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    Plenarprotokoll 13/89 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 89. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. Februar 1996 Inhalt: Nachruf auf den Abgeordneten HeinzAdolf Hörsken 7807 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Heribert Blens 7807 A Eintritt des Abgeordneten Uwe Göllner in den Deutschen Bundestag 7807 D Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 7807 D Absetzung des Punktes 5 von der Tagesordnung 7808 A Nachträgliche Ausschußüberweisung . 7808B Tagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Inkraftsetzen der 2. Stufe der Pflegeversicherung (Drucksache 13/3811) 7808 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 7808C Gerd Andres SPD 7810 D Dr. Gisela Babel F.D.P 7814 B Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . 7815A, 7826A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7817 A Dr. Gisela Babel F.D.P 7819B Petra Bläss PDS 7821 A Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 7822 B Karl Hermann Haack (Extertal) SPD 7824B, 7826B Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Joachim Poß, Ingrid Matthäus-Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für eine gerechte und einfache Einkommensbesteuerung (Drucksache 13/3701) 7826D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine durchgreifende Einkommensteuerrefom: Steuergerechtigkeit durch Steuervereinfachung (Drucksache 13/3874) 7826D Ingrid Matthäus-Maier SPD . . . 7827A, 7853B Gerda Hasselfeldt CDU/CSU . . . 7829C, 7832A Peter Conradi SPD 7832A Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7832B Dr. Guido Westerwelle F.D.P. . . 7833A, 7849B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . . 7834 C Hans Michelbach CDU/CSU 7835A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . 7835D, 7841B Ingrid Matthäus-Maier SPD 7836C Detlev von Larcher SPD 7837 D Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7838 C Rolf Köhne PDS 7839 C Detlev von Larcher SPD 7840D Dr. Barbara Höll PDS 7841 C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 7843 B Joachim Poß SPD 7846B, 7851 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. . . . . . 7850 C Gerhard Schulz (Leipzig) CDU/CSU . . 7851 B Tagesordnungspunkt 20: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Angelika Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Abschaffung der Wehrpflicht (Drucksache 13/3552) . . 7854 A b) Antrag der Abgeordneten Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ächtung von Landminen (II) (Drucksache 13/3748) . . . 7854 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Weitere Uberweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen (Drucksache 13/3876) 7854 B b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Eva BullingSchröter, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Bergrechts in den alten und den neuen Bundesländern (Drucksache 13/3875) 7854 B c) Antrag der Abgeordneten Eva BullingSchröter, Gerhard Jüttemann, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Änderung des Bundesberggesetzes (Drucksache 13/3873) 7854 C Tagesordnungspunkt 21: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Oktober 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Grenzberichtigungen (Zweiter Grenzberichtigungsvertrag) (Drucksachen 13/1936, 13/3659) 7854 C b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. März 1995 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile über die Seeschiffahrt (Drucksachen 13/2987, 13/3674) 7854 D c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. März 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Autobahnzusammenschluß sowie über den Bau und den Umbau einer Grenzbrücke im Raum Forst und Erlenholz (Olszyna) (Drucksachen 13/2688, 13/3675) 7855 A d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. März 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Erhaltung der Grenzbrücken im Zuge der deutschen Bundesfernstraßen und der polnischen Landesstraßen an der deutsch-polnischen Grenze (Drucksachen 13/2689, 13/3676) 7855 A e) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. März 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Zusammenschluß der deutschen Bundesstraße B 97 und der polnischen Landesstraße 247 sowie über den Bau einer Grenzbrücke im Raum Guben und Gubinek (Drucksachen 13/2690, 13/3677) 7855 B f) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 13/1534, 13/ 3868) 7855 C g) 5. Beschlußempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu 94 gegen die Gültigkeit der Wahl zum 13. Deutschen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen (Drucksache 13/3770) 7855 D h) 6. Beschlußempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu 143 gegen die Gültigkeit der Wahl zum 13. Deutschen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen (Drucksache 13/3771) 7856A i) 7. Beschlußempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu 90 gegen die Gültigkeit der Wahl zum 13. Deutschen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen (Drucksache 13/3772) 7856A j) 8. Beschlußempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu 141 gegen die Gültigkeit der Wahl zum 13. Deutschen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen (Drucksache 13/3773) 7856B k) 9. Beschlußempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu 94 gegen die Gültigkeit der Wahl zum 13. Deutschen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen (Drucksache 13/3774) 7856 B 1) 10. Beschlußempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu 110 gegen die Gültigkeit der Wahl zum 13. Deutschen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen (Drucksache 13/3775) 7856C m) 11. Beschlußempfehlung 'und Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu 139 gegen die Gültigkeit der Wahl zum 13. Deutschen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen (Drucksache 13/3776) 7856 C n) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie (Drucksachen 13/3575, 13/3664 Nr. 2.1, 13/3829) . . 7856C o) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Bericht des Untersuchungsausschusses über den Güterkraftverkehr im Binnenmarkt vom Juli 1994 (Drucksachen 12/8592, 13/837 Nr. 1.1, 13/3650) 7856 D p) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Schuldenverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Drucksachen 13/692, 13/2787) . . . 7857A q) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der bundeseigenen ehemaligen US-Wohnsiedlung Paul-RevereVillage in Karlsruhe an die Stadt Karlsruhe und die Volkswohnung GmbH Karlsruhe (Drucksachen 13/ 3274, 13/3740) 7857 A r) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines Grundstücks in Berlin gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 13/3478, 13/3741) 7857 B s) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 1710 Titelgruppe 01 - Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (Drucksachen 13/3315, 13/3528 Nr. 1.13, 13/3738) 7857 C t) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 13 02 apl. Titel 692 01 - Erstattungen für Ausgleichsforderungen der Länder aus der Währungsumstellung 1948 (Drucksachen 13/3172, 13/3528 Nr. 1.9, 13/3739) 7857 C u) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1995; Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe nach Artikel 112 GG bei Kapitel 60 04 Titel 642 21 - Erstattungen an die Länder zur Kampfmittelbeseitigung (Drucksachen 13/3273, 13/3528 Nr. 1.12, 13/3742) 7857 D v) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 1113 Titel 656 04 - Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten (Drucksachen 13/3423, 13/3664 Nr. 1.4, 13/3743) 7857 D w) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 1112 Titel 681 11 - Eingliederungshilfe für Spätaussiedler - (Drucksachen 13/3356, 13/3664 Nr. 1.2, 13/3744) . . 7858A x) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 25 02 Titel 642 01 - Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (Drucksachen 13/3205, 13/3528 Nr. 1.11, 13/3745) 7858A y) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 25 02 Titel 893 01 - Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz und nach der Verordnung zur Einführung des Bausparens in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet - (Drucksachen 13/3204, 13/3528 Nr. 1.10, 13/3746) 7858B Tagesordnungspunkt 22: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache a) bis c) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 101, 102 und 103 zu Petitionen (Drucksachen 13/3749, 13/3750, 13/3751) 7858C Tagesordnungspunkt 6: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Sozialhilferechts (Drucksachen 13/2440, 13/2764, 13/3904) 7858D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit - zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Lange, Klaus Kirschner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Reform des Sozialhilferechts - zu dem Antrag der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Entlastung und Weiterentwicklung der Sozialhilfe - zu dem Antrag der Gruppe der PDS: Sicherung der Aufgaben des Bundessozialhilfegesetzes bis zur Einführung einer bedarfsorientierten sozialen Grundsicherung (Drucksachen 13/2442, 13/2437, 13/ 2438, 13/275, 13/3904) 7858 D Ulf Fink CDU/CSU . . . . 7859B, 7864A, 7874D Waltraud Lehn SPD 7860B Brigitte Lange SPD 7862A Regina Schmidt-Zadel SPD 7863 D Dr. Gisela Babel F.D.P 7864 C Ulrike Mascher SPD 7865C, 7869C Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7866A Dr. Heidi Knake-Werner PDS 7867 C Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 7868C Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 7871 D Waltraud Lehn SPD 7872C, 7875 B Ulrike Mascher SPD 7874 B Tagesordnungspunkt 7: Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 1994 (36. Bericht) (Drucksachen 13/700, 13/2649) . . . 7876B Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . . . 7876B Dieter Heistermann SPD 7878 A Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7880B, 7888C Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 7881 C Heinrich Graf von Einsiedel PDS . . . 7883 B Michaela Geiger, Parl. Staatssekretärin BMVg 7884 B Ulrich Irmer F.D.P 7884 D Dieter Heistermann SPD 7885 A Gerd Höfer SPD 7886 D Paul Breuer CDU/CSU 7888 A Helmut Rauber CDU/CSU 7888 D Claire Marienfeld, Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages 7890 A Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Dr. Eckhart Pick, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von Deliktsopfern und zum Einsatz von Videogeräten bei Zeugenvernehmungen in der Hauptverhandlung (Drucksache 13/3128) 7891 C Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 7891 D Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU . . . 7893 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7894 D Jörg van Essen F.D.P. 7895 D Christine Schenk PDS 7896 D Norbert Röttgen CDU/CSU 7897 D Hanna Wolf (München) SPD 7899 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 7900 B Dr. Eckhart Pick SPD 7901 B Tagesordnungspunkt 9: Große Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter Harry Carstensen (Nordstrand), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Horst Friedrich, Dr. Klaus Röhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Der Kombinierte Verkehr als Mittel zur Vernetzung der Verkehrsträger (Drucksachen 13/1842, 13/3370) 7902A Roland Richter CDU/CSU 7902B Elke Ferner SPD 7903D, 7913 A Wieland Sorge SPD 7904 B Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7906C, 7917D Horst Friedrich F.D.P. 7908A Dr. Dagmar Enkelmann PDS 7909 C Johannes Nitsch, Parl. Staatssekretär BMV 7910D Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . . 7911B Hans-Eberhard Urbaniak SPD . 7911D, 7915 C Dr. Uwe Küster SPD 7912B, D Berthold Wittich SPD 7914 A Roland Richter CDU/CSU 7915 B Georg Brunnhuber CDU/CSU . . 7916B, 7918A Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktion der SPD: Herausnahme von Ghana aus der Liste der sicheren Herkunftsstaaten (Drucksache 13/3329) 7918B Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . 7918C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 7919D Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7920 C Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7921 A Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7921B Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. . . 7922A Ulla Jelpke PDS 7922D Tagesordnungspunkt 17: Debatte zur Entwicklungspolitik a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zehnter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung (Drucksache 13/3342) 7923 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Pinger und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Roland Kohn, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Helmut Haussmann und der Fraktion der F.D.P.: Durchsetzung der deutschen Entwicklungspolitik in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ingomar Hauchler, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Neuorientierung der Deutschen Entwicklungspolitik - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Wolfgang Schmitt (Langenfeld), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Reform der bundesdeutschen Entwicklungspolitik (Drucksachen 13/233, 13/241, 13/246, 13/2427) 7923 D c) Antrag der Abgeordneten Petra Bläss, Dr. Willibald Jacob, Dr. Winfried Wolf und der Gruppe der PDS: Auswertung und Umsetzung der Dokumente des Weltsozialgipfels (Drucksache 13/1586) 7924 A d) Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Dr. Willibald Jacob, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Verwendung der Mittel, die für die Finanzierung des Staudammprojektes Arun III vorgesehen waren (Drucksache 13/2285) 7924 B e) Antrag der Abgeordneten Christoph Matschie, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Alternative Entwicklungsvorhaben zu Arun III in Nepal (Drucksache 13/ 2979) 7924 B f) Antrag der Abgeordneten Dr. Ingomar Hauchler, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für eine neue Initiative zur Entschuldung der Entwicklungsländer (Drucksache 13/2458) 7925 C g) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Schmitt (Langenfeld), Dr. Uschi Eid, Dr. Angelika Köster-Loßack und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle der Weltbank (Drucksache 13/2495) 7925 C h) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Pinger, Wolfgang Vogt (Düren) und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Roland Kohn, Dr. Irmgard Schwaetzer und der Fraktion der F.D.P.: Weltgipfel für soziale Entwicklung vom 6. bis 12. März 1995 in Kopenhagen - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ingomar Hauchler, Hans Büttner (Ingolstadt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Weltgipfel für soziale Entwicklung vom 6. bis 12. März 1995 in Kopenhagen - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-Loßack, Dr. Uschi Eid, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weltsozialgipfel - zu dem Antrag der Abgeordneten der PDS: Weltgipfel für soziale Entwicklung vom 6. bis 12. März 1995 in Kopenhagen (Drucksachen 13/556, 13/421, 13/539, 13/535, 13/2796) 7925 C i) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Schmitt (Langenfeld), Dr. Uschi Eid, Dr. Angelika Köster-Loßack und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wiederauffüllungsrunde der International Development Association - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ingomar Hauchler, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: 11. Wiederauffüllung der International Development Association (IDA) (Drucksachen 13/740, 13/2401, 13/ 3394) 7925D j) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Winfried Pinger und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Roland Kohn, Dr. Irmgard Schwaetzer und der Fraktion der F.D.P.: Verhandlungsziele für die 11. Wiederauffüllung der International Development Association (IDA) (Drucksachen 13/3041, 13/3581) . . . 7925A k) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses - zu dem Antrag der Abgeordneten Ludger Volmer, Dr. Uschi Eid, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neue Strategie der internationalen Finanzinstitutionen zur Entschuldung und zur Finanzierung von umwelt- und entwicklungspolitischen Maßnahmen - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Dr. Willibald Jakob, Andrea Lederer und der weiteren Abgeordneten der PDS: Sofortiger und vollständiger Schuldenerlaß für die 30 ärmsten Länder (Drucksachen 13/1018, 13/673, 13/ 2842) 7925 B Jochen Feilcke CDU/CSU 7925 C Günter Verheugen SPD 7927 C Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7929C Ulrich Irmer F.D.P 7930D, 7943 A Roland Kohn F.D.P. 7931 B Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7932A, 7958 B Dr. Willibald Jacob PDS 7934 C Helmut Schäfer (Mainz) F.D.P. 7935 C Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7936A Carl-Dieter Spranger, Bundesminister BMZ 7936 B Brigitte Adler SPD 7939 A Dr. Manfred Lischewski CDU/CSU . . 7940D Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7942 C Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . 7942D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 7943 C Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 7945 A Dr. R. Werner Schuster SPD 7947 A Adelheid Tröscher SPD 7947 C Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU . . 7950C Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7952 A Dr. Winfried Wolf PDS 7953 A Michael Wonneberger CDU/CSU . . . 7954 B Dr. R. Werner Schuster SPD 7955 B Dr. Winfried Pinger CDU/CSU 7957 A Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7958 D Tagesordnungspunkt 18: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Uschi Eid und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Initiativen zur Beendigung der Gewalt und Schaffung eines dauerhaften Friedens in Burundi (Drucksache 13/3551) 7961 C b) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Sicherung des Friedens und der demokratischen Entwicklung in Burundi (II) (Drucksache 13/3700) . 7961D c) Antrag der Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht, Dr. R. Werner Schuster, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Initiativen zur Sicherung des Friedens in Burundi (Drucksache 13/3718) 7961 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 7962 A Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7963A, 7968 D Dr. Eberhard Brecht SPD 7963 C Armin Laschet CDU/CSU 7964 D Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7965 B Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P 7966 D Dr. Willibald Jacob PDS 7967 C Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 7968 B Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Verwirklichung des Westsahara-Friedensplanes der Vereinten Nationen (Drucksache 13/3702 [neu]) 7970 A Anneliese Augustin CDU/CSU 7970 A Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD . . 7971B Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7972 D Dr. Burkhard Hirsch F D P. 7973 D Steffen Tippach PDS 7974 C Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 7975 B Nächste Sitzung 7976 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7977' 89. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. Februar 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Belle, Meinrad CDU/CSU 29. 2. 96 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 29. 2. 96 Hartmut Großmann, Achim SPD 29. 2. 96 Hermenau, Antje BÜNDNIS 29. 2. 96 90/DIE GRÜNEN Homburger, Birgit F.D.P. 29. 2. 96 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 29. 2. 96 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 29. 2. 96 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 29. 2. 96 Lamers, Karl CDU/CSU 29. 2. 96 Dr. Maleuda, Günther PDS 29. 2. 96 Metzger, Oswald BÜNDNIS 29. 2. 96 90/DIE GRÜNEN Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Neumann (Berlin), Kurt SPD 29. 2. 96 Dr. Pfaff, Martin SPD 29. 2. 96 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 29. 2. 96 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 29. 2. 96 Scheffler, Siegfried SPD 29. 2. 96 Schild, Horst SPD 29. 2. 96 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 29. 2. 96 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 29. 2. 96 Sebastian, Wilhelm Josef CDU/CSU 29. 2. 96 Simm, Erika SPD 29. 2. 96 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 29. 2. 96 Vogt (Düren), Wolfgang CDU/CSU 29. 2. 96 Wallow, Hans SPD 29. 2. 96 Welt, Jochen SPD 29. 2. 96 Wohlleben, Verena SPD 29. 2. 96
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    Rede von Prof. Dr. Jürgen Meyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Anfang der 80er Jahre ist der Opferschutz in vielen Ländern Europas mehr und mehr zu einem Schwerpunkt der Kriminalpolitik geworden. Wesentliche Anstöße für den Ausbau von Opferhilfeprogrammen und die Stärkung der Rechtsstellung des Opfers im Strafverfahren sind vom Europarat und den Vereinten Nationen ausgegangen.
    Es ist offensichtlich unangemessen, dem Opfer lediglich eine untergeordnete Stellung im Strafverfahren einzuräumen. Die überlieferte täterzentrierte Kriminalpolitik erscheint deshalb immer fragwürdiger.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Der Opferschutz mit dem Ziel der Sicherung und Wiederherstellung des Rechtsfriedens gewinnt zunehmend an Überzeugungskraft. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1974 zutreffend festgestellt,

    Dr. Jürgen Meyer (Ulm)

    der Opferzeuge dürfe ungeachtet seiner prozessualen Funktion als Beweismittel nicht zum bloßen Objekt eines Verfahrens gemacht werden.
    Der Opferschutz ist seit langem auch ein wesentliches Element sozialdemokratischer Rechtspolitik. Ich nenne als Beispiel nur das Opferentschädigungsgesetz von 1976, das die Handschrift eines sozialdemokratischen Justizministers trägt, und aus jüngster Zeit die Weiterentwicklung des Täter-Opfer-Ausgleichs, die ohne die allerdings deutlich weiter reichenden Initiativen der SPD-Fraktion in der letzten Legislaturperiode, beginnend mit einer Großen Anfrage und fortgesetzt durch einen eigenen Gesetzentwurf, kaum zustande gekommen wäre.
    Was die Opferentschädigung angeht, ist nun endlich die europäische Konvention von 1983 auch in der Bundesrepublik umzusetzen. Es darf nicht sein, daß Ausländer, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und Opfer von Gewalttaten werden, entsprechend den Vorschlägen der Bundesregierung als Opfer dritter Klasse behandelt werden.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Damit wird sich der Bundestag demnächst zu befassen haben.
    Das gilt auch für unseren Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Sanktionensystems, den wir demnächst erneut einbringen werden. Wir wollen, daß auch bei der Verhängung und Vollstreckung von Strafe die Interessen der Opfer stärker berücksichtigt werden, als es bisher möglich ist.
    In diesem kriminalpolitischen Gesamtzusammenhang steht auch der heute in erster Lesung vorzustellende SPD-Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsstellung von Deliktsopfern und zum Einsatz von Videogeräten bei Zeugenvernehmungen im Strafverfahren. Zu beiden Elementen unseres Entwurfs gibt es bereits eine Fülle von Forderungen und Formulierungsvorschlägen.
    Ich nenne nur Gremien und Einrichtungen wie die Justizministerkonferenz, die Jugendministerkonferenz, den Deutschen Richterbund, den Deutschen Juristinnenbund, den Deutschen Anwaltverein, den Deutschen Kinderschutzbund, den Weißen Ring und viele andere mehr.
    Erstes Ziel unseres Entwurfs ist es, die schon sehr lange dauernde Diskussion aus dem Stand des mehr oder weniger unverbindlichen Räsonierens und Resolutionierens voranzubringen und in das Stadium gesetzgeberischer Beratung und Entscheidung zu befördern. Das gilt für unseren ersten Vorschlag, der auf die Einführung des Opferanwalts im Strafverfahren hinausläuft.
    Empirische Untersuchungen des Freiburger MaxPlanck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht haben ergeben, daß vielen am Strafverfahren beteiligten Juristen und erst recht den meisten Opfern nicht bekannt ist, welche umfangreichen Rechte den Opfern durch das Opferschutzgesetz von 1986 eingeräumt worden sind.
    Das gilt zum Beispiel für das Recht auf Akteneinsicht, das Recht auf Ausschluß der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre, das unter bestimmten Voraussetzungen bestehende Recht auf Entfernung des Angeklagten während der Vernehmung des Opferzeugen in der Hauptverhandlung, das Recht auf Beistand, aber auch für die umfangreichen Rechte im Falle des Anschlusses als Nebenkläger.
    Die gesetzliche Bestimmung, nach der der Verletzte auf seine Befugnisse hingewiesen werden soll, wird in der Praxis vielfach nicht beachtet. Die Erweiterung der Nebenklage durch das Opferschutzgesetz hat sich aus der Sicht der Opfer aus zwei Gründen als unzureichend erwiesen.
    Erstens ist der Katalog der Nebenklagedelikte offensichtlich zu eng. Es ist schwer verständlich, daß sich das Opfer zwar bei einfacher Beleidigung oder bei Körperverletzung, nicht aber im Falle der räuberischen Erpressung als Nebenkläger anschließen kann.
    Zweitens und vor allem erhält das Opfer aber für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nur dann Prozeßkostenhilfe, wenn es seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegt und dadurch glaubhaft macht, daß es die Kosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Für viele Opfer ist allein die Tatsache, daß die ihnen abverlangte Offenlegung über das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers auch zur Kenntnis des angeklagten Täters gelangt, eine nur schwer erträgliche und erneute Demütigung.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Der Angeklagte erhält hingegen ohne eine derartige Prozedur einen Pflichtverteidiger, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dem Opfer jedenfalls dann dasselbe Recht einzuräumen, wenn es dieses beantragt. Bekanntlich erhält der Beschuldigte einen Pflichtverteidiger, wenn ersichtlich ist, daß er sich nicht selbst verteidigen kann. Seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse muß er dafür nicht offenlegen. Wir fordern ein entsprechendes Recht für den Verletzten, der seine Interessen und die höchst komplizierten Opferschutzrechte nicht ausreichend wahrnehmen kann. Wegen der besonderen Schwierigkeiten bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sollten diese Voraussetzungen bei solchen Straftaten von Gesetzes wegen anzunehmen sein.
    Durch die Annahme unseres Vorschlages würde mit der - in der Sprache des Bundesverfassungsgerichts einem fairen Verfahren immanenten - Forderung nach verfahrensmäßiger Selbständigkeit des in ein justizförmiges Verfahren hineingezogenen Bürgers Ernst gemacht.
    Unser zweiter Vorschlag betrifft die Anerkennung der Videographie im Strafverfahren. Bekanntlich kann die Vernehmung von Kindern oder Jugendlichen, im Falle von Sexualdelikten auch von Erwachsenen, zu erheblichen und ganz und gar unzumutbaren Belastungen für diese Opferzeugen führen. Als

    Dr. Jürgen Meyer (Ulm)

    Verteidiger und Nebenklägervertreter habe ich selbst erlebt, daß Opferzeugen in der Atmosphäre des Gerichtssaals überhaupt nicht sprachfähig oder jedenfalls nicht zu einer halbwegs unbefangenen Aussage in der Lage waren. Mit der mehr schlecht als recht durchgezogenen Vernehmung war weder dem Opferschutz noch der Wahrheitsfindung gedient.
    Deshalb verdient das bekannte Mainzer Modell der Videovernehmung durch den Vorsitzenden in einem von den übrigen Beteiligten getrennten Raum die Anerkennung durch den Gesetzgeber. Mein Kollege Eckhart Pick wird dazu nähere Ausführungen machen. Wir freuen uns, daß sich mehrere Bundesländer im Anschluß an unseren Entwurf zu einer entsprechenden Gesetzesinitiative entschlossen haben.

    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Sehr scheint die das aber nicht zu interessieren, sonst wären mehr da!)

    Unbestreitbar ist mit unserem Vorschlag ein wesentlich tiefer liegendes Problem noch nicht gelöst, nämlich das Problem der Vielfachvernehmungen von Kindern und auch von Frauen, die das Opfer von Sexualdelikten geworden sind. Diese Vernehmungen rufen immer wieder ein oft traumatisches und als tiefe und bleibende Verletzung erlebtes Geschehen in Erinnerung und erneuern es oft sogar. Darüber hinaus ist die Zeugin oder der Zeuge oft nicht imstande, frühere Vernehmungen und dabei gefundene Formulierungen klar von dem ursprünglichen, tatsächlichen Geschehen zu trennen. So entstehen durch häufig wiederholte Vernehmungen durch die Instanzen hindurch Widersprüche, die vielleicht dem Angeklagten, aber sicher nicht der Wahrheitsfindung dienen.
    Wir sind deshalb überzeugt, daß sich die rechtspolitische Entwicklung in Richtung auf die videotechnische Aufzeichnung und die Verwertbarkeit der Erst- und damit Einmalvernehmung des Opferzeugen hinbewegen wird. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß der verantwortungsvolle Umgang mit dieser Technik zunächst einmal von der Justiz erprobt und gelernt wird. Insoweit ist unser Vorschlag ein erster Schritt in eine rechtspolitisch erwünschte Richtung.
    Beide Vorschläge unseres Gesetzentwurfs dienen der Verbesserung des Opferschutzes im Strafverfahren. Wir sind nicht so vermessen, anzunehmen, daß unsere Vorschläge bereits perfekt und nicht verbesserungsfähig seien. Wir hoffen sogar auf Verbesserungsvorschläge und werden deshalb demnächst zu einer Anhörung einladen, in der wir als SPD-Fraktion den Dialog mit Experten und Fachverbänden über unsere Gesetzesinitiative suchen wollen. Die übliche Anhörung durch den federführenden Fachausschuß mag sich anschließen. Wir sind aber schon heute fest davon überzeugt, daß der Opferschutz im Strafverfahren wichtig genug ist, um ihm auch in dieser Legislaturperiode einen weiteren Impuls und die verstärkte Anerkennung durch den Gesetzgeber zu geben.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Wolfgang Götzer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Götzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der heute auf der Tagesordnung stehende Gesetzentwurf der SPD zum Thema Opferschutz hat zwei Schwerpunkte, zum einen die Einführung eines Opferanwalts und zum anderen die Verwendung von Videogeräten und Videoaufnahmen.
    Lassen Sie mich mit letzterem beginnen. Wir alle wissen, daß die Vernehmung in der Hauptverhandlung für Zeugen - vor allem dann, wenn es sich um Kinder oder Jugendliche handelt - eine schwere Belastung darstellen kann, bis hin zu traumatischen Folgen. Andererseits kommen wir nicht darum herum, daß ein Gericht bei der Wahrheitsfindung auf die Vernehmung von Zeugen angewiesen ist. Hierbei ist auch der Grundsatz der Unmittelbarkeit zu beachten, also die Vernehmung der Zeugen in der Hauptverhandlung.
    Wir müssen uns deshalb bemühen, die Belastung für die kindlichen und jugendlichen Zeugen zu verringern, und zwar nicht nur im Rahmen der bestehenden Zeugenschutzmöglichkeiten, sondern auch dadurch, daß wir uns der neuen technischen Möglichkeiten, und zwar insbesondere des Einsatzes von Videogeräten, bedienen, ohne dabei das unabdingbare Ziel außer acht zu lassen, nämlich eine rechtstaatliche Urteilsfindung im Strafprozeß.
    Der Einsatz von Videogeräten wird - ich glaube, das kann man sagen - von den juristischen Fachleuten überwiegend positiv beurteilt. Ich darf mir erlauben, aus einem Aufsatz der ZRP aus dem Jahr 1995 den Bochumer Gerichtspsychologen Dr. Arntzen zu zitieren, der über den ersten Mainzer Mißbrauchsprozeß sehr trefflich ausgeführt hat - ich zitiere -:
    Es verwundert nicht, daß im ersten Mainzer Mißbrauchsprozeß einzelne Kinder nicht bereit waren, Aussagen im Gerichtssaal zu machen, weil sie sich fünf Richtern, drei Ergänzungsrichtern, zwei Staatsanwälten, einer Protokollführerin, zwei Nebenklägern, sieben Verteidigern und vier Sachverständigen gegenüberfanden, insgesamt 24 Personen, teilweise schwarz berobt, jede von ihnen erwartungsvoll blickend. Wie kann da ernsthaft behauptet werden, das Kind könnte frei und ungezwungen gegenüber diesem Publikum von möglichen Mißbräuchen erzählen?
    Der SPD-Entwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in seiner grundsätzlichen Zielrichtung zu begrüßen. Ich habe allerdings den Eindruck, daß er ein bißchen mit heißer Nadel genäht ist und dann doch - Sie gestatten mir das - gewisse rudimentäre Züge aufweist.
    Besser scheint mir da der Bundesratsentwurf zu sein, der - wie könnte es anders sein - unter maßgeblicher Beteiligung des Freistaates Bayern und - das darf ich noch hinzufügen - Baden Württembergs entstanden ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist richtig!)


    Dr. Wolfgang Götzer
    Dieser Bundesratsentwurf ist umfassender, ausgereifter und, ich glaube, auch revisionssicherer. Das ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Gesichtspunkt.
    Der Kern der Neuregelung in diesem Entwurf des Bundesrats ist einmal ein neuer § 241b StPO. Dieser soll das sogenannte Mainzer Modell gesetzlich regeln, also die Vernehmung des kindlichen bzw. jugendlichen Zeugen allein durch den Vorsitzenden außerhalb des Verhandlungssaals und die Direktübertragung der Vernehmung in den Verhandlungssaal hinein.
    Der zweite Schwerpunkt ist der neue § 250 Abs. 2 StPO. Er ermöglicht künftig die Beweiserhebung durch Abspielen der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren richterlichen Vernehmung in der Hauptverhandlung. Außerdem sieht dieser Entwurf die Ausweitung des Mainzer Modells auch auf Vernehmungen durch den Ermittlungsrichter sowie die Regelung der Vernichtung von Aufzeichnungen nach Verwendung im Prozeß vor. Dieser Entwurf stellt das Abspielen von Bild-Ton-Aufzeichnungen dem Verlesen von Protokollen generell gleich. Der Bundesratsentwurf ist deshalb nach meiner Überzeugung die bessere Grundlage für die parlamentarische Beratung.
    Ich komme zum anderen Thema, dem Opferanwalt. Die Entwicklung zur Einführung ist schon durch das zitierte Opferschutzgesetz von 1986 eingeleitet worden. Die §§ 397a und 406g StPO erleichtern es dem Opfer einer Straftat, sich eines anwaltlichen Beistands im Verfahren gegen den Täter zu bedienen. Aber diese Regelungen werden von vielen als nicht ausreichend für den effektiven Opferschutz beurteilt.
    Deshalb - wieder darf ich auf den Freistaat Bayern zurückgreifen - hat die CSU im Rechtsausschuß des Bayerischen Landtags bereits im September 1995 - man höre, aber staune nicht etwa; denn es ist nicht erstaunlich, sondern war zu erwarten - die Forderung nach einem Opferanwalt erhoben. Der Bayerische Landtag hat am 30. Januar dieses Jahres auf Antrag der CSU beschlossen, in Bonn auf eine entsprechende gesetzliche Regelung hinzuwirken.
    Der Opferanwalt ist, wie gesagt, vom bayerischen Landtag beschlossen. Wir als Union stehen deshalb dieser Forderung grundsätzlich positiv gegenüber. Aber wir sollten den Opferanwalt im Rahmen einer umfassenden Initiative zum Opferschutz regeln. Da gehört dann auch noch ein ganz wichtiges Thema hinein, nämlich Täter-Opfer-Ausgleich. Wir sollten heute nicht einzelne Punkte herausgreifen.
    Allerdings muß erwähnt werden, daß der Opferanwalt ganz erhebliche Kosten verursachen wird, besonders natürlich beim SPD-Entwurf; denn hier ist keine Beschränkung auf bestimmte Delikte vorgesehen, wenn ich den Entwurf genau und richtig gelesen habe. Es ist keine Anbindung an die PKHGrundsätze, also an die Prozeßkostenhilfe geplant, wobei ich hier einräume, daß es Probleme gäbe, eine Anbindung an die Voraussetzungen zur Gewährung von Prozeßkostenhilfe vorzusehen. Denn was ist, wenn kein Anspruch auf PKH gegeben ist? Dann trägt der Verletzte das Kostenrisiko bekanntlich selbst. Das kann natürlich unbillig sein.
    Ich halte es für angemessen, aber auch angezeigt, die Beiordnung eines Opferanwalts für die schweren Nebenklagendelikte im § 395 StPO, also insbesondere die Sexualdelikte, vorzusehen. Die Kosten wären überschaubar, im Gegensatz zum Gesetzentwurf der SPD. Einem zentralen Wunsch vieler Opferschutzverbände wäre, glaube ich, damit Rechnung getragen.
    Werte Kolleginnen und Kollegen, die Koalition setzt sich seit jeher für einen besseren Opferschutz ein. Im übrigen ist es auch Gegenstand der Koalitionsvereinbarungen, in dieser Legislaturperiode hierzu einen umfassenden Entwurf vorzulegen. Das BMJ bereitet einen solchen vor. Ich finde es erfreulich, daß auch die SPD den Gedanken des Opferschutzes nunmehr unterstützt,

    (Dr. Jürgen Meyer [Ulm] [SPD]: Die Reihenfolge war umgekehrt!)

    um so mehr, als die Linke in Deutschland - wozu ich jetzt nicht die federführenden Kollegen der SPD bei diesem Gesetzentwurf zähle - bislang den Eindruck erweckte, sie würde sich mehr um die Täter sorgen als um die Opfer.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der CDU/CSU)