Rede von
Dr.
Heinrich L.
Kolb
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Matschie, ich möchte Ihnen zunächst sagen, daß wir in ständigem Kontakt mit den Genehmigungsbehörden vor Ort stehen - wir sind keine Genehmigungsbehörde - und daß auch die Genehmigungsbehörden selbst grundsätzlich von einer Verzögerung ausgehen.
Sie haben vorhin in Ihrer Zwischenfrage - ich vermute, das ist auch der Hintergrund Ihrer jetzigen Frage - gesagt, daß man mit der UVP-Verwaltungsvorschrift möglicherweise bestimmte Beschleunigungen herbeiführen könnte. Ich will hier ausdrücklich bestreiten, daß das der Fall ist.
Die Möglichkeit, die die Bundesregierung auch in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Bundesrat eingestanden hat, bezieht sich in erster Linie auf parallele Genehmigungsverfahren, aber nicht auf Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Ich glaube, daß das insgesamt schon zu der Befürchtung berechtigt, daß es hier zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen könnte.
Nachdem Sie, Herr Kollege Matschie, gefragt haben, möchte ich doch feststellen - ich hoffe, daß wir hier Konsens erreichen -, daß es auch in Ihrem Interesse liegt - im Interesse der Bevölkerung in den betroffenen Regionen liegt es ohnehin -, daß die riesigen Altlasten des Uranbergbaus so schnell wie möglich beseitigt werden. Durch Verzögerungen bei den Sanierungsmaßnahmen - diese sehen wir wirklich - würden die derzeitigen Umweltbelastungen an den Standorten der Wismut GmbH durch radioaktive und andere Schadstoffe länger als geplant bestehenbleiben.
Hinzu kämen zusätzliche Kosten für den Bund, insbesondere für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Voraussichtlich wäre sogar ein Personalabbau bei der Wismut unausweichlich. Im übrigen, Herr Kollege Matschie, wissen Sie und viele Ihrer Kollegen aus der Opposition, daß Belegschaft und auch Betriebsräte der Wismut GmbH den SPD-Vorstellungen sehr deutlich entgegengetreten sind.
Die Bundesregierung sieht durch eine Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht für die Wismut-Sanierung keine materiellen Verbesserungen, da in den jetzigen Genehmigungsverfahren alle bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung relevanten Aspekte Berücksichtigung finden. Die Öffentlichkeit vor Ort - das ist ja hier bemängelt worden - wird sehr wohl durch zahlreiche Informationsveranstaltungen und Publikationen über alle Sanierungsmaßnahmen und über die Ergebnisse der ständigen Umweltüberwachung unterrichtet. Anregungen der betroffenen Kommunen und von Privatpersonen werden geprüft und, soweit sinnvoll und realisierbar, bei der Sanierungsdurchführung berücksichtigt.
Ich glaube, die Ergebnisse der Umweltüberwachung zeigen, daß die durchgeführten Arbeiten den Anforderungen des Strahlen- und Umweltschutzes gerecht werden. Angesichts des in sich widersprüchlichen Antrags, Herr Kollege Matschie, und der negativen Auswirkungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Region empfehle ich der SPD-Bundestagsfraktion, ihren Antrag zurückzuziehen. Die Bundesregierung sieht in diesem Bereich keinen gesetzlichen Regelungsbedarf.
Vielen Dank.