Rede von
Steffen
Kampeter
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heute zu führende Abfalldebatte gibt uns vor dem Hintergrund der anstehenden Entscheidungen die Gelegenheit, über die aktuellen Probleme der Abfallwirtschaft einmal umfassend zu diskutieren. Schließlich haben wir heute neun unterschiedliche zu beraten.
Nach meiner Auffassung und der der CDU/CSU- Bundestagsfraktion ist der Anstoß in die Kreislaufwirtschaft eines der erfolgreichsten umweltpolitischen Projekte der vergangenen Jahre. Das, was sich in den vergangenen Jahren in der Bundesrepublik Deutschland verändert hat, macht deutlich, welche grundlegende Umgestaltung wir gerade im Bereich der Abfallwirtschaft induziert haben.
Schauen wir uns doch einfach einmal an, was sich in den privaten Haushaltungen verändert hat. Wir haben ein hohes Maß an umweltbewußtem Verhalten. Beispielsweise wird dies durch die hohe Sortierleistung in den einzelnen Haushalten deutlich. Verpackungen, die früher einfach ex und hopp weggeworfen worden sind, werden heute sortiert und der Wiederverwertung zugeführt. Dies ist ein aktiver Beitrag der Menschen zur konservativen Ressourcenbewirtschaftung.
Beim Einkaufsverhalten der Menschen läßt sich auf Grund eines steigenden Umweltbewußtseins erkennen, daß beispielsweise die Wiederverwertbarkeit von Produkten stärker berücksichtigt, ihre Verpackungsintensität und eine Vielzahl anderer Aspekte von den Verbraucherinnen und Verbrauchern verstärkt einbezogen werden.
Der Grüne Punkt ist an sich die erfolgreichste Umweltbewegung, die wir in den vergangenen Jahren aktiv gestaltet haben;
denn da wurde nicht nur geredet, sondern da wird von den Betroffenen auch tatsächlich gehandelt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ökologisches Bewußtsein ist eben nicht nur eine Frage danach, wer die schönsten, wortreichsten Formulierungen hat, sondern ökologische Verantwortung zeigt sich in der Tat. Und die Sammel- und Sortierbewegung in den privaten Haushalten ist eben tatkräftig.
Ein zweiter wichtiger Punkt der Situationsbeschreibung betrifft die Kommunen. Wer in der Kommune Verantwortung trägt, beispielsweise in den Werksausschüssen, weiß, daß der Müllgipfel überschritten worden ist. Während wir vor einigen Jahren noch davon redeten, daß wir viel zu knappe Kapazitäten bei der Abfallvorbehandlung oder bei der Abfallablagerung haben, diskutieren wir derzeit darüber, daß ein Großteil der Kommunen eher Auslastungsprobleme hat, weil Abfälle vermieden oder verwertet werden.
Was früher als etwas unschicklich galt, nämlich die Zusammenarbeit zwischen Kommunen in der Abfallwirtschaft wird zum Regelfall. Die Tatsache, daß sich zwei Kreise zusammenschließen, um Kostenvorteile zu realisieren, ist eigentlich zum Wohle der Bürger realisiert worden; denn man muß sehen: Nicht jeder Kreis braucht heute eine Deponie oder eine Müllverbrennungsanlage. Sie lassen sich bei den sinkenden Aufkommen nicht mehr wirtschaftlich betreiben. Es liegt auch im Interesse der Bürger - die zu Recht über steigende Abfallgebühren klagen -, wenn wir diese kommunale Kooperation sehr viel stärker in den Mittelpunkt der Diskussion stellen.
Oder blicken wir bei der Situationsanalyse einmal auf die gewerbliche Wirtschaft. Ich habe manchmal in den Diskussionen, insbesondere auch im Umwelt-
Steffen Kampeter
ausschuß, bei den Grünen den Eindruck, als würde der Kollege Rochlitz nicht akzeptieren, daß Abfall vermieden wird. Die Praxis sieht ja anders aus. Wenn Sie sich einmal in den Betrieben umschauen, werden Sie feststellen, daß vor dem Hintergrund sehr teurer Verwertungs- und Entsorgungswege keine Tonne, kein Kilo Abfall zuviel produziert wird. Die betrieblichen Kreisläufe werden optimiert, und das, was letztendlich zur Verwertung oder gar zur Entsorgung übrigbleibt, ist in den vergangenen Jahren gesunken. Der Vermeidungseffekt gerade in der gewerblichen Wirtschaft muß einmal anerkannt und hervorgehoben werden.
Die Produktionsprozesse sind im Hinblick auf ihre ökologische Gesamtbewertung einer sehr sorgfältigen Analyse unterzogen worden.
- Gehen Sie doch einmal in die Betriebe, Herr Rochlitz, und reden Sie nicht immer nur von den Dingen,
die Sie sich in der Praxis noch nie angeschaut haben!
Die Produktionsprozesse sind vom Input her optimiert worden. Die Auswahl der Stoffe erfolgt auch unter dem Gesichtspunkt, welche Wiederverwertungsmöglichkeiten dem Produkt innewohnen. Das ist ein großartiger Erfolg. Er läßt sich unter der Überschrift „Produktverantwortung" beschreiben. Es ist das Kernanliegen der Abfallwirtschaftspolitik in den vergangenen Jahren, über den gesamten Produktlebenszyklus und die gesamte Produktlebensdauer eine umfassende Verantwortung des Produzenten zu verankern.
Auch der betroffenen Umwelttechnikindustrie, der Entsorgungswirtschaft, geht es gut. Vor wenigen Wochen hat die Umweltschutztechnikmesse Entsorga in Köln stattgefunden. Dort konnte sich jeder, der mit offenen Augen über die Messe ging, davon überzeugen, mit welchem hohen technologischen Anspruch die Veränderungen in dieser Branche in den vergangenen Jahren stattgefunden haben. Es sind einige tausend Arbeitsplätze zusätzlich entstanden. Es handelt sich dabei nicht nur um niedrig bezahlte Arbeitsplätze. Wenn Sie eine relativ komplizierte Abfallverwertungsanlage betreiben, brauchen Sie gleichwohl qualifizierte Arbeitskräfte.
In dieser Branche sind enorme Investitionen getätigt worden. Die Investitionen allein in der Abfallwirtschaft im abgelaufenen Jahr werden vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft auf 3 Milliarden DM beziffert. Bei einem Umsatz von rund 40 Milliarden DM ist dies, wie ich finde, ein respektabler Investitionsanteil. Wir suchen heute ja Investoren in Deutschland. Hier wird fleißig investiert.
Die Branche klagt darüber - wie Wirtschaftsbranchen in diesen Tagen öfter klagen, daß die Umsätze nicht mehr so schnell steigen wie in den vergangenen Jahren. Aus Sicht der Politik ist dies allerdings eine positive Entwicklung, denn die Umsätze der Entsorgungswirtschaft müssen von den privaten Haushaltungen und den Unternehmen aufgebracht werden. Dort fallen sie als Kosten an. Wenn die Umsätze der Entsorgungswirtschaft nun nicht so stark steigen wie in den vergangenen Jahren, bedeutet dies, daß die Kosten der Wirtschaftssubjekte für die Entsorgung ebenfalls nicht so schnell steigen. Das ist ein Prozeß, den wir von der Politik her an sich nur positiv bewerten können; denn wir stehen auch in der Verantwortung, Umweltschutz zu möglichst niedrigen Kosten anzubieten.
Deswegen ist es wichtig, daß der Wettbewerb innerhalb der Entsorgungsbranche weiter intensiviert wird. Ein gut Teil der Bemühungen der Abfallwirtschaftspolitik in der Entsorgungswirtschaft muß darauf abzielen, daß nicht wenige große Monopolisten entstehen. Es muß eine solide Durchmischung von unterschiedlichen Betriebsgrößen geben. Das bedeutet allerdings nicht, daß dort nur kleine und mittlere Unternehmen tätig werden können. Bestimmte, mit hohen Qualitätszielen erforderliche Abfallwirtschaftsmaßnahmen können auch nur von Unternehmen mit einem hohen Kapitalbestand umgesetzt werden. Deswegen brauchen wir das Miteinander von Groß und Klein in der Abfallwirtschaft.
Dies ist nicht nur eine Aufgabe der Bundespolitik, sondern auch der Kommunen. Die Kommunen sind es ja, die die Entsorgungsverträge mit den Unternehmen schließen. Jeder Landrat als Leiter einer entsorgungspflichtigen Körperschaft, jede Verwaltungsspitze in einer Großstadt hat es in der Hand, mit wem er bzw. sie einen entsprechenden langfristigen oder kurzfristigen Entsorgungsvertrag schließt, und hat damit eine ganz wesentliche Möglichkeit, für einen Wettbewerb zwischen größeren und kleineren Unternehmen zu sorgen.
Eine große und, wie ich finde, berechtigte Sorge dieser Branche ist, daß zentrale Vorschriften für die Zukunft der Kreislaufwirtschaft den Bundestag und den Bundesrat noch nicht passiert haben.
Deswegen muß unser Anliegen sein, Frau Kollegin Caspers-Merk, gemeinsam die notwendigen Entscheidungen zu treffen, die wir brauchen. Ich will einige anführen.
Der erste Bereich betrifft das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das SPD, CDU/CSU und F.D.P. vor ungefähr zwei Jahren gemeinsam in diesem Haus verabschiedet haben.
Ich habe vor wenigen Tagen eine Presseerklärung der sozialdemokratischen Abfallberichterstatterin, Frau Caspers-Merk, gelesen. Sie hat dieses Gesetz als einen Meilenstein der Umweltgesetzgebung bezeichnet.
Steffen Kampeter
Das ist einer Ihrer wenigen Sätze, Frau CaspersMerk, aus den vergangenen Jahren, dem ich uneingeschränkt zustimmen kann.
Dieses Gesetz ist gut, und es ist die Grundlage der Entwicklung, die ich gerade beschrieben habe: daß Abfälle in Deutschland vermieden und verwertet werden, wie es die Bürger von uns fordern.
Jetzt geht es aber darum, in den nächsten Wochen und Monaten dieses Gesetz handhabbar zu machen, denn die zentrale Veränderung in der Abfallwirtschaft ist in diesem Gesetz festgelegt: die Eigenverantwortung des Erzeugers für seinen Abfall. Während früher Abfall etwas war, was man irgendwo abgeben konnte - in der Kommune oder bei irgendwelchen zwielichtigen Unternehmen -, ist heute derjenige, der einen Abfall in den wirtschaftlichen Verkehr bringt, umfassend für ihn verantwortlich. Dies ist die umfassendste Privatisierungsoption, die in den Kommunen derzeit für große Diskussionen sorgt, weil sie sich einer etwas veränderten Marktsituation gegenübersehen und beispielsweise deutlich machen können, daß Abfallwirtschaft nicht mehr Staatswirtschaft ist, sondern in den Bereich der Privatwirtschaft gehört. Hier müssen im übrigen noch Entscheidungen getroffen werden, die die steuerliche Gleichbehandlung privater und staatlicher Tätigkeit herbeiführen.
Wir haben einen neuen weiten Abfallbegriff eingeführt. Er stößt nicht überall auf Begeisterung; das muß man auch einmal sagen. Wir haben - Frau Caspers-Merk, Sie wissen das - darüber eine sehr kontroverse Diskussion geführt, insbesondere darüber, ob es nicht sinnvoller wäre, die Abfälle zur Verwertung als Sekundärrohstoffe zu deklarieren. Bei mir melden sich jetzt die ersten Unternehmen, die feststellen, daß sie nach dem alten Abfallrecht bisher Wirtschaftsgüter gehandelt haben, daß durch das neue Recht aber aus diesen Wirtschaftsgütern jetzt Abfälle zur Verwertung werden. Wir müssen diesen Unternehmen sagen, daß das neue Abfallrecht für sie keine Erschwernis bedeutet, und gleichzeitig deutlich machen, daß Abfall nicht der Müll von gestern ist, sondern ein umfassend handelbares, verwertbares und werthaltiges Wirtschaftsgut ist. Dies ist auch eine zentrale Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Ebenfalls im Kreislaufwirtschaftsgesetz haben wir das Vermeidungsgebot festgelegt. Es wird zukünftig sehr viel schwieriger sein, Produkte oder Abfälle, für die es einen Verwertungsmarkt gibt, einfach auf der Deponie abzuladen. Die Kommunen wollen zur Zeit möglichst viel Abfälle, damit ihre Deponien noch voll werden, bevor die neuen gesetzlichen Regelungen in Kraft treten. Dies führt dazu, daß Materialien, die an sich verwertbar sind, beispielsweise Altfenster, zu Dumpingpreisen auf Deponien abgelagert werden und der Verwertungsweg verschlossen wird.
Mit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird zumindest dies rechtlich problematisch, weil der Verwerter eindeutig darauf hinweisen kann, daß es nicht dem Geiste des Gesetzes entspricht, verwertbare Materialien zu entsorgen. Hier wird eine ganz zentrale Veränderung stattfinden.
Für das Inkrafttreten des Gesetzes zum Oktober ist noch die Verabschiedung von Vollzugs- und Detailvorschriften durch den Bundesrat notwendig. Diese Vorschriften befinden sich seit einigen Monaten in der Vorabstimmung, und jetzt gibt es auch einen Referentenentwurf. Eine Anhörung der beteiligten Wirtschaftsverbände, der Kommunen und der Länder hat stattgefunden. Ich will auf zwei Punkte, die aus der Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wichtig sind, hinweisen.
Das ist zum einen das Deregulierungspotential, das diesen Verordnungen innewohnt.
Frau Caspers-Merk, ich spreche Sie noch einmal persönlich an und erinnere an unsere Diskussion im Vermittlungsausschuß über das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Wir haben uns dort einander versprochen
- ich erinnere heute einmal daran -, nämlich die Koalition und die Opposition, Bund und Länder, daß wir beim Vollzug
des Kreislaufwirtschaftsgesetzes das Deregulierungs-
und das Erleichterungspotential ausnutzen. Wir haben gesagt, dies muß bei den untergesetzlichen Vorschriften, also bei den Vollzugsvorschriften, realisiert werden. Das war bis vor einigen Monaten der Sachstand.
Das Bundesumweltministerium hat - wie ich finde, zu Recht - dieses Deregulierungspotential auch in ersten Vorentwürfen der Vollzugsvorschriften angesprochen. Dies betrifft insbesondere den Komplex der Anzeigepflicht anstelle der Genehmigungsbedürftigkeit von Abfalltransporten. Ich unterstütze das Anliegen - das auch von beteiligten Kreisen der Wirtschaft vertreten wird -, auf Grund der strikten Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf eine Genehmigungsbedürftigkeit zu verzichten.
Unser gegenseitiges Versprechen, Frau CaspersMerk, hat aber leider nicht gehalten.
- Frau Caspers-Merk, Sie selbst haben doch schon eine Presseerklärung darüber abgegeben, was angeblich nicht vorgelegt worden ist. Somit kann das nicht aus der Luft gegriffen sein.
Die Länder erklären mit großer Mehrheit, daß sie an der Deregulierung gar nicht mehr so interessiert sind und daß sie nach dem Motto „Mein Müll gehört
Steffen Kampeter
mir" die Hand weiterhin auf den Abfalltransporten haben möchten.
Wer die Pressemeldungen verfolgt, der wundert sich schon. In Rheinland-Pfalz gibt es eine sehr agile Umweltministerin, die vor einigen Monaten einen tollen Artikel darüber geschrieben hat, was im Immissionsschutzrecht und bei den Genehmigungsverfahren alles dereguliert werden müßte. Die gleiche Umweltministerin, Frau Martini, erklärt heute groß, Deregulierungen im Abfallrecht gingen nicht, sie wolle weiterhin kontrollieren, und stellt dies in einen ganz interessanten Zusammenhang. Sie stellt fest, daß sie in bestimmten Anlagen in Rheinland-Pfalz Auslastungsprobleme hat. Das heißt: Hier wird versucht, Abfälle im Land zu behalten, damit die Kostenrechnung hinterher stimmt; gleiches gilt im übrigen für die nordrhein-westfälische Umweltministerin Höhn. Abfälle verlassen ein Land aber nur dann, wenn es anderswo kostengünstigere Entsorgungsmöglichkeiten gibt.
Die Landesumweltminister wollen also den Bürger zwingen, teurer zu entsorgen, als es eigentlich ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, da wird nicht dereguliert, zudem bürden diese Länder den Bürgern zusätzliche Kosten auf.
Ich kann die Bundesregierung nur nachdrücklich bitten, wenn diese Entwürfe dem Bundesrat zugeleitet werden, an dem ursprünglichen Vorhaben, die Genehmigungsbedürftigkeit fallen zu lassen und durch eine Anzeigepflicht zu ersetzen, festzuhalten. In den Beratungen des Bundesrates muß sich zeigen, was die Bundesländer tatsächlich von Deregulierung und Erleichterung für die Wirtschaft in Deutschland halten oder ob sie nur in Sonntagsreden davon sprechen.
Ein zweiter wichtiger Aspekt bei diesem untergesetzlichen Regelwerk ist die Regelung über den Entsorgungsfachbetrieb. Das soll eine Art Gütesiegel für in der Abfallwirtschaft Tätige sein. Hier müssen wir - das ist mein Appell an die Bundesregierung - sehr sorgsam zwischen den umweltpolitisch notwendigen Auflagen, die wir diesen Unternehmen machen, und der Gefahr die daraus erwächst, hier zusätzliche Konzentrationen zu realisieren, abwägen.
In einem Gespräch, das ich vor einigen Wochen geführt habe, ist gesagt worden, man müsse jetzt schon einen Doktortitel haben, um in der Entsorgungswirtschaft tätig werden zu können, wenn diese Vorschriften gelten. Das kann nicht Ziel unserer Bundesregierung sein. Hier müssen wir sehr sorgfältig das Nötige und das Mögliche gegeneinander abwägen. Dann, Frau Kollegin Caspers-Merk, bin ich zuversichtlich, daß unsere gemeinsame Zielsetzung, die Sie vor kurzem in einer Presseerklärung niedergelegt haben, nämlich dieses Gesetz im Oktober in Kraft treten zu lassen, tatsächlich wird realisiert werden können.
Lassen Sie mich noch kurz zu einem anderen Punkt Stellung nehmen, nämlich zur Technischen Anleitung Siedlungsabfall, die die Deponiestandards in Deutschland festlegt. Das war Gegenstand der gestrigen großen Debatte, einer Sachverständigenanhörung, im Umweltausschuß.
Die Ergebnisse aus Sicht der Koalition lassen sich wie folgt zusammenfassen: Es besteht keine Notwendigkeit, diese, hohe Qualitätsziele für unsere Deponien festlegende Vorschrift zu ändern. Wir können es nicht verantworten, eine Reaktordeponie einzurichten, die in 20 oder 25 Jahren zusätzliche umweltpolitische Probleme verursacht. Weil wir umweltpolitisch verantwortungsvoll handeln, müssen wir sehr sorgsam darauf achten, welche Vorbehandlungstechnologie hier zugelassen wird. Nach den bisherigen Qualitätserfordernissen erfüllt nur die Müllverbrennung diese hohen umweltpolitischen Qualitätsziele.
Herr Rochlitz, ich fand es schon beeindruckend, daß sich der von Ihnen benannte Sachverständige in der Anhörung als entschiedener Befürworter der Müllverbrennung dargestellt hat. Selten hat ein von den Grünen benannter Sachverständiger im Umweltausschuß so viel Zustimmung von seiten der Koalition erhalten.
Blicken wir doch einfach einmal ins Land: Die Zustimmung zur Müllverbrennung steigt.
Ich komme aus dem Regierungsbezirk Detmold. Die dortige erste grüne Regierungspräsidentin, die ehemalige Kollegin Vennegerts, hat in der Presse erklärt, sie wolle, daß der gesamte Bezirk seinen Müll zur Müllverbrennung in Bielefeld bringt. Da ich der grünen Regierungspräsidentin in Bielefeld nicht unterstellen mag, daß sie Wirtschaftsaspekte über Gesundheits- und Umweltaspekte stellt - das wäre ja vermessen -, scheint die Müllverbrennung für die grüne Regierungspräsidentin Vennegerts eine gesundheitlich und umweltpolitisch zulässige Option der Abfallwirtschaftspolitik zu sein.
Auch hier im Regierungsbezirk Köln, meine sehr verehrten Damen und Herren, tobt eine sehr interessante Auseinandersetzung um den Vollzug einer rechtskräftigen Genehmigung für eine Müllverbrennungsanlage. Mit großem Respekt sehe ich, daß der derzeitige Kölner Regierungspräsident Antwerpes sagt, für seine Region sei die Müllverbrennung die Vorbehandlungstechnologie, die verantwortbar sei, und sich deswegen sehr entschieden, auch gegen den Widerstand der grünen Umweltministerin, die hier noch etwas Nachhilfeunterricht verdient, dafür einsetzt.
Deswegen sollten wir gemeinsam unsere hohen umweltpolitischen Qualitätsziele nicht verlassen, sondern wir sollten weiter daran arbeiten, daß die Deponien künftig auch vertretbar behandelt werden. Das setzt eine gesundheitspolitisch, umweltpolitisch und auch wirtschaftlich vertretbare Form der Müllverbrennung voraus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Abfallwirtschaft ist in Bewegung. Wir müssen gemeinsam dafür Sorge tragen, daß sie für den Bürger bezahlbar ist. Umweltschutz hat seinen Preis. Wir dürfen aus wirtschaftlichen Erwägungen keinen Discount geben. Dies gilt gerade auch für die Forderung zur Novellierung der Technischen Anleitung Siedlungsabfall.
Steffen Kampeter
In diesem Sinne sollten wir an den gesetzlichen Rahmenbedingungen auch vor dem Hintergrund der Investitionssicherheit für die entsorgungspflichtigen Körperschaften festhalten.
Lassen Sie mich zum Ende kommen, Herr Präsident. Die Abfallwirtschaft befindet sich auf einem guten Wege. Wir haben keinen Anlaß, Abstand von unserer erfolgreichen Kreislaufwirtschaftspolitik zu nehmen.
Ich bedanke mich.