Rede von
Uwe-Bernd
Lühr
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(F.D.P.)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Spätestens nach der Anhörung am Montag dieser Woche sollten die anfangs noch gehegten Vorbehalte gegen die Umstellung des Rentenanpassungsverfahrens abgelegt werden können. Was die Rentenanpassung Ost angeht, ist klargeworden, daß es in den neuen Bundesländern in diesem Jahr eine Rentensteigerung gibt, die erheblich höher als die Anpassung in den alten Ländern sein wird, und daß auf Grund der Nettolohn--Bezogenheit der Aufholprozeß auch in Zukunft ungeschmälert weitergeht.
Nach Aussage der Fachleute, zum Beispiel Professor Dr. Ruland vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, wird die Anpassung im Jahr 1997 deutlich höher als nach dem alten Verfahren sein. In einer Zeit, meine Damen und Herren, in der viele darüber nachdenken, ob die Rentenhöhe an andere Indizes als an die Entwicklung der Nettolöhne geknüpft werden muß, da es ja immer weniger Beschäftigte gibt, die immer mehr Renteneinkommen finanzieren müssen, sollte es sich eigentlich verbieten, über die jetzt vorzunehmende Anpassung zu lamentieren.
Einige Worte zu den vorgeschlagenen Änderungen im Bereich der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit: Bisher ist es weder der Wissenschaft noch der Administration oder der Politik gelungen, den Begriff der versicherungsfremden Leistungen konsensfähig zu definieren. Das führt dazu, daß die Bandbreite der Schätzungen der sogenannten versicherungsfremden Leistungen heute zwischen 25 und 45 Prozent der Gesamtausgaben der Rentenversicherungen liegt.
Verständigung sollte allerdings in diesem Hause darüber herzustellen sein, daß es sich bei der hier zur Beratung anstehenden Regelung bezüglich der Erwerbsunfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitsrenten, die mit Verweis auf den unzugänglichen Arbeitsmarkt gezahlt werden, um eine zwar notwendige Abfederung von Arbeitsmarktrisiken, aber damit auch zumindest teilweise um rentenversicherungsfremde Leistungen handelt.
Anstatt die Instrumentarien der Arbeitsverwaltung im Interesse der Betroffenen intensiv einzusetzen, wird hier die Arbeitslosigkeit aus den bekannten Gründen vor der Rentenkasse „geparkt" . Ich bin mir dabei bewußt, wie schwierig der Arbeitsmarkt für eingeschränkt Arbeitsfähige ist. Aber schnelle Resignation ist schon im Interesse der Betroffenen nicht zu akzeptieren. Auch die in der Anhörung abgegebenen einschlägigen Stellungnahmen haben recht
Uwe Lühr
deutlich gemacht, daß der vorliegende Gesetzentwurf ein notwendiger kleiner Schritt ist, um den derzeitigen Status quo festzuschreiben und uns dennoch alle Möglichkeiten offenzuhalten, um möglichst zügig zu einer umfassenden Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu gelangen.
Die Anhörung hat hierzu bemerkenswerte Ansätze gebracht. Vielleicht münden sie in ein Modell ein, das aufzeigt, wie diese Arbeitsmarktrisiken zwischen Bundesanstalt für Arbeit und Rentenversicherung aufzuteilen sind. Wir, die F.D.P.-Fraktion, erwarten die zugesagten Vorschläge der Bundesregierung und werden dann sorgfältig prüfen, welche Vorschläge auch ordnungspolitischen Gesichtspunkten genügen und in die Praxis umzusetzen sind.
Die F.D.P.-Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.