Rede von
Dr.
Karlheinz
Guttmacher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(F.D.P.)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst: Ich teile die Freude all derer, die heute darauf hingewiesen haben, daß wir uns in der letzten Zeit sehr oft über die betriebliche Aufstiegsfortbildungsförderung unterhalten haben. Das Thema ist uns nun einmal so wichtig. Ich finde es ausgesprochen gut, daß, nachdem wir gestern den Beschluß des Vermittlungsausschusses zurückweisen mußten, heute ein neues Gesetz eingebracht werden konnte,
das unseren Meistern, Technikern und mittleren Führungskräften sehr schnell zur Verfügung stehen wird.
Es ist schon unglaublich, daß Sie, lieber Herr Thönnes, hier von den 21 Minuten, die Sie geredet haben, fünf oder sechs Minuten nur darauf verwandt haben zu polemisieren, um eine gesetzliche Grundlage zu interpretieren, die Herr Irmer gestern hier vorgetragen hat und die nach wie vor Bestand hat - auch wenn Sie Goethe zitieren.
Das Aufstiegsfortbildungsförderunggesetz ist das erste Gesetz, das unseren Meistern, Technikern und mittleren Führungskräften eine Rechtsgrundlage bietet, sich weiterzubilden.
Das ist ein guter Weg, den wir beschreiten wollten,
und hier stimmen wir ja mit den Fraktionen überein,
daß wir zur Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Ausbildung kommen müssen.
Wir begrüßen ausdrücklich, daß es im Vermittlungsausschuß Verbesserungen gegeben hat, daß der Umfang der Weiterbildungsstunden für eine betriebliche Aufstiegsfortbildung von 500 auf 400 heruntergesetzt worden ist. Somit ist die Möglichkeit gegeben, mehrere Fortbildungswillige in die Förderung einzubeziehen.
Meine Damen und Herren, wir begrüßen als F.D.P.-Fraktion ausdrücklich, daß es für diejenigen, die neben ihrer Ausbildung eine Kinderbetreuung absichern müssen, einen Zuschuß von 200 DM gibt.
- Aber ich bitte Sie; bei diesen Punkten hätten wir doch sofort zugestimmt. Ausdruck dessen ist, daß dies auch in dem Gesetzentwurf enthalten ist, den wir heute hier vorlegen und einbringen.
Meine Damen und Herren, die Mitfinanzierung von seiten der Länder in Höhe von 35 Prozent wurde durch diese im Vermittlungsausschuß abgelehnt. Wir haben jetzt die Festlegung für eine Mitfinanzierung in Höhe von 24,9 Prozent und brauchen die Zustimmung der Länder nicht mehr.
Damit, meine Damen und Herren, haben wir die Chance, sehr schnell ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das wir jetzt dringend für diejenigen, die an der Aufstiegsfortbildungsförderung teilhaben wollen, brauchen.
Ich darf Ihnen auch sagen, daß wir die Ansicht, die Herr Irmer gestern vorgetragen hat, deshalb in vollem Maße teilen, weil er sich auf das Grundgesetz als Gesetzgebungsgrundlage des Bundes bezogen hat, wo in Art. 74 Abs. 1 Nr. 13 festgelegt wird, daß die Gesetzgebung beim Bund liegt. Er hat sich auf die Verwaltungskompetenz nach Art. 83 Grundgesetz bezogen, wo eindeutig festgelegt ist, daß die Ausführungs- und Verwaltungskompetenz für die Bundesgesetze bei den Ländern liegt.
Meine Damen und Herren, wenn dann im Vermittlungsausschuß davon gesprochen wird, daß es eine Mischfinanzierung geben sollte, wie es die Länder freundlicherweise angeboten haben, wonach der Bund und die Länder je einen Teil der Mitfinanzierung übernehmen, so schließt es nun einmal das Grundgesetz aus, und das haben wir zur Kenntnis zu nehmen. Alles andere, was Sie, Herr Thönnes, gesagt haben, ist nichts weiter als Polemik.
Meine Damen und Herren, für 90 000 Aufstiegsfortzubildende werden wir 169 Millionen DM aufzu-
Dr. Karlheinz Guttmacher
wenden haben, wobei in 1996 der Bund 127 Millionen DM und die Länder 42 Millionen DM aufbringen werden.
Meine Damen und Herren, wir wollen so schnell wie möglich versuchen, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Da es der Zustimmung des Bundesrates nicht mehr bedarf, glaube ich, daß uns das gelingt.
Ich kann den Bundesbildungsminister nur ersuchen, auch eine Rückwirkung dieses Gesetzes ab 1. Januar 1996 vorzusehen.
Ich danke Ihnen.