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    Plenarprotokoll 13/93 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 93. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. März 1996 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8247 B Joachim Hörster CDU/CSU 8248 C Dr. Peter Struck SPD 8249 B Jörg van Essen F.D.P. 8249 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 8249 C Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Verunglimpfung der Bundeswehr) (Drucksache 13/3971) 8250 D Norbert Geis CDU/CSU 8251 A Otto Schily SPD 8254 A, 8276 D Vizepräsident Hans Klein (zur GO) . . . 8256 B Katrin Fuchs (Verl) SPD (zur GO) . . . . 8256 D Norbert Geis CDU/CSU (zur GO) . . . 8256 D Otto Schily SPD (zur GO) 8257 A Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 8257 A, 8261 D, 8263 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8257 A Dr. Burkhard Hirsch F D P. 8260 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . 8261 B, 8262 D 8280 C Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 8262 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8263 D Jörg van Essen F.D.P. 8266 B Gerhard Zwerenz PDS 8268 C Volker Rühe, Bundesminister BMVg . . 8269 D Günter Verheugen SPD 8271 B, 8276 C Dr. Barbara Höll PDS 8274 C Paul Breuer CDU/CSU 8275 A, 8280 C Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8277 B Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 8278 B Ulrich Irmer F.D.P 8281 C Heinrich Graf von Einsiedel PDS . . 8282 B Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . 8284 B, 8286 B Walter Kolbow SPD 8285 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 8286 C Vizepräsident Hans Klein 8256 C Tagesordnungspunkt 14: Große Anfrage der Abgeordneten Hans Martin Bury, Gerd Andres, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Postfilialen (Drucksache 13/2504) . 8287 C Christine Kurzhals SPD 8287 D Dr. Wolfgang Bötsch, Bundesminister BMPT 8289 A Klaus Barthel SPD 8290 B, 8292 B Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8291 A Dr. Max Stadler F D P. 8292 A Gerhard Jüttemann PDS 8293 D Renate Blank CDU/CSU 8294 C Klaus Barthel SPD 8296 A Tagesordnungspunkt 15: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Verringerung und Straffung von Bundesbehörden (Drucksache 13/3923) 8298 D Nächste Sitzung 8299 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8301' A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Antrag: Keine deutsche Beteiligung an militärischen Aufklärungssatelliten) Gerhard Zwerenz PDS 8302* A Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) CDU/CSU 8302* D Gerd Höfer SPD 8304* A Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 8305* A Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8305* B Bernd Wilz, Parl. Staatssekretär BMVg 8306* D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Verringerung und Straffung von Bundesbehörden) Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 8307* D Reiner Krziskewitz CDU/CSU 8309* B Fritz Rudolf Körper SPD 8311* A Dr. Max Stadler F D P. 8312* D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8313* D Maritta Böttcher PDS 8314* D Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 8315* D 93. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. März 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Belle, Meinrad CDU/CSU 8. 3. 96 Blunck, Lilo SPD 8. 3.96 * Borchert, Jochen CDU/CSU 8. 3. 96 Büttner (Ingolstadt), SPD 8. 3. 96 Hans Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 8. 3. 96 Hartmut Ernstberger, Petra SPD 8. 3. 96 Eßmann, Heinz Dieter CDU/CSU 8. 3. 96 Fischer (Berlin), BÜNDNIS 8. 3. 96 Andrea 90/DIE GRÜNEN Fuhrmann, Arne SPD 8. 3. 96 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 8. 3. 96 Dr. Gysi, Gregor PDS 8. 3. 96 Hanewinckel, Christel SPD 8. 3. 96 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 8. 3. 96 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 8. 3. 96 Hermenau, Antje BÜNDNIS 8. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Holzhüter, Ingrid SPD 8. 3. 96 Ibrügger, Lothar SPD 8. 3. 96 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 8. 3. 96 Kohn, Roland F.D.P. 8. 3. 96 Kressl, Nicolette SPD 8. 3. 96 Krüger, Thomas SPD 8. 3. 96 Kutzmutz, Rolf PDS 8. 3. 96 Dr.-Ing Laermann, F.D.P. 8. 3. 96 Karl-Hans Lamers, Karl CDU/CSU 8. 3. 96 Lederer, Andrea PDS 8. 3. 96 Leidinger, Robert SPD 8. 3. 96 Dr. Leonhard, Elke SPD 8. 3. 96 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 8. 3. 96 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 8. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 8. 3. 96 Dr. Pick, Eckhart SPD 8. 3. 96 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 8. 3. 96 * Reschke, Otto SPD 8. 3. 96 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 8. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Schmidbauer (Nürnberg), SPD 8. 3. 96 Horst Schmidt (Salzgitter), SPD 8. 3. 96 Wilhelm Schulz (Berlin),Werner BÜNDNIS 8. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 8. 3. 96 Schwanitz, Rolf SPD 8. 3. 96 Sebastian, Wilhelm Josef CDU/CSU 8. 3. 96 Seibel, Wilfried CDU/CSU 8. 3. 96 Simm, Erika SPD 8. 3. 96 Dr. Sperling, Dietrich SPD 8. 3. 96 Stiegler, Ludwig SPD 8. 3. 96 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 8. 3. 96 Dr. Thalheim, Gerald SPD 8. 3. 96 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 8. 3. 96 Tippach, Steffen PDS 8. 3. 96 Vogt (Düren), Wolfgang CDU/CSU 8. 3. 96 Vosen, Josef SPD 8. 3. 96 Wetzel, Kersten CDU/CSU 8. 3. 96 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 8. 3. 96 Wohlleben, Verena SPD 8. 3. 96 Wolf (Frankfurt), BÜNDNIS 8. 3. 96 Margareta 90/DIE GRÜNEN Zierer, Benno CDU/CSU 8. 3. 96 * Zumkley, Peter SPD 8. 3. 96 für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Antrag: Keine deutsche Beteiligung an militärischen Aufklärungssatelliten) `) Gerhard Zwerenz (PDS): Die Bundesregierung will mit Frankreich zusammen unbedingt militärische Beobachtungssatelliten entwickeln und betreiben. Bei der Begründung für eine deutsche Beteiligung handelt es sich um eine ganz besonders exquisite Mogelpackung. Die Liste, wofür und wogegen Aufklärungssatelliten gebraucht werden, ist eindrucksvoll: gegen Rauschgifthandel, gegen den internationalen Terrorismus, gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, gegen Umweltkatastrophen, zur Überwachung von Abrüstungsverträgen, ja sogar zur präventiven Diplomatie. Es scheint sich um wahre Wundermittel zu handeln, die da auf dem Wunschzettel der Militärs und der Geheimdienste stehen. Leider ist bisher kein Beispiel bekannt, wie mittels militärischer Aufklärung eine Krise frühzeitig erkannt und verhindert werden konnte: im ehemaligen Jugoslawien nicht, in Somalia nicht und nicht in Ruanda. Wenn der politische Wille zum frühzeitigen Handeln fehlt, helfen auch keine Infrarotsensoren und keine hochauflösenden Kameras. Leider konnte bisher auch nicht der Beweis erbracht werden, daß man ausgerechnet für eine vorsorglich ausgerichtete Konfliktbewältigung eine Beobachtung aus dem All „rund um die Uhr", bei Dunkelheit und jedem Wetter und bis hin zur Größe von Tennisbällen braucht. Welche Erkenntnisse für eine präventive Diplomatie will man eigentlich daraus gewinnen? Und erst recht stellt sich die Frage: Welchen Gewinn für eine Bekämpfung der Konfliktursachen verspricht man sich davon? Hier ist eine Politik angesagt, die auf nachhaltige Entwicklung, auf soziale Gerechtigkeit, auf Demokratisierung zielt. Die militärischen Aufklärungssatelliten sind in diesem Kontext nichts als Verschwendung dringend benötigter Ressourcen. Als äußerst nützlich haben sich die Spionagesatelliten aber woanders erwiesen. Zum Beispiel im Golfkrieg. Es ist unter Militärs unumstritten: Wer militärisch überlegen sein will, wer auf dem Schlachtfeld der Zukunft bestehen will, muß über Beobachtungssatelliten „mit hoher Auflösung, mit Nacht- und Allwetterfähigkeit, mit hoher erzielbarer Beobachtungsfrequenz" verfügen. Daß es um diese Eigenschaften geht, hat uns auch die Bundesregierung eindeutig wissen lassen. Es geht also um den Aufbau neuer militärischer Fähigkeiten - alles andere ist Augenwischerei. Immerhin ist die Bundesregierung wenigstens so konsequent, jetzt anstelle des Auswärtigen Amtes dem Verteidigungsministerium die Federführung beim Satellitenprojekt zu übertragen. Hier endet die Camouflage. ') Vergleiche Plenarprotokoll 13/92 Seite 8243 C Die Katze wird auch aus dem Sack gelassen, wenn die Bundesregierung erklärt, daß mit dem deutschfranzösischen Satellitenprogramm eine „Stärkung der operativen Fähigkeiten der WEU„ angestrebt werde. Genau das ist der Punkt. Die scharfen Augen aus dem All signalisieren den möglichen Konfliktgegnern: Wir wissen alles über eure militärischen Fähigkeiten. Wir wissen Bescheid über eure Schwierigkeiten. Und wir können unsere Truppen so einsetzen und dirigieren, daß ihre keine Chance habt. Für Militärinterventionen ist es von überaus großem Vorteil, über virtuelle Bilder vom Operationsgebiet zu verfügen. Diese Fähigkeiten werden ja heute bereits von der Militärmacht Nr. 1, den USA, genutzt. Weltraumrüstung gehört heute zu den Attributen militärischer Großmacht. Und als Nr. 1 in Europa müssen wir da mitmachen. Koste es, was es wolle. Und über die Kosten spricht die Regierung lieber nicht. Unbestimmt seien sie, lesen wir da. Nicht einmal eine genauere Größenordnung wird der Öffentlichkeit mitgeteilt. In der Finanzplanung sind diese Ausgaben bisher nicht berücksichtigt. Nach Presseberichten soll das machtpolitisch motivierte Projekt zehn Milliarden DM in den nächsten zehn Jahren kosten. Manche Fachleute gehen von einer wesentlich höheren Summe aus. Es ist die Wiederholung des Immergleichen: Bei der zivilen Konfliktbewältigung muß um einige Milliönchen gefeilscht werden, bei militärischen Großprojekten stehen bedenklos Milliarden und Abermilliarden zur Verfügung. Es ist paradox: Wir versetzen uns in die Lage, immer bessere, gestochen scharfe Bilder aus dem All über die irdischen Katastrophen und Krisen zu bekommen. Die Politik aber scheint immer weniger in der Lage, neue Rezepte für die Bekämpfung der Konfliktursachen zu entwickeln. Sie verharrt statt dessen in den alten Reflexen militärischer Abschreckung. Es ist eine Frage des gesunden Menschenverstandes: Mit diesem Unsinn muß Schluß gemacht werden. Genau darauf zielt unser Antrag. Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) (CDU/CSU): Die PDS spricht sich in ihrem Antrag, zu dem ich heute Stellung nehme, gegen eine deutsche Beteiligung an raumgestützen Aufklärungssystemen aus. Der Antrag strotzt von Unterstellungen, falschen Angaben und Vermutungen, die allesamt nicht akzeptabel sind. Vor allem ist mehrfach vom Vorwurf die Rede, mit Satelliten wolle man Spionage betreiben. Das sagen gerade die Richtigen. Ausgerechnet die Nachfolgepartei der SED schreibt so etwas, eine Partei, die dafür verantwortlich ist, daß 40 Jahre lang Zehntausende von Stasi-Spionen in der Bundesrepublik und in Westeuropa alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens ausspioniert haben. Ich weise diese Formulierung in aller Deutlichkeit zurück. Eine Partei, die vier Jahrzehnte mit Guck und Horch in der DDR strategische Aufklärung bis in die Schlafzimmer gegen ihre Bürger betrieben hat, verkennt, daß es in einem demokratischen Rechtsstaat Aufklärung auch und gerade zum Nutzen und Vorteil der Bürger geben kann. Genau darum geht es bei der satellitengestützten Aufklärung. Ich nehme die Gelegenheit wahr, aus der Sicht meiner Fraktion zum Plan einer satellitengestützten Aufklärung Stellung zu nehmen. Erstens. Deutschland verfügt bis heute über keine raumgestützte Aufklärung. Parlament und Regierung benötigen jedoch für ihre Politik eine Prognose- und Beurteilungskapazität, um Krisen, Kriege oder Katastrophen, Rüstungs- oder Abrüstungsaktivitäten sowie Entwicklungen im Bereich des Umweltschutzes frühzeitig erkennen und darauf reagieren zu können. Jeder souveräne Staat mit internationalen Interessen und Verpflichtungen braucht möglichst umfassende Informationen über die aktuelle Weltlage. Ein solch strategisches Wissen ist Grundlage für die politischen Entscheidungen. Kriegerische Auseinandersetzungen wie der GolfKonflikt und der Krieg auf dem Balkan können von uns nur zuverlässig eingeschätzt werden, wenn wir in der Lage sind, mit strategischen Aufklärungsmitteln Erkenntnisse zu gewinnen, die in die aktuelle Lagebeurteilung einfließen. Umweltschädigungen und -katastrophen würden in ihrer Tragweite für die gesamte Welt oft nicht erkannt, wenn es keine Aufklärungssatelliten gäbe. Unbestritten ist deshalb für uns, daß eine strategische, allwetterfähige Aufklärung, gestützt auf Satelliten und andere Aufklärungsmittel, aus politischen, aus sicherheits- und verteidigungspolitischen Gründen unabdingbar ist. Zweitens. Es stellt sich die Frage, wie bei der Realisierung dieses zukunftsweisenden Projekts vorgegangen werden soll. Ich meine, Europa braucht eine eigene raumgestützte Aufklärungskomponente; dies um so mehr, als wir in der Europäischen Union bald zu einer gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Umweltpolitik kommen müssen. Dann ist auch raumgestützte Aufklärung unverzichtbar. Es entspricht zudem unserem europäischen Selbstverständnis. Dieser Weg ist mit dem Beschluß des deutsch-französischen Gipfels am 7. Dezember 1995 in Baden-Baden beschritten worden. In einer ersten Phase soll das raumgestützte Aufklärungssystem auf dem optischen Infrarot-Satelliten HELIOS II basieren; später soll es dann durch den Radarsatelliten HORUS komplettiert werden - unter deutscher Systemführerschaft. Bundeskanzler Helmut Kohl gebührt das Verdienst, daß die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie damit einen optimalen Beitrag für die Verwirklichung einer europäischen raumgestützten Aufklärung leisten kann. Drittens. Bei der Entscheidung für eine europäische raumgestützte Aufklärung geht es vorrangig auch um die technologische Kompetenz Europas. Bei dem finanziellen und technischen Umfang des Projekts spielt unsere technologische Leistungsfähigkeit und die Arbeitsplatzsicherung in der Zukunft eine entscheidende Rolle. Wir dürfen doch nicht den „Export von Arbeitsplätzen" dadurch noch verstärken, daß wir technologische Schlüsselprojekte des nächsten Jahrhunderts ohne die Beteiligung der europäischen Industrie verwirklichen. Europa ist nur leistungs- und konkurrenzfähig, wenn es sich zusammenschließt, wenn es seine Kräfte bündelt und gemeinsam handelt. Die PDS verhindert mit ihrer Absage an dieses europäische Gemeinschaftsprojekt die Schaffung von Tausenden von Arbeitsplätzen in diesem in die Zukunft gerichteten innovativen Bereich einer Schlüsseltechnologie von morgen. Ich frage Sie: Wie kann man denn so etwas verantworten? Wir wissen, daß der Zusammenschluß Europas auch auf der Industrieseite erst noch verwirklicht werden muß. Deutschland und Frankreich betrachten sich mit Recht als Kern dieser europäischen Vereinigung industrieller Ressourcen; sie haben bereits ihre industriellen Raumfahrtaktivitäten in einer gemeinsamen Firma zusammengelegt. Der Bau von Satelliten ist eingebettet in eine Vielzahl deutsch-französischer Kooperationsprojekte in der Wehrtechnik. Ich hoffe und wünsche mir, daß keine Seite aus dieser gemeinsamen industriepolitischen Strategie ausbricht und einzelne Projekte in Frage stellt. Alle Bereiche hängen miteinander zusammen. Dies sollte niemand außer acht lassen. Oftmals wird mir auch die Frage gestellt, ob es nicht billiger wäre, Aufklärungsergebnisse zum Beispiel in den USA einfach schlüsselfertig zu kaufen und damit auf eigene Aufklärungssatelliten zu verzichten. Diese Frage möchte ich aus den soeben dargelegten Gründen mit einem klaren NEIN beantworten. Außerdem: Wir wollen uns von niemandem abhängig machen. Das schließt Zusammenarbeit mit anderen Ländern auf dem Gebiet der strategischen militärischen und zivilen Aufklärung nicht aus. Ich würde mir wünschen, daß der deutsch-französische Ansatz und eine erweiterte europäische Kooperation zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten führen und sich zu einem transatlantischen strategischen Aufklärungsverbund entwickeln. Viertens. Die PDS behauptet in ihrem Antrag, die Beschaffungskosten schwankten zwischen 6 und 25 Milliarden DM. Die hier genannten Horrorzahlen gehören in das Reich der Märchen. Die Kosten für HELIOS II stehen fest: 10 Prozent gleich 545 Millionen DM. Für den Radarsatelliten HORUS werden sie sich in dem Rahmen der Gesamtkosten für HELIOS II bewegen; Deutschland als Systemführer wird davon zirka 40 bis 50 Prozent zu tragen haben. Wenn es gelingt, die deutsch-französische Initiative in eine europäische auszuweiten, dann wird sich auch die Verteilung der nationalen Anteile nach unten verschieben. Fünftens. Ich darf für meine Fraktion zusammenfassend feststellen, daß für uns eine strategische, global wirkende, allwetterfähige und raumgestützte Aufklärungskapazität unabdingbar notwendig ist. Wir suchen die Zusammenarbeit mit Frankreich und anderen europäischen Partnern und sind offen für einen Aufklärungsverbund mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Die europäische Lösung ermöglicht die Einbindung der europäischen Industrie in dieses wichtige High-Tech-Gebiet. Sie stärkt die Auftrags- und Beschäftigungssituation in unserem Lande. Deshalb sagen wir ja zur raumgestützten Aufklärung. Ich bitte Sie, mit mir zusammen den Antrag der PDS abzulehnen. Gerd Höfer (SPD): Die Frage nach einer gemeinschaftlichen, europäischen Entwicklung von Aufklärungssatelliten hat eine längere Geschichte, auf die hier nicht chronologisch eingegangen werden soll. Eckdaten dieser Geschichte neueren Datums aber sind - der Beschluß des Bundessicherheitsrates vom 4. Mai 1994; - die Ergebnisse des französisch-deutschen Gipfels durch eine Expertenrunde, bestehend aus militärischen und zivilen Mitarbeitern anläßlich des Treffens in Mühlhausen; - der Umsetzungsbeschluß beim französisch-deutschen Gipfel vom 7. Dezember 1995 in Baden-Baden; - der Regierungsbericht an die Berichterstattergruppe „Zukünftige Luftverteidigung" über raumgestützte Aufklärung vom 18. Januar 1996, ergänzt durch den PStS Bernd Wilz an die Berichterstattergruppe vom heutigen Tage, die sich ebenfalls heute im Rahmen der ersten Vorstellung des „Berichtes zur Gesamtkonzeption Luftverteidigung" eingehend, aber zunächst kenntnisnehmend und unbewertend, damit befaßt hat. Es bedarf weiterer Beratung der Gruppe, um dem Verteidigungsausschuß einen Abschlußbericht von der gesamten Arbeit vorlegen zu können. Diese wenigen Daten zeigen, daß das Problem, eine europäische raumgestützte Aufklärungskomponente zu installieren, in einer intensiven Beratungsphase ist, eine jetzige Beschlußfassung, ein solches System nicht einzurichten, verfrüht ist. Es muß sorgfältig bewertet werden, sein Nutzen qualifiziert sein und vor allem nicht einseitig militärisch gesehen werden. Ich bin zwar versucht, mich mit der Begründung des PDS-Antrages auseinanderzusetzen und darzulegen, was es für einen Unterschied gibt zwischen Spionage und Aufklärung, es wäre heute müßig. Vielleicht wird in den Ausschußberatungen klar, daß die zivile Nutzung wahrscheinlich höherwertiger zu veranschlagen ist als die militärische. Es gibt eigentlich wenig Informationen, die man nicht militärisch nutzen kann, gleichgültig, wie sie gewonnen werden. Die entscheidende Frage ist, zu welchem Zweck man sie auswertet, wo die sicherheitsrelevante Komponente gesehen wird. So hat der Bundesparteitag der SPD in Wiesbaden die Bundestagsfraktion aufgefordert, dafür zu sorgen, daß die Bundeswehr keine technische Interventionsfähigkeit entwickelt, und eine „europäische satellitengestützte Aufklärungsfähigkeit" zu favorisieren, um den Gedanken der Prävention, der aufklärenden Vorbeugung zum Schwerpunkt zu machen, um zum Beispiel so die Landesverteidigungsfähigkeit zu stärken. Der Parteitag von Mannheim würdigt die DASA als innovationsfähige Komponente und fordert damit den Erhalt zukunftsfähiger Arbeitsplätze ebenso wie der Antrag meiner Fraktion zur Förderung der Luft- und Raumfahrtindustrie vom 5. März 1996, Drucksache 13/3974. Nun wird eine raumgestützte Aufklärung weder militärisch noch zivil die „Eierlegende Wollmilchsau" sein, aber einige Beobachtungsfähigkeiten sind, zivil wie militärisch, denkbar: - Umweltbereich: dauerhafte, weltweite Dokumentation von geographischen Veränderungen, speziell für Deutschland zum Beispiel die Gletscherbildung der Alpen, die Küstenformationen, die Ausbreitung von Wald etc. - Verkehrsbereich: überbaute Flächen, Linienführungen - Entwicklungshilfe: Veränderung von Wüsten, Wasserverteilung, Katastrophenhilfe - Verteidigung: Proliferations- und Abrüstungskontrolle, Truppenkonzentrationen Dies ist eine willkürliche Auswahl möglicher Nutzungen, die nur beispielhaft zeigen soll, welche Qualität ein solches Aufklärungssystem haben sollte. Die gelieferten Ergebnisse und deren Auswertung aber sind das entscheidende Kriterium, ob man so etwas will oder nicht. Das ist ein weiterer Grund, eine Entscheidung hier und heute nicht über das Knie zu brechen. Weiterer Beratungsbedarf ist angesagt, um in der Definitionsphase die politischen Erwartungen einzubringen, die allerdings mit Spionage nichts zu tun haben. Jetzt kann noch gestaltet werden, die bisherigen Vorgaben machen es noch möglich. Vorgaben nach meinem Wissen sind - gestrafft dargestellt -: - Helios II (Infrarotaufklärung/optische Aufklärung) wird mit 10prozentigem Anteil Deutschlands von den Franzosen entwickelt; - Horus (Radaraufklärung) von der Bundesrepublik. Der Beitritt zu einem solchen Programm ist WEUStaaten möglich, Italien und Spanien beteiligen sich schon jetzt bescheiden an dem Helios-Programm, die Öffnung für die USA ist möglich. Beide Systeme können Baustein eines transatlantischen Aufklärungsverbundes sein. Natürlich stehen solche Vorhaben unter dem Finanzierungsvorbehalt. Darüber muß noch geredet werden, vor allem, ob dieses heute auf der Zeitachse verläßlich quantifiziert werden kann und nicht eine unendliche Geschichte wird, die Jahr für Jahr übermäßig finanzielle Mittel bindet. Geplant ist eine Kostenteilung zwischen beiden Nationen. Der deutsche Anteil soll zur Hälfte aus dem Verteidigungshaushalt kommen, die andere Hälfte sollen alle anderen Ressorts erwirtschaften - ein deutlicher Hinweis, daß es andere Bedarfsträger gibt. Die Solidität des Aufbaus dieses raumgestützten Aufklärungssystem wird daran gemessen werden können, in welcher Höhe sich diese Ressorts beteiligen. Ich bin gespannt auf den Verteilungskampf, der sich da sicher entwickeln wird. Ich glaube kaum, daß es gleiche Beiträge aller weiterer Ministerien geben wird; warten wir es ab. Die erste Kostenveranschlagung, so hat die Regierung angekündigt, soll im Haushalt 1997 erfolgen. Zusammenfassend kann ich feststellen, daß die Zeit, abschließend zu entscheiden, noch nicht reif ist. Wünsche und Bedenken überwiegend finanzieller Art stehen im Widerstreit zu der Option, etwas zu schaffen, welches vielfältige Souveränität schaffen kann, Souveränität im besten Sinne: eine Möglichkeit an die Hand zu bekommen, vieles objektiver betrachten zu können, vielfältige gesichertere Handlungsgrundlagen zu bekommen - für aktive Friedenssicherung, für zivile nationale und internationale friedliche Aktivitäten. Günther Friedrich Nolting (F.D.P.): Die F.D.P.-Bundestagsfraktion wird den vorgelegten Antrag ablehnen, weil er sowohl den Interessen der Bundesrepublik Deutschland als auch den Interessen des sich vereinigenden Europas widerspricht. Neben gravierenden sachlichen Fehlern enthält der Antrag vor allem in seiner Begründung eine Vielzahl von Verzerrungen und logischen Brüchen. Dies ist einerseits - angesichts der Herkunft des Antrages - nicht verwunderlich. Der Antrag erstaunt ja doch, da die PDS im Juni vergangenen Jahres zur gleichen Thematik eine umfassende Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erhalten hat. Meine Damen und Herren von der PDS, eigentlich hätten Sie es seitdem besser wissen müssen und uns somit diesen Antrag ersparen können. Unter Ziffer 1.) Ihrer Begründung pochen Sie auf „zivile und friedliche Mittel". Ich frage Sie: Was ist friedlicher als Beobachtung? Man denke an die Beobachtermissionen von UN und OSZE oder an die klassischen Blauhelmaufträge. Und wie kann man die so oft auch von Ihnen beschworene Prävention leisten, wenn man gar nicht weiß, daß man etwas tun sollte? In Ziffer 2.) behaupten Sie, daß die Überwachung von Abrüstungsverträgen wie KSE auch ohne raumgestützte Aufklärung gewährleistet sei. Ein solches System ersetze den kooperativen Ansatz durch Konfrontation. Ich frage Sie, warum dann Art. 15 des KSE-Vertrages ausdrücklich multinationale technische Systeme dieser Art erlaubt. Haben Sie etwa den Vertrag nicht richtig gelesen? In Ziffer 3.) verlangen Sie, die vorhandenen Einrichtungen von UN und OSZE zur Konfliktverhütung zu unterstützen. Ich frage Sie, ob Ihnen nicht bekannt ist, daß gerade diese Einrichtungen regelmäßig die Überlassung von Aufklärungsergebnissen für ihre Arbeit anmahnen? Meinen Sie nicht, daß hier sinnvolle Unterstützung auch gerade durch Europa angeraten ist? In Ziffer 4.) reden Sie - neben einigen völlig aus der Luft gegriffenen Finanzbeträgen - von „Weltraumrüstung". Ihnen sollte bekannt sein, daß ein Aufklärungssystem nicht bewaffnet ist. Oder sind Sie vielleicht der Auffassung, daß ein Fernglas schießen kann? Sie sprechen auch von Massenarbeitslosigkeit. Ist Ihnen nicht bekannt, daß sich Schlüsselbereiche der High-Tech-Industrie nicht mehr national erhalten lassen, sondern nur noch im Rahmen europäischer Kooperationen? Projekte dieser Größenordnung, um die es hier geht, haben nicht nur sicherheitspolitische Aspekte. Dies zeigt sich auch an der Aufteilung der Verantwortlichkeiten und Kosten auf die verschiedenen Ressorts. So wie der Sicherheitsbegriff heute viel umfassender verstanden wird und weit über rein militärische Erfordernisse hinausgeht, stehen auch Raumfahrtprojekte in einem vielfältigen bündnis- und wirtschaftspolitischen Gesamtzusammenhang. Deutschland hat durch die zivilen Erdbeobachtungssatelliten ERS I und ERS II in den vergangenen Jahren ein beachtliches raumfahrttechnisches Know-how erworben. Diese Technologie wurde in erster Linie durch die finanzielle Unterstützung des Forschungsministeriums möglich. Die weltweit einzigartigen Erfahrungen in der Radarsatellitentechnik können nun beim Bau der Aufklärungssatelliten eingebracht werden. Dies gilt insbesondere ab 1998 für den Bau des Radarsatelliten HORUS, an dessen Entwicklung Deutschland mit mehr als 50 % beteiligt sein wird. Bereits in diesem Jahr beginnen die Arbeiten am optischen Satelliten HELIOS II, an dessen Entwicklung und Konstruktion die französische Industrie den Mehrheitsanteil haben wird. Die F.D.P.-Fraktion geht davon aus, daß es mit diesem deutsch-französischen Joint-Venture gelingen wird, auf dem bislang von den USA dominierten Zukunftsmarkt „Satellitenbau" erstmals realistische Marktchancen für europäische Spitzentechnologie zu erschließen. In beiden Ländern werden zukunftsträchtigte Arbeitsplätze geschaffen, die über eine reale Zukunftsperspektive verfügen. Gleichzeitig werden die europäische Integration auf diesem Gebiet und der europäische Pfeiler der NATO gestärkt. Ich darf mit einem leicht modifizierten Zitat schließen und für meine Fraktion betonen: „Raumfahrt tut not." Angelika Beer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Frage einer Satellitenaufklärung mit deutscher Beteiligung und unter deutscher Verfügung ist eine wichtige Weichenstellung für die zukünftige Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland, für die finanziellen Aussichten des Haushaltes der Bundesregierung, für die Entwicklung der transatlantischen Beziehungen und für die militärische Integration der westeuropäischen Staaten. Als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung der Westeuropäischen Union kann ich ein Lied davon singen, welche politische Bedeutung die Satellitenaufklärung in den transatlantischen Beziehungen hat. Auf jeder der Tagungen im letzten Jahr und auf der ersten in diesem Jahr war die Aufklärung bzw. die fehlende Bereitschaft der Vereinigten Staaten, den WEU-Staaten, den europäischen NATO-Mitgliedern frei Informationen zur Verfügung zu stellen, Anlaß zu ziemlich heftigen Auseinandersetzungen, die wenig zu diplomatisch-freundschaftlichen Beziehungen passen. Zum ersten mal beklagten sich die westeuropäischen Militäreliten im zweiten Golfkrieg in der Öffentlichkeit über die selektive Datenweitergabe der Vereinigten Staaten. Spätestens seitdem haben die WEU-Mitglieder mit dem Test und dem Aufbau von eigenen Satellitenaufklärungsfähigkeiten begonnen. In der WEU wird die Bedeutung der Satellitenaufklärung zunehmen, schon weil die europäischen Staaten im internen Machtkampf der NATO mehr Druck auf die Vereinigten Staaten ausüben wollen und können. Darüber hinaus soll durch Großaufträge die europäische Rüstungsindustrie gestärkt und unterstützt werden. Klopfen wir einmal die Begründung der Bundesregierung für eine Satellitenaufklärung ab: Erstens. Das Wichtigste sei die Fähigkeit, ein „eigenständiges Lagebild" für die Krisenfrüherkennung zu gewinnen. Hier zeigt sich das ganze Dilemma der deutschen Sicherheitsphilosophie, das Mißtrauen gegenüber den sogenannten Partnern in der NATO. Ironischerweise wirft die Bundesregierung den amerikanischen Partnern vor, nach ihrem „nationalen Interesse" zu handeln. Dabei ist die Bundesrepublik selbst dabei, ihre „nationalen Interessen" zu definieren und ihre Politik danach auszurichten. Die Betonung durch die Bundesregierung, daß alles im Verbund passieren soll, wirft allerdings die Frage auf, warum zu den bestehenden Systemen noch ein neues angeschafft werden soll. Zweitens. Die Krisen, die die Bundeswehr mit Satellitenaufklärung „früh" erkennen will, sind bereits Konflikte in einem militärischen Stadium. Eine Krise setzt jedoch früher als Ergebnis von gesellschaftlichen Prozessen und Interessenkonflikten ein. Bei aller verbalen Erweiterung des Sicherheitsbegriffs durch Bundesverteidigungsminister Volker Rühe reduziert sich seine politische Wahrnehmung auf Krisen, die sich bereits in einem militärischen Stadium befinden. Wenn etwas mit Hilfe der Weltraumaufklärung erkennbar sein wird, dann sind es die „Früherkennung von Truppenbewegungen" oder „Flüchtlingsbewegungen". Schließlich will sich die „Festung Europa" schützen können. Mit diesem Projekt sollen wieder Milliarden für Militär verpulvert werden, während das Geld für zivile Konfliktlösungsmechanismen fehlt. Drittens. Mit den anderen Begründungen für die Weltraumaufklärung befindet sich die Bundesregierung im zeitgemäßen Trend: Risiken, wie Drogenhandel, werden mit Satellitenaufklärung allerdings damit kaum gelöst werden. Auch den ökologischen Nutzen nennt die Bundesregierung gern zur Legitimation in der Öffentlichkeit. Allerdings benötigt man dafür keine militärische Weltraumaufklärung. Mit diesen Scheinbegründungen und den schönen Namen - Helios, Osiris - soll vom militärischen Charakter der Aufklärung abgelenkt werden. Viertens. Im Zusammenhang mit dem von den Industriestaaten selbstproduzierten Risiko Proliferation gewinnt die militärische Satellitenaufklärung im Verbund mit Raketenabwehrsystemen eine prekäre Bedeutung. Ein Mitarbeiter der regierungsnahen Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik bringt es auf den Punkt: „Rüstungskontrolle und die Verhinderung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen sind ohne leistungsfähige Aufklärung nicht durchführbar" - Klaus Becher, in: Internationale Politik 1/96: 43. Daß durch solche Überlegungen in der NATO leichtfertig Rüstungskontrollabkommen wie START II gefährdet werden, hat jedoch keinen Einfluß auf die Überlegungen der Militärtechnokraten. Der militärische Wert der Satellitenaufklärung ist äußerst zweifelhaft. Verifikation kann auch mit den schon vorhandenen Mitteln zufriedenstellend durchgeführt werden. Auch nach Auswertung der Daten aus dem Weltraum ist eine Überprüfung vor Ort für eine vollständige Lageeinschätzung notwendig. Darüber hinaus monopolisiert Raumaufklärung einen begrenzten Ausschnitt der Informationen. Da die Rüstungskontrollabkommen darauf basieren, daß für alle Seiten kontrollierbar sein muß, wie welche Informationen zustande kommen, kann durch die weltraumgestützte Aufklärung der auf Vertrauen basierende Mechanismus ausgehebelt werden. Ich möchte auf die Kostenfrage eingehen. Bislang scheint unkalkulierbar zu sein, welche Kosten auf den Steuerzahler zukommen. Die Bundesregierung gesteht zu, daß wegen der Unbestimmtheit der Kosten noch keine verläßlichen, planerischen Angaben zum Gesamtvorhaben zur Verfügung stehen - Sachstandsbericht Entwicklung eines zukünftigen europäischen Aufklärungssystems, BMVg v. 8. 1. 1996. Schätzungen in der Presse aus dem vorigen Jahr belaufen sich auf 25 bis 30 Milliarden DM. Die Beteiligung der Bundesrepublik beläuft sich je nach Satellit auf zwischen 10 und 50 Prozent. Trotz dieser Unklarheiten vereinbarte die Bundesregierung mit Frankreich die Kooperation bei der gemeinsamen Satellitenaufklärung. Angesichts der geringen Gelder, die für die zivile Konfliktlösung bereitgestellt werden und angesichts der sozialen und haushaltspolitischen Probleme in der Bundesrepublik Deutschland ist der Aufbau einer weltraumgestützten Aufklärung unverantwortlich. Die Bundesrepublik sollte sich im europäischen und im transatlantischen Rahmen dafür einsetzen, daß die immensen Mittel sinnvoll zur Konfliktverhütung und zur Unterstützung des teuren Abrüstungsprozesses ausgegeben werden. Bernd Wilz, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Voraussetzung für eine wirkungsvolle deutsche Sicherheitspolitik ist die ganzheitliche Betrachtung politischer, wirtschaftlicher, ökologischer und militärischer Faktoren. Der dahingehende ressortübergreifende Informationsbedarf der Bundesregierung ist unbestritten. Zur Deckung dieses Bedarfs ist Aufklärung unverzichtbar. Die Fähigkeit, jederzeit eigenständig ein aktuelles und verläßliches Lagebild zu erstellen, ist eine Voraussetzung für eine wirksame und gleichberechtigte Teilnahme eines souveränen Staates an internationalen Bemühungen zur Stärkung von Sicherheit und Stabilität sowie zur Abwendung oder Bewältigung von Krisen und Konflikten. Dieser Gesamtinformationsbedarf der Bundesregierung ist nur durch den Verbund aller Möglichkeiten der Informationsgewinnung und -analyse zu dekken. Die bisher verfügbaren Quellen zur Informationsgewinnung erfüllen nicht mehr die erweiterten Anforderungen an die Informationsgewinnung. Ein satellitengestütztes Aufklärungssystem ist besonders geeignet, die bisherigen Defizite in der Informationsgewinnung zu minimieren. Es gestattet ins- besondere, weltweit ohne rechtliche Beschränkungen zuverlässige und zeitgerechte Informationen zu gewinnen. Die mit einem solchen System zu gewinnenden Erkenntnisse sind in dieser Form durch kein anderes Aufklärungsmittel zu erreichen. Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen im Bereich der Nachrichtengewinnung und Aufklärung eindeutig, daß ein Abstützen ausschließlich auf zivile Mittel nicht möglich ist. Gerade ein raumgestütztes Aufklärungssystem ist in der Lage, einen bedeutenden, unabhängigen Beitrag zur Früherkennung von Krisen zu leisten. Die aus der Satellitenaufklärung gewonnenen Erkenntnisse liefern der politischen Führung die Grundlagen für Entscheidungen im Rahmen der Krisenbewältigung. Es ist damit eine wichtige Ergänzung zu anderen Informationsquellen. Hinsichtlich der Überwachung von Rüstungskontroll- und Abrüstungsverträgen setzt die Bundesregierung grundsätzlich auf kooperative Maßnahmen. Zu den vielen denkbaren Möglichkeiten des Einsatzspektrums der raumgestützten Aufklärung gehört z. B. die Unterstützung und Begleitung von internationalen Abrüstungsbemühungen und Maßnahmen der Verifikation. Die Realisierung eines raumgestützten Aufklärungssystems als rein nationale Lösung kommt allein aus Kostengründen nicht in Betracht. Die Bundesregierung hat deshalb von Anfang an auf eine Kooperation mit Partnern gesetzt. Nach Abwägung verschiedener Realisierungsmöglichkeiten haben Deutschland und Frankreich auf dem Gipfel am 7. Dezember 1995 in Baden-Baden den Aufbau eines gemeinsamen raumgestützten Aufklärungsprogrammes beschlossen. Sie werden sich dafür einsetzen, daß das deutsch-französische Satellitensystem zu gegebener Zeit durch eineuropäisches System abgelöst oder in ein europäisches System integriert wird. Die Bundesrepublik setzt sich für eine europäische Integration auf allen Ebenen ein, so auch bei der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Bei der raumgestützten Aufklärung besteht jetzt eine weitere Chance, dies in einem zukunftsweisenden Bereich konkret werden zu lassen. Die Entscheidung für die deutsch-französische Kooperation ist politisch, strategisch und industriepolitisch von weitreichender Bedeutung. Um die europäische und deutsche Industrie in einem Bereich der Zukunftstechnologie zu stärken, haben wir kein schlüsselfertiges amerikanisches System gekauft. Damit tragen wir insbesondere auch zur Sicherung und sogar zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Unsere Vorstellungen und Planungen verfolgen rein defensive Ziele; die mit dem Antrag unterstellte Schaffung einer „Militärmacht WEU" ist nicht beabsichtigt, ja geradezu abwegig. Ein solches System stellt für kein anderes Land eine Bedrohung dar. Vielmehr verbessert es die Fähigkeiten der europäischen Staaten, eigenständig und unabhängig Krisen zu erkennen und lagegerecht zu reagieren. Die Realisierung eines raumgestützten Aufklärungssystems bedeutet schließlich keinen Schritt zu einem Wettrüsten im All. Zum einen beinhaltet das deutsch-französische Abkommen das Angebot an die USA zur transatlantischen Zusammenarbeit. Zum anderen kauft das WEU-Auswertezentrum in Torrejon bereits heute unter anderem Bilder aus russischen Quellen zur Lagebilderstellung. Ein Wettrüsten im All läßt sich vor diesem Hintergrund tatsächlich nicht erkennen. Zur Beteiligung an einem gemeinsamen System raumgestützter Aufklärung mit Frankreich gibt es keine Alternative. Wir wollen nicht neuartige militärische Fähigkeiten schaffen, sondern die Voraussetzungen für eine national eigenständige Lagebeurteilung verbessern. Damit legen wir die Grundlage für einen wirkungsvollen Beitrag zu internationaler Konfliktprävention und Krisenbewältigung. Aufklärungssatelliten tragen nicht zur Konfrontation bei, sondern sind wirkungsvolle Mittel zur Ergänzung bestehender internationaler Mechanismen der Verifikation. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Verringerung und Straffung von Bundesbehörden) Dr. Theodor Waigel, Bundesminister der Finanzen: An der Schwelle zum nächsten Jahrtausend geht es um wichtige Weichenstellungen für Deutschland. Wie rüsten wir den Standort Deutschland für die kommenden Herausforderungen, die sich bereits heute auf den immer globaler agierenden Güter- und Kapitalmärkten abzeichnen? Wie sichern wir eine dynamische Wirtschaft, die in einem sich beschleunigenden Strukturwandel ausreichend neue Arbeitsplätze schafft? Der Gesellschaft geht nicht die Arbeit aus. Andere Industrieländer, wie beispielsweise die USA, beweisen das Gegenteil. Der Gesellschaft geht erst dann die Arbeit aus, wenn die Dynamik der Märkte und der Wirtschaft zu sehr durch Regulierungen aller Art gebremst wird. Nicht staatliche Eingriffe oder Umverteilung der vorhandenen Arbeit sind daher notwendig, sondern die Beschränkung des Staates auf das Wesentliche und die Stärkung der Wachstumskräfte in unserer Gesellschaft. Wir brauchen eine Neubestimmung des Verhältnisses von Markt und Staat ebenso wie die Rückbesinnung auf den Leistungswillen und den Gründergeist jedes einzelnen. Diese Aufgabe hat viel mit Finanz- und Wirtschaftspolitik zu tun, geht aber weit darüber hinaus. Für den Beginn des nächsten Jahrtausends brauchen wir ein „Fitneßprogramm für Deutschland". Wir müssen überall Leistungshemmnisse beseitigen, Verkrustungen in der Gesellschaft durch innovative Politik aufbrechen, die Eigenverantwortung ebenso wie Gemeinsinn und Solidarität stärken. Dieses notwendige Fitneßprogramm gehen wir an, mit der symmetrischen Finanzpolitik, der Rückführung von Staatsanteil, Defizit sowie der Steuer- und Abgabenlast bis zum Jahr 2000, mit Reformen im Sozialsystem und auf dem Arbeitsmarkt. Zu diesem Fitneßprogramm gehört auch die Europäische Union und die dritte Stufe der Währungsunion. Der Binnenmarkt und die Währungsunion sind für die exportorientierte deutsche Wirtschaft eine Jahrhundertchance. Ohne die Verzerrungen der Marktkräfte durch die Veränderung der Wechselkurse kann unsere Volkswirtschaft ihre Leistungsfähigkeit voll ausspielen - wenn wir gleichzeitig dafür Sorge tragen, daß diese Leistungsfähigkeit erhalten und möglichst noch verbessert wird. Wir sparen deshalb nicht für Maastricht, sondern für die Zukunft der Arbeit in Deutschland. Wissenschaft und internationale Erfahrung der letzten Jahre stimmen überein: Ein den ökonomischen Daten angemessener Konsolidierungspfad schafft letztlich zukunftssichere Arbeitsplätze. Wer diesen Zusammenhang leugnet und im Wahlkampf Arbeitsplätze gegen Maastricht ausspielt, betreibt üble Bauernfängerei auf Kosten der Zukunft Deutschlands. Schließlich muß der Staat im Zeichen des „schlanken Staates" selber abspecken, sowohl um den Privaten zusätzlichen Spielraum zu eröffnen als auch um Handlungsfreiheit für diejenigen Staatsaufgaben zu erhalten und noch zu stärken, für die wir auf Dauer verantwortlich sein werden. Wir wollen weniger Regelungsdichte der Gesetzgebung, mehr Freiraum für private Initiative und eine moderne, effiziente und kostengünstige öffentliche Verwaltung. Am 7. Februar hat die Bundesregierung ein Programm zur Straffung und zum Abbau von Bundesbehörden beschlossen. Es faßt eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen zur Schließung, Zusammenlegung und Personalverringerung von Einzelbehörden zusammen. Der Bund steht mit einem solchen Vorhaben nicht am Anfang. Bereits in den letzten Jahren wurde in der Bundesverwaltung kräftig rationalisiert. Rund 100 Behörden und Dienststellen der zivilen Bundesverwaltung wurden bereits aufgelöst. Der Personalstand des Bundes stieg von circa 300 000 im Jahr 1989 auf 381 000 im Jahr 1992. Ende 1995 waren es bereits wieder 325 000 Planstellen. Weitere 17 000 Stellen werden noch abgebaut. Im Bereich des Finanzministeriums werden ein Drittel der Ämter der Bundesvermögensverwaltung und etwa 20 Prozent der Hauptzollämter aufgelöst. Einzelne Oberbehörden sollen zusammengelegt werden, zum Beispiel: - Die Bundesanstalt für Arbeitsmedizin und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz; - Die Bundesanstalt für Landeskunde und Raumordnung mit der Bundesbaudirektion; - Die hoheitlichen Aufgaben beim Bundesamt für Post und Telekommunikation mit dem Bundesamt für Zulassung in der Telekommunikation; - Die ostwissenschaftlichen Studieninstitute; - Die Servicebereiche von Auslandsvertretungen; - Das Bundesamt für Zivilschutz mit der Akademie für Zivilschutz. In anderen Verwaltungsbereichen wird der Personalbestand wesentlich reduziert. Zum Beispiel: - beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung; - bei Bundeskassen und Bundeswehrkassen, die verschmolzen werden; - bei den Nachrichtendiensten; - bei Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Bundes; - bei Forschungsanstalten im Bereich der Landwirtschaft. Privatisierung und Privatfinanzierung ist vorgesehen bei: - der Verwertungsstelle der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein; - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik; - der deutschen Zentrale für Tourismus. Quer über alle Verwaltungen hinweg wollen wir strukturelle Verbesserungen vornehmen, zum Beispiel: - Organisations- und Aufgabenüberprüfungen bei den Ministerien zur Schaffung schlagkräftiger, „schlanker" Strukturen; - Abbau von Mischfinanzierungen im Forschungsbereich; - Überführung von Forschungseinrichtungen in private Trägerschaft; - Privatisierung von Servicebereichen in den Ministerien wie Druckereien, Fahrbereitschaft und so weiter; - Standardisierung der technischen Unterstützung für Querschnittsaufgaben, die in jeder Behörde anfallen, beispielsweise bei der Berechnung von Reise- und Umzugskosten oder der Beihilfe. Wir prüfen auch, wie das Haushaltsrecht flexibler und effizienter eingesetzt werden kann. Der zentrale Punkt ist die Herstellung von Kostentransparenz in der Verwaltung. Wir werden mit Unterstützung durch externe Fachleute ein System für eine standardisierte Kosten- und Leistungsrechnung für die Behörden des Bundes entwickeln. Ziel ist es, mit vertretbarem Aufwand den Ressourcenverbrauch transparent und - vor allem - vergleichbar zu machen. Dies wird das Kostenbewußtsein der Bediensteten entscheidend fördern. Das Programm ist ehrgeizig. Es bricht mit vielen lieb gewordenen Traditionen der Verwaltungspraxis. Dennoch ist dieses Programm ein Baustein dafür, unsere Verwaltungen insgesamt kostengünstiger, schlagkräftiger und zukunftsfähiger zu machen. Der Haushalt erhält eine „Effizienzdividende". Mit der Umsetzung dieses Konzepts wird der Bundeshaushalt mittelfristig um etwa 1 Milliarde DM pro Jahr entlastet. Bei der Umsetzung dieses Programms ist die Zukunftsfähigkeit aller Beteiligten gefordert. Die ersten Reaktionen der letzten vier Wochen auf unseren Vorschlag zeigen ein aus anderen Bereichen bereits bekanntes Muster: Reformen, den Abbau von Bürokratie und Verwaltung will jeder, betrifft er aber eigene Interessen, sieht das Meinungsbild schon ganz anders aus. Ich appelliere an alle, hier über den persönlichen Tellerrand hinauszusehen. Wer Zukunftsfähigkeit abstrakt fordert, muß auch bereit sein, sie für sich selbst zu akzeptieren. Der schlanke Staat ist ein zentrales Ziel. Er darf nicht nur Blaupause sein. Die Umsetzung vollzieht sich in vielen Einzelschritten, die erarbeitet und durchgesetzt werden müssen. Der Staat wird nicht von alleine schlank. Für ihn gilt das gleiche wie für jede Schlankheitskur. Man muß sich täglich neu überwinden, um schließlich das Traumgewicht zu erreichen und dann auch zu halten. Reiner Krziskewitz (CDU/CSU): Die Überprüfung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz staatlichen Verwaltungshandelns ist ein unveräußerliches Recht, aber auch eine ebensolche Pflicht eines jeden Parlaments. Umfang des Personalbestandes gehört ebenso regelmäßig auf den Prüfstand wie Förderinstrumente und Subventionen. Die Bundesregierung hat sich in der Koalitionsvereinbarung mittelfristig das Ziel gesetzt, den Personalbestand in ihrem Bereich spürbar zu verringern. Man muß dieses Vorhaben von der Situation des Jahres 1990, des Jahres der deutschen Wiedervereinigung, verstehen. 1990/91 stand Deutschland vor der gewaltigen Aufgabe, die Funktion der Bundesdienststellen und Ministerien nicht nur auf ein hinzugekommenes Territorium von ca. 115 000 qkm zu erweitern, sondern, was weit schwieriger war, eine vorhandene, in Jahrzehnten einer völlig andersartigen politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen, zum Teil gegensätzlichen Entwicklung entstandene Situation der ehemaligen DDR in ein ebenfalls gewachsenes gefestigtes Gesamtsystem Bundesrepublik Deutschland zu überführen. Daneben waren die gewaltigen Anstrengungen beim Aufbau der ostdeutschen Länder die Hilfen für die Kommunen und Gebietskörperschaften, die Überführung der Rentensysteme und anderes mehr zu leisten. Vor diesem Hintergrund nimmt sich das Anwachsen des Personalbestandes von ca. 300 000 im Jahr 1989 auf ca. 380 000 im Jahr 1992 keineswegs so gewaltig aus, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Dies muß man berücksichtigen, wenn man aus dem Bericht der Bundesregierung entnimmt, daß Ende 1995 der Personalbestand des Bundes auf ca. 325 000 Planstellen reduziert werden konnte. Die Bundesregierung und die CDU/CSU-Fraktion betrachten diese Aufgabenstellung keineswegs als erledigt. Der seit über einem Jahr in der allgemeinen Diskussion immer wieder verwendete Begriff vom „schlanken Staat" sieht die fortwährende Überprüfung der Aufgabenstellungen für die Behörden, ihrer Orientierung auf noch mehr Effizienz und größere Handlungsfähigkeit, auch aufgrund der allgemeinen Kassenlage, als eine Daueraufgabe an. Dieser Begriff umfaßt die Zielstellung des Anliegens. Dabei geht es nicht darum, sich in einem einmaligen Gesamtentwurf mit einem Schlag von kostenträchtigen Elementen zu befreien, sondern es geht um ein schrittweises Vorgehen, nämlich dort zu handeln, wo sich nach gründlicher Prüfung ein Veränderungsbedarf zeigt. Das Streben nach einem schlanken Staat ist also folgerichtig nur als Daueraufgabe zu begreifen. Der schlanke Staat darf auch kein kraftloses Gebilde sein, sondern seine Leistungsfähigkeit muß überprüft werden, und bei dieser Überprüfung muß entschieden werden, welche Aufgaben sich mittel- oder langfristig effektiver und wirtschaftlicher außerhalb des Staates lösen lassen. Es gilt hier, einer veränderten Landschaft auf dem Gebiete der Nachrichten- und Informationstechnik, ihrer Vernetzung, aber auch neuen Anforderungen Rechnung zu tragen. Der Staat kommt hier an dem Problem und der Herausforderung von Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen nicht vorbei. Waren vor 100 Jahren Monopolstellungen des Staates z. B. auf dem Gebiete bestimmter Transport- und Beförderungsleistungen (siehe Bahn und Post), als unverzichtbar, ja, geradezu als ein Element staatlicher Autorität angesehen, so haben wir mit den gerade in diesem Bereich erfolgten Privatisierungsschritten deutliche Signale gesetzt. Die CDU/CSU-Fraktion fordert, auf diesem Weg nicht stehen zu bleiben. Dabei geht es nicht darum, daß sich der Staat seiner Verantwortung entledigt, sondern die Frage, die wir beantworten müssen, heißt: Wie kann sich der Staat privatwirtschaftlicher Konzeptionen bedienen, um seine Aufgabe noch wirkungsvoller lösen zu können? Es liegt in der Natur der Dinge, daß die Zustimmung zum Personalabbau im allgemeinen breiteste Unterstützung erfährt. Geht man aber konkret in die Details, so ist das St.-Florian-Prinzip nicht weit. Das trifft auf einzelne Behörden genauso wie auf Länder, Regionen und auch Wahlkreise zu. Jeder von uns könnte hier seinen eigenen, speziellen Beitrag liefern. Es ist verständlich, daß viele Maßnahmen bei vielen Betroffenen Verunsicherung, Enttäuschung, ja, Sorge hervorrufen. Man darf auch keineswegs verkennen, daß z. B. in strukturschwachen Regionen die Schließung eines Bundeswehrstandortes oder eines Forschungsinstitutes eine spürbare Negativwirkung im wirtschaftlichen Bereich dieser Region haben kann. Dabei geht es nicht nur um die unmittelbar als Beschäftigte Betroffenen, sondern es ist ein legitimes Interesse der betroffenen Standorte, für die weitere Entwicklung ihrer Region Sorge zu tragen. Jeder der daran beteiligten Politiker steht im Grunde genommen hier vor einem Konflikt, bei dem es notwendig ist, verschiedene, oft gegensätzliche Zielfunktionen in wenigstens partielle Übereinstimmung zu bringen. Es wäre fatal, wollte man all diese Maßnahmen nur unter einem fiskalpolitischen Aspekt betrachten. Wir sind gut beraten, wenn wir bei aller Zielstrebigkeit diese Probleme auch mit großem Einfühlungsvermögen in einer nachvollziehbaren und für die Beteiligten verkraftbaren Schrittfolge gestalten. Dabei wird es im konkreten Fall ohne eine spezielle Hilfestellung nicht möglich sein, das Gesamtziel zu realisieren. Es gibt aber auch aus fachlichen Gesichtspunkten Einschränkungen, die es zu beachten gilt. Es existieren kritische Untergrenzen, unter die eine bestimmte Struktur nicht absinken darf, ohne entscheidend an Effizienz, ja, an Arbeitsfähigkeit zu verlieren. Lassen Sie mich hier nur an den Bereich der inneren Sicherheit, der Kriminalitätsbekämpfung und der Justiz denken. Lassen Sie mich weiter den Bereich der von einigen Ministerien getragenen Forschungseinrichtungen nennen. In beiden Problemkreisen darf es ein Absinken unter eine kritische Größe nicht geben. Existierende Forschungseinrichtungen müssen durch neue Formen von Beteiligungen und Privatisierungsmöglichkeiten in die Lage versetzt werden, auch nach ihrer Entlassung aus dem staatlichen Bereich weiterhin forschend tätig zu sein. Das bei den Bundesministerien angesiedelte Potential an Forschungs- und Entwicklungsfachkräften muß für die deutsche Wissenschaft und die deutsche Wirtschaft erhalten bleiben. Das Entscheidende hierbei ist für mich nicht, daß sich dieses Potential unbedingt in den Stellenplänen des Bundes niederschlagen muß. Es ist wichtig, daß der Bund bei der Entlassung von Einrichtungen aus den Ministerien diese Institutionen nicht liquidiert, sondern diese in andere wirtschaftsrechtliche Verhältnisse überleitet und sie so weit begleitet, daß ihre Arbeitsfähigkeit auch unter neuen rechtlichen und wirtschaftlichen Formen erhalten bleibt. Wenn wir das nicht schaffen, dann haben wir in der Debatte um den Forschungsstandort Deutschland einen Verlust zu beklagen. Deshalb ist Personalabbau nur eine, wenn auch wesentliche Seite des Vorhabens. Die Einführung neuer Techniken, neuer Organisationsformen, die Möglichkeit von Privatisierung und Teilprivatisierung, auch in einem weitverstandenen Servicebereich, sind andere unumgängliche Elemente. Von besonderem Interesse ist natürlich die Arbeit des am 21. September 1995 konstituierten Sachverständigenrates „Schlanker Staat" in diesem Zusammenhang. Ich hoffe, daß wir in der nächsten Zeit einen Zwischenbericht dieses Sachverständigenrates bekommen, der über den hier vorliegenden Bericht der Bundesregierung, der ja nur von einer mittelfristigen Zielstellung ausgeht, hinausweist. Ich möchte dieser Debatte nicht vorgreifen, aber ich möchte doch der Hoffnung Ausdruck geben, daß der bevorstehende Umzug von Regierung und Parlament nach Berlin auch als eine einzigartige Chance begriffen und behandelt wird, zu einer breiten Reorganisation von Behörden und Verwaltung zu kommen. Nichts wäre schlimmer, als wenn wir eine Vermehrung der Verwaltung gleichsam durch eine Art Zellteilung erreichen würden. Ich möchte daran erinnern, daß 1990/91 im Zuge der Wiedervereinigung gerade die ostdeutschen Abgeordneten von vielen westdeutschen Kollegen sehr oft die Hoffnung entgegengebracht bekamen, mit der Gestaltung der Wiedervereinigung könne es zu einer Reorganisation und Straffung kommen. Wir müssen heute feststellen, daß dies nicht der Fall war. Es gab weder ausreichende Vorarbeiten, die die neue gesamtdeutsche Situation berücksichtigten, noch war ausreichende Zeit dafür vorhanden. Ich bin der Ansicht, daß sich das mit dem bevorstehenden Umzug nach Berlin anders verhält. Wir können bei allen Abstrichen heute von einer überschaubaren gesamtdeutschen Situation sprechen und auch der Zeithorizont ist als ausreichend zu bezeichnen. Eine Möglichkeit, Verwaltung abzubauen oder zu verschlanken, liegt natürlich auch beim Gesetzgeber. Wenn ich richtig informiert bin, beläuft sich die Anzahl der geltenden Bundesgesetze auf knapp 2 000 zuzüglich etwa 3 000 Rechtsvorschriften, und das alles in allem manifestiert sich in etwa 85 000 Einzelvorschriften. Die Vereinfachung der Gesetze, ihre größere Transparenz, die Reduzierung der Regelungsdichte sind Aufgaben, die diesem Hohen Hause obliegen, und wir müssen leider feststellen, daß wir dieser Funktion oft nicht gerecht werden. Sicher ist dies eine Aufgabe, die nicht mittelfristig zu lösen ist, und sie geht auch über die zur Debatte stehenden Ansätze hinaus. Trotzdem, glaube ich, ist es notwendig, muß dieser Komplex hier zumindest genannt werden. Die CDU/CSU-Fraktion schlägt die Überweisung der Vorlage an die entsprechenden Ausschüsse zur differenzierten Beratung vor. Es wird nun in den Haushaltsberatungen darauf ankommen, die einzelnen Schritte unter Beachtung aller Notwendigkeiten, auch Einschränkungen zu gestalten. Ich meine, damit wird auf uns alle, nicht nur auf die Kolleginnen und Kollegen des Haushaltsausschusses, ein gehöriges Stück Arbeit zukommen. Fritz Rudolf Körper (SPD): Der Präsident des Rech- nungshofs im damaligen vereinigten Wirtschaftsgebiet hat dem Parlamentarischen Rat im März 1949 ein Gutachten „Grundsätzliches zum Aufbau der Bundesverwaltung" vorgelegt. Das liegt lange zurück, ist aber immer noch aktuell. Zur Struktur von Regierung und Bundesverwaltung insgesamt enthielt das Gutachten folgende Aussagen: Die Zahl der Ministerien ist klein zu halten. Die Ministerien selbst dürfen nicht zu umfangreich sein. Ihre Tätigkeit ist grundsätzlich auf die eigentliche Ministerialarbeit (Gesetzgebung, Aufsicht, Planung, Grundsatzfragen) zu beschränken .. . Alle nicht zur eigentlichen Ministerialarbeit gehörende Tätigkeit ist auf „Bundesoberbehörden" zu verlagern. Diese sind nach dem Grundsatz der Dekonzentration mit Entscheidungsbefugnissen zu versehen, unterstehen jedoch den Weisungen des Fachministeriums. Es dürfen nicht zu viele Oberbehörden errichtet werden, es soll sich das politische Schwergewicht nicht auf sie verschieben . . . Die Entwicklung hat sich anders vollzogen. Der heutige Zustand ist ein anderer, wir haben große Ministerien, die viel Verwaltungsarbeit wahrnehmen, die eigentlich nicht in ein Ministerium gehören. Auch an diesem Beispiel bewahrheitet sich die alte Volksweisheit: Gut Ding will Weile haben. Ich habe Zweifel, ob der Anlauf der Bundesregierung gelingen wird, die Ministerien entsprechend zu organisieren und auf ihre eigentlichen ministeriellen Aufgaben zu begrenzen. Es würde mich jedenfalls sehr überraschen, wenn schon die Aufforderung an die einzelnen Ressorts eine grundlegende Strukturreform - und dies in kurzer Zeit - hervorbringen würde. Wir haben mit unserem Antrag „Modernisierung der Bundesverwaltung als Projekt" einen anderen Vorschlag unterbreitet. Darüber haben wir bereits in der vergangenen Woche debattiert. Der unter Federführung des Finanzministers entstandene Bericht legt das Schwergewicht auf Reduzierungen und Einsparungen. Allerdings kann und sollte ein solches Maßnahmenbündel sich nicht ausschließlich an der Haushaltslage orientieren. Die Haushaltslage legt natürlich die Frage offen, inwieweit Personalkosten auch zu reduzieren sind. Interessant ist aber, wenn man aus Ihrer Unterrichtung zwei Zahlen vergleicht. Zum einen stellen Sie die Entwicklung der Gesamtbeschäftigtenzahl der Bundesbediensteten von 381 000 Planstellen im Jahre 1992 auf 325 000 Planstellen im Jahre 1995 dar. Im Vergleich dazu haben Sie den zivilen Personalbestand der Bundeswehr aus Anlaß der Truppenreduzierungen von rund 196 000 auf rund 137 000 Haushaltsstellen reduziert. Daß heißt, Ihre gesamte Personalreduzierung konzentriert sich weitgehend auf den Bereich der Bundeswehr und somit auf die politischen Folgen im Zuge der deutsch-deutschen Einigung. Von Konzeption kann hier meines Erachtens keine Rede sein. Nein, gerade allzu deutlich wird es bei den Bundesministerien. Da wachsen die Personalstellen in dem von Ihnen genannten Zeitraum von 1992 bis 1995 sogar noch an. Es ist auch schon etwas merkwürdig, daß die Bundesregierung ankündigt, das Personal der landwirtschaftlichen Forschungseinrichtungen innerhalb der nächsten 10 Jahre um 30 Prozent zu verringern. Gleichzeitig wird aber im Bereich des Deutschen Bundestages offensichtlich eine Anhörung vorgenommen, die die Effektivität und Effizienz dieser Einrichtungen hinterfragt. Die Beantwortung dieser Fragen müßte meines Erachtens zuerst erfolgen, bevor eine solche geplante Reduzierung konkretisiert wird. Ich will nicht verhehlen, daß die Haushaltslage des Bundes es nötig macht, auch Personalkosten zu senken. Anders ausgedrückt: Angesichts der katastrophalen Haushaltslage ist auch in der öffentlichen Verwaltung ein Sparprogramm notwendig, soweit dadurch ihre Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird. Wir sind nicht bereit, einem Konzept über Personalabbau und Verringerung der Bundesbehörden das Prädikat „Modernisierung" zu verleihen. Unter der „Modernisierung" der öffentlichen Verwaltung verstehen wir etwas ganz anderes als den bloßen „Rationalisierungsdruck", der „durch knappe Finanzmittel und pauschale Stelleneinsparungen" entsteht. Modernisierung ist auch mehr als Privatisierung oder die Streichung von Aufgaben. Ich will ein paar Stichworte aufgreifen, die unsere Vorstellungen von Modernisierung umreißen: Erstens: mehr Selbstorganisation und dezentrale Verantwortung statt hierarchischer Verwaltungsstrukturen. Zweitens: Leistungs- und Kostenvergleiche zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft sowie zwischen den Behörden auf der Grundlage moderner Formen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens. Drittens: Aufgabenkritik, um ständig zu prüfen, ob staatliche Aufgaben weiterhin wahrgenommen werden sollen, ob sie besser anderen Stellen übertragen werden oder ob ihr Vollzug effizienter gestaltet werden kann. Viertens: ein modernes Personalmanagement auf der Grundlage eines reformierten Beurteilungswesens, eines flexiblen Laufbahnrechts, verbunden mit Konzepten der Fort- und Weiterbildung. Fünftens: die Besetzung von Führungspositionen im Leistungsbereich auf Zeit, um die Leistungs- und Innovationsfähigkeit der Verwaltung durch eine optimale Besetzung mit Führungskräften zu gewährleisten. Einige Begriffe wie Kosten- und Leistungsrechnung, Überprüfung des Haushaltsrechts, Flexibilisierung der Hierarchieebenen, Aufgabenkritik tauchen auch in Ihrem Bericht auf. Ihre Überlegungen dazu stecken aber - ich will es einmal so ausdrücken - noch in den Kinderschuhen, weil Sie viel zu lange gezögert haben, sich diesen Fragen überhaupt zuzuwenden. Jetzt, wo Sie dies tun, bleibt es bei einigen Ansätzen und Pilotprojekten; ein Konzept mit Zielen und Wegen zur Modernisierung sucht man vergebens. Die bisherigen Erfahrungen mit Aktivitäten der Bundesregierung auf dem Gebiet der Neuorganisation stimmen uns für die Zukunft nicht gerade optimistisch. Als Beispiel nenne ich die Strukturänderungen im Zivilschutz, die gegen die Beschäftigten und am Parlament vorbei vorgenommen wurden. Das ist ein ganz wichtiger Gesichtspunkt, den die Bundesregierung bisher vernachlässigt hat und offenbar weiter vernachlässigen will: Eine Modernisierung der Bundesverwaltung muß mit den Beschäftigten und nicht gegen sie bewerkstelligt werden. Vorgänge im Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge lassen zumindest die Frage aufkommen, ob bei der ins Auge gefaßten Reduzierung des Personalstandes die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einbezogen worden sind. Denn unser aller Ziel ist es wohl, daß die qualitative Arbeit unter einer solchen Reduzierung nicht leiden darf. Eine moderne Bundesverwaltung muß auf breiter Basis entwickelt werden. Wenn ich breite Basis sage, dann meine ich die Einbeziehung von Betroffenen, Fachleuten aller Ebenen, Personalvertretungen und Gewerkschaften. Das braucht allerdings einige Zeit und kann nicht im Hauruckverfahren über die Bühne gehen. Daran scheint der Bundesregierung aber angesichts der leeren Kassen und des Wunsches, schnelle Einspareffekte zu erzielen, besonders gelegen zu sein. Statt die Motivation der Beschäftigten durch ihre Beteiligung zu fördern, werden Maßnahmen verordnet. Das mag schneller gehen. Der Erfolg wird jedoch mäßig sein. Diese Vorgehensweise vernachlässigt sträflich, daß das wichtigste Kapital des öffentlichen Dienstes seine Beschäftigten sind. Nach „Entbürokratisierung" und „Deregulierung" hat die Bundesregierung endlich eine Formulierung gefunden, den „schlanken Staat". Dieser „schlanke Staat" soll nicht der bisherige, der gewohnte Staat sein, er soll besser werden. Ich meine aber, er könnte auch weniger gut werden; er wird in jedem Fall anders sein. Entgegen diesem Trend will ich einmal die Gelegenheit nutzen, eine Lanze für die größte zivilisatorische Errungenschaft zu brechen, nämlich für die Bürokratie, die mit ihrer Verläßlichkeit, Berechenbarkeit und Nachvollziehbarkeit erst den Weg zum Rechtsstaat geebnet hat. Daß die bürokratische Vorgehensweise manchmal kleinlich wirkt und Zeit beansprucht, zählt wenig gegenüber ihrer einzigartigen Fähigkeit, für langfristige Gerechtigkeit im Verhältnis zwischen Staat und Bürger zu sorgen, jedermanns Ansprüche nach gleichen Kriterien zu prüfen und zu bescheiden - allein nach Vorgabe der Gesetze und Vorschriften. Das Wort Bürokratie ist nie so richtig populär geworden. Populär geworden ist lediglich das Wort von der unbürokratischen Hilfe. Wir hier im Parlament sollten Begriffe aber nicht nach ihrer Beliebtheit besetzen oder gar unsere Politik populistisch danach ausrichten. Unsere Aufgabe wird es bei aller Modernisierung bleiben, die rechtsstaatliche Bürokratie effektiver und effizienter zu machen. Anders ausgedrückt: Wir sollten auch angesichts der leeren öffentlichen Kassen nicht der Versuchung unterliegen, die öffentliche Verwaltung einseitig als lästigen Kostenfaktor zu sehen, der so gering wie möglich gehalten werden muß. Ebensowenig ist die öffentliche Verwaltung ausschließlich ein Servicebetrieb für unsere Wirtschaft, auch wenn unserer Wirtschaft jede erforderliche Unterstützung zuteil werden muß. Sehr viele Bürgerinnen und Bürger verbinden mit unserem öffentlichen Dienst ungeachtet mancher Mängel und Fehler des bürokratischen Betriebs immer noch die Vorstellung von Gesetz und Recht. Wäre es anders, käme unser Rechtsstaat in Bedrängnis. Wir müssen unsere öffentlichen Verwaltungen in die Lage versetzen, Recht und Gesetz, das von den Parlamenten beschlossen wird, bürgernah umzusetzen. Der Rechtsstaat ist ohne ein Besetz- und rechtmäßig handelnde Verwaltung nicht lebensfähig. Auch daran sollten wir denken, wenn wir an die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung gehen. In ihrer Unterrichtung sprechen Sie auch die Organisationsstruktur der Ministerien im Zusammenhang mit dem Umzug von Bonn nach Berlin an. Das beabsichtigte Ziel der Konzentration auf ministerielle und somit Leitungsaufgaben ist richtig. Die Ministerien werden aufgefordert, Pläne für die nach dem Regierungsumzug angstrebte Organisationsstruktur mit der Aufteilung Berlin/Bonn vorzulegen. Der Umzug - was wahrscheinlich ein einmaliges Ereignis ist - sollte in der Tat als Chance begriffen werden. Von der Regierung erwarten wir erstens Steuern statt Rudern, zweitens Resultate statt Regularien, drittens Autonomie statt Hierarchie, viertens Motivation statt Alimentation. In diesem Sinne sollte es eigentlich möglich sein, die Bundesverwaltung zu modernisieren im Sinne von Effektivität und Effizienz, im Sinne von Dienstleistung für unsere Bürgerinnen und Bürger. Dr. Max Stadler (F.D.P.): Einer der wichtigsten Punkte der Koalitionvereinbarung betrifft die Steigerung der Effizienz der Bundesverwaltung, die Verringerung des Personalaufwandes und somit eine Senkung der Kosten der öffentlichen Verwaltung. Angesichts der Haushaltslage ist die Umsetzung dieses Teils der Koalitionsvereinbarung unabdingbar. Darin drückt sich aber nicht nur eine Reaktion auf die finanzielle Situation der öffentlichen Hand aus, sondern auch das richtige Grundprinzip vom „schlanken Staat". Dabei müssen viele Maßnahmen Hand in Hand gehen. Wir brauchen eine Dienstrechtsreform. Der Entwurf der Bundesregierung hierzu liegt vor und wird im Plenum am nächsten Donnerstag debattiert wer- den. Dringend notwendig ist die innere Verwaltungsreform. Dazu hat die Sachverständigenkommission der Bundesregierung im Januar einen beachtenswerten Zwischenbericht vorgelegt. Mehr geschehen muß noch im Bereich der Aufgabenkritik, denn mit dem bloßen Personalabbau kann es keinesfalls getan sein. Ihm muß die Frage vorangestellt werden, welche Aufgaben der Staat in Zukunft tatsächlich noch selbst erfüllen muß und in welchen Bereichen er sich Privater zur Erfüllung bisher öffentlicher Aufgaben bedienen kann. Schließlich ist der letzte Baustein zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung die Änderung der Organisationsstruktur, wie sie sich in dem heute zur Debatte stehenden Beschluß der Bundesregierung darstellt. Die F.D.P.-Fraktion hat dazu - z. B. über ihre Vertreter im Haushaltsausschuß - zahlreiche Anregungen gegeben. Wir begrüßen es ausdrücklich, daß die Bundesregierung mit dem genannten Beschluß die Initiative ergriffen hat. Die Maßnahmen sind zum Teil schmerzhaft. Die Präsenz von Bundesbehörden ist gerade in strukturschwachen Gebieten ein wichtiger Faktor für die regionale Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Damit geht es auch um regionale Strukturpolitik. Daher ist bei der Festlegung der verbleibenden Standorte für Bundesbehörden mit sehr großer Sorgfalt vorzugehen, wie sich etwa am Beispiel der Bundesvermögensverwaltung mit den konkurrierenden Standorten Passau und Landshut aufzeigen läßt. Das Grundprinzip der Zusammenlegung von Ämtern ist aber wegen der damit verbundenen Kosteneinsparung zu unterstützen. Schließlich kann die Aufrechterhaltung der Beschäftigtenzahl kein Selbstzweck sein. Wenn sich Aufgaben verringern - wie etwa beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge -, muß dies natürlich personalwirtschaftliche Konsequenzen haben. Die im Beschluß der Bundesregierung angesprochenen Privatisierungsmaßnahmen - z. B. im Bereich der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein - werden von der F.D.P. ausdrücklich begrüßt. Anzuregen wäre die Zusammenfassung des Oberbundesanwalts beim Bundesverwaltungsgericht mit dem Generalbundesanwalt und dem Bundesdisziplinaranwalt zu einer Behörde. Der von der Bundesregierung angekündigte Personalabbau bei den Nachrichtendiensten gibt Gelegenheit, auch hier im Plenum des Deutschen Bundestages klarzustellen, daß die Forderung von Bündnis 90/ Die Grünen nach einer Auflösung der Nachrichtendienste völlig verfehlt ist. Es wäre aus rechtsstaatlichen Gründen unvertretbar, die Trennung von Nachrichtendienst und Polizei aufzuheben. Deshalb kann die richtige Forderung nur lauten, die Nachrichtendienste soweit zu verkleinern, wie dies die veränderte Bedrohungslage zuläßt, sie jedoch nicht gänzlich aufzulösen. Größte Bedeutung messen wir der im Beschluß angesprochenen Verbesserung der inneren Verwaltungsstruktur des Bundes zu. Wir ermuntern die Bundesregierung, die Vorschläge zur Mordernisierung des Haushaltsrechts zügig über die bisher laufenden Modellversuche hinaus umzusetzen. Durch Delegation von Entscheidungsbefugnissen in diesem Bereich kann die Motivation der Mitarbeiter erhöht werden. Kosteneinsparungen für die öffentliche Hand sind als Folge zu erwarten. Die von der Bundesregierung angesprochenen Maßnahmen bei den öffentlichen Bauausgaben werfen die alte Frage auf, warum denn wohl die öffentliche Hand regelmäßig teurer baut als ein Privatmann. Dies darf kein Naturgesetz sein. Hier muß wohl schon mit Änderungen im Vergaberecht angesetzt werden. Dieser Teil des Beschlusses der Bundesregierung steht im übrigen in enger Verbindung mit Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, auf die sich die Rechts- und Innenpolitiker der Koalition vor kurzem verständigt haben. Zuletzt sei noch daran erinnert, daß gerade der Umzug nach Berlin eine hervorragende Chance für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung bietet. Insgesamt handelt es sich um ein sehr komplexes Gebiet, bei dem auf den verschiedensten Feldern angesetzt werden muß. Der heute zu debattierende Beschluß der Bundesregierung leistet dazu einen guten Beitrag. Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Heute veranstalten wir offenbar einen Probelauf für die Debatte in der nächsten Woche, die dann in der Kernzeit stattfinden wird. Der „schlanke Staat" war das erste große Regierungsversprechen für diese Legislaturperiode. Nun haben wir zwar immer noch keinen Gesetzentwurf vor uns liegen, aber doch immerhin eine Aufzählung vieler unterschiedlicher Vorhaben und Maßnahmen. Man kann das begrüßen, wenn die Regierung selbst im eigenen Verantwortungsbereich mit gutem Beispiel voranzugehen bereit ist, für das, was man insgesamt für die große Modernisierungs- und Reformphase der öffentlichen Verwaltung vorhat. Tatsächlich wäre es begrüßenswert, wenn man an konkreten Beispielen nachvollziehen könnte, was die Regierung eigentlich will, welche Methoden und Strategien sie vorschlägt. So ist also zu erwarten, daß die Regierung am Anfang in ein paar kurzen Sätzen erklärt, was sie antreibt und wohin sie will. Wenn ich aber hingucke, so lese ich dazu folgendes: Zitat: Die bisherigen Aufgaben müssen wirtschaftlicher und damit mit weniger Personalauf wand wahrgenommen werden. Hier setzt schon meine erste Frage ein: Geht es wirklich um die bisherigen Aufgaben? Status quo minus ein bißchen da, ein bißchen dort? Oder geht es nicht vielmehr um eine Neubestimmung staatlicher Aufgaben? Ich habe eine Reformdebatte immer so verstanden, daß alles auf dem Prüfstand steht, zum Beispiel auch der Aufgabenkatalog. Wenn ich nach dem Aufga- benkatalog frage, so frage ich auch danach: Was muß der Staat unbedingt tun, was können die Bürger selbst, und was muß der Staat vielleicht neu tun, was er in der Vergangenheit vernachlässigt hat? Zu all diesen Fragen finden wir in der Unterrichtung kein Wort. Die bisherigen Aufgaben sollen, so lesen wir, wirtschaftlicher gestaltet werden. Wir gehen wohl nicht allzu fehl in der Interpretation, wenn mit diesem „wirtschaftlicher" vor allen Dingen preisgünstiger gemeint ist. In diese Richtung deutet auch die immer wiederkehrende Interpretation, daß der schlanke Staat deswegen diskutiert werden muß, weil die öffentlichen Finanzen knapp geworden sind. Nun weiß ja jeder: Knappe Kassen können auch ein guter padagogischer Lehrmeister sein. Niemand bestreitet das. Die wachsende öffentliche Armut ist ein Teil der höchst aktuellen modernen Staatsproblematik. Die andere Seite aber, und die hat mehr mit einer modernen Reformdebatte zu tun, ließe sich eher mit der Frage umschreiben: Was heißt eigentlich staatliche Dienstleistung angesichts der dritten industriellen Revolution der modernen Informationstechniken? Sind diese Informationstechniken nur ein Mittel zur Effizienzsteigerung, oder bedeutet sie nicht einen viel tiefgreifenderen Eingriff in staatliches Handeln und damit in die Demokratiefragen? Die dritte Auskunft, die der kurze Einleitungstext bringt, heißt: Die wirtschaftlichere Bewältigung der bisherigen Aufgaben soll mit weniger Personalaufwand betrieben werden. Das ist nun klar und eindeutig und zur Begründung folgen dann auch die entsprechenden Zahlen, nämlich daß die Zahl der Bediensteten im öffentlichen Dienst ab 1989 um fast ein Drittel der Vorjahre gestiegen sei, daß die bisherigen globalen Stellenkürzungen noch nicht ausreichen und so weiter und so weiter. Hierzu wiederhole ich, was ich schon in der letzten Debatte gesagt habe: Wer Reformvorhaben mit dem Primat der Stellenkürzung beginnt, schafft sich die größtmögliche Zahl an Gegnern und wird vermutlich scheitern. So wird auch immer deutlicher, daß die Bundesregierung das Ziel der Verschlankung des Staates nicht durch eine leitende Grundidee, sondern durch zuvor von oben festgelegte Kürzungsvorschläge zu diktieren versucht. Das kann nicht gutgehen. Aktuelles Beispiel: Der Umgang mit den Beschäftigten im Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Wie in der Zeitung zu lesen, soll der Präsident Druck auf seine Mitarbeiter ausgeübt haben, zahllose Überstunden zu machen, um die Anhörungszeiten der Flüchtlinge zu minimieren. Der Hintergrund ist, daß ein knappes Drittel der Stellen noch in diesem Jahr wegfallen soll, ohne daß eine Reform der Arbeitsstrukturen damit verbunden wurde. Das Ergebnis: Die Beschäftigten gingen auf die Barrikaden. So stellen wir uns die Verwaltungsreform jedenfalls nicht vor. Unseren Vorschlag kennen Sie: Die große Chance der äußeren Mobilität im Zusammenhang mit dem Umzug sollen Sie nutzen für die innere Mobilitätsbereitschaft, die bei den Beschäftigten vorhanden ist. Diesen großen Hebel für die Reform haben Sie gerade mal im zweiten und dritten Unterpunkt ihres letzten Abschnittes erwähnt. Was dort steht, läßt eher mißtrauisch werden. Gerade dort lassen Sie viele Fragen offen. Wie also lauten Ihre Vorstellungen zur Neuorganisation der Bundesministerien? Was wollen Sie wo konzentrieren? „Zentrale Ergebnisdokumentation" durch den Bundesfinanzminister, lesen wir. Ist das nicht die originäre Aufgabe des Bundesministers des Innern, Herrn Kanther? Und dann - dieser Satz nimmt einen großen Anlauf - : Die Bundesregierung strebt an, für die Neuorganisation der Ministerien anläßlich des Regierungsumzuges optimale, ich wiederhole: optimale Strukturen zu schaffen. Dann unterrichten Sie uns über Pilotprojekte, bei denen Sie die Privatisierungsmöglichkeiten von „Fahrbereitschaft, Pförtnern, Hausdiensten, Botendiensten, Reinigungsdiensten untersuchen" wollen. Bei den einfachsten Tätigkeiten werden Sie konkret. Das Geheimnis der Reform bei dem Umzug liegt aber gerade in der Neustrukturierung der oberen Ebenen, der Auflösung von Unterabteilungen, der Stärkung der Referate und der Zusammenlegung von Führungstätigkeiten. Für diese, die entscheidenden und kostenträchtigen Funktionen, finden wir nicht einmal Absichtserklärungen. Alles in allem habe ich folgenden Eindruck: Die Bundesregierung ist zu resigniert und amtsmüde, um wirklich eine große Reform zu wagen. Sie diktiert teils von oben mittels Streichungsvorschlägen und vorgeschriebenen Kürzungsprozenten. Sie baut ab oder legt zusammen, was sowieso die Zeitläufte erledigt haben. Sie läßt das wichtigste Instrument für die Reform, den Umzug nach Berlin, der Sache nach fast unbenutzt. So wird es nichts. Fortsetzung nächste Woche. Maritta Böttcher (PDS): Die Verringerung und Straffung der Bundesbehörden muß sich einreihen in eine ganzheitliche Reform der öffentlichen Verwaltung, an der die Mitarbeiter aktiv beteiligt werden müssen. Der Parlamentarische Staatssekretär beim BMI, Herr Dr. Waffenschmidt, sagte in der Debatte am 1. März zu Frau Vollmer und Herrn Körper: „Wir können nur zusammenarbeiten, wenn wir wenigstens zur Kenntnis nehmen, was wir schon alles gemacht haben und machen. " Ich habe zur Kenntnis genommen, daß z. B. durch die Zusammenlegung von zwei Ministerien zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Einsparungen von ganzen sieben Stellen zu verzeichnen sind. Das ist eine „stolze Leistung", wenn ich dagegen sehe, mit welchen Aufgaben die Kommunen vor Ort betraut sind, wofür kaum Personal zur Verfügung steht. Viele Kommunen sind in der Praxis bedeutend weiter als die Bundesverwaltung im Denken. Soll die Verwaltung insgesamt leistungsfähiger, transparenter und effektiver werden, muß sie in ihren Abläufen vereinfacht werden. Das schafft auch mehr Bürgernähe. So gesehen ist die Politik dafür verantwortlich, daß der Staat so aufgebläht ist. Zu einem schlanken Staat gehört nicht nur Personalabbau, sondern auch Begrenzung der Vorschriftenflut. Personalmanagement im öffentlichen Dienst heißt eben auch, bestimmte ausführende Verwaltungsaufgaben den Ländern und Kommunen zu übertragen. Der öffentliche Dienst kann nur so gut sein, wie es die gesetzlichen Vorgaben sind. Deshalb ist es dringend erforderlich, mehr Verantwortung auch auf die unteren Ebenen zu verlagern. Freiräume müssen geschaffen werden, damit als richtig erkannte Projekte auch in eigener Regie realisiert werden können, ohne sich ständig absichern zu müssen. Wir brauchen eine neue demokratische Verwaltungskultur, d. h. einen Staat, der sozial verantwortlich handelt. Spätestens an diesem Punkt kommen mir die größten Zweifel, wenn ich in der Unterrichtung unter dem Punkt II.1 lese, „das Personal des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge wird deutlich reduziert". Das ist ungeheuerlich in Anbetracht dessen, daß bereits jetzt kein Nachkommen bei der Asylantragsprüfung zu verzeichnen ist. Das soll nun auch noch so gelöst werden, daß die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter massiven Druck gesetzt werden, um die Antragsflut - oder besser gesagt: 50 000 sog. Altfälle - binnen kürzester Frist zu erledigen. Das soll soziale und rechtsstaatliche Qualitätsarbeit einer öffentlichen Verwaltung sein? - Da gibt auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Matthias Berninger nichts her. Wie hoch wird wohl der Preis sein, den manche Antragsteller zu zahlen haben? Das ist ein politischer Skandal! Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: Eine Verringerung und Straffung der Bundesbehörden halten wir für dringend geboten. Es ist nur nicht nachvollziehbar, warum nicht endlich ein GesamtReformkonzept der Verwaltung auf den Tisch kommt und mit Hilfe aller Seiten diskutiert und umgesetzt wird. Statt dessen ist immer nur Stückwerk angesagt. Fehlende Transparenz auf diesem Gebiet tut das Ihre. Unter den Einrichtungen, die künftig aufgelöst, zusammengelegt oder neustrukturiert werden sollen, sind nicht wenige, die zu Lasten der Qualität der Aufgaben gehen, z. B. die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein. Wenn die Verwertung privatisiert wird, ist das fast wie eine Lizenz zum Gelddrukken. Oder nehmen wir die Außenstelle des Bundesamtes für Güterverkehr. In Anbetracht dessen, daß die Bahn privatisiert ist und der Güterverkehr ohnehin zurückgegangen ist, stellt sich die Frage, was dort überhaupt gemacht wird. Wenn man sich das alles genau anguckt und auch noch die Debatte aus der letzten Sitzungswoche im Ohr hat, wird deutlich: Es gibt kein Konzept. Hier ein bißchen, da ein bißchen und gegenseitige Schuldzuweisungen - das ist das, was sichtbar und spürbar ist. Der von der Bundesregierung eingesetzte Sachverständigenrat „Schlanker Staat" ist nicht die geeignete Lösung. Er hat ja auch keinerlei Kompetenzen. Es ist dringend erforderlich, anhand von Effektivitätsanalysen der Bundesbehörden ein Gesamtkonzept zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung gemeinsam mit Experten auf diesem Gebiet und den Betroffenen durchzusetzen. Die Einsetzung eines selbständigen Modernisierungsstabes, wie ihn Herr Körper vorgeschlagen hat, sollte endlich umgesetzt werden. Oberstes Ziel der Reform muß eine ziel- und ergebnisorientierte Verwaltung sein. Straffung und Beschleunigung der Verwaltungsabläufe sowie größere Wirtschaftlichkeit müssen im Mittelpunkt aller Reformüberlegungen stehen. Die Handlungsvorschläge zur Modernisierung der Verwaltung dürfen nicht unter dem Druck der leeren Kassen, sondern ausschließlich unter kunden - und leistungsorientierten Gesichtspunkten verwirklicht werden. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 694. Sitzung am 1. März 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Zweites Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Zweites BtMG-Änderungsgesetz - 2. BtMG-ÄndG) - Zweites Gesetz zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Umweltbundesamtes - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. Juni 1994 über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau (Donauschutzübereinkommen) - Gesetz zu dem Internationalen Kakao-Übereinkommen von 1993 - Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Juni 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen - Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Juli 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen - Gesetz zu dem Abkommen vom 9. April 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belegung der wirtschaftlichen Beziehungen - Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Februar 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Venezuela zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen - Gesetz zu dem Beschluß des Obersten Rates des Europäischen Hochschulinstituts Nr. 8/93 vom 2. Dezember 1993 und zu dem Beschluß der Ständigen Kommission von Eurocontrol vom 28. Oktober 1994 - Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Dezember 1994 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Estland über die Seeschiffahrt - Gesetz zu dem Abkommen vom 25. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Georgien über die Binnenschiffahrt - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 6. November 1992 über den Beitritt der Griechischen Republik zu dem Schengener Übereinkommen vom 19. Juni 1990 (Gesetz zum Beitritt der Griechischen Republik zum Schengener Übereinkommen) Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuß - Drucksachen 13/2520, 13/2790 Nr. 2 Rechtsausschuß - Drucksachen 13/875, 13/1233 Nr. 1.3 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EUVorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 13/2804 Nr. 2.7 Drucksache 13/3117 Nr. 1.2 Drucksache 13/3117 Nr. 2.10 Drucksache 13/3286 Nr. 1.5 Drucksache 13/3286 Nr. 1.6 Drucksache 13/3286 Nr. 2.2 Finanzausschuß Drucksache 13/3286 Nr. 2.23 Drucksache 13/3286 Nr. 3.1 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/2494 Nr. 1.16 Drucksache 13/3117 Nr. 2.3 Drucksache 13/3182 Nr. 1.1 Drucksache 13/3529 Nr. 1.6 Drucksache 13/3529 Nr. 1.9 Drucksache 13/3529 Nr. 1.10 Drucksache 13/3529 Nr. 1.11 Drucksache 13/3529 Nr. 1.12 Drucksache 13/3529 Nr. 1.13 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/3529 Nr. 1.17 Drucksache 13/218 Nrn. 58, 64-70, 74-77, 79-80, 83 Drucksache 13/1614 Nrn. 2.1, 2.3-2.5, 2.7, 2.16 Drucksache 13/1898 Nrn. 2.1, 2.2 Drucksache 13/2306 Nrn. 2.5, 2.9, 2.14, 2.17, 2.35, 2.38, 2.39, 2.44, 2.58, 2.64, 2.66, 2.69, 2.72, 2.77, 2.79, 2.81, 2.82, 2.87, 2.97, 2.98, 2.100 Drucksache 13/2494 Nrn. 1.17, 1.18, 1.22, 1.23 Drucksache 13/2674 Nrn. 2.4, 2.8-2.10, 2.17, 2.27, 2.28, 2.31, 2.39 Drucksache 13/2988 Nr. 1.21 Drucksache 13/3117 Nrn. 2.15, 2.30, 2.32 Drucksache 13/3286 Nrn. 2.4-2.6, 2.10, 2.19, 2.20, 2.24 Drucksache 13/3790 Nr. 2.8 Drucksache 13/3529 Nr. 1.14 Drucksache 13/3529 Nr. 1.17 Drucksache 13/2306 Nrn. 21.5, 271, 286 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/2306 Nr. 2.30 Drucksache 13/2988 Nr. 1.24 Drucksache 13/3286 Nr. 2.25
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Klaus Rose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich bitte Herrn Kollegen Kolbow und alle anderen zur Kenntnis zu nehmen, daß ich nur auf einen der letzten Sätze - vielleicht war es sogar der allerletzte Satz - der Ausführungen der Frau Kollegin Däubler-Gmelin Bezug genommen habe. Als sie das Wort „Wahlkampf" in den Mund nahm, habe ich geantwortet, daß es nicht um Wahlkampf geht.
    Ich bitte alle Mitglieder des Hohen Hauses, zur Kenntnis zu nehmen, daß ich zwar bei der Veranstaltung des Landesverbandes Bayern des Deutschen Bundeswehrverbandes dabei war, daß ich dort aber weder gesprochen habe noch den Veranstaltern, nämlich dem Deutschen Bundeswehrverband, dreinreden konnte, ob andere irgendeine Art von Wahlkampfveranstaltung machen. Ich verstehe überhaupt nicht, wie Sie mir das vorhalten können, Herr Kollege Kolbow. Heute ist die Debatte wirklich ein bißchen schief geraten.

    (Angelika Beer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist aber gut, zu wissen, wie das läuft!)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Kollege Professor Dr. Heuer, PDS.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Uwe-Jens Heuer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister Rühe hat gesagt: Dieses Parlament muß verdammt noch mal die Soldaten schützen. Ich weiß nicht, ob dieser Befehlston angemessen ist.
    Der heutige Vorstoß hat sehr ernste Hintergründe, auf die vor allem auch Frau Angelika Beer hingewiesen hat. Seit dem Jugoslawien-Einsatz ist es tatsächlich wieder so weit, daß deutsche Soldaten letzten Endes auch zum Töten und Getötetwerden in die Welt geschickt werden. Der Ernstfall ist nicht mehr der Frieden - Herr Geis hat es hier ausdrücklich gesagt -, wie das ein Bundespräsident den Soldaten ans Herz legte, sondern der Krieg. Und im Krieg wird geschossen und gebombt, also getötet.
    Soldaten werden zum Töten von Menschen ausgebildet. Wer das beim Namen nennt, der soll jetzt bis zu drei Jahre in den Knast; das ist die Quintessenz des Vorschlags oder jedenfalls eine Konsequenz.
    Übrigens liegt der erbitterte Kampf gegen die Rehabilitierung der Deserteure auf der gleichen Linie. Ich habe in der Anhörung des Rechtsausschusses am 29. November 1995 den von der CDU/CSU benannten Gutachter, Dr. Jürgen Schreiber, gefragt, ob die von ihm kritisierte generelle Rehabilitierung von Deserteuren vielleicht geeignet sein soll, zukünftige Kriegseinsätze deutscher Truppen zu legitimieren. Er erklärte mir daraufhin mit dankenswerter Offenheit, daß eine globale Erklärung „Alle bis zum 8. Mai 1945 Desertierten sind rehabilitiert." schon eine negative Wirkung haben könnte.
    In der Begründung der Regierungsvorlage heißt es, daß es angesichts der bedeutsamen friedenserhaltenden Aufgaben der Bundeswehr nicht genügen kann, deren Soldaten nur auf den Schutz der §§ 185 ff. des Strafgesetzbuches zu verweisen. Das ist das eigentliche Problem: Was sind die neuen Umstände? Herr Geis, den ich wegen seiner Offenheit schätze - ich meine das nicht ironisch -, hat nicht in erster Linie vom Ehrenschutz gesprochen, sondern hat gesagt, die Bundeswehr würde für den Ernstfall geschwächt, sie würde in gewissem Maße politikunfähig, wenn wir den vorgelegten Gesetzentwurf nicht verabschiedeten. Das heißt, es wird schon im Zusammenhang mit der neuen Außenpolitik und der neuen Sicherheitspolitik dieses Landes gesehen, die nicht mehr dem Frieden dient, sondern dem Einsatz deutscher Streitkräfte in aller Welt dient.
    In meinen Augen haben Pazifisten, die Gegner von Militarismus und Krieg sind, und alle, die den Militärdienst ablehnen, nach den historischen Erfahrungen dieses Jahrhunderts das Recht und müssen das Recht behalten, auch auf drastische Weise ihre Meinung auszudrücken. Ich sehe in dieser Initiative einen Versuch, das Recht der freien Meinungsäußerung einzuschränken.
    Herr van Essen hat hier gesagt, sie beriefen sich alle darauf, Pazifisten zu sein, und diese Strafbarkeitslücke sollten wir schließen. Ich möchte einmal sehen, wie Sie das machen wollen. Wollen Sie die

    Dr. Uwe-Jens Heuer
    Pazifisten daran hindern, ihre pazifistische Position auszudrücken?

    (Widerspruch der Abg. Günther Friedrich Nolting [F.D.P.] und Jörg van Essen [F.D.P.])

    - Natürlich haben Sie das gesagt. Ich höre doch zu; ich höre bei Ihnen immer zu.

    (Vorsitz : Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer)

    Es heißt immer, Soldaten der Bundeswehr seien nichts weiter als Bürger in Uniform. Wozu brauchen sie dann einen besonderen strafrechtlichen Schutz? Warum genügt nicht der Schutz, den das Strafgesetzbuch allen Bürgern gegen Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung angedeihen läßt?
    Der neue Paragraph soll in den Titel „Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates" des Strafgesetzbuches eingeordnet werden und gleich neben dem Tatbestand „Verunglimpfung des Bundespräsidenten" stehen. Die Bundeswehr wird, jedenfalls was die Schutzwürdigkeit betrifft, gewissermaßen in den Rang eines Verfassungsorgans erhoben. Dagegen habe ich ernsthafte Bedenken.
    Der Begriff „verunglimpfen" ist sehr weit auslegbar. Läuft das auf eine Art Wehrkraftzersetzung von außen hinaus? Herr Justizminister, wenn ich öffentlich sage, die Bundeswehr sei ein Werkzeug deutschen Großmachtstrebens, das die Interessen der ökonomisch und politisch Herrschenden in der ganzen Welt - wenn es sein muß, auch gewaltsam - durchsetzen soll, ist das dann eine Verunglimpfung?

    (Günther Friedrich Nolting [F.D.P.]: Das ist doch richtig der SED-Jargon, den Sie seit 1948 pflegen!)

    - Lesen Sie doch die Dokumente des Bundesministeriums der Verteidigung von 1992 und 1994! Darin steht: Der Auftrag der Bundeswehr ist der Schutz des freien Welthandels und des Zugangs zu Rohstoffen. Das ist vielleicht eine Verunglimpfung der Bundeswehr; aber es wurde dort jedenfalls geschrieben.
    Mehrere Redner haben gesagt, wir können davon ausgehen, daß bereits jetzt das strafbar ist, was Sie strafbar machen wollen. Auch Herr Beck hat es gesagt. Ich bin da nicht so sicher und frage mich: Steckt dahinter nicht mehr? Denn hinter einer Verunglimpfung, die geeignet ist, das Ansehen der Bundeswehr in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, kann nach meiner Ansicht mehr stecken. Ich verweise auf die Erfahrungen, die wir in der DDR mit dem § 220 StGB gemacht haben. Auch dort hieß es, daß eine Herabwürdigung der staatlichen Organe strafbar sei; übrigens wurde ebenfalls eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren angedroht. Diese Bestimmung hat Gegner in der DDR geschaffen.
    Meine Damen und Herren, ich möchte gerne zum Schluß das Zitat vortragen, das Herr Zwerenz nicht gefunden hat; nicht nur ältere Professoren sind zerstreut, sondern auch andere. Das Zitat von Herrn
    Quidde vom 8. März 1932 in der „Weltbühne" lautet - es sind vier Sätze -:
    Heute sind die Herren vom Militär viel empfindlicher, entrüsten sich und rufen nach dem Staatsanwalt ... In dem Satz „Soldaten sind Mörder" eine Beleidigung der deutschen Reichswehr zu finden ist wirklich der Gipfel der Unvernunft. Der Satz soll doch für Soldaten aller Nationalitäten gelten und offenbar für alle Kriegsteilnehmer, nicht nur für die Berufssoldaten; er soll den Gedanken, daß der Krieg Mord ist, in besonders scharf geprägter Form zum Ausdruck bringen. Ob mit Recht, darüber mag man streiten, aber deshalb wegen Beleidigung zu klagen, das heißt nicht nur, sich lächerlich machen, sondern auch die Freiheit des Wortes knebeln.

    (Beifall bei der PDS)