs kroatischer Oppositioneller bei Außenminister Kinkel MdlAnfr 37 Freimut Duve SPD Antw StSekr Dr. Hans-Friedrich von Ploetz AA 9329 B ZusFr Freimut Duve SPD 9329 B Mittel für die „Trainertöpfe Ost"; Hinzuziehung ausländischer Trainer MdlAnfr 38, 39 Thomas Krüger SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 9329D, 9330 C ZusFr Thomas Krüger SPD . . . . 9330A, 9330D Einsatz des Bundesgrenzschutzes bei den Kurdendemonstrationen Mitte März 1996 an den Grenzen zu Belgien und den Niederlanden MdlAnfr 41 Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 9331 C ZusFr Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9331 D Zusammenarbeit zwischen BGS und niederländischer und belgischer Polizei anläßlich der PKK-Veranstaltung im März 1996 MdlAnfr 42, 43 Ute Vogt (Pforzheim) SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 9332C, 9333 D ZusFr Ute Vogt (Pforzheim) SPD . 9332C, 9333 D ZusFr Hans-Peter Kemper SPD . . 9332D, 9334 B ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . .9333 A ZusFr Günter Graf (Friesoythe) SPD 9333B, 9334 D ZusFr Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9335 A Zusammenarbeit zwischen Bundesgrenzschutz und Polizei an der deutsch-niederländischen Grenze anläßlich einer PKK-Veranstaltung im März 1996 MdlAnfr 44 Hans-Peter Kemper SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 9335 C ZusFr Hans-Peter Kemper SPD 9335 D Nächste Sitzung 9336 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9337* A Anlage 2 Ursachen der Arbeitslosigkeit in Deutschland MdlAnfr 1 - Drs 13/4643 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 9337* B Anlage 3 Kostenanstieg für die Berliner Regierungsbauten MdlAnfr 4 - Drs 13/4643 - Wolfgang Behrendt SPD SchrAntw BMin Dr. Klaus Töpfer BMBau 9337* D Anlage 4 Einrichtung binationaler Studienprogramme mit fest integriertem Auslandsaufenthalt an deutschen Hochschulen; Verhinderung eines weiteren Rückgangs der Bewilligungen für deutsche Studenten zur Teilnahme am Socrates/Erasmus-Programm MdlAnfr 5, 6 - Drs 13/4643 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMBF 9338* A Anlage 5 Finanzierung des Entwicklungshilfeprojektes der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Uruguay; Besetzung der Leiterposition MdlAnfr 7 - Drs 13/4643 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Klaus Jürgen Hedrich BMZ 9339* A Anlage 6 Personalaufteilung zwischen den Dienstsitzen des Bundesministeriums der Verteidigung in Berlin und Bonn MdlAnfr 11- Drs 13/4643 -Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMVg 9339* A Anlage 7 Bedeutung des kombinierten Ladeverkehrs von und nach Rostock im Rahmen der transeuropäischen Netze; Beginn des Ausbaus des Seekanals MdlAnfr 15, 16 - Drs 13/4643 - Konrad Kunick SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 9339* B Anlage 8 Vorlage des Entwurfs einer Kompostverordnung MdlAnfr 21, 22 - Drs 13/4643 - Helmut Lamp CDU/CSU SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 9339* D Anlage 9 Erteilung von Fahrverboten nach dem 1995 in Kraft getretenen „Ozongesetz"; Anstieg von Erkrankungen bei unterhalb der Grenzwerte liegenden Ozonwerten MdlAnfr 23, 24 - Drs 13/4643 - Dr. Angelika Schwall-Düren SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 9340* A Anlage 10 Gesundheitliche Wirkung des 1995 beschlossenen Ozongrenzwertes MdlAnfr 25, 26 - Drs 13/4643 - Petra Ernstberger SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 9340* C Anlage 11 Selbstverpflichtung zum Altautorecycling und zur Altautoverordnung; Vorlage von Verordnungen zur Verwertung von Großgeräten der „Weißen Ware" und für Fernseher MdlAnfr 27, 28 - Drs 13/4643 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 9341* A Anlage 12 Einschränkung der Pressefreiheit in Kroatien; Beitritt Kroatiens zum Europarat MdlAnfr 35, 36 - Drs 13/4643 - Robert Antretter SPD SchrAntw StSekr Dr. Hans-Friedrich von Ploetz AA 9341* D Anlage 13 Anzahl der Schußwaffen bei Jägern, Sportschützen und anderen Waffenbesitzern MdlAnfr 40 - Drs 13/4643 - Erwin Marschewski CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMJ . 9342* B Anlage 14 Zusammenarbeit der Polizei an der deutschbelgischen Grenze MdlAnfr 45 - Drs 13/4643 - Hans-Peter Kemper SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMJ . 9342* C Anlage 15 Zusammenarbeit zwischen BGS und niederländischer Polizei anläßlich der PKK-Veranstaltung im März 1996 MdlAnfr 46, 47 - Drs 13/4643 - Günter Graf (Friesoythe) SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMJ . 9343* A Anlage 16 Einsatz des BGS an der deutsch-niederländischen Grenze anläßlich der Kurdendemonstrationen im März 1996 MdlAnfr 48, 49 - Drs 13/4643 - Otto Schily SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMJ 9343* B Anlage 17 Übernahme von Polizeieinsatzkosten bei Demonstrationen durch die Veranstalter; Abschiebung abgelehnter Asylbewerber durch die Bundesländer nach der Verfassungsgerichtsentscheidung MdlAnfr 50, 51- Drs 13/4643 - Dietmar Schlee CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMJ . 9343* B Anlage 18 Verkauf der in der Gesamtvollstreckung befindlicher Sangerhäuser Maschinenfabrik; Unterstützungsmaßnahmen bei der Wiederaufnahme der Produktion MdlAnfr 52, 53 - Drs 13/4643 - Dr. Uwe-Jens Rössel PDS SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 9344* B Anlage 19 Veräußerte Gebäude von Auslandsvertretungen der ehemaligen DDR; Aufschlüsselung von Subventionen MdlAnfr 56, 57 - Drs 13/4643 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 9344* C Anlage 20 Besteuerung ausländischer Künstler bei Veranstaltungen in Deutschland MdlAnfr 59, 60 - Drs 13/4643 - Gernot Erler SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 9345* A 106. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 22. Mai 1996 Beginn: 12.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 22. 5. 96 Behrendt, Wolfgang SPD 22. 5. 96 ' Berger, Hans SPD 22. 5. 96 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 22. 5. 96 Herta Feilcke, Jochen CDU/CSU 22. 5. 96 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 22. 5. 96 ' Göllner, Uwe SPD 22. 5. 96 Gysi, Andrea PDS 22. 5. 96 Horn, Erwin SPD 22. 5. 96 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 22. 5. 96 Kanther, Manfred CDU/CSU 22. 5. 96 Michels, Meinolf CDU/CSU 22. 5. 96 Petzold, Ulrich CDU/CSU 22. 5. 96 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 22. 5. 96 90/DIE GRÜNEN Schönberger, Ursula BÜNDNIS 22. 5. 96 90/DIE GRÜNEN Steenblock, Rainder BÜNDNIS 22. 5. 96 90/DIE GRÜNEN Wittmann (Tännesberg), CDU/CSU 22. 5. 96 Simon * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/4643 Frage 1): In welcher Reihenfolge und in welcher Gewichtung stehen die Gründe für die Arbeitslosigkeit in Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung jeweils im einzelnen zueinander? Die Gründe für die Arbeitslosigkeit in Deutschland sind vielfältig. Neben friktionellen und saisonalen Gründen sind weitere zahlreiche Einflußfaktoren sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite des Arbeitsmarktes für die Entwicklung von Beschäftigung und Arbeitslosigkeit von Bedeutung. Veränderungen des Erwerbspersonenangebotes, beispielsweise hinsichtlich der Zahl der Arbeitskräfte, ihrer Alters- oder Qualifikationsstruktur, können sich u. a. infolge von demographischen Einflüssen, Wanderungsbewegungen oder infolge einer zu- oder abnehmenden Erwerbsneigung ergeben. Die Arbeitskräftenachfrage wird von den Investitions- und Produktionsplänen der Unternehmen, mithin insbesondere von ihren Ertragserwartungen bestimmt, die ihrerseits wiederum von einer Vielzahl von Einflüssen - vor allem vom Preis der Arbeit, also den Arbeitskosten (einschließlich Lohnnebenkosten), und von der Nachfragesituation - abhängen. Entscheidend sind aus Sicht der Bundesregierung nicht die - kaum beeinflußbaren - friktionellen Faktoren und kurzfristigen Schwankungen von Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt; die eigentlichen Gründe für die besorgniserregende Arbeitslosigkeit in Deutschland sind struktureller Art. Zwar lassen sich die Anteile konjunktureller und struktureller Ursachen für die Unterbeschäftigung nicht beziffern. Die Bundesregierung geht wie alle Experten jedoch davon aus, daß allein mit wieder anziehender Konjunktur die Beschäftigungsprobleme noch keineswegs gelöst sein werden. Ziel der Politik der Bundesregierung ist deshalb - neben der Verbesserung der generellen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Wachstum - die Korrektur der spezifischen Mechanismen und Strukturen, die für die Verhärtung der Arbeitslosigkeit verantwortlich sind. Hierauf richten sich die leistungs- und flexibilitätssteigernden sowie kostensenkenden Reformen, die die Bundesregierung mit dem „Aktionsprogramm für Investitionen und Arbeitsplätze" sowie mit dem „Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung" auf den Weg gebracht hat. Ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungssituation muß allerdings von den Tarifpartnern kommen, denn Arbeitgeber und Gewerkschaften tragen mit ihren Entscheidungen über Löhne, Arbeitszeiten und andere tariflich vereinbarten Arbeitsbedingungen eine hohe Verantwortung sowohl für die Arbeitskosten als auch für die Flexibilität und Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes. Anlage 3 Antwort des Bundesministers Dr. Klaus Töpfer auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Behrendt (SPD) (Drucksache 13/4643 Frage 4): Trifft die Meldung des Nachrichtenmagazins „Spiegel" (s. Ausgabe 1996 vom 6. Mai 1996) zu, daß die Berliner Regierungsbauten 800 Mio. DM teurer als geplant werden, und wenn nein, wie soll die vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau angekündigte Senkung der bisher veranschlagten Kosten erreicht werden? Nein. Die Kosten für die Verlagerung der Regierungsfunktionen nach Berlin liegen nach dem derzeiti- gen Stand im Zeit- und Kostenrahmen des 1994 festgeschriebenen sog. „20-Milliarden-Pakets" (BTDrucksache 12/6615). In diesem 20-Milliarden-Paket sind für die eigentlichen Baumaßnahmen der Bundesregierung insgesamt 3,480 Milliarden DM enthalten. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/4643 Fragen 5 und 6): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, angesichts der zunehmenden Europäisierung von Wirtschaft und Bildung und angesichts bisher guter Erfahrungen, weitere Anreize zur Einrichtung hinationaler Studienprogramme mit fest integriertem Auslandsaufenthalt an deutschen Hochschulen zu schaffen? Was unternimmt die Bundesregierung, damit ein weiterer Rückgang der Bewilligungen für deutsche Studenten zur Teilnahme am Sokrates/Erasmus-Programm vermieden wird? Zu Frage 5: Die Bundesregierung begrüßt die Einrichtung von Studiengängen an deutschen Hochschulen mit festintegriertem Auslandsaufenthalt als eine inzwischen in verschiedenen Fachrichtungen bewährte Möglichkeit, während der Ausbildung Auslandserfahrungen zu sammeln. Eine wachsende Anzahl von Hochschulen bietet international ausgerichtete, grundständige Studiengänge an, bei denen aufgrund der Prüfungsordnung ein Teil des Studiums im Rahmen von Kooperationsabkommen an der jeweiligen Partnerhochschule im Ausland absolviert werden muß. Gute Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache sind Voraussetzung für ein solches Studium. Bei erfolgreichem Absolvieren dieser Studiengänge kann ein doppelter Studienabschluß (ein deutscher und ein ausländischer) erworben werden. Die Einrichtung neuer integrierter Studiengänge kann von Bund und Ländern im Rahmen des Modellversuchsprogramms gefördert werden. In den letzten drei Jahren wurden derartige Modellversuche an den Universitäten Bremen, Dresden und Jena sowie an den Fachhochschulen Ludwigshafen und Lübeck gefördert. Informationen über das Angebot an europäischen Studiengängen enthält die von der Bundesregierung geförderte, jährlich aktualisierte Informationsschrift „Studien- und Berufswahl" , herausgegeben von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung und der Bundesanstalt für Arbeit. Hauptaufgabe des 1988 eingerichteten binationalen Deutsch-Französischen Hochschulkollegs (DFHK) ist es, integrierte Studiengänge deutscher und französischer Hochschulen zu fördern. Diese Studiengänge sehen ein alternierendes Studieren an einer deutschen und an einer französischen Hochschule vor mit der Möglichkeit, bei Abschluß des Studiums die Diplome beider Hochschulen zu erwerben. Seit 1988 wurden ca. 50 integrierte deutsch-französische Studiengänge in verschiedenen Fächern eingerichtet. Der Schwerpunkt liegt auf Studiengängen, die mit der Entwicklung der Technik und den Bedürfnissen der Volkswirtschaft beider Länder verbunden sind. Je etwa 400 deutsche und französische Studenten studieren jährlich im Rahmen dieser Studiengänge an der jeweiligen Partnerhochschule. Zu Frage 6: Seit Bestehen des ERASMUS-Programms 1987 ist die Zahl der bewilligten und auch der tatsächlich realisierten Stipendien stetig angestiegen. Für 1996/ 97 wurden erstmals europaweit weniger Stipendien bewilligt und zwar 150 000 gegenüber 160 000 1995/96. Gründe für den Rückgang waren u. a. strukturelle Veränderungen, die im Programm vorgenommen wurden sowie das Ausscheiden der Schweiz aus dem Programm. Der europaweite Rückgang spiegelt sich auch in den Zahlen für Deutschland wider. Die bewilligte Stipendienzahl ging von 24 000 auf rund 22 700 zurück. Relativ gesehen kann Deutschland aber einen leichten Zuwachs verzeichnen: 15,06 % der europaweit vergebenen Stipendien gingen nach Deutschland gegenüber 14,91 % im Vorjahr. Unbefriedigend ist, daß die von der Europäischen Kommission für Stipendien zur Verfügung gestellten Mittel über die Laufzeit des Programms nicht in dem Maße angestiegen sind wie die Zahl der nominell bewilligten Stipendien. Das hat dazu geführt, daß die monatliche Höhe der Stipendien pro Student von 560,- DM im Jahr 1988/89 auf rund 220,- DM im Jahr 1995/96 zurückgegangen ist. Um die Stipendienhöhe nicht noch weiter absinken zu lassen, haben die deutschen Hochschulen mit den zur Verfügung gestellten Stipendienmitteln in den letzten Jahren nur etwa 60 % bis 70 % der von der Kommission bewilligten Stipendien tatsächlich vergeben und finanzieren können. Das waren z. B. 1994/95 12 852 Einzelstipendien gegenüber 20 480 von der Kommission bewilligten Stipendien. Im Vergleich mit anderen europäischen Staaten, deren Realisationsraten noch niedriger liegen, nimmt Deutschland aber immer noch einen Spitzenplatz ein. Die Bundesregierung wird sich im SOKRATESAusschuß und im SOKRATES-Unterausschuß „Hochschulbildung" gemeinsam mit den Ländern für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des bewährten ERASMUS-Mobilitätsstipendienprogramms einsetzen. Sie ist dabei an den zwischen Rat und Parlament der Europäischen Union ausgehandelten Finanzbetrag für das SOKRATES-Programm gebunden. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Mai 1996 9339* Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus-Jürgen Hedrich auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/4643 Frage 7): Wie ist die Finanzierung des Entwicklungshilfeprojektes der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Uruguay, bei dem ein ehemaliger Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt als Leiter vorgesehen ist, mit bereits existierenden ähnlichen Projekten der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in der Region zu vereinbaren, und welche Empfehlung hat die Bundesregierung zur Besetzung der Leiterposition ausgesprochen? Das ILO-Projekt in Uruguay ist mit anderen laufenden und geplanten Projekten zur Berufsbildung, die von der GTZ und anderen internationalen Institutionen in Lateinamerika durchgeführt werden, abgestimmt. Die Bundesregierung äußert sich nicht öffentlich zu Personalentscheidungen internationaler Organisationen. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/4643 Frage 11): Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inklusive der abkommandierten Soldatinnen und Soldaten) des Bundesministeriums der Verteidigung sind für dessen zwei zukünftige Dienstsitze Bonn und Berlin jeweils vorgesehen, und trifft es in diesem Zusammenhang zu, daß der Bundesminister der Verteidigung hinsichtlich der Ausgestaltung des zweiten Dienstsitzes nicht die von der Bundesregierung am 3. Juni 1992 beschlossenen Festlegungen teilt? Im Zuge der Reorganisation des Bundesministeriums der Verteidigung wird die Zahl der Dienstposten von ursprünglich rund 5 300 auf circa 3 340 reduziert. Von diesen sind rund 350 Dienstposten für den 2. Dienstsitz in Berlin vorgesehen. Der 2. Teil der Frage wird mit „nein" beantwortet. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Konrad Kunick (SPD) (Drucksache 13/4643 Fragen 15 und 16): Welchen Rang mißt die Bundesregierung dem Kombinierten Ladeverkehr von und nach Rostock im Rahmen der Transeuropäischen Netze bei? Wann ist mit dem Beginn des Ausbaus des Seekanals zum Rostocker Überseehafen zu rechnen? Zu Frage 15: Vorbehaltlich des von der Bundesregierung angestrebten und im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützten positiven Abschlusses des Vermittlungsverfahrens zwischen Rat und Europäischem Parlament beziehen die Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes alle den Kombinierten Verkehr betreffenden Knotenpunkte ein. Diese Knotenpunkte einschließlich ihrer Anbindung und Verknüpfung durch Schiene, Straße, Wasserstraße bzw. den Seeverkehr werden durch Spezifikationen im Anhang II zu den Leitlinien eindeutig beschrieben. In diesem Zusammenhang ist auch die Einbindung des Knotenpunktes Rostock in das trans-europäische Verkehrsnetz zu sehen. Als bedeutendster Ostseeknotenpunkt der neuen Bundesländer im Verkehr von Skandinavien nach Deutschland und weiter Richtung Süden mißt die Bundesregierung dem Standort Rostock eine große Bedeutung als Eckpfeiler im Transitkonzept zur weiteren Entwicklung des Gütertransitverkehrs durch Deutschland bei. Zu Frage 16: Mit dem Baubeginn des Ausbaus der Seehafenzufahrt Rostock ist im Juli 1996 zu rechnen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen des Abgeordneten Helmut Lamp (CDU/CSU) (Drucksache 13/4643 Fragen 21 und 22): Wird die Bundesregierung den Entwurf einer Kompostverordnung rechtzeitig vorlegen, damit ihre Ankündigung vom Dezember 1995 erfüllt werden kann, wonach die Kompostverordnung zum Zeitpunkt des vollen Wirksamwerdens des Kreislaufwirtschaftsgesetzes am 7. Oktober 1996 in Kraft tritt, und wann wird die Bundesregierung den Entwurf einer Kompostverordnung vorlegen? Welche Gründe haben dazu geführt, daß die Bundesregierung zweieinhalb Jahre nach der Bitte der Umweltministerkonferenz eine Kompostverordnung vorzulegen, diese Bitte noch nicht erfüllt hat? Zu Frage 21: Die bereits seit längerem laufenden Gespräche zur Vorbereitung der Verordnung selbst sowie zur Vorbereitung der umfassenden technischen Vorgaben in den Verordnungsanhängen befinden sich vor dem Abschluß. Es wird angestrebt, die Verordnung im Herbst diesen Jahres, parallel zu entsprechenden Änderungen im Düngerecht, zu verkünden. Zu Frage 22: Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat am Jahresende 1993 die Bundesregierung gebeten, die Arbeiten an einer Kompostverordnung zu beginnen. Ein Zeitpunkt, zu dem ein Verordnungsentwurf seitens der UMK erwartet wird, ist in dem Beschluß nicht enthalten. - Die Erarbeitung von Entwürfen zur Kompostverordnung sind zahlreiche fachliche Erörterungen sowie Beratungen in einer Bund-/Länder-Arbeitsgruppe vorausgegangen. Die Durchführung dieser Gespräche sowie die Erarbeitung und fachlichen Vorabstimmungen für die Anhänge zur Verordnung erfordern einen hohen zeitlichen Aufwand. In den Anhängen werden dabei u. a. die seuchen- und phytohygienischen Anforderungen für Komposte und andere Bioabfälle sowie die Vorgaben zur Analytik festgelegt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD) (Drucksache 13/4643 Fragen 23 und 24): Welche Konsequenzen will die Bundesregierung aus der Tatsache ziehen, daß es nach dem im Juli 1995 in Kraft getretenen „Ozongesetz" seit 1990 trotz hoher Ozonwerte nur zweimal zu Fahrverboten gekommen wäre, obwohl nach einer neueren Studie im Auftrag von Greenpeace nachgewiesen ist, daß es bereits bei Ozonwerten weit unterhalb der bundesdeutschen Grenzwerte zu einem drastischen Anstieg von Asthmaanfällen und Allergieerkrankungen kommt? Wie rechtfertigt die Bundesregierung unter den Gesichtspunkten des vorsorgenden Gesundheitsschutzes die Konsequenz aus den vielen Ausnahmetatbeständen für ein Fahrverbot bei Ozonalarm, daß nämlich die Ozonwerte wegen der nur geringen Einschränkungen des Verkehrs kaum abzusenken sind? Zu Frage 23: Es ist unstrittig, daß das Reizgas Ozon beim Menschen gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen kann. Obwohl Gesundheitsschäden durch die in Deutschland auftretenden Konzentrationen nicht auftreten, wurden aus Vorsorgegründen bereits entscheidende Schritte unternommen, um - unabhängig von der aktuellen Diskussion des Ozongesetzes - die Emissionen der Ozon-Vorläufersubstanzen insbesondere durch ordnungsrechtliche Maßnahmen an den Quellen dauerhaft zu senken. Die von „Greenpeace" vorgestellte Studie enthält keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Die Schlußfolgerung der Studie, daß „die Gesundheitsschäden als Folge jährlich steigender Ozonkonzentrationen immer dramatischere Ausmaße annehmen" , ist unzutreffend. Weder steigen die Ozonkonzentrationen jährlich an, noch gibt es den geringsten Hinweis auf die behaupteten „Gesundheitsschäden dramatischen Ausmaßes". Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung, weitergehende Konsequenzen aus der genannten Studie von „Greenpeace" zu ziehen. Zu Frage 24: Um vorsorglich mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch bodennahes Ozon soweit wie möglich zu verringern, hat die Bundesregierung eine Reihe langfristiger Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen der Ozon-Vorläuferstoffe Stickstoffoxide und flüchtige organische Verbindungen vor allem im Bereich stationärer Anlagen, im Straßenverkehr und bei der Lösemittelverwendung ergriffen. Die Ozonregelung im Bundes-Immissionsschutzgesetz ist hingegen ein ergänzendes Instrument zur Bekämpfung kurzfristiger Ozonspitzenkonzentrationen während akuter Sommersmog-Episoden. Diese Regelung ist die weltweit schärfste ihrer Art. Dabei müssen zur Aufrechterhaltung des Produktionsablaufes und zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen sowie für andere unabweisbar erforderliche Fahrten auch für schadstoffreiche Fahrzeuge Ausnahmen zugelassen werden. Die Ausnahmeregelungen sind im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf auch auf Wunsch der Bundesländer erweitert worden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen der Abgeordneten Petra Ernstberger (SPD) (Drucksache 13/4643 Fragen 25 und 26): Schätzt die Bundesregierung den in Deutschland seit 1995 beschlossenen Ozongrenzwert von 240 µg/m3 als ausreichend ein, vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse, die aussagen, daß ca. 10 % der Kinder bereits auf Ozonkonzentrationen um 120 µg/m3 mit einer Einschränkung der Lungenfunktion reagieren? Besteht für die Bundesregierung Handlungsbedarf bezüglich einer Herabsetzung des Ozongrenzwertes von 240 p.g/m3, wenn man berücksichtigt, daß die entzündliche Reaktion der Atemwege bei niedrigeren Konzentrationen bereits sicher nachgewiesen ist, und daß eine Ozonexposition in der Regel über mehrere Tage besteht und somit die Reaktion akkumuliert? Zu Frage 25: Es ist unstrittig, daß das Reizgas Ozon beim Menschen gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen kann. Obwohl Gesundheitsschäden durch die in Deutschland auftretenden Konzentrationen nicht auftreten, wurden aus Vorsorgegründen bereits entscheidende Schritte unternommen, um - unabhängig von der aktuellen Diskussion des Ozongesetzes - die. Emissionen der Ozon-Vorläufersubstanzen insbesondere durch ordnungsrechtliche Maßnahmen an den Quellen dauerhaft zu senken. Um mögliche Gesundheitsschäden abzuwehren, wurde im Ozon-Gesetz ein Wert von 240 µg/m3 (1 h) als Eingriffswert für Verkehrsbeschränkungen festgelegt. Bei Konzentrationen unterhalb von 240 µg/m3 (1-stündige Exposition) ist nicht zu erwarten (auch nicht bei kurzfristiger Überschreitung von 240 µg/ m3), daß Gesundheitsschäden auftreten. Es gibt keine wissenschaftlichen Anhaltspunkte dafür, daß bereits Ozonkonzentrationen von 120 µg/m3 zu Einschränkungen der Lungenfunktion führen. Zu Frage 26: Die deutsche Gesetzgebung orientiert sich bei den Ozon-Schwellenwerten an den Regelungen der Europäischen Union, die in der EG-Richtlinie 92/72/ EWG bestimmte Ozonkonzentrationen festgelegt hat. Nach diesen Regelungen, die mit der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (22. BImSchV) in nationales Recht umgesetzt wurden, gelten zwei Konzentrationswerte als Stundenmittelwert: der Schwellenwert für die Unterrichtung der Bevölkerung bei 180 µg/m3 und der Schwellenwert für die Auslösung des Warnsystems bei 360 µg/m3. Die Maßnahmen des Ozongesetzes, die ab 240 µg/m3 ergriffen werden, sind in Deutschland vorgeschaltet, um zu verhindern, daß der Wert zur Auslösung des Warnsystems erreicht wird. Dies ist eine Vorsorgemaßnahme, die innerhalb der Europäischen Union einzigartig ist. Die Bundesregierung sieht daher derzeit keine Veranlassung zur Herabsetzung des Wertes von 240 µg/m3. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/4643 Fragen 27 und 28): Wie reagiert die Bundesregierung auf die Bedenken des Bundeskartellamtes gegen die Selbstverpflichtung für Altautos, und welche Auswirkungen haben diese Bedenken auf die in Vorbereitung befindliche Altautoverordnung der Bundesregierung? Warum hat die Bundesregierung bisher noch keine Verordnungsentwürfe zur Rücknahme und Verwertung von Großgeräten der „Weißen Ware" und von Fernsehern vorgelegt, obwohl der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Walter Hirche, auf die Frage 66 in Drucksache 13/2279 angekündigt hat, dies würde „in Kürze" geschehen? Zu Frage 27: Aus der Sicht des Bundeskartellamtes besteht hinsichtlich der „Freiwilligen Selbstverpflichtung zur umweltgerechten Altautoverwertung (Pkw) im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" in einigen Punkten noch Aufklärungsbedarf. Es ist zu erwarten, daß die noch offenen kartellrechtlichen Fragen zwischen VDA und Bundeskartellamt geklärt werden können. Mit der in Arbeit befindlichen Altautoverordnung soll ergänzend zu der in Aussicht genommenen Selbstverpflichtung der rechtliche Rahmen geschaffen werden, damit die Selbstverpflichtung zum Tragen kommt und weitergehende abfallwirtschaftliche Zielsetzungen erreicht werden können. Zu Frage 28: Wie in der Antwort auf Ihre schriftliche Frage vom 27. März 1996 bereits ausgeführt, hat das Bundesumweltministerium mit dem bereits 1991 vorgelegten Entwurf einer Elektronik-Schrott-Verordnung u. a. den Anstoß zur Entwicklung recyclingfreundlicher Elektrogeräte gegeben. Besondere Berücksichtigung fand dieser Vorstoß im Bereich der Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik. Aber auch führende Hersteller der sogenannten „Weißen Ware" haben durch freiwillige Maßnahmen die Rücknahme und Verwertung ihrer Geräte eingeführt. Allerdings ist es über derartige freiwillige Maßnahmen bisher nicht gelungen, die Produktverantwortung bis hin zur Internalisierung der Entsorgungskosten in den Produktpreis zu verwirklichen. Eine derartig weitergehende Regelung wurde nunmehr erstmals im November 1995 angeboten, und zwar von zahlreichen international tätigen Herstellern von Geräten der Informationstechnik, unter dem Dach der „Arbeitsgemeinschaft CYCLE" beim VDMA. Da sich nicht die Hersteller oder Importeure an einem derartigen freiwilligen System beteiligen wollen, soll eine schlanke Rahmenverordnung dafür sorgen, daß gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen; die ihre Geräte umweltbewußt entsorgenden Firmen sollen gegenüber denjenigen Firmen, die sich nicht zur Produktverantwortung bekennen, keinen Wettbewerbsnachteil haben. Mit dieser Verordnung sollen erstmals alle Hersteller und Importeure verpflichtet werden, die von ihnen in Verkehr gebrachten Geräte der Informationstechnik zurückzunehmen und zu verwerten. Die weitere Umsetzung der Produktverantwortung soll schrittweise erfolgen. Für den Bereich der „Weißen Ware " und der „Braunen Ware" verhandelt die Bundesregierung seit längerem über freiwillige Maßnahmen mit der Wirtschaft. Die Gespräche mit den betroffenen Unternehmen und Verbänden werden fortgesetzt. Entsprechend ihren Aussagen in den Koalitionsvereinbarungen beabsichtigt die Bundesregierung, zum Aufbau umweltverträglicher Verwertungs- und Entsorgungsstrukturen für sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte Regelungen zur Rücknahme und Verwertung in dieser Legislaturperiode herbeizuführen. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hans-Friedrich von Ploetz auf die Fragen des Abgeordneten Robert Antretter (SPD) (Drucksache 13/4643 Fragen 35 und 36): Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung auf Presseberichte zu reagieren, wonach in Kroatien die Pressefreiheit durch wirtschaftliche und strafrechtliche Restriktionen eingeschränkt werden soll? Hält die Bundesregierung die Einhaltung der von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in ihrer Stellungnahme vom 24. April 1996 aufgelisteten Bedingungen für einen Beitritt Kroatiens zum Europarat für juristisch verbindlich? Zu Frage 35: Die Bundesregierung beobachtet die Lage der Medien und den Stand der Verwirklichung der Meinungs- und Pressefreiheit in Südosteuropa mit besonderer Aufmerksamkeit. Dies gilt auch für Kroatien. Die Bundesregierung befindet sich hinsichtlich dieser Thematik in einem intensiven Dialog mit den Regierungen der Region. Die Regierung Kroatiens hat vor wenigen Tagen der Bundesregierung mitgeteilt, daß die Redaktion des Nachrichtenmagazins „Panorama" wiedereröffnet sei. Die Bundesregierung erwartet im übrigen, daß die Staatsorgane Kroatiens gegenüber allen Medienerzeugnissen die in westlichen Demokratien üblichen Maßstäbe anwenden. Zu Frage 36: Artikel 4 der Satzung des Europarats überträgt die Entscheidung in Beitrittsfragen dem Ministerkomitee. Voraussetzung für die Einladung zum Beitritt ist ein Prüfungsverfahren der Parlamentarischen Versammlung. Sie kann am Ende des Verfahrens eine Beitrittsempfehlung aussprechen. Diese Empfehlung bindet das Ministerkomitee nicht. Die Bedingungen, die die Parlamentarische Versammlung in ihrer Stellungnahme vom 24. April 1996 in bezug auf Kroatien aufgestellt hat, sind Teil der Beitrittsempfehlung. Bei den Beratungen über den Beitritt mißt das Ministerkomitee Kroatien unter anderem daran, in welchem Maße das Land den von der Versammlung gestellten Forderungen Folge leistet. Der kroatische Präsident Tudjman und Parlamentspräsident Pavletic haben mit Schreiben vom 15. März 1996 die Einhaltung eines Forderungskatalogs der Parlamentarischen Versammlung förmlich zugesagt, der die wesentlichen Bedingungen der Stellungnahme vom 24. April 1996 enthält. Damit entfalten sie gegenüber Kroatien Bindungswirkung. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Erwin Marschewski (CDU/ CSU) (Drucksache 13/4643 Frage 40): Wie viele Jäger, Sportschützen und andere berechtigte Waffenbesitzer gibt es in der Bundesrepublik Deutschland, und wie viele Schußwaffen entfallen jeweils auf sie? Genaue Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. Sie ließen sich von den Ländern, die für den Vollzug des Waffengesetzes zuständig sind, nur mit einem unverhältnismäßig zeitraubenden und kostspieligen Aufwand exakt ermitteln. Es ist von etwa 1,6 Millionen Sportschützen, 350 000 Jägern sowie jeweils einigen Tausend Waffensammlern und besonders gefährdeten Personen mit Waffenerlaubnissen auszugehen. Hinzu kommt die Gruppe „sonstiger Waffenberechtigter" von mindestens 2 Millionen; dieser Personenkreis setzt sich im wesentlichen zusammen aus Waffenberechtigten mit kraft Amnestie legalisiertem Waffenbesitz oder kraft Erbschaft erworbenem Waffenbesitz. Über die Anzahl der Schußwaffen kann nur eine ganz grobe Schätzung vorgenommen werden: Da das Waffengesetz für Jäger/Sportschützen den praktisch unbegrenzten Erwerb und Besitz von Langwaffen/Einzelladerlangwaffen zuläßt (während der Erwerb von Kurzwaffen auf grundsätzlich zwei Pistolen/Revolver beschränkt ist), ist von mindestens 10 Millionen Schußwaffen in legalem Privatbesitz auszugehen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Hans Peter Kemper (SPD) (Drucksache 13/4643 Frage 45): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund des gerade erst verabschiedeten Schengener Abkommens aus dem Verhalten der belgischen Behörden, die nach einem Pressebericht in der „Welt" vom 7. Mai 1996 deutsche Einsatzbeamte nachdrücklich aufgefordert haben, sich vom belgischen Hoheitsgebiet zurückzuziehen und das Eingreifen deutscher Polizeikräfte auch dann nicht erlaubten, als ihnen gegenüber Straftaten von belgischem Boden aus verübt wurden? Am Nachmittag des 16. März kam es zwischen 15.30 Uhr und 16.00 Uhr unmittelbar am Grenzübergang Aachen zu Auseinandersetzungen mit PKK-Anhängern. Während kurdische Frauen und Kinder wieder ihre Busse bestiegen, gingen die Männer gewalttätig gegen die dortigen Einsatzkräfte vor. Dadurch wurden die Polizeikräfte gezwungen in Richtung belgisches Hoheitsgebiet zu räumen, um anschließend an der Grenzlinie eine Absperrung zu errichten. Das weitere massive Vorgehen der Demonstranten erforderte die Fortsetzung der Räumung. Dabei kam es zu Grenzübertritten auf belgisches Hoheitsgebiet. Hiergegen wandte sich die belgische Seite. Auch diese Einsatzabläufe werden im Rahmen der Einsatznachbereitung überprüft. Im übrigen steht eine bilaterale Vereinbarung mit Belgien über die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzgebiet vor dem Abschluß. Die betroffenen Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind in die Verhandlungen mit einbezogen. Mit Luxemburg, Frankreich und den Niederlanden bestehen bereits derartige Abkommen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Günter Graf (Friesoythe) (SPD) (Drucksache 13/4643 Fragen 46 und 47): Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium des Innern im Vorfeld der PKK-Veranstaltung am 16. März 1996 getroffen, um eine derartige Eskalation und unerlaubte Grenzüberschritte, so wie sie zwischen den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere im Bereich Elten-Emmerich, erfolgt sind, zu verhindern? Trifft es zu (siehe „Die Welt" vom 7. Mai 1996), daß das Bundesministerium des Innern im Vorfeld dieses Einsatzes die Grenzschutzpräsidien beauftragt hat, die angeordneten Maßnahmen der Grenzüberwachung mit den zuständigen Landespolizeien abzustimmen, daß aber eine solche Abstimmung zwischen Bundesgrenzschutz und Länderpolizeien nicht erfolgt ist und den nordrhein-westfälischen Polizeibehörden lediglich am Nachmittag des 15. März 1996 ein Einsatzbefehl übermittelt wurde, aus dem hervorging, daß der Bundesgrenzschutz Maßnahmen zur Verhinderung der Einreise trifft? Zu Frage 46: Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat am 14. März 1996 den Grenzschutzpräsidien seine Einsatzweisungen erteilt. Dieser Erlaß wurde dem IM NW nachrichtlich zur Kenntnis gegeben. Ziel war, gewaltbereite Demonstrationsteilnehmer möglichst frühzeitig zu stoppen und - soweit sie aus dem Ausland angereist waren - wieder außer Landes zu schaffen. Erforderlichenfalls sollte zur Vermeidung von Gewaltanwendung oder zusätzlicher Gefährdungen in Kauf genommen werden, die Störer zunächst unter Polizeibegleitung (möglichst unter Beteiligung der Landespolizei) kurzfristig von der Grenzlinie aus in den Grenzraum einfließen zu lassen, um sie später an taktisch günstigen Punkten zur Umkehr zu bewegen. Diese Einsatzkonzeption wurde am 15. März 1996 mit dem IM NW einvernehmlich abgestimmt. Zu Frage 47: Es trifft zu, daß das BMI die Grenzschutzpräsidien beauftragt hat, die angeordneten Maßnahmen mit den benachbarten Behörden der betroffenen Bundesländer abzustimmen. Es trifft nicht zu, daß derartige Absprachen nicht stattgefunden haben. Auf örtlicher Ebene wurden neben der Übersendung des Einsatzbefehls die Einsatzkonzeption und Einsatzmaßnahmen noch am Freitag, dem 15. März 1996, telefonisch abgestimmt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Otto Schily (SPD) (Drucksache 13/4643 Fragen 48 und 49): Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß angesichts der am 16. März 1996 erwarteten illegalen Einreise potentieller Teilnehmer der verbotenen PKK-Veranstaltung in Dortmund die Zahl der für die Aufgabenerfüllung an den Grenzübergängen Aachen-Lichtenbusch und Emmerich-Elten bereitgestellten Kräfte des Bundesgrenzschutzes von Anfang an nicht ausreichend war und deshalb nicht hinreichend vorbereitete und ausgestattete Kräfte der nordrhein-westfälischen Polizei in einem Notzugriff den Bundesgrenzschutz massiv unterstützen mußten? Wie erklärt die Bundesregierung die Fehleinschätzung des Personalbedarfs, insbesondere im Bereich Elten, als dessen Folge eine junge Polizeibeamtin und ein junger Polizeibeamter massiv von aus den Niederlanden kommenden Kurden verletzt wurden, die zuvor von den Kräften des Bundesgrenzschutzes nicht an der illegalen Einreise gehindert werden konnten? Zu Frage 48: Der ursprüngliche Kräfteansatz des BGS richtete sich nach den vorliegenden Lageerkenntnissen. Der BGS erhielt erst in den späten Abendstunden am Freitag, dem 15. März 1996, eine Information über mögliche Anreisebewegungen aus Belgien und den Niederlanden. Daraufhin wurden unverzüglich weitere Kräfte in den Binnengrenzraum verlegt. Zu Frage 49: Von einer generellen Fehleinschätzung des Personalbedarfs kann nicht gesprochen werden. Die Einsatzmaßnahmen des BGS richteten sich - wie bereits ausgeführt - nach den jeweiligen Lageerkenntnissen. Aufgrund des Einsatzschwerpunktes in AachenLichtenbusch mußten Teile der im Binnengrenzeinsatz befindlichen Kräfte verschoben und weitere Verstärkungskräfte herangeführt werden. Die bedauerlichen Verletzungen lner jungen Polizeibeamtin und eines jungen Polizeibeamten waren Folge des brutalen Vorgehens der PKK-Anhänger. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dietmar Schlee (CDU/CSU) (Drucksache 13/4643 Fragen 50 und 51): Welche politischen, rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um ggf. bundesrechtlich zu erreichen, daß die Polizeikosten bei Einsätzen im Zusammenhang mit gewalttätigen Demonstrationen dem Veranstalter der Demonstration auferlegt und gegen ihn auch mit Erfolg geltend gemacht werden? Wird die Bundesregierung, nachdem nunmehr auch das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit des Asylkompromisses bestätigt hat, stärker auf die „säumigen" Bundesländer einwirken, ihrer verfassungsmäßigen Pflicht zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber konsequenter nachzukommen? Zu Frage 50: Eine bundesrechtliche Möglichkeit, Polizeikosten bei Einsätzen im Zusammenhang mit gewalttätigen Demonstrationen dem Veranstalter der Demonstra- tion aufzuerlegen, besteht nicht, da die Frage der Erstattung von Polizeikosten nicht in den Bereich des Bundes fällt. Die Durchführung von Polizeivollzugsmaßnahmen bei Demonstrationen fällt in den Bereich der Länder, so daß auch nur diese die Frage der Kostenerstattung regeln können. Die Einführung einer solchen Kostenerstattung wird derzeit in den Ländern diskutiert. Ohne dem Ergebnis der Diskussion der Länder vorgreifen zu wollen, vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Kostenerhebung für Maßnahmen des Polizeivollzugsdienstes durch den Landesgesetzgeber verfassungskonform ausgestaltet werden kann. Zu Frage 51: Die Durchsetzung der Ausreisepflicht eines rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbers wird den Ausländerbehörden der Länder nach den Bestimmungen des Ausländergesetzes zwingend aufgegeben. Die Möglichkeit einer Duldung ist auf Fälle beschränkt, in denen einer der im Gesetz genannten Duldungsgründe vorliegt. Die Länder haben wiederholt versichert, daß sie alle Möglichkeiten ausschöpfen, den Aufenthalt abgelehnter Asylbewerber zu beenden. Die Bundesregierung sieht daher derzeit keinen Anlaß, auf einzelne Länder einzuwirken, die ausländergesetzlichen Vorschriften über die Aufenthaltsbeendigung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer korrekt durchzuführen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS) (Drucksache 13/4643 Fragen 52 und 53): Ist der Bundesregierung eine Pressemitteilung der „Mitteldeutschen Zeitung", Lokalredaktion Sangerhausen, vom 3. Mai 1996 bekannt, wonach bei einer erneuten Privatisierung der in Gesamtvollstreckung befindlichen Sangerhäuser Maschinenfabrik S. der Verkauf des Unternehmens an den Dessauer Unternehmer L. B. favorisiert werde? Welche Initiativen wird die Bundesregierung evtl. zur Unterstützung der Wiederaufnahme der Produktion in der Sangerhäuser Maschinenfabrik in der am meisten von Arbeitslosigkeit betroffenen Sangerhäuser Region ergreifen? Zu Frage 52: Der Bundesregierung ist bekannt, daß seit Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens im Juni 1994 der allein für das Unternehmen zuständige Gesamtvollstreckungsverwalter seit längerer Zeit mit dem Unternehmer Lutz Brüning aus Dessau in Kontakt steht. Nach den vorliegenden Informationen ist die Firma Brüning GmbH, Dessau, z. Z. der einzige ernsthafte Interessent für die Fortführung der Maschinenfabrik Sangerhäusen. Zu Frage 53: Die Bundesregierung hat zusammen mit der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, der BvS, bereits in der Vergangenheit darauf hingewirkt, daß eine Auffanglösung für die Maschinenfabrik Sangerhäusen ermöglicht wird. So hat die THA im Dezember 1994 vom Gesamtvollstreckungsverwalter der SAMAG - wie die Sangerhäuser Maschinenfabrik seit ihrer Privatisierung firmiert - die Betriebsgrundstücke des Unternehmens herausgekauft und eine Sicherheitsverwertung der Maschinen durch die Banken verhindert. Zuletzt hat die BvS die Kosten für die Heizung der Produktionshallen in der Heizperiode 1995/1996 übernommen - Kosten über 800 TDM -, damit die vorhandenen Maschinen bei einer evtl. Wiederaufnahme der Produktion weiter genutzt werden können. Die Bundesregierung wird weiter die Bemühungen um einen Neuanfang für die Maschinenfabrik Sangerhäusen unterstützen. Verantwortlich für das Zustandekommen einer Auffanglösung sind jedoch in erster Linie der Gesamtvollstreckungsverwalter der SAMAG und die Landesregierung von Sachsen-Anhalt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/4643 Fragen 56 und 57): Welche Gebäude von Auslandsvertretungen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die nach der Vereinigung in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland übergingen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischenzeitlich veräußert (Aufschlüsselung nach Vertretung, Lage des Objekts, erzieltem Erlös und Verwendungszweck nach Veräußerung)? Welche Subventionen (Aufschlüsselung nach Art der Subvention und jeweiligem Volumen) werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig aus Bundesmitteln gewährt, und auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Gewährung der jeweiligen Subventionen? Zu Frage 56: Ich habe hier eine Zusammenstellung über die verkauften Objekte und Grundstücke der ehemaligen DDR. Um die umfangreichen Angaben zu den hier dokumentierten 74 Verkaufsfällen nicht verlesen zu müssen, schlage ich vor, Ihnen diese Zusammenstellung zu übergeben. Aus dieser ergeben sich die Antworten zu den von Ihnen gestellten Fragen. Zu Frage 57: Die Bundesregierung legt nach § 12 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes alle zwei Jahre einen Bericht über die Finanzhilfen des Bundes und die Steuervergünstigungen Bundestag und Bundesrat vor. In dem Subventionsbericht werden Volumen, Zielsetzung und Rechtsgrundlage der einzelnen Finanzhilfen und Steuervergünstigungen - also die von Ihnen erbetenen Informationen - detailliert dargestellt. Der 15. Subventionsbericht ist im September 1995 von der Bundesregierung verabschiedet und dem Parlament zugeleitet worden (BT-Drucksache 13/ 2230). Der Bericht ist vor kurzem in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages beraten worden. So haben der Wirtschaftsausschuß, der Finanzausschuß und der federführende Haushaltsausschuß den 15. Subventionsbericht am 8. Mai 1996 zur Kenntnis genommen. Wenn Sie es wünschen, lasse ich Ihnen selbstverständlich ein Exemplar des Berichts zukommen. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, wenn ich Sie zur Beantwortung Ihrer Frage auf den Subventionsbericht verweise. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/4643 Fragen 59 und 60): Hat die Bundesregierung vor der Neuregelung der Besteuerung ausländischer Künstler geprüft, welche Auswirkungen die Änderungen für inländische Veranstalter mit ausländischen Künstlern haben, bei denen in der Regel Agenturverträge zugrunde liegen, nach denen die inländischen Veranstalter die deutschen Steuern zu zahlen haben, und zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung gelangt? Wie wird die Bundesregierung verhindern, daß die aus der Neuregelung der Künstlerbesteuerung erwachsenden Mehrbelastungen dazu führen, daß inländische Veranstalter mit ausländischen Künstlern zum Schaden der Kulturpolitik ihre Aktivitäten einschränken, mit dem Effekt, daß dadurch gar keine Steuerabführungen mehr anfallen? Zu Frage 59: Schon vor der Änderung der Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Künstler durch das Jahressteuergesetz 1996 hatte der Schuldner der Vergütung (z. B. ein inländischer Veranstalter) für Rechnung des beschränkt steuerpflichtigen Künstlers den Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG vorzunehmen. Es handelt sich nicht um eine Steuer des Veranstalters, sondern um eine Steuer des beschränkt steuerpflichtigen Künstlers. Schließt der Veranstalter mit dem beschränkt steuerpflichtigen Künstler eine Netto-Vereinbarung ab, d. h. übernimmt er im Innenverhältnis in vollem Umfang die Steuer des beschränkt steuerpflichtigen Künstlers, muß er sich auch der steuerlichen Konsequenzen bei möglichen Änderungen der Steuergesetze bewußt sein. Zu Frage 60: Der Gesetzgeber hat sich bei der Änderung der Künstlerbesteuerung nicht von kulturpolitischen Aspekten, sondern von dem Grundsatz der „Steuergerechtigkeit" leiten lassen. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Jahressteuergesetz 1996 war im übrigen von seiten Ihrer Fraktion vorgeschlagen worden, den Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG von ehemals 15 Prozent nicht nur auf 25 Prozent, sondern sogar auf 30 Prozent zu erhöhen. Künstler, deren tatsächliche Aufwendungen erheblich höher sind als die im Rahmen des Steuerabzugs unterstellten 50 Prozent der Einnahmen, können bereits nach geltendem Recht in einem Billigkeitsverfahren die tatsächlichen Aufwendungen geltend machen. Darüber hinaus ist vorgesehen, im Rahmen des Jahressteuergesetzes 1997 noch für den Veranlagungszeitraum 1996 ein Veranlagungswahlrecht einzuführen. Die betroffene Personengruppe, bei der bisher durch den Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer abgegolten war, soll also künftig, unabhängig von den Voraussetzungen eines Billigkeitsverfahrens, Aufwendungen, die höher sind als die bereits vom Gesetzgeber beim Steuerabzug unterstellten 50 Prozent der Einnahmen, im Veranlagungsverfahren geltend machen können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Noch eine Zusatzfrage.


Rede von Vera Wollenberger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ist Ihnen bekannt, daß die indische Botschaft die Existenz dieses Fotos bestreitet?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Nein.
    Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Frau
    Dr. Leonhard, Ihre Zusatzfrage, bitte.