Rede von
Dr.
Norbert
Blüm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht bei dem heute zu verabschiedenden Gesetz um zwei Regelungskomplexe, um die Rentenanpassung Ost und um die Klarstellungen im Bereich der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit.
Nach dieser halben Stunde will ich einmal festhalten, daß sowohl Frau Mascher wie auch Frau Fischer nicht prinzipiell gegen diese Neuregelungen Einwände erhoben haben, daß sie also die Sinnhaftigkeit nicht in Zweifel gezogen haben, wofür ich ihnen dankbar bin.
- Richtig, Sie haben die Frage nach dem Zeitpunkt gestellt. Darauf will ich auch zu sprechen kommen.
Zunächst einmal: Beide Themen sind nicht vom Himmel gefallen, sondern werden seit langer Zeit diskutiert. Mit der Opposition haben darüber schon im Herbst Gespräche stattgefunden. Frau Mascher, ich würde mir wie Sie wünschen, daß wir für die parlamentarische Beratung noch mehr Zeit hätten. So ist es aber nun einmal: Wir haben viele Probleme zu lösen. Die Probleme suchen wir uns nicht aus.
Nun zur Rentenanpassung. Es war von Anfang an klar, daß der derzeitige Mechanismus Rentenanpassung Ost nur vorübergehend eingesetzt ist. Es wurde nie bestritten, daß sich die Rentenanpassung Ost nur vorübergehend nach den geschätzten Löhnen richtet.
Nur, wann ist der Zeitpunkt für den Umstieg gegeben, Frau Mascher? Im Zeitpunkt sind wir nicht frei; denn das alte Schema läßt sich nicht mehr durchführen. Schon im Herbst hatten wir große Schwierigkeiten, verläßliche Zahlen zu schätzen. Wollen Sie Rentenunsicherheit durch Schätzungen, die immer umstritten sind? Oder wollen Sie Sicherheit, indem die Renten im Osten an die Lohnentwicklung des Vorjahres gebunden werden? Die Neuregelung ist aus meiner Sicht gegenüber dem bisherigen Verfahren ein Stück Vertrauenssicherung für die Rente.
In der Wahl des Zeitpunktes sind wir nicht frei, Frau Mascher. Wir können nicht mehr schätzen, erstens, weil die Lohnentwicklung sehr differenziert ist, und zweitens, weil die Steuergesetzgebung in ihrer Wirkung auf die Nettolöhne nicht mehr exakt bestimmbar ist. Deshalb ist der Zeitpunkt vorgegeben.
Was die Festschreibung des Rechtes auf Erwerbs- und Berufsunfähigkeit anbelangt: Wir sichern nur das Recht gegen eine Rechtsprechung, die das Arbeitsmarktrisiko in die Rentenversicherung verlagert. Das kann Ihr und unser Interesse nicht sein.
Für die Rentner im Osten halte ich fest: Der Aufholprozeß wird nicht gestoppt. Die Renten im Osten bleiben an die Löhne gekoppelt. Da die Löhne noch hinter den Westlöhnen sind, holen auch die Rentner mit dem Steigen der Löhne auf. Der Aufholprozeß wird damit nicht gestoppt. Wie der Kollege Grund schon gesagt hat, ist er beispiellos. Die Eckrente liegt bei 82 Prozent, und die Durchschnittsrente liegt sogar höher. Mit den Worten des Kollegen Grund sage ich: Dies ist kein Geschenk an die Rentner im Osten. Das entspricht unserem Rentensystem. Beitragszeiten und Lohnentwicklung entscheiden über die Löhne. Deshalb ist das ein ganz normales Verfahren.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch einmal ein Stück Vertrauenswerbung für unsere Rentenversicherung zu machen. Es gibt, Frau Bläss, nichts Schlimmeres für die Rentner als das alte DDR-Rentensystem, in dem die Rente nach Kassenlage bestimmt wurde, nach der guten Laune der Regierung. Gott sei Dank sind wir darüber hinaus. In Ost und West steigen die Renten wie die Löhne.
Die Alten sitzen mit den Jungen in einem Boot, und dabei bleibt es auch. Deshalb bitte ich um die Zustimmung für dieses Gesetz.