Rede von
Dr. h.c.
Gerd
Andres
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Exakt drei Monate, nachdem hier im Deutschen Bundestag der Gesetz-
Gerd Andres
entwurf der SPD-Bundestagsfraktion zur Inkraftsetzung der zweiten Stufe der Pflegeversicherung diskutiert wurde, haben wir heute Gelegenheit, einen Gesetzentwurf der Koalition zu diesem Thema zu diskutieren.
Dabei will ich zunächst festhalten: Es ist zu begrüßen, daß die Koalition mit diesem Gesetzentwurf ihre Absicht bekräftigt, fristgerecht die zweite Stufe der Pflegeversicherung, welche die stationäre Versorgung der Menschen in unserem Lande betrifft, in Kraft zu setzen.
Wer die Debatten um die Pflegeversicherung in den letzten Monaten verfolgt hat, wird sich sicherlich in der einen oder anderen Frage große Sorgen gemacht haben. Ich will hier für die SPD-Bundestagsfraktion festhalten, daß es nach dem gegenwärtigen Stand in der ambulanten Versorgung mehr als 1,2 Millionen betroffene Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt, die Leistungen nach der ersten Stufe der Pflegeversicherung erhalten. Dies ist aus unserer Sicht ein großer sozialpolitischer Fortschritt.
Ich will ebenfalls festhalten, daß es mit der Umsetzung der Pflegeversicherung in der ersten Stufe das eine oder andere Problem gegeben hat. Es gab einen Antragsstau, es gab Auseinandersetzungen um die Eingruppierung in die verschiedenen Pflegestufen. Diese Auseinandersetzungen werden in den nächsten Wochen und Monaten anhalten. Dies ist zwar ein normaler Vorgang bei der Umsetzung eines solch großen Sozialversicherungswerkes. Allerdings, denke ich, muß man die Pflegediskussion an der einen oder anderen Stelle in einen anderen Zusammenhang rücken, als es der Bundesarbeitsminister hier getan hat.
Ich will zunächst die sachlichen Regelungsbereiche des Gesetzentwurfes der Koalition nennen.
Erstens. Es wird festgelegt, daß zur Jahresmitte die zweite Stufe der Pflegeversicherung in Kraft treten soll.
Zweitens. Es wird festgelegt, daß mit einem Beitrag in Höhe von 0,7 Prozent die Mittel erhoben werden, die zur Finanzierung der zweiten Stufe notwendig sind.
Drittens. Es ist ein bemerkenswerter Vorgang festzustellen, der über Wochen und Monate diese Koalition gequält hat und immer noch nicht bereinigt ist.
Im Gesetzentwurf selbst und in der Gesetzestechnik wird zwar von Kompensation nicht mehr gesprochen, aber in den Begründungszusammenhängen taucht das Thema Kompensation erneut auf. Ich begrüße hier ausdrücklich - der Bundesrat hat es in seiner Stellungnahme ebenfalls getan -, daß im Gesetzentwurf selbst von einem zusätzlichen Kompensationsbedarf nicht mehr die Rede ist.
Viertens wird mit diesem Gesetzentwurf Art. 69 des Pflege-Versicherungsgesetzes gestrichen, der nach unserer Auffassung - das haben wir in der letzten Diskussion im November hier schon deutlich gemacht - eine außerordentlich zu kritisierende Konstruktion darstellt. Ich begrüße, daß auch die Regierungskoalition diese gesetzlichen Regelungen streichen möchte.
Allerdings muß man im Zusammenhang mit der Umsetzung der zweiten Stufe der Pflegeversicherung auf eine Reihe von Problemen eingehen. Da empfiehlt es sich, sich sehr genau die Stellungnahme des Bundesrates anzuschauen, der in seiner 693. Sitzung am 9. Februar in vier Positionen Stellung bezogen hat. Der Bundesrat hat einmütig, so wie wir hier und heute, begrüßt, daß in diesem Gesetzentwurf eine Kompensation nicht vorgesehen ist.
Der Bundesrat hat in einem zweiten Punkt festgestellt, daß bei der Umsetzung der zweiten Stufe der Pflegeversicherung dringend darauf geachtet werden muß, daß neben den normalen Stufen I, II und III Regelungen gefunden werden, die dafür sorgen, daß auch diejenigen Personen in den stationären Einrichtungen Leistungen erhalten, die unter die sogenannte Pflegestufe Null fallen.
Unter Punkt 3 hat der Bundesrat angemerkt, daß es mit dem Pflege-Versicherungsgesetz eine Reihe von notwendigen Regelungstatbeständen gibt, die sich aus der gesetzlichen Konstruktion der Pflegeversicherung ergeben und mit denen wir in den nächsten Wochen und Monaten doch ganz erhebliche Probleme bekommen werden. Dazu gehört als allererstes eine notwendige Abgrenzung der Pflegeversicherung von den Tatbeständen der Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz. Dazu gehört zweitens eine vernünftige Zuordnung der Kosten der sozialen und sozialpflegerischen Betreuung in Pflegeheimen, und dazu gehört drittens - auch dies ist vom Bundesrat angemerkt worden - eine vernünftige Regelung zur Übernahme der Kosten der Behandlungspflege im Rahmen der stationären Pflege.
Der vierte Punkt, den der Bundesrat angemerkt hat, bezieht sich auf einen Sachverhalt, bei dem der Bundesarbeitsminister in seiner ansonsten moderaten Rede deutlich die Stimme angehoben hat. Er bezieht sich nämlich auf die Investitionskosten. Hier weist der Bundesrat darauf hin, daß es nach seiner Auffassung eine Zusage - jetzt kommt die Formulierung, Herr Bundesarbeitsminister - zur vollen Übernahme aller Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen schon deshalb nicht geben konnte, weil es bisher eine von Land zu Land unterschiedliche Förderung von Pflegeeinrichtungen und die sich daraus ergebenden Differenzierungen hinsichtlich der Übernahme der sogenannten alten Lasten nicht gebe. Ich weise darauf hin, daß ein Blick in das Pflege-Versicherungsgesetz, und zwar hier insbesondere in den § 9, Aufgaben der Län-
Gerd Andres
der, ergibt, daß im Gesetzestext zwar folgendes festgehalten wird:
Zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen sollen Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung entstehen.
Aber eine Position, die lautet, es gehe um die volle Übernahme oder es gehe darum, nach der dualen Finanzierung faktisch alles zu übernehmen, wird von den Ländern bestritten.
Nun will ich darauf hinweisen, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß es im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung zwei zentrale Absichten des Gesetzgebers gegeben hat. Die eine Absicht war eine deutliche Stärkung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei der ambulanten Versorgung. Die zweite Absicht bei der Einführung des PflegeVersicherungsgesetzes war, bei der stationären Versorgung von Pflegebedürftigen darauf hinzuwirken, daß ein Großteil der betroffenen Menschen aus dem Sozialhilfebezug herausgelöst wird. Daher wird die spannende Frage bei der Umsetzung der zweiten Stufe sein, ob es uns gelingt, bei den Leistungssätzen und bei den Regelungstatbeständen, die die Pflegeversicherung für den stationären Bereich vorsieht, in der Tat zu erreichen, daß eine überwiegende Zahl der Menschen aus dem Sozialhilfebezug herausgenommen wird. Dabei hatte ich in den Debatten der letzten Monate doch festzustellen, daß hier zu Lasten der Betroffenen und auf dem Rücken der Betroffenen Auseinandersetzungen ausgetragen werden, die man meiner Auffassung nach so nicht hinnehmen kann.
Ich sage ganz ausdrücklich, meine sehr verehrten Damen und Herren: Der Hinweis des Bundesarbeitsministers auf die Investitionskosten ist die eine Sache;
die andere ist die unwürdige Auseinandersetzung zwischen dem Bundesarbeitsminister und dem Bundesgesundheitsminister seit Dezember
um die Übernahme der sogenannten Behandlungspflege. Das ist ein Skandal, was sich hier abgespielt hat.
Ich erkläre hier noch einmal ganz ausdrücklich: Wer auf der einen Seite von den Ländern einfordert, sie mögen ihren Beitrag zur Entlastung der Pflegebedürftigen leisten, damit diese aus der Sozialhilfe herauskommen, der darf auf der anderen Seite nicht zulassen, daß der Pflegeversicherung sachfremde Leistungen zugeschoben werden, für die sie nach unserer Auffassung nicht zuständig ist.
Ich betone hier erneut, daß ich der Auffassung bin, daß die sogenannte Behandlungspflege in den Bereich der Krankenversicherung gehört und nicht in den Bereich der Pflegeversicherung.
Wir werden uns in den nächsten Monaten und Wochen erheblich damit auseinandersetzen, welche Auswirkungen das auch für den Sozialhilfebezug von Pflegebedürftigen hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muß festhalten, daß es quer durch unser Land, insbesondere bei Menschen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, und ihren Angehörigen, aber auch bei den Verbänden und den Trägern dieser Einrichtungen eine ungeheure Verunsicherung gibt. Dies hängt damit zusammen, daß wir eine Reihe von Regelungen treffen müssen, mit denen in der Tat gewährleistet wird, daß die Umsetzung der Pflegestufe II sach- und fachgerecht stattfinden kann.
Der Gesetzgeber hat im Pflege-Versicherungsgesetz die Begrifflichkeit von der Ganzheitlichkeit der Pflege verankert. Alle Kolleginnen und Kollegen, die derzeit im Land unterwegs sind, Einrichtungen und Träger besuchen und mit ihnen sprechen, wissen, daß es ganz, ganz große Auseinandersetzungen, Verängstigungen und Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung der zweiten Pflegestufe gibt.
Die Koalition hat vor drei Wochen einen Gesetzentwurf eingebracht, der den schönen Titel trägt: Erstes Gesetz zur Änderung des SGB XI. In diesem Gesetzentwurf ist eine Reihe von Regelungstatbeständen vorgesehen, die unserer Überzeugung nach zu ganz, ganz großen Problemen und Auseinandersetzungen führen.
Der Bundesarbeitsminister hat es selbst angesprochen: Bei Einführung der Pflegeversicherung war nicht vorgesehen, daß faktisch die Eingliederungshilfe und große Leistungen im Behindertenbereich, die bisher über das BSHG abgewickelt wurden, einfach der Pflegeversicherung zugeschoben werden.
Das war nicht vorgesehen und von niemandem in diesem Hause gewollt.
Aber umgekehrt, glaube ich, kann nicht gewollt sein, daß faktisch mit einem Kunstgriff in § 71 des Pflege-Versicherungsgesetzes große Teile der Einrichtungen, die sich mit der Betreuung und Versorgung von Behinderten auseinandersetzen, schlicht
Gerd Andres
aus dem Pflege-Versicherungsgesetz ausgegrenzt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im bestehenden Gesetz sind Möglichkeiten vorgesehen, wie die Abgrenzung zwischen den Leistungen der Sozialhilfe und denen der Pflegeversicherung sachgerecht vorgenommen werden kann. Wenn wir in den Beratungen der kommenden Wochen in diesem Punkt nicht zu vernünftigen Lösungen kommen, wird es, glaube ich, zu einem sehr gewaltigen Verlust von Vertrauen in die Politik kommen.
In diesem Zusammenhang muß ich eine Anmerkung zu dem machen, was der Bundesarbeitsminister zur finanziellen Sicherheit der Pflegeversicherung gesagt hat. Es ist in der Tat so, daß gegenwärtig entsprechende Reserven bei den gesetzlichen Pflegekassen vorhanden sind. Aber auch hier verweist ein schlichter Blick in das Gesetz unter Berücksichtigung seiner finanziellen Auswirkungen, die die Bundesregierung selbst aufgeschrieben hat, auf einen Tatbestand, mit dem sich der Deutsche Bundestag und der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung in den nächsten Tagen sehr dezidiert werden auseinandersetzen müssen.
Im Gesetz steht, daß im Jahre 1997, also im ersten Jahr, in dem nach den Planungen alle Stufen in Kraft sind, volle Beitragssätze für ein ganzes Jahr genommen und volle Leistungen gewährt werden, die Einnahmen der Pflegeversicherung bei 31,4 Milliarden DM liegen werden, während ihre Ausgaben mit 29,4 Milliarden DM verbucht werden. Wenn man von diesen Größenordnungen ausginge, würde dies für das Jahr 1997 bedeuten - ich nehme einmal die gesamte gegenwärtige „Polsterdiskussion" weg -, daß die Pflegeversicherung mit einem Polster, mit einem Luftbetrag, mit einer entsprechenden Abfederung von rund 2 Milliarden DM rechnen könnte.
Wenn dies so ist, stellt sich doch die ganz spannende Frage, warum die Koalition im ersten Änderungsgesetz zum Pflege-Versicherungsgesetz eine ganze Reihe von Regelungen vorsieht, mit denen relativ rigoros und stramm Einsparungen und Leistungsausgrenzungen vorgenommen werden sollen. Wer sich die internen Diskussionen anhört, die auch in der Koalition dazu geführt werden, und das, was dazu öffentlich gesagt wird, stellt fest, daß es große Bedenken und Schwierigkeiten hinsichtlich der finanziellen Ausgestaltung der Pflegeversicherung gibt.
Deswegen sage ich hier ganz eindeutig: Der Bundesarbeitsminister ist aufgefordert, in den kommenden Beratungen des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung sehr dezidiert und belegbar darzustellen, wie sich Kostenblöcke in bestimmten Bereichen entwickeln. Er hat darzulegen, wie sich die Anwendung der Pflegesätze und die Umsetzung der Einstufung in den stationären Einrichtungen vollziehen. Er hat uns Auskunft darüber zu geben, wie die Abgrenzung zwischen der Pflegeversicherung und dem
BSHG, also der Eingliederungshilfe, im finanziellen Sektor aussieht und ob es tatsächlich notwendig ist, einen Teil der Einrichtungen im Bereich der Behindertenversorgung so auszugrenzen, wie das im Gesetz vorgesehen ist.
Ich sage hier ganz ausdrücklich: Der einzige, der gegenwärtig über einigermaßen zutreffendes Zahlenmaterial verfügt, ist der Bundesarbeitsminister. Alles, was gestern die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung im Zusammenhang mit der Umsetzung der zweiten Stufe erbracht hat, ist gegenwärtig nur auf einer relativ schwachen Datenbasis zu bewerten.
Wenn man die erste Stufe mit der zweiten Stufe vergleicht, ist beispielsweise festzustellen, daß die Zahl der Leistungsberechtigten in der ambulanten Versorgung um etwa 100 000 bis 200 000 höher liegen wird, als ursprünglich angenommen. Welche Auswirkungen es hinsichtlich der Zahl der Leistungsberechtigten im stationären Sektor geben wird, ist gegenwärtig schlecht zu kalkulieren.
Wenn man alle Zahlen zusammen nimmt und wenn man einbezieht, daß bestimmte Leistungen im Behindertensektor zu gewähren sind, dann kommt man möglicherweise auf Zahlen, die größer sind als die ursprünglich geschätzte Zahl von 410 000 Personen, die unter die zweite Stufe der Pflegeversicherung fallen.
- Der Bundesarbeitsminister ruft dazwischen „Sicherheit" . Auch in diesem Punkt denke ich, daß es um Sicherheit geht. Aber es muß in erster Linie um Sicherheit für die betroffenen Menschen gehen, denen mit der Einführung der Pflegeversicherung bestimmte Hoffnungen und durch die Politik Zusagen gemacht wurden.
Was ich für unerträglich halte, Herr Bundesarbeitsminister, ist in der Tat ein Spiel, das wir gegenwärtig auf mehreren Ebenen erleben: Da streiten sich die gesetzlichen Krankenversicherungen, die Pflegeversicherung, die Sozialhilfeträger, Bund und Länder um die Übernahme bestimmter Kostenblöcke.
Ich möchte vermeiden, daß, wie bei Art. 51 des Pflege-Versicherungsgesetzes, in dem der Bundestag eindeutig eine Bestandssicherung formuliert hat - das war unser aller Wille -, die Angreifbarkeit dieser Bestandssicherung dazu führt, daß Auseinandersetzungen zwischen den Sozialhilfeträgern auf der einen und der Pflegeversicherung auf der anderen Seite auf dem Rücken der betroffenen Menschen ausgetragen werden. Dies darf es auch im künftigen Verfahren nicht geben.
Ich möchte eine weitere Anmerkung machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die kundigen Tibetaner wissen längst, daß wir es mit unterschiedlichen Ge-
Gerd Andres
setzentwürfen zu tun haben, die so auf den Weg gebracht worden sind, daß zu erwarten ist, daß mit der Einführung der zweiten Stufe der Pflegeversicherung erneut ein großer Kraftakt zwischen Bund und Ländern stattfinden wird. Ganz entschieden möchte ich zurückweisen - das hat schon in der letzten Debatte in diesem Hause eine Rolle gespielt -, daß die stationär zu versorgenden Menschen als Pressionsmittel benutzt werden, um eine Interessenabwägung zwischen den unterschiedlichen föderalen Strukturen in unserer Gesellschaft vorzunehmen.
Der Kollege Laumann hat im November vergangenen Jahres in der letzten Debatte zu diesem Thema hier erklärt, man überlege sich, die Einführung der zweiten Stufe solange zurückzuhalten, bis es bestimmte Zusagen, Verabredungen und Einhaltungen von Positionen durch die Bundesländer gebe.
Herr Kollege Laumann, Ihre Ankündigung ist ja in diesen Tagen durch Herrn Staatssekretär Jung noch einmal in öffentlicher Form drastisch erneuert worden. Wir wissen sehr genau, daß das Gesetzgebungspaket bezüglich der Änderungen des Elften Buches des Sozialgesetzbuches im Bundesrat und im Vermittlungsausschuß landen wird. Denn die Regelungen, die Sie getroffen haben, können aus Sicht der Länder weder im Sinne der Betroffenen noch der sozialen Einrichtungen mitgetragen werden. Wir wissen, daß hier ein Koppelgeschäft zwischen der Einführung der zweiten Stufe der Pflegeversicherung und notwendigen gesetzestechnischen Änderungen innerhalb des Pflege-Versicherungsgesetzes vorgesehen ist.
Ich warne - der Bundesarbeitsminister hat dazu soeben sehr theatralisch vorgetragen - ausdrücklich vor einer solchen Verfahrensweise. Wer im Glashaus sitzt, soll nicht auf andere Beteiligte mit Steinen werfen.
Im Sinne der Betroffenen ist es notwendig, daß die beteiligten Ebenen in einem vernünftigen Verfahren zusammenkommen; es dürfen keine Regelungen getroffen werden, bei denen die betroffenen pflegebedürftigen Menschen, insbesondere in den stationären Einrichtungen, zum Schluß auf der Strecke bleiben.