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    Plenarprotokoll 13/90 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. März 1996 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Parlaments des Königreichs Nepal 7996 D Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Rentenberechnung Ost) (Drucksachen 13/3697, 13/3907) 7979 A Manfred Grund CDU/CSU 7979 B Ulrike Mascher SPD 7981 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7982 D Uwe Lühr F.D.P 7983 C Petra Bläss PDS 7984 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 7985 A Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/3698, 13/3914, 13/3915) . 7986 A Werner Lensing CDU/CSU 7986 B Franz Thönnes SPD 7987 C Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7990 A Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 7991 A Maritta Böttcher PDS 7991 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 7992 B Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion der SPD: Modernisierung der Bundesverwaltungen als Projekt (Drucksache 13/3582) . . . . 7993 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Franziska Eichstädt-Bohlig, Oswald Metzger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umzug nach Berlin als Chance für eine Reform der Bundesverwaltung und für ein zukunftsweisendes Personalkonzept (Drucksache 13/3902) 7993 B Fritz Rudolf Körper SPD 7993 B Dietmar Schlee CDU/CSU . . . . 7994 D, 7997 A Otto Schily SPD 7996 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7997 B, 7998 D Hans-Ulrich Klose SPD 7998 C Dr. Max Stadler F D P. 7999 B Maritta Böttcher PDS 8000 B Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär 8000 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8001 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr. Günther Maleuda, Eva Bulling-Schröter, Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Privatisierung von Wald in Naturschutzgebieten (Drucksache 13/2905) 8002 C Eva Bulling-Schröter PDS 8002 C Wilhelm Dietzel CDU/CSU 8003 C Ernst Bahr SPD 8004 D Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8006 B Günther Bredehorn F.D.P. 8007 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Marina Steindor, Manfred Such, Monika Knoche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und Wahrung der Vertraulichkeit von Patientendaten (Drucksache 13/3669) 8008 A Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8008 A Wolfgang Zöller CDU/CSU 8009 A Petra Ernstberger SPD 8010 A Jürgen W. Möllemann F.D.P. . . . . . 8011 D Dr. Ruth Fuchs PDS 8012 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 8012 D Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Christoph Matschie, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umweltverträglichkeitsprüfung bei Wismut-Sanierungsprojekten (Drucksache 13/2651) 8014 B Christoph Matschie SPD 8014 B Ulrich Petzold CDU/CSU 8015 D Christoph Matschie SPD . . . . 8016 D, 8020 A Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8017 B Uwe Lühr F.D.P 8018 B Eva Bulling-Schröter PDS 8019 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 8019 D Nächste Sitzung 8021 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8023* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 8023* C 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. März 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 1. 3. 96 Beck (Bremen), BÜNDNIS 1. 3. 96 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Belle, Meinrad CDU/CSU 1. 3. 96 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 1. 3. 96 Hartmut Caspers-Merk, Marion SPD 1. 3. 96 Deß, Albert CDU/CSU 1. 3. 96 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 1. 3. 96 Dreßler, Rudolf SPD 1. 3. 96 Friedrich, Horst F.D.P. 1. 3. 96 Dr. Glotz, Peter SPD 1. 3. 96 Großmann, Achim SPD 1. 3. 96 Haack (Extertal), SPD 1. 3. 96 Karl Hermann Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 1. 3. 96 Hermenau, Antje BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Homburger, Birgit F.D.P. 1. 3. 96 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 1. 3. 96 Kauder, Volker CDU/CSU 1. 3. 96 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 1. 3. 96 Kirschner, Klaus SPD 1. 3. 96 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 1.3. 96 Lamers, Karl CDU/CSU 1. 3. 96 Leidinger, Robert SPD 1. 3. 96 Dr. Maleuda, Günther PDS 1. 3. 96 Metzger, Oswald BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Neumann (Berlin), Kurt SPD 1. 3. 96 Dr. Pfaff, Martin SPD 1. 3. 96 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 1.3. 96 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 1. 3. 96 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 1. 3. 96 Hermann Rennebach, Renate SPD 1. 3. 96 Schild, Horst SPD 1. 3. 96 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 1. 3. 96 Reinhard Schumann, Ilse SPD 1. 3. 96 Sebastian, Wilhelm Josef CDU/CSU 1. 3. 96 Simm, Erika SPD 1. 3. 96 Stiegler, Ludwig SPD 1. 3. 96 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 1. 3. 96 Tauss, Jörg SPD 1. 3. 96 Thieser, Dietmar SPD 1. 3. 96 Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 1. 3. 96 Vosen, Josef SPD 1. 3. 96 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 1. 3. 96 Wohlleben, Verena SPD 1. 3. 96 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 693. Sitzung am 9. Februar 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Übernahme befristeter Kündigungsmöglichkeiten als Dauerrecht - Gesetz zur Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt - Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes - Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 12. Februar 1995 zum Abkommen vom 17. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit - Gesetz zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 6. März 1995 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zweiten Zusatzvereinbarung vom 6. März 1995 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens - Gesetz zu der Resolution vom 15. Januar 1992 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens vom 7. März 1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und zu der Resolution vom 8. September 1992 zur Änderung des Über- einkommens vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe - Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine über den Luftverkehr - Gesetz über zwingende Arbeitsbedingung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) - Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt die Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler, mit der die aus der ungesteuerten Binnenwanderung entstehenden Probleme bei der Integration der Spätaussiedler und der zusätzlichen finanziellen Belastungen der entgegen dem bundesweiten Zuteilungsverfahren vom Zuzug betroffenen Kommunen durch eine Steuerungsregelung gelöst werden sollen. Im Hinblick auf die angestrebte Steuerungsfunktion der Neuregelung geht der Bundesrat davon aus, daß an dem von der Verteilung bzw. Zuweisung abweichenden Aufenthaltsort die „nach den Umständen unabweisbar gebotene Hilfe " nach § 3 a Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes in der Regel nur die Kosten für die Fahrt zum Zuweisungsort bzw. in das Zuweisungsland und die Verpflegungskosten umfaßt. Die Ansprüche nach dem Arbeitsförderungsgesetz und dem Bundessozialhilfegesetz am Zuweisungsort bzw. im Zuweisungsland bleiben erhalten. Des weiteren hat der Bundesrat in seiner 693. Sitzung am 9. Februar 1996 zu dem am 29. Dezember 1995 zugeleiteten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer ArbeitsschutzRichtlinien und zu dem Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (18. BAföGÄndG) beschlossen, unter Berufung auf Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen. Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 8. Februar 1996 ihren Antrag „Völkerrechtswidrigkeit der Androhung des Einsatzes und des Einsatzes von Kernwaffen" - Drucksache 13/1465 - zurückgezogen. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksachen 13/1937, 13/2275 Nr. 1.4 Drucksachen 13/2138, 13/2275 Nr. 1.7 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/1614, Nr. 1.10 Rechtsausschuß Drucksachen 12/6632, 13/725 Nr. 32 Drucksachen 12/7807, 13/725 Nr. 39 Drucksachen 12/7809, 13/725 Nr. 41 Haushaltsausschuß Drucksache 13/3286 Nr. 1.2 Drucksache 13/3668 Nr. 1.20 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/2494 Nr. 1.10 Drucksache 13/2988 Nr. 1.22 Drucksache 13/3286 Nr. 1.8 Drucksache 13/3286 Nr. 2.13 Drucksache 13/3286 Nr. 2.14 Drucksache 13/3286 Nr. 2.16 Drucksache 13/3286 Nr. 2.18 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/2804 Nr. 2.4 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/2306 Nr. 2.8 Drucksache 13/2306 Nr. 2.95 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/2306 Nr. 2.24 Drucksache 13/2426 Nr. 1.12 Drucksache 13/3286 Nr. 2.8 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/2426 Nr. 1.1 Drucksache 13/2426 Nr. 1.8 Drucksache 13/2988 Nr. 1.4 Drucksache 13/2988 Nr. 1.10 Drucksache 13/3286 Nr. 1.3 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/2306 Nr. 2.55 Drucksache 13/2306 Nr. 2.90 Drucksache 13/2674 Nr. 2.37
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Manfred Grund


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt zwei Ziele: Zum einen soll das Verfahren der Rentenanpassung in den neuen Bundesländern zum 1. Juli 1996 umgestellt werden; zum anderen wird im Gesetzentwurf die abstrakte Betrachtungsweise bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit für zwar leistungsgeminderte, aber noch vollschichtig einsatzfähige Versicherte festgeschrieben.
    Mit dem ersten Schwerpunkt des Gesetzes, der Umstellung des Verfahrens der Rentenanpassung in den neuen Bundesländern, sind wir heute morgen mitten in der aktuellen Rentendiskussion, obwohl es nicht um die Umstellung der Renten, sondern lediglich um die Umstellung des Rentenanpassungsverfahrens geht.
    Aber auch dieses eigentlich unspektakuläre Thema wurde benutzt, um Angst, insbesondere in den neuen Bundesländern, zu schüren, mit dem Ergebnis, daß das Vertrauen der Rentenversicherten nachhaltig erschüttert wurde. Eine Studie unter ostdeutschen Bürgern bestätigt die schlimmen Auswirkungen der aktuellen Rentenverunsicherungsdiskussion. Danach fühlen sich 90 Prozent der älteren Ostdeutschen durch die Rentendiskussion verunsichert. Viele rechnen damit, daß sie die Angleichung ihrer Renten an das Westniveau nicht mehr erreichen werden. Jeder zweite ist der Meinung, daß seine Rente nicht seiner Lebensarbeit entspricht.
    Meine Damen und Herren, wer solche Meinungen und Eindrücke durch bewußte Desinformation und Stimmungsmache aus politischem und wahltaktischem Kalkül heraus fördert oder hervorruft, betätigt sich als Brandstifter an unseren sozialen Systemen und damit am Gesellschaftssystem.
    Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf von Rentenlüge oder gar parlamentarischer Sauerei zu sprechen, ist in höchstem Maße unredlich, und es ist Politik auf dem Rücken unserer Rentner; denn die Wahrheit ist: Nach insgesamt zwölf Rentenanpassungen seit dem 1. Juli 1990 mit teilweise zweistelligen Rentensteigerungsraten sind die Rentenauszahlungen von 16,7 Milliarden Mark der Deutschen Demokratischen Republik 1989 um 437 Prozent auf 73 Milliarden DM 1996 gestiegen, wobei 16 Milliarden DM als Finanztransfer, als Ausgleich, von West nach Ost fließen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Die ausgezahlte Nettorente in den neuen Bundesländern beträgt bei den Männern 97 Prozent der verfügbaren Versichertenrenten im Westen, bei den Frauen sind es sogar 135 Prozent. Das heißt, daß im Moment in den neuen Bundesländern im Durchschnitt 105 Prozent der Durchschnittsrente West ausgezahlt werden. In welchem anderen Bereich wurde

    Manfred Grund
    so schnell eine tatsächliche Angleichung zwischen West und Ost erreicht?

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wer angesichts dieser erfreulichen Entwicklung von Rentenlüge, sogar von Rentenkürzungen und Ungerechtigkeit spricht, dem geht es nicht um konstruktive Mitarbeit zum Wohle der Menschen, sondern um eine bewußte Verschlechterung des politischen Klimas in diesem Lande.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Richtig ist, daß die Eckrente Ost das Niveau der Eckrente West noch nicht erreicht hat. Richtig ist aber auch, daß die Renten in den neuen Bundesländern bis zur Angleichung der Eckrenten an das Westniveau weiter dynamisch steigen werden, auch nach der Umstellung des Rentenanpassungsverfahrens. Dabei ist der Begriff Eckrente eine statistische Größe der Rentenversicherung. Wichtig und entscheidend für die Rentner ist jedoch, was sie am Zahltag zur Verfügung haben.
    Wenn bereits heute die verfügbare Versichertenrente Ost höher als die in den alten Bundesländern ausfällt, so hat das nichts mit Berechnungsfehlern und nichts mit Geschenken zu tun, sondern ist Ausdruck einer anderen Erwerbsbiographie. Das ist der Lohn dafür, daß die Menschen im Osten länger im Erwerbsprozeß bleiben mußten und daß insbesondere die Frauen intensiver und oftmals härter in der Produktion eingesetzt wurden. So waren ostdeutsche Frauen im Durchschnitt 39 Jahre berufstätig. Weil unser Rentensystem gerecht und zudem Ausdruck eines selbst erarbeiteten Anspruches ist, aber auch weil die Einkommensentwicklung in den neuen Bundesländern weiterhin dynamisch verlaufen wird, werden die Renten weiter dynamisch steigen.
    Ich weise darauf hin, daß in den letzten Wochen Tarifverträge abgeschlossen worden sind, die bereits für die nächsten ein bis zwei Jahre 100 Prozent des Tariflohnes West festschreiben, was sich sehr positiv auf die Rentenentwicklung im Osten auswirken wird. Das ist fürwahr ein gutes Ergebnis. Das haben bei der Anhörung im Sozialausschuß die Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des VdK und des Reichsbundes zum Ausdruck gebracht.
    Daß es nun an der Zeit und angebracht ist, das bisherige Rentenanpassungsverfahren Ost umzustellen, hat Gründe, die sich unter anderem aus dem Jahressteuergesetz 1996 erklären. Zum ersten ist mit der Regelung des Jahressteuergesetzes 1996 das voraussichtliche Nettoentgelt nicht mehr hinreichend genau vorauszuschätzen. Zum zweiten gewährleistet nur das Ex-post-Verfahren hinsichtlich der Wirkungen des im Januar 1996 eingeführten Familienleistungsausgleiches eine Gleichbehandlung in Ost und West.
    Wie sich die Löhne und Gehälter im Osten entwikkelt haben, wird durch das Statistische Bundesamt bis Ende März ermittelt werden, so daß es zum 1. Juli dieses Jahres eine nochmalige, also zweite, Rentenerhöhung in den neuen Bundesländern geben wird.
    Dabei wird die Rentenerhöhung vom 1. Januar 1996 um 4,38 Prozent dynamisch weiterwirken. Zukünftig werden wir also ein einheitliches Rentenberechnungsverfahren in Deutschland haben und damit ein Stück mehr Normalität. Bis zur Angleichung des Lohn- und Gehaltniveaus wird die Rentenentwicklung West aber auf der Nettoentgeltentwicklung West basieren, wogegen in den neuen Bundesländern die dortige Lohn- und Gehaltsentwicklung die Höhe der Rentenanpassung vorgeben wird.
    Bei der Anhörung im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zu diesem Thema wurde deutlich, daß es bei sich ändernder Entgeltentwicklung für die Rentner in den neuen Bundesländern vorteilhaft sein kann, das Rentenberechnungsverfahren zum gegenwärtigen Zeitpunkt umzustellen. Deshalb wurde durch einen Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes bei dieser Anhörung die Umstellung des Berechnungsverfahrens zum 1. Juli 1996 auch unter Würdigung des gegenläufigen Abschmelzens der Auffüllbeträge als - wörtlich - sinnvoll und sozialpolitisch vertretbar bezeichnet.
    Lassen Sie mich zum zweiten Schwerpunkt dieses SGB VI-Änderungsgesetzes etwas sagen, und zwar zu der Änderung im Bereich der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Unabhängig von der grundsätzlich erforderlichen Neuordnung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit soll zum jetzigen Zeitpunkt eine Gesetzesänderung erfolgen, die einer Ausweitung der sogenannten konkreten Betrachtungsweise auf leistungsgeminderte, aber noch vollschichtig einsatzfähige Versicherte entgegenwirkt. Die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die jeweilige Arbeitsmarktlage für die Beurteilung der Erwerbsminderung zu berücksichtigen ist, wird für die künftige Rechtslage von entscheidender Bedeutung sein und bedarf deshalb der gesetzlichen Regelung.
    Die CDU/CSU-Fraktion geht davon aus, daß es mit den im Gesetz gefundenen Formulierungen zu keiner Verschlechterung der Rechtslage kommt, auch nicht in den sogenannten Seltenheitsfällen. Dies wurde bei der Anhörung deutlich und im wesentlichen auch von den Sachverständigen so gesehen.
    Deutlich wurde aber auch etwas anderes: Es wird bei einer grundlegenden Neuregelung der Renten wegen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit darauf ankommen, das gemischte Risiko der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit besser zu regeln.


Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ihre Redezeit!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Manfred Grund


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident, ich komme zum Ende.
    Es wird die Frage zu beantworten sein, ob ein leistungseingeschränkter Versicherter aus dem Arbeitsprozeß herausgedrängt werden muß und dann sozial abzusichern ist oder ob nicht ein seinem Restarbeitsvermögen angemessener Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
    Das ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung; denn hier stellt sich die Frage nach Schonar-

    Manfred Grund
    beitsplätzen, nach Teilzeitarbeitsplätzen und auch nach Behindertenarbeitsplätzen. Deshalb war diese Frage auch ein Thema der Kanzlerrunde mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
    Wir haben heute über das SGB VI-Änderungsgesetz abschließend zu beraten. Die Fraktion der CDU/ CSU wird dem Gesetz ihre Zustimmung geben.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)