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ID1309007600

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    Plenarprotokoll 13/90 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. März 1996 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Parlaments des Königreichs Nepal 7996 D Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Rentenberechnung Ost) (Drucksachen 13/3697, 13/3907) 7979 A Manfred Grund CDU/CSU 7979 B Ulrike Mascher SPD 7981 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7982 D Uwe Lühr F.D.P 7983 C Petra Bläss PDS 7984 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 7985 A Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/3698, 13/3914, 13/3915) . 7986 A Werner Lensing CDU/CSU 7986 B Franz Thönnes SPD 7987 C Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7990 A Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 7991 A Maritta Böttcher PDS 7991 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 7992 B Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion der SPD: Modernisierung der Bundesverwaltungen als Projekt (Drucksache 13/3582) . . . . 7993 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Franziska Eichstädt-Bohlig, Oswald Metzger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umzug nach Berlin als Chance für eine Reform der Bundesverwaltung und für ein zukunftsweisendes Personalkonzept (Drucksache 13/3902) 7993 B Fritz Rudolf Körper SPD 7993 B Dietmar Schlee CDU/CSU . . . . 7994 D, 7997 A Otto Schily SPD 7996 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7997 B, 7998 D Hans-Ulrich Klose SPD 7998 C Dr. Max Stadler F D P. 7999 B Maritta Böttcher PDS 8000 B Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär 8000 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8001 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr. Günther Maleuda, Eva Bulling-Schröter, Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Privatisierung von Wald in Naturschutzgebieten (Drucksache 13/2905) 8002 C Eva Bulling-Schröter PDS 8002 C Wilhelm Dietzel CDU/CSU 8003 C Ernst Bahr SPD 8004 D Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8006 B Günther Bredehorn F.D.P. 8007 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Marina Steindor, Manfred Such, Monika Knoche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und Wahrung der Vertraulichkeit von Patientendaten (Drucksache 13/3669) 8008 A Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8008 A Wolfgang Zöller CDU/CSU 8009 A Petra Ernstberger SPD 8010 A Jürgen W. Möllemann F.D.P. . . . . . 8011 D Dr. Ruth Fuchs PDS 8012 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 8012 D Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Christoph Matschie, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umweltverträglichkeitsprüfung bei Wismut-Sanierungsprojekten (Drucksache 13/2651) 8014 B Christoph Matschie SPD 8014 B Ulrich Petzold CDU/CSU 8015 D Christoph Matschie SPD . . . . 8016 D, 8020 A Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8017 B Uwe Lühr F.D.P 8018 B Eva Bulling-Schröter PDS 8019 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 8019 D Nächste Sitzung 8021 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8023* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 8023* C 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. März 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 1. 3. 96 Beck (Bremen), BÜNDNIS 1. 3. 96 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Belle, Meinrad CDU/CSU 1. 3. 96 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 1. 3. 96 Hartmut Caspers-Merk, Marion SPD 1. 3. 96 Deß, Albert CDU/CSU 1. 3. 96 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 1. 3. 96 Dreßler, Rudolf SPD 1. 3. 96 Friedrich, Horst F.D.P. 1. 3. 96 Dr. Glotz, Peter SPD 1. 3. 96 Großmann, Achim SPD 1. 3. 96 Haack (Extertal), SPD 1. 3. 96 Karl Hermann Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 1. 3. 96 Hermenau, Antje BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Homburger, Birgit F.D.P. 1. 3. 96 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 1. 3. 96 Kauder, Volker CDU/CSU 1. 3. 96 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 1. 3. 96 Kirschner, Klaus SPD 1. 3. 96 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 1.3. 96 Lamers, Karl CDU/CSU 1. 3. 96 Leidinger, Robert SPD 1. 3. 96 Dr. Maleuda, Günther PDS 1. 3. 96 Metzger, Oswald BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Neumann (Berlin), Kurt SPD 1. 3. 96 Dr. Pfaff, Martin SPD 1. 3. 96 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 1.3. 96 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 1. 3. 96 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 1. 3. 96 Hermann Rennebach, Renate SPD 1. 3. 96 Schild, Horst SPD 1. 3. 96 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 1. 3. 96 Reinhard Schumann, Ilse SPD 1. 3. 96 Sebastian, Wilhelm Josef CDU/CSU 1. 3. 96 Simm, Erika SPD 1. 3. 96 Stiegler, Ludwig SPD 1. 3. 96 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 1. 3. 96 Tauss, Jörg SPD 1. 3. 96 Thieser, Dietmar SPD 1. 3. 96 Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 1. 3. 96 Vosen, Josef SPD 1. 3. 96 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 1. 3. 96 Wohlleben, Verena SPD 1. 3. 96 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 693. Sitzung am 9. Februar 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Übernahme befristeter Kündigungsmöglichkeiten als Dauerrecht - Gesetz zur Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt - Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes - Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 12. Februar 1995 zum Abkommen vom 17. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit - Gesetz zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 6. März 1995 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zweiten Zusatzvereinbarung vom 6. März 1995 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens - Gesetz zu der Resolution vom 15. Januar 1992 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens vom 7. März 1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und zu der Resolution vom 8. September 1992 zur Änderung des Über- einkommens vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe - Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine über den Luftverkehr - Gesetz über zwingende Arbeitsbedingung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) - Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt die Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler, mit der die aus der ungesteuerten Binnenwanderung entstehenden Probleme bei der Integration der Spätaussiedler und der zusätzlichen finanziellen Belastungen der entgegen dem bundesweiten Zuteilungsverfahren vom Zuzug betroffenen Kommunen durch eine Steuerungsregelung gelöst werden sollen. Im Hinblick auf die angestrebte Steuerungsfunktion der Neuregelung geht der Bundesrat davon aus, daß an dem von der Verteilung bzw. Zuweisung abweichenden Aufenthaltsort die „nach den Umständen unabweisbar gebotene Hilfe " nach § 3 a Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes in der Regel nur die Kosten für die Fahrt zum Zuweisungsort bzw. in das Zuweisungsland und die Verpflegungskosten umfaßt. Die Ansprüche nach dem Arbeitsförderungsgesetz und dem Bundessozialhilfegesetz am Zuweisungsort bzw. im Zuweisungsland bleiben erhalten. Des weiteren hat der Bundesrat in seiner 693. Sitzung am 9. Februar 1996 zu dem am 29. Dezember 1995 zugeleiteten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer ArbeitsschutzRichtlinien und zu dem Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (18. BAföGÄndG) beschlossen, unter Berufung auf Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen. Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 8. Februar 1996 ihren Antrag „Völkerrechtswidrigkeit der Androhung des Einsatzes und des Einsatzes von Kernwaffen" - Drucksache 13/1465 - zurückgezogen. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksachen 13/1937, 13/2275 Nr. 1.4 Drucksachen 13/2138, 13/2275 Nr. 1.7 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/1614, Nr. 1.10 Rechtsausschuß Drucksachen 12/6632, 13/725 Nr. 32 Drucksachen 12/7807, 13/725 Nr. 39 Drucksachen 12/7809, 13/725 Nr. 41 Haushaltsausschuß Drucksache 13/3286 Nr. 1.2 Drucksache 13/3668 Nr. 1.20 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/2494 Nr. 1.10 Drucksache 13/2988 Nr. 1.22 Drucksache 13/3286 Nr. 1.8 Drucksache 13/3286 Nr. 2.13 Drucksache 13/3286 Nr. 2.14 Drucksache 13/3286 Nr. 2.16 Drucksache 13/3286 Nr. 2.18 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/2804 Nr. 2.4 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/2306 Nr. 2.8 Drucksache 13/2306 Nr. 2.95 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/2306 Nr. 2.24 Drucksache 13/2426 Nr. 1.12 Drucksache 13/3286 Nr. 2.8 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/2426 Nr. 1.1 Drucksache 13/2426 Nr. 1.8 Drucksache 13/2988 Nr. 1.4 Drucksache 13/2988 Nr. 1.10 Drucksache 13/3286 Nr. 1.3 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/2306 Nr. 2.55 Drucksache 13/2306 Nr. 2.90 Drucksache 13/2674 Nr. 2.37
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Zöller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit einer Abwandlung des berühmten Satzes von Michail Gorbatschow „Wer zu früh kommt, den bestraft das Leben" könnte man eigentlich den Gesetzentwurf der Grünen überschreiben.
    Tolldreist finde ich allerdings die Formulierung zum Gesetzentwurf. Ich darf zitieren:
    Die Vorschriften der § 295 Abs. 1 und § 303 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) tangieren das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Patienten und Ärzten nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind somit verfassungswidrig.
    In der den Grünen eigenen Selbstherrlichkeit wird hier die Tatsache unterschlagen, daß im Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheitsstrukturgesetz weder die Verfassungsressorts noch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der beiden Paragraphen geäußert haben.
    Die Grünen sind mit ihrer Gesetzesinitiative am 2. Februar 1996 auch insofern „zu früh gekommen", als das Bundesverfassungsgericht am 7. Februar eine Verfassungsbeschwerde von Vertragsärzten gegen den ICD 10 nicht zur Entscheidung angenommen hat. Ich unterstelle, daß die Begründung der Verfassungsbeschwerde juristisch und fachlich wesentlich substantiierter als die hier vorliegende Gesetzesbegründung der Grünen gewesen ist. Dennoch wurde die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Ich darf aus den Gründen des Beschlusses zitieren:
    Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Verschlüsselungspflicht gemäß § 295 Abs. 1 Satz 2 SGB V sind nicht hinreichend dargetan.
    Die Verfassungsbeschwerde geht nicht auf die Nutzungs- und Weitergaberegelungen der §§ 284, 285, 295 bis 298 SGB V ein, die den Datenzugriff zweckgebunden und bereichsspezifisch regeln und Vorsorge gegen zweckwidrige Verwendung treffen.

    (Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/ CSU]: So ist das!)

    Daß ungeachtet dieser Regelungen grundsätzliche Bedenken gegen die Verschlüsselung sämtlicher für die Abrechnung erforderlichen Angaben bestehen, ist nicht ohne weiteres erkennbar.
    Diese Begründung ist eine schallende Ohrfeige für die Autoren des Gesetzentwurfes. Ihr ist nichts hinzuzufügen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Für die Union möchte ich hier erklären, daß wir diesem populistischen Gesetzentwurf der Grünen, die unter dem Motto „Wir sind die Datenschützer Nummer eins in Deutschland" vielleicht nach Stimmen im liberalen Lager schielen,

    (Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Na, na!) eine klare und eindeutige Absage erteilen.

    Nach den Irrungen und Wirrungen um den ICD 10 in den letzten Wochen gibt es seit dem 2. Februar 1996 eine Rahmenvereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

    (Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/ CSU]: Das sieht das Gesetz ausdrücklich vor!)

    Ausgangspunkt dieser Vereinbarung ist die grundsätzliche Übereinstimmung aller Beteiligten darüber, daß bei der Übermittlung der zur Leistungsabrechnung notwendigen Daten eine Verschlüsselung der Diagnose im Interesse einer Modernisierung und Rationalisierung des Abrechnungs- und Prüfungsverfahrens sinnvoll ist.
    Es besteht auch darin Übereinstimmung, daß niemand den sogenannten gläsernen Patienten will. Trotz gegenteiliger Behauptungen von interessierten Kreisen hat auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz bei einer neuerlichen Prüfung keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Angabe von Diagnosen und ihre Verschlüsselung erhoben. Bei diesem Gespräch waren Sie selber dabei.
    Die Vertragspartner werden unter Einbeziehung der entsprechenden Verbände und Körperschaften einen Arbeitsausschuß auf Landesebene bilden, der nur auf der Grundlage des ICD 10 bis spätestens zum 31. Dezember 1996 einen Vorschlag erarbeitet, der die praktische und sinnvolle Anwendbarkeit des Schlüssels sicherstellen soll.
    Nach einer Erprobungsphase in einer repräsentativen Anzahl von Praxen und Krankenhäusern soll dann zum 1. Januar 1998 eine verbindliche Diagnoseverschlüsselung auf der Grundlage der überarbeiteten Fassung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich gleichzeitig eingeführt werden.
    Diese von der Selbstverwaltung gefundene Lösung entspricht der Intention der Koalition in der dritten Stufe der Gesundheitsreform, die unter dem Motto „Vorfahrt für die Selbstverwaltung" steht. Die Selbstverwaltung hat hier ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt.
    Das Bundesministerium für Gesundheit wird auch bei der Überarbeitung des Diagnoseschlüssels die datenschutzrechtlichen Aspekte koordinieren. Die Interessen der Patienten und der Ärzte sind gewahrt.

    Wolfgang Zöller
    Der Gesetzentwurf der Grünen ist daher überflüssig. Wenn es Ihnen wirklich um die Sache und nicht um politisches Spektakel geht, dann müssen Sie eigentlich logischerweise Ihren Gesetzentwurf zurückziehen.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Kollegin Petra Ernstberger, SPD.

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    Rede von Petra Ernstberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein modernes, das heißt wirksames und leistungsfähiges Gesundheitswesen braucht angesichts der heutigen und auch zukünftigen Herausforderungen ein Datenerhebungs- und -verarbeitungssystem, das den Anforderungen gerecht wird. Jedoch liegen zwischen dem Anspruch und der Realität der Umsetzung Welten. Mit Recht hat nämlich Herbert Rebscher, Vorstandsvorsitzender des VdAK, im „Focus" gesagt, daß
    Deutschland ... im internationalen Vergleich ein Entwicklungsland in Sachen medizinischer Dokumentation und Transparenz
    ist.
    Es fehlen Grundlagen zur Steuerung des Leistungsprozesses in Richtung Qualität, Wirtschaftlichkeit und Bedarfsnotwendigkeit. Für ein besseres Kostenmanagement benötigt man „Licht in der Dunkelkammer", sprich: die für den Kunden transparente Arztpraxis.
    Und das ist richtig so. In unserem Gesundheitssystem bestehen nämlich erhebliche Defizite in der Leistungs- und in der Kostentransparenz. Von daher stellt eine standardisierte Diagnoseverschlüsselung die entscheidende Voraussetzung für eine Erhöhung der Transparenz der medizinischen Versorgung in Deutschland dar. Sie dient der verbesserten Darstellung, Analyse und Steuerung des Leistungsgeschehens wie auch der Versorgungsstrukturen. Ferner liefert sie ihren Beitrag für ein modernes Qualitätsmanagement, für eine aussagekräftige Gesundheitsberichterstattung und nicht zuletzt für die epidemiologische Forschung.
    Auch und gerade für die Versicherten und Patienten ist das Leistungssystem nicht transparent. So ist eine einheitliche Systematik der Krankheitsbezeichnungen unabdingbar dafür, daß alle beteiligten Vertragsärzte und auch die Krankenhäuser leichter untereinander kommunizieren können.
    Die Angabe der Diagnose ist seit jeher ein selbstverständlicher Bestandteil der Leistungsabrechnungen der Ärzte sowohl mit den gesetzlichen als auch mit den privaten Krankenversicherungen. Aus der Gesetzesbegründung des Gesundheitsstrukturgesetzes geht hervor, für welche gesetzlichen Aufgaben im Rahmen des Vertragsgeschehens zwischen kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen die Diagnose erforderlich ist. So werden die Aufgaben zur Prüfung der Leistungspflicht der Krankenkassen, der Rechtmäßigkeit der Leistungsabrechnung der Ärzte sowie der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch Prüfungsausschüsse benötigt.
    Nach dem Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 besteht nun ab dem 1. Januar 1996 die gesetzliche Pflicht zur Diagnoseverschlüsselung nach dem ICD 10. Diese Vorschrift stammt, wie gesagt, aus dem Jahre 1992. Nach meiner Kenntnis und nach der Aktenlage des Bundesbeauftragten für Datenschutz, Dr. Jacob, gab es zur damaligen Zeit keine Diskussionen über den ICD. Das hat mir auch Herr Zöller bestätigt.

    (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Ja!)

    Spätestens seit der Jahreswende ist nun aber massive Kritik an der Verwendung des Diagnoseschlüssels ICD 10 laut geworden, und das Gespenst des „gläsernen Patienten" geistert durch die Gazetten und dient als Metapher für die Befürchtungen, daß der Datenschutz nicht mehr gewährleistet sei. Eines möchte ich an dieser Stelle ganz klar zum Ausdruck bringen: Bei der Verschlüsselung von Patientendaten hat der Datenschutz alleroberste Priorität,

    (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Richtig!)

    und Erfassung, Verwendung und Übermittlung von Daten sind einzig und allein für die in diesem Gesetz bestimmten Zwecke zulässig und auf das unerläßliche Minimum zu beschränken.
    Das bedeutet ganz konkret, daß die Datensätze mit den Abrechnungsdaten der Ärzte einschließlich der kodierten Diagnosen, die an die Krankenkassen übermittelt werden, weder die Namen der Versicherten noch die Versichertennummer enthalten dürfen, und Tatsache ist, daß dieses Verfahren mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz abgestimmt worden ist.

    (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Eben, so ist es!)

    Die Krankenkassen erhalten in diesem Fall nun eine Abrechnung ambulanter Leistungen mit zwei getrennten Datensätzen. Sie zusammenzuführen und dadurch sogenannte „Patientenkonten" aufzustellen ist technisch nicht möglich, weil nicht beide Datensätze ebendiese Versichertennummer enthalten.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ein sehr fairer Beitrag!)

    Außerdem ist es ganz schlicht und einfach gesetzlich verboten.
    Aus den geschilderten Gründen ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum auf die Angabe eines Diagnosecodes verzichtet werden soll. - Frau Steindor sprach davon, daß Bündnis 90/Die Grünen die Streichung des ICD wollen. - Wir lehnen daher die Streichung des § 295 Abs. 1 und des § 303 SGB V ab.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

    Die Debatte um den „gläsernen Patienten" führt uns also in die Irre und verstellt uns den Blick auf dahinterstehende Beweggründe der politisch Agieren-

    Petra Ernstberger
    den. So fühlte sich der selbsternannte — inzwischen dritte - gesundheitspolitische Sprecher der F.D.P., Herr Westerwelle, genötigt, auf den Zug des Datenschutzes aufzuspringen und die Sau einer „erneuten datenschutzrechtlichen Überprüfung des ICD 10" durch das Dorf zu treiben. Selbst Minister Seehofer empfand dieses Drängen seines Koalitionskollegen auf Aussetzung der Diagnoseverschlüsselung als schlicht „unerfindlich" und „peinlich".

    (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Herr Westerwelle hat vielleicht den ICE gemeint! - Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Aber vielleicht gibt es einen anderen Grund als die Furcht vor dem „gläsernen Patienten", nämlich die Sorge vor dem „gläsernen Mediziner". In der Tat erleichtert es die computerlesbare Kodierung der Diagnosen, die Arbeit des Arztes transparenter zu machen. Dadurch werden das Verhalten und das Vorgehen bei Diagnose und Behandlung kontrollierbar, gerade was unnötige Therapien anbetrifft. Es wäre also ein Überprüfungsinstrument, das angesichts der jährlichen Milliardenzahlungen der Kassen schlicht und einfach recht und billig ist.
    Ist also der Aufstand der Ärzte mit flankierender Deckung durch die F.D.P. nicht doch nur ein Teil einer, wie der „Spiegel" vermutet, „seit Jahren mit Erfolg geübten Verhinderungsstrategie:

    (Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Na, na, na!)

    Die Doktoren wollen sich nicht in die Karten gucken lassen, ihre Abrechnungspraktiken sollen wirksamen Wirtschaftlichkeitsprüfungen entzogen bleiben." - Honni soit qui mal y pense!

    (Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Très bien!)

    Die Anhörung vor dem Gesundheitsausschuß hat deutlich gemacht, daß der neue ICD-Schlüssel praktische Mängel in seiner Handhabung offenbart. So paßt die Aufgliederung des ICD 10 nicht immer zu den Gegebenheiten der ärztlichen Praxis: Unzutreffende Diagnosen werden evoziert, Ausschlußdiagnosen können nicht gestellt werden, Vorsorge- und Beratungsleistungen finden keine Entsprechung in der diagnoseorientierten Kodierung.
    Ich gebe zu, die Probleme sind erkannt, und sie sind eben auch da.

    (Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Stimmt!)

    Es verwundert mich aber sehr, daß diese Schwierigkeiten erst jetzt thematisiert und diskutiert werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Das Verhalten der Ärzte erscheint mir da doch als sehr merkwürdig.
    Der Beschluß des Bundestages, diesen Diagnoseschlüssel einzuführen, stammt bekanntlich aus dem Jahre 1992. Auf massiven Druck der Ärzteschaft wurde die auf den 1. Januar 1995 terminierte Einführung des Vorgängermodells ICD 9 verschoben, um jetzt mit dem ICD 10 Nägel mit Köpfen zu machen. Aber auch das Datum 1. Januar 1996 wurde nicht eingehalten, und mit „hilfreicher" Unterstützung des
    Ministers Seehofer wurde die bereits benannte Rahmenvereinbarung beschlossen, den ICD erst 1998 einzuführen.
    Warum wird unter der fragwürdigen Verwendung des § 303 SGB V nun ein Gesetz außer Kraft gesetzt, das bereits im Bundesgesetzblatt steht? Bereits 1990 hatte das mit der Bearbeitung der deutschen Fassung beauftragte Institut eine Rohfassung vorgelegt und allen Beteiligten zugeleitet. Herr Schwoerer von der Kassenärztlichen Vereinigung Südbaden glaubt den Grund zu kennen: „Die deutsche Ärzteschaft hat nachhaltig geschlafen. " Diese Vermutung verdichtet sich, wenn man Dr. Schorre von der KBV dazu hört:
    So richtig begriffen, daß dieser ICD 10 so gar nicht praktikabel ist, haben das die Kollegen, als sie im Dezember begonnen haben, sich auf den 1. Januar 1996 vorzubereiten, und als sie ab dem 1. Januar die ersten praktischen Erfahrungen machten.
    Kopfschütteln über so mannigfaltig verteilte Kompetenz und Flexibilität!
    Meine Damen und Herren, der Gesetzesauftrag des SGB V ist eindeutig. Die SPD ist nicht bereit, eine weitere Verzögerung zu Lasten von mehr Transparenz und Wirtschaftlichkeit hinzunehmen. Die Regierung, Herr Seehofer und Frau Dr. Bergmann-Pohl, ist aufgefordert, für eine fristgerechte und praktikable Umsetzung der Diagnoseverschlüsselung zu sorgen.

    (Beifall bei der SPD)