Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ohne jegliche Datenbasis über die möglichen Auswirkungen soll heute mit diesem Gesetz die Umstellung des Rentenanpassungsverfahrens Ost abgeschlossen werden. Und dann reden Sie, Herr Minister Blüm, davon, wir sollten das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den neuen Bundesländern in die Rentenversicherung stärken helfen. Mir ist das nach einer solchen Vorgehensweise im Gesetzgebungsverfahren nicht möglich.
Damit die Verunsicherung endlich beendet wird, fordert die PDS eine sofortige Angleichung des Rentenniveaus Ost an das Niveau West. Gründe dafür gibt es genug.
Nach der nicht erfüllten Voraussage, daß die Aufholjagd bei den Einkommen 1995 abgeschlossen sein wird, gehen Expertinnen und Experten, wie wir am Montag hören konnten, jetzt von einer Rentenangleichung im Jahre 2013 aus.
- Ich weiß gar nicht, warum Sie das so aufregt. - Sie müssen sich das einmal in praxi vorstellen: Rentnerinnen und Rentner, die zum Tag der Einheit 1990 60 Jahre alt waren, wären dann 83.
Die damals 70jährigen wären dann 93. Viele werden also ein gleiches Rentenniveau in Ost und West gar nicht mehr erleben können.
Eine sofortige Rentenangleichung könnte auch die Bedenken bei denen zerstreuen, die an die noch nicht vollständig angeglichenen Löhne und Gehälter denken.
Aber es gibt auch mehr und mehr Tarifabschlüsse, die auf 100 Prozent gehen. Warum sollen dann ausgerechnet Ältere mit einem begrenzten Lebensrahmen auf den Durchschnitt warten, zumal es mit dem Durchschnitt sowohl der Renten als auch der Einkommen so eine Crux ist? Viele beruhigen sich und andere damit, das ungleiche Rentenniveau sei hinnehmbar, weil sich in den neuen Bundesländern durch längere Zeiten der Berufstätigkeit sowieso höhere Renten ergeben.
Herr Kollege Grund, ich bin der festen Überzeugung, daß die meisten Menschen in den neuen Bundesländern, vor allem die Frauen, diese andere Erwerbsbiographie eben nicht als Zwang verstanden haben.
Das stimmt zwar, ist aber nur zum Teil die Wahrheit. Der andere Teil der Wahrheit ist, daß durch die Einbeziehung aller in die gesetzliche Rentenversicherung in die Berechnung der Ost-Durchschnittsrenten auch viele Gutverdienende eingehen, die im Westen außen vor bleiben, weil sie in der Beamtenversorgung oder in den berufsständischen Versorgungswerken stecken. Damit verschleiert der Durchschnitt eben die Tausende, die in der DDR, gerade die Frauen, in der Textilindustrie oder im Handel wenig verdienten und heute ihre wenigen Entgeltpunkte mit 37 DM statt mit 46 DM multipliziert bekommen.
Es ist sozialpolitisch unhaltbar, dies bis weit jenseits der Jahrhundertwende schleppen zu wollen. Viel zuoft wird vergessen, daß viele Ältere in der alten Bundesrepublik nicht allein auf die Rente angewiesen sind, da ihre Alterseinkommen aus drei Säulen gespeist werden. All das wird vergessen bzw. weggelassen, wenn eine Neiddiskussion „West gegenüber Ost" befürchtet und angestachelt wird.
Bezüglich der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung Ost möchte ich hervorheben, daß die über eine Million Pendler hier gar nicht berücksichtigt werden. Diese zumeist Gutverdienenden werden nach dem Arbeitsortsprinzip im Westen registriert. Damit tragen sie nicht zur rascheren Entwicklung des Einkommensdurchschnitts Ost bei und speisen zudem noch die Sozialversicherungskassen West.
Das alles sind Ungereimtheiten, die ein gesondertes Rentengebiet Ost nicht länger rechtfertigen.
Nicht nur die Umstellung der Rentenanpassung wird von der PDS aus all diesen Gründen abgelehnt, sondern auch der zweite Regelungsgegenstand dieses Gesetzes. Die Anhörung hat gezeigt, wie umstritten das Unterbinden von sogenannten Arbeitsmarktrenten ist.
Petra Bläss
Unüberhörbar war der Ruf, diesen Fakt im Zusammenhang mit der generellen Neuordnung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten später zu regeln. Aus all diesen Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Ich erinnere an das von uns eingebrachte Rentenmoratorium. Die PDS lehnt momentan Schnellschüsse in der Gesetzgebung SGB VI ab, -