Rede von
Dr.
Angela
Merkel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Fischer, jenseits aller parteipolitischer Thematik muß ich sagen, daß man zwei Dinge auseinanderhalten muß. Das eine ist die Frage der abfallwirtschaftlichen Planung, die zu Überkapazitäten bei der biologischmechanischen Verwertung und bei der Müllverbrennung führen kann. Das andere ist das konkrete Genehmigungsverfahren vor Ort. Diese beiden Dinge sind ganz genau voneinander zu trennen. Abfallwirtschaftliche Planung ist die Aufgabe der Landkreise und Länder, und die konkrete Genehmigung ist ein Recht, das ich habe, wenn ich mich als Investor zu einer bestimmten Investition entschließe.
- Das ist kein Rumgeeiere, sondern Herr Fischer hat suggeriert,
daß man mit Hilfe der dilatorischen Behandlung von Genehmigungen planwirtschaftliches Verhalten fördern könnte oder nicht. Das sind zwei voneinander getrennte Dinge.
Flexible Genehmigungsverfahren sind die Grundidee der Schlichter-Kommission. Frau Hustedt, wenn Sie den Prozeß gut verfolgt hätten, dann wüßten Sie sehr wohl, daß sich die Umweltpolitiker bei der Umsetzung der Vorschläge der Schlichter-Kommission
Bundesministerin Dr. Angela Merkel
energisch eingemischt haben und daß wir sehr wohl hervorragende Kompromisse im Sinne der Umwelt gefunden haben, ebenso wie wir Anregungen aus der Schlichter-Kommission aufgenommen haben; denn manchmal ist ein Blick auf die Dinge von außen ganz gut.
Ein Teil dieses Gesetzentwurfes ist, daß die Investoren über Optionen verfügen. Sie können ein vollständiges Genehmigungsverfahren in Anspruch nehmen, sie haben aber auch die Möglichkeit, das Anzeigeverfahren und damit ein höheres Risiko zu wählen. Ich sage mit allem Ernst: Es ist noch nicht entschieden, für welchen Weg sich die Investoren tatsächlich entscheiden werden. Aber wir als Politiker tun etwas, was man von uns gefordert hat. Wir bieten ihnen die Wahlmöglichkeit an, und dann werden wir die Erfahrungen sammeln
und erkennen, was gut und was schlecht ist, was angenommen worden ist.
Ähnliches, meine Damen und Herren, gilt für die Rahmengenehmigung, mit der die Möglichkeit besteht, für unterschiedliche Betriebsweisen schon einmal eine Gesamtgenehmigung zu erhalten, aber später dann bei der Herstellung oder Verwendung verschiedener Stoffe innerhalb der genehmigten Betriebsweise dies immer wieder der Behörde mitzuteilen. Das ist auch eine Erkenntnis, die man vernünftigerweise aus der Praxis gezogen hat.
Eine wichtige Rolle hat jetzt immer wieder die Frage des Öko-Audits im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren gespielt. Herr Schütz, Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen, daß uns der durch die SPD ja mehrheitsmäßig stark beeinflußte Bundesrat ausdrücklich aufgefordert hat,
die Einbeziehung von Öko-Audits in das Genehmigungsverfahren weiter zu prüfen und in Europa dafür zu sorgen, daß dies auch in der IVU-Richtlinie mehr berücksichtigt wird.
So ist das, und ich bin als guter Demokrat natürlich aufgefordert, diesen Wünschen des Bundesrates nachzukommen. Das werden wir tun, auch in Diskussionen mit unseren Europaparlamentariern.
- Dabei geht es gar nicht um Standards.
Ich bitte im übrigen alle, die sich zu dem Thema äußern, einmal nachzulesen, was in dem heute vorgelegten Gesetzentwurf steht. Dort steht, daß Unterlagen, die schon im Rahmen der Zertifizierung zum EG-Öko-Audit eingereicht wurden, nicht noch einmal vorgelegt werden müssen,
wenn man eine Genehmigung beantragt. Dagegen kann man doch überhaupt nichts haben.
Man kann auch nichts dagegen haben, noch einmal darüber nachzudenken, ob ein Betrieb, der sich einer permanenten Überwachung bei der Energieverwendung und bei der Verwendung seiner Stoffe unterzieht, nicht auch sonst bei Änderungsgenehmigungen und vielem anderen mehr Erleichterungen bekommt. Das ist doch ganz normal.
Nun zu dem Anzeigeverfahren. Das Anzeigeverfahren ist in der Novelle erweitert worden. Wir haben auch gesagt, daß in einer Anzeigeverordnung, die noch zu erlassen ist, dann geregelt werden wird, daß nicht nur Anforderungen, die aus Gründen der Gefahrenabwehr notwendig sind
- hören Sie bitte zu, Frau Hustedt, bevor Sie rufen; Sie haben es vorhin schon falsch gesagt -, gestellt, sondern daß auch aus Gründen der Vorsorge Auflagen ausgesprochen werden können.